Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg entgegnete, er seinerseits könne nicht acceptiren, daß es etwas Unerhörtes und Unzulässiges sei, daß Seitens der Staatsregierung eine Erklärung über ihre Stellung zu einem Vorschlage abgegeben werde, in der Richtung, ob sie denselben für annehmbar halte oder nicht. Er gebe eine solche Erklärung nicht gern ab, und fie fei auch, wenn sie abgegeben würde, gar nicht in der Ab⸗ sicht abgegeben oder geeignet, jede Diskussion abzuschneiden. Aber ein Möment, das wie er glaube, jeder politische Mann bei feinen Entschlüssen in Betracht ziehen müsse, sei, daß derselbe bei Fassung seiner Beschlüsse seine Ziele wirklich erreichen könne; aus diesem Gesichtspunkte bitte er, die Erklärung ent⸗ gegen zu nehmen, die er bei der zweiten Lesung schon abge— zeßen habe, daß der beschlossene 8. 4 in diesem Gesetz für die Regierung nicht annehmbar sei. Der Abg. Windthorst habe mit vollem Recht gesagt, daß ein Minister nicht im Stande sei, eine solche Erklärung für die ganze Staatsregierung abzugeben, und man könne wohl denken, daß er sich nicht auf dies Gebiet begeben würde, wenn er sich nicht völlig sicher fühlte. Er vermeide, wie gesagt, dergleichen Erklärungen so viel wie möglich, hier aber müsse er fie geben. Dadurch sei ja die endgültige Regelung der An⸗ gelegenheit nicht gefährdet; er habe schon damals gesagt, daß er hoffe, so bald als möglich, womöglich schon im nächsten Winter, eine Vorlage über diese Frage zu hringen. Aber ebenfo wie in der ersten Lesung gebe er auch heute die Er— klärung ab: diese Frage könne hier nur dann erledigt werden, wenn eine allgemeine Uebereinstimmung vorhanden sei, dies sei nicht der Fall und er bitte, über die Qualifikation der Landräthe keine Bestimmung zu treffen und von der Regelung dieser Frage hier abzusehen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa bedauerte, daß der Minister sich nicht über den von ihm gestellten An— trag geäußert habe, er und seine politischen Freunde seien überzéugt, die Regelung dieser Frage in diesem Moment noch nicht aufgeben zu sollen, zumal die Differenzpunkte keineswegs von großer prinzipieller Bedeutung Feien. Die Sache liege einfach so: sei man im Hause der Meinung, daß, nachdem man den Standpunkt der Parteien, nachdem man den Stand⸗ punkt der Staatsregierung kennen gelernt habe, es überhaupt
noch möglich sei, etwas zu Stande zu bringen, oder glaube
man, daß es sich empfehle, diese Angelegenheit auf eine spätere Zeit zu verschieben? Seine politischen Freunde und er hätten in diefer Beziehung mit Recht geglaubt, die Regelung dieser Angelegenheit in diesem Moment noch nicht aufgeben zu sollen; er habe aus den Ausführungen der Redner der verschiedenen Parteien nicht entnehmen können, daß Differenzpunkte von so prinzipieller Bedeutung vorlägen, daß die ganze Angelegenheit daran scheitern sollte. In disser Erwägung habe seine Partei nichts unversucht lassen wollen, um vielleicht zu einem Resultat zu kommen; er habe heute noch einmal diesen Antrag ein⸗ gebracht, er glaube und sei heute noch überz-ugt, daß auf dieser Basis auch an dieser Stelle etwas zu erreichen sein dürfte, und wenn der Abg. Dr. Wehr mit solcher Bestimmt— heit davon gesprochen habe, daß dieser Antrag absolut leine IUnnahme finden könnte, sei es jetzt, sei es später, so möge vielleicht der Abg. Dr. Wehr, den er sonst sehr hoch schätze, genauere Informationen darüber haben wie er; aber von der Prophetengabe des Abg. Wehr habe er bis jetzt zu wenig Beweise, um sicch darauf verlassen zu können. Er möchte nochmals zu erwägen geben, ob man im Interesse des Landes nicht wohl thue, Unter Acceptirung seines Unteramendements die Kommissionsbeschlüsse, die auch er sonst überall aufrecht erhalten wolle, anzunehmen.
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, bemerkte, daß seine Ausführungen sich nur auf den Fall bezogen hätten,
daß ber Antrag des Vorredners, mit dem die Regierung ein⸗
verstanden sei, abgelehnt würde.
Der Abg. Dirichlet erklärte, seine Partei sei an dem Kom—⸗ missionsbeschlusse und dem Heydebrandschen Antrage absolut unschuldig, da seine (des Redners) Partei sich in der Kommission gegen jede Regelung dieser Frage an dieser Stelle erklärt habe. Aber gegenüber dem jezt vorliegenden Beschlusse, der in zweiter
Lesung mit sehr großer Majorität gefaßt sei, gebiete es in ge⸗ wissem Grade die parlamentarische Konsequenz, sich durch Drohungen nicht irre machen zu lassen. Die „absolute Noth⸗ wendigkeit“ diefes Gesetzes solle der Abg. Wehr noch beweisen. Komme dasselbe nicht zu Stande, so sei das noch keine Gefahr für das Vaterland oder die Verwaltung.
Der Abg. Dr. Wehr betonte, daß er völlig mißverstanden worden sei. Er habe behauptet, daß, weil die Parteien bei ihrem Standpunkt beharren würhen, ein Zustandekommen unmöglich sei, nicht, daß das Haus thun solle, was der Minister wolle. Der Minister habe den von Heydebrandschen Antrag besür⸗ wortet und er meine, daß, wenn das Haus sich nicht beeinflussen lassen und nicht so stimmen werde, wie der Minister wolle, das Gesetz nicht zu Stande kommen werde. Wenn die ganze Angelegenheit in den Rahmen eines Gesetzes hineinpaßte, dann brauchte man eine solche Erklärung des M ůinisters nicht zu provoziren. Aber da eine Sache in das Gesetz hinein⸗ gebracht werden solle, die eigentlich nicht hineingehöre, so sei es wichtig, die Meinung der Regierung, ob eine solche Ange⸗ legenheit hineinkommen solle oder nicht, zu kennen. Warum alfo diese Entrüstung der Abgg. Windthorst und Dirichlet?
Außerdem vertrete er den Standpunkt seiner Partei, habe
immer gegen diese Bestimmung gestimmt und seine Meinung nicht geändert, sondern nur die frühere Haltung seiner Partei nochmals präzisirt und nur etwas schärfer die Gründe des Abg. von Zedlitz accentuirt. Er weise die Unterstellungen des Abg. Windthorst ganz entschieden zurück.
Der Abg. Dr. Windtho st bemerkte, es könne ihm nur angenehm sein, wenn der Abg. Wehr gewissermaßen seinen Rückzug antrete. Er bleibe aber dabei: durch eine solche Er⸗ klärung die Sache abschneiden, heiße das Zweikammersystem aufheben. Wie diese Materie nicht in den Rahmen dieses Gesetzes passen solle, verstehe er nicht. Stehe denn nicht auch in der Vorlage der Regierung eine solche Bestimmung? Das Haus wolle sie doch nur modifiziren! Es könne nicht die Abficht fein, ohne Noth Schwierigkeiten zu be⸗ reiten? die ganze Kreisordnung würde aber an Werth verlieren, wenn die Qualifikations bedingungen des wesentlichen Trägers derselben, des Landraths, nicht fest⸗ gestellt würden. Daß der Abg. Dirichlet nicht den Werth auf biese Best mmung lege, den er (Medner) darauf lege, komme viclleicht daher, daß der Abg. Dirichlet sich in unbewußtem Einverständnisse mit der Tendenz der Regierung befinde, daß alle Landräthe aus examinirten Leuten hervorgehen sollten. Er sei ein entschiedener Gegner derselben, weil er auf dem Landrathsposten Männer sehen möchte, die selbständig, ohne Rücksicht auf Avancement, ihren Kreis vertreten sollten.
heitstheilungen oder Servitutablösungen zu gewähren s nur als Gesammtabfindungen zugewiesen werden dürften.
Der Abg. Filbry erkannte die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes mit Rücksicht auf die Erhaltung des Waldbestandes an; angesichts dieses wichtigen Momentes dürfe man auch die Bedenken außer Acht lassen, welche daraus entständen, daß chränkungen des Eigenthums bei der Ertheilung der wichtigsten Vorrechte beseitigt, und mit dieser Maßgabe hätten weder die der Innung nicht ange—
nach Art. 9 der Verfassung Bes nicht zulässig seien; denn es entstehe s aus kein Schaden. Er bedauere, daß er bei allgemeiner Aner⸗ kennung des Prinzips des Gesetzes doch erhelliche Bedenken gegen einzelne Bestimmungen habe, welche in der Bevormun⸗ dung der Waldbesitzer zu weit gingen.
Der Abg. Knebel war über die Bedürfnißfrage mit dem Vorredner einverstanden; der Staat dürfe in seiner Aufsicht nur so weit gehen, als ein öffentliches Recht vorliege. Der Staat habe ein Interesse daran, daß der Wald erhalten bleibe; weiter dürfe derselbe in seiner Aufsicht nicht gehen; ob der Wald etwas besser verwaltet werde, sei nicht Sache des Staates. Um das berechtigte Interesse des Staates wahrzu— nehmen, sei das Waldschutzgesetz erlassen, welches dem Laien⸗ element' bie Beaussichtigung gebe; dieses Gesetz sollte ausge⸗ führt werden, es biete Handhabung genug, um den Wald⸗ bestand zu schützen.
Der Abg. Dr. Langerhans sührte aus, daß der Eingriff in das Privateigenthum, den dies Gesetz enthalte, nicht
29r 10 1m S sj ö 2 jsniel s s 5 9 si j Vim? Echtäeh ntfs, welchen? es gen hre. . Korporation im Staate besitze. Beispielsweise hätten sich die
S 000 000 ha Waldboden s von Gemeinden; es würden aber nicht einmal alle diese Wald⸗ stücke unter dieses Gesetz fallen, da etwa 25 Proz, derselben unter 50 ha groß seien, also kaum forstwirthschaftlich betrieben werden könnten. Wolle man den Waldbestand erhalten, dann solle man sich an die Privaten wenden, welche ausgedehnte Waldungen besäßen, da würde die schützende Thätigkeit viel lohnender sein.
bitte das Haus, an den Beschlüssen zweiter Lesung fest— zuhalten.
Der Abg. Dirichlet bemerkte, er sei soeben als ein Bei⸗ spiel für die Philosophie des Unbewußten hingestellt worden, könne aber versichern, daß er in dieser Frage durchaus klar und kein Verehrer des Assessorismus im Landrathsamte sei.
Der Abg. Dr. Wehr erklärte, er sei durchaus nicht auf
dem Rückzuge, seine Ausführungen seien lediglich eine Kon⸗ seguenz seiner Abstimmung in zweiter Lesung. Zweifelhaft sei nur noch, wann der Abg. Windthorst seinen Rückzug an⸗ treten werde.
Der Antrag von Heydebrand wurde abgelehnt und 5. 74
nach dem Beschluß der zweiten Lesung bestätigt.
Zu §. 97 (Absatz 1, Ziffer 7, welcher nach der zweiten
Lesung lautet:
Chefrauen, sowohl groß wie minderjährige, können durch ihren Ehrmann, Kinder unter väterlicher Gewalt durch ihren Vater, bevormundete Personen durch ihren Vormund oder Pfleger ver⸗ treten werden.
hatte der Abg. Günther folgenden Antrag gestellt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Im 8. 97, Absatz 1, Ziffer? am Schlusse hinter dem Worte „werden“ hinzuzufügen:
„Wird die Vormundschaft oder Pflegschaft von weiblichen Personen gesührt, so kann deren Vertretung rach Maßgabe der Bestimmung unter 4 erfolgen.“
Dieser Antrag wurde nach kurzer Debatte angenommen.
Zu 8. 116, Absatz 2, welcher lautet:
Für die Vollziehung dieser Wahlen gelten die Vorschriften des diesem Gefetze beizesügten Reglements. Gegen das stattgehabte Walverfahren kann jedes Mitglied des Kreistages bis zum Schlusse des Kreistages Einspruch bei dem Vorsitzenden erheben. Die endgültige Beschlußfassung über den Einspiuch steht dem Kreistage zu.
hatte der Abg. Drawe folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle b'ichli⸗ßen hinter 8. 116 eirzuschalten: 8 118, Absatz 3, letzter Satz. Die Zasammen⸗
berufung des Kreistages muß innerhalb spätestens 6 Wochen er⸗ folgen, fobald dieselbe von einem Viertel der Kreis tagkabgeordneten
oder von dem Kreisautschusse verlanzt wird. . Nachdem der Minister des Innern Graf zu Eulenburg
und die Abgg. von Wedell-Piesdorf und Freiherr von Min⸗ nigerode den Antrag für überflüssig erklärt hatten, wurde der⸗ selbe mit 153 gegen 153 Stimmen abgelehnt.
Der Rest des Gesetzes, sowie das Wahlreglement wurden, . noch mit einem Zusatzantrage des Abg. Bohtz zu
t ordnung kann auch eine zur Wählerverfammlang gekörige Per on zum Protokollführer ernangt werden,“
angenommen.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung
von Bestimmungen der Provinziglordnung für die Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsfen,. vom 29. Juni 1875 und die Ergänzung derselben wurde nach unwesentlicher Debatte angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes über gemeinschaftliche Holzungen,
Die verstärkte Agrarkommission hatte im Gesetzentwurf in
8. 1, welcher diejenigen Waldflächen aufzählt, auf die das Gesetz Anwendung finden solle, einen Zusatz gegeben, laut dessen die Abfindungen, welche den Berechtigten bei Gemein⸗ gen,
*
ür die Eigenthümer dar—
eien nur ca. 100 000 ha im Besitze
Der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath
Pr. , , . z . . , . führbar sein, und etwaige Versuche in dieser Richtung würden sem Gesetzettwurf dahin, daß zu der letzteren Befürchtung weber der Sache noch den Innungen zum Vortheil gereiche a, . . . k her . z ereichen. kein Grund vorhanden sei, wenngleich die Nothwendigkeit zur . ) 3 ee, , Herbeisührung einer geordneten Waldwirthschaft für die Ge⸗ * e ine Verhbesse er g . 1 . J nne. hob hervor, daß eine Verbesserung der jetzigen Lage des meinheitswaldungen ebenso wie für die Gemeindewaldungen ö. n g,. jetzigen gag e
anerkannt werden müsse. Die Staatsaufsicht greife verhältniß⸗ mäßig sehr wenig in die Privatverwaltung ein.
In Ler Abstimmung wurde 8§. 1 in der Kommissions⸗
fassung angenommen, worauf sich das Haus um 41 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr vertagte.
— Die achte Sitzung des permanenten Aus⸗ schusses des Volkswirthschaftsraths wurde am 16. d. M. von dem Vorsitzenden, Staats-Minister von
Boetticher, um 11 Uhr eröffnet.
Als Stellvertreter waren neu eingetreten der Kommerzien⸗ Rath Kade, der Geheime Kommerzien-Rath Herz, der Fabrik⸗ besitzer Riem ann und der Forstinspektor Klauditz.
Als Regierungskommissar war anwesend der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann.
Der Vorsitzende brachte eine Resolution zur Kenntniß der Versammlung, welche am 9. d. M. zufolge Mittheilung des Baumeisters Felisch von einer Versammlung deutscher Bau⸗ gewerksmeister und Obermeister zu Verlin, in Bezug auf die Üimgestaltung des Innungswesens gefaßt worden ist.
Es wurde darauf in die Fortsetzung der Diskussion ein gelreten.
Zu §. 100. der Vorlage lagen folgende Anträge vor:
1) Der Bautischlermeister Vorder brügge beantragte, unter Nr. 1 hinter Art“ fortzufahren: ;
sind von der Innungsbebörde zu entscheiden, auch dann wenn der Arbeitgeber! u. s. w. wie in der Vorlage. .
2) Dersel be: die Nr. 3 wie folgt zu fassen:
„daß Arbeitgebern der unter Nr. 1 bezeichneten Art das Recht, Lebrlinge zu halten, entzogen werden karn, wenn 9. ibre Pflichten als Lehrherr nicht erfüllen eder erfüllen önnen.
3) Der Rittergutsbesitzer von Below: in dem votstebenden An—
trage die Worte oder erfüllen können“ zu streichen.
4) Der Kaufmann Kochhann: den §5 10e. zu streichen.
5) Der Kommerzen ⸗ Rath Kade: im ersten Alinea die Woite „deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lebrlingswesens sich bewährt hat“
jn streichen. 6) Der Scklossermeister Rust: in der zweiten Zeile der Nr. 1 auf Zeile 2 die Worte auf Anrufen eines der streitenden Theile“ zu streichen. ;
7) Der Freiherr von Landeberg folgenden Zusaßz:
„Innerhalb des Bezirk einer Innung sinad zu dem Be— triebe der in der Innung vertretenen Gewerbe, insofem dieselben kis zur Einführung der Janung nicht bereits selbständig betrieben worden sirnd, nur die Mitalieder der Innung berechtigt; es kann jedoch die höhere Verwaltungs behörde den Betrieb eines Gewerbes für einen Innungs bezitk auch Nichtmitgliedern gestatten.“ ö
8) Der Kemmerzien Rath Wesenfeld: der Nummer 2 des Absatz 1 kinzuzusetzen:
„Die Prüfung der Lehrlinge ist von einer durch die Ver— waltungsbehörde zu berufen den Kommission vorzunehmen, in welcher die eine Hälfte der Mitgliederzahl von Seiten der Janung und die andere Hälste derselben durch die Be⸗ hörde ernannt wird.“
9) Der Bautischlermeister Vorderbrügge: dem Antrage Wesenfeld hinter dem Worte Lehrlinge“ Zeile 1 die Warte einzufügen:
solcher Arbeitgeber, welche der Innung nicht angehören.“ Sämmtliche Anträge fanden ausreichende Unterstützung. Der Referent Freiherr von Landsberg wies darauf
hin, daß der vorliegende Paragraph des Entwurfs am tiefsten
23, 51 Nr 1 und 109 der Kreis⸗ t
in die bestehende Rechtslage einschneide. Derselbe beruhe auf der vom Reichstage gegebenen Anregung, welche dort mit 152 gegen 102 Stimmen beschlossen sei, und werde einen gewissen Zwang auf die Handwerker zum Beitritt zur Innung dadurch ausüben, daß dieser eine Wirksamkeit über ihren Kreis hin⸗
aus, namentlich in Bezug auf das Lehrlingswesen eingeräumt
werden solle. Derartige Vorrechte müßten aber nach der An—
sicht des Redners den Innungen verliehen werden, wenn den Letzteren dauernde Lebensfähigkeit gesichert werden solle; frei⸗ willig geschehe nach den bisherigen Erfahrungen eine er— sprießliche Organisationen der Innungen nicht, andererseits sei es vielleicht zür Zeit noch nicht ausführbar, die obligatorische
Innung einzuführen. Gegen das jetzt herrschende System, welches den Angehörigen der Innungen nur Pflichten auf— bürde, ohne ihnen entsprechende Rechte zu gewähren, richteten sich zahlreiche Petitionen aus Handwerkerkreisen. Redner halte diese Strömung im Gegensatz zu der Richtung, welche schran⸗ kenlose Freiheit der Bewegung als oberste Regel festhalten will, für vollkommen berechtigt. Die Bedenken, welche allen⸗ falls gegen die Einführung eines Innungszwanges sprechen könnten, würden im Plane des Entwurfs durch das Da⸗ zwischentreten des Ermessens der höheren Verwaltungsbehörde
hörigen Meister noch das Großgewerbe eine Schädigung berech
kigter Interessen zu befürchten. Letzteres werde übrigens für befugt zu erachten sein, sich die Vortheile der Innung durch Beitritt zu derselben anzueignen. Durch Einbringung seines
Antrages wolle Redner seiner persönlichen Ansicht schließlich dahin Ausdruck geben, daß ein weiteres Eingehen auf die von vielen Seiten erhobene Forderung der Wiedereinführung eines Innungezwanges, als es in der Vorlage dargeboten sei, sehr ernstlich in Erwägung zu ziehen sei.
Der Korreferent Kaufmann Kochhann erklärte sich gegen den 8. 100 e der Vorlage, weil er die Rechtsgleichheit der Reichs bürger verletze, in den verschiedenen Provinzen ganz ab— weichende Rechtszustände schaffe, und zu ungleicher Behand⸗ lung der Innungen in ein und derselben Stadt führen könne. Uebrigens gebe der Entwurf, auch abgesehen von diesem Paragra⸗ phen, den Innungen so weitgehende Vorrechte, wie sie keine ähnliche
Handelskammern ihren umfassenden Wirkungskreis ohne alle Fußere Unterstützung geschaffen, und lieferten den Beweis, daß es mehr als auf die äußere Ausstattung solcher Institu⸗ tionen auf den Geist ankäme, der in ihnen lebte. In dieser wichtigsten Beziehung aber seien die Bestimmungen des Ent⸗ wurfs höchst bedenklich, wenn sie den Innungsmeistern einen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb und die Ausbildung der Lehrlinge bei ihren Konkurrenten, den außerhalb der Innung stehenden Mitmeistern einräumen wollten. In Berlin würden übrigens die Bestimmungen des Paragraphen ganz undurch⸗
Der Korreferent Bautischlermeister Vorderbrügge
Handwerks dringend nothwendig sei. Redner sprach sich dafür aus, daß die Verleihung der im vorliegenden Entwurf in Aussicht gestellten Vorrechte nur solchen Innungen zu Theil würde, welche sich auf dem Gebiete des Lehrlingswesens be— währt hätte; hier läge der Hauptschaden in den jetzigen Ver⸗ hälinissen, hier auch die Handhabe zur Besserung. Die Ent⸗ scheidung der Streitigkeiten zwischen Lehrherren und Lehr⸗ lingen müßten möglichst allgemein den Innungen übertragen werden, und es sei nicht empfehlenswerth, hierin dem Belieben der Betheiligten Spielraum zu lassen. Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten und zur angemessenen Schlichtung derselben würde es erheblich beitragen, wenn das Verhältniß des Lehr⸗ herrn zum Lehrling in einem schriftlichen Lehrvertrage klar sestgeseßt sei — Seinen Antrag auf Abänderung der Nr. 3
begründete Redner, indem er eine Präzisirung der Voraus⸗
setzungen für wünschenswerth halte, unter denen einem Meister die Befugniß, Lehrlinge auszubilden, entzogen werden solle.
Der Stadtrath Ko sm ack erklärte, er habe für Meister⸗ prüfungen und Autonomie der Innungen zwar gestimmt, aber nur unter der Voraussetzung, daß den Innungen nicht die Befugniß zugestanden werde, ihre Entscheidungen außer⸗
halb stehenden Personen aufzudrängen. freten Unbetheiligter in Streitigkeiten zwischen Lehrherren und igen sei verderblich, zumal wenn die Unparteilichkeit so wie nach dem Entwurfe gesichert sei. sein werde, dürfe aus den Erfahrungen gefolgert welche man über die Wirkungen der Gewerbeordnung bis zur Mitte der sechziger Jahre gemacht habe. die vom Staats⸗-Ministerium in den ren vorgenommene Enquete hin, der Regierungen von Düsseldorf und Stettin, die daß bei den Meisterprüfungen Seitens ntesten die Objektivität Privilegirte Innungen
Jedes Dazwischen⸗ ] setzung einer Bewährung der Innungen; man sollte zunächst ben Eintritt diefes Ereignisses abwarten, und dann nach einer Reihe von Jahren würde es erst an der Zeit sein, die wei— teren Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.
Dem gegenüber wies der egierungskommissar auf die pädagogische Bedeutung hin, welche es habe, wenn den Innungen schon jetzt bestimmte Vorrechte in Aussicht gestellt
Daß dies nicht
von 1845 n Redner wies speziell auf fechziger Jah die Berichte egi zur Evidenz nachwiesen, daß b ] der Innungsmitglieder nicht im Entfer ewahrt wäre, welche erforderlich sei. den alle idealen Bestrebungen vernachlässigen, ausreichendes Interesse für die Vervollkommung werbedetriebes haben.
Der Kommerzien-Rath Kade begründete auf Beseitigung der Verleihung von schädlich sein, wei zelnen Innungen b keinen ÜUmständen das ihnen un cht gewähren un! halten werde, nach welchem Lehrlingssachen
insbesondere auf
ihres Ge—⸗
seinen Antrag des Ermessens der Verwaltungsbehörde bei diese Einrichtung würde ie die Rechtsgleichheit zwischen den ein⸗ Er wolle den Innungen unter ter Nr. 3 der Vorlage zuge— daß der Satz beibe⸗ die Entscheidungen der Innung in nur auf Anrufen
Vorrechten,
eeinträchtige.
standene Re
Geheime Bergrath Leuschner chen der unbeschränkten persönl schränkung durch die B — auͤf Seiten der Letzteren zu stehen. das Handwerk jetzt seinen golde chiedenen Gründen, die
erklärte im Kampfe heit und ihrer
ichen Frer edürfnisse und Interessen de
Es sei That— Boden verloren hierzu mitgewirkt, und Aus—⸗
gemeinheit sache, daß Unter den vers sei ein hauptsächlicher in der ma der Lehrlinge zu suchen,
ngelhaften Zuch denen man zu viel persön— Habe man nun das Zutrauen zu den se die Intelligenz des Handwerks s nicht im mindesten bed
Innungen, auferlegen, weitem Umfange, als dies irgend im Jnteresse der Industrie zulässig sei. in Antrag auf Schluß der Diskussion wurde ange—
bildung der liche Freiheit gewähre. Innungen, daß sie vorzugs repräsentiren würden, so sei e schlagenen Vorrechte zu verleihen. babe nicht in höherem Maße vorko nmen, allen menschlichen Einrichtungen, nnungsmeistern s gleichend wirken.
Zehandlung der
lich ihnen Ungerechtigkeiten
und die auch zwischen den Konkurrenz werde Ungleichheit in machen, wie
elbst stattfindende Prattisch werde sich eine Innungen nicht so fühlbar es der Theorie nach scheine; ein verständiges
zörde müsse hier als die richtige nerkannt werden.
ordneter Mittelstand ö ö Atome aufgelöste Volksmasse. Aus diesem Grunde erkläre sich = Redner für die Vorlage.
Der Korreferent Kochhann erachtete den angeblichen Rückgang der Industrie durch die Statistik für widerlegt. Das Verhältniß der Lehrlinge müsse gebessert werden; der Weg (hierzu sei die obligatorische Fortbildungsschule.
Vermittelung
Verwaltung? lung edner schloß
gesunden Praxis anerkar gemeinen den Aussührungen
sich mit dem sreiwilliger Organisation führe ni wierigkeiten, welche auf dem in der winden sein würden, Der Hauptpur wesens und hier dürfe man sich Vorlage vorgeschlagenen Zwang a rechtigt sei wie der Schulzwang. Red. er daß dem so tief eingreifenden Ermess nige leitende Gesichts hältnisse gegeben würden.
dürften von seiner Bese ikt sei die Regelung nicht scheuen, auszuüben, der ebenso be⸗ hielt es sür
Lehrlings-⸗
schenswerth, waltungsbehörde ei fung der Ver s der Lehrlinge der Meister versolge sein Antr bei deren Entwerfung ihm di
punkte für die Prü⸗ In Bezug auf die nicht zur Innung gehörigen nisprechen⸗ Analogie der Ge— chwebt habe, welche Rr. 3 der Vorlage wurde zunächst der Unterantrag von Below egen dieselben Stimmen, welchen sich die Herren Dietze und Kade anschlossen, angenommen und ebenso, unter Aus⸗ er eben abgestimmten Worte, der Antrag Vorder⸗ brügge gegen 11 Stimmen (Herz, Kochhann, Burg- Kosmack, Riemann, Jaffe, Kade, Freiherr von Landsberg, Dietze, von Below, Leyendecker). Der Schlußfatz wurde ohne Widerspruch angenommen. Der Zusatz von Landsberg gegen 2 Stimmen (von Hammerstein, von La ndsberg) abgelehnt. der nunmehrigen Fassung, mit dem Zusatz Wesen⸗ und der Abänderung Vorderbrügge⸗von Below wurde schließlich der ganze 58. 199e. der Vorlage gegen 8 Stimmen (Kochhann, Herz, Riemann, Burghardt, Kos mack, Jaffé, Leyendecker, Kamien) angenommen. Zum 5§. 101 lag folgender Antrag vor:
In Alinea 4 hinter dem Worte Wablprotokolles einzuschalten die Worte die Wahlen unterliegen der Be— stätigung der Aufsichtebebörse“. Kochbann.
Der Antragsteller erachtete den beantragter Zusatz im Interesse der Innungen selbst für geboten.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen; desgleichen 101 mit diesem Zusatz.
ag die Aufstellung einer e den Norm, werbegerichte in der Rheinprovinz vorge sehr Ersprießliches Baumwollens seine Zustimmung zur nach dem Antrage Vorderbrügge; Referenten sprach Redner ge gehenden Beitrittszwanges, weil er der Innungen erwartet.
Der Regierungskommissar der Geist in den Innungen für ihre L dend sei, und daß eine etwaige Ausnutzung der den Entwurf zugedachten Stärkung i Erwerbszwecken derblich für die Innungen selbst erweisen wü sei fo' oft der Einwand erhoben worden, die mit vielen Opfern in der Innung selbst hergestellte Ordnung fördere das Sandwerk nicht, weil die außerhalb der Innungen stehenden Meister sich um deren Ordnungen nicht kümmerten. Uebelstande solle der vorliegende Par abhelsen, wo eine Innung an einem ebiete des Lehrlingswesens entsprechend bewährt habe. Redner erörterte sodann die Bedenken, welche den einzelnen Abänderungsvorschlägen entgegenzusetzen sind.
Der Freiherr von Landsberg erklärte, daß Prinzip der Regierungsvorlage zustimme, Interesse des Zustandekommens der Vorlage auch mit dem Zusatz Wesenfeld sich einverstanden erklären könne.
Der Stadtrath Burghardt wollte in Uebereinstimmung mit dem Kaufmann Kochhann den Einfluß der Innung auf s außerhalb ihres eigenen Kreises Ersterer erachtete höchstens die
pinnerei-Besitzer Dr. Jansen Vorlage mit der Abänderung der Nr 3 lassung d hrung eines weiter⸗ hiervon keine Förderung
gen die Einfü
betonte, daß allerdings ebensfähigkeit entschei⸗ ihnen durch hrer äußeren Befugnisse
kleinlichen
agraph in solchen Fällen bestimmten Orte sich auf
eventuell aber
das Lehrlingswesen, soweit e liege, bekämpfen. unter Nr. J für diskutabel, Zwang, Nr. 3 sogar Strafbestimmungen gegen Nichtmit Diese Punkte und ebenso die am Schlusse vorgese ruflichkeit, welche der Willkür Thür und Thor öffne, s unannehmbar.
Auf ähnlichen Standpunkt stellte sich de Nach Wahrnehmungen, macht habe, müsse er eine Aenderung der werbeverhältnisse, wie sie der Entwurf anbahne, es fehle an einem Bedürfnisse zu derselben, die heutig hältnisse seien garnicht so schlecht. ss dung der Lehrlinge müsse allerdin man könne sie nicht mit den Schülern in ? weil sie neben dem Lernen auch schon das Erwer
zestimmung Nr. 2 enthalte einen fortgesetzten
tragte Strei r Geheime Kom⸗ mungen des die er selbst ge⸗ Verkehrs- und Er— bekämpfen;
merzien⸗Rath Herz.
als ein Nachtheil empf den . . stellung einer solchen engeren Verbindung im Interesse der Innungen selbst in zahlreichen Petitionen befürwortet wor⸗
Für eine bessere gs gesorgt werden, aber J 1 zarallele stellen, ben betreiben
Der Fabrikbesitzer Riemann sp zum Beitrltt zur Innung, weil ein Gewerbefreiheit widerspreche und seinen Das Gesetz würde umgangen werden, „Fabrikant“ und arbeite mit „Hausknechten“ oder
Leyendecker theilte den Wunsch, ichtiger Handwerksmeister Vorlage eingeschlagenen Weg zu Der vorliegende Para⸗ beginne mit der Voraus⸗
rach gegen jeden Zwang solcher dem Prinzip der Zweck doch der Meister nenne sich „Arbeitern“ statt der Lehrli Der Kommerzien⸗Rath die Ausbildung ti werde, hielt aber den in der diesem Ziele nicht für den richtigen. graph sei überdies inopportun, er
Der Rittergutsbesitzer von Below begründete seinen oben zu 3 aufgeführten Antrag mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit, welche es mit sich bringen würde einem Meister den Nachweis zu führen, daß er seine Pflichten als Lehrherr nicht erfüllen könne.
Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Hammerstein wen— dete sich gegen die Ausfüdrung des Geheimen Kommerzien⸗-Raths Herz, deffen Urtheil sich auf Berliner Verhältnisse stütze. Auf
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dem Lande fei das Gewerbe und Handwerk ganz unleugbar sehr erheblich zurückgegangen, dort gebe es thatsächlich nur noch Aber auch für die Städte und selbst für Berlin
sei die Herz sche Darstellung nicht zutreffend, wenn auch hier vereinzelt unter besonderen Umständen ein Handwerker wirth⸗ vorwärts kommen könne. Die gestern stattgehabte Versammlung deutscher Baugewerks- und Ober⸗ Meister habe sich einstimmig in dem Sinne der vom Redner der Betheiligten Zustande ge werbe betrieb stalten; die das platte
1.
vertretenen Beurtheilung der Lage ausgesprochen. Diesem genüber wolle die Vorlage den gesammten Ge⸗ auch den auf dem Lande, heben und zünftig ge⸗ Ausdehnung der Wirksamkeit, der Innungen auf Land fei von besonderer Wichtigkeit, weil ein gro— ßer Theil der Lehrlinge aus der ländlichen Bevölkerung her— l Redner erklärte sich in erster Linie für den Antrag von Landsberg, jedenfalls müsse die Gesetzgebung den um fie lebensfähig zu machen, nicht blos Pflichten sondern auch Rechte verleihen, und zwar in so
Der Referent von Landsberg wies die Darstellung des Geheimen Kommerzien-Raths Herz als irrthümlich zurück, das Handwerk im Ganzen liege unzweifelhaft voll⸗ ständig darnieder; es müsse ihm deshalb, im gemeinsamen Interesse aller Slände, aus ethischen und sozialpolitischen Iründen aufgeholfen werden. Ein kräftiger, korporativ ge—
tütze den Staat viel mehr, als eine in
Kommerzien-Rath Kade zog seinen Antrag zurück, ebenso der Schlossermeister Rust den seinigen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Vorderbrügge Nr. 1 gegen darauf fuͤr den Fall der Annahme des ganzen Paragraphen der Eingang einstimmig, und Nr. 1J der Vorlage gegen sieben Stimmen (Kamien, Herz, Kochhann, Burghardt, Kosmack, Riemann, Jaffé) angenommen. Unter gleichem
ie Stimme des Antragstellers abgelehnt, und
Vorbehalt wurden ferner der Zusatz Wesenfeld, einschließ⸗ lich des vom Antragsteller acceptirten Amendements Vorder—⸗ brügge, gegen 3 Stimmen (Klauditz, Kamien, Schim-
melfennig) und mit diesem Zusatz Nr. 2 der Vor—⸗
die obigen sieben Stimmen angenommen. Zu
ie 88. 102, 103, 1032. erfolgte ein Widerspruch
nicht, es wurde daher die Annahme derselben konstatirt. Zum 5§. 104 lag folgender Antrag vor:
Absatz 5 und 6 ganz iu streichen und an Stelle derselben zu
„Die Aussichtsbebörde hat das Recht, einen Vertreter zu Ten Innungsversammlungen zu entsenden, wenn es sich um Abänderungen der Innungsstatuten oder der Neben ⸗ statuten und um die Auflösuang der Janung han delt.“
8 ganz zu steichen.
Vorderbrüg ze.
Der RKegierungskommissar bemerlte, daß die bean⸗ chung beziehungsweise Abänderung der Bestim⸗ Entwurfs ene wesentliche Verkürzung der Befug⸗ niffe der Auffichts behörde in sich schließe, die um so weniger gerechtfertigt erscheine, als der Mangel eines engeren Verhaält⸗ nisses zwischen den Innungen und der Aufsichtsbehörde bisher
unden worden sei, und gerade die Her⸗
Der Antrag wurde darauf zurückgezogen. Die 38. 104, und 1046. werden sodann ohne Widerspruch ange⸗
Zum §. 104. lag der Antrag vor: den ‚Absatz 5) zu st reichen.
Vorderbrügge.
Der Antragsteller erklärte, zur Stellung dieses Antrages dadurch veranlaßt zu sein, daß in dem Entwurf über die Zahl der Innungen, welche zu einem Verbande vereinigt werden könnten, nirgends Bestimmung getroffen werde,
Nachdem der Regierungskommissar die Absicht des Entwurfs dahin erläutert hatte, daß es dem dis kretionären Ermessen der betreffenden Behörde habe überlassen werden
sollen, welche Zahl von Innungen im einzelnen Falle zur Bildung eines Verbandes für erforderlich zu erachten sei, wurden die Alinea 1, 2 und 4 des 5. 1046. ohne Wider⸗ spruch, das Alinea 3 gegen die Stimme des Hrn. Vorder⸗ brügge angenommen. ; Gleichfalls wurden die 8§. 1044., 1042, 104f., 10438. ohne Widerspruch angenommen. Zum Artikel 2 lagen folgende Anträge vor: tr. 1. Das Wort? „Janungsmeister zu streichön uad dafür zu settzen: ‚Meister“. Vorderbrügge. Nr. 2. Den Satz: 10) wer wißssentlich einer auf Grund des s. 1 Me. geioffenen Bestimmung oder der Bestimmung im §. 131 Abf. 2 zuwider einen Lehrling beschäftigt
zu streichen. Koch hann.
Der Freiherr von Landsberg-Steinfurt machte darauf aufmerksam, daß in dem ursprünglichen Antrage an den Reichstag auch, wie Herr Vorderbrügge beantrage, das Wort „Meister“ gestanden habe, jedoch im Plenum durch das Wort „Innungsmeister“ ersetzt worden sei. Die Kon⸗ sequenzen des Antrages Vorderbrügge übersehe er nicht und werde daher die Motivirung desselben abwarten.
Der Kaufmann Kochhann-Berlin befürwortete seinen Antrag, indem er die Strafbestimmung des 8. 148 der Ge⸗ werbeordnung (Geldbuße bis zu 50 Thalern bezw. Gefängniß⸗ strafe bis zu 4 Wochen) für die hier in Frage stehende Kontra— vention als viel zu strenge bezeichnet.
Der Tischlermeister Vorderbrügge⸗Bielefeld erklärte, mit feinem Antrage bezweckt zu haben, daß in Zukunft die Bezeichnung „Meister“ nur von denen solle geführt werden dürfen, welche eine Meisterprüfung ordnungsmäßig bestanden hätten. Er habe sich jedoch überzeugt, daß ein solcher Antrag hier nicht am Platze sei, und behalte sich vor, an anderer Stelle eine bezügliche Bestimmung vorzuschlagen und ziehe den Antrag daher zurück.
Der Regierungskommissar machte darauf aufmerk⸗ sam, daß mik der Annahme des Antrages Kochhann eine Strafbestimmung überhaupt nicht vorhanden sein werde.
Darauf wurde das erste Alinea des Art. 2 nach der Vor—
8
lage gegen 8 Stimmen (Kochhann, Kosmaclk, Jaffé,
Kämten, Riemann, Burghardt, Herz, Kadeh und
sodann das Alinea 2 ohne Widerspruch angenommen, ebenso der Artikel 3.
Damit war die erste Berathung der Vorlage erledigt. — Der Vorsitzende theilte mit, daß noch die nachstehenden Resolutionen beantragt seien:
Ne. J. Der permaneate Au schuß de? Vol kswirths Haft raths wolle befließen, der Königlichen Staatsregierung zur Er⸗ wägurg zu stellen, ob nicht dim 8. 107 drr Sewerbeord⸗
ränderte Fassung zu geben se 3
Fassun
türfen, soweit reichsgesetzlich ein
ssen ist, nur beschäftigt werde rsehen sind. Bei
Annahme Lerselben hat der Arbeitgebe
k ,,,, 6G J Folgt der Wortlaut des Gesetzes * ö ö Mas Ruß za Nalfswirtbschafts * Nr. II. Der permanente Ausscuß des Volks wi thschafts raths v beschlieỹ Staatsregierung zur ung zu §. 120 Absatz 2 d. r u se * n 12 np * 81 1 — * —— 1.
zesetzes, . 3 Volke wirthschaftsratbz
Staatsregi tung
ell ob n . 8 1202 der Gewerbe in zu ändern sei, daß 1 e beiden letzten ꝛ „hinter sind“ ans Ende gestrichen und statt de gesetzt werde: durch die Schiedẽger g7a. Nr. 6 zur Gatschei⸗ dung zu bringen; ) in Alinea 2 die beiden ersten Zeilen inkl. „ Dem:inde⸗ behörde“ gestrichen werd ö.
Nr. IV. Der permanente Ausschrß des Volkswirthschaftzratbs wolle beschließen:
der Erwägqung der Königlichen Staaisregirung anb u⸗ geben, in welcher Weise die bei den preußischen Detentions⸗ und Strafanstalten bestehende Art der Verdin gang der Ge— fängnißarbeit auf dem Submissionz wege darch eine ander weilige Regelung beseitigt werden könne im Interesse so⸗ wohl einer für das Gewerbe unbillig erscheinenden Kon— kurrenz, al: auch mit Rücksicht auf das erziebende Slement von Below ⸗ Sales ke.
Freibert von Hammerstein Nr. V. Der permanente Aueschuß des Volkswirthschaftsraths wolle bescließen, der Konizlichen Staatsregierung zur Et— wägung vorzustellen: ob nicht durch entsprechende Abkürmung frist für giwisse Kat gorien von Ford seitilung oder Einschränkung des die pro r werbe, Handel und Wandel tief schädigenden Borg Kreditsystems zu erreichen sei Freiberr von Ham merstein. von Below. Fre hett von Landsberg-⸗Steinfurt.
Die sämmtlichen Anträge wurden ausreichend unterstützt.
Zur Resolution Nr. J. trug der Kommerzien Rath Kade⸗ Sorau Bedenken, hier bei Berathung einer Innungs⸗ ordnung Beschlüsse zu fassen, die tief in die Verhältnisse der Großindustrie eingreifen würden, und deren Tragweite sich gegenwärtig gar nicht übersehen lasse.
Der Geheime Bergrath a. D. Leuschner-Eisleben erklärte, nicht einzusehen, weshalb bei Berathung einer No⸗ velle zur Gewerbeordnung Seitens des Volkswirthschafts⸗ raths nicht auf die in dem Antrage Rust erörterte Frage solle eingegangen werden dürfen, zumal diese Angelegen⸗ heit mit dem Gegenstande des vorliegenden Gesetzentwurfs im innigsten Zusammenhange stehe. Auch sachlich hielt Red⸗ ner den Antrag, den er dahin verstehe, daß Arbeitsbücher allgemein zur Einführung gebracht werden sollen, im Interesse der Ordnung für durchaus gerechtfertigt. Wenn gegen eine solche Maßregel häufig eingewendet werde, daß bie Ehre der Arbeiter dadurch werde verletzt werden, so sei zu entgegnen, daß auch jeder Beamte, überhaupt jede Person, die eine Stelle suche, in gleicher Weise sich über seine Person auszuweisen habe. .
Der Webermeister Hessel befürwortete gleichfalls die allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern, neben denen er von den Heimathsbehörden auszustellende e , , mr der Arbeiter wünscht. Durch den Mangel der Ar eitsbücher werde vorzugsweise der kleine Handwerker geschädigt, während die Großindustrie sich gegen die bezüglichen Nachtheile weit eher schützen könne. Er wünsche die Einführung von Arbeitsbüchern namentlich auch deshalb, weil es dem guten Arbeiter durch
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