Form des Schiffs 'agebuchs ist der materielle Inhalt des Buches in folgende neunzehn Abschnitte gegliedert: 1) Allgemeine An⸗ weisungen, 2) Voischriften des Handels ⸗Gesetzbuches. 3) Be⸗ ginn der Tazebachfühtung, 4) erste Eintragungen, 5) weitere Eintragungen, welche in der Regel vor dem Einnebinen der Ladung oder des Ballastes gemacht werden, 6) Eintragungen während des Einnehmens der Ladung, 7) Eintragungen während des Einnehmens des Ballastes, 8) Eintragungen noch Beendigung des Einnehmens der Ladung oder des Ballastes, 9) Eintragungen beim Verlassen des Hafens, beim Ankern auf der Rbede oder dem Strome und beim Anlangen in See, 10 Eintragungen in See während der Reise, 11) Eintragungen beim Erreichen des Bestimmungshafens, 12) Ein— tragungen beim Löschen der Ladung oder des Ballastes, 13) Ein tragungen, welche die deutsche Seemannt⸗Ordnung vorschreibt, 14) Eintragungen, welche sich auf verschiedene, in dieser Anweisung anderweit nicht erwähnte Bestimmungen des Deutschen Handels. Ge⸗ setzbuches beziehen, 15) Eintragungen über Veränderungen im Per⸗ sonal der Schiffs besatzung, 16) die im Schiffsrathe gefaßten Be⸗ schlüsse, 17) Eintragungen über Unfälle, welche dem Schiffe oder der Ladung zustoßen, 183) Eintragungen in Quarantänefällen, 19) An weisung in Betreff der Beurkundung von Geburten und Sterbe⸗ fällen auf Seeschiffen während der Reise. Ein längerer Anhang bringt dann noch: 1) Abkürzungen, 2) die Kaiserliche Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See, 3) die Kaiserliche Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoße, 4) die Kaiserliche Noth⸗ und Lootsen-Signal⸗ ordnung, 55 ein Auszug aus dem fünften Buche des Allgemeinen Deutschen Handels ⸗Gesetzbuches, 6) einige Para graphen der deutschen Strandungsordnung, 7) ein Tagebuchschema, ein Etmal umfassend. Hier findet der Tagebuchführer Alles, worauf ihn die Anwei ung aufmerksam macht, in knapper Form beisammen. Auch wird dieser Anfang vornehmlich für die Führer kleinerer Schiffe eine wil kommene Zugabe seiu da auf diesen kleinen Fahrzeugen häufig die betreffenden Werke und Schriften, namentlich Handelsgesetzbuch und Strandungsordnung fehlen. Der Verfasser verspricht bei günstiger Aufnahme der vorliegenden Anweisung ein vollständig ausgefülltes Schiff tagebuch, in Format und Einrichtung denjenigen ähnlich, wilche genöhnlich an Bord gebraucht werden, als Musterbeispiel demnächst nachfolgen zu lassen.
— Von der Prachtausgabe von Ein Spaziergang um die Welt“, vom Frhrn. Alex. von Hübner, ebem. K. K. österr. Botschaf⸗ ter in Paris und am päpstlichen Hofe (Leipzig, bei Schmidt K Gün⸗— tber) ist soeben in einem Doppelheft die 11. und 12. Lieferung er⸗ schienen. Die 11. Lieferung enthält den Schluß der Beschreibung des Josemitithales, und wird durch folgende Illustrationen geziert: Nervalfall, Felsen im Vosemitithal, die Dünen und das Thal, auf genommen vom Fuß des Capitan. Als Vollbilder sind unter an— deren beigegeben: Bie Big⸗-Trees von Marirosa, jene gewaltigen Bäume, die einen Durchmesser von mehr als dreißig, einen Umfang von mehr als neunzig und eine Höhe von mehr als dreihundert Fuß haben. Man zählt deren über vierhundert. Einer der hohlen Stämme bildet einen Tunnel, welchen der Verfasser, ohne sich zu bücken, durchritt. Ferner ist unter den Vollbildern eine Gesammt— ansicht des Joseminthales und der Yosemitifall, hervorzuheben. In der 12. Lieferung schildert Herr von Hübner in lebhaften Farben die Fahrt über den stillen Ozean, von San Francisco nach Japan. Unter 8 Vellbildern sci herrorgehoben „der stille Ozean bei Santa
ara.
Gewerbe und Handel.
Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende Febrrar 1881 8328 360 46 40 ige, 44 305 200 A 480ͤ0mge und 8 181 500 M 50/Q ige, zusammen 61 815 000 Æ Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 8 328 300 S 40 ige, 40 709 400 S6 40 ge und 7945 200 A 5 Mig, zusammen 56 982 900 MS Pfaadbriefe verzins⸗ lich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 1 465 860 , im Laufe des Monats Februar 13881 angemeldet: 2 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 286 700
— Am 1. März hat die Kommune Berlin ihren neuerbauten großen Central Viehhof für Schlacht⸗ und Handel s vieh für den ffentlichen Verkehr eröffnet. Sämmtliche Vieh⸗Kommis⸗ sienshandlungen Berlins haben sich rertragsmäßig verpflichtet, ihren
zuzufübren und damit die Erwartung begründet, daß es außerbalb desselben einen Schlachtviehdandel in Berlin nicht geben werde Bei dem aroßen Interesse, welches die Produzenten und Händler in Stadt und Land an durchaus wahrheitsgetreuen Viehmarktberichten haben, ist eine Sachverständigen⸗Kommisston unter Vorsitz eines Mitgliedes der städtischen Behörden gebildet worden mit der Aufgabe, solche Berichte über Auftrieb und Handel sowie über die für Schlacht—⸗ gewicht und für Lebendgewicht gezahlten Preise auszuarbeiten. Diese Berichte sollen allen namhasten Zeitungen Deutschland⸗ zum . zugestellt werden. Der erste Markt fand heute, am 4. März, att.
— Die Aktionäre der Norddeutschen Gummi ⸗ u. Gutta percha⸗Waaren⸗ Fabrik, vorm. Fonrobert u. Reimann, Aktien gesellschaft, hielten gestern ihre diesjährige Generalversammlung ab. Die Gesellschaft schließt das Jahr 1880 mit einer Unterbilanz von 29 335 S ab, die durch Ueberweisung auf das Reservefondskonto ausgeglichen ist. Der direkte Betriebsverlust betrug 12521 A, wird aber durch die in den Statuten vorgesehene Abschreibung auf die obigje Summe erböht. Nach Abzug dieses Betrages rerblei⸗ ben dann 54 741 M im Reservefonds. .
— Der Aufsichtsrath der Commandit-⸗Gesellschaft Lud. wig Loewe u. Go. hat die Dividende für das abgelaufene Ge— schäfttjar nach den Abschreibungen auf 60so festgesetzt.
— Die Union“, Actien⸗Gesellschaft für See und . in Stettin, vertheilt 65 o/ Dividende pro .
Königsberg i. Pr.ͥ, 4. März. (W. T. B.) Die Be⸗ triebseinnahme der Ostpreußischen Südbahn pro Fe— bruar 1881 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 50 146 S, im Güterverkehr 131406 A, an Extraordinarien 12 000 6, zusammen 193 552 „; im Monat Februar 1880 definitiv 258 474 M, mithin 1881 weniger 64 922 S Vom 1 Tanuar bis ult. Februar 1881 im Ganzen 426318 41 gegen 559 873 S im Jahre 1880, mithin weniger 133 555 S
London, 3. März. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Time ß“ aus Paris würde sich der Betrag der neu zu emittirenden zprozentigen amortisirbaren Rente im Ganzen auf 1030600006 Fres. belaufen. Die Emission solle am 24. d. M. stattfinden und offiziell lo Tage zuvor angekündigt werden. Der Emissionscours würde 82 Fres. 50 Cts. betragen.
New⸗York, 3. März. (W T. B.) Das Unterschatzamt in New⸗Jork hat Anweisungen erhalten, aufgerufene oder nicht- aufgerufene 5prozent. und 6prozent. Obligationen zum Ankauf am 9. März bis zum Betrage von 5 Millionen Dollarg anzunehmen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 3. März. (W. T. B.) Ter Llioyddamp fer Vesta“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.
Berlin, 4. März 1881.
Bekanntmachung.
Aus Veranlassung des am 27. und 28. September v. J. zu Frankfurt a. / M. stattgebabten Ver instages der deutschen Landes⸗ vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger haben Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin und Königin von Preußen den Preis von 3000 M für die Lösung einer Aufgabe auszusetzen geruht, als deren Gegenstand bezeichnet ist: .
Die Ausarbeitung eines Handbuches, welches eine spstematische und praktische Anleitung giebt, sowohl für die vorbereitende Thä⸗ tigleit der deutschen Viœreine vem Rothen Kreuze im Frieden als insbesondere für deren Wirken im Kriege. In letzter Beziehung soll auf Grundlage der Kriegs ⸗Sanitätgsordnung rom 10. Januar 1878 und unter Verwerthung der gemachten Erfahrungen für sämmiliche Organe der freiwilligen Krankenpflege (Vereine, Ge- nossenschaften, Delegirte) ein lebendiges Bild ihrer Funktionen und Zuständigkeiten, sowie deren Beziehungen sowohl unterein .
Das unterzeichntte Centralcomits der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz, welches durch den erwähnten Vereinstag mit der Aut— schreibung der Preisausgabe beauftragt worden, ersucht alle Die⸗ jenigen, welche beabsicht gen möchten, bei der Lösung dieser Preit— aufgabe zu konkurriren, de Manuskripte ibrer Arbeiten biz spätestens zum 15. April 1882 bei demselben — Berlin, W. Wilhelmstraße Nr. 73 — anonym einzu— reichen. Jedes Manuskript ift mit einem Motto zu versehen, und ihm ein versiegeltes Couvert beizufügen, welches den Namen und
Wohnort des Verfassers enthält und äußerlich dass lbe Motto trägt,
wie das Manufkript.
Die Zuerkennung des Preises durch eine im ebenmäßizen Auftrage des Vereinstages vom Centraleomits gewählte Jarv, bestehend aus 3 Mit⸗ gliedern, von welchen eines dem Centralcomits selbst, die beiden andern 2 deutschen Landesvereinen vom Rothen Kreuz angehören, soll am 30. September 1882, dem Geburtstage Ihrer Majestäͤt der Deutschen Kaiserin und Königin von Preußen, auf Grund des von den Jurymitgliedern zu ertheilenden Anssprucks an den Ver— fasser der besten für preiswürdig erachteten Preissckrift erfolgen.
Dem Verfasser der preisgekrönten Schrift stebt das Recht zu. dieselbe zu veröffentlichen. Unterläßt er es aber, ven diesem Rechte binnen 6 Monaten vom 30. September 1882 an Gebrauch zu machen, so geht dasselbe auf das unter eichnete Ce tralcomits über.
Berlin, den 1. März 1881.
Das Centralecomits der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz. Holleben.
Im Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird morgen, Sonnabend, Abends 6 Ubr, der Direktor der König lichen Sternwarte, Professor Dr. For ster, einen Vortrag über die Grenzen unserer Wahrnehmungen im Himmelsraum halten.
Der große Fest kommers der Studirenden der Universität zu Ehren der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm fand gestern Abend in dem festlich geschmückten Wintergarten deß Centralhotels statt. Die Studirenden hatten an 5 Langtafeln Platz genommen. Die beiden Mitteltafeln vor dem Tische des Fräsidiums waren für die Professoren und die Ehrengäste reservirt. Auf der Terrasse hatte ein zahlreiches distinguirtes Publikum Platz genommen. Gegen 10 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Ausschusseg der Studirenden, std. theol. Benn ten Kommerk. Nachdem das erste Lied, das Arndtsche Sind wir vereint“, verklungen war, wurde auf das Erlauchte Kaiser— paar ein Salamander gerieber⸗ worauf die Festversammlung und mit ihr das die Terrasse füllende Publikum Heil Dir im Steger— kranz' sangen. Der zweite Salamander galt dem neuvermählten Paare, der dritte Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin, der vierte den Professoren. Hierauf bestieg der Rektor Prof. Hofmann die Tribüne, um zunächst im Namen seiner Kollegen für den den Dozenten ausgehrachten Trinkspruch zu danken und dann auf die Verdienste hinzuweisen, welche die Hohenzollern sich um die Untversitäten erworben haben. Der Urgroßvater des Prirzen habe die Freiheit des deutschen Vaterlandes dadurch vorbereitet, daß er als Rüßftzeug zum Kampfe die Berliner Hochschule gestiftet und daß er nach errungenem Sieg als ein Denkzeichen des Friedens den herr— lichen Musensitz am Rheinstrom errichtet habe. Sein Großoater, um den Besitz der neuen Reichtlande zu sichern, habe die Univer— sität Straßburg zu neuem deutschen Leben erweckt. Sein Vater habe die höchste Würde einer preußischen Hochschule em⸗ pfangen, habe so dieser Würde den Glanz Seines Namens und da— durch die Anerkennung des Werthes verliehen, welchen die Hohen— zollern den Unioersitäten stets beigelegt. Mit besonderer Befrie⸗ digung müsse man bei der Thatsache verweilen, daß Prinz Wilhelm, der dereinstige Erbe der Krone, nach Cassel auf das Gymnastum ge— schickt, und ihm das Abiturientenexamen auferlegt worden sei. Redner schleß mit einem Trinkspruch auf das Gedeihen der Universitäten, der Pflanzstätten des nationalen Gedankens, auf die Universitas Universitatum. Im Auftrage des Prinzen Wilhelm kommandirte alsdann Stud. Benn einen Salamander speziell auf das Wohl der Berliner Universität. Weitere Trinksprüche, Gesang und das treff— liche Concert der Parlowschen Kapelle bielt die frohe Festversamm⸗
Büreau:
gesammten Viehauftrieb dem neuen kommunalen Central -Viehhof
ander als zu den Militärbebörden, dem Kaiserlichen Kommissar und sonstigen Staattzbehörden gegeben werden.
Nreußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., 2Gntzelm Stratze Nr. 32.
3. 8 Inserate für ven Deutschen Reichs und Könsgl. Preuß. Staatgz⸗Anzeiger und das Central-Hanzele⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition l. Steckbriefe und Untersnehangs-Sachen. des Jentschen Reichs -Anjzeigers und Königlich ö
2 *
Subhastati onen. Anfgebote, Vorladungen a. dergl.
. Verlocsung, Amortisation, Zinszahlnag
Gteckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen .
16194) Königliche Staatsanwaltschaft Hall. Steckbrief ⸗ Zurücknahme.
Der am 30. Sertember und 8. Oktober 1880 gegen Margareibe Stölzel von Düren und deren Begleiter, beziebungeweise gegen Adolf Hermann Richard Bartz ron Posen und dessen angebliche Gbefrau Maria Tleresia Bartz wegen Betrugs erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.
Den 2. März 1851.
St. AG. Hartmaun.
— —
Subbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
leis Oeffentliche Zustellung.
Die beiden minorennen Kinder des rerstorbenen berrschaftlichen Försters Johann Friedrich Heinrich Malitz, nämlich Clara Helene Elisabeib and Carl . Richard Malitz, vertreten durch ihre
utter und Vormünderin, verebelichte Amtmann Kropf, verwitiwet gewesene Malitz zu Gröben bei Lntwigeselde und ihten G genvormund, den Hof⸗ steinseßmeister Knorf ju Votgdam, letztere Beide, wiederum vertreten durch die Rechts anwälte: Justiz⸗ rath Kelch und Dr. jur. Kelch daselbst klagen gegen den dem Aufentkalte nach undekanr ten Landwirth Paul Julinz Luke, zuletzt in Breslau, vorber in VBeilin wob haft, aus einem Darlehbnerertrage, mit dem Antragen den Beklagten zu verurtheilen, nach Ablauf von 3 Monaten von der Zestellung der Klage an gerechnet, den Klägern 21 909 M nebst 50) Zinsen seit dem 1. Januar 1881 — die Zinsen jedech in Quartaleraten ron je 273 M 75 * an den jedesmaligen Fälligkeits tagen — bei Vermei⸗ kang der gerichiliͤchen Zwang verwaltung und Zwanggveisteigerung des im Grundbuche von Pote⸗ damz Nauener Vorstadt Band 1V. Blatt Nr. 156 verzeichneten Grundstücks ju zablen, sowie das Ur- 1bell gegen Sicherbeite bestellung für vorläufig voll ˖ streckbar zu erklären und laden den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtestreits vor die weite Civilkammer deg Königlichen Landgerichte ju Vos dam anf den 22. Juni 1881. Vormittags d Unhzr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ rid te zugelassenen Anwant zu bestellen.
ist die
X n. 3. w. von öffentlichen Papieren.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 24. Februar 1881. Neimke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Civilkammer II.
6158 In der Sitzung am 19. Februar 1881 sind durch das Kgl. Amte gericht Heverewerda die angeblich verlorenen Dolumente über folgende Hypotheken vosten: 1) im Grundbuch ron Gr. Partwitz Bd. I. Nr. 18. Abtb. III. Nr. 15 von 100 Thlr., im Grundbuch ron Weißig Bd. J. Nr. 6. Abtb. III. Ne. 6 von 300 Thlr., im Grundbuch ron Neida Bd. J. Nr. 21. Abtb. III. Nr. 1 von 100 Thlr., im Grundbuch von Sabrodt Bd. J. Nr. 22 Abtb. III. Nr. 3 von 4090 Thlr., dasegzbst Abtb. III. Nr. 5 ven 200 Thlr., im Grundbuch ron Tätsckwitz Bd. 1. Nr. 23. Abth. III. Nr. 1 von 49 Thlr., im Grundbuch von Ubyst Bd. II. Nr. 68. Abtb. III. Nr. 1 ron 40 Thlr., 8) daselbst Abtbeilung III. Nr. 2 von 60 Thlr., für kraftlos erklärt worden. Hoyergwerda, 19. Februar 1881. Königliches Amtegericht. (ger) Andrae.
6162 1 — 1
Fraun Margaretha Wagner in durch Rechttanwalt Burger zu Metz, ihren Ebemann
Hilden vertreten
klagt gegen Nicolas Frey, Ackerer in Filsdorf,
und dessen gerichtlicihin Beistand Jobann Periin, Gigentbamer in File dorf, wegen Gütertrennung mit
dem Antrag?; Gigem Kaiserlichen Landgericht möge e ge⸗ fallen, die Klägerin roa
buft Liquidation ver Notar iu verweisen und die Kosten des Verfahrens zur Last legen. Zur mündlich en
sffentliche Sitzung der 1. Gieilkammer des
ö
3. Jerkünfe, V erpachtungen, Submiasienen ere
lung bis zu ftüber Morgenstunde vereinigt.
Industrielle Etablissementa, Fahriken und Grossliandel.
Verschiedene Bekayntmachangen.
Literarische Anzeigen.
3. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Familien- Nachrichten. beilage. *
Inserate nehmen an! die Aunoncen⸗Grreditiguen deg Jun dalidendant / & Vogler Büttner * mer serie all' urigen größeren
Rudolf Mosse, Haasenstein 8G. L. Danbe & Co. EG. Schl atte,
ñnnuonk et, mr
Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vem 27. April 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Metz, den 25 Februar 1881. Der Ober⸗ Sekretär: Maaßen.
Verkäufe, Berpachtnngen, Submissionen ꝛé. Berliner Stadteisenbahn. Die Anfertigung und Auf⸗ = stellung der Eisenkonstruktic⸗ . 2 nen für 6 Straßenunterfüb 3 rungen in der Feldmark Char — W- lottenburg zusammen im Ge— wichte ron rund 706 t, soll ungetbeilt im Wege der Submission vergeben werden. Die Zeichnungen und Bedingungen liegen in unserem Central ⸗Bureau bierselbst. Beethovenstraße Nr. 1, zur Einsicht aus und können ebendasellst von dem Bureauvorsteber Neugebauer Abschrift der Bedingungen, sowie Kopie der Zeichnungen gegen Entrichtung von 20 M be⸗ * werden. Dieselben werden jedoch nur an solche Unternebmer abgegeben, deren Qualifikation ung bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird. Offerten sind versiezelt, vortefrei und mit der Auf⸗ christ „Offerte für Eisenkonstruktionen zu 6 Straßennunterführun en“ verseben, bis Don nerstag, den 24 März 1881, Vormittags 11 Uhr, an uns eirzureichen, zu welcher Zeit sie in Geg nwart der etwa erschlenenen Zubmittenten er⸗ öffnet werden. Zusammenzi⸗ hung des Zirrrißungt⸗ Querschn tis quer jur Faser 40½ kei Stäben. Berlin, den 2. Mär 1881. Königliche Direktion ver Berliner Stadteisenbahn.
*
16251 Bekanntmachung.
Die zum Neubau eines Kasernements für die Dberfenerwerkerschule in der Lebrterstraße bierselbit erforderlichen Pflasterung! und Befestigungs arbeiten
et⸗ der Exermier«, Turn und Arrellrlätze sollen im ihrem EGbemanne in Gütern getrennt zu erklären, die Partelen be⸗
Wege der Submissson verdungen werden. Die Be⸗ dingungen und Kostenauschläge sind in unserem Ge⸗
schäftelofale. Michaelirckplatz 17, einzuseben und dem Verklagten
verstegelte Offerten bis zum 16. März er., Vor⸗
mittags 11 Ubr, daselbst einzureichen. Verbandlung des Rechtestreitee
Berlin, den 3. Mär; 18531. Koönigliche Garnison⸗Berwal ung
38
ö Verloosung, Amortisatisn, Binszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren. 16303
Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.
In der beute stattgebabten ordentlichen General Versammlung wurde die Dividende für das Ge— schäftejahr 1880 auf Gi s olg festgesetzt.
Dieselbe gelangt gegen Einlieferung des Dividenden scheins Ne. 8 vom 5. März c. ab
mit M 37 pro LAtrie bei der Casse der Bank, Hinter der kathol. Kirche 2. zur Ausjablung.
Berlin, den 4. Mär 1881.
Die Direktion. 6216 VBelanntmachung.
Bei der am beutigen Tage erfolgten Verloosung der zur Tilgung kommenden Kreis ⸗ Obligationen J. Emission sind folgende Nummern dieser Obli⸗ gationen gejogen worden:
ö I. Litt. A. über 10909 Th'r.
46
II. Lit. B. über 100 Thlr. 69 167 186 198 und 199. III. Litt C. ber 59 Thlr. 279 316 317 331 438 506 514 552 und 553. IV. Litt. D. iber 25 Thlr. Nr. 657 712 722 727 728 736 740 818 S820 860 918 922 Dies wird hierdurch mit dem Bemerken jur offentlichen Kenniniß gebrabt, daß die Zahlung der Valuta für die gejogenen Obliagatienen bei der hie⸗ sigen Kreie⸗Kmmunalkaße vom 1. Inli d. J. ab erfolat. Ostrowo, den 28. F erunr 13851. Der Landrath.
Redacteur: Riedel. Berlin: Verlag der Ervedition (Ressel) ruck: W. Elsner. Fünf Beilagen
(einschlief lich Rörsen⸗ Beilage).
mä 54.
ö
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staat⸗Anzeiger. .
Berlin, Freitag, den 4. März
.
gAichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (8.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats pro i881 82 mit dem Etat der Eisenbahnverwaltung fort. Bei dem Titel: Chef des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen (ohne Besoldung), bemerkte der Abg. Berger, er müsse in der Verbindung des preußischen
Ministeriums der öffentlichen Arbeiten mit der Leitung der
Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einen großen Fehler erkennen. Schon in dem preußischen Arbeits-Minister seien drei an sich unvereinbare Kompetenzen verkörpert: die eines General-Direktors der Staatsbahnen, die Oberaufsicht über sämmtliche Prioatbahnen, endlich die Befugniß, über Kon⸗ zessionen für neu anzulegende Bahnen zu entscheiden. Auch die enragirtesten Anhänger des exklusiven Staatsbahn— systems würden zugeben, daß diese Vereinigung von Kompe— tenzen nicht gut wirken könne. Man könne nicht zween Herren dienen! Wer die Interessen der Staatsbahnen energisch ver— treten, ihre Rentabilität aus allen Kräften sördern wolle, könne nimmermehr mit gleichem Maße den Privatbahnen ge— genüber verfahren. Diese Inkompatibilität trete am schärfsten in der Person des gegenwärtigen Chefs hervor, der an Stelle des Abg. Achenbach zu dem Zweck berufen sei, um die Staats— bahnidee mit allen Mitteln durchzuführen. Ihm hätte man also doch mindestens die Oberaufsicht über die Privatbahnen und die Entscheidung über das Konzessionswesen in Preußen abnehmen sollen. Ein von ihm im Abgeordnetenhause dahin gerichteter Versuch habe leider nicht die Zustimmung der Mehrheit gefunden. Nun vervollständige man aber die Aemterkumulation noch dadurch, daß man den Staats-Minister Maybach auch zum Chef der Reichsbahnen berusen habe. Dies würde allgemein von allen denen als großer Mißstand angesehen, die nicht, wie der Minister, die radikale Durch— führung des Staatsbahnprinzips als ihre Hauptaufgabe an— sähen. Man habe erklärt, daß nun die elsaß⸗lothringischen Reichseisenbahnen nur noch ein integrirender Bestandtheil des Systems der preußischen Staatsbahnen sein würden. Das sei in der That auch schon formell in die äußere Erscheinung getreten, insofern sogar die Büreaux der Reichseisenbahnen in das preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten übergeführt seien. Die Reichsbahnen sollten doch ausschließlich den Reichsinteressen dienen und von jeder Schäbßigung der Interessen der Bundesglieder fern ge⸗ halten werden. Dessen ungeachtet habe die gestrige Kritik des Abg. Sonnemann das Gegentheil ergeben. Ein Anhänger der ausschließlichen Staatsbahnpolitik, Graf Udo zu Stol— berg, habe als schließliches Resultat der völligen Durchführung des Staatsbahnprinzips einen Kampf der großen gegen die kleinen Staatsbahnen prophezeit — gewiß eine traurige Aus— sicht, die geeignet sei, die Liebe zum Reiche an manchen Orten zu erschüttern und die ein völlig neutrales Verhal⸗ ten der Reichseisenbahnen in jenem Kampfe als dringendes Bedürfniß erscheinen lasse. Diese Neutralität sei aber nach seiner Ueberzeugung nicht möglich, so lange die elsaß-⸗lothrin—⸗ gischen Bahnen dem jetzigen preußischen Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten unterstaͤnden. Schließlich frage er die Reichs⸗ regierung, ob die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen bei den Instradirungsmaßregeln, die im Laufe der letzten Monate vorgenommen seien, betheiligt gewesen seien, ob man von Selten derselben die früher bestandenen Verbandsverkehre ge— kündigt und welche neue Verbandsverkehre eingeführt seien, endlich wie sich die am meisten interessirten Glieder, namentlich Hessen⸗Darmstadt, Baden und Württemberg zu jenen Maß⸗ regeln verhalten hätten? Diese Fragen seien von solcher Be⸗ deutung, daß er eine klare Antwort verlangen müsse.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Maybach, wie folgt das Wort:
Das hohe Haus wird es begreiflich sinden, wenn ich auf die Frage der inneren Organisation einer preußischen Behörde, auf die Frage, eb es zweckmäßig und wohlgethan sei, die Oberaufsicht über die Privatbahnen mit der Verwaltung der Staatseisenbahnen in Preußen in einer Hand zu vereinigen, bier nicht näber eingehe; sie gebört in den vieußischen Landtag, nicht in den Reichstag. Hier be⸗ sckäftigt uns nach meiner Auffassung nur die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage, ob die Kombination der Leitung der Reichseisenbahnen mit der obersten Leitung des preußi⸗ schen Eisenbabhnwesens eine zweckmäßige sei. Ich könnte nun dem Herrn Vorredner dankbar dafür sein, daß er den Versuch macht, mir die Arbeite last zu erleichtern, deren Zuwachs durch dieses Amt, ich will das ganz offen bekennen, ich nicht gerade gern übernommen babe. Ich babe mich aber derselben unterzogen, weil ich erkannt habe, daß domit dem öffentlichen Interesse gedient sei, ine besondere auch dem Neichasinanzinteresse. Die Reiche cisenbahnen stoßen, wie dem boben Hause bekannt ist, mebrsach an preußische Staats- bahnen. Die Entwickelung der Reichsbahnen in Bejug auf ihren Verkehr ist wesentlich abhängig von der Stellung, die die preu⸗ ßischen Staat bahnen zu Ten Reichteisenbabnen einnehmen. Es läßt sich durch die Kembination der Verwaltung in der obersten Sxitze eine Menge ven Eisparvissen einfübren die bis dahin bei ge⸗ trennter Leitung nicht möglich waren. So lassen sich durch Verein⸗ sachung der Kosten auf den Uebergangsstationen in Bejug auf Aut⸗ nutzung von Personal und Material zahlreiche Vortheile erzlelen, die sowobl den Reiche sinarzen zugute kommen als auch iagbesondere dem Verkebr der betreffenden Landestbeile. Ich glaube also, daß diese Kombinatien, so wenig ich sie auch aut dem Gesichtspunkt einer Ar- beitzrermehrung habe willkommen heißen können, maierjell eine wohl ⸗ angebrachte ist. ö
Wenn der Herr Vorredner an mich die Frage richtet, wie ich mlch stelle in Bejug auf die Leitung der Reichs Gisenbahnen gegen⸗ uber anderen Staaten und Privatbabnen, so will ich offen den Grund ⸗ satz aussrrechen, daß zurächst wie auch bei den preußischen Staatg⸗ babnen mir oben anstebt das allgemeine Verkehrtinteresse, daß dann, wenn etz sich um die Berücksichtizung der finanziellen Interessen ban delt, ich die Interessen der Reicht⸗Eisenbabnen in den Vordergrund stelle, dem r a hst aber, sewtit die finanziellen Interessen anderer Bun⸗ desstaaten und anderer Eisenbahnen in Betracht kommen, eine lediglich neutrale Haltung von mit beobachtet wird. Ob der Verkehr, ob die Be- ziehungen sich entwickeln nach badischen, nach württembergischen, nach hessischen, nach preußischen Babnen, ist mir bierbei absolut gleichgültig. Ich erkenne al meine Aufgabe an, die Reichs Eisenba hnverwaltung nicht zu benutzen als Hebel für spenlfisch preußische Interessen, auch nicht zu benupen alg Debel für andere Senderinteressen. Ich glaube, dieser Standpunkt ist ein durchaus kortelter und unanfechtbarer,
und wenn der Herr Vorredner die einen Fall zu bezeichnen, in welchem ich von diesem Grund satz zur Ungebühr abgewichen wäre, so würde ich dafür dankbar sein und ihm das Versprechen geben, daß ich Remedur ein⸗— treten lassen werde. Auch in dem Fall, den er vorhin erwähnt hat, in dem Fall der Instradirungen, die in neuerer Zeit eine Aenderung erlitten haben, ist dieser Grundsatz rollauf beachtet worden. Es ist ja gestern, wie ich erfahren habe, bei einem anderen Etat behauptet worden, die preußische Eisenbahnverwaltung habe die Gelegenheit vahrgenommen, sich einen Verkehr zuzueignen, der ibr nicht gebühre. Das beruht auf einer vollständig unrichtigen Auffassung. Meine Herren, als die rheinischen Bahnen noch in Privathänden waren, haben wir es erlebt. daß ein Verkehr, der von Gottes und Rechts wegen über andere kürzere, ebenso leistungsfähige Linien hätte geleitet werden sollen, geleitet worden ist über diejenigen Linien, welche den Aktionären am meisten konvenirten.
Wir haben in Folge dessen in Preußen erlebt, daß wir für die Eifelbahn, die unter Staatsgarantie steht, einen Zinszuschuß haben leisten müssen, während der ihr zuzuweisende Verkehr sich auf der Linie über Bingen bewegte, um den Aktionären Erträge zu liefern. Auch hier hat sich gezeigt, was ich beiläufig erwähnen will, daß man nicht wohl göithan hat, eine Kombination von zinsgarantirten Linien mit alten Stimmlinien der Aktionäre, auf welche eine durchgreifende Einwirkung des Staats nicht gegeben war, zu sta— tuiren. Diese VBerhältnisse haben sich einfach geändert dadurch, daß diese Linien sammtlich in den Besitz d.s preußischen Staats übergegangen sind, infolge dessen hat sich der Verkehr naturgemäß auf diejenigen Linien geworfen, die als die kürzesten und genütaend leistungsfäbige sich auswiefen. Kann ich es denn den preußischen Steuerzahlern gegenüber — ich identifizire den Fiskus in diesem Falle mit den Steuerzahlern — rechtfertigen, wenn ich im Interesse von Privataktionären den Verkehr von den Staatsbahnlinien, denen er von Gott und Rechts wegen gehört, auf Privatbahnen lenken würde, nur um die Erträge der Attionäre zu erböhen? Ich erkläre gan offen, daß ich mich auf ein derartiges Prozedere niemals einlassen würde. — Würde ich es rechtfertigen können den Reichsfinanzen gegenüber, wenn ich Privatbahnen, die nicht einen natur— gemäß rollberechtigten Anspruch erheben können, auf Mitbe— theiligung an den Verkehr, wenn ich denen den Verkehr zu⸗ wende, statt ihn den Reicksbahnen zu erhalten? — Meine Herren, diese Gesichtspunkte wollte man auf der Gegenseite als berechtigt nicht anerkennen, man wollte die vollzogene Aenderung der Verhält— nisse nicht als Thatsa e acceptiren, nicht zugestehen, daß eine Aende⸗ rung der Instradirung erfolgen mußte. Diesem Zustand habe ich mich verpflichtet gehalten ein Ende zu machen, und ich kann zu meiner Befriedigung sagen, daß demnächst auch das Anerkenntniß dieser börechtigten Auffassung auf der anderen Seite eingetreten ist, so daz wir uns mit den betheiligten Verwaltungen über die Ein— richtungen d.s Verkähts nach Recht nnd Billigkejt einigen konnten.
Wenn man gestern — ich darf darauf zurückgreifen — hier ge— sagt hat, wenn man den Verkehr nach Bayern und her über Elm— Gemünden leite, so wäre das so, als ob man den Verkehr von Berlin nach Stettin äber den Harz leiten wollte, so verstehe ich diesen unge heuerlichen Vergleich nicht. Allerdings würde die Linie über Elm— Gemünden einen Umweg darstellen, indessen keineswegs in solcher Ungeheutrlichkeit, wie er in diesem Bilde angenommen wurde. Ich gebe aber zu, daß diese Kombination, wie sie von den betreffenden Provinzialverwaltungen in Aussicht genommen war, das xichtige Maß überschritt, und hat sie deshalb bei mir Billigung nicht ge— funden.
Wenn nun darauf hiagewiesen ist, daß die Zusammenlegung der Behörden in demselben Lokal bedenklich sei, so bin ich der ent— gegengesetzten Ansicht. Die Erledigung der Geschäfte erheischt einen häufigen Verkehr der Räthe, der Beamten unter sich und mit dem Chef. Ez würde nicht zu rechtfertigen sein, wenn wir, sosern Lo— kalien vorhanden siad, diese Lokalien nicht benutzt hätten, um d Räume des Ministeriums zu verlegen.
Güte haben wollte, mir
das Reicksamt in die . Dafür ist das preußische Handels Ministerium in die Räume des Reichtz Übergesiedelt, und zahlt eben so eine Miethe für diese Räume. zwar jum Nutzen des Reichs, iadem Preußen eine höhere Miethe zahlt als das Reich an Peeußen. .
Ich glaube also, daß ich es nicht hätte rechtsertigen können, Räume, welche zur Erleichterung der Geschäste zur Beautzung stander, zurückuweisen und die Rärhꝛ und Beamten zu nöthigen, ihr dienst⸗ lichen Wege fortwäbrend über die Straßen zu machen, zu großen xersöaglichen und geschästlichen Unbequzmlichkeiten. .
Wenn dann des Weiteren bezweifelt worden ist: eb es auf die Dauer möglich sein würde, die neutrale Haltung, welche ich vorhin anderen Bahnen gegenüber als die richtige anerkannt babe, durchzu⸗ führen bei Fortdauer der Kombination beider Funktionen, wie sie augenblicklich besteht und auch im rorigen Jahre vom Hause gut ge⸗ beißen worden ist — so muß ich dem widersprechen. Ich mache
es mir zur Aufgabe, nach allen Seiten hin gerecht zu sein, ich wil
einen Vortheil, der einer anderen Lirie gebührt, dieser entziehen, Herren, den Anspruch darf ich erheben und muß ich im Interesse des allgemeinen Verkehbrg wie der Reichssinanjen daß, wenn der Verkehr auf den Linien, die wir ihm bieten können, besser oder doch eben so gut, d. H. (ben so billig, rasch und vrompt geführt werden fann, er auch auf diesen Linien geführt wird. Die. ser Grundsatz, der mich für die preußische Verwaltang leitet, leitet mich auch für die Reichzeisenbabnverwaltung und ich habe die Za— versicht, daß, wie (6 gelungen ist, mit den angrenzenden Bunde s⸗ staaten nnd deufscken Bahnen auf solcher Basis eine Verständigung
nach keiner Richtung bin naturgemãaß
aber, meine
zu erzielen in Ve ug 9h die Werlebteleitung, rad auch i e ,, J . es, daß jetzt ein besseres Verhältniß und ein größeres Wohl⸗ Der Abg. Sonnemann erklärte, auch er habe, wie der Minister Maybach, die Ansicht, daß in den vorliegenden Sachen nur . Aeußerungen falls seien aber die Mitglieder des Reichstages verpflichtet, nicht blos über die preußischen Interessen, sondern auch über
gelingen wird. h gen g scaft daß meine Zuversicht eine berechtigte ist.
die allgemeinen Verkehrsinteressen zu entscheiden hätien. Jeden⸗
die der anderen Staaten zu wachen, deren Eisenbahnen eben so gut zum deutschen Eisenbahnnetz gehörten wie die preußi⸗ schen. Der Minister Maybach habe nun gesagt,
Lothringen schon dadurch begründet sei, daß Ersparnisse erzielt würden, wenn beide Verwaltungen vereinigt seien. Dem sönne er nicht beipflichten. Das elsaß⸗-lothringische Eisenbahn⸗
netz fei nämlich an und sür sich schon groß genug, um eine
selbständige Verwaltung haben zu können. Die Ausdehnung über zu große Eisenbahnnetze könne aber eben so nachiheilig sein wie die zu kleinen Direktionen. Hiernach werde die Ver⸗ einigung der beiden Verwaltungen keinen Falls ersorderlich. Vor Allem werde es aber unmöglich, Differenzen und Unzuträglich⸗ keiten zwischen den preußischen und süddeutschen Bahnen zu vermeiden, wenn das vielfach mit den badischen und württem— bergischen konkurrirende elsaß lothringische Netz von dem Direktor der preußischen Staats bahnverwaltung geleitet werde. Es sei wunderbar, wie man im Vundegrath hierüber hin⸗
Es tritt in diesem Falle eine Kompensation ein und
ich erheben
auf sei jene Erscheinung vor Allem zurüczuführen.
daß die Vereinigung der preußischen Bahnen mit denen von Elsaß⸗
— —
weg gehe, während man doch jeden Tag Material dafür sam⸗— meln könne, daß die badische Eisenbahnverwaltung mit dem Gang der Dinge und dez Konkurrenz der elsaß-⸗lothringischen Bahn absolut unzufrieden fei. Zudem sei doch bekannt, daß die Rente der badischen Bahnen von Jahr zu Jahr in Folge der Konkurrenz zurückgehe. Mit der Erklärung des Ministers, daß derselbe zu den vorgenommenen Veränderungen nur durch das Verkehrsinteresse veranlaßt sei, ständen jedenfalls die in der hessischen Kammer vorgebrachten Thatsachen in Widerspruch, die bisher noch nicht öffentlich widerlegt worden seien. Wenn man in Bingen Güter auf die andere Rheinseite bringe und über Frankfurt sende, das sehr ungünstige Bahnhöfe habe, wo sie oft mehrere Tage lang liegen bleiben müßten, so sei das jetzt ein anderes Verfahren als früher; und wer mit den Verhält— nissen vertraut sei, müsse zugeben, daß früher solche Unzu— träglichkeiten wie jetzt nicht vorgekommen seien. Trotzdem er im Allgemeinen Anhänger der SEisenbahnpolitik des Ministers sei, müsse er doch hervorheben, daß die hier be— rührten Verhältnisse dem allgemeinen Verkehrsinteresse vom allergrößten Nachtheil seien und namentlich zu einer Schädigung der süddeutschen Bahnen führen müßten.
Der Abg. Berger erklärte, man müsse auch den Schein vermeiden; dies geschehe aber nicht, wenn der Generaldirektor der preußischen Staatsbahnen die Verwaltung der elsässischen Reichsbahnen übernehme. Der Minister Maybach habe als gewandter Dialektiker die Sache so dargestellt, als ob er (Redner) hier als Vertreter gewisser Privatbahnen und Ak— tionäre aufgetreten sei, der Minister dagegen die allgemeinen Verkehrsinteressen vertreten habe. Er glaube sich auf das Urtheil des Hauses über seine langjährige parlamentarische Thätigkeit beziehen zu können, daß dafür keine Veranlassung vorliege. Er habe sich nie zum Vertreter einseitiger Privat⸗ interessen aufgeworfen, sondern ebenfalls stets in erster Linie die allgemeinen Verkehrsinteressen im Auge gehabt. Allerdings sei er von jeher ein überzeugter Anhänger des gemischten Eisen— bahnsystems gewesen. Hätte der Minister nichts Ande— res beabsichtigt, als dem Fiskus das zuzuführen, was demsel hen von Gott und Rechtswegen zukomme, so würde der Minister in ihm den energischsten Anhänger gefunden haben. Ihm scheine nur der Bundesbevollmächtigte mit dem, was dem Fiskus von Gott und Nechtswegen zukomme, einen weiteren Begriff zu verbinden, als jeder Unbefangene. Aus der Ueber⸗ führung des Verwaltungskörpers der Reichsbahnen in das preußische Arbeits-Ministerium mache er der Regierung keinen Vorwurf. Zu seinem Bedauern sei der Bundesbevollmäch⸗ tigte der Beantwortung seiner Fragen aus dem Wege gegan— gen. Er erlaube sich deshalb, dieselben zu wiederholen.
Der Staats-Minister Maybach entgegnete, die Herren aus Baden würden ihm zustimmen, wenn er dem Abg. Sonnemann gegenüber behaupte, daß die abnehmende Renta⸗ bilität weniger auf die Konkurrenz der Neichsbahnen als auf kostspielige Bauanlagen zurückzusühren sei. Auch könne nach den von ihm angestellten Mittheilungen von einer Verkehrs— verzögerung nicht die Rede sein. Dem Abg. Berger gegen⸗ über könne er nur wiederholen, was er bereits bezüglich der Verwaltung der Reichsbahnen gesagt habe. Dem Abg. Berger unterzuschieben, daß derselbe hier für die Aktionäre irgend einer Bahn aufgetreten sei, sei ihm nicht in den Sinn gekommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Regie—⸗ rungs-Rath Dr. Schul; erklärte, daß Seitens der General⸗ direktion in Straßburg eine Verkehrskündigung nur in einem einzigen Falle vorgenommen sei und zwar dem badischen Ver⸗ kehr gegenüber, wozu übrigens durchaus Veranlassung vorge— legen habe.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode hielt es für ein durchaus gesundes Verhältniß, wenn eine so kleine Verwal— tung, wie die der Reichsbahnen den Anschluß an eine größere vollziehe, wodurch jener der nicht zu bestreitende Nutzen einer Centralstelle zu Theil werde. .
Der Abg. Freiherr Nordeck zur Rabenau erklärte sich,
auf Hessen⸗Darmstadt exemplisizirend, gegen das Vorgehen der
Reichsregierung, welche damit den Gewalt angethan habe.
Der Abg. Kiefer wies den Vorwurf zurück, daß die ab⸗ nehmende Rentabilität der badischen Bahnen in der Kostspie⸗ ligkeit der Bauanlagen ihren alleinigen Grund habe. Im Gegentheil sei die Konkurrenz der Neichsbahnen eine äußerst rücksichtslose, mit großem Geschick geleitele gewesen, und hier⸗ Kein badischer Abgeordneter könne darüber in Zweisel sein, daß
kleinen Staaten sörmlich
durch das schonungslose Vorgehen der Reiche bahnverwaltung und das Uebergewicht der
ihr Dank des Reichssäckels zu Ge— bote stehenden Mittel auf die elsässischen Bahnen ein bedeu tender Verkehr übergeführt sei, der jede Konkurrenz natur⸗ gemäß ausgeschlossen habe. Mit großer Freude begrüße er
wollen auf jener Seite Platz greife. Der Staats⸗-Minister Maybach . des Abg. Nordeck zur Nabenau. Die hessische Bahnverwaltung habe geglaubt, daß sie ihre Interessen der preußischen gegenüber ungeachtet der inzwischen eingetretenen Veränderungen in gleicher Stärke wahrzunehmen habe, wie früher. Dem Abg. Kieser könne er nur anheimgeben, seine Verwaltung nicht mit allgemeinen Vemerkungen zu kritisiren, sondern spezielle Angaben zu machen; er würde sich dann eher über das Maß der Berechtigung solcher Angriffe verständigen können. Gegenüber dem neuerdings angebahnten, auf richti⸗ ger Erwägung der beiderseitigen Interessen beruhenden Ver⸗ hältnisse bitte er, für die Zukunft auf derartige mißliebige Rekriminationen zu verzichten.
Der Titel wurde genehmigt. .
Vei Ttitel 8 (Kosten der Jüge) fragte der Abg. Freiherr von Minnigerode, ob es nicht möglich sei, durch großere Aug⸗ dehnung des sekundären Vetriebeg die Betriebskosten zu er⸗ maßigen. ;
Der Bundeskommissar Gel eime Ober Neg. Rath Kienel er⸗ widerte, die Verwaltung sei Lestrebt, diesen Wunsch thunlichst zu berücsichtigen, doch dürse aan die dadurch zu erzielenden Erspar⸗ nisse nicht überschäßhen. Der selundare Betrieb unterscheide
protestirte gegen die