1881 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 64. Die Pr. Lts. Kuebne, vom 2. Garde · Feat. j. F. unter Beförderung zum Haupim. und Comp. Chef mit Patent vom 18. Juni 1880. Fulda, vom Inf. Regt. Nr. 26. Müblenfeld, vom In.. Regt. Nr. 56. Rit sert, vom Inf. Regt. Nr. 115. v. Scheven, vom J Giserd. Regt. Die Sec. Eis. Clausius, zom Eisenbahn · Regiment. Kaul, vom J efanterie Regiment Nr. 32. Becker, vom Inf. Regt. Nr. 45. Michaslis, vom Inf. Regt. Rr. 26. B. Im Regiment werden befördert: Pr. Lt. Frbr. Röder v. Diersburg, zum Hauptm. und Comp. Chez. Sec. Lt. Hessig, kommandiit bei der Untereff. Schule in Biebrich, Sec. Lt. Tarnogrocki L, zu Pr. Lts. Feld- Artillerie Regiment Nr. 31: Commandeur Oberst ˖ Lt. Köhler, bisher Abtb. Commandeur im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 3. Pie Major Knaack, bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. 15. Häilde⸗ brand, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 50. Krieg, bisher Haupim. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 20. 1. Battr. Chef Hauptm. Zimmermann, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 15. J. Vantr. Ühde, bisher im Feid-Art. Regt. Nr. 18. 3. Battr. Sberg, bisher im Feld. Art. Regt. Nr. 23. 4. Battr. Friecke, Bisher in Feld Art. Nr. 30. 5. Battr. Langer, bisher im Feld⸗ Art. Regt. Nr. 26. 6. Battr. Braunschweig, bisher im Feld⸗ Art. Regt. Nr. 20. J. Battr. Scheche, bisher im Feld ˖ Art. Regt. Rr. 25. 8. Baflr. Strehz, bisher im Feld-Art. Regt. Ne. 14. Vie Pr. Lts. Nüßlin, bisher im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 14. Breit⸗ baupt, bisher im Feid-⸗Art. Regt. Nr. 183 Sanjo, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 1. Küentzle, bisher im Feld⸗Artillerie Regt. Nr. 30. Baumann, bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. 24. Wagner II, bisher im Feld- Art. Regt. Nr. 25. Pelzer, bisber Sec. Lt. im Feld Art. Regt. Nr. 26. Kredel, bisher Sec. Lt. im Feld Art. Regt. Nr. 25. Die Sec. Lts. Neide, bisber im Feld— Art. Regt. Rr. 4. From mann, bisber im Fe d⸗Art. Regt. Nr. 19. Scholtk, bisher im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 26. Haase, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 18. Koenig,; bisher im Feld⸗ Artillerie Regiment Nr. 21. Goebel, bisher im Feld, Art. Regt. Nr. 25. Gneist, bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. 18 v. Matheson, bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr, 19. Luthmer, bisher im Feld ⸗ArtillerieRegimente Nr. 24. Erbkam, bisher im Feld ⸗Artillerie⸗Regimente Nr. 18. So then, bisher im Feld⸗ Artillerie KRegimente Nr. 15. Nordsieck, bisher im Nafssau. ö Regt. Nr. 27. Forst, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 15. reiherr v. Reitzenstein, bieher im Feld ⸗Art. Regt. R 6 Fölten, bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. IH. Grimm, bisher im Feld Art. Regt. Nr. 14. Die Port. Fähndt. Benedix, bisher ö. s,, Regt. Nr. 21. Kramer, bisher im Feld-Art. Regt. ö Fuß Artillerie Regiment Nr. 11: Commandeur: Major Linker, bieher à la suite des Fuß⸗Art. Regts., Nr. 15 und 1. Art. Offiz. vom Platz in Straßburg i. C. Die Majors v. Rothenburg, bisher im Fuß⸗Art. Regt. Nr. J. Hartmann, hisher im Fuß— Art. Regt. Nr. 5. Wie fe, bisher Hauptm. im Fuß Art. Regt. Rr. 6. I. Comp. Chef, Hauptm. Meier, bisher im Fuß; Art. Regt. Nr. 5. 2. Comp. Pauli, bisher im Fuß ⸗Art. Regt. Jir? 4. 3. Comp. Frhr. v. Eyß, bisher im Fuß⸗AUrt. Regt Nr. 6. 4. Comp. Quoadt, bisher im Fuß ˖ Art. Regt. Nr. 8. 5. Comp. Bauer, bisher im Fuß ˖ Art. Regt. Nr. 156. 6. Comp. Knebel, bisber im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 1. JT. Comp. Stiehl, bisber im Fuß =Art. Regt. Nr. . S. Comp, Wind bor st, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 7. Die Pr. Lis. Waitz, bisher im Fuß Art. Regt. Nr. 8. Liedke bisber im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2. Nau se ster, bisher im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 5. Röhrig, bisher im Fuß Art. Regt. Nr. 15. Weyers, bisber im Fuß ˖ Art. Regt. Rr. f. Kittste iner, bisher See. Lt. im Fuß -⸗Art. Nr. 88. Mel ler, bisher Sec. Lt. ä Ua suite des Fuß. Art. Regts. Nr. 8, Eber⸗ lein, bisher Sec. Lt. im Fuß · Art. Regt. Nr. 14. Die Sec. Etz. Becker, bisher im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4. Günzel, bisher im Fuß— Art. Regt. Nr. 5. Bücking, bie ger im Fuß - Art. Regt. Nr. 3. H zi n= rich, bisher im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6. Lieber, bisher im Fuß · Art. Regt. Nr. 8. Rehm l, bisber im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5), Laporte, bieder im Fuß Art. Regt. Nr. 3. auff, bisher im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. . Bode, bisher im Fuß Art. Regt. Nr. 4. Scholz, bisher im Garde⸗Fuß Art. Regt. Müller II bisber im Fuß ˖ Art. Regt. Nr. 3. Reb bach, bieher im Fuß Art. Regt. Nr. 6. Be cker, bisher im Fuß-Art. Regt. Nr. 3. Hirsch, bisher im Fuß Art. Regt. Nr. 4. Rehm II. bisher im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 5. Pionier ⸗Bataillon Nr. 18: Commandeur: Major Weber, vom Stabe des Ing. Corps, bisber Commandeur des Pion. Bats. Nr. J. J. Comp. Chef. Hauptm. Volckmann II. bisher im Pion. Bat. Nr. 5, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 2. zur 3. Ing. Insp. 2. Comp. Pabst, bisher im Pion. Bat. Nr. 14. 3. Comp. Rochs, bisher im Pion. Bat. Nr. 2, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 1. zur 3. Jag. Insp. 4. Comp. Runge, bikher im Pion. Bat. Nr. 10, unter gleichzeitigem Uebertritt von der 4. zur

3. Ing. Insp. a, . (Schluß folgt.)

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. März. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (22.) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnu ng fort. Der Abg. Dr. Frhr. von Hertling erklärte, ob die Stellung des Centrums zu dem Ent⸗ wurf auf denselben vielleicht den Schatten einer konservativ⸗ klerikalen Allianz fallen zu lassen geeignet sei, die schwache Gemüther erschrecken könne, lasse er dahingestellt sein und hege nur den Wunsch, daß jenes Wort in vollerem Umfange Sinn und Vedeutung finden möge, als dies bisher der Fall gewesen sei. Der Abg. Baumbach habe bereits den Vorwurf der Reak⸗ lion entkräftet, welcher der Vorlage gemacht werden könne. Es handele sich hier nicht darum, mit den Mitteln der Gesetz⸗

ebung eine veraltete Form des Gewerbebetriebes zu rekon⸗ fituiren, nicht darum, den guten alten Meister der früheren Zeit in dem Sinne wieder erstehen zu lassen, daß man dem gegenüber Alles ignorire, was die moderne Technik geschaffen habe. Nicht um den Handwerksbetrieb handele es sich, son⸗ dern um den Handwerkerstand. Es sei die Aufgabe, mit den Mittein der Gefetzgebung die Lage der arbeitenden Klassen, die fich durch die Umwandlung der wirthschastlichen Verhält⸗ nisse verschlechtert habe, aufzubessern; es müsse ein Mittel gefunden werden, der zunehmenden Apsorption der wirth⸗ schaftlich selbständigen Handwerkemeister durch den Kapitalisten⸗ betrieb entgegenzutreten, zu verhüten, daß jene Klasse in die große Masse der abhängigen Lohnarbeiter aufgehe. Ein Theil senes großen Problems stehe also hier in Frage, das die Staate rechtslehrer aller Zeiten beschäftigt habe das der Aus⸗ rechterhaltung eines gesunden, blühenden Mittelstandes. Der

ersie Schritt auf dieser Bahn müsse in der Förderung des korvorativen Lebens bestehen, in ber Neuorganisirung des Aggregatg unverbundener Atome, das das bisherige wirth⸗ schaftliche Leben in Deutschland „gezeitigt habe. Die Gesetz⸗ gebung werde allerrings zunächst nur den Rahmen schaffen lönnen, in dem aus der eigenen Initiative der Betheiligten heraus das lorporative Leben sich entwickeln könne; die Gesetz⸗ gebung werde aber weiter gehen müssen und den Einzelnen auch den Anreiz geben, sich mit denen zu verbinden, welche gemeinsame Interessen versolgten. Endlich seien diesen Or⸗ ganisationen, als wichtigen Mitgliedern des Staatelebens,

rechtliche Befugnisse beizulegen. Was die Zwangs⸗ innungen betreffe, so wäre Angesichts der anwachsenden Ve⸗ wegung in den betheiligten Kreisen eine schärfere Stel⸗ lungnahme erwünscht gewesen. Man unterschätze einerseits die Schwierigkeiten, welche der Einführung obligatorischer Innungen im Wege ständen, andererseits die Vortheile, welche Mn dieser Richtung schon der vorliegende Entwurf biete. Die Freunde der Zwangsinnungen müßten ihre Vorschläge zum Mindesten spezieller formnliren; dieselben ließen die Disparität der Verhältnisse in Stadt und Land, in den großen und kleinen Städten außer Betracht; sie berücksichtigten nicht die Schwierig⸗ keiten, welchen sie alsbald nach Einführung der Zwangsinnungen in jhren eigenen Kreisen begegnen Hürden; in der Achtlosigkeit, unter der bisher vielfach das Handwerk zu leiden hätte, seien nicht selten Muth und Initiative unter den Männern des Handwerks geschwunden. Andererseits gebe doch bereits der Entwurf die Mittel an die Hand, um den⸗ jenigen Kreisen, welche zu korporativem Leben befähigt seien, Vortheile zuzuweisen, die den durch obligatorische Innungen erreichbaren fast gleichkämen. Er halte es daher für wünschenswerth, daß die Handwerker diese Wege beträten, sie sich die Vortheile aneignen möchten, die ihnen das Gesetz an die Hand gebe. Im Einzelnen möchte er von der Mit⸗ gliedschast der Innungen prinzipiell und ausdrücklich, ent⸗ sprechend der vorjährigen Resolution, diejenigen ferngehalten wissen, die sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte be⸗ fänden. Den Weg allgemeiner Normativhestimmungen über die Bildung der Innungen, welchen die Resolution vorgeschlagen hätte, habe die Vorlage nicht betreten, sondern diesen Punkt durch spezielle gesetzliche Vorschriften regeln zu müssen geglaubt. Er halte das für bedenklich. Betreffend die Stellung der Innungen zu den Organen der Staatsverwaltung, so sollte man doch den Selbstverwaltungskörpern etwas mehr eigenes freies Leben zu— weisen, als dies im Entwurf geschehen sei. Wenn man es sür zulässig halten wolle, daß in die Innungsversammlungen jeder Zeit ein Vertreter der Stagtsbehörde entfandt werden könne, so würde das auf die Entwicklung des Innungswesens einen nach— theiligen Einfluß ausüben.

Der Abg. Br. Gareis betonte, daß die Vorlage eine selbständige Behandlung um so mehr erheische, als dieselbe weder der vorjährigen Resolution noch den Forderungen der Agitation entspreche. Der Entwurf sei zunächst als ein zeit⸗ gemäßes Gesetzgebungswerk zu prüfen, weil derselbe eine Lücke der gesellschastlichen Gesetzgebung auszufüllen geeignet sei. Das deutsche Gesellschaftsrecht sei derartig lückenhaft, daß außerordentlich wichtige Assoziationsarten, wie Versicherungs⸗ recht, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, noch gar keine gesetz⸗ liche Grundlage hätten. Diese Lücken auszufüllen, habe zunächst das Privatrecht ein Interesse. Es solle ledig⸗ lich ein Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen Privatpersonen in ihrem eigenen Interesse sich assoziren und organisiren könnten. Jeitgemãß sei das Gefetz auch insofern, als es die Ertheilung der Korpo⸗ rationsrechte an die Erfüllung von Normativbestimmungen knüpfe; das sei einer der wichtigsten Vorzüge, den das Gesetz gegenüber dem status quo habe. Die in den Motiven ausge⸗ sprochene Anschaung, daß das Darniederliegen des Handwerks einen Grund in der mangelhaften Technik und Geschicklich—⸗ keit, kurz in der fehlenden Ausbildung der Handwerker habe, hätte er gern schon früher zum Ausdruck gebracht gesehen. Wenn den Herren, welche den Zolltarif beschlossen hätten, diese Erscheinung klar vorgeschwebt hätte, so wäre eine ganze Reihe von Posttionen des Iolltarifs unmöglich gewesen. Mit Freuden begrüße er es auch, daß das Her⸗ bergswesen eine der Angelegenheiten bilden solle, mit denen sich die Innungen zu beschäftigen haben würden; dasselbe befinde sich in Deutschland in einer außerordentlich üblen Lage und bilde in seiner Verwahrlosung nicht selten einen Herd gefährlicher Epidemien. Nicht minder anerkennens⸗ werth sei der Gedanke, den Innungen auch das Arbeitsver⸗ mittelungswesen in die Hand zu geben. Alle diese Punkte hätten aber freilich längst schon von Vereinen und Behörden angeregt und durchgeführt werden müssen. In vielen Punkten sei der Entwurf durchaus verbesserungsbedürstig. Zunächst schon in der Richtung, daß an die Stelle der Verwaltungsbehörden in gewissen Beziehungen die Thätigkeit der Gerichte oder doch der Verwaltungsgerichte gesetzt werden müsse; ferner in der Hinsicht, daß die Innung auf ein und dasselbe oder wenigstens auf ver⸗ wandte Bewerbe beschränkt würde eind Schranke, welche die Vorlage nicht ziehe, §. 973. lege die Gefahr nahe, daß die Innungen als Mittel zur Koalition ausgenutzt werden könnten. Das Hauptbedenken errege aber 8. 109er, welcher für gewisse Fälle der Innung die Macht gebe, auch Personen zu zwingen, die außerhalb derselben ständen. Damit verlasse man prinzipiell den Standpunkt des Vereinsrechts, der Ver⸗ trage? und der Gewerbefrelheit. Es gebe Staaten, in denen Jahrhunderte lang die Gesammtheit der öffentlichen Inter⸗ essen nur durch die Innungen vertreten sei. Eine solche Drganisation habe man heute nicht mehr; es sei in Deutschland nicht mehr die Zugehörigkeit zu einer Innung die Voraussetzung zum Genuß der staats⸗ bürgerlichen Rechte, wie beispielsweise in Bern, ein Umstand, der dort die juristischen Prosessoren veranlaßt habe, sich der Metzgerinnung anzuschließen. Das Vereins⸗ recht ruhe auf der Vertragsfreiheit. Alles was vermöge des Vertrages geschehe, habe nur Kraft und Vedeutung fur die Mitglieder dieses Vereins. Schon aus diesem Gesichtepunkt sei daher jene Best immung der Vorlage unzulässig. Ferner: das Prinziv der Gewerbefreiheit bestehe nicht darin, daß Jeder ein Gewerbe unternehmen, alsdann aber gezwungen werden lönne, in eine Innung einzutreten, sondern darin, daß Jemand unbelümmert um obrigkeitliche Erlaubniß ein Gewerbe ansangen und betreiben konne, wie seine Intelligenz und seine Verhältnisse es zuließen. Mit diesem Prinzip trete die Vorlage in den grellsten Widerspruch. Sie räume der Innung ein Zwangsrecht gegenüber Personen ein, die eine bessere Förderung ihrer Jmieressen erhofften, wein sie außerhalb, als wenn sie in einer Innung seien. Der 5. 100 e. statnire zunächst einen Rechtszwang für Re außerhalb der Innung Stehenden, indem derselbe sie in Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen vor das Forum der Innungt⸗ bebörde verweisen lasse. Weiter solle die Vertragefreiheit be⸗ zuͤglich des Lehrlingaverhältnisses durch die Innung ausge⸗ schlossen werden dürfen; auch das stehe mit der Gewerbe⸗ ordnung in Widerspruch. Wenn man endlich der Innung das Regt geben wolle, den außer ihr Stehenden die Ve⸗ fugniß, Lehrlinge zu halten, zu entziehen, so würde dies darauf hinauslaufen, dem Arbeitgeber ein Ehrenrecht zu rau⸗ ben; denn nach der Gewerbeordnung sei der Verlust des Rechts, Lehrlinge zu halten, eine Folge strafrechtlicher Ver⸗

urtheilung. Diese ehrenrührige Folge solle nun einfach durch Innungsbeschluß auf Leute ausgedehnt werden, die nichts anderes verbrochen hätten, als daß sie der 2 nicht bei⸗ getreten seien! Ueberdies könnten durch diese Bestimmungen große Fabrikanten durch kleine Industrielle benachtheiligt werden; auch wären die schlechteren in der Lage, die besseren zu zwingen, sich der Schablone der Innung zu fügen. In dieser Beziehung bedürfe die Vorlage durchaus der Abände⸗ rung, damit es nicht einst heiße, das Deutsche Reich habe sich nur als Polizeianstalt aufrecht zu erhalten vermocht.

Der Abg. von Sczaniecki erkannte die vielen guten Seiten der Vorlage an; indeß habe dieselbe doch verschiedene Mängel, welche der sorgfältigen Prüfung in der Kommission bedurften. Mit den Ausführungen des Abg. von Hertling sei er voll⸗ kommen einverstanden, und billige die Tendenz der Vorlage, er müsse aber die Befürchtung aussprechen, daß in den Landes⸗ theilen mit gemischter Bevölkerung, namentlich in den ehemals polnischen Landestheilen, das Gesetz so ausgeführt, werden würde, daß die Bildung zweier Innungen des gleichen Ge— werbes, einer deutschen und einer polnischen, nicht gestattet würde. Mit den vorgeschlagenen Schiedsgerichten könne er

sich nicht einverstanden erklären, da deren Praxis einen sehr

verletzenden Charakter haben würde; er empfehle daher die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.

Der Abg. Hartmann erklärte, die Vorlage gehe von dem Gedanken aus, den Arbeitsstand zu heben, und denselben namentlich gegenüber dem Großkapitalistenbetrieb zu schützen; es sei dies ja ein löbliches Streben Seitens der Regierung, wenn auch nach seiner Ueberzeugung der Weg nicht der richtige sei. Er in seiner Eigenschaft als Angehöriger des Schuh⸗ machergewerbes habe gewiß über die Verhältnisse der Lehr⸗ linge, Gesellen und Meister ein kompetentes Urtheil und er müsse in Folge dessen behaupten, daß die Aenderung der Lehrlings- und Gesellenverhältnisse, die die Vorlage vorschlage, dem Handwerkerstande absolut keinen Nutzen bringen werde. Redner gab zu, daß die vorhandenen Verhältnisse unbefriedigende seien, allein die Vorlage werde da keinen Wandel schaffen, denn es sei vor Allem nöthig, daß sich der Meister nicht nur berufen fühle, den Lehrling in seinem Fache auszubilden, sondern ihn auch zu erziehen; der Meister müsse so zu sagen der zweite Vater des Lehrlings fein. Das fei aber leider nicht der Fall, denn der Lehrling werde häufig nur als Hausknecht betrachtet und seine Aus— bildung einem vielleicht selbst nicht gehörig ausgebildeten Ge⸗ sellen übertragen; daher komme es denn, daß z. B. so viele Schuhmacher und Schneider es nur so weit brächten, Flickarbeit zu machen. Wenn die Regierung behaupte, daß die Majorität des Handwerkerstandes eine Aenderung des Lehrlingswesens verlange, so sei es doch sehr zu verwundern, daß der Hand⸗ werkerstand bisher nach keiner Richtung hin die Hand ange⸗ legt habe, um die Sache an der Wurzel anzufassen. Ein Zwang werde ganz und gar nichts helfen, und der Geheim⸗ Rath, der die Vorlage ausgearbeitet habe, kenne eben die ein⸗ schlägigen Verhältnisse nicht, wenn derselbe von dem intendirten Drucke irgend ein Heil erwarte. Was die Fortbildungsschulen betreffe, so wünsche er und die Kommission müsse darauf ihr besonderes Augenmerk richten daß den Lehrlingen der Besuch derselben bei Tage ermöglicht werde, denn so junge Leute seien nicht im Stande, noch nach acht oder neun Uhr Abends mit Erfolg Unterrichtsstunden zu nehmen. Wenn es so mit den Lehrlingen aussehe, so könne naturlich der Nachwuchs, der Gesellenstand, nicht besser sein. Nun wolle man dem dadurch abhelfen, daß das frühere Verhältniß zwischen Meistern und Gesellen wieder hergestellt werden solle. Das sei aber nicht möglich, die Verhältnisse, wie sie unter den alten Zünften ge⸗ wesen seien, existirten heute nicht mehr, heute ständen sich nur Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer gegenüber. Der Geselle sei heute nicht mehr ein Mitglied der Familie, der Meister kümmere sich nicht mehr um die moralische Haltung desselben, sondern derselbe verlange einfach gute Arbeit vom Gesellen. Von einem „gedeihlichen Verhältniß“, wie die Vorlage sage, könne da nicht mehr die Rede sein, fondern höchstens davon, was man sonst den guten Ton nenne, d. h. man komme sich höflich entgegen, und der Geselle werde sich auch gern einmal eine Zurechtweisung und Belehrung vom Meister gefallen lassen. Wie da das Gesetz ein solches gedeihliches Verhältniß herbeiführen folle, wisse er nicht. Aber so wie heute die Dinge lägen, werde der Handwerkerstand sich auch um weit wichtigere Dinge kümmern, als blos um den Gesellenstand. Der Hand⸗ werkerstand betrachte den Gesellenstand immer als Sündenbock, der für die schlechten Zustände, für das schlechte Geschäst haften solle, und das sei ein großer Fehler. Wenn die Vorlage erstrebe, das alte Verhältniß zwischen den Gesellen und den Meistern wieder herzustellen, so müsse er darauf hinweisen, daß sich dasselbe jetzt lediglich als ein Verhältniß von Arbeitnehmern zum Arbeitgeber herausgestellt habe, und daran werde die Vorlage nichts ändern. Der Geselle werde jetzt als der Sündenbock betrachtet, der die unbefriedigenden gewerblichen Verhältnisse entgelten müsse, und ihm scheine die Tendenz der Vorlage nur dahin zu gehen, dem Meister, der doch auch ein wenig regieren und kommandiren, wolle, wieder die frühere Botmaäßigkeit über den Gesellen einzuräumen. Redner kam sodann auf die geplante Gründung von Krankenkassen zu sprechen und zeigte an der Hand eines Hamburger Falles, daß in Folge Tes von den Meistern geübten Druckes die Kassen so wenig Beifall finden würden, daß sie nicht existenzfähig sein würden, wie die betreffende Hamburger Kasse bereits nach fünf⸗ oder sechs jährigem Bestehen eingegangen sei. Was nun die Her⸗ bergen und die Arbeitsnachweisung betreffe, die in denselben statt⸗ finden solle, so scheine ihm dafür durchaus kein Bedürfniß vor⸗ handen zu sein, denn was sollten die Nachweisungsbureaur, wenn leine Arbest vorhanden sei, wie das bei der jetzigen kläglichen Geschästelage so vielfach der Fall sei. Auch an Herbergen fehle es nicht, aber die armen Gesellen, für deren Aufnahme sie bestimmt feien, hätten oft nicht das nöthige Geld, um die Aufnahme zu ermöglichen, und machten sich dann erst nach J Uhr, wenn das Auge der Polizei durch die Dunkelheit getrübt sei, auf, um sich einen Schlafgroschen zusammen⸗ zubetteln. Was weiter die neuen Schiedsgerichte betreffe, so fürchte er, daß dieselben keine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes herbeiführen würden, und würde vielleicht, während jetzt in Damburg von hundert schiedsgericht⸗ lichen Fallen achtzig Fälle zu Gunsten der Gesellen entschieden würden, künftig das Umgekehrte der Fall sein. Nach seiner Meinung würde von den Meisten ein Terrorismus geübt werden, wie er denseiben als Deimokrat nicht wänschen kanne. Nach allen diesen Ausführungen müsse er bestreiten, daß die Vorlage irgend welche Besserung zu bewirken a t sei und einzig und allein nach inn Ansicht sei die Erstarkung des Zusammengehörigkeitsgefühls von der Bildung

von Innungen,

Klagen,

aber eine so traurige,

Diesem abhelfen,

eine Zeit lang los zu sein,

eine Hülfe für den

mit der er (Redner) im sei, biete eine wesentliche Hülfe Organisation des Innungswesen mehr zur jedoch alte abgethane Formen in den Zwangsinnungen ihren segensreich würden Lehrlinge wirken. Gareis, daß die haben müßten.

Handwerkerstandes.

zu rechtfertigen. Abg. Gareis es gethan,

heit bieten,

rechne, werde einigen können.

. z 8

die aber nicht auf irgendwelchem Zwange beruhten, zu erwarten. Der Handwerkerstand habe ganz andere als die über die Verhältnisse im Lehrlingswesen: viele Tausende selbständiger Handwerker hätten keine Besckäf⸗ tigung und müßten froh sein, wenn sie solche bei den großen Spekulanten fänden, die im Stande seien, Radau und Reklame zu machen und die massenhaft angefertigten Sachen zu Schleu⸗ zerpreisen verkauften. Die Lage des Handwerkerstandes sei daß derselbe aus eigener Kraft dieser Großindustrie nicht entgegenarbeiten könne, denn derselbe sei froh, wenn er von einem Tage bis zum andern leben könne. traurigen Mißstande aber werde die Vorlage nicht denn dieselbe erscheine nur als ein Knochen, an welchem sich kein Fleisch befinde, und man möchte den Hand— werkerstand nur einstweilen beschäftigen, um ihn wenigstens bis man wieder eine andere Wünschelruthe gefunden zu haben glaube; mit dieser Vorlage werde man den Handwerkerstand lediglich aufs Glatteis führen. Der Abg. Schmiedel (auf der Journalistentribüne sehr schwer verständlich) sprach zunächst seine Befriedigung aus über die ungewöhnlich gemäßigte und Fachliche Behandlung der Sache Seitens des Vorredners. Derselbe fordere auch Handwerkerstand, derselbe habe aber ver⸗ gessen hinzuzufügen, wie er sich dieselbe denke. im Großen und Ganzen einverstanden durch eine Sie Anerkennung bringen, durchzuführen, Ausdruck fänden. auch die Schiedsgerichte für Gesellen und Er sei jedoch nicht der Ansicht des Abg. Innungen eine mehr private Grundlage Dieselben hätten einen entschieden öffentlich rechtlichen Charakter, sonst wäre ja auch die Mitwirkung der obt gkeitlichen Aufsicht in einem so ausgedehnten Maße nicht Auf das Detail näher einzugehen, wie der halte er in diesem Augenblick nicht für angezeigt. Dazu würde die Kommission vollauf Gelegen⸗ in der man sich auch über einige bedenkliche Be— stimmungen des Gesetzes, wozu er namentlich die des 8. 100.

er bg Löbe Berlin, erklärte sih Regen die Vorlage.

standes erreichen wolle.

und ungerechtfertigt.

Die Vorlage,

umfassende wolle das ohne wie sie Sehr

Stande sein.

vergesse

man vollständig, liche

Entwickelung der

Wenn man sich diesem Entwurf gegenüberstelle, so sei die Frage wohl erlaubt, ob eine derartige Kundgebung, wie sie diese Gesetzesvorlage vorschreibe, nöthig sei und ob diejenigen Zwecke, welche sie erstrebe, durch die Vorlage erreicht würden. Er finde, daß man vom unbefangenen Standpunkte aus ur— theilend, namentlich in Anbetracht dessen, was die Gesetzes⸗ vorlage bringe, und allerdings nur bringen könne, diese beiden Fragen verneinen müsse. Die gesetzlichen Aenderungen, welche in dieser Vorlage vorgeschlagen würden, seien erstens nicht nothwendig und zweitens würde mit denselben das nicht er— reicht werden, was man angeblich zu Gunsten des Handwerker— ei. Der Gesetzentwurf setze sich auf diese Weise gewissermaßen zwischen zwei Stühle! diejenigen nicht befriedigen, die in der Gewerbefreiheit die ein— zige Basis einer gesunden Entwicklung des Handwerks erblickten, noch würde derselbe diejenigen befriedigen, welche glaubten, daß das Heil der Handwerker auf dem absoluten Zwange beruhe. Die agitatorischen Bestrebungen, welche den Gesetzentwurf hervor⸗ gerufen hätten und deren Endzweck darin bestehe, das Hand— werk in die alten Fesseln zu schlagen, seien unsachverständig ü Nun führe man als Gründe an, daß

das Gesellen- und Lehrlingswesen im Verfall sei, und daß die sch Großindustrie das Handwerk aufsauge. könne er nur in sehr beschränktem Maß zugeben und sie zu beseitigen, würde der vorliegende Gesetzentwurf keineswegs im ein. Die Aenderung des Lehrlingswesens habe ihren

Grund nicht sowohl in der jetzigen Art der Entwickelung des Handwerkes, sondern vielmehr in der vollständigen Verände— rung der sozialen Verhältnisse. saugung des Handwerks ö ö Großindustrie spreche, so a Maschinen die nothwendig hätte beschränkt werden müssen. Das Handwerk als solches sei gar nicht verfallen. so theile es nur das Schicksal aller übrigen Gebiete des öffent⸗ lichen Lebens, die ebenfalls darniederlägen. fern liege, hier eine politische Kritik zu üben, so könne er doch nicht unerwähnt lassen, daß die Institution der dreijährigen Dienstzeit in Preußen eine ganz außerordentliche Schädigung der Handwerker mit sich bringe. stand, der in der Großindustrie viel weniger zu Tage trete, könne nur beseitigt werden, wenn man sich zu einer Herab⸗ minderung der militärischen Dienstzeit entschließe. Was könne

stehe, seien die Meister schon

Wege zur ristisch sei es

i übrigens, allen Drängens

der

treiben werde, entweder zur

Derselbe werde fristen gehören. höh

sowohl durch die Gesetzgebung

Beide Thatsachen cher Zustand nicht eintreten.

Damit schloß die Debatte

setzen. Wenn man von der Auf— : d rungsgesetz zur Berathung zu durch, die außerordent⸗ Handproduktion nehmen. Wenn es gegenwärtig leide,

Obwohl es ihm Windthorst aus.

Dieser unleugbare Uebel⸗ 1

dem gegenüber die Vorlage leisten?

m die Vorlage Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.

Der Präsident von Goßler schlug vor, ordnung der nächsten Sitzung die drei

Der Abg. Dr. Hänel stellte ebenfalls die letzte F

Alles, was in derselben jetzt zu thun in den Stand ge⸗

setzt; bedenklich sei hauptsächlich der 8. 100 e., der auf indirektem Zwangsinnung

führen solle. Charakte⸗

daß selbst die Regierung trotz reaktionären auf Zwangsinnungen einzugehen sich nicht entschlossen habe. So habe die Regierung sich zu einer halben Maßregel bereit gefunden, die Niemand befriedige und zu weiteren Konsequenzen

Elemente im Lande,

vollen Zurückkehr zum Prinzip

der gewerblichen Freiheit oder zur direkten Zwangsinnung. Verschiedene Mittel gebe es allerdings, um dem Handwerke ohne jede reaktionäre Tendenz aufzuhelfen. : zunächst die Beseitigung des Krebsschadens der langen Kredit⸗ fristen ge Ferner müßte dahin gestrebt werden, daß bei Submissionen die Behörden nicht verpflichtet seien unter gleich

n Geboten nur das Billigste anzunehmen. aber die Industrie in einer fortwährenden Beunruhigung lebe,

Dahin würde

So lange

des Staates als auch durch das

Verhältniß der einzelnen Stagten zu einander, so lange die einzelnen Zweige der gewerblichen Thätigkeit stets in Angst hwebten vor neuen Besteuerungsprojekten, werde ein gedeihli⸗

würds wurde

an eine

auf die Tages⸗ Steuervorlagen zu

Der Abg. Dr. Lasker bat dagegen, erst das

stellen und jedenfalls ein

sondere Berathung der Denkschrift über die S

Forderung,

bat aber, die Steuern vor dem Unfallversicherungsgesetze zu berathen. In demselben Sinne sprach sich auch der Abg. Br. Der Abg. Dr. Lasker zog deshalb seinen ersten Antrag zurück. Die Entscheidung darüber, ob die Denk⸗ schrift einer besonderen Debatte unterzogen werden solle, wird erst am Montag entschieden werden.

Hierauf vertagte sich das Haus um K Uhr auf Montag

5

Krrußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8w., Wiltzelm⸗Straße Nr. 32.

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58 nserate für den Deutschen Relchs⸗ und Chen.

HYreuß. Staate⸗Anzeiger und das Central ⸗Handelg⸗

eegister nimmt an: die Königliche Exvedition des Aentschen RrichsAnzigers und Königlich

1. Steckbriefe and Untersnehnungez- Sachen. 3. Subhastationen, Aufgeboto, Vorladungen a. dergl.

E. Verlosung, Amortisation, Zinszablung

Gabhaftatio nen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

1s830 Deffentliche Zustellung.

Nr. 4144. Die Eheftaun des Kaufmanns Otto Licbich, Karoline, geb. Hurle, zu Baden, vertreten durch Rechtsanwalt Rheinboldt von da, klagt gegen ihren genannten Ebemann von da, zur Zeit an un⸗ bekannten Orten abwesend, wegen Verfall der Nab= rung, Ueberschuldung und Unzulänglichkeit des Ver. mögensstandes zur Ergänzung ibres Beibringens mir dem Antrage auf Ausspruch der Vermögentab⸗ sonderung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreites vor die dritte Civil sammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls ruhe auf

Mittwoch, den 15. Juni 1881, Vormittags 8S Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 23. März 1881.

Amann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

ls3s6o! Oeffentliche Zustellung.

1) Die Margaresha Bauer, Wittwe von Jobann Broncard zu Metz, für sich und als Vorm ünderin ihrer minderjährigen Kinder, Maria Broncard und Marcel Broncard, letztere außerdem durch ihren Nebenvormund Peter Felix Ronaud, Eigenthümer zu Grigr wohnbaßt, vertreten; 2) der großsäbrige Alfred Broncard zu Metz vertreten durch Rechte⸗ anwalt Küntzler, klagen gegen die Pauline Bouvv, Cbhefrau Jacob Gensenne, früher Schuster in Metz, jetzt beide ohne bekannten Wohn und Aufenthalte⸗ ort, wegen Theilung mit dem Antrage, Kaiserl. Landgericht wolle die öffentliche Versteigerung des den Verklagten in ungetheilter Gemeinschaft zu⸗ gehörigen zu Grigy gelegenen Hauses zum Schätzunge. preise von 320 M, unter den in der Klageschrift an zegebenen Bedingungen durch Notar Martzloff in Meß verordnen, ferner die Tbeilung des Steiger⸗ Ilöses, sowie anordnen, daß der dem Mitverklagten Franz Bonvy bierbei zufallende Antheil den Klägern bis zum Belaufe libres Guthabens an Hauptsumme, Zinsen und Kosten zugewiesen werde, die Kosten der Masse zur Last legen und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die

zweite Zivilkammer dez Kaiserlichen Landgerichts

zu Metz

auf den 2. Jun 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffciderung, einen bei, dem gedachten Gerichte ngelassenen Anwalt ju bestellen,

Zum Jwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 21. März 1881.

Lichtenthaäler, Gerichttschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

rann. Aufgebot.

Die 4 G. Engels u. Cie. zu Wiekrath hat das Aufgebot eines am 15. Oktober 1380 an S. J. Baumeisser in Crefeld auf Friedrich Weyrich, eben ˖ daselbst, geiogenen drei Monate dato zablbaren d . über M 176 50, der von dem Aug⸗ teller J. Beckers westerindessirt und von diesem der Antragstellerin in Zablung gegeben worden war, beanfragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

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Ri n. 8. w. Von öflentlichen Papieren.

De ffentlicher Tnzeiger.

3. Verkünfe, Verpachtungen, Snbmissionen ete] T. Literarische Anzeigen.

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JIuvalidendank!,

5. IAdustrielle Etablissements, Fabriken . X Bogler G. L.

und Grosehendel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

S. Theater · Anaeitzen. ] In der Börynan-

Inserate nehmen an; die Annoncen⸗Gryeditionen det

Büuüttuer & Winner, orie allt ni krigen größeren ainnonrsim: Savents.

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RMnudel Mosse, Saasenstein Danbe & Co., G. Schlotte,

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9. Familien · Nachrichten. & beilage. *

Mittwoch, den 5. Oktaber 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Abtheilung IV., Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird Crefeld, den 19. März 1881. Königliches Amtsgericht. gej. Lauerburg. Beglaubigt: Der Gerichteschreiber: Volland.

Verkauf? anzeige mit Aufgebot. In Sachen

des Aultionators Buttjer in Leer gegen den Jochum Surmeyrr zu Neermoor sell auf Antrag des Eisteren der dem Letzteren ge⸗ hörende, Grundbucß von Neermoor (Moormer Vogtei), Vol. IX., Band 4, ol. 39, Grundstꝛuer- buch Art. Nr. 12 registrirte Grundbesitz, bestehend aus: ; einem Wohnbause Ifd. Nr. 14 der Gebäude steuerrolle, Nutzungswerth 34 (66, und einem Hofraume und einem Hautzgarten, groß Jar 8 am, im Wege der Zwanggoollstreckung öffentlich meist · bietend verkaust werden. Termin hierzu stebt an auf Freitag, den 10. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,

8710

vor biesigem Gerichte Zimmer Nr. 11 —, ju

welchem Kauflustige geladen werden.

Zugleich werden Alle, welche an den vor beze ich nefen Grundbesigz Eigentbums., Näher, lebnrecht⸗ liche, fideikommissarlsche, Pfand und andere ding liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu baben vermeinen, aufgefordert, solche im chigen Termine anjumelden, widrigzenfalls sie im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geben.

Leer, den 21. März 1851.

Königliches Amtsgericht. I. von Nordheim.

8828

BVerschollenheils verfahren. Nr. 2133. Von Gr. ÄAmie gerichte Emmendingen wurde heute fol- gende Aufforderung erlassen: Georg Christian Fuchs, Hänser von Theningen, hat sich vor 10 Jahren nach Amerika begeben und seit 6 Jahren Ft keinerlei Rachricht siber in eingetroffen. Auf Antrag seiner Verwandten wird derselbe aufgefor⸗ dert, sich binnen Jahresfrlst zu melden, andern falls er für verschollen erklärt und sein zurücge⸗ lassene Vermögen seinen mutmaßlichen Erben gegen Sicher bel nl eisti gf in fürsoralichen Besitz ge⸗ geben wärde. Emmendingen,. 21. Marj 1851. Der Gerichte schreiber des Gr. Amtegerichta: Jäger.

8813 Bekanntmachung.

In der Strafsache gegen die Wirth Adam Gra— bowekischen Eheleute auß Kannwiesen wird, da gegen die Angeschuldigten, welche im Sinne des 8. 318 der Sirasproseßordnung alg abwesend anzusehen sind die öffentliche Klage wegen Verbrechen Vergehens gegen §. 137 Str. G. Bz. er⸗˖

hoben ist und da dringende Verdachte gründe gegen sie vorhanden sind, welche die Erlassung des Haftbefehls vom 1. Februar 1881 gerechtfertigt haben, in Gemäßbeit des 5. 332 der Straf⸗ prozeßordnung vas im Denischen Reiche besind—⸗ liche Bermögen der Angeschnuldigten mit Be⸗ schlag belegt.

Allenstein, den 5. März 13881.

Königliches Landgericht, Strafkammer.

gz. Reinberger, Mahraun, Guetzlaff.

Vorstehender Beschluß wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Keantniß gebracht, daß jede Verfüzung der Grabowskischen Eheleute über das in Beschlag aͤnommene Vermögen uggültig ist. §. 334 Str. Pr. Ord.

Allenstein, den 22. März 1851.

Der Erste Staatsanwalt.

8822

Kalkbruchsteinen

8831 Alle Diejenigen, welche an der am Dienstag,

Die außerdem vorhandenen Zeichnungen Probestücke liegen im Baubürean, Vereint und Marienstraßenecke, zur Ansicht aus.

Die betreffenden Bedingungen liegen auch noch außerdem auf dem Berliner Baumarkt, Wilhelm⸗ straße M / 93, ebenfalls zur Einsickt aus.

Brandenburg a. / S., den 26. März 1331.

Königliche Garnisan Verwaltung.

und

Bekanutmachung.

Zur Vergebung der Lieserung den ca. 3) M0 cbm

stebt den 1. April d. Js., Vor⸗

mittags 11 Uhr, Termin im Baubureau der tech-

nischen Hochschule in Charlottenburg an, woselbst

die Bedingungen in der Zeit von 9 bis 3 Uhr, ein⸗

zusehen, sowie die Offerten einzureichen sind. Die

Wahl des Unternehmers bleibt vorbehalten. Berlin, den 265 März 18351.

Der Baurath. R. Stü ve.

17. Mai d. J, Nachmitiags 3 Ubr, zu Leerßen zu J verkaufenden Anbauerstelle des Gastwirths Garlich Nr. 29 daselbst mit Zubehör, Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, und andere ding ˖ liche Rechte, insbesondere Servituten und Realberech⸗ tigungen zu haben vermeinen, werden aufzefordert, dieselben spätestens in dem Verkaufttermine anzu⸗ meiden, widrigenfaks dieselben dem neuen Er— werber gegenüber verloren gehen. Syke, den 26 Marz 1881. Königliches Amtsgericht. II. gej. v. Dassel. Beglaubigt und veröffentlicht: Bähre

Gerichtsschreiber Königlichen Amtegerichts.

8724

Auf die mit

18827

Verschollenheits verfahren. Nr. 2177. Vom Gr. Amiggerichte Emmendingen wurde heute fol- gende Aufforderung erlassen: Georg Friedrich Winter don Mundingen hat sich im Jabre 1853 nach Amerika begeben und wird seitber vermißt. Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird derselbe aufgefordert, sich binnen Jahresfrist zu melden, an=— dernfallg er für verschollen erklärt und sein zurück gelassenes Vermögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsieistung in fürsorglichen Besitz ge⸗ aceben würde. Emmendingen, 13. März 18851. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Jäger.

Berlin,

Cölu, Cöln,

Leiyzig,

Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen ꝛe.

18321 Belanntmachung. Die zum Neukau des Infanterie ⸗Kasernements hlerselbst erforderlichen Tischlerarbeiten, reranschlagt auf zu⸗ sammen 47 772 Schlosserarbeiten, veranschlazt auf zusammen Glaserarbeilen veranschlagt auf zu sammen Anstreicherarbei ten veranschlagt auf jusammen 8302 sollen im Wege der öffentlichen Submission in je z Loosen getrennt oder auch jusammen vergeben werden. Die Bedingungen und Kostenanschläge können im Büreau der unterzeichneten Verwaltung eingesehen und verstegelte und mit entsprechender Aufschrift verse bene Dfferten bis zum

Die bei den lichen Talons

35 557

6449 . München, 25.

18814

Bei dir nach

11. April er, Vormlttags 11 Uhr, A. daselbst abgegeben werden.

und wird dieselb

Verloosung, Amortisation, Sinszablang u. s. w. von offentlichen

Papieren.

Süddentsche Bodencredithank.

Die Generalversammlung vom 24. März a. e. hat die Tividende pro 1880 auf & Ho festgeitellt.

ö ** 12615. ne zer 3 80 o eingezablten Aktien⸗Interims⸗

scheine beträgt die Dividende daher

S6. 38, 40

e vom 1. April ab gegen Ause⸗ lieferung des Coupons Nr. 19 bei den verzeichneten Stellen ausbezahlt: bei unserer Kasse dahier, bei der Bank für Handel und Indnsirle in Darmstadt, bei der Bank sür Handel Berlin (Schinkelrlatz), bei den Herren Cohn,

nachste hend

und Indnstele,

Bürgers & Co. in

bei der Filiale Ler Bank sür Haud.l und Industrie, Frankfurt a. M., . bei dem A. Schaasshaustu'schen Bankorrein,

bei den verren Sal. Oppenheim jr. C Co., bei der Ailgemeinen Teutschen Credltanstalt,

bei den Herren Alb. Kuntze Co. Dresden, dei den Herren Beising, Arnhold, Heinrich & Co., Halle a. S., bei dem Herrn Louis Pfeiffer. Cassel, und bei den Herren Ed. Frege & Co. in Hamburg. Bei den oben genannten die Einlösung der Pfandbrief ⸗Zinecoabden? und der verloosten Pfandbrief unsereg Instituts Hatt.

Stellen findet

auch

Interimsschetnen noch besind. ud von den Aktionären dis

ͤ * Einberusnng der Titel behnfs Umtanusch n definitive Atilen züruckzubehalten.

März 1881. Dle Direliion.

Vekanntmachung. 9

Maßgabe des Amortisat onsplans

beute stattgehabten Ausloosung der zur Tafation pro 1881 erforderlichen diesseitigen Stadt ⸗Obli-⸗ gationen sind die Avoinis

Rr. 8 34 57 59 62 120 331 524 530 519 550 558 575 à 309 (,

357 416 451