1881 / 37 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

lich einzelne Produkte, wie Spiritus, Tuche (Aachen, Eupen, Schlesien, Sachsen), Baumwollen-, Leinen⸗ (Elberfeld), Glas⸗ Und Lederwaaren den Vorzug genießen, in größeren Quan⸗ titten aus Deutschland eingeführt zu werden; indeß ist der Bezug aus England und Frankreich noch immer vorwiegend. Letztere Thatsache findet zum nicht geringen Theile darin ihre Erklärung, daß nach den Ergebnissen der bei verschiedenen hiesigen Firmen, die ihren Bedarf aus deutschen Fabriken be⸗ ziehen, eingezogenen Erkundigungen der deutsche Exporthandel mancherlei zu wünschen übrig läßt.

Es mangelt der deutschen Waare vielfach nicht nur Ge— schmack und Eleganz, sondern es werden auch von Deutschland Waaren zum Vertrieb hierher gesendet, die nach dem eigenen Geständniß der Fabrikanten, wegen ihrer schlechten Veschaffen⸗ heit es sind häufig aus der Mode gekommene und soge⸗ nannte Ansschußartikel in der Heimath nicht abgesetzt werden können. Dieses Verfahren muß als ein durchaus fehlerhaftes be— zeichnet werden, da man hier in Folge der fortschreitenden Bildung der einheimischen Industrie ein größeres Interesse zuwendet und sich mit Artikeln, die andere Länder zurück⸗ weisen, nicht mehr begnügt.

Rücksichtlich der Verpackung, namentlich leicht zerbrechlicher Gegenstände, muß zuvörderst konstatirt werden, daß zwar auch die Engländer und Franzosen selten eine doppelte Kiste schicken, indeß ist ihre Verpackung eine derartig dauerhafte, daß die Gegenstände auch in der einfachen Kiste keinen Scha⸗ den erleiden, während den deutschen Lieferanten dies nicht immer nachgerühmt werden kann. In dieser Beziehung führt vorzugsweise ein Kaufmann Klage, der Inhaber der bedeu⸗ tendsten Bijouterien-', Kurz⸗, Leder- und Glaswaaren⸗Hand⸗ lung, indem er, obwohl er sich im Allgemeinen über die Quglität der größtentheils aus Deutschland bezogenen Waaren befriedigend äußert, fast bei jeder Sendung Verluste durch Entwendungen leidet, die durch das dünne und mangelhafte Material der Kisten hervorgerufen werden, welche regelmäßig in beschädigtem Zustande hier eintreffen.

Der gegen deutsche Fabrikanten häufig erhobene Vorwurf des Mangels an Reellität erscheint leider auch nach hiesigen

Wahrnehmungen nicht unbegründet. Der Kaufmann Petzold hierfelbst bestellte bei einer deutschen Firma unter dem 14. Nai T J 6h th Chant

wovon 170 Stück zu dem sest bedungenen Preise von 20 Fr. per Stück und datirt die Annahme der Fabrikanten vom 21. Mai, indem dieselben schrieben: „Die beiden überschrie— benen Ordres werden wir sofort in Arbeit nehmen und nach Möglichkeit beschleunigen.“ Unter dem 23. Juni v. 8 er klärte jedoch die betreffende Fabrikfirma, die Bestellung zu dem verabredeten Preise nicht ausführen zu können, da sie fich in der Berechnung zwischen Mark und Thalern geirrt habe. Diese Angelegenheit, welche sich durch Monate hinzog, wurde schäeßlich durch Vermittelung des Kaiserlichen Konsu— lats zur Zufriedenheit des Bestellers geregelt.

Noch kürzlich wurden Seitens eines der ersten hiesigen Kaufleute zwei ähnliche Fälle angeführt, in welchen es sich um die Lieferung von vorher genau nach Muster bezeichneter Nähmaschinen handelte, während die betreffenden deutschen Fabrikanten eine geringere Qualität, die dem Muster nicht im entferntesten entsprach, lieferten. Nach Aussage dieses Gewährsmannes trifft der Vorwurf der Unreellität in dem Maße zu, daß sogar behauptet werden kann, nur die geringere Anzahl deuischer Exportfirmen mache eine rühmliche Ausnahme, z. B. viele sächsische Lieferanten.

Der deutsche Fabrikant annoncirt nicht und schickt selten Kataloge. Seit Monaten haben die beiden hierselbst erscheinen⸗ den größeren Blätter, die „Gazetta di Messina“ und die „Politica e Commercio“ nicht eine einzige Annonce einer deutschen Firma gebracht, während sich zahlreiche Anpreisun⸗ gen englischer und französischer Fabrikate in jenen Blättern finden, und erst ganz kürzlich kursirte zuerst ein Waaren⸗ katalog einer Erfurter Samen- und Pflanzenhandlung, doch nur in deutscher, nicht in italienischer Sprache, in hiesigen Geschäftskreisen.

An Reisenden deutscher Handelshäuser ist hier eher ein Ueberfluß als ein Mangel zu verzeichnen, jedoch sind die zu diesem Posten verwendeten Leute vielfach unzuverlässig und oberflächlich und handeln namentlich in ihrem eigenen In—⸗ teresse mehr als in dem der von ihnen vertretenen Häuser. Manche halten es für überflüssig, sich über die hierselbst den größten Absatz versprechenden Artikel zu orientiren und ver⸗ säumen es, zu diesem Behufe die einzelnen Magazine zu be— suchen und sich durch den Augenschein von dem Bedarfe zu überzeugen, sowie über das Ergebniß ihrer Wahrnehmungen ihren Chefs Bericht zu erstatten. Für sie kommt allein in Betracht, ein „Geschäft“ abzuschließen, gleichviel mit welchem Kaufmann, um davon ihre Provision zu beziehen. So ge— schieht es, daß die deutschen Häuser, auf Grund solcher man⸗ gelhaften Erkundigungen, vielen Messineser Kaufleuten Kredit gewähren, welche einen solchen gar nicht verdienen; die gelie⸗ serten Waaren werden zum halben Preise verkauft; das deutsche Haus wird nicht bezahlt, und der Ruf des letzteren geschädigt. Eine größere Gewissenhaftigkeit der Handlungs—⸗ reisenden wäre für den deutschen Handel äußerst wichtig und von weittragenden Folgen.

Das Kaiserliche Konsulat wird fast täglich mit Gesuchen um Vermittelung angegangen, welche ein leichtfertiges Kredit⸗ geben deutscher Handelshäuser an hiesige Geschäftsleute doku⸗ mentiren. Es ist dies größtentheils wohl die Folge der Mängel des Handelsreisendenwesens. Es werden theils an ganz obskure, lheils an Firmen von mindestens zweifelhafter Moralität ohne Weiteres Waaren im Werthe von Tausenden von Lire kreditirt, und dies vielleicht vielfach aus dem oben bezeichneten Grunde, um Fabrikate minderen Werthes über⸗ haupt nur loszuschlagen, da erfahrungsmäßig die Verkäufer sich nicht selten auch mit der Hälfte, sogar mit dem dritten Theile ihrer Forderungen begnügen.

Der Vorwurf, daß deutsche Artikel, um denselben be⸗ gehrenswerther erscheinen zu lassen, unter sremdländischer Eti⸗ quette laufen, trifft in vielen Fallen auch für Me sina zu. Viele deutsche Firmen haben nicht den Muth, ihre vielleicht ganz vortrefflichen Fabrikate als deutsche auszugeben, ein Fehler, wie er verhängnißvoller nicht gedacht werden kann. Eine Ausnahme machen u. A. die Solinger Stahlwaaren⸗ häuser, nach deren Artikeln, trotz der deutschen Bezeichnung, in Messina lebhafte Nachfrage besteht, eben weil das Fabrikat

ein vorzügliches ist, das keine ausländische Konkurrenz zu scheuen braucht.

Die in dem vorstehenden Berichte aus Messina erörterten Mängel des deutschen Handelsreisendenwesens werden in pem Berichte aus Belgrad bestätigt, welchem wir die nach⸗ folgenden Bemerkungen entnehmen:

„Für die Hebung des deutschen Imports wäre es von größter Wichtigkeit, wenn deutsche Fabrikanten oder deren Bevollmächtigte sich hier und da hierher bemühen wollten, um an Ort und Stelle mit den besseren serbi⸗ schen Firmen in persönliche Verbindung zu treten und

sich uber die von letzteren gestellten Anforderungen eingehender zu informiren, als dies in der Re⸗ gel die Handlungsreisenden thun, denen es in erster

Reihe und fast ausschließlich um den Abschluß eines Ge⸗ schäfts zu thun ist. In einem solchen direkten Verkehr zwischen Fabrikanten und Händlern, welcher bei der geographischen Entfernung Serbiens nicht allzuschwer ins Gewicht fällt, dürfte die sicherste Garantie einer raschen Begleichung beste⸗ hender Schwierigkeiten, in erster Linie aber einer raschen, be⸗ deutenden Hebung des deutschen Waarenexports nach Serbien gelegen sein.

Bezüglich Serbiens scheint an vielen Industrieplätzen Deutschlands die Ansicht vorzuherrschen, „Serbien läge da unten in der Türkei, wo die Leute von Waaren Nichts verstehen, und wohin man deshalb jeden Ausschuß schicken könne, der anderwärts keine Abnehmer fände“. Diese Ansicht ist voll⸗ kommen falsch; vielmehr bildet gerade der Handelstand in den bedeutenderen' serbischen Importplätzen, vermöge einer tüch— ligen, zumeist im Auslande erworbenen kaufmännischen Bil⸗ dung mit das intelligenteste Element der serbischen Bevöl⸗ kerung. Der serbische Kaufmann unterscheidet sehr scharf zwischen einem in jeder Hinsicht reellen Fabrikanten und einem solchen, welcher geringe Vortheile auf Kosten seines guten Namen zu realisiren geneigt ist.

Mehrere größere Importhäuser hier bestätigen überein⸗ stimmend, daß sie über Verpackung und Aufmachung der ihnen aus Deutschland zukommenden Waaren sich nicht be⸗ klagen könnten, wohingegen die Waare bezüglich des Maßes und der Qualität häufig viel zu wünschen übrig lasse. Ins⸗ befondere komme es oft vor, daß die Waare sehr weit hinter dem vorgelegten Muster zurückbleibe, was dann zu Schwierig⸗ keiten und langen Schreibereien führe, welche ihrerseits wie— der oft mit einem plötzlichen Abbruch der Geschästsverbindung enden. Ein Mangel an Solidität liege ferner darin, daß wohlhabendere serbische Kaufleute, welche in Deutschland per⸗ sönlich und gegen Kasse bedeutende Posten einkaufen, bei ihrer Rückkehr nach Serbien ost Reisende ihres deutschen Geschäfts— freundes vorfinden, welche dieselbe Waare in geringerer Quan⸗— tität ihren Konkurrenten gegen Kredit und noch dazu billiger anbieten. Ein solches Vorgehen habe etwas sehr Verletzendes und endige in der Regel mit dem Abbruch jeglicher Verbin⸗ dung. Eine bedeutende Hebung des deutschen Imports würde sich von dem Versuche erwarten lassen, der serbischen Handels⸗ welt Gelegenheit zu bieten, mit den Erzeugnissen deutscher Industrie genauere Bekanntschaft zu machen. In dieser Hin— sicht geschehe jedoch leider gar nichts, was um so bedauer⸗ licher sei, als der Mangel an großen industriellen Centren, wie sie zumal England besitze, sich in Deutschland eben nicht beseitigen lasse. Einen außerordentlichen Ersolg könnte deshalb ein Unternehmen erzielen, welches es sich zur Aufgahe stellen würde, mehrere deutsche Fabrikanten zu veranlassen, eine größere Musterausstellung der in Serbien benöthigten Artikel hier zu veranstalten. Es wäre dies um so wünschens⸗ werther, als die durch Reisende hier vorgelegten Muster in keiner Weise geeignet seien, von der Leistungsfähigkeit eines Etablissements ein anschauliches Bild zu liefern, aber auch im All gemeinen wenig sich dem hiesigen Geschmacke anpaßten. In letzterer Hinsicht besonders wäre es gut, wenn die Wünsche des serbischen Publikums etwas mehr Entgegenkommen fänden, wie dies Seitens der englischen und schweizerischen Fabri⸗ kanten der Fall sei, welche bereitwilligst an sie ergehende Rath⸗ schläge befolgen, sich auch über die hier herrschende Ge— schmacksrichtung stets informiren.“

O

In dem Berichte aus Jerusalem wird die sehr geringe

ö des dortigen Einfuhrhandels konstatirt und dazu bemerkt:

„Die Ursachen dieses Umstandes liegen zunächst in dem vollständigen Mangel an Hinterland mit Be⸗ dürsniß europäischer Erzeugnisse, wodurch sich die hie— sige Einfuhr auf den Platzkonsum beschränkt; ferner

in der Zollfreiheit der Klöster und Wohlthätigkeitsanstalten, deren Litungen in der Bevölkerung Jerusalems nach Zahl und Bedeutung den wichtigsten Platz einnehmen; endlich in den Verhaltnisffen der hiesigen Israeliten. Letztere bilden hier wenigstens 35 der Gesammt⸗Einwohnerzahl und sorgen für ihre Bedürfnisse dadurch, daß sie an europäischen Handels⸗ plätzen in kaufmannischen Konkursen Waarenbestände für ,, . aufkaufen lassen und ebenso hier wieder ver⸗ aufen. . Den zweiten Punkt bilden die Klöster und die äußerst zahlreichen Wohlthätigkeits-Anstalten aller Religionen, welche gerade wegen ihrer Missionsthätigkeit einen großen Bruchtheil der Bevölkerung mit Bedürfnissen versehen. Die Letzteren werden zunächst durch Sammlung bei wohlthätigen Freunden in Europa beschafft; aber auch was die Nächstenliebe nicht freiwillig dazu schenkt, wird nicht von hiesigen Importeuren gekaust, sondern wegen der den Anstalten zustehenden Zoll⸗ freiheit von ihren Agenten in Europa gekauft und ihnen in einzelnen Sendungen direkt hierher geschickt. Nimmt man nun noch dazu den vollständigen Mangel an konsumtionsfähigem Hinterlande, so erklärt es sich, daß nur zwei nennenswerthe Geschäfte sich hier mit Ein⸗ fuhrhandel beschästigen. Von diesen beiden Häusern führt das Eine nur englische Waaren hier ein, und das Andere von Deutschland auch nur Eisenwaaren aus Schwelm (Rheinprovinz). Dasselbe erklärt sich mit seinem dortigen Lieferanten wie in jeder anderen, so auch in Hinsicht auf die Verpackung äußerst zufrieden und führt die Thatsache, daß der Einfuhrhandel direkt aus Deutschland ein so beschrankter sei, außer den oben vorgetragenen Gründen, noch auf folgende

zwei Ursachen zurück:

Der Teutschen Ausfuhr hierher fehlt die direlte Verbin⸗ dung. Während die französischen Messagerien eine eigene Agentur in Zürich halten, welche den Ausfuhrhandel Süd⸗ deutschlands und der Schweiz nach Marseille lockt, fehlt dem Oesterreichischen Lloyd eine solche Einrichtung, um die für den Orient brauchbaren Erzeugnisse über Triest zu dirigiren. Einmal habe ein hamburger Haus eine Dampferlinie durch den Suez⸗Kanal eröffnet, durch welche das hiesige Haus deutsche Waaren billig bezogen, aber auch diese Einrichtun sei bald wieder eingegangen. Ein zweiter Punkt sei der, . gerade die gediegenen deutschen Häuser es eiwas am Bekannt⸗ machen ihrer Thätigkeit durch Preis⸗-Courante und sonstige Veröffentlichungen fehlen lassen“.

nach Serbien,

Das Kupferstichkabinet des Königlichen Museums hat vor Kurzem eine neue bedeutende Erwerbung von Handzeich⸗ nungen älterer Meister gemacht, welche gegenwärtig in dem zweiten Saale daselbst ausgestellt sind. An der Spitze der 74 Nummern stehen 5 Blätter ron Albrecht Dürer: zwei Porfräts, eines jungen Mannes und einer jungen Frau aus den Jahren 1515 und 1521, eine Mar- ter des II. Laurensius' von freier genialer Zeichnung, welche in ihrer Bebhandlungsweise an die Randzeichnungen zu dem sogen. Gebetbuch Kaifer Maximilians erinnert; ein ‚Christus in der Kelter, wahr- scheinlich Entwurf zu einem bei dem Känstler bestellten Gemälde (über deffen Ausführang freilich nichts bekannt ist); eine Darstellung, die in ihrer Bedeutung vielleicht den Kupferstichen: „Das Liebes, arerbieten“' und „Der Spaziergang“ ähnlich ist und wie diese in eine frühere Epoche des Künstlers zu verlegen ist; endlich Entwürfe zu Verzirungen für das Sattelzeug eines Pferdes. Die Důrer⸗ jammlung dez Kabinets ist damit wieder um einige ebenso inter⸗ effante wie werthvolle Blätter bereichert. Die deutsche Schule ist ferner durch das Porträt eines jungen Mannes vertreten, welches den eigenthümlichen Charakter jener Bildnisse zeigt, die, in mehreren Sammlungen vorkommend, den Namen Barthel Behams tragen. Unter den dem Kupferstichkabinet bereit gehörigen Blättern dieser Art ist dieses neu erworbene wohl das vorzüglichste. Die niederländische Schule hat eine Genrescene von Peeter Brueghel d. Aelt., eine malerisch behandelte, feine Aqua⸗ relle, darstellend das Innere eines gothischen Domes von Pieter Neefs. eine Winterlandschaft von Aar van der Neer und eine wirkunge volle zandschaft mit Viehbeerde von Adriaan van de Velde, vor Allem aber einige werthvolle Zeichnungen von Rubens und Rembrandt aufzu— weisen. Venden ersteren ist die eine die freie Topie einer nackten Jünglingt⸗ figur aus dem Bachanal mit der Kufen ron Mantegna, die andere eine meisterhafte Winterlandschafte⸗Studie (lavierte Federzeichnung). Von Rembrankt seben wir ein charakteristisches Selbstbildniß des Meisters, das der Behandlungsweise und der Barttracht nach etwa um 1635 entstanden zu sein fcheint; eine sitzende Frau in balborien⸗ talischer Tracht, deren Kopf manche Aehnlichkeit mit dem in Silber— stift ausgeführten Porträt von Rembrandts erster Frau Saskia ven ÜUwvlenburg (im Kgl. Kupferstichkabinen), andererseits aber auch vielfache Uebereinftimmung mit der unter dem Namen der „großen Judenbraut bekannten Radirung aus dem Jahre 1634 zeigt, so daß man sie als Studie zu dieser betrachten darf; ein Profil-Brustbild des genuesischen Scebelden Andrea Doria, das nach einer Medaille oder einem Relief gemacht zu fein scheint, und endlich den flüchtigen, aber höchst genialen Entwurf einer Kreuztragung Christi aus der früheren Zeit des Meisters. Das weitaus größte Kontingent zu der neuen Erwerbung sieferte jedoch die italienische Kunst, nämlich 57 Nummern. Unter ihnen ist vor allen zu nennen ein Studienblatt zu einer heiligen Familie von Michelangelo, aus der frühe⸗ ren Epoche des Künstlers, das mit großartiger Meisterschaft und außerordentlicher Sorgfalt zum Th il bis zur vollständigen Medelli- rung rollendet ist. Ob dasselbe freilich zur weiteren Ausführung ge— sangte, ist zweifelhaft; wenigstens stimmt die Kompositien zu keinem bekannten Werke Michelangelo's. Ferner finden wir eine Studie zur Kreuzigung in der Art des Andrea Mantegna (in Louvre) und ein

Blatt zu dem einen der Schächer nebst zwei Kriegs knechten auf demselben Gemälde, ars der Schule des Mantegng;

zwei Blätter aus der Schule Lionardo's: sehr ausgeführte Metall stift⸗ studien auf blauem Grunde in der ihm eigenen Marier; eine Eberjagd, frei komponirt nach antiken Sarkophag ⸗Reliefs (auf der Rückseite Kopien nach Donatello), höc st wahrscheinlich von Vittore Pisano, ebenso wie zwei weibliche Gewandfiguren, äbnlich den auf antiken Sarkophagen vor⸗ kommenden Guirlandenhälterinnen (andere Zeichnungen nach der Antike auf der Rückseite; ein Studienblatt mit männlichen und weiblichen Figuren und Kindern aus einem Skißenbuche, das man dem Andrea del Verrocchio zuschreibt; das Bildniß eines jungen Mannes, vermuthlich von Antonello da Messing oder einem vene⸗ zianischen Meister seiner Zeit; Blätter us den Schulen von Ferrarg (ein Heiliger, Venedig (der Apostel Marcutz, die verwundete Hand des Ananiaz beilend Mailand Gweite Hälfte des XV. Jahrhunderts: zwei Studienblätter mit Komposionen aus Dem Leben Christi und der Maria); eine Piet von Sreole Robert (aus Ferrara); die an die Bronzestatus von Andrea Verrocchio im Bargello zu Florenz erinnernde Zeichnung eines David, welche man dem Cesare da Sesto zuzuschreiben versucht ift; 4 Blätter von Fra Bartolommeo della Porta (eine Madonna mit dem Christkinde, eine beilige Familie, Skizzen eines knienden Engels, Gewandstudien 2c, eine Komposition, welche wohl die Vermäh⸗ lung der heiligen Katharina darstellen soll, und mehrere Blätter mit ornämentalen Entirtrfen). Eine ganze Folge von Zeichnungen, 22 an der Zabl, träct den Namen des Bildhauers Agostino Busti, ge— nannt Bambaja (gest. 1540– 50 in Mailand) Sie gehören einem Skizzenbuche an, welches neben eigenen Kompositionen des Künstlers und' Entwürfen zu feinem Hauptwerke, dem Grabmal des bei der Cinnahme von Ravenna gefallenen Gaston de Foix. Herjogs von Nemours (welches er im Auftrage Ludwigs XII. von Frankreich, seit 1515 etwa, in Sta. Marta zu Mailand ausführte), mancherlei Studien nach cntiken Skulpturen, meistens römischen Relief Bar stellungen, entbält. Mehrere andere Blätter zeigen ähnliche Art der Behandlung und dürften vielleicht ebenfalls von Busti herrühren; es sind, außer dem sehr fein ausgeführten Entwurf in Röthel zu einem reich ornamentirten Kandelaber, eine thronende Maria von Heillgen umgeben, der gefesselte h Sebastian, ein Blatt mit der Darstellung er drei Grazien und anderen Skizzen, eine Geburt Ghristi, eine antike Opferszene (Reliefkopie) und ein seinem Inbalt nach nicht ganz klarer Komxositionsentwurßs, wahrscheinlich Christus von seiner Mutter Abschied nehmend; letztere 6 Blätter würden, wofern sie den Agostiro Busti zum Urbeber haben, in eine frühere Epoche seiner fünstlerischen Thätigkeit zu setzen sein. Mit einem besonders werth⸗ vollen Blatt figurirt in der neuen Acqrisition Paolo Veronese. Von ibm schen wir eine in breiter meisterbafter Weise zu reicher Wir⸗ kung vollendete Pinseljeichnung in weißer Deckfarbe auf grün grun⸗ dirtem Papier, welches Maria mit dem Christkinde auf dem Schoße und dem kleinen h. Johannes mit dem Kreuzesstabe darstellt. Endlich ist der Venezianer Stefano della Bella durch ein Stadien blatt mit mehreren Figuren, darunter zwei Karaliere in Mantel und Federbarett, vertreten. 4 Stücke der neuen Erwerbung sind aus⸗ gezeichnete Repräsentanten der Miniaturmalerei; so vor Allem ein großes Blatt aus einem Choralbuche von 1450, welches den hl. Georg zu Rosse, den Drachen tödtend, darstellt und in der Behandlung an die Schule von Murano bei Venedig erinnert. Diese sehr aus⸗ geführte Deckfarbenmalerei auf Pergament darf als eine der größten kekannten Minia'urmalereien ihrer Art betrachtet werden. Sehr sorgfältig ist auch das andere Blatt mit dem reich verzierten Initial B und dem hl. Marcus darin, welches derselben Zeit angehören und der rorditalienischen Schule seine Entstehung verdanken dürfte. Derselber Schule, aber einer etwas späteren Zeit, dem Jahre 1500 etwa, gebören die 12 Buchstaben unter Nr. 34 der Ausstellung an, welcbe jeder einen Porträtkopf enthalten und aus einem gedruckten italienifchen Buche ausgeschnitten sind. Von ganz besonders feiner vorzüglicher Ausführung aber ist das aus einem Pergamentmanuskript ausgefchnsttene runde Miniaturbild unter Nr. 30, welches den Leich nam Christi, von den heiligen Frauen, dem hl. Johannes und Jo⸗ seyh von Arimatbia gehalten und umgeben, zum Gegenstande hat. Das prächtige kleine Blatt rübrt von Jacomo Liberale da Verona her und sft als Muster seiner Art bereits in Crowe und Cavalca— selle's Geschichte der italienischen Malerei beschrieben.

Die intereffante Ärzstellung, für welche ein Gintrittsgeld nicht erhoben wird, dauert bis Anfang April.

Redacteur: Riedel. Berlin: * (

wellen der Eypedition (Kessel). Druck! W. El gz ner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

Mn 32.

Berlin, Sonnabend den 12. Februar

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Februar. Bei der weiteren Berachung der Nothstands vorlage in der gestrigen Sitzung des Herrenhauses lag der Antrag der Kommission zu Grunde, welcher dahin ging:

I) dem vorgenannten Gesetzentwurfe in der vom Hanse der Abgeordneten beschlossenen Fassung unverändert die verfassungs— mäßige Zustimmung zu ertheilen;

3) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

a. aus dem nach §. 3 Nr. 1 für Ent- und Bewässerungen be stimmten Fonds von 10 Millionen eine angemessene Summe zur Begründung und Subventionirung von öffentlichen Genossenschaften zu verwenden, welche in den Nothstandedistrikten die Melioration der an Flußläufen belegesen Wiesenthäler auf dem Wege der Flußregulirung beziehentlich der damit zusammenhängenden Ent— und Bewässerung bezwecken;

b. in den oberschlesischeꝛ Nothstandsbezirken zur Erleichterung derjerigen Lasten, welche durch Erhöhungen der Schulbei räge in den letzten fünf Jahren außergewöhnlich gewachsen sind, und welche durch fernere Erhöhungen nech wachsen werden, für die Zeit bis zum Erlaß eines Schuldotationsgesetzes einen angemessenen Betrag in das Extraotdinarium des nächsten Etats des Staats haushaltes einsetzen zu wollen;

3) die Petitionen P. Nr. 65 des Kreisausschusses des Kreises Oppeln und P. Nr. 66 des Magistrats der Stadt Krappitz, mit dem Antrage: zum Bau einer festen Brücke über die Oder bei Krappitz die erforderlichen Mittel Seitens des Staates zu erwirken:

der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung in dem Sinne zu überweisen, daß zur Erbauung einer festen B ücke über die Oder bei Krappitz die neben der vorauksichtlichen Beihülfe aus Propin— zialfonds roch erforderliche Subeention aus Staatsmitteln gewährt und möglichst bald flüssig gemacht werde.

——

Eine Generaldiskussion der Vorlage wurde nicht beliebt

Spezialdiskussion die beiden

Gesetzes ohne weitere Debatte nach des Referenten angenommen. Bei 5. 3 legte der Referent die Resolution 2 a. dem warm ans Herz. Fürst Pleß nahm hierbei Ver— anlassung der Staatsregierung seinen Dank auszusprechen für die Fürsorge, welche sie seinen heimathlichen Kreisen an— gedeihen lasse und bat das Haus, dem Antrage der Kommis— sion und den von derselben gestellten Resolutionen zuzustimmen.

und; in der graphen des Empfehlung

ersten

Para⸗ unveränderte Annahme des §. 1. Freiherr von Durant erklärt,

Hause

Der Staats⸗-Minister Dr. Lucius glaubte nicht, daß der Gesetz⸗ entwurf noch einer Erweiterung oder Verbesserung bedürfe; einer

solchen Deutung der Resolutionen könne er daher nicht hei⸗ pflichten. Die in dem Gesetzentwurf bezeichneten Unter— stutzungen seien theils als Darlehne mit der Verpflichtung der Zurückzahlung, theils als Unterstützungen a fonds perdu gegeben. Er könne deshalb die Resolutionen, die Kommission vorschlage, nicht zur Annahme empfeh— len, weil sie entweder das sagten, was in dem Ge⸗ setze schon enthalten und deshalb selbstverständlich sei, oder mehr forderten, als die Regierung gewähren könne. Nachdem der Referent Dr. Friedenthal diese Befürchtungen des Ministers widerlegt, wurde der 5§. 3 der Vorlage angenommen, dagegen die vorgeschlagene Resolution 2a. abgelehnt. Die

a. für das vorstehend unter A. bejeichnete Unternehmen auf die Dauer von fünf Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet worden ist, in Höhe von 350 desjenigen Kapitals, welches zur plan und anschlagsmäßi gen Vollendung und Ausrüstung der Bahn, sowie zur Verziasung der Baugelder während der bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Betrieb eröff er wird, zu berechnenden Bauzeit baar verwendet und nach Vollendung des Baues auf Grund der von der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu legenden Rechnung von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzu— stellen ist,

b. für das vorstehend unter A. 2 bezeichnete Unternehmen auf die Dauer von vier Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet worden ist, in Höhe von 20000 4,

C. für das vorstehend unter A. 3 bezeichnete Unternehmen auf die Dauer von vier Fahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in wel bem der Betrieb de Bähn eröffnet worden ist. in Höhe von 40 000 S und für weitere vier Betriebs jahre in Höhe von 2900 0 „,

d. für das vorstehend unter B. bezeichnete Unternebmen anf die Dauer von vier Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet worden ist, in Höhe von drei Pro— zent, auf die Dauer von weiteren vier Betriebsjahren in Höhe von zwei Prozent und für weitere zwei Betriebsjahre in Höhe von einem und einem neuntel (1163) Prozent, zusammen in Höhe von zweiundzwanzig zwei neuntel (2274) Prozent desjenigen Kapitals, welches zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahr, sowie zur Herstellung einer Chausseeverbindung vom Bahnhof Stablhammer nach Sohnitz und zur Verzinsung der Bau— gelder während der bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Betrieb eröffnet wird, zu berechnenden Bauzeit baar verwendet und nach Vollendung des Baues auf Grund der von dem Vorstande der Recht- Oder Ufer ⸗Eisenbahnagesellschaft zu legenden Rechnung von dem Minifter der öffentlichen Arbeiten festiustellen ist, jedenfalls arer den Betrag von neun Millionen Mark nicht übersteigen darf.

Der Referent Herr von Simpson-Georgenburg empfahl die

er hätte zwar einer direkten Bahn von Rybnik nach Sohrau den Vorzug gegeben, im Interesse des Zustandekommens des Ge⸗ setzes ersuche er jedoch, dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses

zuzustimmen, und richtete an den Minister für die öffentlichen Arbeiten die Bitte, für die recht baldige Inangriffnahme des Baues

der Linie Orzesche⸗Sohrau durch die Oberschlesische Eisenbahn— gesellschaft zu wirken. D r der Vorwurf der Trunksucht gemacht, dies

Der oberschlesischen Bevölkerung werde ies sei mittelbar dem Mangel an Kommunikationsmitteln zuzuschreiben und werde

durch Herrichtung dieser Bahnstrecke erheblich gemildert werden.

Der Staats Minister Maybach verwies darauf, daß die Regie—

rung hom. aber das Abgeordnetenhaus habe sich für

ja auch für die Linie Ryhnik-Sohrau inklinire, die obengenannte

Linie entschieden, und bitte er das Haus, diesem Beschluß zu⸗

welche

S8. —7 wurden ohne weitere Diskussion nach vorangegan⸗

gener Empfehlung des Referenten angenommen.

einrichtungen bei Gemeinheitstheilungen und Zusammen⸗ 5

legungen fowie 150 000 6 zur Förderung des Flachs baues 2c.

zustimmen. Es werde zwar einige Schwierigkeiten bei der DOberschlesischen Eisenbahngesellschaft hervorrufen, alle in er laube, daß er diese Hindernisse mit einiger Energie beseitigen önne. Die Diskufsion wurde geschlossen und sämmtliche Posi⸗ tionen des Gesetzes wurden ohne weitere Diskussion den Be— schlüssen des Abgeordnetenhauses entsprechend genehmigt.

Als dritter Gegenstand der Tagesordnung folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über den Bericht

über die bisherige Ausführung des 8. 4 des Gesetzes, betreffend

elere on . den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Bei 8. 8, welcher 306 000 M zur Förderung der Folge⸗

aussetzt, sah sich Freiherr von Mirbach veranlaßt, auf mehrere sehr bemerkenswerthe Aeußerungen der Motive hinzuweisen,

wonach z. B. der Wechsel unter dem kleinen Grundbesitz

große Verwüstungen angerichtet habe. Daraus gehe doch evident

hervor, daß eine Beschränkung der Wechselfähigkeit nicht a limine abgewiesen werden dürfe. Weiter falle schmerzlich die rapide zunehmende Zersplitterung des Grundbesitzes auf, was das

ö

liche Bericht der Eisenbahnkommission über

Ministerium nothwendig dazu führen müsse, zu erwägen, ob

nicht das bäuerliche Erbrecht anders zu regeln sei. habe die gegenwärtige Gestaltung des Realkreditrechtes nach den Motiven viel an dem Nothstande verschuldet; auch hier müsse eine legislatorische Besserung in Betracht gezogen werden, desgleichen

Ebenso

bezüglich des Flachsbaues, welcher durch die Bestimmungen des

gegenwärtigen Gesetzes nicht in verdientem Maße werde gejördert Verl igen 6 Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die dritte

werden. Trotz dieser Ausstellungen werde er jedoch für den s. 8 stimmen. Der §. 8 wurde hierauf angenommen, ebenso die 85. 9— 14 ohne weitere Diskussion. Die Resolution sub 2b. wurde aber abgelehnt und ebenso der Antrag bezüglich der Brücke bei Krappitz.

Das Haus trat nunmehr in die Berathung des münd⸗ lichen Berichts der X. Kommission über den Gesetzentwurf,

betreffend die Betheiligung des Stagtes bei dem Bau i ne, batte angenommen. 5. 4 Absatz I, lautet nach dem Kommissions⸗

einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. Der Be⸗ richterstatter, Herr von Simpson-⸗-Georgenburg beantragte Namens der Kommission:

1 dem Gesetzentwurfe in der vom Hause der Abgeordneten beschloffenen Faffung unverändert die verfassungsmäßige Zustim⸗ mung zu ertheilen; .

2) die Petstion des Magistrats zu Landtherg Q / S. mit dem Antrage, die Verbindung der Gren,stadt Lande berg O. S. mit der projektirten Eisenbabhnlinie Creuiburg⸗ Rosenberg⸗ Lublinitz⸗ Roschentin. Ludwig tbal und Beuthen zu bewirken, durch die vor⸗ stehende Beschlußfassung für erledigt zu erklären!. .

Der 5. I des Gefetzes lautet nach den Beschlüssen des

Abgeordnetenhauses:

Die Staatsregierung wird ermächtigt: A. der Oberschle⸗ ien Eisenbahngesellschast im Falle der von ihr bewirkten Aus⸗ führung

1) einer von der Wilhelmsbabn unweit Rybnik oder Drzesche nach Sohrau führenden Bahn,

AZ) einer von der Wilhelmebahn unweit Rybnik nach Los lau führenden Eisenbahn, -

s) einer von der Oberschlesischen Haurtbahn unweit Oppeln nach Reiffe führenden Bahn nebst Abzweigung von Schiedlow nach Grottkan oder einem anderen geeigneten Punkte der Neisse⸗⸗ Brieger Eisenbahn; ö ; .

B. der RechteDder Ufer ⸗Eisenbahngesellschaft im Falle der von ihr bewirkten Ausführung .

einer Eisenbahn von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz nachssehend bezeichnete sährliche, je zur Hälfte am 30. Juni und 30. Dezember zahlbare Beihülfen zu gewähren, und war: 3

Staat vom 20. Dezember 1879, und des §. 5 des Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn-Unternehmens für den Staat vom 14. Februar 1880. Der Referent, Herr Hasselbach, beantragte, durch den Bericht des Arbeits-Ministers diesen Nachweis für geführt zu erachten, und das Haus trat dem Antrag ohne Debatte bei. .

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ den Bericht, be⸗ treffend die Verwendung des Erlöses für eine ver⸗ kaufte Berliner Stadtbahnparzelle. Der Referent, Herr Brüning, beantragte, den Bericht durch Kenntnißnahme ür erledigt zu erachten. Das Haus trat dem Antrage ohne Diskussion bei.

Schluß der Sitzung 31! Uhr.

Im weiteren Ver aufe der gestrigen (59.) Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. De⸗ zember 1872 und die Ergänzung derselben ein. Zur General⸗ diskussion wurde das Wort nicht verlangt.

In der Spezialdiskussion wurden die 83. 1—3 ohne De⸗

beschlusse:

Städte, welche eine Einwohnerzahl von mindestens 25000 Seelen haben, und gegenwärtig einem Landkreise angebören, sind befugt, für sich einen Kreisverband, Stadtkreis (8. 169) zu bilden und zu diesem Behufe aus dem bisherigen Freisverbande auszu— scheiden. ; . ;

Hierzu hatte der Abg. Born folgende Anträge gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschlieben:

Im 5§. 4 Absatz 1 statt ‚25 000“ zu setzen: . 20 O00*; hinter §. 74 aufzunehmen:

§. 77, Absatz 2.

Demgemäß bat der Landrath auch ferner die gesammte Po—- lizeiverwaltung im Kreise und in dessen einzelnen Amtebezirken, Gemeinden und Gutsbezirken, mit Ausschluß der Städte mit mehr als 10090 Einwohnern, zu überwachen. .

Ferner hatten die Abgg. Bachem und Hüffer beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Finter dem Absatze J des 8. 4 der Besck lüsse zweiter Be— rathung eventuell für den Fall der Annahme des Antrags des Abg. Born linter dem Absatz 1 in seiner demnächstigen Fassung folgenden Zusatz aufzunehmen:

Durch Königliche Verordnung kann jedech nach Anhörung des Provinzial⸗Lñandtages auch Städten von geringerer Ein⸗ wohnerjabl auf Grund besonderer Verhältnisse das Auesschei⸗ den aus dem bisherigen und die Bildung eines eigenen Kreis verbandes gestattet werden. :

Der Abg. Born wiederholte die schon in der zweiten Be⸗ rathung für seine Anträge von ihm vorgebrachten Argumente, insonderheit dasjenige, daß die Städte nicht lediglich aus egöistischen Gründen aus dem Verbande der Landkreise her⸗

18861.

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auszukommen suchen würden. Redner wies darauf hin, daß das durch den Landrath geübte Ueberwachungsrecht über die Städte mit den größten Schwierigkeiten verbunden sei, shne daß man dabej an Chikanen auf einer oder der andern Seite zu denken habe. Dergleichen habe neulich, und zwar eben so unrichtig, der Abg. von Heydebrandt in dem Verkehr der Landleute mit der Stadtbevölkerung überhaupt, besonders be⸗ züglich des Marktverkehrs, herausfinden wollen. So gut wie die Städte von 25 000 Seelen direkt von dem Regierungs— Präsidenten ressortirten, müßten auch die von 10000 Ein⸗ wohnern ihre eigene Polizeiverwaltung haben.

Der Pinister des Innern Graf zu Eulenburg meinte, die Aufficht des Landraths sei so ausgiebig erörtert, daß er bitte, es bei dem Beschluß in erster Lesung zu belassen.

Der Abg. Bachem befürwortete seinen Antrag. Der⸗ selbe bezwecke, Mißständen abzuhelfen, die aus der zwangs— weisen Einfügung einzelner Städte in einen anderen Kreis⸗ verband für diefelben entstehen könnten. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, konnte das Bedürfniß zu einer solchen gesetzgeberischen Anordnung nicht anerkennen, er wolle aber dem Antrage nicht prinzipiell entgegentreten.

Der Abg. von Wedell⸗Piesdorf erklärte, daß, da der An⸗ trag Bachem erst heute eingelaufen sei, ein Beschluß seiner Fraktion noch nicht habe gefaßt werden können; er persönlich werde dem Antrage Bachem beistimmen, weil das Ab—

eordnetenhaus nicht in der Lage sei, die bei dergleichen Aus⸗ scheidungen in Frage kommenden lokalen Verhältnisse gehörig zu prüfen.

Der Antrag Born zu 5. 7 wurde mit 159 gegen 147 Stimmen abgelehnt; der Antrag Born zu 8. 4 wurde eben⸗ falls verworfen; dagegen wurde der Antrag Bachem zu 8. 4 mit großer Majorität angenommen, im Uebrigen die Kom⸗ missionsanträge. ;

Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Dr. Hänel, daß er, weil er die Fragestellung nicht verstanden, anders gestimmt habe, als er eigentlich gewollt habe.

Der Präsident von Köller nahm Gelegenheit, das Haus doch wenigstens während der Fragestellung um so viel Ruhe zu bitten, daß dieselbe verstanden werden könne.

Darnach wurden die folgenden Paragraphen ohne Dis— kussion angenommen.

Zu 5§. 59 bemerkte der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neu⸗ kirch (Muͤhlhausen), er habe bei der zweiten Lesung darauf

aufmerksam gemacht, daß durch die Fassung des 5. 59 eine

Zweideutigkeit darüber entstehen könne, ob an den bis jetzt be—

stehenden Bestimmungen betreffs der Polizeigufsicht über die Chausseen Aenderungen eintreten sollten; es sei damals diese Ansicht verneint, aber er möchte doch die Regierung bitten, bündige Auskunft über diesen Punkt zu geben. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Pr. Fröhlich erwiderte, er könne dem Vorredner die Bestätigung geben, daß die Absicht der Regierung nicht dahin gehe, die Wegepolizei des Amtsvorstehers auszudehnen auf die Chausseen; es follte vielmehr das alte Verfahren in Geltung bleiben. Danach wurden die §§. 59 bis 73 angenommen. §. 74 lautet nach der Fassung der zweiten Lesung: Der Landrath wird vom Könige ernannt. Der Kreistag ist befugt, für die Besetzung eines erledigten Landrathamtes geeignete Personen in Vorschlag zu bringen. Geeinnet zur Bekleidung der Stelle eines Landraihs sind die⸗ je igen Personen, welche die Befähigung zum höheren Verwal⸗

tungs oder Justisdienst erlangt baben. . Diejenigen Personen, welcbe von einem Kreistage vorgeschla⸗ gen werden, sind auch dann als geeignet zur Bekleidung der be⸗ 8 ö.

en, wenn sie: seit mindestens einem J dem Kreise oder Wohnsitz angehören, und vierjährigen Zeitraumes a entweder als Referendare in der Justiz b. oder in Selbstoerwaltungsämtern der oder der Provinz thätig gewesen sind.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa beantragte folgende Fassung: den letzten Satz so zu fassen: „Geeignet sind ferner auch diejenigen Personen, welche seit mindestens einem Jahre u. s. w wie oben.“

Der Abg. Dr. Wehr bemerkte, der Minister des Innern habe am 8. Februar wörtlich erklärt: „Wenn es nicht gelinge, eine Vereinbarung in dieser Angelegenheit zu Stande zu bringen, würde der Minister das Haus in der That bitten, eine Bestimmung in dem 5§. 74 hierüber überhaupt gar nicht zu treffen, weil andererseits das Zustandekommen dieses für die östlichen Provinzen nothwendigen Gesetzes in Frage gestellt werden würde. Eine solche Vereinbarung könne aber nicht zu Stande kommen auf Grund der Beschlüsse der Kommission.“ Danach wolle also die Staatsregierung unter keinen Umständen ein Gesetz, in welchem dieser Paragraph der zweiten Lesung vor handen fei, annehmen. Sollte diese seine Auffassung nicht richtig sein, so glaube er doch, daß der Antrag von Heydebrand hier keine Aussicht auf Annahme habe, selbst wenn derselbe im Herrenhause angenommen werden sollte, da der größte Theil des Hauses voraussichtlich dagegen stimmen werde. Da nun das Gefetz unbedingt nothwendig sei und man sich un⸗ möglich der Gefahr aussetzen könne, daß wegen dDieses einen Paragraphen, der an und für sich gar nicht in die Kreisord⸗ nung hineingehöre, dieses nothwendige Gesetz nicht zu Stande komme, so bitte er das Haus, den Standpunkt seiner Partei, daß diese Sache überhaupt nicht in die Kreisordnung gehöre, zu adoptiren und den 5. 74 abzulehnen. Er meine, daß man damit Zeit erspare und verhüte, das hohe Haus und die Staatsregierung in eine Zwangslage zu setzen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, das Verfahren des Vorredners sei ein so außergewöhnliches, daß er dagegen ab⸗ solut Protest erheben müsse. Das Verhandeln 5 Re⸗ gierung und zwei Kammern erfordere, daß in allen drei Fak⸗ lsoren eine ruhige Erwägung stattfinde. Man wisse ja noch gar nicht, wie das Herrenhaus denke. Er begreife zwar sehr wobl die Denkungsart Einzelner, daß, wenn ein Minister Ja oder Nein verlange, man danach stimmen müsse; andere Leute verständen das aber nicht. Uebrigens sei ja der Minister nicht die alleinige Instanz in der Regierung, sondern es gebe noch eine höhere Stelle.

1 242 Cor 13r** 551 1 * 1 treffenden Landrathestelle zu erach . . . . durch Grundbesiß * * C. * ** 1 s während eines * 2 oder Verwaltung, Kreise, des Bejrks