1881 / 38 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Eremers, 11. Febrdar. (R. T. B.)

Petroleum. 895 à 9.00 Fez., Fr. März S8, dGõ 9.0 kez., pr. pr. August Dezember 9,70 Br. ;

Ir ener dar g, 11. Februsr. (R. T. B.)

G etrei d emarkt. Weizer llocs

Reize a? pr. Aprilckai 209 Er, 298 Gd. Er. 213 G4. Roggen pr. April-Nei 191 Er, Jguni 187 Br., 186 Gä. ruhig, leco kö, M. Pr. Hsi 55. 90. 45,75 Er,, pr. März-April 46, 090 Er,, pr. Mai- uni 45.75 Br. fest, Stendarè pr. März-April 880 Gd. Wetter: Schön.

Krenst, 11. Februar. (W. L. B.)

Pro duktenmarkt.

5.79 Br. Kohlrars 12116. Wetter: Trügze. AKH, 1J. Fobruar. (M. E. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen

verändert, pr. Närz 284. Roggen leo fest. auf Termins unverän- Eüböl loco 314, pr. Mai 31tz,

dert, pr. März 244, pr. Mai 234. pr. Hert st 32. ARK ον Harm, 11. Februar. Bancazinn 53. Antver per, 1I. Februar. Petrolenummarkt.

,,, w.

tember-Dezember 23 Br. R'rhig. ÆntwerkEken, 11. Februsr. (R. T. E) Getreidemarkt. (Schlussbericht)

fest. Hafer unverändert. Gerste behauptet. Lone cra, 1I. Februar. (&. T. B)

An der Küste angeboten 25 Weizenladungen. Havannazucksr Nr. 12. 24. Matt. LoGnelkam, 11. Februar. (M. L. B.) Getreide markt. (Schlussbericht)

Wetter: Rauh. Fedder bees, 11. Februar. (F. L. B.)

(Se luilussbericht.) Steigend. Standard white loꝑeo

unverändert, aut Termine ruhig. Eergen loco ungerändert, aut Termins ruhig. pr.

P 1980 G4., Pr. Mai- Hafer uud Gerste unverändert. Spiritus geschäktslos, pr. Eebruar April-Mai 45.75 Br., Fr. Kaffes stetig, Umsatz 2000 Sack. whits loco 8, 80 Br., 8,5 Gd., pr. Februar 8, 75 Gd.,

Reizen soco matt, auf Termine lustlos, pr. Fräbjnhr 1077 G4.. 10,85 Br., per Elerkst 109,20 gd. 10.25 Br. Hafer pr. Fröhjahr s, 25 Gd., 6.30. Br. Mais pr. Hai-dun: ,

(Schlussbericht) Raffinirtes Type weiss, loco 23 bez. 23 Br., pr. März 23 Er, pr. April 22 Br., pr. Sep-

Weizen 11hig. Roggen

Fremde Zufuhren letztem Kontag: Weizen 49770, Gerste 3360, Hafer 19,650 Erts. Sämmtliche Git: eidearten ruhig. Hafer H - 3 sh. theurer.

Urnotz 8009 B. daron für

uische März-April-Lisserung 6. Ezverp Gol, 11. Febraar. Getreidemarkt.

ihsurer. Wetter: Schön. EiderReghz, 11. Fehruar.

April 910 Br.,

Nai-Jurni 214 (v. W. 51 00 B.),

Rübkööl J iv. W. 4000), 7060 (. W. 5000), davon ly. W. 560 0O0ο ). davon

Petroleum

CGinsgGot, 11. Februar.

Micholls 9,

auf Termins un- J Muls Mayoll 10,

Paris, 11. Februar.

Produktenmarkt. 27, 89, pr. Närz- Juni 27, 80, pr. Februar 61.30, Rz. Mai- August 59.52.

Spiritus ruhig, pr.

Produkktenmarkt. Weizen loco 16,40. seit Ner- KXGrde, 11. Februar.

New- Orleans 114. delshia 9 G4d., rohes

Spekuleticn und Export 10609 B.

Weizen ttetig,

e Baum wollen - Wochenberieht. desgl. von amerikan. 45 009 (v. W. 41 000), zesgl. für Soeknlation 2000 (v. W. 1900), desgl. für wirkl. desgl. unmittesbar ex Schiff 19 00 C. W. 11000, nwirklicher Export Import der Woche 183 000 Co. M. 149 9) amerikanische 154 000 (v. W. 118000), amsrika nische Sch wimmend näch Grossbritannien 373 000 (v. W. 492 00, davon amerikanischs 327 000 Iv. W. 430 000).

(

Rohersen. Mixed numbres Warrants 50 sh. 4 . bis 50 sb. 2d. NHanechester, 1I. ebruar. 12 Water Armitage 7, 12r Water 30r Water Gidiow 93, 30r Water Clayton 19, 40r 40r Medio Wilkinson 114. 36r Warpeops CQaalität Rowland 103, 4656 Double Weston 11, Printers 1s / is /o 8zpfd. 86. Ruhig.

KHaris, 11. Februar. (R. JT. B.) Rohzusker S890 loco ruhig, 57.00. Weisser Zneker matt, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. Br. Februar 66, 8), pr. Můr⸗

67, 5), pr. Närz Juni 67, 25, pr. Mai- ug ust 67, 50. ,

Weizen ruhig, pr. pr. Mai- August 27,50. Mehl ruhig, März 60, 75, Rüböl ruhig, Juni 73.00. Pr. Nai-August 73,50, pr.

April 60,75, pr. Mai-August 59.75. St. Petershurg, 11. Februar.

Februar 61 60, pr. März 60,75, pr. März- n, n,. Talg loco 54 0). pr. Angust 5600,

Roggen looo 13,40. Hafer loco 5.75. loco 32 00. Leinsaat (9 Bad) loco 16 60. Wetter: Milde.

Waarenbericht. Baumwolle Petroleum in Nowm-Lork 9 G4., Petroleum 7.

(WV. F. B.)

Unveräudert. Middl. amerika-

108,

Mehl ruhig, Mais 1 d. treidefracht 42.

Wochenumsatz 55 000 B.

Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Lair refining Muscoza los) t- Kaffee (Rio) 13. do. Rohs & Brothers 105,16.

Schmal (Marke Wileos) 1016. do. Fairbanks

Speck (short clear) 85 C. Ge-

Rer-KAark, 11. Februar. (R. T. B. Baum wollen-Wochenberieht. häfen 134 009 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 63 900 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 35 000 B.

Zufubren in allen Uuions-

Vorrath 845 000 B.

desgl. für Export 5000

Kons. 48 600 (v. W. 46000),

Vorrath 658 0900 515 6600 (v. W. 420 000),

(w. T. B.) Taylor 85, 20r Water

60r Double Weston 142,

dtis gend; Fehr. 27, 90. pr. Hr

pr. März-Juni 60 25, pr. Februar 7150 pr. Mai- September Dezember 74.75.

pr.

Hanf

Framks Fenrt a. EL., daktev bericht von Joseph Btrauss,) Die abgelanfene Woche cha- rakterisirte rich abermals durch geschäftliche Stille, gepaart mit eine: Lustlosigkeit, welche namentlich auf die Haup artikel Meiaen, Roggen und Fafer einen erheblichen Hinfluss ausübte. In Weizen Karen die Umsätze nicht gross, und wann ein positiver Riöckgang nicht zu verzeichnen ist, so liegt dies nur an der Zurückhaltung dor auf Besserung hoffenden Eigner; prima hiesiger Lasdveizen frei hier noch immer 23 A6 Cours, ab unserer Umgegend 221 - 4, fremder je vach Qualität und Herkunft 22 23 6, wirklich hoch- feiner über Notiz. sischer Roggen notirte nominell 21 M 60 —- 50 3. Heute hatte es den Anschein, als wäre ein Preis von 215 6 zu erzielen; hiesiger Landioggen brachte 216 ν Gerste ist in wirklich feinen Quali- täten ungenügend angeboten, wodurch es Eignern leicht wurde, volle vor wöchentliche Preise, und einzelnen sogar darüber 2u erzielen; wir notiren feinste Brauwaare 1953-20 M, mittel 17 —· 18 S, bayerische geringe für Mahlawecke 14K - A Hnfexr musste die gewonnene testere Haltung wieder einbüssen, das feinste Waare bleibt noch immer 144. - 15 , über Notiz, mittel Qualität 14-4 46 gering 133-4 1M. Hülsen- früchte ohne Handel. feine Weizsnmebhle meist billiger käuflich; feinstes französisches Roggenmehl 29 - 30 ct nur Kleine Bedarfseinkäufe wurden effektuirt; dis Notiz für Koggen- kleie 55 M6 und Weizenschalen 43 ( bleibt. Bunter Mais konnte sich von seiner flauen Stirn ung Fvoch nicht erholen, man forderte 14 S6, urde aber ohne Zweifel etwas billiger abgegeben. Eaps- kuchen ruhiger; in Wagenladungen würden feinste Qualitäten à 7E MS käuflich sein.

10. Februar. (Getreide- und Ere-

Roggen war gänzlich geschäftslos, franzõ-

Angebot war hochfein

Mehl verkehrte in ged ückter Stimmung;

Roggen- und Weizenkl.em is still,

w, .

in Nem-Tork 118/186, do. in do. in Phila- line Certifieats

do. Pipe

Lläbeck-Bäohener und Liäbeok-Hamburger Eisenbahn. Januar 1881 190 949 AN (— 47 001 M). Reohte Oder-Ufer Elsenbahn.

Eiger kama Emme amnaerna. Im

Im Januar 1881 S837 530 s

2

Baumwolle (Schlussbericht).

2 w

zg o che n- Ans me 3 der dentschen Be

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

ftelban ten rom z3. Jannar 188.

D. 96 G. * Mtehi 4 D. 6 G. Rother Wintergeinen 1 b. 180. 0. .

ö

Gegen Gegen Lombard Gegen Gegen Xaäglich Gegen Verbind⸗ Gegen Kasse die Deqchsel die f , . die Noten⸗ die ] fällige dle llichleiten die se, Vor⸗ ,, . Vor. Umlauf. Vor⸗ Verbind⸗ Vor. sauf Kün⸗ Vor⸗ woche. woche. n woche. woche. Ilichkeiten. woche. digung. woche. , 609 553 417263 335 755 16726 49 8167 5330 713 716 35 590] 188 772 * 29 480 Tie b altpreußischen Banken 5 841 * 167 28 5944 213 7084 424 9 843 4 84 4242 138 8 607 75 Tie 3 fac ssschen Banken 26 335 . 2557 3 7561. 413 14363 Uli 44 S5 181. 3494 11 33 = Vie 4 norddeutschen Banken. 5 618 1172 57 3852 = 182 S629 1166 12881 1265 9 925 * 698 18287 217 rannte, 5 921 4 1 18 313 * 308 8 945 * 80 98391 * 86 5 865 4 1289 3920 4 169 ne Bayerische Notenband .. 37221 1217 35 4784 369 1598 54 64 549 239 5554 171 74 4 4 Die 3 süddeutschen Banken 24318 15733 56 29014 * 87 295 122 527594 990 754 4 22 106 4 0 Summa 713 759 * 13729 582 580 16314 S8 Ss 5577 I 865 107 - 38 1061 212 do - F 5I 3531 37574 —-— 1700

Theater.

Königliche Schauspicle. Sonntag: Opern- hauf. 41. Vorstellung. Czaar und Zimmer⸗ mann. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. In Seene gesetzt vom Firektor von Strautz. (rl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Krolop) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 43. Vor stellung. Marla Stuart. Trauerspiel in 5 Alten von Schiller. (Maria Stuart: Frl. Schwartz, vom Hoftheater in Karlsruhe als Gast.ä Anfang halb 7 Uhr.

Montag: Opernhaug. 42. Vorstellung. Jo⸗ hanu von Parls. Oper in 2 Abtheilungen, nach dein Französischen des St. Just. Musik von Boiel⸗ dien. Tanz von P. Taglioni, (Frl. Lehmann, Frl. Tagliara, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr. Salomon). Zum Schluß: Solotanz. Anfang Uhr,

Schaufpielhaus. 44. Vorstellung. Die Märchen ˖ tante. Lustspiel in 4 Akten von Otto Franz Gen—⸗ sichen. Ja Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An⸗ sang 7 Uhr.

Pienstag: Opernhaus. 43. Vorstellung. Tann häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ burg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Betz.) Anfang? Uhr.

Sc auspielhaus. 45. Vorstellung. Zum Ge⸗ dächtniß Gotthold Ephraim Lessings an seinem hundertjährigen Todestage: Prolog, gedicktet von Julius Wolff, gesprochen von Frl. Meyer. Hier⸗ auf: Emilia Galotti. Trauerspiel in 5 Akten von G. E, Lessing. (Gräfin Orsina: Frl. Schwartz, vom Hoftheater in Karlsruhe, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr,

Wallner- Theater. Sonntag: Zum zweiten Male: Der Compagnon. Lustspiel in 4 Akten

von A. L'Arronge. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-LTheater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Zum 52. Male: Gastspiel des Erl. Elara Qualltz u. des Sgr. Aldo Spadalino. Die Schatzgräber. Große Feerie in 4 Atten u. 20 Bil⸗ dern, von Vanloo, Lefterler und Mortier. Musik von Lecoq und Lehnhardt. Balletmusik von Henri d Aubel. Dekorationen von Lüätkemeyer in Coburg und zu Bild 2, 4, 8, 9, 11, 12 und 17 von Hart⸗ wig in Berlin. Kostüme nach Pariser Figurinen angefertigt unter Leitung des Ober ⸗Garderobiers Happel. Maschinerien von Geisler. Ballet vom Balletmeister Gredelue. In Szene gesetzt von Emil Hahn.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-ITheater. Sonntag: Gastspiel der Frau Hedwig Niemann Raabe. Zum 13. Male: Cyynrienne (ivorgons). Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou.

Montag: Vieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Sonntag: Vorletzte Weih— nachts Aue stellung. Ensernble⸗Gastspiel der Mit ˖ glieder des Ostend⸗Theaters: Der Fabrikant. Vor⸗

Schauspiel in 3 Aufzügen von CG. Devrlent.

lung 7 Uhr. ; Montag: Geschlossen. Krolls ˖ Etablisse ment. Sonnabend, den 19. Februar: Vorletzte Carne⸗ vals. Rdonte (Bal masqué et parc).

FStadt-TReater. Sonntag: Uater Mitwir- kung des Frl. Emmy Leonie Belinar, Sängerin v.

Kaiserl. Theater zu Peters hurg. Novität! Zum 1. Male: Falkenström & Söhne. Charakter-

gemälde in 4 Atten von John Paulsen. Deutsch von Emil Jona. Einlagen: Arie aus Marga reihe“, Arie aus „Hans Heiling“, Lieder, gesungen von Frl. Emmy Leonie Belinar. Zum Schluß: Im Theater Bureau. Schwank in 1 Akt von Anton Anno.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

RKationzl - Theater. chen von Heilbronn. .

Sonntag: Nachm. 4 Uhr. Gastspiel des Frl. v. Meersberg: Größenwahn.

Montag: Das Käthchen von Heilbronn.

Sonntag: Das stäth⸗

Germania - Theater. (Am Weinbergtzweg.) Sonntag: Nachm. 4 Uhr. Parquet 5) . Eine Mark, oder: Berliner Erbschafts-⸗standidaten. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ä. Salingré. Musik von A. Mohr.

Sonntag: Abends 75 Uhr: Gastspiel des Hrn. Fischbach. Novität! Zum 15. Male: Schatten uud Licht, oder: Das einzige Kind. Lebensbild in 3 Abteilungen (3 Bildern) von Emil Branden. Musik von G. Liste.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Pelle -Alliance- Theater. Sonntag: En-

semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner ⸗Thea⸗ terg: 9 Schwarz, Frl Mejo, Frl. Goernemann, Fil. Böhm, Herren Gallewski, Meißner, Wil ken, Seydel, Dumoat und Neuber. Zum jweiten Male: (Mit nenen Couplets) Der Löwe des Taßes. Posse mit Gesang in 3 Alten von H. Wilten. Anfang 7 Uhr.

Von 4 bis 6 Uhr; 21. Nachmittags ⸗Vorstellung. Auf allgemeines Verlangen: Harun al Raschid. Lustspiel in 4 Akten don G. v. Moser. Halbe Preise: J. Parquet 1 6 ꝛe. Entrée 30 33.

Montag und folgende Tage: Der Lowe des Tages.

Circus Renz. Markthallen Carlstraße.

Sonntag: 2 Vorstellungen um 4 und 7 Uhr. Um 4 Uhr Nachmittags: Amor in der Küche. La perehe terniue, ausgef. v. Miß Kate u. Mr. Jones. Zu dieser Nachmittags ⸗Vorstellung hat 'der Erwachsene das Recht, auf das von ihm ge iöste Billet 1 Kind unter 10 Jahren unentgeltlich

von Hameln. Auftreten der berühmten Luftgym— nastiferin Miß Kate. In beiden Vorstellungen Auftreten der vorjüglichsten Künstler und Künst— lerinnen, sowie Reiten und Vorführen der best—⸗ dressirten Schul und Freiheitepferde. Höchst komische Entries von sämmtlichen Clowns und dem August“.

Montag: Vorstellung.

Erust Nenz, Direktor.

einzuführen. Abends 7 Uhr: Der Rattenfänger

her: Großes Concert. Anfang 5 Uhr, der Vorstel⸗ Kaisergalerie. (Passagꝛ) Sonntag:

Die

Zauberwelt von Bellachini, Hofkünstler. Vor—

verkauf. Passage, Laden 12. Anfang 73 Uhr. Täglich Vorstellung.

Concert- Haus. Coneert den gal. Pilse Hol · Musihoire tor Herrn 2116866

Mittwoch: Zum 1. Male: Serenade von Philipp Scharwer ka.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Sinning mit Hrn. Apothe⸗ ker Wilhelm Nleland (Aerjenz. Frl. Helene Kohrs mit Hrn. Dr. med. W. Paeßler (Eims⸗ büttel). Frl. Marie Schach v. Wittenan mit Hrn. Lientenant Otte Herrmann (Elbing).

Geboren: Cine Tochter Hrn. Warine⸗ Ingenieur Hoßfeld (Danzig). Hrn. Pfarrer Eschenbach (Gr. Lanau in Westpreußen). Hin. Landrath C. v. Mesmer⸗Saldern (Rendsburg).

Gestorhen: Verw. Frgu Geh. Medizinal⸗Rath Bertha Grenser, geb. Wachsmuth (Dresden). Hr. Dr. med. Wilhelm Brinck (Stade). Hr. Oberst Lieutenant a. D. Adalbert v. Wolframs⸗ dorff (Torgau). Hr. Pastor Rudolf Koihe (Plaue a. d. H.) Hr. Syndikus und

Universitätsrichter Friedrich Bath (¶(Greifs⸗ wald). Verw. Frau Kreisgerichts Rath Protz

(Belgard).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

4146 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schuhmachers Heinrich Conrad Siebert, Dorothea, geb. Schmelz, von bier, klagt gegen den Conrad Schellhase von Elbers dor seit über 30 Jahren abwesend in unbekannter Ferne, auf Anerkennung des Eigenthums an dem Grund⸗ stück Spangenberger Gemarkung

Q. 211 u. 212, jetzt Kartenblatt 37 Nr. 26,

Acker am Malsberg 14 ar 8 dm unter der Behauptung, daß sie dieses Stück als Miterbin ihres Vaters Conrad Schmelz, bezw. dieser und seine Rechtsvorgänger, Wilhelm Heine's Ehefrau und deren Eltern seit länger als 39 Jahren, vom 1. Juli 1874 zurückgerechnet, im ungestörten Eigenthumsbesitz gehabt, während Beklagter das⸗ selbe in Wirklichkeit nie besessen habe, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Aner—⸗ kennung des Cigenthums an dem fraglichen Grund⸗ stücke, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Spangenberg

auf den 26. April 1851, Vorm. 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Noux, Gerichtsschreiber dea Königlichen Amtsgerichls i. V. 4178 Belanntmachnng.

urch rechte kräftiges Urtheil der 1. Cirilammer des Köalglichen Landgerichis zu Bonn vom 10. Ja⸗ nuar 1881 ist die zwischen den Eheleuten Wilhelm Mähler, Kaufmann, und Gertrud, geb. Freischem, Beide zu Bonn, bestandene eheliche Gütergemein—⸗ schaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 19. Februar 1881.

Der Gerichteschreiber: Tensch.

läoss! Verschollenheitspverfahren.

Nr. 1356. Da Jakob Friedrich Göbel von Nuith auf die diesseitige Verfügung vom 16. Dezember 1879 Nr. 2642 keine Nachricht von sich gegeben hat, so wird Jakob Friedrich Göbel von Ruith für ver schollen erklärt und dessen Vermögen dem gestellten Antrage gemäß dem nächst berechtigten Erben Jo⸗ hann Wilhlm Göbel in Ruith gegen Sicherheits⸗ leistung in fürsorglichen Besitz gegeben.

Bretten, den 18. Januar 1881.

Gr. Amtsgericht. Die Gerichts schreiberei.

1806 Aufgebot.

Der Kassengehülfe Friedrich Carl von Braun zu Saaiburg hat das Aufgebot eines unter der Nr. 820 auf seinen Namen ausgestellten, auf den Betrag von 225,29 S lautenden, angeblich im Jahre 1878 von ihm verlorenen Sparkassenbuchs beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 21. Juli 1881, Vormit⸗ tags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die raftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Sanr⸗ burg, den 30. Dezember 1880. Königliches Amts⸗ gericht. Nensch.

Berkänfe, Vervachtun gen, EGubhmissivnen re.

4159] Bekanntmachung.

Die Lieferung ves Bedarfs hiesiger Anstalt an Schmiermaterialten für das Etatslahr 1881/82 sea. 1000 kg Schmieröl und 600 kg Kolbenfett) ,. Wege der schriftlichen Submission vergeben werden.

Die Eröffnung der eingehenden Offerten erfolgt in dem auf den

24. Februar er,, Vormittags 111 Uhr,

im hiesigen Verwaltungsgebaude anberaumten Termine in Gegenwart der erschienenen Submittenten.

Bis zu genanntem Termine können die Lieferungs⸗ bedingungen beim Portier hierselbst eingesehen werden.

Strafgefängniß bei Berlin (Plötzenser), am 8. Februar 1881.

Dle Königliche Direktion.

etwa

(14141 Bekanntmachung. Der Jabreeb darf pro 1881,82 an: Tressen, Borten, Schnuren, Knöpfen, Hosen schnallen. Haken und Oesen, Stiefeleisen und Nägel, Abfẽtzstiften, Messingdraht, Schirm⸗ mützen und ledernen Handschuhen für Unter⸗ offiztere, ferner Porteepees und Säbeltroddel, soll im Wege der Submission an geeignete Fabri⸗ kanten vergeben werden. Hierauf Reflektirende wol⸗ len ihre Offerten und Proben bis spätestens den

1. März er. der unterzeichneten Kommission zukom⸗

men lassen.

Lieferungsbedingungen können hierselbst im Bu— reau, Hospitalstraße Nr. 31 eingesehen werden, event. werden dieselben auf Wansch gegen 50 Kovialien ausgehändigt.

Görlitz, den 9. Februar 1881.

Die Bekleidung kommission des 2. Posenschen Jufanterle ⸗Negiments Nr. 19.

Crefelder Eisenbahn.

Betrlebs⸗Einnahmen pro Jannar 1881.

4136

1881 1880

M S6 A. Bettiebs⸗Einnahmen. .. 13 720 14 957 B. Außerordentliche Einnabmen 5 564 4579 Summa [19 23419 536

Januar 1880 19 5361

Januar 187 Wenigereinnahme 2521

Crefeld, den 109. Februar 1881. Die Direktion.

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Deutscher 2 Königlich Preußischer

und

eichs⸗Anzeiger

Staats⸗Anzeiger.

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den 14. Fehruar, Ahends.

188E.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh n:

dem Amtsgerichts ⸗Rath a. D. Toepfer zu Breslau und dem Kommerz- und Admiralitätsgerichts-Rendanten z. D., Rechnungs⸗Rath Wienandt zu Danzig den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Seconde⸗Lieutenant Hen⸗ schel im 4. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 21, dem Bhotsmannsmiaaten Matthes von der Kaiserlichen Maxine und dem ehemaligen Kürassier im Westpreußischen Kürassier⸗ Regiment Nr. 5, jetzigen Tagelöhner Kalleske zu Birnbaum die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major von Thile, Inspecteur der Jäger und Schützen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Großoffizier⸗

kreuzes des St. Mauritius und Lazarus-Ordens zu ertheilen.

Mut sches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Spinnerei⸗ und Webereibesitzer Alfred Dster⸗ mann in Colmar die nachgesuchte Enthebung von dem Amte ö. , bei dem Landgericht in Colmar zu erthei— len, un

zu Handelsrichtern bei diesem Gerichte den Fabrikanten August Scheurer in Logelbach bei Colmar und die Kauf⸗ leute August Menegoz und Victor Sommer in Colmar zu ernennen.

Dem Kaiserlichen Konsul von Bassewitz zu Bangkok und dem Kaiserlichen Konsul Dr. Stannius zu Hiogo— Dsaka (Japan) ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, in Verbindung mit 5. 8, des Gesetzes vom 5. Februar 1875, für ihr Amtsgebiet die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehö⸗ rigen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbe⸗ fälle derselben zu beurkunden.

Gesetz, betreffend die Ausübung des Jagdrechts. Vom 7. Februar 1881.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 0. verordnen im Namen des Reichs, für Elsaß-Lothringen, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Landes⸗ ausschusses, was folgt: 1

Die Ausübung des einem jeden Grundeigenthümer auf seinem Grund und Boden zustehenden Jagdrechts, sowie des Jagdrechts auf Gewässern ist den Bestimmungen dieses Ge⸗ setzts unterworfen.

Dieselben finden keine Anwendung:

I auf die Grundstücke der Reichs-Militär⸗ und der Reichs Eisen bahnverwaltung, auf die Staatsforsten und auf diejenigen Forsten, deren Eigenthum dem Staat mit andern Eigenthümern ungetheilt zusteht;

2) auf diejenigen Grundstücke, welche mit einer fort⸗ laufenden Einfriedigung umgeben sind, die jede Verbindung mit den benachbarten Grundstücken hindert.

§. 2.

Das Jagdrecht auf denjenigen Grundstücken und Ge⸗ wässern, welche den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfen sind, wird Namens und auf Rechnung der Grundeigenthümer durch die Gemeinde ausgeübt.

Für jeden Gemeindebann ist die Jagd im Wege öffent⸗ licher Versteigerung, unter Beobachtung der Vorschriften für Verpachtung von Gemeindegrundstücken vorbehaltlich der Be⸗ stimmung in 5§. 10 dieses Gesetzes, betreffend die erstmalige Verpachtung, auf die Dauer von je neun Jahren zu ver— pachten.

Die Theilung eines Gemeindebannes in mehrere Jagd⸗ bezirke, deren jeder mindestens zweihundert Hektare umfaßt, ist statthast.

Auf

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zusammenhängenden Flächen von mindestens fünf⸗ undzwanzig Hektaren, sowie auf Seen und Teichen in der Größe von mindestens fünf Hektaren und auf Teichen, welche zum Entenfang eingerichtet sind, kann sich der Eigenthümer die selbständige Ausübung des Jagdrechts vorbehalten.

Eisenbahnen, Wege oder Wasserläufe gelten nicht als Unterbrechung des räumlichen Zusammenhangs.

§. 4. Der Jagdpachterlös ist in die Gemeindekasse zu zahlen. Die Vertheilung des Erlöses an die einzelnen Grund⸗ eigenthümer erfolgt nach dem Verhältniß der Katasterfläche

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der zu dem verpachteten Jagdbezirke gehörigen Grundstücke und Gewässer. Beträge, welche innerhalb zweier Jahre, nach⸗ dem bekannt gemacht ist, wieviel jeder Grundeigenthümer zu beziehen hat, nicht abgehoben sind, verfallen der Gemeindekasse.

Der Jagdpachterlös eines Gemeindebannes verbleibt der Gemeinde, sobald dies durch mindestens zwei Drittel der Be⸗ theiligten, welche zugleich mehr als zwei Drittel der den Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes unterliegenden Grundfläche des Gemeindebannes besitzen, beschlossen wird. Dieser Beschluß be⸗ hält für die ganze Dauer der Pachtzeit Gültigkeit.

Ist ein solcher Beschluß gefaßt, so haben diejenigen Eigen⸗ thümer, welche sich nach den Bestimmungen des 8 3 die selb⸗ ständige Ausübung des Jagdrechts vorbehalten haben, nach dem Verhältniß der Katafterfläche der vorbehaltenen Grund⸗ stücke und Gewässer einen entsprechenden Beitrag zu dem von bem verpachteten Theil des Gemeindebannes erzielten Erlöse in die Gemeindekasse zu zahlen.

8. 8

Gemeinden, welche auf einem fremden Gemeindebanne einen den Voraussetzungen des §. 3 entsprechenden Grund⸗ besitz ha ben, wirken bei Beschlüssen über die Verwendung des Jagdpachterlöses zu Gunsten der Gemeinde (5. 4 Absatz 3) nicht mit und bleiben, falls ein solcher Beschluß gefaßt wird und sie sich die selbständige Ausübung des Jagdrechts vor⸗ behalten, von der Beitragspflicht für die fremde Gemeindekasse (85. 4 Absatz ) befreit.

§. 6.

Zur Beschlußfassung darüber, ab der Jagdpachterlös der Gemeinde verbleiben soll, ist vor Festsetzung des Versteige⸗ rungttermins für die Verpachtung der Jagd von dem Bürger⸗ meister ein öffentlich bekannt zu machender Termin anzu⸗ beraumen. .

Rachdem die Beschlußfassung erfolgt ist, haben die Eigen⸗ thümer, welche sich auf Grund des 8. 3 die selbständige Aus⸗ übung des Jagdrechts vorbehalten wollen, diesen Vorbehalt binnen zehn Tagen dem Bürgermeister schriftlich zu erklären. Erstrecken sich die vorzubehaltenden Grund⸗ oder Wasserflächen in den Bann verschiedener Gemeinden, so ist die Erklärung an den Bürgermeister jeder dieser Gemeinden zu richten.

Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins für die Verpachtung der Jagd darf erst nach Ablauf dieser zehntägigen Frist stattfinden. Zwischen dem Versteigerungstermine und ber ersten Bekanntmachung desselben muß eine Frist von min— destens sechs Wochen liegen.

1 7.

Sind einzelne Grundstücke geringeren Flächengehalts von einem zusammenhängenden Grundbesitz von mindestens fünf⸗ undzwanzig Hektaren ganz oder größtentheils umschlossen, so hat der Eigenthümer des größern Besitzthums, sofern er sich die selbständige Ausübung des Jagwdrechts vorbehält, das Jagdvorpachtsrecht. Er ist zu diesem Ende befugt, die Jagd⸗ ausübung auf den umschlossenen Grundstücken gegen eine dem Jagdpachtpreis des betreffenden Gemeindebannes verhältniß⸗ mäßig entsprechende und darauf zu verrechnende Entschädigung für die Dauer der Pachtzeit selbst zu beanspruchen.

Macht er von diesem Rechte nicht spätestens am achten Tage nach dem endgültigen Zuschlage der Jagd auf dem Ge⸗ meindebanne (5. 2) durch schristliche Erklärung an den Bür⸗ germeister Gebrauch, so bleiben die umschlossenen Grundstücke Zubehör des Gemeindejagdbezirks.

§. 8.

Vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes ab können Jagdpachtverträge über Grundstücke, welche den Bestimmungen diefes Gesetzes unterliegen und auf welchen sich die Eigen⸗ thümer nicht gemäß 8. 3 die selbständige Ausübung des Jagdrechts vorbehalten dürfen, mit rechtlicher Wirksamkeit nur nach Maßgabe des z. 2 abgeschlossen werden.

Alle über derartige Grundstücke vorher abgeschlossene Jagdpachtverträge sind innerhalb dreier Monate auf der Kreisdirektion in gehörig registrirter Form gegen Empfangs⸗ bescheinigung zu hinterlegen.

Die nicht in dieser Form und Zrist hinterlegten Verträge, sowie diejenigen, welche der Vorschrift in Abfatz 1 zuwider abgeschlossen werden, sind ohne rechtliche Wirksamkeit.

Die hinterlegten Verträge erlöschen, sofern sie nicht früher ablaufen, im Jahre 1889 mit demjenigen Tage, an welchem die Jagd geschlossen wird.

5. 9.

Bestehen gültige Jagdpachtverträge über Theile eines Gemeinbebannes, welche nicht mindestens fünfundzwanzig Hektare in räumlichem Zusammenhange umfassen, so kann auf Petreiben des Bürgermeisters mindestens acht Tage vor dem für die Versteigerung anberaumten Termin den Jagdpächtern, an Stelle der von ihnen gepachteten Parzellen, ein denselben an Ausdehnung und Werth gleichkommender zusammenhän⸗ gender Jagdbezirk angewiesen werden.

Der von den Jagdpächtern vertragsmäßig zu zahlende Zins verbleibt den Berechtigten. Die Eigenthümer derjenigen Grundstücke, welche den Pachtern als Jagdbezirk angewiesen werden, nehmen an dem Jagdpachterlös des Gemeindebannes

verhältnißmäßig nach den Bestimmungen des 5. 4 dieses Ge⸗ setzes Theil.

Die Anweisung erfolgt durch zwei von dem Amtsrichter zu beeidende Sachverständige, deren einen der Bürgermeister, den andern die Jagdpächter ernennen. Sofern die Letzteren innerhalb einer ihnen zu setzenden Frist die Ernennung nicht bewirken, oder sofern die ernannten Sachverständigen sich nicht einigen können, ernennt der Kreisdirektor einen dritten Sach⸗ verständigen, welcher die Anweisung vornimmt. Die Kosten des Verfahrens haben die Jagdpächter zu tragen.

8. 10.

Bei der erstmaligen Verpachtung der Jagdbezirke ist der Ablauf der Pachtzeit auf den Tag des Jagdschlusses im Jahre 1889 festzusetzen.

Infoweit gültige Jagdpachtverträge vor diesem Tage ab⸗ laufen, hat dürch die Gemeinde eine anderweite Verpachtung der Jagd mit der Bestimmung zu erfolgen, daß die Pachtzeit mit dem vorbezeichneten Tage endigt.

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Die bestehenden jagdpolizeilichen Bestimmungen, sowie die Vorschriften über das Tödten und Vertilgen schädlicher Thiere werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Jedoch ist auf den von den Festungswerken umschlossenen Grundstücken, sowie in einem Umkreise bis weitestens 225 Meter von den Festungswerken, desgleichen von Forts, Pulvermagazinen und ähnlichen Anstalten die Anwendung von Feuergewehren bei Ausübung der Jagd oder bei Abwehr und Verscheuchung des Wildes bei Vermeidung einer Geld— strafe von 26 bis 150 46 oder Hast bis zu 4 Wochen untersagt.

Die Abgrenzung und Versteinung der Sicherheitsrayons erfolgt auf Anordnung des Statthalters nach Maßgabe der §§. 3 und 8 des Reichsgesetzes vom 21. Dezember 1871 Ji. G. Bl. 18751 S. 459, G. Bl. f. E. L. 1872 S. 133).

§. 12.

Die nöthigen Anordnungen zur Ausführung dieses Ge— setzes werden durch das Ministerium erlassen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 7. Februar 1881.

N. Wilhelm. . Freiherr von Manteuffel.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die in Nr. 3 des Reichs⸗Gesetz⸗ blattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 7. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 16. Februar d. J. in Berlin zusammenzutreken, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Erbffnung des Reichstags an diesem Tage um 2 Uhr Nachmittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses stattfinden wird. Die weiteren Mittheilungen über die Er⸗ öffnungesitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leip⸗ zigerstraße Nr. 4, am 14. Februar in den Stunden von Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 15. Februar Vormittags von 8 Uhr ab.

In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung und die Einlaßkarten für Zuschauer autzgegeben, auch alle sonst erforderlichen Mittheilungen ge⸗ macht werden.

Berlin, den 12. Februar 1881. Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Seepostverbindung mit Norwegen auf der Linie Hamburg⸗Drontheim.

Während der Dauer der günstigeren Jahreszeit wird wie⸗ der eine regelmäßige, wöchentlich einmalige Postdampf⸗ schiffverbindung zwischen Hamburg und Drontheim burch Norwegische Schiffe unterhalten werden. Die Abfahrt der Schiffe von Hamburg erfolgt jeden Freitag 12 Uhr Nachts, zum ersten Mal am 18. Februar.

Berlin W., den 12. Februar 1881.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Königreich Preußen

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Lehrer Dr. Johann Heinrich Thierarzneischule zu Berlin ist das Prädikat liehen worden.

Möller an der Professor ver⸗