1881 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Körte erwiderte, die Verhältnisse, welche dem Vor— redner Anlaß zu Ausführungen gegeben hätten, seien that⸗ sächlich durch die Vereinbarungen geregelt, welche schon vor Wochen in umfassendster Weise von der Reichseisenbahn⸗ verwaltung getroffen seien. Die sedes materiae sei neben dem Interesse der Landesvertretung insbesondere der Art. 44, wonach die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet seien, direkte Expedition im Personen- und Güterverkehr unter Gestattung des Uebergangs der Transportmittel, von einer 3 auf die andere einzurichten. Das Reichseisenbahnamt sei sich der ihm obliegenden Aufgaben gegen Staats- und Privatbahnen vollkommen bewußt. Bei der Prufung der beabsichtigten Aufhe⸗ bung oder Einstellung von Zügen habe es den Umstand in Erwä⸗ gung gezogen, ob dadurch etwa eine Schädigung des allge— meinen Verkehrs zu befürchten sei. Die Rücksicht, ob die Maß— regel für die eine oder die andere betheiligte Verwaltung finanzielle Nachtheile zur Folge haben könne, sei hinter diese Erwägung zurückgetreten. Das Augenmerk der Behörden habe sich darauf zu richten, ob dem Publikum ein direkter Verkehr erschwert oder aufgehoben worden sei. Eine schnellere Beför— derung in einzelnen Fällen sei nicht allein maßgebend; ent— scheidend allein bei der Prüfung sei die Frage, ob die Liefe— rungsfrist eingehalten sei. Diese Grundsätze seien auch gegen— über der Rheinischen Bahn zur Anwendung gekommen. Er hoffe, daß bei objektiver Beurtheilung der Verhältnisse das Verhalten des Reichseisenbahnamts als ein durchaus kor— rektes werde anerkannt werden. Dasselbe sei stets in gleicher Weise verfahren und könne nach Lage der Gesetzgebung und auch später Angelegenheiten gleicher Art nicht anders behandeln.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode machte darauf auf— merksam, daß derartige Erscheinungen, wie sie der Abg. Sonnemann gerügt habe, schon früher bei den Privatbahnen hervorgetreten seien, daß man aber damals Seitens der Freunde des Abg. Sonnemann keine Kritik geübt habe.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Gesandte von Nostiz-Wallwitz erklärte, daß die Initiative zur anderweitigen Instradirung von Gütern auf den sächsischen Staatsbahnen von Seiten der sächsischen Staatsbahnen, nicht von Seiten der sächsischen Regierung ausgegangen sei. Es habe bisher ein Verkehr von Sachsen nach Frankfurt über Hof in Konkurrenz mit der Thüringischen Jahn und den an⸗ schließenden Bahnen bestanden. Dieser Verkehr sei, wenn er (Redner) recht berichtet sei, in Verfolg der zwischen der preußischen Staatsbahn verwaltung und den süddeutschen Anschlußbahnen getroffenen Vereinbarung von der letzteren der sächsischen Staatsbahnverwaltung gekündigt worden.

Der, Abg. Berger, bedauerte, daß der Vertreter des

Reichs-Eisenbahnamts sich über den vom Abg. Sonnemann an⸗ geführten speziellen Fall nicht geäußert habe. Die Ansicht desselben, daß das Reichs⸗Eisenbahnamt nur darüber zu wachen habe, daß das öffentliche Verkehrsinteresse durch die Konkurrenz der verschiedenen Bahnen nicht geschädigt werde, sei als be⸗ rechtigt nicht anzuerkennen, vielmehr sei es die Pflicht der ge— nannten Behörde, auch die berechtigten Interessen der Privat⸗ bahnen zu schützen. Art. 42 der Verfassung schreibe aus— drücklich vor, daß die deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs, wie ein einheitliches Netz zu verwalten seien. Hieraus folge die Pflicht, daß die Güter auf dem kürzesten ,,,. ihren Bestimmungsort befördert würden. Erfolge die eförderung aus Rücksichten der Konkurrenz auf großen Umwegen, so sei dies eine Verschwendung von Be— triebskraft, welcher entgegenzutreten die Pflicht der Aufsichts— behörde sei. Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗-Rath Körte glaubte daran festhalten zu müssen, daß das Reichs⸗Eisenbahnamt, sofern nicht das öffesrWtliche Verkehrsinteresse geschädigt werde, den konkurrirenden Bahnen gegenüber eine völlig neutrale Stellung einzunehmen habe. Ob die Eisenbahnsendungen auf einer etwas kürzeren oder längeren Route an ihren Bestimmungsort gelangten, könne für die Behörde kein Grund zum Einschreiten sein, wenn darunter die Schnelligkeit und Promptheit der Beförde⸗ rung nicht leide.

Der Abg. Rickert schloß sich der Auffassung des Abg. Berger an, wenn er sich auch nicht verhehle, daß dessen For⸗ derung vorläufig ein frommer Wunsch bleiben werde. Eine bereitwilligere Berücksichtigung hoffe er in Bezug auf die schon im vorigen Jahre angeregte Frage zu finden, ob es nicht möglich sei, eine Erleichterung des Baues von Lokal⸗ und Sekundärbahnen dadurch herbeizuführen, daß die Militär⸗ und die Postverwaltung ihre Anforderungen an die Leistungen dieser Vahnen ermäßigten. Im vorigen Jahre habe der Ver— treter des Reichs⸗-Eisenbahnamtes erklärt, daß zu dem genann⸗ ten Zweck Verhandlungen mit der Post- und der Militärver⸗ waltung eingeleitet seien, er frage, wie weit diese Verhand—⸗ lungen gediehen seien.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Körte erwiderte, der Reichskanzler sei gesetzlich ermächtigt, den Sekundarbahnen gewisse Erleichterungen zu gewähren. Infolge dessen sei auch ein Re⸗ gulativ erlassen, in welchem den Sekundärbahnen gewisse Erleich⸗ terungen im Bau zugestanden seien; außerdem sei aber auch durch Verhandlungen mit der Post⸗ und Telegraphenver— waltung eine Verständigung dahin erzielt worden, daß für die Beförderung von Postsachen den Sekundärbahnen eine gewisse Entschädigung gewährt werden solle. Weiteres habe bisher nicht erreicht werden können.

Der Abg. Frhr. Nordeck zu Rabenau theilte die Ansicht des Abg. Berger, daß es im Hinblick auf den Art. 42 der Verfassung eine unabweisliche Pflicht des Reichseisenbahn⸗Amts sei, die durch eine einseitige Konkurrenz geschädigten Bahnen zu schützen. Das Vorgehen der preußischen Eisenbahnverwal⸗ tung gegen die vom Staate ,. Hessische Ludwigsbahn habe sehr schwere politische Folgen gehabt, denen gegenüber der finanzielle Vortheil, den Preußen vielleicht erzielt habe,

ar nicht in Betracht kommen könne. Was die Frage der okalbahnen betreffe, sei die Nothwendigkeit einer stärkeren Entwickelung dieser Verkehrsstraßen allseitig anerkannt. Es handele sich nunmehr darum, endlich an die praktische Aus⸗ führung zu gehen. Wenn das Reichs eisenbahn⸗Amt sich be⸗ mühe, in diesem Sinne energisch vorzugehen, so werde es der Unterstützung des Landes sicher sein.

Der Abg. Sonnemann konstatirte, daß die Darstellung des sachsischen Ministers im Allgemeinen feine eigenen An⸗ gaben nur bestätigt habe. Wenn der Abg. von Minnigerode be⸗ haupte, daß man früher nie daran gedacht habe, den Koali⸗ tionen der Privatbahnen zur Ableitung des Verkehrs auf be⸗ stimmte Linien entgegenzutreten, so müsse er dies für seine eigene Person bestrelten. Gewähre man in dieser Richtung den großen Eisenbahnkomplexen freie Hand, so sei es bald mit den kleinen und mittleren Bahnen vollig vorbei. Er

sanktionire man den Grundsatz: Macht gehe vor Recht!

Der Abg. Graf Udo zu Stolberg (Rastenburg) hielt es für das Ergebniß einer natürlichen Entwickelung, daß die Kon⸗ kurrenz, welche früher zwischen den Privatbahnen bestanden habe, 2 auf die Staatsbahnkomplexe übergegangen sei. Diesem Uebelstande entgegenzutreten, sei das Reichs⸗Eisenbahn⸗ amt bei seiner jetzigen Kompetenz gar nicht im Stande. Das

auf dem Wege der Verträge.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen und der Etat des Reichs-Eisenbahnamts bewilligt.

10 6902 509 Mƽ,. Rechnungshof: 465453 „S6 Diese Etats wurden ohne Debatte unverandert bewilligt. .

Bei Kap. 74 des Etats allgemeine Pensionsfonds (18 399 g03 S), Verwaltung des Reichsheeres, Preußen 16042190 M, Sachsen 888 763 S6, Württemberg 7285 950 46 brachte der Abg. Richter (Hagen) ein eigenthümliches Ver— fahren des Militär⸗Invalidendepartements zur Sprache. Die

in Ruhestand getreten seien, zum Theil ihren Wohnungsgeld⸗

nicht. Als maßgebend für diese Unterscheidung betrachte die Militärbehörde den Umstand, ob sie nach dem . 1873 noch aktive Offiziere gewesen seien oder nicht.

urch einen his zum Reichsgericht, hinauf geführten Prozeß sei nun definitiv entschieden, daß die Verwaltung verpflichtet sei, jedem Landwehrbezirks-Commandeur, welcher als solcher Wohnungsgeldzuschuß erhalten habe, denselben bei der Pen⸗ sion anzurechnen, ohne Rücksicht darauf, ob derselbe als Sffi⸗ zier vor oder nach dem Jahre 1873 pensionirt worden sei. Trotzdem erkläre die Verwaltung, daß sie sich dem Erkenntniß des Reichsgerichts vom 6. November i1s79 nicht anschließen

einen neuen Prozeß durch alle Instanzen hindurch zu ver— folgen. Eine derartige Rücksichtslosigkeit gegen alte Offiziere,

waltung, sei unerhört; gegenüber einer solchen Verwaltung würden die Arbeiter durch eine Reichsversicherungsanstalt aus dem Regen in die Traufe kommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Schulz entgegnete, ein des Reichsinvaliden Departements sei nicht anwesend, die Frage sei aber zwischen dieser Behörde und dem Reichs schatzamt Gegenstand einer Korrespondenz gewesen und beide seien in vollem Einverständnisse vorgegangen. Es habe in einem einzigen dal ein Offizier den Anspruch auf Wohnungs—⸗ geldzuschuß durch ein Erkenntniß des Reichsgerichts zugesprochen erhalten. Die verbündeten Regierungen hielten aber dieses

Unrichtigkeit nachweisen. Sollte das Reichsgericht gegen sein (des Redners) Erwarten bei seiner Entscheidung beharren, so müßte allerdings eine Verfügung des Reichsinvaliden—⸗ Departements ergehen, welche den Anspruch auf Wohnungs⸗ geldzuschuß anerkenne. Der einzelne Fall habe den verbuͤn— deten Dee mr nn, dazu bis jetzt keine Veranlassung gegeben.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn (Gültz) konstatirte, daß die Thatsachen, die der Abg. Richter angeführt habe, im Wesent⸗ lichen richtig seien; er habe sie schon im vorigen Jahre ge— kannt und habe damals denselben Eindruck wie der Abg. Richter gehabt, daß die Militärverwaltung auf Grund des einen erfolgten Erkenntnisses freiwillig die Ansprüche der

müßte. Er habe die Sache nach genauer Ueberlegung damals nicht zur Sprache gebracht und würde es auch heute nicht ge⸗ than haben. Er müsse nämlich anerkennen, daß die Militär⸗ und Finanzverwaltung formell im Rechte sei, daß ihr auch materielle Gründe zur Seite ständen, wenn sie es

Reichsfinanzen zu belasten, und wenn sie erst einen zweiten Prozeß abwarten wolle. Das allerdings halte er für nöthig, daß sie, wenn das zweite Erkenntniß in demselben Sinne er— folge, den übrigen Offizieren freiwillig diese Ansprüche ge⸗ währen müsse. Seiner Meinung nach werde das auch das Ende vom Liede sein.

Der Abg. Richter betonte, daß jede Sparsamkeit ihre würde ihr Ruf vernichtet sein.

prinzipielle Frage entschieden worden sei. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatesekretär Scholz entgegnete, er müsse ausdrücklich

daß es der Verwaltung nicht anstehe, auf Grund

erlassen. Ein Urtheil des höchsten Gerichtshofes sei häu Die Finanzverwaltung halte es für ihre Pflicht, erst eine weitere Entscheidung des Reichsgerichts abzuwarten.

Der Abg. Freiherr von Maltzahn (Guültz) erklärte, ein

sse nochmals anerkennen, daß die Verwaltung nur ihre Pflicht erfülle, wenn sie sich beim ersten Erkenntniß nicht beruhige, sondern noch ein zweites abwarten wolle.

Der Etat wurde bewilligt.

Es folgte der Etat des Reichs⸗Invalidenfonde. Kapitel 77 der Ausgaben, Verwaltung 66 160 0, Kapitel 76, ul cuß zu den Kosten Pensionen für 1870 71 24930 368 4,

apitel 80, Invalidenpensionen für die Kriege vor 1876 14361 825 M, Kapitel 81, Ehrenzulagen für die Inhaber des Eisernen Kreuzes 41 598 M, Kapitel 82, Pensionen für ehe⸗ malige französische Militärs 747 914 S6, Kapitel 83, Gnaden—

wurden ohne Debatte bewilligt.

Die Einnahmen aug dem Spielkartenstempel 11069009 , wurden bewilligt, desgl. die Einnahmen aug der Wechselstempelsteuer 6 106 800 4

Bei dem Einnahmekapitel statistische Gebühr“ konstatirte der 27 Schlutow, daß einzelne im vorigen Jahre y. Wünsche des Handelestandes, betreffend die

atistische Gebühr für Massengüter, Berücksichtigung gefunden hätten. Man könne aber die Kategorie der Massengäͤter noch weiter sassen, er bitte namentlich zwei für Siettin wichtige Artikel, Mehl und Ruüböl, in dieselbe aufzunehmen.

Der Staata⸗Minister von Boetticher erwiderte, durch Be⸗ schluß des Bundesraths vom 21. Februar d. J. sei, wie er

warne den Reichstag, ein solches Vorgehen zu billigen; Pflicht der Reichsbehörde sei es, die Rechte Aller zu schützen, sonst

richtige Mittel zur Abhülfe sei die gegenseitige Verständigung

Es folgte der Etat der Reichsschuld: dauernde Ausgaben Einnahme 45 S6 Ausgaben E

Landwehr⸗Bezirks⸗-Commandeure erhielten, wenn sie vollständig Berlin zur Ausführung gekommen sei und ob man daran

denke, derselben weitere Ausdehnung zu geben. zuschuß bei Bemessung ihrer Pension angerechnet, zum Theil ,,

könne, und zwinge hierdurch jeden der alten Herren, für sich

denen das Prozeßführen nicht so leicht werde wie der Ver⸗

Vertreter

man mit.

Erkenntniß für unrichtig und würden in weiteren Fällen diese damals, wie es die Verwaltung gewollt habe, und wie es

auch der Leistung der Post entspreche, den Satz von 5 Pfen⸗

übrigen in gleicher Lage befindlichen Offiziere anerkennen

ablehne, auf Grund eines einzelnen 96 freiwillig die

die Frage der Sonntagsheiligun worden, in diesem Jahre von den Partei wolle die Sonntagsheiligung nicht so weit treiben, daß

Grenze habe; wenn eine Lebengversicherungsanstalt so ver⸗ fahren wollte, wie in diesem Falle die Reichs verwaltung, so Amerika gelebt habe, zur Scheinheiligkeit und Völlerei. Davor n Ruf vernicht Das Reichsgericht habe natür⸗ lich nur einen Spezialfall entscheiden können, aber es sei nicht

in Abrede gestellt worden, daß in diesem speziellen Falle die Postsparkassen anderer Länder nur deshalb so florirten, weil in

denselben nicht ein so entwickeltes System von Kommunalspar⸗ e kassen und freien Genossenschaften vorhanden sei. Die Post⸗ aussprechen, einer einzelnen Entscheidung allgemeine Verfügungen . 9

schon auf Grund genauerer Instruktionen abgeändert worden. die Spareinlagen

rn wie der Abg. Richter meine, liege nicht vor, und er mu

pensionen 350 900 M, Kapitel 84, Invalideninstitute i? 575 S6,

richteten Bestrebungen gescheitert seien.

mittheilen könne, auch Mehl in die Kategorie der Massen 8 zugelassen worden. Mit Oel werde das bei aller ereitwilligkeit, dem Handelsstande entgegenzukommen, nicht möglich sein. Die Ausfuhr desselben, die hm. in Betracht komme, sei eine geringe, sie betrage im Jahre 1880 nur 180 936 Doppelcentner. Auch die Eisenbahnverwaltung be⸗ fördere Oel nicht als Massengut zu ermäßigten Frachten. Der Titel wurde bewilligt. Es folgte der Etat der Reichspost- und Telegra— phenverwaltung. Bei Kap. 3 Tit. 1 der Einnahme

(Porto und Telegrammgebühren 124 500 000 S6) bemerkte der Abg. von Puttkamer (Lübben), das Vorgehen der Postverwal—

tung zur e nnn einer größeren Sonntagsruhe im vorigen Jahre habe auf der linken Seite dieses Hauses wenig

ntgegenkommen gefunden. Der Abg. Moering habe sogar

seiner Partei als Vertreter des „Hinterlandes“ kein kompeten⸗

tes Urtheil zugestehen wollen. In Hamburg schienen aller—

dings die Ansprüche an Sonntags⸗ und Feiertagsheiligung sehr geringe zu sein; in diesem Jahre fielen sogar die F rennen auf die Osterfeiertage. Seine Partei und das Centrum hätten die Postverwaltung unterstützt und er erlaube sich die

rühjahrs⸗ Anfrage, ob die Maßregel der einmaligen Briefbestellung in

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗-Postrath Mießner erwiderte, aus dem Postbuch für Berlin, welches den Mit— gliedern zugehe, gehe hervor, daß Sonntags eine zweimalige Briefbestellung um 7 und Si s Uhr stattfinde. Das bedeute eine wesentliche Beschraͤnkung gegen früher, wo die zweite Be⸗ stellung erst im 111½ Uhr begonnen habe. Den Forderungen des Verkehrs sei genugt, da die Briefsendungen, die mit den Schnellzügen aus Cöln und Frankfurt a. M. eintrafen, um 8! Uhr noch zur Austragung gelangten. Andererseits sei die Briefbestellung um 10 Ühr, wo der Gottesdienst beginne, beendigt. Die Verwaltung werde den Standpunkt beibehalten, die Sonntagsruhe nach Möglichkeit zu befördern.

Der Abg. Hermes bemängelte die Portosätze für Druck⸗ sachen. Es sei unmotivirt, daß Drucksachen bis zu 50 g nur 3 , über 50 g aber sofort 10 3 Porto kosteten.

Um diesen großen Sprung zu vermeiden, empfehle er für

Drucksachen von 50 bis joo g einen Zwischensatz von 5

oder 6 8.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär br. Stephan entgegnete, eine Erfüllung des eben ge— äußerten Wunsches wäre gleichbedeutend mit einer Verminderung der Einnahmen des Reichs, die sich am wenigsten zu einer Zeit empfehlen würde, wo Einführung neuer Steuern beschäftigt sei. Der Mangel einer arithmetischen Progression in den Portosätzen für Drucksachen erkläre sich daraus, daß bei Einführung der neuen Münzen statt der 4 alten Pfennige 3 neue als Minimalsa eingeführt worden seien. Hätte man

nigen gewählt, dann würde kein so großer Sprung in dem nächst höheren Porto vorhanden sein. Ein allgemeines Be— dürfniß zu einer Aenderung liege nicht vor und er vermöge nicht abzusehen, wann dieselbe eintreten könnte.

Der Abg. Freiherr Nordeck zur Rabenau fragte an, ob nicht die Errichtung von Postsparkassen in Aussicht stehe, die sich in anderen Ländern vortrefflich bewährt hätten. Ferner regte der Redner den Gedanken der Gründung einer Grund⸗ d mn an, die man mit den Fonds der Sparkassen dotiren

nnte.

Der Staatesekretär Dr. Stephan erklärte, daß die Post— verwaltung von der großen Bedeutung der Postsparkassen durchdrungen sei und denselben fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit widme. Man dürfe aber auch die großen Schwierigkeiten nicht verkennen, die der Einführung dieser Institution in Deutsch⸗ land entgegenständen.

Der. Abg. Moering bemerkte, der Abg. von Puttkamer sei auf einen lapsus linguge zurückgekommen, der ihm im vnri—⸗ gen ehr passirt sei. Sollte dem geehrten Kollegen einmal Aehnliches begegnen, so verspreche er ihm, es ihm ein Jahr später nicht mehr vorhalten zu wollen. Im vorigen Jahre fei

vom Centrum angeregt eutschkonservativen. Seine

Dandel und Wandel darunter litten. Eine puritanische Sonn— tagsheiligung führe, wie Jeder wisse, der in England oder

wolle seine Partei Deutschland bewahren. Der Abg. Richter (Hagen) führte aus, man vergäße, daß die

verwaltung habe Recht, es sich reiflich zu überlegen, ehe sie den anderen Sparsystemen Konkurrenz mache. Die Errichtung

einer Reichs Grundkreditanstalt in Verbindung mit den Post⸗

sparkassen sei der unglückseligsie agrarische Gedanke, den er gehört habe, der Grundkredit brauche lange Fristen; 1 würden aber immer nur auf kurze Kündigungen gemacht. Was sollte entstehen, wenn in un⸗ ruhiger Zeit die Spareinlagen plötzlich in großer Zahl ge⸗ kündigt würden? So schwerwiegenden Fragen erweise man keinen Gefallen, wenn man sie flüchtig bei der Etatsberathung anrege. Der Staatssekretär Dr. Stephan sehe unsere Finanz=

lage doch wohl zu schwarz an, wenn derselbe glaube, sie ge⸗

statte keine Aenderung des Portos. Sollte derselbe die Absicht ehabt haben, den neuen Steuern eine kleine Empfehlung zu

heil werden 3 lassen, so bitte er denselben, nicht zu ver⸗ essen, daß die neuen Steuern nach der Uebereinkunst der 6 . in Coburg das Reich gar nichts angingen, ondern zur Ueberweisung an die Einze staaten bestimmi seien.

Der Abg. Frhr. Nordeck zur Rabenau stellte in Ab⸗ rede, daß genügend Sparkassen vorhanden seien.

Der Abg. Dr. Majunke erklärte, daß seine Freunde keine Puritanische Sonntagsheiligung im Sinne hätten; daß sich die . von Handel und Verkehr mit der Sonntagsseier in

inklang bringen ließen, zeige das Beispiel der Briesbestel⸗ lung in Berlin.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. von Nor⸗ deck verwechsele Postsparkassen mit Annahmestellen. Damit, daß der Abg. von Nordeck das Wort Grundtredit ausspreche, 86 derselbe doch für die Landbevölkerung noch nichts gethan.

erselbe scheine es mit seiner Wahlrede sehr eilig zu n. Daß der Landkredit am allerwenigsten eine Centralffation vertrage, beweise der Umstand, daß bis jetzt alle darauf ge⸗

Der Abg. von Puttkamer (Lübben) erklärte, wenn der

Abg. Möring aus seiner (des Redners) Aeußerung ein Symptom der konservativ⸗klerikalen Allianz zu erkennen meine, so erwidere er demselben, daß seine Partei stets mit dem Centrum zusammengehen werde, wenn es sich um große sitt⸗ liche Prinzipien handele. Einen puritanischen Sonntag wünsche seine Partei auch nicht. . ;

Der Abg. Hermes lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Konvention mit den Niederlanden wegen der Postauf⸗ träge; es sei in derselben eine Bestimmung enthalten, die sich auf den Quittungsstempel zu beziehen scheine. Es sei näm⸗ lich bestimmt, daß bei Postaufträgen aus Deutschland der Auf⸗ traggeber, d. h. der Deutsche, bei Postaufträgen aus den Niederlanden der Schuldner, das heiße wiederum der Deutsche den Stempel zu zahlen habe. Sonst sei doch bei solchen Be⸗ stimmungen immer Gegenseitigkeit vorhanden. Es sei außer—⸗ dem bestimmt, daß alle Gebühren dem Auftragslande ver⸗ blieben. Wenn also der Deutsche in jedem Falle den Stempel bezahlen müsse, dann würden solche Postaufträge nur von den Niederlanden aus erfolgen, also dieser Staat alle Ge⸗ bühren einziehen. Er frage, wie man einen solchen Vertrag Überhaupt habe abschließen können? Oder solle dies nur ein Ausweg aus den Schwierigkeiten sein, in welche die Post— verwaltung durch die Einführung des Quittungsstempel ge— rathen wäre? .

Der Staatssekretär Dr. Stephan erwiderte, dies Abkom⸗ men mit den Niederlanden habe mit dem projektirten Gesetz, betreffend den Quittungsstempel für Postanweisungen, gar nichts zu thun, wie schon daraus hervorgehe, daß die Ver— handlungen über dieses Uebereinkommen schon lange vor denen über den Quittungsstempel stattgefunden hätten. Es sei das eine Forderung der in den Niederlanden bestehenden Gesetz— gebung und dieses so überaus nützliche Uebereinkommen wäre Überhaupt nicht zu Stande gekommen, wenn man diesen Passus nicht angenommen hätte. In der Praxis werde sich die Sache so ausgleichen, daß derjenige, welcher die Stempelsteuer zu zahlen habe, so viel mehr zu seiner Forderung zuschlage resp. von derselben abziehe.

Der Abg. Berger bedauerte, daß man den Etat der Post— verwaltung nicht in einer Kommission vorberathen habe; er verlange eine Gleichstellung der Postsekretäre im Gehalt mit den Kreis- und Regierungssekretären; der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten in Preußen, Maybach, habe einen ähnlichen . bezüglich der Eisenbahnsekretäre als berechtigt an⸗ erkannt. ;

Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗-Postrath Mießner sprach dem Vorredner den Dank der Postverwaltung für seine Besorgniß für die Postbeamten aus. Eine Een der Gehälter könne nur stattfinden, wenn sie in allen Verwaltungen stattfinde. Die Postsekretäre ständen im Range und ihrer dienstlichen Stellung den Regierungssekretären nicht gleich; den letzteren entsprächen ungefähr die Ober⸗Post- und Ober⸗ ,, deren Gehalt dem der Regierungssekretäre entspreche.

Auf den Antrag der Abgg. Rickert und Berger wurden die Titel des Etats, welche Gehälter enthalten, an die Budget⸗ kommission verwiesen.

Der Rest des Etats der Post und Telegraphenverwaltung wurde ohne Debatte erledigt.

Das Haus vertagte sich hierauf um 4 Uhr auf Don⸗ nerstag 12 Uhr.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist folgender Bericht über die Thätigkeit des Reichs kom missarß für das Auswandererwesen während des Jahres 1880 vorgelegt worden: .

Die Auswanderung Über die drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stettin hat während des verflossenen Jahres in einem so hohen Grade gegen die der letztvergangenen Jahre zugenommen, daß die Zabl der beförderten Auswanderer sich fast auf das Drei⸗ fache der im Jahre 1879 beförderten erböht hat, und, seit überhaupt eine regelmäßige Statistik der Auswandererbeförderung aus deutschen Häfen besteht, nur durch die im Jahre 1872 beförderte Anzahl er⸗ reicht und übertroffen worden ist. . .

Wie durchschnittlich in jedem Jahre, weisen auch in dem ver flossenen die Monate April, Mai und Oktober die größte Anzabl der beförderten Auswanderer auf. In den eisten Tagen des Monats April war die Zuströmung der Auswanderer eine so große, daß die vorhandenen Dampfschiffe s ihrer Beförderung nicht mehr aus reichten; so konnten beispielhweise die in Bremen eingetroffenen Auswanderer in zwei gleichzeitig expedirten Dampfern nicht befördert werden, sondern eg mußten circa 400 Auswanderer mehrere Tage in r liegen bleiben, ehe ihre Beförderung bewerkstelligt werden onnte.

Die Ursachen einer so ungewöhnlich starken Augwanderung, be- sonderß nach Nordamerika, dürften zunächst in den gebesserten amerikanischen Verbältnissen und darin zu finden sein, dal nament· lich dem Landmanne dort die Möglichkeit geboten ist, bei aug dauerndem Fleiße in verhältnißmäßig kurzer Zeit eigenen Besitz ju erwerben, zur Selbständigkeit und zu einer gewissen Woblhabenbeit zu gelangen. Ein Hauptbeweggrund zur Auswanderung, der wohl die meisten fortgebenden Personen ju diesem Schritte veranlaßt, ist aber die bereits statttabende Ansässigkeit von Ange⸗ börigen und Bekannten der Auzwanderer in Amerika, welche letztere nach sich zieben. Es mangelt den in Amerika bereitg ansässigen Deuischen an Arbeite kräften, und werden deshalb durch Ueberredung und Vorspiegelung wirklicher und scheinbarer Vortbeile, viele der noch bier n , Angebörigen und Bekannten veranlaßt, die bigberige Heimath zu verlassen, und pflegen sich solchen Leuten meistentbeilz noch eine Anzabl anderer aut demselben Drt oder der Umgegend anzuschließen. In sehr vielen Fällen wird von den in An n ansässigen Veutschen für die, welche sie nachzuzieben wünschen, das Geld für die Ueberfabrt dort bejablt und werden den letzteren die in Amerika gelösten Schiff billetg zugesandt. So sind im ver⸗ flossenen Jahre etwa 16 saͤmmtlicher Auggewanderten auf in Ame⸗ rika von dort Ansässigen gelöste Fabibillels befördert worden. Es ist aber auch eine nicht unbedeutende Anjabl kleinerer in Dentsch⸗ land ansassiger Grundbesitzer, nachdem sie ibren bigberigen Besit veräußert batten, auggewandert und sind nach Aeußerungen dieser Leute eine große Anzahl gleicher Kategorie nur dadurch noch zurück- gehalten, daß eg ibnen nicht gelungen ist, ibre kleinen Besitzungen und Gebäude einigermaßen vreigwerth abjugeben. Eg ist gegen die Vorjahre sberbaupt eine verbältnißmäßig sebr oz Anzabl solcher Lente autgewandert, die auch bier anscheinend in nicht ungünstigen vekunjären Verbältnissen gelebt baben.

Die so gan ungewöhnlich starke Einwanderung und die vielleicht in ö kanne, Ueberfüllung einiger Schiffe auswärtiger Dampferlinien batte den nordamerikanischen Einwanderung bebörden Veranlassung gegeben, ebenfallg gegen verschiedene Damrfer der beiden deusschen Linen, wegen Ueberfüllung der Passaglerräume flagbar aufjutreten. Es baben sich diefe Klagen aber als nicht be⸗

ründet erwiesen. Kein Augwandererschiff bat einen der deutschen Gin⸗ . mit einer boͤberen Anmabl Passaglere * als die Ge- etze es gestatten. Db und wie aglere von diesen Schiffen bei idrem Anlaufen von Havre resr. Southampton noch an Bord ge⸗

nommen werden, entziebt sich der Kontrole des Reichs kommissars, in Gleichem die im verflossenen Jahre vorgekommenen Fälle, wo deutsche nach Amerika bestimmte Schiffe, welche im Einschiffungshafen nur eine geringere Anzahl Passagiere ar g hatten, Christiania an⸗ liefen, um dort weitere Passagiere einzuschiffen.

Das nordamerikanische Gesetz bestimmt, daß für jeden erwach⸗ senen Zwischendeckspassagier ein Raum von 14 Quadratfuß englisch bei 716 Su Höhe der Passagierräume vorhanden sein muß; dem analog bestimmt daß in Hamburg geltende Gesetz, daß bei Beförderungen von Auswanderern nach Nordamerika die in dem amerikanischen Gesetze binsichtlich des zu gewährenden Raumes enthaltenen Bestimmungen erfüllt werden müssen, wohin⸗ gegen das Bremer Gesetz auch sür Beförderungen nach Nordamerika nur die Gewährung von 12 Bremer Quadratfuß Deckfläche für jeden erwachsenen Passagier verlangt, und dabei den Expedienten nur an⸗— empfiehlt, zur Vermeidung etwaiger Nachtheile, falls die Gesetze des Bestimmungshafens einen größeren Raum vorschreiben, diese Gesetze zu befolgen. In Folge dessen werden in Hamburg für jeden er— wachsenen Passagier 14 Quadratfuß englisch reine Deckfläche gegeben, während in Bremen nur 12 Bremer Quadratfuß gegeben werden.

Schon in früheren Jahren waren Seitens des Reichskommissars bei der Bremer Auswandererbebörde Schritte gethan, um dieselbe zu bewegen, in Uebereinstimmung mit der betreffenden Hamburger Ver- ordnung, die Gewährung von 14 Quadratfuß englisch Deckfläche, für jeden nach Nordamerika beförderten erwachsenen Passagier, obligato⸗ risch zu machen. Diese Schritte führten jedoch damals zu keinem Resultate. In den letzten sechs Jahren trat nun ein Beduͤrfniß zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit nicht hervor, da bei der verhältnißmäßig nur geringen Auswanderung stets überflüssig viel Raum für die Passagiere vorhanden war; als jedoch im verflossenen Frühjahre die Auswanderung aus den deutschen Häfen so große Di⸗ mensionen annahm, wurde jener Antrag bei der Bremer Auswan⸗ dererbehörde erneuert. Letztere hat jedoch Bedenken getragen, dem Antrage, wenigstens zur Zeit, stattzugeben. Nach Ansicht der ge⸗ dachten Behörde dürfte es (wie in der Erwiderung desselben aus geführt wird) an sich schon nicht unbedenklich sein, die Normen der eigenen Gesetzgebung nach den im Einzelnen nicht näher bezeichneten und wandelbaren Vorschriften fremder Gesetze, deren genaue Kenntniß man bei den eigenen Staatsbürgern nicht , ,,. könne, zu be⸗ stimmen; man werde vielmehr in dieser Beziebung kaum weiter gehen können, als (wie es die Bremische Verordnung thue) die Beobachtung der Vorschriften zu empfehlen, wobei man sich in der Regel darauf werde verlassen können, daß die Schiff sexpedienten im eigenen Interesse, um im Bestimmungẽ hafen keine Weitläufigkeiten zu haben, der Empfehlung nachkommen werden. Eine förmliche Abänderung des Bremer Gesetzes aber dahin, daß in dasselbe die nordamerikanischen Vorschriften als absolute Norm aufzunehmen seien, erscheine im gegenwärtigen Zeit⸗ punkte um so weniger rathsam, da einmal die Anwendbarkeit der nordamerikanischen Bestimmungen auf Dampfer und auf fremde Schiffe gegenwärtig den Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten bilde, und sodann der in Rede stehende Punkt zur Zeit gesetzgeberischen Revisionsverbandlungen in den Vereinigten Staaten unterliege. Die allerdings höchst wünschengwerthe Uebereinstimmung der Vorschriften des deutschen Abfahrtshafens mit denen der nordamerikaniscken Be⸗ stimmungshäfen, als den für die Auswanderung bauptsächlich in Betracht kommenden Plätzen, dürfte am zweckmäßigsten wobl auf dem Wege einer Konvention zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu erreichen sein⸗

Die Revision der Auswandererschiffe, der inneren Einrichtung und Proviantausrüstung derselben, ferner der Auswandererlogirhäuser, der Empfangnahme und i, . der Auwanderer durch den Reichs kommissar, bat ganz in derselben Weise wie in den früheren Jahren, mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit stattgefunden. Die zur Aufnahme der Passagiere bestimmten Räumlichkeiten sind vor jeder Reise ausgemessen und die Anzahl Passagiere, die in jedem Raum untergebracht werden durften, festgestellt worden, da die Ein⸗ theilung des verfügbaren Raums je nach der Anzahl der vor— handenen Passaglere und der einzelnen Kategorien derselben dem Wechsel unterworfen war, und oft auch die Kajüten und Salons, oder ein Theil derselben mit Zwischendecks passagieren belegt wurden. Sämmtliche expedirte Auswanderer schiffe, sowohl Segel als Dampfschiffe sind, soweit es die gleich. zeitige Beaufsichtigung der drei deutschen Häfen zuließ, versönlich durch den Reichskommissar revidirt worden, und ist von ihm darauf

ehalten worden, daß die jum Schutze der Auswanderer erlassenen —— auf das Genaueste befolgt wurden. Ueberhaupt hat er in 2 Hinsicht das Interesse der Auswanderer wahrgenommen. Die Proviantvorräthe wurden jedesmal in Bezug auf Quantität und Qualität sorgfältig geprüft und nur völlig guter Proviant zugelassen. Die etwa nöthigen Anordnungen für die Hospitalräume und die Separatabtheilungen für einzeln reisende Männer und Frauen sind

troffen und deren Ausführung überwacht. Mehrfach sind im In- eresse der Auswanderer auf Veranlassung des Reichs kommissars kleinere Verbesserungen und Erleichterungen sowobl an Bord der Schiffe als bei än gr fan der Autwanderer eingeführt worden.

Wie alljährlich, so sind auch im verflossenen Jahre mannigfach geringfügigere, oft auch ganz unbegründete Klagen Selens der Aug⸗ wanderer erhoben worden. Zumeist handelte es sich dabei um Her⸗ aufgabe von Hand und Dassage geldern. Aus wanderereffekten resp. Geld für angeblich aufgedrungene Reiseutensilien, sowie Verschaffung direkter, anstatt irrthümlich von Autwanderern angenommener Passage für die indirekte Fabrt, wie auch von Eatschädigung für Aufentbalte⸗ kosten bei verzögerter Beförderung. Derartige Differenzen wurden jedoch stets obne jede Weiterung geschlichtet, und dabei das Recht der Auswanderer stetß gewahrt. In Damburg werden solche Klagen meisteng zunächst bei dem Nachweisunge bureau der Augwanderer⸗ bebörde vorgebracht, welches in sehr anerkennenswertber Weise stets bemüht ist, etwaige Differenzen in Güte beizulegen und das Inter- esse der Auswanderer wahrzunehmen, dieselben überhaupt in jeder Hinsicht mit Augkunft, Rath und That unterstützt . ;

In einem Falle wurde ein Grpedient, welcher öͤsterreichische Autwanderer, die wegen zu geringer Geldmittel ibre Reise nach Amerika nicht ausfübren konnten, nach England befördert batte, von wo sie nach dem Einschiffungsbafen zurücklehrten, veranlaßt, diesel ben auf seine Kosten nach ibrer Heimath jurückjubefördern. Weiter

ingen wiederbolt Klagen aus dem Binnenlande gegen indirekt be ——— Gypedienten wegen unbefugter Auswandererbeförderung ein. Diese Klagen wurden der zuständigen Bebörde überwiesen, um die Beschuldigten zur Verantwortung zu zieben; es ist in den Unter ˖ uchungen jedoch festgestellt worden, ß die beförderten Auswanderer ch obne * vorherige Aufforderung brieflich an die resp. Expedien ken gewendet und erst im Einschiffunge hafen selbst, nach ihrer An kunft dort, die Ueberfabrtg verträge abgeschlossen batten. Gine Ver⸗ bindung mit irgend welchen Agenten im Binnenlande jh von den zur Untersuchung gejogenen Grpedienten in Abrede 6st t worden und bat denselben sonach eine Uebertretung ibrer Befugnisse nicht nachgewiesen werden können.

Gin Fall, in welchem es vorkam, daß in einer Schiffe ladung sich Lumpenballen, die jwar 2 aber unrein waren, erbitzt batten, ab zu dem Antrage Veranlassung, die Bestimmung über die den

ssagierschiffen verbotene Ladung dabin zu erweitern, daß auch die

rladung gepreßter Lumpen, wenn sie nicht gewaschen und gde, etrocknet sind, auf Augwandererschlffen verboten sei. Diesem Antrage Folge gegeben worden. ͤ

2 —— waren bi ber ve 12 für die Reisen don Hamburg resp. Bremen nach Nem ·˖ Jork eine Proviantaugrũstung für S) Tage an Bord ju nebmen. Sest Ginfübrung der bezüglichen Verordnungen im März 1869, sind nua aber in Folge der Veryroll⸗ kommnung der Dampfschiffabrt diese Reisen derart abgekürgt worden, daß dieselben meisteng in 13 big 14 Tagen zurück⸗

elegt werden und in den letzten jebn Jahren dle längste dieser eisen nur 17 Tage in Anspruch nahm. Die Felge biervon war, daß die Dampfschiffe stetöz gan enorme Quantfiäten an Proviant von ibren Reisen wieder mit jurückbrachten. Dieser Proviant ist

dann naturgemäß melsteng nicht mehr so gut, alt der eben frisch an

Bord genommene, hinwieder aber auch nicht in einem Grade tadelbaft, daß eine Verwerfung desselben gerechtfertigt werden könnte. Da eg für die Auswanderer nun aber unbestritten vortbeilbafter ist, wenn für jede Reise frischer Proviant an Bord genommen wird, ist die betreffende Verordnung in Hamburg dahin abgeändert worden, daß während der Zeit vom 1. März bis zum 15. Oktober für Dampf- schiffe welche nach der Ostküste der Bereinigten Staaten von Nord- amerika gehen, wenn sie mindestens 10 Knoten Fahrt machen, eine ,,, . auf 30 Tage als genügend anzusehen sei. Eine bnliche Bestimmung liegt zur Zeit in Bremen dem Senate und der Bürgerschaft zur Genehmigung vor.

In Hamburg ist eine neue Quarantäne⸗Instruktion für Cux- baven erlassen worden, durch welche auch die ausgehenden Aus- wandererschiffe, sofern sich Krankheiten an Bord gezeigt haben sollten, berührt werden. =

Den diesem Bericht beiliegenden Tabellen entnehmen wir folgende Daten über den Umfang der Auswandererbewegung im Jahre 1880 im Vergleich mit den Vorjahren: A. Die im Jahre 18860 von Bremen, Hamburg, Stettin und Antwerpen ausgewanderten Deut⸗ schen nach Herkunfts, und Bestimmungsländern: Aus dem König reiche Preußen wanderten im Jahre 1889 aus 39 669 männliche, 28 010 weibliche Personen, zusammen 67079 Personen; aus dem übrigen Deutschen Reiche 24 1099 männl., 14407 weibl. Per⸗ sonen, zusammen 38 511 Personen; im Ganzen zusammen aus dem Deutschen Reiche 106 190 Personen, gegen im Ganzen in 1879 33 327 PVersonen, 1878 24217 Personen, 1877 21 964 Personen, 1876 28 368 Personen, 1875 30773 Personen, 1874 45 112 Personen, 1873 105 638 Personen, 1872 125 650 Personen. Von diesen Aus⸗ wanderern gingen 1880 über Bremen 51 627 Personen, über Hamburg 42787 Personen, über Stettin 552 Personen, über Antwerpen 11224 Personen. Es wurden befördert nach den Vereinigten Staaten von Amerita 61 871 männliche, 41 244 weibliche Personen; nach Britisch⸗ Nordamerika 123 männl., 99 weibl. Personen; nach Central Amerika und Mexiko 16 männl., 3 weibl. Personen; nach Westindien 90 männl., 10 weibl. Personen; nach Brasilien 1226 männl., 893 weibl. Personen; nach den argentinischen Staaten 126 männl., 63 weibl. Personen; nach Peru 11 männl., 1 weibl. Person; nach Chile 80 männl., 42 weibl. Per⸗ sonen; nach anderen jüdamerikanischen Staaten 69 männl, 28 weibl. Personen, nach Afrika 26 männl., 1 weibl. Person, nach Asien 28 männl, 8 weibl. Personen, nach Australien 112 männl., 20 weibl. Personen.

B. Die im Jahre 1880 von deutschen Häfen aus nach über⸗ seeischen Ländern beförderten fremden Auswanderer: Ueber Bremen gingen 28 703 Personen (davon 14406 aus Oesterreich⸗Ungarn, 2986 aus Schweden und Norwegen ꝛe.), über Hamburg 26 105 Personen (davon 14233 aus Oesterreich⸗Angarn, 4857 aus dem euro⸗ päischen Rußland ꝛc), zusammen über Bremen und Ham burg 54 803 Personen. Diese wurden befördert: nach den Vereinigten Staaten von Amerika 5402 Personen, nach Britisch Nordamerika 79 Personen; nach Central-⸗Amerika nnd Mexiko 4 Personen; nach Westindien 44 Personen; nach Brasilien 352 Personen; nach den Argentinischen Staaten 189 Personen; nach Peru 5 Personen, nach Chile 37 Personen; nach anderen südameri⸗ kanischen Staaten 33 Personen; nach Afrika 10 Personen; nach Asien 11 Personen; nach Australien 17 Personen.

C0. Im Ganzen wurden Auswanderer aus deutschen und fremden Staaten über Hamburg und Bremen befördert: in 1880 149 217 Personen, in 1879 51 518 Personen, in 1878 46286 Personen, in 1877 41 749 Personen, in 1876 50 398 Personen, in 1875 56 313 Personen, in 1874 74076 Personen, in 1873 132417 Personen, in 1872 154 824 Personen.

Der Etat für das Königlich sächsische Reichs⸗Mili⸗ tär⸗Kontingent bat 192 201 (4 9045 4) Einnahmen (für Rechnung der Bundes staaten mit Ausschluß von Bayern).

Vie fortdauernden Ausgaben betragen 21 402028 ( 2345 162 M), und zwar: Kap. 14 Kriegsministerium 95 730 . C 3360 6), Kap. 15 Militär Kassenwesen 21 165 Æ, Kap. 16 Militär Intendantur 10 490 Æ4, Kap. 17 Militär Geistlichkeit 32 920 S (4 1280 Æ), Kap. 18 Militär ⸗Justizverwaltung 53 S60 M ( 3210 4), Kap. 19 Höhere Truppenbefeblehaber 156 684 4 C I50 M, Kay. 20 Gouverneure, Kommandanten und Platzmajore 17988 A, Kap. 21 Adjutantur ˖ Offiziere und Offiziere in besonderen Stellungen 57 900 , Kap 22 Generalstab 94 S30 M (4 7309 M), Kap. 23 Ingenieur Corps 65 082 Æ (4 3900 M), Kar. 24 Geldver⸗

flegung der Truppen 7 153 782 Æ (4 8659 510. M. Für, wie in den ent⸗ prechenden Positionen bei Preußen in Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Neuerrichtung von 6 Infanterie ⸗Bataillonen und 2 Feldbatterien (— 3398 Mann). Kay. 25 Natural verrflegung 5 981 238 M (4 737 672 M), Kap. 26 Bekleidung und Ausrüstung der Truppen 1703 774 4A ( 209 7865 Æ), Kap. 27 Garnisonverwaltunge⸗ und Serviswesen 2566 275 Æ (4 302 439 M), Kap. 28 Garnison⸗Bauwesen 450 (4 49560 Æ), Kap. 29 Militär Medizinalwesen 422 694 8 34351 Æ , Kay. 30 Verwaltung des Train ⸗Depott und In⸗ tandbaltung der Feldzerätbe 31 4830 Æ (4 1009 S6), Kap. 31 Verpflegung der Ersatz. und Reserre - Mannschaften 166 497 4 314069 AÆA) Kay. 32 Ankauf der Remontepferde 506 580 (4 14 356 66), Kap. 33 Verwaltung der Remontedepots —, Kar. 34 Reisekosten und Tagegelder, Vorspann⸗ und Traneportkosten 2651 45 Æ C 17122 A), Kap. 35 Militär Eriehungs. und Bil- dungswesen 303 91 Æ (4 4495 AÆ), Kap. 36 Militär ⸗Gefängniß⸗ wesen J8 615 Æ (— 19009 A), Kap. 37 Artillerie und Waffen wesen 798 633 Æ (4 59550 K, Kap. 38 Technische Institute der Artillerie 35 730 6, Kap. 39 Bau und Unterhaltung der Festungen 31 865 Æ (4 1675 Æ), Kap. 40 Wobnungegeldzuschüsse 577 970.4 4 36402 Æ), Kar. 41 Unterstützunge fonds 3 3900 AÆ, Kap. 42 e zur Militär Wittwenkasse 132 836 e ( 12125 A), ap. 43 Verschiedene Ausgaben 4572 -

Zu einmaligen Ausgaben sind 3206 809) * C 2772 544 ) ausgeworfen. Die Mebrauggaben gegen den laufenden Etat entsteben auch bier meist durch die Neuformationen. .

Der Etat für das Königlich württembergische Reicht Militär- Kontingent bat 142 12 Æ (* 12159 4 Ein⸗ * 1 (für Rechnung der Bundesstaaten mit Autznabme von

avern)

Die fortdauernden Ausgaben belaufen sich auf 14 464 953 (4 723 192 A)); auch bier sind die Mebrausgaben meist durch die gesetzliche Neuformation von 2 Batterien Feld Artillerle veranlaßt. Die Ausgaben betragen im Einzelnen:

Kap. 14 Kriege⸗Ministerium 82 319 6, Kap. 15 Militär - Kassenwesen 13 359 , Kap. 16 Militär Intendantur 18518 *, Rap. 17 Militär. Geistlichkeit 10 629 Æ, Kap. 18 Militär- Jastij⸗ verwaltung 6d 900 Æ (4 43090 AÆ), Kar. 19 Höbere Truppenbefebls haber 139 77090 AÆ., Kap. 20 Gouvernenre, Kommandanten und Platz majore 15 4890 M, Kap. 21 Ad sutantur· Off ie r und Offliiere in be sonderen Stellungen 52 80) , Kap. 12 Generalstab 57 55) A, Ray. 23 Ingenieur. Corps 38 316 Æ, Kay 24 Geldverpflegung der Truppen 1 970 145 Æ (4 254 833 ), Kar. 25 Naturalverpflegung 08672 Æ C 275 929 Æ, Kap. 25 Befleidung und usrüstung der Truppen 1131812 ÆA ( 70 805 AÆ. Kap. 27 Garnisonrerwal- tungz und Serrlgwesen 1497 017** C 6666 M Kap. 28 Garni son · Sauwesen 21 026 Æ (4 24026 A) Kap. 29 Militär- Medizinal- wesen 297 923 (- 513 A), Kap. 30 Verwaltung des Train · Devot und Instandhaltung der Feldgeräthe 2 803 . Kar 31 Verpflegung der Ersatz. und Reserdemannschaften ze. 92 973 Æ (4 14033 * Rar. 32 Ankauf der Remonterferde 360035 Æ (4 19433 ), Kap. 33 Verwaltung der Remonte⸗Depotg —, Kar. 34 Reiselosten und Tagegelder. Vorspann · und Trangrortkosten 2853 435 * ( 21 959 Æ). Kap. 35 Militär ⸗Griiebungt und Bildung wesen 61 499 Æ (* 53 Æ Tap. 36 Miliiärgefängnißreesen s 6z5 X, ( 15 sis A), gar. 7

Artillerse und ffenwesen 5M 825 A (4 29 200 A), Kap. 38