1881 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ständlg sind, nicht aber die Frage, wie weit die Juständigkeiten dle= ser Behörden reichen. Darm, meine Hꝛrren, liegt eben der große Unterschied, welcher von den Befürwortern ves Antrages nicht ge— nägend gewürdigt ist. Wir befinden uns in dem Rechtszustand, daß die Staatsregierung zu bestätigen b it die sämmtlichen Ma⸗ gistrasmitglieder; es geschieht das durch ein Organ, nämlich die Regierung. Jetzt fragt es sich, welches andere Organ soll on die Stelle treten, nicht aber: wie weir soll das Bestätigungsrecht der Meierung reichen. Insofern geh man also über den Rahmen des Gesetzes hinaus, wenn man das Bestätigungsrecht der Regierung be schränkt. Jetzt bat uns der letzte Herr Redner gesagt, dergleichen Cerrägüngen müßten doch nicht so durchgreifend sein, denn die Re— gierung habe ja selbst in die sser Richtung Vorschläge gemacht. und gleich der naͤchstfolgende Paragraph gebe Zeugniß daren. Meine Herren, dem ist Zweierlei entgegenzustellen. Zunächst glaube ic, daß es doch nickt in der Billigkeit liegt, eine Schluß— Ffolzerung derart anfzustellen: weil die Regierung auf einem Punkt, Wuͤnschen, von denen sie weiß, daß sie vorhanden sind, ertgegen Tommt, und ihnen nachgiebt, so müsse sie nun auch die Verpflichtung haben, daß auf jedem anderen Punkte zu thun. wo ähnliche Wüasche

berooertreten. Ich glaube, meine Herren, daß das nicht gerade aufmunternd wirken möchte, mit dergleichen Borschlägen ferner hervorzutreten. Dann aber, meine Herren, bitte ich

Sie doch daß auch nicht zu vergessen, wenn Zweifel darüber obwalten, Sb eine Bestimmuang an einer bestimmten Stelle des Gesetzes ge⸗ troffen werden kann, dann kann man vielleicht über diese Bedenken hinwegkoramen, wenn die betheiligten Faktoren darüber einig sind, Daß es zulässig fei, an dieser Stelle eine Ordnung der Sache vor= zunehmen, nicht aber im Wege der Pression versuchen, diese Or nung an einer an fich nicht dazu bestimmten oder wenigstens hestrittenen Stelle vorzunehmen, wenn die anderen Faktoren der Gesetzgebung entschleden iẽn Widerspruch sind. Und in diesem Falle, meine Herren, befinden wir uns. Seitens der Staatsregierung ist von vornherein Widerspruch gegen die Regelung der Frage an dieser Stelle erhoben worden, und das Herrenhaus ist dieser Ansicht fast einstimmig zwei oder drei Mitglieder nur haben dagegen gestinmt = beigetreten. Ich glaube, meine Herren, daß es unter diesen Umständen ig der That keine zu weit gehende Zumuthung ist, wenn man auf Grund dieses inzwischen eingetretenen Beschlusses des Herrenhauses Ihnen die Erwägung anheimgiebt, nochmals darüber mit sich zu Rathe zu gehen, ob es in der That wohlgethan ist, diese Bestimmung hier zu treffen. Dies die formelle Seite der Sache.

Materiell ist der Haupteinwand, welcher in dieser Beziehung früher von mir sowohl hier als auch neuerdings im Herrenhause erhoben worden ist, gar nicht genügend gewürdigt, ich kann nur an—2 nehmen mißverstanden zu sein. Es ist hier und im Hertenhause gefagt worden, man könne die Bestimmung, materiell des halb nicht treffen, weil ihre Wirkung auf dem Gebiete der ver= schi'denen Staädteordnungen eine ganz verschiedene sei. Nun hat der Abg. Zelle gefagt, das träfe gar nicht zu, im Gegentheil, es handelt sich um Herstellung der Einheit. Nun, meine Herren, glaube ich, wenn man auf das Wesen der Dinge geht, dann ist diefe Behauptung in der That in keiner Weise aufrecht zu erhalten. Denn die Frage, ob und inwieweit ein Bestimmungsrecht im Staatsinteresse für nothwendig zu erachten ist, hängt doch damit ganz wesentlich zusammen, in welcher Weise das Wahlrecht der betreffenden Magistraten konstituirt ist. Und, meine Herren, darin liegt die Ver schiedenheit; in dieser Richtung bestehen zwischen den verschiedenen Stäadteordnungen sehr erhebliche Verschiedenheiten, und indem man das Bestätigungsrecht einschränkt, übt man gegenüber der einen Städteordnung ganz andere Wirkungen aus, als gegenüber der ande⸗

ren. NMieine Herren, bei den eingehenden Erörterungen, die diese Frage im Uebrigen gefunden hat, gestatten Sie mir in materieller Beziehung nur noch zwei And utungean, zu erschöpfen dieses ganze Gebiet muß ich mir versagen, auch schon deshalb, weil eben nach meiner Auffassung hier

nicht der Ort ist, die Sache zum Austrag zu bringen. Aber diese beiden Andeutungen gestatten Sie mir noch —. Es ist sehr fraglich, ob es wohlgethan ist, in einem kollegialischen Gemeindevorstand da durch, daß man die Bestätigung für einen Theil der Mitglieder vor schreibt, für einen anderen nicht, zwei verschiedene Gattungen von Mitgliedern dieses Kollegiums zu schaffen. Und endlich, meine Herren, kann ich auch nicht umhin, Sie darauf hinzuweisen, daß in manchen kleinen Kommunen wir bereits Anzeichen haben von dem Hervortreten extremer Parteien, welche aus den Stadt- vertretungen fernzuhalten, gewiß der Wunsch und das Bestreben sämmtlicher Parteien dieses Hauses ist, und in einem Augenblick, wo solche Erscheinungen hervortreten, wo wir Leute jener extremen Nich—

kung rerellz in ländlichen Gemeinderäthen haben, da, meine Herren, möchte ic es nicht für richtig halten, ein siberes Mlttel zur. Fern Haltung dieser Elemente aus der Hand zu geben. ; Nach allem diesem bitte ich Sie recht dringend, der. Anträgen, die hier von Neuem gestellt sind, Ihre Zustimmung rächt zu geben. Es handelt sich in der That um eine Frage, welche Hon sehr ernster Bedeutung für das Zustan dekommen dieses Gesetzes ist. . Der Abg. Born erklärte, ihm erscheine dadurch, daß die Organe des Bestätigungsrechts verändert seien, auch eine Aen⸗ derung in materieller Beziehung nöthig. Er glaube, daß der Abg. Gneist nicht im Namen der Mehrzahl seiner Fraktion gesprochen, sondern nur seinen persönlichen Standpunkt ver— treten habe. . .

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, jetzt erfahre man eigent⸗ lich zum ersten Male in offizieller Weise die Gründe der Regierung gegen diese Anträge. Die verschiedenartige Wir⸗ kung derselben werde auf das Wahlrecht zurückgeführt. Nun habe man in Holstein direkte Wahl der Magistratsmitglieder durch die Bürgerschaft; trotzdem habe die Regierung sich hier eine Beschränkuug ihres Bestätigungsrechtes gefallen lassen. Was solle der Einwand bedeuten, daß in das Kollegium zweierlei Mitglieder kämen? Der Bürgermeister habe ja von vornherein eine ganz andere Stellung, als die anderen Mitglieder, da der kommunale Charakter seines Amtes fast ganz hinter, dem staatlichen zurück⸗ träte. Darum sei bei ihm die Bestätigung durch die Regierung natürlich, nicht aber bei den andern Mitgliedern. Die Regierung wünschte ein Mittel gegen das Eindringen der Sozialdemokraten in den Gemeinderath zu haben. Er glaube, es sei das beste Mittel, die Sozialdemokraten zum praktischen Han⸗ deln zu bringen und ihren allgemeinen Idealen die praltische Arbeit entgegenzustellen, wenn man sie in eine solche praktische Thätigkeit bringe, sür die sie ihren Wählern verantwortlich seien. In einzelnen Staaten, z. B. in Sachsen, gehörten Mitglieder der Stadtvertretung und des Magistrats dieser Partei an, aber das sei einsfkimmig zugestanden, daß diese Mitglieder an Tüchtigkeit nichts zu wünschen übrig ließen. Also dieser Grund schrecke ihn gar nicht zurück, zumal durch die Be— stimmungen über das Wahlrecht ein Ueberwuchern der Sozial⸗ demokraten in den Stadtvertretungen ausgeschlossen sei. Er habe die Regierung durch die Verweisung auf den 85. 7 nicht in eine Zwangslage versetzen, sondern nur ihre formalen Be— denken widerlegen wollen. Er übe keine Pression aus, son— dern erwarte nur, daß die Regierung in einigen Punkten nachgebe, nachdem das Haus in so vielen Punkten nach— gegeben habe, um das Gesetz zu Stande zu bringen.

Der Antrag des Abg. Köhler wurde darauf mit dem vom Abg. Brüel beantragten Zusatze mit 187 gegen 134 Stimmen angenommen.

Die §§.7 und 8 wurden ohne Debatte angenommen.

Zu 5§. 9, welcher nach der Fassung des Herrenhauses lautet:

Der Bezirksrath beschließt, soweit die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassungsgesetzen der Aufsichtsbehörde zusteht,

I) abgesehen von den Fällen des §. 7 über die zwischen dem Gemeinderhrstande und der Gemeindevertretung oder jwischen dem Bürgermeister und dem kollegialischen Gemeindevorstande entstehen den Meinungsverschiedenheilen, auf Anrufen des elnen Theils, falls die Angelegenheit nicht auf sich beruhen bleiben kann,

2) an Stelle der Gemeindebebhörden, im Falle ibrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beschlußanfähigkeit,

3) an Stelle der nach Maßgabe der Gemeindeverfassungsgesetze aufgelösten Gemeindevertretung.

Der Bezieksrath beschließt ferner an Stelle der AÄufsichts⸗ zehörde:

hönz über die Art der gerichtlichen Zwangs vollstreckung wegen

Geldforderungen gegen Stadtgemeinden (8. 15 zu 4 des Ein— führungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, Reichs ⸗Gesetzblatt S. 244),

5) Über die Feststellung und den Ersatz der Defekte der Ge—⸗

meindebeamten nach Maßgabe der Verordnung vom 24 Januar 1844 (Ges. Samml. S. 52); der Beschluß ist vorbehaltlich des èordent ichen Rechtswegs endgültig.

hatten die Abgg. Dr. Köhler und Born folgenden Antrag ge— stellt:

satz 1 Nr. 1 die Worte:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im 5. 9 Ab-

oder zwischen dem Bürgermeister und

dem kollegialischen Gemeindevorstande“ zu streichen und am Schlusse des Paragraphen hinzuzufügen: ‚. .

Ein Beanstandungsrecht des Bärgermeisters gegen Beschlüsse des Gemeindevorstandes findet, abgesehen von den Fällen des 5.7, fernerhin nicht statt. .

Der Abg. von Liebermann und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg baten, es bei dem hestehenden Recht zu belassen und demgemäß den Herrenhausbeschluß zu acceptiren. Nachdem der Abg. Dr. Hänel den Antrag Köhler befürwortet hatte, wurde derselbe angenommen; ebenso ohne Debatte die S5. 10-15. 6 .

8. 16 lautet nach den Beschlüssen des Herrenhauses:

Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Ange— legenheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz West— falen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz, sowie der Gutsbezirke wird in ersler Jastanz von dem Landrathe als Vor— sitzenden des Kreisausschusses, in höherer und letzter Instanz von dem Regierungs ⸗Präsidenten geübt, unbeschadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung des Kreisausschusses und des Bezirks« rathes.

Diesen Paragraphen beantragte der Abg. Frhr. von Huene in der Fassung des Abgeordnetenhauses wiederherzu— stellen, diese lautet:

Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Angele— genheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz West— falen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz sowie der Gutsbezirke wird, unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen, und der Vorschriften der Kreisordnungen, in erster Instanz von dem Kreisausschusse, in höherer und letzter Jastanz von dem Be⸗— zirksrathe geübt ; .

Der Abg. Frhr. von Huene befürwortete seinen Antrag. Es empfehle sich, an dem bestehenden Rechtszustande nichts zu ändern; jedenfalls sei ihm der Vermittelungsweg des Herren— hauses weniger acceptabel als selbst die Regierungsvorlage.

Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, wies dar— auf hin, daß das Herrenhaus in diesem Punkte den Inten⸗ tionen dieses Hauses entgegengekommen sei, die Annahme des Herrenhausbeschlusses erscheine daher billig. Von Verletzung bestehenden Rechtes könne man hier nicht sprechen, da in den westlichen Provinzen die Kreisordnung nicht gelte.

Der v. Huene'sche Antrag wurde hierauf angenommen.

Die §8. II 140 wurden ohne Debatte genehmigt. 5. 141 lautet in der Fassung des Herrenhauses:

Die staaklliche Aufsicht über die Amtsführung des Standes beamten wird in den Landgemeinden und Gutsbezitken ron dem Landrathe als Vorsitzenden des Kreisausschusses, in höherer Instanz von dem Regierungs-Präsidenten und dem Minister des Innern, in den Stadigemeinden von dem Regierungs⸗Präsidenten, in Berlin von dem Ober ⸗Präsidenten, in höherer Instanz von dem Minister des Innern geführt.

In dem Bezirke des Ober Landesgerichtes zu Cöln bewendet es bei den dieserhalb zur Zeit bestehenden Vorschriften.

Die Festsetzung der Entschädigung für die Wabrnebmung der Geschäste des Standesbeamten in den Fällen des 5.7 Absatz? des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 (§8. 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. März 1874) erfolgt in den Stadtgemeinden durch die Ge— meindevertretung, für die Landg meinden durch Beschluß des Kreis ausschusses. Beschwerden über die Festsetzung unterliegen in beiden Fällen der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksrathes.

Der Abg. Frhr. von Huene beantragte, die Funktionen der Aufsicht gemäß den früheren Beschlüssen des Abge— ordnetenhauses wieder dem Bezirksrath resp. dem Kreisaus— schuß zu übertragen. .

Das Haus nahm diesen Antrag an, und genehmigte ohne Debatte den Rest des Gesetzes. Die definitive Abstim— mung wird erst nach Fertigstellung einer Zusammenstellung in der Dienstag-Sitzung stattfinden.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

* 36 FInserate für den Deutschen Reicht⸗ und Königl. Freuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handelsz⸗ regtster nimmt an: die Königliche Expeditien .

Prrußischen taatz- Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

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Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

des Neutschrn Reichs-Anzeigers und Königlich 2. , Autgebote, Vorladungen derg

Ver küufe, Verpachtungen, Submissionen etæ.

wm err. k k 8 ö ; . ; ; * *. ö De ffentlich 22 Anzeiger. H nehmen an! die Annoncen ˖ Expeditionen ö

und Grosshandel.

J. Literarische Anzeigen.

b. Industrielle Etablissements,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenfteim

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annsueen⸗Bureans.

Fabriken

*

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung K n. 8. Ww. Von öffentlichen Papieren.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen -

X

9. Familien- Nachrichten. beilage. *

Eubhastativnert, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

läséti! Oeffentliche Zustellung.

J. Die ledige und großjährige Sara Ede lstein von Unterriedenberg, z. Zt. Köchin in Würzburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Stern als Offizialanwalt

klagt gegen den Handelsmann Amschel Edelstein von Unter riedenberg, und unbekannten Aufentbalts aus dem zwischen ihrem Vater Joseph Edelstein und dem Kläger abgeschloffenen und notariell verlautbarten Vertrage vom 5. Juli 1876 G. R. Nr. 592 des Königl. Notars Kraus in Bräckenau, mit dem An⸗

rage: Beklagten zur Zablung von 1200 4 nebst 5 C Zinsen hieraus vom 5. Juli 1877 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und labet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreises vor die J. Civil kammer des Königlichen Landgerichts Würzburg auf Mittwoch, den 4. Mai er., Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedad ten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. II. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wütrzburß, am 7. Februar 1881. Der Königl. Obergerichtsschreiber:

aso] Oeffentliche Zustellung.

In der Civilprozeßsache des Kaufmanns F. W. Welter in Eydtkubnen, Klägers, gegen den Besitzer Haßler und den Domänenpäͤchter Sealer, Verklazte, ist zur mündlichen Verhandlung ein Termin auf

den 7. Mal 1881, Vermittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ober⸗Landesgericht in unse⸗ rene Audienzüimmer anberaumt worden.

Der dem Aufenthalt unbekannte Verklagte See⸗ ler wird hierdurch aufgefordert, jn diesem Termine

entweder in Person oder durch einen gehörig legiti⸗ mirfen, zu seiner Vertretung berechtigten Bevoll⸗ mächtigten zu erscheinen, die von ihm in Bejug ge⸗ nommenen oder bisher nur in Abschrift eingereichten Urkunden urschriftlich mit zur Stelle zu bringen und die fernere Verhandlung zu gewärtigen.

Wenn er oder sein Stellvertreter sich nicht pünkt⸗ lich zur bestimmten Stunde einfindet, oder sich auf die Sache nicht einläßt, oder wenn sein Stellvertre—⸗ ter den erbaltenen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so wird auf den Antrag des Appellanten in contumaciam gegen ihn verfahren und es werden demnächst alle streitige, von ihm in zweiter Instanz vorgebrachte, mit Be⸗ weismitteln nicht unterstützte Thatsachen, für nicht angeführt, sowie alle von ihm vorzulegende Urkun⸗— den als nicht beigebracht erachtet, alle von dem Appellanten angeführte Thatsachen aber, denen von ihm noch nicht ausdrücklich widersprochen worden ift, für zugestanden, ingleichen die von demselben beigebrachten Urkunden für anerkannt erachtet werden.

Sollte auch der Aprellant in dem Termin aus— bleiben, so wird auf die Akten, so wie sie liegen, das Erkenntniß abgefaßt werden.

Eine Verlegung des Termins findet ohne Zustim⸗ mung des Appellanten nur einmal und auch in diesem Falle nur dann statt, wenn die Hinderungs⸗ ursachen erbeblich und kescheinigt sind.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Königsberg, den 22. Januar 1881.

Königliches Ober⸗Landesgericht. III. Civilsenat.

3182 Ceffentliche Borladnng.

Die nachstehend beseichneten Personen: 1) August Friedrich Hermann Lemphul aus Mohrin, ge⸗ boren am 5. August 1857, 2) Dienstknecht Johann Ludwig August Hartmann aus Rehdorf (Kreis Königsberg N. M), geboren am 2. Oktober 1867, 3) Carl Hermann Hahlow aus Sellin (Kreis Köaigsberg N. M.), geburen am 8. Oktober 1857, 4) Georg Christoxh Paul Wienand aug Zellin,

(Kreis Königsberg N. M.), geboren am 2. Mär

13. November 1857, 8) aus Alt⸗Rüdnitz (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 15. August 1857, 9) Heinrich Adolf Wühle aus Zaeckerick (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 17. Februar 1857, 10 Otto Julius Müller aus Zaeckerick (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 3. September 1857, 11) Carl August Rehfeldt aus Schawin (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 13. Juni 1857, 12) Friedrich Wilhelm Moritz aus Alt⸗Rüdnitz (Kreis Königsberg N. M., ge⸗ boren am 5. August 1857, 13) Carl Ludwig Strauß aus Alt, Rüdnitz (Kreis Königsberg N. M., geboren am 4. Dezember 1857, 14) Otto Paul Rudolf Benn aus Cüstrin, geboren am 24. Juli 1856, 15) Gustav Adolf Zochert aus Cüstrin, ge⸗ boren am 22. Juni 1857, 16) Johann Friedrich Wilhelm Dieckmann aus Cüstrin, geboren am 25. Dezember 1857, 17) Heinrich August Ferdinand Albert Kühne aus Cüstrin, geboren am 3. Fe— bruar 1857, 18) Carl Wilhelm Rudolf Alexander Spiegelberg aus Cüstrin, geboren am 4. Juli 1856, 19) Carl Julius Peters dorf aus Cüstrin, geboren am 28. Juli 1856, 20) Friedrich Eduard Alfred Kreutzberg aus Cüstrin, geboren am 4. März 1856, 21) Ernst Gustav Wriesemann aus Cüstrin, geboren am 3. Januar 1857, 22) Bild⸗ hauer Friedrich Wilhelm Adolf Aßmmn aus Cüstrin, geboren am 25. Juli 1857, 23) Diensttnecht Carl Friedrich Blume aus Zorndorf (Kreis Könige— berg N. M.)., geboren am 21. Juni 1857, 24) Wil⸗ belm Heinrich Boye aus Kietz (Kreis Königsberg N. M., geboren am 25. Januar 1857, 25) Kommis Max Günther Jahn aus Cüstrin, geboren am 5. Dezember 1855, 26) Ottomar Eduard Hermann Günther ven Bieberstein ⸗Marschall aus Cüstrin, geboren am 25. Norember 1859, 27) Carl Fried⸗ rich Fennert aus Batzlow (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 20, September 1857, gegen welche

ar

durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. vom 24. Januar 1881 wegen des im 5. 1401. St. G. B. vorgesehenen Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht das. Hauptverfahren eröffnet worden ist, werden hier durch zu dem vor der Strafkammer bei dem König⸗ lichen Amtsgerichte zu Cüstrin auf den 2. Juni 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine zur Hauptverhandlung unter der Warnung vorge— laden, daß bei unentschuldigtem Ausbleiben zur Hauptverhandlung wird geschritten, und die Ange— klagten auf Grund der nach §. 472 St. P. O. von dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission des Kreises Königsberg N. M. ausgestellten Erklärungen

werden verurtheilt werden. Landsberg a. W., den 31. Januar 1851. Königliche Staatsanwalt⸗ schaft.

1436s! Todeserklärungsverfahren.

Durch Urtheil ron beute sind die Verschollenen

Wittwe Johanne Christiane Mazdalene Hubert, geb. Junge, von hier, Friedrich Albrecht Kopitzsch von hier, Johann Karl Gottlob Müller aus Weira für todt erklärt worden. Neustadt a. O., am 10. Februar 1881. Großherzoglich S. Amtegericht. Paulssen.

4363

Das Königliche Amtsgericht dahier hat in dem Aufgebotetermine vom 7. Februar 1881 die Hpvo⸗ theken ⸗Urkunde über 126 6 30 3 nebst o/o Zin—⸗ sen und 7 6 80 3 Kosten, eingetragen für Call mann Strauß in Sterbfritz, auf dem Grund vermö⸗ gen des Carl Schmidt und Ehefrau, Grundbuch von Breunings Bd. J. Art. 13 Abth. III. Nr. 4 für kraftlos erklärt.

Schwarzenfels, am 7. Februar 1851. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Birnbaum,

Sekretãr.

. ö ö. .

lässs] Oeffentliche Zustellung.

Die rerehelichte Besitzer Barbara Walentewska, geberne Nitkoweka, früher verwittwet gewesene Sto⸗ vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Holder ⸗Egger, klagt gegen ihren Ehemann Johann Walentowski, dessen Aufenthalt unbekannt

linska zu Schadrau,

ist, auf Ehetrennung mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestebende Band der Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu er— klären und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste , . des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den = 27. Mai 1881, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 9. Februar 1881. , zerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lässt! Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kleidermachers Gerhard Volken⸗ heff, Henriette, geb. Vogt, zu Hamm, vertreten durch den Justiz Rath Moeger zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt ist wegen Ehescheidung mit dem Antrage, zu erken⸗ nen, daß das Band der Ehe zwischen den Parteien aufzulösen und den Beklagten für den allein schul— digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf

den 3. Mai 1881, Bormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dortmund, den 29. 5 1881.

9th, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

liz gi Oeffentliche Zustellung.

Nr. 1761. Die Firma Funk und Ziegler zu Ett— lingen, vertreten durch Rechtsanwalt Böckh in Karls— ruhe, klagt gegen den Bäcker Wilhelm Rissel und dessen sammtverbindliche Ehefrau Miathilde, geb. Neumaier, zu Ettlingen, aus Kauf von gelieferten Waaren und beziehung weise sammtverbindlicher Veipflichtung hierfür im Betrage von 667 (, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten unter sammtverbindlicher Haftbarkeit zur Zahlung von 667 υ nebst 60½ Zins vom 1. Januar 1881, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Han— delfsachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsrube auf

Mittwoch, den 30. März 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 4. Februar 1881.

Schäfer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

wird

Die Arbeiterfran Julius Kempf, Wilhelmine, geb. Zacheritz zu Stettin, Galgwiese 15, vertreten durch den Justi-Rath Sehlmacher zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Stettin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er— klären und zu verurtheilen, Klägerin nach ihrer Wahl die Hälfte des gütergemeinschaftlichen Ver— mögens oder ein Viertel des Seinigen nach der Gütertrennung herauszugeben, und ladet den Be— klagten ur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Sitzungssaal Nr. 27, auf

den 17. Mai 1881, Vormittaßs 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 9. Februar 1881.

Baar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

enn Deffentliche Zustellung,

Nachdem auf den Antrag der Stadtgemeinde Wiesbaden für deren Forderung ad 600 „M Zinsen des hrpothekarisch gesicherten Darlehens ad 12000 A. für das Jahr 14. September 1879.80 und der Kosten, die Immobilien des mit unbekanntem Auf enthalteorte abwesenden Philipp Scherer junior, früher zu Wies baden, gepfändet worden, hat das Königliche Amtsgericht, III. Abtheilung, hier die Versteigerung verfügt und Termin hierzu auf Dienstag, den 29. März e. Bormittags 11 Uhr, in das Gerichtsgebäude, Marktstraße 4, Zimmer 28, bestimmt; der Schuldner wird hiervon mit der Aufforderung benachrichtigt, die ibm nach Vorschrift der S§. 49 und 51 der Ex. Ord. zustehen den Rechte wahrzunehmen, andernfalls die Zahlungsziele nach gesetzlicher Vorschrift bestimmt und als Erheber ee Feldaerichts hofft H. Weil hier bestellt werden

wird. hun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor⸗ stehender Auszug aus der Verfügung vom 5. Februar 1881 bekannt gemacht. Wiesbaden, den 5. Februar 18851. Der Gerichteschreiber * nien Amtsgerichts. als.

lazaa] Oeffentliche Zustellung

Der Weinhändler und Gutsbesitzer Bernhard Müller zu Eltville, vertreten durch den Rechtsanwalt Wötz dafelbst, klagt gegen den Hermann Hesse aus Schierstein, z. 3. mit unbekanntem Aufenthalte ab⸗

54745. des Stockbuchs der Gemeinde Schierstein eingetragenen Immobilien zum Zwecke der Versteige⸗ rung und Befriedigung des Klägers aus dem Er⸗ löse wegen seiner Forderung von S 4285,72 nebst H5oso Zinsen vom 3. Oktober 1879 und Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung deß Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden

auf den 3. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluag wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 5. Februar 1881.

Kleinschmidt,

Subhastations⸗Patent und Ediktalladung.

Königliches Amtsgericht. Ilfeld, den 22. Januar 1881. . Auf den Antrag des Colporteurs Heinrich Otto in Nordhausen soll das Wohnhaus des Fabrik⸗ Nachtwächters Friecrich Grüning in Niedersache⸗

4354

Hofraum, Garten, Streichbolz⸗Fabrtkgebäude und sonstigem Zubehör, auf Kartenblatt 6 Parzelle 170/85 der Grundsteuermutterrolle von Niedersachswerfen mit einem Flächeninhalte von 10,20 Ar verzelch⸗ net, am Montage, den 28. März d. Is, ; Nachmittags 3 Uhr, im Pichtschen Gasthause zu Niedersachswerfen im Wege der Zwangkvollstreckung öffentlich verkauft werden. Alle, welche an dem Kaufgegenstande Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung unter der Androhung in jenen Termin geladen, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das etwaige Recht verloren geht. Den bekannten Berechtigten geht statt besonderer Ladung eine Abschrift dieser Verfügung zu. Rasch.

4366 Verkanfsanzeige

und Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns A. Dahlheim in Springe soll die der Ehefrau des Arbeiters Fr. Borcherding, Johanne, geb. Hellentag, in Holtensen gehörige, in Holtensen unter Nr. 7! belegene An— bauerstelle mit dem dazu gehörigen Grundbesitze von 2 Ar 56 Qu. M. Kartenblatt 1 Parzelle 66, 67 Artikel 74 der Grundsteuermutterrolle für Holtensen zwangsweise in dem auf

Donnerstag, den 31. März d. J., Morgens 11 Uhr, allbier angesetzten Termine verkauft werden.

Alle, welche an dieser Stelle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und an⸗ dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, wer⸗ den hierdurch aufgefordert, solche im obigen Termine anzumelden, widrigenfalls das Recht im Verhält⸗ nisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Calenberg, den 5. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. Schlüter.

382 ö. . Aufgebot. Die Dienstknecht Heinrich Kruse'schen Eheleute zu Clötze haben das Aufgebot der Kautionsverhand— lung vom 1. April 1854 nebst Hypothekenschein über die Kaution von 100 Tbalern beantragt, welche auf dem Grundstücke der Antragsteller Band V. Blatt Nr. 236 Stadt Clötze Abtheilung III. Nr. 2 für die Stadt Clötze zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den Arbeiter Christevyh Hemstedt hinsichtlich der von Letzterem bei Pachtung der städtischen Bleiche übernommenen Verpflichtungen eingetragen ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 30. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Clätze, den 31. Januar 1851.

Königliches Amtsgericht.

76 1 . Aufgebot. Stephan Waszak, der Sohn der Einlieger Sianislaufß und Eva Waszak'schen Eheleute zu Kolaczkowo, ist, soviel bekannt, zuletzt im Jahre 1857 in Kolaczkowo als Knecht gewesen, soll dar auf nach Polen verzogen sein und ist seitdem ver⸗

schollen.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Meyer zu Wreschen, als seines Abwesenheite pflegers, wird nunmehr Steyhan Waszak aufgefordert, bis

spätestens im Aufgebotstermie den 13. Dezember 1881, Vorm. 1090 Uhr, sick bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Wreschen, den 3. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht.

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list Aufgebot.

Der Schuhmacher Karl August Meyer zu Rügen walde hat zum Zwecke der Eintragung seines Eigen thums das Aufgebot des in Rügenwalde vor dem Steinthor belegenen Scheunengrundstücks Nr. 28 des Grundbuchs der Rügenwalder Scheunen, dessen eingetragener Eigenthümer nach dem Grundbuche die Wistwe Regina Moldenhauer, geb. Konitzer, ist, beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche dingliche Ansprüche an das genannte Grundstück zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens im Termin

werfen, Haus Nr. 189 A. daselbst nebst Stallung,

ae. Aufgebot.

Der Rechtkanwalt Hering hier, Charlottenstraße

Nr. 57, hat in seiner Eigenschaft als Pfleger das;

Aufgebot des Nachlasses der unbekannten Erben des zuletzt hier, Dres denerstraße Nr. 42, Hof J. Treppe wohnhaften, am 13. Juni 1879 verstorbenen Post⸗ schaffners a. D. Carl Ludwig Teßmer, auch Tes mer genannt, welcher nachweislich ein Sohn der Carolina

wohnhaften Daniel Friedrich Teßmer, gewesen, am 14. September 1810 zu Koeselitz geboren, und ge⸗ mäß §. 596 II. 2. A. L. R. als eheliches Kind legi⸗ timirt erscheint, beantragt. Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an den Nach laß zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 14. Jannar 1882, Vormittags 10 Rhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße Nr. 538, J. Treppe, Saal Nr. 21, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins die Autstellung der Erbbescheinigung für die bereits legitimirten Erben erfolgen wird. Berlin, den 9. Februar 1881. Königliches Amtsgericht J. Beglaubigt: Beyer, Gerichtsschrelber.

14345 fgoh i Aufgebot. Nachdem die Gemeinde Stiege folgende in ihr em Besitze befindliche in und bei Stiege belegenen Grundstücke, als: 1) eine Ackerfläche von 20 ha 72 a 28 am, früher zur Gemeindewaldung gehörig, vor dem Weide⸗ . „Die große Gemeinde“ be⸗ egen, 2) 7 Angerflächen zu 4,1152, 4,046 a, 3,ů7 12 a, 3, 519 a, 2,32 a, 2.32 a und 2544 a, in der Dorflage, an der sogenannten Foöͤrster⸗ und resp. Ober⸗ teichstraße belegen, 3) einer Angerfläche von 2,78 a, neben dem Revier⸗ forstdienstgehöft belegen, 4) eine AÄngerfläche von 28 gm, von dem Revier⸗ forstdienstgehöfte, den Grundstücken des An⸗ bauers Friedrich Wöhler J. und der sogenannten Försterstraße begrenzt, über welche Grundstücke Situationspläne überreicht und hier einzusehen sind, zur Eintragung in das Grundbuch von Stiege angemeldet, auch glaubhaft gemacht, daß sie das Eigenthum dieser Grundstücke erworben habe, werden alle Diejenigen, welche Rechte an den einzutragenden Grundstücken zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgefordert, solche Rechte bis oder spätestens in dem auf Dienstag, den 5. Ayril d. J., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte anbe⸗ raumten Termine hier anzumelden und zwar unter Androhung des Rechtsnachtbeils, daß nach Ablauf der Frist die Gemeinde Stiege als Eigenthümerin der vorgedachten Grundstücke in das Grundbuch ein⸗ getragen werden wird und daß, wer die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterläßt, seine Rechte gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Hasselfelde, den 5. Februar 1881. Herzogliches Amtsgericht. Germer.

4235 Aufgebot.

Der Malermeister Rudolph Lehmann zu Stettin bat als Pfleger des Nachlasses des am 18. Februar 1880 zu Stettin verstorbenen Packmeisters Ferdinand Funk das Aufgebot der unbekannten Erben desselben beantragt.

Es ergeht deshalb hiermit an alle unbekannten Erben des p. Funk die Aufforderung, ihre Ansprüche spätestens in dem auf

den 3. Dezember 1881, Bormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, vor dem Amtsrichter Bergmann, anberaumten Termine anzumelden,

widrigenfalls der Nachlaß als herrenloses Gut der Stadt Stettin anheimfällt. Der sich erst später meldende Erbe muß alle Verfügungen des Besitzers des Nachlasses anerkennen, und kann weder Rechnungslegung noch Ersatz der gebobenen Nutzungen fordern, muß sich vielmehr lediglich mit dem begnügen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein sollte. Stettin, den 7. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht.

4314 Amtsgericht Hamburg.

Die Testaments⸗ und Intestaterben von Johann

August Ferdinand Wilckens, als:

15 Johann Friedrich Edaard Wilckens,

2) die Kinder ron Friedrich Rudolph Wilckens,

namentlich:

a. Gustav Friedrich Wilckens,

b. die minderjährige Bertha Agathe Wilckens, vertreten durch ihre Vormünder Gustav Friedrich Wilckens und John Arthur Franz Meyer,

3) die Kinder der verslorbenen Frau Johanna Dorothea, verehelicht gewesenen Löffler, ge⸗ borenen Wilckens, namentlich:

a. Louis August Otto Löffler,

b. Carl Ferdinand Wilhelm Löffler,

e. Louise Helene Löffler,

d. Hermann August Bernhard Löffler. sämmtlich vertreten durch ihren väterlichen Vormund August Wilhelm Löffler,

4) die Kinder des verstorbenen Wilhelm Friedrich Otto Wilckens, namentlich:

a. Ferdinand Rudolvh Oito Wilckens,

h. Rudolph Carl Theodor Wilckens, Beide vertreten durch ihre mütterliche Vormünderin Frau Luise Agnes, verwittwete Wilckens, geb. Budach, und deren Vormundschasts⸗ Assisten, nämlich:

a, Hermann Franz Leuis Doelke und . Johann Friedrich Eduard Wilckens,

5) Christian Wilhelm Wilckens und

Christian Wilhelm Wilckeng, als Testaments—⸗

wesend, aus der Schuld, und Pfandverschreibung vom 2. Oktober 1863 über Hingabe eines Darlehnz von e 428572 nebst Soo Zinsen mit dem Antrage auf kostensällige Verurtbeilung des Beklagten auf Herausgabe der dem Kläger verpfändeten Artikel

den 6. April 18381, Bormittags 10 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgericht anzumelden und zu! bescheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen thumtz des Antcagstellers erfolgen wird. Rügenwalde, den 4. Februar 1851. Königliches Amtsgericht.

beantragen den Erlaß eines Aufgebois.

vollstrecker von Johann August Ferdinand Wilcken,

Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen: daß Alle, welche an den laut Beschluß des Amts

Roll, nachherigen Ehefrau des seiner Zeit in Pyritz

seiten der Antragsteller rechtzeitig mit der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 8. November 18890 hieselbst verstorbenen Jobann Auaust Ferdinand Wilckens Erb oder sonstige Ansprüche zu baben vermeinen, sowie Alle, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 1. Juli 1878 errich—⸗ teten mit Anhängen vom 1. Juli 1878 und 11. Oktober 1878 versehenen und am 18. No⸗ vember 13880 hieselbst publizirten Testaments, speziell der Erbeinsetzung 1) voa Eduard Wilckens, 2) der Kinder von Friedrich Rudolph

( Wilckens, 3) der Kinder von Frau Johanna ( Dorothea, geb. Wilckens, verehelicht gewesenen

Löffler, 4) der Kinder von Otto Wilckens und 5) von Wilhelm Wilckens, auf je 1 Fünftel des Gesammtvermögens, insbesondere der Be—⸗ stellung des Mitantragstellers Christian Wil— helm Wilckens zum Testamentsvollstrecker und den demselhen als solchem ertheilten Befug— nissen widersprechen wollen, hiermit aufgefor— dert werden, solche An⸗ und Widersprüche spä— testens in dem auf Mittwoch, den 30. März 1881,

16 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Aus⸗ schlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gesen die Bene—

fizialerben nicht geltend gemacht werden können. Hamburg, den 10. Februar 18581. Das Amtsgericht Hamburg.

Civil ⸗Abtheilung II.

Zur Beglaubiq4ung: Romberg, Gerichts⸗Sekretär.

[4361 Auf Antrag des Rechtsanwalts Wendroth als Curator der in der Subhastationssache des Fabrik— besitzers Franz Rothe in Bernburg contra die Fabrikbesitzer Gottlieb und Friedrich Jacobi in Bernburg für die in unbekannter Abwesenheit lebende Wilhelmine Wohlgeboren aus Ballenstedt gebildeten Spezialmasse von 363 M 75 3 werden die p. Wohl geboren und deren Rechtsnackfolger öffentlich gela— den, ihre Ansprüche und Rechte an dieser Spezial masse spätestens in dem auf Dlenstag, den 5. April d. J.,

Morgens 95 Uhr, angesetzten Aufgebots termine anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen an die Spezial⸗ masse ausgeschlossen werden. Ballenstedt, den 4. Febrnar 1881.

Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht.

Bx. Anneker.

4369 Bekanntmachung.

Laut Sterbeurkunde ist am 18. April 1880 zu Breesen der Steinsprenger August Heine verstorben. Alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nach⸗ laß zu haben vermeinen und sich bisher noch nicht gemeldet haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche

bis zum 1. Juni 1881

vor dem unterzeichneten Gericht zu den Augunst Heine Nachlaßakten Nr. 25/1889 anzumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins sür Diejenigen, welche sich als nächste ge—⸗ setzliche Erben legitimirt haben, die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgt. Zielenzig, den 7. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. II.

4368 e chehen Amtẽgerickt Buxtehnde, Abth. J., am 9. Februar 1881, in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig: Amtsgerichts Rath von Düring, Amtsgericht Sekretär Südecum. In Sachen, betreffend

die Zwangsversteigerung des dem Schlachtermeister Hermann Riebesell zu Baxtehude gehörigen Bürger⸗ wesens Nr. 36 daselbst,

J V Fasan tema

orgelesen, genehmigt

ist folgendes Ausschlußurtheil des Amtsgerichts Buxtehude, Abth. J., vertreten durch den Amtegerichté⸗ Rath ven Düring verkündet: Gegen alle Diejenigen, welche in Gemäßheit der Ediktalladung vom 14. Oktober 1880 an dem hier fraglichen Bürgerwesen nebst Zubehör Eigenthumsansprüche, sowie andere dort näher bezeichnete Rechte nicht angemeldet haben, wird der Verlust dieser Rechte im Verbältnisse zum nenen Erwerber des Grundbesitzes damit aus—

gesprochen. Von Rechts Wegen 3 Beglaubigt: gez. von Düring. Südecum.

Beglaubigt: . Südeenm, Amtagꝗ. Sekretãr, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Bartehude.

4341 Durch rechtskräfliges Urtheil der zweiten Civil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 20. Januar 18891 ist die zwischen den Eheleuten Wil helm Schild, Wirth zu Oberdollendorf und Sorhie Johanna, geb. Kochenbach, bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

4359 Bekanntmachung.

Die Ehefrau Angnst Hertrich, Maria, geh. Steinmet, zu Zabern, vertreten durch Rechtsanwalt Schauer zu Zabern, klagt gegen ihren Ehemann den Müller ungust Hertrich zu Zabern wegen eingetretener Ueberschuldung desselben mit dem An— trage auf Trennung der zwischen den Parteien be stehenden Gütergemeinschaft und Verurtheilung des Beklagten zu den Kosten.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtssreits ist die Sitzung der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern rom 13. April 1881, Vormittag? 19 Uhr, bestimmt.

Hörkens, Landg.“ Sekret.

S6 Nr. 264 des Lagerbuchsg und Nr. Ek 3482. und

gerichts Hamburg vom 8. Dezember 1880 ab⸗

Gerichtsschreiber des Kaiserltcen Landgerichts