— Im Palais Ihrer Kaiserlichen und König— lichen Majestäten fand gestern Abend eine größere Ball⸗ festlichkeit statt. ö .
Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften Sich im Empfangssalon Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin versammelt hatten, begrüßten Allerhöchst- und Höchstdieselben unächst im Balkonsaale die Botschafter, die landsässigen
ürsten und das Corps diplomatique, begaben Sich alsdann nach dem Malachitzimmer, wo sich die Exzellenzen Herren und Damen versammelt hatten und betraten den Blauen Ecksalon, wo die übrigen nicht tanzenden Gäste die Ehre hatten von Ihren Majestäten bewillkommnet zu werden
Die Botschafter, die landsässigen Fürsten und das Corps diplomatique waren inzwischen durch den Wintergarten nach dem runben Tanzsaal geleitet worden, woselbst die gesammten tanzen— den Damen und Herren sich befanden. Zur Rechten der für die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften bestimmten Plätze nahmen die Botschafterinnen, links die Fürstinnen Aufstellung, während die Herren sich im Hintergrunde gruppirten.
Der Eintritt Ihrer Kaiserlichen und Königlichen. Maje⸗ stäten in den Tanzsaal war das Zeichen zum Beginn des Balles, bei welchem diesmal die sonst übliche Polonaise ausfiel.
Gegen 11 Uhr wurde das Souper an Büffets im Adler— saale eingenommen.
— In der heutigen (9.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Vize ⸗Präsident des Staats ⸗Ministeriums Graf Otto zu Stolberg, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, erfolgte zunächst die Vereidigung des neu eingetretenen Mitgliedes, Fürsten zu Solms⸗Hohensolms-Lich durch den Schristführer Grafen von Königsmarck. Dann trat das Haus in die Berathung des einzigen auf der Tagesordnung stehenden Gegenstandes, des Berichtes der X. Kommission über den Gesetzentwurf, be— treffend die Zuständigkeit der Verwaltungs—⸗ behörden und der Verwaltungsgerichte.
Der Berichterstatter Herr von Winterfeldt leitete die De— batte ein, indem er die Aenderungen präzisirte, welche die Kommission an den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses vor— genommen und dieselben dem Hause zur Annahme empfahl. — In der Generaldiskussion nahm zunächst Graf Brühl das Wort, indem er darauf hinwies, daß man sich bei jeder Vorlage zunächst die Frage vorlegen müsse, ob dieselbe in der Fassung, wie sie eben vorliege, dem Lande Nutzen gewähre. Dies könne man nun nicht von der Vorlage sagen in der Form, wie sie von dem Ab— geordnetenhause abgeändert sei; die Aenderungen, welche das Abgeordnetenhaus an der Regierungsvorlage vorgenommen habe, seien der Art, daß sie in der praktischen Verwaltung kaum durch— führbar seien. Das Gesetz selbst sei der erste Schritt auf der Bahn zu einer erheblich wichtigen Regelung unserer gesammten Ver— waltungsmaschine, und deshalb empfehle er dem Hause, dasselbe anzunehmen; um es aber praktisch anwendbar zu machen, werde man wohl nur die Beschlüsse der Kommission des Hauses annehmen können, wenn man nicht etwa vorziehe, die Regierungsvorlage vollständig wieder herzustellen.
Die Generaldiskussion wurde geschlossen. — In der Spe⸗— zialdiskussion wurden die §8§. 1 bis 3 ohne Diskussion nach den Beschlüssen der Kommission angenommen, ebenso auch §. 4, welchen Herr Struckmann für unnöthig erklärte, weil er eine unnöthige Aenderung der Bestimmungen der Städteord— ordnung vornehme. Die 88. 5 und 6 riefen keine Diskussion hervor und wurden stillschweigend genehmigt.
Der §.7 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordneten— hauses:
„Fortan bedürfen nur die Bürgermeister und die Beigeord—
neten (Stellvertreter) der Bestätigung.“
Der Referent Herr von Winterfeldt empfahl Namens der Kommission, diesen 5. 7 zu streichen, weil derselbe eine materielle Aenderung der Städteverfassung, namentlich der Städteordnung sür die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 enthalte, indem die dort für sämmtliche Mitglieder des Ma— gistrats erforderliche Bestätigung fortan nur noch für die Bürgermeister und die Beigeordneten stattfinden solle. — Herr Struckmann hielt wohl die Beibehaltung des s. 7 für wünschenswerth, weil die Staatsregierung in der früheren Vorlage der Städteordnung selbst unter Zustimmung beider Häuser des Landtages auf das Bestätigungsrecht der Magistratsmitglieder in dem bisherigen Umfange verzichtet habe. — Herr Brüning sprach mit Rücksicht auf die hanno— verische Städteordnung auch die Ansicht aus, daß es besser wäre, wenn die Bestimmungen des 5. aufrecht erhalten würden. — Herr Hasselhach erklärte sich für Beseitigung des 8. 7, der auf die einzelnen Provinzen des Staates bei der Verschiedenheit ber, bestehenden Städteordnungen ganz verschiedene Wirkung haben müßte. So z. B. würde dieser Paragraph auf die rheinische Städteordnung von gar keinem Einfluß sein. Er bitte deshalb, den 8. 7 zu streichen. Dem Minister des Innern werde es schon gelingen, diesem Beschlusse auch im Abgeordnetenhause die Majorität zu schaffen. — Nachdem noch Herr Bredt sich im Sinne des Vorredners ausgesprochen, wurde der Antrag der Kommission mit großer Majorität angenommen.
Auf Antrag des Referenten wurde die Diskussion über §. 8 mit der über 5. 10 verbunden. Den §. 8 empfahl die Kommission unverändert anzunehmen, bagegen den Bestim— mungen des §. 10, welcher von der Kompetenz des Bezirks— rathes handelt, im Alinea 1 hinzuzufügen, daß auch ab⸗ gesehen von anderen in dem §. 8 festgesetzten Fällen auch der Bezirksrath beschließen soll über die zwischen dem Bürgermeister und dem kollegialischen Ge— meindevorstande entstehenden Meinungsverschiedenheiten. Der Referent empfahl die Annahme dieser Aenderung, wäh⸗ rend Herr Struckmann den Antrag stellte, diese Aenderung abzulehnen und den Beschluß des Abgeordnetenhauses an— zunehmen, weil der Beschluß der Kommission die Stellung des Bürgermeisters dem Kollegium gegenüber äußerst ge— fährden würde.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg empfahl dringend die Annahme des Kommissionsbeschlusses unter dem Hinweis, daß die Zustände in den kleineren Städten es drin— gend wünschenswerth machten, den bisherigen Rechtszustand, in welchem nur insofern eine Aenderung eintreten würde, daß der Bezirksrath an die Stelle der Regierung trete, zu erhalten. — Nachdem noch Graf Brühl den Veschluß der Kom— mission zur Annahme befürwortet hatte, wurden die Beschlüsse
nommen. Die §§. 9 und 11 bis 16 wurden unverändert nach den Anträgen der Kommission in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Ahgeordnetenhauses angenommen.
Es folgte der Tit. II., welcher von den Angelegenheiten der Landgemeinden und der selbständigen Gutsbezirke handelt. (Schluß des Blattes.)
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des HKauses der Abgeordneten und der Bericht über die 6. Sitzung des permanenten Ausschusses des Volkswirth⸗ 1 vom 8. d. M. befinden sich in der Zweiten
eilage.
— In der heutigen (68.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz-Minister Bitter und mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst der Bericht der Rechnungskommission, betreffend die Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben für 18759— 80, vom Hause entgegengenommen. Die Kommission hatte folgen— den Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
J. die Mehrausgabe für Bureaubedürfnisse der Central⸗ verwaltung der Domänen und Forsten Kap. 44. Tit. 8 mit 42421 M 51 zu genehmigen;
II. die Mehrausgabe für den Ankauf von Pferden der Gestütverwaltung Kap. 113 Tit. 40 mit 316001 S6 12 8 zu genehmigen;
III. die Ausgabe sür die Einrichtung der früheren Pro⸗— vinzial⸗Irrenanstalt in Siegburg zu einer Hülfsstrafanstalt mit 88 1713 ½ 72 8 zu genehmigen;
IJ. die Mehrausgaben für den Umbau des Regierurgs—⸗ Ober-Präsidialgebäudes in Schleswig, und für die Ausstattung desselben mit Mobilien während det Etatjahres 1878/79 mit 191490 4Æ 36 , und während des Etatjahres 1879. 80 mit 92 339 1M½ 30 8 zu genehmigen;
V. die Mehrausgabe für den Umbau dis Welfenschlosses in Hannover mit 211560 „ nicht zu genehmigen;
VI. vorbehaltlich der Prüfung und Erinnerungen der Ober Rechnungskammer die im Etatjahre 1879/80 vorgekommenen Etat überschreitungen in Höhe von insgesammt 25 888 zol M 23 , und die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen berubenden außeretat⸗ mäßigen Ausgaben in Höhe von 21 201 027 A O7 zu ge— nehmigen;
VII. Königlicher Staatsregierung zur Erwägung zu gehen, daß in den zukünftigen Stagtsbaushaltsentwürfen bei dem Etat der Berg.. Kütten⸗ und Salinenverwaltung insbesondere die größeren Neu- und Erweiterungsbauten in einer den übrigen Be— rriebsetats entsprechenden Weise speziell ersichtlich gemacht, und vor Beginn derselben der Genehmigung des Landtages unterstellt werden;
VIII. zu erklären, daß etwa nothwendig werdende Mehraus— gaben bei der Restverwaltung rechtzeitig in dem Etat der Ge— nehmigung des Landtages unterbreitet, eventuell aber als außeretat⸗ mäßige Ausgaben gebucht werden.
Der Referent Abg. Dr. Hammacher empfahl die Annahme
dieses Antrags. Eine Debatte knüpfte sich an den Antrag V.; die Abgg. Dr. Köhler (Göttingen), Dr. Reichensperger (Cöln) und Dr. Virchow bemerkten, daß derartige Etatsüberschreitun— gen nur deshalb einträten, weil bei den Etatsanschlägen die Kostenanschläge fehlten. Die Anträge der Kommission wur— den sämmtlich genehmigt. Es folgte der Bericht der Rech— nungskommission über die allgemeine Rechnung über dien Staatshgushalt für 1877 — 78. Die Kommission beantragte: )
L den Vorbehalt XI. zur Rechnung für 1874 für erledigt zu erklaren;
II. der Königlichen Staatsregierung in Beziehung auf die in den Bemerkungen der Königlichen Ober⸗Rechnungs kammer zur allgemeinen Rechnung für 1876 unter Nr. 431, 434, 439 beregten . die vorbehaltene Entlastung nunmehr zu er— theilen;
der in den Bemerkungen 1092 b. und 193 zur allgemeinen Rechnung für das J. Quartal 1877 Seitens der Königlichen Ober⸗Rechnungh⸗ kammer bemängelten Rechnung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn nunmehr autzusprechen,
IV. zu erklären daß im Sinne der zwischen der Königlichen Staatsregierung und dem Landtage getroffenen Vereinbarung über die malerielle Aus— gleichung ron Fondsverwechselungen auch bei übertragbaren Fondß die Ausgleichung nur dann angeordnet werde, wenn und insoweit die zur Ausgleichung erforderlichen Mittel aus dem Jahre der l Fondgvoörwechselung in das Ausgleichsjahr übergegangen sind;
V. die Oberrechnungs kammer zu ersuchen, in Uebereinstimmung mit §. 13 Nr. 3 des Gesetzes vom 27. März 1872, bete. die Einrichtung und die Befugnisse der Oberrechnungs⸗ kammer künstig in ihren Bemerkungen zu den allgemeinen Rech— nungen nicht blos die außeretatsmäßigen Autgaben, sondern auch die Etatsüberschreitungen, zu welchen die Genehmigung des Land— tages noch nicht beigebracht ist, namentlich diejenigen, welche erst nach Richtigstellung der Rechnungen hervorgetreten sind, unter den allgemeinen Bemerkungen als solche ausdrücklich zu bezeichnen und zusammenzuste len;
VI. die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf. betreffend die Verwalsung der Ein nahmen und Ausgaben des Staats (Etatsgesetz dem Landtage zur verfassungs mäßigen Beschlußfassung vorzulegen;
VII. Die Etats abweichungen, die außeretatsmäßigen Ausgaben und die Etattüberschreitungen nachträglich zu genchmigen; im Uebrigen die Entlastung der Königlichen Staatsregierung in Be— ziehung auf die allgemeine Rechnung über der Staatshaut halt des Jahres rom 1. April 1877/78, die Rechnung über die im Rech⸗ nange jahre vom 1. Axril 1877/78 zur Abwickelung gelangten Ein— nahme und Autgaberückstände aus dem Kreise Herzogthum Lauen- burg pro J. Quartal 1877 et retro, sowie die Rechnungen über
III die Entlastung der Königlichen Staatsregierung bezüglich
— Die Thatsache, daß der Flecktyphus gegenwärtig in den verschiedensten Provinzen auftritt und wegen seiner großen Contagiosität die öffentliche Gesundheit in hohem
Grade gefährdet, legt, nach einem Cirlularerlaß des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten vom 21. v. M, die Noth— wendigkeit nahe, die größte Aufmerksamkeit auf die frühzeitige Erkennung dieser Krankheit zu richten, damit die entsprechenden Schutzmaßregeln so rasch als möglich in Wirksamkeit treten und die drohende Gefahr der Ansteckung in Schranken halten können. Aus der Erwägung dieses für die Interessen der Verwaltung wichtigen Umstandes hat der Minister Veran— lassung genommen, die wesentlichen, hierbei vorzugs— weise in Betracht kommenden Gesichtspunkte von kom— petenter sachverständiger Seite aufstellen zu lassen, um dadurch Anhaltspunkte für die Diagnose des Flecktyphus zu gewinnen, und einem in dieser Richtung an den Minister gestellten Antrage zu entsprechen. Die Bezirks-Regierungen 2c. haben die bezügliche Ausarbeitung zur Kenntnißnahme mit dem Veranlassen er— halten, dieselbe den Kreismedizinalbeamten mitzutheilen und ihnen aufzugeben, den Inhalt derselben den nicht- beamteten Aerzten in geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen.
Die Ausarbeitung lautet:
Die Erkennung des Flecktyphus unterliegt in der Regel keiner Schwierigkeit, wenn die ärztliche Beobachtung mit der nöthigen Sorgfalt und Sachkenntniß ausgeführt wird.
Das schnell sich entwickelnde und zu hoher (vicht selten 40 Gr. C. und mehr betragender) Eigenwärme ansteigende Fieber, begleitet von großer Muskelschwäche und starkem Beyommensein des Bewußtseins, häufigem, oft doppelschlägigem Puls, außerdem von einem weit ver— breiteten Fleckenausschlage, welcher gewöhnlich bald petechial zu werden beginnt; dozu das Fehlen örtlicher Krankheitsheerde außer
mäßigem Katarrh der Luftwege und Milzanschwellung sichern die Diagnose.
Verwechselungen sind möglich beim Beginn der Krankheit mit Masern und unter Umständen mit Unterleibstyphus. Bei den Ma— sern ist indeß das Fieber geringer, die Eigenwärme niedriger, der Puls minder häufig, fehlen erhebliche Störungen der Hirnthätigkeit, während Entzündung der Augenbindehaut, Rasen⸗, Kehl kopf. und Bronchiallatarrh in den Vordergrund treten.
Der Unterleibstyphus unterscheidet sich vom Flecktyphus durch die langsamere Eagtwickelung des Fiebers das spärliche Anftreten der Flecken, meistens fehlende Neigung zur Petechienbildung, ferner durch das Vorhaudensein blaß gefärbter dünner Stüble, die AÄuftreibung und Schmerzbaftigkeit des Unterleibs, endlich noch durch die längere Dauer des Kraakheitsverlaufs und den lange sich hinziehenden Fieberabfall.
— Um in jedem Jahre einen Ueberblick über den Fort— gang der Aufforstung der ODedländereien und den Bestand derselben zu gewinnen, hat der Minister für Land— wirthschaft ꝛc. durch Cickularerlaß vom 26. v. M. die Bezirks— Regierungen und Finanzdirektionen angewiesen, zugleich mit der Beantragung der Zuschüsse zu dem Kulturfonds, eine Nach— weisung nach einem bestimmten Schema für die Oberförstereien ihres Bezirks einzureichen. In dasselbe sind diejenigen Flächen als Oedländereien aufzunehmen, welche bisher noch nicht aufgeforstet waren, auf denen aber nach ihrer Beschaffen⸗ heit ohne bedeutende vorgängige Meliorationen die Kultur stattfinden kann. Es sind daher nicht mit einzurechnen die— jenigen Moore oder Theile der Moore, die in ihrem gegen— wärtigen Zustande noch für Dezennien hinaus als unkultivirbar zu erachten sind. Dabei sind die Behörden veranlaßt worden, der Aufforstung der Oedländereien ihre ganze Aufmerksamkeit zu— zuwenden. Die erforderlichen Mittel dazu würden, soweit der Staatshaushalts-Etat solche zur Disposition stellt, gern be⸗ willigt werden. Die Kulturen würden nicht selten auf erheb— liche Schwierigkeiten stoßen. Die Regierungen haben denjeni— gen Kulturmethoden den Vorzug zu geben, welche ein Gedeihen am sichersten erwarten ließen, wenngleich selbige vielleicht der größeren Kosten wegen vorläufig nur auf kleineren Flächen ausgeführt werden könnten. Auf eine gründliche Bodenbear— beitung in gehörigem, nicht zu karg bemessenem Umfange rück— sichteich der Pflanzplätze und Reihen sei hierbei ein besonderes Ge vicht zu legen.
— In Bezug auf das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879 hat das Reichsgericht, erster Strassenat, durch Erkenntniß vom 17. Januar d. J. folgende Entscheidung gesällt: Das Nahrungsmittelgesetz wollte mittelst Ziffer 1 des S. 10 einen Schutz unabhängig von Handlungen, welche der Verfertiger der nachgemachten ꝛ2ꝛc. Nahrungs- oder Genuß— mittel unmittelbar folgen läßt, unabhängig insbesondere von Handlungen des Verfertigers gegenüber einer be⸗ stimmten Person; entscheidend ist der Zweck, welchen die Fabrikation verfolgt, nämlich, daß die Fabrikation zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr erfolgt. Diesen Zweck verfolgt die Fabrikation aber nicht blos dann, wenn der unmittelbare Abnehmer des nachgemachten oder versälschten Nahrungs- oder Genußmittels über die wahre Beschaffenheit desselben in Unkenntniß gelassen wird, sondern auch dann, wenn sie bewußtermaßen dazu dient, trotz einer Aufklärung des unmiltelbaren Abnehmers über die Beschaffen⸗ heit der Waare das aus der Hand dieses Abnehmers — sei es unmittelbar oder mittelbar — das Nahrungs⸗ oder Genuß⸗ mittel erwerbende Publikum zu täuschen. Der Wortlaut des Gesetzes selbst enthält denn auch in den Worten „zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr“ durchaus keine Be⸗ schränkung der Anwendbarkeit des §. 1090 Ziffer 1 auf den Fall, daß der Fertiger beabsichtigt, seine un⸗ mittelbaren Abnehmer über die Beschaffenheit der Waare zu täuschen; vielmehr lautet er ganz allgemein. Eine Beschrän⸗
die Fonds des ehemaligen Staateschatzes für 1. April 18 auszusprechen.
Das Haus trat diesen Anträgen ohne Debatte bei.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- setzes, betreffend das Fideikommißvermögen des vor⸗ mals Kurfürstlich hessischen Hauses, nebst zwei Ver⸗ trägen. Der Abg. Dr. Grimm empfahl die Annahme des Gesetzes, da die berechtigten Ansprüche des hessischen Hauses in keinem Fall geringere seien, als die in den abgeschlossenen Verträgen ihnen gemachten Zugeständnisse. Der Nedner glaubte, daß den hessischen Agnaten Ansvrüche auf das gesammte Fideikommißvermögen zuständen, weil es sich um einen Privatfideikommiß handle. Dem gegenüber bemerkte der Abg. Dr. Virchow, daß durch gerichtliche Erkennt— nisse festgestellt sei, daß das Fideikommißvermögen dem regie⸗ renden Hause gehöre; der Redner richtete an den Finanz⸗ Minister die Frage ob es sich bei den Verträgen um Staats⸗ verträge handle oder um Privatverträge. Der Finanz⸗ Minister Bitter erklärte das Letztere für zutreffend. Darauf genehmigte das Haus das Gesetz mit großer Mehrheit. Bei Schluß des Blattes begann die zweite Berathung detz Gesetzentwurfs, betreffend die Herstellung mehrerer
der Kommission zu 58. 8 und 10 mit großer Majorität ange⸗
Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung.
mandant
Lothr. Itg.) 21. Plenarsitzung. : — einem unter dem 4. d. M. eingegangenen Entwurf eines Ge⸗ setzes zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1680, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Die 5i½ stündige Sitzung wurde vollständig ausgefüllt durch die lebhafte Diskussion über den ersten Gegenstand der Tages⸗ ordnung: Zweite Lesung des Gesetzentwurss, betreffend öffent⸗
kung der Wirksamkeit des 8. 10 Ziffer 1 auf den Fall der beabsichtigten Täuschung des unmittelbaren Abnehmers kann aber guch bei dem Gesetzgeber deshalb nicht unterstellt werden, weil sonst unter Vorschiebung einer Person, die äußerlich als unmittelbarer Abnehmer erscheinen und über die Beschaffenheit der Waare von dem Fabrikanten in Kenntniß gesetzt würde, eine straflose, auf die Täuschung des Publikums berechnete Fabrikation eintreten und der beabsichtigte Schutz des Publi⸗ kums in vielen Fällen vereitelt werden könnte.“
— S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Kom⸗ Kapitän⸗Lieutenant von Schuckmann J., ist am 9. Fehruar er. in Aden eingetroffen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 8. Februar. (Els.⸗ Der Landesausschuß hielt gestern seine Der Präsident machte Mittheilung von
liche Versteigerungen von Gegenständen
ur du inen orgenemmen und beurkundet werden. Die k rer, . eee, auf die im Ver * aswe! nehmenden Versteige rungen,. . ( ö . en lied Massing erstattete Kommissiong bericht empfahl unveränderte Annahme desselben. Gegen die An—
96 ] . Winterer. für dieselbe sprachen der Hericht⸗ erstalter sowie die Herren Frhr. Zorn von Bulach (Vater), Schneegans, Kleinclaus, Gunzert, Baron von Schauenburg und Mieg, welcher Letztere jedoch die Worte poder der Verpachtung“ zu streichen beantragte. Zum Schluß der Debatte ergriff der Unter-Staatssekretär von Puttkamer das Wort, um in längerer Ausführung für den Gesetz⸗ entwurf einzutreten, namentlich auch zu betonen, daß die Regierung bei der Vorlage desselben durchaus nicht dem Gesichtspunkte des Antagonismus zwischen Notar und Geschäftsagent oder dem des fiskalischen Nutzens ausgegangen, sondern lediglich von öffentlichen Interessen geleitet worden sel. Der Gesetzentwurf schaffe kein neues Recht, sondern be—⸗ zwecke lediglich, die authentische Interpretation eines zweifel— haften Rechtszustandes zu geben. Wenn Redner persönlich natürlich die unveränderte Annahme des Gesetzes wünsche, so wolle er doch erklären, daß auch bei Annahme des Amende— ments Mieg der Gesetzentwurf einen erheblichen Werth für die Regierung besitzen werde. Das Amendement Mieg sowie in seiner neuen Fassung das ganze Gesetz wurden an— genommen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Februar. (W. T. B.) Der Kronprinz Rudolf hat heute Abend seine Reise nach dem Orient angetreten.
— In der Sitzung des Budgetausschusses erklärte der Unterrichts-Minister auf eine Anfrage in Betreff der An— gelegenheit der Prager Universität, daß die Regierung die berechtigten Ansprüche des czechischen Volkes auf Aus⸗ bildung in seiner Muttersprache mit Einschluß der Uni— versitälsstudien anerkenne. Er habe verfügt, daß in den näch— sten Tagen eine Enquetekommission in Prag zusammentrete, welche Detailbestimmungen erwägen und beantragen solle, die für den Fall nothwendig sein würden, wenn es zur Errichtung einer Universität mit czechischer Unterrichtssprache kommen sollte. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sein würden, werde die Regierung ihre Beschlüsse fassen. Nach seiner (des Ministers) persönlicher Ansicht könne eine Trennung der Lehrkörper innerhalb der Fakultäten der jetzigen Hochschule nur auf legislativem Wege erfolgen. Der Minister schloß mit der Versicherung, daß keine Ernennungen von Professoren mit der Tendenz erfolgen würden, das Stim— menverhältniß in den Lehrkörpern der jetzigen Hochschule zu verändern.
Triest, 8. Februar. Der „Wiener 3.“ meldet man von hier: „Gegenüber einer Notiz eines Wiener Blattes diene auf Grund authentischer Nachrichten zur Richtigstellung, daß die zwei FItaliener hier Freitag Abends gerade durch ihre Rufe: „Viva Garibaldi!« „Viva Italia!‘ und nicht durch einen einfachen Raufhandel eine Volksansammlung und eine Reaktion der Volksmasse, die sie sodann verfolgte und mißhandelte, her— vorgerufen haben.“ ; Februar. Der englische Votschafter in Kon⸗ stantinopel, Göschen, ist heute hier eingetroffen und hat seine Reise sofort auf der Jacht „Iris“ fortgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 8. Februar. (Allg Corr.) Im Kriegs-Ministerium sand gestern eine Berarhung statt, welche die drohende Lage der Dinge an der Westküste Afrikas zum Gegenstande hatte. Es wurde be— schlossen, fofort das in Barbadoes stationirte 2. westindische Regiment nach Kap Coast Castle zu senden. Außerdem dürsten einige Bataillone von England nach der Goldküste abgehen.
Der Bericht über die Voranschläge für die Be⸗ dürfnisse des Heeres im Finanzjahre 1881,82 ist soeben veröffentlicht worden. Darnach stellen sich die Gesammtkosten der Armee einschließlich einer Mehrausgabe von 586 500 Pfd. St. für Transvaal auf 16109 5060 Pfd. St. oder 122200 Pfd St. mehr als im vorhergehenden Jahre. Die Gesammt— Effestivstärke des Heeres umfaßt außer den in Indien statio— nirten, aber einschließlich der in den Kolonien beschäftigten Truppen 133210 Mann aller Waffengattungen. Im vorher⸗ gehenden Jahre betrug die Anzahl nur 131 859 Mann. Ohne die erwähnte Mehrausgabe für Transvaal würden die Etats eine Abnahme von 18 300 Pfd. St. gegen das Fiskaljahr 1879/80 aufgewiesen haben.
Während die Regierung alle Hebel in Bewegung setzt, um der Forster'schen Zwangsvorlage so rasch als möglich Gesetzee⸗ kraft zu geben, werden in Irland keine agrarischen Ausschreitungen mehr verübt, und die Berichte aus fast allen Theilen der Insel stimmen darin überein, daß eine sehr entschiedene Wendung zum Besseren eingetreten ist. Der deutlichste Beweis für die Besserung in dem Tone, den Gesinnungen und Gewohnheiten des Landes ist in dem Umstande zu finden, daß die Pächter jetzt anfangen, den Pachtzins zu entrichten. Aus Cook schreibt man dem City⸗ blatte: Ein markanter Umschlag hat in diesem Distrikt statt⸗ gefunden. Verbrechen und Ausschreitungen sind verschwunden, und mit Ausnahme einiger Erbitterung, die durch die jüngsten Ereignisse unter gewissen Klassen erzeugt worden, tritt alles in seine normale Lage zurück. Die Äbwesenheit von Ver— brechen und der bessere Ton ist dem Aufhören der Landliga— Meetings zuzuschreiben.
Eine Depesche des Gouverneurs der Cap-Ko— lonie, Sir Hercules Robinson, an den Kolonial— Minister übermittelt die nachstehende, vom 10. Januar datirte Depesche aus Pretoria: „Es befindet sich hier Alles wohl, und obgleich wir auf allen Seiten eingeschlassen sind, ist un⸗ sere Laße eine sichere und wir sind wohl verproviantirt. Den letzten Berichten zusolge ist dies auch in allen unseren Forts der Fall. Die Truppen griffen am 6. d. das 12 Meilen von hier gelegene Lager der Boern an. Das Lager wurde ge⸗ nommen, wobei der Feind starke Verluste erlitt. Unser Verlust war ebenfalls bedeutend infolge des verräthe⸗ rischen Verhaltens der Boers, die, nachdem sie die weiße Flagge aufgehißt, bei zwei Gelegenheiten auf unsere Mannschaften feuerten, als letztere ihre Deckung verließen. Auf Oberst Gildna und dessen Ordonnanz, die beide
— 9.
des unbeweglichen Vermögens. Der einzige Paragraph des Gesetzentwurfs lautet:
„Oeffentliche Versteigerungen zum Zwecke des Verkaufs oder der Verpachtung von Gegenständen des unbäweglichen Vermögens dürfen
Gesetzes erklärten sich die Mitglieder Nennig, denn agen be, oer , en.
weiße Flaggen trugen, wurde in einer Entfernung von 60 Ellen vom Lager gefeuert; beide entkamen. Dies ist das dritte Mal, daß verrätherischer Gebrauch von der weißen Flagge gemacht worden.
loyal und haben sich erboten, uns bewaffneten Beistand zu senden. Eingeborene
Dieses Anerbieten wurde natürlich abgelehnt. Einige sind in frevelhafter Weise ermordet Massen von loyalen Leuten sind gezwungen worden, sich nach Bei jeder Gelegenheit feuerten die Boern auf unsere Mannschaften.“
— 9. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Unter-Staatssekretär Dilke auf eine bezügliche An— srage: die französischen Kriegsschiffe hätten gestern den Befehl erhalten, Tunis zu verlassen; ein gleicher Befehl sei auch den englischen Kriegsschiffen zugegangen. — Der Sprecher theilte sodann mit, er habe eine neue Geschäfts—⸗ ordnung für die Behandlung dringender Angelegenheiten
es sei nicht ungehörig, die Redefreiheit einigrrmaßen zu be— schränken. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde die irische Zwangsbill in zweiter Lesung mit 359 gegen 56 Stimmen angenommen. ; Ein Telegramm aus Durban, vom heutigen Tage, meldet: Der gestrige Zusammenstoß englischer Trup— pen mit den Boern erfolgte zwischen Neweastle und der
an und schlug dieselben. Todten und Verwundeten betrugen 150 Mann; die Boern hatten gleichfalls starke Verluste.
Eine amtliche Meldung aus Durban, vom 9. d., über das bereits signalisirte Gefecht meldet: General Colley rückte mit 5 Kompagnien Jäger und einem Detachement Ka— vallerie gestern gegen Neweastle vor, um die Verbindungen
zwischen dem Lager der Engländer und Neweastle wieder her⸗ zustellen. Die Boern griffen die englischen Truppen energisch
an, wurden aber zurückgeschlazen, wobei sie große Verluste erlitten. Das Gefecht dauert? 6 Stunden. — Nach einer Depesche der Daily News“ ist die Lage des Generals Colley trotz der Niederlage der Boern eine kritische, weil letztere die alle Seiten döominirenden Höhen inne haben.,
— 10. Februar. (W. T. B.) Parnell ist gestern Abend von Paris, wohin er sich in finanziellen Angelegen— heuten der Liga begeben hatte, zurückgekehrt.
Spanien. Madrid, 9. Februar. (W. T. B.) In den Kammern wurde heute ein Dekret des Königs ver⸗ lesen, durch welches die Cortes aufgelöst werden. In dem
Verwaltungsbeamten stehen Aenderungen bevor.
Italien. Rom, 9. Februar. (W. T. B.) . hat die Großsürsten Nicolaus und Peter von Ruß—⸗ land in feierlicher Audienz empfangen r denselben längere Zeit privatim unterhalten. Später statteten die Großfürsten dem Staatssekretär Kardinal Jacobini einen Besuch ab.
Griechenland. Athen, 9. Februar. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer hezifferte der Minister⸗Präsident Komonduros den augenblicktichen Effektiv⸗ stand der Armee auf 54 000 Mann, derselbe könne durch die Reserve, und ungerechnet die Nationalgarde, in wenig Tagen auf 74 000 Mann gebracht werden.
Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B. ) Der österreichisch⸗ungarische Botschafter, Freiherr von Calice, wird morgen sein Beglaubigungsschreihen bei der Pforte über— reichen. — Derwisch Pascha soll zum Militär-Kommandanten von Albanien ernannt werden.
— Aus St. Petersburg, T. B.“: Die „Agence Russe“
10. Februar, meldet „W. bespricht den gegenwärtigen
einander abweichenden Nachrichten
Während einige Blätter melden, der englische Botschafter bei der Pforte, Göschen, habe die Mission gehabt, in Verlin eine Kolleltivpression der Mächte auf die Pforte vorzubereiten, melden andere, daß die Pforte keine Konzessionen machen werde. Tie „Agence Russe“ meint, man könne annehmen, daß die Wahrheit zwischen diesen beiden einander widersprechenden Versionen liege und
die verschiedenen von bezüglich derselben hin.
Mächte die Initiative ergreifen würde, um eine Lösung her⸗— beizuführen, die auf eine friedliche Weise die türkisch⸗griechische Differenz beendigen könnte.
Serbien. Belgrad, 9. Februar. (W B.) Die Skupschtina nahm in ihrer heutigen Sitzung die Vorlage der Regierung, betreffend die Unabhängigkeit des Richterstandes, in der Generaldebatte mit großer Ma⸗ joritat an. Die Mehrheit der Redner sprach sich gegen die Erhöhung der Richtergehalte und gegen die Bewilligung eines Kredits behufs Pensionirung unqualifizirter Richter aus.
Bulgarien. Sofia, 9. Februar. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Stoitscheff, begiebt sich nach
* —
5stse rreichisch⸗bulgarischen Eisenbahnkonferenz theil⸗ zunehmen, die Geschäfte des Ministeriums des Auswärtigen werden inzwischen vom Minister-Präsidenten Karaveloff ge— leitet.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 9. Februar. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ entwickelt in einem Artikel das Programm der inneren Politik der Regierung und charakterisirt die zu erwartenden Reformen auf dem Gebiete der Verwaltung, der Polizei und der Presse. Dieses Reform⸗
Beruhigung und Förderung der lokalen Bedürfnisse unter Mit wirkung der Betheiligten. Um einer übermäßigen Centralisation vorzubeugen und doch eine einheitliche Leitung der Provinzialver⸗
tungszweige aus ; gegangenen Körperschaften gebildet wird. soll ü Angelegenheiten der lokalen Verwaltung Beschluß gefaßt wer
dem genannten Rath unterstützt wird, während jetzt eine ein⸗ zige höhere Administration der Centralpolizei existirt. Die zur Zeit bestehenden Preßreglements, welche dem zweiten
Die Boeren wie gelten die Eingebore⸗ nen auf, sich zu erheben, aber sämmtliche Häuptlinge sind
Kaiserreiche entlehnt sind, sollen durch neue ersetzt werden, wonach unter Anderem die Preßvergehen den ordentlichen Gerichten überwiesen werden sollen.
— 9. Februar. (W. T. B.) Anläßlich der am 7.8. M.
vom Staats-Sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, im Oberhause abgegebene Erklärung bezüglich der Verössentlichung
worden.
der in Kabul aufgefundenen Correspondenz glaubt das „Journal de St. Pétersbourg“ mittheilen zu können, daß die russische Regierung nichts gegen die Veröffentlichung dieser Correspondenz einzuwenden hätte. Aus derselben
werde hervorgehen, daß Rußland weder jemals eine offene
; ;
.
Erregung in Afghanistan hervorgerufen habe, noch auch eine gegen die englischen Interessen in Kabul gerichtete ge⸗ heime Agitatisn betrieben habe, daß vielmehr die Correspon⸗ denz des Generals Kaufmann mit dem Emir sich innerhalb
der Grenzen der durch die gegenseitigen Beziehungen ge⸗
auf den Tisch des Hauses niedergelegt und hoffe, daß durch dieselbe derartige Angelegenheiten gefördert werden würden;
Grenze bei dem Ingogoflusse. General Colley griff die Boern
Die Verluste der Engländer an bruar. Der dem Storthinge vorgelegte Budgetentwurf
für das Finanzjahr vom 1.
botenen habe. Wenn diese Berichte
— 10. Februar. den Nachrichten darf die chinesische Frage als in guter Abwickelung begriffen angesehen werden. — Graf Orloff Davidoff, Sohn der Gräfin Peter Schuwaloff aus erster Ehe, ist bei Geoktepe schwer verwundet worden.
Schweden und Norwegen. Christiania, 4. Fe⸗
Juli 1881 bis 1. Juli 1882
schließt in Einnahme und Ausgabe mit 46 700 009 Kronen.
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Personal des diplomatischen Corps und der höheren
Der Papst !
und sich sodann mit
Stand der griechisch-türkischen Frage und weist auf
daß eine der weniger direkt bei der Orientfrage interessirten
Wien, um an der daselbst stattfindenden türkisch-serbisch⸗
programm stelle sich dar als ein Programm der allseitigen
waltung sestzuhalten, werde jedem Präfekt ein Rath zur Seite ge⸗ setzt werden, welcher aus Vertretern der verschiedenen Verwal⸗ ige und aus Mitgliedern der aus Wahl hervor- Hier soll über die
den. Die städtische und die Landpolizei sowie die Gensdarmerie sollen unter den Befehl des Präfekten gestellt werden, der von
Für das gegenwärtige Finanzjahr sind die Einnahmen ver⸗ anschlagt auf 45 900 346 Kronen, während die Ausgaben mit 15 640 346 Kronen berechnet sind. Unter den Einnahmeposten sind aufgeführt: Bruttoertrag der Staats⸗Eisenbahnen 3 822 400 Kronen, Postwesen 1 700 000 Kronen, Telegraphenwesen 900 000 Kronen, Staats-Eisenbahnanlehen 6250 710 Kronen 2c. Durch Steuern sind im Ganzen 27 789 000 Kronen zu decken, da jedoch das Finanzdepartement die Einnahmen aus den be⸗ stehenden Steuern nicht höher als zu 25 489 000 Kronen glaubt veranschlagen zu können, so sind noch 2 300 000 Kronen durch neue Steuern zu beschaffen. Von den Steuern sind veran⸗ / schlagt: Zölle mit 18 250 000 Kronen, Branntweinsteuer 3406 000 Kronen, Malzsteuer 2 200 0900 Kronen, Stempel—⸗ 940 000 Kronen, Einkommensteuer 1850 000 Kro⸗ ren ꝛc. Von den Ausgaben entfallen auf: Königliches
und Staatsbesitzungen Storthing
steuer Haus 448 242 Kronen, 394 600 Kronen, Staatsrath und Regierung 1161 052 Kro⸗ nen, Kultusdepartement 4066 637 Kronen, Justizdepartement 4142645 Kronen, Departement des Innern 5 243 898 Kronen, Finanzdepartement 9524953 Kronen, Armeedepartement 7633 101 Kronen, Marinedepartement 6 920 402 Kronen, aus⸗ wärtige Angelegenheiten 476 900 Kronen, Eisenbahnanlagen 6502 800 Kronen, unvorhergesehene Ausgaben 184 869 Kronen. Die Regierung bemerkt zu dem Vudgetentwurf, daß sie, im Falle es sich zeigen sollte, daß die Ausgaben durch die Einnahmen der Staatskasse nicht bestritten werden könnten, dem Storthinge einen Antrag, betreffend die Aufnahme einer interimistischen Anleihe von 5 000 000 Kronen, vorlegen werde.
Amerikan. Washington, 9. Februar. (W. T. B.) Der Senat und die Repräsentantenkammer hielten heute eine gemeinsame Sitzung ab behufs Zählung der Stim⸗ men für die Präsidenten wahl. James A. Garfield und Arthur wurden schließlich für ordnungsmäßig zum WPräsidenten resp. Vize-Präsidenten der Vereinigten Staaten designirt erklärt.
Afrika. Egypten. Alexandrien. Wie der „P. C.“ vo6m 8. d. M. von hier berichtet wird, hat die egyptische Regierung eine auch für die europäischen Länder wichtige Resorm des Sanitätswesens durchgeführt. Für die Ueberwachung des Sanitätswesens im Innern des Landes wurde ein Sanitätsrath mit dem Sitze in Kairo eingesetzt. Derselbe besteht aus 12 Mitgliedern, wird von der Regierung ernannt und ist dem Minister des Innern unterstellt. Nebst⸗ dem wurde ein See- und Quarantänerath mit dem Sitze in Alexandrien errichtet. An die Spitze dieses Rathes wird ein von der Regierung ernannter europäischer Arzt gestellt. Zu den Mitgliedern desselben zählen auch die Delegirten der Mächte.
Statistische Nachrichten.
Ueber die Räbenzuckerfabrikation theilt das statistische Amt im Dezemberhefst 1850 seiner Monatshefte mit, daß im laufen ⸗ den Betriebsjabre 333 Rübenzuckerfabriken in Thätigkeit sind, welche bis zm 1. Dezember 335137 398 Doppelcentner Rüben verarbeiteten und von da bis zum Schluß der Campagne muthmaßlich noch 27 816 s94 Doppelcentner zu verarbeiten haben; das Gesammt⸗ guantam der verarbeiteten Rüben würde im Betriebs jabre 1880/1
demnach 60 954 292 Doppelcentner beiragen, d. i. 12 901 677 Doppel ceutner mehr als im Betriebtiabre 1879.80. wo nur 48 052 615 Doppelcentner Rüben von 328 Fabriken verarbeitet wurden. Aus 1 Devpelecniner Rüben wurden im Vorjahre 8,52 kz Rohzucker und 2,3 Rg Melasse durchschnittlich gewonnen. Einer Tabelle des statistischen Amts entnehmen wir folgenden interessanten Vergleich über Zuckerprodultion und Handel am An— fange und am Ende des verflossenen Jahrzehnts: ⸗ Es betrug in Deppelcentnern (32 100 Eg) im deutschen Zoll⸗ —
gebiet: . J im Betriebsjahre 187132 1864419 497 555 1440943 2217929
Rohzucker:
die inländische Produktion die Einfuhr ö die Ausfuhr JJ der inländische Verhrauch. .. Nettoertrag von Steuer und Zoll . K auf Zucker. Jö 41 637 60) 54463 284 Demnach ist es in diesem Zeitraum in immer größerem Maße lungen, den Zuckerbedarf durch die einheimische Produktion zu de⸗ friedizen, die Einfuhr zurückjzudrängLen und die Ausfuhr zu beben. Der Verbrauch an Zucker auf den Kopf der Bevölkerung berechnet sich im Durchschnitt der Jabre 1871380 auf 6,5 kg und die Ein— nahme aut Zaͤckersteuer und Zoll auf 124 M pro Kopf.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Neues Lausitzisches Magazin. Im Auftrage der DOrerlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften in Görlitz herausgegeben von Prof. De. Schönwälder, Sektretãr der Gesellschaft. 55. Band. 2. Hest. (Gotlitz. Im Selbstrerlage der Gesellschaft und in Kommijssion der Buchhandlung von E. Remer.) — In dem vorliegenden umsänglichen und reichhaltigen Hefte wird
1379/30 4 094152 76 696 1370619 2 800229