1881 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

2) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Delember 1830, betreffend die ß des Zinsfußes der in Gemäßbeit des Allerhöchsten Pri⸗ Lilegsums vom 25. Januar 1875 aufgenommenen Anleihe der Stadt Stendal von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amts—⸗ Ffast der Königl. Regierung zu Magdebu'g, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 31, ausgegeben den 22. Januar 1881;

3) der Allerböchste Erlaß vom N. Dezember 1880, betreffend die Herabfetzung des Zinsfußes der von der Stadt Stettin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. Januar 1875 aus gestellten, jedoch noch nicht ausgegebenen Stadtobligationen Litt. E. von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 19, ausgegeben den 28. Januar 1881; .

3) das Allerböchste Pricilegium vom 29. Dezember 1880 wegen exentücller Autfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Barmen bis zum Betrage von 3 000 00 durch das Amts laft der Königlichen Regierung zu Tüsseldorf, Jahrgang 1881 Rr. 3 S. 29 bis 31, ausgegeben den 22. Januar 1881.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der 55. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 sind nachbenannte Druckschriften:

1 „Rother Katechismus für das deutsche Volk“, Druck von W. . New⸗York and Boston;

2) „Programm der sozia demokratischen Ar⸗ beiter-Partei“, unterzeichnet vom „Ausschuß der fozialdemokratischen Arbeiterpartei: Ed. Prey, Vor— sitzender, Th. Jork, Secretair“; .

3) Programm der sozialistischen Arbeiter⸗ Partei Deutschlands“, mit einem Aufruf „Ar⸗ beiter Deutschlands“, unterzeichnet: „Der Vorstand der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Ham— burg)“ und gedruckt zu Leipzig in der Genossen⸗ schafts⸗ Buchdruckerei,

von uns verboten worden, was wir hiermit bekannt machen. Düsseldorf, den 109. Februar 1881. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Roon.

Auf Grund des 5. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß der im Verlag von Joseph Leyendecker in Mainz erschienene, von Dietzel, Schwenck und Schnegelberger in Mainz („Mainzer Nachrichten! gedruckte Aufruf mit der Ueber— schrift: „An das arbeitende Volk in Stadt und Land. Brüder und Freunde“ und der Unterschrift: „Mainz, im Februar 1881“ nach 8. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Mainz, den 14. Februar 1881.

Großherzoglich hessisches Kreisamt Mainz. von Röder.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag den Vortrag des Reichskanzlers, Fürsten von Bismarck.

Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen ent⸗ gegen, empfingen darauf den Vortrag des Wirklichen Ge⸗ heimen Naths von Wilmowski und konferirten mit dem Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg.

Beide Kaiserliche Majestäten wohnten gestern der Lessing⸗Feier im Schauspielhause und dem Concert der König⸗ lichen Hochschule für Musik in der Sing-Akademie bei.

Se Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Landgerichts-Direktor Lessing und demnächst den Minister des Königlichen Hauses, Grafen von Schleinitz.

Abends 61 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin der Vorstellung im Schauspielhause und gegen Fis, Uhr der Aufführung der Hochschule für Musik im Saale der Singakademie bei.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Russchüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuer—⸗ wesen, der Ausschuß sür Handel und Verkehr und der Aus— schuß für Justizwesen besonders hielten heute Sitzungen.

Die gest rige (1.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher und mehrere Bundeskom⸗ missarien beiwohnten, wurde um 3 Uhr auf Grund des 5.1 der Geschäftsordnung von dem Präsidenten der vorigen Session, Grafen von Arnim⸗Boitzenburg eröffnet. Derselbe berief zu provi⸗ sorischen Schriftsührern die Abhgg. Bernards, Graf von Kleist, Möring und Richter (Meißen) und theilte mit, daß folgende Vorlagen eingegangen seien: 1) Der Etat pro js /82 mit sämmtlichen. Spezial⸗-Etats, 2) Ueber— fichten der Ausgaben und Einnahmen pro 1879189, 3) Rech⸗ nung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer pro 1877,78, 4 All⸗ gemeine Rechnungen pro 1875, 1876/77, 5) Betriebsergebnisse ber Eisenbahnen Deutschlands für das Betriebsjahr 1879, verglichen mit früheren ahr gangen nebst ergänzendem An⸗ hang graphischen Darstellungen und erläuternden Bemer⸗ ungen, 6) Uebersicht über den Stand der Bauausführungen und der Beschaffungen von Betriebsmaterial für die Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und die im Großherzogthum , , . legenen Strecken der Wilhelm⸗Luxemburg Eisenbahn am 30. Sep⸗ tember 1880, 7) Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung Gweijährige Etats⸗ perioden), 8) Gesetzentwurf, betr. die Begründung der Ne⸗ vision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 9) Gesetzentwurf, betr. die Zuständigkeit des Reichsgerichts für Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg, 10) Gesetzentwurf, betr. die Besteuerung der Dienstwohnungen.

Darauf erfolgte zur Feststellung der Beschlußfähigkeit des Hauses der namentliche Aufruf.

Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 183 Mit⸗ gliedern, so daß also das Haus, welches 397 Mitglieder zählt,

nicht beschlußfähig war. Der Präsident setzte die nchste

Sitzung auf Mittwoch, 3 Uhr an und proklamirte als Tages⸗

. Wahl der Präsidenten und Schriftführer. Schluß é.

In der heutigen (13) Sitzung des Herrenh au ses, welcher die Staats⸗-Minister Bitter und Dr. Friedberg und später der Praäsident des Staats⸗Ministeriums, Fürst von Bismarck, sowie der Staats⸗-Minister Dr. Lucius, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus nach Erledigung einiger geschäftlichen Mittheilungen sofort in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf, betreffend den? dauernden Erlaß an Klassen⸗ und, klassi⸗ fizirter Einkommensteuer, sowie die Ueberweisung von Stieuerbeträgen an die Hohenzollernschen Lande in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung wgr. Der Referent der Kommifsion Frhr. von Tettau empfahl Namens der Kom⸗ mission, dem Gesetzentwurfe die Zustimmung zu versagen, und motivirte diesen Antrag damit, daß ein solcher Beschluß viel richtiger den Intentionen der Staatsregierung ent— spreche, und dem Lande damit ein viel größerer Dienst

eleiftt werde. Durch die Ablehnung der Vorlage werde der Ce en nnn die Freiheit der Aktion gewahrt, umsomehr, da man einen derartigen Steuererlaß nur als einen Noth⸗ behelf ansehen könne, welcher einer wirklichen Steuerreform weit eher hinderlich als förderlich sein könne,. Aus diesem Grunde empfehle er die Annahme des Kommissionsbeschlusses,

In der Generaldiskussion nahm zuerst das Wort der Graf zur Lippe, welcher sich für den Kommissionsantrag aussprach. Zunächst fei für ihn bei jedem neuen Gesetz die Bedürfnißfrage maßgebend, und er könne in der That für ein solches Gesetz gar kein Bedürfniß erkennen. Wenn es darauf ankäme, eine legislative Aufgabe zu erfüllen, so sei dies bereits durch das Gesetz vom 16. Juli 1880 geschehen. Die Vorlage aher wolle einen dauernden Stenererlaß ohne Rücksicht auf die jeweilige Finanzlage des Staates. Eine solche Veränderung liege nicht im Interesse unseres Staates und unserer Finanzlage. Auch der Finanz⸗ Minister habe sich früher gegen einen dauernden Steuererlaß ausgesprochen, und wenn er trotzdem sich jetzt über die früheren Bedenken hinweg setze, so müsse er dazu seine be— sonderen Gründe haben. Diese. Gründe, aber seien nur politischer Natur, um auf die Majorität der Landes⸗ vertrelung eine leichtere Einwirkung zu haben. Der Ent— wickelungsgang, welchen diese ganze Angelegenheit im Abgeord— netenhause genommen habe, stelle denn auch die ganze Frage des Steuererlasses als ein Wahlmanöver dar, zuerst angeregt von der Fortschrittspartei, dann aufgenommen von den Konservativen. Vor einer solchen Agitation aber müsse er entschieden warnen, denn kein Mittel sei mehr als dieses geeignet, die Korruption in der Bevölkerung zu för— dern. Seien Ueberschüsse wirklich vorhanden, dann seien über⸗ all noch so viele andere temporäre dringende Bedürfnisse, daß diesen zuerst Rechnung getragen werden müsse. Redner wendete sich dann zu der Steuerreform des Reiches, welche die Ueberschüsse gewähren solle, um die Steuerausfälle zu decken. Er sei immer dagegen gewesen, die kleinen Bedürfnisse des Staates, wie es gefchehen, durch Anleihen zu decken. Von dem neuen Steuersystem des Reiches erwarte er jedoch sehr wenig günstige Erfolge. Für die Opposition, die sich gegen eine JRegierung richte, gehe es kein größeres Agitationsmittel bei dem armen Mann, al eine Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel, wie sie durch die eingeführte indirekte Besteue— rung bewirkt werde. Früher habe man die Mahl- und Schlachtsteuer in den Stäbten aufgehoben. Jetzt führe man sie für das ganze Land ein. Ein solches Steuersystem sei für unsere staatlichen Verhältnisse gar nicht geeignet, welche auf das direkte Steuersystem hinwiefen, und da dies Gesetz auf einem Steuersystem basire, das unserem Staatsleben und unseren finanziellen Verhältnissen nicht zusage, so bitte er das in. das Gesetz abzulehnen.

Freiherr von Mirbach erklärte sich gegen den Kommissions⸗ beschluß, verwahrte sich aber gegen die Ansicht, als ob der Beschluß des Abgeordnetenhauses nur ein Wahlmanbver sei. Er würde als ein Wahlmanöver aufzufassen sein, wenn es nicht ein dauernder, sondern ein ein⸗ maliger Steuererlaß wäre. Weiter wandte sich Redner gegen die Ausführungen des Vorredners über die Steuer— reform des Reichskanzlers; er müsse sich gegen diese Aus⸗ führungen mit aller Entschiedenheit erklären. Wenn er diese Auffassung acceptiren wollte, so würde dadurch der ganze Standpunkt, den er (Redner) und seine politischen Freunde im Reichstage einnähmen, über den Haufen geworfen; das Gesetz könne nur Derjenige ablehnen, der nicht mit dem Prin⸗ zipe der indirekten Steuern, nicht mit der Politik des Reichs kanzlers einverstanden sei.

Herr Becker bemerkte, dieser Gesetzentwurf hänge auch nicht im Geringsten mit der Frage zusammen, ob man direkte oder indirekte Steuern wolle, und habe nichts damit zu thun, ob man mit der Politik des Fürsten Bismarck übereinstimme. Wenn er wüßte, daß durch dieses Gesetz die Wirth— schaftspolitik des Reichskanzlers unterstützt werde, so würde er gewiß für dasselbe stimmen. Er könne rkies aber nicht erkennen, darum stimme er dagegen. Wenn man Las Gesetz annehmen woilte, so würde man dadurch den kleinen Mann auf dem Lande entlasten, den in den größeren Kommunal verbänden aber nicht, und darum wirke das Gesetz schädlich. Noth thue vor allen Dingen eine Ermäßigung der Kommunalsteuern, und darum bringe dieses Gesetz die Vommunalbehörden den Steuer— zahlern gegenüber in Verlegenheit. Das habe auch das Ab⸗ geordnetenhaus gefühlt uns darum habe es den 8. 3 des Gesetzes hinzugefligt, welcher bestimme, daß die Kommunal⸗ steuern von diesem Gesetz nicht berührt werden. Dies den Kommunen dadurch gewährte Privilegium sei aber ein pPri— vilegium odiosum. Nothwendig sei die Entlastung der jetzt überbürdeten Gemeinden, und darum beantrage er, für den Fall der Ablehnung des Gesetzentwurfs die Staats⸗ regierung aufzufordern, vor einem Erlaß an direkten Steuern eine Entlastung der überbürdeten Gemeinden eintreten zu lassen und zu dem Zwecke, den steigenden Einnahmen ent⸗ sprechend, in dem nächstjährigen Haushalts Etats oder durch besondere Gesetzentwürfe entsprechende Vorschläge zu machen.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staait⸗Minister Bitter das Wort.

In der heutigen (63) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der er gn 2c. An⸗ gelegenheiten von Puttkamer und mehrere Kommissarien bei⸗ wohnten, gelangten zunächst mehrere Petitionsberichte zur Erledigung. Der Magistrat zu Colberg hat im Wege der Petition die Modifikatlon einer Bestimmung des Regu⸗

lativs für die hiesige Charits vom 7. September 1830 in dem Sinne beantragt, daß die letztere die Kur- und Verpfle⸗ gungskosten für die dort behandelten Kranken nicht mehr ohné Weiteres von den Heimathebehörden der Kranken einziehe. Der auf Uebergang zur Tagesordnung gerichtete Antrag der Kommission, für den sich die Abgg. Dr. Thilenius und Bohtz sowie der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Re⸗ gierungs- Rath Beinert erklärten, wurde abgelehnt, dagegen ein von dem Abg. Delius gestellter Antrag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, mit 136 gegen 132 Stimmen angenommen. Die Petition des Magistrats zu Berlin, eine Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 16 , j⸗hrlich bei der Regierung zu befürworten, wurde in gleicher Weise erledigt.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Antrags des Abg. Zelle auf Annahme eines Gesetzentwurfs zur Er⸗ gänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung ver— wahrloster Kinder, vom 13. März 1878.

Dieser Antrag lautet:

Das Haus der Äbgeordneten wolle beschließen: Dem nachstehenden Gesetzentwurfe seine Zustimmung zu er— theilen: Entwurf eines Gesetzes

zur

Ergänzung des Gesetzes, Fetreffend die Unterbringung verwahr—

loster Kinder, vom 13. Mär 1878 (GesetzSamml. S. 132).

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, untet Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

Artikel J.

Der 8. 7 des Gesetzes, betreffend die Unterbringung verwahr, loster Kinder vom 13. März 1878 (Gesetz ˖ Samml. Seite 132), erhält nachstehenden Zasatz:

Wenn der Sitz des beschlie ßenden Vormundschaftẽgerichtes außerhalb des Kommunalverbandes belegen ist, in welchem das unterzubringende Kind sich zu der Zeit aufgebalten hat, wo das Verfahren wegen seiner Unterbringung eingeleitet wurde, so ist nicht der Kommunalverband, in dessen Gebiete das beschließende Vor— mundschaftsgericht seinen Sitz hat, zur Unterbringung verpflichtet, sondern derjenige Kommunalverband, in dessen Gebiete das Ver⸗ fahren zum Behufe der Unterbringung eingeleitet worden ist.

Artikel II.

Hat in den Fällen des Artikel J. bereits eine Beschlußfassung stattgefunden, so fallen die Kosten der Uaterbringung von dem Tage ab, an welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, demjenigen Kom⸗ munalverbande zur Last, der nach Artikel J. zur Unterbringung venpflichfet ist.

Urkundlich ꝛe. .

Statt des Amt. 1. hatten die Abgg. Dr. Bruel und Prinz Handjery folgende afl beantragt:

Bas Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Im Artikel J. statt des Satzes:

„Wenn der Sitz' bis „eingeleitet worden ist“

die folgenden Bestimmungen aufzunehmen:

„Hat das beschließende Gericht seinen Sitz außerhalb seines Ge⸗ rich: sbezirks, so liegt die Verpflichtung demjenigen Kommunal⸗ verbande ob, in dessen Gebiete der Gerichtsbeziik belegen ist; ge— hört der Gerichtsbezirk zum Gebiete verschiedener Kommunal⸗ rerbände, so liert die Verpflichtung demjenigen Kommunalverbande ob, innerhalb dessen der Ort liegt, als dessen Vormundschaftsgericht das Gericht Beschluß gefaßt hat“.

Der Abg. Zelle wies befürwortend darauf hin, daß der Antrag erheblichen Uebelständen, die aus dem Umstande ent⸗ sprängen, daß der Sitz des beschließenden Gerichts außerhalb des Kommunalverbandes belegen sei, abzuhelfen geeignet sei, und erklärte sich mit dem Brüelschen Amendement einverstanden.

In gleicher Weise sprachen sich der Abg. Prinz Handjery und der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Illing aus, worauf der Antrag Zelle mit dem Amendement Brüel angenommen wurde. Beim Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Antrages des Abg. Dr. Windt⸗ horst (Aufhebung des Sperrgesetzes) Über.

Das Zeugniß des Ehegatten eines Angeklagten in einer wider ihn schwebenden Strafsache ist nach einem Er⸗ kenntniß des Reichgerichts, J. Strafsenats, vom 29. No— vember v. J, im Geltungsbereich der deutschen Strafprozeß—⸗ ordnung ein an sich zulässiges Beweismittel. Der Richter darf demnach nicht ohne Weiteres die Vernehmung Les Gat⸗ ten ablehnen, und es hängt nur das Eine von seinem Er— messen ab, ob der Ehegatte unbeeidigt zu vernehmen oder zu beeidigen sei.

Anhalt. Dessau, 14. Februar. (N. Allg. Ztg.) Der Staats-Minister von Krosigk hat heute Vormittag den Land⸗ tag mit einer Ansprache eröffnet, in weicher er unter Be⸗ tonung der finanziellen Vorlagen u. A. hervorhob, daß der Etat für das Jahr 1881,82, gemäß dem Antrage des Land⸗ tages, die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben scheidet. Zu diesem Behufe seien nach eingehenden Ermit⸗ telungen diejenigen Summen festgestellt, welche durchschnittlich zur Erhaltung der vorhandenen Baulichkeiten erforderlich scheinen und nothwendiger Weise zu den ordentlichen Aus⸗ gaben gerechnet werden müssen. Nach Ansicht der Re⸗ gierung werden diese Summen Bauschquanten darstellen, welche mindestens für eine Reihe von Jahren unverändert zu erhalten sein werden und von denen jede einzelne sich von Jahr zu Jahr behufs Ausgleichung der zufälligen Bedarfs⸗ schwankungen überträgt. Dank der Reinerträge des Salz⸗ werkes Leopoldshall, welche nach Rückrechnung des zur Kapi⸗ talisirung bestimmten Viertels mit 1350 090 (66 haben ver⸗ anschlagt werden können, lassen die ordentlichen Einnahmen einen Üeberschuß von 660 0600 6 über die ordentlichen Aus⸗ gaben, welcher Betrag zuzüglich der Ueberschüsse aus den Vor⸗ sahren und der zu erhebenden Ergänzungssteuer zu Neubauten, Meliorationen und sonstigen außerordentlichen Aufwendungen zur Verfügung steht.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 15. Februar. Die Kai⸗ serin ist gestern, den 14. d. M., Nachmittags, nach England

abgereist.

15. Februar. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ schreibt: Gewiß wird die deutsche Thronrede wegen der Zuversicht, mit welcher dem Vertrauen des Kaisers Ausdruck Fegeben wird, „daß es der Einigkeit der Mächte gelingen werde, auch partielle Störungen des Friedens in Europa zu verhüten und jedenfalls so zu beschränken, daß sie weder Deutschland noch dessen Nachbarn berühren“, wie von uns überall mit der aufrichtigsten Genugthuung begrüßt und auf— genommen werden.

Schweiz. Bern, 14. Februar. (N. Zürch. Itg) Im

Natisonalrathe eröffnete der Präsident heute die Session mit einer kurzen Ansprache, in welcher er der verstorbenen

.

.

5.

ö. . w

Bundesrath Anderwert und Nationalrath Bacher gedachte. Es wurde sodann ein Vorschlag zu einem Banknotengesetz von Pr. Alfred Escher vertheilt. Im Ständerathe wurden die beim Obligationenrecht bestehenden Differenzen zwischen ben Beschlüssen der beiden Räthe bis zu Art. 210 nach den Anträgen der Kommission erledigt. Die Sitzung der ver⸗ einigten Bundes versammlung, in welcher die Ersatzwahl in den Bundesrath und die übrigen Wahlen vorgenommen werden sollen, findet am Dienstag, den 22. Februar, statt.

Großbritannien und Irland. London, 15. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober⸗ haufes vertheidigte Lord Lytton, sich, gegen, die letzten Angriffe des Herzogs von Argyll, indem er erklärte, die Schiffsbrücke über den Indus habe nichts mit den Feind—⸗ seligkeiten gegen Afghanistan zu thun gehabt, sondern sei gegen den Zawori⸗Stamm gerichtet gewesen; auch habe seiner Zeit keine Konzentrirung von. Truppen stattgefunden, sondern es sei nur eine Grenzpolizei zum Schutze der Dörfer aufge⸗ stellt worden. Argyll erklärte, er glaube, das Gedächtniß Eyltons führe denselben über die Thatsachen irre, Lord Beaconsfield vertheidigte Lytton und betonte die Noth⸗ wendigkeit, die Kandahar-Frage vor der Diskussion von persönlichen Fragen freizumachen. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Granville, erkannte diese Nothwendigkeit an, hob aber hervor: es wäre erwünscht gewesen, daß Lord Lytton seine Absicht, eine persönliche Erklärung abzugeben, dem Hause vorher angekündigt hätte. Der Gegenstand war hiermit erledigt. Im Fortgange der Sitzung erklärte der Staatssekretär der Kolonien, Kimberley, auf. eine Anfrage Lord Cadogans: die mit den Boern angeknüpften Verhandlungen könnten als ein Nachsuchen um den Frieden nicht gedeutet werden, und bie Regierung habe keinen Grund, sich dieser Unterhandlungen zu schämen. Da die Verhandlungen übrigens noch fort— dauerten, sei es ihm unmöglich, eine weitere Auskunft darüber zu geben. Lord Beacons field bemerkte; es sei eine ge— fährliche Sache, zu unterhandeln und zu gleicher Zeit Krieg zu führen; wie könne man Friedensbedingungen aufstellen, während das Land militärische Niederlage erleide? Lord Eadogans Anfrage sei daher nur nützlich und wahrscheinlich auch fruchtbringend gewesen. Das Haus wandte sich nach diesem Zwischenfall einem anderen Berathungsgegenstande zu.

In Untkerhause erwiderte der Unter⸗-Staatssekretär der olonien, Duff, auf eine Anfrage Balsours: die den Ba sul⸗ tos angebotenen Bestimmungen beständen in sofortiger Ueber⸗

abe der Waffen als Zeichen der Unterwerfung; es sei den⸗

selben die größte mit der Wahrung der Hoheit der Gesetze zu vereinbarende Nachsicht verheißen. General Robinson habe den Basutos, falls sie rückhaltlos in diese Bedingungen ein—⸗ willigen würden, weitere großmüthige Bedingungen in Aus⸗ sicht gestellt. Hierauf wurde die Spezialberathung der i rischen Zwangs bil! fortgesetzt.

16. Februar, früh. (W. T. B.) Ein Telegramm des

Präsidenten Brand aus Bloemfenteyn, vom 14. d., meldet, daß er die Depesche Lord Kimberley's an die Führer der Boern am Mittwoch voriger Woche expedirt habe und daß er die Antwort der letzteren am Donnerstag, den 17. d., erwarte. 16. Februar. (W. T. B.) Den „Daily News“ zufolge hätte General Colley am Montag Abend eine An⸗ frage der Boern wegen des Friedens übermittelt; der Ministerrath hätte diese Anfrage gestern berathen und die Antwort darauf abgefertigt. Die Königin hat den Empfang der niederländischen Deputation, welche eine Bittschrift zu Gunsten der Wiederherstellung der Unabhängig—⸗ keit des Transvaallandes überreichen wollte, abgelehnt; die Bittschrist wurde dem Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, zugestellt.

Frankreich. Paris, 15. Februar. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgesetzten zweiten Berathung des Preßgesetzes wurde das Amendement Goblers, wonach die Regierung ermächtigt sein soll, die Ein— führung ausländischer Blätter in Frankreich zu verbieten, an⸗ genommen. Ferner wurde ein Amendement Floquets ge⸗ nehmigt, nach welchem die Beleidigungen des Präsidenten der Republik, auswärtiger Staats-Oberhäupter und deren diplo⸗ matischer Vertreter durch die Geschworenen abgeurtheilt werden sollen. Sigismond Lacroix (radikal) ist zum Präsidenten des Munizipalrathes von Paris gewählt worden.

Italien. Rom, 15. Februar. (W. T. B.) In dem Befinden des erkrankten Prinzen Amadeus ist heute eine wesentliche Besserung eingetreten.

Die Deputirten kammer berieth heute über den Zwangscours. Der Finanz-Minister trat für Lie bezüg⸗

liche Vorlage ein und hob hervor, daß die Unzuträglichkeiten der vorgeschlagenen Maßregel durch die Vortheile derselben, insbefondere durch die Abschaffung des Zwangskurses aufge⸗ wogen würden. Die Budgetverhältnisse seien dazu angethan, die beantragte Operation zu empfehlen. Immerhin sei die Re⸗

gierung bereit ein Uebriges zu thun und einige Zolltarife zu modifiziren; eine allgemeine Revision des Zolltariss wolle die Regierung aber nicht vornehmen. Was die Staatsnoten an⸗ belange, so behalte er sich für die Spezialberathung weitere Aufklärungen vor.

Türkei. Konstantinopel, 15. Februar. (W. T. B. Der hier wieder eingetroffene englische Botschafter Göschen empfing gestern vom türkischen Minister des Auswärtigen die Versicherung, daß die Pforte sich nur von friedlichen Absichten leiten lasse. Die gleiche Versich rung ist, gꝛitem Vernehmen nach, auch aus Athen hier angelangt. Die Botschafter der Mächte enthalten sich bis zur Ankunft des deutschen Botschaf⸗ ters Grafen Hatzfeld, einstweilen jeder Unterhandlung.

Aus London, 16. Februar, meldet W. T. B.“: Der „Standard“ erblickt in den Aeußerungen der deutschen Thronrede über die griechische Frage ein hoffnungsvolles Anzeichen für deren friedlichen Aus— trag. Wenn der deutsche Botschafter, Graf Hatzfeld, da⸗ hin instruirt sei, dem Sultan klar zu machen, daß von der Türkei nicht mehr erwartet werde, als das, was ihr der Ber⸗ liner Vertrag zu thun gebiete und daß die Irrthümer und Uebertreibungen der Konferenz den neuen Verhandlungen nicht hindernd im Wege stehen sollten, dürfte man füglich einer friedlichen Lösung der Schwierigkeit entgegensehen. Janina, 3. Februar. Die türkische Streitmacht im Epirus beziffert sich, wie man der „Pol. C- meldet, augenblicklich auf 17 000 Mann. Sie besteht aus 24 Infan⸗ terlebataillonen, wobei die aus 6 Bataillonen Redifs erster und zweiter Klasse bestehende Reserve, welche aus den Bezirken Veration, Janina und Agyrokastron einberufen wurde, mit

eingerechnet ist. Alle diese Bataillone sind mit Gewehren des Systemes Martini bewaffnet und der Mannschaftsstand der⸗ selben beträgt 15 250 Mann. Davon stehen 8 Bataillone in Arta, 13 in Janina, 2 in Prevesa und 1 in Metzovo. Mehrere Compagnien derselben sind nach den verschiedenen Bezirken des Epirus zur Eintreibnng der Steuern und zur Be⸗ wachung wichtigerer Positionen dislocirt. An Artillerie befinden sich 8 Batterien im Lande, und zwar 4 Gebirgsbatterien und 4 Feldbatterien, alle mit Kruppschen Geschützen ausgerüstet. Der Mannschaftsstand derselben beläuft sich auf 189 Mann, der Stand der Zugthiere auf 400 Pferde und 80 Maulesel. 2 Feldbatterien und 2 Gebirgsbatterien sind in Janina, 1 Gebirgsbatterie in Prevesa, 2 Feldbatterien und 1 Gebirgs⸗ batterie in Arta stationirt. Die Kavallerie beschränkt sich auf ein in Janina stationirtes tscherkessisches Reiterregiment von 570 Mann, welches mit Winchester⸗Gewehren, mit Re— volvern und Lanzen ausgerüstet ist. Genietruppen befinden sich im Epirus keine.

Rumäuien. Bukarest, 15. Februar. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte, Graf von Wesdehlen, überreichte gestern dem Fürsten Carl in feierlicher Audienz die Insig— nien des Schwarzen Adler-Ordens. Die Depu⸗ tirtenkammer nahm heute eine Handels- und Schiffahrts— konvention mit Belgien an. ;

16. Februar. Der deutsche Botschafter, Graf Hatz⸗ feld, ist gestern Abend hier eingetroffen und beabsichtigte, heute Vormittag die Reise nach Konstantinopel fortzusetzen.

Serbien. Belgrad, 15. Februar. (W. T. B.). Die Skupschtina hat das Gesetz uber die Unabhängigkeit des Richterstandes mit Ausnahme der Bestimmung über die Er⸗ höhung der Richtergehalte angenommen. Die gedachte Be⸗ stimmung wurde vom Minister-Präsidenten zurückgezogen, damit der Ausschuß sich darüber mit der Minorität in einem Kompromisse einige.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Fe⸗ bruar. (W. T. B. Der König begiebt sich heute nach Nor⸗ wegen.

Amerika. Washington, 13. Februar. (Allg. Corr.) Die Bill zur Inkorporirung von Kapitän Eads Schiffs— eisenbahn über die Landenge von Tehuanteperc gelangte gestern im Repräsentantenhause zur Debatte und gab Anlaß zu einer stürmischen Scene, da behauptet wurde, daß der Bericht des Sonderausschusses des Hauses zu Gunsten der Vorlage nicht autorisirt gewesen sei. Schließlich wurde die ganze Angelegenheit fast einstimmig ad acta gelegt.

New-Hork, 13. Februar. Stürme und Ueber⸗ schwemmüngen sind jetzt in sämmtlichen Unionsstaaten sowie in Canada allgemein. In Toledo werden die durch die Ueberschwemmung verursachten Verluste auf 500 9000 Dollars geschätzt, und die Gefahr vergrößert sich. In New⸗Orleans sst die Verbindung sehr erschwert, außer zu Wasser, Die Witterung gestaltet sich kälter. Der Indianerhäupt⸗ ling Sitting Bull langte am 27. Januar mit 70 Stamm⸗ genossen in Woody Mountain an. Die canadischen Behörden weigerten sich, die Indianer aufzunehmen, ergriffen aber keine Fwangsmaßregeln, um sie zur Rückkehr nach ihrem eigenen Tande zu nöthigen.

Reichstags Angelegenheiten.

Der dem Reicht tage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Feststellung des Reichs haushalts- Etats für das Etatsjahr 1881/82, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wil helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichetags, was solgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichshaushalts Etat für das Etatsjahr 1881/82 wird in Ausgabe auf 596 811 409 6, nämlich auf 513 924 888 M an fortdauerden, und auf 382 886 521 4 an einmaligen Ausgaben, und in Einnahme auf 596 811 409 4 festgestellt.

5. 2. Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügte Besoldunge⸗ Etat für das Reschsbank-Direktorium für die Zeit vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 wird auf 132070 6 festgestellt.

§. 3.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, jur vorübergehenden Ver— stärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reich?. Hauptkasse nach Bädarf, jedoch nicht über den Betrag von vierzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

§. 4.

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Autfertigung der Peeußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufzeit, welche den 30. Sep⸗ tember 1882 nicht überschreiten darf, witd dem Reichskanzler über⸗ laffen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Beckung der in Verkehr gesetzten Satzanweisungen aus— gegeben werden. ;

§. 65.

Die zur Verzinsung und Einlösung der Sbatzanweisungen er⸗ forderlichen Beträge müßsen der Reichzschuldenverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfalljzeit zur Verfüzung ge— stellt werden.

5. 6. . 1 ; 56 Ausgabe der Scatzanweisungea ist durch die Reichskasse zu dewirten.

Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzinslich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Vapitalbeträge binnen dreißlg Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung aus judrückenden Fälligkeitstermins.

Die Deckungsmittel für den unter den einmaligen Ausgaben nachgewiesenen Betrag: ; zur Erweiterung der Milität Erziehung? und Bildungs anstal⸗ a sind vorschußweise aus dem Reichs · Festungẽ bau fonds zu entnehmen. Die Räcterstastun] dieses Vorschusses erfolgt: aus den Verkaufgerlösen der Grundstücke des alten Berliner Kadettenbauses und der Kriegt Akademie (Gesetz vom 12. Juni 1573, Reichs G. setzbl. S. 129). ‚. Urkundlich ꝛc. 4 en. Gegeben ꝛc.

Dem Etat ist folzende Denkschrift zur Erläuterung des Entwurfs eines Sefeßes, betreffend die Feststellanzg des Reichshaushalts⸗Stats für 1851,32 beigefäzt:

Das vorliegende Gesetz schließt sich nach Form und Inbalt dem zuletzt ergangenen gleichartigen Gesetze vom 25. März 1830 (Reichs- Gesetzbl. S. 27) an. Es wird des halb, da es im Ucbrigen nur die regelmäßig wiederkehrenden Bestimmungen enthält, hier der Hinweis darauf genügen. daß im Ansckluß an das erstmalin durch den Etat für 1876 eingeschlagene Verfahren für das beporstebende Etatsiahr nochmals die Deckungsmittel zu einer einmaligen Ausgabe, welche später aus Verkaufserlösen flüssig werden, einstweilen dem gesetzlich dafür nicht bestimmten Reichs ⸗Festungsbaufonds vorschußweife mit der Maßzabe entnommen werden sollen, daß aus den Verkaufs- erlösen seiner Zeit die Rückerstattung des entstandenen Vorschusses zu erfolgen hat. Die bierauf bejüglichen Bestimmungen sind in 5. des Gesetzentwurfs in derselben Weise aufgenommen, wie es in dem entsprechenden Paragrapsen des Etatsgeseßes für 1880/81 geschehen ist. Der Betrag von 660 009 4, um welchen es sich dabei handelt. ift zur Erweiterung der Militär-Erziehungs⸗ uad Bilzungsanstalten bestimmt und im Reichshaushalts Etat unter Kapitel s Titel 26 der einmaligen Ausgaben bezw. unter Kapitel 21 Titel 2 der Einnahme angesetzt und entsprechend erläutert. Obwohl nicht zu verkennen ist, daß der Reichs-Festungsbaufonds in dieser Weise swon mit nicht unerheblichen Vorschüssen belastet worden ist, erschien es doch ange— messen, auch die gedachten 609 000 noch aus demselben zu ent⸗ nehmen, weil einerfeits alle bisherigen Ausgaben für den bezeichneten Zweck, soweit sie auf Verkaufserlöse angewiesen sind, vom Reich? Festungsbaufonds hergegeben wurden, und andererseits auf eine bal · dige Erstatkung dieser Vorschüsse zu rechnen ist.

Was den Etat selbst anbelangt, so erscheint der Hauptetat in veränderter Gestalt. Es haben in demselben im Interesse der Ver⸗ einfachung, übersichtlicheren Ordnung und leichteren Handhabung die foridauernden Ausgaben und die in den Spezialetats besonders nachgewiesenen Cinnahmen nur mit den Kapitelsummen Aufnahm? gefunden; auch sind die bisher nur im Hauptetat angesetzten ein⸗ maligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, mit Ausnahme der vorautsichtlich bald wegfallenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich, in die Spezialetats eingestellt worden, und ist be⸗ züglich dieser Ausgaben eine Spezialisirung im Hauptetat nur in soweit beibehalten, als die Rücksicht auf die ihnen zu Grunde liegenden Spezial- gesetze, bejw. auf die dieserhalb besonders auf den Etat zu bringenden außerordentlichen Deckungz fonds es zweckmäßig erscheinen ließ. Diese Neuerung ist ohne rechtliche Bedeutung, da die von den gesetzgebenden Fakloren genehmigten Titel der Spezialetats für die Verwaltung in derselben Weise maßgebend sind, wie die unmittelbar darch den Hauptetat festgesetzten Titel; sie gewährt aber den schon angeden · feten Vortheil erheblicher Vereinfachung und größerer Uebersichtlich keit deg Gesammtefats und befreit demnächst auch die verfassungs mäßig zu 1gende Allgemeige Rechnung, welche sich aus Zweckmãßig · keitsräcksichten auch formell der Gestaliung des Etats anschließt, thun⸗ lichst ron bloßen Wiederholungen.

In den Spezialetats sind einer Anregung des Rechnungshofs zufolge die bei den fortdauernden Ausgaben zur Bestceitung von Baukosten, bejw. zur Unterhaltung von Dienstgebäuden angesetzten Fonds, welche nach dem geltenden Etatsrecht von einem Jahr in das andere übertragen werden, überall durch einen besonderen Vermerk als übertragungsfähige Fonds bezeichnet worden, um sie in dieser Eigenschaft durch den Etat selbst erkennbar zu machen.

Entsprechend der in der Anmerkung zu Abschnitt XII, der ein maligen Ausgaben im Etat für 1880,81 getroffenen Bestimmung. daß die daselbst festgestellten Beträge der aus Ter französischen Kriegskostenentschädigung zu deckenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich, soweit sie nicht bis zum Ablauf des Etats jahres zur Verausgabung gelangen oder in Abgang gestellt werden, für das Ctatt jahr 1881/82 nochmals auf den Reichs haus halts Etat zu bringen sind, ist in den anliegenden Entwurf, wie für 188081, eine jene Ausgaben nachweisender Abschnitt (Abschnitt XIII. Kapitel 13 bis 17) eingefügt, welcher mit einer Bedarfssumme ron 1698245 A ab⸗ schließt und welchem bei der Einnahme unter Kapitel 20 Titel 2, 3 und 4 die entsprechenden Deckungefonds gegenübersteben. Da die Ermittelungen über die im laufenden Etats jahre don den zur Verfügung stehenden Mitteln noch zur Veraus— gabung kommenden Beträge zu einem genau zutreffenden Er⸗ gebnisse nicht führen konnten, so ist dem Abschnitt XIII. in der An⸗— merkung wiederum eine Bestimmung hinzugefügt worden, nach wel⸗ cher diejenigen Beträge, welche von den für das Etats jahr 1880/81 verbleibendin Bedarfsfummen bis zum AÄblaaf desselben etwa nicht zur Verwendung kammen, dem Etatssoll für 188182 hinzatreten. Auf Grund dir erwähnten Anmerkung am Syhlusse des Ab⸗ schnitts ll. der einmaligen Ausgaben des Reichs haushalts ˖ Etats für 1880,/81 sind in der Einnahme bei Kapitel 20 Titel 5 338 z25 angesetzt, welche von den aus der Kriegskostenentschädi zuag in Ge— maßhelt dieses Etatsabschnitts zu bestreitenden Aasgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich als erspart in Abgang zu stellen sind. Dieser Betrag dient als Deckung mittel zu den gewöhnlichen Reichs ausgabea und vermindert somit die Matrikularbeiträge.

Von den nach dem Etatsentwurf im Wege der Anleihe zu deckenden Bevarfebeträgen des Etatejahres 1881ñ382 bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächti⸗ zung noch nicht ertheilt ist, den Gegenstand eines besonders zur Vor⸗ lage kommenden Anleihegesetzes. Es sind dies weitere Raten für die außerordentlichen Bedürfnisse der Verwaltungen der Post⸗ und Telegrophen, der Marine und des Reicht heeres im Gesammibetrage von 29 563 5Hg6 und ein Bedarfsbetrag von 23 s5 178 4 zur Deckung der in Folge Ausführung des Gesetzes vom s. Mai 1880. betreffend Ergänzungen und Aenderungen des Reichs ˖Militã cgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs Ges. Bl. S. 103) zu bestreitenden ein maligen Ausgaben des Reichsbeeres, überhaupt 53 369 221 A

Für die Verwaltung des Reichsheeres siad für das Jahr 1881/82 als Sed aif für den ordentlichen Etat zum Ansaß gebracht:

I) an fortdauernden Ausgaben, unter den Ka⸗ . piteln 14 bis einschließlich 44, überhaupt 343 815 00 Æ

darunfer gegen das Vorjahr mehr 17899 336 M

2) an ein maligen Ausgaben, unter

, ,, darunter gegen das Vorjahr mehr 21 391 808,

Der Gesammtbetrag der Aus- gabe⸗Ansätze des ordentlichen Etats stellt sich demnach auf.. urd enthält gegen das Vorjahr somit

ein Mehr don... . . 39 2804744

Dieser Mehrbedarf ist hauptsächlich eine Folge des oben erwähnten Gefetzes vom B. Mai 1880, dessen finansielle Wirkungen erstmalig in dem vorliegenden Etat hervortreten. Vornehmlich kommen“ hierbei in Betracht die aus der Erhöhung der Friedeng⸗ prätrenzstärke dez Heeres um 25 615 Mann (Art. I. 8. 1. det Gesetzes) sich ergebende Bildung neuer bemw. Verstärkung bestebender Truppen theile, und der daraus folgenden Kriegs sormatiogen, sawie die einzu führen den Uebungen der Ersatzreserve (rt. 1. 85. 5 Ne. 1 des Ge ⸗⸗ setzes), hinsichtlich welcher die Zahl der daju ein juberufenden Mann schaffen alljährlich durch den Cfat festzusetzen ist. Auch hat die Höhe der Preise der Brod und Fouragenaturalien auf die Steigerung de Etats Einfluß ausgeübt. .

Im Einzelnen vertheilt sich das bei den fortdauernden Aug gaben nachgewiesene Mehr von 17 899 936 ½ auf die Mllitär⸗

29 009 757 .

372 824 759 4

verwaltungen . von Preußen ꝛc. mit 13 761 574 4 Sachsen / 2345 162 . Württemberg.. .

. d dis 853d und auf die bestehende anlbeil mäßige Echöhung des Autgabequantums für die Milltäroerwaltung

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