1881 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Gemeinden ꝛc. gehörigen Holzungen, vom 14. August 1876 (Ges. Samml. S. 373) bestellten Aufsichtsbehörden so wenig eine Entscheidung darüber zustehe, ob das Kirchenvermögen den in den vorhandenen Stiftungen gegebenen Vorschrisften gemäß verwaltet und genutzt werde, wie darüber, ob die Be⸗ nutzung der fraglichen Fläche als Acker dem Interesse der Kirche weniger förderlich sei, bezw. das Interesse des Patrons schädige, weil die jährlichen achter⸗ träge voraussichtlich auch alle Jahre verbraucht werden und, wenn später einmal ein größerer Bedarf hervor— träte, die erforderlichen Mittel zum Schaden des dann beitragspflichtigen Patrons fehlen würden. Vielmehr sei nur darüber zu befinden, ob das allgemeine Landeskultur⸗ und Forstinteresse die Wiederaufforstung erheische, und dies sei nicht überzeugend nachgewiesen worden.

Diese Motivirung, welche die Befugniß der Aufsichts⸗ behörden zum Einschreiten auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1876 auf die Fälle des allgemeinen Landeskultur⸗ oder Forstinteresses beschränken zu wollen scheint, veranlaßt uns zu der ergebensten Bemerkung, daß eine solche Ein⸗ schränkung in den Bestimmungen des gedachten Gesetzes keine Begründung findet. Die S5. 2 ff. desselben legen den Ge— meinden, Kirchen zc. die unbedingte Verpflichtung auf, ihre Holzungen innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit zu be— wirthschaften und sich zu diesem Zwecke gewissen, näher be⸗ zeichneten Beschränkungen zu unterwerfen. Der 8. 10 aber räumt den Aufsichtsbehörden das ebenso unbedingte Recht ein, Handlungen, zu denen ein Waldeigenthümer nach den 5§8. 2 bis 7 verpflichtet ist im Falle der Säumigkeit auf Kosten des Verpflichteten ausführen zu lassen. Daß die in dem Wort— laute des Gesetzes nicht enthaltene Beschränkung dieser Be⸗ fugniß auf die Fälle des allgemeinen Landeskultur⸗ oder Forstinteresses auch der gesetzgeberischen Absicht sern 6 hat, ergiebt sich aus den Motiven des Gesetzes, welche

ie Einführung einer wirksamen Kontrole über die Erhaltung des Waldvermögens der Gemeinden und öffentlichen Anstalten, vor allem im eigenen Interesse der Wald besitzenden Korpo— rationen und erst in zweiter Linie im Interesse des Allge⸗ meinwohles für erforderlich erklären.

Ew. Excellenz werden die vorstehenden Bemerkungen zur gefälligen Beachtung für künftige Fälle empfohlen.

Berlin, den 11. Februar 1881.

Der Minister der Der Minister des gain , . Innern. und Medizinal⸗ . Angelegenheiten. In . Im Austrage: Puttkamer. Starke. Marcard. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten, Herrn Wirk-

lichen Geheimen Rath N., Excellenz zu N.

Abschrift erhalten Ew. ꝛc. zur gefälligen Kenntnißnahme und Nachachtung.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Der Minister für Landwirthschaft, Do— mänen und Forsten.

Der Minister des

Der Minister für Innern.

Landwirthschaft, Do⸗

h mänen und Forsten. Angelegenheiten. In Dertreung Im Auftrage:

Puttkamer. Starke. Marcard.

An sämmtliche Könsgliche Ober-Präsidenten und Regierungs⸗Präsidenten der Provinzen Ostpreußen, Westyreußen, Pommern, Brän⸗ denburg, Posen, Schlesien und Sachsen.

Personalver änderungen.

gönlglich Prenßische Arriee.

Erꝛgeanungen, Sefsrderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. Februar. v. Knobel t⸗ Dorff, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, zur Dienstleist. bei dem n, , in Torgau kemmandirt. 1. März. v. Gra⸗

erg, Major vom Generalstabe der 4. Div., zum Generalstabe des V. Armee⸗Eorps, v. Prittwitz und Gaffron, Haupim. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe des VI. Armee Gorps, von Nicifch⸗Rosenegk, Hacptm. vom Großen Generalstabe, zum Gererasstabe der 15. Dir., v. Bülow J, Hauptmann vom General. stabe des IX. Armee Corps, zum Generalstabe der 4. Div., Graf v. Moltke, Fauptm rom Großen Geyeralstabe, zum General- stabe des 1X. Armee ˖⸗ Corps, versezt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. März. tät de Kaiser und König empfingen gestern den Polizei⸗Prä⸗

Se. Majestät der

sidenten von Madai zum Vortrage und nahmen darauf mili⸗

tärische Meldungen entgegen. .

Vormittags 11 Uhr begrüßten Se. Majestät Se. Kaiser⸗ liche Hoheit den Großfsürsten Alexis von Rußland in der rufsischen Botschaft vor Höchsidessen Abreise und empfingen Nachmittags Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Wales zur Verabschiedung. ;

Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen und den Vortrag des Chefs des Militär⸗-Kabinets, General⸗Ad⸗ jutanten von Albedyll entgegen. . ö.

Ihre Majestat die Kaiserin und Königin empfing heute den Herzog und die Herzogin von Osuña in Abschieds⸗ Audienz. ; ; ł

Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner für die noch anwesenden Hohen Gäste statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Militär-Oberpfarrer Dr. Hase aus Königsberg und Nachmittags den großbritanni⸗ schen Militär⸗Bevollmächtigten Qberst Methuen.

Gegen 121 Uhr begab Sich Höchstderselbe nach dem

Lehrter Bahnhose, um Sich von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem

Großfürsten Alexis Alexandrowitsch von Rußland zu verab⸗ schieden.

Königlichen Hoheiten der Kronprinz uns die Kronprinzessin

Abends ö. 8 Uhr begleiteten Ihre Kaiserlichen und—

Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Wales bei Höchsidessen

Abreise nach Darmstadt nach dem Anhalter Bahnhof. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wohnte spater der Vorstellung im Dpernhause bei.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessfin haben dem hiesigen Magistrat und den Stadtverordneten auf die Hoöchst=

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denselben aus Veranlassung der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm überreichte Glückwunschadresse nachstehende Antwort zugehen lassen:

Magistrat und Stadtverordnete haben Uns zu der Vermählung Unseres ältesten Sohnes in so herzlicher Weise beglückwünscht, daß es Uns Bedürfniß ist, dem innigen Danke dafür Jusdruck zu geben. Die Zeichen allseitiger Theilnahme, welche Uns und dem jungen Paare in diesen Tagen in reichstem Maße zu Theil geworden sind; die überaus freundliche und warme Begrüßung, welche den Tag des Einzuges in Berlin zu einem für Uns und Uasere Kinder unvergeß— lichen gemacht hat; der frohe Antheil, welchen die Bevölkerung der Hauptstadt aus eigener Bewegung in allen ihren Ständen und Klassen bezeigt alle diese Kundgebungen haben Uns mit Rührung und aufrichtigem Danke er üllt. Wie Wir selbst die Erinnerung daran in Unseren Herzen treu bewahren werden, so dürfen Wir ver⸗ trauen, daß die Neuvermählten es als ihre schönste Aufgabe erkennen wer den, so viele Beweise der Liebe und Anhänalichkeit durch volle Hingebung an ihre Pflichten und durch thätige Theilnahme an dem Wohle dieser Stadt und des ganzen Vaterlandes zu vergelten.

Berlin, den 1. März 1881.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Berlin.

Victoria, Kronprinzessin.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. ebruar d. J. beschlossen, daß solchen Essigfabrikanten, welche ich schon vor dem 1. Januar 1880 im Besitze eines in dem Gebäude, in welchem die Essigbereitung stattfindet oder in einem angrenzenden Raume aufgestellten Destillir⸗Apparates befunden haben, das Halten und die Benutzung des letzteren in den bezeichneten Lokalitäten auch ferner auf jederzeitigen Widerruf und unter den nachstehenden Bedingungen und Kontrolen gestattet werden kann: 1) Die Fabrikanten dürfen den denaturirten Branntwein, das Essiggut und den bereiteten Essig nur in den der Steuerstelle angemeldeten Räumen und Gefäßen aufbewahren. 2) Ueber den Betrieb des Destillir— Apparates, welcher zum Zwecke der Prüfung seines Inhaltes mit einem Abzugshahn versehen sein muß, ist vor Beginn des Betriebes eine Deklaration an die Steuerstelle in duplo abzu⸗ geben, welche ersehen läßt, an welchen Tagen der Destillir— apparat im Betriebe sein soll. Der Betrieb des Destillir— apparates ist, vorbehaltlich der bei nachgewiesenem Bedürfnisse zu gestattenden Ausnahmen, nur innerhalb der Stunden von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends zulässig. 3) Das eine Exemplar der Betriebsdeklaration, welches von der Steuer— stelle mit ihrem Visum zu versehen und dem Fabrikanten sofort wieder zurückzugeben ist, muß in der Betriebsanstalt an einer dazu von der Steuerbehörde bestimmten Stelle auf⸗ bewahrt und zur Einsicht der Steuerbeamten bereit gehalten werden. Bevor die Deklaration wieder zur Betriebsanstalt gelangt ist, darf mit dem Betriebe des Destillirapparats nicht begonnen werden. 4) Der Deklaration nach Ziffer 2 bedarf es nicht für die Zeit: a. innerhalb welcher in der Essigfabrik denaturirter Branntwein nicht vorhanden ist, b. für welche 3e Derr itz des Destillirapparats schon nach den Vorschriften über die Bräanntweinbesteuerung deklarirt wird. 5) Der Destillirapparat unterliegt der steuerlichen Kontrole in dem— selben Umfang wie die Brennapparate in den Brennereien 6) Für die Dauer betriebsloser Zeiten kann der Destillir⸗ apparat steueramtlich unter Verschluß gesetzt werden, und finden in Bezug hierauf die für den Verschluß der Brennerei⸗ geräthe gegebenen Vorschriften sinngemäße Anwendung.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der von dem ordentlichen Prosessor der Land—⸗ wirthschaft und Vorstand der landwirthschaftlichen Abtheilung an der Königlichen technischen Hochschule zu München, Dr. E. Wollny, herausgegebenen und redigirten Zeitschrist: „Forschungen auf dem Gebiete der Agrikultur— Ehysik“ wird ein für die Praxis des Landbaues wichtiger Theil der Agrikulturwssenschaft kultivirt. Da diese gemein⸗ nützige Zeitschrift in d landwirthschaftlichen Kreisen bisher weniger gehalten worde) ist, so hat der Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen ud Forsten behufs weiterer Empfehlung mit Rücksicht darauf, „ß die Erhaltung dieses Blattes im Interesse der Landwirthhast wunschenswerth ist, die sämmt—⸗ lichen landwirthschaftlichn Provinzial, Central- und Haupt⸗ vereine aufgefordert, dalnternehmen durch Empfehlung zum Abonnement unterstützen su wollen.

Die Bevollmächtten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Staats Minist Dr. von Lutz, Herzoglich anhal⸗ tischer Staats⸗Minister son Krosigk, Fürstlich reußischer Staats⸗Minister Dr. vonBeulwitz und Fürstlich lippischer Kabinets⸗Minister Eschewnurg sind nach München, Dessau, Gera und beziehungsweise Detmold abgereist.

Der General der Panterie von Obernitz, General⸗ Adjutant Sr. Majestät de Raisers und Königs und komman⸗ dirender General des XIVArmee⸗Corps, sowie der General⸗ Lieutenant von Gotthes, Commandeur der 26. Division (1. Königlich Württembergschen), der General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, Jmmandeur der 17. Division, der Vize⸗Admiral Batsch, Gf der Marineftation der Ostsee, welche zu den Vermählihefseierlichkeiten hier eingetroffen waren, haben sich nach WMdigung derselben in ihre Garni⸗ sonen zurückbegeben.

Oesterreich⸗ Ungarn Bien 3. März. Aus Kairo, 3. März meldet, die W. : Der Kronprinz Erzherzog Ru dolf ist heute Mittags Luxor eingetroffen.

Die „Presse“ meldet ißt die östereichisch- unga⸗ risch⸗serbischen Vertrßverhandlungen:

„In der gestrigen Sirunqerreickt, Seknontchef Jovanobict die reuesten Provesiticnen der Liscken Reg erung, welche bei allen noch immer cbwaltenden Differ a daz Zästar deemmen des Han— delt vertrages vielleicht noch im laufe des Meonetz März erwarten lassen. Die beste enden Schwicheiten Lissen sich prinsipiell dabin jusammenfassea, daß Serbien er Allem auf die Erbsbung sein⸗ Zolleinnabmer, Dester Ungarn auf die Grreichung

anch die zu. ünftige Konkurren! englischer und französischer Provenlenzen erschwert würde. So proponirt Desterreich⸗ Ungarn 36 Fr. per Metercentner für alle Sorten Tuch, 84 Fr. für alle Websteffe, während serbischerseits mit Rücksicht auf die Quantität der Einfuhr bis zu 11 Fr. höhere und für jeden Artik J besondere Einfuhrzölle beantraut werden. Serbischerseits ist man woh geneigt, den österreichisch ungarischen Provenienzen eine bevorzugte Stellung einzuräumen, aber man meint in Belgrad, daß Serbien wegen seiner berorftehenden finanziellen Engagements. auf eine Erböbung seiner Staatseint ahmen denken muͤsse und daß daher gewisse Artikel, weil sie ausschließlich aus Oesterreich Ungarn nach Serbien eingefübrt werden und daher vor fremder Konkurrenz sicher sind, höbere Zollsätze vertragen würden, ohne daß die öster reichisch⸗ungarische Ausfuhr dadurch geschädigt würde, Was den Grenzoerkehr betrifft, so warden bekanntlich Papier, Elas, Eisen, Halbfabrikate, Haus,. und Ackergerätbschaften als zu demselben gehörig bisher vereinbart. Oesterreich⸗Ungarn verlangt noch die Ein beziehung ron Stahl in den Grenzverkehr, was bisher von Serbien nicht zugestanden wurde. Die nächste Sitzung findet statt, sobald sich die österreichische und die ungarische Regierung über die serbischen Propositionen ausgesprochen, was in einigen Tagen erwartet wird.“

Schweiz. Bern, 3. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundespräsident Droz übernimmt das politische, Ruchonnet das Handels- und Landwirthschaftsdepartement und die Stell— vertretung beim Justizdepartement. Die übrige Vertheilung bleibt wie sie vor Neujahr festgesetzt worden.

Belgien. Brüssel, 3. März. (Cöln. Ztg.) Der „Moniteur“ veröffentlicht heute den Wortlaut der am 5. März v. J. zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Kon sular— konvention, deren Art. 12 eine Abänderung erfahren hat.

Großbritannien und Irland. London, 3. März. (Allg. Corr.) In ganz Irland tritt heute das Gesetz zum Schutze der Person und des Eigenthums in Kraft. Wie man aus Dublin schreibt, werden im äußersten Falle nicht mehr als 100 verdächtige Individuen ihrer Freiheit be— raubt werden. Sehr wenige Verhaftungen werden in Dublin stattfinden. Die Landliga soll nicht behelligt werden, so lange sie ihre Agitation innerhalb vernünftiger Grenzen hält.

Der Spezial-Correspondent des „Standard?. welcher Augenzeuge der Niederlage bei Majuba, am 27. v. M., gewesen, Übermittelt seinem Blatte weitere Einzelheiten über den Kampf. Er schreibt:

Ich glaube, daß, wenn unsere Leute nach dem Sturm der Boern sich auf ihre Bajonette verlassen hätten, anstatt zu flüchten, um die nörhige Zeit fürs Laden zu gewinnen, sie den Feind von der Anhöhe hätten vertreiben können. Die 92er, welche die Frontlinie bildeten, gegen die der Hauptangriff gerichtet war, hielten sih an⸗— fänglich kaltblütig, ceborchten ihren Offizieten und schossen mit Ruhe, bis sie durch die Flucht der Mannschaften in der Flanke die 58er und Seeleute, wo der Feind durchbrach, in Verwir⸗ rung gebracht wurden. Auf der anderen Seite des Plateaus war vor⸗ zügliche Deckung mit freiem Felde in der Front, und hätte hier Halt gemacht werden können; allein die Leute waren bereits nicht mebr zu handhaben und flohen in Verwirrung den Berg hinab. Während des Vordringens des Feindes saben unsere Leute kaum einen einzigen Boern. Dieselben schlichen durch das Eras und zogen aus jedem Stein und jeder Unebenheit des Bodens Nutzen. Sebald sie durch unser Feuer auf einem Punkte zurückgetrieben worden, schlichen sie unbemerkt nach einem andern und gaben von dort volle Salven ab, ohne daß man sie zu Gesicht bekam. Eine besondere Ursache unserer Schwäche war die gemischte Zusammensetzung der Streitktaft. Die 350 Mann cuf dem Hügel gehörten vier verschiedenen Corps an und operirten nicht so taktfest zusammen, wie dies sicher der Fall arri wärs, wenn sie eirem einzigen Regimente ange⸗ ort dätten. Auch war die eingenommene Stellung eine allzu aus gedehnte, um von den zur Verfügung des Generals stebenden Truppen gebalten zu werden; da keinem Handgemenge entgegengesehen wurde, so waren sie auch nicht in einer Weise aufgestellt worden, um einen etwaigen Angriff zurückzuwerfen. Die Stellung wurde thatsäcklich durch Ueberrumpelung genemmen. Die Lehre, welche wir unv. rkenn⸗ bar aus dem Gefechte ziehen müssen, ist die, daß es schlimmer als nutzlos ist, den Versuch zu machen, die Boern mit numerisch ge⸗ ringeren Truppen zu bekämpfen. Die Boern drücken unverhohlen ibre Geringsckäßzung für unsere Infanterie aus, fürchten aber unsere Kacallerie und rtillerie.

Die „Times“ veröffentlicht ein Telegramm aus Dur⸗ ban, welches eine Fortsetzung des früheren Berichts ihres Spezialcorrespondenten über das Gefecht auf dem Majuba⸗ berge bildet.

Der Correspoendent meldet, Laß, als die Reiben sich aufgelöst, die Offiziere gerufen hätten: „Sammelt Euch zur Rechten!“ wat dieselben nach dem linken Hintertreffen gebracht kätte. Sie sammel ten sich auch und kamen nach der Abdachung des Hügels, wo Oberst Stewart, Major Fraser. Kapitän Mac Gregor, die Stabeoffiziere, kurz alle anwesenden Offisiere, mit Rervolvern in den Händen und gejogenen Degen ihre Leute durch Wort und That anfenerten. Der Corresrondent erzäblt ferner: General Colley leitete die Be. wegung mit derselben Kaltblütigkeit wie bei einer Revue. Die Mann schaften steckten ihre Bajonete auf und etwiderten. Schulter an Schulter in einem Halbkreis stehend, jede der feindlichen Salven. Eine große Anzabl fiel, allein es feblte an einem Obdach, wobin die Verwundeten geschafft weiden konnten. Dieser letzte Stand dauerte 10 Minuten, worauf den Leuten die Munition ausging. Sie hatten nur die 70 Patronen, welche sie in ihren Patrontaschen trugen. Eine Abtheilung Boern schlich sich gegen die 4) Mann rer, welche die wirkliche Front bildeten. Die Mannschaften ma ten einen Ba—= jonnetangriff, gelangten jedoch nicht an den Feind; sie wurden sämmt lich, mit Ausnebme ron 3 oder 4, niedergeschessen. Mit dem Ge⸗ neral und der Hauptabtheilung waren nicht mebt als 19) Mann übrig. Die Offiziere ermahnten ibre Leute, niedrig zu feuern und nur dann, wenn die Boern aufsprängen, um eine Salve abzrgeben, mit dem Bajonnet vorzugehen. Diez war das letzte Kemmando, das ich vernahm. Im nächsten Augenblick brachen unsere armen Burschen auf und slürsten sich nach dem Abbange in unserm Räcken. Nach dem Einstellen des Feuers wurden mehrere unserer Verwunde⸗ ten ven den Boern entdeckt, die ibnen juriesen, ibre Gewebie weg zuwersen, sie würden nicht erschossen werden. Wir folgten der Auf⸗ sorderung und gingen mit den Boern nach der Spitze des Hügels. Ich sah Lieuenant Hill vom 58. Regiment, welcher mit einem ver—⸗ wundeten Arm auf dem Boden lag. Er sprach ganz beiter mit mir. Er batte sich ausgezeichaet, indem er bei Lang Nek Verwundete aug der Gefechtelinie gebracht balte. Der Boern · General gab mir einen Paß nach dem Lager unter der Beringung, daß ich ibm meinen Bericht vor Absendung desselben ljeige. Er fragte mich: Wer ist der getödtete Offiier!. Ich sagte: Fübrt mich zu ibm. Wir begaben ung nach der Stelle, wo der letzte Widerstand geleistet worden, und fanden daselbst eine Leiche, deren Gesicht mit dem Helm b. deckt war. An der Unisorm erkannte ich den Leichnam, urd alt ich den Delm abge⸗ boben, sab ich das Antlitz unseretz armen Generals, des tapfersten Soldaten deg Tageß, des von Jedermann, vom Höchsten big zum Niedrigsten, geliebten und bewunderten Befebltbabers. Die Boern wollten mir nicht glauben und fragten mich immer und immer wieder, ob es wirklich der General sei. Ich gab ihnen mein Ghrenwort, daß es wirklich General Celler sei, worauf sie zufrieden waren. Kein Laut des Triumphs entschlüpfte ibren Lippen. Ich saate: Ihr babt den tapfersten Gentleman im Felde getödtet. Sie erwiderten: Ja, er bat wacker gekämpft.“

solcher Zell saãge bedacht, damit durch die selben

Der „Daily News“ wird aus Mount Prospekt gemeldet:

Die Haurtursache unserer Niederlage war der eingetretene Mangel an Munition. Als unsere Truppen retiritten, wurden mit 8 Maulthieren abgeschickt, um Munition für die

eckung des Rückzuges herbeisnschaffen; als die Husaren aber am Hügel eintrafen, fielen sie in einen Hinterhalt. Sie stiegen ab und nahmen das Gefecht auf; allein die Pferde scheuten und liefen daron. Vie Husaren zogen sich hierauf, mit einem Verluste von zehn Mann und sämmilicher Munition, zurück. Sir George Colley's Leiche wurde am 1. ds. Vormittags, ins Lager von Mount Prosrekt gebracht, formell identjfieirt und mit milstäriscken Cbren beerdigt. Später wird die Lesche nach Pierer maritzburg ge racht werden. Es sind Anordnungen getroffen worden, um außer den am Montag beorderten Verstärkungen, weitere drei Infanterie ⸗Regimenter vom Mittelländischen Meere nach dem Kap abzuschicken, nämlich das 10, 26. und 41. Regiment. Dieselben werden durch das 75., 9g und 49. Regiment von England abgelõst werden. Dies wird die britischen Truppen in Südafrika um etwa 5000 Mann verstärken. J ;

Einer amtlichen Depesche zufolge steht in Pretoria alles gut. Es sind weder Krankheiten noch Todesfälle ein⸗ getreten. Mundvorräthe sind im Ueberfluß vorhanden, und die Stimmung der Bewohner ist eine gute, . .

General⸗Major Rewdigate, der im Zulukriege eine Di⸗ vision kommandirte, ist zum Adiatus des Generals Sir Fre⸗ derick Roberts ernannt worden und begiebt sich unverzüglich nach Natal.

Aus der Kapstadt wird dem Reuterschen Bureau unterm 2. d. Mts. gemeldet: . Von Lerotbodi oder den anderen Basuto⸗Chefs ist keine Antwort eingegangen, und der Waffenstillstand. hat ein Ende gefunden. In Folge heftigen Regens sind die militärischen Opera⸗ flonen indeß now nicht wieder aufgenommen worden. Das Kol onial⸗ Ministerium hat an den Gourerneur, Sir Hercules Robinson, ein amtliches Schreiben gerichtet, worin es gegen die N. ißbilligung, wel cer die heimische Regierung über die den Basutos angebotenen Frie Dersbedingungen öffentlicken Aus- ruck gegeben, protestirt, weil die⸗ selbe dazu anzethan sei, deren Widerstand zu eimuatern. Die Ko—⸗ lonialregierung hat keine Meldung von der Wiederaufnahme der Feindsellgkeiten gegen die Basutos oder der Verlängerung des Waffen⸗ stillstandts empfangen. ö . 4. März. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht den mit den Niederlanden am 2. November v. J. in Luxemburg abgeschlossenen und am 5. Januar d. J. in Brüssel ratifizirten Auslieferungsvertrag; dersel be tritt 10 Tage nach erfolgter Publikation in Kraft und läuft mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist. . . Im Unterhause theilte der Staatssekretär des Krieges, Chikders, mit, daß Wood heute zum Generalmajor ernannt worden fei. Giadstone erklärte auf eine Anfrage Elcho's; er glaube, die Waffenruhe mit den Basutos sei verlängert worden. Der Unter⸗Staatesekretär Dilke antwortete auf. eine Anfrage Arnolds: er wisse nichts davon, daß die Russen Merw besetzt hätten oder demnächst besetzen würden. Lord Hartington endlich erklärte. Tyler gegenüber, die englische Regierung habe den Rückzug der englischen Truppen von Kandahar noch nicht angeordnet, er laube auch nicht, daß dies Seitens der indischen Regierung ge chehen sei. Demnächst nahm Parnell die Debatte über die zweite Lesung der irischen Waffenbill wieder auf. Par⸗ nell vertheidigte die gestrigen Ausführungen Dillons und rich⸗ tete hestige Angriffe gegen die Regierung. Die zweite Lesung der irischen Waffenbill wurde mit 145 gegen 34 Stimmen angenommen und die Spezialberathung auf Montag fest⸗ esetzt. 9 hn Oberhause setzte Lord Cranbrook die Debatte über den Antrag Lord Lytton's betreffs Fäum ung von Kandahar fort und trat energisch für das Verbleiben in Kandahar ein. Der Herzog von Argyll erklärte: Die Politik der letzten Regierung habe vollständig Fiasko ge⸗ macht Jetzt sei nur die Wahl zwischen der vor 40 Jahren befolgten Politik und der völligen Einverleibung Afgha⸗ nistans. Die Politik der Regierung basire nicht auf Vertrauen gegen Rußland, noch auf unbeschränktem Ver—⸗ trauen Afghanistan gegenüber, sondern darauf, daß die Afghanen zu der Ansicht bekehrt werden können, daß England kelne Annexion beabsichtige. Lord Beaconsfield erklärte: Seine in der jüngsten Depesche Lord Granville's erwähnte nterredung mit dem Grafen Schuwaloff habe ein Jahr vor der Entdeckung der Kabuler Correspondenz statt⸗

efunden. Die Bemerkung, daß die indische Regierung ken heimischen Gouvernement die Hände, gebunden habe, habe sich auf die Mission Chamberlains bezogen, welche das Gouvernement nicht gebilligt habe. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, be⸗ kämpfte den Antrag Lord Lyttons, obwohl kein Bündniß mit Rußland und absolut kein geheimes Abkommen bestehe. Er sei hoch erfreut sagen zu können, daß die Beziehungen Eng— lands zu Rußland so freundschaftliche sind, wie sie England mit allen anderen Mächten wuünsche. Der Antrag Lyttons wurde schließlich mit 165 gegen 76 Stimmen angenommen. Die Majorität gegen die Regierung betrug demnach 89 Stimmen.

5. März. (W. T. B.) Dillon hat sich nach Irland begeben.

Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Bloem⸗ fontein hat der Präsident Brand am 2. d. M. durch Ver⸗ mittelung des Generals Wood eine Depesche des Ober⸗ Befehlshabers der Boern erhalten, in welcher dieser mit⸗ theilt, daß die Bewohner des Transvaallandes ebenfalls den Wunsch hätten, weiteres Blutvergießen zu verhindern. Es käme aber darauf an, in Uebereinstimmung mit der englischen Re⸗ gierung die Feindseligkeiten ein ustellen. Die Boern verthei⸗ digten sich nur gegen die Angriffe der Engländer und seien geneigt, alle Bemühungen anzunehmen, welche der Präsident des Freistaates machen könnte, um den Frieden herbeizuführen, voraugzgesetzt, daß diese Bemühungen sich nicht gegen den Ve⸗ schluß der Boern, ihre Freiheit zu gewinnen, richten.

Dublin, 5. März (W. T. B.) Die amtliche

eitung veröffentlicht eine Proklamation des Vize⸗

önigs, nach welcher die Grasschaften Clare, Galway, Leitrim, Keriy, Limerick, Mayo, Roscommon und Sligo sowie 10 Distrikte des westlichen Theils der Grafsschaft Kork unter die Bestimmungen des Zwangsgesetzes gestellt werden. Ver⸗ hastungen sind noch nicht angeordnet worden.

Frankreich. Paris, 3. März. (Cöln. Itg.) Gestern erllarie der Finanz⸗Minister im Budget⸗-Ausschusse der Kammer, daß er sür 1882 keine Steuererleichterun⸗ gen zulassen könne, da bereits heute 36 Millionen Mehr⸗ ausgaben vorlägen, worunter 19 Millionen für die Unter⸗ stützung der Handelsmarine, 5. Millionen sür die Enischädi⸗ gung der Opfer des Staatsstreichs vom Tezember 1851, und 14 Millionen für die Herstellung des unentgeltlichen Elementar⸗

Unterrichts, da die für diesen Zweck im Budget 1882 ausgeworfenen 15 Millionen nicht Léon Say, der mit den Ansichten und Planen des Finanz ⸗Ministers Magnin nicht einverstanden, sprach i heute in einer Sitzung des linken Centrums des Senats, dessen Mitglied er ist, entschlossen für eine Erleichte—⸗ rung der Grundsteuer um 30 Prozent aus; man müsse han— deln: 1) weil die indirekten Steuern in der Zunahme be— griffen seien; 2) weil die Lage der Landwirthschaft erheische, daß man eine materielle und moralische Anstrengung mache; und 3) weil die Republik sich mit dem Lande und den Bauern ebenso sehr beschäftigen müsse wie mit den Städten und den Arbeitern. 4. März. (W. T. B.) Der Senat beschloß die Einfuhr von Leinen und Hanf zollfrei zu lassen und nahm für Petroleum die von der Kammer beschlossenen Zoll— sätze an. nnn / // =. Spanien. Madrid, 4. März. (W. T. B. Amtlicher Meldung zufolge ist Campos Agrado zum Gesandten Spaniens in St. Petersburg ernannt.

Türkei. Konstantinopel, 4. März. (W. T. B.) Die Botschafter der Mächte haben dem diesmaligen wöchentlichen Empfang beim Minister des Auswär⸗ tigen nicht beigewohnt; anstatt ihrer erschienen deren Drago⸗ mans, welche ihre Verwunderung darüber aussprachen, daß die Pforte ihre Antwort verzögere und eine Beschleunigung derselben anempfahlen. Assym Pascha sicherte unverzügliche Beantwortung zu. Die Pforte hat dem Vernehmen nach von der Finanzverwaltung der sechs Steuern einen Vorschuß von 200 000 Pfd. Sterl. verlangt, die Finanzverwaltung hat ihre Entscheidung kis zu dem Eingehen der Zustimmung der europäischen Interessenten verschoben. . . .

Der „Diritto“ vom 1. d. M. veröffentlicht die Note, welche der italienische Botschafter in Konstantinopel, Graf Corti, am 21. Februar an die Hohe Pforte als Ant— wort auf die türkische Note vom 14. Januar gerichtet hat. Wie das Blatt bemerkt, sind die Noten der übrigen Bot⸗

chafter im Wesen identisch, wenn sie auch in einzelnen Aus⸗ drücken abweichen. Die italienische Note lautet: ö

‚Konstantinopel, 21. Februar. Die Regierung des Könias hat mich beauftragt, nachdem sie die auf die tärtisch ariechische Angelegen⸗ heit bezüzlicke Cirkularnote der Hohen Pforte vom 11. Jangaar zur Renntniß genommen, Ew. Excellenz Folgendes bekanntzugeben:

Die Regierung des Königs nimmt nach voraus zegangener. Ver— ständigung mit den übrigen Mächten die in der erwähnten Mirthei⸗ lung ausgedrückten Kandgebungen und ebenso das Versprechea, sich jedes Angriffes zu enthalten, zur Kenntniß, sie rechner auf die Absicht der Hohen Pforte, weiter ehende Zuzeständnisse zu machen, als jene, welche in der Note vom 5. Oktober v. T. angedeutet sind. ;

In dieser Zaversicht hat mich die Regierung des Königs beauf⸗ tragt, alle Vorschläge entzegenzunehmen, welche zu ma ben die Sohꝛ Pforie in der Lage sein sollte, damit die Regierung des Könias in EFinverständnisse mit den anderen Mächten sich ein Urtheil darüber zu bilden in der Lage sei, ob dieselben geeignet seien, eine Lösung dieser Frage herbeizuführen. . . .

Indem ich hiemit den Auftrag meiner Regierung ausführe, habe ich dle Ehre, Eurer Excellenz meine vollkommenste Ho hachtang aus— zudrücken. Corti.“

Rumänien. Bukarest, 4. März. (W. T. B. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat heute in der Kammer eine Vorlage, betreffend die Organisation des Eisenbahndienstes und den Betrieb der Eisenbahnen eingebracht. a .

m . =

Rußland und Polen. St. Petersburg. 4. März, (W. T. B.) Die telegraphische Meldung der „Times of India“ aus Kandahar, daß Merw in Folge eines mit den Häuptlingen der Stadt getroffenen Uebereinkommens von den russischen Truppen besetzt worden sei, wird von der „Agence Russe“ für vollständig unbegründet erklärt; die russischen Truppen hätten Askhaba nicht überschritten und von Merw aus keinerlei Aufforderung, dorthin zu marschiren, erhalten.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Fe⸗ bruar. (S5. C) Die Zweite Kammer des Reichstages hat mit 124 gegen 42 Stimmen den Antrag des Frhrn. de Geer auf Herabsetzung der Einkommensteuer für Einkommen unter 900 Kronen abgelehnt. ö

Christiania, 265. Februar. Die Militärkommission der Regierung hat dem Kriegs⸗-Ministerium Bericht über den Hjorth⸗Sverdrupschen Militär⸗Organisation s⸗ entwurf erstattet, welcher zu dem Resultate kommt, daß der Entwurf in all seinen wesentlichen Theilen unannehmbar se

Amerika. Washington, 4. März. (W. T. B.) Die Ceremonie des Amt santrittes des neuen Präsi⸗ denten Garfield und des Vize-Präsidenten Arthur hat heute bei sehr schönem Wetter stattgefunden. Miliztruppen und zahlreiche Munizipalkörperschaften verschiedener Stadte geleiteten Garfield und Arthur nach dem Kapitole und darauf nach dem Senatssaale, wo der neue Senat sich in Gegen⸗ wart einer äußerst glänzenden Versammlung konstituirte. Garfield kehrte sodann nach dem Kapitol zurück, wo er seine Antrittsrede . In derselben wirft Garfield zu⸗ nächst einen Rückblick auf die Fortschritte, welche das Land während der 100 Jahre seines Bestehens gemacht * Garsield sprach sodann von den Wohlthaten, welche ich aus der Befreiung der Neger ergeben hatten und betonte die Nothwendigkeit eines Universalunterrichtsz. Was das Münzsystem angehe, so sei er überzeugt, daß sich zwischen den hauptsächlichsten handeltreiben en Nationen Arrangement treffen lassen würden, welche die allgemeine Anwendung von Gold und Silber sichern würden. Bezüglich des Panama⸗ kanal-Projekts werde er sofort die Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch nehmen, Angesichts der Nothwendigkeit, die amerikanischen Interessen bei diesem Projelte zu wahren. Er stimme vollkommen mit seinem Amtsvorgänger Hayes darin überein, daß die Vereinigten Staaten die Aufsicht über seden interoceanischen Kanal haben müßten. Schließlich sprach ich Garfield mißbilligend über die Polygamie der Mor⸗ monen aus und empfahl dem Kongresse, restringirende Maß⸗ regeln in dieser Hinsicht zu ergreifen. Die Rede wurde ost durch Beifallsjeichen unterbrochen. Nachdem Garfield hierauf den vorgeschriebenen Amtseid geleistet hatte, wurde er in seierlichem Zuge nach dem Praͤsidialgebaude geleitet. Der Weg dorthin war sestlich geschmückt, mehrere Triumphbogen waren errichtet.

Der Kongreß hat sich heute Mittag auf unbestimmte Zeit vertagt; der neue Senat hat sich ebenfalls sofort nach seinem Zusammentritt wieder vertagt.

Der Senator Hoare hat gestern den von ihm ein⸗

von ausreichten.

gebrachten Entwurf einer Fundingbill in Folge der Oppo⸗ sition der Demokraten zurückgezogen.

Der Kongreß hat den Schatzsekretär ermächtigt, außer den Ankäufen von Staatsobligationen für die Amortisirungskasse auch aus dem Ueberschuß der Ein⸗ nahmen solche Obligationsankäufe für den Staat vorzunehmen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bure au.

Wien, Sonnabend, 5. März. Die Statthalterei hat die Auflösung der akademischen Lesehalle wegen Ueberschreitung. des durch die Statuten gestatteten Wirkungskreises verfügt.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Der dem Reichstaze vorliegende Entwurf eines Gesetze?, betreffend die Küstenfrachtfahrt, lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛe. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags. 26 folgt:

Das Recht, Güter in einem deutschen Seehafen zu laden und nach einem anderen deutschen Seebafes zu befördern, um sie daselbst aus- zuladen (Küstenfrachtfahrt), steht auzschließl ich deutschen Schiffen zu.

Ausländiscken Schiffen kan dieses Recht durcb Staatsvertrag oder durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundes raths eingeräumt werden. .

Der Führer eines ausländischen Schiffes, welder unbefugt Küstenfrachtfahrt betreibt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

Neben der Geldstrafe kann auf Einziehung des Schiffes und der unbefugt befötderten Güter erkannt werden, ohne Uaterschied, ob sie dem Verurtheilten gebören oder nicht.

Der 5. 42 des ö entsprechende Anwendung.

F. 4.

Bestebende vertragsmäßige Bestimmungen über die Küstenfracht⸗

fahrt werden durch dieses Gesetz Ric berührt. 5

F. 9.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1882 in Kratt.

Urkundlich ꝛe.

Gegeben ꝛe.

Motive.

Hinsichtlich der Zulassung fremder Schiff: zur Kästenfrachtfahrt gelten in den verschiedenen Seestasten rerschiedene Rechtsgrundsätze. In einigen dieser Staaten ist die Küstenfrachifahrt ausschließlich den einheimischen Schiffen vorbebalten; in andern ist sie völlig frei gegeben; in noch anderen ist sie, theils durch die Gesetzaebung, theils durch Verttäge, nur den Schiffen derjenigen fremden Länder, welche Reziprozität gewähren, gestattet.

Im Einjelnen kommt Folgendes in Betracht:

1. Fremde Länder betreffend.

1) Ja Rußland wird unter ‚Cabotage' nur die Ueberführung von Waaren aus einem russischen Hafen nab einem anderen, welcher an demselben Meere liegt, verstanden. Dieselbe ist russischen Unter thanen und russischen Schiffen ausschließlich vorbehalten.

2) In Frankreich kann die Kustenfrachtfahrt, sowohl die kleine (petit ec'botäge zwischen Häfen desselben Meerek), als auch die große (grand cabotae zwischen Häfen verschiedenet Meere), nur unter französischer Flagge ausgeübt werden. ;

3) In Spanien ist die Küstenfrachtfahrt (eomereio de cabotaje) im Allgemeinen nur den nationaien Schiffen gestattet (Ordenanzas generales de la renta de adua as vem 15. Juli 1870 Artikel 158); doch Türfen durch fremde Schiffe von einem Hafen zum anderen ge⸗ führt werden: ;

das Gepäck ron Reisenden, Mineralien, bydraulischer Kalk. Baubolt, natürlicher wie kunstlicher Dünger und einbeimische Steinkehle. S. Handelt und Sciffabrts vertrag zwischen dem deutschen Zollverein und Sranien vom 30. Mirz 1868 Artikel 14 (Bundek⸗Gesetzbl. S. 323).

4) In Portugal ist die Käüstenfrachtfahrt im ganjen Umfange der nasionalen Flagze vorbebalten. S. Handels und Schiffahrtg⸗ rertrag zwischen Deutschland und Portugal vom 2. März 1872 Artilel 14 (Reichs ˖ Gesetzbl. S. 260).

5) In Schweden gilt prinzipiell dasselbe; die noræezische Flagge ist der schwedischen gleichgestellt. Es können aber durch Königliche Anordnurg die Schiffe derjenigen Länder zur Küstenfrachttahrt zugelassen werden, welche Reziprozität gewäbren. Solche Anordnungen sind in Gunsten der deutschen, britischen, italienishen, dänischen. niederländi⸗ schen und belgischen Schiffe erganzen.

6) Fär Norwegen bestimmt das Gesetz vom 17. Juni 1869 §. 14, daß fremde Fabrzeug: Waaren an einem inländischen Hafen plate cinnebmen und dieselben nach einem anderen inländischen Hafen schaffen können, sofern nicht vom Könise angeordnet wird, daß diese Befugniß keinem Fahrzeuge irgend einer fremden Nation zu= stehen soll.

7) In Dänemark dürfen laut Verordnung vom 1. September 1819 allzemein nur fremde Schiffe von mebr als 15 Kommernlaften (iu 520 Pfund) Ladungeläbigkeit an der inländischen Küstenfracht-⸗ sarrt tbeilnebmen. Die Regierung kann jedoch nach dem Gesetz vom 14. April 1865, unter Voraussetzung der Gegenseltigkeit, diese Ein schränkung für Schiffe solcher Staaten, wel be in ibren Handels- verbältnissen zu Dänemark prieilegirt sind, anfdeben, was für deutsche Schiffe unterm 1. April 1868 gescheben ist (Presßisches Handel- archio 1818 Band 1. S. 310). Für die dänischen Kolonien gelten besondere Bestimmungen.

s) In Desterreich ist nach Kaiserlicher Eatschließun? vom 28. Januar 1845 die Autübung der Caboiage allen Schiffen frem der Flarzea untersaat, wosern nicht in Verträgen bejoadere Bestim mungen darüber getroffen sind. Deutsche Schiffe sind auf Gennd dit Vandelsoertrages ron 16. Dejember 1878 Artikel XI. zugelassen.

Fp) Ja Italien, wo grandsätzlich auch die Cabotaze als ein Vor- recht der naflonalen Flagge anerkannt wird, ist die Regierung durch daz Gesetz vom 9. April 1855 ermächtigt, die Schiffe fremder Län = der zur Nusübung der Küstenfrachtfabrt unter der Bedingung roll tärdiger Reiirrontät zujulassen. In Uebereinkommen mit dem Deutschen Reich ist die gegenseitige Zulassuag durch Deklaration vom 28. November 1872 ersolgt.

10 In Griechenland ist durch Königliche Verordnung vom 15. Norember 1835 Artikel 1II beflimmt, daß die einbeimischen Fabt⸗ jeuge dag autschließlicke Recht haben sollen, die Landetptodukt! von einem Hafen deg Köaigreichg na einem anderen zu trangportiren. sofein nicht durch Staatsverträge geregelté und auf Geagenseltigkeit basitend? anderwetige Bestimmang n erlassen sein würden.

Da? Den re , g bat ein bejügliches Abkommen mit Griechen⸗ land bie ber nicht getroffen. ö

11) In den Niederlanden ist die Ausübung der Küsten. nnd Binnenschiffabrt durch die Losung eines Patentz bedingt; im Uebrigen sst dieselke Augländern und Inländern gleichmäßig gestattet Ja Nied rländisch ˖ Dstindien sind indessen nur die niederländischen Schiffe. die Schiffe, welche in Niederländisch⸗Dstindien einbeimisch sind nad die ah ren solcher einbeimischen Fürsten, denen dies vertragsmäßtg unestanden ist, zur Küstensabrt befugt. Schiffabrtsgesetz vom 8. Augnst 1830 Art. VI. (S. Prruß. Qandelratchid S. 414).

12) In Belgien ist die Cabotane frei.

13 In Großbritannien ist die Küstenfrachtfahrt allen frimden Schiffen grundsarlich freigegeben; daneben bat sid aber die Rege-

rung vorbehalten, durch order ia council die Schiffe derlen gen Länder daren autzuschließen, welche britischen Schiffen die Renipro-⸗