1881 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

triebe mit steuerfreiem Maljrerbrauch und der Besitzer von Müblen⸗ werken für wirtbschaftliche Zwecke, ferner in der Schwierigkeit sichernder Kontrole gefunden.

a. Die vom Standpunkte des Müllergewerbes und der Steuer⸗ sickerheit erbobenen Bedenken verlieren im Wesentlichen ihre Bedeu⸗ tung, wenn der größte Theil des zur Bierbereitung bestimmten Malzes auf Privatmühlen gebrochen werden muß und die letzteren unter ständiger Steuerkontrole sich befinden. Aus diesem Gesichts punkte will der Entwurf alle Brauer, welche bisher im Jahre 25 060 kg Malz (die Surrogate eingerechnet) verbraucht haben oder künftig 500 h Malz verbrauchen werden, zum Halten und zur Benutzung von Privatmalimühlen mit Meßapparat verpflichten (SS 12 bis 16). Nach dem Entwurf vom Jahre 1879 sollte diese Verxflichtung den zur Zeit des Inkraftttetens des Gesetzes btstebenden Brguzreien nur ohlliegen, sofern sie bis dahin 37500 Eg Malz jährlich verbraucht hatten oder künftig 700 hl Mal verbrauchen mürden. Die Abänderung entspricht einem von der im Jahre 1879 mit der Vorberathung des Entwurftz beauf— tragten Reichstage kommission gefaßten Beschlusse, welcher zur Er— höhung der Steuersicherheit beiträgt, während ein Interesse der be= treffenden Brauer nicht entgegensteht.

In Bayern werden seit dem Jahre 1868 Meßapparate im Dienste der Malzaufschlagverwaltung verwendet. Im Jahre 1879 waren im xechtarheinischen Bayern bereits 1475 Meßapparate in Thätigkeit, davon 222 in öffentlichen Mühlen, die übrigen 1253, mit Ausnahme ganz weniger auf die Brennereien entfallender, in Braue— reien. In der Rheinpfalz waren während des Jahres 1879 134 Meß⸗ apparate in Thätigkeit, davon 14 in öffentlichen Mühlen, die Übri— gen 120 weit überwiegend in Brauereien. Von dem im Jahre 1879 im rechts rheinischen Bayern gebrochenen Laft⸗ und Dörrmalz, welches fast nur zur Bierbereitung verwendet wird, wurden 4,30 o auf Privatmüblen gebrochen, und zwar 63,4 / auf solchen mit Meß— apparat, O. 9'so auf solchen ohne Meßapparat. Die übrigen 3570 Braumalz sind auf öffentlichen Mühlen bearbeitet, und es entfallen auf diejenigen mit Meßapparat 18,50 9“, auf diejenigen ohne Meß— apparat 17, 20⸗.

Die Meßapparate haben sich in Bayern während 12 Jahren als zuverlässig und dauerhaft bewährt. Sie messen das zum Müblen—⸗ wert gelangende Malz völlig genau und zeigen die Ergebnisse fort laufend ricktig an. Eine Maschinenfabrik in Bayern hat auch Wägeapparate konstruirt und an Malzschrotmühlen angebracht, mit welchen in zwei Berliner Brauereien unter amtlicher ÄAufsicht Ver suche gemacht sind. Ungeachtet der im Allgemeinen befriedigenden Ergebnisse kann jedoch die Verwendung der Wägeapparate im Steuerdienst mindestens zur Zeit nicht empfohlen werden. Vielmehr würde es zuvörderst jedenfalls noch umfassender Versuche mit einer größeren Anzahl solcher Apparate bedürfen. Die Königlich preußpische technische Dexutation für Gewerbe zieht die Steuer vom Maß der Steuer vom Gewicht vor, weil die erstere mehr zur Verwendung besseren Malzes veranlasse. Unbeschadet der theoretischen Ent scheidung über den Vorzug des Maß oder des Gewichtssteuersystems ist praktisch durch das Beispiel Bayerns, desgleichen Englands, woselbst bis zum 1. Oktober 1880 die Biersteuer nach der kubischen Menge des eingeweichten Getreides erboben wurde, genügend be— wiesen, daß die Bierproduktion unter der Maßbestenerung eine nach Quantität und Qualität hohe Stufe zu erreichen und zu be— baupten vermag. Von wesentlicher Bedeutung aber erscheint die Thatsache, daß für Bayern, wo das beträchtliche in den Meß— apparaten steckende unausgesetzt steigende Kapital durch den Ueber— garg zu Gewichtsstener und Wägeapxaraten entwerthet werden würde, einem solchen Uebergang große Schwierigkeiten entgegenftehen,

während die Brausteuergemeinschaft die Wahl noch frei hat. Aus diesen Erwägungen bringt der Entwurf, um nicht dem verfassungs⸗ mäßig im erstrebenden Ziel übereinstimmender Blerbesteuerung unnöthig Hemmnisse ju bereiten, die Besteuerung des Malzez nach dem Maß und die Einführung des Meßapparates in Vorschlag.

Im Jabre 1579/89 verbrauchten die im Betriebe befindlichen 109460 gewerblichen Bierbrauereien der Brausteuergemeinschast an Malz (einschließlich der auf Mal redunirten Surrogate) 410283 7090 Eg; auf die 2792 Brauereien mit größerem Verbrauch als 25 0090 Eg entfallen davon 358 069 40) Rx 87,27 ο ). Die letztere Menge würde künftig auf Privatmaljüüblen der Brauer ge⸗ brochen werden müssen, so daß für die zffentlichen Mühlen höchstens 52 214 3090 Eg Braumalz verblieben. Doch würde sich dieser Betrag vorgutsichtlich in Folge freiwilliger Anschaffung von 63 apparaten Seitens der Brauer allmählich noch erheblich, und wohl jedenfalls um ein Drittel, also auf rund 35 060 000 1g abmindern. Hierzu iritt daz zur Branntweinbereitung bestimmte Malj. Von den im Jabre 1877,78, welches annähernd als ein Durchschnittsjahr gelten kann, im Gebiete der Brausteuergemeinschaft für Brennzrei= ivecke verwendeten 194 540 400 kg Malj kommen is? 579 700 kg (= 93.83 o)) auf die Brennereien mit eigenen Maljmühlen, 12010 799 kg ( 6,17 0½) auf die Brennereien, welche die öffent⸗ lichen Müblen benutzen; letztere Benutzung wird nach aller Wahr— scheinlichkeit künftig inindestens nicht wachfen. Der Malzbedarf für andere Verwendung, als Bier⸗ und Branntweinbereitung, kann als sebr geringfügig hier außer Ansatz bleiben und die Menge des künftig auf die öffentlichen Mühlen gelangenden Malzes ju jährlich rund 47 000000 Kg veranschlagt werden. Da diese Menge auf eine große Zahl von Mühlen sich vertheilen wird, so erwächst den ein⸗ zelnen Müllern durch die Kontrole ds jur Mühle gebrachten Males und die damit zusammenhängenden Betriebsbeschränkungen nur wenig Arbeit, Verantwortlichkeit und Unbeguemlichkeit. Zudem sind die Verpflichtungen der Müller gegenüber der Steuerbehörde (85. 19 bis 23) auf das tbunlich geringste Maß beschränkt und werden vor⸗ aussichtlich bereits nach kurzer Zeit den Anfangs vielleicht bemerk— baren Druck verlieren.

Auch eine finanzielle Schädigung der Müller wird durch den Zwang der Brauer zur Benutzung von Privatmalzmüblen nicht ein— treten. Die gewerblichen Brauereien der Brausteuergemeinschaft ver— brauchten im Jahre 1879,80 407 090 809 kg Mal, wovon 371 0974700 Rg 1.17 ͤ6ũ5 auf den eigenen Maljschrotmuhlen der Brauer, 35 g25 1660 kg auf öffentlichen Mählen gebrochen wur den. Der Maliverbrauch derjenigen Brauer aber, welche künftia Prieatmalzmühlen benutzen müssen, ist nach dem Obigen nur ju z58 069 400 Rg zu veranschlagen. Das neue Gesetz wärde also nicht ausschließen, daß das Brechen von Braumalz auf öffentlichen Mühlen an Umfang sogar wachse.

Unter den Betrieben mit steuerfreiem Malzverbrauch ist nur die

Branntweinbrennerei von Bedeutung. Nach §. 18 sollen die Brannt-

weinbrenner auch künftig zum Malibrechen Privatmühlen ohne Meß⸗ apparat halten dürfen und bezuglich der Benutzung nennenswerthen Veschränkungen nicht unterliegen. Sofern sie auf Effentlichen Müblen Malz brechen wollen, kann zu ihrer Erleichterung den Orts bebörden oder ibnen selbst die Ausstellung des Mahlscheins sber— tragen werden (6. 20 Absatz ). Es wird daher von einer Belaästi—⸗ gung des Brennereigewerbeß nicht füglich gefvrochen werden können. Andererseits erscheinen die vorgeschlagenen milden Kontrolvorschriften ausreichend, da durch die wegen Kontrolirung der Branntweinsteuner statlfindenden zahlreichen und eingehenden Brennereirevisionen Schutz gegen den Mißbrauch des steuerfreien Malses gewährt wird.

Die Zahl der Privatmühlen für wirthschaftliche Zwecke, ins

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besondere der sogenannten Futterschrot⸗ und Hau müblen, muß nach angestellten Ermitteluagen für das Gesammigebiet der Brau stener? gemeinschaft ju etwa 130 09 bis 140 900 veranschlagt werden. Darunter sind indessen sehr viele, mittelst welcher Mal; überhaupt nickt oder mindestens nicht zur Bierbereitung, oder Doch nur mit unverhältnißmäßigem Aufwande von Zeit und Arbeitskraft, gebrochen werden kann. Aber auch ein Mißbrauch der tauglichen Mühlen steht wenig ju be⸗ fürchten, da ein derartiger Betrieb bei Beschränkung auf geringe Malimengen nicht lohnt, sonst aber leicht der Entdeckung aus gesetzt ist. Es dürften daher die Kontrolvorschriften des 5. II, welche den Besitzern der fraglichen Mühlen nicht beschwerlich fallen können, zur Sicherung genügen.

b. Der Brauereibetrieb soll känftig von den durch die geltende Brausteuergesetzebung anferlegten Beschränkungen gänzlich befreit sein. Die im 8. 256 vorbehaltene Anschreibung der Braukte engt den Betrieb in keiner Weise ein. Die Brauer mit Privatmaljmühlen brauchen auch nicht einmal die Maljschrotung dem Steueramt vorher anjuzeigen, während zum Malibrechen auf öffentlichen Mühlen aller dings ein Mahlschein (6. 20) zu erwirken ist. Die Befreiung der Brauer, welche Privatmalzmühlen mit Meßaxparat benutzen, von der Erwirkung des Mablscheins findet in Bavern nicht stalt. Dieselbe führt für die Brauer eine Erleichterung, für die Steuerverwaltung eine namhafte Arbeitsersparung mit sich und scheint bei den ir Uebrigen durch den Gesetzentwurf vorgeschlagenen Einrichtungen ohne Gefährdung der Steuer zulässig.

Daß für die sofort beim Inkraftreten des Gesetzes zur An⸗= schaffung des Meßapparats verpflichteten Brauer die Kosten nach Maßgabe des §. 45 auf die Steuerkaffe übernommen werden, ent⸗ spricht um so mehr der Billigkeit, als durch die sofortige Inbetrieb⸗ setzung einer großen Anzahl von Meßapparaten ein sonst erforder⸗ licher namhafter Aufwand von Beamkenkräften vermieden wird. Im Interefse der kleineren Brauer wie der Steuerverwaltung liegt es jedoch, daß auch die freiwillige Anschaffung des Meßapparats darch Uebernahme der Kosten in der Arf, wie im §. 45 weiter vorge⸗ sclagen, gefördert werde., Im Jahre 1679,80 hatten im Gebiete der Brausteuergemeinschaft 2792 Brauerelen einen Malzverbrauch von mehr als 25 009 1g (einschließlich der Surrogat), und zwar 1956 Brauereien in Preußen, 391 in Sachsen, J in Heffen, 465 in Mecklen⸗ burg, 235 in Thüringen, 11 in Oldenburg, 29 in Braunschweig, 36 in Anhalt. Die Zahl der Brauereien, welche während des be⸗ jeichneten Jahres an Malz und Malzfurrogaten 15 00 is 25 000 kEg verwenbet haben, ist zu etwa 1120 anzunehmen.

Die Höhe der durch Anschaffung des Meßapparates nach 5. 45 entste henden Ausgabe läßt sich in mehreren Richtungen noch nicht mit Beftimmtheit übersehen. Insbesondere entzieht sich die Zahl der freiwillig mit dem Anspruche auf Kostenersatz den Meßapparat anschaffenden Branereien der Berechnung, dieselbe kann jedoch nicht gerade boch veranschlagt werden. Die Preife der Meßapparate sind nach dem Rauminhalt des Meßgefäßes und der soast igen Leistungs⸗ fäbigkeit verschieden, bei großen Lieferungen darf auf eine Preis— minderunz gerechnet werden. Im Durchschnitt wird der Kosten— betrag für jeden Meßapparat mit 1005 M reichlich veranschlagt sein.

Auch in Elsaß⸗Lothringen wird nach angestellten Ermittelungen das Braumalz schon jetzt fast ausschließlich (iu etwa 97osg) auf eigenen Malischrotwühlen der Brauer gebrochen. Die Verpflichtung jur Haltung einer Privatmaljmüble mit Meßapparat würde dort nach dem Stande von 187778 etwa 166 gewerbliche Bierbrauereien (von 241 damals im Betrieb befindlichen) treffen, deren Verbrauch

an Malz und Malzsurrogaten mehr als 920j des Verbrauchs aller Brauer beträgt.

Jaserate für den Dertschen Reiche⸗ und gon DYecuz. Staat?“ Aazeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditie n 3e Nreutschen Reichs- Anzeigera und Königlich Urrußischen Staats- Anzeigern:

Berlin 87., SBilhelm-Sraße Nr. 82.

8 ; ö. Oeffentlicher Auzeig

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufge bote, Vorladungen 1. dergl.

3. Torkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete.

. . Verloosung, Amortisation, Zinszahlung X a. 89. w. von öentlichen Papieren.

und Grosshandel.

literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. Familien- Nachrichten.

Eubhastationen, 2 Vor⸗ ladungen und dergl.

sss! Oeffentliche Justellung.

Der Ladwig Peter Caesar, Müller, zu Fischbach, klagt gegen den Taglöhner Nicolaus Gemmel, früber zu Fischbach, jetzt unbekann tea Aufenthalttorts, aus Lieferung von Mehl und Korn, sowie ür geleistete Fuhrarbeiten und ayfgelaufene Zinsen laut Abrech⸗ nung von Ende 1877 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 165 09 . nebst 35 ½ RKlagezinsen und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Großberioaliche Amtsgericht Oberstein. Abth. IJ. auf Tiontag, den 28. Mai 1881, Vormittags . 10 Uyr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aue zug der Klage bekannt gemacht.

Obersteln, den 21. März 1881.

J Gerichts scieiber⸗Gehůlfe.

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Der 5382 42 less! Dessentliche Zustellung. F,

Die Frau Wilbelmine Fischer, gekorene Paul, in Hohenmölsen, vertreten durch den Recktganwalt Justin-Rath Wöilde in Weißenfels klagt gegen den Dandarbeiter Gustar Fijscher aus Hobenmlfen, zur Zeit in unbekannter Abwesenbeit lebend, wegen Che⸗ sckeidung mit dem Antrage auf Trennung der Eke und Verurtbeilung desselben als schuldigen Then, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verband“ lung der Rechte streitedg vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a /S. auf den 11. Inli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Aufzug der Klage bekannt gemacht.

Nanmburg a. S. den 16. Mar 1881.

; Natsch, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.

8617 Notallbestand

RV echvelbestand Eflek ten.

Isos]; Aufgebot.

Die CGhristiana Gerecht dabier bat das Aufgebot des angeblich in Verlust geratbenen Einlagebüchleing Vr. 62919 der biesigen Sparkasse, lautend auf die Summe von M 233 78 8 beantragt. Der In⸗ baber dieses Srarkassenbuchs wird aufgefordert, spä⸗ testent in dem auf Mittwoch den 1 Juni 1881. Bormüittags 1E Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebetztermire seine Rechte anzumelden und die Urtunde rorrulegen, widrigenfalls die Kraftloger⸗ tlärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 19. Mär; 1881.

Kẽniglichte Amtegericht. All lellen IV.

Sonꝝsetige Actiyn

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vom 23. März 1881.

Metallbestand cours fähigem deutschen Gelde und an (Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund sein zu 1382 Mark herechnei).. Beftand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechseln ö an Lombardforderungen. 2 an sonstigen Activen.

FEannlva. Das Grundkapital Der Reservefondg . Betrag der Vie sonstigen täglich fälligen Ver⸗

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13) Die sonstigen Passina .

Berlin, den 26. März 1851. Reichs bank ⸗Tirełtorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp. Herrmann. Koch.

Commerz Bank in Lübeck. Beta en kz. Mürz 1881.

Rol chakasserscheinse Noten anderer Banken Sonstigt Eassenbestânde

Loniberdtorderungen.

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Banknoten im Unlart.. . donstigo täglich fällige Verbiad-

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In der Börsen - beilage.

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Inserate nehmen an: die Annoncen · Grxpevittonen deß Zubalidendank . Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrtgen größeren Anuuencen · Sureaus.

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Die zum Incasso gegebenen noch nicht falligen dentachen Wechsel betragen Æ 2.592, Si5. S) *

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Aetivn.

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56,000.

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vom 23. März 1881.

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Grentuche Verbindlichkeiten aus weiter be gebenen, im Inlande jablbaren Wechseln A SI, 51. 24.

Providentia.

Die Herren Actionäre unserer Gesellschaft werden kenachtichtigt, daß der Tividenden. Schein vro i866 an unserer Gesellschaftskasse, großer Hinschgraben Nr. I1, in den Voimittagestunden von 9 big fi Uhr mit 14 A eingelöst wird.

Frankfurt a. M., den 23. Mäarj 1851.

7,310,779 26, 699 1.654. 10909 —– 8 S5 s. 196 72 49.5.6090 33749397 orb i35 66 . f eon Stettin⸗Kopenh gen. oM A. I PDesidamrfer Titania, Gart. Ziemłe. 06 65g 34 Ven Stettin jeden Sonnabend 12 Uer Mig. ) Von Kopenhaßen jeden Mittwoch 3 Ubr Nmt. 18 884. 800 - Dauer der Ueberfahrt 14 big 15 Stunden. . Hin und Retanrbillets ( Tage Gilngkeit) 210 6877 jwischen Berlin und Kopenhdagen: 6. 190 h S. M9 60

43,590 Bahn II. Gl. u. Dampfer J. Casũtte, Æ 26 Bahn III. Gl. n. Dampfer II. Gasütte, 17 Babn III. Classe u. Damrfer Ded, verkauft die Billetkasse der Berlin Stettiner Eisen⸗= babn in Berlin, welche gleichfallz Rundreise⸗ Billets ausgtebt. Hu cl. C ErIGt. CrIHHel in Stettin.

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zum Deutschen Reich

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Zweite Beilage

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUuzeiger.

Berlin, Sonnahend den 26. Mär;

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Steckbdrieso unã Vnters n chungs - zchen. Sr hhestationen, Angebots, Varledungzn n. dergl. Terkä -t, Verpzehtungen, Submissionen ste. 4. Verlossang, Amortisstien, Zinszahlang

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Seffentlicher Tnzeiger.

Qdustriolle Eta blisasmentz, Fabriken and Grosshandel.

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I. Literarische Anzeige.

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Familien- Nachriehtss. beilage. 2

Jaserate : hmen an die Annoreen-Gæweditio: en des Ju valldeudanm “, Hinadolf aße, daasenftern X Bsglez, G. L. Dane & C., G. Schlot, Düttner & Winter, amie alle dbνgen grstzeren

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Annon?cexx-Snregns.

Subhastationen, Aufgebote, VBor⸗ ladungen n. dergl.

sss! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Herrmann zu Wehlau klagt gegen den Bötichergesellen Friedrich Wilbelm Vogel, früber zu Labiau, jetzt unbekannten Auf— enthaltsortes, wegen 57 Rest eines Kaufpreises für Kleidungsstücke mit dem Antrage;: Beklagten zur Zahlung von 57 S nebst 5 0 o Verzugezinsen vom Tage der Klagezustellung ab zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— bandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Labiau auf

den 1. Juli 1881, Vorm. 10 Uhr.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Glagau, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

* ö Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Herrmann Friedlaender zu Dar—⸗ kehmen klagt gegen die Spinnmeister Bong'schen Eheleute, früher zu Darkebmen, jetzt angeblich in Belgien wobnhaft, wegen 41 M 75 4 mit dem Antrage auf Verurtbeilung der Beklagten zur Zah— lung von 41 6 75 3 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Darkehmen auf

den 195. Mai 1881, Vormittags 10 Utzr.

Zum Zwecke der öffenttichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darkehmen, 19. März 1881.

Schmorell, .

Gerichtsschreibar des Königlichen Amtsgerichts.

sss! Oeffentliche Zustellung.

Die Kaufmann Louis und Rosalie, geb. Segall⸗ Rosentbalschen Sbeleute zu Schwetz, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller daselbst, klagen gegen die Besitzer August und Marie, geb. Pischke Sckulischen Eheleute, früber in Ebrenthal, jetzt in Amerika, wegen einer Zinsenforderung von 144 für die Zeit vom 25. April 1879 biz dahin 1880 von einem Kapitale von 2400 6, das mit 6 verzinslich, auf ihren Grundstücken Ehrenthal Blatt 64 und 102 Altheilung 1III. resp. unter Nr. 15 und 4 ein⸗ getragen fleht, mit dem Antrage auf Vernrtheilung der Verklagien zur Zahlung von 144 M nebst 5 Cso Zinsen seit dem Tage der Rechtskraft des Urtelz und Vellstredbarkeitserklärung des Urtels und laden die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechte streitz vor das Königliche Amtsgericht zu Schwetz auf

den 27. 4 1881, Vermlttags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Aufzug der Klage bekannt gemacht.

v. Etndzienski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

sss?! Deffentliche Zustellung.

Die verehelichte Ira Schraepfer, geb. Keetschan, zu Erfurt, jetzt in Mellingen, vertreten durch den Justizra:h Huschke, klagt gegen ihren Ebemann, den Bäckermeister Wilhelm Schraepfer aus Erfurt jetzt in unbekannter Abwesenbeit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien beste⸗ bende Ebe dem Bande nach zu teennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil ju erachten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die jwelte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 18. Juli 1881. Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 23. März 1881.

Schramm, Aet ar, ; Gerichteschreiber des Königlichen Landgerlchtz, i. V.

sss! Deffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hubert Wolff in Cöln, ferner die Margaretba Wolff, Ladengebülfin in Cöln und die Helena Wolff, obne Geschäft, in Dülken, alle vertreten durch den Rechteanwalt Justizrath Schenk in Göln, J

klagen gegen den Conrad Wolff, früber Gärtner zu Dortmund, jetzt obne bekannien Wobn. und Ausenthalttort, auf Theilung mit den Antrage:

Vas Königliche Landgericht wolle die Theilung des Nachlasses der ju Cöln verstorbenen Gbhristina geborene Remagen, Ehefrau Heinrich Wolff, in der Weise rerordnen, daß daren jedem der Kläger so⸗ wie dem Beklagten je ein Viertel jugewlesen wird; wolle das ju diesem Nachlaß gebörige, ju Cöln, nnter Fettenbennen Nr. 2, belegenen, in Flur 36 Nr. 2 fatastrirten Wohnhautz mit Zubebär, für in natura untbeilbar erklären, demgemäß dessen öffent- liche Versteigerung unter Jagrundelegung elner Tare von 52 509 M verordnen; mit dieser Versteigerung und der Leitung der Liqusdations⸗ und Thellunge⸗ verhanzluagen einen Netar beauftrazen, gestatten, daß die nötblgen Inserlionen durch die Kölnische Volks jeltu ng, fia tt durch dag Reglerungtamteblatt ge

scheben, die Kosten den Parteien nach Verbältniß

ibrer Erkbetbellizung, im Widerspruchgfalle dem widersprechenden Theile zur Last legen;

und laden den Bellagt.n zur mändlichen Verbande

lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln auf

den 11. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.

Cöln, den 24. März 1881.

Ver teeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lssss! Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Handelsmann Salomon Nagel in Gudensberg die Eintragung des bisher nicht katastrir⸗ ten Theils des in der Gemarkung von Guxhagen bele⸗ genen Grundstücks, als: Ktbl. 19 Nr. 4 Hofraum 23 a 90 4m, bebaut mit Wobnhaus Nr. 95, Gips⸗ mühle, Schupren, Stallgebäude, Scheuer mit Stallung, Stall mit Bodenraum, Schweinestall, Schmiede, Backbaus, in das Grundbuch von Gux— hagen auf seinen Artikel beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem ,, zu haben vermeinen, aufgefordert, olche

bis zum 11. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, bei der unterzeichneten Bebörde anzumelden, widri⸗ genfalls der Autragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchz das obenerwäbnte Grundvermögen er⸗ wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorjugtrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der bis zum Erlaß des ÄAusscklußurtheils erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.

Melsungen, am 23. März 1881.

Königliches Amtsgericht. Sernhardi.

lern Aufgebot.

Die ledige Kunigunda Dauer von Siedame dorf, geboren den 10. März 1826, welche vor 33 Jahren nach Amerika auswanderte und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist, soll nach Amrag der gesetzlichen Erben derselben für todt erklärt werden.

Es ergeht daber Aufgebot:

I. An die ledige Kunigunda Dauer ron Siedams⸗

dorf, sich binnen neun Monaten und spätestens im Aufgebotstermine rom 18. Jannar 1882 schriftlich oder persönlich bei dem unterfertigten kal. Amtsgerichte zu melden, widrigen falls sie für todt erklärt wird.

II. an die Erbbeibeiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebota verfahren wabrzunehmen;

III. An alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung bierüber zu machen.

Weismain, den 23. Märj 1851.

Königliches Amtsgericht. (L. 8.) Heßler. Zur Beglaubigung: Weitmain, den 23. Marz 182i. Der k. Gericht schreiber. Kuhn.

. Aufgebot.

Die Verschollenen: 1) Anton Bichteler, Bauerk⸗ sohn ron Hiltene berg, Gemeinde Krugzell, geboren am 5. Juli 1828 und 2) Anton Hörburger, Wirtke—⸗ sobn von Buchenberg, sräter in Kemrtin, geboren am 12. Juni 1815 ju Walkenbofen, wert en, und zwar eisterer auf Antrag seines Bruders Ludwig Bichteler und letzterer auf Antrag seiner Geschwister⸗ kinder Ludwig Hoerbrrger und Garolina Raha auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, den 28. Tezember 1. Is8., Bornmittags 9 Uhr, ; im diesgerichtlicen Siungesaale angesetzten Aufge⸗ bote termin versönlich oder schriftlich sich beim Amte gerichte Kem]mpten anzumelden, widrigenfallg sie für todt erklärt würden.

Die Eibbetheiligten haben libre Irteressen im Aufgebeteverfabren, int besondere beim obigen Termine wabrzunebmen, und alle Diejenigen, welche über daß Leben der Veischollenen Kunde geben kön nen, werden aufgefordert, Mittbeilung bierüber bei Gericht zu machen. ö

Kempten, 12. März 1851.

Schust er. Zur Beglaubigung:

gempten, den 23. März 1851.

Der k. Gerichte schreiber

386

Durch Auzschlußurtbeil des unterreichneten Ge⸗ richtz vom 9. Marz d. J. ist die Hyroibeken Urkunde Aber die im Grundbuche ven Essen Band 15 Blatt 18 Abth. III Nr. 8 für die Banunternebmer Friedt ich Koester und August Rothe in Firma Koester & Rotbe ju Essen und das Kuratorium der Gläubiger der- selben, bestebend aut den Herren Carl Flubme ju Essen, Jobann Oberembt ju Gfsen. August Nieten u Duieburg, Albert Maaßen zu Elberfeld, aut dem Erkenntniß vom J. Jannar 1879 eingetragene For- derung von 1146 Tölt. 22 Sgr. für kraftlos erklärt.

Essen, den 21. Märj 1831.

Königlichez Amtsgericht.

lng Aufgebot. „Zur Erlangung ron Ausschlußurtbeilen behufs ihrer Eintragung als Eigenthümer in' das Grund! buch haben tbeils nach den Vorschriften des Gesetzez vom 7. März 1845 und theils nach den Vorschrif⸗ ten des 8. 135 Nr. 2 G. B. O. folgende Personen das Aufgebot nachstebender Grundstücke beaniragt:

, Der Ackermann Hermann Reckers oder Räckers in Ottenstein von Flur 2 Nr. göß /H, gl, Flur Nr; 585, Flur 1 Nr. 133, Flur 2 Nr. g54,/ 90, gz, ö6 / gos, gs 7 ahz3, Flur 27 Jir. 53 a., Ss 1/355 Flur 4 Nr. 179 und Flur 3 Nr. 127 der Steuner⸗ gemeinde Ottenstein.

Von diesen Grundstücken sind Flur 2 Nr. 55/90, 21, Flur 4 Nr. 585 und Flur 1 Nr. 133 zum Grundbuch noch nicht übernommen.

Als Eigenthümer von Flur 2 Nr. 954/90, 92, 256403 und g57403 ist der Weber Hermann Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von SOttenstein Band 8 Blatt 27 eingetragen, und als Eigenthü— mer von Flur? Nr. 530a, 981/360, Flur 4 Nr. 179 und Flur 3 Nr. 127 der Weber Heinrich Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Diten⸗— stein Band 3 Blatt 142.

2) Der Ackersmann Bernard Reckers oder Räckers in Ottenstein von Flur ? Nr. 481, 213, 813, Flur 4 Nr. 343, Flur 2 Nr. 668 der Steuer gemeinde Ottenstein und Flur 31 Nr. 12,1 und 12/5 der Steuergemeinde Wüllen. Von diesen Grundstücken sind Flur 2 Nr. 481 und 213 zum Grundbuch noch nicht übernommen. Als Eigen thümer von Flur ? Nr. 813 ist der Weber Hein— rich Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Otten stein Band 3 Blatt 142 eingetragen, und als Eigen tbümer von Flut 4 Nr. 3435 und Flur 2 Nr. 668 (Ottenstein) und Flur 31 Nr. 12/1 und 12365 (Wüllen) der Weber Hermann Reckers zu Otten⸗ stein im Grundbuch von Ottenstein Band 8 Blatt 27. ö

3) Der Krämer Heinrich Reckers oder Räckers zu Ottenstein von Flur 1 Nr. 232, Flur 2 Ni. Il der Ster ergemeinde Ottenstein, Flur 14 Nr. 727/17 und 729/157 der Steuergemeinde Messum, Flur 4 Nr. 4 6, Flur 2 Nr. 56, 510, Flur 3 Nr. 123, Flur 2 Nr. 224, 225, 225, 227, 517, Flur 1 Nr. 4d, 107, Flur 2 Nr. 975/315 der Steuergemeinde Dttenstein und Flur 31 Nr. 12/3 der Steuer⸗ gemeinde Wöllen. Von diesen Grundstücken sind Flur 1 Nr. 252, Flur 2 Nr. 11 (Ontenstein). Flur 14 Nr. 727/1/7 und 729, 1/7 (Wessum) zum Grund⸗ buch noch nicht übernommen. Als Gigenthümer von Flur 4 Nr. 306, Flur 2 Nr. S567, 370 und Fl. 3 Nr. 128 (Ottenstein) ist der We— ber Heinrich Reckers ju Ottenstein im Grund⸗ buch von Oitenstein Band 3 Blatt 142 ein⸗ getragen und als Gigentbümer ron Flur 2 Nr. 224, 225, 226, 227, 517, Flur 1 Nr. 84, 107, Flur 2 Nr. 975/315 (Ottenstein) und Flur 31 Nr. 12ỹ35 (Wüllen) der Weber Hermann Reger zu Ottenstein im Grundbuch von Dttenstein Band 8, Blatt 27. ö

4) Der Ackermann Hermann Reckers oder Räckers und der Krämer Heinrich Reckers oder Räckers, Beide zu Ottenstein, von Flur 2 Nr. 1045. 775 und 1046775 der Steuergemeinde Ottenstein. Beide Grundstücke sind durch Theilung der Parzelle Flur? Nr. 775 (Ditenstein) entstanden, als deren Eigen thümer der Weber Heinrich Reckers zu Ottenstein im Grundbuch ron Osttenstein Band 3, Blatt 142, eingetragen ist. .

5) Der Ackerkmann Hermann Reckers oder Räckert und der Ackersmann Vernard Reckers oder Rägers, Veide ju Ottenstein, ven Flur 4 Nr. 629. 6211 und 621/27 der Steuergemeinde Ottenstein. Als GEigentbümer ron Flur 4 Nr. 620 ist der Weber Hermann Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Ottenstein, Band 8, Blatt 27, alt Gigenthümer von Flur 4 Nr. 621.1 sind die Ebeleute Weber Joan Bernard Roberg und Anna Margaretha Lüagter⸗ busch in Ottensteln im (Grundbuch ron Ottenstein Band 1, Blatt 199, und als Eigentbümer von Flur 4 Nr. C212 die 3 Gescwister Josepb, Anna Margarelba Elisabeih und Maria Katharina Erning u Oltenstein im Grundbuch ron Ottenstein Band 4, Blatt 1 eingetragen. .

Gs werden alle Diejenigen, welche Gigentbumt⸗ ansrrüche oder anderweite, zur Wirksamkeit ge⸗ gen Dritte der Gintiagung in das Grundbuch be⸗ dürfende Realrechte an diesen Grundstückea geltend ju machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem auf

den 23. Juni 1881. Vormittag 9 Uhr,

am biesigen Amttgerickt, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ taumien Termine, srälesteng aber big jum Erlaß des Augschlußurtbeils anjumelden mit der War⸗ nung, daß die Uutbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die Grundstücke augeschlossen wer= den, und ibnen ein (ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

wihanutz, den J. März 1381.

Königlicheg Amte gericht. Aufgebot eines Banłdeposition e scheines.

Dem Kausmann Jebann Würz von Neulirchen ist ein von der k. Hauptbank in Nürnberg am 1. Dktober 1880 aue genellter Derositioneschein über

bei derselben binterlezie Wertbrartere im Gesammt-⸗ betrage von S) 0 M un Verlust gegangen.

18326]

dieses Depofitionsscheines hiemit aufgefordert, spã⸗ testens im Aufgebotstermine, nämlicz: am Montag, den 3. Oktober 1881, Bormittsgs 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte feine Rechte anzu⸗ melden und Lie Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieses Bankdeposttionsscheines erfolgen wird. Nenkirchen, den 19. März 1351. Kal. baver. Amtsgericht. L. S. Lutz, k. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Neukirchen, den 22. März 13881. Der k. Gerichtsschreiber. Weiß.

836 2 8 ls66 Aufgebotsverfahren.

Nr. 1943. Di Gemeinde Rheinweiler besitzt anf ihrer Gemarkung folgende Liegenschaften:

1) Grundst. Nr. 1924 3 Hektar 60 Ar 95 Meter

Rheinwald und Altwasser im Gewann Müblegrund, eins. Rheinrorland, anders— die Aufftößer der Rießereben, unten Ge— markung Bamlach; Grundst. Nr. 92 3 Ar 42 Meter Grasland und Graben im Gewann Ottsetter (Gründe genannt), eins. Rheinvorland, anders. von Rottberas Wittwe, unten Theodor Schöchlin als Aufstößer;

3) Grundst. Nr. 171 2 Ar 59 Meter Ackerland im Gewann Huxmatten, eins. die Eisenbahn, anders. Feldweg;

4) ca. 1 Ar 35 Meter Reben, eins. die Auf⸗ stößer im Kalkofen, anders. Vizinalweg nach Kleinkembs. J

Beim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaften

in den betreffenden Grundbüchern, beantragt die Genannte das Aufgebotsverfahren. Etwaige Rechte sind spätestens in dem am Freitag, den 6. Mai d. J., Vormittags 8S Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte Müllbeim stattfinden⸗ den Termin bei Ausschlußvermeiden anzumelden.

Müllheim, den 6. März 1851.

Der Gerichteschreiber des Großh. Amtsgerichts. Reinha ed.

Armensache. Oeffentliche Vekanntmachung. Auszug einer Fllageschrift.

Elisabetha Dick, in Konken wohnhaft, Ebefrau des früher allda wobnhaften, z. Z. ohne bekannten Aufenthalt abwesenden Schneiders Jakob Schaefer, Klägerin im Armenrechte, durch Rechtsanwalt Kär⸗ cher in Kaiserslautern vertreten, bat gegen ibren genannten Ehemann, Beklagten, bei der Tivil⸗ kammer des Königl. Landgerichts dahier mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestebende Ehe für aufgelöst ju erklären und dem Beklagten die Prozeßkosten jur Last zu legen, Gbescheidunzgllage erbober, ju deren mündlichen Verhandlung in öffent- licher Sitzung besagter Kammer Termin bestimmt wurde auf 15. Juni 1881, Vormittags 3 Uhr.

Zu dLiesem Termine wird der Beklagte andurch geladen, mit der Aufforderung an denselben, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. . .

Zwecks öffentlicher Zuftellung dieses Aagzjugs an den Beklagten erfolgt gegenwärtige Ladung.

Kalserslantern, den 22. März 1351. .

Die Gerichtsschreiberei des Königl. Lardgericht?:

Baltz, Königl. Gerichte schreiber.

1s557

8546 Belanntmachung. Im Namen des Koönigz!

Auf den Antraz des Rechtsanwalts Meibauer in Konitz als Jurator der in der Suabdastatioat ache von Harmedorf Blatt 13 gebildeten Anna Rasalie Weiland'schen Speiialmasse von 1D 4 .

erkennt das Königliche Amtsgericht ju Kanitz.

IV. Abtbeilung, durch den Amttzrichter Neu⸗

mann,

für Recht: 5 .

Alle unbekannten Interesenten werden mit

ibren Ansprüchen an dieser ige Spejslmasse.

welche sich aug felgenden für Anna Rojalie

Weilaad aug Harms dorf auf Harmedorf

Blatt 13 eingetragenen Forderungen zufam⸗

mensetzt: .

a. an Abtkl. II. Rr. 3 27 Thir. 23 Sge. Pf.,

b. 2142 vom Erbtbeile des Joserb Adalbert Welland Abtbl. III. Nr. 3 überwiesenea An mbeil von ? Thlr. 2 Sar. 101. Pf. Vatererbtbeil auß Abtbhl. 11I. Nr. 4 8 Thlr. 19 Sar. 4 Pf. nebst 57½ Zinsen vom 22. Juni 1877 big 19. Januar 1880 1 Thlr. à Sgr., in Summa 120 M,

ausgeschlofsen. Die Nosten des Aufgeboꝛs oer fabreng sind aach §. 91 Subb.-Otdn. aus der Sxenialma 5e in en inebmen. Von NMechtgz Wegen. Ver kũnder * 17. März 1851.

och. Gericht schreiber.

uf Antrag det Jehann Würz wird der Inkbaber n 8