sitzenden und zwei Beisitzern besteben. Die Beisitzer müssen zur Hälfte aus den Innungemitgliedern, zur Hälfte aus deren Gesellen entnommen sein. Die Ersteren sind von der Innungaversammlung oder eiver anderen Vertretung der Innungsmitalieder, die Letzteren ron den Gesellen der Innung orer einer Vertretung derselben zu wählen. Der Votsitzende wird von der Aufsichtsbehörde bestimmt; er braucht der Innurg nicht anzugehören;
die Annahme der Wahl zum Beisitzer kann nur aus Gründen abgelehnt werden, aus welchen die Uebernahme einer Vormundschaft abgelehnt werden kaun. Wer die Annahme ablehnt, ohne zu der Ablehnung berechtigt zu sein, kann von der Aufsichtsbebörde durch Ordnungsstrafen zur Annahme angehalten werden;
gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte steht nach Maßgabe des 5. 120a2. Absatz 2 die Berufung auf den Rechtsweg offen.
Die auf Grund der Bestimmungen in 5§§. 977 Nr. 4 und 97a. Nr. 6 ergehenden Entscheidungen in Streitigkeiten der Innungsmit⸗ alieder mit ihren Gesellen und Lehrlingen sind vorläufig voll streckbar. Die Vollstreckung erfolgt durch die Polizeibehörden nach Maßgabe der Vorschriften Über die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Lehrlinge können durch die Polizeibehörde angehalten werden, vor der zur Entscheidung berufenen Innungsbehörde persönlich zu erscheinen.
§. 100.
Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Ge—⸗ biete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die höhere , nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden:
I) daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im 5. 120 a. bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von derzuständigen Innungsbehörde auch dann zu entschei⸗ den sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er zue Aufnahme in die Innung nach der Art seines Gewerbebetriebes fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört; daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrlinasverhältnisses, sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. L bezeichneten Arbeitgebern gehört;
3) daß Arbeitgeber der unter Nr. 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nicht mehr an— nehmen dürfen.
Die Bestimmungen sind ,
Der Innungsvorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, welche von den Innungsmitgliedern zu wählen sind (§. 98 a. Nr. 6). Die Wahl findet unter Leitung des Vorstandes statt. Nur die erste Wahl nach Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei welchen ein Borstand nicht vorbanden ist, werden von einem Ver— treter der Aufsichtsbehörde geleitet. Ueber den Wahlakt ist ein Pro⸗ tokoll aufzunehmen. Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zusammensetzung und über das Ergebniß jeder Wahl der Aufsichtsbehörde binnen einer Woche Anzeige zu erstatten, bei Wahlen unter Beifügung des Wahlprotokolls. Ist die Anzeige nicht erfolgt, so kann die Aenderung dritten Personen nur dann entgegengesetzt werden, wenn bewiesen wird, daß sie letzteren bekannt war.
Die Innung wird bei gerichtlichen wie bei außergerichtlichen Verhandlungen durch ihren Vorstand vertreten. Die Befugniß zur Vertretung erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechts⸗ handlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht er— forderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitgliede oder meh ieren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung der Innung nach außen übertragen werden.
Zur Legitimation des Innungsvorstandes bei allen Rechte— geschäften genügt die Bescheinigung der Aufsichtsbebörde, daß die darin bezeichneten Personen zur Zeit den Vorstand bilden.
sitzenden und zwei Beisitzern bestehen. Die Beisitzer müßen zur Hälfte aus den Janungsmitaliedern, zur Hälfte aus deren Gesellen entaommen sein. Die ersteren sind von der Innungsversammlung oder einer anderen Vertretung der Innungsmitglieder, die letzteren von den Gesellen der Innung oder einer Vertretung derselben zu wählen. Der Vorsitzende wird von der Aufsichtsbebörde bestimmt; er braucht der Innung nicht anzugehören;
die Annahme der Wahl zum Beisitzer kann nur aus Gründen abgelehnt werden, aus welchen die Uebernahme einer Vormundschaft abgelehnt werden kann. Wer die Annahme ablebnt, obne zu der Ablehnung berechtigt zu sein, kann von der Aussichtsbehörde durch Ordnungssteafen zur Annahme angehalten werden;
3) gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte findet eine Berufung nicht statt, es sei denn, daß das Objekt über 69 M beträgt.
Die auf Grund der Bestimmungen in §5. 977 Nr. 4 und 97a. Nr. 6 ergehenden Entscheidungen in Streitigkeiten der Innungs— mitglieder mit ihren Gesellen und Lehrlingen sind vorläufig voll streckkar. Die Vollstreckung erfolgt durch die Polizeibehörden nach Maßgabe der Vorschriften über die gerichtliche Zwangsrollstreckung. Lehrlinge sollen auf Er fordern durch die Polizeibehörde ange— halten werden, vor der zur Entscheidung berufenen Innungsbehörde persönlich zu erscheinen.
5. 10006.
Für den Bezitk einer Innung, deren Thätigkeit auf, dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die höhere k nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden:
1) daß Streitigkeiten aus den Lehroerhältnissen der im §. 120 2. bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu ent— scheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er zur Auf— nahme in die Innung rach der Art seines Gewerbebetriebes fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört; daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vor— schristen über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses, so⸗ wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrliage auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. L bezeichneten Arbeitgebern gehört.
Die Prüfung der Lehrlinge solcher Arbeit- geber, welche der Innung nicht angehören, ist von einer durch die Verwaltungsbehsrde zu be— rufenden Kommission vorzunehmen in welcher die eine Hälfte der Mitgliederzahl von Seiten der Innung und die andere Hälfte dersel ben durch die Behörde ernannt wird; daß Arbeitgeber der urter Nr. 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nicht mehr an— nehmen dürfen.
Die Bestimmungen sind ,,
Der Innunasvorstard besteht aus einer oder mehreren Personen, welchꝛ von den Innnngsmitgliedern zu wäblen sind (8. 982. Nr. 6). Die Wahl findet unter Leitung des Vorstandes statt. Nur die erste Wahl nach Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei welchen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Vertreter der Aufsichts behörde geleitet. Ueber den Wahlakt ist ein Protokoll auf— zunehmen. Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zu— fammensetzung und über das Ergebniß jeder Wahl der Aufsichte⸗ behörde binnen einer Woche Anzeige zu erstatten, bei Wahlen unter Beifügung des Wahlprotokolls. Die Wahlen unterliegen der Bestätigung der Aufsichtsbehörde. Ist die Anzeige nicht erfolgt, so kann die Aenderung dritten Personen nur dann entgegen gesetzt werden, wenn bewiesen wird, daß sie letzteren bekannt war.
Die Innung wird bei gerichtlichen wie bei außergerichtlichen Verhandlungen durch ihren Vorstand vertreten. Die Befugniß zur Vertretung erstreckt sich auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtes⸗ handlungen, für welche nach den Gesetzen eine Spezial vollmacht er— forderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitaliede oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung der Innung nach außen übertragen werden.
Zur Legitimation des Innungsvorstandes bei allen schäften genüat die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde, daß bezeichneten Personen zur Zeit den Vorstand bilden.
Die übrigen Paragraphen der Artckel 1, sowie Artikel 2 und 3 unverändert.
1. 1
Rechts die d
Land⸗ und Jorstwirthschaft.
In den Tagen vom 16. bis 18. Januar fanden bhierselbst im Klub der Landwirthe die Berathungen des Ausschusses der Deut schen Viebzucht⸗ und Herdbuch⸗(Gesellschaft statt.
In Bezug auf das Herdbuch wurden folgende Beschlüsse gefaßt: Das Shorthorn-Herdbuch ist in derselben Weise wie bisber fortzu⸗ führen und thunlichst bald eine Htrausgabe zu veranlassen. Die Eigtragungen in das deutscke Herdbuch ron Seiten der lokalen Zucht vereinigungen und der privaten Zuchten können auf jweierlei Weise stattfinden, nämlich: 1) durch Eintragung nach Individuen, 2) durch Eintragung nach ganjen Zuchten, jenachdem das Eine oder das Andere von den betreffenden lokalen Zuchtvereinigungen gewünscht wird. Die Sektion im Verein mit dem Vorstande erhält die Voll⸗ macht, die formelle Behandlung der individuellen Eintragung, unter Beräcksichtigung der finanziellen Kräfte der Gesellschaft, damit die⸗ selhen nicht überstiegen werden, zu regeln. — Die hierauf folgende Be⸗ rathung der Einzelheiten führte zur Festsetzung nachstehender Punkte: Die bereits in dem jetzigen Herdbuche aufgenommenen und mit einem Stern“) bejeichneten Thiere sollen als legitim anerkannt werden; doch sollen in dem neuen Herdbuche solche Thiere keine Aufnahme finden. Die Eintragungen in das deutsche Herdbuch geschehen fort⸗ lausend und werden wenigstens jährlich in zwanglosen Heften veröffentlicht, um sie, je nach Material, in einem Bande zu ver⸗ einigen. Eine Gruppirung ist zu machen nach Zuchten inner- halb und außerhalb des Ursprungsbezirks. — Als Bedingung sür die Aufnahme solcher Thiere, welche außerhalb des Uisprungsbezirkes ihrer Rasse gezüchtet sind, wurde die Regel aufgestelt: Es ist in glaubwürdiger Weise die Ab stammung der Thiere durch Uisprungsatteste, Zuchtregister u. s. w. nachzuweisen. Die Prüfung solcher Anaben steht dem Vorstande unter Hinzuziehung der Sektion für die Führung des Herdhuches zu. Auf die Frage: Unter welchen Bedingungen sollen die⸗ jenigen Thiere, welche in einem lokalen Herdbuche ein⸗ getragen sind, Aufnahme in dem deutschen Herdbuche finden? wurde aufmerksam darauf gemacht, daß es in den ersten Jahren nicht möglich sein werde, den Nachweis des Stammbaums anzugeben, wenn die Herausgabe des Deutschea Herdbuches dadurch nicht zu weit hinausgeschoben werden solle. Dieses führte zu dem Beschlusse: Bis zum Ende des Jahres 1883 können die Eintragungen in das deutsche Herdbuch, für die deutschen Rassen nach Individuen ohne Stammbaum, auf Grund der Seitens der lokalen Herd buchs vereine, oder privzten Züchter gegebenen Garantien ßgescheben. Von der Zeit ab wird aber ein Nachweis der Abstammung aus dem Herdbuche gefordert und bleibt die Bestimmung über den dann verlangten Grad der Ab⸗ stammung einer späteren Berathung vorbehalten. In Betreff der fremden Racen wurde noch beschlossen: Die Bestimmungen, welche für Shorthorns gelten, werden auch für alle andern fremden Rassen, über welche in ihrem Ursprungslande Herdbücher geführt werden, für gültig erklärt. — Da die Führung der Stammzuchtregister nach ein⸗ heit ichen Grundsätzen böchst wünscherswerth ist, die obligatorische Einführung von bestimmten Formularen jedoch nicht praktisch er⸗ schien, so beschloß man: Von Seiten der Viehzucht⸗ und Herdbuch Gesellschaft soll unter den Schriften der Gesellschaft eine Broschüre herausgegeben werden, welche Anleitung zur Führung von Stamm⸗ zuchtregistern giebt. — Da die Verhandlungen ssich bisher ausschließlich auf Rindoiehzüchtung bezogen, so wurde den vorstehenden Beschlüssen hinzugefügt: In Bezug auf Schafe und Schweine sollen in dem deutschen Herdkuch dieselben Regeln gelten, welche bieher für Schafe gegolten haben. — Im Verlauf der Berathungen der Sektion für die Beschreibung der deutschen Viehrassen wurde die von dem Vorstande ausgearbeitete Vorlage bezw. Dieposition, die Beschreibung der deutschen Vichrassen betreffend, verlesen und beschlossen: Die Sektion für die Beschreibung der deutschen Viehrassen hat im Verein mit dem Vor stande die Verhandlung dieserhalb schriftlich weiterzuführen.
. ) Anmerkung. Der Stern in dem alten Herdbuche bezeichnet inen lückenhaften oder nicht ganz reinen Stammbaum der betr.
n = . , e e m.
2 3 3 userate für den Deutschen Reich?⸗ und Cong. Preuß. und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Qeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Erenßischen taats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße tr. 82.
* 23
Dubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
late] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau des Schriftsetzers Carl Ed. Rud. Pschichholz, Betty Sophie, geb. Korff, zur Bremen, Klägerin, gegen ihren genannten Ehe— mann, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem auf
Montag, 11. April 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht, Cwilkammer II, in dessen Sitzungssaal oben auf der alten Börse zu Bremen, angesetzten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhandlung über ihren Antrag:
Da Beklagter dem Urtheile des Landgerichts vom J. November 1880, worin ihm aufgegeben sei, bin⸗ nen Monattfrist zur Klägerin zurückzukehren, nicht nachgekommen sei, nunmehr die Ehe der Parteien zu scheiden und die Erziehung des Kindes der Kläge⸗ rin zuzusprechen.
Bremen, Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
5. Lampe, Dr.
. n . 1 . 3 3197 Staats ⸗ Anzeiger
Ser. III. Litt. E. Nr. 208 über 75 A,
ö wes halb
gehört hat.
4471
Serie I. 1872.
wir deren Ein j bringen, da Verzinsung seit dem 1. Juli 1879 auf—
Brandenburg a. H., den 9. Februar 1851.
106 z Bekanntmachung.
Bon den zur Aursloosung gekommenen Magde⸗ burger Stadtobligationen sind bisher nech nicht zur Einlösung präsentirt worden:
I. Von der Auslcosung ver 2. Januar 1878.
Serie II. Nr. 746 de 1858.
Serie J. Nr. 2118 4613 5511 und 5804 de 1875. II. Von der Ansloosung per 2 Jannar 1879. Serie I. Nr. 35 517 5260 884 2277 de 1872.
Serie J. Nr. 1798 1863 2836 4351 4799 4800 4903 5388 5660 5958 de 1875.
III. Von der Ansloosung per 2. Jannar 1880.
Serie II. Nr. 1569 de 1858
Serie JI. Nr. 3853 41, d 1808.
Nr. 5231 523
Serie J. Nr. 15607 2609 25819 2834 36 117i 4376 5a 4596 5656 bös S232 3702 de sioss]
und Grosshandel.
Literarische Anzeigen. ¶ Theater- Anzeigen.
11444 11445 11672
de 1875.
Außerdem sind von den gekündigten Stadkobligationen 287 Stück rückständig.
Wir fordern die
C. Nr. 255 über 309 M, Einreichung in Erinnerung
Der Magistrat.
—
* D * v Deffentlicher Anzeige , dd, o g f s 93 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen un. dergl. 3. Verkänfs, V erpachtungen, Subrissionen ete 4. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. Von öffentlichen Papieren,
0 2
3. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen-
zum
vo
gegenwärtigen Inhaber
8 —
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Cxpeditienen det
„Invalidendaat«“, Rudolf Vtosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle ührigen größeren Anunoneen · Sꝛreaus.
K X
— *
Vermeidung weiterer Zineverluste baldigst an unsere Kämmerei⸗Kasse gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages zurück zuliefern. Magdeburg, den 9. Febrrar 1851. Der magisteat der Stadt Magdeburg. Bötticher.
1 1885 n 1858 noch
der
4478
hierdurch ergebenst eingeladen. Die
885 950 952 1794 de
686 3717
ger *
Danzi Die sünfundzwarzigste ordentliche Generalversammlung findet am Sonnabend, den 12. März er., Nachmittags 4 Uhr,
im unteren Saale der Ressonrce Caucsrdia, Langenmarkt Nr. 15 hierselbst, statt und werden zu derselben die Heiren Aktionäre unseres Instituts, unter Hinweis auf die 85. 23, 41 —46 des Statuts
einschließl ich der Wahl ron zwei? ausscheidenden Herren Otto Noetzel und Th. Rodenacker. Danzig, den 14. Februar 1881. ; k . Direction der Danziger Privat⸗-Aetien⸗Bank.
Schottler.
Privat⸗etien⸗ Bank.
Einlaß. und Stimmkarten werden am 10. und 11. März im Bureau der Bank an die in den Stammbüchern der Bank eingetragenen Aktionäre ausgegeben.
Gegenstände der Vergaudlung sind die im §. 45 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte Mitaliedern des Verwallurgsraths aa Stelle der nach dem Turnus
Otto Noetzel.
R. Steimmig.
Verloosung, Amortisatisn, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
2 ann Bekanntmachung.
Die Verloosung der im Jahre 1881 zu tilgen⸗ den Brandenburger Stadt ⸗Obligationen det Serien 1. bis XII. nach den festgestellten Tilgungsplänen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtschulden⸗ tilgungskommission
am Donnerstag, den 17. März er.,
— Vormittags 11 Uhr. im Sitzunzssaale des hiesigen Rathhauses, statt⸗ finden.
Von den zum 1. Jall 1879 gekündigten Stücken sind zur Eirlösung noch nicht vorgelegt:
1875.
Serie II. Nr. 6366 9363 10071 11942 de 1875.
LV. Von der Ausloosung ver? Januar 1881.
Serie J. Nr. 23 97 104 272 371 497 498 527 901 1750 1930 1990 1996 1997 2598 de 1872.
Serie II. Nr. 3371 3456 3643 3644 4424 4544 4545 4728 4781 de 1872.
Serie J. Nr. 447 658 670 849 à 1000 „st6,
Nr. 2282 2706 2740 2810 29854 à 500 M6,
Nr. 3760 3772 3967 3968 3999 4072 4079 4191 41230 4358 4495 48903 4866 4974 4983 5366 5596 5644 5799 à 200 M de 1875.
Serie II. Nr. 6770 7089 7145 7243 7274 7329 à 1000 M,
Nr. 8295 8356 8436 8721 9274 927 9216 9251
1049 11881
9253 9256 à 500 ½,
Schlesischer Ban k⸗Berein.
In Gemã ßheit des 5. 20 unseres Ge ellschasts vertrages laden wir hierdurch unsere stillen Ge⸗ selschastet w der vierundzwanzigsten ordentlichen Versammlung
aller Betheiligten
im Saale des HRötel de Siiésie ergebenst ein.
2
auf Sonnabend, den 19. März d. J
„ präcise 3 Uhr Nachmittags,
Zur Berathung kommen die im §. 23 des Gesellschasts vertrages bezeichneten Gegen stãnde.
Jur Ausübung des Stimmrechts (6. 19 des Gesellsckaftsvertrages) haben die Betheiligten ihre Antheilsscheine spätestengß drei Tage vor obigem Termi 12 Uhr in unserem Wechsel⸗Comptolr zu deponiren od
dagegen die Einiaßkarten in Empfang zu nehmen. Breslau, den 15. Februar 1851.
ne in den Vormittagsstunden von 10 bis er deren Besitz uns glaubhaft nachzuweisen und
81 Schlesischer Bank-Verein.
Fromberg.
Moser.
C. ErKOomherg.
ö n , n.
r / / //
// / , , , ,
53
*
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
B er lin, Mittwoch
den 16. Februar
1881.
——
regisfter
PErenßischen Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Sraße Rr. 32.
2
, für den Deutschen Reichs⸗ und amn, * Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central -Handels⸗ nimmt an: die stönigliche Expeditisn drs Aeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
n. dergl.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung KR u. 3. v. von 5ffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Sabbastationen, Aufgebot, Vorladungen
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. & Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen-
Theater- Anzeigen.
aferate nehmen an; die Annoncen⸗Exyeditionen des „Invalidendank“, zynudolf Posse, Haasenstein
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
Anus neenSnrzaas. *
6 ö Literarische Anzeigen.
Familien- Nachrichten. beilage. XR
1 / —
Bteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
4435
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Paplermacher Johann Augnst Eitrich, geb. am 6. Juni 1827 zu Stralsund, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit verhaͤngt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in Las Stadtvoigtei⸗ gefängniß zu Berlin abzuliesern. Berlin, den 4. Februar 1881. Königliche Staate anwalts aft am Landgericht J. Beschreibung. Alter 53 Jahre, Größe 1,60 m, Statur untersetzt, Haare schwarz, Stirn frei, Bart schwarzer Schnurr⸗ und Vollbart, Augeabrauen schwarz, Augen schwarzgrau, Nase oval, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch und polnisch, Kleidung brauner dicker Rock, dunkle Weste, schwarz gestreifte Hose, schwarze Mütze, Schaststiefel.
4436
Er orief. Gegen den unten beschrie benen Lieute⸗ nant a. D. Oscar Eichberg, geboren am 15. März 1844 zu Unruhstadt, welcher sich verborgen hält, ist die Uaterfuchungs haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in das Königl. Stadtvoigtei⸗Gekängniß zu Berlin amzu— liefern. Berlin, den 1. Februar 1881. Königliche Staats anwalt schaft am Landgericht J. Seschreibung: Alter 36 Jahre, Größe 1,BI5 *, Statur mittel, Haare blond, Stirn hoch, Bart blonder Schnurr— bart, Zähne voll ständig, Gesicht länglich, Gesichts⸗ farbe blaß, Sprache deutsch, Kleidung dunkler An⸗ zug, trägt stets Cylinderhut.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Haus diener Johann Joseph Rösler, geboren an 18. März 1860 zu Schusende, Kreis Bomst, welcher sich ver⸗ borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Un— terschlazung in den Acten Abth. 84 G. 49 de 81 verhängt. Es wird ersucht, densel hen zu verhaften und in' das Stadteoigtei⸗Gefängniß zu Berlin ab— zullefein. Berlin, den 123. Februar 1881. König kiches Amtsgericht J. Abtheil. S. Beschreibung: Älter 25 Jahre, Größe 1,K57 m, Statur schlank, Haare blond, Bart wenig blonden Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen braun, Zähne vollstän= dig, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichts farbe blaß, Sprache deutsch (schlesischer Dialeki). Kleidung: schwarjer Tuchrock, Hose und Weste, schwarze Mütze mit Schirm, der Anzug war schon abgetragen. Be⸗ sondere Kennzeichen: trübe Augen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Reisenden Richars Bnschke, am 9. März 1548 zu Verlin geboren, welcher flüchtig ist, ist die Unter= sachunge haft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird erfucht, denselben zu verhaften und in das Stadtoigtel Gefängniß zu Berlin abzuliefern. Ber lin, den 1I. Februar 1881. Königlich-s Amts gericht J. Abtheilung 83. Beschreibung;: Alter 32 Jahre, Größe 1 m 50— 56 em, Statur schmächtig, Paare dunkelblond, Stirn gewöhnlich, Bart kleinen klo den Schaurrbart, Auzenbrauen blond, Augen blau, Nase klein, Mund gewöhnlich, Zäbne voll ständig, Kinn gewöhnlich, Gesicht rund, Gesichts— farbe gesund, Sprache deutsch.
Steckbriefs Erledigung. Der gegen die unver⸗ ehelichte Agnes Emma Bertha teller unter dem 23. September 1880 in actis L. E. J. Nr. 843 1880 erlasssene Steckbrief wird hierdurch zurückgenammen. Berlin, den 11. Februar 1881. Königliche Staats—⸗ an raltschaft bei dem Landgericht J.
Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der hinter den Commis Ttzesdor Kühn wegen Unterschlagung in den Akten U. R. J. Nr. 142 de 1881 unter dem 2.8. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurück⸗ genommen. Berlin, den 11. Februar 1881. Königl. Landgericht J. Der Untersuchungsrichter. Johl.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tage— löhner Johannes Hennemuth, Sohn des Wirths Johannes Hennemuth zu Dudenrode, welcher flũchtig sst, ist die Unterfuchunge baft wegen Diebstahls ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amts erichtegefängniß zu Eschwege abzulie⸗ fern. Eschwege, den 11. Februar 1881. König⸗ liches Amtegericht, Abth. II. Bezzenberger. Beschreibung: Alter: 33 Jahre, geboren 24.12. 47, Statur: breischultrig mit gebücktem Gang, Haare: hellblond.
Die Militärpflichtigen: 1) Johann Friedrich Löschke, geboren am 9. Oltober 1855 zu Vietz, 2) Rudolf Hermann Julius Beer, geboren am 4. Jar uar 1857 zu Landsberg a. W.,, 3) Caepar Ha- nariuß Johannes Frank, geboren am 25 Juni 1857 zu Landsberg a W., 4) Robert Carl Gieledorf, ge⸗ boren am 16. November 1857 zu Landsberg a. W., 5) Kürschner Gustay Adel Klawe, geboren am 14. Juli 1857 zu Landsberg a. W., 6) Gustao Hermann Albert Krüger, geboren am 11. November 1857 zu Landsberg a. W. 7) August Rapsch, geboren am 14. August 1857 zu Landtberg a. W. 8) Eduard August Carl Rehfeld, geboren am 8. Oktober 1857 ju Lande berg a. W., s) Carl Heinrich Rostin, geboren am 21. November 1557 zu Landsberg a. W, 10 Carl Friedrich Fer⸗ dinand Stürzebecher, geboren am 4. März 1857 zu Lande berg a. W, 11) Ernst Friedrich Wilhelm Seydlitz, geboren am 11. April 1857 zu Landsberg
. J
4. W, 12) Carl Rudolf Scklawitz, gekoren am 13. November 1857 zu Lande berg a. W., 13) Wilhelm August Schlawitz, geboren am 13. November 1857 zu Landsberg a. W., 14) Hugo Robert Sprenger, geboren am 8. Oktober 1857 zu Landsberg a. W., 15) Wilhelm Otto Julius Wiehl, geboren am 1. Januar 1857 zu Landsberg a. Ww, 16) Paul Hermann Richard Walther, geboren am 25. August 1857 iu Landsberg . W., 17) Carl Albert Sper⸗ ling, geboren am 3. Juli 1857 zu Alexandersdorf, 18) Johann Friedrich Erdmann Schallert, geboren am 6. November 1857 zu Annenaue, 19) Berthold Hermann Rudolf Pertsch, geboren am 12. Juni 18857 zu Bergkolonie, 20 Carl August Oehlke, geboren am 15. November 1857 zu Cladow, 21) August Ferdinand Theodor Siewert, geboren am 11. Februar 1857 zu Dühringshof, 22) Schlosser Gustas Eduard Ferdinand Zimmer⸗ mann, geboren am 22. April 1857 zu Fichtwerder, 23) Otto Friedrich Julius Pabl, geboren am 18. September 1857 zu Landsberger Holländer, 24) August Friedrich Otto Suchland, geboren am 5. November 1857 zu Landsberger Holländer, 25) Friedrich August
Hermann Otto Behmer, geboren am 1. Sextember 1857 zu Lossew, 27) Carl Auaust Franz Seidler, geboren am 23. Januar 1857 zu Lotzen, 28) Matrose Maximilian Carl Friedrich Hornung, geboren am 14. Mär; 1857 zu Marienspring, 29) Hermann Theodor Otto, geboren am 23. Ok— tober 1857 zu Pyrehne, 30) Arnhold Friedrich Fiedler, geberen am 5. März 1857 zu Zantoch, FI) Heinrich Th oꝛor Schorß, geboren am 28. Juli 1857 zu Gr. Cammin, 32) August Ferdinand Wendt, gatboren am 24. Mai 1857 zu Massin, 33) Carl August Bomke, geboren am 25. September 1858 zu Beyers dorf, 34) Heinrich paul Dunst. geboren am 10. Oktober 1858 zu Jahns hof, 35) Carl Friedrich
holländer, sind durch rechtskräftiges Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lande berg 4. W. vom 3. Januar 1881 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 „, im Unvermögenéfalle zu je 18 Tagen Gefänguniß verurtheilt. Sämmtliche Gerichtsbehörden werden ersucht, vorstehende Strafen gegen die obengenann⸗ ten Verurtheilten zu vollstrecken und von dem Ge—⸗ schehenen zu den Untersuchungs ⸗Akten wider Wilde⸗ mann und Genossen Mi 76,80 Nachricht zu geben. Landsberg a. W.,. den 9. Februar 1881. Der Erste Staate anwalt.
— —— —— —
Du bhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
asi Oeffentliche Zustellung.
Der Schlächtermeister Ebers zu Berlin, Brunnen⸗ straße 102, klagt gigen den Schlächter Johann Schwandt, zuletzt in Berlin, jetzt in Nerd⸗Amerika, wegen einer Restforderung von 72 46 10 8 — zweinndsiebenzig Mark zehn Pfennige — jüt ge— kaufte 240 Pfd. Rindfleisch à Pfd. 49 resp. 57) mit dem Antrage: ⸗
den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 72 1 10 Pf. nebst fünf Prozeat Zinsen seit 26. Oltober 1879 zu verurtheilen und das Ur⸗ theil für vorläufig vollstreckhar zu erklären.
Mit dieser Klage hat Kläger zugleich ein Arrest⸗ gesuch verbunden und beantragt;
durch Beschluß diejenige Forderung des Be— klagten von über 220 S in Höhe der kläge⸗ rischen Forderung von 72 1 10 3 nebst Zinsen, sowie cinem Kosten⸗Pauichquantum von 10 zu arrestiren, welche in Sachen Schwandt ea. Schwandt bei dem Justizrath Euchel zu Berlin zur Absendang an den Beklazten hinterlegt ist.
Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung det Rechtsstreites vor das Königliche Amts⸗ gericht J. zu Berlin, Abtheilung 32, auf
den 3. Mai 18381, Vormittags 10 Uhr,
Jüdenstraße 58, 1. Tr., Saal 31 A.
Zum Zecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und des Arrestantrazes aus den Akten C. 1360 de 1880 bekannt gemadt.
Berlin, den 18. Januar 1881.
Bnudor, Gerichte schreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 32.
lass! Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Gensch, Marie, geb. Wittchen, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Saul hier, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Vergolder Carl Hermann August Gensch, früher gleichfalls hier, wegen Ver ⸗ sagung des Unterhaltes, Beschimpfung und Miß— han dlung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das Band der Ehe zu trennen, den Be— klagten auch für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 31. Mai 1881, Bormittags 111 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 12. Februar 1881.
Buchwald, Gerich sschreiber des Königlichen Landgerichts 1, Civillammer 13.
wird
Jahn, geboren am 7. März 1857 zu Loppow, 26)
Günther, geboren am 2. September 1858 zu Wor⸗
4441
Deffentsiche Instellung.
Pots dam, klagt gegen ihren nach Amerika gusge⸗ wanderten Ehemann, Mahlow, zuletzt in Lackenwalde wohnhaft, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen ihnen bestehende Bad der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreitöz vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam auf den 22. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zügelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Poet dam, den 7. Februar 1851. Reincke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Civilkammer II.
äs] Desentliche Zustellung.
Der Lademeister Heinrich Holtappels zu Gelsen⸗ kirchen klagt gegen den früher hier wohnhaften Bergmann Adam Fitzner aus Grudzielee ⸗Hauland, Kreis Pleschen, wegen Kostge dforderung mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung voa 91,15 4 und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor das Königliche Amtsgericht zu Gelsen— kirchen auf den 30. April 1881, Vormittags 19 Uhr, Zimmer Nr. 11, Zum Zwecke der öffentlichen Zastellung wird dieser Aukzug der Klage bekannt gemacht. Temme, Gerichtsschreiber des Königlicken Amtsgerichts.
us Oeffentliche Zustellung.
Der Hauktbesitzer und Maurer Karl Gottfried Becker ju Nessen klagt gegen den Fleischergehülfen Ernst Adolph Schober, zuletzt in Nossen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus einem Mitthvertrage mit dem Antrage, Beklagten zu Räumung der Wohnung, sowie zu Zahlung von 15 M Miethzins kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, auch das Urtheil für vor läufig rollstreckbar zu eiklären, und ladet den Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor das Königliche Amtsgericht zu Nossen auf den 1. April 1881, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der offen il ichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neffen, den 12. Fchruac 15881.
J J J J
. Seidel, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
ta] Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsgesellschaft Wagner K Ruttloff in Magdeburg, vertreten durch Justizrath Schultz da⸗ selbst, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesfenden Buchbindermeister F. Lammert, bisher in Wallbausen, wegen Waarenforderung mit dem Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Be— klagten jur Zahlung von 93 S S5 3 nebst 6 0so Verzugsjinsen seit dem 4. November 1880 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtégericht Langenburg auf den von diesem auf Dienstag, den 17. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termin. Zum Zweck der öffentlichen Zastellung wird dieser Auszug aus der Klagschrift bekannt gemacht. Den 12. Februar 1881.
Langenburg.
. . .
Kollmar, Gerichtsschreiber des K. W. Amts (richts. 1 ;
usr! Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Maschinenbauers Ludwig Bind⸗ seil Ehefrau, Marie geb. Tute, hierselbst, Klägerin, wider ihren Ehemann, Beklagten, wegen Rückkehr event. Scheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem auf
Dienstag, den 8. Mai 1881,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Landgericht, Civilkammer J., zu Bremen in dessen Sitzungssaal oben auf der alten Börse angesetzten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhaatlung über ihren Antrag: Den Beklag en, welcher seit 1876 die Klägerin böslich verlassen, si: seitdem auch ohe jede Kunde und Unterstützung gelassen habe, zu verurtheilen, binnen 4 Wochen zu ihr zurückzukehren und das eheliche Leben wieder herzustellen bei Vermeidung der Scheidung. Bremen, auß der Gerichteschreiberei des Land—⸗ gerichts. S. Lampe, Dr. 14468 Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Helene, geborne Ernst, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsgnwalt
Bloem, klagt gegen ihren Ehemann, den Fabrik⸗ arbeiter Ludwig Tennis, früher zu Barmen wohn
Die verehelichte Müller und Hebeamme Mahlow, Caroline Wilhelmine, geb. Hennig, zu Luckenwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Schlichting zu
den Müller Carl Albert
haft, jetzt obne bekannten Wohn und Aufenthalts- ott, wegen Mißhandlung ꝛc. auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld auf den 7. April 1881, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluag wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Elberfeld, den 14. Februar 1851.
Schust r. Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Mie] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Fitma Franz Arnold Söhne in Reistenhausen, Klägerin, gegen die Steinhauersehe⸗ leute Franz und Christine Staab von Mömlingen wegen Forderung hat die Klägerin darch den Kgl. Advokaten Hofmann hier Klage gestellt un? gebeten, die Bellagten zu verurtheilen:
a. 471 66 43 3 Hauptsache, 29 M S5 8 pro 23. Dezember 1877 bis 28. März 1879 rück⸗ ständige restige Zinsen, 55 / Zinsen aus 471 4M 43 8 vom 28. März 1879 an laufend bis zur Zablung der Hauptsache,
b. 152 Mn 57 8 Hauptsache nebst 50 / Zinsen bleraus vom 11 November 1875 an,
c. 10 99) 12 5 Cessionskosten zu bezahlen und alle Prozeßkosten zu tragen.
Zur Verhandlung diiser Sache ist die öffentliche
Sitzung des Kgl. Landgerichts dahier vom 27
— 8. ? =* Dienstag, den 17. Mai J. J Vormittags 9 Uhr,
bestimmt.
Hiervon erhalten andurch die Beklagten, deren Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, mit der Auf— forderung Kenntniß, bis zum genannten Termine einen dabier zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Aschaffenburg, den 5. Februar 1881.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Burleß, Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber.
icio) Gerichtliches Aufgebot.
Der Webermeister Friedrich Andreas Stolte zu Aschersleben und dessen Schwester, die Ehefrau des Schuhmachers Friedrich Heinecke, Minna Ida, geb. Stolte, daselbst, welche nebst den Kindera des Webermelsters Friedrich Horn zu Ascheres leben, der Ehefrau des Schuhmachers Carl Langer, Marie Dorothee, geb. Stolte, zu Ziegenhals, der Ehefrau des Schuhmachers Albert Goepel, Bertha Anna, geb. Stolte, zu Schadeleben und den Lindern des Wundarztes Ernst Zimmermann zu Berlin, in dem Quasipupillar⸗Testamente der verstorbenen Wittwe des Fleischermeisters Frien rich Jacobi, Amalie, geb. Zimmermann, zu Erben des am 11. März 1850 hierselbst verstorbenen, für geistes krank erklärten Sohnes der Jacobi'scken Eheleute, Friedrich Jacobi je zu einem Driltheile als Erben eingesetzt sind, baben als Erbberechtigte den Erlaß einer öffent⸗ lichen gerichtlichen Aufforderung hinsichtlich sämmt⸗ licher, zur Erbschaft des c. Jacobi berufenen Per- sonen beantragt.
Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche an den vorerwähnten Nachlaß Ansxrüche zu haben ver— meinen, aufgefordert, ihre Rechte in dem auf
den 26. Mär; 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermin bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles anzumelden, bew. sich als Erben zu legitimiren, daß die Antragsteller als die wahren Erben ange nommen werden sollen, die nach dem Ausschluß⸗ urtheile sich Meldenden und Legitimirenden alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig seien, auch weder Rechnäangk⸗ ablage noch Ersatz der erbobenen Nutzungen zu for⸗ dern, sondern ihre Ansprüce auf das zu beschränken haben, was von der Erbschaft noch vorhanden sein wird.
Schöningen, den 6. Februar 1881.
Herzogliches Amtsgericht. A. Müse.
. Vekanntmachung.
Auf den Antrag des Nachlaß. Curators, Justiz— rath Lange bler, werden die Erben und Erbetzerben der am 17. September 1880 zu Oelse verstorbenen verwittweten Polizei⸗Inspektor Mathilde Krziza⸗ now ky, geb. Boehm, aufgefordert, ihre Erbrechte spätestens in dem am
14. Dezember 1881, Vormittags 19 Uhr, vor dem Amttrichter Schnabel an der Gerichtè⸗ stelle anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und der Nachlaß den sich melden den und legitimirenden Eiben, in Ermangelung dessen dem Fiskus, wird verabfolgt werden, so daß der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu— erkennen schultig ist, und weder Rechnungelegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern darf.
Strle g an, den 9. Februar 1881.
Königliches Amtégericht. Zur Beglaubigung: Anser, Gerschteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.