1881 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Beitritt von Chili zum Weltpostverein.

Zum 1. April tritt Chili dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsen⸗ dungen nach und aus Chili die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 3 für frankirte Briefe, 40 3 für unfrankirte Briefe, 10 3 für Postkarten, 5 8 für je 50 gr Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 8 für Geschäftspapiere und 10 3 für Waarenproben.

Berlin W., den 25. März 1881.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Premier-Lieutenant a. D. und Rittergutsbesitzer von Alvensleben auf Redekin, im zweiten Jerichowschen Kreise, die Kammerherrnwürde zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn, Dr. Arnold Schäfer den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und

dem Kreisphysikus Dr. med. Dieterich zu Dels, dem Kreiswundarzt Dr. med. Thalheim zu Pol. Wartenberg, und dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Anderson zu Saarau den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin, den 30. März 1881.

Se. Hoheit der Prinz Herrmann zu Sachsen— Weimar ist heute früh, von St. Petersburg kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen.

. wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleibescheine des Kreises Wanzleben im Betrage von 105 000 4

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Yreußen ꝛc.

Nachdem die Vertretung des Kreises Wanzleben auf den Kreis tagen am 17. März 1877, 11. Mai 1877 und 11. Februar 1879 be⸗ schlossen hat, die zur Aussübrung der rom Kreise beabsichtigten Chaufsseebauten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu be⸗ schaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleibescheine im

Betrage von 105 000 n aucstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 105 000 Æ, in Buchstaben: Ein Hundert Fünf Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:

I5 000 M zu 500 4,

30000 4 zu 200 ,

zusammen 105 000 1

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit Viereinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem sestgestellten Tilgungs⸗ plane mittelst Verloosung jährlich vom Jahre 1881 ab mit wenig⸗ stens Zwei vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Sckuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung erthei⸗ len. Dieselbe erfelat mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inbaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rech te geltend zu machen befugt ist, obne zu dem Nachweise der Ueber tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Tritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Februar 1881.

(L. 8.) Wilhelm. von Bismarck. Graf gu Eulenburg. Maybach. Bitter.

Provinz Sachsen. Regtlerungs bezirk Magdeburg. Anleibeschein des Kreises Wanzleben VII. Ausgabe. Buchstabe .. Men Mark Reichtwährung. Ausgefertigt in Gemäßbeit des landes berrlichen Privllegiumte (Amteblatt der Königlichen Regierung ju panne, und Gesetz Sammlung für 188 ... Seite laufende Nr

Auf Grund der von dem Benrksratbe det Regiernnatbenrkg Magdeburg genebmigten Kreittaagebeschlüsse vom 17. Mär 1877, 11. Mai 1877 und 11. Februar 1879 wegen Aufnabme einer Schuld von 165 000 4 bekennt sich der Kreisaugschuß deg Areiseg Wan) leben Nameng des Kreiseg durch diese für jeden Inbaber gültige, Seiten des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Dar⸗ lehnt schuld von.. Mark, welche an den Kreis baar ge. jablt worden und mit 44 vom Hundert jäbrlich zu verzinsen ist.

Die Rücksablung der ganzen Schuld von 195 069 A erfolgt nach Maßgabe des Fenebmigten Tilgungtplang mittel st Verloosung der Anlelbescheine in den Jabren 1881 bis spätesteng 19 7 ein- schließlich aus einem Tilqungestocke, welcher mit weaigstens Zwei vom Hundeit dis Kapital säbrlich unser Zuwachs der 6 ron den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschiebt in dem Monat Dejember jeden Jabres. Dem Rreise bleibt jedech das Recht vorbehalten, den Tilgungssteck ju verstärken oder auch sämmtliche och im Umlauf befindliche Anleibescheine auf ein- mal ju kündigen.

ie durch die verstärlte Tilgung ersrarten Zinsen wachsen eben. fallt dem Tilaungtstocke ju.

Die autgeloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Brjeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie deg Terming, an welchem die Rücklablung erfolgen soll, öffent. lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt seche, diel, jwei und einen Monat vor dem Zablunge termine in dem Denischen Neichg ˖ nnd Preußischen Siaatg Anzeiger, dem Amtgblatt der Känialichen Reaterung zu Magdeburg, dem Kreitblatte für den Rreig Wanzleben, dem Magdeburger Anzeiger, Amtliches Organ für

die Stadt und den Kreie Mandeburg,.“ somie der Neuen Prenßischen

Jeltung. Gebt ineg dieser Blätter ein, so wird an dessen Sat don der Kreigzertretung mit Gencbmiaung dez Königlichen Regierunge⸗ Präsidenten in Mandebarg ein andereg Blatt bestimmt.

Bie ju dem Tage. wo solchergestalt das Karisal zu entrichten ist, wird etz in baltjäbrlihen Termigen, am 7. Januar und am 1. Jalt, ron beute an gere act, mis eiergeia kalt rem Bunderi

jaäbrlich verjinset. r, , mem,

1

Die Auszahlung der Zinsen und des Kaxitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zins scheine, beziehungzweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse iu Wanz⸗ leben, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits ˖ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ börigen Zinescheine der sräteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die feblenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerbalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Krelses. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. Ges. Bl. S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Projeß Ord⸗ nung vom 24. März 1879 G. S. S. 281 bei dem König lichen Amtsgericht zu Wanzleben.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjäbhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . . . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Äus— gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis kommunalkasse in Wanzleben gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Aweisung. Beim Verluste der Arnweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinkscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Auefertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Wanzleben, den.

Der Kreisausschuß des Kreises Wanzleben.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter schriften des Landrathes und zweier Mitglieder des Kreieausschusses mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.

Provinz Sachsen.

Regierungsbezirk Magdeburg. gin .

. zu der Schuldverschreibung des Kreises 32 VII. Ausgabe

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen deen Rück gabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw) 1. Juli 18 . . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbiaht vom .. ten

bis .. . ten mit Mark .. Pf. bei der Kreit kommunal⸗ kasse zu Wanzleben.

Wanzleben, den. ten

Der Kreisausschuß des Kreises Wanzleben. (Unterschriften).

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nickt innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. .

Anmerrung De Nanentunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses knnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, dech muß jeder Zinsschein mit der eigen händigen Namene—⸗ urterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Regietungsbezirk Magdeburg.

Provinz Sachsen. j Anweisung

zum Kreisanleiheschein des Kreises Wanzleben VII. Ausgabe Buchstabe ... Nr k Mark.

Der Jnhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reibe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 13 .. bis 18. . bei der Kreiskommunalkasse zu Wanzleben, sofern nicht richtzeitig von dem als solchen sich aus weisenden Inhaber der Schuldorrschreibung dagegen Widerspruch erboben wird.

Wanzleben, den. 1

Der Kreisausschuß des Kreises Wanzleben. Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrist eineg Kontrolbeamten rerseben werden.

Die Anweisung ist zum Ugterstiede auf der ganzen Blatt breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstebender Art abjudrucken:

ter Zinsschein

ter Zinẽeschein

Anweisung

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Vorstande der agrikultur⸗chemischen Versuchsstation k Münster, Dr. König, ist das Prädikat Professor ver⸗ iehen worden.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. März. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen um 10 Uhr mittels Extrozuges nach Potsdam und besichtigten daselbst im Lusigarten die Compagnien des 1. Bataillons 1. Garde⸗Negi⸗ ments z. F.

Nach Beendigung der Vesichtigung nahmen Se. Majestät militärische Meldungen entgegen, kehrten um A Uhr mittel Extrazuges nach Berlin zurück und hörten demnächst den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmoweli.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war vorgestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der ee mr, von Baden in dem Dilettantenkonzert zum Besten des Mag⸗

harlottenburg anwesend.

Christian zu Schleswig- Holstein verabschiedeten sich vorgestern von Ihren Kaiserlichen Majestäten.

Polizei thue. Redner elne ĩ dalencumg in der Sing Alademje und gestern in der Kaiferin— denen selbst sozialistische Abgeordnete polizeilichen Maßrege⸗ Augusta⸗Stistung in

lungen unterlegen hätten. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist von den Beisetzungsfeierlichkeiten in St. Pe⸗ tersburg, mit einer Verspätung von beinahe zwei Stunden, heute früh kurz vor 8 Uhr im besten Wohlsein wieder in Berlin eingetroffen. Höchstderselbe begrüßte um 9! Uhr die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Kaiserlichen Palais und begab Sich alsdann mit dem Kaiserlichen Extrazuge nach Potsdam, um der Besichtigung beizuwohnen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat unter dem Namen eines Grafen von Flatow gestern Nachmittag 2 Uhr 30 Minuten mit der Anhalter Bahn über Hof und München eine längere Reise nach Italien an⸗ getreten. In der Begleitung befinden sich der Hofmarschall Graf von Dönhoff, die Adjutanten Hauptmann von Witz—⸗

leben, von Sluytermann und der Leibarzt, Generalarzt Dr. Valentini.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Dritten Beilage.

In der heutigen (25.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrathe und Kommissa⸗ rien desselben beiwohnten, wurden zunächst dem Antrage der Petitionskommission entsprechend, eine Reihe von Petitionen als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erklärt. Namens der Petitionskommission referirte hierauf der Abg. Haerle über eine Petition mehrerer landwirthschaftlicher und Winzer— vereine, betreffend Einführung eines Zolles auf Weintrauben. Die Kommission beantragte, die Petition dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme zu überweisen, unter Hinweis auf die über diesen Gegenstand bei der Etatsberathung geführte De— batte. Der Abg. Sonnemann bat, den Zoll nicht zu hoch, etwa auf 6-8 66 pro 100 kg, zu bemessen, damit nicht die deutsche Champagnerfabrikation be— nachtheiligt, die Fabrikation ren Kunstwein aber be— fördert würde. Der Abg. Dr. Buhl hielt einen Zoll— satz von 6—3 S6 für zu niedrig Das Haus nahm hierauf den Antrag der Petitionskommission an. Es folgte die Be⸗ rathung des Antrages der Abgg. Grad, Dr. Karsten und von Wedell-⸗Malchow, den Bezug der Depeschen für Witterungs— berichte betreffend. Derselbe lautet:

Der Reichstag möge beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die erforderlichen Maßregeln zu treffen, um einen billigeren und rascheren Bezug der Depeschen sür Witterungsberichte zum praktischen Gebrauche der Landwirthschaft und Industrie im Deutschen Reiche herbeizufübren.

Der Abg. Grad motivirte den Antrag mit Hinweis auf das große Interesse, welches Landwirthschaft und Industrie an einer möglichst schnellen Verbreitung der Witterungsberichte hätten. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichspostamts Dr. Stephan erklärte sich nicht prinzipiell gegen den Antrag, vermißte aber doch die Darlegung eines eingehenderen Organisationsplans und sagte für den Fall, daß die Wetterkunde von Reichs wegen organisirt werden sollte, seine eventuelle Unterstützung zu. Der Abg. Dr. Thilenius dankte dem Vorredner für dessen Sympathie mit dem Antrage und bemerkte, daß die Annahme desselben die Sache fördern würde, während der Abg. Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg eine Regelung da— durch ermöglichen zu können glaubte, daß ein billiges Abonnement für die Interessenten hergestellt würde. Der Abg. Frhr. Nordeck zur Rabenau machte darauf aufmerksam, daß eine einfache Depeschirung der Witterungsberichte nicht ausreichen würde, vielmehr noch eine Umrechnung derselben mit Rücksicht auf die lokalen Verschiedenheiten nöthig sei. Der Staatssekretär Dr. Stephan bestritt dem Abg. Thilenius, daß die Annahme dieses Antrages dem Zwecke desselben gerecht werden würde. Nachdem der Abg. von Wedell⸗Malchow die Wichtigkeit des mit dem Antrage verfolgten Zwecks, insbesondere für den Landmann hervorgehoben und bemerkt hatte, daß der Antrag die Organisation völig in die Hände des Reichskanzlers lege, wurde derselbe angenommen. Das Haus begann hierauf die Be— rathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Keniglich preußischen und von der hamburgischen Reg ie⸗ rung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der So⸗ zialdemokratie vom 21. Oktober 1878 unter dem 28. Oklober 1880 mit Genehmigung des Bundegraths getroffen worden sind, in Verbindung mit den Bemerkungen der Abgg. Auer, Bebel, Hartmann, Kayser, Hasenclever, Vahlteich und Wiemer zur Uebersicht der vom Bundesrath gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des Reichstags aus der III. Session (1880) der 4. Legislaturperiode und aus früheren Sessionen gemäß 5. 34 der Geschästgordnung, und zwar: * Entschließung des Bundesraths duf die Resolution des Reichstags, betreffend die Petitionen von Julius Hahn, Rudolph Tiedt und Genossen.

Der Abg. Auer bemerkte zunächst, daß entgegen der rn e gen Reichstagsresolution wiederholt Verbote und Bestrafungen von Sammlungen sür Angehörige solcher Personen, die auf Grund des Sozialistengesetzes ausgewiesen seien, stattgefunten hatten. Wie könne also der Bundes⸗ rath behaupten, daß jener Resolution in allen Fällen Folge gegeben sei? Redner wies sodann darauf hin, daß der Wie der Denkschrift erweise, wie wenig das Sozialistengesetz der Sozialdemokratie zu schaden vermocht habe, und lehnte jede Iden⸗ tifizirung seiner Partei mit den „Mostschen Extravaganzen“ ab. Wag den angeblichen Zusanimenhang der deuischen Sozialdemo⸗ kraten mit den russischen Nihilisten betreffe, so sympathisire dieselbe mit allen Bestrebungen, welche auf die Entlastung der BVölker von sozialem Drucke gerichtet seien, werde sich aber niemals mit den Mitteln, welche die Nihilisten anwendeten, befreunden. Mit Polizeimaßregeln könne man seine Partei nicht unter⸗ drücken, wohl aber die Zahl der Erbitterten und Ver⸗ zweifelten vermehren. Uebrigens habe die Polizei selber wiederholt sich dazu hergegeben, Exemplare der ver⸗ botenen Zeitschrist Die Freiheit“ zu verbreiten und Arglosen 1 zu Strafen und Auesweisungen zu verhel⸗ en. Weshalb fahre man auch im gegenwärtigen Augenblicke mit Ausweisungen sort, wo doch der sozialistische Gedanke „salonsähig“ geworden zu sein scheine! Die sozialdemokratische Partei habe niemals in solcher, die Gegensätze auss Aeußerste schärsenden Weise agitirt, wie es jetzt eine gewisse Partei unter den Augen der Redner führte sodann einzelne Fälle vor, in

(Schluß des Blattes.) An Stelle des in das Kollegium der Königlichen

General-⸗Kommission zu Cassel einberufenen Regie⸗ tunge⸗Assessors Rauch ist der Regierungs⸗Assessor Dr. Ruh⸗

baum zum Spezialkommissarius in Eschwege bestellt. Die Gerichts⸗Assessoren Spangenberg und Wesener sind in die landwirthschaftliche Verwaltung übernommen und bei dem Kollegium der Königlichen General-Kommission in Cassel be⸗ hufs Vorbereitung zu Spezialkommissarien eingetreten.

Wird eine auf einem Grundstück hypothekarisch eingetragene Forderung nicht von dem Eigenthümer desselben, sondern von einem Dritten (beispielsweise von dem Vorbesitzer des Grundstücks in Erfüllung einer beim Verkauf übernom— menen Verbindlichkeit zur Tilgung der Post) getilgt, so er⸗ wächst daraus nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 17. Februar d. J., für den befriedigten Hypothekengläubiger nur die Verpflichtung, dem Zahler eine söschungsfähige Quittung über die geleistete Zahlung auszu— stellen; dagegen braucht er dem Eigenthümer des Grundstücks weder eine Quittung auszustellen noch Löschungsbewilligung zu ertheilen. Glaubt nun der Eigenthümer des Grundstücks aus der von dem Dritten erfolgten Zahlung ein Recht für sich auf Löschung der im Grundbuch eingetragenen Post her— leiten zu können, so kann er dieses Recht nur gegen den Zahler, nicht aber gegen den befriedigten Hypothekengläubiger geltend machen.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschütze, Kom— mandant Kapt. Lt. von Gloeden, ist am 5. Dezember v. J. in Apia und S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Schroeder, am 10. d. Mts. in Havanna einge— troffen.

Stralsund, 25. März. Heute Vormittag um 11 Uhr begannen im hiesigen landständischen Hause die diesjährigen Verhandlungen des letzten ordentlichen Kommunal— Landtages von Neu-Vorpommern und Rügen unter dem Vorsitz des Fürsten zu Putbus und in Gegenwart sämmt— licher Abgeordneten. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache, in der er darauf hinwies, daß zufolge des von Sr. Majestät dem Könige unterm 18. Januar d. J. vollzogenen Ge— setzes mit dem 31. März d. J. die Auflöfung des engeren kommunal⸗ staͤndischen Verbandes von Neu⸗Vorpommern und Rügenbevorstehe und die Wirksamkeit seiner jetzigen ständischen Vertretung, wie sie auf Grund der neueren Gesetzgebung 55 Jahre lang bestan— den habe, aufhöre. Könne man auch, so führte er aus, in⸗ dem er einen kurzen Rückblick auf die gesammte Thätigkeit der ständischen Vertretung und deren histoörische Entwickelung warf, wohl nicht ohne ein gewisses Gefühl der Wehmuth den Augenblick herannahen sehen, welcher die Jahrhunderte lange ständische Selbständigkeit Neu⸗Vorpommerns schließe, so werde dies Gefühl doch durch die Zuversicht gemildert, daß unser engeres Heimathland auch künftighin in dem größeren Ganzen für seine mancherlei eigenartigen Interessen der treuen und gewissenhaften Sorge und Pflege patriotischer und erleuchteter Männer nicht entbehren werde. Hieran schloß sich ein begeistertes Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König.

In Erledigung der verschiedenen Gegenstände der Tagesz⸗ ordnung, die sich bei dem nahe bevo stehenden und, soweit angängig, auch schon vorbereiteten Uebergange der Ver— waltung auf die Organe der Gesammtprovinz, selbstredend mehr auf eine formelle Weiterführung resp. Erledigung der laufenden Geschäste beschränkte, wurde zunächst der Jahresbericht der Landkastens⸗Bevollmächtigten entgegengenommen. Hierauf genehmigte und vollzog der Landtag nach den Anträgen der Revisionskommission die vorgelegten Rechnungen der verschie⸗ denen Landeskassen pro 1. April 1879 bis dahin 1880 und ertheilte dieserwegen dem Rechnungsleger die Decharge. Dem⸗ nächst wurde, soweit dies nicht schon in dem allgemeinen Ver⸗ waltungsber chte der Landkastens Bevollmächtigten geschehen, über die Angelegenheiten der Neu⸗Vorpommerschen Feuer⸗ Versicherungs⸗Sozietät für Gebäude von dem General⸗Direktor derselben, dem Landsyndikus, spezieller Vortrag gehalten, wo⸗ bei nur hervorzuheben ist, daß der Antrag eines Sozietäts— mitgliedes auf nachträgliche Auszahlung eines ihm vorläufig einbehaltenen Restes seiner Entschädigungs⸗ summe bewilligt wurde. In Betreff der Kanalisirung der Trebel und Reknitz, welches Projekt noch immer seiner Verwirklichung harre, die im merkantilen und Landeskultur⸗ i teresse so dringendes Bedürfniß sei, wurde beschlossen, der Provinzialvertretung recht dringend ans Herz zu legen, diesem Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zu⸗ wenden zu wollen. Bei Behandlung der Angelegenheiten der kommunalständischen Chausseen fanden einschlägige Ge⸗ suche, namentlich auf Pachtremissionen und Aufhebung von Vachtverträgen in Betreff verschiedener Chausseegeldhebestellen dahin ihre vorläufige Erledigung, daß dieselben der Provin⸗ zialvertretung, als der demnächstigen zuständigen Körperschaft unterbreitet werden sollen.

26. März. Nach Vorlesung, Genehmigung und Voll⸗ ziehung des Protokolls der gestrigen Sitzung wurde in der heutigen Sitzung zunächst auf Anregung des Vorsitzenden die

Absendung einer Adresse an Se. Majestät den Kaiser eintraf, wird Nachmittag die Königin besuchen und Abends

und König beschlossen, in der Stände bei dem Abschlusse

ihrer offiziellen Thätigkeit der unwandelbaren Treue und Verehrung zum angestammten Herrscherhause beredten A.(⸗

druck zu geben sich gedrungen fühlen. Hierauf wurden die noch unerledigt gebliebenen Gegenslände der Tagegordnung

zuheben sind: der vom Landsyndikus mündlich vor⸗ getragene Bericht in der Angelegenheit wegen einer von den Ständen s. Z. angeregten Revision der Grundsteuer⸗

Versolgung von hier aus unter den obwa

nicht mitüberzugehen hat, und wovon die verschiedenen Waisen⸗ und Retiungehäuser unseres engeren Kommunal⸗ bezirks, sowie sonstige gemeinnützige Institute se nach Bedürfniß und nach Maßgabe des Be⸗ standes der Kasse, namhafte Summen überwiesen

erhalten haben. Damit schloß die Sitzung um 2 Uhr Nach⸗ mittags.

In der Schlußsitzung, Nachmittags 4 Uhr, wurde das

Protokoll über die heutige Hauptsitzung verlesen und genehmigt,

die Adresse an Se. Majestät den Kaiser und König vollzogen

und dem Vorsitzenden der tiefgefühlteste Dank des Landtags für die mehr als 20jährige treue, umsichtige, förderliche und wohlwollende Leitung seiner Verhandlungen und für sein stets so reges Interesse an dem Wohle unseres engeren 1 landes in warmen, herzlichen Worten ausgesprochen. Selbiger hat seiners. itz die Mitglieder des Landtags durch Widmung eines auf seine Veranlassung entstandenen Gedenlblatts, die

reichisch⸗ ungarischen Unterstützunge vereine prinz t ; a ; ; ] w s 26. d. M, wird berichtet: Der Kronprinz Erz⸗ veranlagung im diesseitigen zie run ße n deren weitere Derusgl em 26. 1 h

ĩ tenden Umständen aufgegeben werden muß, und die Vertheilung des Zinegewinnes

der Hülsetassen⸗Gewinnkasse, deren Bestand auf die Provinz prinzen hierher zu gelcklten.

desselben

augegabe 41 038 227 Fr.

„Geschichte der Kommunalstände von Neu⸗Vorvommern und Rügen mit einem Rückblicke auf die ständische Verfassung und Verwaltung der früheren Jahrhunderte“ in Kürze darstellend, von dem jedem Abgeordneten ein Exemplar überreicht worden ist, geehrt und hoch erfreut. ;

Mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, unseren Allergnädigsten Herrn, in das alle Anwesenden begeistert einstimmten, schloß der Vorsitzende den diesjährigen und mit ihm den letzten Kommunal-Landtag von Neu⸗Vorpommern und Rügen.

Bayern. München, 27. März. (Allg. Ztg.) Das Referat des Reichsraths Grafen von Lerchenfeld über den Gesetzentwurf bezüglich der Einkommensteuer ist nunmehr so weit vollendet, daß dasselbe bis übermorgen zum Druck gelangen kann. Mit der Berathung der Steuergesetze im Ausschuß der Kammer der Reichsräthe soll nun in den ersten Tagen der nächsten Woche begonnen werden. Der voraussicht— lich morgen in der Abgeordnetenkammer stattfindenden Ab— stimmung über den Art. 4a. des Gewerbesteuergesetzentwurfs sieht man mit um so größerem Interesse entgegen, als von der Annahme desselben das Zustandekommen des ganzen Gesetzes abhängt.

Sachsen. Dresden, 29. März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Nach längerer Zeit, in der leider der Krankheitszustand des Prinzen Albert, Königlichen Hoheit, nur auf Stunden Besserung erfahren hat, geht uns Über das Befinden des Prinzen nachstehende Mittheilung zu: Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albert haben sich in der letzten Zeit die Schleimhautblutungen häufiger wiederholt, als früher. Der Appetit fehlt, der Schlaf ist oft unruhig und die Kräfte liegen sehr danieder.

Hessen. Darmstadt, 29. März. (Darmst. Ztg.) Am heutigen Dienstag reisen, ebenso wie der Großherzog, der Prinz Alexander und der Fürst von Bulgarien nebst dem Prinzen Heinrich von Battenberg aus St. Petersburg ab. Der Großherzog wird, wie gemeldet, am Donnerstag Abend hier eintreffen. Der Prinz Alexander hält sich einen Tag in Berlin auf und wird Freitag Morgen hier eintreffen. Der Fürst von Bulgarien wird den 4. April über Frankfurt hier eintreffen. Seinen Geburtstag (5. April) gedenkt der Fürst in dem Schooße seiner Familie zu feiern.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 28. März. (Goth. Ztg. Der Herzog und die Herzogin werden, den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge, zu Anfang Mai von Nizza hierher zurückkehren.

Samburg, 29. März. (W. T. B.) Der Bürger⸗ schaft wird morgen von Seiten des Senats ein Antrag zugehen auf Einsetzung einer gemischten aus Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft bestehenden Kom mission zu vertraulichen Berathungen über die in der Zollanschluß⸗ Angelegenheit zu treffenden Maßregeln. (vgl. d. J. Tel. D.)

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 28. März. Wie die „Els.-Lothr. Ztg.“ mittheilt, hat die zur erneuten Prüfung der Optantenverhältnisse ꝛc. in Gemäßheit der Aller⸗ höchsten Kabinetsordre vom 15. November v. Is, eingesetzte Kommission seither 4 Sitzungen gehalten. Auf Grund der von der Kommission abgegebenen Gutachten hat der Kaiserliche Statthalter die Option bezw. Auswanderung von 380 Personen als gültig anerkannt.

Der Gouverner von Straßburg, General-Lieutenant von Gottberg ist am Sonnabend Nachmittag hier eingetroffen und

hat am gestrigen Tage die Geschäfte des Gouvernements über nommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. März. (W. T. B.) Dem Abgeordneten hause ist eine Vorlage des Finanz— Ministers zugegangen, worin behufs Deckung des Defizits pro 1881 die Ermächtigung zur Ausgabe von 50 Millionen fünfprozentiger Papierrente gefordert wird.

Im Herrenhause gab der Präsident Fürst Trautmans⸗ dorff den Gesühlen des Hauses über die Ermordung des Kaisers Alexander II. Ausdruck. Das Ereigniß sei noch

schmerzlicher durch die Anzeichen von einer dunkeln und ver— breiteten Verschwörung, welche die Prinzipien der Gesellschaft

zu untergraben drohe Prinzipien, zu deren Wahrung das Herrenhaus in erster Linie berufen sei. Der Präsident for⸗ derte die Mitglieder des Hauses auf, zum Zeichen des Beileids über das Ereigniß und über die schmerzlichen Gefühle, von denen das Herz des österreichischen Monarchen bewegt werde, der in Kaiser Alexander II. einen treuen Freund verloren habe, sich von ihren Sitzen zu erheben. Das Haus entsprach der Aufforderung. Hierauf wurde das provisorische Budget pro April Mai d. J. angenommen.

Aus London, 28. März, meldet das, Telegr. Corr. B.“: Die Kaiserin von Oesterreich, welche heute früh in London

nach Paris abreisen. : .

Aus Kairo, 27. d. M., wird telegraphisch gemeldet: Der Kronprinz Erzherzog Rudolf hat sich gestern in Port Sald nach Jaffa eingeschifft. Vorher richtete derselbe noch

zur Verhandlung? gebracht, wovon als wesentlich nur hervor ein Telegramm an den Khedive und dankte ihm nochmals

für die erhaltene Gastfreundschast. Dem hiesigen öster—⸗ ließ der Kron⸗ einen namhaften Geldbetrag zustellen. Aus herzog Rudolf wird morgen in Jaffa landen. Jaffa ist be⸗ flaggt. Oberst Achmed Bey ist heute von hier mit einer großen Kavallerieabtheilung nach Jaffa abgegangen, um den Kron⸗ Vom Jaffa⸗Thore wehen drei

Flaggen, die türkische, die österreichische und die ungarische. Schweiz. Bern, 28. März (N. Zürch. Itg.) Hussey

Crespigny Vivian, bisheriger Minister⸗Resident, überreichte

heute dem Bundet⸗Praäsidenten seine Beglaubigungsschreiben

als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi⸗ nister von Großbritannien. Laut der kürzlich veröffentlichten Staatsrechnung der

Eidgenossenschaft betragen die Gesammteinnahmen des ver⸗ flossenen Jahres 42511 818 Fr. gegen den Voranschlag von

10 599 006 Fr., was also gegenüber dem Budget eine Mehr⸗

einnahme von 1912848 Fr. ergielt, und die Gesammt⸗ gegenüber dem Voranschlag von

40 782 000 Fr. und 1463 597 Fr. Nachtragekrediten, was zu⸗

mehr bewilligt als verausgabt worden. Somit zeigt die Rechnung einen Einnahmeüberschuß von 1473 620 Fr. In den Ausgaben

sind folgende außerhalb des Budgets in die Rechnung ge— stellte Posten enthalten: 1) die Kosten des neuen Anlehens im Betrage von 514 000 Fr.; 2) eine weitere Quote an die Gotthard und Monte⸗Cenere⸗Bahn von 500 000 Fr. (statt 500 000 1000000 Fr.); 3) der Kauf für das Postgebäude in Bern im Betrage von 680 000 Fr. Vermehrt hat sich das eid⸗ genössische Staatsvermögen im Jahre 1880 um 2077178 Fr. und beträgt zur Zeit 6 826528 Fr. Auch die Spezialfonds sind von 6529 268 Fr. auf 6841 740 Fr. angewachsen, was eine Zunahme von 312531 Fr. ergiebt.

Großbritannien und Irland. London, 28. März. (Allg. Corr.) Das Resultat der Debatte über die geplante Räumung von Kandahar, welche zu einer Vertrauens— frage für das Ministerium gemacht worden, wird in der Tages- und Wochenpresse lebhaft erörtert. Die „Times“ ist der Ansicht, daß nach der Freitags-Abstimmung im Unter— hause die Frage bezüglich Kandahars als erledigt betrachtet werden müsse. Die Regierung habe ihre Entscheidung ge— troffen, das Land dieselbe im Wesentlichen gebilligt und das Unterhaus die Entscheidung ratifizirt. Eine hochwichtige Frage sei erledigt und weise erledigt worden. England trete nun wieder in die vor dem Kriege eingenommene Stellung zurück mit dem wichtigen Unterschied, daß die Zwecke des Krieges, soweit sie in der Ausschließung des auswärtigen Einflusses von Afghanistan und der Kundgebung von Englands Macht über dasselbe bestanden, vollständig erreicht worden seien. Anläßlich der Beisetzung der Leiche des verstorbenen Kai— sers von Rußland fand gestern in der russischen Kirche in Walbeckstone ein Trauergottesdienst statt, welchem der Herzog und die Herzogin von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Herzogin von Teck, Lord Granville, der russische Geschäftsträger Davydoff und das Personal der russischen Botschaft, der russische Generalkonsul von Berg und fast das gesammte diplomatische Corps beiwohnten.

Sir Horace Rum bold ist zum außerordentlichen Ge— sandten und bevollmächtigten Minister in Stockholm und an seiner Stelle Mr. George Glynn Petre, der bisherige Geschäftsträger in Stuttgart, zum Vertreter Englands in Buenos Ayres ernannt worden.

289. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses erwiderte der Lordpräsident des geheimen Raths, Spencer, auf eine Anfrage des Staatssekretärs des Auswärtigen: Lord Granville habe die auswärtigen Re— gierungen ersucht, die Absendung von krankem Vieh nach England zu verhindern.

30. März. (W. T. B.) Das Befinden Lord Beaconsfield war gestern Abend ein befriedigenderes; die Schmerzen waren weniger heftig, auch zeigte sich einiger Appetit; der Arzt brachte die ganze Nacht bei dem Pa⸗ tienten zu.

Im Unterhause kündigte Guest (konservativ) gestern einen Antrag des Inhalts an, daß die Regierung nicht be— rechtigt gewesen sei, den Boern den Krieg zu erklären, um das jetzt abgeschlossene Abkommen zu erlangen.

Die Regierung hat die gerichtliche Verfolgung der „Freiheit“ wegen der aus Anlaß der Ermordung des russischen Kaisers veröffentlichten Artikel beschlossen. Das strasrechtliche Verfahren gegen den Sozialdemokraten Most wird unverzüglich eingeleitet werden.

Frankreich. Paris, 29. März. (W. T. B.) Der Senat berieth heute den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ schaffung der Obedienzbriefe, welche die Unterrichts— erlaubnißscheine für kongreganistische Lehrer ersetzen. Ches⸗— nelong bekämpfte in längerer Rede den Gesetzentwurf. Parieu verlangte, die Regierung über die bevorstehende Münzkon⸗ ferenz zu besragen. Der Finanz⸗Minister Magnin entgeg— nete: die Umstände gestatteten nicht, gegenwärtig zu antworten. zarieu brachte darauf seine Anfrage in Form einer Inter⸗ pellation ein. Die Berathung derselben wurde auf den 7. April festgesetzi. Die Zolltarif kommission der Deputirtenkammer verwarf die vom Senat be— schlossene Erhöhung der Zölle auf Weine, Biere und Alkohol. Wie verschie dene Blätter melden, wäre der bisherige Generalkonsul in Beyrut, Sienkiwitsch, an Stelle des Barons Ring zum Generalkonsul in Egypten ernannt worden. In der Sitzung des Munizipalrathes wurde das Dekret verlesen, welches das jüngst gegen den Polizei⸗ präfekten beschlossene Tadelsvotum des Munizipalraths für null und nichtig erklärt. Der Munizipalrath nahm einstim⸗ mig eine Tagesordnung an, in welcher dem lebhaften Be— dauern darüber Ausdruck gegeben wird, daß die Beziehungen zwischen dem Munizipalrathe und dem Polizeipräfekten so schwierige geworden seien, daß sie einer guten Verwaltung der Stadt Paris schaden könnten. Gleichzeitig soll die Regie⸗ rung darauf aufmerksam gemacht werden, daß es unmöglich sei, einen derartigen mißlichen Zustand noch langer andauern zu lassen.

Italien. Rom, 29. März. (W. T. B.) Bei dem gestern im Quirinal stattgehabten Konzerte wurde der ru⸗ manische Gesandte Cretzulesco anläßlich der Prokla⸗ mirung Rumäniens zum Königreich von den Ministern, dem diplomatischen Corps und anderen hervorragenden Personlich keiten auf das Wärmste beglückwünscht.

Griechenland. Athen, 28. März. Der „Cölnischen Zeitung“ wird von hier gemeldet: Von ganz zuverlässiger Seite wird mitgetheilt, daß der englische Gesandte im Auf⸗ trage seiner Regierung die amtliche Erklarung abgegeben hat, England werde sich in der griechischen Trage nicht von den übrigen europäischen Mächten trennen. Die von Tricupis in der Kammer gethane Aeußerung, Griechenland sei im Falle eines Krieges der terhttt mn Englands sicher, erweist sich demnach alg hinfällig.

a6 g ini (W. T. VB.) Ein Königliches Dekret ordnet den Schluß der Session der Deputirtenkammer an. Die Konzentrirung der Truppen an der Grenze dauert sorl. Die für den 6. April beabsichtigt gewesene Truppenrevue sindet nicht statt.

Türkei. Konstantinopel, 23. März. Dem „Reuterschen Bureau“ meldet man: An den Eingängen mehrerer türkischen Häfen sind Torynedos versenkt worden. Die türklische Flotte sst mit Kruppschen Kanonen und Geschossen im Gewicht von 120 kg versehen worden, und die Panzerschiffe haben Maschinen zur Beseitigung von Torpedos erhalten. Die

u⸗ durch die Pest verursachte Sterblichkeit in Nedjib ist im sammen 42 245 597 Fr. ausmacht. Demnach sind 1 207 389 Fr.

Zunchmen, weshald die Behörden weitere Sanitätsmaßregeln zur Verhinderung des Umsichgreisens der Seuche ergriffen haben.