gebung der Gefängnißarbeit sei eine Prämie für den Unter⸗ nehmungsgeist des vagirenden Kapitals. Gäbe man den In⸗ nungen, wie sein Antrag bezwecke, ein Vorrecht bei der Ver⸗ wendung der Gefängnißarbeit, so gewähre man ihnen schon einen großen Vortheil und vergebe andererseits nichts der Ge— fängnißverwaltung, da das erziehende Element durch die In⸗ nung besser gewahrt würde, als durch die vagirenden Unter⸗ nehmer. ; z
Herr Vorderbrügge sprach sich gegen die Anträge Kochhann und von Below aus. Die Innungen müßten fest begründet werden, um ihnen Vertrauen zu verschaffen. Gerade um deswillen aber müßten sie es ablehnen, die Ge— fängnißarbeit für sich zu benutzen. .
Herr Wolff glaubte, daß die Konkurrenz der Gefängniß— arbeit nicht so gefährlich sein werde, wenn letztere auf richti⸗ ger Kalkulation beruhe. Das sei aber nicht der Fall, da die Selbstkosten nicht vollständig in Anrechnung gebracht würden.
Der Regierungskommissar Geheime Rath Lohmann führte gegen die gestellten Anträge aus, die Meisterprüfungen seien mit den bestehenden Innungen so verwachsen, daß man sie nicht wohl entfernen könne. Die Bestimmung unter Nr. 4 bringe nur etwas zum Ausdruck, was die Innungen in Folge der ihnen beigelegten Korpsrationsrechte auch jetzt schon thun könnten, und sei unbedenklich. Die Frage der Gefängniß— arbeit könne auf dem von Herrn von Below vorgeschlagenen Wege nicht gelöst werden. Den Innungen ein solches Vor— recht zu geben, sei nicht ungefährlich, zumal es schwer sei, dasselbe fest zu umgrenzen. Eine kaufmännische Kalkulation für den Preis der Gefängnißarbeit sei nicht ausführbar, da der Gesichtspunkt des Erwerbes bei derselben nicht maß— gebend sei.
Herr Hessel erkannte die wohlmeinende Absicht des An⸗ trags von Below an, glaubte aber doch, demselben nicht zustimmen zu können. Das Handwerk dürfe sich an der Ge— fängnißarbeit nicht betheiligen; es entstehe dadurch eine gewisse Beziehung zwischen den Gefangenen und den Innungen, die zur Folge haben werde, daß die entlassenen Sträflinge sich um Aufnahme in die Innung bemühen würden. Richtiger als das bei uns befolgte System sei es, wie in England und Holland geschehe, die Gefangenen zu ländlichen Arbeiten, namentlich zum Chausseebau, zu verwenden. Dieselben wür— den hierdurch darauf hingewiesen, auch nach ihrer Entlassung ihre Beschäftigung auf dem Lande zu suchen, wo sie weit weni⸗ ger der Gefahr eines Rückfalls ausgesetzt seien, als in den Städten.
Herr Wesenfeld trat für unveränderte Annahme der Regierungsvorlage ein. Die Tragweite des Entwurfs werde zumeist nicht richtig gewürdigt. Es handele sich darum, in das Gesetz Alles aufzunehmen, was dem Handwerk helfen könne.
Herr von Hammerstein führte aus, er habe sich die Schwierigkeiten, die seinem Antrag entgegenständen, keineswegs verhehlt. Er würde es am liebsten gesehen haben, wenn man den bestehenden Innungen Zwangsrechte gegeben hätte. Gehe dies zur Zeit nicht an, so müsse man doch versuchen, den In— nungen die möglichste Konkurrenzfähigkeit zu geben. Die von den Herren Vorderbrügge und Hessel gegen den Antrag angeregten Bedenken, halte er nicht für durchschlagend, da es ja in den freien Willen der Innungen gestellt sei, ob sie von der Gefängnißarbeit Gebrauch machen wollten oder nicht.
Herr von Below bemerkte noch, die Gefängnißverwal—⸗ tungen arbeiteten bei dem jetzigen System der Verdingung der Arbeit auf dem Submissionswege eigentlich lediglich im fiska⸗ lischen Erwerbsinteresse. Die praktische Ausführung seines Vorschlages benke er sich so, daß auf die Vergebung der Ge— fängnißarbeit Submissionen einzureichen seien, daß die gün— stigste Offerte der betreffenden Innung mitgetheilt werde, und daß letztere das Recht habe, unter den gleichen Bedingungen die Arbeit zu übernehmen.
Der Regierungskommissar Geheime Rath Lohmann wen— dete hiergegen ein, daß bei einem solchen Verfahren bald Nie— mand mehr eine Offerte auf die Gefängnißarbeit abgeben werde.
Herr Kamien sprach sich für die Streichung der Meister⸗ prüfungen aus, da bei denselben nicht immer ganz unparteiisch verfahren werde. Uebrigens werde durch die Streichung den Innungen die Vornahme der Prüfungen nicht verboten. Wenn nach der Meinung des Herrn Hessel der Antrag von Below die Folge haben sollte, daß die entlassenen Sträflinge den Innungen beitreten würden, so sei hierin kein Nachtheil zu finden. Die Gefangenen seien meistens voll⸗ ständig in ihrem Handwerke ausgebildet, und es könne auf sie nur den vortheilhastesten Einfluß ausüben, wenn sie nach ihrer Entlassung eine sichere Stellung und den Umgang mit rechtschaffenen Menschen fänden.
Herr Leuschner glaubte, daß fakultative Meister— prüfungen das Mindeste sei, was man den Innungen geben müsse. Dieselben schafften eine Gewähr dafür, daß nur tüch⸗ tige Männer Meister werden könnten. — Die Aufnahme der entlassenen Gefangenen in die Innungen dürfe man nicht sör⸗ dern; denn es widerspreche dies der Absicht des Entwurfs, das Ehrgesühl in dem Handwerkerstande zu kräftigen.
Herr von Landsberg erklärte, daß er dem Antrage von Below sympathisch gegenüberstehe, da auch nach seiner Ansicht die Gesängnißarbeit anders geregelt werden müsse. Indeß glaube er nicht, daß der Antrag in den Rahmen des Gesetzes passe. Ob man dem angeregten Gedanken durch eine Nesolution Ausdruck geben wolle, stelle er anheim.
Herr Kochhann wies gegenüber dem Antrage von Below auf das Ergebniß der Enquete des deuischen Han⸗ delstags hin. Der Einfluß der Gefängnißarbeit auf die Pro⸗ duttion sei ein minimaler. Den Gefangenen müsse VBe⸗ schäftigung gegeben werden wegen des erziehenden und bessern⸗ den Einflusses, der dadurch auf sie geübt werde. Auch sei zur möglichsten Verhütung der Rückfälle dafür zu sorgen, daß der Sträfling nach seiner Entlassung Beschäftigung finden könne. — Meisterprüfungen seien bei der heutigen Spezia⸗ lisirung und Theilung der Arbeit unmöglich. Lasse man sie auch nur fakultativ zu, so würden sie doch bald zum Zwange werden.
Bei der Abstimmung wurde zunächst der Antrag Koch⸗ hann zu Nr. 3 des §. 97a. gegen die Stimmen des Antrag⸗ stellers und des Herrn Kamien, und derjenige auf Streichung der Nr. 4 gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt. Auch der Antrag von Below wurde gegen vier Stimmen (von Below, von Hammerstein, Rust und Dietze) abgelehnt, und darauf der §. 974. in der Fassung des Ent⸗ wurss ohne Widerspruch angenommen.
Der §. 98 wurde nach einer Bemerkung des Herrn Koch⸗ hann, Innungen, welche sich über einen größeren Bezirk er⸗
strecken, würden kaum im Stande sein, ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen, einstimmig angenommen.
Zu 8§. 98a. lagen folgende Anträge vor:
1 Heimendahl⸗Janfsen:
Nr. 2c. dahin zu fassen:
„Die Verpflichtung der Meister, ihre Lehrlinge zum Besuche der von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannten Unterrichtsanstalt an⸗ zuhalten.“
2) Vorderbrügge:
In dem im §. 98 a. angezogenen §. 120 der Gewerbeordnung
ist in Absatz 2 zu sagen:
„Sie haben ihren Lehrlingen, welche“ u. s. w.
3) Koch ann?
Nr. 10 zu streichen.
Herr Heimendahl bemerkte zur Begründung seines Antrags, es könne vorkommen, daß die von den Innungen etwa errichteten Fachschulen, namentlih wenn die Mittel der Innung nur beschränkte seien, den an sie zu stellenden An— forderungen nicht entsprechen, und für solche Fälle müsse dem Lehrlinge das Recht gewahrt werden, die öffentliche Schule der Innungsschule vorzuziehen.
Nachdem der Regierungskommissar, Geheime Rath Loh— mann hingewiesen hatte auf die Vorschrift der Gewerbe— ordnung im §8 120, wonach die Gemeindebehörde den Besuch der Gemeindeschulen obligatorisch machen kann, mit dem Be— merken, daß diese Vorschrift durch das Innungsstatut nicht außer Kraft gesetzt werden könne, zog Herr Heimendahl seinen Antrag zurück.
Auch Herr Vorderbrügge ließ seinen Antrag fallen in Folge einer Bemerkung des Regierungskommissars, daß der Ausdruck „Arbeiter“ im 5. 120 der Gewerbeordnung nach der Sprachweise dieses Gesetzes die Lehrlinge mit umfasse.
Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde der An— trag Kochhann gegen dri Stimmen (Kochhann, Kamien und Kosmack) abgelehnt und demnächst der 5. 98a. nach der Regierungsvorlage einstimmig angenommen.
Zu 5§. 98h. beantragte Herr Kochhann, im Absatz 1 den zweiten Satz dahin zu fassen:
„»die Einreichung geschieht durch die Aufsichtts behörde“,
indem er bemerkte, die Aufsichtsbehörde müsse an erster Stelle mit der Prüfung des Statuts befaßt werden, um nöthigenfalls mit der Innung in Verhandlung treten zu können. Der Re— gierungskommissar Geheime Rath Lohmann glaubte, daß dieser Zweck auch durch die Vorlage erreicht werde, erachtete aber die vorgeschlagene Fassungsänderung für unbedenklich. Der Antrag Kochhann wurde darauf einstimmig angenommen, und ebenso 8. 98. der Vorlage mit der hiernach sich ergeben⸗ den Modifikation.
Gegen §8§. 982. und 99 erhob sich kein Widetspruch. Der Vorsitzende konstatirte die Annahme derselben.
Zu 5. 100 beantragte Herr Kochhann, den letzten Satz des ersten Absatzes „andere Personen können als Ehrenmitglie⸗ der aufgenommen werden“ zu streichen, und Herr Hesfel, dem Paragraphen folgenden Zusatz zu geben:
„Meisterwittwen können das Geschäft ihres verstorbenen Mannes unter einem von ihnen zu erwählenden Schutzmeister fortsetzen.“
Nachdem der Staats-Minister von Boetticher den Vor— sitz übernommen, bemerkte Herr Hessel gegen den Koch— hann schen Antrag, die Ehrenmitglieder der Innungen hätten oft eine sehr erfolgreiche Thätigkeit entfaltet. Die Zulassung von Ehrenmitgliedern sei daher sehr wünschenswerth. Der Negierungskommissar trat dem bei und führte aus, wenn es den Innungen bisher schwer geworden sei, eine gedeihliche Thätigkeit zu entfalten, so habe das häufig an dem Mangel geeigneter Kräfte gelegen; diesem Mangel helfe man am besten durch die Zulassung von Ehrenmitgliedern ab.
Herr Hessel bemerkte zur Begründung seines Antrages, er hoffe mit Bestimmtheit, daß der Entwurf eine Wieder⸗ belebung der Innungen zur Folge haben werde. nungen würden Vermögen erwerben und Wohlfahrtsanstalten für ihre Mitglieder errichten. Sterbe dann ein Meister, der vielleicht durch seine Beiträge zur Begründung dieser Anstalten mit beigetragen habe, dann würde es unbillig sein, wenn man seine Wittwe von dem Genuß der Wohlthaten der Innung ausschließen wolte.
Nachdem der Regierungskommissar gegen die Fassung des Antrages einige Bedenken geltend gemacht hatte, zog Herr Hessel den Antrag für diese Lesung zurück mit dem Vor— behalt, ihn in zweiter Lesung zu erneuern.
Bei der Abstimmung wurde Absatz 1 des §. 100 bis zu den Worten: „beschäftigt sind“ einstimmig, der zweite Satz „Andere Personen . . . . aufgenommen werden“ gegen die Stimmen der Herren Kosmack, Kochhann, Kamien und Burghardt angenommen. Der übrige Theil des Para—⸗ graphen, sowie demnächst der ganze Paragraph in der Fassung des Entwurfs gelangten einstimmig zur Annahme.
Zu 8§. 10904. bemerkte Herr Kochhann, der Entwurf gebe den Gesellen in der Innung zu wenig Rechte. Im Mittelalter hätten die Gesellen einen sehr lebhaften Antheil an den Innungsangelegenheiten genommen, und es sei diesem Umstand die Blüthe der Innungen wesentlich mit zuzu— schreiben.
Nachdem der Regierungskommissar erklärt hatte, daß der Entwurf nur das Minimum der den Gesellen zu gewähren⸗ den Rechte enthalte und es im Uebrigen dem Statut über⸗ lasse, ihnen mehr Nechte einzuräumen, gelangte der §. 1002. einstimmig zur Annahme, ebenso die §§. 100. und 100.
Die Herren von Below und Freiherr von Hammer—⸗ stein beantragten die folgende Resolution:
Der Volke wirthschaftsrath beschließt:
„Hohe Staatsregierung wolle in Erwägung zieben: in welcher Weise die bei den preußischen Detentions⸗ und Striafanstalten bestehende Art der Verdingung der Gefäng⸗ nißarbeit auf dem Submissionswege durch eine anderweitige Regelung beseitigt werden kann, — im Interesse sowohl einer süt das Gewerbe unbillig erscheinenden Konkurrenz, als auch mit Räöcksicht auf das erziehende Element“.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Berathung darüber bis zum Schluß der ersten Lesung ausgesetzt.
Zu §. 1009. lagen drei Anträge des Herrn Vorder⸗ brügge vor:
I) unter Nr. J in der vorletzten Zeile hinter: »der Voersitzende“ einschalten: „welcher ein Rechts kundiger sein muß“ ꝛc.
2) Nr. 3 dahin abzuändern: „Gegen die Entscheidung der Schiedggerichte findet eine Berusung nicht statt, es sei denn, daß das Orjekt über 150 . bettãgt.
3) im 2. Acsatz anstatt Lehrlinge können durch die Peltzei-⸗
behörde angebalten werden‘ zu senen:
Lehrlinge sollen auf Etfordern ꝛc.“
Nie n= Die In⸗
Herr Janssen führte gegen den Antrag Nr. 1 aus, derselbe würde zu erheblichen Schwierigkeiten führen, nament⸗ lich an solchen Orten, wo es keinen Rechtskundigen gebe. Im Rheinlande beständen die Gewerbegerichte mit großem Erfolge, wiewohl die Vorsitzenden einfache Geschäftsleute seien. Die zur Entscheidung kommenden Fragen seien auch derartig, daß jeder praktische Mann sie entscheiden könne. Mit der bean⸗ tragten Beschränkung der Berufung sei er ganz einverstanden.
Der Regierungskommissar sprach sich gegen den ersten und zweiten Antrag aus. Nach den bisher gemachten Er⸗ fahrungen könne man den Ausschluß der Berufung selbst für die geringfügigen Sachen nicht annehmen.
Herr Hessel hielt es im Interesse einer tüchtigen Aus— bildung der Lehrlinge für erforderlich, daß ein polizeilicher Zwang ausgeübt werden könne und empfahl den Antrag Nr. 3. — Auch Herr von Below befürwortete denselben, führte aber gegen den Antrag Nr. 1 aus, es werde das Selbstgefühl der Handwerker heben, wenn der Vorsitzende des Schieds⸗ gerichts aus dem Handwerkerstand genommen werde.
Herr Leuschner bemerkte, technisch-juristische Kenntnisse seien zur Entscheidung der vorkommenden Frage nicht nöthig; vor Allem komme es auf praktische Erfahrungen an. Er lege sogar Werth darauf, daß kein Jurist den Vorsitz habe.
. Nachdem der Referent Herr von Landsberg-Stein—⸗ furt sich für Ablehnung der beiden ersten Anträge und für Annahme des letzten erklärt hatte, wurde der Antrag Nr. 1 gegen die Stimme des Herrn Vorderbrügge abgelehnt und demnächst der Eingang des Paragraphen bis zu den Worten „nicht anzugehören“ einstimmig angenommen; ebenso die . des Paragraphen von „die Annahme“ bis „angehalten werden/.
Der Antrag Nr. 2 wurde gegen fünf Stimmen (Wolff, Hessel, Vorderbrügge, Burghardt und Janssen) ab⸗ gelehnt und sodann die Nr. 3 des Paragraphen („Gegen die“ bis „Rechtsweg offen“, gegen die Stimme des Herrn Vor— derbrügge angenommen. Absatz 2 des 8. 100 a. wurde mit der von Herrn Vorderbrügge beantragten Modifikation angenommen. Herr Kochhann enthielt sich dabei der Ab— stimmung,. Endlich gelangte auch der ganze Paragraph in der hiernach sich ergebenden Fassung zur Annahme.
. Ein Vertagungsantrag fand die Majorität, und der Vor— sitzende schloß hierauf die Sitzung, indem er die nächste Sitzung auf den 10. Februar, Vormittags 11 Uhr, festsetzte.
Statistische Nachrichten.
(Allg. Corr.) Den Statistiken des, Bureau Veritas“ zufolae wurden während des Monats Dezember v. J. 203 Segel schiffe und 16 Dampferals zu Grunde gegangen angemeldet. Unter ersteren befanden sich 93 englische, 21 norwegische, 19 amerikanische, 15 deutsche, 13 dänische, 12 französische, 11 niederländische, 4 schwedische, 3 rus⸗ sische, 2 österreichische, 2 italienische, 2 portugiesische, 1 belgisches, U griechisches. L siamesisches, 1 türkisches und 2, deren Nationalität unbekannt ist. In der obigen Gesammtzahl befinden sich 16 Fahr— zeuge, die vermißt werden. Die verloren gegangenen Dampfer be⸗— standen aus 12 englischen, 2 französischen, 1 deutschen und 1 dänischen.
— Zur Statistik der evangelischen Kirche im Groß⸗ herzogthum Hessen im Jahre 1879 entnebmen wir den „ Mit— theilungen der Großherzoglich Hefsischen Centralstelle für die Landes statistik' folgende Angaben, indem wir die entsprechenden Zahlen für 1878 in Parenthese beifügen: Die Zahl der von der erangelischen Landeskirche (formell) Getrennten betrug Ende 1879: Altlutheraner 1267 (911), Darbysten 35 (47), Baptisten 220 (136), Tempelbrüder 3 (11), Freiprotestanten 4748 (3969), zusammen 6273 (5074). — Im Jahre 1879 sind zur evangelischen Landeskirche überge⸗ treten: von der katholischen Kirche 27 (24), von anderen christlichen Konfessionen 58 (59), von anderen Religionen 92 (34), zusammen 177 (147); aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten: zur latholischen Konfession 11 (9), zu anderen christlichen Konfessionen 331 (24), zu anderen Religionen 33 (11), zusammen 375 (44). — Die Zahl der Kom munikanten war: im öffentlichen Gottesdienste 315 795 (323 846), privatim 4857 (4432), zusammen 320 652 (328 278) oder 53,2 (54,5) auf 100 evangelische Bewohner, in Starkenburg 33,2 (34,83), in Oberhessen 79,6æ (804), in Rheinhessen 44,5 (46,6). — Aumuf 100 Civiltrauungen kamen 84,8 (80,5) kirchliche Trauungen durch evangelische Geistliche; in Starkenburg 85,9 (52,83), in Oberhessen 98,0 (92,7, in Rheinhessen 63,5 (58 2). Die durch Geistliche anderer Konfessionen vollzogenen Trauungen von Evanagelischen, also namentlich von Mischehen, sind hierunter nicht begriffen. Von den evangelischen Pfarrämtern ist die Zahl der nur eiviliter Getrauten zu 332 (353) angegeben, 8,1 (7,1) / der Civil⸗ trauungen. — Auf 100 Lebendgeborene kamen 88,1 (87,4) von evan⸗ gelischen Geistlichen Getaufte; in Starkenburg 87,5 (82,2); in Oberhessen 96,3 (93,1); in Rheinhessen 76,9 (76,8). Auch hier fehlen die Angaben der von Geistlichen anderer Konfession Getausten aus Mischehen. Ferner wird bemerkt, daß die Verhältnißzahlen der Getauften zu den Geberenen höher sein würden, wenn die in den ersten Wochen nach der Geburt ungetauft gestorbenen Kinder außer Berechnung ge—⸗ lassen werden könnten. Die Zabl der Taufverweigerungen durch die Eltern ist von den Pfarrämtern zu 4 (9) angegeben. — Konfirmirt wurden: aus rein evangelischen Ehen 11970 (11 901). aus Mischehen 487 (465), zusammen 12457 (12 566). Konsirmations⸗ verweigerungen durch die Eltern sind 2 (21) verzeichnet. — Von 12929 (13346) Beerdigungen Evangelischer fanden unter Mimwirkung evangelischer Geistlicher 9315 (9604), obne Mit- wirkung von solchen 3614 (3744) statt, von hundert der ersteren also 27,9 (27,7) der letzteren. — Die Zahl der Ehescheidungen betrug 23 (25), von welchen 15 (27) aur rein evangelische Ehen, 8 (8) auf Mischehen kommen, und zwar 6 (6) auf solche, bei welben der Mann und 2 (2), bei welchen die Frau evangelisch war.
Stockholm, 4. Februar. Nach dem Bericht der Medizinal⸗ verwaltung stellten sich im Johre 1820 ron den in den Stammrollen aufgenommenen 45 221 Gestellungspflichtigen (geboren 1859) im Ganzen 34551 zur Musterung; von diesen wurden 27 466 oder 79,49 o½ als zum Kriegedienst tauglich und 7085 oder 20,51 (G als untauglich befunden. Es wurden kassirt wegen Untermaß und allge⸗ meiner Schwachheit 15,44 *,, äußeren Schäden 12,73 9. Mißbil dungen verschiedener Koörpertheile 11.21 0/9, Augenfehlern 7,V1 /, Brüchen 6, I9 , Herikrautheiten 6,49 9½ ꝛc.
Kopenhagen, 4. Februar. Nach dem auf Veranlassung des Marine“ Ministeriums herausgegebenen Handbuch für die Seewehr für 1881 bestebt die dänische Flatte zur Zeit aus folgenden Schiffen: 2 gepanzerte Fregatten (.Danmark' mit 26 Kanonen und Peder Skram“ mit 18 Kanonen), 5 schwimmende Panzerbatterien (Rolf Krake“ mit 4 K., ‚Lindormen“ mit 4 K., Gorm“ mit 4 K., „Ddin“ mit 10 K. und „Helgoland“ mit 12 K.), 1 gepanzerte Torpedoschiff (. Tordenstjold⸗ mit 8 K.), 2 Fregatten (. Sjaelland und ‚Irlland mit je 27 K.), 1 Korvette mit gedeckter Batterie (.- Fven! mit 18 K), 2 Glatideckskorveiten (. Deimdal! mit 17 K. und Dagmar“ mit 15 K.), 6 Dampfsschooner mit 2 —7 K. 12 a⸗ nonenbocte mit 1-3 R., 5 Torpedoboote, 2 Raddampfer. 1 Brigg. 2 Kutter und 21 Tran portfahrzeuge; außerdem noch das Exercier und Kasernenschiff ‚Dannebroz' urd das 56 Jahre alte Logisschift Dronning Marie“.
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36 36.
Zweite
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 11. Februar
1881.
— *
K * Inserate für den Deutschen Reichg⸗ und Königl.
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central⸗Handelz⸗ register nimmt an: die Königliche Exveditisn des Aeutschen Neichs Anzeigers und Königlich LErrußischen Staatz - Anzeigers:
Deffentlicher Anzeiger. H. nehmen an die Annoncen Expeditionen des
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
b. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
*
„Invalidendank⸗, Rudel Mofse, Haasenstein & Bogler, G. L. Dauhe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
K
4. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung
X n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
3. Terkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete
L. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen. 1 In der Börsen-
Annonten · Bnreans.
X
ladungen u. dergl.
396 Deffentliche Zustellung.
Die Frau Müller, Therese, geb. Pritzkow, hier, vertreten durch den Justiz⸗Rath Haagen hier, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nach unbekannten Eh—⸗ mann, den Möbelpolier Adolf Gustav Albert Müller, früher gleichfalls hier, wegen böslicher Ver—⸗ lassung mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das Band der Ehe zu trennen, den Beklagten auch für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf
den 31. Mai 1881, Vormittags 114 Uhr, mit der Aafforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
n Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 5. Februar 1881.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J., Civilkammer 13. 3971 De ffentliche Zustellung.
Die Frau Müller, Tetta, geb. Rewerts, zu Emden, vertreten durch den Justizrath Euchel hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Bildhauer Wil⸗ helm Müller, früher hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen böslicher Verlassung, Ver⸗ sagung des Unterhalts, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung, das Band der Ehe zu trennen, den Be— klagten auch für den allein schuldigen Theil zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civil kammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 31. Mai 1881, Rachmittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die— ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 3. Febrngr 1581. tikel 18, Kartenblatt 4. Parzcie 109), J Buchwald, ; . 1233 a 30 dm Wiese und Weide im Fuhlau Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Moor (Artikel 18, Kartenblait 4. Par- Civilkammer 13. ; 6 ; 3970 — 7 J . 43 zelle 66 2 67 7 Zust ellung mit Ladung. 3 he Os a 84 du Ackerland vor dem Moore Der durch vorläufig vollstreckbar erklärtes, öffent⸗ (Artikel 18, Kartenblatt 4, Parzelle lich verkündetes, die Gütertrennungsklage 200 der 93) Philippina von Gerichten, ohne Gewerbe, Ehefrau öffentlich versteigert werden und wird zu diesem
von Michael Gund, Ackersmann, Beide in Mechters⸗ heim wohnhaft, der Ehemann dermalen ohne be— kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Klä—⸗ gerin, durch Rechtsanwalt Müller vertreten, gegen
ihren benannten abwesenden Ehemann, Beklagten, nicht erschienen, .
zusprechendes Versäumnißurtheil der Civilkammer des kal. Landgerichts Frankenthal vom 30. Dezember 1880 mit Liquidation und Belieferung der Klägerin beauftragte kgl. Notar Eckhardt in Speier hat zur Eröffnung der Verbandlungen Termin bestimmt auf Freitag, den 153. März 1881, Vormittags 9 Uhr, zu Speier auf seiner Amtsstube.
In Ausführung der desfalls bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung an den obgenannten abwesenden
Beklagten wird dies hiermit bekannt gegeben mit der Ladung an den Beklagten, bei obiger Tagfabrt zu erscheinen, um den Liquidations« und Beliefe—⸗ rungsverhandlungen beizuwohnen. Frankenthal, den 9. Februar 1881. Der kgl. Ober · Gerichte schreiber. H. Denig.
ss! Oeffentliche Vorladung.
Der Rigasche Kaufmann 1. Gilde Carl Hein—
rich Berg beabsichtigt, sein bier am Platze unter der Firma „C. H. Berg & Co.“ bestehendes Engrotzngeschäft mit dem 1.13. Januar 1881 zu liquidiren und sich vom 1.153. Januar 1881 ab aufs Neue bier am Platze unter der Firma . C. H. Berg“ zu etabliren. Bebufs Feststellung eiwaiger ihm unbekannter Forderungen und Ansprüche bat derselbe vom Rigaschen Rathe den durch da Rigasche Vogteigericht zu erfolgenden Erlaß einer öffentlichen Ladung aller seiner Gläubiger erbeten und nachgegeben erhalten. — Eg werden daher alle Diejenigen, welche an die in Liquidation tretende Rigasche Handlung C. H. Berg X Co. oder aber an den Rigaschen Kaufmann 1. Gilde Carl Heinrich Berg, in Firma C. H. Berg K Co., irgend welche Forderungen oder An⸗ sprüche zu haben vermeinen, von dem Rigaschen Vogteigerichte hiermit aufgefordert, sich binnen eines Jahres sechs Wochen und dreier Tage, also späte= stens bis zum 14.26. Februar 1882 bei dem Rigaschen Vogteigerichte zu melden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist Ausbleibende nicht weiter gehört, sondern mik ihren (twaigen Forderungen und Ansprüchen gänzlich und für immer auggeschlossen werden sollen. .
Riga, Rathaus, im Vogteigerichte,
31. Dezember 1880.
den J2. Januar I186. Im Auftrage:
Subhastationen, AuZufgebote, Vor⸗
9. Familien- Nachrichten.] beilage. *
Oeffentliche Ladung.
In den Akten auf Zwangsverkauf in Sachen des Kommissionärs Heinrich Urff von hier, Klägers, gegen den in unbekannter Ferne abwesenden Dach decker Jost Weiershäuser von Goßfelden, Verklagten, wegen hypothekarischer Forderung, sollen nach Ver⸗ fügung des Königlichen Amtsgerichts, Abtheil. III., dahier, von dem am 2. Dezember v. J. deponirten Kaufgeld von 720 ½ :
a. die Kosten des Verkauf - verfahrens,
b. die Forderung des Klägers,
C. der Rest an den Verklagten, gezahlt werden, und ist Termin auf
den 28. März J. J. Vormittags 11 Uhr, angesetzt, in welchem Kläger seine Forderung an Hauptgeld, Zinsen und Kosten zu verzeichnen und Verklagter sich darauf unter dem Rechtsnachtheil 36 Ausschlusses und Eingeständnisses zu erklären aben.
Marburg, am 7. Februar 1881. Die Gerichtsschreibere K. Amtsgerichts, Abth III. Pfeiffer.
ste] Zwangsversteigerungsanzeige und Aufgebot.
In Zwangsrollstreckungssachen des Vollhöfners D. Gerlach in Quellen, Gläubigers, gegen den Gast⸗ wirth H. Peters in Campen, Schuldner, wegen Forderung, jetzt Subhastation, sollen auf Antrag des Gläubigers nachbenannte, auf Antrag des Klä— gers gerichtsseitig gepfändete Grundstücke, nämlich: I) das unter Nr. 20a. der Gebäudesteuerrolle ver⸗
zeichnete Wohnhaus nebst der unter b. daselbst verzeichneten Scheune mit Pferdestall nebst Hof⸗ raum und Garten (Artikel 18, Kartenblatt 4, Parzelle 111, 4 a 30 gm, bezw. Parzelle 110, 13 a 34 qm groß, 2) folgende in der Gemarkung Campen belegene Grundstücke: 63 a 61 am Ackerland vor dem Moore (Ar⸗
Zwecke Termin auf Mittwoch, den 80. März d. J., . Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale angesetzt, wozu Kauflieb⸗ haber hiermit geladen werden.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die— sen Immobilien Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand und andere dinaliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real
lsos i] Verkaufsanzei e
und
Aufgebot.
In Sachen, betreffend den Konkurs über das Vermögen der Brauergilde zu Hildet heim sollen auf Antrag des Konkursverwalters, Rechtsanwalts
auf Freitag, den 6. Mai d. J., Morgens 10 Uhr,
vor unterzeichnetem
mine unter den darin bekannt zu machenden, vorher
auf der Gerichtsschreiberei
gungen öffentlich meistbietend verkauft werden.
rechtliche, dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, auf— gefordert, diese spätestens in dem vorstehend auf Freitag, den 6. Mai d. J., Morgens 10 Uhr,
anberaumten Termine anzumelden unter An drohung des Rechtsnachtheils, das für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber für verloren gegangen erkannt werden soll.
Beschreibung der Grundstücke:
I. I) Wohnhaus Nr. 304 an der Schoolen⸗ straße zu Hildesheim mit Waschhaus und Hof— raum, letzterer beschrieben in der Grundsteuer—⸗ mutterrolle von Hildesheim unter Art. Nr. 1960, sggtenhlatt 27, Parzelle 10“, zur Größe von 1 2.
haus nebst Hofraum, beschrieben in der Grund steuermutterrolle von Hildesheim unter Art. Nr. 1960, Kartenblatt 27, Parzelle 106, zur Größe von 5, 67 a.
3) das an der Rathhausstraße hierselbst unter Nr. 331, 332 belegene Brauhaus mit Schauer, Stall und Hofraum, beschrieben in der Grundsteuer⸗
Kartenblatt 27, Parzelle 106. II. Das unter Hausnummer 1848 am Langen⸗
gebäude, Eiskeller und Hofraum, letzterer beschrieben in der Grundsteuermutterrolle von Hildesheim Art. Nr. 1960, Kartenblatt 32, Parzelle 17, zur Größe von 10,91 a.
III. Das unter Haufnummer 1068 am Lappen⸗ berge hierselbst belegene Wohnhaus nebst Hofraum, wie solcher beschrieben ist in der Grundsteuermutter⸗ rolle von Hildesheim. Art. Nr. 1960, Kartenblatt 40, Parzelle 57, zur Größe von O, 93 a.
In den Brauhäusern Nr. 315, 331—332 wird die Lagerbierbrauerei betrieben, dieselben sind zum Betriebe des Brauereigewerbes vollständig eingerichtet und es werden die Einrichtungen, soweit sie mit dem Gebäude verbunden sind, als namentlich: Braupfanne, Kessel, Maischbottig, Kühlapparat, Malzdarre, Wasserpumpe
mitver kauft.
Weinhagen hieselbst, die am Schlusse verzeichneten zur Konkursmasse gehörigen Grundstücke in dem
mtsger chte anberaumten Ter⸗ einzusebenden Bedin⸗
Gleichzeitig werden Alle, welche an den bezeich⸗ neten Liegenschaften Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ fideikommissarische, Pfand⸗ und andere
2) Das unter Nr. 315 daselbst belegene Brau⸗
Mutterrolle von Hildesheim unter Art. Nr. 1960,
hagen hierselbst belegene Wohnhaus mit Stall⸗
dritten Abtheilung Nr. 7 1700 Thlr. Darlehn nebst fünf Prozent Zinsen für die Frau Conducteur Schmidt, Dorothee Wilhelmine, geb. Landschulz, zu Neustadt ⸗Eberswalde eingetragen sind;
b. der Verhandlung vom 24. Mai 1862 mit Ein⸗ tragungs-⸗Vermerk vom 11. August 1862 und ange— hängtem Hypothekenbuchsauszug von demselben Tage, auf Grund welcher zufolge Verfügung vom 7. Juni 1862 auf dem zu 22. genannten Grundstücke in der dritten Abtheilung Nr. 9 300 Thlr. Darlehn nebst fünf Prozent Zinsen für die vorgenannte Frau Schmidt eingetragen stehen;
3. des Wechsels vom 13 April 1865 über 131 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf., des Erkenntnisses der Königlichen Kreisgerichts⸗Deputation zu Neustadt⸗Eberswalde vom 25. Juli 1865 mit Rechtskraftéattest vom 18. August 1865 und der Ingrossationsregistratur vom 27. September 1865, aus welchen auf den Grundstücken Band VII. Blatt Nr. 389 und Band XIII. Blatt« Nr. 220 des Grundbuchs von Ebertwalde je 65 Thlr. 28 Sgr. 109 Pf. nebst 6 o Zinsen in der dritten Abtheilung Rr. 5 zu⸗ folge Verfügung vom 2. September 1865 für den Mühlenbesißzer Wilbelm Noebel zu Neustadt-⸗Ebers⸗ walde eingetragen sind. Dem Wechsel und der Erkenntnißaue fertigung sind Hypothekenbuchsauszüge von beiden Grundstücken vom 277. September 1865 angeheftet;
4. der Nebenausfertigung des notariellen Kauf⸗— vertrages vom 13. August 1866 zwischen der ver⸗ wittweten Stellmachermeister Lische, Louise Sophie, geb. Unruh, zu Clossa bei Schweinitz, und der verehelichten Tischlermeister Osburg, Auguste Caro— line Louise, geb. Lische, und deren Ehemann zu Berlin, des Hypothekenbuchsauszugs vom 6. De⸗ zember 1866 und der Ingrossations⸗Registratur von
demselben Tage, aus welcher auf den Grundstücken Band III. Blatt ⸗Nr. 125 und Band XII. Blatt⸗ Nr. 533 des Grundbuchs ron Biesenthal in der dritten Abtheilung Nr. 1c. noch 500 Thlr. nebst Hoso Zinsen eingetragen sind.
Vas Aufgebot der Dokumente zu 1, 3. und . soll zum Zwicke der Löschung, da Tilgung behauptet wird, der Dokumente zu 2a. und b. behufs der Neu⸗ bildung geschehen, da die Posten noch wachend sind. 5) Ber auf den Grundstücken Band XI. Blatt- Nr. 89 und Band XVI. Blatt⸗Nr. 400 des Grund⸗ buchs von Eberswalde, welche gegenwärtig dem Schneidermeister Hempel bejw. dem Fuhrmann Wessel hier gehören, in der dritten Abtheilnng Nr.] aus dem Kaufkontrakte vom 2. Juli 1844 und dem Kufvertrage vom 23. April und 1. Mai 1852 für die Wittwe Osten, Anna Sophie, geb. Schiele, ein= getragenen angeblich getilgten Kaufgelderforderung von 150 Tblr. nebst 45/9 Zinsen.
Alle Diejenigen, welche an dise Dokumente bezw. die Hypothekenpost zu 5. als Eigenthümer, deren Erben, Cessionarien oder sonstige Briefsinhaber An— sprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben vor oder in dem
ͤ am Dienstag, den 5. April 1881, Vormittags 11 Uhr,
J
an hiesiger Gerichte stelle vor dem Herrn Amtęe richter
berechtigungen zu baben vermeinen, aufgefordert, diese Rechte unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden spätestens in dem obigen Termine so ge— wiß anzumelden, als sie widrigenfalls mit ihren Rechten und Ansprüchen im Verhältniß zum neuen Erwerber ausgeschlossen werden sollen. Tostedt, den 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Nöldeke. Beglaubigt und veröffentlicht: Tostedt, den 8. Februar 1851. Der Gerichtsschreiber Natzmer.
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Verkaufsanzeige und Aufgehot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Hofbesitzers Peter Wohlers zu Nesse gegen den Rechtsanwalt Mangold zu Geestemünde als Verwalter im Kon kurse der Gläubiger des Mühlenbesitzers Ahrens zu Loxstedt sollen die dem Gemeinschuldner gebörigen, unten näher bezeichneten Grundgüter (Mühlenwesen) in dem dazu auf
Dienstag, den 1. März d. J., Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine öffentlich meistbietend an hiesi ger Gerichtsstelle verkauft werden.
Alle Diejenigen, welche an den fr. Grundgütern Eigenthumt⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand und andere dingliche Rechte, ins- besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche Rechte in jenem Termine so gewiß anzumelden, als sie andernfalls derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig erklärt werden.
Die fraglichen Grundgüter sind die in der Grund⸗ steuermutterrolle von Lorstedt unter Artikel Nr. 2 ein getragenen Grundstücke, Kartenblatt 7 Parz. 184, 186, 225, 226, 227, 270/228, 229, Kartenblatt 14 Parz. 77, insgesammt vermessen zu 3ha 82 a 37 4m, nebst den auf denselben befindlichen unter Nr. Bin der Gebändesteuerrolle verzeichneten Gebäuden. Letz⸗ tere bestehen in einem Wohnhaus, einer Windmühle, einem Stallgebäude und einem Backhaus. Geestemünde, den 8. Februar 1881.
Königliches Amtegericht.
M Buchholz, 9 Secretãr.
Abtheilung II. Thöl.
Der unter dem Hause Nr. 304 befindliche Keller ist bislang von der Brauerei aus benutzt.
In dem Hause Nr. 1848 wird Weißbier⸗(Broy⸗ han⸗) Brauerei betrieben.
Auch hier werden die sämmtlichen mit dem Ge⸗
kauft, soweit solche nicht den die Brauerei jetzt inne⸗ habenden Pächtern gehören. Die Gebäude befinden sich sämmtlich in gutem Zustande. Dieser Grundbesitz wird in der Weise aufs Ge— bot gebracht, daß zunächst die zusammenhängenden Grundstücke, wie sie oben unter den Nummern I., II., III. zusammengestellt sind, zum Verkauf gebracht werden. . Ein etwaiger Einzel⸗ oder Gesammtverkauf hängt von weiteren im Termine zu rereinbarenden Maß— nahmen ab. Hildesheim, den 31. Januar 1881.
Königliches Amtsgericht. J.
Bening.
3929 Aufgebot von Dokumenten und einer Hypothekenpost.
gebot folgender Dokumente und der nachbezeichneten Hyxpothekenpost beantragt:
I) der Ausfertigung des Erkenntnisses des König⸗ lichen Land⸗ und Stadtgerichts zu Neustadt . Ebers⸗ walde vom 30. Januar 1845 in Sachen der unver⸗ ehelichten Henriette Debl wider den Dienstknecht Ferdinand Schmiele, nebst Ingrossationg⸗ Note vom
bäude verbundenen Brauerei⸗Einrichtungen mitver ·
Milferstädt anstehenden Termine bei uns anzumel⸗ den, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und die Dokumente für ungültig er⸗ klärt werden und die aufgebotene Post gelöscht wer⸗ den wird.
Eberswalde, den 8. Februar 1881.
Königliches Amtsgericht.
. kö n 13989 gt
ssh Aufgebot.
Auf Antrag des Heinrich Ludwig Bastian von Erbach, als Kurator des seit 1832 abwesenden Christian Friedrich Biersack von Erbach, geboren den 11. Januar 1811, ergeht hiermit Aufgebot an den Letztgenannten oder etwaige Eiben desselben, sich zur Empfangnahme seines seither kuratorisch verwalteten, dermalen 453 Mυνς 95 3 betragenden Vermögens spätestens im Termin
Mittwoch, den 25. Mai 18281, Vorm. 9 Uhr,
bei unterzeichnetem Gerichte zu melden, widrigenfalls
Cbr. Friedrich Biersack für todt erklärt und dessen hiesiger Nachlaß seinen aufgetretenen Intestaterben ausgehändigt werden wird.
Bei dem unterzeichneten Amtsgericht ist das Auf⸗
Michelstadt, am 2. Februar 1881. Großberzogl. Hessisches Amtsgericht. Bogen.
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Von dem Büdner Carl Schütt zu Prielich ist das Aufgebot verfahren beantragt worden hinsicht⸗ lich der auf den Namen der Büdner Baumgarten
15. Juni 1848, aus welchem nach der Versügung vom 15. Juni 1818 auf dem im Grundbuche von Heegermühle Band I. Blatt ⸗Nr. 36 verzeichneten Grundstücke in der dritten Abtbeilung Nr. 4
42 Thlr. n me für die Zeit vom 11. Fe⸗ bruar 1845 bis 11. August 1848 für die unverehe⸗ lichte Henriette Dehl in Hekelberg eingetragen sind. Der dieser Erkenntnißausfertigung angeheftet ge⸗ wesene Hypothekenschein vom 15. Juni 1848 be⸗ findet sich bei den Grundakten;
2a. der von dem Tischlermeister Crämer hier⸗ selbst ausge stellten gerschtlschen Schuldverschreibung vom 25. April 1851 mit Eintragunggvermerk vom 19. August 1851 und Hypotbekenschein von dem⸗ selben Tage, aus welcher zufolge Verfügung vom
3. Mai 1851 auf dem Grundstücke Band V. Blatt⸗ Nr. 275 des Grundbuchs von Eberzwalde in der
und Mattfeldt zu Kremmin als Vormünder Haus wirth Mattfeldt⸗Kremminer Minorennen lautenden Hvpothekenscheine über 715 Thlr. Crt., 75 Thlr. Crt. und 350 Thlr. Crt., radicirt sub Nr. 8. 160 und 12 des Amtspfandbuchg der Büdnerei 17 zu Prislich und demnächst auf Fol. 2, 3 und 4 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der genannten Büd⸗ nerei übertragen. Termin zur Anmeldung von Ansprüchen findet tat. den 18. April d. J, Mittags 12 Uhr, att. Grabow i./ M., den 3. Februar 1881. Großherzogliche Amtsgericht. Zur Beglaubigung. Allwardt, G. Actuar · Substitut.