1881 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

marker, als Niitglied ciner Familie, die dem regierenden Hause fo lange treu gedient hat, als wir überbaupt des Glück haben. dasselbe als Landes herrschaft zu besitzen. Wenn der Herr Vorredner das Glück haben wird, das von sich sagen n können, dann wird er auch geger. solche Insinuatioven emxpfindtch sein.

Graf von der Schulenburg-Beetzendorf sprach sich für Aufrechterhaltung der früheren Beschlüsse des Herrenhauses aus, nach welchen die Aufsichtsbefugniß dem Landrath als Vor⸗ sitzenden des Kreisausschusses übertragen werden sollte. Er knüpfte an die Erklärung des Präsidenten des Staats— Ministeriums vom Sonnabend die Hoffnung, daß es bald ge— lingen werde, wieder zum alten Zustande zurückzukommen und die Aufsichtsbesugnisse des Kreisausschusses, wie sie jetzt bestände und die zu manchen Unzuträglichkeiten geführt hätten, zu beseitigen. Dieser Fehler müsse wieder korrigirt werden. In den 6 östlichen Provinzen bestehe allerdings noch der rocher de bronce, aber unsere Eroberungen hätten einen Alluvionsboden zu dem festen Kern hinzugefügt, der, wenn auch fruchtbarer, doch unsicherer sei, und auf dem man sich nicht so gut verlassen könne. Er bitte deshalb, den Antrag des Herrn von Kleist-Retzow anzunehmen, denn es sei die schönste Pflicht des Hauses, einzutreten für die Aufrechterhal— tung der Königlichen Prärogative.

Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath von Brauchitsch plaidirte für die Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses und wies unter Citirung der einzelnen Paragraphen nach, daß die materiellen Unterschiede zwischen dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses und der ursprünglichen Reg'erungs— vorlage keine so bedeutenden seien. Das Organisationsgesetz habe dem Landrath gewisse Befugnisse in schleunigen Sachen gegeben, außerdem sei der Landrath Vorsitzender des Kreisausschusses und als solcher berufen, die Geschäfte zu leiten und vorzubereiten. Das jetzt vorliegende Zuständigkeitsgesetz gebe ihm außerdem noch ein weitgehendes Beanstandungsrecht. Außerdem seien in der Vorlage selbst noch manche Bestimmungen enthalten, welche dem Kreisausschusse gewisse Befugnisse übertrügen. Es sei daher ziemlich indifferent, ob man hier an der Spitze des neuen Titels sage, der Kreisausschuß hat die Aufsichtsbefug— nisse insbesondere in den folgenden Punkten, oder man sage, der Landrath habe die Aussicht, müsse jedoch in den folgenden Punkten den Kreisausschuß anhören.

Graf von Brühl erklärte in einer thatsächlichen Bemerkung, der Präsident des Staats-Ministeriums glaube, daß in dem von ihm (Redner) gebrauchten Ausdruck „Kanzlerbotschaft“ eine ungerechtfertigte Insinuation liege. Er glaube, die Vor— lesung jener Erklärung habe einen Eindruck gemacht, welcher den von ihm gebrauchten Ausdruck rechtfertige. Die heutigen Worte des Präsidenten des Staats-Ministeriums hätten den— selben abgeschwächt und aufgehoben; das glaube er auch in seiner Rede zum Ausdruck gebracht zu haben, wenn nicht, so bedauere er das. Ferner bemerke er, daß er unabhängig sei von der Partei des Centrums. Wenn der Präsident des Staats⸗Ministeriums ferner einen Unterschied gemacht zwischen seiner Treue und seiner (des Redners) und darauf verwie— sen habe, daß seine Vorfahren dem Könige von Preußen noch nicht so lange gedient hätten, so bemerke er, daß seine Vorfahren ihren Königen stets in voller Treue unterthänig gewesen seien.

Herr Hasselbach bemerkte, die Aeußerungen des Präsiden⸗ ten des Staats-Ministeriums seien ihm in hohem Grade er— freulich, um so mehr, als sie den Eindruck bestätigten, den er in der letzten Sitzung bei der Verlesung der Erklärung gleich gehabt habe. Für ihn hätte es der Aussührung des Ministers und des Herrn Adams nicht bedurft, daß der Staat das Aussichtsrecht haben müsse. Er habe diese Ansicht stets ver— treten und erinnere an die Berathung der Provinzialordnung, wo er dagegen Front gemacht habe, daß Staatsangelegenheiten von kommunalen Instanzen erledigt werden könnten. Damals sei er mit seiner Meinung nicht durchgedrungen. Daß gerade Herr Adams für das Amendement Kleist⸗Retzow eintrete, in Folge dessen das Gesetz wahrscheinlich scheitern würde, begreife er, denn ihn am Rhein träfen die Nachtheile nicht. Er habe aber vergessen, daß, wenn das Gesetz wirklich scheitere, nach der be— stehenden Kreisordnung der Kreisausschuß doch die Aussicht über die Landgemeinden behalte. Die Rheinländer dächten aber, je schlechter die Gesetze würden, desto eher blieben sie von ihnen verschont. Wenn drei Faktoren sich einigen sollten, müsse einer doch nachgeben, und er bitte dringend, den Vor⸗ schlag der Kommission anzunehmen, damit das Gesetz zu Stande komme.

Graf zur Lippe äußerte sich dahin, daß, auf Prinzipien zu beharren, zu keinem Resultat führe, und wenn er auch im Prinzip für die Regierungsvorlage sei, so wolle er doch nach— geben, damit das Gesetz im Interesse des Landes zu Stande komme. Es handele sich ja nicht um ein Aufgeben König— licher Prärogative. Bei der Berathung des ersten Kompetenz⸗ gesetzes im Jahre 1876 sei die Situation eine ganz ähnliche gewesen; damals habe sich das Herrenhaus den Beschlüssen des andern Hauses angeschlossen; er bitte dasselbe, in dieser Kontinuität zu bleiben.

Der gießt ren Herr von Winterfeld empfahl nochmals den Antrag der Kommission, hauptsächlich, weil der Minister er⸗ klärt habe, daß dann das Gesetz vom andern Hause angenom— men werden würde und weil das Abgeordnetenhaus sich un⸗ streitig mit seinen Beschlüssen zu §. 17 auf der gesetzlichen Basis befinde. Ebenso stehe das Herrenhaus mit seinen Be— schlüssen zu 5.7 auf dem gesetzlichen Boden und deshalb werde das andere Haus in diesem Punkte gewiß nachgeben.

In der hierauf folgenden namentlichen Abstimmung wurde das Amendement des Herrn von Kleist-Retzow mit 50 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Darauf wurde §. 17 mit großer Mehrheit nach den Be⸗ schlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen, ebenso die noch restirenden Paragraphen des Zuständigkeitsgesetzes. Eine Meinungsverschiedenheit besteht also nur bezüglich des gestri⸗ chenen 8.7 wegen der Bestätigungsfrage. Die Vorlage muß deshalb nochmals an das Abgeordnetenhaus zurück.

Hierauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend das Fidei⸗ kommißvermögen des vormals Kurfürstlich hessi— schen Hauses und die dazu gehörigen beiden Verträge in einmaliger Schlußberathung unverändert genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, und der Gesetzentwurf über gemeinschaftliche Holzungen. Schluß 4 Uhr.

Die gestrige (65.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, wurde um Uhr von dem Präsidenten mit der Mittheilung eröffnet, daß vom Herrenhause die Novelle zur

Kreisordnung in abgeänderter Form zurückgekommen sei, und!

daß an Stelle des aus der Kommission zur Vorberathung des sog. Verwendungsgesetzes ausgeschiedenen Abg. Richter der Abg. Büchtemann gewählt worden sei. Vor Eintritt in die

Tagesordnung erklärte der Abg. Rickert, er habe in der Sitzung vom 31. Januar bei Gelegenheit der Besprechung des „Neunkirchener Tageblattes“ mitgetheilt, daß ein

höherer Eisenbahnbeamter der Frau eines Unterbeamten das Austragen des „Neunkirchener Tageblattes“ verboten habe. Der Betriebsdirekter Mohrmann bei der Saarbrücker Bahn habe sich durch diese Mittheilung verletzt gefühlt und eine Untersuchung angestellt, welche die Unrichtigkeit seiner (des Redners) Angabe ergeben habe. Derselbe habe darüber an den Minister für öffentliche Arbeiten Mittheilung gemacht und dieser habe gewünscht, daß er (Redner) dem Hause hiervon Kenntniß gebe. Er thue dies hiermit, indem er zugebe, daß ihm alerdings ein Irrthum begegnet sei. Der betreffende Beante sei allerdings kein Eisenbahnbeamter, sondern ein Bergbeamter gewesen.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der wünd— liche Bericht der Geschäftsordnungs⸗Kommission über die Frage der Fortdauer des Mandats des Abg. Filbry. Derselbe ist als Landrichter vom Landgericht zu Limburg a. d. Lahn mit einer Gehaltserhöhung von 960 6 an das Landgericht in Coblenz versetzt worden. Die Kommission beantragte durch den Referenten Abg. Kletschke das Mandat des Abg. Filbry für erloschen zu erklären.

Die Abgg. Sarrazin, Dr. Windthorst und Dr. Lieber widersprachen diesem Antrage, da der Fall des Art. 78 der Verfassung Eintritt in ein neues Amt hier nicht vor— liege; der Abg. Filbry sei vielmehr in seinem bisherigen Amt als Landrichter geblieben. In diesem Sinne sei diese Ire auch in analogen Fällen im Reichstage entschieden worden.

Die Abgg. Kropp und Klotz befürworteten den Kom— missionsantrag unter Hinweis auf ein Präjudiz dieses Hauses; auch unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Unabhängigkeit und Inamovibilität müsse die Versetzung mit ß als Eintritt in ein neues Amt angesehen werden.

Der Abg. von Quast führte aus, daß im 8§. 78 der Ver⸗ fassung, welcher die einschlägigen Bestimmungen enthalte, nicht von dem Eintritt in neues Amt die Rede sei, sondern nur von dem Eintritt in ein Amt, mit dem eine Gehalts⸗ erhöhung verbunden sei, daß daher der Artikel 8. 78 auf diesen Fall anzuwenden sei.

Der Kommissionsantrag wurde darauf angenommen.

Es folgten Petitionsberichte.

Eine Petition pflugzähliger Grundbesitzer der Augusten— burger Harde auf Alsen, welche behaupteten, ihre Harde habe im Jahre 1864 der dänischen Regierung für 18934 6 6 3 mehr an Kriegsfuhren geleistet, als ihr Fuhrsoll betragen habe und demgemäß Bewilligung der erforderlichen Summen aus Staatsmitteln beantragten, wurde auf Antrag der Kom— mission, trotz des Widerspruchs des Regierungskommissars Landraths Ur. Heyer, der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Ebenso wurden die Petitionen der katholischen Haus⸗ väter, Kaufmann Berger und Genossen in Pleß, betreffend die von der Regierung zu Oppeln verfügte Einschulung meh⸗— rerer Hausväter anderer Gemeinden in die Schulsocietät Pleß, auf Antrag der Unterrichtskommission (Referent Abg. Hr. Franz! sowie diejenigen des Magistrats zu Steinau um Be— seitigung des Oderbrückenzolles, auf Antrag der Budget— kommission (Referent Abg. Tiedemann Bomst!) der Staats⸗ regierung zur Beru c sichti gung überwiesen.

Die Stadtgemeinde Ehrenfeld, vot den Thoren von Cöln belegen, und die Bürgermeisterei der Vororte von Trier be— schwerten sich über mehrere Punkte der Kommunalbesteuerung, die nicht genügende Rücksicht auf die Außen⸗ Gemeinden grö— ßerer Städte nehme und beantragten: 1) die Privatbahnen nach der Verstaatlichung in gleicher Weise, wie bisher, zu den Kommunallasten heranzuziehen, 2) die Staatsbeamten mit Kommunalsteuern an ihren Wohnsitzen zu besteuern, 3) die kommanditgesellschaften ebenso wie die Aktiengesellschaften mit Kommunalsteuern zu belegen.

Die Kommission für das Gemeindewesen beantragte beide Petitionen der Staatsregierung für die als nothwendig an— erkannte Neuregulirung des Kommunalsteuerwesens als Ma— terial zu überweisen.

Der Referent Abg. Knebel und die Abgg. Berger und Sello befürworteten diesen Antrag, besonders wegen der Forderung zu 1, da bei dem jetzigen Zustande im Wege einer einfachen Verwaltungsmaßregel Eisenbahnen durch Zusammen— legung mit anderen Bahnen einer veränderten Kommunal— besteuerung unterworfen werden könnten.

Der Abg. Hammacher führte aus, daß eine gesetzliche Re—⸗ gelung der Materie nöthig sei, jedoch nicht im Sinne der Petenten, sondern in der Art, daß man die gesammten Staats⸗ eisenbahnen des Landes als einen einheitlichen Finanzkörper betrachte, dessen Erträgnisse den einzelnen Gemeinden ratirlich zu gute kämen. Bis jetzt sei übrigens das Besteuerungsrecht der Kommunen an den zu verstaatlichenden Bahnen nicht alterirt, da dieselben in dieser Hinsicht noch als Privatbahnen anzusehen seien.

Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommissien.

Der Verein zur Förderung städtischer Interessen zu Char⸗ lottenburg bat, bei der Staatsregierung die Einrichtung einer Haltestelle der Berliner Stadteisenbahn am Kreuzungspunkte der Charlottenburger Chaussee zu befürworten. Der Referent Abg. Hobrecht empfahl den Kommissionsantrag, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Abg. Prinz Handjery beantragte die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung zur Berücksichtigung und begründete diesen Antrag durch Hinweis 394 die große Wich⸗ tigkeit einer Haltestelle grade an der Deantragten Stelle. Nedner sührte aus, daß an der Stelle, wo die Stadtbahn die Charlottenburger Chaussee kreuze, sie allein den großen, nach Tausenden, ja Zehntausenden zählenden Verkehr zwischen Berlin und Charlottenburg berühre und aufzunehmen im Stande sei, während sie im Uebrigen rings um Charlottenburg herumgehe. Die jetzt angelegten Stationen befänden sich an Stellen, wo noch wenig gebaut werde; hinter dem Zoologischen Garten sei neuer⸗ dings nur die Artillerie und Ingenieurschule gebaut. Und wenn der Bahnhof am Zoologischen Garten allerdings nicht weiter von Charlottenburg entfernt sei, so müsse man zu dem⸗ selben doch, um nach Berlin zu gelangen, einen ungewohnten Umweg machen, was Niemand thun werde. Der Hauptverkehr werde die große Chaussee nicht verlassen und gerade der Um⸗ stand, daß auf dieser schon die e ahn bestehe, spreche für die Wahl der geforderten Haltestelle.

Der Abg. Dr. Weber bezeichnete es als einen schweren Mißgriff, wenn die Staatsregierung die Stadtbahn eröffnen würde, ohne an dem einzigen Punkte, wo die Bahn außer⸗ halb Berlins Charlottenburg berühre, eine Haltestelle zu er— richten. Redner verwies auf den außerordentlich starken Ver— kehr mit Charlottenburg. Die angelegten Haltestellen in Bellevue und am Zoologischen Garten seien fast zwei Kilo⸗ meter von einander entfernt; von, dem Mittelpunkt zwischen beiden, von dem hier die Rede sei, be— trage die Entfernung zur nächsten Station daher etwa einen Kilometer und bei den Verkehrsverhältnissen großer Hauptstädte passe für diese Entfernung nicht mehr der Begriff erreichbarer Nähe. Unmittelbar an der geforgeten Haltestelle befinde sich das große, schon völlig aptirte Bauterrain der Hamburger Immobiliengesellschaft, die Königliche Porzellan manufaktur und ältere bereits bebaute Theile Charlottenburgs. Er empfehle deshalb dringend die Annahme des Antrages des Prinzen Handjery.

Der NRegierungskommissar Geheime Oher-Regierungs-Rath Frölich ertheilte die Versicherung, daß die Regierung die Sache weiter in Erwägung nehmen werde, erklärte indessen, daß die Regierung bisher ein Bedürfniß für diese Haltestelle nicht habe anerkennen können. Der Kommissar erklärte sich mit dem Kommissionsantrage einverstanden, aber entschieden gegen den Antrag Handjery.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und der An— trag des Abg. Prinz Handjery mit großer Majorität ange— nommen.

Die Petitionen verschiedener Grundbesitzer aus Schleswig— Holstein auf Anerkennung der auf ihren Grundstücken lasten— den „stehenden Gefälle“ als Grundsteuer und dementsprechen⸗ den Wegfall derselben vom 1. Januar 1878 ab wurden auf Antrag der Agrarkommission der Regierung zur Erwägung ö . 4 .

ezüglich einer Petition der Gemeinde Christophswalde (Kreis Landsberg a. W.) um Abhülfe gegen die ö Ge⸗ fahr der Versandung durch entstandene Sandwehen, beantragte die Agrarkommission: „In Erwägung, daß die Petenten den Instanzenzug nicht eingehalten hätten, zwar über die Petition zur Tagesordnung überzugehen; in Erwägung jedoch, daß die Beschwerden der Petenten dringend der Abhülfe bedürften, die Regierung zu ersuchen, ernstlich ins Auge zu fassen, wie Ka⸗ lamitäten der beregten Art dauernd zu beseitigen seien“.

Auch dieser Antrag wurde angenommen. Nachdem der Präsident mitgetheilt hatte, daß er soeben die Nachricht er— halten habe, daß das sog. Zuständigkeitsgesetz vom Herren⸗ hause mit Ausnahme des 58. F angenommen sei, vertagte sich das Haus um 41½ Uhr auf Dienstag 1 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Die „Statistischen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ enthalten einen Artikel: ‚Die badische Schuljugend nach Farbe der Augen, der Hagre und der Haut“, in welchem die Ergebnisse einer im Jahre 1875 auf Antrag der deut schen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte vom Großherzoglichen Oberschultath angeordnete Erhebung über die Frage der Augen, der Haare und der Haut der Schüler der Volks⸗ und Mittelschulen niedergelegt sind. Die Erhebung bezog sich auf 249 002 Knaben und Mädchen (etwa 85 M der Zahl aller Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahre). Von deesen hatten hlaue Augen S1 855 oder 32 87 Jο (einschließl. 1 rothäugiges), graue Augen 76416 oder 30,69, braune Augen 90731 oder 36,44 */ (einschließl. 14 schwarzäugige); blonde Haare 145564 oder 53, 46010 (ein- schließl. 7 weiß 471 rothhaarige), braune Haare 9b 7651 oder 38,87 /, (einschließl. 2.0 rothhaarige), schwarze Haare 6687 oder 2,67); weiße Haut 216 858 oder S7, 09 υά, braune Haut 32144 oder 12 915/09. Nach der Farbe der Auzen und der Haare fanden sich folgende Kombinationen: blonde Haare 60 989 oder 74,51 6o blaue Augen, 46986 oder 61,49, graue Augen, 37589 oder 41,43 e braune Augen; braune Haare 20 8413 oder 25,46 υ blaue Augen, 27 333 oder 35,7 so graue Augen, 48570 oder 55,53 (/o braune Augen; schwarze Haare. 23 oder O. 03 oo blaue Augen, 2092 oder 2.74 o graue Augen, 4572 oder 5,04 co braune Augen; oder blaue Augen 60 989 oder 41,90 C blonde Haare; 26 843 oder 21,64 Cο braune Haare, 23 oder O34 9υ/ schwarze Haare; graue Augen 45 986 oder 32,28 (0 blonde Haare; 27 338 oder 28,26 (so braune Haare; 2092 oder 31,29 ouo schwarze Haare; hraune Augen 37 589 oder 25,82 lo blonde Haare; 48579 oder 50,20 9 o braune Haare, 4572 oder 68,37 , schwarze Haare. Nach der Farbe der Augen, der Haare und der Haut ergeben sich folgende Kombi⸗ nationen (wobei die 158271 Blau. und Grau ⸗Aeugigen als hell⸗ farbige jzusammengefaßt sind): weiße Haut: 107 538 blondes, 36 997 braunes, 84 schwarzes Haar und helle Augen; 37 403 blondes, 34 643 brauncz, 193 schwarzes Haar und braune Augen; braune Haut: 437 blondes, 11 184 braunes, 2031 schwarzes Haar und helle Augen; 186 blondes, 13 927 braunes, 4379 schwarzes Haar und braune Augen. In Prozenten aller Kinder: weiße Haut: 453,19 c/o blondes, 14,86 , braunes, O03 o schwarzes Haar und helle Augen; 15.62 0 blondeß, 13,91 o braunes, G8 oo schwarzes Haar und braune Augen; braune Haut; 18 Co blondes, 4,49 braunes, 0, 82 oo schwarses Haar und helle Augen, O,. 07 c O blondes, 5.59 Ig braunes, 1,B76 oo schwarzes Haar und braune Augen. Vorherrschend sind hiernach die Typen mit bellen Farben und stebt der reine belle Typus (helle Augen, Haare und . in erster Linie. Die dunklen Typen jusammen, namlich alle raunhäutigen und die braunäugigen mit duntlem Haar zusammen machen nur 26,80 o, aug. Es sei anzunebmen, daß daz bei der Schuljugend vorgefundene Verhältniß nicht nur für die ganze Jugend, sondern auch für die ganze Bevölkerung gelte.

unst, Wissenschaft und Literatur.

Kopenbagen, 14. Februar. Die grohe Königliche Biblioihek hat im Finanziahre 1879/89 für die Abtheilung für dänische Literatur von 164 Buchdruckern 1418 Zeitungen, 201 Zeitschriften, A 06 Bücher, 575 Gesänge und von 4 Theatern die Zettel erbalten. Antiquarisch wurden 583 Werke und 12 Gesänge erworben. Vom Generalstabe und 16 Litbographen wurden 506 Nummern, bestehend aus Karten, Plänen, Büchern, Porträt ꝛc., eingeliefert. Die Abtheilung für ausländische Literatur wurde um 2030 Bände vermehrt. Einem früher getroffenen Uebereinkommen n. fand im Jahre 1879 jzwischen der großen Königl. Bibliothek und dem Smithsonian In⸗ stitution in Washington der erste Austausch von offiztellen dänischen und nordamerikanischen Drucksachen statt. Die ganze Vermehrung der Bibliothek beteug 7585 Bände, 991 Lieder und Gesänge und 4 Theaterzettel. Die Handschriftensammlung ist durch mehrere interessante Sachen bereichert worden, u. A. durch einige Exemplare von den heiligen Büchera der Buddhisten, ein Pali⸗Fragment aus Bangkok ꝛ(. Von den Handschristen sind seit 1872 durch Vermitte⸗ lung fremder Bibliotheken und Archive sehr viele an ausgländische, namentlich deutsche, Gelehrte ausgeliehen worden; es erhielten u. A. zwei Papierhandschriften aus dem 15. Jabrbundert mit deutschen Ghrontken Dr. L. Weiland in Berlin, ältere Handschriften Professor Frengdorff in Göttingen, Dr. Hille in Schlegwig, Dr. Foerster in Bretlan, Professor Mommsen in Berlin, r fc; Usinger und Professor Weinhold in Kiel, Archivar Bencke in Hamburg, Dr. Köl- bing in Breslau, Dr. Cardanusß in Bonn, Dr. Val. Nose und Gebeimrath Waitz in Verlin ꝛc. Die Ausgaben der Bibliothek be⸗

trugen im gedachten Finanzjahre 52 393 Kronen.

des Arutschrn Reichs- Anztigers and Königlich Prenßischen Staatz · Anzeigers: Berlin, 8. J. Wilhelm ⸗Straße Re. 32.

aner ate für den Deutschen Keichs⸗ und Könial. Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ . . . register nimmt an! die Könlgliche Expedition 1. Zteckbriele und Urꝑtersnchangs-Sachen.

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Z. Ss bhastationsn, Anfgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkiete, Verpachtunges, Bubmissionsn eto.

¶. Verloesnag, Amortisation, Jinszahlung

XR 3. 8. V. von êflentliehen Papieren.

X.

Fuseratt e5men aan die Annvneen⸗Sxptdittonen des „Invellzzudant /, findelf Mosse, aa sen stelrt & Begler, G. 8. Danbe R Co., X. Schlstte, Bütines & æzter, sowit allt übrigen gräßern

Deffent licher Anzeiger.

Industrielle Etrhlisssmentz, Fabriken and Grosshandel.

dtn Eekanat:a achangen Iiternrische An igeꝝ. Thester- Anzeigen.

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In der Börsen-

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Handeltmann. Wilhelm Wilsnack, wegen Unter⸗

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Steckbrief und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗ Erledigung. Der hinter den

schlagung in den Atten L. R. II. Nr. 971 de 1880 unter dem 29. Januar d. Is. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 18. Februar 1881. Königl. Landgericht J. Der Untersuchungstichter. Johl.

Steckbriefs ˖ Erledigung.

Der gegen den Restauratenr Ferdinand Hunds⸗ dörfer wegen Betruges unter dem 14. Januar 1851 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 16. Februar 1881. .

Königliches Amtsgericht J. 34. Abtheilung.

5113

. ,, Gegen den früheren Restaurateur Anton Schley, zuletzt Inspeltor in Karnewlo und Ambach bei Nakel, geboren den 12. Mai 1857 zu Blankwitt bei Fiatow, welcher Anfangs Januar d. J. von Krojanke flüchtig geworden ist und sich in früheren Jahren in Bromberg und Ju Groß⸗ Born bei Ratzebuhr aufgehalten hat, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen wissentlichen Meineides rer⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in kas Central Gefängniß zu Cöslin abzuliefern. Cöslin, den 17. Februar 1851. Der Untersuchungẽk⸗ richter kei dem Königlichen Landgerichte.

Durch Beschluß vom 16 November 1880 ist jeder der Cigarrenarbeiter Phylipp Fiech und Hermann Grewe, früher hier. deren Aufenthalt unbekannt ist, weil sie in der Strafsache gegen Heider & Kons. D. 889. 80. trotz ordnungs mäßiger Ladung als Zeugen in einem Termine ausgeblieben sind, zu iner Gelestrafe von 20 ½, im Unvenrmögengfalle zu vier Tagen Hast, bestraft, und ist die öffent⸗ siche Zustellung dieses Beschlusses in Gemãßheit des §. 40 der Strasprozeß Ordnung erfolgt. Die Polizei behörden ꝛc. werden ergebenst ersucht, uns Nit. theilung zu machen, falls der Aufenthalt des ꝛc. Fiech oder Grewe bekannt sein sollte, Goldberg, den 16. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

ö Aufgebot.

Die . , oder Eigenthuümer nachbezeichneter Gegenstände: . I) des von dem Klempnersehn Fritz Vieweg am 21. Juni 1877 auf der Gartenstraße in Rybnik gefundenen Betraget von L 10

2) des von der Arbeiterfrau Franziska Zimon am 7. Janvar 1880 auf der Bahnhofs promenade hierselbst gefundenen Betrages von 5 , .

3) des von der Frledericke Schaeffer am 24. Juni 1880 vor dem Kaufmann Hoenigerschen Hause bierfelbst gefundenen Betrages von 3 (6 und

1 65sterreichischen Guldenstücks, 5

4 eines am 26. November 1879 zu Rybnic einer Frauen persen, welche sich als die Wittwe Caroline Urbanek aus Zawodzie ausgab, abge⸗ nommenen Korbes, enthaltend eine weiße Ober⸗ tasse, zwei weiße Obertassen mit braunen Streifen von Steingut, ein Portemonnaie mit

6 J Inhalt, jwei schwarze Frisir kämme mit zinnerner Einfassung, ein Paar grüne Man— schettenknöpfe und drei dergleiche Hemdknöpfe, ein Paar schwarze Manschettenknöpse und iwei dergleiche Hemdknöpfe, iwei Stück schwarzen

Zwirn, ein Packet weiße Bändchen, sieben Packete Befaßzspitzen, zwei weiße Taschentücher, darunter

eins inst H. L. 1. gezeichnet, ein Packet Haar⸗ nadeln, ein Paar Handschuh,

väterlichen, aus zwei zusammengelegten Kossathen⸗ gütern bestandenen Grundstücke zu Frenz, woraus dem Verkäufer und dessen Ehefrau, Eleonore Sophie Börnecke, geb. Börnecke, 256 Thlr. S 750 n vierprozentige rückstäu⸗ dige Kauf- (Tagezeit.) Gelder, und deren Tochter, Wilhelmine Börnecke, später verehel. Mansfeld, zu Gr. Wülknitz 1400 Thlr. = 1866 M ebenfalls mit vier Prozent verzine⸗ siche elterliche Beihülfe, sowie den vorge⸗ nannten Eltern ein Auszug hypothekarisch zu— estanden 3 Der a der Urkunde wird aufge⸗ ordert, spätestens in dem auf ann den 29. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, . vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Zahl 15,

melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 18. Dezember 18580. Herzogliches Amtsgericht. II. 46 Gust. Holzmann.

5151

Bekanntmachung und Aufgebot.

355

als: Wohnhaus, Stall und Anbau,

Dienstag, 12. April 18581, 12 Üühr Mittags,

auf

damit gel den werden.

Dannenberg, 16. Februar 1831. . Königliches Amtsgericht. J. gez. Sander. Brehm, A. G. Sekretär, Gerichteschreiber Königl. Amtsgerichte.

650

Verkaufsproklam und Aufgehot.

wesens allbier angeordnet

Freitage, den 22. April d. J.,

beraumt.

legitimationslosen Frau, welche sich als rie der Gerichtsschreiberei allhier eingesehen werden.

Frau des Invaliden Franz Langer, Johanna, geborene Dembrowski, aus Nr. 14 bei Zaborze

außgab, abgenommenen Korbes, enthaltend:

Paar lederne Damenstiefeletten mit Glanzleder⸗

kappea,

den sind,

2 r l chlossen werden. ) eines dem Schmiedegesellen Joseph Zogalla aus wesengz gegenüber, ausge h ] ö 1 am 18. hier ember 1880 auf ber Giei. Harburg, den 18. Feb uar 1881.

witzer Straße in Rybnik von dem Kutscher i . , , 1 August Bonk abgengmmenen Zaumzeugs, über ornemaun.

dessen redlichen Erwerb Zogalla sich nicht auke—

zuweisen vermocht hat, ;. werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 25. April er., Vorm. 11 Utz, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 48

unseres Gerichtsgebäude anstehenden Termine an; ; ö zumelden, widtigenfall ihnen nur der Anspruch auf Behuft . : Heraußgabe des durch den Fund erlangten und lur perden auf den ĩ rag Zeit der Erhebung des Anspruchs nech vorhandenen . zu , tz o 3 Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber aus- 36 ange g ger ' l f ear, i

geschlossen wird. Rybnik, den 10. Februar 1851. Königliches Amisgericht. Abtheilung III.

31719 Aufgehot.

Lüsse, A. S. Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

J Aufgebot. n Eintragung einer Very sãndung des Schiffers Joachim Eintragung auf die dem

arlen in dem Brigg⸗

von hier,

schiff Harmonie

Mittwoch, ie, , Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,

aeb. Börnecke (Bernecke), und deren am werden sollen. Genf Ich 8 Ehemanns, gewesenen Barth, den 14. Februgr 1851.

Auszügers Andreas Friedrich Börnecke (Berneck) sen. zu Frenz, zugleich die zu ihnen gehörige . 66 Oeffentliche Aufforderung. Dag k. b. Amtsgericht Kitzingen hat am 17. Fe⸗ Erüar 1881 folgende öffentliche Aufforderung er⸗

Wittwe Wüilheimine Mansfeld, geb. Börne

(Berneck, zu Gr. Wültnitz für sich, haben das Aufgebot folgender, ihnen angeblich verloren ge⸗

gangener Urkunde:

Aus dreas Friedrich Börnede lassen: k für sich, seine e m Eger, geboren am 29. August d' Kinder ertheilten beglaubigten 18533, un ; ö ö ke vom vormaligen Herzogl. Justijz⸗ Wilbelm August Eger, geboren am 14. Fe

Königliches Amtsgericht. J.

amte Eöthen bierselbst unterm 6. und 12. Sep⸗ bruar 1838,

tember 1818 ausgefertigten Kaufbriefs seines l welche mit ihren Eltern, den Bauerseheleuten Wil⸗

belm und Era Maria Eger in Buchbrunn, im Jabre 1840 nach Nordamerika ausgewandert sind und seitdem vermißt werden, werden auf Antrag bres Pflegers, des Oekonomen Georg Kordwig von Buchbrunn, aufgefordert, bis spärester s Freitag, den 16. Dezember 1881,

früh 9 Uhr, . bei dem k. b. Amtsgerichte Kitzingen sich persönlich oder schristlich anzumelden, widrigenfalls sie fäͤr todt erklärt werden würden. Innerhalb dieses Termines oder amibezeichneten Taze sind Erbansprüche an die Verschollegen um so siche⸗ rer geltend zu machen, als außerdem das für Letztere vormundschaftlich verwaltete Vermögen im Betrage von beiläufig 450 Æ nach Maßgabe des fränkischen Landrechts den bekannten nächsten Anverwandten überlassen würde. . Zugleich werden alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde zu geben vermögen, aufgefordert, dem k. b. Amtsgerichte Kätzingen hier— über Mittheilung zu machen. Kiyingen, den 17. Februar 1881. ö. Gerichts screiber des k. b. Amtegerichts Kitzingen.

ältesten Sohns, Cossath Andreas Friedrich Börnecke Jan. zu Frenz, über die Hälfte der

anberaumten AUufgebotstermine seine Rechte anzu,

Bekanntmachung. Das k. b. Amtsgericht Memmingen hat unterm Heutigen nachstehendes

In Sachen betreffend die Zwangs rersteigerung der dem Abbauer Heinrich Büsch gehörigen, zu Kl.⸗ Gußborn unter der Nr. 29 belegenen Abbauerei wird Termin zum öffentlich meisibietenden Verkaufe der gedachten Abbauerei, bestehend aus dem Karten⸗

Antrag det Webers Florian Wölfle von Grub, Gem. Legau, den am 27. borenen Ludwig Müller, ohne Sew ̃ Jahre 1815 als Soldat nach Frankreich eitdem verschollen ist, für en genannten Ludwig g in der öffent⸗

erbe, von Legau, welcher im marschirt sein soll und f todt zu erklären, ergeht an d Müller die Aufforderung, spätesten lichen Sitzung vom Freitag, den 16. Deze Vormittags 19 Uhr, bei dem k. Amtsgerichte Memn lich oder schriftlich zu melden, w todt erklärt würde. . 36 , ,. n Muller gegenüber erbb . . bei Vermeidung der Nich zotsberfahren zu wahren. ; rerwähnten Ludwitz hierüber so b Amtsgericht allhier M

. 354 . blatt 1 Parzelle Nr. 13, 134 183 der Grundsteuer⸗

mutterrolle aufgeführten, 1 ba O4 a 84 qm großen Grundstücken, vebst darauf befindlichen Gebäuden,

mber l. Irs.,

ningen sich persön⸗ idrigenfalls er für an hlesiger Gerichtsstelle angesetzt, wozu Kauflustige , . .

ĩ order Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den erechtigt sind, aufgef ; Velkaufsobjekten Eigenthums⸗ Näher ⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmel⸗ dung solcher AÄAnsprüche zu dem obigen Termine unter Lem Verwarnen hiermit geladen, daß für den Nichtanmeldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der fraglichen Grundstücke verloren geht.

tigung im Aufge Wer über das Leben des vo Müller Kunde geben kann, lat möglich dem k.

amingeu, 17. Februar 1881. 64 ; Gerichtsschreiberei

soiz31 Bekanntmachung.

Die Hypotbekenurkunde über das mit 5 o/o jährlich

verzinsliche, auf der dem Franz Nitschke gehörigen Gärtnerffelle Nr. 28 Peisterwitz in Abtheilung III. des Grundbuches unter Nr. 15 für den Häusler Daniel Schaar zu Peisterwitz eingetragene Darlehn von Einhundert Thalern, ist durch Urtheil vom 15. Februar 1881 für kraftlos erklärt worden.

Ohlan, den 15. Februar 1881. Königliches Amtegcricht.

31653 Bekanntmachung.

Der am 14. März 18326 zu Senne itz geborene

Ockonem Johann Gottlieb Wilhelm Haedicke, Sohn des Anspänners David Wilhelm Haedicke und dessen Ehefrau Johanne Caroline Henriette, geb. Weber,

seit dem 5. Februar 1852 mit Dorothee Auguste Haedicke verheirathet, später in Wahren, zuletzt in Halle a / S. wohnhaft, hat, sich am 4. Mai 1864 von h'er entfernt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben. Auf Antrag der verehelichten Haedicke, Auguste, geborene Hacdicke, werden der Johann Gottlieb Wilhelm Haedicke oder dessen un⸗ Fekannte Erben aufgefordert, sich spät stens in dem

am j4. Oktober 18531, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsftelle, Zimmer Nr. 31, anbe— raumten? Termine zu melden, widrigenfalls der Jo⸗ hann Gottlieb Wilhelm Haedicke für todt erklärt wird. ö

Halle a. S., den 12. Dezember 1880.

Königliches Amtsgerickt, Abteilung VII.

lissss! Bekanntmachung.

Der am 2. März 1845 geborene Häuslersohn Carl Wilhelm Kunze aus Groß⸗Jeukwitz, über dessen Aufenthaltsort seit 19 Jahren nichts belannt geworden ist, soll auf den Antrag des Abwesenheite⸗ pflegers für todt erklärt werden. .

Ber Earl Wilhelm Kunze, sowie dessen unbe⸗ kannte Erben werden daher aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgericht spaätestens in dem W aufen 22. April 18381, Vormittags 10 utzr, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls Carl Wilhelm Kunze für tödt erklärt, die unbekannten Frben mit ihren Ansprüchen auf dessen in 87 33 3 bestehenden Vermögen aus geschlossen, letzteres

aber dem Fiskus wird zugesprochen werden.

Loewen, den 22. Juni 1880. Königlich.s Amtsgercht. J.

des . Amtsgerichts.

J U Nachste hen z das Königliche Amtsg

des Hautbesitzets und Kaufmann? E. H. Berg⸗ mann zu Schweidnitz, Klägers,

gust Reichelt, Beklagten t, dessen Aufenthalt

In Zwangevollstreckungssachen des Magistrats zu ö ö . der dortigen Kämmerei, ider den Maurergesellen Friedrich Wilhelm Scheel daselbst ist die Subhastatlon des dem Letzteren ge, hörigen, an der Feldstraße zu Harburg unter ir, 9 belegenen, mit der Hyp. Nr. 1241 versehenen Bürger⸗ und wird zum meistbie⸗ tenden Verkaufe des Bürgerwesens die Sitzung am

den Messerschmied Au frũher zu n wohnhaf jest unbekannt.

3 Objckt: 75 16 . klagten zur mündlichen Ver⸗ vor Ein Königliches und werde b

Ich lade den Beklag handlung des Rechtestreits Amtegericht in Beklagten zur Zablung von 75 M6. nebst

eit der Klagezustellung zu verur⸗ rläufig voll⸗

Morgens 11 Uhr, im biesigen Gerichtelokale an⸗ Schweidnitz, Die Bedingungen für den Verkauf des Bürger⸗ wesengz, welches wesentlich aus dem erst 1879 reu erbauten, massiven Wohnhaujse und dem massiven 5) eines am 26. November 1859 zu Rybnik einer Hintergebäude besteht, können vor dem Termin auf

5 Zinsen s klagezuf theilen; auch das Urtheil für vo streckbar zu erklären. wird mit dem Bemerken, ür den Beklagten auf den 2. Mat 1881, 10 Uh angesetzt ist, dem Beklagten, Reichekt, dessen Aufentbalt ur öffentlich zugestellt. Schweidnltz, den 11. Der Gerich des Königlichen Amtegerichts. III.

daß Termin zum Erschei⸗

uagleich werden gesetzlicher Vorschrift gemäß alle 65 6 an das zu verkaufende Bürgerwesen ein Eigenthums⸗, Näber, lebnrechtliche, fideilommissa⸗ rische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, ins⸗ besondere auch Servituten 6 e n, , ö ĩ z 1 eld zätesten, ser' Röcke, welche dem Tagelöbner Bienek zu besizen glauben, zu deren Anm— ung sr . * , Kgrf t . August 1879 im anberaumten Verkaufstermine unter dem Ver⸗

naßli -genom or- warnen geladen, daß die nicht r k ihren Ron dem? neuen Erwerber des Bürger⸗

r Vormittazs, Messersckmied August bekannt ist, hiermit

Februar 1881.

sich Meldenden mit

d Ansprüche an den Nachlaß des n sech Monin n den, nr Johann Splvester Huwald ihre Erbansprüche geböriz begründet und be Vermeidung des Verlustes der⸗ lsteatuß

n und! spätestens im Auf- dem ein für allemal angedreh

Forderungen un veistorbenen Justiz⸗“ zu Uetersen sind bei selben, innen 12 Woch

botstermin am: . Sonnabend, den 18. Juni 1851, Morgens 10 Uhr, anzumelden.

18. Februar 1881. 38 Amtsgericht.

rechtebebörig hier Uetersen, den

er Schödensack, ö 2 Königlichen Amtsgerichts. Im Namen des betreffend das Auf

J. I. P. G., berechtigten Realgläubiger aufgefordert, Gerichtsschreiber d

bre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf

In Sachen, aläͤubiger des zu mannes Emanue Amtsgericht zu Ober⸗Glogau am für Recht erkannt;

Ansprüchen an den Nachl Emanuel Diensifertig zu Maßgabe autzuschli rechtigt sind, sislalerben ins Nachlaß mit des Erklassers aufgekommenen zung der angemeldeten Ansyr d und die Kosten des Verf

aus der Masse zu entnehmen.

an hiesiger Gerichtsstelle, a n. 3. cen r.

i iti e m 11. April 1851 raumten Termine anzumelden un zu be zen, , 63 Vor bie Hhen ir widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus geschlossen ekannten Gläubiger mit as des Handelt mannes ö Sber, Glogau mit der felben, werden' die Inhaber dieses Sparlassenbucbs, ßen, Daß dieselben nur be. sowie Alle, welche Rechte aus ihm geltend zu machen Ansprüche gegen die Bene. haben, aufgesordert, dieselben spätest nns in dem am oweit gelkend zu machen, als der 30. Scytenber iS881, Vorm. 11 Ihr, an unserer Autschluß aller seit dem Tode Ferichtzstell, im Geschäftgraume Nit. 5, a. deraum. Nutzungen durch ten Termine anzumelden und die Urlunze vorzu⸗ isprüäche nicht fegen, widtigenfalls siz für kraftloꝝ erkläct wzrzen

erschöpft wir ahrens

z1393 K lztzsa! ghürng Friedrich Christign. Cgzl

Daniel Gradhäandt, geboren den J. Juli 1806, (in ehelicher Sehn des im Jahre 1827 verstorbenen

Ghirurgzus Johann Friedrich, Gradhandz hierselbst und deßsen am 30. August 1850 verstor · kenen zweiten Ehefrau Maria Catharina, ge borenen Starck, hat sich im Jahre 18385 nach Amerika begeben, hat aber seit dem von ihm aus Galveston unterm 23. April 18310 an seine genannte Mutter gerichlesen Briese keine weiteren Nachrichten von sich hierher gelangen lassen und ist seitdem verschollen. Da derselbe, wenn er sich noch am Leben befände, sein 70. Lebenkjahr überschritten haben würde, fo wird derselbe auf den Antrag seiner beiden Schwestern, der unverehelichten Louise Friedrike Helene Gradhandt und der Lehrerin Johanna Henriette Lisette Gradhandt hierfelbst, hierdurch peremtorisch geladen, binnen sechs Monaten a dato sich hier zu gestellen oder von seinem Leben und Aufenthalte hierher Kunde ju geben, unter dem ein⸗ sür allemal angedroheten Nachtheile, daß er sür fodt wird erklärt und über sein Vermögen den Rechten gemäß wird verfügt werden. . Zugleich werden auf weiteren Antrag der rorge⸗ nannten beiden Schwestern des verschollenen F. Chr. C. D. Gradhandt für den Fall, daß dieler sich auf Die an ihn erlassene Ladung nicht melden ö. demzufolge sür todt würde erklärt werden, alle Die jenigen, welche ein näheres oder gleich abe s Gtt⸗ recht, als die Ertrabentinnen, an den Nachlaß des⸗ selben zu haben vermeinen, hierdurch peremtorisch 9 59) , sechs Monaten a dat schei nigt z Wa sengerichte⸗Registratur anzumelden, unter zur Wa sengerichts Reglstt ,,, , die genannten Extrahentinnen oder dle sich Melden. den und Legitimirenden für die rechten Erhen wer⸗ den angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeunniß ausgestellt erden soll, die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Dand lungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschest getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig in sollen. ‚. l e. im Waisengerichte. Rosteck, den 10. De⸗

ember 1880. . in, Anton Moeller, Seer.

gebot der a g . Ober Glogau versorbenen Handels⸗ 1847 ,, I Dienstfertig bat dag Königliche ; Dh auf den Namen der Geschwister Johann 19. Januar 1881 Fräerrich Wilhelm und Fri dnl Eduard Gmil

Lucht lautende Sparkassenbuch Nr. 1351 der Kreit⸗

ibren sparkaffe in Neustetlin, über 164 1 30 , ist ver⸗

loren gegangen. Auf Antrag des Vormundes der⸗

wird. Neunstettin, den 9. Januar 1881. Königl. Amte gericht. III.

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