Berlin, 11. Februar 1881.
Die pergamenischen Skulpturen sind schon seit
länger als einem Jahre ein Anziehungspunkt Besucher der
der Zutritt zu ihnen, um eine
Jetzt
worden ist, den ganzen östlichen
Um den Besuchern
mannsche Buchhandlung 1881)“ billigen Preis von 160
Hiermit dürfte geschehen sein, Aufstellung der Skulpturen in einem
lange wir Alles nur
Einzelnen noch beständig fortgehen, maßen schon zu ermessen sein, ihrer Art die Wiederaufrichtung des M erhaltenen Skulpturen dereinst sein wird.
Um den östlichen Saal für die pergamenische Giganto⸗ in ihm befindlichen
machie frei zu machen, haben die früher
Königlichen Museen gewesen; Störung der Reinigungs- und Zusammensetzungsarbeiten möglichst zu. vermeiden, nur zu ge⸗ wissen Stunden oder gegen eigene Eintrittskarten sind die Arbeiten so weit gediehen, daß es möglich sogenannten assyrischen Saal, in welchem die Skulpturen wenn auch nicht aufgestellt, doch in guter Ordnung ausgelegt sind, dem Publikum in allen Museumsbesuchsstunden ohne Weiteres zu öffnen. Damit hat also die Ausgabe besonderer Eintrittskarten aufgehört. bei der Betrachtung der vielfach ver—⸗ stümmelten Werke zu Hülfe zu kommen, ist eine „Beschrei⸗ bung der pergamenischen Bildwerke (Berlin, Weid⸗ gedruckt, welche durch ihren 3 Jedermann zugänglich gemacht ist. was bis zur definitiven Neubau geschehen kann. So unvollkommen der Eindruck auch einstweilen Pleibt, so wie in einer geordneten Werkstatt aus⸗ gelegt sehen und während die Zusammensetzungsarbeiten im so wird doch einiger⸗ von welcher Wirkung einzig in des Monuments sammt allen
für zahlreiche
doch konnte eroensaale
stellungen sind im welches damit dem
geschehen sten Sommers fertig werden, ge⸗ Athen entdeckten antiken
statue der Athena aufmerksam
Joachim und Ernst Rudorff lautet: Menuett, Gavotte, Concert (D- moll) 3) Cherubini. für Violine mit Pastoral⸗Sinfonie. Empfindungen bei der moto (Scene am Bach). leute); Allegro (Gewitter,
für Violine
Antiken bis auf die für den Augenblick nicht wohl zu entfer⸗ nenden asfyrischen Reliefs in die übrigen Museumssäle ver⸗ theilt werden müssen. Die in Folge davon nothwendigen Um⸗
ublikum jetzt auch wieder geöffnet ist, beendet; nur der römische Saal wird erst im Laufe des näch— ist jedoch fortwährend zugänglich. Bei dieser Gelegenheit kann hisch Aufnahmen einer kürzlich unter allzugroßer Sensation in , der von Phidias für
den Parthenon in Gold und Elfenbein ausgeführten Tempel⸗
so lange ein Abguß der Statuette nicht zu haben ist, in der Rotunde der Gipssammlung ausgestellt.
Die XXIX. Auffübrung der Hoch schule für Mu ik, Abthei⸗ lung für ausübende Tonkunst, findet unter Leitung der Herren Jostph
Äbends 8 Uhr, im Saale der Sing: I J. S. Bach. Suite (C- dur) für Orchester. Forlang (Danza venenisna), Pass⸗ pied.
Ouverture zu Faniska“.
Orchester (Manuskript). Hr. Allegro ma non troppo (Erwachen heiterer
Ankunft auf dem ö
Allegro (Lustiges Zusammensein der Land
Sturm).
Frohe und dankbare Gefühle nach dem Sturm).
und im griechischen Kabinet,
auch auf photographische
gemacht werden. Sie bleiben,
am Dienstag, den 15. Februar, Akademie statt. Das Programm Duverture,
7) Gade. (Manustriph. Hr. Joachim. 4) Joachim. Variationen Joachim. 5) Beethoven.
ande). Andante molto
Allegretto (Hirtengesang. Gesangs nummer
Nachdem der Ausschuß des Vereins Concordia, Verein zur Förderung des Wohles der Arbeiter, beschlossen hat, ein weiteres positives Vorgehen in der Arbeiterversicherungsfrage von der Gestaltung abhängig zu machen, welche den beabsichtigten legislato= rischen Maßnahmen der Reicht regierung bei eventuellem definitiven Inslebentreten zu Theil werden würde, Tentralausschusses auf nächsten Sonntag, den 13. d. M. mit folgen ⸗ der Tagesordnung anberaumt worden: regierung, betreffend die Versicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim Betrieb sich ereignenden Unfälle; 2) Besprechung und Verab⸗ redung über das weitere Vorgehen des Vereins in der Arbeiter ⸗ versicherungsfrage; 3) Festsetzung des Budgets pro 1881.
Die zweite und in dieser Saisoa letzte Subskriptions⸗ Redoute im Flora⸗Etablissement zu Charlottenburg findet morgen, Sonnabend, in dem auf das geschmackvollste dekorirten großen Saale statt, und stehen gleichzeitig sämmtl iche Nebentãume und Logen den Theilnehmern zur Benutzung frei.
Der erste Eliteball in den neuen Prachträumen des Central Skating⸗Rin k, welcher morgen, Sonnabend, Abend unter Mit⸗ wirkung des Victoriatheater⸗Ballets stattfindet, verspricht eines der interessantesten Karnevals vergaügungen der Saison zu werden. Der go Quadratmeter große Saal, in welchem an anderen Tagen nur
auf Rollschuhen gelaufen wird, soll für diesen Abend in einen pracht— vollen Parquetsaal umgewandelt und mit großen Sonnenbrennern beleuchtet werden. Die Solotänzerinnen des Vcctoriatheaters werden mehrere Ensemble⸗ und Solotänze ausführen, einige männliche Mit- glieder der genannten Bühne aber in einer komischen Tanz. und
auftreten, wie denn überhaupt an Ueberraschungen
kein Mangel sein wird. Das Fest wird um 10 Uhr beginnen und um 3 Uhr zu Ende sein. nur Perfonen in Marke oder Ballanzng gestattet.
Der Eintritt in das Gtablissement ist
Arenßischen Stauntz- Auzei gera: Ger ltu, 8 V. Hilhelm-⸗Straßz Sitz. GX.
3. f ate für den VDeutschen gterchz⸗ und ani Seffentlich er Anzeiger. ö. /
Preuß. Eraats⸗RAnzeiger und das Central Handels ⸗ register ni amt an die Königliche Ex edition Der Arntschrn Reicht ⸗Anzrigerz und König lim
Zteckhrietfe und Uatersuehnngs-Sohen.
2. Se bbasts tionen, Aufgebots, VsSrlsdungen a. d6rgI.
Ver kãafe, Jer pachtan gen, abraistzionen eta.
Verlosung, &mortisatien, Linsashlung
* g. w. von 5ffentliches Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Fabrik und Grosshandel.
G8. Versehiedene Beka untm achungen.
7. Literarische Anzxeigson.
S. Thox ter- Anzeigen.
g. Familion-Haohrichton.
In äsr Börsen-
beilage. *
Inserate z2cmen au: die Annoncen ⸗Grpeditionen bes Invaliden bank“, Rubel Ytofse, Haasenftein & Vogler, Büttner & Wiztzz, sowie alle übrigen gr ßertu
CG. L. Danhe & Co., G. Schlsitz.
An naneen- K Rzennsg.
E
—
X rubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
los) Defssentliche Zustellung.
Der Viebhändler R. Niepelt zu Landsberg a. / W. klagt gegen den Handelsmann Johannes Newatke, früher zu Landsberg a/ W., jetzt unbekannten Auf⸗ entkalts wegen eines Anspruchs auf Miethe mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 36 . und vorläufige Volsstrecklarkeitserklärung des Ur⸗ mbeils und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— bandlung des Rechtsstreits ror das Königliche Amtegericht zu Landsberg a/ W., Termink zimmer Nr. 9, auf
den 1. April 1881, Vermittags 9 Uhr.
Die öffentliche Ladeng des Beklagten ist bewilligt.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage bekannt gemacht,
Landsberg a. W., den 25. Januar 1851.
Krenkel, Gerichte schreiber des Königliches Amtsgerichts.
14049 , dn,
Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Heinrich Groß hier klagt gegen den Schmiedemeister Lippert zu Eulam, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen eines Anspruchs aus einem Wechsel, beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 117 M 70 J zu verurtheilen und das Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Landeberg a. W., Termins zimmer Nr. 9, auf
den 1. April 1881, Vormittags 9 Uhr.
Nie öffentliche Ladung des Beklagten ist bewilligt.
Jum Zwecee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Laudsberg a. W., den 24. Januar 1881.
srenkel,
Gerichtsschreiber des Könizlichen Amtsgerichts.
läoss] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Adam, Emilie, geb. Werker hier, vertreten durch den Justizrath Kremnitz hier, klagt gegen ihren, dem Aufentbalte nach unbekannten Ehe mann, den Droschkenfuhrherrn Carl Adam, früber gleichesalls hier, wegen böslicher Ver lassung mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das Band der Che zu trennen, den Bellagten
auch sür den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Bellagten zur mündlicken Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin
auf den 81. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Am walt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 5. Februar 1881.
Bnchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.
las Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Inwohner Johanna Weiß, geb. Koschnicke, zu Herrnkaschütz, rertteten durch den Herrn Rechte anwalt Fendler in Trebnitz, klagt gegen ibren Gbemann, den Jnwohner Wilhelm Weiß, früber ju Hermnkaschütz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ghescheidung mir dem Antrage auf Trennung der zjwischen den Parteien bestebenden Ehe, Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil und Verurtbeilung desselben, an sie, die Klägerin, den sechsten Theil seines Vermögeng herauszugeben und vie Kosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtestreits vor die erste Cirillammer des Königlichen Landgerichts zu Oels in Schlesien
uf den . Mai 1881, Bermlttagi 10 un, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelafsenen Anwalt zu kestellen.
Zum Zwecke der offentlichen 3 stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Oel, den 4. Februar 1881.
Hettwer,
le n Aufgtbot.
Der Büdner Fritz Brandt, früher zu Daenschen⸗ burg, jeßt zu Volckens hagen, hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Hypethekenscheins über die auf seinen Namen in dem Grund und Hypothekenbuche für die Bädnerei Nr. 9 u Daenschenburg Fol. 20 mit 40,0 Zinsen eingetragenen 396 M beantragt. Alle Diejenigen, welche außer dem Antragsteller aus diefem Intabulate und dem verlorenen Hypotheken scheine Ansprüche zu machen gedenken, werden auf⸗ gefordert. spätestens in dem auf ven sI. April 1881, Vormittags 10 Uhr, ror dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine den Hypothekenschein vorzulegen und ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie mit denselbein auf immer werden präkludirt werden, der Hypothekenschein außer Wirksamkeit gesetzt und die Ausfertigung eines neuen Sypotbekenscheint für den Antragsteller verfügt werden wird. Ribnitz, den 9. Februar 18811. Großberzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: K. Senst, int. Gerichtsschteiber.
4039 OSpposition nach Art. SS2 ..
Auf Anstehen der zu Landau unter der Firma: Brück K Dit qué domizilirten Handlung in ihrer Gigenschaft als Gläubigerin von Maria There sia Flick, ledige Krämerin, früher in Hördt wohnhaft, auf Grund Urtkeils des kgl. Landgerichts Landau vom 21. April 1880 für eine Hauptsumme von 653 SV 49 3, Zir sen 6 6 0so rom 14. April 1880 an und Kosten,
wird,
Art der Zustellung bewilligt Maria Theresig Flick, 2) dem Ichann Georg Flick, Megger, früher in Hördt Tohnhaft, Beide derzeit ohne hekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, und Beiden als Kindern und Miterben der in Hördt wohntaft gewesenen und verlebten Jacobina Ulsaß, gewesenen Ehefrau von Jobann Adam Flick, Privatmann, in Hördt wohndast, hiermit öffentlich erklärt, daß Requirentin Oppositson dagegen einlegt, daß außer ihrer Gegen wart zu der durch Urtheil des kal. Landgerichts Landau vom 5. Janrar 1881 angeordneten Liqui⸗ dation urd Theilung von Liegenschaften aus dem Nachlasse der Jacebira Ulsaß, obgenannt, geschritten wird und Requirentin biemit gegen alle auf die Tbeilung besagter Liegenschaften bezüalichen Hand⸗ lungen, welche entgegen dieser Oppesition vorge⸗ nommen werden, als null und nichtig protestirt.
Landau (Pfalz), den 9. Februar 1881. Der kgl. Amtegerichteschreiber. Rettig
nachdem gegenwärtige ist, 1) der genannten
4032 Belanntmachung.
Der am 17. März 1824 in Ober ⸗Zedlitz geborene Christian Tietze, Sohn der Kutschner und Schuh⸗ macher Christian und Marie Elisabeth — geborene Michel — Tietze'schen Eheleute daselbst, ist seit
dem Jahre 1844 oder 1845 von Nieder ⸗Zedlitz ver⸗
6 seinem L ben und Aufenthalte hierher gelangen lassen. Auf Antrag seines Bruders und ibm bestellten Pflegers, des Futtermanns Johann Friedrich Tietze zu Sber-Pritschen, wird der vorgenannte Christian Tietze, dessen unbekannte Erken und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem
am 1. Dezember 1881, Vermittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Königlichen Amtegerichte anstehen den Termine zu melden, widrigenfalls Provokat für fodt erklärt werden und sein Nachlaß seinen Erben, event. dem Fiekus auegeantwortet werden wird.
Franstadt, den 2. Februar 1881.
Königliches Amtegericht.
. Crbyorladung.
u. V. Nr. 32. Lambert Saum von Obersimont⸗ wald, früher in Amerika und jetzt vermißt, wird zur Verlassenschafts Verhandlung auf Ableben seines Obeims Andreas Hättich, Landwirth von St. Peter, mit Frist von drei Monaten unter dem Anfügen geladen, daß im Falle seines Nichterscheinens die Erb⸗
Gerichttzschreiber des Königlichen Landgerichts.
schaft lediglich Denjenigen zugetheilt wind, welchen
schwunden und hat seit diesem Tage keine Nachricht Einrückung dieser Aufforderung an,
sie zukäme, wenn der Geladene zur Zeit des Erban— falles nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Freiburg, den 5. Februar 1381.
Großb. Bad. Netar. Straus. 14053 Hrocilhama.
In Sachen des Opernsängers Rudolph Scheffler zu Danzig gegen den Opern Direktor F. Buggert wegen 29 46 535 3 ist zur Fortsetzung der münd⸗ lichen Verhandlung Termin auf
den 28. März 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtegerichte hierselbst be⸗ stimmt und wird zu demselben der Bevollmächtigte des Beklagten, der früher in Neustettin wohnhafte, feinem jetzigen Aufenthalt nach unbekannte Redacteur C. L. Mayer bierdurch vorgeladen.
Neustettin, den 3 Februar 1881.
Königliches Amtegericht. Arnim.
ao? Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt Adolph Arouson ist mit dem Wohnsitz zu Posen bei dem Landgericht bierselbst zur Rechtsanwalischast zugelassen und in die Rechts anwaltsliste eingetragen worden.
Posen, den 9g. Februar 1881.
Der Praͤsident des Königlichen Landgerichts.
Holzverkauf. Zum öffentlicken und meistbieten · den Verkaufe ron ca. 600 Stück stärkeren Kiefern ⸗ Rau und Schneidebölzern aus den diesjährigen Schlägen der Obersörsterei Linichen und ron ca. 255 Stück stärkeren Kiefern aus der von der Ober- försterei Linichen abgejweigten Oberförsterei Neuhof ist ein Termin auf Montag, den 21. Februar e., Vorm. 10 Uhr, im Gennrichscher Gasthause hier selbst anberaumt. Die zum Verkauf kommenden Hölzer kön- nen auf Verlangen von den Belaufsförstern vorgezeigt und Aufmaßregister und Verkaufsbedingungen vor dem Termine in den Geschästebureaus der beiden ge nannten Oberförstereien eingeseben werden. Gr. Li= nichen bei Falkenburg, den J. Februar 1881. Der Königliche Cbersörster. Freiherr von Tettau.
Verschiedene Bekanntmachungen.
(4027
Die Stelle des Bürgermeisters hierselbst, mit welcher unter Mitversehung des Standesamtes ein jäͤbrlicher Gehalt von 300 S und vielleigt 30 AÆ sonstige Gebühren, sowie für die Besorgung des Standesamtes für die Gemeinden Breuna und Ehringen eine jäbrliche Remuneration von 108
3) Beschluß über die Vertheilung des im ersten Geschäfté jahre erzielten Reingewinns,
4) Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsraths
nach §. 16 des Statuts.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen, werden ersucht, gemäß §. 25 des Statuts spätestens 2 Tage vor derselben, also bis zum 26. d. M., Abends 6 Uhr, ihre Aktien
entweder bei der Gesellschaftskasse, Falken⸗ walderstraße Nr. 57, Neu . Torney bei Stet⸗ tin, oder bei den Herren C. Schlesinger⸗ Trier C Co., Behrenstraße Nr. 20, in Berlin gegen Ausbändigung des Depositionsscheines und 13 Einlaßkarte zur Generalvꝛrsammlung zu hinter⸗ egen. Stettin, den 10. Februar 1881. Der Aufsichtsrath der Stettiner Straßen ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
13979) . Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.
Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur neun ten ordentlichen General ⸗Versammlung auf Dienstag, den 15. März er.,
Nachmittags 4 Uhr, ‚ lin den kleinen Saal der neuen Börse hierselbst ergebenst eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1) Geschäftsbericht pro 1880.
25 Feststellung der Bilanz und der Dividende, sowie Ertheilung der Decharge.
3) Wahl von drei Verwaltungerathemitgliedern.
Diejenigen Attionäre, welche an dieser General⸗
Versammkung Theil nehmen wollen, haben laut
§z 63 der Statuten hre Aktien nebst einem dop—
pelten Nummer ⸗Verzeichniß spätestens 8 Tage vor der General-Verfammlung bei der Kasse der Bank, Herrenstraße Nr. 26, gegen Empfang der Legitima tions karten zu deponiren.
Veiüglich der Bevollmächtigung wird auf 5§. 63 der Stataten verwiesen. Der Geschäfte bericht vro 1889 kann vom 5. März cr. ab bei unserer Kasse in Empfang genommen werden. Breslan, den 9. Februar 1881.
Der Verwaltungsrath der Schlesischen Boden Credit ⸗Aktien ⸗ Bank. Beyer dorf.
3 .
(aoꝛd]
verbunden ist, soll wieder beseßt werden. gn rn Kölnische Privat⸗Bank.
ist, daß der Bürgermeister ohne Genehmigung der Gemeindebehsrden resr. Königlicher Regierung kein
Nebenamt, wobei jedoch die Uebernahme des Amtes ralversammlung findet am
eines Amtsanwaltes unberührt bleibt, darf.
Es werden deshalb qualifijirte Bewerber hiermit aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung der nösbigen Zeugnisse binnen vier Wochen, von der einzu⸗
hier reichen. Volkmarsen, am 5. Februar 1851. Der kommissarische Bürgermeister: G. VB. Bock.
lssso Stettiner ; Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschast. Die Eisenbahbn⸗Gesellschaft werden hiermit zu det am
Montag, den 28. Febrnar 1881, Mittags 12 Uhr,
ralversammlung eingeladen. Gegenstände der Tagesordnung sind:
zember 18890,
2) Beschluß über das erste Geschäfte jahr,
an nehmen
Erste ordentliche Generalversammlung.
Herren Aktionäre der Stettiner Straßen-
im kleinen Saale der Abendhalle im Börsenbaus: zu Stettin abzuhaltenden ersten ordentlichen Gene
1 Vortrag des Geschäsisberichts von 1879 und Berlin: 1830 mit Vorlegung der Bilanz rom 31. De⸗
Ertheilung der Decharge für
Sonnabend, den 19. März 1881, Vormittags 11 Uhr,
im Bankgebände, selbst,
tionäre bierdurch ergebenst eingeladen.
nommen werden. Tages ordnung.
— — — —
des verflossenen Jahres insbesondere.
—
Skripturen der Gesellschaft zu röchtfiadend, det Direktion Decharge zu ertheilen. Cöln, den 6. Februar 1881.
Die Direktion.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel.) Vruck: W. El gner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
—— —
ist jetzt eine Sitzung deg I) Die Vorlage der Reicht
Die fünf und zwanzigste ordentliche Gene⸗
Agrippastraße Nr. 12 hier · stait und sind zu derselben die Herten At⸗
Die Einlaß. und Stimmkarten können von den gemäß §. 36 des Statuts bierzu berechtigten At⸗ fsonären vom 16. März er. ab in Empfang ge⸗
1) Bericht des Aussichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über die Resultate
2) Wahl von drei Kommissarien, welche den Auf⸗ trag erhalten, die Bilanz mit den Büchern und vergleichen und,
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zum Deutschen Reichs⸗An 36.
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den II. Februar
zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
IBE IH.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 11. Februar. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses entspann sich zunächst eine eingehende Diskussion über 8. 17. Das Ab— geordnetenhaus hatte demselben folgende Fassung gegeben:
„Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Ange legenheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz Vest⸗ falen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz, sowie der Gutsbezirke wird, unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen und der Vorschriften der Kreisordnungen, in erster Instanz von dem Kreisausschusse, in höherer und letzter Instanz von dem Bezirks rathe geübt.
; BHelchwerden bei den Ausfsichtsbehörden in den vorbezeichneten Angelegenheiten sind in allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzubringen.“
Dagegen beantragte die Kommission für diesen Para— graphen die folgende Fassung:
„»Die Aufsicht des Staates über die Berwaltung der Ange⸗ legenheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz West— falen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz, sowie der Gutsbezirke wird in erster Jastanz von dem Landrathe als Vor— sitzenden des Kreisausschusses, in höberer und letzter Instanz von dem Regiernngs ⸗Präsidenien geübt, unbeschadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung des Kreisausschusses und des Bezʒirkerathes.
Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden in den vorbezeichneten Angelegenheiten sind in allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzubringen.
Gegen diesen Beschluß erhob Herr Thomale Widerspruch und beantragte, die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wieder herzustellen, weil dieselben auf bestehendem Recht basirten und der Nachweis nicht erbracht sei, daß durch dasselbe Mißstände erzeugt seien. Dieser Anschauung widersprachen die Herren Bredt, Graf Krassow und Adams, indem sie aussührten, daß die Führung der Staatsaussicht durch ein Kollegium durchaus unzweckmäßig, in den vorliegenden Beziehungen aber um so weni— ger ausführbar sei, da die Selbstverwaltungskollegien, der Kreis—⸗ ausschuß und der Bezirksrath nur periodisch zusammenträten und weder eine laufende Geschäftsführung noch eine laufende Aufsicht zu führen im Stande seien. Auch habe die in dem Kompetenzgesetz dem Kreisausschuß zugewiesene Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten der ländlichen Gemeinden und Gutsbezirke zu Inkonvenienzen geführt, deren Beseitigung wünschenswerth sei. Durch die Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses würden nur Inkongruenzen herbeigeführt. — Bei der Abstimmung wurde der Antrag Thomale abgelehnt und der Kommissionsbeschluß angenommen.
Ohne wesentliche Debatte wurden sodann die folgenden s§. 18 bis 141 nach den Beschlüssen der Kommission und größtentheils in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.
Der erste Absatz des §. 142 lautet nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses:
„Die staatliche Aufsicht über die Amtsführung der Standek—⸗ beamten wird in den Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirken von dem Kreisausschusse, in höherer Instanz von dem Bezirksrathbe und dem Minister des Innern, in den Stadtgemeinden von dem Bezirkerathe, in höherer Instanz von dem Provinzialrathe und dem Minister des Janern geführt.“
Die Kommission des Herrenhauses hatte demselben fol— gende Fassung gegeben:
„Die staatliche Aufsicht über die Amtsfährung der Standes beamten wird in den Landgemeinden und Gutsbezirken von dem Landrathe als Votsitzenden des Kreisausschusses, in höherer In— stanz von dem Regierungs ⸗Präsidenten und dem Minister des In⸗ nern. in den Stadtgemeinden von dem Regierungs . Präsidenten, in Berlin von dem DOhber-Präsidenten, in höherer Instanz von dem Minifter des Innera geführt.“
4. Nach Befürwortung durch den Referenten Herrn von Winterfeld wurde auch diese Aenderung genehmigt und ohne Debatte wurden hierauf die Beschlüsse der Kommission zu den 85. 143—149 angenommen.
Der 5. 150 lautete Ab⸗ geordnetenhauses:
„Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl einer Stadt ist in Betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedekmalige lezte Volkszählung ermittelte Zahl der orts⸗ anwefenden Bedoölkerung.“
Die Kommission hatte diese Fassung dahin abgeändert: Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl einer Stedt ist in Betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige letzte Velkezählung ermittelte Zahl der orte anwesenden Civil bevölkerung.“
Der Referent, Herr von Winterfeld, empfahl die An⸗ nahme dieses Kommissionsbeschlusses, wodurch die ursprüng— liche Regierungsvorlage wieder hergestellt werde. Ueher⸗ haupt habe die Militärbevölkerung bei der Entscheidung der Frage, wo es sich um die Erlangung der Rechte einer Stadt mit mehr als 10 000 resp. von 25 000 Einwohnern handle, gegenwärtig keine große Bedeu⸗ ter f denn nach der erlangten Auskunft handele es sich hierbei nur um 2 Städte, welche sich augenblicklich in dieser Lage befänden. Herr Adams beantragte dagegen, den Beschluß des Abgeordnetenhauses anzunehmen; denn die Mit⸗ zühlung der Militäreinwohner entspreche der Natur der Sache, da die Militärbevölkerung z. B. bei den poli⸗ tischen Wahlen und der Eintheilung der Standesamtsbezirke mitzähle und nur bei der Kommunalsteuerpflicht nicht kon⸗ kurrirten. — Der Minister des Innern erklärte sich gleich⸗ falls für den Beschluß der Kommission und wies darauf hin, daß der Beschluß des Abgeordnetenhauses in Widerspruch zu den Bestimmungen der Städteordnung stehe und manche Unzuträglichkeiten nach sich ziehen würde. — Bei der Abstimmung wurde der Beschluß der Kommission mit großer Majorität an⸗ genommen und nachdem noch die 8§. 151 und 152 nach dem Rommissionsantrage in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen waren, schließlich der ganze Gesetzentwurf in der beschlossenen Fassung genehmigt. — Die Vorlage muß somit nochmals an das Abgeordnetenhaus zurückgehen.
Schluß der Sitzung 21½ Uhr.
Im weiteren Verlaufe der gestrigen (58) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die zweite Berathung des Eniwurfs eines Gesetzes, betreffend die Her⸗ stellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter
nach den Beschlüssen des
—
Bedeutung, ein. Kommission:
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zum Bau !) einer Eisen⸗ bahn von Allenstein über Meblsack nach Kobbelbude mit Abjwei⸗ gung von Meblsack nach Brauns berg die Summe von 1016600) , 2) einer Eisenbahn von Allenstein über Ortelsburg nach Johannis— hurg die Summe von 8414000 Æ, 3) einer Eisenbahn von Konitz nach Laskowitz die Summe von 6549 009 Ss, 4) einer Gisenbahn von Zollbrück nach Bütow die Summe von 2772 000 6, 5) einer Eisenbahn von Stralsund nach Bergen mit Trajekverbin—⸗ dung rom Stralsunder Hafen nach der Insel Rügen die Summe von 1700 9000 M, 6) einer Eisenbahn von Blumenberg über Wanzleben und Seehausen nach Eilsleben die Summe von 1.583 000 M, 7) einer Eisenbahn von Hadamar nach Westerhurg die Summe von 1212 500 ., 8) einer Eisenbahn von Alten— kircken nach Hachenburg die Summe von 1222000 M, 9) einer Eisenbahn von Call über Schleiden nach Hellenthal die Summe von 1315 000 4M 19) einer Eisenbahn von Gerolstein nach Prüm die ö von 2 250 000 , zusammen 37 285 500 S6 zu ver⸗ wenden.
Die Aus führung soll beginnen, nachdem folgende Bedingungen erfüllt sind: A. Der erforderliche Grund und Boden muß der Staate re ierung unentgeltlich überwiesen werden, event. muß für Sicherstellung eiwaiger Auslagen in rechtsgültiger Form gesorgt werden. Zuschüsse sollen gewährt werden: für die Babn Konitz Laskowitz von 0000 MS, für die Bahn Hadamar⸗Westerburg von 157 500 e, sür die Bahn Altenkirchen ⸗ Hachenburg von E66 000 S, für die Bahn Call⸗Schleiden⸗Hellenthal von 65 000 M6 für die Bahn Gerolstein⸗Prüm von 100060 M6. B. Die Mit⸗ benutung der Chausseen und öffentlichen Wege unentgeltlich ge— statt't werden. 9. Für die Bahnen Zollbrück, Bütow, Stralsund⸗ Bergen, Blumenberg ⸗Eilsleben ein Zuschuß geleistet werden, der . ö. letzten Bahn von der Kommission auf 50 009 fest⸗ gesetzt.
Der Abg. Dr. Hammacher (Essen) lenkte die Aufmerksam—⸗ keit des Hauses auf die eigenthümliche Art und Weise, mit der der Staat sein Sekundärbahnsystem vollenden wolle; bei den meisten der vorliegenden Linien liege schon in ihrer Be— willigung ein Präjudiz ihrer Weiterführung; die verlangten Bahnen könnten unmöglich nach ihrer Vollendung in der Iso⸗ lirtheit, die sie jetzt hatten, stehen bleiben; sie wären sonst einfach todte Linien. Das trete zunächst schon bei den Bahnen in Ostpreußen klar hervor. Der fast gerade⸗ linigen Fortsetzung der Linie Kobbelbude⸗Allenstein nach Mlawa werde sich die Regierung nicht entschla— gen können, ebenso wenig der der Linie Allenstein-Johan— nisburg nach Lyck aus eisenbahnfinanziellen und wirthschaft— lichen Gründen, desgleichen trage Zollbrück-Bütow die An— weisung auf Fortsetzung nach Berent und über Berent hinaus an die Ostbahn oder an die pommersche Bahn bereits im Tor⸗ nister. Die Bahn der Insel Rügen könne unmöglich bei Bergen stehen bleiben. Am deutlichsten trete die Nothwendig⸗ keit der Fortsetzung bei den Eisenbahnstrecken im Westerwald und in der Eifel hervor: die Bahn Hadamar-Westerburg an dem Kamm, an der Wasserscheide des Oberwesterwaldes. Sie werde eine todte Linie, die die Betriebskosten nicht decke, wenn sie nicht mit den weiteren Linien, die nament— lich Deutz Gießen erreichten, in Zusammenhang gebracht werde. Ebenso sei die Linie Altenkirchen⸗Hachendurg ein todtes Glied für die eigentliche Eisenbahnaufgabe, die die Regierung im Westerwald zu lösen sich vorgesetzt habe, ohne Weiter— führung wiederum nach der Deutz-Gießener Bahn, welche von allen Petitionen aus dem Westerwald einstimmig verlangt werde. Nur die Linien vom Westerwald herunter ins Lahn— und Rheinthal ausführen wollen, heiße das Pferd beim Schwanz anschirren. Den Wohlstand dieses Landestheils könne man nur heben, wenn dem Bergwerksbetrieb im Westerwald selbst zu er— öffnen Gelegenheit und Anreiz geboten, mithin eine Verbin⸗ dung mit den Konsumtionsorten hergestellt werde, d. h. mit dem Siegener Lande, Westfalen und Niederrhein. Alle Ab⸗ geordnete aus Rheinland und Westfalen, die die Verhältnisse kennten, würden zugeben müssen, daß den Bewohnern des Westerwaldes durch die vorgeschlagenen Linien gar nicht geholfen werde. Die Richtung der Fortsetzungen werde davon abhängen, wie sich der Verkehr auf den vorgeschlagenen Eisen— bahnstrecken entwickele. Die Sache sei fast so, als ob Berlin— Potsdam gebaut werden sollte, und man zuerst nur nach Dreilinden baue und abwarte, ob man die Bahn auch nach Berlin fort— führen werde. Die Westerwaldbahn habe auch noch eine andere von der Regierung selbst anerkannte Bedeutung, wie die von ihr s. 3. an die hessische Ludwigsbahn ertheilte Baukon⸗ zession bewiesen habe: die einer Durchgangsbahn für sämmt⸗ liche im Lahnthal geförderte Eisenerze. Indem das Haus die verlangten Strecken bewillige, binde es sich für die Be⸗ willigung der Mittel für die Fortsetzungen. Da sei es viel richtiger, wenn die Regierung einen vollständigen systematischen Plan für die Sekundärbahnen jedes einzelnen Landestheils vorlege und sich darüber mit dem Landtage verständige. Man brauche nicht soweit zu gehen, wie einzelne Mitglieder der Kommission, welche einen Plan von Sekundär⸗ Bahnen für die ganze Monarchie verlangt hätten. Dieser Plan wäre unausführbar und würde scheitern wie Freycinets Versuch in Frankreich. Die tropfenweise Zuwendung von Staatsmitteln für die Versorgung einzelner Kreise könne nur den Mißmuth der nicht mit Sekundärbahnen bedachten Kreise hervorrufen. Gerade die Eifel aber habe mehr Anspruch auf Berücksichtigung als irgend ein anderer Landestheil. Sie sei auch in viel umfassender Weise mit Sekundärbahnen bedacht zu der Zeit gewesen, als die Rheinische Bahn noch nicht vom Staat erworben gewesen sei; die Regierung habe schon vor Jahren von Stolberg nach der luxemburgischen Grenze zu bauen brabsichtigt. Die Vorlegung eines einheitlichen Planes für das Eifelgebiet sei also nicht schwierig. Auch werde durch den Mangel eines solchen die Neigung der Kreise den Grund und Boden unentgeltlich herzugeben immer mehr ab⸗ geschwächt, während, wenn z. VB. jetzt ein vollständiger Plan Allenstein⸗Johannisburg⸗Lyck vorläge, die Bewohner des Landes⸗ theils zwischen Ilowo und Laskowitz nicht in dem Grade von der Hergabe des Grund und Bodens abgeschreckt wären, wie sie es sein würden, wenn die Fortführung des Baues sich als Nothwendigkeit herausstelle. Er beabsichtige trotz alledem selbsiverständlich nicht der Vorlage entgegenzutreten, er ernpfehle sie vielmehr dem Hause mit den von der Kommission
§. 1 lautet nach der Fassung der
die der Staatgcegierung und die Aufgabe des Staates,
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beschlossenen Aenderungen; aber die ungleichartige Heranziehung der Kreise und der Interessenten zu den vom Staat außzu⸗ wendenden Kosten der Eisenbahnanlagen sei doch zu bedenken. An dem Prinzipe, daß die betreffenden Kreise den Grund und Boden unentgeltlich herzugeben hätten, sei schon deshalb festzuhalten, weil die Kreise regelmäßig den Grund und Boden wesentlich billiger erwerben würden, als der Staat. Er halte es für wohlgeihan, die Provinzen mit reichliche ren Dotationen zu versehen, um den einzelnen Kreisen zu Hülfe zu kommen. So werde eine Instanz für die aus⸗ gleichende Gerechtigkeit geschaffen, andernfalls würde der Ansturm auf‘ die Stgatskasse kein Ende nehmen. Prüfe man unter diesem Gesichtspunkte die einzelnen vor— liegenden Bahnlinien, so sehe man die Provinz Pommern in einer ganz bedeutenden Weise hervortreten. Ebenso liege die Sache in der Provinz Brandenburg. Aber alle übrigen Pro⸗ vinzen weigerten sich, das Terrain zu den Sekundärbahnen umsonst, zu geben. Zum Theile lägen die Hindernisse freilich in der Gesetzgebung, aber wenn das der Fall sei, so möchte darauf hinzuweisen sein, ob im Interesse einer gründ— lichen Ausbildung des Sekundärbahnwesens nicht die Pro vinziglverfassung zu ändern sei. Es erscheine absolut erfor⸗ derlich, den Kräften der Lokalinteressenten noch eine zwischen ihnen und dem Staat stehende Kraft hinzuzufügen. Dieser Gedanke wird sorgfältig zu erwägen und übrigens einstweilen allen Beschlüssen der Kommission zuzustimmen sein.
Der Abg. Pr. Wehr bemerkte zur Geschäftsordnung, daß der Vorredner sich nicht an den 8. 1 gehalten habe, sondern gleichsam eine Generaldiskussion geführt habe, er nehme für sich selbst für später dasselbe Recht in Anspruch, denn was dem Einen recht, das sei dem Andern billig.
Der Abg. Dr. Kolberg bat das Haus, den Bau der Bahn Allenstein-Mehlsack-Kobbelbude mit Abzweigung von Mehlsack nach Braunsberg zu genehmigen, zumal in der Kom⸗ mission kein Bedenken dagegen erhoben sei. Dem Minister spreche er seinen Dank aus, daß derselbe der rothen Erde, dem Ermeland, eine solche Bahn ausgeworfen habe. Die Vor⸗ lage treffe im Allgemeinen das Richtige, nur wäre es wün⸗ schenswerth, daß der Minister dem Hause schon im künftigen Jahre eine Vorlage bringen würde, nach der die Eisen⸗ bahn von Allenstein nach Illowo verlängert werde, zum Anschluß an die polnisch-russische Bahn. Es hätten allerdings in der Vorlage nicht alle Interessenten gleichmäßig berücksich—⸗ tigt werden können. Besonders sei bei dieser Vorlage der Kreis Heilsberg schlecht weggekommen. In dem Kommissions⸗ bericht sei bemerkt worden, derselbe habe sich geweigert, die Kosten für Erwerb an Grund und Boden aufzubringen. Da⸗ zu sei nun bei der Armuth und der Ueberschuldung dieses Kreises keine Aussicht vorhanden, zumal diese Bahn nur einen ganz kleinen Theil dieses Kreises berühre. Er hoffe jedoch, daß sich vielleicht die näheren Adjazenten und die Stadt Königsberg, wenigstens die Kaufmannschaft dieser Stadt, die die größten Vortheile von dieser Bahn habe, sich zur Zahlung dieser Summe von 100 6900 M6 verstehen würden. Der Bericht erwähne sodann der Petition der Stadt Heils⸗ berg wegen Bewilligung einer Privatbahn nach Bartenstein im Anschluß an die Ostpreußische Südbahn. Die Budget⸗ kommission sei daruber zur Tagesordnung übergegangen, weil diese nicht direkt in Verbindung stände mit der Bahn Allen⸗ stein-Kobbelbude, von welcher in der Vorlage die Rede sei. Er möchte doch unter Rücksichtnahme auf die schlechte Lage der Stadt Heilsberg, sowie darauf, daß dort einzelne größere Etablissements sich befänden, welche Unterstützung verdienten, bilten, wenigstens diese Peiition der Regierung als Material zu den weiteren Eisenbahnbauten zu überweisen.
Hierauf ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort:
Es war nicht meine Absicht, schon in dem gegenwärtigen Sta⸗ dium der Berathung das Wort zu ergreifen; indessen die Worte de ersten Herrn Redners nöthigen mich, in gewissen Beziehungen den prinzipiellen Standyunkt der Staagteregierung tlar ju legen, was vieileiht dazu beiträgt, die Digkussion über die einzelnen Projekte, die uns später beschäftigen werden, abzukürzen. Die Ausführung des Hrn. Abg. Hammacer ließ mich in ibrem Eingange erwarten, daß der Schluß⸗ antrag dahin lauten würde: weil wir nicht alles haben können, was wir haben möchten, wollen wir nichts, und ich bitte daher die Vorlage abzu= lehnen. Indessen der Schlußantrag lautet nicht dahin, und das versöhnt mich mit den Eingangsworten. Der Herr Abgeordnete hat Recht, wenn er sagt: in den Projekten, die die Staatsregierung zur Vorlage gebracht hat, wenigstens in mehreren derselben — er hat sie näher bezeichnet — liegt eine gewisse Anwartschaft auf weitere Ausführungen. Man braucht ja nur einen Blick auf die Karte zu werfen, um sich zu! überzeugen, daß mebreren diefer Linien, ja die Mebrzabl darf ich sagen, nicht als ein vollständiges Werk angesehen werden können, daß, um sie voll stãndig zu machen, die weitere Fortsetzung erfolgen muß. Es wird das bei der Spezialdiskussion über die einzelnen Projekte ja nech näher her⸗ vortreten. Ich kann also anerkennen, daß wir mit vielen dieser Linien nur cine Abschlagszablung gewährt haben, wie sie in den ge⸗ genwärtigen Verhältnissen, besonders mit RNäcksicht auf die Finarz⸗ sage, geboten werden konnte und geboten werden mußte, und daß der weiteren Entwickelung durch diese Projette nicht präjudizirt wird, wenigstens niert in einer Weise präjudiztrt wird, die Nachtbeile für die Zukunft erwarten läßt., besonders ron der Laie von Aller stein über Mehlsack nach Kobbelbude mit einer Abzweigung von Meblsack nach Braunzberg — muß man sagen, daß der Endpunkt unmöglich auf die Dauer Allenstein sein kann, es weist allet darauf hin, sür diesen Theil der Provinz Ostypreußen eine direkte Verbin= dung nach Warschau zu schaffen. Jadessen für jetzt müssen wir uns mit dem Gebotenen begnügen, denn unsere Berhaͤltnifse weisen dar- auf hin, an dem Spruch sestzuhaltea: sit modus an rebus, und wenn wir eine weitergchende Vorlage noch nicht gemacht haben, so hat ung dazu auch noch ein anderer Grund bestimmt, namlich zuvãchst abjuwarten, wie die Entwickilung der Dinge sich weiter ge⸗ stalten wird. .
Dasselbe kann man sagen von der zweiten Linie AGenstein Drteslburg-Johannisburg. Man wird auf die Dauer nicht anders sönnen, als sie nach Lyck fortufübren. Ich bezweifle durch us, daß die Dpferwilligkeit der Interess en ten, die in neuerer Zeit ja gerade in Rücksicht auf diese Perspektive in rößerem Maße hervorgetreten st, durch An⸗ nahme der Reglerungs vorlage irgend eine Beeinträchtigung erleiden wird. Dieselbe Auffo ' sung bat auch bei der Staatsrzgierung geherrscht ia Beziehung auf die Projekte für den Wester wald und die Eisel. t Jann darüber Car fein Zweifel walten, daß dur o die jetzigen Vorschlẽqe
möchte ich