1881 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Se. Majestät der König haben Allergnärigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An—

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien

zu ertheilen, und zwar: ; des Großkreuzes des Groß—

herzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsam—

keit oder vom weißen Falken: dem Staats- und Kriegs-Minister, General der Infanterie von Kameke; des Großkreuzes des Großher⸗

zoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des

Großmüthigen:

dem General-Lieutenant von Thile, kommanbirenden

General des VIII. Armee-Corps; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Obersten von Gélieu, beauftragt wit den Ge— schäfsten als 1. Kommandant von Coblenz und Ehrenbreit—

stein; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗

herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps

des Großmüthigen:

dem Oberst-Lieutenant von Beczwarzowsky, à la suite

Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm IV.

des

(1. Pommerschen) Nr. 2, Inspecteur der militärischen Straf—

anstalten; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗

burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone: dem Major von Leithold, à la suite des 7. Westfäli⸗ schen Infanterie⸗Regiments Nr. 55 und vom Nebenetat des

Großen Generalstabes; sowie * des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses:

dem Hauptmann Haberling im 6. Westfälischen In-

fanterie⸗Regiment Nr. 55, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗-Ministerium.

Auf den von Sr. Majestät dem Kaiser und König genehmigten Vorschlag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin sind der

Frau Staats-Minister Friedenthal und der verwittweten

, General-Lieutenant Gräfin von Oriolla die erledigten

tellen ini Kapitel der ersten Abtheilung, sowie der verwitt⸗ weten Frau Geheimen Kommerzien⸗Rath Borsig, gebornen

Praschl, die erledige Stelle im Kapitel der zweiten Abthei⸗

lung des Luisen-Ordens Allergnädigst verliehen worden.

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Vize⸗Konsul zu Cronstadt, Wm. Lüders, ist gestorben.

Bekanntmachung.

Annahme und Beförderung telegraphischer Postanweisungen.

Vom 1. April ab kommt sür die Annahme und Be⸗ förderung telegraphischer Postanweisungen ver— suchsweise die beschränkende Bestimmung in Wegfall, nach welcher sowohl am Einzahlungs- als auch am Bestimmungs⸗ orte eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegraphenanstalt sich befinden muß. ;

Bei telegraphischen Postanweisungen, welche an Orten ohne Telegraphenanstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs Telegramm von der Annahme⸗Postanstalt mit der nächsten Post gelegenheit der am schnellsten zu er⸗ reichenden Reichs-Telegraphenanstalt als Einschreibsendung zu⸗ geführt. Für Letztere hat der Einzahler Porto und Einschreib— gebühr im Voraus zu entrichten.

Ist eine telegraphische Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Postorte gerichtet, so erfolgt die Weiterbeförderung des betreffenden Ueberweisungs⸗ Telegramms von der letzten Telegraphenanstalt bis zur Be—⸗ stimmungs⸗-Postanstalt ebenfalls mit der nächsten Postgelegen— heit als Einschreibsendung. Es ist in das Belieben des Ein⸗ zahlers gestellt, ob er das Porto, die Einschreib⸗ und die Eil⸗ bell lb lh für diese Sendung vorausbezahlen, oder die Be⸗ richtigung dem Empfänger überlassen will.

Telegraphische Postanweisungen nach Orten ohne Post— anstalt werden von der letzten Postanstalt dem Empfänger durch Eilboten zugeführt. Für die Bestellung telegraphischer Postanweisungen durch Eilboten kommen die für die Eil— bestellung gewöhnlicher Postanweisungen im 5§. 21 der Post⸗ ordnung festgesetzten Gebühren zur Erhebung.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch im Verkehr

mit Bayern und Württemberg Anwendung. Berlin W., den 25. Februar 1881. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

fend die in der

Bekanntmachuna. Unter Bezugnahme auf den in Nr. 41 des Deutschen

Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers abgedruck⸗

ten Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 15. Februar, betref⸗ r r Zeit vom 1. August bis 15. November d. IS. zu Paris stattfindende internationale Ausstellung für Eleltri⸗ zität, ringe ich hierdurch zur Kenntniß derjenigen, welche sich an dieser Ausstellung zu betheiligen wünschen, daß ich auf portofreie Anfragen nähere Auskunft über die Ausstellungs⸗ bedingungen und die Form der Anmeldungen ertheilen werde. Zu gleichem Zwecke werde ich in den Wochentagen, mit Aus⸗ schluß von Montag und Donnerstag, von 12 bis' Uhr in meinem Bureau, Französische Straße Nr. 33 c., zu sprechen sein.

Die Ausstellung ist nach dem von der französischen Ver⸗ waltung aufgestellten General-Reglement hauptsächlich für fol⸗ gende Gegenstände bestimmt:

Apparate für Erzeugung und Uebertragung der Elek— trizität; Apparate für das Studium der Elektrizität; Dar⸗ stellung der Verwendung der Elektrizität in der Wissenschaft, in Industrie und Schiffahrt, in der Heilkunde, im Bergwerks- und Eisenbahnbetrieb, in der Telegraphie, in der Kriegskunst; Darstellungen von der Kenntniß und Verwerthung der Elek— trizität aus der Vergangenheit; Bücher, welche die elektrische Wissenschaft und Industrie betreffen.

. Mit Rücksicht darauf, daß bereits am 31. März der für die Ausstellungsgegenstände erforderliche Raum dem französi— schen General-Ausstellungskommissar angegeben werden muß, ist der Schlußtermin für die Anmeldungen der einzelnen Aus—⸗ steller auf den 20. März festgestellt. meldungen können keine Berücksichtigeng finden.

Berlin W., den 25. Februar 18851.

Der Kommissar des Deukschen Reichs bei der Pariser Aus⸗

stellung für Elektrizität. El sasser, Geheimer Ober⸗Regierunge⸗Rath.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung des französischen General-Kom-

missars für die Pariser Elektrizitäts⸗Ausstellung

soll ein Theil des während der Ausstellung darzustellenden elektrischen Lichts als Ausstellungsgegenstand betrachtet,

ein anderer Theil als zur öffentlichen Beleuchtung der Ausstel— lung dienend angesehen werden. Von den Kosten der öffentlichen Beleuchtung übernimmt die Ausstellungs-Verwaltung einen angemessenen Theil. Das elektrische Licht kann je nach Wunsch der einzelnen Aussteller sowohl getrennt in besondern Räumen, als gemeinschaftlich im Hauptschiff des Ausstellungs⸗ gebäudes vorgeführt werden. Die Hersteilungskosten des als Ausstellungsgegenstand bestimmten elektrischen Lichts haben die Aussteller zu tragen; es liegt jedoch in der Absicht, eine Er⸗ mäßigung dieser Kosten durch Erlaß der Oktroi⸗Gebühren, für das zu verwendende Feuerungsmaterial, durch unentgeltliche Hergabe der Lampenträger ꝛc. herbeizuführen.

Die betreffenden Aussteller werden ersucht, mir bis spän testens den 9. März mitzutheilen: in welchem Umfange sie sich

ligen wollen. Berlin W., den 28. Februar 1881. Der Kommissar des Deutschen Reichs bei der Pariser Aus— stellung für Elektrizität. El sasser, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath.

7. Plenarsitzung des Reichstages, Mittwoch, den 2. März 1881, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung:

Berathung der Denkschrift über die Ausführung der An— leihegesetze. Erste und event. zweite Berathung der am 3. November 1880 zu Paris abgeschlossenen Uebereinkunft, be⸗ treffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe nebst Schlußprotokoll. Erste und event. zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Ge⸗ setzes vom 13. Februar 18755 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts Etats für das Etatsjahr 188 82.

Tönigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammerherrn von Normann zum Schloßhaupt— mann von Freienwalde zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Rostock, Ir. Richard Förster zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Kiel, und

den ordentlichen Professor an der Universität zu Dorpat, Dr. Rudolf Böhm zum ordentlichen Professor in der medi zinischen Fakultät der Universität zu Marburg zu ernennen; serner

schule 1. Ordnung zu Bielefeld

Später eingehende An—

dem Geheimen Registrator im Geheimen Civilkabinet, Wilhelm Benke den Charakter als Hofrath, dem Rittergutsbesitzer Gustav Mattheus auf Wald— dorf im Kreise Sprottau den Charakter als Oekonomie⸗Rath, dem. Hos⸗Musikalien⸗ und Buchhändler Zulius Hal—

nauer in Breslau den Charakter als Kommissions-Rath, und

dem Apotheker Aug ust Weber zu Ems das Prädikat eines Königlichen Hof-Apothekers zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Br. Niese in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg ist in gleicher Eigen— chat an die Universität zu Breslau versetzt worden.

An dem Gymnasium und der damit verbunde en Real⸗ ist der ordentliche Lehrer

Wilhelm Schlee zum Oberlehrer ernannt worden.

Königliche Bibliothek. In der nächsten Woche vom 7. bis 12. März c. findet

nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ord⸗ nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibl othek entliehenen Bücher stait. Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Hän— den haben, hierdurch aufgefordert, folche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die

Es werden daher alle

darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. ö Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer

Ordnung der Namen der Entleiher:

von A— II. am Montag und Dienstag, von J. R. am Mittwoch und Donnerstag, von 8. . am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 28. Februar 1851. Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober⸗Bibliothekar: Lepsius.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der Oberförster Schultz zu Nemonien ist auf die durch den Tod des Oberförsters Büsch erledigte Oberförsterstelle zu

Jammi im Regierungsbezirk Marienwerder versetzt worden. 3

Der Oberförster Kandidat Kroll ist zum Oberförster er— nannt und es ist ihm die Oberförsterstelle zu Nemonien im

Regierungsbezirk Königsberg verliehen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung. Die Kandidaten des Bau- oder Maschinenfachs, welche

die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. Is. abzulegen beabsichtigen, ,,, 1 , ö 1 ; Y aufgefordert, bis zum 31. März d. Is. sich schriftlich bei der mit Darstellung elektrischen Licht bei der Ausstellung bethei⸗ unterzeichneten Behörde, Voßstraße 35, zu melden und dabei

die vorgeschriebenen Nachweise und

Zeichnungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird demnächst das

Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen

unberücksichtigt bleiben.

Berlin, den 25. Februar 1881. . Königliche technische Prüfungskommission. Wiebe.

Berg g nt m g chunt g Durch 8. 15 in Verbindung mit §8. 88 des Gesetzes über

die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. . v. Is. ist die Königliche General-Kommission für die 8

rovinzen Pommern und Posen zu Stargard in Pommern vom 1. April d. Is ab aufgehoben, und es werden von diesem

Tage ah die bei derselben anhängigen Auseinandersetzungs⸗ sachen, soweit sie die Provinz Pommern betreffen, von der

Königlichen General-Kommission für die Provinz Branden⸗ burg zu Frankfurt a. O., und soweit sie die Provinz Posen betreffen, von der für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen zu Bromberg neu errichteten Königlichen General⸗

Kommission weiter bearbeitet werden.

Wegen der bevorstehenden Uebersiedelung nach Frank⸗ furt a. O. bezw. Bromberg wird die unterzeichnete Behörde

mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschast,

Domänen und Forsten am 1. März d. Is. ihre Thätigkeit im Allgemeinen einstellen und es können bei derselben in der Zeit vom 1 bis 15. März d. J. nur schleunige Sachen noch ihre Erledigung finden.

Die Behörden, Beamten und alle sonstigen Betheiligten ersuchen wir daher, Zuschriften aller Art, welche einer be⸗ sonderen Beschleunigung nicht be dürfen, in der Zeit vom 1. bis ult. März d. J. nicht hierher, sondern erst vom 1. April cr. ab an die Königlichen General⸗Kommissionen. zu Frankfurt a. O. bezw. Bromberg gelangen zu lassen.