1881 / 35 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

recht ganz auszuschließen.

den Abg. von Minnigerode, ob derselbe bereit sei,

hier zu vertreten. Es sei wichtig, dies vor dem konstatiren, da man jetzt die unteren Klassen besonde indirekten Steuern belastet habe und ihnen andererseits

eine Steuererleichterung gewähren wolle. Er wisse recht wohl, daß, wenn das Haus die Petition jetzt der Regierung zur

Berücksichtigung empfehle, man nicht sosort die Gesetze, welche der Petition Rechnung trügen, haben werde; aber man gebe damit eine wichtige Direktive sür die gesammte jetzu im Fluß befind— liche Gesetzgebung, namentlich die Gemeindegesetzgebung. Die Wahlgesetzgebung sei kein noli me tangeré der Versassung, vielmehr seien die Bestimmungen der letzteren, welche übri— gens über Oeffentlichkeit der Wahlen nichts enthielten, vor— läufig durch ein provisorisches Gesetz suspendirt. Die Diffe— renz zwischen dem Reichstags- und Landtagswahlrecht sei eine klaffende Wunde und nicht zu rechtfertigen. Er bitte den Antrag Bachem anzunehmen.

Di

Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Minnigerode,

er könne nicht begreifen, wie der Abg. Hänel ihm und seiner Vartei die in dem Kommissionsbericht erwähnte Ansicht über Beschränkung des Wahlrechts der unteren Klassen imputiren könne.

Der Abg. Bachem modifizirte darauf seinen Antrag dahin, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweifen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, dagegen der Antrag von Minnigerode, über die Petitionen zur Tagesordnung über— zugehen, angenommen.

Der Verleger der in Bonn

erscheinenden „Deutschen

Veichszeitung“ bat, die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsbehörden bei Zuwendung von Inseraten für Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die poli— tische Parteirichtung der Zeitungen in Betracht ziehen würden. Das 3. zum An—⸗ ie Pelition

Haus ging hauptsächlich mit Rücksicht auf den s. ; trage des Abg. Rickert gefaßten Beschluß, über d zur Tagesordnung über.

Die Petition des Cigenthümers Dänner in Berlin und Mariendorf, um Aufhebung der Bestimmungen, welche es zu— ließe, daß er von demselben Einkommen an 2 Orten die volle Einkommensteuer zu zahlen habe, wurde der Regierung als Material für die bevorstehende bezügliche Gesetzgebung überwiesen.

Die Bevollmächtigten des vormaligen Antes Traventhal in Holstein baten, ein Gesetz zu beantragen, durch welches die Forderungen derjenigen Eingesessenen des Herzogthums Holstein, welche im Jahre 1863 auf Anordnung der Tänischen Regierung zu Mobilmachungszwecken 716 Trainpferde gestellt hätten, als Staatsschuld der preußischen Monarchie anerkannt würden, oder doch auf anderem Wege ihnen zu ihrem Necht zu verhelfen. Eine gleiche Petition hätten die Bevollmächtigten verschiedener anderer Kirchspiele eingereicht. Beide Petitionen wurden der Regierung zur Berücksichtigung überwiefen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Donner— stag 11 Uhr.

*

Die sechste Sitzung des permanenten Aus— schusses des Volkswirthschaftsraths wurde am 8. d. M. von dem Vorsitzenden, Staats-Minister von Boetticher, um III Uhr eröffnet.

Als Regierungskommissar war von Seiten des Ministe— riums für Handel und Gewerbe der Geheime Ober-Regierungs— Rath Lohmann anwesend. ö.

Die Mitglieder des Aus

- ie zetriebs unfällen“, wurde an den Referenten Dr. Janssen überwiesen.

Es wurde sodann in der zweiten Berathung des §. 1 der Vorlage fortgefahren. Zu demselben gingen noch die sol— genden Anträge ein und fanden genügende Unterstützung:

Nr. 3. Den 5. 11 wie folgt zu fassen: .

Die Versicherungs ⸗Pꝛämie ist aufzubringen:

1) für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst (S. 6 Nr. 2 Absatz 4) T50 S6 und weniger beträgt, zu von demjenigen, fur dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu 1.5 von dem Versicherten;

2) für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst über 750 und bis za 1200 M6 beträgt, zu 5 ron demjeni⸗ gen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu R von rem Versicherter; .

3) für dicjenigen Versicherten, deren Jahresarbeitserdienst über 1200 6 beträgt, zur Hälfte von demlenigen, für dessen Rechnung der Betrleb erfolgt, zur Hälfte von dem Versicher ten.

1 4.

* ö Leyendecker. Nr. . Dem Antrag Jansssen und Genessen am Schluß den nachfolgenden Satz hinzuzufügen: 6 V * * Jeder zu xrersichernde Arbeiter kann verlangen Jahresarbeitsrerdienst nur bis 900 S9

in, daß sein versichert wird.

In diesem Falle richtet sich sein Schadensersatzanspruch

efr. 5. 7 nach der Höhe der Versicherungssumme“. . Baare. Ni. 10. Für den Fall der Ablehnung des Antrages Janssen: Hinter 5. 11 Absatz 2 der Regierungevorlage noch einen Satz 3, wie folgt, einzufügen:

Jeder zu versichernde Arbeiter kann verlangen, daß sein Jahresarbeitsverdienst nur bis 900 M versichert wird. Jg diesem Falle richtet sich sein Schadenkersatzanspruch

efr. 5.7 nach der Höhe der Versicherungssumme.“ Der Regierungs⸗-Assessor a. D. von Hammerstein⸗ Loxten sah sich zu folgenden allgemeinen Erklärungen ver— anlaßt: Wie er höre, werde denen, welche in der ersten Lesung für den Antrag Heimendahl zum 5. 11 gestimmt hätten, unterstellt, daß sie beabsichtigten, durch die Annahme dieses Antrages das Gesetz zu Fall zu bringen. Auch er habe seine

Stimme für diesen Antrag abgegeben. Er gebe aber seiner⸗

seits die Versicherung, daß er das Zustandekemmen des Ge—⸗ setzes lebhaft wünsche. Er halte sich für berufen, die Inter— essen der Landwirthschaft im Westen des Reiches besonders zu vertreten. Dieselbe stehe in engerer Verbindung mit der In⸗ dustrie, als es im Ssten Deutschlands der Fall sei. Er

wünsche, durch die Annahme des Entwurfs diese Gemeinsam⸗

keit der Interessen zum Ausdruck gebracht zu sehen. Habe er auch eine Betheiligung der sämmtlichen Arbeiter an Prämienleistung befürwortet, so sei dieselbe doch keine Prin⸗

zipiensrage für ihn. Es würde ihn nicht veranlassen, gegen!

3 auszusch Er möchte die Partei kennen ler⸗ nen, welche diesen Satz ausfgestellt habe, und er frage besonders

der

etz zu stimmen, wenn diese Betheiligung nicht überall

. i Er wolle nicht, daß die Industrie durch setz zu sehr überbürdet werde; müsse jedoch den Nach— r ̃

nne

ichgeführt würde. * erwarten, daß dies durch die vurfs geschehe. Noch weniger könne dung des Kleingewerbes und der Landwirthschaft billigen. Eine solche Ueberbürdung der Landwirthschaft liege aber gegenwärtig schon vor. Es erschienen vier Wege möglich, die Sache zu regeln: Erstens der Antrag Heimendahl, gegen den eingewandt werde, daß er die Lasten ganz der Induftrie auferlege, da die Vetheiligung der Arbeiter doch nur der Antheil verselben in der

ine ideelle fei, I h ö 9 23 . . Arbeitgeber werde mit getragen werden.

That vom Zweitens die Heranziehung des Armenverbandes, die ihm das Gesetz unannehmbar machen würde, da durch diejelbe in völlig verkehrter und gänzlich ungerechtfertigter Weise Lasten auf das Kleingewerbe und die Landwitrthschaft abgewälzt würden, welche nur die Großindustrie angingen. Solche Lasten, wie der Ent— wurf in Aussicht nehme, die nicht mehr Armenlasten seien, also alle die Enschädigungen über einen gewissen Betrag hinaus, dem für das Gefühl der Arbeiter verletzend. Provinzialverband in Frage, gegen dessen Heranziehung er sich gleichfalls aussprechen müsfse, weil dann besondere Pro— vinzialsteuern erforderlich würden und eine ungleichmäßige Vertheilung der Last, namentlich eine Ueberbürdung der Landwirthschaft auch hier zu befürchten sei. Viertens könne der Staat oder das Reich herangezogen werden, wie er empfehle, Geschehe dies, so werde der Arbeiter in angemessener Weise selbst seinen Antheil an der Prämie in der Steuerlast tragen, namentlich jemehr das System ber indirekten Steuern zur Durchführung gelange. Redner führte sodann näher aus, weshalb er den Beweis,

6 de e Bestimmungen des Ert⸗

r aber eine Ueberbür⸗

90 18 *

1 Erhöhung

Der Kommerzien-Rath Bagre-Bochum führte aus, daß die Folgerungen, die der Vorredner aus den Siegener Beschlüssen ziehen wolle, unberechtigt seien, da bei dem frag⸗ lichen Beschluß von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß die Versicherungsprämie nicht über 12,, Prozent betragen werde und von kleinen Verbänden zu tragen sei, und ferner die Lohnsätze im Bezirke des Siegenerlandes außerordentlich niedrig seien. Der wiederholten Aufforderung, die Unfähig—⸗ keit der Industrie zur Tragung der fraglichen Lasten zu 'be— weisen, glaubte Redner durch seine ziffermäßigen Darlegun— gen, namentlich auch den Nachweis der Thatfache, daß' die

durch den Entwurf aufzulegenden Lasten die bisher getrage—

nen weit übersteißen würden, genügt zu haben. Gegenüber den Ausführungen des Herrn von Landsberg, daß die Industrie die Armenverbände zu sehr belaste, weise er darauf hin, daß dieselbe bei günstigem Stande auch einen über— großen Theil der Kommunallasten auf sich nehme, in Westfalen lange Zeit fast die ganzen Kom munallasten getragen habe. Wenn Herr Koöchhann Vor— würfe gegen die westsälische Eisenindustrie, wegen angeblicher Ueberprohuktion, zu großer Ausdehnung der Werke und Aehn⸗ lichem erhebe, so sei zu erwidern, daß der Hauptanreiz zu etwa vorgekommenen sogenannten Gründungen von Berlin ausgegangen sei, übrigens die Werke den Anforderungen der Eisenbahnen und der Militärverwaltung in den Jahren nach dem letzten Kriege nicht hätten genügen können, die Ausdeh— nung nur dem damaligen Bedarf entsprochen habe. Redner befürwortete sodann seinen Antrag zu diesen Paragraphen. Der Widerspruch des Herrn Kamien gegen seinen Antrag sei ganz inkonseguent. Wenn dieses Ausschußmitglied gegen jeden Versicherungszwang sei, so werde dasselbe doch damit einverstanden sein müssen, daß Redner beim Einkommen über 900 A6 diesen Zwang ausschließen und sür den Mehrbetrag das Hastpflichtgesetz in Krast halten wolle. Er hoffe, daß das Selbstgefühl der Arbeiter, als deren Vertreter er den Herrn Kamien doch zu betrachten habe, tark genug sein werde, um dem zu Versichernden die Selbständigkeit zuzu— trauen, Laß er eine über 909 6 hinausgehende Versicherung verlangen werde, wenn er bei höherem Lohneinkommen dar— auf besonderen Werth lege und die höheren Prämien mit— zahlen wolle. Bis zu 900 solle die Zwangeversicherung bestehen unh wenn man zugeben müsse, daß der weitaus über— wiegende Theil der Arbeiter wie er glaube, mindestens 5 g nicht mehr wie 760 M per Jahr verdiene, so sei es denk— bar, daß ein kleinerer mehr bevorzugter Theil immerhin mit einer Versicherung bis zu 990 (6 sich gern werde begnügen wollen, sofern ihm diese Freiheit nicht durch gesetzlichen Zwang benommen werde; unverheirathete Personen würden z. B. auf eine höhere Versicherung vielleicht gar keinen Werth legen. Wenn, wie er höre, in ber Versammlung die Neigung be— stehe, den Entwurf unter allen Umständen anzunehmen, so möge man der Industrie doch so weit enigegenkominen, daß auch sie zustimmen könne.

Der Regierungskommissar gab an der Hand der Anlage A. eine Uebersicht über die Konsequenzen, welche die verschie— denen Alanderungsanträge zu diesem Paragraphen haben würden. Der Antrag Nr. 1 Baare involvire die Aufhebung des 8. 5 des Haftpflichtgesetzes, welcher dem Unternehmer ver— biete, mit dem Arbeiter im Voraus über die Haftpflichtver⸗ bindlichkeit des Gesetzes zu paktiren. Die Konsequenzen des heu— tigen Baare'schen Zusatzantrages zum Antrage Janssen (Nr. 2 zu 5. 11) ließen sich nicht ohne Weiteres übersehen.

* .

Zunãchst spreche dagegen, daß das Element der Individual⸗ versicherung störeud in das System des Entwurfs eingeführt werde. Es

würden umfassende Fesistellungen über die Per— sönlichleit der zu Versichernden nöthig werden, die bei einer Kolleftivversicherung nicht ersorderlich seien.

Der Amtsrath Dietze⸗-Barby wendete sich insbesondere gegen die Heranziehung der Landarmenverbände, indem er he— tonte, wie er weder wünschen könne, daß seinen Arbeitern, noch ihm selbst die Lasten der ersorserlichen Versicherung im Wege der Armennnterstützung abgenommen würden, er glanbe, daß die Regierung geneigt fein werde, an Stelle der Landarmenverbände das Reich oder den Einzelstaat treten

Armenverband zu überweisen, sei sachlich verkehrt und Drittens komme der

Armenverbände,

sehen.

zu lassen. Er sei nicht überzeugt, daß zugemutheten Lasten zu tragen außer Stands sei. Eventuell würde sich, anstatt der Wege, welche die Vertreter der In⸗ dustrie vorschlügen, cher empfehlen, zunächst die Entschaͤdi⸗ gungsrente nicht so hoch, wie im Entwurf geschehe, sondern etwa auf 50 Proz. des Lohnes zu normiren. Auf das Zu⸗ standekommen des Gesetzes lege auch er den größten Werth.

Der Kommerzien-Rath Leyendecker-Eöln befürwor—

e seinen Antrag, der sich aus dem Bestreben erkläre, dem

tn. Baare und Genossen entgegen zu kommen. Der An⸗

Baare erschüttere das Prinzip des ganzen Gesetzes, in⸗

m er den Arbeiter mit höherem Einkommen wieder auf den Prozeßweg verweise, um zu seinem Rechte zu gelangen. Er zedauere, dem Antrage Mevissen nicht zustimmen zu können, neil derselbe die Armenverbände sogar für diejenigen Arbeiter eintreten laͤsse, welche mehr als 760 66 Jahresverdienst haben. Man habe die Landarmenverbände durch Provinzial— verhände oder durch Staat oder Reich ersetzen wollen. Immerhin bleibe die Theilnahme auch von dicser Seite nichts anderes als die Ausübung einer Wohl— thätigkeit. Diese gber wünsche er nicht. Er wolle dem Ar— beiter das Selbstgefühl unter allen Umständen erhalten wissen, und freue sich, in dieser Anschauung die Vertreter der Ar— beiter auf seiner Seite zu haben. Ob die Industrie in der Lage sei, den Bestimmungen des Entwurfetz Genüge zu leisten, könne er nicht für alle Zweige derselben übersehen. J. denfalls sei es unrichtig, die bezüglichen Berechnungen auf die Erfah— rungen der letzten Jahre zu stützen. Statt der Berechnung der Löhne nach einem nur dreijährigen Durchschnitt werde ein cher von 10 Jahren rationeller sein. Neben der Frage, ob Industrie fähig sei, die Lasten zu tragen, sei übri— ens das Moment der Verpflichtung hierzu ganz besonders betonen.

Der Fahbrikbesitzer Schimmel fennig-Königshütte verwies darauf. daß lediglich die Zukunft ergeben müsse, ob die einzelnen Industrien, namentlich die Montan-Industrie die Lasten tragen könne. Seien die Löhne in der Montan— Industrie Schlesiens auch niedrig, und ergebe sich bei 2 pro— zentigem Satze für die Tonne Steinkohlen auch nur ein Bei—

die Industrie die ihr

——— 2

—— 2

=*

trag von 3,46 , so steigerten sich diese doch unter Zuziehung

der erforderlichen Leistungen für Eisenerzgruben-, Hochofen und Walzwerksarbeiter auf eine Belastung von 1 S6 pro Tonne Walzeisen. Einen 10 jährigen Durchschnitt der Berech— nung zu Grunde zu legen, einpfehle sich um so weniger, als ö. die letzten 10 Jahre abnorme Verhälmisse gezeigt hätten. n Der Kaufmann Rosenbaum-Breslau sprach sür den Antrag Leyendecker: Eine Betheiligung des Armen— verbandes oder Provinzialverbandes wolle er unbedingt aus dem Gesetze beseitigt sehen. Die Regierung werde auf die Heranziehung des Armenverbandes hier auch wohl nur des Präjudizes wegen Werth legen, da sie bei demnächstiger Er— richtung von Altersversorgungskassen der Betheili⸗ ung der in de, wie er auch nicht leugne, bedürfen werde. Aber auch ein staatlicher oder reichsseitiger Zuschuß zu den Prüimien sei nicht zu billigen, da derselbe Personen treffe, die schlechter situirt seien als die Arbeiter, um die es sich handele. Die von Poöornschen Berechnungen (Anlage zum Bericht über die 5. Sitzung) träfen für den Osten nicht zu, da dort der Prozentsatz der Arbeiter mit den höheren Lohnsätzen ein viel niedrigerer sei. Könne die Eisenindustrie die Lasten des Entwurfs nicht tragen, so lleibe ihr der Ausweg, mit dem Arbeiter zu kompromittiren, d. h. dem höher gelohnten die Prämien vom Lohn abzuziehen. Der Arbeiter, der seine Zu⸗ kunst gesichert wisse, werde hierauf gerne eingehen. ö Gegen diese letzte Bemerkung wendete sich der Nittergutsz⸗ besitzer Kiepert-Marienfelde, weil ein solches Verfahren nichts anderes heiße, als den Arbeiter die Prämie allein tragen zu lassen.

Ter Oberst-Lieutenant a. D. von Tiele-Winkler er— achtet« als Besitzer von Eisenhütten und Gruben die Eisen— industrie zur Tragung der Prämien nach Maßgabe des Ent— wurss für fähig. Die Vertheuerung der Produktionskosten des Wetzeisens von 1 6 pro Tonne, d. h. 5 pro Centner missse getragen werden können. Eine Industrie, die dem nicht gäwachsen, sei nicht existenzberechtigt. Uebrigens würde die Last so hoch nicht einmal werden. Die Berechnung beruhe auf der Annahme einer Prämie von 2 Proz. des Lohnes. Die oberschlesischen Knappschaftskassen, die für Altersversor⸗ Aung, sür. Krankengeld nicht blos der Arbeiter, auch der Frauen sorgten, sogar bedeutende Schulgeldlasten trügen, nähmen nur 3 Proz. des Lohnes in Ansprüch. Hiernach wür— den die Prämien des Entwurfs kaum 1 Proz. betragen. Der Kommerzien-Rath Baare⸗-Bochum wies auf seine früheren Ausführungen betreffs des geringen Verdienstes vieler Eisenwerke in den letzten Jahren hin und führte näher aus, daß bei den gegenwärtigen Verhältnissen die Leistung der Prämien nach Maßgabe des Entwurfes von den Werken nicht setragen werden könne. Daß ungeachtet der ungünstigen Ver⸗ hältnisse, die nur einen Verdienst von 2 Proz. ermöglicht hätten, die Löhne in der Bochumer Gußstahlfabrik in den Jahren 1879/60 um rund 20 Proz. erhöht worden seien, be⸗— weise, daß die Unternehmer auf das Wohl der Arbeiter ihun— lichst bedacht seien. Werde aber eine Ueberlastung der In⸗ dustrie nach Maßgabe des Entwurjs eintreten, so werde ein Rückschlag auf die Löhne unaushleiblich sein. Der Zudrang der Arbeiter sei zur Zeit derartig, daß eine Neduttion der Löhne für den Unternehmer gegenwärtig sehr wohl aussührbar sei. Würde die Lage der Industrie sich, wie in den letzten

a Jahren der Fall gewesen, stetig heben, so habe er gegen⸗ über der Annahme des Entwurfs keine großen Befürchtungen, aber er könne doch nur urtheilen auf Grund der heutigen Verhältnisse.

Der Kommerzien⸗Rath Heimendahl⸗Crefeld glaubte, daß Hr. Baare, ausgehend von den Verhältnissen, die gegen wärtig bei dem von ihm geleiteten Werke beständen, die An— träge zum §. 11 zu pessimistisch beurtheile, und befürwortete die Annahme des Leyendecker'schen Antrages, der eine Lücke des Beschlusses erster Lesung angemessen aussülle. Die Verhältnisse, auf denen die Berechnungen des Herrn von Vorn beruhten, würden bei dem betreffenden Unternehmen zutreffen, sie entsprächen aber nicht dem allgemeinen Zustande der Eisenindustrie im ganzen preußischen Staate oder gar im Reiche. Nedner betonte zum Schluß, das das Zuslandekommen des Gesetzes unter allen Umständen zu sördern sei.

Der Geheime Kommerzien⸗Rath de Neuf ville-Frank⸗ surt a. M. stellte sich ganz auf den Standpunkt des Vor⸗ redners und wollte das Gesetz unbedingt zu Stande lommen es folgte eine

diskussion wurde geschlossen und

Reihe icher V Landsberg-Steinfurt, Rosen baum.

der Freiherr . . inen Befragen des Vorsitzenden dahin erläutert hatte,

beantragter . dem bew, Reiche. Wort „heziehnngsweise“ gleichbedeutend mit „oder“ sein solle, auch konstatir und Genossen Nr. 3. 1 trag und Genossen, durch eine entsprechende trages Jan ss—. antrag Graf . * 2 21 .

durch eine bezügliche rretene hinfallig geworden sei, wurde der Antrag Nr. 5, von Lands—

berg 6 i. 2 Stimmen (Leyendecker und Kamien) angenommen.

war, abgelehnt gegen die Stimme des Antragstellers. getrennt abzustimmen.

(Cramer, Heimendahl, . h Neubauer, de Neufville) abgelehnt.

seinem ersten Theil, welcher lautet:

mit 14 Stimmen

Kamien, Baare, Mevissen,

gefallen.

persönlicher Vemerkungen Seitens der Herren von von Tiele, Baare und

Nachdem Hr. Baare seinen Antrag Ar 1 zurückgezogen, von Landsberg seinen Antrag Nr. 5 auf daß in dem das

Jufatz „von dem Staate bezw. Reiche“ t war, daß der Antrag von Hammerstein interantrag zum Antrage Janssen Abänderung des An⸗ ffen erledigt sei, und endlich, daß der Unter⸗ zu dem Antrage Janssen gleichfalls

eingetretene Modifikation des Antrages

Unterantrag zum Antrag 4. Mevissen, gegen

Dagegen wurde das Alinea Nr. 1 des entsprechend modi⸗ fizirten Antrages Mevissen, über den getheilt abzustimmen Ueber den Antrag Leyendecker (Nr. 8) war gleichfalls

Das Alinea 1 dieses Antrages wurde gegen 10 Stimmen von Landsberg, Leyendecker, Kamien, Hagen, Rochhann, Roösenbhaum,

Sodann wurde der Antrag Fanssen und Genossen in

„Die Versicheruagsprämie ist aufzubringen sür diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst (vergl. 5§. 6 Nr. 2 Abth. 4) 750 A6 und weniger beträgt,

zu z von demienigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt,

zu vom Reiche oder Staat“ (von Below, von Hammerstein, Spengler, Wolff, Schimmelpfennig, Hessel, Rust, d o,

Neubauer, Dietze) angenommen. . Damit war das Alinea Nr. 2B des Antrages Mevissen

Darauf wurde der Antrag Leyendecker Alinea 2 und 3 mit 13 Stimmen (Cramer, von Landsberg, S8eyen— decker, Hagen, Mevissen, Kochhann, Rosenbaum, Neubauer, de Neufville, Heimendahl, Spengler, Rust, Kamien) angenommen. eee, , m H

Der Antrag Baare Nr. 10 wurde gegen 5 Stimmen (Ghgre, anssen, wolff, Heel, von dr) ab⸗ gelehnt.

Damit waren die übrigen Anträge erlewbigt.

Sodann wurde der Paragraph in der nach den vor— stehenden Beschlüssen sich ergebenden Fassung:

„Die Versicherungssumme ist aufzubringen:

1) Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst vergl. 5. 6 Nr. 2 Abf. 4 750 A und weniger beträgt, zu z ron demjenigen, für dessen Rechnung der Betritb er— folgt, zu R vom Reiche oder Staate; ür diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeitsverdienst über 750 A und bis zu 1200 M beträgt, zu z von dem⸗ jenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu J von dem Versicherten; für diejenigen Vetsicherten, deren r 1200 SÆυν beisräat, zur Hälfte von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb eifelgt, zur Hälfte von dem Ver— sicherten,“

gegen 5 Stimmen (Baare, Kochhann, Kamien, von Born, Hagen) angenommen.

Zu 5§. 6 der Vorlage waren folgende Anträge gestellt:

Von den Herren Baare, Dr. Janssen, Vorderbrügg Hessel:

unter Nr. 2b. im letzten Alinea die Worte

„nicht unter 25 Prozent und“

zu streichen.

2) Von dem Webermeister Hessel, folgende Resolution zu

54.51.52 ejchließen 3 X

Jahre verdienst über

zermanente Ausschuß des Volks wirthschaftt rathes stellt Regierung anheim, zu erwägen, inwieweit Lehrlinge Arbeiter im Bergbau, in Fabriken wie im Bauhand⸗ verk, welche keinen der nur geringen Lohn erhalten, an Versicherung in einem böheren Maße zu betheiligen sein möchten, als es nach 8§. 6 und 7 des Entwurfs der Fall sein würde. 3) Von dem Kaufmann Kochhann: in Alinea 2 Zeile 2 statt während der Zeit“ zu setzen „während der letzten drei Jahre“ Zur Begründung dieser Anträge wurde Seitens des Kaufmanns Kochhann darauf hingewiesen, daß es hei viel— jähriger Beschästigung eines Arbeiters in einem Etablissement eine nutzlose Weitläufigkeit und, durch die Hinzurechnung des anfangs geringeren Lohnes, eine ungerechtsertigte Venachthei⸗ ligung des Arbeiters sei, wenn man der Berechnung des Schadensersatzes den durchschnittlichen Arbeitsverdienst dieser langjährigen Beschäftigung in demselben Betriebe zu Grunde lege; es sei gerechter und zweckmäßiger, nur die letzten drei Jahre in Betracht zu ziehen. . er Webermeister Hessel bemerkte, daß die von ihm eingebrachte Resolution eine Lücke des Entwurfs auszufüllen bestimmt sei. Die dort genannten Personen seien wegen ihrer Unbekanntschaft mit dem Betriebe den größten Gefahren aus⸗ gesetzt, und es müsse deshalb für sie besser gesorgt werden, als nach Maßgabe ihres sehr geringen Arbeitsverdienstes. Der Regierungskommissar erklärte sich mit der Tendenz des Hesselschen Antrages einverstanhen. Der Kommerzien Nath Baare sprach sich gegen die Fassung der Resolution Hessel aus, und würde es für zweckmäßig erachten, eine Minimalgrenze des Versicherungs⸗ betrages, etwa auf 300 6, sür die hier sraglichen Personen allgemein festzusetzen, weil es auch anderweit gering besoldete Arbeiter gäbe. Bei der Abstimmung wurden Alinea 1 der Negierungsvorlage, Alinea 2 Alinea 3 in der

in der Fassung 9 nach dem Antrag Kochhann, Fassung der ersten Lesung einstimmig, end— lich Alinea 4 unter Verwerfung des Antrages Baare gegen die Stimmen der Herren von Born, Baare, Janssen, Vorderbrügge, Rust, Hessel, Spengler und Wolff angenommen; darauf wurde der ganze 5. 6 in dieser Fassung gegen die Stimme des Herrn Kamien angenommen. Die Resolution Hessel ward einstimmig, der 5. 7 Entwurfs in der Fassung nach den Beschlüssen der ersten sung, die 88. 8— 10 und 12—17 auch in zweiter Lesung Regierungsvorlage entsprechend, 85. 18 und 19 nach den?

Beschlusse der ersten Lesung gegen die Stimme des Herrn Tamien, die 8§. 32 35 dagegen einstimmig angenommen.

Fassung:

und begründete seinen Antrag durch das Bedürsniß, die Re— greßpflicht des Einzelnen klar zu begrenzen. kher solle nur dann hastbar gemacht werden, wenn er selbst die verhängnißvolle Anordnung getroffen habe. Redner getrennt zur Abstimmung zu bringen; derselbe ent⸗ halte eine große Härte, und seine Beseitigung sei deshalb wünschenswerth.

anstatt des Stimmen

Rosenbaum und von Born. Fassung der ersten Lesung angenommen.

vorlage auch in zweiter Lesung einstimmig angenommen; ebenso 8. 42 Alinea 1; ersten Lesung aufrecht erhalten.

Zu §. 36 beantragte der Kaufmann Kochhann folgende Reichs ⸗Versicherungsanstalt hat einen Regreß wegen on ihr auf Grund dieses Gesetzes zu leistenden Zah— ungen nur gegen denjenigen, welcher durch strafrechtliches Urtbeil wegen fahrlässiger Verschuldung des Unalücksfalls

raͤftig bestraft worden ist. Für die zu übernehmende Rente kann in diesem Falle der Kapitalwerth oder Sicher⸗ stellung derselben gefordert werden“

:

Lie p

Der Fabrikherr

Den Absatz 2 bat

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Kochhann

bisherigen Aline 1 angenommen gegen die ber rren nien, d englker, Hgagare, Alinea 2 ward in der

CM; 206 ö ie .

41 wurden in der Fassung der Regierungs—

Alinea 1; für Alinea 2 wurde der Beschluß der

Ebenso wurden die 858. 43 und 44 in der Fassung der ersten Lesung angenommen. . ö Zu 8§. 45 beantragte der Baumwollenspinnereibesitzer Dr. Janssen die Streichung des zweiten Absatzes, um nicht Hoff— nungen zu erwecken, die einstweilen nicht erfüllt werden könnten. . Der Geheime Kommerzien-Rath Mevissen sprach sich für die Beibehaltung dieses Satzes aus, weil in demselhen die Zulässigkeit der Annahme freiwilliger Versicherungen be der Reichs-Versicherungsanstalt sestgestellt werde. ö Bei der Abstimmung wurde Alinea 1 nach dem Beschlusse der ersten Lesung einstimmig, Alinea 2 unverändert gegen die Stimmen der Herren Kamien, Wolff, Baare, Hessel, Vorderbrügge, Janssen, Hagen, von Born, Koch⸗ hann angenommen. Die 858. 46 und 47 wurden nach der Regierungsvorlage einstimmig angenommen. . Der Vorsitzende veranlaßte nunmehr die Abstimmung über den Entwurf in seiner Gesammtheit, wie er in der zweiten Lesung gestaltet ist. Der ganze Entwurf wurde dar— auf gegen die Stimmen der Herren Kamien, Baare, Hagen und von Born angenommen. Die Kommerzien-Räthe Baare und von Born gaben die Erklärung ab, daß sie für das ganze Gesetz gestimmt haben würden, wenn das vom Ersteren zu §. 11 der Vorlage ge— stellte Amendement angenommen worden wäre.

in Kraft triit, 6 verträge, welche

ver und Prioat⸗ rersicherung Alle Rechte und der

164 elost.

über, und sind diese Verträge in Versicherungen n gabe des gegenwärtigen Gesetzts umzuleiten. D Versicherungsanstalt ist auch verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Rensenverpflichtungen gegenüber verunglückten Arbeitern und ihren Hinterbliebenen zu er füllen, falls die betreffenden Versicherungsgesellschaften das wünschen, jedoch nur in der Höhe dis voa der Ver— sicherungsgesellscheft zur Deckung dieser Renten zerpflichtung statuttenmäßig reservirten Reichẽ⸗Versicherungaͤ⸗ anstalt zu überweisenden Fonds.

Kommerzien-Rath Neubauer beantragte

Swoz KA Die Reichs

7 * und der aaego dagegen, Bet aks Belriebs⸗

8. (7. Juni 1871) wege:

Arbeiter genommen hat;, . ö in Erwägung, daß ein weiterer großer Theil von Be—

triebsunternehmern, in wohl wollen dster Aksicht, zu Gunsten lbrer Arbeiter auch über rie Grenz: der' Haftrflich hinaus b. gegen die Folgen körxerlicher Unfälle üb solche Versicherungen mit Gesellschaften geschlossen hat; in Erwägung, daß, wozu die Betrieb sunternehmer nicht verpflichtet waren, sie auch für die Versicherang b. die Prämien aus eigenen Mitteln bezahlt haben; in Erwägung, daß die Bꝛtriebsunternehmer nicht wobl verpflichtet werden können, neben den obigen rungen und dafür zu vergütenden Prämien, auch noch die durch den Gesetzenwurf vorgesehene Versicherung bei der Neichs⸗Versicherungsanstalt zu nehmen und die bezüglichen Prämien auch dafür zu zahlen; spricht der Volkswirthschaftsrath den Wunsch aus, es wolle die Staatsregierung in Erwägung nehmen, wie diese Verhaͤltnisse in eine, im Gesetz vorzu⸗ sehende Regelung zu bringen sind.

Nachdem der Stadtrath Hagen sich für die letztere Re⸗ solution wegen ihrer allgemeineren Fassung ausgesprochen hatte, zog der Kaufmann Kochhann seine Resolution zu Gunsten des Antrages Neubauer zurück. .

Der Kommerzien-Rath Neubauer wies auf die Noth— wendigkeit der von ihm beantragten Erwägung hin. Die Modalitäten der Ueberleitung der Versicherungen auf die Reichs-Versicherungsanstalt werde umfassende Ueberlegung und Vorbereitungen erfordern, welche von der Versammlung nicht wohl ausgehen können. ; .

Die Resolution Neubauer wurde darauf einstimmig angenommen. ö

Schließlich wurde beschlossen, sämmtliche zu dieser Vor— lage eingegangenen Petitionen und Eingaben, welche den Re⸗ ferenten überwiesen und über welche von diesen geeigneten Orts berichtet worden war, durch die gepflogenen Verhand— lungen für erledigt zu erklären. J

Der Vorsitzende beraumte im Einverständnisse mit der Versammlung die nächste Sitzung auf den 9. Februar d. J. Vormittags 11 Uhr, an und setzte auf die Tagesordnung: di erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Ab änderung der Gewerbeordnung.

xe 2 Be tsiche⸗

Uebersicht der Prämien, ö relche rach der Regierungsvorlage und den nachsolgenden Anträgen von der Dortmunder Union (cf, Tabelle, von Herrn von Born

n Protokoll vom 7. Februar überreicht) Seitens der verschiedenen Verpflichteten zu zahlen sein würden, wenn ein Prämiensatz von 2 * angenommen wird.

bis 750 M von 750-900 A.

über 00 (t

Klasse II. Klasse . . . Beitrags fuß: I) der Regierungsvorlage. Für J Klasse Arbeitgeber 3, Armenverband z. Für 11. und III. Klasse Arbeitgeber , Arbeiter . 2) Heimendahl. Für J. Klasse Arbeitgeber 6 Arbe Für 11 und III. Klasse bei

11 JI. Lesung

J . Arbeitgeber , Armenverband

Für Klasse L— III ; beiter . . ; Baare II. Lesung Versicherung nur für Arbeiter mit Jah is 750) a6. Nur Klasse J. Arbeitgeber , Armenverband z. Klasse 1II. und III. O. aare II. Lesung mit der Modifikation, sind, aber nur bis 750 60 asse J.— III. Arbeitgeber i, Armenverband J. e II. Lesung mit der Modisikation, beiter mit Jahreslohn bis 9M versichert werden. . Für J. und 1I. Klasse Arbeitgeber ? z, Armenverband 1. . 7 Ptevissen Klasse JI. und II. Arbeitgeber 70 ½ , Armenver 2 ) 0so- Arbeiter 100. Klasse III. Arbeitgeber 20 0so, beiter 60 0. 8) Janssen Klasse J. Arbeitg

. J 1 **

Nrmwennerban 230 Armenverband 2) so, Ar

* 91264 3 . 1 33rer 3 1 Arbeiter 75.

daß alle Arbeiter

daß nur die Ar⸗

II. Klasse 750 - 970 .

J. Klasse bis 750 A6 Kl . Prämie 43 350 46

Prämie 24089 M.

Summa

II. Klasse über 960 AM z Prämien 110 530 6

ü Prämie 43 100 6

1) Regierung s⸗ Vorlage. . ö 9391 3 21 675 Armenverband 8 0292 3 * Arbeiter 21 675 Mk

21 650 M6 Arbeitgeber 1 Armenoerband 21 550 An Arbeiter

2) Heimendahl. 1927115 4 817*3

43 550 (6

Arbeitgeber K ö 8 670 6

Arbeiter

28 7331.3 Mi 14 —366* 3 9st.

Arbeit a eber Arbeiter

3) Baarel.

; 120141 6 0221, 6 0221

Arbeitgeber Armenverband Arbeiter

Prämie 38 790 (6 19 395 16 96971, 2 M 9 6971, 2 6

Arbeitgeber Armenbverband Arbeiter

53 114162 6 25 5571“ 66 26 5571 1416

4) Baare IIB. (nut die bis 750 4166 ö. Arbeitgeber. 18 931 z Armenderband 8 02929

1605913 . 81 292 8 4

Arbeitgeber Armenverband

sts 6.

5) Baare IIA. Prämien 36 050 ( (alle bis 750 M6

Arbeitgeber. 16 9659 2 466

Armenverband 8 02973 M6

24 0262 3 46 120131 6

1

Prämien 3232.

51 8365 80 818

Arbeitgeber Armenverband

21 550 66 10775 6

ss st.

6) Baare 1IIC. ; statt 750 M Grenze 900 M6, 160591 6 8 0297 /. M

28 960 6.

Arbeitgeber 633 * 9 6761

Armenverband

aber nur die bis 900 6

1 Arbeitgeber Armenverband

7) Meissen . ) 30 345 A6 8 670 46

Arbeitgeber Armenverband Arbeiter

Arbeitgeber Armenverband Arbe iter

28015 6 6 8 62) 6.

6 465 6

449591 A6 22 4792 6

Ss) Dr. Janssea. . Arbeitgeber. ; 160591 Æ 17310 6 Armenverband 8 0292/3 M

Rhe 25910 6

Gegen Regierungsvorlage. I. Sei mende 3 6 32079 vissen

schlüssen der ersten Lesung, 85. 20—30 nach der Regierungs⸗ vorlage einstimmig angenommen. 5. 31 wurde nach dem

Reihenfolge nach dem Maße der Belastung des Arbeitg

17 840 6 Armenverbar JJ 25 860 c 651770

V. Baare I.. 6167

n J . 3915 J 35 14325 ö * 2. ö * 1 2 126 VIII. Baare II. B. 12613

Fegen Regierungsvoerlage

51 2391 z 16

1 s6

12 1