die er aber um deshalb doch mit Freuden begrüße, als sie die Bildung einer liberalkonservativen Partei als eine Un⸗ möglichkeit erscheinen lasse. Der Bundesrath habe von seinem Recht der Initiative zu Verfassungsänderungen seit dem Be⸗ stehen des Deutschen Reichs zweimal Gebrauch gemacht; das erste Mal habe es sich um die Einschränkung der Rede⸗ freiheit der Abgeordneten gehandelt, das zweite Mal sei dem Reichstage diese Vorlage gebracht worden. Sei das blos Zufall, daß die einzige Verfassungsinitiative, die die Re—⸗ gierungen ergriffen hätten, gerade darauf ausgegangen sei, die verfassungsmäßigen Rechte des Reichstags zu verkürzen? Habe doch der Reichskanzler selber mit seiner bekannten Offenheit gesagt, daß zu gewissen Zeiten liberal, zu gewissen diktatorisch regiert werden müsse. Die Vorlage entspreche nicht der nationalen Politik, von der sich der Reichskanzler bisher habe leiten lassen. Das Deutsche Kaiserthum allein sei zu schwach konstituirt, um diejenige sammelnde und konzentrirende Ge— walt mit Sicherheit zu üben, die man in einem so großen Reiche nicht entbehren könne. Es müsse sein Ansehen, seine Gewalt wesentlich darauf basiren, daß es durch den Reichstag, als das zweite Centralorgan des Reiches, unterstützt werde. Eine Schmälerung der Rechte des Reichstages brächte daher die nationale Entwickelung in Gefahr. Er bitte deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Hierauf ergriff der Staatssekretär Scholz das Wort:
Ben allgemelnen politischen Ausführungen des Herrn Vorredner wird von anderer Seite, von berufener Seite denke ich, ausführlich noch begegnet werden, ich muß mich aber gleich wenden gegen einige der Vorwürfe, die der Herr Vorredner im Eingang seiner Rede, wo er die Güte hatte, sich den Bemerkungen zuzuwenden, die ich ge— macht habe, gegen mich erhoben hat.
Der Herr Vorredner hat gesagt, ich hätte mir ein thema pro— baudum gewissermaßen willkürlich aufgestellt, ich hätte nicht nöthig gehabt, gegen den Scheinkonstitutionallsmus, der in dieser Vorlage gefunden wurde, zu sprechen, es gäbe Niemand, der die Geschichte und die Zustände der deutschen Staaten, wo bereits zweijährige Etats perioden beständen, kenngte, und nicht zugeben sollte, daß mit solcher Einrichtung auch ein wirklicher Konstitutionalismus vereinbar sei. Ja, meine Herrea, wenn der Herr Vorredner die Güte gehabt hätte, mich ganz anzuhören und zu hören, was ich von dem Herrn Abg. Dr. Lasker eitirt habe, der gestern gerade diese Aut führungen gemacht hat, dann würde er mir nicht diesen Vorwurf machen können, daß ich mir ein thema probandum willkürlich gesucht hätte. Ich acceptire den Herrn Vorredner aber gern als Bundesgerossen gegen 6 ia Latzker, den er mit diesen Ausführungen auch wider egt hat.
Der Herr Veérredner hat dann gesagt, ich hätte füglich mir die Aufgabe zu stellen gehabt, nachzuweisea, daß zweijährige Etateperio⸗ den besser seien als einjährige. Bei aller Bereitwilligkeit, bei solcher Gelegenheit den Belehrungen mich zugänglich zu beweisen, die der Herr Vorredner gemacht bat, kann ich das nicht, denn die Vorlage, meine Herren, fübrt nirgends aus, daß zweijährige Etats perioden besser seien wie einjährige, sondern der Vorschlag der zweijährigen Etatsperioden ist ein Folgesaz des Entschlusses der in der Vor— lage zum Ausdruck kommt, der konkurrirenden Thätigkeit des Reichs tags und der Landtage und den Uebelständen, die sich daraus ergeben, ein Ende zu machen. Dieses Motiv erkennt der Herr Vorredner vielleicht nicht an, ich habe seine Ausführungen so verstanden, daß er dieses Motio als wahr und erschöpfend für die Vorlage nicht gelten lassen will; ich kann ibm das nicht nehmen, aber das autpesprochene Motiv der Vorlage ist es gewesen und ich alaube, es ist Niemand berechtigt, andere Motive derselben zu substituiren, ich habe mich
daran zu halten gehabt
Der Herr Vorredner hat dann gesagt, ich hätte versucht nach zuweisen, zweijährige und eipjährige Etateperioden seien im Wesentlichen gleich gut, und er hat dabei die Bemerkung gemacht, Jemand, der nicht logisch und pspchologisch anders als normale Menschen eingerichtet sei, könre solchen Satz nicht ausführen, jeder normale Mensch müsse vielmehr anerkennen, daß zweijährige Perioden eo ipso übler seien wie einjährige. Ja, das Kombliment, was darin liegt, kann ich auf mich nicht be⸗ sieben, denn ich habe gar nicht den Versuch gemacht, nachjuweisen, daß einjäbrige und zweijährige Perioden gleich gut seien; ich habe, wie Sie sich erinnern werden, anerkannt, daß, wie jedes Ding zrei Seiten babe, so auch die zweijährigen Etats prrioden nicht ron allen Nachtbeilen freijusprechen seien; ich habe nur gegenüber den Einwendungen, die gestern eihoben waren und die fundamental dabin gingen, das mit zweijährigen Perioden ein wirkliches Etaterecht vicht denkbar sei, diesen gegenüber babe ich versucht zu widerlegen, daß eine zweijäbrige Etatsperiode den Begriff des Etats, das wahre Wesen des Eiats dernichte, und ich habe außerdem mich nicht darauf 6 sondern bin jugefügt, gewisse Vortheile seien mit der zwei⸗ jäbrigen Pericde verbunden; don denen hat der Vorredner nicht die Güte gehabt, Notij zu nebmen,
Hierauf ergriff der Bewollmächtigte zum Bundesrath Königlich württembergische ber. Fmanzrath von Schmid das Wort.
Meine Herren! Die württembergische Regierung, welche ich bier za vertreten die Ehre habe, stebt im Pririp auf dem Standvunkt des Geserctentwurse; sie erachtet es Angesichtz der bis zu einer Ait Nothlage berror getretenen Mißtände in bobem Grade für angezeigt und an der Zeij, das diesen Mißtänden, soweit immer thunlich. gründlich abrebolfen werde; als angemessenes und richtiges Mittel zu rie sem Zweck aber erkennt sie die Sinfũt rung zweijãbtiger Eta ig perioden im Reich uad, wo mebrjäbrige Etateperioden noch nicht besteben, auch in den einzelnen Bundetzstaaten.
Wat nun die Berathung und Feststellung der Geseßee vorlage im Bundetratibe anbelangt, so möchte ich u meinem Theil kon⸗ stafften, verbündeten Regierungen von den lediglich in der Sache selbst gelegenen Erwägungen autzaegangen find. daß ihnen die rolitichen Nebenrücsichten, von denen in diesem bohen Hause an mebteren Stellen die Rede war, ganz fern gelegen baben. Ez bat sich in keiger Weise bei irgend einer errbündeten Regierung auch nur in irgend el Ger Ferm die Absicht kundgereben, mit dieser Geseßzes vorlage den Reg ten der Autorität des Reichttagg ju nabe zu treten, acscwelge denn, daf, wie der letzte Herr Redner eigentlich durch⸗ biiden Lien, ein Attentat auf diese Rechte und auf diese Anerität deg Reichstag eersacht werden sollte. Meine * eine selche Anf fasung muß schon im Hinblick auf die Levalität, welche doch die ver⸗ kaäadeiean Regierungen auch für ibren Standrunkt beansrruchen müßen, a linine zugüztwiesen werden.
— Denn aber der gerbitte Derr Vorredner Rede die beben Gesicktt punkte ing Feld rlche seinem Stardrankte eben in der Drrtschen Reikg und seiner Entweckelung 1 demgezer iter beibätiger, daß auch der
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seiner führte, Situation des seien, so möchte
am Schlusse
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begtũundet Center tat wabrlich un⸗ rerdeiüglid urd ien festhalten wird an den Gtandlagen und Grund⸗ besrirre wur zen anferer Berfafang, das es aber eine andere Frage ist,
ce man die fönftiae Entwickelung dez Dentschen Reiche oder die Fertbilzaag. Tie der Bert Vortedaer sie gerannt bat, sich vor⸗ gelt im Siner einer unt garis wen Uaszeitaltung odet im Sinne der reratiden Grugdlage, auf welcher un ere Verfassung rubt. Das ü der Kerrrusgkt der Fraze, uad allg. wa? Sie dagegen sager, dat ür, ern Sie wir den Autrrack gestanen, tizentlich mebe Sclag- ort, e verhält es sich.
Demrächt aber, weine Herten lage felbst naber trete, Feier ertreur f, das fübrnn
möchte ich, der alem betonen, cap at et fandamentam dieser Borfage, die Gin- ang der sweästigen Hurqemperioöen, der rt. G6 ist und daß gegenüber digsem Irnitel die übrigen Bestimmangen der Borlage sich C nkfeder derbalten in etaem direflen l
indem ich der Vor⸗
ichen JZusammenbange wie
das der Schwerrunft deg
face der bigberlgen Erfahrungen dieser AUaschauung entgegen.
z. B. der Art. 24 derselben, wonach, wenn zweijährige Budgetperioden eingeführt werden, mit Nothwendigkeit sich auch ergiebt eire Ver= mehrung der Legislaturperioden der Zeit nach, odr daß sie in einem nur nebensächlichen Zusammenhange stehen, nicht in einem so neth— wendig logischen, wie z. B. der Art. 13. Ich betone das ganz eigens, weil in der cestrigen Verhandlung bier im bohen Hause die Meinung hervorgetreten ist, daß im Sinne der verbündeten Regierungen gerade dieser Art. 13 der Schwer punkt der Vorlage sei. Meine Herren, in einem gewissen Zusam— menbange steht er mit dem Grundgedanken der Vorlage, aber er er⸗ giebt sich nicht mit einer solchen Nothwendigkeit, wie der Art. 24 der Vorlage.
Meine Herren, der Hr. Abg. Dr. Lasker bat gestern dem Bun— des ath den Vorwurf gemacht, es wäre eine solche Auffassung dieser Frage nur deshalb eigentlich möglich gewesen, weil die Geschichte der Entstehung diefer Artikel eben nickt bekannt sei. Der Herr Abgeord⸗ vete irtt sich in dieser Beziehung. verhalteg sollte, wie der Herr Abgeordnete sagt, dann, meine Herren, ist der Gesichtspunkt ihm entgegenzuhalten, von welchem er selbst ausgegangen ist, nämlich, daß sich historisch und thatsächlich an das Budgetrecht und an die Budgetberathung eben auch die Berufung der parlamentarischen Körper zu knüpfen Pflegt. In diesem Sinne also und mit dieser Maßgabe ist es vollständig richtig, wenn von Seiten des Bundesrathstisches gestern, sowie auch in den Motiven ein gewisser ursächlicher Zusammenhang zwischen Art. 63 und dem Art 13 geltend gemacht worden ist. In der Frage der historischen Entstehung dieser Artikel trete ich dem i Abg. Lasker nicht ent⸗ gegen, in diesem Sinne habe ich nicht gesagt, er babe sich geirrt,
Meine Herren, die Frage nun, um welche es sich hier eigentlich handelt, ist doch die, zu untersuchen, ob die pessimistische Auffassung, in welche auf fo manchen Seiten des Reichstags dieser Vorlage gegenüber sich vertieft wird, wirklich begründet ist, uns zweitens, ob — und in diesem Sinne trete ich in einem gewissen Betracht der diesbeiüglichen Aufstellung des Hrn. Vorredners bei — ob für die vorgeschlagene Maßnahme das Üebergewicht der praktischen Gründe sich wirklich geltend macht, oder nicht. Gestatten Sie mir nun, daß ich diese Kardinalfrage 1 k objektiven Gesichtspunkten kurz zu beantworten mir erlaube.
Meine Herren! Man ist von Seiten der verbündeten Regierun⸗ gen in der That davon gusgegangen, daß dieses Monate lange und gleichzeitige Tagen des Reichstages und der Einzellandtage ein wie nach Ansicht der verbündeten Rezierungen, so auch in dem Bewußt sein des Reichstages und der Nation zu einer solchen Nothlage aus gewachsener Mißstand sei, daß hier eine gründliche Abhülfe . werden müsse. Unterschäßen Sie nicht die Gründe, welche Ferade in dieser Richtung zu der Vorlage gefuhrt haben. Es handelt sich in der That auch hier auf diesem Gebiet um die Herstellung eines modus vivendi zwischen dem parlamentarischen Leben des Reichs und der Einzelstaaten. Das ist der maßgebende Gesichtspunkt, und wenn Sie unter diesem Gesichtspunkt die ganze Vorlage auffassen, dann werden Sie nicht mehr sagen können, es sind bloße Bequemlichkeitsrücksichten, es sind blos Zweckmäßigkeits⸗ gründe! Nein, meine Herren, es ist in gewissem Betracht eine Lebensfrage, welche an den Parlamentarismus selbst herantritt. Nun bat Ihnen der Hr. Staatesekretär Scholz auf Grund statisti⸗ scher Erhebungen solche ziffernmäßige Thatsachen vorgetragen, und ich konnte dieselben hier ergänzen, aus denen doch hervorgeht, daß diese Konkurrenz zwischen Reichstag und Landtagen diese ungemessene Inanspruchnahme von Zeit und Kraft doch auf die Dauer sich nicht so ferttragen läßt. Meine Herren, dazu kommt nun aber noch ein überaus wichtiges Moment, welches ich wohl zum ersten Mal jetzt in diesem 3 zur Geltung bringe. In Deutschland steben die Dinge, sel es zufällig — ich glaube ez nicht — sei es aber nach einer gewissen inneren Lage so, daß sie für die verschiedenen parla⸗ mentarischen Körper des Reichs und der einzelnen Länder nicht eine solche Anzahl von Männern finden, daß Kollisionen in den Personen nicht auch mit Nothwendigkeit eintrefen werden. Ein erheblicher Theil der Herren Abgeordneten ist, wie Ihnen so gut bekannt ist wie mir, in beide Vertretungskörper berufen. Hiermit tritt aber eine Kollision der Pflichten und auch eine Friktion der Kräfte ein, welche auf die Dauer kaum erträglich erscheinen wird. Können Sie nun aber, meine Herren, die in Deutschland so geartete Sachlage durch ein bloßes Nein umgestalten? Das wird Ihnen wohl nie möglich werden. Wenn das aber so liegt, so werden wir auch recht wohl die Rufe verstehen, welche eigentlich in den Beschlüssen des Reichstags, des Norddeutschen schon im Jabre 1868, dann des Deutschen Reich tags im Jahre 1572 und endlich 1873 ergangen sind. Meine Herren, diese Befchlüsse des Reichetags sind die beste Signatur der ganzen Si tuation, und wenn der geehrte Herr Vorredner vorhin gesagt bat, diese Apathie des Volkes erkläre sich aus ganz anderen . als aut denen, welche etwa die Vorlage unterstellen wolle, so antworte ich hierauf ganz einfach: lesen Sie Ihre eigene Resolution, die Sie im Jahre 1873 gefaßt baben. Dort steht: unter den maßgebenden Gesichtz punkten, welche in dieser Beziebun eine Aenderung nothwendig erbeischen, sei auch der, da bei den bit herigen Zuständen eine Zersplitterung der Kräfte und des Interesses der Nation an den pvarlamentarischen Verband⸗ lungen einträte. Meine Herren! Mit diesem Ihren eigenen Zeug— nisse sind alle jene großen Worte, die wir in dieser Beziehung gebört baben, thatsächlich entkräftet. Und dann frage ich Sie; sind denn die Dinge besser geworden seit 13737 Haben sie sich nicht in- eius gestaltet7 Meine Herren! Nicht durch die Motive, welche Sie angefübrt baben, sondern durch eine in der Natur der Dinge selbst gelegene Nothwendigkeit ist das so eingetreten und dieser That⸗ fache gegenüber kann man mit bloßen Ausführungen, welche die all- gemeine Politik betreffen, nicht aufkommen.
Meine Herren! Kein Mensch wird Ihnen glauben draußen in der Nation, daß der Reichgkanzler eigentlich in dieser Beziehung und mit dieser Vorlage eine Politik treiben will, welche gegen daß nationale Interesse sei. Da finden Sie keinen Glauben! Sie werden tauben Ohren predigen! (Widersrpruch lin ka. — Sehr richtig! rechte) Meine Herren, ich möchte also darauf zurück⸗ kommen, wie diese Nothlage und die Herstellung eineg modus Vivendi eigentlich die Grundursache der Vorlage ist und wie bier die Lebengzwurzel oder doch wenigsteng elne Lebent wurzel des Parlamentarigmus selbst getroffen wird, wenn der Parlamen⸗ tariemut unter diesem Gesichterunkte die Vorlaze nicht betrachtet.
Demrächst aber, meine Herren, . ich auf die Frage eingeben: Sind dean die bieber vorgeschlagenen Mittel ge fn, diesem Noth⸗ stand ein Ende zu machen? Aut den Verbandlungen vom Jabre 1863 ab bis beute ersehen wir, daß bauphsächlich drei Mittel in Voꝛrschlaa hehre cht worden sind. Die erste Kategorle ist, daß ein bestimmter Anfangttermin für die Sitzungen det Reiche tages fsestaesetzt weide. Dieser Gezanke ist schon 18588 aufgetaucht, hat aber iu den e rn, ,, Zeiten im Reiche tag selbst eite ganz verschiedene Beantwortung erfahren. Lesen Sie diese Verbandlangen nach und Sie werden sich übersengen, mit welchen
großen Schwierizkeiten in düser Beziehung zu kämpfen ist, wie sehe
die Meinungen in diesem Betreff gugeinander gegangen sind, und wat den nenen Vorschlag des Hen. Abg. Rickert kern t, so war der ⸗ selbe auch schon fräber gemacht worden. Der Hr. Abg. Lagker bat, wenn ich recht unterrichtet bin, diesem Gedanken zuerst Augdruck gegeben und hat auch einen dieß besüglichen Antrag an den Reichgtag gebracht. Nun aber ist gegen diesen Vorschlag
man wärde es sa gern auf eine Probe ankgmmen lassen — ser
Allem einzuwenden, daß nach den gemachten Erfahrungen und für eine nicht absebbare Zeit der Zeitraum, welchen Sie bier in Aus
sicht nehmen, für Ihre variamentarische Thöiigkest in Budgeisachen und in legielatirer Re ebung ein wobl ju eng bemess ener ist. Derren, von Mitte Dktober bis Weibnachten werden Sie mit Ihren Arbei-
sen ur mẽglich fertig werden, urd wenn gestern ron einem bervorragenden
Redaert das Gegentbeil bebaurtet worden ist, so stebt eben die That
Dem⸗ nächst aber kommt in Betrachl, daß, wenn dieser Vorschlag accer itt wöärde, man mit den verfassungtmäßigen Zaständen gewisser einzelner
1
8 14 2 *
Wenn sich das namlich auch so
Meine
Bundesstaaten — in nenne Bayern z. B. — in einem direkten Konflikt treten würde. Ja, meine Herren in diesem Sinne fönnen Sie doch wohl diesen Vorschlag nicht verstanden und auch nicht ausgestattet haben. Man bat zwar gestern gesagt, man solle hier gewissermaßen radikal verfahren und einfach ein Perbot aussprechen, wonach, wenn der Reichstag tagt, die einzelnen Landtage nicht tagen sollen. Ja, meine Perten, das ist wohl nicht recht durchführbar. Einmal würden wir hiermit in das Verfassungsleben der einzelnen Staaten direkt ein— greifen, demnächst aber mit einem solchen Verbote auf ein Gebiet gerathen, wo es sich um allgemein organische Einrichtungen und gerade deshalb auch um anorganische Aenderungen handelt. Ich will die weiteren Gründe gegen den Antrag des Herrn Abg. Rickert die gestern zum Theil vorgebracht worden sind, nicht entwickeln. Ich möchte nur auf eins aufmerksam machen. Es erscheint mir überaus fraglich, ob wir nicht mit diesem Antrage auch, vom Standpunkte des einjährigen Budgets aus einen sehr bedenklichen Weng betreten. Ich enthalte mich aber vorerst, hierüber nähere Ausführungen zu geben. Meine Herren, berufen Sie sich nicht auf Preußen in dieser Richtung. Es fragt sich sehr und wäre der Untersuchung werth, ob die Zustände, welche in dieser Beziehung eingeführt worden sind, seit Einführung des neuen Etatsjahrs gerade von Seiten Preußens wün— schenswerth sind, wie dieser Antrag unterstellen lassen könnte. Die zweite Art von Remedurmittel war sodann die, daß man die Verlegung des Rechnungsjahres vorgeschlagen und auch durchgesührt hat. Meine Herren, dieser Gedanke rührt ursprünglich von einem Fortschrittsmanne her, vom Abg. Twesten, der ihn 1868 zuerst aufgestellt hat. In dieser Beziehung sind die verbündeten Re— gierungen den Wünschen des Reichstags nachgekommen. Aber was sst dann eingetreten? das direkte Gegentheil von dem, was eigentlich erreicht werden sollte. Damit, daß in Preußen das Rechnungsjahr auf denselhen Termin verlegt worden ist und einzelne andere Bundes staaten nachgefolgt sind, ist die Friktion ftatt sich zu vermindern, gesteigert worden. Nun bleibt noch ein dritter Weg übrig, und das ist derjenige, wel⸗ chen ein hocherfahrener und hervorragender Mann schon kei den Be— rathungen im Jahre 1873 angedeutet hat, nämlich der Weg, die Geschäfte zeitlich zu scheiden, in dem einen Jahre das Budget des Reiches und auch die anderen gesetzgeberischen Verhandlungen und in dem anderen die Einzel ⸗Landtage zu insceniren und abzuhalten. Meine Herren, das scheint mir doch sehr nahe zu liegen, daß eine solche durchgreifende zeitliche Trennung der Geschäfte die Wege besser ebnet als jeder andere Vorschlas, denn je weiter der Zeit nach die Thätig—⸗ keit der rarlamentarischen Körper auseinander liegt, um so weniger ist die Gefahr einer Friktion. Das scheint mir auch einer jener Sätze zu sein, von denen der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, sie stehen eigentlich im Wörterbuch einer naturgemäßen Logik.
Nun ist auf einem anderen Wege nach der bestimmten Ansicht der verbündeten Regierungen eigentlich nicht recht zu helfen, denn wir befinden uns in einer ganz anderen Lag, als es in anderen großen Reichen und Staaten der Fall ist. Das Deutsche Rekᷣch ist in seiner Gigenschaft als Bundegstaat mit einem so kompli— zirten parlamentarischen Räderwerk versehen, daß es nur möglich ist, Kollisionen dann zu vermeiden, wenn man der Zeit nach, die Arbeit dieser Organismen auseinander hält und so weit es überhaupt möglich ist, trennt. Das ist der Grund ⸗Gesichtspunkt, von welchem hier die verbündeten Regierungen ausgegangen sind, eine trennende organische Einrichtung gegenüber zusetzen der parlamentarischen Gesammtthätigkeit, welche sich im Reiche und in den einzelnen Ländern eben auf Grund der That⸗ sache, daß wir es mit einem fördernden Reiche zu thun haben, ent— wickelt und ausgestaltet hat.
Wenn aber die Gründe so liegen, so möchte ich doch glauben, daß man nicht davon sprechen kann, die verbündeten Regierungen hätten gewissermaßen nur von politischen Nebenrücksichten sich bei diejer Vorlage leiten lassen. Meine Herren, ich verstehe recht gut Ihre Gründe, ich weiß sie auch zu würdigen, ich verkenne es nicht, wenn solche Gründe geltend gemacht werden, aber darum muß ich doch bitten, daß Sie auch dem Standpunkt der verbündeten Regierungen, welcher nicht die Tendenz hat, den Parlamentarismus zu schwächen, sondern ich behaupte, in richtigem Geleise sogar die Autorität desselben zu stärken, ich sage, daß sie auch diesem Standpunkte Ihre lovale Anerkennung nicht versagen.
Meine Herren! Nun könnte man ja sagen, sind denn diese Zustände im Reiche nicht blos vorübergehender Art, ist es nicht die Ärbelt, welche in den gesetzgebenden Körpern dadurch entstanden ist, daß große neue geschichtliche Bildungen sich in Reich und Staat vollzogen babe? und daß diese Arbeit gewissermaßen übergroß ge⸗ worden ist? Meine 21 in gewisser Beziehung liegt auch in diesem Umstande ein Grund zu Friktionen und Kollisionen, aber er ist nicht der entscheidende, nicht der maßgebende, sondern dieser liegt vielmehr in dem von mir vorhin angefübrten organischen Verhältniß. Das aber muß ich zugeben, und in dieser Beziehung vermag ich das nickt zu bestreiten, was von anderer Seite geltend gemacht worden ist, es ist die folgerichtige Wirkung dieses rege, wenn es zu Stande kommen sollte, im Wesentlichen davon abhängig, daß in den einzelnen Bundesstaaten ebenfalls mehrjährige, resp. zweijährige Budgetperioden eingefübrt werden. Hier handelt es sich aber haupt ⸗ sächlich um Preußen, denn außer Preußen haben nur noch einjährige Budgetperioden die Hanseaten. Sachsen Meiningen. Schaumburg Lippe und Elsaß ⸗ Lothringen. Es wird also davon abhängen, wie in Preußen die Frage entschleden wird, ob dann wirklich dieses Reichs gesetz, wenn es zu Stande kommt, in dem Sinne, mit der Tenden; und mit dem Erfolge arbeitet, wie es die verbündeten Regierungen sich eigentlich gedacht haben.
as nun die so viel ventilirte Frage anbelangt, ob die Mög- lichkeit vorliege, jweijährige Budgetvericden im Reiche einzuführen, so baben bereits mebrere Herren vom Bundes rathetische aus diese rr mit vollem Rechte bejaht. Ich gehe aber noch weiter und ebaupte, ich kenne gar kein Budcet, in welchem die Einführung . Budgetperioden leichter wäre, als in dem des Deut⸗ 1463 Reichs und hierfür bin ich jederzeit den Beweis anzutreten ereit.
Meine Herren! Wat baben Sie denn für ein Ausgabebndget im Deutschen Reiche? Sie haben im Wesentlichen einen Rücketat, gestüßt auf die Thatsache der Trennung der staatlichen 6 zwischen Reich und Staat. Im Wesentlichen baben Sie betreffs der Beamtenorganisation, die sich im Deutschen Reiche mehr zu konsoli⸗ diren anfängt, bereitz ziemlich feste traditionelle Ziffern; Ste haben
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in einer großen Mebrbeit von Positionen des Militäretats keine
veränderlichen Ziffern. lich blos berdor bei dem Etat der etat. Wollen
diese Fragen für
Veränderliche Ziffern treten eigent⸗
dem Etat der Nasuralverpflegung und Indienststellung der Schiffe im Marine Sie glaußen, daß es wesenilich schwerer se
wei Jahre mit einer gewissen Wabrscheinlichkeit ju beantworten] le Indienststellung der Schiffe, — kommen hier auch bei dem einjäbrlgen Etat nicht Verbältnisse in Betracht, die Sie nicht in Rechnung nebmen können? und was hat es für eine Bewandtaiß bei der Naturalverrflegung der Armer! Es handel: sich bier um Posten von 70 bie 8.) Hill n. meine Herren. Eine Gente können Sie nie berechnen, auch wenn Sie einen einjährigen Gtat haben. Ge kommt noch ein Zweites in Betracht; das gebe ich u, eben wenn et sich um Plug oder Minugz, 2, 3 Millionen ban= delt; allein kommt denn ein selcher Betrag so wesentlich in Betracht. daß damit einem Gtat von 600 Millionen gegenüber ein entscheiden des Faktum aufgestellt werden könnte? Das wird Niemand im Ernste glauben können.
Demnächst aber, meine Herren, möchte ich doch der Meinung sein, daß auch nach deim Standrunkt des jetzigen, des einjährigen Etats die Nachtheile der Nachtragetatz, von denen Sie gestern gesprochen, nicht gan; ja vermeiden sind. Nachtragetats werden Sie auch stet bei ein ah⸗ rigem Etat baben. Auch bel jwelsähriger werden sie natürlich unter Umständen nicht ausbleiben (Hört! böri! links), ja Hört! So liegt die Sache tbatsächlich; ich will nicht abstreiten, was wirklich ist.
Nun ist aber der Schwerpunkt geftern und namentlich von dem ersten Herrn Redner auf den Ginnabmeetat geworfen worden. In
dieser Beslebung hat der Heir Staattsekretär Scholj schon das Er ⸗
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ferderliche gesagt. Sestatter Sie mir nun aber, diesem Gedanken nod eiwas näber zu treten. Meine Herren! Die Einnahmeetats des Deutschen Reichs fest⸗
Giat der Tabals steuer. Antrag des Hrn. Abg. festgestellt ist, daß das
Haben Sie Franckenstein Reich
hier aber nicht angenommen, 130 Millionen im
den wonach
fanr, oder nicht. Alles fällt dann ex lege über die Summe von 139 Millionen hinaus den Einzelstaaten zu. staaten 1 und deshalb mit Vorsicht gerechnet wird; aber es handelt sich nie um Summen, welche maßgebend sein werden für die Bilanzirung Fes Budgets der Einzelstaaten. Es hat z. B. Bedeutung für das preußische Budget, ob- der sogar um 10 Millionen höher ist,
ist gut, wenn es richtig gemacht wird, aber
oder Herren,
hung vorausgesagt sind. . . Nun wurde auch noch sich darauf berufen, es habe ja kein an derer größerer Staat, kein
Der Herr Abgeordnete bat gesagt: in England werden doch auch zwei Budgets festgestellt, eins für England, eins für Indien. Das sst zutreffend, aber es geschieht durch dasselbe Parlament. Herren, damit ist ja schon diese Auffassung dis Herrn Abgeordneten widerlegt. ; d T inãchst aber hat der Herr, Abgeordnete exemplifizirt auf DOesterreich. Meine Herren, hier ist es richtig, daß Cie. uad Trans. seithanien zwei verschiedene parlamentarische Körper und verschiedene Budgets haben und daß obendrein die Delegationen noch das Reichs⸗ Fudg't feststellen. Nun, auch das EGrempel trifft noch nicht; denn es frifft ein ganz anderes Verhältniß zu, als es im Deutschen Reiche der Fall ist; denn die Abgeordneten, welche in Cisleithanien im Parlamente sitzen, sitzen nicht in Traneleithanien, darin, und die Zahl der Deputirten in den Delegationen ist sehr beschränkt, so daß gerade die Kollisionen und die Friktionen, welche im Deutschen Reiche stattfinden, dort nicht rotkommen. Meine Herren, eben deshalb trifft auch dieses Exempel nicht zu, und ich Falte cz aufrecht, daß die Lage Deutschlands in dieser Beziehung ein Ünskum bildet und mit diesem Unikum, meine Herren, haben Sie zu rechnen, Sie werden mit demselben in Zukunft zu rechnen haben, auch wenn Sie den Gesetzentwurf dies mal ablehnen würden. Zuruf: Nord⸗ amerika „Nordamerika; ruft man mir entgegen — ich würde glau⸗ ben, wir würden besser daran thun, wenn wir die nordamerikanische Republik mit ihren etwas ferngelegenen Einrichtungen bei Seite ließen! . ; . Herren! So viel zu diesem Punkt. Dem aber steht gegenüber, daß wir in den einzelnen Bundesstaaten, und zwar nicht klos in den kleinen Staaten, meine Herren, sondern auch in größeren Msttelstaaten mit den mehrjährigen beziehungsweise zweijährigen Bud⸗ getperioden seit mehr als einem halben Jahrhundert recht gute Er⸗ sährurgen gemacht haben, in einzelnen Bundesstaaten sogar seit meh⸗ reten Jahrhunderten. Ja, meine Herren. da sagen Sie, diese Staaten haben ja nur kleine Budgets, diese Staaten haben ja utfernt nicht die Summen an Ausgaben und Einnahmen, welche das Deutsche Reich hat. Darauf antworte ich: das Gegen⸗ theil ist der Fall, soweit es sich nicht um die Größe der Zahlen bandelt. Melne Herren, ein Staat wie Bayern, wel her vor dem Jahre 1876, wo er in das Deutsche Reich eingetreten ist, die Ge⸗ fam mtfumme der staatfichen Funktisnen in seinem Budget darzustellen und zu befriedigen batte, bat bei der Aufstellung und Feststellung des Budgets viel größere Schwierigkeiten zu überwinden, als dies bei dem Deutschen Reiche der Fall ist. Gerade wegen der ungleich größeren Mannigfaltigkeit, wegen der ungleich größeren Zabl von veränderiichen, dem Wechsel unterworfenen Positionen, als es im Budget des Deutschen Reichs der Fall ist; da möchte ich fragen, ob dies bestritten werden kann? Darauf. meine Herren, kommt (s aber nicht an, ob die Gesammtziffer des Budgets 600 Niillionen oder ob sie blos 60 Millioaen beträgt, sondern die maßgebenden Thatsachen sind die von mir angefübrten. Nun bat man in Bayern, nun hat man jn Württemberg, sn Sachsen, in Baden, in Hessen, die Erfahrung gemacht, daß fich Tiese Budgeiperioden, theils zweijährige, theilt dreijãhrige, vollstandig bewährt Haben. Ich begreife nun recht gut, daß, węenn man an ein solcheg Institut fich gewissermaßen nicht bineinzuleben hat, wenn man mit demselben nicht aufgewachsen ist, wenn man, seit man ükerbaupt ein verfassungsmäßiges Leben kennt — und eist seit dem Jabre 1348 sich an nge, Budgets gewohnt hat, — daß man dann fich nicht recht bineindenken kann, wie sich daz bei zweijährigen gzestaltet. Aber damit schaffen Sie die Thatsache nicht aus der elt, daß dessenungeachtet in diesen einzelnen Bundetstaaten die die altesten Kulturstätsen deß konftitutionellen Lebens sind, sich diese Ginrichtung bewährt baf, und ich muß auf Grund der geschichtlichen Tbatsachen, nach Maßgabe der Wahrheit der Anfübrung des Hrn. Abg. Hänel entgegentreten, welcher ausgerufen, ja, eg ist so gewesen, die That fache besteßt ja, daß in den einielren Bundesstaaten solche mehrjährige Perioden waren und ihr r sess g eben ist daran grade nicht zu Grunde gegangen. Nein, meine Derren, ez ist nicht blog daran nicht in Grunde ge- gangen, sondern bat ssch ju einer konstitutionellen Blüthe ent. wickelt, so daß man auf jene Staaten als die wirklichen Kultur · stätten' des Konsiitutionaiigmuß mit Recht binweisen darf. Meine Herren, soviel zu diesem Punkt. . ; JIiun gestatten Sie mir noch die positiven Vertbeile der zwe säbrigen Budgetperioden in nur kurzen Zügen ju bebandeln. Et ist är eden Finanzmann, der in der Praxis stebt und pas Budgetn esen unmistelbar verfolgt hat, eine unbestrelibare Thatsache, daß ede Budgetberathung und Feststellung eine Erhöhung der Ausgaben sur i. ju haben pflegt. Bewelsen Sie mir das Gegent bell, meine erren, beweisen 6 mir, daß eine 6 . je eingetreten ist! enn Sse nun aber daz anerkennen müssen, so fage ich folgerichtig, daß ez cben eine gewsffe Stetigkeit in die ganse Finaniverwaltung und Finanjgebabrung hineinbrinßt, wenn sich die Finannmwerioden in einem längeren Zwischentaum wiederbolen. Das bat man in lenen Ländern, die mebrsäbrige Budgetrerioden haben, sattsam und zur böchsten' Befrledijung erfaßren. Meine Herren, die Stetigkelt in dem Finanzwesen, die Verbinderung, auch Fle äußerliche, eine Nach · wachsenz rez Burgetg, das sind Punkte, welche nicht so leit wiegen. wie dag von anderer Selle dargestellt worden ist. Dann aber kommt in Besracht, daß bei einer so rationellen Trennung der Geschäfte der Jeit nach unter Anwendung einer weisen Selbstbeschtänkung bes minder wichtigen Fragen es möglich wird, dem Budget größere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zujuwenden, als wenn man vom prenßischen Landtag herein sosort in den Reichstag kommt, um dann die großen und wichtigen Geschäfte in einem gewissen tempo eitissimo' ju erledigen. Mesne Herren! Es handelt sic nicht blos um die Zest, welche bier im Reichetag jur Giledigung der Budgetfragen Fojbwendig ist, es handelt sich — und dag ist sebr wesenilik = auch um die Zeit, welche in den einzelnen Landtagen leichsallz mit Grlediqung des Hudgess jugebracht wird, und daß im Vesentlichen es vielfach dieselben Persgnen sind, welche hier und dort dse Geschäste jn Fesorgen haben. Das ist für mich ein sebr maßgebender
etablirt hat.
keine maßgebende ob der Zolletat um 6,7 nicht. Es es nicht maß⸗ gebend für die Finanzgebahrung der einzelnen Staaten. Also, meine Frage, welche wir hier behandeln, damit scheint es mir gute Wege zu haben, daß eine zwei⸗ sahrige Budgelperisde im Reiche einführbar ist, ohne daß die Schwie⸗ . ꝛ icht. n. wi rigkelten und Verwirruag. en eintreten würden, welche in diefer Be⸗ es versteben, sondern in der Richtung, wie ich es näher zu bestimmen nicht anderes großes Reich zweijährige Budgetperioden. Kwe* dieser Beziehung bat der Hr. Abg. Lasker geglaubt, er könne Durch Exemplifikation auf England und Oesterreich die Behauptung widerlegen, daß eben das Deutsche Reich, weil es ein Bundesstaat sei, sich in dieser Beziehung in einer wesentlich anderen Lage befinde. Ich bin der diesbezüglichen Argumentation sehr aufmerksam gefolgt. aber der Herr Abgeordnere wird mir verzeihen, wenn ich die Analogie, welche er gezogen hat, als eine durchaus nicht zutreffende zurückweisen muß.
,. — Königlich bayerische außerordentliche Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗-Köfering das Wort:
Gesichtspunkt, und auc, meine Herren, auf Seite der verbündeten Regierungen wurde schon das Bedürfniß empfunden, in diesen Budget⸗
fragen mit größerem Bedacht zu Werke zu geben, was nur dann mög⸗
zustellen, wäre blos etwas schwieriger bei dem Zolletat und bei dem lich ist, wenn man eine entsprechende Zeit dazu hat.
Demrächst kommt aber noch ein Hauptpunlt zur Sprache,
nämlsch der, daß sich die Entfaltung der Gesetzgebung, wenn Sie den voraus bekommt? Hiermit ist der Reichsetat wesentlich in Absicht der Zoll⸗ einnahmen vereinfacht, und es kann sich nur um die Frage handeln in der Richtung des Antheils der einzelnen Staaten, ob hier die⸗ jenige Summe eingestellt ist, welche wirklich ungefähr erreicht werden
von den verbündeten Regierungen vorgeschla genen Wen betreten, auf viel gecignetere, der Sache und dem Wesen der Legislative, und ich füge bei, der ÄÜutorität derselben, entsprechenderer Weise vollziehen läßt, als im Falle des Gegentheils. Weng auch das alte Wort:
noh num premäatur in annum für unsere Zeit und unsere Verhältnisse
nicht mehr paßt, so steht doch andererseits fest, daß in unserer Zeit Das ist für die Einzel von Werth, daß hier nach der 3 Wabhrscheinlichkeit
— und zu meinem großen Bedauern — ein zu starkes, zu eil iges Tempo in der Entfaltung der gesetzzeberischen Thätigkeit sich (Hört, hört h) .
Meine Herren, das hängt nicht so sest ab von den verbündeten Regierungen, sondern es ist auch Turch die Initiatire des Reichs⸗ tags in dieser Beziehung so viel geschehen, daß Ihr „Hört, hört!“ nach dieser Seite hin keine Bedeutung hat.
Meine Herren, ich kehre zu dem Grundgedanken zurück. Die ist eine für den Parlamentarismus and feine künftige Gestaltung außerordentlich wichtige, sie trifft eine Lebenswurzel des Parlamentarismus, nicht in dem Sinn, wie Sie
1d zu defintren mir erlaubt babe. Meine Herren, hängen Sie — verzeihen Sie mir den Ausdruck — in einer gewissen Art abergläubischen Kultus an der geschlossenen Ziffer von 365 Tagen! Das macht es nicht aus, da liegt kein innerer Grund, welcher hier das maßgebende und entscheidende Moment bieten wird. Um das aber möchte ich Sie, meine Herren, noch bitten, betrachten Sie die Vorlage unter diesen objektiven Gesichts punkten, durch welche sich die verbündeten Regierungen wenigstens im Wesentlichen haben lesten lassen und ich möchte Sie jedenfalls bitten, der Vorlage das⸗ jenige Maß der Prüfung und Eriräzung zuwenden zu wollen, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erheischt.
Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath
Gestatten Sie mir, Ihnen in einigen Worten den Standpunkt darzulegen, welchen die Königlich bayerische Regierung zu dem heut zur Tazesordnung stehenden Hesetzentwurf einnimmt. Ditser Stand⸗ punkt ist ein zustimmender. Durch das Gesetz vom 10. Juli 1865 sind auf die IFnitiative der damaligen Regierung zweijährige Etatsperioden in Bayern eing führt worden. Dieses System hat sich während der ganzen zeit seines Bestebens, also jetzt seit fünfzehn Jahren, vollständig bewährt. Die bayherische Regierung ist schon aus dieser Erwägung zu der eberzeugung gelanzt, daß auch für den Reichstag zweijährige Etats⸗ perioden nur Vortheile und keine Nachthei le im Gefolge haben wür⸗ den. Abgesehen aber von den günstigen Erfahrungen, welche in Bavern mit den' zweijährigen Etatsperioden gemacht worden sind, waren für die baverische Regierung dieselben Motive maßgebend, welche bereits von anderer Seite Ihnen erschöpfend dargelegt wurden. Die kayerische Regierung gelangte zu dieser Ansicht, weil die jähr liche Aufstellung des Reichsetats nicht nur für die Volksver— tretung, sondern auch für die Regierungen mit einem unverhältniß⸗ mäßigen Aufwand von Arbeit und Zeit verbunden ist. Ferner kann sich die bayerische Regierung nicht verheblen, daß diejenigen Uebel⸗ stände, welche aus dem gleichzeitigen Tagen des Reichstags und der einzelnen Landtage enlspringen, auf einem anderen Weg als durch die Annahme diefes Gesetzentwarfs nicht beseitigt werden können,; Ich habe Sie darum duch Namens der bayerischen Regierung zu bitten, diesem Gefeßentwurf Ihre Genebmigung zu ertheilen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, daß der ungewöhn⸗ liche Apparat, den die verbündeten Regierungen zur Ver⸗
theidigung der Vorlage entwickelten, der . nach seiner 3
Meinung nicht sehr förderlich sei. Nicht, als ob die Herren nicht sehr schätzenwerthe Gründe beigebracht hätten, — aber die große Kraft, welche auf die Vertheidigung des Entwurfs ver— wendet werde, erwecke den Glauben, daß dDderselbe doch nicht so harmloser Natur sei, wie man ihn darzustellen suche. Der bisherigen Debatte sei er mit großer Befriedigung gefolgt. Die Herren Liberalen seien mit einem olchen Eifer und solcher Wärme fürdie Aufrechterhaltung der Ver⸗ assung eingetreten, daß man kaum glauben sollte, daß dieselben Männer im preußischen Landtage nicht das geringste Bedenken etragen hätten, die wichtigsten Bestimmungen, welche die . der Kirche schützten, aus der Verfassung zu beseitigen. Es fei ja sehr gut, wenn der Mensch sich bessere, sollten aber die Abgg. von Bennigsen, Lasker und Hänel jemals wieder ihr früheres Verhalten wiederholen, so werde er in der glück⸗ lichen Lage sein, sie an den heutigen Tag zu erinnern, Der Abg. Lasker habe gestern behauptet, das Centrum sei stets ge⸗ neigt, mit Rücksicht auf andere, außerhalb der Sache liegende Verhältnisse wesentliche Prinzipien aufzugeben. Das Centrum werde an seinen Prinzipien 3 festhalten; er müsse dem Abg. Lasker aber doch bemerken, daß eine Fraktion naturgemaß eine ganz andere Stellung einnehme, je nachdem sie sich einer Regierung gegenüber fehe, zu der sie Vertrauen habe oder nicht. Und er müffe erklären, daß er zu der Regierung kein Vertrauen habe, so lange sie dem jetzigen Kulturkampf nicht ein Ende mache. Es sei interessant, zu sehen, wie die liberale Presse sich in allen möglichen Kombinationen über die Haltung des Centrums der jetzigen Vorlage gegenüber ergehe. Man for—⸗ dere von seiner Fraktion, daß sie mit einer Energie austrete, die man selbst nicht besitze, und die zu entwickeln die liberale Partei das Centrum ande, indem sie dasselbe an Händen und Füßen gebunden habe. Trotz aller Sezession sei in dieser Beziehung noch Alles beim Alten. Die Herren von der Linken stelten sich hin und deklamirten von Freiheit und parlamen— tarischen Rechten und dabei seien sie es gewesen, die einen roßen Bruchtheil der Bevölkerung von jeder Freiheit und jedem dier ausgeschlossen hätten. Man habe darauf hingewiesen, daß kein anderes großes Land eine zweijährige Budgetperiode kenne; aber alle solche Vergleiche seien unvollkommen, weil die Verhälinisse uberall andere seien. Es gebe kein anderes Land, in welchem, wie in Deutschland, neben dem Reichstage so bebeutende repräsentative Versammlungen beständen. Er lrage fogar lein Bedenken zu behaupten, daß die Be⸗ schlüsse des preußischen Landtages in vieler Beziehung erheblich wichtiger seien, als die des Neichs tages, Es müsse ein Jusammenta en die Erledigung der Geschãfte nothwendig beeinflussen. Beshalb sei er dafür, daß die Vor⸗ lage von einer Konimission geyrüst werde, Es müsse unter⸗ sucht werden, wie das Ver aliniß der im Reich zusammen⸗ wirlenden Kräfte sich nach dem Gesetze gestalten werde. Das Rech der Regierung, den Reichstag zu berufen, zu öffnen und zu schließen, sei bisher nur das einer Termin sfesisetzung. Nach Annahme des Gesetßzes werde diese Besugniß erweitert, indem es in ihr Ermessen gestellt sei, den Reichetag in dem Iwijchen⸗ jahre zu berufen oder nicht. Es liege hierin ein wichtiger Schritt zur Förderung der unitarischen Bestrebungen, und man würde zu erwägen haben, ob nicht den verbündeten Re⸗ gierungen die Befugniß einzuräumen Fei, daß der Reichstag kinberusen werden müässe, wenn ein Drittel des Bundegrathes es verlange. Die Meinung, die er im Jahre 1876 ausgesprochen habe, daß es zur Vermeidung aller
Schwierigkeiten günstig wäre, ein Jahr den Landtag und das andere den Reichstag zu berufen, halte er auch heut noch fest. Aber fast alle Vorredner verlangten trotz der zweijährigen Budgetperioden eine jährliche Zusammenberufung, das sei gerade das Gegentheil von dem, was er wolle. Dann tagten ja wieder die Körperschaften nebeneinander und er sehe dann nicht die Nothwendigkeit zweijähriger Perioden ein. Den Reichstag zu nöthigen, jährlich zusammenzukommen, wäre ein Zwang, wie derselbe nirgends in der Welt existire, wäre dann kein Budget da, so wären die Vorlagen wie ein Menu ohne piss de résistance, Daß der Voranschlag ebenso gut, wie auf ein Jahr auch auf zwei Jahre gemacht werden könne, sei klar. Die Erfahrungen in den Staaten, wo eine zweijährige Etatsperiode bestehe, seien recht günstig; er selbst könne dies aus Hannover be⸗ stätigen, und man werde schwerlich behaupten können, daß in einem großen Staate die Verhältnisse wesentlich anders lägen, als in einem kleinen. Es sei von liberaler Seite ein beson— deres Gewicht auf die unifizirende Wirksamkeit des Reichs— tages gelegt worden. In der That könne man behaupten, daß keine Session des Reichstages vorübergegangen sei, ohne ein Stück von der Selbständigkeit der Einzel⸗ staaten abzubröckeln, und die Vorlage, welche die jährliche Berufung des Reichstages aufheben wolle, sei deshalb in fö— derativem Interesse gut gedacht. Dieses Moment sei durch die Erklärung des Ministers von Bötticher, daß der Bundes⸗ rath bereit sei, den Artikel 13 unverändert bestehen zu lassen, wesentlich beseitigt. Wenn man von liberaler Seite zu Gunsten' der unitarischen Bestrebungen immer an das nationale Gefühl appellire, so müsse er bemerken, daß die Partikularisten im Reichstage mindestens denselben Patriotismus für sich in Änspruch nähmen, wie jene Herren. Die nationale Frage werde durch diese Vorlage gar nicht berührt und er möchte der linken Seite des⸗ halb empfehlen, solche Schlagworte nicht zu gebrauchen, wenn man nicht zu dem Glauben veranlaßt werden solle, daß es ihnen an realen Gründen überhaupt fehle. Er halte es für dringend nöthig, den Bundesrath zur Wahrung des föderativen Charakters des Reiches mehr als bisher zur Kontrole der Centralgewalt zu befähigen und deshalb hätte er gewünscht, von den Vertretern der Mittelstaaten zu hören, daß sie unter allen Umstaͤnden forderten, daß der Bundesrath wenigstens alle Jahre zusammentrete. Der Fehler im Deutschen Reiche sei, daß man zuviel Gesetze mache. Ein BGesetz, welches be⸗ stimme, daß eine Reihe von Jahren gar keine Gesetze gemacht und verschiedene sehr schlechte Gesetze außer Kraft gesetzt würden, würde er mit Freuden begrüßen. Ein bis zwei tüchtige Gesetze für jede Session reichten vollkommen aus, und er würde gern auf weitere legislatorische Arbeiten einen starken Schutz⸗ zoll legen. Und dies gelte nicht blos für den Reichstag, fondern auch für den Landtag. In diesem Sinne würde eine Beschränkung der Sessionen von segensreichem Einflusse sein. Was die Frage der Verlängerung der Legislaturperioden be⸗ treffe, so sei dieselbe in der Vorlage nur als eine Konseguenz der zweijährigen Budgetperioden behandelt worden; nach seiner Ansicht könnte dieselbe ganz unabhängig davon ins Auge ge⸗ faßt werden. Eine solche Verlängerung habe Vieles für sich. Es brauchte dann zunächst nicht so oft gewählt zu werden, und durch das viele Wählen mache man das Volk nicht blos überdrüssig, sondern erwecke auch eine be— ständige Unruhe, die jede konservative Gesinnung in Gefahr bringe. Ueberdies würde eine Verlängerung der Legislaturperiode der parlamentarischen Arbeit selbst zu Gute kommen. In der ersten Session lernten die neuen Mit glieder, die noch stark unter dem Wahlprogramm ständen, sich erst gegenfeitig kennen, in der zweiten beginne das gemein⸗ schaftliche Zusammenarbeiten und in der dritten müsse man schon wieder nach den Wahlen sehen. Der Abg. Lasker elbst bestätige dies, und derselbe habe darin ja Erfahrung. Mithin scheine es ihm wohl der Erwägung werth zu sein, ob eine Verlängerung der Legislaturperioden sich nicht auch ganz un⸗ abhängig von der Frage der Budgetperioden empfehle. Viele Schwierigkeiten würden auch schon 4 werden, wenn ein beftimmter Termin der Berufung des Reichstages — viel⸗ leicht der 15. Oktober — von vorn herein festgestellt würde; daß der Reichstag besser vor als nach Neu⸗ jahr zusammentrete, scheine ihm trotz der Bedenken des Abg. Stumm unzweifelhaft. Man habe seine Er—⸗ klärung, daß er eine zweijährige Budgetperiode nicht billigen wiülrde, so lange der Kulturkampf dauere, dahin umgekehrt, daß er mit dem Aufhören dieses Kampfes gegen die Kultur auch bereit sei, der Vorlage der Regierung zuzustimmen. Jenes von ihm gebrauchte Wort habe den Sinn gehabt, daß zr unter den jetzigen Umständen der unterdrückten Minorität möglichst häufig Gelegenheit geben wolle, ihre Beschwerden effentlich laut werden zu lassen. Würden diese Beschwenden beseitigt, so stände er, wie er bereits im Anfange seiner Aus⸗ führungen bemerkt habe, der Regierung allerdings ganz an⸗ bers gegenüber, ohne jedoch hieraus schon eine Verpflichtung zur Annahme der Vorlage herzuleiten. Er bitte, den Gesetz⸗ entwurf an eine Kommission zu verweisen, au! Grund des Kommissionsberichtes werde das Centrum dann seine Ent⸗ scheidung fällen.
Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Staats Minister von Bötticher das Wort: —
Meine Herren! Auf die Gefahr hin, den Herrn Vor nner in seiner Annabme ju bestärken, daß die Vorlage, welche mit einem ganz besonderen Apparat Seitens des Bundegrathę vertreten werde einen Haken baben müsse, habe ich seinen Ausführungen der noch einige Bemerkungen entgegenzubalten. Ib werde mich dabel. aber sebr kur fassen und kann da um so mehr, als er zu meiner Freude kam Untcug tes Dru. Abg. Stumm zugestimmt bat, und b danach annebmen darf, daß die Vorlage einer kommissarischen Berathung siberwösesen werden wird, bei der ja dann alle. die Memente, Tie außer den bereite aus fübrsich bervorgebobenen Gründen noch für die Vorlage sprechen, des Weitern ju entwickeln Gelegenbeit sein wird.
Meine Ferren! Wag mich letzt benimmt Pat, nochmalg um das Wort ju bitten, daz ist die Auffassuna, welche der Herr Vor- redner meiner gestrigen Erklärung über den Att. 15 gegeben hat nnd bie Stellung, die er der Vorlage gegenüber auf Grun die ser Er⸗ klärung einnehmen ju müssen glaubt. Meine Herren, ich babe gestern ungefäbr wörtlich gesagt: der Schwerpunkt der Verlage liege nicht in dem 8. 13, der Schwerpunkt sei und das ist altenmãßig nach u⸗ wessen, die Frage der Aenderung der Budgeiperloden. Ih dat bler gleich mit Bejugnabme auf eine Bemerkung des Hrn. Abg. Lat ker lt! gegcaster aaffibren. daß mir die Entstebunggaeschibte der irt 13 und 69 febr wobl bekannt gewesen ist und daß ich gestern nur gesagt babe, das man, wenn man entgegen dem bie ber geltenden Art. 69 eine jweisährige Budgetperiode ctablire, sebr wobl dazu ubergeben könne, auch die jweisabrige Berufung det Reicht taz zur Vorschrift zu machen.
Bundesrath,
Meine Herren, ich babe weiter gest rn gesaat, daß, wenn die Majoritãt dieses hoben Hauses eatgegen dem Vorschlage det Regierung sich dafür entscheiden sollte, daß ez nicht opportan sel, den Uri. 13 in der fetzt geltenden Verfassung abjuändern,