1881 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ö 2

Der Kommerzien⸗Rath Baare-Bochum bezweifelte die Richtigkeit der Grundlagen der von dem Regierung skommissar aufgestellten Berechnungen und brachte gegen dieselben die nachfolgenden bei Gelegenheit der Eisenenquéte offiziell fest— gestellten Zahlen: ;

Das durchschnittliche Lohneinkom men mit Aussch aller Beamten⸗ und Meistergehälter habe betragen pro Kopf und Jahr bei dem Bochumer Verein:

1

1869,70

1870/71

187172

1872/73

187367

1874/75

1875/76

1876. 77

m

ö 66 I 64.

Die Ziffer von 900 „S pro Jahr angenommen, und den Prämienantheil des Unternehmers, den er zu §. 11 vorschlagen

.

werde, also die Häste gerechnet, würde bei 2 Proz, pro anno

also mit 1 Proz. zu Lasten des Bochumer Vereins, also mit

9 M6 pro Kopf 4900 X 9166 36 000 S6 Jahresbeitrag er—

forderlich sein. Die Hauptfache sei, daß nach seinem Vor— schlage zu 8. 11 die ein höheres Lohneinkommen als g00 beziehenden Arbeiter sich auf eigene Kosten versichern sollten. Er wolle / der Prämie dem Arbeiter auferlegen, der, weil fortan all!e Unfälle, also 80 Proz. mehr als seither, renten—

pflichtig seien, das größte Interesse an dem Gesetze habe und! 2 6 *

deshalb auch kontrihuiren müsse. Daneben solle der Armen— verband zuschießen, dessen Beitrag indeß als Unterstützung an die Arheiter nicht angesehen werden könne, sondern nur als eine Pflichterfüllung gegen Erwerhsunfähige, und das seien die Kinder verstorbener Arbeiter, für welche die Arbeiter Ver— mögen anzusammeln nicht in der Lage seien.

Uebrigens seien statt der Landarmenverbände die Provinzial—

verbände in das Gesetz einzuführen. Die Berechnungen des Regierungskommissars würden dadurch erheblich alterirt,

daß der für die metallurgische Industrie, anf welche derselbe

exemplifizirt habe, zu zahlende Prämienbetrag unzweifelhaft

mehr als 2 Proz. betragen werde.

Der Regierungskommissar konstatirte dem gegenüber, daß die Ergebnisse seiner Berechnungen, soweit dadurch die Differenz zwischen der Wirkung der Bestimmung bes Entwurss und der— jenigen des Antrages Henckel und Genossen klar gestellt werde, durch die Austührungen des Vorredners nicht widerlegt seien. Im Uebrigen seien die Unfallsgefahren bei den Metall— betrieben geringer als bei den Bergwerken, auch eine Prämie von 3 Proz., wie sie nach dem Gutachten für letztere zu er⸗ warten sei, werde eine Ueberbelastung der Judustrie auf die Dauer nicht in sich schließen.

Der Kommerzien-Nath Wolsff-M.⸗-Gladba ch sprach sich gegen den gemachten Vorschlag wegen Einsetzung von Kom— missionen zur Festsetzung von Durchschnittslöhnen aus, da die Verhältnisse fast in jedem Orte verschieden feien. Arbeitern mit mehr als go0 S6 Einkommen müsse es überlassen bleiben, über diesen Betrag hinaus sich selbst zu versichern; eine Ma—ↄ ximalversicherungsgrenze sei nach dem Vorbilde sämmtlicher

bestehenden Versicherungsgesellschaften anzunehmen. Die der Waisen von allerhand fahrendem Volt, welches dem Ver— ĩ

Industrie durch die neue Zollgesetzgebung erwachsenen Vor—⸗ theile seien theilweis durch die eingetretene Vertheuerung mancher Artikel beseitigt. Einzelnen Branchen der Textil⸗ industrie seien durch den neuen Tarif höhere Zölle überhaupt nicht bewilligt. Die Vortheile, welche auch für diese Industrie— branchen durch vermehrten Absatz aus der Neform der Zoll— gesetzgebung indirekt zu erwarten seien, würden erst im Laufe der Zeit hervortreten.

Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen-Cöln äußerte, sedes materiae sei der §. 11 der Vorlage; er sei nicht in der Lage, über den 8. 6 zu votiren, ehe nicht durch §5. 11 die von den Arbeitern, Arbeitgebern und den' Armenverbänden zu leistenden Beiträge festständen. Es sei nicht der Natur der Dinge entsprechend, durch Bestimmung einer Maximalrente dem Arbeiter mit mehr als 00 (S6 Einkommen dieselbe Ent— schädigung zu geben, als dem geringer bezahlten, schon weil der erstere größere Lebensbedürfnisse habe. Die von den Mitgliedern Baare und Graf Henckel von Donners— marck zum Ausdruck gebrachten Wünsche könnten bei Be— rathung des §. 11, für den er sich Anträge vorbehält, berück— sichtigt werden.

Der Vorsitzende schlägt darauf zur Beseitigung der Bedenken des Vorredners vor, sich darüber schlüssig zu machen, ob die Abstimmung über den §. 6 bis nach Ahstimmung über. 8. 11 des Entwurfs ausgesetzt bleiben solle, oder ob jetzt Abstimmung über §. 6 erfolgen und Abänderung desselben der zweiten Lesung vorbehalten bleiben solle.

Auf Antrag des Mitgliedes Grafen Henckel von Donnersmarck entschied sich die Majorität der Versamm— lung dafür, die Abstimmung über den §. 6 des Entwurfs erst nach derjenigen über den 8. 11 vorzunehmen.

Der Vorsitzende schloß hierauf vorläufig die Diskussion über §. 6, setzte diejenige der 55. 7 10 im Einverständniß mit der Versammlung aus und eröffnete die Diskussion über den §. 1I.

Zu diesem sind eingegangen und wurden im Laufe der Debatte eingebracht die folgenden Anträg—

Nr. 1. 5. 11 wie folgt zu fassen:

Die Versichtrungepräamie ist aufjubringen:

I) Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeits ver⸗ dienst (5. 6 Nr. 2 Abs. 4) 900 S und wen iger beträgt zu , von demsenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu ½ von dem Versicherfen. Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeits, verdienst über 500 M beträgt, zu F von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu ven dem Versicherten.“

Heimendahl.

Unter Nr. I anstatt 750 zu setzen „909.

Unter Nr. 1 Zeile 3 statt h zu sagen zu *, hierrach

anstatt h vom Landarmenband“ c. ju agen:

ein Viertel vom Veisicherten und?

(ein Viertel vom Provbinzialverbande.“

Unter Nr. 2 zu sagen: „Diejenigen Versicherten, deren Jahres oerdienst über M e166 beträgt, können sich darüber hinaus big 2000 4 Jabreteinkommen (vergl. 85. 1, 43 und 44) auf eigene Kosten rersi Kern.“

Baare.

.3. Unter Antrag zum A trag Baare Nr. 2. Statt §. 11 Nr. 2 zn setzen: Di⸗j⸗nigen Versichersen, deren Jahresverdlenst über WM Mt beträgt, sind nur verpfsichtet, in Höhe von 900 M der Zwanatrersicherung sich zu unterziehen; darüber bingus kis 20 S Jabreseinkemmen sind dieselben befugt, sich (cergl. 55. 1, 43 und 44) auf eigene Kosten zu versichern.“ Graf Henckel von Donnersmarck. Nr. 4. Den 5. 11 zu fassen wie folgt: „Die Versicherungs pes mie ist aufzubringen: 1) für diejenigen Versicherten, deren Jahres ⸗Arbeits⸗ verdienst g00 „S6 und weniger beträgt zu 70 *“ ron demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu 1900 von dem Versicherten, zu 200½ ror dem Armenverbande (5. 5 des Ge— setzes über den Urterstützungswohnsitz vom z. Juni 1870), in dessen Bezirk der Betrieb bel-gen ist, soweit an feine Stelle nicht nach verfassungsmäßiger Reneiung, welche den ein— zelnen aaten überlassen bleibt, ein anderer Verband oder der Staat eintritt; 2) für diejenigen Versicher

den Betrage zu 6) υ von dem Versicherten, zu 20 96 von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieh erfolgt, zu 2009 von dem Landarmenverbande (8. 5 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vem 6. Juni 1870), in dessen Bezirk der Betrieb belegen ist, soweit an seine Stelle nicht nach rerfassungsmäßizer Regelung, welche ben ein—⸗ zelnen Bundesstaaten überlassen kleibt, ein anderer Verband oder Staat eintritt.“ Mevissen. Nr. 5. Unterantrag zu Antrag Nr. J. Ja Alinea 1“ und Alinea 2 statt „9800 S zu sagen: 750 * von Nathusius. §. 11 wie folgt zu fassen: Die Versicherungsp ämie ist aufzubringen Demjenigen, für dessen Rechnung der Be— Versicherten. Neubauer.

Der Geheime Kommerzien-Rath Heimenda hl⸗Crefeld

sprach sich gegen Heranziehung der Armenverhände aus, da es

sich bei der Versicherung um eine Frage des inneren Haus— haltes der Industrie handle, die sich selbst überlassen bleiben

und sich selbst helfen müsse. Ganz anders würde sein Votum

ussallen, wenn es sich um Beiträge von Armenverbänden

und ähnlichen Verbänden zu Invalidenkassen oder Altersver—

sorgungskassen handle. Das in seinem Antrage vorgeschlagene Verhältniß der von Arbeitern und Arbeitgebern zu leistenden Beiträge sei naturgemäß und Erfahrungssätzen entsprechend. Die Arbeiter seien zu der Tragung eines Theiles der Prämien unbedingt heranzuziehen, um in ihnen das Gefühl der Selbst— hülfe zu erhalten, und weil es überhaupt, namentlich um Simulationen vorzubeugen, wünschenswerth sei, die Arbeiter

an der Verwaltung der Kassen zu betheiligen.

Der Stadtrath Hagen-Königsberg erklärte sich um— somehr gegen Heranziehung der Armenverbände, als yekannt— lich Hauptgegenstand der Ärmenpflege nicht die Unterstützung von Arbeitern sei, die gewöhnlich arbeiteten, so lange es

irgend gehe, sondern die Alimentirung von Wittwen und

sicherungszwang nicht unterl eße. Die Industrie solle ihre eigene Last auch selbst tragen. Die Angelegenheit sei ein internum 5 R 946 ;

der Industrie.

Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Landsberg⸗ Steinfurt äußerte, er sei durch die bisherigen Verhandlun—⸗ gen nicht überzeugt, daß die durch die Vorlage erwachsenden Lasten der Industrie unerträglich seien und trat den bezüglichen Ausführungen des Negierungslommissars bei. Die Annahme desBaare⸗Henckelschen Antrages bedeute Bestehenbleiben des

Haftpflichtgesetzes bezüglich der Einkommen von 900 2000. s6, was nicht wünschenswerth sei. Daß der Arbeiter bei den bestehen⸗

den Verhaltnissen nicht in der Lage sei, für die Versorgung seiner Kinder u. s. w. zu erwerben, sei richtig, eine Heran— ziehung der ohnehin durch die Industrie in manchen Gegenden über Gebühr helasteten Kommunen indeß nicht wünscheng⸗

werth und deshalb die im Entwurf in Äussicht genommene

Einbegreisung der Armenverbände, welche die ihnen er— wachsenden Lasten wiederum insbesondere auf den Grund— besitz umlegen würden, zu verwerfen. Die Heranziehung der Armenverbände sei unthunlich auch mit Nücksicht auf die Ver— hältnisse der Einzelstaaten, z. B. Bayern; höchstens seien die Provinzialverbände zu Leistungen zu veranlassen. Redner empfahl den Antrag Heimendahl.

Der Geheime Kommerzien-Rath Mevis'(sen-CEöln trat

für die von ihm gestellten Anträge, als den Verhältnissen ent—

sprechend, ein, insbesondere sei die Heranziehung der Armen— verbände gerechtfertigt; daß viele Kommunen bisher durch die

Industrie zur Ungebühr belaslet gewesen, müsse zugestanden

werden. Ebenso ungerechtfertigt, als in manchen Fällen die bisherige Ueberlastung, sei indeß die gesorderte vollständige Intlastung der Kommunen.

Graf Henckel von Donnersmarck: Die Verschieden— heit der Ansichten über das Maß, in welchem die Arbeitgeber heranzuziehen, gehe hervor aus dem bei den einzelnen In⸗ dustrien sehr verschiedenen Verhältnisse der Arbeitslöhne zum Werthe der erzeugten Produkte. Dieses sei aber hei der Me— tallindustrie sehr ungünstig, da Arbeitslohn und sonstige Un— kosten zusammen fast dem Verkaufswerth gleichkämen. Die Befürchtung einer Mehrbelastung des Grundbesitzes durch Heranziehung der Armenverbände sei unbegründet, da nicht die Kommunen, sondern die Landarmenverbände resp. Pro vinzen beitragen sollten. Die Gewährung der Rente nach der Regierungsvorlage bedeute eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Arbeiter gegenüber anderen Berufsklassen.

Der Freiherr von Hammerstein-Loxten verkannte nicht, daß der Heimendahlsche Antrag auf Nich theranziehung der Armenverhände das Prinzip des Entwurss erschüttere, sprach aber dessenungeachtet für denselben. Die in der Vorlage intendirte Beitragspflicht der Armenverbänd bedeute eine Be— lastung des Grundbesitzes, die höchstens dann gerechtfertigt erscheinen würde, wenn bie ländlichen Arbeiter in die Ver— sicherung einbegriffen würden. Die Provinzen zu Versiche⸗ rungszwecken heranzuziehen, sei bedenklich, weil dieselben als— dann besondere Steuern würden ausschreiben müssen, was namentlich in Hannover bisher grundsätzlich vermieden sei. Ob das in dem Heimendahl schen Antrage angenommene Verhältniß für die Leistungen der Arbeiter oder Arbeitgeber

rihtig, sei noch zu erörtern, er sei für den Antrag von Na⸗

thusius. Die Arbeiter seien zu Beiträgen heranzuziehen, weil sonst das Gefühl der Staatsangehörigkeit in ihnen er— stickt würde. Die Uebertragung eines Theils der Versiche⸗ rungslast auf die Armenverbände würde die Bildung kleiner Verbände hesördern, die sich alsbald leistungsunfähig zeigen würden. Eventuell würde sich eher empfehlen, den Staat einen Theil der Prämie tragen zu lassen.

Der Eisenformer Kamien-Berlin widersprach der Unterstellung, daß die Arbeiter kein Recht hätten, die Unter⸗ stützung der Armenverbände zurückzuweisen. Durch Einfüh— rung des Versicherungszwanges würden die Arbeiter immer mehr entwöhnt, für sich selbst zu sorgen. Den Arbeitern sei es nicht gleichgültig, ob sie mehr oder weniger hohe Beiträge zahlen müßten, in den meisten Gegenden seien sie zur Leistung von Beiträgen überhaupt nicht vermögend. Die in dem Heimendahlschen Antrage angenommene Regelung der Beitragspflicht erscheine ihm die verhältnißmäßig zweckmäßigste, dieser Antrag überhaupt als der der Annahme würdigste.

Der Rittergutsbesitzer von Nathusius-Althaldens⸗ leben führte für den von ihm gestellten Antrag an, daß fast in allen Theilen der Monarchie die Arbeiter mit einem Ein— kommen von über 750 S6 schon zu den besser situirten zu zählen seien und deshalb höher herangezogen werden könnten.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin' stellte sich, zumal nach der erfolgten Billigung durch einen Vertreter de Ar— beiter, dem Antrage Heimendahl sympathisch gegenüber. Der Antrag Mevissen sei schon deshalb zu verwerfen, weil die Armen verbände bestimmungsmäßig' nur für das unbedingt Nothwendige einzutreten hätten, und deshalb behufs Vermit— telung von Renten über 600 F überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen seien. Den Armenverbänden fielen überhaupt Arbeiter nur in wenigen Fällen zur Last. Die Bedeutung der Bergwerks- und Eisenindustrie werde von den Vertretern derselben, wie sich aus den statistischen Erhebungen über die Zahl der bei den einzelnen Industrien beschäftigten Arbeiter nachweisen lasse, überschätzt.

Den Vorsitz übernahm nunmehr an Stelle des durch anderweitige Tienstgeschäfte verhinderten Staats-Minssters von Boetticher der Unter-Staatssekretär Pr. Jacobi.

An Stelle des Geheimen Kommerzien-Raths von Ruffer— Breslau trat der erste Stellvertreter Kaufmann Rosen— baum-Breslau ein.

Kommerzien⸗Rath Baare-Bochum: Wenn Hr, en mendah(l, bemerkt habe, verschiedene Industrielle seiner Heimath hätten sich bereit erklärt, die Lasten zu tragen, die das Gesetz ihnen auferlegen wolle, so stehe dem die Erklärung großer gewerblicher Veréine, die nicht etwa blos aus Vertre— tern der Metallindustrie beständen, entgegen. Diese hätten, wenn nicht einstimmig, mit großer Majorität dahin Beschluß gefaßt, daß die Industrie biesen Laften nicht gewachsen sei. Werde der Gesetzentwurf, wie er vorliege, nicht geändert, so würden die Großindustriellen vorziehen, daß es bei dem gegen⸗ wärtigen, durch das Hastpflichtgesetz geregelten Zustande das Bewenden behalte. Sein früherer Vorschlag sei gewesen, die Prämien zu j dem Arheitgeber, zu 5 dem Arbeiter, zu J dem Armenverbande zur Last zu legen. Wenn er jetzt bereit sei, den Arbeitgeber mit 59 Proz. zu belasten, so sei das doch schon eine sehr bedeutende Konzesfion. Er glaube auch sodann den von anderer Seite für eine Betheiligung der Arbeiter an der Prämienleistung geltend gemachten ethifchen Standpunkt

ztonen zu sollen und fordere im Interesse des Selbstgefühls der Arbeiter eine Heranziehung zu E der Prämie.

Wehermeister Hessel-Berlin bat, den Antrag Hei⸗ mendahl abzulehnen. Es spreche schon gegen denselben, daß die Gegner des ganzen Gesetzes für diesen Antrag einträten, mit dessen Annahme das letztere scheitern werde. Verschiedenen der Vorredner gebe er zu, daß die Arbeiter nicht in großem Umsange der Armenunterstützung anheim fielen, hinsichtlich ihrer Wittwen und Kinder sei dies aber in hohem Maße der Fall. Die Last, die hieraus den Kommunen erwüchse, werde aber auch billig von diesen getragen, da sie aus der Thätig⸗ keit der Arbeiter den größten Vortheil zögen. Aber nur dem wirklich Hälfsbedürftigen solle der Staat beispringen. Wer sich selbst helfen könne, dem solle die Freiheit des Handelns gewahrt bleiben, weshalb es den einzelnen überlassen bleiben müsse, über ein gewisses Maß hinaus selbst für die Versiche⸗ rung zu sorgen. Hätten die gegenwärtigen Verhandlungen nicht den Erfolg einer Modifikation des Entwurfs dahin, daß einer übermäßigen Belastung des Gewerhes vorgebeugt werde, so würden zahlreiche Petitionen an den Reichstag das Inter—⸗ esse der gewerblichen Kreise zum Ausdruck bringen.

Werkmeister Spen gler-Mettlach war der Ansicht, daß die bisherigen Verhandlungen noch nicht den Weg gzeigt hätten, wie neben dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Dritter angemessen zur Versicherungsleistung herangezogen werden könne. Er sei jedech nicht gesonnen, den Arbeitgeber zu sehr zu belasten, behaupte vielmehr als Vertreter des Ar⸗ beiterstandes, daß dieser selbst mehr leisten könne, als bisher von ihm verlangt werde. Vielleicht empfehle sich, beim Lohn⸗ satz bis zu 900 6 per Jahr dem Arbeiter 1, dem Arbeit⸗ geber aufzuerlegen, bei höherem Lohnsatz aber das Bei⸗ tragsverhältniß umzukehren.

Der Kommerzien Rath Leyendecker-Cöln sprach sich für den Heimendahlschen Antrag aus, der vor dem An— trage Mevissen namentlich auch den Vorzug größerer Ein— fachheit habe. Der Beitrag, den der Antrag Heimendahl vom Arbeiter verlange, sei ja schon sehr klein, bei einem Lohn von jährlich 9900 „4 8—7 Pf. die Woche, ein solcher Beitrag übrigens im Interesse der Erhaltung des Selbstbewußtseins der Arbeiter nothwendig.

Der Kaufmann Rosenbaum-Breslau wendete sich gegen die Limitirung der Zwangsversicherung auf eine gewisse Summe, nach dem zu §. 6 Kstellten Antrage. Eine solche Maßregel werde namentlich die für die Erhaltung eines tüch—⸗ tigen Arbeiterstammes so höchst wichtige Kategorie der Vor— arbeiter von der Wohlthat des Gesetzes ohne Grund aus— schließen. Den Klagen der Eisenindustriellen gegenüber ver— weise er darauf, daß die heutigen Zeiten nicht normale seien. Uebrigens erkläre sich die gegenwärtige Unrentabilität vieler Unternehmen dieser Branche aus der zu großen finanziellen Belastung. Auch in der von ihm vertretenen Industrie, der der Chemikalien, seien die Verhältnisse gegenwärtig nicht günstig. Obwohl in den Unternehmungen, in denen er wirke, die Arbeitslöhne gleich 25 bis 30 Prozent der Produktionskosten seien, erkläre er sich mit Freuden bereit, die Lasten zu tra⸗ gen, die aus der Gesetzesvorlage erwachsen würden. Dem Ausschluß jeder Betheiligung der Armenverbände stimmte Redner zu und erklärte die Heranziehung aller Arbeiter zur Prämienzahlung für wünschenswerth.

Der Nittergutsbesitzer Freiherr von Landsberg-Stein— furt erklärte sich wiederholt gegen die Heranziehung der Landarmenverbände. Die Industrie nutze die Kräfte der Ar⸗ beiter aus und überlasse sie dann der Fürsorge der Armen⸗ verbände. Die Berufung darauf, daß dies bisher der Fall gewesen, könne ihn nicht bewegen, dem Entwurf in dieser Beziehung zuzustimmen, da er eben eine Entlastung der Kom⸗ munen für geboten erachte. Werde die Industrie zu sehr be⸗ lastet, wenn sie allein die Prämie trage, so sei die Grenze zu suchen, bis wohin sie leistungsfähig sei, um ihr auf die eine oder andere Weise Hülfe zu bringen. Diese Grenze könne aber bei dem Widerspruch unter den Vertretern der Industrie über diese Frage nicht als nachgewiesen gelten,

Der Regierungskommissar Geheime Sher⸗Regierungs⸗Rath Lohmann wendete sich gegen die verschiedenen Abänderungs⸗ anträge. Daß zur Leistung der Prämien Zuschüsse aus öffent— lichen Mitteln erfolgen sollten, sei doch wohl nicht ungerecht⸗ fertigt. Wenn man entgegne, die Industrie müsse, für den Schaden, den sie verursache, selbst aufkommen, s0 sei das nicht ausschlaggebend. Wenn der Gesetzentwurf. die Industrie nur für die Schäden verantwortlich machte, die aus der Eigen— thümlichkeit des industriellen Betriebes herrührten, würde der Gesichtspunlt vielleicht zutreffend sein. Das sei aber nicht der Fall; der Entwurf schließe auch solche Unfälle ein, die im son— stigen Leben ebenfalls vorkämen und hier Veranlassung gäben, die Armenverbände in Anspruch zu nehmen. Die Staats regierung sei von der Ansicht ausgegangen, daß die niedere Schicht der Arbeiter zu den Prämien nicht herangezogen wer— den könne, ohne ihre Lebenshaltung herabzudrücken. Die Annahme, daß für eine solche Heranziehung derfelben »urch Erhöhung der Löhne immer Ersatz werde gegeben werden, würde nicht zutreffen. Sie möchte zutreffend fein, wenn die Maßregel sporadisch erfolge, nicht aber wenn das gesammte Gebiet der Industrie gleichmäßig von derselben erfaßt und damit dem Arbeiter die Möglichkeit entzogen werde, durch Linen Wechsel der Arbeitsstelle der Heranziehung zu entgehen. Redner gab zu, daß im 5§. 11 Nr. J die Annahme des Sotzes von 759 6 einigermaßen willkürlich erscheine, aber es sei jedenfalls hier eher gerechtsertegt, etwas zu hoch, als zu niedrig zu greifen. Durch eine höhere Normirung würden die Landarmen— verbände nicht beeinträchtigt, da sie gegen den jetzigen Zustand jedenfalls erleichtert würden. Wenn einzelne Redner es wiederholt als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet hätten, daß der Arbeiter nicht erheblich günstiger gestellt werde als der Lehrer, der Gensd'arm in gleichem Falle, so sei es doch richtiger, die Verhältnisse der Arbeiter statt mit denen anderer Berufklassen untereinander zu vergleichen. Da werde es aber als eine Ungerechtigkeit gefunden werden, wenn nach dem Antrage 2 Nr. 2 zum . 6 eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Arheiter durch die Limitirung der Versiche— rungssumme auf 600 (MSH eintrete. Der Antrag Mevissen sei schon wegen seiner großen Komplizirtheit nicht zu empfehlen. Auch der Antrag Nr. J zum 8. 6 sei zurückzuweisen, indem es billig und rationellen Versicherungsgrundsätzen entsprechend erscheine, den Arbeiter nach Verhältniß des Lohnes, den er zur Zeit des Unfalles hezogen habe, zu entschädigen.

Der Kommerzien-Rath Baare-Boch um“ erachtet; es dem gegenüber für sehr bedenklich, daß die Höhe der Entschä—

digung von der zufälligen Höhe des Lohnsatzes in der Woche des Unfalles abhängig sein solle. Durch einen dreijährigen Durchschnittssatz werde jedenfalls eine gerechtere Bemessung der Entschädigung herbeigeführt, wenn auch hier der Einfluß von Fluktuationen ja keineswegs ausgeschlossen fei. Die Be reitwilligkeit Einzelner, wie der Herren Rosenbanm und Kalle, die Lasten des Entwurfs auf sich zu nehmen, könne sein Urtheil über die ungenügende Leistungsfähigkeit der In— dustrie im Hinblick auf die bereits erwähnten Aeußerungen der gewerblichen Gesammtvertretungen nicht erschüttern. Die Industrie sei aber ja bereit, größere Opfer zu bringen, als si, nach dem Haftpflichtgesetz getragen habe. Beispielsweise sei eine Zeche in den Jahren 1872/80 gegen Unfälle, für welche nach dem Hastpflichtgesetz Ersatz zu leisten, wie folgt, versichert gewesen, bezw. sei von der Ünfall versicheru in 15 Fällen Entschädigung gewährt:

. . . * 1

510 45 669 69 22950 103 85 177657

47 25 589 76

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86070

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81120

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943 68 95 S053 10 145866

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Das. gehe an Prämien pro Kopf durchschnittlich 2! 246

nn ein solches Werf, wie der Regierungskommissar an⸗

eh me, demnächst 2 Proz. des Lohnes an Prämien zu zahlen

en würde, so gäbe das pro Kopf 15 sß, wenn aber, wie

er annehme, 3 Proz., „2, (6 Sollten die jehigen Berathun—

gen nicht bewirken, daß der Entwurf in dieser Beziehung er⸗

hellich modifizirt würde, so würde die Industrie ein Fort⸗

bestehen des Haftpflichtgesetzes entschieden vorziehen, und ver—

muthlich, indem sie hezügliche Petitionen an den Reichstag richten würbe, dadurch das Gesetz zu Fall bringen.

Der Kommerzien⸗Rath Neubauer-Magdeb urg hefür— wortete seinen Antrag. Redner hielt die Unterscheidung von zwei Lohnklassen nach dem Antrage Heim end ahl sür“ nicht gerechtfertigt und praktisch undurchführbar. In Beginn des Jahres könne Niemand wissen, welche Löhne er zahlen werde. Der Regierungekommissar Geheime Ober⸗-Re icrungs⸗Nath Lohmann wies diese Bedenken mit dem Hinweis darauf zurück, daß die Prämien postnumerando zu zahlen seien.

Der Geheime Kommerzien-Rath Mevis sen vertheidigte seinen Antrag gegen den Vorwurf zu großer Komplizirtheit. Auch der 5. I1 der Vorlage rechne mit 3 Faktoren hinsicht— lich der Betheiligung an der Prämienzahlung.

Die Debatte über 5. 11 wurde geschlossen.

Der Baꝛumwollenspinnerei⸗-Besitzer hr. Janssen als Re⸗ ferent erklärte, die angeblichen Härten des Haftpflichtgesetzes für die Industrie seien nicht so groß gewesen? ? Die Textil⸗ industrie habe finanzielle Nachtheile von demselben gar nicht empfunden. Wenn die gegenwärtige Vorlage Gesetz werden solle, so sei zuvor ein erträgliches Maß der Belastung für die Industrie, namentlich die Metallindustrie, zu finden. Der Antrag Heimendahl bedeute so viel, wie daß die Industrie die ganze Last tragen solle. Dieser Antrag sei unannehm— bar, und wenn verselbe die Majorität sinden solle, für ihn das ganze Gesetzd. Mit dem Vorschlage des Herrn von Hammerstein, an Stelle der Landarmenverbände den Staat an der Prämienzahlung zu betheiligen, könne er sich befreun— den. Redner wendete sich sodann gegen die Anträge Neu— bauer und Mevissen, sowie den Antrag Baare insofern, als er es nicht billigen könne, zwei Kategorien von Arbeitern nach der Lohnhöhe zu unterscheiden, wenn man eine Zwangs—⸗ versicherung für den Lohn über 906 Mark ausschließen wolle.

Der Kommerzien-Rath Leyendecker-Eöln machte darauf aufmerksam, daß man kein Gesetz für heute, sondern für die Zukunft schaffen wolle, deshalh könne die heutige Lage der Industrie, die sich ja wieder bessern werde, nicht maßgebend sein.

Der Kommerzien Rath Baare-Bochum bat, ihm noch die Bemerkung zu gestatten, daß es nicht nothwendig sein werde, wie von einzelnen Seiten besürchtet, Seitens des Reichs bedeutende Vorschüsse für die Reichs⸗-Versicherungs⸗ anstalt zu machen. Die Industrie werde, um das zu vermeiden, gern bereit sein, etwa in Form eines mäßigen Eintritts geldes der Anstalt die für den Anfang nöthigen Fonds zur Ver— fügung zu stellen.

Der Regierungs⸗-Assessor a. D. Freiherr von Hammer- stein-Loxten konstantirte in einer persönlichen Bemerkung: einen Zuschuß des Staates zur Aufbringung der Prämien r

an Stelle des Landarmen-Verbandes habe er nur den Fall angeregt, daß die Industrie ihre Unfähig keit nachweise, die Unfalls-Versicherungslast allein zu tragen. Der Versuch dieses Beweises erscheine ihm mißlun— gen, die betreffenden Ausführungen der Redner durch die Be— merkungen des Regierungskommissars widerlegt.

Sodann wurde der Antrag Neubauer Nr. 6 zi gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt

Der Antrag von Nathusius Nr. 5 , antrag zum Amendement Heimendahl, wurde gegen Stimmen der Herren Mevissen, Baare, Kamien, vor Born und Leyendecker angenommen. Der Webermeister Hessel enthielt sich der Abstimmung

Sodann wurde der Antrag Heimendahl Nr. 1 8. 11 mit der durch den Antrag Nathusius hervorgerufe en Modifikation gegen die Stimmen der Herren Jansen, b, , e, w f, Hessel, Graf

inckel, Rust, Mevissen, vor angenommen.

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'. V1 ; tellmacher Fritsche enthielt sich der mit waren die übrigen Anträge zi

. J 5 p . nie dar Staats-Minister von Boetticher übernahm wieder 1èVorsitz.

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und über diesen

die Stimme Ka der Antrag Baare Nr. I zu z. die Stimmen der Herren Rust, Kamien, Mevissen gen, de Neufville, Kiepert, von Hammerste Leyendecker angenommen eber den Antrag Graf Henckel von Donnersm §. 6 war in 4 Theilen abzustimmen. Antrag im Alinea 4a. vor 662, Prozent zu setzen t bis zu“ wurde zurückgezogen. er Antrag arn Schlusse des Alinea 4a. zu setzen: „jedoch nicht über 600 Mark“ wurde gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Rust, Spengler, Wolff, Dr. Jansen, von Born, Baare abgelehnt.

Hiernach wurde das Alinea 44. der Vorlage gegen die Stimmen der Herren Kamien, S pengler, Baare, Wolff, Graf Henckel, Rust, Dr. Fansen, von Born angenommen.

Der Antrag Graf Henckel im Alinea 4b. hinter „jtheil—

weise“ zu setzen „allgemein“ wurde gegen die Stimmen der Herren Kamien und von Hammerstein angenommen. Sodann wurde mit diesem Zusatz das Alinea 46. nach der Vorlage angenommen und damit der Antrag des Grafen Henckel abgelehnt: hinter „jedoch“ die Worte „nicht unter 25 Prozent und“ ausfallen zu lassen, gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Dr. Ja nsen, Hessel, von Born, Nust. Der 5. 6 mit den beschlossenenen Aenderungen wurde hiernach gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Hessel, Rust, Dr. Jan sen, vo n Born, Kamien, Spengler angenommen.

Zum 5§.] lagen, gehörig unterstützt, folgende Anträge vor bezw. gingen während der Debatte ein: Nr. 1 Dem §. 7 felgenden Zusatz zu geben: Für Arbeiter orer Lehrlinge, welche wegen ihrer n mangelhaften Leistangen nur ein geringes od. gar kein Lohn erhalten, ist bei der Veisscherunn eine Minimalsumme von 30) ( festzusctzen. Hessel. der zweiten Zeile von 3a an Stelle der Worte: o des Verdienstes“ zu setzen die Werie, je nach Bedürstigket 20 bis 30½ des Vendien tes.“

1

3b. solgen dermaßen zu fassen:

„Für mutterlose Waisen bi zum vollendeten fünfzehn tin Leben jahre, je nachdem deren 1, 2, 3, 4. 5 oder mehr vorhanden sind, 20, 30, 37. 45, 56 Verdienstes.“ Kalle. unter Nr. I zu sagen: „zu 60 M alg Ersatz der Beerdigungekosten“, unter Nr. 3a. anstatt 20 des Verdienstes“ zu sagen 25 de; Arbeitsverdienstes“, unter 3a, b. und e. jedesmal anstalt ‚Verdfenstes“' in sagen „Arbeitsverdienstes“. N al a. und b. 36

statt

U ün hn ien Lebe k jahres“

zu setzen achtzehnten Leben jahres“.

60/4 . . 20 0sod

. . Tanten

Die Referenten, Dr. Jansen und Kommerzien⸗Nath Leyendecker befürworteten den Antrag Nr. 2 (Kalle). Letzterer hielt es jedoch nicht für erwünscht, zu Nr. )] des Antrages einen Spielraum zwischen 20 und 30 Prozent zu lassen. .

Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag befür— wortet, erkannte der Regierungskommissar, Geheime Sber— Regierungs⸗Rath Lohmann, an, daß der Antrag geeignet sei, eine Lücke des Entwurfs auszufüllen, wenn er auch in dein vorliegenden Umfange nicht annehmbar sei. Vielleicht würde es sich empfehlen, an Stelle der beantragten Be— stinmung vorzuschreiben, daß solche Personen, welche keinen Lohn bekommen, nach Maßgabe des Minimallohnes, welcher in dem betreffenden Betrieb zur Zahlung gelange, entschäbigt würden.

Der Antragsteller erklärte sich eventuell mit einer solchen Bestimmung einverstanden.

Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag dahin srläutert, daß eine Entschädigung wegen Verlust der Erwe fähigkeit beabsichtigt sei, wurde derselbe, als zu g. von der Berathung ausgeschlossen. sich einen entsprechenden

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fester terb kassen kommen ausreichend zu erachten. r Eisenformer Kamien flichtge zinsichtlich der Beerdigungskosten ben der Regierr

1s den Arbeitern günstiger zu bleiben. v9 , R ö , 3 i, . non r Antrag Baare Nr. 3A. wurde gegen die Stimmen ö NM J 5 . , . . . von RNathusius, Kamien, Fritsche, Hagen Vorlage mit dieser Aende—

(

mien und Fritsche „Vorlage wurden einstimmig der Antrag Kalle

5 (Kamien) geger

. 53 7 9 1 ind VT it ch 8 abgelel

Graf Henckel an⸗

der Antrag Nr. 3 C. (Baare), anstatt „Verdienstes“ zu sagen „Arbeitsverdienstes“ wurde gegen die Stimme des R s ckel angenommen. g Nr. 4 (Kamien) wurde gegen die Stimmen ; *

D 6 3 262 T w 3 Kamien, Dietze, Cramer, von

Vorlage wurde sodann mit den be— wangenommen. der Anlage der Vorlage ward Kamien gegen die Stimmen der

Herre Cramer, von Hammerstein,

Kamie der Antrag Kalle? . in n e m n. ig Ghögelehnt. un wurde Nr. 3 LTitt. h. der Vorlage gegen die mme des HäHrn. Kamien angenommen. „3 Litt. c. der Vorlage und die beiden letzen Alinea wurden einstimmg angenommen. lann wurde der ganze Paragraph mit den beschlosse— gegen die Stimme des Hrn. Kamien an—

D X 1,

r Vorlage wird einstimmig angenommen. 9 lag der folgende Antrag vor:

Ho enr wn 9 . I dem Worse 255 Mn

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! 8 *

1 *** alle

„Eür die gemäß §. 1 linea“ heranzuziehenden land⸗ hschattlichen A ter regelt sich die Versicherung der

bl nach auf eine Quote der in der Gesammtwirthschaft ästigten Acbeiter, fr welcke der zur Berechnung der

ien nde Loönsatz nach dem Jahres urchschnist be—

e ve atz nach . 6.

ein zweites Aline—

uthusiugß von Tiele Winkler. Dietze. Freiherr von Landsberg.

Der Rittergutsbesitzer von Nathusius⸗Althaldens⸗ leben befürwortete seinen Antrag als eine Konsequenz zu 8. 1 gefaßten Beschlusses bezüglich der Heranziehung landwirthschajtlichen Arbeiter. Es sei ein Versuch, hwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Beschlusse— ite, zu lösen. Die Eigenthümlichkeit der Verhältnisse, di

ie Staatsregierung veranlaßt habe, die landwirthsch ujt⸗ en Arbeiter von der Vorlazße auszuschließen, werde hier

bweichung von den Grundsätzen des Gesetzentwurfes dahin rechtfertigen, daß die beantragte Quotisirung der Ar— beiter nachgelassen werde; die Schwierigkeit der Ausführung auch der vorgeschlagenen Bestimmung verkenne er nicht und sei gern bereit, besseren Vorschlägen zuzustimmen. Die Ve— stimmung der Löhne nach dem Jaͤhresdurchschnitt sei hier zur Vereinfachung des Rechnungswesens auch gerechtfertigt.

Auf weitere Einwendungen des Redners gegen die Be— timmung des §. 9 erläutert der Regierungekommissar, Ge⸗ heime Or er⸗-Regierungs-Rath Lohmann dieselbe: die Durch⸗ sührung dieser Bestimmung sei ohne Schwierigkeit unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Buchsührung über die ge⸗ zahlten Lohne. Nachdem auf Grund der Angaben des Be⸗ triebꝛunternehmers gemäß §. 15 die Gefahrenklesse sür den fraglichen Betrieb festgestellt, habe der Unternehmer am Schluß des Quartals den Prozentsatz, der auf die sammtlichen gezahlten Löhne entfalle, einfach zu berechnen und einzuzahlen. Die Abzüge, die er seinerseitßz dem Ar— beiter zu machen habe, ließen sich gleichfalls für jede