1881 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

bedürfen, daß aber die Regierung bei der Versagung der Be⸗ stätigung gebunden sein soll an die Zustimmung des Bezirks⸗ raths resp. des Provirzialraths. Redner stellte in diesem Sinne einen Antrag.

Frhr. von Maltzahn äußerte die Ansicht, daß a e n. haus gar keine Veranlassung habe, von seinen Beschlüssen ab⸗ zuweichen. Das Herrenhaus habe nur das Recht der Krone gewahrt, und wolle das Abgeordnetenhaus hier etwas hinein⸗ bringen, was nicht hinein gehöre, so sage man; „Wartet bis die Stäbteordnung zu Stande gekommen ist.“ Das Abge⸗ ordnetenhaus wolle hier nur eine Pression auf den Minister ausüben. Wenn, wie er glaube, das Gesetz nicht zu Stande komme, werde das Land schon wissen, wer die Schuld daran trage.

Graf zur Lippe erwiderte, er halte den Antrag Struck⸗ mann für unannehmbar. Je fester das er an seinen früheren Beschlüssen feflhalte, desto mehr Einfluß übe es damit auf das andere Haus aus.

Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg erklärte den Antrag Struckmann für unannehmbar und empfahl dem Hause lediglich bei seinem früheren Beschlusse zu beharren.

Nachdem noch Freiherr von Landsberg sich für den An⸗ trag Struckmann, event. für den Beschluß des Abgeordneten⸗ hauses, die Herren Hache und Bredt sich aber für den Antrag Fer Kommisslon erklaͤrt hatten, wurde der Antrag Struckmann abgelehnt und der 5. R in der Fassung des Abgeordneten⸗ hauses gestrichen.

Die §§. 3 und 9 wurden nach den Beschlüssen des Ab— geordnetenhauses ohne Debatte genehmigt. Bei 5§. 10, welcher nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses folgendermaßen lautet:

„Der Bezirksrah beschließt, soweit die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassungsgesetzen der Aufsichts behörde zustebt,

H abgeseben von den Fällen des 5§. 8 ü er die zwischen dem Gemeindevorstande und der Gemeinde vertretung entstebenden Mei⸗ nungsverschiedenheiten, auf Anrufen des einen Theiles, falls die Angelegenheit nicht auf sich beruhen blriben kann,

2) an Stelle der Gemeindebehörden, im Falle ihrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beschlußunfähigkeit,

3) an Stelle der nach Maßgabe der Gemeindeverfassungsgesetze aufgelösten Gemeindevertretung.

8 ö. Bezirksrath beschließt ferner an Stelle der Aufsichtsbe orde:

4) über die Art der gerichtlichen Zwangévollstreckung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden (5. 15 zu 4 des Einfüh⸗ rungegesetzes zur Deutschen Cinilprozeßordaung vom 30. Januar 1877, Reichs ˖ Gesetzblatt Seite 244),

5) Über die Feststellung und den Etsatz der Defekte der Ge— meindebeamten rach Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz Sammlung Seite 52): der Beschluß ift vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig. ö

Ein Beanstandungsrecht des Bügermeisters gegen Beschlüsse des Gemeindevorstandes findet, abgesehen von den Fällen des 8. 8, fernerhin nicht statt.. .

beantragte die Kommission folgende Fassung: Der Bezirksrath beschließt, soweit die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassung gesetzen der Aufsichtsbehsrde zusteht, H abg schen von den Fällen des 5.7 über die znischen dem Gemelndevorstande und der Gemeindevertretung oder zwischen dem Bürgermeister und dem kollegialischen Gemeindevorstande entstehen⸗ den Meinungsverschi⸗denheiken, auf. Anrufen des einen Theiles, falls die , . nicht auf sich beruhen bleiben kann, 2) an Stelle der Eemeindebehörden, m Falle ihrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beschlußunfähigkeit, 3) an Stelle der nach Maßgabe der Gemeindeverfassungẽgesetze aufgelösten Gemeindevertretung. Der Bezirks rath beschließt ferner an Stelle der Aufsichtsbehörde: 4) über die Art der gerichtlichen Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden (586. 15 zu 4 des Ein— sührungtsgesetzes zur Deutschen Civilrrozeßordnung vom 30. Januar 1877, Reichs Gesetzblatt S. 244), 5) über die Feststellung und den Ersatz der Defekte der Ge meindebeamten vach Maßgabe der Verordnung vom 24 Januar 1844 (Gesetz. Samml. S. 52); der Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtõwegs endgůltig. . entspann sich eine Tiskussion, bei welcher die Herren Bredt und Hasselbach darauf hinwiesen, daß die von der Kommission beschlossene Hinzufügung:

oder . dem Bürgermeister und dem kollegialischen Semeinde⸗

vor stand! nicht im Interesse der Gemeindeverwaltung liege, denn ein Bürgermeister, der nicht einmal mit dem eigenen Kolle⸗ gium sich in Uebereinstimmung befinde, habe bereits die Auto—⸗ rität verloren und könne nichts besseres thun, als seine Stel—⸗ lung zu räumen. Nachdem auch noch die Herren Dr. Bese— ler und Graf zur Lippe, wie auch der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, sich für die Annahme des Beschlusses des Abgeordnetenhauses ausgesprochen hatten, wurde derselbe von der Majoritat angenommen und der Antrag der Kommission verworfen.

Weiter entspann sich eine Debatte bei 8. I7. Die Kom⸗ mission hatte beantragt, die von dem Abgeordnetenhause be⸗ schlossene Fassung anzunehmen, nach welcher die Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der Landgemeinden in erster Instanz von dem Freisausschusse, in höherer und letzter Instanz von dem Bezirksrath ausgeübt werden soll. (Schluß des Blattes.)

Der Kaiserliche Botschafter, Graf von Hatz feldt ist nach Konstantinopel zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Staats-Minister des Innern und der Auswärtigen Angelegenheiten von gien fe Wm it! Königlich sächsischer Geheimer Rath Held, Königlich württembergischer Präsident des Staats- Ministeriums Dr. von Mittnacht, Großherzog⸗ lich hesfischer Staats-Minister Dr. Frhr. von Starck, Prä—⸗ sident des Großherzoglich hessischen Finanz⸗Ministeriums, Wirklicher Geheimer Raih Schleiermacher, Herzoglich sachsen⸗altenburgischer Staats⸗Minister von Leipziger und Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenscher Wirklicher Seheimer

ath Reinhardt sind in Berlin eingetroffen.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sind im Reich (einschließlich der kreditirten Be⸗ träge) für die Zeit vom 1 April 1830 bis zum Schlusse des Monats Januar 1881 zur Anschreibung gelangt (ver⸗ lichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Err hren Zölle 154 913 344 MM ( 312952 189 6), Rübenzuckersteuer 48 293 138 6 SCM 3219 453 6), Salzsteuer 31 478 50 S (4 656 479 C6), Tabaksteuer 5 914 055 46 ( 4 959 566 MM, Branntweinsteuer 31 370 459 6 C- 967 5116), Uebergangsabgaben von Branntwein 102 259 M6 2609 6, Brausteuer 14 130 979 6 (517 410 M), Uebergangsabgaben

von Bier S891 680 MS (4 81486 M), Summe 286 194 424 46 ( A42 351 485 46, Spielkartenstempel 906 261 6 (— 6072 66) Die zur Reichskasse e n Ist⸗Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Januar 1881: Zölle 135 503 232 MS (4 19752 069 t), Nübenzuckersteuer 2 614734 S6, (— 4668 605 M6), Salzsteuer 29 909 858 6 ( 9652 448 M), Tabaksteuer 1 234 164 „6 ( 436796 6), Branntweinsteüer und Uebergangsabgabe von Branntwein 28 855 701 S6 (— 1946 526 46), Brausteuer und Ueber— gangsabgabe von Bier 12738 176 66 CH. 504 14 6), Summe 249 g55 865 MS (4 15 030 326 M), Spielkartenstempel seinschließlich der Nachsteuer) sos 774 M 97 647 M) (In der vorigen (Dezember⸗) Nachweisung war in Folge einer Ziffernverwechselung die Ist-Einnahme der Rübenzucker⸗ steuer um S054 M zu hoch, der Salzsteuer um 406 703 6 zu niedrig, der Tabaksteuer um 398 549 M zu hoch angegeben. Der dieserhalb erforderliche Ausgleich ist in der vorstehenden Rachweisung bei den bezeichneten Einnahmen bewirkt.)

Das Einbringen der Sachen des Miethersz in die gemiethete Wohnung stellt sich, nach einem Urtheil des Reichs— gerichts, II. Strafsenats, vom 23. November v. J, als eine der wirklichen Uebergabe analoge Handlung des Miethers dar, wodurch dem Vermiether wenigstens ein mittelbarer Besitz verschafft wird. Der Miether bleibt zwar im Naturalge⸗ wahrsam und im vollständigen Besitz der inferirten Sachen; er wird unvollständiger Besitzer der Wohnung und bringt die mit der Absicht, daß sie daselbst, wenn auch nicht dauernd bleiben sollen, inferirten Sachen dadurch in ein Pertinenz— verhältniß zu der Wohnung. Der Vermiether behält aber den vollständigen Besitz der Miethswohnung wie des Hauses und erlangt dadurch uͤber die eingebrachten Sachen des Miethers ein solches Herrschaftsverhältniß, daß er jede ihm nachtheilige Disposition des Miethers über dieselben, jedes Herausschaffen aus der Wohnung und aus dem Hause hindern und eintretenden Falles behufs Realisirung seines Pfandrechts die Sachen retiniren kann. Hieraus erhellt, daß dieses Recht des Vermiethers kein bloßer Pfandtitel, sondern ein wahres Pfandrecht ist und mit der Einbringung, nicht erst mit der Retention enisteht. Das Pfandrecht kann schon vor Beendi— gung des Miethskontraktes geltend gemacht werden, und diesem Pfandrecht unterliegen auch diejenigen Sachen, welche gesetzlich kein Gegenstand der Exekution sein sollen, da dasjenige, was ausdrücklich verpfändet werden darf, auch stillschweigend ver— pfändet werden kann. An diesem Rechtszustande hat weder die preußische Konkursordnung vom Jahre 1855, noch die Reichs-Konkursordnung etwas geändert. Das Pfandrecht er— lischt bezüglich derjenigen Sachen, welcher der Miether mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Ver— miethers aus dem Besitzithum des Letzteren entfernte. Dagegen stellt sich die heimliche, wider Wissen und Willen des Ver— miethers geschehene Fortschaffung der Illaten als eine rechts— widrige, das Pfandrecht des Vermiethers verletzende Handlung des Miethers dar.

S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Schröder, ist am 18. Januar er. in Curaęao ein getroffen und beabsichtigte am 10 Februar er. nach Jamaica in See zu gehen.

*

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. Februar. Bei dem am 25. d. zu Ehren der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preußen beim deutschen Bot— schafter Prinzen Reuß stattfindenden Balle wird mit Geneh— migung des Kaisers die bestehende Hoftrauer abgelegt.

Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. (Allg. Corr) Der Vizekönig von Irland, war vorgestern der Gast des Lord⸗Mayors von Dublin bei einem ihm zu Ehren gegebenen Bankett im dortigen Mansion-House und hielt in Erwiderung eines Toastes auf„das Gedeihen Irlands“ eine Rede, in welcher er die Zustände des Landes besprach. Er drückte die Hoffnung aus, daß das Schlimmste vorüber und bestritt, daß die Engländer in diesem Augenblick von einem Gefühl der Bitterkeit und Gehässigkeit gegen die Irländer beseelt seien. Er habe oft gewünscht, daß Letztere von shren kaltblütigeren Nachbaren jenseits des irischen Kanals einen gewissen Grad von Mäßigung und die Fähigkeit, beide Seiten einer Frage zu betrachten entleihen könnten. Er selbst sei einer von den vielen Engländern, die den Wunsch hegten, das Volk der britischen Inseln nicht allein dem Stamme, sondern auch der Gesinnung nach einig zu sehen.

18. Februar. (W. T. B.) Im Laufe der heutigen Sitzung des Unterhauses trat Parnell in das Haus ein und wurde von den irischen Deputirten mit lautem Beifall em—⸗ pfangen. Northeote richtete eine Aufforderung an den Sprecher betreffs Abänderung der neuen Vorschriften über die dringlichen Debatten, da andernfalls mehrere konservative Deputirte, obschon sie den Antrag Gladstone's billigten, doch wegen der Ab⸗ stimmung in Verlegenheit gerathen würden. Der Sprecher erklaͤrte, daß er seins Antwort bis zur nächsten Sitzung aus— setzen müsse. Die Einzelberathung der irischen Zwangs⸗ bill wurde hierauf foörtgesetzt. Der Vorsitzende erklärte eine Reihe der gestellten Zusatzanträge für unzulässig. Der erste Artikel der Zwangsbill wurde mit 202 gegen 44 Stimmen angenommen. Anläßlich der Berathung des Art. 2 fand eine lebhafte De⸗ batte über den Zusatzantrag Gray's statt, daß durch das Gesetz die alten Rechte und Privilegien der Deputirten

nicht beeinträchtigt werden, noch deren Verhaftung oder Gefangenhallung während der Session ohne Zu⸗ stimmung des Parlaments gestattet werden solle. Der

Premier Gladstone bekämpste den Antrag und er— klärte: die Deputirten genössen keine Privilegien in Bezug auf Kriminalvergehen. Northeote sprach ebenfalls gegen den Antrag, ist aber der Ansicht, der Vorschlag, daß dem Parla⸗ mente von der Verhaftung eines Deputirten Kenntniß gegeben werden solle, verdiene Beachtung. Der Zusatzantrag Gray's wurde ohne Abstimmung verworfen, worauf Gray denselben nach den Vorschlägen Nöortheote's abänderte. Das Haus nahm diesen so amendirten Antrag ohne Abstimmung an, nachdem auch die Regierung demselben zugestimmt hatte.

Im Dberhause erhielt der Herzog von Argyll seine Anschuldigungen gegen Lord Lytton aufrecht, der seiner⸗ seits dieselben nochmals widerlegte. Am Schluß der zwei— stündigen resultatlosen Diskussion erklärte Lord Lytton, er 6 seinen Antrag bezüglich Kandahars auf den 28.

Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus Blomfontein, von heute, ist der Volksrath des Oranje-Freistaates vom Präsidenten Brand mit einer friedlichen Rede eröffnet worden. Wie verlautet, würde die Majorität sich für strikte Neutralität in dem Kampfe zwischen den Boeren und den Engländern aussprechen. Ein Tele⸗ gramm aus Neweasthe, von gestern, meldet: Die Truppen⸗ abtheilung des Generals Wood ist auf ihrem Marsche hier⸗ her zwar nicht angegriffen, aber von einer starken Abtheilung Boern fortgesetzt beobachtet worden. In der Nachbarschaft von Neweastle wurde eine Anzahl Wagen und Vieh von den Boern weggenommen.

Aus Kalkutta wird dem Reuterschen Bureau

unter dem heutigen Tage berichtet: Ein mit einer Mission an die indische Regierung betrauter Gesandter des Emirs von Afghanistan ist in Peshawur angekom— men. Nachrichten aus Kandahar zufolge war eine Abtheilung der Armee des Emirs in Ghazn! eingetroffen. 19. Februar. (B. T. B.), Die in Kabul aufge⸗ fundenen russischen Schriftstücke sind nunmehr offiziell publizirt worden; ebenso auch eine Depesche Plunketts an Granville vom 5. Oktober v. J, in welcher derselbe eine Un—⸗ terredung mit dem Baron Jomini mittheilt. Letzterer habe erklärt, der Kaiser habe dem General Kauffmann den strikten Befehl ertheilt, sich jeder Mittheilung an den neuen Emir zu enthalten. Eine weitere Depesche Lord Granville's an Lord Dufferin vom 9. d. setzt denselben von einer Unterredung nit dem Fursten Lobanoff in Kenntniß, der ihm mittheilte, Lord Beaconsfield habe seiner Zeit dem Grafen Schuwaloff erklärt, daß er sich keineswegs über die Haltung Rußlands in Afgha⸗ nistan beklage. Die Aktion der indischen Regierung sei über— stürzt und inopportun gewesen. Fürst Lobanoff habe erklärt, die Unterhandlungen mit Schir Ali seien durch den Umstand hervorgerufen worden, daß Rußland an eine Kriegserklärung Englands gegen Rußland dachte.

In parlamentarischen Kreisen wird mitgetheilt, der Sprecher des Unterhauses werde am Montag die neuen Vorschriften über die dringlichen Debatten modifiziren, um den von Northecote in der gestrigen Sitzung gemachten Einwendungen zu begegnen.

Nach einer amilichen Depesche aus Newcastle, vom 18. d., ist General Wood nach Maritzburg zurückgekehrt, um die Formation und den Marsch der zweiten Truppen⸗ kolonne, die aus den Verstärkungen gebildet wird, die gegen— waͤrtig ausgeschifft werden, zu überwachen. Der Weg ist voll— ständig frei.

Frankreich. Paris, 17. Februar. (Cöln. Ztg.) Im Kabinetsrath wurden heute die Ernennungen für die fünf erledigten Erzbisthümer und Bisthümer festgesetzt. Duquesnoy, Bischof von Limoges, wurde zum Erzbischof von Cambrai, Abbé Samason, Parrer in Auteuil (Paris), zum Bischof von Limoges, Generalvikar Billard zum Bischof von Carcassonne, Rougerie, Decan von Rochechouart (Haute Vienne), zum Bischof von Pamiers ernannt,

Jetzt hat man ein fast vollständiges Bild von den Ge⸗ meindewahlen, die am 9. und 16. Januar stattfanden. Die Färbung von 35 108 Gemeinderäthen ist gegenwärtig be—⸗ kannt; von ihnen sind 19961 republikanisch. Die Meinung von 5750 Gemeinderäthen ist weifelhaft oder neutral.

18. Februar. (W. T. B.) Nachrichten aus Algier zufolge haben die nicht unterworfenen Stämme von Tunis neuerdings einen Einfall in algerisches Gebiet unter⸗ nommen und dabei mehrere französische Unterthanen getödtet.

Italien. Rom, 18. Februar. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirténkammer hat heute den ersten Artikel des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Abschaffung des Zwangscourses, einstimmig genehmigt. An der Abstimmung nahmen 310 Depu⸗ tirte Theil; ein einziger enthielt sich der Abstimmung. Hier⸗ auf wurden auch die Artikel 2 und 3 der Gesetzvorlage an—

genommen.

19. Februar. (W. T. B.) Der „Popolo Ro⸗ mano“ bezeichnet die Gerüchte über Veränderungen im Kabinet, sowie über bevorstehende Ernennungen neuer Generalsekretäre als verfrüht. Der Ministerrath habe nur beschlossen, die Errichtung eines Post- und Tele⸗ graphen-Ministeriums ins Auge zu fassen.

Serbien. Belgrad, 18. Februar. (W. T. B.) Der türkische Gesandte Se re mid⸗Fffendi ist, da er die Uebernahme des Gesandtschaftspostens in Cetlinje ablehnte, in Disponibi⸗ lität versetzt worden. Bis zur Ankunft des neuen Gesandten Kalib-Bei hat Alli-Bey die Geschäfte der Gesandtschaft interimistisch übernommen. In der Skupschtina wurde von Stanojevic eine Interpellation wegen Ueberschreitung des Zolltarifs in Bezug auf serbische Produkte von Seiten der bulgarischen Zollämter eingebracht. Die Regierung hat der Skupschtina die mit der Union generale in Paris abgeschlossenen Verträge über die Beschaffung des Kapitals für den Bau und Betrieb der serbischen Bahnen, über eine Anleihe behuss Konsoli⸗ dirung der Staatsschulden und behufs Abzahlung der beiden letzten während des Lrieges gemachten Requisitionen und über die Errichtung einer serbischen Nationalbank vorgelegt. Die Skupschtina beschloß, diese Verträge einer aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission zu überweisen. In Beantwortung der von Pasic und Genossen über die Eisenbahnen einge⸗ brachten Interpellation erklärte Minister Mijatowie, daß er alle Offerten dem Ausschusse vorlegen und demselben über den ganzen Gang der Verhandlungen mit der Union gèneral eingehende Mittheilungen machen werde.

Griechenland. Athen, 18. Februar. (W. T. B.) Die Kammer hat heute den Gesetzentwurf über die proviso⸗ rische Organisation der Nationalgarde in dritter Lesung angenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Februar. (W. T. B.). Die Meldung der „Daily News“ aus Khe⸗ lat, daß die Teke-Turkmenen in Kandahar um Ver⸗ stärkungen gebeten hätten und daß General Skobeleff durch persisches Gebiet zu marschiren beabsichtige, wird von der „Agence Russe“ mit dem Bemerken dementirt, daß General Skobeleff sich auf der Rückreise nach Rußland befinde und bereits in Krasnowodsk angekommen sei, sowie daß Ge⸗ neral Stobeleff an eine Okkupation von Merw niemals ge⸗ dacht habe. Vem Korrespondenten der „Daily News“ sei es übrigens gar nicht möglich, die Absichten der Turkmenen zu kennen, weil er in dem Augenblicke verhaftet worden sei, wo er gegen das von der persischen Regierung erlassene Verbot die Grenze habe überschreiten wollen, um sich zu den Teke⸗Turkmenen zu

begeben. Alle Nachrichten über Rückberufung der in ge⸗ wisse Provinzen entsendeten Sengtoren sind unrichtig. Es wewen die Berichte über diese Senatorenrevisionen von der Regierung für die beabsichtigten Reformen benutzt werden. Der Rest der Aktien der Eisenbahnlinie Charkow⸗ Tsticolajeff ist vom Staate angekauft worden; derselbe wird den Betrieb der Bahn selbst in die Hand nehmen Das Journal de St. Pétersbourg“ weist eben⸗ falls die Meldung der „Daily News“ aus Khelat über den tarsch Skobeleffs als unbegründet zurück und bezeichnet dieselbe als eine sensationelle. General Skobeleff solle nicht durch persisches Gebiet marschiren, sondern vielmehr zurück⸗ kehren; von einem Marsche bis Merw sei niemals die

Rede. gewesen. Da die xussischen Truppen einen Theil ihres Proviants aus Chorassan bezögen, liege es um so mehr im Interesse Rußlands, Persien keinen

Anlaß zur Unzufriedenheit zu geben. Dem „Daily Tele⸗ graph“ gegenüber, der von Lord Hartington über angebliche Vorschläge Rußlands betreffs einer „Theil ung Asiens“ Aufklärungen verlangt hatte, bemerkt das Journal, die rus⸗ sische Politik habe sich niemals mit solchen chimärischen Plänen beschäftigt, und die russische Diplomatie habe niemals solch' ab⸗ surde Eröffnungen an England gemacht. Von einer Gebiets—⸗ theilung sei niemals die Rede gewesen; Lord Clarendon und Fürst Gortschakoff hätten seiner Zeit nur die Absicht gehabt, eine Uebereinstimmung in den allgemeinen Fragen herbei⸗ zuführen, um einen modus vivendi zu fördern, durch welchen die privaten Interessen beider Staaten gesichert würden. Kein einziger Diplomat aber habe vorgeschlagen, die Schwierigkeiten in Asien mit einem Schlage zu lösen.

Amerika. Washington, 18. Februar. (W. T. B) Die Kommission des Senats zur Berathung der Bill, betreffend die Konvertirung der Staatsschuld hat gestern beschlossen, den Zinsfuß für die Obligationen auf Fre Proz, und denjenigen für die Certifikate des Schatz⸗ amtes auf 3 Proz. oder darunter festzusetzen. Die Obligatio⸗ nen sollen nach 5 Jahren amortisirbar und innerhalb 20 Jah— ren rückzahlbar sein. Die ganze Anleihe soll 30 Tage lang zur öffentlichen Subskription aufgelegt werden, bevor die Zu⸗ ertheilung an ein Syndikat erfolgt. Die Kommission hat dem Senate ihren Bericht bereits zugehen lassen.

18. Februar, Abends. (W. T. B.) Der Senat hat die Bill über die Konvertirung der Staatsschuld heute genehmigt.

Nr. 7 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, berausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Konfulamwesen: Ernennung; Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstande⸗ Akten; Excquatur-⸗Ertheilung. Finanzwesen: Nach— weisung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchs steuern, sowie anderer Einnahmen des Reichs vom 1. April 1880 bis Ende Ja— nuar 1881. Polijeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs gebiete.

Nr. 7 des Deutschen Handel 8 Archivs, Wochenschꝛ ift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichs amt des Innern, entbält: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Bestimmung wei— erer Zollstellen, welcke zur unbeschränkten Abfertigung von Baum wollgarn, Leinengarn und Leinen wagren befugt sind. Oesterreich Ungarn: Zollbehandlung des elektrolitischen Rohkupfers. Berichte: Deutsches Reich: Zur Hebung des deutschen Ausfubrhandels. Dresden. Chem itz. Frankfurt a. O. Förlitz. Stettin. Bromberg. Könige berg. Magdeburg. Erfurt. München. Rußland: Bericht über den Seeweg nach Sibirien. Handele⸗ bericht aus Rosteff am Don für 1850. Argentinische Republik: Buenos Apres. Frankreich: Handelshericht aus Saigon (Cochin- china) für die Jabre 1878 und 1879. Großbritannien: Manchester. Glasgow.

Nr. 4 des Armee ⸗Verordnung s⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Einführung des Helmes an Stelle des Tschalos füt die Tint wehr -⸗Infanterie. Verlegung des Hauptdepots der Befestigun⸗ gen an der unteren Elbe und Weser von Stade nach Gee stem ünde. Verlegung des Wohrsitzes dis Garnison-Baubeamten des süd⸗ lichen Baudistrikts im Bezirk des III. Armee⸗Corps von Berlin nach Brandenburg a. O. Erläuterung des §. 53 der Bestimmungen uber das Militär-Veterinärwesen. Beschwerden über die Beschaffen⸗ beit der an die Truppen im Jabre 1889 verabreichten Naturalien. Abänderungen der Schießinstruktion für die Fuß Artillerie und Pioniere. k. der Büchsenmacherstellen bei den Kawallerie⸗ Regimentern. Ersatzkorne für Schußwaffen M/ 71. Eröffnung neuer Eisenbahn. Bronziren der Tisirmarken. Ausgabe von Nachträgen zu den Jrstruktionen, betreffend 1) das Infanterie ⸗Ge—⸗ webr R711, 2) die Jägerbüchse M / A und 3) den Karallerie⸗ Karabiner M 7I, sowie 4) zu der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. Anwendung des Requisitionsscheines bei Beför deruag einzelner Ersatz! und Reserve⸗ ꝛc. Mannschaften auf Eisen bahren. Deklaration der 85. 228 und 251 des Rem lements über die Bekleidung und Ausrästung der Truppen im Frieden vom 30. Arril 1868. Deponirung zeitweilig entbehrlicher Ersparnisse der Mannschafts⸗Kantinen. Anleitung für die Bedienung der Festungs⸗ und Belagerungtgeschütze. Erläuterung des § 33 der Bestimmungen über das Militaͤr · Veterirärwesen. Nachtrag jur dentschen Wehr⸗ und zur Heer⸗Ordnung. Abänderung der Leutschen Webrordnung. Wohltbätigkeit.

Nr. 7 des Ju stiz⸗Ministerial⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Personalveränderungen, Titel, und Orden voerleihungen bei den Justizbehörden. Allerhöchste Erlasse, Ministerialrerfügungen und Eatscheidungen der obersten Gerichts höfe.

Nr. 3 des Central⸗Blatts der Abgaben, Ge⸗ werbe und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungegegenstände: Zahlung von Dienstbekleidun szuschüssen und Stellenjzulagen an suspendirte Aufseher. Anschreibung des Postverkehrs in den Uebersichten über den Waarenverkehr zur See. Veränderungen in dem Stande und iu den Befu nissen der Zoll. und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Tarifilrung von Filjstumpen zu Hiten. Verpflichtung zur Anmeldung von Waaren, welche keinen Verkebrsbeschränkun en unterworfen sind. Erleichterungen bei der Ermittelung des Netto⸗ gewichts des mit dem Anspruch auf Steuervergütung in Fässern aus⸗ zufübrenden Zuckere. Zollbehandlung vom Petroleum. Erleich⸗ terungen bei der Abfertigung des mlt dem Anspruch auf Steuerver⸗ gütung auszuführenden Brangtweints. Personalnachrichten.

Statistische Nachrichten.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 18560 für die einzelnen Kreise des preußi⸗ schen Staatetz. Im Anschluß an die ‚Vorläufigen Ergebnisse der Vol ks zãhlung rom JI. Dezember 1880, welche in Nr. 2 der ‚Sta⸗ tistischen Correspondenz vom 15. Januar d. J. für die Stadtzemein⸗ den mit mehr als 19600 Einwohnern, in einer Extranummer vom 2. Februar d. J. für den gesammten Staat, die einzelnen Provinzen und Regierungg und Landdroftei⸗Bezirke veröffentlicht worden sind, theilt dieselbe unter dem 12. Februar die vorläufigen Ergebnisse für

die einzelnen Kreise und Dberämter im prrußischen Staat mit, unter

gleichzeitiger Hinzufügung der Zu. bezw. Abnahme: der Bewohner ahl in der Zeit vom 1. Dezember 1875 bis 1. Dejember 188), wobei bei Gebiets veränderungen die Zahlen für 1375 entsprechend geändert sind.

Die Tefigitiven Ergebnisse werden später folgen.

Hügelland und Steppe. Die Niedernng.

und Zigeunern gemischkt. Das Gouvernement enthielt mithin eine Darch⸗ schaitts ahl von 2349 Personen auf die Quadratmeile, von 43 Per- soren auf das Quadratkilometer. In zwölf Kreise getheilt. zerfällt das Gouvernement seiner Bodenbeschaffenheit nach in Niederung, reich an Sümpfen und

Wal ungen, umfaßt den Norden des Gouvernements, den Kreis Ra⸗

ompsl und den nördlichen Theil des Kreises Kiew.

Das Hüzelland

bedeckt mit den am rechten Ufer des Dniepr sich findenden beträcht⸗

lichen Erhöhungen der

ttsanwesende am e, ne 9] K re ise. z. ö De e mber . Abr bme (3) SGtadil reife) 4 bon 1835 1335090 1880 1875 überhaurt Prozent

JI. Rea. Bez. Königsberg. w 60 012 59104 99 1.54 2) Fischhausen. 50 9660 149272 1688 4 3,43 35 *Königsberg 140 8986 122636 * 182690 1487 4) Königsberg. 52 89 51015 1876 3.368 5) Labiau. 52 844 51 342 1502 2,93 6) Wehlau. 49811 148141 16704 3.47 7) Gerdauen. 37098 37 245 147 0 39 s) Rastenburg. 43 647 43 024 6523 4 1,45 ) Friedland 465892 14712 18704 413 106 Eylan . 56 285 55 097 4 1198 4 2.17 19 Heiligenbeil 46475. 45 582 * 8893 * 1,96 12 Brauns berg 54 302 524859 18077 4 34 13) Heilsberg 55 708 53 9837 17714 3,28 19 Rössel. . 50 433 48 945 1488 3,04 15) Allenstein. 62 288 57 435 4853 4 8345 16) Ortels burg. . 67112 63 gt 3169 496 J 56 787 53 440 3347 626 13) Osterode in Ostpr. . 67181 648171 2364 4 3,655 19 Mohrungen. 56 244 55131 1113 2,02 20) Pr. Holland . 45 124 44 335 * [85 * 1,ů78

2. Reg.“ Bez. Gumbinnen. . 21) Heydekrug 42232 414344 7984 1,93 22 Niederung. 55 24 53 732 * 1517 4 2.82 35 Tüsnt.. 68 49 66 91914 240 * 3.63 215 Ragnit . 54 31; 33 354 1002 * 1.38 25) Pillkallen . 45 940 44459 1481 3,33 26 Stallupönen 46026 45531 * 495 4 1.08 27) Srmkinnen 352 46 37444 9718 * 2,11 28) Insterburge. 71 419 68 244 3177 466 29 Darkehmem. 36 310 35 452 * S858 4 242 30) Angerburg. 38 149 3733444 815 * 2,18 31 Goeldavn. 44301 425044 1797 0 4,23 K 40 471 392764 1195 * 3,04 ö oi oll 48168 * 2843 4 5.90 34) Lötzen.. . 41 199 39 992 12051 3401 35) Seas burg 418 456 4 9I8J4 1418S 109 36) Johannisburg. . 46 899 44 90414 1995 4 4,44

8. Reg ⸗Bez. Danzig. . J 35 757 33 5204 225874 6.68 JJ 37331 37829— 48 1,18 39) Marienburg i. W. P. 59 688 575664 2122 3569 40) Danzig . w 108 549 979314 19618 10.84 415 Danzig S0 247 779584 2289 4 2,94 42) Pr. Stargard. 76991 73 715 4 3276 4,44 43) Berent . 46245 445884 1657 =— 3,72 , 59 254 56 6514 2603 4 4,59 45) Neustadt i. W. P. . 64 695 62558 2047 4 3,27 4. Rea. Bez. Marienwerder.

K 39 383 39 086 * 297 4 976 47) Marienwerder 66 266 65 610 44 656 4 1,00 48) Rosenberg i. W. P. . 50 319 5126 950 1.385 w 53 763 51 22114 2542 496 50) Strasburg . 68718 66 42644 2292 4 3,45 51) Thorn 81204 74 2264 69718 9,40 53) Kulm 57 451 55 6824 1769 3.18 53) Graudenz 82 973 59 6904 3233 * 5.350 54) Schwetz. 76 6711 73 8098s 4 2863 4 3.388 55) Tuchel. A 96567 270504 997 * 3.35 66h Konitz. 48 685, 461314 25554 5 54 57) Schlochaun. 67 239 627794 45104 7,18 ö 6 67 056. 63 8534 3203 5492 58) Deutsch Krone 67 045 63 104 3135 4 4,91 5. Berlin.. 1 122 385 969 050 * 153 335 * 165.82

6. Reg ⸗Bez. Pote dam. . 61) Prenzlau . 56 166 53 884 2318 44 430 62) Templin 45 552 43 900 1649 3,76 63) Angermünde 68 065 66 7534 1307 1,96 64) Niederbarnim. 7198011 75 8124 319944 4,22 65) Niederbarnim. 126 9777 1165154 19162 4 8,98 66) Charlottenburg. 30 446 25 847 * 5399 * 17,79 67) Teltow. J 137 574 119959 17615 4 1468 68) Bees kow⸗Starkow 44015 43 662 * 353 * 9851 69) Jüterbog Luckenwalde 63 454 61 2441 221014 3561 709) Zauch⸗ Belzig. 72376 71 5011 * 875 4 1,22 71) *Petsdam . 48346 45 0034 3313 7,43 72) Osthavelland. s88 369 83 1504 52394 6,30 73) Westhavelland. S0 836 78 748 44 2088 24,65 73 Ruppin. 7776 74 738 25384 349 75) Ostpriegnitz 67 416 66 799 * 6174 0,92 76) Westpriegnitz J 72964 70 443 * 2521 4 3,58

2. Rea. Bez. Frankfurt. 77) Königsberg N. M. 98 355 944344 3921 4 4,15 18 Golhin ... 48 956 4735944 1597 4 3.37 79) Arntwalde. 43780 42177 1603 4 3.80 S0) Friedeberg. 57 758 54 6904 30684 5961 81) Lande berg 85 521 818834 3638 4 4,44 k 94936 93 9854 271 * 1,093 S3) * Frankfurt a / D.. 49 958 471804 2779 4 5590 S4) Weststernberg. 45 197 43 92644 1267 4 2388 85) Oststernberg. . 50 850 48 792 295384 422 S6) Zullichau⸗Schwiebus. 50 980 49 402 1578 4 3,19 87) Krossen . . 62112 65) 594 1529 251 88) Guben 68 007 64 604 3400 4 326 89) Lübben. 34 626 340264 6090 * 17.653 9M) Luckau 62 573 60 812 1761 4 2,90 91 Kalau. 52 7185. 20003 * 2775 4 5.756 92) Kottbus 74 418 03164 419024 5,83 ö 96 024 91 2724 4752 4 521 94) Sptembergg .. 25491 2396114 1530 4 6,39

S. Reg ⸗Bez. Stettin. 35) Demmin . 48 423 1465884 1835 394 88, , 31376 30 672 * 706 44 230 97) Usedom Wollin 49 235 462184 3017 4 65,53 98) Ueckermünde 4576 15515 32418 4 7.14 99) Randow. 109 023 101226 7797 4 7,70 1009) *Stettin . 91 7145, 80 972 4 10773 4 13,30 101) Greifenhagen . 55 040 53 5504 1490 4 2378 162 Pyritz 15535 43 3164 2720 4 6,45 1035 Saaßig. 68 839 66 6954 2744 44 4,15 104) Naugard 57 597 55 093 4 250444 4,55 1535 Fammin z5 6535 43 4674 7166 4 45s 106) Greifenberg 37760 367174 109434 2,84 107) Regenwalde 48 652 731614 1336 4 2,82

(Fortsetzung folgt.)

Dem Berichte über die wirthschaftlichen Verhält⸗ nisse des Gouvernements Kiew (Rußland) im Jahre 1878 ent nehmen wir nach dem „Deutschen Handelsarchioen folgende Daten: Das Gouvernement Kiew, das östlichste der drei südwestlichen Gou— vernements Rußlands, bat einen Fläbenraum von 926,93 Quadrat- meilen, gleich 5 90,1 Quadratkilometern. Die letzte im Jahre 1670 stattgesundene Zählung ergab eine Beoölkerung von * 175 132 Einwoh⸗ nern, aus Kleinrussen, Großrussen, Polen, Juden, Armeniern, Griechen

5stlichen, mit den aus Podolien und Volhvnien kommenden Ausläufern dir Karpathen den westlichen Theil des Gouvernements. Die Steppe endlich, eine von tiefen Schluchten durchschnittene Hobebene, nimmt die Mitte des Gou— vernements, sowie den Kreis Umain ein. An schiffbaren Flüssen besitzt das Gouvernement Kiew zwei, den Dn eyr und den Pripet. Der erstere, im Gouvernemenĩ Smolensk entspringend, ist im oberen Theile seines Laufes bis Mohilew zur Tragung von Fahrjeungen nicht geeigntt. Von Mobilew bis Szlobin (187 Werst) int der Dniep rc während des Hochwassers im Frubjahre, von Szlobin bis Ekatheri⸗ noslaw (588 Werst) während der ganzen eisfreien Zeit des Jahres schiffbar. Der zweite schiffbare Fluß, der Pripet, verdient in soweit Beachtung, als derselbe, jedoch nur während des Hochwassers im Frühjabr, das Gouvernement Kiew auf dem Wasserwege mit der Ostsee verbindet. Bis Pinst im Frühiahre schiff bar. ist der Pripet durch einen Kanal mit dem Buz verbunden, welcher

wieterum durch einen Kanal mit der Weichsel in Vzrbin dung steht, so daß eine Verschiffung von Gütern via Danzig Warschau⸗Brest

Pinsk Kiew ausführbar ist. An Eisenbabnen befinden sich im Gou— dernement Kiew: die Kiew⸗Beester Bahn (210 Werst) und die Fastower Bahn (282 Werst). Kunstftraßen sind vier im Gouverne⸗ ment Kiew mit einer Gesammtlänge von 465 Werst vorhanden.

Der Boden im südlichen und mittleren Theile des Gouverne⸗ ments sst schwarmer Humusboden, im Süden eine Mächtigkeit bis zu einer Arschin haltend, gegen die Mitte ju an Mächtigkeit ab nehmend, und nicht selten mit Sand und Lehm gemischt. Im nörd⸗ lichen Theile und in den Flußniederungen berrscht Moorboden vor. Unter dem Pfluge befinden sich 270 69) Desiatinen 589 der Gesammtoberfläche. Das übliche Wirthschaftsszstem ist die Drei- felderwirthschaft. An einer rationellen Ausnutzung des Bodens er⸗= mangelt es. Angebaut werden an Wintergetreide Roggen und Weizen, und zwar ersterer in größter Menge im Kreise Rado mrsl Aussaat im Jahre 1879 389 953 Tscheiwert letzterer im Kreise Umain Aussaat an Weizen 1879 65 525 Tschetwert, ag Sommergetreide namentlich Hafer, Gerste und Buchwei en. Die Kartoffel, das Hauptnahrung mittel der Bevölkerung, wird in beträchtlichen Mengen gepflantt. In den zwölf Kreisen des Gouvernements Kiew wurden im Jahre 1879 an Winter und Sommergetreide, sowie an Kartoffeln zusam⸗ men 2465 475 Tschetwert gesäet, 9 575 307 Tschetwert geeratet; es ist mithin, wie der Bericht ausführt, ein die Aussaat 33fach wieder⸗ gebender Ertrag erzielt worden, während darchschnittlich der Boden daz fünffache der Aussaat hervorzubringen rxflegt. Die Rübenkultur kat eine Ausbeute von 4300009 Ber koweß er⸗ geben. Garten und Gemüsebau findet sich ausschließlich in der Nähe der größeren Städte, deren das Gouvernement acht, von mehr als je zehatausend Perfonen bewohnt, zählt. Der Tabaksbau, im steten Wachsen begriffen, steht namentlich im Kreise Kanieff, die Bienenzucht im Kreise Lipowetz in Blüthe. Die Viehjucht wird be⸗ sonders im südlichen Theile des Gouvergements in zie mlich aus⸗ gedehntem Maße betriebey, obne jedoch beachtungswerthe Resultate zu ergeben. Die einheimischen Pferde sind klein und schwach und werden lediglich als Zugthiere benutzt, während zur Feldarheit Ochsen verwendet werden. Die Gesammtzahl der Pferde im Gouvernement wird auf 100 02 Stück, des Hornviebes auf 500 00 Stück, der gewöhnlichen Schafe auf gegen 650 000 Stück und der Rassenschafe auf etwa 120 909 Stück geschätzt.

Die industrielle Thätigkeit im Gouvernement ist eine nicht un— beträchtliche. Im Jahre 1879 zählte dasselbe 602 Fabriken, welche einer Zahl von 35 306 Arbeitern Beschäftigung boten und eine Ge⸗ fammsproduktion im Werthe von 65 569 134 Rubel erzeugten. Unter den Fabriken nehmen, obschon an Zahl den Brennereien 123 mit 1497 Arbeitern und einer Produktion im Werthe von 14244318 Rubel nachstehen, die Zuckersabriken die erste Stelle ein. Von«— den in Rußland mit Einschluß des Königreichs Polen vorhandenen 245 Zuckerfaöriken entfallen auf das Gouvernement Kiew 65 Fa- briken, welche im Jahre 1879 23 484 Arbeiter beschäftigten und einen Gesammtwerth von 21 199 174 Rubeln produzirten.

Den Handeltverkehr auf dem Driepr vermitteln 32 Dampf. schiffe (oon denen 22 im Besitz einer Aktiengesellschaft) und größere Boote, welche ihrer Bauart nach den die Weichsel und den Niemen befahren den Booten gleichen und Berliner genangt werden. Achtzehn Dampfschiffe sind ausschließlich zum Schleppen bestimmt; die Zahl der im Jahre 1879 beförderten Personen belief sich auf rund 214 600; an Passagiereffekten und Gütern wurden 41 Mill. Pud verladen, die einen Werth von 16107 800 Rubel repräsentirten.

Den Hauptausfahrartikel des Gouvernements bildet Getreide Weijen, Roggen und Gerst'. In guten Jahren genügt ein Dritttheil der in diesen Kornarten eingebrachten Ernte zur Deckung des eigenen Bedarfs, und pflegen jwei Drittheile exportirt zu werden. Die schlechte Ernte des Gouvernements, sowie der in einem größeren Theile Rußlaadz stattzehabte Mißwachs im Jahre 1879 haben die Ausfuhr von Weizen und Gerste verhindert, während kleinere Quantitäten von Roggen, die noch aus dem Jahre 1878 zur Verfügung standen, nach Schlesien exportirt wurden. Was den Import anbetrifft, so wurden in 1879 aueschließlich aus Deutschöland im Gou— vernement Kiew nach dem Berichte eingeführt: von Rohmetallen Schmiedeeifen, Blei und Zink aus Schlesien, feine und grobe

Eisenwaaren aus der Rheinprovinz, Pflüge und andere landwirthschaftliche Geräthe aus Berlin und Magdeburg, Fement, physikalische Instrumente, chemische Präparate, Schuh⸗

oberleder, Handschubleder und Ledergalanteriewagren, letztere aus Offenbach. In Betreff der für die Zuckerfabrikation verwandten Maschiren und Apparate, sowie des von den Brauereien geferderten Hopfens wurde der deutschen Einfuhr namentlich von Böhmen aus eine erfolgreiche Konkurrenz bereitet. Für den Bezug von Dro guen, Arotheker⸗ und Farbwaaren konkarriten mit Hamburg, London und Marseille in gleicher Weise, wie bei der Lieferung von Kolonial- waaren, mit Ausschluß des Zuckers, der überall nicht eingefũhtt wurde, und des Thees, für welchen Königsberg die alleinige Bezuge⸗ quelle bildete. Den Markt für Möbel und fertige Kleidungsstücke beherrschte Wien, für Weine in Gebinden und Flaschen. füt bess ere Tuche und Läaxutgegenstände Frankreich, für Schmelzeisen, Kupfer und Zinn für Dampfdreschmaschinen und feine Kammgarne Eagland.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Bergrath Schmidt -⸗Reder in Görlitz ist uns solgendes Schreiben zugegangen:

Wer der Verfasser der berühmten Imita io Christi gewesen sei, ob Joh. Gerson? oder Thom. a Kempis? oder ein Anderer? ist eine alte, 1875 durch Karl Hirsche wieder angefachte Streitfrage. Es wird daher die Mittheilung interesstten, daß ib seit dem 3. d. Mis. eine vielleicht noch unbekannte Handschrift der Imit. Christi in meiner Verwahrung habe. Nach dem in Klein Saubernitz (bei Guttau in Sachsen) wohnenden beatus possessor erlaube ich mir sie den Codex R ost zu nennen. Eine nähere Untersuchung, deren Resultate in dem Neuen Lausitzischen Magasin veröffentlicht werden sollen, behalte ich mir vor und beschränke mich heute auf folgende Anzeige.

Ganz vollständige Pergamenthandschrift, später schwach beschnitten und elegant in Pergament gebunden. Auf drei ganz leere Vorsatz · blätter folgen 119 fortlaufend beschriebene, ea. 174 mm hohe und 125 mm breite Blätter. Ein unbeschriebenes und drei ganz leere Blätter machen den Schluß. Jedes Blatt ist durch 4 vorgestochene TUnien in 9 Felder getheilt, deren mittelstes von ca. 117 mm Höhe und 77 mm Breite den Text, meist 25 Zeilen aufnimmt. Die Schrist scheint mir, nachdem ich Mabillon, Walther und Arndt durchblättert habe, noch am meisten an die Proben der „Gutenber Schrift“ in „Die Buchschristen des Mittelalters 2c. Wien 1862, S. 44, zu er-