des Pion. Bats. Nr. 1 ernannt.
Pochbammer, der 1. Jugenieur Jaspection und Mitglied der Studien⸗Kommissien für die Kriegsschulen unter Versetzung zum Stabe des Ingenieur⸗
Haurtm von N.. 5 ernannt.
um Hauptm. , Gorps. zum Überzé hl. Major befördert. —
ᷣ ᷣ Lindow, Hauptm. von ders. Ingenieur⸗Insrection, zum Ingenieur vom Platz in Colberg einannt. Bamibl, P
Pr. Lt. von ders. Ingenieur⸗Inspection, zur 3. Ingenleur⸗Inspection versetzt. Rottenburg, See. Lt. von ders. Ingenleut ⸗Inspect. zum Pr. Lt. befördert. Nauck, Overdyck, Nereni, Balcke, Sec. Lts. von ders. Ingenieur ⸗Inspeetion, zur 3. Ingenitut⸗Inspection, Fell baum, Hauptm. von der 2. In ⸗ Nr. 14
Sc. spection, Stürtz. H Ingenieur vom Platz
ernannt.
e, , ar , nn,,
von ders. Ingenieur⸗Inspeckion, zum Comp. Chef im Pion. Bat. v. Leu tsch, Pr. Lö. von ders. Ingenieur ⸗Jaspection, . Abbes, Heiber, Eck Ingenieur ˖ Insp. ct, zu Pr. Ltg. befördert. Weltzien, Kupffender, von
Lts. von ders. Ingenieur⸗Jaspection, zur auptm. von der 3. Ingenieur Inspection und ; in Diedenhofen, unter Beförderung zum Mejor, zum Stabe des Jagenieur ⸗ Corps versetzt. von ders. n r,, 1 2 6 3, . Bat. ̃ ; v. Am mon, rucenbrodt, Ne . gen ur- Inspectior, unter Ervennung zum Comp. Chef im Pion. Bat. 2 Lts. von ders. Ingenieur⸗Jaspection, zu Hauptleuten, Ei if z
uler, Ser. Lts. von ders. Ingenieur⸗Inspeclion, zu Pr. Lts. be-
Beförderung
e, Sec. Lis. von ders.
3. Jagenienr ˖ In⸗
Jahr. Hauptm.
angefte
zum Hauptm.,
3. Jagenieur⸗Jaspection, versetzt. zulezt in der 1. Ingenieur⸗Jnspection, zwar altz Pr. Lt. mit einem Patent vom 23. Mai 1830, unter Ueber« 61. zur 3. Ingenieur⸗Inspection im Ingenieur ⸗Corps wieder
fördert. Ringe, Pr. Lt. vor der * 9 unter
zum Comp. ef im Pion. Nr. 10 ernannt. Kotelmann, Mellin i derselben ¶ Ingenieur · Jaspection, i Prigge, Sinzig, Sec. Les. von ders. Ingenieur⸗Jaspection, zur v. Winterfeld, Pr. Lt. a. D., im altioen Heere, und
zu Pr. Lts.,
Berlin, den 22. März 1881.
Wilhelm.
e ; Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Comm Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central ⸗Handelz⸗
Seffentlicher Anzeig
—
288 K—
— *
er. ö. J
serate nehmen an die Anaoncen⸗Grpebitionen det
register nimmt au: die Königliche Expeditisn 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissementa, Fabri Invalidendaul., NRudol 438 ; r ; ᷣ ; ik n . olf Mosse, Haasenstein des Aentschen Reichs- Anzeigers und Königlich 2. K Aufgebot, Vorladungen ö . Grosshandel. . & Bogler, G. L. Danube & Co., E. ö reußischen Staatz Anzei a. dergl. Terschisdenge Bekanntinach ; 2 ĩ ; . . . r ,. 2 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literariscke Anzeigen. . . . ter sowic alle übrigen größeren le 1 e 8 * 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- *nusncen - Vureaus. XR n. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilsge. * X Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Die betreffenden Bedingungen lie . . ö fen gen auch noch 18921 ladungen u. dergl. außerdem auf dem Berliner Baumarkt, Wilhelm⸗ . Bekanntmachung, 18874 Aufgebet straße 92 / 93, ebenfalls zur Einsicht aus. betreffend
Brandenburg a. H., den 26. März 1881. Königliche Garnison ⸗ Verwaltung.
Jobann Adam Ulrich von Odershausen, jetzt in Amerika, hat die Löschung eirer zu Gunsten des Johannes Tobias Ulrich von Odershausen, spãter in Amerika, Fol. 91 des Hypotbekenbuchs von Oder; bausen à Konto des Antragstellers am 19. Juli 1866 ingrossirten Hypothek wegen einer Forderung zu 400 Thlr. nebst Zinsen und Kosten nach zu— vorigem Aufgebetsverfahren beantragt.
Demgemäß wird Aufgebotetermin auf
Freitag, den 1. Juli 1881, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt und werden Johannts Tobias Ulrich selbst, eventuell dessen Erben oder sonstige Berechtigte aufgefordert, ihre Rechte an der fraglichen Forderung resp. Hypo thek spätestns in dem vorgedachten Termine um so gewisser anzumelden und zu begründen, als sie sonst mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden und die gedachte Hypothek gelöscht werden wird.
Wildungen, den 22. März 1881,
Fürstlich Waldeck'sches Amtsgericht. Abth. IJ.
Waldeck. Wird hiermit veröffentlicht. Der Gerichtsschteiber:
1s81ij
gebötender Zweigbabhn, Grundstücken, Gebäuden, Telegraphenleitung und dem zum Betrieb erforder—⸗
Versteigerurg, welche Montag, den neunten (9.) Mai neuen Styls d. J., um 2 Uhr Nach⸗ mittags, im Stationsgebäude der Bahn bei Borgä stattfindet, an den Meißstbietenden verkauft werden. Und tritt der Käufer in den Besitz der ⸗ jenigen Gerechtsame und übernimmt alle Verpflich— tungen, welche mit dem Eigenthumsrecht der Bahn— strecke laut dem Gesetz verknüpft sind.
Der genannten Eisenbahn, deren Länge von der Stadt Borgo bis zur Station Kerro an der Hel singfors⸗ St. Petere burg Staatsbahn 31 Werst be trägt, gehört ein Areal von 153682 / 1900 finnischen Tonnenland, auf welchem Gebiete pie Stations- gebäude bei der Stadt Borgo und auf dem Bauern⸗ gut Nicky, sawie andere für den Betrieb der Bahn und für die Aufbewahrung des Materials erforder⸗
Radke. lichen Häuser und Etablissements aufgeführt sind. Das im Verkauf der Borgo-Kervo-Eisenbahn mit 1685u getanninna hun . einbegriffene rollende Material besteht aus zwei
Tanklokomotiven mit dreifach gekurpelten Rädern, 3 Passagierwagen (zwei 2. und ein 3. Klasse), 2 Kondufteurwagen, 12 Holjwagen, 16 Ballast— wagen und 12 verdeckten Güterwagen.
Unmittelbar nach dem Verkauf der Bahn werden verschiede e, der Borgo Kervo Eisenbahnaktiengesell⸗ schaft gebörende Effekten, welche von der Eisenbahn getrennt verkaust werden können, versteigert, darunter eine Tenderlokomot ve mit dreifach gekuppelten Rädern in vollkommen gutem Zustande.
Nähere Auskunft ertheilen: der Bankdirektor . . n fre, ,, . f Rechte B. Lavonius in Helsingfors, bei denen auch sämmt— ö Submissionen ꝛe. liche erforderliche Schrijtstücke zur Einsicht vorliegen. Us Bekanntmachung. Von der Kaufsumme sind 10 binnen 8 Tagen
Der beim unterzeichneten Artillerie Depot vom und der Rest binren z Monaten nach der Auktion, 1. April 1881 bis Ende März 1882 eintretende ohne Zinsen, zu entrichten.
Bedarf an Fuhren bis zu 4 Gespannen à 2 Sessingfors, den 12. Mär; 1851. Pferden täglich . Der Verwalter. scll im Wege der Submisston vergeben werden. k Die dem 8§. 3 der Bedingungen entsprechenden 18819 Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Gemeindevorstehers August Hoffmann in Nieder⸗Falkenhain ist das auf die Dorfarmenkasse in Nieder Falkenhain lautende Sparkassenbuch der Stadt Schönau Nr. 5549 über 585 M durch Urtheil des unterzeichneten Amtk« gerichts vem 25. Februar 1881 für kraftlos erklärt.
Schönau, den 14. März 1881.
Königliches Amtsgericht. J. Petermann.
Verkäufe, Verpachtnngen,
Offerten sind pestmäßfig rerschlossen bis zum Die Lieferung von: Termin 60 Ries Originalpapier 1. Sorte, den 50. d. Mts.,, Vormittags 12 Uhr, 30 Ries Originalrapier 2. Sorte, im diesseitigen Büreau, Krurpstraße Nr. 1, ein zu. 40 Ries Cenceptpapier in gelblichem Ton, reichen, woselbst auch die Bedingungen jur Einsicht 25 Ries Padpapier, augliegen. - ; 18 Ries weißes Aktenmantelpapier, Berlin, den 18. März 1881. 2 Ries blaues Aktenmantelpapier, Artillerie · Depot. 4 Ries rothes Altenmantelpapier, ö. ; 36 ö. sce . e, r ö. ies leichtes Makulaturpapier (weiß u 7926] Bekanntmachung. roth), ,
Die Lieferung der im diesseitigen Fabrikbetriebe
; 2 Ries Briefxapier im Quart ö für das Etats jabr 188182 erforderlichen Nutz, und Ifen gt
500 Stück kleine Briescouverts von weißem
Schirrbölzer welche sich auf: Papier, pptr. 70 qm buchene Bohlen und l0000 Stück grofe Briescouverls von grauem Bretter, Papier, 97 geichene Bohlen und verschie⸗ 1000 Stück s. g. Beutelcor vertz ron grauem Bretter, dene Ab · Papier, 740 , kieferne Bohlen und smessungen 20 Liter schwarze (iheils Gallus, theils Ali⸗ Better, zarin / Tinte, S900 Ifd. M. fieferne Hölzer 6 Glas rothe Tinte, belaufen, sellen im Wege der öffentlichen Sub ⸗ 12 Glas blaue Tinte, mission an den Mindestsordernden vergeben werden. 24 Glas chemische Tinte, Hierzu ist ein Termin auf 12 Glas Stempelfarbe, blau, Dienstag, den 12. April d. J, 6 gr. rothes Siegellack, ; Vormittags 101 Uhr, 5 Dutzend Bleistifte, im diesseitigen Bureau anberaumt, 2 Dupend Roth. und Blaustifte, Lieferungélustige wollen den Bedinqungen em 5000 Stick große Briefoblaten, sprechende Offerten bis zu dem genannten Tag 12 Rollen weißen Hanfjwirn. franco bierher einsenden. 566 24 Rollen schwarm weißes Heftgarn, Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bucen 100 Rollen dünnen Bindfaden, 10 Rolle — zur Einsichtuabme aug, fön nen auch gegen Erstattunz 1RKgr., der Kopialien abschriftlich bejogen werden. 50 Rollen mittelstarken Bindfaden, 8 Rollen Spandan, den 17. Mär; 166i. = 1 Kgr. önigliche Direltion der Gewehrsabrikt. 5897 Rollen liarlen Bind laden. 5 Rollen — 1 Kar, 29. *r irn g c ,, . en ; 1 is dahin 2 soll im Wege der 18821 Bekanntmachung. Submissson vergeben werden. 1
Lie zum Neubau des Infanterie Kasernements Die hierselbst erforderlichen Tischlerarbeiten, veranschlagt auf jzu⸗
Lieserungsbedingungen werden an den Wochentagen in der Zeit vem 23 Mär big 9. April in den Stunden von Vormittags 19 Uhr bis Nach⸗
sammen 47772 4 mittags 3 Uhr in unserer Regi r Fi Schlosserarbeiten, veranschlazt auf in. , ; a, ,, zusammen 865 657 . Die Offerten auf die vorgenannten Gegenstände Glaserarbeiten, veranschlagt auf zu⸗ sind daselbst verstegelt mit der Aufschrift: Offerten sammen 6449 . anf Schreibmaterialien und Burennbedürß. Anstreicherarbel ten, veranschlagt auf nisse“ unter Beifügung von Preben big srätestens musammen 8302 jum 11. April einschließlich einzureichen.
sellen im Wege der öffentlichen Submission n je 3 Loosen getrennt oder auch zusammen vergeben werden. Die Bedingungen und Kostenanschläge können im Büreau der unterjeichneten Verwaltung eingeseben und versiegclte und mit entsprechender Urnen, 6 r Dfferten bis zum Ayril er, Vormittags 11 Uhr, . abgegeben werden. ö — e außerdem vorbandenen Zeichnungen und Probestücke liegen im Baubüreau, Vereine⸗ und
Am Dienstag, den 12. April 1881, Mittags 12 Uhr, werden im Geschäftglokale der Landdrostei, Calenberger straße Nr. I4, die eingegangenen bejüg⸗ lichen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden.
n den Offerten ist die Erklärung abzu⸗ geben, daß der Offerirende sich an die Liefe—⸗ rung ⸗ Bedingungen für gebunden erachtet.
Hannover, den 25. Märj 1881.
Königliche Landdrostei.
Die Eisenbahn VBorgo⸗Kervo nebst dazu
lichen rollenden Material soll mittelst öffentlicher
die Kündigung und Kouvertirung der 40 /0igen
Stettiner Stadt⸗Obligationen.
. Auf Grund des Beschlusses der städtischen Bebörden kündigen wir hierdurch die sä
bisher nicht ausgeloosten 440½ igen Stettiner Stadi Ebligattonen der . ih , 23. September 1840, vom 15. Scptember 18655, vom 17. August 1867, vom 13. Oktober 1875 und vom 23. Januar 1878 genehmigten städtischen Anleihen Litt. F., G., H fomie ersse Hälfte der Serie Ji. zur Rüczahlung am 1. Juli 1881, i gekündigten Serien der Anleihe Litt. K. die Obligationen Nr. 1 bis 1260 zu 1000 AM, Nr. L bis 21060
zu 500 M und Nr. J bis 1000 zu 200 MS umfassen.
Hierbei stellen wir den Inhabern der 40½igen Obligationen frei, di Baareinlõsung in 40013e Obligationen konvertiren zu g, 6. in k . (1. Januar, J. Juli) verzinslich sind und in Stücken zu 5600 „S , 1000 ½ , 506 S, 2900 „M und 100 M.
ausgefertigt werden.
Serlin
zur Ar meldung und Konvertirung zu bringen.
18381 mit 18 Prozent baar vergütet.
Hierbei
zahlung des Kapitals vorziehen.
nehmen.
Stettin, den 28. März 1881.
. ö. . zur Konvertirung ist eine Prällusivfrist rem 4. April bis einschließlich
. Diejenigen Obligations ⸗Inhaber, welche mit der Korvertirurg einverstande en ihre Obligationen mit sämmtlicheu später als am 1. Juli 1881 fällig ö . ö. 1 vom 4. April bis einschließlit! 7. Mai 1881 in den üblichen Geschäͤftestunden in Stettin bei der städtischen Käm mereikasse,
„dem Bankhause Wm. Schlntow,
der Direitien der Diskonto⸗öesellschaft, Dentschen Bank.
dem Bankhause S. Bleichroeder
Die Konverticung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: Yhh eee ee tk . ,, ., den gleichen Nennwerth 40 / oige Foupxons über die Zinsen vom 1. Juli 1881 . . gel. ö. ie, J ab nebst sofortiger baarer e Inhaber von igationen Litt. G. erbalten gegen Einlieferung des 1. Ok- tober 1381 fällig werdenden Coupons außerdem die . 1. April se in 1. 8
Bei Einlieferung der zu konvertirenden Obligati = lenden ,, bi gef ut werden. 1 ,, ‚. ie zur Konvertirung eingelieferten Obligationen werden mit dem V ? für ei ne 10scige Obligation gleichen Betrages mit Ceupens über die ö Juli 1881 win , n ,, 3 ,, ö.. die neuen 40½igen Obligationen. ird jedo orbehalten, daß ein Umtau i 0 . . , . s er Interimsscheine gegen 40 /oige 1 igen An eihe gestattet, daß mithin bei dem Nichtübereinstimmen der u Stücke ö. e g m er a m n n. erfolgen 6 3 eber den Umtau er Interimsscheine gegen 40 ĩ ö eine i . , erfolgen. ö 36. . . ; on denjenigen Inhabern der gekündigten Obligationen, welche diese innerhalb d Präklusivfrist bis 7. Mai 1881 bei einer der gedachten Stellen nicht j wird angenommen, daß sie auf die Konvertirung nicht eingehen wollen, vielmehr die Rück — Dieselben fordern wir hierdurch auf, am 1. Juli 1881 die Obligationen nebst sämmtlichen später als am 1. Juli 1881 fällig werdenden Zins⸗ coupons und Talons bei eiuer der oben genannten Stellen einzureichen und dagegen das Kapital und bei den Obligationen Litt. G. außerdem die Zinsen für den Zeitraum vom 1. April 1881 bis 1. Juli 1881 mit 119,½ baar und Zug um Zug in Empfang zu
gllt
als es die Eintheilung der neu auszugebenden
Werden die später als am 1. Juli 15881 fällig werdenden Coupons mit den Obli⸗ gationen nicht vollzählig eingreicht, so wird für jeden fehlenden Coupon der Betrag dessel⸗ ben von dem Auszahlungsbetrage in Abzug gebracht.
Den gekündigten Obligationen, sowobl denjenigen, welche zur Konvertirung, als den—⸗ jenigen, welche zur Rückzablung eingereicht werden, ist ein doppeltes, mit Namenktunterschrist
und Wohnunge angabe des Einlieferers versehenes Nummernverzeichniß bei 5 nach der Nummeinfolge geordnet ist. , ,,,,
Stellen kostenfrei in Empfang genommen werden.
Der Magistrat.
Formulare hierzu können bei den vorgenannten
38093
die Herten Aktionäre unseres Instituts zu einer
bierdurch ergebenst eingeladen.
den §. 3 des Statuts dahin abzuändern:
ausgegeben. Danzig, den 28. Mär 1881.
Schottler.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Auf Grund der S§. 3 und 47 des Statuts, landet herrlich genebmigt am 27. Januar 166, werden
außerordentlichen General⸗Versammlung 1 ( 4 z auf . ͤ Mittwoch, den 20. April d. J., Nachmittags 4 Uhr, im oberen Saale der Ressonree Concordia hierselbst, Langenmarlt Nr. 15, 2 Trepren Gegenstand der Berhandlung ist die Beschlußfassung über den Antrag des Verwaltungtratke: die Dauer der Gesellschaft wird bie zum 1. Janrar 1891 bestimmt (5. 47).
r Die Einlaß und Stmmflarten werden am 16 und 19 April er. im Burezu der Bank an die in den Stemmbüchern der Gesellschaft cirgetrageren und als Aktien ⸗Besitzer sich legitimirenden Alticnäre
Direktisn der Dan ger Privat⸗Aktien⸗Bank. Noötzel.
Steimmig.
8088]
Das Amt eines Bürgermeisters der Stadt Leißenfels mit einem Jabresgebalt von 500 6 wird in Folge freiwilligen Abgangeg des derzeitigen Jahabers am 1. Juli d. J. frei, und soll demnächst wieder besetzt werden. Für dieses Amt wird der Nachweitz juristischer Bildung und Erfabrung im Verwaltung fache verlangt. Schriftliche Bewerbun⸗ gen mit gefälliger Beifügung von Lebenelauf und Zeugnissen sind big jum 30. April d. J. an den unterzeichneten Versteber einzusenden.
Weißenfels, den 18. März 18581.
Die Stadtverordneten ⸗Versammlnung. Leopold Kell.
GBelanntmachung. Auief Grund Allerböchsten Erlasseg vom 23. v. Mit. (Deutscher Reichs und Preußischer Staateanzeiger Nr. 56 do 1881) werden gemäß der in §. 5 al. 2 des Vertrages vom 8. Juli
Marienstraßenede, zur Ansicht aue. d. Eranach.
1879, ketreffend die Ueberlassung des Haanover⸗
Altenbekener Unternehmens an den Staat, dem letzteren vorbebaltenen Berechtigung mit dem 1. April d. J. die Hanneper ⸗Altenbefener Streden aus der bisberigen gemeinschaftlichen Verwaltung mit den Magdeburg alberstädter Strecken aufgeschie den und mit dem Verwaltung bejnk der Königlichen Eisenbabn Direktion zu Hannover vereinigt werden. Mit demselben Tage wird das ron der letzteren ressortirende Königliche Eisenbabn⸗ Betrieb amt (Hannover · Altenbeken) in Hannoer neu errichtet werden, dessen Amtebenrk die Strecken Hannorer⸗ Altenbeken, Wertzen ·˖ waste, Elze Löhne und Graubof⸗ Hildetbeim umfaßt und welcheg mit den Befug— nissen und Pflichten einer öffentlichen Bebörde die Verwaltung der rorbezei kneten Strecken nach Maß gabe der unterm 24. November 1879 Alerböchst genehmigten Organtsation fübren wird. Magde⸗ burg, den 25. Mär 18581. Namens der Gan- nover · Alten belener Eisenbahn · Gesellschaft. Die Könlgliche Eisenbahn ⸗Direktlon.
befördert.
J. und K. Serie J. und II., ndem wir bemerken, daß die
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
ä 75.
Berlin, Dienstag den 29. März
. m . * * 5 . ö
26
Aichtamlliches.
Preußen. Berlin, 29. März. In der gestrigen (23) Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, sowie mehrere Bevollmächtigte des Bun⸗ besraths und Kommissarien desselben beiwohnten, beschloß das Haus auf Antrag des Abg. Dr; Lasker, die General— diskuffion der beiden ersten Gegenstände der Tagesord⸗ nung, die Entwürfe von Gesetzen wegen Erhebung der Brau⸗ steuer, und der Reichsstempelabgaben, mit der Diskussion uber die Denkschrist, betreffend die inzirekte Besteuerung zu verbinden. Der Abg. Dr. Lasker erklärte, von wem die Denkschrift, deren bedeutsamem Inhalt das Haus seine Auf— merksamkeit vornehmlich zuzuwenden habe, herrühre, wisse er nicht, nehme aber an, daß der Reichskanzler sie persönlich ver⸗ trete, daß sie weder vom Bundesrath komme, noch als ein Regierungsakt an das Haus gebracht werde. Sie sei von feinem Bevollmächtigten und Auftraggeber unterschrieben, was erklärlich sei, da sie mit dem Inhalt der Vorlagen des Bundes⸗ rathes in erheblichem Widerspruche stehe. Die Denkschrift be⸗ ginne mit einer fast vorbehaltlosen Verurtheilung der direkten Steuern und plaidire für das System der indirekten als das voll⸗ fommenste, während gleichzeitig die preußische Regierung, an deren Spitze der Reichskanzler stehe, sämmtlichen Beamten einen Plan unterbreite, wonach die direkten Steuern in Preu⸗ ßen in ihrem vollen Umfange, wenigstens soweit die Einkom⸗ mensteuer in Betracht komme, aufrecht erhalten, sogar. noch ausgedehnt werden sollten. Der preußische Finanz ⸗Minister habe im preußischen Abgeordnetenhause ausdrücklich den Ge⸗ danken einer Beeinträchtigung des direlten Steuersystems von sich abgewiesen und seine weitere Ausbildung angekündigt. Wie diese beiden feindlichen Vorlagen sich miteinander ver⸗ tragen sollten, ob die zweite für die erste Stimmung machen solle, wisse er nicht. Auch das sei sehr merkwürdig, daß die Denkschrift, auf deren Gedanken er nicht neidisch sei, drei Steuervorlagen einleite, von denen die finanziell wich⸗ tigste, die Wehrsteuer, eine direkte im vollen Sinne des Wortes sei. Während die Verdoppelung der Brausteuer etwa 15 Millionen, die Stempelabgaben 116 bis 20 Millio⸗ nen, in Summa also nach Abzug der Besteuerung der Lotterieloose, für welche die betreffenden Staaten an das Reich eine Abgabe zahlen sollten, 20 — 26 Millionen einbringen sollten, werde der Ertrag der Wehrsteuer die in Aussicht ge⸗ tellte Ziffer von 291 Millionen vermuthlich noch überschreiten. Mit zwei Zeilen fertige die gegen das direkte Steuersystem gerichtete Denkschrift die einträglichste von Len drei verlangten Steuern ab, die selbst eine direkte sei, mit zwei Zeilen, welche, soweit sie die Wehrsteuer begründeten, die direften Steuern Überhaupt rechtfertigten. Der beigesügte Vergleich der schmäh⸗ lich geringfügigen indirekten Steuererträge in Deutschland mit den sehr m in anderen Ländern operire mit Zahlen, — soweit die Regierung sie zur Versügung gehabt habe, ohne sich auf minutiöse Einzelnheiten einzulassen — die absolut nichts bewiesen. Es sei ungesähr so, als ob eine arme Familie ihre Ausgaben steigern wolle, weil eine sehr reiche mehr ausgebe, oder als ob ein Mann, der leine Schulden habe, seine Ausgaben glaube steigern zu müssen, well ein anderer verschuldeter Mann sehr erhebliche Ausgaben sür Zinsen machen müsse. Die Tabelle der Denkschrist be⸗ weise gerade das Gegentheil. Dem Urtheil über die Steuern in einem Staat müffe doch die Feststellung seiner Bedürfnisse vorangehen, man müsse also im vorliegenden Falle die Be⸗ dürfnisse Deutschlands denen anderer Staaten gegenüberstellen, müsse wissen, wie viel indirekte Steuern sie kö und welcher Art sie 'in! Der sür die indirekten Steuern exklusive eingenommene Doktrinarismus ignorire, das alles. Bei jenem Vergleich müsse man fragen, wie viel aktives und passi⸗ ves Vermögen hätten die verglichenen Staaten, um zu wissen, wie viel könnten und wie viel müßten sie aufbringen nach ihrer wirthschastlichen Lage und ihren Schulden. Von alledem sage die enkschrist keine Silbe. Die das Reich bildenden Staaten hätten ein ungemein großes nutzbares Vermögen in Reserve und so gut wie gar keine Schulden: die mit Deutschland in der Denlschrift verglichenen Staaten hätten so gut wie gar kein Vermögen und eine un⸗ geheure Schuldenlast als Folge ihrer Kriege und schlechter innerer Tolitik. So habe Frankreich 41, A6 pro Kopf der Bevölkerung indirekte Steuern — eine nicht gerade ermuthi⸗ gende Zahl — und Deutschland 10,4. 6 Dagegen habe Frank⸗ reich an Schuldverzinsung 27 6 pro Kopf jährlich zu leisten, — denn in diesem Augenblick werde wahrscheinlich die Ver⸗ zinsung der französischen Schuld schon 1000 Millionen Mark jährlich erreichen — Deutschland dagegen habe diese Schuld nicht. Ziehe man nun diese Verzinsung mit 27 6 pro Kopf jährlich ab, dann blieben 14 6 pro Kopf und die Fran⸗ zosen brächten dann nicht so viel mehr indirekte Steuern für den Staat auf. Was die direkten Steuern betreffe, so spreche sich die Denischrist nicht darüber aus. Abgesehen von Eng⸗ land und vielleicht Rußland seien dieselben in keinem Staate so niedrig als in Deuischland. Sie betrügen hier im Durch⸗ schnitt 41. —=5 , dagegen in Frankreich — 10 6 pro Kopf. England, welches in der Denschrijt mit 31,6 66 pro Kopf für indirefte Steuern eingetragen sei, habe eine Staatsschuld von p75 Millionen Mark, d. h. also is 6 pro Kopf, so daß, nach Abzug dieser, 13 6 pro Kopf kommen würden, während die direkten Steuern 5, 4 6 pio Kopf betrügen. Amerika, das hier mit 26,3 0 pro Kopf an indirelten Steuern aufgezählt sei, habe im vorigen Jahre eine Staatsschuld von 430 Millionen Mark r zu verzinsen gehabt, in diesem Jahre von 360 Millionen Mark, also jwischen Si und 7 6 pro Kopf, so daß unter weiterer Nücsichtnahme auf die zu leistenden Amor⸗ tisationen mit circa 5 M6 pro Kopf jährlich, von den 26,3 (6 citca 13 S6 pro Kopf übrig bleibe. Italien habe an indirel⸗
ten Steuern pro Kopf 16,7, an direkten 10,8 , wovon nach Abzug der Staatsschuldenzinsen mit 12,6 6, 4 66 pro Kopf an indirelten Steuern blieben. In Desterreich blieben nach Abzug der Staatsschuld 5 M6 pro Kopf an indirekten, bei 8,2 J pro Kopf an direkten Steuern. Lege man für Ruß⸗ land den Maßstab der Regierungsvorlage an, welche 141 6 pro Kopf für die indirekten Steuern angebe, so glaube er kaum,
daß außerhalb der Tilgung und Verzinfung der Staatsschulden von diesen etwas übrig bleiben werde, während die direkten Steuern ungefahr 25 der angegebenen indirekten ausmachten. Sämmtliche andere Staaten seien also mit ihren direkten Steuern neben den schweren indirekten Steuern so belastet, wie es gegenwärtig Deutschland sei, woraus folge, daß sie alle auf Erhaltung eines gemischten Systems von indirelten und direkten Steuern Gewicht legen müßten. Diese Staaten seien ferner alle mit einer ungehenern Schuld belastet, zu deren Verzin⸗ sung sie das ganze Plus von dem aufbringen müßten, was sie an indirekten Steuern mehr hätten als Deutschland. Nun liege doch die Frage nicht so, daß man sage, der eine Staat habe so viel indirekte Steuern, also müsse auch Deutsch⸗ land so viel indirekte Steuern bekommen. Indirekte Steuer sei ja überhaupt nur ein Schulname, es gebe Steuern, welche
die meisten Staaten zu den indirekten rechneten, die aber den Charakter direkter Steuern hätten. Er erinnere vor Allem an die Erbschaftssteuer,
welche in Deutschland so gut wie gar nichts einhringe — er glaube ca. 5 Millionen Mark. — während sie in Frankreich und England 60 resp. 138 Millionen Mark betrage. Aber endlich komme es auch noch darauf an, welche indirekten Steuern erhöben denn die auswärtigen Staaten? Man müsese doch die Konsumtionsfähigkeit der Länder mit einander ver⸗ gleichen. In England bringe die Getränkesteuer z. B. 548 Millionen jährlich und der Tabak 172 Millionen Mark ein, glaube man denn, daß man bei noch so hoher Belastung der Getränke diese Summe in Deutschland werde aufbringen kö8nnen. Aehnlich verhalte es sich mit Frankreich. Man könne in Deutschland eine Gelderpressungspolitik ein⸗ leiten, wie man wolle, es sei nicht möglich, so viel Geid aus diesen Artikeln herauszubringen. In Amerika und England konzentrire man die Bestererung auf wenige Artikel, die sogar einer Steuererhöhung fähig seien, aber in Deutschland habe die Regierung noch nicht einmal eine irgend bedeutende Erhöhung der Branntweinsteuer vorge⸗ schlagen und, obwohl sie aus dem Munde des Abg. v. Ben⸗ nigsen das vorige Mal im Namen einer gewiß zu der Steuer⸗ frage sich nicht abneigend verhaltenden Partei ausdrücklich gehört habe, daß diese niemals einer Erhöhung der Brau⸗ steüer ohne eine solche der Spiritussteuer zustimmen werde, so werde dennoch nur die erstere vorgeschlagen. Was die Vor⸗ lage bezüglich der Wehrsteuer betreffe, so sei der Betrag auf mindestens 30 Mill. Mark zu berechnen. Dehne man das, was die preußische Regierung als Steuererlaß im Betrage von 14 Mil⸗ sionen Mark vor wenigen Monaten aufgestellt habe, auf das Reich aus, so komme noch lange nicht die Summe heraus, welche durch jene Vorlage an direkten Steuern dem Volke auferlegt werden solle, trotz der schärfsten Verurtheilung, welche die direkten Steuern in der Denkschrist des Reichskanzlers fanden. Es scheine dies gleichsam ein platonischer Haß zu sein, wenn aber das Geld in den Beutel hineinkomme, lasse man ihn auf sich beruhen. Zur Rechtsertigung werde nun gesagt, es gebe allerdings direkte Steuern, die dennoch zu gebrauchen wären, aber dieselben müßten die Eigenschast haben, daß sie nach einem gerechten Prinzip erhoben würden. Diese Eigenschaften könne er nun in der Wehrsteuer fast garnicht finden. Er wolle die indirekten Steuern nicht abschaffen, sondern das Verhältniß wischen direkten und indirekten nur intalt lassen. Allerdings l in jeder Steuer etwas Unangenehmes, aber die Denk⸗ schrist beione einseitig die Nachtheile der direkten Steuern. Die Exekutorfrage würde wegfallen, wenn man die untersten Steuerstufen erleichtern wollte, weil bei diesen erfahrungs⸗ mäßig die meisten Steuerexekutionen stattfänden. Wenn Jemand sage, daß man die direkten Steuern deshalb ver⸗ urtheile, weil sie baar bezahlt werden müßten, während man die indirekten Steuern leichter empfinde, so müsse derselbe die Naturalwirthschaft der Geldwirthschaft vorziehen. Die Lobeserhebungen für indirekte Steuern hätten Berechtigung, wenn die Steuern ohne Einschränkung nothwendiger Bequem⸗ lichkeit oder des Konfuns nothwendiger Lebensmittel, einge⸗ führt werden könnten: Bequemlichkeiis-Konsumartikel seien vor Allem Tabak und Spiritus, für die er auch stimme; was speziell den Tabak anlange, so sei derselbe allerdings ein sehr sleuerfä iges Objekt, doch sei derselbe augenblicklich in Deutschland . genügend besteuert. Die Grenze für die Noth⸗ wendigkeit lasse sich schwer ziehen. Absolut zu vermeiden sei eine gie er auf ein Genußmittel, dessen Konsum nicht ein⸗ geschränkt werden könne, das sei das Salz. Dann sei nicht zu vergessen, daß durch die Steuer der Konsum eines Ar⸗ sikels eingeschränlt werde und die Einschränkung der Kon⸗ sumtiongfahigkeit sei doch gewiß ein wirthschaftlicher Fehler. Was werde nun die Zukunft bringen? Wenn er auch das Tabakmonopol noch außer Betracht lasse, so gehe das System der Steuerpolitik der letzten Jahre dahin, die Lasten des States auf die ärmeren Klassen abzuwälzen. Wenn er auch nur die Zahlen des Abg. Stumm in Rechnung nehme, der die Belanung durch die neuen Steuern für eine Familie pro Jahr auf 111M M berechnet habe, so sei dies ein üngeheurer wirthschastlicher Schaden für die arbeitenden Klassen, von denen wohl wenige Familien sich in 10 Jahren auch nur 100 66 ersparen könnten. Das ganze System sei eine aristokratische Politik zu Gunsten der besseren Stände und der höchsten Klassen. Das gehe auch schon aus der Nichteinfüh⸗ rung einer höher veranlagten Erbschafssteuer und der Spiritus⸗ steuer hervor. Für diese Steuern stimme auch er. Ebenso für die Stempelstener, ju der schon seiner Zeit der vom Neichskanzler ost getadelte Minister Camphausen die Initiative ergriffen habe. Damals sei, glaube er, der Reichskanzler dagegen ge⸗ wesen. (Fürst Bigmarck verneinte) Er habe das so gelesen. Thatsache sei, daß dem Bundegrath eine, bezügliche Vorlage nicht gemacht worden sei. Dieser Politik werde er nicht zustimmen! Als Vorzug der indirekten Steuern werde angeführt, daß dieselben bei der Steuerwerthbestimmung nur einen Faktor nöthig hätten und auf bestimmte Verhalinisse auggedehnt werden könnten. Gerade in schlechten Zeiten wür⸗ den . aber gerade wenig ergeben, während sie in besseren Verhältnissen mehr geben würden, als man vielleicht gerade brauche, das sei seiner Meinung nach eher ein Nach⸗ sheil. Auch mit der Abwälzungetheorie habe man nicht Recht.
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Die lasse sich wenden, wie man wolle, z. B. sei die Aufhebung der Eisenzölle seiner Zeit geschehen, um den Landmann zu entlasten. Nachher sei aber die Rechnung, die der Schmied dem Gutsbesitzer eingereicht habe, nicht niedriger gewesen, daraus habe man wieder Heschlossen, daß die Eisenzölle dem Schmied zu Gute kämen. Es komme also immer darauf an, wem man den Vortheil verschaffen wolle, entweder dem Guts⸗ besitzer oder dem Handwerker. Nun komme die Frage. Wozu brauche Deutschland neue Steuern? Man habe in Deutsch— land zwar genug, werde gesagt, aber man brauche das Geld
zur Entlastung der Gemeinden. Vorher solle der Reichstag also
die Mittel bewilligen, welche nachher der Staat nach eigenem Gut— dünken verwenden wolle. Das sei eine verwerfliche Politik. Wie wolle das Reich diese Unterstützung bewerkstelligen? Ent— weder gebe es die Erleichterungen den Gemeinden gleichmäßig, dann würden einzelne derselben begünstigt und zur Verschwen⸗ dung verleitet, oder es gebe sie nach Bedürfniß, so sei dies weiter nichts, als eine erhöhte Gemeindesteuer. Wo bleibe dann die Selbstverwaltung der Gemeinden, der der Reichs⸗ kanzler nicht hold zu sein scheine? Es sei ein System der Staatsomnipotenz, dem er nicht beistimmen könne, und welches Alles, was die Kultur der letzten Jahre gezeitigt habe, auf den Kopf stelle. Andererseits werde man die Ge⸗ meinden geradezu lüderlich machen. Wenn zum Beispiel ein Armenvorsteher eine unbeschränkte Summe zur Ausübung humanitärer Zwecke habe, so würde derselbe damit weit weni⸗ ger sparsam umgehen, als wenn derselbe wisse, daß er selbst diese Summe durch städtische Steuern wieder aufbringen müsse. Wenn man die Steuern auflegen wolle, um die Schul⸗ Armen-⸗ u. s. w. Lasten der Gemeinden zu erleichtern, so müsse man sich über die Reformen klar sein, die man einführen wolle. Wer stehe denn dafür, daß die Mittel nicht wie in Württem⸗ berg oder Sachsen zum Verfolgen einer verwerflichen Eisen⸗ bahnpolitik von den einzelnen Staaten verwendet würden? Die Begründung, daß andere Staaten höhere indirekte Steuern hätten, treffe nicht zu, da die Staatsschulden dieser Staaten in Rechnung gezogen werden müßten. Welche Garantie habe man nun fur die richtige Verwendung der Mittel, die bewil— ligt werden sollten. Es gehe mit diesen Steuervorlagen eigen⸗ thümlich: zugestandener maßen hätten die einzelnen Staaten für ihre jetzigen Bedürfnisse nach den letzten Bewilligungen keinen Mangel mehr; in Preußen erlasse man sogar 14 Millionen Steuern. Es solle also Geld in Vorrath bewilligt werden; und was werde zur Begründung gesagt? Die anderen Staaten hätten alle auch auch vielmehr indirekte Steuern. Er habe indeß bereits gesagt, die anderen Staaten seien durch Krieg und wirthschastliches Unglück zu den indirekten Einnahmen getrieben worden. Deutschland sei von der Vorsehung be⸗ gnadet worden, daß das gute Recht, daß die Macht Deutsch⸗ lands in dem jüngsten Kriege es habe ohne Unheil heraus⸗ kommen lassen, und das sei die Grundlage, weshalb Deutsch⸗ land sich in einer guten Finanzlage besinde, das sei die Grundlage, weshalb Deutschland sein Staats vermögen frucht⸗ bringend angelegt habe. Sehe man sich vor, daß Deutschland nicht selbst durch diese innere Politik das Unheil zugefügt werde, welches die gütige Vorsehung im Kriege von Deutsch⸗ land abgewendet habe.
Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Ich bin leider noch Rekonvaleszent und deshalb nicht im Stande, Alles das zu sagen, was ich sagen möchte, uad auf die Rede, die wir soeben gehort haben, in derselben ausführlichen Weise zu erwidern. Ich werde mir vielleicht einige Worte nachber sparen, wenn ich gleich auf den Punkt antworte, mit dem der Lerr Vorredner schloß, nämlich den, wie ich mir dächte, daß der Staat dea Gemeinden in ihren Armenlasten und sonstigen Lasten zu Hülfe komme. Er bat darüber ein Zerrbild bingestellt von einem Finanz ⸗Minister, der beliebig den Sack über die ÄArmenrflege in den Gemeinden ausschütte, und ich will nur mit einem Worte dea Gedanken eine andere Richtung geben. Mir schwebt als Ziel vor, den Gemeinden einen großen Theil ibrer Urmenlasten dadurch abzunebmen, daß mit staatlicher Unterstũtzung ine Alters- und Invalidenrersorgungeanstalt im ganzen Reiche ein⸗ gerichtet wird, wie jetzt die Unfall versicherung, und daß dies nicht obne staatliche und Reichszuschüsse thunlich sein wird, daß die Ziele, wenn man sie erreicht, die man damit verfelgt, aber dieser Zusaüsse werth sein werden. Man kann darüber streiten, der Vorredner selbst bat daran erinnert, daß ich gesagt habe, die Ziele, die ich mir stelle, haben vielleicht ein Menschenalter nötbig, um zu entscheiden, ob sie überhaurt erreicht werden sollen, oder ob sie verworfen werden; aber der Weg muß eben einmal betreten werden, und nun glaube ich, daß di: Gemeinden und besonderg die mit Armen vorzugtweise belasteten, ein erbebliche Erleichterung dadurch empsinden würden, auch die Rreise unter Umstäm den, wenn die Armenlast auch im Lande richtiger auf größere Verbände rertheilt wird wie bieber, daß sie eine erbeb⸗ liche Stleichterung obne direkten baarea Zuschuß dadarch baben mer⸗ den, wenn ihren alle Diejenigen auf natürlichem Wege durch In⸗ validität oder Alter unterstützunge bedürftig Werdenden durch eine vom Siaate zu errichtende Versichtrurgtanstalt abgenemmen werden. Ich meine, dadurch ist die Sache, die der Herr Abgeordnete durch scheribaste Bilder ad akeurdum führen wollte, wieder auf ein ernte Gebiet gebracht. Den Gemeinden die Schullasten abzunehmen, ist seichter; nach meinem Grachten soll die Schul, wenigsters der Elementarunterti bt, Staatzanstalt sein. Meine Absicht ist leine? · wegs, in die Selbstoerwaltung der Gemelnden ein greifen, und der Heer Abgeordnete bat eine Behauptung aus gesprochen, die mit allen Tbat⸗ sachen in Widerspruch stebt, wenn er sagt, daß meine Trennung am talen von Eulenburg meine Abneigung gegen die fommunale Verwaltung, gegen die Seibstverwaltung zum Grunde bätte. Ich bin nar mit einem melner früheren Kollegen verschledener Ansicht äber die Arsdebnung, daz M ß und die Form derselben; aber die Die kussion bierüber ar hört nicht blerber. Wenn der Hert Abgeordnete von der Omnixvoten; des Staates gefprochen hat, so erwidere ich ibm mit derselken Ueber · treibung, die darin liegt, ich wider strebe meine rseitz einer Dekompo sinson Wr Stani verbandes in kommunale Rerubliken, c erstrebe In; Siaalfausorstät, die über demselken schnebt und nickt nach Ma. sorltäten beschließende Ocngane, die leine Verantwortlichkeit mehr leisten, und von kenen Niemand mekr welß, wer im Einzelnen die Schuld und die Verantwortung trägt. 2 .
Bel dem Worte ‚„Anondmitäl erlaube ich mir zu der Fragr zurücjulchren, mit der ich ursprünglich melae Erklärung beginnen wollte. Der — Abgeordacte kat im Anfang feiner Rede Zreirel karlber aus gesproben, ron wem die - Denkschrlft? herrübren konne, und er Cat kann im Laufe seiner Rede wobl die JZweisel selbst as gelöst angeschen. Sie lennten melnes Erachteng gat nicht estiseh; wenn bier ganz offen gesaat ist, daß ich im Namen St. Masestät deg Kalsers Entwürfe überteiche und zuglelch eine Denk schtift an⸗