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die „oer jedenfalls eine gesetzliche
.. Er könne sich auch hier mit dem Modus der Vertheilt ag nicht einverstanden erklären, den
die Regierungsvorlage vorschlage. Die Vertheilung so ge-
waltiger Steuermassen unter Stadt und Land und unter die Einzelgemeinden den Kreis⸗ und Bezirksbehörden zu überlassen, würde zu einem Juteressenstreit ohne Ende führen, der sich von Recht und Billigkeit um so weiter ent— fernen würde, je mehr ein Streit um unmittelbare Geld— antheile sich zu verbittern pflege. Er könnte noch in manchen Einzelheiten den vorgelegten Gesetzentwurf einer Kritik unterziehen. Schon die oben angeregten Gesichtspunkte ergäben aber, daß es jedenfalls einer eingehenden Kommissions— berathung uͤber diesen in alle Steuer⸗ und Kommunalver— hältnisse tief eingreifenden Gesetzentwurf bedürfe. In der Kommissionsberathung würden sich die zahlreichen einander noch widersprechenden Reformideen mehr ausgleichen und unter vielen auf den ersten Anhlick möglichen Reformplänen werde wohl eine verhältnißmäßig kleine Zah als praktisch ausführ— bar stehen bleiben. Es werde der Kommissionsberathung auch aus dem Grunde bedürfen, da das Haus ein Engagement auf hypothetische Steuererhöhungen im Reich unmöglich eingehen könne, ehe eine Vereinigung über einen ausführbaren, gerech— ten und billigen Vertheilungsplan der zu überweisenden Staatssteuern im Landtag gefunden sei. Er verzichte auf eine weitere Ausführung in diesem Stadium um so mehr, als er nur seine persönliche Ansicht darlegen könnte, für die er schon eine Gelegenheit gefunden habe, und zwar sehr unbefangen, zu einer Zeit, wo er von der gegenwärtigen Vorlage weder irgend eine Kenntniß oder Andeutung erhalten hätte. Er glaube nur soviel sagen zu können, daß in den Grundzügen und in der Tendenz seine polilischen Freunde scinen Ansichten zuzu— stimmen geneigt seien, daß aber über die Einzelheiten der Ausführung auch unter seiner Parlei kaum weniger Mei— nungsverschiedenheiten vorhanden sein würden, als auf den übrigen Seiten des Hauses. Er beantrage daher die Bera— thung dieser Vorlage durch eine besondere vom Hause zu
ernennende größere Kommission. Die Regierungsvorlage baue von oben nach unten: die Kommission werde von unten nach oben bauen müssen.
Der Abg. von Wedell-Malchow schloß sich dem Antrage des Vöxredners, an, den Gesetzentwurf an eine Kommission zu überweisen, und zwar beantrage er, denselben an eine beson— dere Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Seines Erachtens könne man den Kommunen nur dadurch auf— helfen, daß man die preußische Steuerverfassung in gewisser Beziehung reformire, um dann die Kommunalbedürfnisse durch Zuschläge zu den reformirten direkten Steuern zu decken. Wenn der Vorredner eine Ueberweisung der Klassensteuer wünsche, so könne dies, wenn von einer solchen überhaupt die Rede sei, nur in der Weise geschehen, daß die Klassensteuer und die Grund- und Gebäudesteuer pari pass nebeneinander gingen. Das Bedenken, es werde durch Aufhebung der Klassensteuer das Stimmrecht, wie es für den preußischen Landtag bestehe, gefährdet werden, theile er nicht. Der Vor— redner scheine trotz feiner großen Kenntniß der ländlichen Verhältnisse in den el zentlichen Heist der Bauern der östlichen Provinzen nicht eingedrungen zu sein. Dieselben wollten gar keine Verschmelzung der Gemeinden mit den Gutsbezieken, Und würden ein solches Geschenk nur ungern annehmen. Das Hauptmotiv für die Vorlage liege in dem finanziellen Duglis— mus zwischen der preußischen und der Reichsverwaltung. Nach Bewilligung der indirelten Steuern im Reich sei eine Wechsel— wirkung zwischen beiden unvermeidlich gewesen. Selbst. die Gegner der Bewilligung neuer indirekter Steuern müßten einem folchen Gesetze zustimmen. Dasselbe lege, falls nun indirekte Steuern bewilligt werden sollten, die Verpflichtung auf, dieselben in Preußen zu Steuererleichterungen zu ver— wenden. Nachdem man einmal in das indirekte Steuersystem eingetreten sei, sei es dringend nothwendig, die untersten Klassensteuerstufen zu befreien. Was die Frage der Ueber— weisung der Klassen- und der Grund- und Gebäudesteuer be— treffe, so lasse seine Partei vorläufig noch die Frage offen, ob nicht vielmehr statt dieser ein Erlaß derselben stattfinden solle; denn einzelne Kommunalverbände würden für die ihnen über— wiesenen Mittel keine rechte Verwendung haben. Er persönlich sei für den Erlaß, weil nur dadurch der Steuererlaß gerecht vertheilt werden könne. Der Abg. Rickert habe in der vorigen Sitzung eine so auffällige Wißbegierde ausgesprochen, noch etwas über dos sogenannte Programm der Kon— servativen zu hören, daß er sich entschlossen habe, im Einverständniß mit der Mehrzahl seiner politischen Freunde darüber weitere Andeutungen zu machen. Wenn von einem Programm seiner Partei die Rede gewesen sei, so sei dies nur dahin zu verstehen, daß seine Partei es angesichte der wichtigen Vorlage des Verwenvdungsgesetzes sür ihre Pflicht gehalten habe, sich klar zu machen, wie die Mehrzahl seiner Partei sich die künftige Steuerreform denke; denn es habe ja auf der Hand gelegen, und es würde von Niemand bestritten werden können, daß man das Verwendungsgesetz, wenn es irgend möglich sei, so einrichten müsse, daß dadurch künftigen Steuer⸗ reformplänen nicht präjudizirt würde. Seine Partei sei also von diesem Gesichtspunkte aus durchaus dazu gezwungen ge— wesen und er glaube, die anderen Fraktionen würden wahr⸗ scheinlich dasselbe auch gethan haben. Von Verhandlungen mit der Regierung über ein Programm sei, wie er offiziell hier erkläre, nicht die Rede gewesen. Das sogenannte Pro⸗ gramm der Konservativen sei lei wie von verschiedenen Seiten worden sei, Partei sei im Gegentheil ganz konservativ dabei. Seine Partei wolle allerdings die untersten Stufen der Kiassen teuer aufheben, seine Partei wolle die Skala in derselben Art, wie sie der Abg. Rickert bei der Berathung des Gesetzentwurses Richter⸗Minnigerode selbst ausgeführt habe, verbessern, so daß sie nach unten degressiv und eiwa von 9000 6 an progressiv bis zu einer Sunime von etwa 4 Proz. die Zahl sei ja immer noch variabel — steigen solle. Dann wolle seine Partei die nach den Intentionen der Verhandlungen über den Antiag Richter⸗Minnigerode reformirte Einkommensteuer in Verbindung mit dem Reste der Klassensteuer aufrecht erhalten, also dasselbe System, wie es bis jetzt bestehe, nur mit der veränderten und für die unteren Klassen ermäßigten Skala. Ferner wolle seine Partei die bestehenden Ertragssteuern, die Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer auf— recht erhalten. Er und seine politischen Freunde feien nicht der Meinung, daß diese Steuern in eine allgemeine Einkom— mensteuer aufgehen sollten. Seine Partei setze dabei voraus,
daß hie Gewerbesteuer in sich eine Reform sinden könne, die
!
1
. J
Daneben allerdings, und das sei
das einzige etwa zu Widersprüchen Veranlassung gebende,
wolle seine Partei wenigstens, wie er glauhe, in der Mehrheit einem Wunsche Ausdruck geben, der nicht allein in konser⸗ vativen, sondern auch in anderen Kreisen vielfach oerbreitet
sei. Das heiße, er und seine politischen Freunde wollten
neben den bereits bestehenden Ertragssteuern eine Kapital—
Renten- und Zinsensteuer, wohl verstanden aber immer in der
Alsicht, daß dadurch die Steuerlasten des Landes im Ganzen / 0
nicht vermehrt werden sollten, daß keine Vermehrung der Staatsertragssteuern eintreten solle, sondern daß diese Kapital- Nentensteuer zur Ermäßigung der Grund- und
Gebäudesteuer etwa bis zur Hälfte zu dienen habe. Er glaube, daß mit solchen Wünschen der alte preußische
Staat sehr wohl werde bestehen können. Er komme nun noch
Mal darauf zurück, was er schon im Eingange gesagt habe,
daß erst, wenn eine Reform der preußischen Ertragssteuer nach diesen Grundsätzen eingeführt sei, es möglich sein werde,
eine rationelle Besteuerung einzuführen, weil dann die Er—
tragssteuern zwischen dem fundirten Vermögen richtig vertheilt wäre, die Kommunalsteuer dann auch richtig in ihren Zu⸗
schläßen auferlegt werden könne. Ob dabei, wie er aner⸗ kenne, der Grundbesitz zu einzelnen Lasten besonders heran- gezogen werden könne, sei eine spätere Frage; die richtige
Basis sei aber nur erst zu gewinnen, wenn der Prägravation
Stande bringen. Er sei bekanntlich kein Agrarier, aber er habe
des Grundbesitzes, welche offenbar bestehe, ein Ende gemacht ö 8 2 ö ) . 2. 1 ö. . ; sei. Eher werde man eine richtige Kommunalbesteuerung nicht zu
immer die Meinung verfochten und werde sie verfechten, daß in der Grund⸗ und Gebäudesteuer allerdings eine Prägravation des Grundbesitzes liege, und daß es nicht genüge, wenn diese Steuer fortbestehe und blos an eine andere Andresse einge⸗ zahlt werde, sondern daß eine Ermäßigung der Grund- und
Bebändesteuer allerdings verlangt werden müsse. Die Grund⸗— besitzer zahlten, der Grundbesitz und Gebäudebesitz zusammen, juührlich 67 Millionen, das mache in zehn Jahren 670 Mil—
lionen. Diese 670 Millionen Mark gingen aus dem Erwerb! des Grundbesitzes heraus und zwar in viel stärkerem Maße,“
wie jede andere Klasse der Bevölkerung zu Ausgaben des Landes beitrage. Das sei der Grund, weswegen es dem Grund—
besitz im Ganzen nicht gelungen sei, irgendwelche Kapitalbiltung
vorzunehmen, das sei ferner der Grund, weshalb der preußische
Grundbesitz an Kapitalmangel leide. Hierin liege es dann ferner, daß die Landwirthschaft aus Mangel an Kapital nicht im Stande sei, dasjenige zu leisten, was sie sonst wirthschaft⸗
lich hätte leisten können. Wolle man diesen Zustand bestehen
lassen, so stehe es ja in dem Willen der Majorität dieses
Hauses. Er werde aber immer der Meinung sein, daß hier
line Ungerechtigkeit vorliege; er erinnere ferner noch an den Immohilienstempel; er erinnere daran, daß in Folge der mangelhaften Kapitalbildung beim Grundbesitz eine sehr starce
Vermehrung der Hypothekenverschuldung eingetreten sei; daß also bei der Steuerresorm der Moment eintrete, wo dem
Grundbesitz durch Ermäßigung der Grund- und Gebäudesteuer
geholfen werden müsse.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Freitag
11 Uhr.
— Die zweite Sitzung des permanenten Aus⸗ schusses des Volkswirthschaftsraths wurde bei Anwesenheit sämmtlicher Mitglieder von dem Vorsitzenden,
Staats⸗Minister von Boetticher, am 2. d. Mts. um 1115
Uhr eröffnet,
Als Vertreter der Staatsregierung war anwesend der
Geheime Oher-Regierungs⸗Rath Lohmann. . Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Vorsitzende
it, daß Seitens des Deutschen Landwirthschaftsraths ene Denkschrift über die Errichtung von Arbeiter⸗Unfall-Versiche⸗ rungskassen, datirt Berlin, den 30. Januar 1881, eingegangen
sei. Dieseelbe wurde den Referenten überwiesen.
Der Webermeister Hessel wies darauf hin, daß di—
Tagespresse entstellte Berichte über die Verhandlungen des Volkswirthschaftsraths gebracht habe und drückte den Wunsch! aus, zur Abstellung dieses Mißstandes die Verhandlungen zu
veröffentlichen. . . . . ö Der Vorsitzende bemerkte hierauf, daß diesem Wunsche
bereits Rechnung getragen werde, da die Protokolle dem;
,
„Reichs- und Staats⸗Anzeiger“ zur Veröffentlichung zugestellt
würden.
Darauf wurde in die Tagesordnung eingetreten und in
der Berathung über 5. 1 der Vorlage fortgefahren. Zu demselhen sind noch folgende Anträge eingegangen: Von dem Fabrikbesitzer Kalle:
Antrag 11. Der permanente Ansschuß wolle folgend: Resolulion
annehmen:
Der permanente Ansschuß des Volkswirthschafteralhs biltet die Staatsregierung, in Erwägung zu ziehen, in— wiefern für die unter 8. 1 der Haftpflichtgesetzes vom
81
6 n
7. Juni 1871 genannten J
ustriezweigz eine Etweite⸗
rung der Entschädigungspflicht im Sinne des Gesetz⸗ entwurf, betr. die Versicherung der in Bergwerken
u. s. w. sich ereignenden Unfälle, sich empfiehlt.
und von dem Rittergutsbesitzer von Nathusius und dem
Spinnereibesitzer Dr. Janssen: Antrag 12. Als Alinea 3 nach Annahme des Antrages Kalle Nr. L Tit. 3 einzufügen:
bei der Landwirtoschaft bes
zaftigten Arbeiter,
1
11
sie in Vorstehendem nicht sͤ
unterliegen dem Gesetze ebenfalls, sofern sie dauernd oder wiederholt bei Maschigen, welxe nicht lediglich mit Menschenband bewezt werden, beschästigt sind.
on begriffen sind,
. Der zweite Referent Kalle gab eine Uebersicht über die eingegangenen Abänderungsvorschläge und ihre Tragweite. Er glaube, daß dieselben durch die gestrige Berathung voll—
ständig erschöpft seien und daß es einer weiteren Diskussion darüber nicht bedürse. Die vorwiegend derlaratorischen An träge 1 (Kalle und Genossen) Litt. J und 2 (Graf Henckel
von Donnersmarck seien durch die gestrigen Erlläcungen des Regierungs-Kommissars erledigt, wonach der Absicht der
Anträge auch durch den Entwurf entsprechen werde. Der von einer Seite vorgeschlagenen Ausdehnung des Entwurfs auf
den Eisenbahnbetrieb liege ein richtiger Gedanke zu
Grunde. Allein es würde dies eine so wesentliche Ver
änderung des Entwurfs bedingen, daß sich hier schwer darüber!
diskutiren lasse. Um die Staatsregierung zur weiteren Ver—
folgung dieser Frage zu veranlassen, empfehle er die An
nahme seiner Resolution (Nr. 11). Sein Antrag bezüglich der zu errichtenden Versicherungsanstalt (Nr. 7) beziwecke, der= selben den Charakter einer Staatsanstalt zum Theile abzu—
streifen. Statt Kontrole“ sei zu sagen „Leitung“. Bei An⸗ nahme seines Antrages würde die Stellung der Anstalt sich analog gestalten zu derjenigen der Reichsbank, welche eben— falls eine Privatgesellschaft unter Leitung des Reiches fei. Den hauptsächlichen Vortheil einer solchen Regelung finde er darin, daß dadurch die Fonds der Versicherungsanstalt von dem Reichsvermögen getrennt und vor den Gefahren, welche durch eine Vermischung mit letzterem herbeigeführt werden, bewahrt blieben.
Zur Geschäftsordnung schlug der Amtsrath Dietze vor, die Zuassung der Anträge zur Diskussion von der Unter— stützung derselben durch mindestens 5 Mitglieder abhängig zu machen, welche Zahl er in Folge einer Einwendung des Kom— merzien-Raths Wolff auf drei ermäßigt.
Der Kommerzien-Rath Heimendahl erachtete diesen Antrag für verfrüht und glaubte, daß man abwarten könne, ob die weiteren Berathungen ein Bedürsniß nach einer solchen Beschränkung ergeben würden.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Amtsraths Dietze mit 13 Stimmen angenommen. Der Vorsitzende be— merkte, daß die bisher bereits gestellten Anträge als genügend unterstützt gelten müßten, wogegen sich kein Widerspruch erhob.
Der Kommerzien⸗Rath Neubauer sührte fodann zur Begründung seines Antrags (Nr. 9) aus: gegen die Aus— schließung des Eisenbahnbetriebes von den neu zu schaffenden Institutionen sprächen die gewichtigsten Bedenken. Das Haft— pflichtgesetz schließe im 5. 1 für den Eisenbahnbetrieb den Entschädigungsanspruch des Verletzten aus für den Fall hö— herer Gewalt und eigenen Verschuldens, lege aber dem Umer— nehmer die Beweislast auf. Wolle man dies neben dem Ent—
wurfe hestehen lassen, so werde man gewissermaßen Entschä—
digungsberechtigte erster und zweiter Klaͤsse schaffen, von denen die letzteren im Falle höherer Gewalt und eigenen Verschul— dens keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Niemand sei den Folgen höherer Gewalt mehr ausgesetzt, als der Eisen— bahnheamte, und es entspreche nicht der Billigkeit, wenn man ihn in dieser Hinsicht schlechter stellen wolle, als alle anderen Arbeiter.
Der Gutsbesitzer Frhr. von Hammerstein sprach sich gegen alle Anträge bezüglich der landmirthschaftlichen Arbeiter aus. Nach seiner Auffassung stelle Abs. Z des §. 1 alle die— jenigen Betriebe unter das Gesetz, welche mit elementarer Kraft bewegt werden. Dadurch werde aber die Mehrzahl der ländlichen Arbeiter getroffen. Unzweckmäßig sei die beantragte Streichung der Worte „für welche nur vorübergehend“ u. s. w. — Bei blos vorübergehender Verwendung von Damsps— maschinen im landwirthschaftlichen Betriebe dürfte der Ent— wurf nicht Anwendung finden. Der Entwurf entspreche voll— ständig dem Bedürfniß und treffe alle diejenigen Kategorien von Arbeitern, für welche es erwünscht sei.
Ein von dem Eisenformer Kamien eingebrachter neuer Abänderungsvorschlag fand nicht die gehörige Unterstützung.
Der Oberst-Lieutenant a. D. von Tiele⸗Winkler zog seinen Antrag (Nr. 4) zu Abs. 1 des 5. 1 zu Gunsten des Antrags des Grafen Henckel (Nr. 3) zurück. Mit Vezug auf seinen Antrag zu Abs. 4 bemerkte er, daß die Zugrundelegung von 300 Arbeitstagen zu weit gehe, namentlich mit Rücksicht auf die katholischen Feiertage. Die Annahme von 290 Arbeits— tagen sei für die Arbeiter schon sehr günstig.
Der Kommerzien-Rath Baare warf die Frage auf, ob in dem Falle, wenn in einem Werke sremde Arbeiter, z. B. Monteure einer andern Fabrik beschäftigt werden, bei vorkom— menden Unfällen der Besitzer des Werkes oder der Arbeitgeber verantwortlich sei, namentlich auch dann, wenn der Arbeiter ein Ausländer sei, heziehungsweise im Dienste eines auslän— dischen Arbeitgebers stehe.
Der Regierungs-Kommissar Geheime Ober-Regierunge— Raih Lohmann erwiderte, daß eine solche Arbeit nicht zu dem Betriebe des fraglichen Werkes gehöre, daß vielmehr der— artige Arbeiter von demjenigen versichert werden müßten, in dessen Diensten sie stehen, und der Vorsitzende knüpfte daran die Bemerkung, daß es unter allen Umständen ohne Einfluß sei, ob ein Arbeiter Ausländer oder Inländer sei.
Der Kommerzien-Rath Baare führte sodann zur Be— gründung seines Antrags (Nr. 6) aus, daß Seitens der Re⸗ gierung auf die Wünsche großer Korporationen werde Rück— sicht genommen werden müssen. Der Centralverband deutscher Jundustrieller und andere Vereine hätten sich aber überein— stimmend dahin ausgesprochen, daß die Bestimmungen im 3. und 4. Ahbsatz des 5. 1 nicht annehmbar seien. Es könne vorkommen, daß ein Arbeiter vorübergehend einen sehr hohen Verdienst habe, wie beispielsweise ein außerhalb beschäftigter Monteur, und es würde zu großen Unbilligkeiten führen, wenn man diesen ausnahmgweisen Verdienst der Entschädi⸗ gungsberechnung zu Grunde legen wolle. Die von ihm vor⸗ geschlagene Ermittelung eines dreijährigen Durchschnitts sei weit gerechter und biete keine Schwierigkeiten.
Nachdem der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs-Rath Lohmann ausgeführt hatte, daß der Baare'sche Antrag in der Praxis zu großen Weiterungen und Streitig⸗ keiten führen würde, zoz auf Veranlassung des Vorsitzenden der Kommerzien-Rath Baare seinen Antrag zurück mit dem Vorbehalt, denselben bei 5. 6 zu erneuern, und mit der Er— klärung, daß er von der Voraussetzung ausgehe, daß die Annahme des 5. 1 in der Fassung des Entwurfs der späteren Wiedereinbringung seines Antrages nicht präjudizire.
Der Kommerzien⸗Rath Wolff erachtete die Zahl 309 im 4. Absatz des 5. 1 für viel zu hoch; man müsse außer den Sonn- und Feiertagen auch die regelmäßig vorkommenden Betriebsstörungen und Betriebseinschränkungen berücksichtigen.
Dagegen sprach sich der Kaufmann Kochhann für Bei⸗ behaltung der Zahl 300 aus, da dieselbe namentlich für die protestantischen Landestheile keineswegs zu hoch gegrissen sei. Die Ausdehnung des Entwurfs auf den Eisenbahnbetrieb er achtete er für bedenklich und hob hervor, daß es mit großen Gefahren verknüpft sein würde, wenn man einen Eisenbahn⸗ beamten auch dann entschädigen wolle, wenn der Unfall durch seine eigene Fahrlässigkeit herbeigeführt sei. — Die von ihm ins Auge gefaßte provinzielle Theilung der Arbeiterversiche rung halte er für erforderlich wegen der großen Verschieden⸗ heit der Lohnverhältnisse in den einzelnen Landestheilen. Eine Ueberzahl von Versicherungsanstalten werde dadurch nicht ins Leben gerufen werden; denn er wünsche die Sache in der Weise organisirt zu sehen, daß in jedem Bezirk nur eine Anstalt errichtet werde, bei welcher sämmtliche Arbeiter des Bezirks versichert werden müßten. .
Der Regierungs⸗Kommissarius wies demgegenüber darauf hin, daß die Verschiedenheit der Löhne auch nach dem Ent— wurf vollauf Berücksichtigung finde. . J .
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Meuissen empfahl di?
Annahme der Resolution Kalle. Der Antrag Neubauer auf Hereinziehung des Eisenbahnbetriebes gehe zu weit. Die Materie sei zu ernst und finanziell viel zu eingreifend, um
hier erschöpfend behandelt werden zu können. Es sei nicht
ganz richtig, daß der Eisenbahnbeamte jetzt günstiger gestelt
sei, als die anderen Arbeiter. Denn wenn er ein Verschulden begehe, verfalle er dem Strafgesetz. Soweit die Sicherheit des Betriebes in Frage stehe, könne überhaupt nur durch das Strafgesetz geholsen werden. Was die zu begründende centra⸗ lisirte Reichs Versicherungsanstalt betreffe, so spreche er sich gegen den Antrag Kochhann-Hagen aus. Der Antrag Kalle sei ihm nicht ganz klar, und wünsche er von Seiten des Herrn Kalle eine nähere Aeußerung darüber, ob sein Antrag dahin zu verstehen sei, daß er dem Reiche die exklusive Leitung, die Wahl und Ernennung aller Organe der Anstalt in allen deutschen Staaten vindicire. In diesem Falle würde vom Standpunkt des Reichs wohl schwer— lich etwas Erhebliches gegen den Antrag Kalke einzuwenden sein. Das Reich würde dann die volle Leitung behalten, ohne irgend eine direkte Garantie zu übernehmen. Die in dem Entwurf vorgesehene Garantie des Reiches sei jedoch vom Standpunkt der Versicherten aus der ernsten Erwägung würdig; finanziell werde sie für das Reich nicht von großer Bedeutung sein, wohl aber in den weiteren Arbeiterkreisen die Ueberzeugung begründen, daß das Reich für die Interessen der Arbeitnehmer das lebhafteste Interesse thatkräftig bekunde.
Nachdem hiermit die Diskussion geschlossen war, wurde zur Abstimmung geschritten und zwar zunächst über die einzelnen Absätze des Paragraphen getrennt.
Zu Absatz 1 wurden die Anträge Kalle und Genossen (Nr. I) und Graf Henckel (Nr. 2) zurückgezogen, letzterer mit der Motivirung, daß er durch die gestrigen Erklärungen des Regierungskommissars erledigt sei. Der Antrag Hagen— Kochhann ward gegen die Stimmen der beiden Antragsteller und des Eisenformers Kamien abgelehnt; ebenso der ÄAntrag Kalle gegen sechs Stimmen (Kalle, Hagen, Kochhann, v. Born, de Neufville und Kiepert). Der Absatz 1 in der Fassung der Negierungsvorlage wurde darauf gegen drei Stimmen (Hagen, Kochhann, Kamien) angenommen.
Zu Absatz2 zog der Kommerzien-Rath Neubauer seinen Antrag zu Gunsten der Kalle'schen Resolution zurück. Der Streichungsantrag des Fabrikbesitzers Kalle (Nr. 1 JTitt. 3) wurde gegen die Stimme des Freiherrn von Hammerstein angenommen, unter gleichzeitiger Annahme des übrigen Theiles des Absatzes 2 in der Fassung der Vorlage.
Der Antrag des Grafen Henckel (Nr. 3) wurde als neuer Abschnitt hinter Absatz2 der Vorlage einstimmig angenommen; ebenso bei Stimmenthaltung des Freiherrn von Hammer— stein der Antrag Nathusius-Janssen (Nr. 19.
Auch Abschnitt 3 gelangte bei Stimmenthaltung des Kom— merzien⸗Rathes Baare einflimmig zur Annahme.
Zu Abschnitt 4 wurde der Antrag Tiele-Winkle wr g) gegen 9 Stimmen (Ruffer, Rust, Hessel, Wolff, Baare, Graf Henckel, Tiele⸗-Winkter, Cra—⸗ mer, Dietze) abgelehnt, der Absatz selbst nach der Vorlage bei Stimmenthaltung des Kommerzien-Rathes Baare an— genommen,
der ganze §. 1 in folgender aus Obigem sich ergebenden Fassung:
Absatz 1 wie in der Vorlage. Absatz 2 deogleichen bis zu den Worten „und Eisen— bahnbetrtebes“ unter Streichung des Restes. Alle Eisenbahnen und Damtfschiffahrtsbetriebe, welche integrirende Theile eines Werkes orer nur für den spe— Betrieb derseiben und nicht sür den öffentlichen
Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, so—
in Vorstehendem nicht schon begriffen siad, unter—
iegen dem Gesetze ebenfalls, sosern sie dauernd oder wie—
olt bei Maschinen, welche nicht lediglich mit Menschen⸗ zewegt werden, beschäftigt sind.
3 und 4 wie in der Vorlage, wurde darauf gegen 3 Stimmen (Hagen, Kochhann, Ka mien) ange— nommen.
Endlich gelangte auch die Resolution Kalle gegen 5 Stimmen (Nathusius, Kamien, Hagen, Kochhann, von Ruffer) zur Annahme.
Der Vorsitzende eröffnete die Diskussion über §§. 2 und 3 des Entwurfs
Der Graf Henkel von Donnersmarck stellte zu: Erwägung, ob es im Interesse der Uebereinstimmung der Rechtsprechung nicht unzweckmäßig sei, die Reichs-Versicherungs— anstalt vor dem Gerichte jeder Verwaltungsstelle Recht nehmen zu lassen; andererseits verkenne er nicht die Bedenken, welchen es unterliegen würde, den Rechtsuchenden zuzumuthen, an der Centralstelle zu klagen. Ein Antrag wurde daran nicht geknüpft.
Der Baumwellenspinnereibesitzer Dr. Jan ssen bekämpste die Auffassung des Vorcedners.
Der Kommerzien-Rath Baare schlug zu 5. 3 des E wursfs vor, daß in den Vorstand der Verwaltungsstellen De⸗ legirte der Prämienzahler Aufnahme finden möchten, weil er von dieser Einrichtung eine humancere und einfachere Hand⸗ habung der Geschäfte erwarte.
Weitere Folge wurde dem Vorschlage nicht gegeben, nach— dem her Regierungskommissar die Gründe auseinandergesetzt, aus welchen die Vorlage von einer solchen Einrichtung ab— sehe. Man habe trotz der moralischen Vortheile der angereg— ten Miswirkung auf. dieselbe verzichtet, weil sie einerseits die ö wesentlich komplizire, audererseits in derselben lein recht geeignetes Feld sür ihre Thätigkeit finde. Beispiels weise nüßten für die Einschätzung in die Gefahrllassen, be hufs Vermeidung ungerechtsertigter Ungleichmäßigkeiten, ein⸗ gehende Vorschristen ertheilt werden, von denen in einzelnen Falle, selbst beim Vorhandensein von Billigkeitsaründen, nicht abgewichen werden dürfe. Die Fesistellung der Entschädigung sei entweder ein einsaches Rechenexempel, oder es handle sich, bei der theilweisen Erwerbsu isahigkeit, ausschließlich um ein ärztliches Gutachten.
Der Baumwollenspinnereibesitzer Dr. Janssen bemerkte, der Reservefonds müsse limitirt werden.
Der Regierung skommissar trat dem mit dem Be merken bei, daß die Limitirung in Prozenten ausgedrückt werden müsse.
Der Farrilbesitzer Kalle⸗Bieberich wies darauf hin, daß die erforderliche Höhe des Reservefonds durch technische Berechnung zu ermitteln, und ihre Regulirung durch die pe riodischen Tarifrevisionen gesichert sei.
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen-⸗CEöln empfahl zur Vermeidung unnützer Kosten, in den Reglements
eine Bestimmung zu tressen, die es ermöglichte, sür den Vir⸗
5
16⸗ e
lekten obligatorisch den Arzt zu bestimmen, welcher die Be— handlung der Verletzten zu übernehmen habe.
Der Regierungskommissar erwiderte, daß die Be—
ugniß hierzu dem Vorstande im 8§. 4 des Entwurfs ge⸗ ichert sei. Der Kaufmann Kochhann-Berlin hielt es für bedenk— lich, daß über die Bildung des Reservefonds weder Mit— bestimmung noch Kontrole der Interessenten zugelassen wer— den solle.
Der Regierungskommissar führte aus, daß ein Bedürfniß hierzu kaum vorliege, da 8. 10 über die Höhe de Prämien Bestimmung treffe; der Gefahr der Anhäufun— eines zu hohen Reservefonds werde durch die Einrichtung der Versicherung als Reichsanstalt vorgebeugt, sie werde als solche ihre Rechnungen der Kontrole des Bundesraths und des Reichstages zu unterbreiten haben; es sei also für aus— reichende Kontrole gesorgt.
. Der Kaufmann Kochhann-Berlin würde es zwar vor— ziehen, allen Differenzen durch eine vorgängige Bestimmung über die Höhe des Reservefonds aus dem Wege zu gehen, nimmt jedoch von Stellung eines Antrages Abstand.
Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum hoffte, daß die vorbehaltenen Detailbestimmungen, deren weittragende Wich— tigkeit er hervorhob, dem Volkswirthschaftsrath in einem enk— sprechenden Stadium ihrer Berathung Seitens der Staats— regierung zur Begutachtung vorgelegt werden würden.
— Der Vorsitzende erläuterte die weitere geschäftliche Be— handlung der Sache und stellte anheim, diesem Wunsche durch eine Resolution Ausdruck zu geben.
Bei der nunmehrigen Abstimmung wurden die §8§. 2 und 3 der Regierungsvorlage unverändert einstimmig angenommen.
Zu 5. 4 der Vorlage beantragt der Fabrikbesitzer Kalle— Biebrich folgende Resolution:
De
11
r permanente Ausschuß Volks win thscheftsrath spricht die Erwartung aus die Tarife und die Versicherungsbedingungen vor Feststellung durch den Bun— resrafbh vorgelegt werden. Bei der Abstimmung wurde §. 4 der Vorlage einstimmig nommen; dagegen stimmte der Rittergutsbesitzer von Nathusius-Althaldensleben. Zu 5. 5 der Vorlage hat der Fabrikbesitzer Kalle—⸗ Bieberich folgende Resolution vorgeschlagen: Der permanente Ausschuß des Volkswirthschaftsraths ist der Ansicht, daß in Konsequenz der Bestimmun der Art. VIII. der Gewerbeordnung (Gesetz 1876 betr. Abänderung dieses Tite!lt), sowie kassengesetz vom 7. April 1876 derart umzuändern f daß jeser unter das Unfallgesetz fallenden Person jür die ersten Wochen der Arbeitsun fähigkeit durch Unfall, während welcher die Reichsversicherungs anstalt keine rstützung gewährt, dieselbe durch eine Hülfskasse in genügender Höhe gesichert werde.
4 Wochen Der aus dem Gesetze ubernommene Ausdruck „Hülfskassen“ umfasse auch die bestehenden Kranken— kassen.
Der Stadtrath Hagen-Königsberg i. Pr. bemerkte, die große Mehrzahl der Fälle von Beschädigungen der Ar beiter verursache kürzere als vierwöchentliche Arbeitsunsähig keit; um also die Wohlthat, welche das Gesetz zu gewähren bezwecke, nicht zum großen Theil illusorisch zu machen, bean— tragt Redner statt
J. „4 Wochen“ zu setzen
Der Kommerzien Rath Baare-Bochum und der Graf Henckel von Donnersmarck erklärten sich gegen diesen Antrag, weil der Apparat der Reichsversicherungsanstalt nicht um jede geringfügige Sache in Bewegung zu setzen sei
fast überall Krankenkassen besiänden, die für solche 7
ständig genügten.
In ähnlichem Sinne sprachen sich der Kaufman hann-Bertkin und der Geheime Kommerzien-Rath Heimen dahl-Crefeld aus, Letzterer unter Hinweis auf die ni auskömmlichen Leistungen der bestehenden Hülfskassen, di sür die ersten 4 Wochen entsprechend erhöht zu sehen wünscht. Auch der Webermeister Hessel-Berlin war unter gleichem Vorbehalt sür Beibehaltung der Karenz von 4 Wochen, zur Verhütung von Simulationen.
Der Eisenformer Kamien-Berlin wendete sich gegen diese Ausführungen, weil die Voraussetzung, von der sie ausD gehen, das Vestehen von Krankenkassen, besonders in kleineren Orten, vielfach nicht zutreffe. Er beantragte, dem §. 5. fol gende Fassung zu geben:
zegenstand der Versicherung ist der Ersatz de „durch cine kötperliche Verletzun unfäbigkeit zur Folge baf, oder durch Tö ĩ
Die Anträge Hagen und Kamien fanden ausreichende Unterstützung.
Der Kaufmann Kochhann-Berlin und der Fabrik besitzer Kalle⸗Wieshaden befürworteten dagegen die Reso lution des Letzteren. Dieser bemerkte noch, daß sie eben be zwecke, dem Beschadigten für die ersten 4 Wochen seine in §. 8 der Vorlage ausdrücklich gewahrten Ansprüche gegen die Hülsskasse, der er angehöre, auf Versorgung in genügender Höhe zu sichern. Die stärkere Belastung, welche den Hülfs— kassen für die ersten 4 Wochen der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitglieder auferlegt werden sollten, würden mehr als aufge wogen durch die Befreiung der Kasse von allen länger dauern den Leistungen.
Letzteres bestätigte der Oberstlientenant a. D. von Tiele Winller.
i. Pr. gegenüber, man möge der Staatsregierung die Be solgung der Resolution zur Bedingung der Zustimmung zu diesem Paragraphen machen, welchem sich der Geheime
der Rittergutsbesitzer von Nathusius-Althaldensleben auf den gutachtlichen Charakter der Beschlüsse des Vollswirth schaftsraths hin. —
Der Stellmacher Fritsche⸗Hildes, welcher im Verlauf der Sitzung als Stellvertreter des an der weiteren Bethei⸗ ligung bei der Berathung des vorliegenden Gesetzentwurss behinderten Bautischlermeisters Vorderbrügge eingetreten
vorgeschlagenen Richtung unter Hinweis auf die von einzelnen Kommunclverwaltungen beliebte Handhabung des Hülfekassen wesens. Die Regierung müsse hierfür einheitlich! Normen haben.
=. n ö. n nnn n n ö 1 ö , , angenommen, die vorstehende Resolution gleichfalls ange- ten Gewerbes erstrecke, während übrigens eine Arbeitsfähigkeit
Hinweisung auf
Dem Verlangen des Stadtiath Hagen-Königsberg!
Kommerzien Rath Heimendahl-Crefeld anschließt, wies
war, empfahl eine Aenderung des Hülfakassengesetzes in der
51 0 8 sry * * 11 oy vl yr fr R 152 enn * Vei der Abstimmung wurde der Antrag Kamien abgelehnt
gegen die Stimmen von Kamien, Antrag Hagen abgelehnt gegen 1 Kamien, Spengler — sodann die : erungsvorlage §. 5 ein stimmig angenommen und die Resolution Kalle angenommen gegen die Stimme von Kamien. . Zu 5§. 6 der Vorlage waren solgende Anträge eingegangen und sanden nach Verlesung durch den Vorsitzenden gus— reichende Unterstützung. . Der Kommerzien⸗Rath Baare-Bo chum beantragt im 5§. 6 statt Alimea 4 zu setzen: ö „Hat die Beschäftigung nicht drei Jahre lang gedauert, so ist ein Drittel des in den letzten drei Jahren vor denn
er, Fritsche — der immen von Hagen
Unfall von gleichartigen Arbeitern in gleichartigen nãchst gelegenen Betriebsstätten verdienten Gesammteinkommens zu Grunde zu legen.“ N * 9 . 0 2 . Der Graf Henckel von Don 9
ö rsmarck beantragt zu Aline
ne i. vor „6623 Prozent“ zu setzen die Worte: „bis zu“ und hinter „662 Prozent“ „jedoch nicht über 600 (t“ d zu Alinea 56. hinter „theilweise“ zu setzen „allgemeinen“ ter „jedoch“ zu streichen „nicht unter 25 Prozent und“.
Der letztgenannte Antragsteller führte aus, daß es an— gemessen sei, die obligatorische Versicherung der nach 8. 1 unter das Gesetz fallenden Personen auf den Betrag von 900 M6 zu beschränken, die Versicherung des höheren AÄrbeits— verdienstes bis zum Betrage von 2000 606 der Entschließung und Prämienleistung des Versicherten, ohne Konkurrenz des Unternehmers zu überlassen. Gehe man Über die vorgeschla⸗ gene Grenze hinaus, so überlaste man die Industrie mit Prämienbeiträgen, die sie nicht zu leisten vermöge. Aus diesem Ansatze ergebe sich der mit 606 M6 berechnete Maximalbetrag der obligakorisch zu versichernden Rente. Die zusätzlich ad b. geforderte „allgemeine“ Erwerbsunfähigkeit solle die Gewährung der Maximalrente in solchen Fällen verhindern, wo die ein— getretene Unfähigkeit sich nur auf den Betrieb eines bestimm—
bestehen geblieben sei. Endlich empfehle es sich, die Minimal— grenze mit 25 Prozent der Ränte zu streichen.
Nachdem der Kommerzien-Rath Baare-Bochum und der Kaufmann Kochhann-Berlin sich diesen Ausführungen angeschlossen hatten, wurden dieselben von dem Regierungs⸗
Kommissar bekampft. Derselbe machte auf die weite Konfe—
quenz der vorgeschlagenen Einschränkung in Verbindung mit s. 42 der Vorlage aufmerksam. Der §. 2 des Haftpflichtge— setzes solle hiernach aufgehoben werden; als Ersatz für die hier— durch den beschädigten Arbeitern entzogenen Ansprüche, könne eine so gering bemessene Rente nicht ausreichen.
Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum hob dagegen hervor, daß es für die Industrie, die seit Jahren ohne jeden Nutzen arbeite, um die Arbeiter weiter beschäftigen zu können, nicht möglich sei, die Geldopfer zu tragen, welche die Vorlage
fordere. Die Arbeiter in ihrer Gesammtheit erhielten ein aus—
reichendes Aequivalent für die Aufhebung des Haftpflicht— gesetzes dadurch, daß nach diesem nur 20 Prozent der Beschädig— ten zu einer Entschädigung gelangten, während jetzt auch die übrigen 80 Prozent eine, wenn auch geringere, Entschädigung erhalten sollten. Den 900 66 übersteigenden Betrag seines Einkommens könne der Arbeiter selbst versichern. Es müsse hier eine kleine Minderzahl der Gesammtheit ein Opfer brin— gen, wie das bei Erlaß neuer Gesetze kaum jemals vermieden werden könne.
Der Graf Henckel von Donnersmarck schloß sich
6.
em vom Standpunkte der Gerechtigkeit, unter Hinweis auf die . dem Lande andes an. Diesen gegen— über werde der Fabrikarbeiter durch die Vorlage zu sehr hegünstigt. —
, Der Weber
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der erungs⸗Kommissar bemerkte, daß diese gewichtigen Erklärungen doch nur für wenige Industrien und aus ein— zelnen Kreisen geäußert seien; unrichtig erscheine es, das Ge— setz nach augenblicklichen Geschäftskonjunkt ren zu gestalten. gerecht könne der absolute Maximalsatz von goö MS fär Versicherungspflicht nicht anerkannt werden, denn ein sol— Betrag gelte beispielsweise in Oberschlesien mehr als 1200 C0 es6 in Rheinland und Westfalen; troßdem ieselbe Rente sür Arbeiter in beiden Gegenden eben werden, statt sie nach Prozenten des verdienten, nach der Oettlichkeit zum Lebensunterhalt erforderlichen
zu bemessen. Es komme hinzu, daß in vielen
sast alle Arbeiter nur go „s½ und darunter verdi
ten; in diesen müsse also von der ganzen Lohnausgab Prämie gezahlt werden; andere Industrien, die theilweife hö— here Löhne zahlten, brauchten aber, bei Annahme des Graf
ö ö 8377 54 1 * * . 1 1y* 19* 50 ** * ** * 4 1385 Henkelschen Antrages, nur von einem Theil ihrer Lohnaus—
gabe diese Abgabe zu zahlen, und ersparten sie von dem über— schießen den Betrage. Schließlich müsse Redner bezweifeln, daß in irgend einer Industriebranche die Zahl der mit über 960. ihnten Angestellten so groß sei, daß die E ämiensntheils sür die bezüglichen Beträf
Betriebes in Frage stellen könne.
Der Geheime Kommerzien-Rath He sprach die U&eberzeugung aus, daß die In sonnenen schweren Opfer im Interesse Gesetzgebung bringen müsse.
Der Baumwollenspinnereibesitzer Dr. Jansen dagegen, daß die Eisenindustrie und der Bergwer u. A. diese Leistungen nicht aufzubringen vermöchten, eine verhältnißmäßig hohe Ausgabe für Löhne, unter viele den Betrag von 900 (6 uͤberstiegen, zu zahlen hätten. Andere Industrien, wie die Textilbranche, könnten die Forde rungen der Vorlage erfüllen. Redner spricht sich deshalb für den Graf Henkelschen Antrag aus
Der Oberst Lieutenant a. D. von Tiele-Winkler führte zur Beslätigung der Bemerkungen des Herrn Jansen über den Antrag folgende Berechnung vor. Bei dem gering gerechneten Durchschnittslohn von 600 (6 habe eine Grube oder ein Hüttenwerk, welches 4000 Arbeiter besc iftige, 2400 009 s6 an Löhnen zu zal in solches Etablissement
ürde also jährlich 72000 ersicherungsprämien zu mhaben. Regierungs-Kommissar erwiderte, daß
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