betrachtet werden. Das Haus könne daher nur fragen, ob die Wirthschaftsresorm, von der das Gesetz ein Theil sei, den alt⸗ preußischen Traditionen widerspreche. Ebenso unbegründet wie diefes Bedenken scheine ihm der Entwurf, der Steuererlaß leifte zu wenig, weil er die Kommunalabgaben unberücksich— tigt lasse, das scheine ihm aber doch einleuchtend zu sein, daß man die Kommunalsteuern, die auf ganz anderm Boden ständen, nicht so behandelt habe, wie die Staatssteuern. Alle Zwecke könne das Verwendungsgesetz, wie man auch behauptet habe, doch nicht erfüllen, und gerade um das Mißtrauen gegen die Bewilligung neuer Steuern zu zerstreuen, genüge das Ver⸗ wendungsgesetz nicht. Wohl aber würde der dauernde Steuer⸗ erlaß diesen Ersolg haben. Außerdem meine er, daß es für das Herrenhaus keine angenehme Situation wäre, ein Gesetz abzulehnen, welches gerade den ärmeren Volkeklassen eine Er⸗ leichterung verschaffen solle.
Herr Hasselbach wandte sich gegen die Ausführungen des Herrn von Kleist-Retzow betreffs der Mahl- und Schlachtsteuer. Wenn derselbe diese beiden Steuern so zu sagen wie ein er⸗ strebenswerthes Ideal hingestellt habe, so müsse er, Redner, bemerken, daß er als Sber-Bürgermeister von Magdeburg mit der Mahl- und Schlachtsteuer und dem Ertrage derselben recht zufrieden gewesen sei, daß er aber im Interesse des ganzen Landes und als Vertreter des Landes seiner Zeit für die Auf— hebung der Stener gestimmt habe, da die Erhebung derselben oft sehr unbequem gewesen sei und die Kosten derselben in den offenen Städten den Ertrag meist überstiegen hätten. Er erinnere nur daran, daß in Bromberg in jedem Hause ein bestrafter Schmuggler wohne und Laß in Anklam 3600 Thlr. Erhebungskosten für einen Steuerbeitrag von 4000 Thlr. nothwendig waren. Die Aufhebung dieser Steuer fei im Interefse des ganzen, Landes geschehen. Dem Herrn von Mirbach müsse er erwidern, daß die ganze Frage, ob Erlaß oder nicht, absolut keine Parteifrage sei, die man vom Parteistandpunkte aus entscheiden könne. Die Kommißssion habe sich gegen einen dauernden Erlaß erklärt, weil ihr die finanzielle Lage des Staates nicht dazu angethan erscheine, um auf einen Theil der sichersten Staatseinnahmen zu verzichten. Tie Kommission sei auf so viele Bedenken ge— stoßen, daß sie den ganzen Entwurf habe ablehnen müssen. Wenn der Erlaß bis zur 5. Steuerstufe wirklich angenommen würde, so sei die Folge davon, daß die Städte, welche Zu⸗ schläge zu den Staatssteuern zu erheben gezwungen wären, und das sei die große Mehrzahl, in eine schlimme Lage kämen, daß das ganze Odium der hohen Zuschläge gegenüber den ermäßigten Stgatssteuern auf Fie Städte fiele. In den Städten würde sich übrigens der Erlaß gar nicht fo sehr bemerkbar machen. Die Quote des Erlasses sei gering gegenüber den drei⸗ und viermal so hohen Kommunalzufchlägen, die in einzelnen Kommunen so bedeutend feien, daß es wirklich ganz indifferent bliebe, ob von den 3 M6 Staatssteuern der untersten Stufe 765 , erlassen würden oder nicht. Der Hauptgrund gegen die Annahme des dauernden Erlasses beruhe aber darin, daß die organische Steuerreform durch denfelben eher gehindert als gefördert werde. Der Erlaß erstrecke sich bis zur fünften Stufe, schneide also in ganz willkürlicher Weise vor der sechsten Stufe ab, was nothwendiger Weise sehr viel böses Blut erregen müsse und auch die Veranlagung erheblich stören werde, da Niemand aus den unteren Külassen in die sechste, alle aus der sechsten und siebenten aber in die sünfte Klasse zu kommen fuchen würden. Wenn man jetzt den 5 unteren Steuerklassen ein Theil der Steuer erlasse, so sei es unmöglich, sie bei der organischen Steuerreform wieder mit einer entsprechenden Steuer zu belegen; die fünf Stufen würden sich immer auf den Erlaß, und zwar mit Recht, berufen können; die Regierung wäre also dann in ihren Reformprojekten vollständig durch den jLetzigen dauernden Erlaß gebunden und könnte von demselben nichk loskommen. Die Kommission habe also geglaubt, der Re— gierung mit der Ablehnung der Vorlage einen TDienst zu erwei— sen, und sei durchaus weit entfernt davon, derselben Hinder— nisse in den Weg legen zu wollen. Wenn der Herr Reichs— lanzler zu Anfang seiner Rede bemerkt habe, daß die Kom— mission gewiß die Frage nur rom rein objektiven Stand⸗ punkte aus betrachtet habe, so müsse man ihm darin durchaus Necht geben. Die Kommission habe nur ganz objektiv die Frage des Erlasses geprüft und sich bei ihrer Entscheidung durch keinerlei politische Erwägungen leiten lassen; sie habe sich rein an den Steuererlaß gehalten und das Verwendungs— gefetz unberührt gelassen, da sich der Erlaß nur auf die bereits genehmigten Reichssteuern und Zölle beziehe, während in dem Verwendungsgesetz über die erst noch zur Bewilligung gestellten projektirten Reichssteuern im Voraus versügt werde. Durch die Debatten des Abgeordneten hauses sei in die Meinungen über die Erlaßfrage ein solcher Wirrwarr gekommen, daß die Kommission es sür das einzig Richtige gehalten habe, sich strikte an den vorliegenden vom Abgeordnetenhaus genehmigten Gesetzentwurf zu halten. Er, Nedner, glaube auch nicht an den schwerwiegenden Einfluß des Erlasses auf die ganze Steuerreform, der so groß sein solle, daß die ganze Resorm durch die Ablehnung des Erlasses in Frage gestellt sei. Er halte es für richtiger, von Jahr zu Jahr zeitweilig einen Erlaß zu bewilligen, um Luft sür spätere Reformen zu behalten, als jetzt einen dauernden Erlaß anzu— nehmen, von dem die Regierung später nicht loskommen könne.
Der Präsident des Staats Ministeriums Fürst von Bis— maxck erwiderte hierauf:
Ich will rur wenige Worte sagen, um die Mahl- und Schlacht⸗ steuer nicht unter dem Eindruck der Worte des Herrn Vorredneis zu lassen. Wenn in den beiden Städten Bromberg und Arclam selche Mißstände stattzefunden baben, daß doit so viel kestrafte Schmuggler wohnten, daß daselbst 3007 Thlr. ausgegeben wurden, um 4009 ein zunehmen, so glaube ich, bat das daran gelegen, daß die Bürger meister dieser keiden Städte richt so gut waren, wie der Ober⸗ Bürgermeister von Magdeburg, und daß die Stadtregierung dort nichts gefaugt hat. Wenn sie so vorzüglich gewesen wäre wie in Magdeburg, so würde dergleichen nicht vorgekommen sein. Ich möchte das nicht auf dieser Steuer sißen lassen, weil ich ihr nech eine Zu⸗ kunft in dieser Welt zuschreibe. An die Absicht, die Reform richt zu ftören, glaube ich gern bei diesen Herren, aber Sie stören sie doch. Sie stecken nicht in unserer Haut! Für ung ist die Reform gestört, wenn sie jezt gebemmt wird. Diese thatsächliche Folge kann ich nur korstatiren. Dann wellte ich erwäbnen, daß, wenn ich in meinen legislativen Bestreburgen im Lande ron der Spekulation auf Dank barkeit — mit Ausnahme derjenigen meines allergrädissten Herrn — geleitet würde, so bätte ich schon vor 20 Jabren auf Sard Lebart.
Graf ron der Schulenburg⸗Beetzendorf erklärte, die Oppo⸗ sition scheine hauptsächlich von den Vertretern der großen Städte auszugehen, die allerdings durch ihre Kommunal⸗ besteuerung sehr belastet würden. Man dürfe aber nicht ver— gessen, daß sich diese Städte auch manchen Luxus gönnten.
Die Gründe gegen das Gesetz halte er nicht für durchschlagend.
Es habe ihn mit großer Freude erfüllt, daß der Reichskanzler es sich zur weiteren großen Lebensaufgabe gemacht, die wirth⸗ schaftliche Reform in Gemeinschast mit den Konservativen durchzuführen. Wenn es auch nicht alle Wünsche erfülle, dürfe man es doch nicht ablehnen, sondern müsse es als ersten Schritt der Steuerreform annehmen.
Mit Rücksicht auf den Reichstag wird die Sitzung auf Donnerstag, 12 Uhr, vertagt. Schluß 31“ Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (63.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die erste und zweite Berathung des Antrages des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Herstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-⸗katholischen Bisthümer und Geistlichen ein. Der Antrag des Abg. Dr. Windtherst lautcte:
Das Haus der Äbgeordneten wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurfe die Zustimmung zu ertheilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Herstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-⸗katbolischen Bisthümer und Geistlichen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt: Einziger Paragraph.
Das Gesetz vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bis⸗ thümer und Geistlichen (Gesetz⸗Samml. Seite 194) tritt mit dem 1. April 1381 außer Wirksamkeit.
Die nach 8. 9 dieses Gesetzes weiter zu treffenden gesetz lichen Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Der Minister der geistlicken ze. Angelegenheiten ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich ꝛe.
Der Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag. Wenn er in einem Augenblicke, wo die Aufmerksamkeit des Hauses zwischen diesem und dem Sitzungssaale des Reichstages getheilt sei, einen Antrag, wie den vorliegenden einbringe, so möge ihn die außerordentliche Wichtigkeit des Gegenstandes entschuldigen. Leider sei sein früherer Antrag, in welchem es sich um ideale Dinge, um die Freiheit des Messelesens und der Spendung des heiligen Meßopfers gehandelt habe, abge⸗ lehnt, und damit der Beweis geliefert worden, daß es für die Katholiken in Preußen keine freie Religionsübung mehr gebe. Für diesen Ausgang sei die Regierung verantwortlich, denn wenn dieselbe sich zu dem Antrage anders gestellt hätte, so wäre die Sache jedensalls anders ver⸗ laufen ünd wenn man einst die Geschichte dieser Tage schreibe, so werde man die Stellung des Abgeordnetenhauses weit eher begreifen können, als die der Regierung, die sich ja eine kon⸗ servative nenne. Während es sich bei seinem neulichen An⸗ trage um das himmlische Brot gehandelt habe, so handele es sich bei dem heutigen um das leibliche Brot, trotzdem habe sein Antrag eine enorm weittragende Bedeutung, nämlich zu untersuchen, ob die Mittel, welche in diesem Gesetze gebraucht würden, um gewisse politische Zwecke zu erreichen, überhaupt zulässig seien. Große Illusionen über die Haltung des Hauses sowohl wie der Staatsregierung mache er sich freilich nicht. Das Streben des Centrums für die Frei⸗ heit der Kirche und der Religionsübung werde dadurch bestraft, daß man seine Partei überall zu isoliren suche; aber über solche politische Kombinationen und Kalküle werde schließ— lich der gesunde Sinn und das Rechtsgefühl des preußischen Volkes den Sieg darontragen, und 9 Millionen Katholiken in Preußen respektive 16 Millionen in Deutschland könne man nicht isoliren. Das Sperrgesetz ordne nicht etwa an, daß ein einzelner Geistlicher, der gegen die Gesetze etwas unternommen, in seinen Einnahmen, soweit sie aus der Staats⸗ kasse kämen, gesperrt werde, sondern alle Geistlichen der katholischen Kirche und ihr Gut seien gesperrt, und es seien nicht nur die Bedürsnißzuschüsse gesperrt, die der Staat frei— willig gegeben habe, sondern auch diejenigen, die auf onerosen Titeln beruhten. Diese weittragende Bedeutung des Gesetzes sei vielen Mitgliedern dieses Hauses unbekannt. Diese Sperre sei nicht wohlwollend ausgeführt worden, es würden Prozesse angestrengt, mit außerordentlichen Kosten bis in die letzte Instanz durch⸗ geführt. Viele Geistliche seien aus ihren Wohnungen entfernt worden, sie seien sogar nicht einmal zur Vermiethung der bis— her von ihnen bewohnten Häuser zugelassen worden. Um dieses Gesetz, das unter Verantwortlichkeit des Ministers Falk erlassen sei, wirksam zu machen, sei bestimmt, daß wenn mar eine Erklärung abgebe, daß man die Gesetze befolgen wolle, für den Einzelnen die Wiederaufnahme der Leistungen zu⸗ lässig sei. Das sei doch nichts Anderes als der nackte Verfuch der Bestechung. Wer etwa aus Reue über seine Erklärung diese widerrufe, solle nach diesem Gesetze abgesetzt werden. Außerdem dürften die kirchlichen Oberen geßen diese Art Leute die Disziplin nicht aufrecht er— halten. Das Gesetz sei ein Versuch zur Aufwiegelung in der Kirche, also ein unmoralisches Mittel. Wie aber hätte Dr. Falk zurückschrecken sollen, dies Mittel zu gebrauchen, wenn derselbe nicht zurückgeschreckt sei, die Spendung der Sakra— mente und das Lesen der heiligen Messe mit Strafen zu be⸗ legen! Monumentum gere perennius! (Heiterkeit. Man lache, aber das mache ihn nicht irre; es werde einst der Tag kommen, wo auch diese Heiterkeit ein Ende habe. Zu diesem unmora⸗ lischen Mittel komme der unmoralische Zweck, die Geistlichen durch Aushungern zu zwingen, die Maigesetze anzuerkennen. Wie weit diese das Gewissen verletzten und beichwerten, sei von ihm und seinen Freunden dargelegt worden; daß sie in vielen Punkten zu weit gingen, habe die Staatsregierung selbst schon an⸗ erkannt durch die Verhandlungen, die dem Juligesetze voran⸗ gegangen seien. Wie komme es, daß ein Gesetz noch fort⸗ bestehe, das die Leistungen ernstlich begründeter Verpflichtungen abhängig mache von Gesetzen, von denen die Staatsregierung selbst anerkannt habe, daß sie in das Innere der Kirche ein⸗ griffen? Die Regierung arbeite nun keineswegs dies Gesetz so um, daß es befolgt werden könne, ohne daß die Gewissen ver⸗ letzt wurden, sondern erwarte — er wisse nicht welche Katastrophe, vor der Gott Preußen behüten möge. Nach einer Bestimmung in den Juli-Gesetzen könne der Minister eine Aufhebung der Sperre herbeisühren; von dieser Be⸗ fugniß sei aber noch in keinem Falle Gebrauch gemacht worden. Man behaupte nun, sein Verlangen widerspreche der Würde des Staates, Leistungen zu machen an Geistliche, die die Gesetze nicht befolgen wollten. Weshalb er eine VBe⸗ solgung dieser Gesetze nicht für möglich halte, habe er schon gezeigt. Das Sperrgesetz brauchte aber dann auch nur bei solchen Geistlichen in Frage zu kommen, wo eine Reni⸗ tenz hervortrete. Wo habe nun die überwiegende Zahl der Geistlichen eine Renitenz gezeigt selbst in dem Sinne der Staatsregierung? Der Staat sollte nicht gegen seine eigenen Unterthanen ein Aushungerungssystem anwenden, wie es selbst
in den heftigsten Kriegen nicht üblich gewesen sei. Die Katho⸗ liken kapitulirten trotzdem nicht auf die Gefahr hin, den Hun⸗ gertod zu sterben. Als Geldmittel verlangt seien zur Auf⸗ besserung der evangelischen und der katholischen Geistlichkeit, habe das Centrum bereitwillig zugestimmt; jetzt habe die pro⸗ testantische Majorität hier Gelegenheit, durch ihr Votum diesem himmelschreienden Verfahren gegen die Katholiken ein Ende zu machen; weigere die Majoritat das, so werde die Geschichte sie richten.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) schloß sich in allen Punkten dem Vorredner an und bedauerte namentlich, daß die Regierung sich nicht bewußt sei, daß das Sperrgesetz ein sittlich durchaus verwerfliches und unzulässiges Kampfmittel sei. Hier werde der Kampf gegen die schuldlosesten In⸗ dividuen geführt. Das Ziel dieses Kampfes sei nur die Unterdrückung des katholischen Volks; dasselbe habe aber Ehrgefühl genug, seine Geistlichen nicht umkommen zu lassen und ihnen dasjenige zu gewähren, worauf die— selben rechtlich und standesgemäß Anspruch hätten. Vergesse man nicht, daß auch die Liebe zum Vaterlande verdient werden müsse und daß dieselbe bei dem katholischen Volke in dem Grade steige und falle, wie das Vaterland sich gegen die katholischen Geistlichen und Priester verhalte. Hüte man sich davor, diesen Massen Anlaß zu geben, in das sozial demokra⸗ tische Lager überzugehen. Der Uebermuth, mit dem man hier dem katholischen Volke entgegentrete, werde seine Früchte tragen. Man möge nicht vergessen, daß dieser Uebermuth das katholische Volk auf Wege führen könne, die gewiß nicht gesucht und gewollt seien.
Nach Schluß der Diskussion erklärte nach Verzich leistung des Antragstellers der Abg. Frhr., von Schorlemer-Alst, daß er sich über das Schweigen auf allen Seiten des Hauses und am Regierungstisché wundern müsse, er ziehe daraus den Schluß, daß dem Antrage überall zugestimmt werden würde. Um das Haus darin zu bestärken, müsse er vor Allem Ein— spruch erheben gegen die vom Abg. von Bennigsen unter Zustimmung der linken Seite gemachte Ausführung, betreffend den Gegensatz Roms und der katholischen Kirche gegen das evangelische Kaiserthum. Es sei allerdings auffallend, daß der Abg. von Bennigsen bei dem Verwendungsgesetz die Abgg. von Eynern und Dr. Gneist in die Schranken habe treten lassen, dagegen in Bezug auf den Kulturkampf persönlich das Wort ergriffen und die Erbschaft der Abgg. Jung und von Sybel angetreten habe, die der Abg. von Bennigsen sogar als eifriger Kulturkämpfer noch bei Weitem übertroffen habe. Der Gedanke des Abg. von Bennigsen sei übrigens nicht neu, sondern schon von dem Votschafter in London, Frafen Münster bei einer Nachtischrede zum Ausdruck ge⸗ bracht worden. Bei diesem sei eine solche Acußerung nicht so gefährlich. Wenn aber der Abg. von Bennigsen, der ein Staatsmann sein wolle und ohne Zweifel Zukunfts⸗Minister sei, diese Aeußerung thue, dann heiße dies die Fackel kon⸗ fessionellen Haders hinauswerfen, die Ueberzeugung, welche 9 Millionen Katholiken in Preußen im Herzen trügen, nämlich daß sie von dem Oberhaupte des Staates, welcher christlichen Konfession derselbe auch angehöre, Gerechtigkeit zu erwarten hätten, erschüttern. Die Ausführung des Abg. von Bennigsen sei aher auch nicht wahr, und dafür sei der Reichskanzler selbst ein klassischer Zeuge, der in jenem Briefe von 1871 an den Abg. Frhr. zu Franckenstein erwähnt habe, daß die Kund⸗ gebung, welche dem Kaiser nach Herstellung des Deutschen Reiches vom Papste zugegangen sei, unzweideutig den Ausdruck der Genugthuung darüber enthalten habe. Damit sei erwiesen, daß dem politischen Lenker in Deutschland der Gedanke des Abg. von Bennigsen fern gelegen habe. Bei dieser Art des Kultur⸗
kampfes muͤsse man schließlich in die Gesellschaft der Sozial⸗ demokraten kommen, die mit innigstem Behagen dem Kultur⸗ kampf zuschauten, in welchem Staat und Kirche sich gegenseitig aufrieben. Der ganze Unterschied liege überhaupt darin: nach der christlichen und konservativen Auffassung seiner Par⸗ tei sei die Kirche und das Fürstenthum ein solches von Gottes Gnaden, nach der der Liberalen gebe es ein solches nur von Staatswegen. Er möchte das Haus bitten, in diesem Kampfe gegen das Centrum sich aller Deduktionen aus Urkunden, die Ichrhunderte weit zurücklägen, zu enthalten, er könnte sonst ebenfalls auf den landesverrätherischen Fürsten Moritz von Sachsen, auf die Bündnisse mit dem Verwüster Deutsch— lands Gustay Adolph von Schweden u. a. m. hinwei⸗ sen. Den Katholiken würde immer der passive Wider— stand zum Vorwurf gemacht. Aber als der Abg. von Bennigsen des sehr zweideutigen Tumults in Hannover in seiner neu⸗ lichen Rede gedacht habe, habe er nicht das geringste Zeichen der Mißbilligung auf der Linken bemerkt. Was den Antrag selbst betreffe, fo bitte er, denselben anzunehmen. Das Sperrgesetz sei von allen Maigesetzen das am wenigsten anständige. Wie könne man überhaupt auf eine Brodkorb⸗ wirkung bei der katholischen Geistlichkeit rechnen? Die Art der Ausführung dieses Gesetzes habe ja der Abg. Windthorst schon klar gelegt, es sei die allerhärteste und denkbar schärfeste gewesen. Der Staat habe sich ausdrücklich ver⸗ pflichtet, die dem Kirchengut schuldigen Leistungen nicht allein zu zahlen, sondern sogar sicher zu stellen. Diese feier⸗ lichen und vertragsmäßigen Versprechen würden nicht gehalten und der Art. 15 der Verfassung, der diesen Rechtszustand schütze, sei sogar aufgehoben. So nur habe das Sperrgesetz zu Stande kommen können. Wenn man so Gesetze mache, was wolle man dann einwenden, wenn die Sozialdemokratie ans Ruder komme und sage, sie konfiszire das Eigenthum und Erbrecht? Wozu gerade dieses Sperrgesetz? Man habe gesagt, es sei ein Kampfgesetz, eine Flagge, mit der man schließlich Alles zu decken suche. Mit diesem Gesetz habe der Staat gar nichts gewonnen, im Gegentheil, auf Seiten des katholischen Klerus und Volkes sei alle Ehre und aller Ruhm aus diesem Gesetze hervorgegangen. Der Klerus habe die Probe bestanden; derselbe habe alle Opfer auf sich ge⸗ nommen, und es gereiche ihm zur großen Freude, demselben dieses Zeugniß hier ausstellen zu können. Die paar Staats⸗ pfarrer könne man ja an den Fingern abzählen. Der gehoffte Erfolg sei also nicht eingetreten, wohl aber eine große Ver⸗ hinderung der Seelsorge und eine schwere Velastung der Ge⸗ meinde. Der Abg. Rickert habe neulich gesagt, alle Parteien seien ja Söhne eines Vaterlandes. Hier könne man die Wahrheit dieses Ausspruches beweisen. Am Denkmal Friedrich Wilhelms III. im Thiergarten stehe geschrieben: Gerechtigkeit erhöhe ein Volk. Mache das Haus diesen Spruch wahr und nehme den Antrag an!
Nachdem hierauf der Antrag Windthorst in zweiter Be⸗ rathung abgelehnt und somit ohne weitere Debatte die ser Gesetzentwurf beseitigt und die Tagesordnung erledigt war, ver⸗ tagte sich das Haus um A½ Uhr auf Freitag 11 Uhr.
5
—— 5 Sten beiefe und nter suchungs⸗Sachen.
halter Goitfried RNitschle wegen unter ö er 1877. . H. 225 77 erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. in, Santsarwaltschast beim Landgericht J. dung: Geburtsort Bunzlau, frisch, Gestalt klein.
Pferdertnecht Feiedrich Borgwardt, Kirch⸗Baaggendor,, mit in Erinnerung gebracht, 5rimn 8. Februar 1881. Königliches Amtègericht. II. Ab- theilung.
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Zimmermann Karl Har unterm 29. Januar 1880 im — en Reichs zeiger Nr. I erlossene Stedbrief wird biermit er⸗ neuert.
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
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Zweite Beilage
17. Februar
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Berlin, den 9. Februar 1881.
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Steckbrlefs⸗ Erneuerung. Der hinter Haupta aus Ober Glogau „Dentschen Reicht ⸗An⸗ Ober-⸗Glogan, den 12. Februar 1881. Königliches Ämtegericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
ladõs Deffentliche Zustellung. n der Appellationssache ö der , Frau Huhle und Ehemanns Moritz Huhle hier, Appellanten,
ihres flüheren Beklagten und
wi der
A. Stegemann, Kläger und
den Kaufmann Appellaten, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen von Sachen, sollen die Nachbenannten: ö. 1 der Inspektor Wilke hier, Tempelhofer Berg wohnhaft, 2) der Arbeiter Neumann und 3) die Frau , — zu 2 und 3 ju Rix⸗ dorf wohnhaft, . laut Bern e ee des zweiten Civil. Senats des Königlichen Fammergerichts über die Behaup⸗ tungen der Appellations · Rechtfertigung als Zeugen n, werden. . s Es ist hierzu ein Termin auf den 26. März 1851, Bormittag3 11 Uhr, im Königlichen Kammergericht. Lindenstraße Nr. 14, vor dem Herrn Referendar Polensky anberaumt worden. ; ; = 6 Zu diesem Termin wird der Kläger A. Stege⸗ mann mit dem Eröffnen vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens die Vereidigung und Ver⸗ Keh mung der Zeugen erfolgen wird. Berlin, den 31. Januar ö, Der Gerichtsschreiber des II. Civil: Senats des Königlichen Kammergerichts. Bode.
ars! Deffentliche Zustellung. In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung in Zwangs vollstrecku nge sachen des Bauunternehmers P. Seltekorn zu Weißensee gegen den Schlãckter⸗ meisser Rosenthal daselbst hinterlegten Betrages von 4377.69 M ist zur Erklärung Über den vom Gerichte angefertigten Theilurgsplan sowie zur Ausführung der Vertbeilung Termin auf den 36. März 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte 11. bierselbst, Zimmerstr. 25, 1 Treppe, Fimmer 18, lestimmt Borken! Der Theil un gsplan liegt vom 25. desselben Monats ab auf der Gerichteschreiberei zur Einsicht der Betheiligten auf. k . 3u k wird der Jyspeltions · Assistent a. D. R. Heilemann, früber zu Reinickendorf, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist, zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hierdurch geladen. Berlin, den 13. Februar 1881. Garlipy, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
üs. Deffentliche Ladung. Der K. Advokat Zeitler dabier kat Namen der Galanterieschreiners Ehefrau Babette Jacob daselbst unterm 9.165. d. Mtsg. beim K. Landgerichte dahier eine Klage gegen deren Ehemann Christian Jacob auf Ehescheidung eingereicht, worin beantragt ist: 1) die zwischen den Streltstheilen bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, 2) den Christian Jacob für den schuldigen Theil nme . 3) demselben sämmtliche Streitskosten zu über⸗ bürden. 6 Zur Verhandlung dleser Klage vor der II. Civil⸗ kammer des hiesigen K. Landgerichts ist auf Freitag, 22. April 18831, Vormittags 19 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41, ö. Termin bestimmt, in weichem durch einen bei diesem Gerichte zugelaffenen Rechte anwalt zu erscheinen der undekannt wo sich aufhaltende Beklagte an⸗ durch geladen wird. Nürnberg, 14. Februar 1881. Maier,
Herausgabe
4591 Der Dr. August Herrwann zu Dreedes, vertreten durch den Kgl. Notar Keller in Germersheim am durch den Rechlsanwalt Edmund Schan; daselbst, 26. Mai 1839 begonnenen und am ; / lichen Jahres Breithaupt, geb. Pröschold, früher in Dresden, zu: lo schen Thelente nothwendig geworden und
der, den 7. September 1877
zabikar am 1. Oktober 1880, e mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 6606
fowie * og eiane Provision an 20 S6 — 3 und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung deß Rechts streits vor
mit der Aufforderung, einen
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issn! Oeffentliche Justellnng.
und die Kuratel über ihr am 15. März v. Is. ge⸗ l bornes Kind „Anna. haben
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ge: 3 . en das , . kö 4 Hypotheken ⸗Instruments vom 13. Oktober 1855 übe
Oeffentliche Zustellung.
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agt gegen die Kaufmannsehegattin Julie Hedwig tzt in Loschwitz bei Dres den, jetzt unbekannten äfen hald, aus einem Primapechsel, d. 4. Dres- ki über 6000 MM — 8, Y
im Wechselprozesse A
46 — 3 nel st Zinsen di iervon zu Go /o vom Tage der Klagbebändigung an n
die J. Kammer für Handelssachen Landgerichts zu Dresden auf Vormittags 10 Uhr, bei dem gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser luszug Ter Klage bekannt gemacht. Dresden, den 15. Februar 1881. v
Claus, ;
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
es Könialichen den 12. April 1881,
Die ledige Köchin Maria Gick von Kötzersdorf
gegen den Kellner Jo⸗ zuletzt dahier, nun
auf Verurtbeilung desselben zur k der Baterschaft zu dim genannten n Zahlung von z . Tauf⸗ und Kindbettkosten Ind 123 * monatlichen Unter halts beitrag; ein; schließlich der Kleidung kosten, auf 13 Jahre, känn 'der Hälfte des Schulgelds und der allen= fallsigen Kur- und Teichenkosten, sowie zur Tragung der Streit kosten, . und laden den Beklagten in die zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 1. April d. Is., früh 9 Uhr, im Zimmer Nr. 11 des C. Amts⸗ gerichts Nürnberg anberaumte Sitzung. Nürnberg, den 12. Februar 1881 Der gefchäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hacker.
—
38s Oeffentliche Zustellung. Die Firma C. Hedrich in Glauchau, vertreten durch bie Rechtsanwälte Clauß und Flechsig in Zwickau. als Prozeßbevollmächtigte, klagt gegen den Bäcker Otto Ärst von Niederplanitz, dermalen un⸗ bekannten Arfenthalts, wegen einer Waaren⸗ bezie⸗ hentlich Wechselforderung von uiberhaupt 1174 66 565 J sammt Anhang mit dem Artrage; ; den Beklagten zur Zahlung von 1174 50 3 keziehentlich zut Rückgabe der Säcke unter Kürzung des dafür angesetzten Ver zütungèbe⸗ trags und zwar nebst Zinsen zu ? oo von hl 0 rem 295. Oktober 1886 an, sowie nebst Zinsen zu 5oso von 414 AM. 89 vom 16. November 5880 und endlich nebst Zinsen zu 6 0so von 250 M vom 20. Januar 1881 an gerechnet an die Klägerin, r zur Tragung der Prozeß kosten zu verurtheilen, ; und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lang des Rechtsstreitz vor die erste Civilktammer des göniglichen Landgerichts zu Zwickan anf den 25. April 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem get achten Ge⸗ richte zegelassenen Anwalt zu bestellen. Jö Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird die ser Artig Ter Klage bekannt gemacht.
Zwückan, den 5. Februar 1851.
Blome; . Gerichte schreiber des Käniglichen Landgerichts, Civilkammer I.
4557 2 . . Heilbtoun. Oeffentliche Zustellung. Die Magdalene Steiner, geb. Barth, zu Finster⸗ rosh, dertteten durch Rechtsanwalt Hörner in Weinberg, ilagt gegen ihren Ehemann Christian Michael Steiner ron dort, derzeit in Amerika mit unbekanntem Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe wegen Quasidesertion des Ehemanns dem Bande nach zu trenneu, und den Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits zu verur⸗ fheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Civillammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf den 7. Juni 1881, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ᷣ
Zum Zwecke der sffentlichen Zustellung wird vicser Aukzug der Klage bekannt gemacht,
Tie Eirkasfungefrist ist rom Herrn Vorsitzenden auf 6 Wochen festeeseh worden.
leute Theobald Günther und Maria Eva Ven-
Günther I, Köhlenhäͤndler in Zeiskam, Sohnes der genannten Geschãfte jährig, in Zeis kam wohnhaft, . n kann em Aufenthaltsort abwesend, Enkelin der Erb- lasser, nachdem die nachgesuchte öffentliche Zustellung an dlese beziehungsweise Ladung derselben durch das Kgl. Amtsgericht Germersheim wurde, hiermit vorgeladen, in
stubꝛ des Kgl. Notar Keller in Germersheim zu erscheinen.
Kinde, die —; 235 in ker dritten Abtheilung unter Nr, 3 zu Gunsten des Ackersmanns Bernard Soller zu Zweckel, Kspl. Gladbeck, und zu Lasten des bann Söller zu Dorsten eingetragene Thlrn. beantragt. aufgefordert, spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotls termine Urkunde vorzulegen, d s erklärung der Urkunde erfolgen wird.
richten, ist die Ergänzung und Berichtigung der
18. Juli näm⸗ abgeschlossenen Theilung der Nach⸗ ssenschaften der ebengenannten Theobald Günther'⸗ wurde erzu Tagfahrt auf Freitag, den 1. April 1881, iorgens 9 Uhr, zu Germersheim, auf der ntestube des genannten Kgl. Notars anberaumt, Auf Antrag von Johann Clemens, Volks bank⸗ rektor, in Landau wohnhaft, als definitiver Ver⸗ alter der Gantmasse von Philipp Seinrich Erblasser, wird die bei fraglichem mitbetheiligte Helene Günther, voll⸗ zur Zeit mit unbe⸗
che
heute angeordyet besag er Tagsahrt om 1. Äpril 1851, Morgens 9 Uhr, auf der Amtẽ⸗
Germersheim, den 14. Februar 1881. Koch, Kal. Amtsgerichtsschreiber.
Aufgebot.
4565
Die Ehelcute Höfner Franz Söller und Aghe b. Heitseld, verwittwet gewesene Bernard Sölle haben das
2 / t, u Zweckel, Ksyl. Gladbeck,
im Grundbuche von Dorsten Band I. Blatt
— Schreiner To⸗
Dost von 100 Der Inhaber der Urkunde wird
ven 5. April 1881, Vormittags 10 Uhr,
und die
Rechte anzumelden d Kraftlok⸗
seine echte a ) widrigenfalls die
Dorsten, den 22. Januar 1881.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. . . Eisenbahn⸗Direklion zu Frank⸗
Mortifikation der 46*so: gen Prioritätè Obligation der dihein · Nahe · Eisenkahn⸗ Zesellschaft, JJ. Emission Nr. S556, über 100 Thlr. lautend, beautrazt. Der Inhaber dieses Werth rapiers wird aufgefordert, spätestens in dem auf ren 23. September 15881. Vormittags d Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Stadthause Inberaumten Aufgebot termine seine Rechte anzu— melden und das Werthpapier vorzulegen, widzigen⸗ falls die Krastloterklärung des Letzteren erfolgen wird. Creuznach, den 12, Februar 1881.
Königliches Amtsgericht. gez. v. Raesfeld, Amtsgerichts ⸗ Rath. Beglaubigt: Ohlißschlager. ö
Gerichlsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
4559 Die Königliche furt a. M. hat die
4556
— 6 1644. Aufgebot. Der Landwirth Eugen Dieaft von Rolhweil hat unter Vorlage der erfor⸗ derlichen Beurkundung vorgetragen, er habe aus dem Nachlaß der Josef Häringer Wittwe von Burk⸗ heim folgende Liegenschast erstelgert, hinsichtlich wel cher es an Einträgen der Eigenthumètitel der Rechts⸗ vorgänger fehle: 168 Ruthen Matte in der Loch⸗ mafte, neben Georg Roth und Klemenz Warth, Ge— marküng Rothweil. Auf Antrag des Genannten werden alle Diejenigen, welche an dieser Liegenschast in den Grund und Unterpfandsbüchern richt einge⸗ tragene und auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familien verbande be⸗ ruhende Rechte zu haben glauben. aufgefordert, solche fpäͤtestenß in dem auf. Freitag, den 8. April 18861, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebot termine geltend zu machen, ansonst die nicht ange⸗ nnelbeten Ansprüche für erloschen erllärt würden. Breifach, den 7. Februar 1881. Der Gerichts—⸗ schreiber des Gr. Amtt gerichts. Weiser.
4599 Belauntmachung.
Vas K. Landgericht München L, Givillammer L. hat am 11. Februar 1881 gemaß, §§5. 186, 187 d. F. G. P. D. beschlossen, es sei in der dortselbst anhängigen Streitsache der Malerßfrau Katharina Barmaneder zu München, vertreten, von dem K. Idookaten und Rechtsanwalt Kamerecker daselbst im Armenrechle, gegen deren Ehemann Heinrich Bar— maneder aus München, dermalen unbekannten Aufenthalts, nicht vertreten, wegen Ehescheidung. — nachdem bereits die Klage mit Ladung zum ersten
er, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung und Vorladung.
zolge Urthells des K. Landgerichts zu Landau 26. 9h a chin 18586, erlassen in Sachen ded
4660)
Verhandlungstermine dem Beklagten persönlich zu Hern felt worden ist, — die öffentliche Zustellung der Ladung des Beklagten zu dem nach F 578 d. R. C. P. D. anberaumten neuen Termine u bewilligen, und werde zur Klags verhandlung.
uerlich die Sitzung vom ner er iran! den 22. April 1881, Vorm. 9 Uhr,
4594
buche von Pyszezyn Rr. 2 für die Geschwister Catharina und Ludowien Frankowski auf Grund des Erbrezesses vo:
Mai 1849 eingetragenen Erbegel der von 450 Thaler;
buche des . Nr. 4 für die Sianislaus von Chrzanowskischen Erben auf Grund der Schuldurkunde vom 18, Mai 6 I1IS6S eingetragenen Kaufgelder von 6634 Thaler;
Läufgebot des buche, de zrguts, .. :
*. ö. Nr. 9 für den Stanislaus von Chrzanc wei auf Grund der Schuldurkunde vom 24. Sytember 1544 eingetragenen Post von 188 Thaler 8. Sgr. 105 Pf.;
für aus . ) . in tragene Wechselforderung von 5 Thaler und 8 Sgr. Kosten;
; 3 buche von Gaesen Nr. . für die Geschwister Iznatz Josexh und Antonina Agnes Winicka auf Grund des Erbvergleichs vom 5. März 1822 eingetragenen Erbtheile von 80 Thaler 10 Sgr. 6 Pf.;
her hiermit
zu bestellenden Rechtsanwalts aa der Termine zu erscheinen.
Der klägerische Antrag geh
zwischen den Streits: heilen be schulden des Beklagten auf di ren zu trennen, und habe Letztele zu tragen.
München, den 13. Februar 1881. Die Gerichtsfchreiberei des Kgl. Landgerichts München J. Der K. Obergerichtsschreiber:
Rodler.
Bekanntmachung.
Nachstehende Urkunden sind durch Ausschluß⸗
urtheil rom 5. Februar 1881 für kraftlos erllärt worden:
1) das Hypotheken dokument über. die im Grund⸗ Nr. 5b. Abtheilung III. unter
zom 1.23.
2) das Hypothekendokument über die im Grund⸗ Ritterguts Czechowo Abtheilung .
8 * * * * 1 3) daß Hypothekendokument über die im Grund⸗ des Ritterguts Czechowo Abtheilung III.
4 die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ 552
27.
kuche von Gnesen Nr. 665 Abtheilung III. Nr. 6 UC
den Kaufmann Michael Rothol; u Schwerfenz dem Mandate vom 27. Oktober 182 einge⸗
5) das Hyxetheken⸗ (Zweig) Dokument über den
im Grundbuche von Kletzko Nr. T1. Abtheilung III. Nr. 20 und Kletzko Nr. 53 für Carl Cieipkee in Gnesen eingetragenen Anthei von 75 Thaler 10 Sgr. 3 Pf.;
Altheilung III. Nr. 2
ö J 6) das Hrpothekendokument über di: im Gtund⸗ Abtheilung III. Nr. 1
7) das Hypothekendokument über die im Grund
buche des letzteren Grundstücks Abtheilung III. Nr. 2 für die Geschwifter Janatz Josephb, Antoning Agnes und Franziska Winicka auf. Grund gleichs vom 1824
gelder von 94 Thaler 3 Pfennig.
des Erbver⸗ I7. Dezember 1824 eingetragenen Erbe⸗
Gnesen, den 10. Februar 13851. Königliches Amtsgericht, Abth. IV.
4587 Seffent iche Bekanntmachung.
In der Zujammenlegungẽesache von Niederdorfelden 2 — 9. 1 i. unbekannten Erben des Jakob Kalbfleisch. Jakob's Sohn, von Niederdorselden, Kreeises Hanau, Regierungt hezirkt Cassel. .
2) die unbekannten Erben des Daniel Stein, Peter's Sohn, von Niederdorfelden ö.
3) die Katharing Schäfer, Heinrich Schäfer des II. und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Geist, aus Niederdorfelden Tochter,
4) Karl Wilbelm Koch, Wilhelms Sonn,
5) Johannes Kaiser, Johannes Sohn,
deren Ausenthalttort . ist, hierdurch zur
Vollziehung des Recesse au
ö. beg ger s 1881, Vormittags 11 Uhr,
in as Befchäftslofkal, der Königlichen General:
kommission dahier, Fünffensterstraße Nr. 1. mit dem Bemerken öffentlich vorgeladen, daß die Kosten des etwa erforderlich werdenden Versäumnißurtheil⸗ noch Maßgabe desz Kostengesetzes rom 4. Juni
1875 den Ausbleibenden werden zur Last gelegt
werden.
Caffel, den 19. Februar .
Königliche Generalkemmission. Wilhelmy.
J. Vekanntmachu ng.
Auf den Antrag des Tischlermeisters Friedrich Ermisch zu Schwenda, als Vormund der minder. jährigen Amalie Koller, werden alle Nac laßgläubi er und Vermächtnißnehmer deg am 2. Dezember 1880 zu Schwenda gestorbenen Hand lt manns und Hand ˖ arbeiters Heinrich en ,. aufgefordert, ihre Anspiüche srätestens im Termine uin peng en f, 1881, Vormittags 19 Uhr, unter Angabe des Gegenstandes und Grundes der⸗ selben, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. widrigenfallg der Rechte nacht heil eintritt, daß sie gegen die Bene sitlalerben hee Ansprüche nur noch in soweit geltend machen lönnen, al der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufzekommenen Nutzungen, durch Befriediqung der angemeldeten Ansprüche nicht ersörft wird.
Stelberg, den 11, Februar 1881,
Königliches Amtsgericht.
455301
im Sitz ungssaale der J. Civilkammer des K. Land⸗
Peter Günther IIl, Ackersmann in Zeis kam, gegen
Königlicher Ober · Serichisschreiber.
rie Erben der zu Zeiskam verlebten Ackerertehe⸗
gerichts München J. bestimmt.
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