Stettin, 14 Februar. Getreide markt.
(V. F. B.)
100 Kilogr. pr. April-Mai 53 00.
braar 1020 Rosem, 14. Februar. Aviritus
Mai b3, 30. Etill. Cöinz, 14 Februar. Getreide markt.
(W. T. B)
k
20.70. pr. Mai 20 39). Hafer loco 15 50. Mai 23,10, pr. Oktober 28, 80. KRreraerz, 14. Febrnar. Potrolenm ((Schlussbericht.)
GG. T. B)
Alles bezahlt.
Hamburg, 14. Februar.
G etrei damark t. Heizen kotggsn loco unverändert, auf Termine fest.
n n fest.
Reizen pr. April-Mai 210 Br., 2099 Gd. pr. Roggen pr. April-Mai 192 Br, 191 (d., pr. Mai- Hafer und Gerste unverändert.
Br. 214 Gd. Juni 188 Br. 187 G4. ruhig, loco 55, 00. pr. Mai 55, 0909. Spiritus 45,7) Br., pr. März-April 45, 75 Br.. pr.
Weizen pr. Frühjahr 208, (0, pr. Mai-Juni 208,50. Roggen Fr. Frühjahr 1899, 00, vr. Mai-dnni 192.00. Rüböl pr. Herbst 55.50. 52 70, pr Frühjahr 54,20, pr. Juni- Juli 54, 60. Petroleum pr. Fe-
or. Februar 52,00, per März 52, 30,
Weizen biesiger loco 22 00, 22 00, pr. März 21.55, pr. Mai 21,70. Roggen leco 21,50 pr. Mär FEüböl loco 29,00, pr.
am. Fest. Standard white loco 9 00, pr. März 9, 10, pr. April 900, pr. August- Dezember 9, 60.
loed unvsrändert, aut Termine still, or.
April-Mai 45 75 Br., pr. Mai- Juni 45,75 Br. Kaffes rahig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum
Rest, 14. Februar. Pro daktenmarkt. rubig, schlusslos, 10, 30 G4d., 10, 35 Br. Hafer pr. Mai- duni 5, S5 G4d.,
Spiritus Joes
pr. April- Getreidemarkt
fremder loco J pr. Mai 31, pr. Herbst 321.
Petrolsummarkt.
unverändert. Hafer fest.
Mai- Juni 215 Hora Gm, 14. Februar.
Růbõl Fobruar
fest, Standard white loco 8.9 Br., 8,8) Gd., pr. Februar 8, 80 Gd., pr. März-April 9090 Gd. — Wetter: Frost. e . 6
Weizen loco reservirter, pr. Fräbjahr 11.00 Gd.. pr. Fruhjahr . 32 d., 5. 37 Br. 5. 88 Br. Amnterckam, 14 Fsbrnar. ( Schlussbericht). höher, pr. März 285, pr. Mai 287. g mine unverändert., pr. März 247, pr. Mai 236. REüböl loco 31t,
Antwerpen, 14. Februar. (Schlussbericht) Raffinirtes Type weiss, loco 234 bez., 233 Br., pr. März 234 Br., pr. April 23 Br., pr. Sep- tember-Dezember 233 bez., 24 Br. Ant in erpenm. 14. Februar. Getreidemarkt. (Schlussbeæricht.) Weizen steigend. Roggen Gerste still. Hondaonm, 14. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht). unverändert, Mais 3, Hafer t- z sh. theurer. — Wetter: Kalt. w. . B An der Küste angeboten 13 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12. 24. Schwach.
Hävermacl, 14 Februar. (W. T. B.) Baum wolle (Schlussbericht). Umsatz S000 B., davon für
auf Tsrrine
11,05 Br.. pr. Herbst
Mais
Kohlraps 121. — Wetter: Kalt. (V. F. B.)
Weizen auf Termine
Roggen loco böher, auf Ter-
unverändert.
(W. T. B.) 28. 16
Fest. .
Spiritus fest,
Fremder Weizen rtetiger,
Mais
Spekulation und Export 500 B. nische April-Nai-Lieferung 65 d. Gkasgcorm, 14. Februar. Roheisen. Mired numbres warrants 50 sh. bis 50 sb. 6 d. HKraciforcl, 14 Februar. (Kw. T. B.) Rolle bei besserer Nachfrage etwas fester, Garne und Stoffa
Enris, 14. Februar. REohznekor S880 loco behauptet, Nr. 66, 75. pr. März Juni 67,00, pr. Mai-August 67, 25. Faris, 14 Februar Produktenmarkt. pr. März Juni 28, 19, pr. pr. Februar 61.75, Mai- August 59,75. Juni 753,25, pr. Mai- August 74 00 pr. Feuruar April 61.00, pr. Mai-Aungust 60, 00. Ner- Xorks, 14. Februar. Waarenberich t. Baumwolle New- Orleans 114. del hia 95 Gd., — D. 90 C. Mehl 4 D. 50 C.
Unverändert. Middl. amerika-
(V. T. B)
. ruhig,
100 Kilogr.
57.00. Reisser Zaeker 3 pr. pr. Februar 66, 75, pæꝛ. März 1 Weizen fest, or. Febr. 28, 10, pr März Mai-August 27,75. Mehl fest, pr. März 61,25, pr. März-Juni 60,75, pr. Füböl behauntet, pr. Februar 71.75 pr. Mai- Pr. September-Dezember 75.60. 61.50, pr. Närz 61,25, pr. März-
. 6
in New-Tork 119/18, do. in Petrolcum in New-Tork 94 Gd. do. in Phila-
rohes Petroleum 7 do. Pipe line Certificats
Rother Winterweizen 1 D. 190.
(old mixed) 59 C. Zucker (Fair refining Mascovados) 7Ttz., Kaffee (Rio) 12 1065, do. Rohe & Brothers 103. teeidefracht 4.
Schmalz (Marke Wilcoz) 104. do. Fairbanks
Speck (86hort clear) 83 C. Ge-
9 .
Königliche Schauspiele. Mittwech: Orern— baus. 14. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimé— von Henry Meilhac und Ludovie Halsvy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 46. Vorstellung. Das Ge⸗ fäntniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Vorher: In einer Stunde. Lustspiel in 1 Akt von Bernhard Busch. In Seene gesetzt vom Di— ektor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Spernhaus. 45. Vorstellung. Die weiße Dame. Oper in 3 Aktheilungen, nach dem Französischen des Scribe. Musik von Boieldien. (Frl. Lehmann, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Junck, Hr. Bollé.) Anfang? Uhr.
Schauspielhaus. 47. Vorstellung. Ein Som⸗ mernachtstraum von Shakespeare, übersetzt von A. W. von Schlegel in 3 Akten Musik ron Felix Mentels sohn⸗Bartholdy. Tanz von Paul Taglioni. Nach Tieds dekorativer und kostümlicher Einrich⸗ tung. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An— fang 7 Uhr.
Mittwoch: Zum fänften Lustspiel in 4 Akten
Vallner-Iheater.
Male: Der Compagnon. von A. L'Arronge.
Victoria-Theater. Ffreffisn: Emil Hahn. Mittwoch: Zum 55. Male: Gastspiel des Frl. Clara Qualitz u. des Sgr. Aldo Spadalino. Die Schatzgräber. Große Feerie in 4 Atten u. 20 Bil⸗ dern, von Vanlso, Letterier und Mortier. Musik von Lecocg und Lehnhardt. Balletmusik von Henri d'Aubel. Dekorationen von Lütkemeyer in Coburg und zu Bild 2, 4, 8, 9, 11, 12 und 17 von Hart⸗ wig in Berlin. Kostüme nach Pariser Figurinen angefertigt unter Leitung des Ober ⸗Garderobiers Happel. Maschinerien von Geisler. Ballet vom Balletmeister Gredelue. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Mittwoch: Gastspiel der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe. Zum 16. Maler Cyprienne (Hivorgons). Lustspiel in 3 Akten von Vietorien Sardou.
Krolls⸗Etablissement. Sonnabend, den 19. Februar: Vorletzte Carne⸗ vals⸗Redoute (Bal masqué et paré). Der Eintritt ist nur im Masken⸗ oder Ballanzuge gestattet.
Stadt- Theater. Mitiwoch: Zum 4. Male: Novität! Falkenström & Söhne. Charakter— gemälde in 4 Aktien von John Paulsen. Deutsch von Emil Jonas. Zum Schluß: Im Theater⸗ Bureau. Schwank in 1 Akt von Anton Anno. Parquet 1,50 M 2c.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Kational- Theater. Joster.
Mittwoch: Gebrüder
Germania - Theater. (Am Weinbergsweg.)
Mittwoch und folgende Tage:; Gastspiel des Hrn. Fischbach. Novität! Zum 19. Male: Schatten und Licht, oder: Das einzige Kind. Lebensbild in 3 Abtheilungen (3 Bildern) von Emil Branden. Musik von E. Liste.
Belle-Alliance- Theater. Mittwoch: En—
semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner ˖Thea⸗ ters: Frl. Schwarz, Frl Mejo, Frl. Goernemann, Frl. Böhm, Herren Gallewski, Meißner, Wilken, Seydel, Dumont und Neuber. Zum fünften Male: (Mit neuen Couplets) Der Löwe des Tages. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilten. Anfang 7 Uhr. JI. Parquet 1 6 50 & resp. 1 M, II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten Balkon 75 , Parquet⸗ und Balkon ⸗Logen 2 S 50 , Orchester⸗ und Prosceniums Logen 4 M6, Entrée 50 .
Donnerstag: Zum 6. Male: Der Löwe des Tages.
Circus Renz. Markthallen — Carlstraße.
Mittwoch: Abends 7 Uhr. Vorstellung. — Großes chinesisches Fest. — Die 3fache Riesenleiter, ausgef. von Miß Kate u. Mr. Jones. — Das Schulpserd Héros, ger. von Hrn. J. W. Hager. — Das Spring⸗ pferd Pour toujours, ger. von Frl. E. Loisset. — Auftreten des Frl. Renz (Nichte sowie des Herrn Dubert Cooke. — Vorführen der arab. Schimmel
hengste Dubani u. Bim⸗Baschi. — Das Schulpferd Viceori, ger. v. Frl. Elisa. — Höchst kom. Inter⸗ mezjos von sämmtlichen Clowns. Donnerstag: Vorstellung. Sonntag: 2 Vorstellungen um 4 und 7 Uhr. Erust Renz, Direktor.
Kaisergalerie. (hassage) Mittwoch: Die Zauberwelt von Bellachini, Hofkünstler. Vor⸗ verkauf Passage, Laden 12. Anfang 73 Uhr.
Täglich Vorstellung.
Concert- aus. Concert bes Kgl. Bilse Hof⸗Musildirektors Herrn 3
Mittwoch: Abends 7 Uhr: Sinfonie⸗Concert. 1. Theil. Meeres stille und glückliche Fahrt, Concert⸗ Ouverture von Mendelssebn⸗Bartholdy. — Rhap— sodie Nr. I. A-dur, Nr. II. D-moll von Ed. Lala. — Zum 1. Male: Serenade in Es-dur von Philipp Scharwerka. — 2. Theil. Sinfonie H. moll (die unvollendete) von Franz Schubert. — 3. Theil. Ouverture jur Oper Mignon“ von Ambr. Tho⸗ mat. — Marionetten Trauermarsch von Gounod. — Are Maria von Franz Schubert (instr. von Bilse). — Danse Bacchanale aus dem 3. Att der Oper „Samson und Dalila“ von St. Sasns.
Familien⸗ Nachrichten,
Verlobt: Frl. Wilhelmine v. Bredow mit Hrn. Premier Lieutenant Frhrn. Max v. Eberstein (Bötzow bei Hennigsdorf — Spandau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Laporte (Linden bei Hannover). — Hin. Prediger Richter (Falkenhagen bei Seegefeld). — Hrn. Major a. D. Gaede (Stettin). — Hrn. Premier⸗ Lieutenant Gomlicki (Wablstatt). — Sine Toch— ter: Hrn. Major Lanz (Rosteck. — Hrn. Ritt⸗ meister a. D. v. Mitschke⸗Collande (Collande).
Gestorben: Hr. Wirkl. Geheimrath Gustav Lud⸗ wig Hübel (Dresden). — Frau Hauptmann Louise v. Liebermann, geb. Michaslis (Magde— burg). — Hr. Geh. Bergrath Gustav Müller (Halle). — Hr. Major a. D. Rudolf v. Prenn (Blasewitz ). — Verwittw. Frau Intendantur⸗ Rath Bertha Pflugradt, geb. Schmidt (Prenzlau). Frau Oberstabsarzt Mathilde Stipanski, geb. Peitschner (Zerbst).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
44181 Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen den Redakteur, Obergerichtsrath a. D. August Ferdinand von Nndloff zu Hannover, wegen Beleidigung des Landesherrn und wegen ein facher Beleidigung, hat die erste Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Hannover in der Sitzung vom 13. De zember 1880, an welcher Theil genommen haben: I) Landgerichtsdirektor Meder, 2) Landgerichtsrath Bergmann, 3) Landgerichtsrath Schmidt, 4) Landrichter von Detten, 5) Gerichts assessor Reiff, als Richter, Staatsanwalt Wilhelm, als Beamter der Staats anwaltschaft, Landgerichts sekretair Dobenecker, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird von der Anklage der Be⸗ leidigung des Landesherrn freigesprochen, dagegen wegen Beleidigung Seiner Durchlaucht des Fürsten Bismarck zu einer Geldstrafe von Fünfhundert Mark, falls aber diese Strafe nicht beizutreiben sein möchte, zu fünfzigtägigem Gefängniß verurtheilt.
Daneben wird die durch Beschluß vom 11. No⸗ vember 1889 bestätigte vorläufige Beschlagnahme der Nummer 2308 der Deutschen Volkszeitung vom 9. November 1880 wieder aufgehoben, andererseits aber verfügt, daß der in der Nummer 2246 der Deutschen Volkszeitung vom 27. August 1880 be⸗ sindliche Artikel Bismarck und Mazzini“, sewie derjenige Theil der Platten und Formen, auf welchen sich dieser Artikel bezieht, unbrauchbar zu machen sind. Zugleich wird Seiner Durchlaucht dem Fürsten Bismarck die Besugniß zugesprochen, den verfügenden Theil des Urtheils, soweit sich solches auf den Artikel „Bismarck und Maxini“ und dessen Strafbarkeit bezieht, binnen sechs Wochen nach beschrittener Rechtskraft des Urtheils durch die Deutsche Volkszeitung und den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger auf Kosten des Angeklagten öffentlich be⸗ kannt zu machen.
Die Kosten des die Beleidigung des Landesherrn bezieblenden Strafverfahrens fallen der Staats kasse, die übrigen Kosten dem Angeklagten zur Last.
Gründe. 2c. zz, Für richtige Abschrift: L. Müller, Bůreaugehülfe.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
lasss] . . Verkaufsanzeige mit Aufgebot. In Sachen des Partikuliers L. E. Meppen in Leer, Klägers,
gegen den Landwirth Lüpke Vogelsang zu Rinzeldorf, Beklagten, soll auf Antrag des Ersteren der dem Letzteren ge⸗ hörende im Grundbuche von Potshausen Band J. Blatt Nr. 22 Seite 211 registrirte Grundbesitz, be⸗ stehend aus: .
Wohnhaus lfd. Nr. 66 der Gebäudesteuer⸗
rolle, Nutzungswerih 45 „, und sonstige
Grundstücke in der Gemeinde Petshausen,
Art. 61, groß 10 ha 47 a 96 m, Reinertrag
2231½!ο Thlr., — mit Ausschluß:
a. einer Weide, die große Rinzeldorfer Kolonie, Blatt 9 Parz. 103 Flurbuchs Potshausen, Art. 64, groß 79 a 41 4m, Reinertrag 185/100 Thlr.,
einer Weide daselbst, Blatt 9 Parz. 104 desselben Flurbuchs, groß 14 a 69 4m, Rein⸗ ertrag 8 / 0 Thlr.,
einer Wiese, „Reitkamp“, Blatt 1 Parz. 13 desselben Flurbuchs, Art. 13, groß 3 ha 48 a 54 dm, Reinertrag 847 /1c0 Thlr.,
Acker, „Große Rinzeldorfer Kolonie“, Blatt 9 Parz. 266/117 desselben Flurbuchs, Art. 59, groß 40 a 64 qm, Reinertrag So /o Thlr., 36 nach dem Grundbuche abgeschrieben ind —
im Wege der Zwangsvollstreckung meistbietend ver⸗ kauft werden.
Termin dazu steht an auf
Montag, den 16. Mai 1881, Nachmitt. 23 Uhr,
im Boekhoff'schen Wirthshause zu Potshausen, und wollen Kaufliebhaber zu solchem sich einfinden.
Zugleich werden Alle, welche an die vorgenannten zu verkaufenden Grundstücke Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und an⸗ dere dingliche Rechte, ins besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, auf— gefordert, solche im obigen Termine anzumelden, widrigenfalls sie im Verhältnisse zum neuen Er werber verloren gehen.
Leer, den 4. Februar 1881.
Königliches Amtsgericht. J. v. Northeim.
4367
Zufolge einer durch den Königl. Notär Bolza in Landan am 15. Januar 1881 errichteten Urkunde hat Rosa Ostermayer, Ehefrau von Friedrich Hiebmaier, Eisenbahnbau⸗ und Rechnungtführer in Neuweiler bei Zabern im Elsaß wohnhaft und letzterer selbst dem Emanuel Siegel, Weinhändler in Landau wohnhaft, eine Forderung, sich gründend auf eine durch Anton Hauck, Steinhauer und dessen Ebefrau Catbarina Dausch, Beide in Eschbach am 27. Juni 1870 werden von dem Königl. Notär Kößler in Landau ausgestellte Schuld⸗ und Pfand verschreibung an Hauptsumme, Zinsen und Kosten, zusammen 525 S 47 betragend, cedirt und den⸗ felben in alle Rechte eingesetzt, welche ihnen auf Grund der erwähnten Sauld⸗ und Pfandver⸗ schreibung zustehen. Die Cession geschah ohne Nachlaß und wurde dem Mandanten der Eheleute Hiebmaier der Cessionspreie baar ausbezahlt.
Auf Anstehen des Cessiorars Siegel wird nun⸗ mehr, nachdem diese Art der Zustellung bewilligt ist, der Wittwe, den Kindern und Erben des zu Eschbach wohnhaft gewesenen und verlebten Stein⸗ hauers Anton Hauck, als: J. dessen Wittwe Catha— rina Dausch, füüber in Eschbach wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, diese zugleich als Solidarmiischuldneria hierin auch wegen der zwischen ibr und ihrem verlebten Ehe⸗ manne bestandenen Gütergemeinschaft und als Vor— münderin ihres mit demselben erzeugten noch min⸗ derjährigen Sohnes Georg Jakob Hauck, II. dessen Kinder, als: 1) Georg Michael Hauck, 2) Elisabetha Hauck, 3) Jakob Hauck, diese drei großjährig und ohne bekanntes Geschäft, sowie ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, diese Cession hiermit öffentlich zugestellt.
Landan (Pfalz), den 11. Februar 1881.
Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber: Rettig.
4328 Auszug.
Durch rechte kräftiges Urtheil der J. Civilkammer des biesigen Königlichen Landgerichts ist in Sachen der dabier wohnenden gewerblosen Anna Maria, geb. Schwedt, Ehefrau des daselbst wohnenden Glasers Carl Julius Kleist, Klägerin, zum Armen⸗ rechte belassen, vertreten durch Rechtsanwalt Kux,
gegen
ihren genannten Ehemann, Verklagten, ohne An⸗ walt — ist für Recht erkannt:
„Die zwischen Parteien bestehende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft wird für auf elöst erklärt und Gütertrennung verordnet; die Par⸗ teien werden zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor den Königlichen Notar Giesen zu Aachen verwiesen, und werden die Kosten dem Beklagten zur Last gelegt.“ Aachen, den 7. Februar 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Thomas, Assistent.
142 69 . Beschluß.
In der Strafsache gegen Müller Friedrich Holler und Genossen von Ballersbach wegen Münz⸗ verbrechens wird auf den Antrag der Königlichen Staatsanmwaltschaft dahier,
das den Eheleuten Holler zustehende, im Deutschen Reich befindliche Vermögen auf Grund des §. 332 St. P. O. mit Beschlag zu belegen, in Erwägung ꝛe. beschlossen,
daß das im Deutschen Reich besindliche Vermögen des Müllers Friedrich Holler von der Ballersbacher Mühle bei Ballers⸗ bach mit Beschlag zu belegen sei ꝛc.
Limburg, den 12. Februar 1881.
Königliches Landgericht. J. Strafkammer. gez. Friedrich. Riedel. Schneider.
4346
Der Häusler Johann Struck zu Kladrum hat die Tilgung der Fol. 1 des Grund Und Hypotheken⸗ buchs seiner Häuslerei Nr. 1 zu Kladrum für die Dorothea Struck daselbst intabulirten Forderung von 150 „S, welche aus Nr. 2 des alten Hypotheken⸗ buchs dorthin übertragen worden, unter Beibringung des betreffenden Hprothekenscheins vom 27. Februar 1850 beantragt. Auf seinen Antrag werden alle Diejenigen, welche aus dem Intabulat Ansprüche zu machen gedenken und der Tilgung widersprechen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem zu diesem Zwecke auf Freitag, den 29. April 1881, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden unter dem Nachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen wer⸗ den ausgeschlossen und die Tilgung des Intabulats wird verfügt werden.
Crtvitz, den 12. Februar 1881.
Großherzoglich Mecklenburgisches Amtsgericht.
43361
Die unbekannten Erben des am 8. April 1878 zu Bleicherode verstorbenen Hermann Haake, Sohnes der unverehelichten Wilhelmine Haake aus Lipp⸗ rechterode, werden hiermit aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an den Nachlaß desselben spätestens in dem vor dem hiesigen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 6, auf den 19. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden.
Bleicherode, den 3. Februar 1881.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
lazsr] Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung älterer, beider seits kündbarer Schuldverschreibungen der Landes⸗ kreditkasse (Abth. VI.)
Diejenigen 41prozentigen Schuldverschreibungen der Lande? kreditkasse, deren Zinsabschnitte am 1. März 1882 ablaufen, nämlich:
Abtheilung VII. Serie E. a. Nr. 3157 bis 4471 einschließlich, über 1000 Thlr., und Serie A. c. Nr. 1 bis 510 einschließlich, über 500 Thlr., werden biermit, soweit solche nicht bereits zurückbezahlt sind, für den 1. März 1882 gekündigt, so daß gegen die späteftens am 1. März 1832 in coursfähigem Zu⸗ stande zu bewirkende Rückgabe der gekündigten Schuldverschreibungen die Zahlung durch unsere Hauptkasse dahier erfolgt und mit dem 1. März 1882 die Verzinsung aufhört.
Die Landeskreditkasse ist ermächtigt, schon von jetzt an die Rückzablung der gekündigten Schuld verschreibungen mit Stückzinsen bis zum Zahlungs tage zu bewirken.
Wir bringen zugleich in Erinnerung, daß kraft früherer Bekanntmachungen die 4 prozentigen Schuld⸗ verschreibungen über 506 Thlr., Abth. VII. Serie A. b. Nr. 1 bis 1815, für den 1. März, sowie Abth. VII. Serie A. b. Nr. 1816 bis 3698, für den 1. September d. Is. gekündigt und daß außerdem alle Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse (Abth. VII.), deren Zinsbogen bereits abgelaufen sind, diesseits je für den Fälligkeitstermin des letzten Zinsabschnitts gekündigt und seitdem außer Ver⸗ zinsung getreten sind.
Cassel, am 7. Februar 1881.
Die Direktion der Landeskreditkasse. Harnier.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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M 40.
Berlin, Mittwoch,
den 16. Fehruar, Abends.
1881.
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K——
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ ãdi eruht: . 3 ö. 6 Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen
Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs⸗-Ordens: dem Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn von , , ,. und der Lasa, zuletzt Gesandter in tuttgart; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Vize⸗Konsul Sarg in Coban (Guatemala).
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Major z. D. von Huth, bisher Bezirks-Comman⸗ deur des 1. Bataillons , 5. Pommerschen Landwehr⸗ Regiments Nr. 42, und dem eis Kommunalkassen⸗Rendanten Guthknecht zu Luckau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Superintendenten 4. D., Pfarrer Dr. Gebauer zu Medenau, im Kreise Fischhausen, das Kreuz der Ritter des Königlichen , von Hohenzollern; sowie dem Lakaien Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin Wilhelm u Mecklenburg⸗Schwerin, n,, . von Preußen, Koch, das an ,. Ehrenzeichen zu verleihen.
Königreich Preusße n=
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den seitherigen besoldeten Beigeordneten Rennen zu Cöln, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗ versammlung getroffenen Wiederwahl, in gleicher Eigenschaft für eine fernere zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen, und dem Tischlermeister Friedrich Radtke zu Königsberg i. Pr. das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu ver— leihen.
i r n m n g,
zur Ausführung des §. 35 des Gesetzes über die Organisatlon der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880.
Vom 26. Januar 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc. ö verordnen auf Grund des 8. 35 des Gesetzes über die Orga⸗ nisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 25. Juli 1880 (GesetzSamml. S. 291), was folgt:
Artikel 1.
Mit dem 1. April 1881 wird die Verwaltung der Inva— liden⸗Pensions- und Unterstützungs⸗Angelegenheiten der in Berlin wohnhaften Militär- und Marine⸗Invaliden aus dem Stande vom Feldwebel abwärts, sowie der Angelegenheiten, betreffend die Unterstützung der hinterbliebenen Eltern, Kinder und Wittwen solcher Personen, soweit diese Verwaltung bis— her von der Abtheilung des Innern der Regierung zu Pots⸗ dam geführt worden ist, dem Polizei⸗Präsidenten von Berlin übertragen. w
Mit demsel ben Zeitpunkte gehen alle sonstigen . keiten der gedachten Regierungsabtheilung in Betreff Berlins gleich der bereits durch 8. 35 des Organisationsgesetzes vom 26. Juli 1880 dem Ober-Präsidenten von Berlin übertrage⸗ nen Aufsicht des Staats über die Verwaltung der Gemeinde⸗ Angelegenheiten der Stadt Berlin auf den Ober-Präsidenten von Berlin über.
Artikel 2.
Der Minister des Innern wird mit der Ausführung die⸗ ser Verordnung beauftragt. K Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 26. Januar 1881. (L. 8.) Wilhelm. Gr. zu Eulenburg.
Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ Anleihescheine des Kreises Angerburg im Betrage von 200 00) ( Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. Nachdem die Vertretung des Kreises Angerburg auf dem
Kreistage am 18. Mai 1878 beschlossen hat, die zur Aus führung!
der Chaufseestrecken Benkheim⸗Janellen, Angerburg ⸗Thiergarten, Possessern · Kutten, Kruglanken⸗Soldahnen und Rosengarten ⸗ Grieslack erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 2060 009 4M ausstellen zu dürfen,
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld- . ö. erinnern gefunden hat, in Gemäßheit det 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur sstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 200 0900 Æ, in Buchfstaben Zwelhundert Tausend Marken, welche in folgenden Abschnitten:
100 000 Æ zu 1000 4, 50 C00 Æ in 500 4A, 50 000 M zu 20 t.,
zusammen Wo 0090 4, J
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem fe ftgestellten Tilgungeplane mittelst Verloofung jährlich vom 1. Januar 1881 ab mit wenigstens Eing rom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten en, * tilgen sind, durch gegen wärtiges Prlvilegium Unsere landes herrliche Genehmignng ertheilen. Dieselbe erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder In⸗ haber dieser Anleiheschelne die daraus hervorgegangenen Rechte gel⸗ kend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachwelse der Uebertragung
ĩ in. des en ben e ,,, welches Wir vorbehaltlich der
Durch vorstehen des Privilegi Rechte n n,, wird für die Befriedigung der Inhaber der
Anleshescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗
ommen. ) Urkundlich unter ur enn Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. g Gegeben e . 77 J2. Januar 1881.
ö Wilhelm. Für den n 6 Handel werbe: . rr, Gf. zu Eulenburg. Maybach. Bitter.
rtovin; Ostpreußen. Regierungsbezitk Gumbinnen. és ⸗ ö An leiheschein des Kreises Angerburg. 2 vb. . u . Mr.. über..... Mart Reichs wah nag. Aukgefertigt in Gemäßhelt des landesherrliche⸗ Yrivilegiumg vom
Amtsblatt der Königlichen Regiernng zu vom 89 g. . sz. und Gesetz⸗ Sammlung
Auf Grund des von dem Bezirksrathe des Regierungsbezirkes Gumbinnen genehmigten Kreistagebeschlußes vom 18. Mai 1818 wegen Aufnahme einer Schuld von 209 00) „6 bekennt sich der Kreizausschuß des Kreises Angerburg Namens des Keeises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd⸗ bare Verschreibung zu einer Darlehn schuld von „S, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückjahlung der ganzen Schuld von 200009 „6 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloo⸗ fung der Anleihescheine ia den Jabren 1881 bis spätestens 1922 ein- schließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschleht in dem Monate .. . jeden. Jahreg. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgunggstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
falls dem Tilgungsstocke zu. . .
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent
und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Preußtifchen Staats ⸗ Anzeiger, dem Amtsblatt dec Königlichen Regierung zu Gumbinnen und dem Aagerburger Kreis- blatte. Geht eines diefer Blätter ein, so wird an dessen Statt ron der Keeizvertretung mit Genehmigung des Königlichen Re— gierungs. Praͤsidenten in Gumbinnen ein anderes Blatt bestimmt
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1 85 von beute an gerechnet, mit 4 vom Hundert jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziebungsweise dieser Schuldverschreibung bei der. Kreig ⸗ Kommunallass? zu Angerburg und der landschaftlichen Varlehnskasse zu Königsberg i. Pr. und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereich= len Schusdverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späͤteren Faͤlligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlen · den Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. ü digten Kapltalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück ⸗ zahlungs termine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjaͤhren zu Gunsten des Kreiset. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung berlorener oder ver nichleter Schuldverschreibungen erfolgt nach , ,. der §5§5. 838 und ff. der Civil Projeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. G. Bl. S. S3), bejw. nach 5. 20 des Aus führungsgesetzes zur Deutschen Civil ⸗Projeß · Ordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281). .
Zinsscheire können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsschelnen vor Ablauf der vierjährigen Verjãhrungsfrist bei der Krelsverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zintscheine durch Vorzeigung der Syuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zing«
scheine gegen Qalttung ausgezahlt werden.
Dle durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗
lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
Die gekün ⸗
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Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres. ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünffährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen . von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis kommunalkafse in Angerburg gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ eitig geschehen ist. ö.
; 6 t Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiger Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung uater unserer Unterschrift ertheilt.
Angerburg, den. ten;...
Ber Kreisausschuß des Kreises Angerburg. Anmerkung. Die Anleihescheige sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landratbs und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.
Provinz Ostpreußen.
Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinsschein . zu der Sckuldverschreibung des Kreises Angerburg IV. Ausgabe Buchstabe . .. Nr. . . . über vom Hundert Zinsen über
Der Jnbaber dieses Zinescheines empfängt gegen dessen Räck. gabe in der Zeit vam 2. Januar (bejw) 1. Juli 13 . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldderschreibung für das Halbiabr vom ten
. mit ... ÆK .. 3 bei der Kreis⸗
Angerburg, den. ten.. 2 Der Kreisausschuß des Kreises Angerburg. Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit rhoben wird. . ö . Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisgauzschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namentz⸗ unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.
Provinz Ostpreußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. j Anweisung zum Krels ⸗Anleiheschein des Kreises Angerburg, IV. Ausgabe. Buchstabe .... ß .
Der Juhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldoerschreibung die ... te Reihe, von Zins⸗ scheinen für die fünf Jahre 18. . bis 18. . bei der Kreis kommunal ⸗· kasse zu Angerburg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
Angerburg, den . .
Der Kreisausschuß des Kreises Angerburg. (Unterschriften.) t
Anmerkung. Die Namenzunterschriften der Mitglieder des Kreis autfchusses konnen mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung wit der eigenhäͤndigen Namens. unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden. ;
Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein.
Anweisung.
Die Nr. 3 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter ;
Nr. S752“ das Ergänzungsgesetz zu dem Gesetz vom 9g. März 1872 über die den Medizinalbeamten zu gewähren⸗ den Vergütungen. Vom 2. Februar 1881; unter
Nr. s753 die Verordnung zur Ausführung des 5. 35 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landes⸗ verwaltung vom 26. Juli 1880. Vom 26. Januar 18891;
und unter 26 Nr. S754 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Diepholz. Vom 3. Februar 1881. Berlin, den 16. Februar 18851. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗-Amt. Didden.
Bekanntmachung; . Nach Vorschrift des ,. vom 10. April 1872 (Geseßtz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 9 21 Allerhöchste Erlaß vom 10. November 1889, betreffend die Genehmigung der von dem General⸗Landtage der Pommerschen Landschast beschlossenen Aufhebung des letzten Satzes des 85. 251 des
revidirten Reglements der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober
1857, durch die Amteblätter ö .
der Könlalichen Regierung zu Stettin Nr. 53 S. 281, ausgegeben den 31. Dejember 1880, . . ;
der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 51 S. 267, ausgegeben den 16. Dezember 1880, ü
der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 52 S. 206, ausge ⸗ geben den 23. Dezember 1880;