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der kurzen Zeit ilres Bestebhens um den Haydel und Ver⸗ kehr des ron ihnen durchzegenen Gebiets bereits erworben baben. Dieselben haben innerhalb urd außerhalb Frankreichs Aufschen erregt. Abgesehen davon, daß die Zeitung, welche die Artikel brachte, als Organ des Präsidenten der französischen Abgeordneter⸗ kammer gilt, und daß man daher die Artikel feinem Eir flusse zu— schreiben und in ihnen seine Ansichten über die Löfung der Eisen— bahnfrage in Frankreich sehen zu können glaubte, erscheinen jene Auf⸗ sätze als ein schätzenswerther Beitrag zur Eisenbahnfrage im Allge⸗ meinen, weil sie ein begründetes, auf reichem thatsächlichen Material fußendes Urtheil über diejenige Form des Privatbahnwesens enthalten, welche sich allein und eigenthümlich in Frankreich herausgebildet hat. Den Artikeln aus der „République frangaise“ find in dem Auffaßke des ‚Archiv für Eisenbahnwesen“ einleitende, erläuternde Bemerkungen voraufgeschickt, in denen u. A. etwa Folgendes ausgeführt wird: Frank⸗ reich ist datjenige Land, in welchem der Konkurrenz der Eisenkahnen von Anfang an ein sehr geringer Spielraum gilassen ist, und wo gleichwohl bis vor 23 Jahren das reine Privatbahnsystem herrschte. Theils politische Gründe, theils die richtige wirthschaftliche Ei sicht ber leitenden Staatsmänner haben vermocht, daß das französische Eisenbahnyetz von vorn herein nach einem bestimmten, wohldurch— dachten Plane angelegt und über seine Verwaltung klare und folge— richtige Bestimmungen, die sich bis zum Sturze des Kaiserreiches auch scheinbar wohl bewährten, getroffen wurden. Die französischen Eisenbahnen wurden nämlich unter eine Anzahl — nach und nach sechs — großer Aktiengesellschaften vertheilt. Eine jede derselben erhielt ein in sich geschlossenes Gebiet zur alleinigen Bewirthschastung überwiesen, feine konnte in das Gebiet der anderen mit Aussicht auf Erfolg eingreifen, eine Konkurrenz der großen Bahnen gegen einander war so gut wie unmöglich. Die Regierung aber, vor Allem das Kaiserreich, welches den großen Privatbahnen die Konzessionen ertheilte und ihnen wieder holt in Verlegenheiten beisprang, bielt dafür, daß eine solche Macht in Händen von Privatgesellschaften nichts Bedenkliches an sich habe. Es ist klar, daß ein derartiger Eisenbabnbesitz in den Händen von sechs verschiedenen Gesellschaften geringeren Einfluß gewährt, als in den Händen einer einzigen Gesellschaft. Außerdem aber hatte sich der Staat in mehreren Verordnungen und in den Konzessionsbedingungen eine Anzabl anscheinend wichtiger und wirk.˖ samer Aufsichté rechte über die Bahnen vorbehalten, wozu er um so mehr in der Lage war, als er einen beträchtlichen Theil der Anlage— kosten der Bahnen aus seiner Tasche gezahlt und din Gesellschaften durch Uebernabme bedeutender Zinsgarantien reiche und höhere Er— träge gewährleistet hatte. Endlich aber war vorgesehen, daß um die Mitte des nächsten Jahrhunderts die Eisenkahnen' fäm mitlich dem Staate heimfielen, und dem Staate war die Möglichkeit vorbehalten, schon vor Ablauf dieser Zeit das Eigenthum der Bahnen erwerben zu können. Durch, diese Kautelen glaubte man allen etwaigen Miß— bräuchen der Privatbahnen in genügzendem Maße vorgebeugt, und gleichzeitig dafür gesorgt zu haben. daß der Staat alle Zeit sich in der Lage befände, die großen Gesellschaften zu einer vollen Beräcksichtigung der allgemeinen Verkehrsinteressen bei dem Betriebe ihrer Bahnen anzuhalten. Die schweren Vorwürfe, welche in den drei gedachten Artikeln der République frargaife gegen die sechs französischen Bahnen erhoben werden, heweisen, daß diese Rech⸗ nung eine unrichtige war; daß durch eine Theilung des Monopols unter sechs veischiedene Gesellfchaften den Mißbräuchen, welche mit einer Ausbeutung des Monopols durch Privatpersonen rielfach ver— bunden zu sein pflegen, nicht vorgebeugt wurde. Es wird dar— gethan, wie die fechs Gesellschaften sich über ein gemein— sames Handeln und Vorgehen verständigt, wie fie an der hohen Politik sich betheiligt, wie sie sich eine dienstbare Klientel, theils durch ihre Aktionäre, theils durch ihr zahlreiches Beamten“ personal geschaffen hätten, wie ihr Einfluß hineinreiche, oder Koch gereicht habe bis in die Burxtaus der höchsten Staatsbebhörden. Mit einer solchen Macht ausgerüstet, hätten sie Jabrzehnte hindurch die Interessen des allgemeinen Verkehres den sinanziellen Interessen ihrer Aktionäre hinten angesetzt; sie seien säumig gewesen im Ausbau neuer Livien, hätten hoe unübersichtliche, der personlichen Begünsti— gunzen Verschub leistende Frachtsätze, der Personenverkehr fei man— gelhaft, der Güterverkehr langsam, Beschwerden aus dem Pu, blitum fänden taube Ohren, und, was das schlimmste fei, die Aufsichtebehörden mit all ihren auf dem Papiere stebenden Rechten seien dieser Mißwirthschaft gegenüber von Jahr zu Jahr
machtloser. Selbst die Versuche der Gesetzgebung, durch eine voll.! 39749. 42 249. 43 441. 44 389. 44 573. 45702.
ständige Aenderung der Eisenbahnpolitik den Mißbräuchen ein Ziel zu setzen, seien durch die mit reichen Mitteln unterstützten Umtriebe der greßen Aktie gesellschaften, wenn auch nicht ganz und gar ver— eitelt, so doch verzögert und zurückgebalten. Nur ein erster Schritt, die Schöpfung eines Staatsbahnnetzes, sei nach großer Anstrengung gelungen. Der zweite Sxritt, die Abrundung, die Kräftigung des Staatsbahnnetzes sei bis jetzt trotz wiederholter Anläufe der Regie⸗ rung und der Volksvertretung nicht gemacht, und die großen Ge⸗ sellschaften böten Alles auf, diesen zweiten Schritt zu hindern, und wo möglich den ersten wieder rückgängig zu machen. Diesem gemeinschädlichen Verfahren der Privatbahnen wir? sodann die wahrhast gemeinnützige Verwal ung des Staatsbabnnetzes gegenüber gestellt. Die Erund— sosigkeit aller Besorgnisse über angebliche, mit der Verwaltung der Eisenbahnen durch den Staat an sich verbundenen Unzurräalich keiten wird nachgewiesen. Es wird geschildert, wie die Staatsbahnen trotz der schwierigsten Verhältnisse sich die volle Zufriedenheit der Bevöl— kerungzklassen, welche sie bedienen, erworben, wie sie trotzdem finanziell günstige Resultate erzielt, wie sie soxzar durch ihr Vorgehen die Privat- bahnen gezwungen hätten, mit Jahre lang unterlassenen Reformen im Betriebe und in den Tarifen wenigstens scheinbar nunmehr Ernst zu machen. Wenngleich die Artikel der République frangaiser keinerlei Verschläge darüber enthalten, in welcher Richtung die französische Eisenbahr politik jetzt weiter fertschreiten, welche Maßregeln zunächst ergriffen werden sollen, so lassea sie doch klar durchblicken, daß nur ein allmählicher Uebergang zum reinen Staatsbahnfystem, durch das soxenannte gemischte System hindurch, gesunde Zustände herbei zuführen vermöge. Es war also auch die Form, in welche das Privatbahnsystem in Frankreich gekleidet ist, auf die Länge nicht geeigntt, eine befriedigende Lösung der großen, den Eisenbahnen über— tragenen Kulturaufgabe zu sichern.
Southamton, 2. Februar. (W. T. B.) Der Dam fer des Norhdeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.
Plymouth, 2. Februar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer ‚Gimbria“ ist hier eingetroffen.
Berlin, 3. Februar 1881. Preußische Klassenlotterie. (hne Gewähr.)
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 163. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
4 Gewinne von 15 000 S6 auf Nr. 18574. 22231. 64 765. 82 802.
4 Gewinne von 6000 S6 auf Nr. 18935. 21904. 55 106 60.
45 Gewinne von 3000 M auf 10 005. 12 646. 15314. 15 468. 11 21 o M d ö 2 oy, 85 979. 38 285. 8 618. 38 653. 41 601. 44 550. 47 468. 50 041. 586 oö. 8 51g. w, n gos, 76 256. 79 774. 89 547. 89 950. ;
43 Gewinne von 1500 S auf Nr. 306. 1907. 3142. 6298. 8131. 10 758. 10 60. 11 415. 12 315. 160356. 18 473. 21 821. 23 640. 24139. 26 887. 30 408. 33 103. 33712. 34493. 37 775. 37 878. 38 495. 40 245. 42 849. 46251. 50 654. 57 559. 60 005. 66 308. 68176. 69110. 72 169. 72 680. 78 741. 74112. 75 580. 80 385. 87 742. 88 649. S8 569. 90744.
2122. 3445. 7032. , ,. 27 846. 31 051. 38 683. 38774. 52 136. 52 674. 75 012.
12 83
*
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— 55 *
O DIL -S Si S 25 K
68 Gewinne von 600 S6 auf Nr. 2350. 3571. 4911. 11 18923. 28 704.
6032. 7012. 7898. 8555. S592. 10278. 14432. 15 682. 16635. 16676. 17 303. 20 243. 23 676. 23 g28. 24268. M721. 81 521. 383 519. 33 689. 33 724. 36 349.
17995. 25 009. 37 944. 38 734. 17087.
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Sn sere ; für den Deutschen Reichz⸗ und Tong! Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗ Handels- register nimmt an: die Königliche Expeditisn
des Jeutschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich
Preußischen Stantas- Anzeigers:
Berlin 8V., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.
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98 9 Oeffentlicher Anzeiger. * 9 * Inseratt nehmen an; die Annoucen-⸗Grxpeditionen det
Iteckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissementa, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
und Grosshandel.
Theater- Anzeigen.
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SDubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
laren Steigerungs⸗Ankündigung.
In Folge richterlicher Verfügung werden nach⸗ verzeichnete Liegenschaften des Karl Josef Knapps in Koppelrodeck am ö
Montag, den 7. Mä z 1881, . Nachmittags 21 Uhr, auf dorligem , n öffentlich versteigert und endgiltig zugeschlagen, wenn der Schätzungt preis H oder mehr erlöst wird. der R. C. D.
L. B. Nr. 372: 5 Ar 49 Meter Hof⸗ raithe und Hausgarten mit auf der Hof⸗ raithe befindlicher zweistöckiger Bebau— sung sammt Keller, Scheuer und Stal⸗ lung neben Franziska Schindler und Emil Knapps tax.: ;
2.
L. B. Nr. 365: 2 Ar 2 Meter Hof raithe mit darauf befindlicher zweistäcki⸗ ger Gerbereiwerkstätte mit Gruben neben ram Ignaz Knarps und Josef Adler
3105
7. -B. Nr. 181: 32 Meter Hofraitbe im Venedig mit darauf besindlicher einstocki · ger Lohmühle neben Theodor Meister
Gantmasse der Fidel Knapps Wittwe in Koppel⸗ rodeck Nachricht mit dem Bemerken, a. daß der Erlös vom Tage des Zuschlags mit 5 Uo zu verzinsen und baar nach Verweisung des Vollstreckungsbeamten zu bezahlen; daß nach §. 79 des Bad. C. G. zu den R. J. Ges. die auf Grund der Verneisung ge— schehene Zahlung die Wirkung hat, daß die versteigerten Liegenschaften von der Unterpfands.⸗ last befreit werden. 13168 Zugleich wird diesen Gläubigern gemäß §8§. 187.
gerichtesitzt wobnenden Gewalthaber aufzustellen, widrigenfalls diese Ankündigung als zugestellt gilt und alle weiteren Behändigungen gemäß § is? Abs. ? R. C. P. O. nur an der Gerichtstafel dahier angeschlaagen würden.
Achern, den 31. Jänuar 1881. . ö J ö.
Belanntmachung. lalss)
ron Gur delfingen. Dem Antrage des Oekonomen Mathias Huber von Gundel singen auf Todekerflärung seines Bru. den. — . ders, des Mahlknechte Joseph Huber von Gundel, Vie Bedinqungen, welche gegen Erstattung der rungen
fingen, hat das K. Amfegerichkt Lauingen mit Be. Kepialien abschriftlich mit jetbeilt werden können,
Familien- Nachrichten.
Schwarz,
4. Klasse
75 947. 94 002. 94671.
70555. 82 092.
TNerschiedene Bekanntimachwm gen.
Terkäufe, Verpachtuugen, Submissionen etc. JT. Literarische Anzeigen.
Verloosnung, Amortisation, Jinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Börsen-
In de s be
3) an alle Diesenigen, welche über das Leben 13169 des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Lauingen, am 26. Januar 12881. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
Kgl. Gerichteschreiber.
477581. 49 512. 50 301. 66 043. 66 292. 66580. 74114. 74 550. 74777. S1 716. 82 489. 82 664. 94 898.
53 975. 60409. 68 169. 70 604. 80 071. 80733 90 745. 91 532.
64 948. 73 443. 81041. 92 892.
Verein für deutsches Kunstge werbe. In der 23. zwang lesen Sitzung am 26. Januar trug der Bibliothekar Rudolph über „Holbein und das Kunstgewerbe vor. Redner wies derauf hin, wie vielfach über das Verhältniß der Kunst zum Handwerk in der Re⸗ naifsancezeit irrige Ansichten beirschen; nicht jeder Hand⸗ werker sei damals Künstler gewesen, wohl aber hätten die größten Künstler nicht verschmäht, für das Handwerk zu arbeiten und demselben formvollendete Vorlagen darzubieten. Auch Holbein habe in dieser Richtung bedeutendes geleistet. Im Jahre 1497 (oder 98) geboren, kam er voch im Jugendalter nach Basel, wo er um 1515 seine Thätigkeit mit Entwerfen von Büchertiteln, Vignet⸗ ten 2c. begann, welche ebenso wie seine späteren Arbeiten den Geist der Renaissance zum Ausdruck bringen. In erster Reihe war H. allerdings Portraitmaler, indessen befaßte er sich stets gern auch mit den kleinsten Details der Ornamentik, doch ohne sich, wie Dürer es that, jemals selbst technisch zu beschãf · tigen. Tiele kunstgewerbliche Entwürfe befinden sich in dem Holbeinschen Baseler Skizzenbuch, z. B. Titelblätter, Vorlagen für Glasmaler u. drgl,, sowie in dem Skizzen buch, des Britisch Museums. Sehr viel leistete Holbein auf diesem Gebiete während seines Aufenthaltes in England; besonders erwäh⸗ nenswerth sind prachtvolle Entwürfe für Dolchscheiden sowie für Schmucksachen und Juwelierarbeiten; ferner ein prächtiger Entwurf zu einer Uhr für Heinrich den VIII. und vieles Andere. Eine Reihe Holbeinscher Zeichnungen int in dem bekannten Werk von G. Hirth: »Der Formenschatz“ publizirt; auch das Berliner Kupferstichkabinet hesitzt eine Sammlung. Hervorzubeben ist, daß Holbein bei seigen Entwürfen niemals die praktische Verwendbarkeit außer Acht ließ; in dieser Hinsicht mögen ihn die heutigen kunstgewerblichen Bestre⸗ bungen zum Muster nehmen. — Hr. Cambensy legte eine Kollektion der von ihm gefertigten chromopyrographischen Glazätzungen vor, welche allseiti! Beifall fanden. Dieselben werden, wie Hr. Lenmy er laͤrte, dadurch hergestellt, daß die Muster mittelst einer besonders präparirten Dinte gezeichnet, auf die Scheiben gedruckt und sodann geätzt werden. Das Verfahren ist Gebeimniß des Erfinders, welcher den Wunsch hat, sich mit einem Jadustriellen zu associiren, dem sowohl Kapital als Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um die Herstellung derartiger Gläser im Großen betreiben zu kunen. Die Erfindung hat bereits in München und Hamburg Aufsehen erregt. Ein von dem Glasermeister Wichmann und Sohn gemaltes Fenster, größten theils Kostümf'guren und Wappen in gutem Stil zeigend, wurde mit Interesse besichtigt. — Nachdem auf erfolgten Bericht der Kassenreviso⸗ ren dem Schatzmeister Decharge ertheilt worden war, sprach noch der Bildhauer Wiese einige Worte im Anschluß an seinen vorjährigen Vortrag über Zinnätzungen und gab beachtungswerthe praktische Winke über die Ausübung dieser neuerdings sehr beliebt gewordenen Kunst.
Paris, 3. Februar. (Fr. C.) Die Nachrichten aus den über—⸗ schwemmten Gegenden lauten etwas beruhigender. Die Loire ist aber stark im Zunthmen. Die Seine ist in letzter Nacht um 30 em gefalley. — Das Unglück, das die Stadt Sables d' Olonne in der Vendée betroffen hat, ist größer, als zuerst gemeldet wurde. Nicht weniger als 53 Fischer sind im Meere umgekommen. Es fehlen 12 bis 14 Schaluppen.
Das zweite Abonnements⸗-Concert in der Sing-⸗Akademie findet am Freitag, den 11. Februar, Abends 7 Uhr, statt. Zur Auf⸗ führung kommen: I) Becker: große Messe (B-mollh, 27) Mendels—⸗ sohn: Psalm 42. Eintritt karten zu 4, 3 und 2 S sind bei dem Hauswart der Singakademie zu haben.
Juvalidendank“, Rndolf Piosse, Haasensten
&K Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schloꝛite,
Bättuer & TWGinter, sowie alle übrigen größeren UAnnoncen· Snreans.
Fabriken
ilage. *. *
Bekanntmachung. In der unten bejeichneten Anstalt werden dle Kräfte von 409 bis 60 Gefangenen. welche bis- ber mit Schlosserarbeiten beschäftigt worden sind, disponibel und sollen möglichst bald zu irgend einer geeigneten, der Gesundheit nicht nachtheiligen Arbeit im Ganzen oder theilweise rerdungen werben.
Die Bedingungen liegen im Bureau der unter—
aufgegeben einen am Amtz⸗
Danzig eingetragen.
Bekanntmachung.
In de Liste der bei dem biesigen Königlichen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Paul Syring mit dem Wohnsitze in
Danzig, den 31. Januar 1381. Königliches Landgericht.
zeichneten Verwaltung aut, können auch gegen Er- stattung von 75 3 Koplalien bezogen werden.
Die eim Kontraktig- Abschluß zu deponirende Kaution beträgt 600 M
unterzeichntten Verwaltung bis spätestens zum 22. Februar er. einsenden.
Andernach, den 31. Januar 1881.
Königl. Berwaltunß der Hilfsstrafanstalt.
Großh. Notar: Ehehalt.
Betreff:
Verkäufe, Verpachtungen, 320901 Submissionen ꝛe.
BVelanntmachnng. . Die Lieferung des erforderlichen afra, an! Todezerklärung des Mahlknechts Joseph Huber Bau und Nutzhöllern für die Königliche Thier⸗ s e en, n garten, Verwaltung pro 1. April 1881 bis 31. März 1884 soll im Wege der Submission vergeben wer⸗
——
— —
r 6. Monats- Lehersicht / vom 31. Januar 1881. (Gemäss Art. 34 alin. ? des Statuts.) Erworbene unkäündbare hypothekarische und Ren- ten- Forderungen Erworbene kündbare hypothekarische Forde-
Mn 100,716,586.
3, 068, 709. Ausgegebene unkündbare
und Adolf Bobuert und Bernhard schluß vom 253. Id. Mie. stattgegeben unter der liegen im Amtelokale des unterzeichneten Domänen Pfandbriefe — * 99.948, 000.
Sxringmann. Auffordeung:
1I) an den dem auf
. LB. Nr. 74, 2096, 2125 und 3724: 0 Ar 64 Meter Acker an verschiedenen t
*
9. L. B. Nr. 2470: 4 Ar 64 Meter Wald in der Brach tax. . 6.
L. B.- Ne. 2607, 3484, 3708 und 2365: Ar 55 Meter Weinberg an mehreren Stücken tar. . k 1360
Summa I2 570 * Diervon erhalten die unbekannten Gläubiger der
Verschollenen sich spätestens in Samstag, den 19. November 1881.
bei dem K. Amtegerichte Lauingen angesetzten * * Aufzebotétermin persönlich oder schrifilich am 22. Februar er., Mittags 150 anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werden würde,
an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotg verfahren wahrzunebmen, widrigen⸗ fallt die Vertheilung des Vermögens dez och. Verschollenen unter die gerichte bekannten Intestaterben erfolgen würde,
Rent⸗Amts zur Emsicht aus. Auischrist: Vormittags 9 Uhr,
Berlin, den 1. Februar 18581.
K
Löeferunga Offerten sind versiegelt und mit der
„Holiliefernng für den Thiergarten“ bis zum 21. Februar d. Is. hierher einzureichen und wird die Gröffnung der eingegangenen Offerten Uhr, in unserem Amte lokale, Niederwallstraße Nr. 39, in Gegenwart der erschienenen Submittenten erfolgen.
stönigliches Dodůomainen⸗Rent Amt Berlin.
Ausgegebene kündbar Pfandbriese
Caothna, den 31. Januar 1881.
Deutsche Grundkredit-Bank.
2 521.200.
Unternehmungslustige wollen ihre Offerten der
Holtzendorif. Landsky. R. Frieboes.
Redacteur: Riedel.
Ger lin: 1. 3 , &effelñ) ru: . ner. Fünf Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage),
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-
* 22.
Erste Beilage
Per sonalveränderungen.
RTöniglich Frenßische Armee.
Zraeanungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Januar. Hartert, Oberst a la suite des Gren. Regts. Nr. 19 und Kommandant von Pillau, unter Verleih. eines Patents seiner Charge, zum Kommandanten von Wesel, v. Kleist. Major und etatsmäß. Stabtoffiz. vom Kür. Regt. Rr. 3. unter Stellung à la suits dieses Regtz., zum Kommandanten von Pillau ernannt. v. Marschall, Major vom Ulan. Regt. Nr. II, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Kommando des IV. Armee-Corps, als etatsmäß. Stabzoffij. in das Kür. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Klei st J. Rittm. v. Drag. Regt. Nr. 11, in das Drag. Regt. Nr. 14 versetzt und in seinem Kommando als Adjut. von der 3. Div. zum Gen. Kommando des 1V. Armee⸗Corps übergetreten. v. Hobe, Rittme und Ezcadr. Chef rom Drag. Regt Nr. 21, in das Drag. Regt. Nr. 4 versetzt und als Adjut. zur 3. Div. kommandirt. Richter, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 2Al, zum Rittm. und Escadr. Chef, Ligniez, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Premier ⸗ Lieutenant, befördert. v. Sommerfeld, Oberst— Lieutenant, agaregirt dem Generalstabe der Armee, von seinem Kommando als Militär ⸗Attachs bei der Gesandtschaft in Brüssel ent— bunden und unter Stellung 6 a suite des Generalstabes der Armee, mit Wahrnehmung der Geschäfte als 1. Direktionsmitglied der Kriegsakademie beauftragt. Stubenrauch, See. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, Krüger, See. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, Böhme, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, v. Gottberg, See. Lt. vom Gren. Regt ir 5, . Froßel, Sec, Tt, don Gren, Regt. , . Zaengel, See, Lteutenant vom Inf. Regiment Nr. 28, Thiele, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Nr. 92 kommandirt. — VN. Januar. Landgraf Alexis von Hessen⸗Philippsthal-Barchfeld Durchlaucht, der Charakter als Gen. Major verliehen. von Chagnian, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42 ernannt. Schob, Major vom Inf. Regt. Nr. 54, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernannt. Nagel, Hauptmann, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 54, als Comp. Chef in dieses Regiment ein— rangirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Januar. v. Baumbach, Oberst à Ja suite des 2. Garde ⸗Regts. z. F. und Kommandant von Wesel, mit Pens. zur Disp. gestellt. — 27. Januar. v. Huth, Major z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42 entbunden. v Chagnian, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, mit Pens. zur Die p, gestellt. v. Loß berg, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 30, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt. .
Im Sanitäts-Corpgs. Berlin, 22. Januar. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Szumski, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, Dr. Weg scheider, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, br. Wilbrand, Dr. Fraenkel, Dr. Manecke, Dr. Hedde, vom JI . . r nt Koclman, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Hesse, vom 1. Bat. Landw. Reats. Nr. 77, Dr. Voigt, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Beyer, Dr. Klamt, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 47, Dr. Roller, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 70, Dr. Niemand, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 84, Dr. Pinner, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Dr. Lemmer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 77, Dr. Nadler, vom 1. Bat. Landw. Regiments Nr. 112, Dr. Bütow, vom 1. Bataillon Landwehr⸗Regiments Ne. 21, Dr. Meyer, vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 5, Dr. Johansen, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Mr. Wil de, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 11, zu Affist. Aerzten J. Kl. der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw.: Dr. Huck, vom 1. Bat. Landw. Regis. Nr. 75, Dr. Steu' bing, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, Dr. He idsieck, vom 2. Bat. Landro. Negts. Nr. 15, Dr. Sudhoff, vom Res. Landw. Bat. Nr. 80, Dr. Cammer hoff, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 93, zu Assist. Aersten 1. Kl. der Landw. befördert. Dr. Pieper, Assist. Arzt 1. Kl. rom Hus. Regt. Nr. 8, zum Ulan. Regt. Nr. 6, Dr. Reibig, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Ne. 11, zum Drag. Reat. Nr. 20, Dr. Den gel, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld ⸗Art. Megt. Rr. 30, zum Garde ⸗Greg. Regt. Nr. 1, Dr. Campe, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 61, zum Inf. Regt. Nr. 114, ver⸗ setzt. Dr. Wegner, Stabsarzt der Landwehr vom Reserve— Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Liese, Stabtarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Schmidt, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Rezts. Nr. 69, diesem mit seiner bisherigen Uniform. Dr. Lüddeckens, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regtg. Nr. 24, Dr. Klaus, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Reagts. Nr. 17, Dr. Birnbaum, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, der Abschied bewilligt.
XIII. (sstöniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Ernennungen, Beförderungen und Bersezungen.
Im Beurlaubtenstande. 9. Januar. Frhr. r. Leut rum⸗ Ertingen, Sec. Lt. von der Landw. Kar. des 1. Sats. 3. Landw. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt besördert.
Abschiedsbewilligungen. Im attiven Heere. 9. Ja nuar. Frhr. v. Hügel, Major und Bata. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 119, der Abschied mil Pens. und mit der Regte. Unif. bewilligt.
Aichtamt liches.
Preußen. Berlin, 3. Februar. Die erste Sitzung des permanenten Ausschusses des Volkswirth⸗ schaftsraths wurde am 1. Februar d. J. von dem Vor sitzenden, Staats-Minister von Boetticher, um 11 Uyr eröffnet.
Als Kammissar der Regierung war Seitens des Ministe— riunis für Handel und Gewerbe anwesend der Geheime Ober Regierungs⸗Rath Lohmann.
Der Vorsitzende konstatirte, daß die sämmtlichen Mit— glieder des permanenten Ausschusses in der Sitzung anwesend seien. Der Vorsitzende schlug sodann vor, sofort in die Spezial berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Versicherung der in den Bergwerken zc. beschästigten Arbeiter gegen die Folgen der beim Betriebe sich creignenden Unfälle, einzu— treten, obwohl die Bestellung von Referenten gemäß 5. 2 der Geschästsordnung bis jetzt nicht eriolgt sei. Für die weiteren Verhandlungen ersuche er den Dr. Jan sen und den Fabrik besitzer Falle, das Reserat zu übernehmen. Abänderungs anträge zu dem rorliegenden Gesetzentwurf ersuchte der Vor— sitzende, für die Folge thunlichst so rechtzeitig bei ihm formu— lirt einzubringen, daß eine Vervielsältigung derselben und Vertheilung unter die Mitglieder vor Eintritt in die Be— rathung der betreffenden Paragraphen erfolgen könne.
Berlin, Tonnerstag den 3. Fehruar
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Der Fabrikbesitzer Kalle bat die einzelnen Mitglieder
gleichfalls, den Referenten alle Abänderungsvorschläge thun⸗
lichst schnell zugehen zu lassen. Auf Anfrage aus der Versammlung erklärte der Vor— sitzende, daß eine zwete Lesung des Entwurfs in Aussicht zu nehmen sei. Es wurde sodann in die Spezialberathung des §. 1 ein— getreten. Zu demselben wurden im Laufe der Sitzung die nach— folgenden Abänderungsanträge gestellt: Antrag 1. I) In der zweiten Zeile ersten Absatzes zwischen den Worten „Ausführung“ und „von“ einzufügen die Worte: „und Instandhaltung“. 2) In der dritten Zeile ersten Absatzes hinter dem Worte „(Bauhöfen)“ einzuschalten die Worte: bei landwirthschaftlichen Arbeiten, bei welchen Triebwerke in Anwendung kommen.“ 3) Die Worte am Schlusse des zweiten Alsatzes: »sowie derjenigen Betriebe, für welche nur vor— üßergehend eine nicht zu der Betriebtkanlage ge— hörende Kraftmaschine benutzt wird“, zu st reichen. Kalle, Cramer, Kiepert. Antrag 2. Dritte Zeile vor Arbeiter zu setzen: „männliche und weiblich.“ und unmittelbar dahinter statt: ‚Betriebsbeamt.“ Beamte). Graf Henkel von Donnersmarck. Antrag 3. Nach Aline 2 einzuschalten: »Alle Eisenbahnen und Dampfsschiffahrtsbetriebe, welche integrirende Theile eines Werkes oder nur für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, fallen unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.“ Eraf Henkel von Donnersmarck. Antrag 4. 2. Alinea hinter: mit Ausnahme des Schiffahrts.“ einzuschalten: „öffent ichen, so daß der Satz lautet: „mit Ausnahme des öffentlichen Schiffahrts ! und Eisenbahnbetriebes“. 4. Alinea statt: „das 300 fache“ zu setzen: dag 290 fachen. v. Tiele. In §. 1 Alinea 1 nach „find“ statt „bei einer vom Reiche zu errichtenden — bis Versicherungsanstalt“ for tzu fahren „bei vom Reiche zu konttolitenden, auf Gegenseitiakeit beruhenden und unter Selbstverwaltung stehenden Un— fall versicherunge⸗Banken gegen die Folgen“ ze.
Hagen. Kochhann. Alineg 3 und 4 des 5§. 1 zu setzen: »Als Gehalt oder Lohn eines Jahres im Sinne dieses Gesetzes gilt ein Drittel des in den letzten drei Jahren vor dem Unfall von dem Beschägigten — event. von gleichartigen Arbeitern — in gleichartigen Betrieben verdienten Lohneinkormens.“
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An Stelle der
. . ö. Baare. Zu §. 1. Im ersten Absatze die Worte von dern Reiche zu errichtenden und für Rechnung desselben zu verwaltenden“ zu ersetzen durch di Worte „für das gesammte Reichsgebiet zu er— btende, unter Kontrole der Reichsre⸗ gierung stehende“ Kalle. unter Nr. 8 vom Siadtrath Hagen einge⸗ t Ant:ag wird später wieder zurückgezogen.
Antrag 9. Zu § 1 Alinea 2 Zeile 4 die Worte:
„und Eisenbahnbetriebes“ zu streichen. Neubauer. Antrag 10. (Untecantrag zum Antrag 1)
sab 2 zwischen welchen“ und ‚Triebwerke“
e inzuschieben nicht lediglich durch Menschenhand bewegte.“
Nathusius.
Der Gutsbesitzer Cramer-Wiesbaden konnte es nicht für gerechtfertigt erachten, daß die bei dem ambulanten Ma schinenhetriebe beschäftigten landwirthschaftlichen Arbeiter von der Unfallsversicherung ausgeschlossen sein sollen. Für die westlichen Provinzen treffe die Annahme der Motive, daß die Eigenthümer der umherziehenden Maschinen mit dem Personal der einzelnen Landwirthe den Betrieb ausführten, nicht völlig zu. Die betreffenden Unternehmer hätten immer mindestens zwei eigene Arbeiter, den Heizer und den Einleger. Diese Arbeiter seien bei dem Betriebe am meisten gefährdet, dabei pflegten es beliebig aufgegriffene Personen zu sein, ohne ge— nügende Vorbereitung für ihre gesährliche Beschäftigung. Er bitte daher um eine Ergänzung der Vorlage nach feinem Antrage.
Der Stadtrath Hagen-Königsberg: Er müsse unter Bezugnahme auf seine früheren Bemerkungen nach wie vor seine Bedenken gegen die Errichtung einer staatlichen Ver— sicherungsanstalt aufrecht erhalten. Mit Freuden habe er da— gegen aus der bisherigen Berathung sich überzeugt, daß die Vertreter der Großindustrie nicht, wie er gefürchtet habe, ge⸗ neigt seien, sich der Pflicht, ihre Arbeiter für Unsälle zu ent— schädigen, zu entziehen, vielmehr anscheinend die Mehrzahl der anwesenden Industriellen sich so ar einverstanden gezeigt habe, den größten Theil der aus der Unfallversicherung er wachsenden Lasten auf sich zu nehmen Vei dieser Bereit willigkeit werde es des großen Apparats der geplanten Ver sicherungsanstalt nicht bedürfen. Vielmehr sei zu erwarten, daß durch angemessene Aenderung des Hastpflichtgesetzes auf Grund der Erfahrungen, die mit demselben seit zehn Jahren gemacht seien, unter Hineinziehung der bisher nicht haftpflichtigen Fälle zum Ziele zu kommen sei.
Der Fabrikbesitzer Lalle⸗Biebrich: Durch seinen An— trag werde auch der Vortheil erreicht werden, daß die mit Dreschmaschinen umherziehenden Unternehmer sich mehr eigenes Personal halien würden als bisher, anstatt mit den Leuten
der einzelnen Landwirthe zu arbeiten. Es sei wünschenswerth,
daß noch in 8. 1, wie nach seinem Antrage geschehen, aus—
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drücklich ausgesprochen werde, daß wie bei der Aussührung
von Neubauten so bei Reparaturen die Versicherungspflicht vorliege. Bei Reparaturarbeiten liege ein besonderes Be⸗ dürfniß vor, weil bei solchen oft leichtfertiger und unvorsich— tiger verfahren werde, als bei Neubauten. Nedner kommt sodann auf seinen früheren Vorschlag zurück, die Prämien variabel, und zwar die Höhe derfelben davon abhängig zu machen, ob der Unternehmer bei den Einrichtungen für feinen Betrieb mehr oder weniger auf die Beseitigung der Gefahren Bedacht nehme.
Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum: Die Gegner des Entwurfs wollten die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes über die Entschädigung der Arbeiter auf alle Unfälle aus— dehnen. Dagegen würde er nichts zu erinnern haben, wenn die Industrie die hieraus erwachsenen Lasten tragen könnte; das sei aher nicht der Fall. Die Entschädigungen, welche von den Gerichten auf Grund des Haftpflichtgesetzes zugebilligt würden, seien geeignet, die Industrie völlig zu ruiniren. Der einzelne Unternehmer werde, wenn sein Etablissement von einem Unfall heimgesucht werde, der eine Reihe Personen be— treffe, unfähig, den Ansprüchen des Haftpflichtgesetzes zu genügen. Auch um die Ansprüche der Arbeiter sicher zu stellen, sei es daher nöthig, daß die Gefahren aus den Unfällen von einem großen Kreise von Unternehmern gemeinsam getragen würden. Auch die Unfall— Versicherungsgesellschaften gaͤben die nöthige Garantie nicht. Wenn, wie durchaus nothwendig, die Entschädigung auf Renten beschränkt, eine Kapitalabfindung ausgeschlossen werde: wie wolle man da die Sicherheit gewinnen, daß die Anstalten nach 30 bis 40 Jahren oder länger noch zahlungsfähig seien? — Man habe erklärt, in Berlin seien 75 Proz. der Arbeiter versichert. In seiner Heimath werde der Prozentsatz der Ver— sicherten eben so groß sein. Es frage sich aber, wie hoch sei denn versichert? Da bilde die Normalsfumme, in Berlin wie anderwärts, für Verheirathete 3000 S, für Unverhei— rathete 1500 (6; das gebe, zu 4 Proz. berechnet, eine jährliche Rente von 126 bezw. 60 S6 Aber wenn wenigstens diese Rente wirklich gezahlt würde! Die Unfall— Versicherungsgesellschaften seien aber durch ihr eigenes In— teresse darauf angewiesen, statt Rente Kapital zu gewähren. Der Arbeiter, vor die Wahl gestellt, ob Rente oder Kapital, wähle fast stets das letztere. Das Kapital werde natürlich schnell angegriffen, sei bald verzehrt, und der Arbeiter oder seine Hinterbliebenen ständen dann hülflos da, angewiesen auf die Hülfe des Arbeiterverbandes. In dem gegenwärtigen Entwurf sei daher eine Kapitalabfindung durchaus auszu⸗ schließen. Das Ziel, das man erstrebe, könne nur erreicht werden durch Gewährung von Renten, Schaffung eines großen Feldes für die Versicherung, und durch eine staatliche Leitung der Anstalt.
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Heimendahl-Crefeld stimmte dem Vorredner rücksichtlich der Bedenklichkeit der Ka— pitalabfindungen durchaus bei. Die Heranziehung auch der landwirthschaftlichen Arbeiter nach dem Kalle 'schen Antrage erachte auch er für erwünscht, finde es dagegen sehr schwierig, in dieser Beziehung die richtigen Bestimmungen zu treffen. Uebrigens sei nach seiner Erfahrung die Negel, daß die Ar⸗ beiter für den Betrieb der umherziehenden Maschinen von der Gutsherrschaft gestellt würden.
Der Kaufmann Kochhann-Berlin wollte nicht leug— nen, daß es mit großer Freude zu begrüßen sei, wenn nach dem vorliegenden Entwurf gegen alle Unfälle würde versichert werden, während gegenwärtig ausweislich der statistischen Feststellungen für die Jahre is76— 1879 in Berlin nur bei 40 Proz. sämmtlicher Unfälle eine Entschädigung nach dem Hastpflichtgesetz möglich gewesen, dagegen 60 Proz. als durch Zufall hervorgerufen von den Bestimmungen des Gesetzes nicht erfaßt worden seien. Von dem gegenwärtigen Gesetz⸗ entwurf müsse man aber befürchten, daß er dazu beitragen werde, den Unternehmer die moralische Verpflichtung vergessen zu, machen, die er an und für sich habe, für die in seinem Dienste Verunglückten zu sorgen und der er früher in reichem Maße nachgekommen sei. Jedenfalls werde aber der Staat von der Verpflichtung der Verwaltung der Versicherungsanstalt
zu entbinden sein, weil er die nöthigen Organe sür diese Ver
waltung nicht besitze. Er möchte an Stelle der beabsichtigten Anstalt die Gründung von Kassen innerhalb der Provinzial⸗ bezirke vorschlagen, zu denen jeder Arbeitgeber beizutreten verpflichtet werde und deren Verwaltung unter Kontrole des Staates durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolge.
Wenn die Versicherungsgesellschast sich in dieser Weise in
dem Rahmen provinzieller Zwangekassen be vege, so werde dadurch eine wünschenswerthe Kontrole des einen Unterneh— mers durch den anderen in Betreff der nothwendigen Einrich⸗ tungen in den Fabriken herbeigeführt werden. Auch der Vorschlag sei nicht von der Hand zu weisen, daß der zu höheren Prämien heranzuziehen sei, ver nicht die nöthigen Maßregeln für die Sicherheit des Betriebes treffe. Hinsichtlich der Frage, ob Renten- oder Kapitalentschädigung, schließe er sich dem Herrn Baare vollständig an. Jedenfalls seien die Ausnahmen ron der Rentenentschädigung sehr zu heschränken.
Der Baumwollenspinnereibesitzer hr. Ja nssen: Nach den mit dem Hafipflichtgesetz gemachten schlechten Erfahrungen würde eine Ausdehnung desselben die gegenwärtigen schlechten Zustände nur verschlimmern. Eine möglichste Ausdehnung der Ver— sicherung aus die landwirthschaftlichen Arbeiter halte auch er sür wünschenswerth, doch sei es schwer, die rechte Fassung des Gesetzes zu sinden. Jedenfalls müsse für die Heranziehung der größeren Betriebe gesorgt werden. Er behalte sich einen betreffenden formulirten Antrag vor.
Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs Rath Lohmann erachtete den Antrag Nr. 1 ad 1 für Üüberflüssig, da es seines Erachtens selbstverständlich sei, daß unter „Aus— führung von Bauten“ auch die Ausführung von Reparatur— bauten, also dasjenige falle, was in dem Antrage als Instand haltung hezeichnet werde. Anlangend die Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter, so würde derselbe Antrag ad Nr. 3 genügen, wenn man nicht auch den Betrieb mit Gövel⸗ verken mit unter das Gesetz ziehen wolle, was doch wohl sehr bedenklich sei und weit über das hinausführe, was der Geseg⸗ entwurf beabsichlige. Die Heranziehung des ambulanten