Preußen theuren Traditionen über den der allgemeinen Wehrpflicht entstehen könnten. Seine Partei habe von jeher diese Erfüllung der höchsten Ehrenpflicht im Staate für inkommenfurabel gegen ein Aequivalent von irgend einer Art gehalten, und er müsse wünschen, diese Tradition völlig intakt zu halten. Wenn auch die Motive diesen Gedanken abwiesen, so befürchte er dennoch, daß im Volke allmählich dieser Gedanke zum Durchbruch komme, und dann bleibe die weitere Konsequenz, die Erweiterung der Steuer zum Loskauf nur ein Schritt, welcher den Reicheren im Gegensatz zu den Aermeren Befreiung vom persönlichen Dienste gewähren würde. Seine Partei wünsche nicht, daß auf die allgemeine Wehrpflicht, die glänzendste der preußischen Institutionen, auch nur' der leiseste Schalten eines Zweifels falle. Bezüglich der ausgleichenden Gerechtigkeit, von der der Vorredner gesprochen habe, so erfülle seines Erachtens jeder Wehrpflichtige, sobald derselbe sich rechtzeitig dem Staate stelle, seine gesetzliche Ver⸗ pflichtung und werde derselbe für körperlich unbrauchbar be⸗ funden, so sei er nicht Schuld daran. Er (Redner) sehe also nicht ein, wie nach dieser Richtung hin den für brauchbar Befundenen das Prinzip der Gerechtigkeit verletzt werde. Ebenso sei es mit denen, welche durch eine hohe Loosnummer oder wegen bürgerlicher Verhältnisse befreit würden, denn diese machten nur von den gesetzlichen Bestimmungen Ge⸗ brauch. Was nun die wirthschaftlichen Nachtheile betreffe, so dürfe man diese nicht übertreiben. Denn in wirthschaft— licher Beziehung wirke der Dienst in der Armee sehr vor⸗ theilhaft, die davon Betroffenen würden für ihre künfti⸗ gen wirthschastlichen Leistungen körperlich geeignet ge⸗ nacht, lernten die Kardinaltugenden des Mannes: Gehorsam, Treue Ehre und Tapferkeit und seien leichter in der Lage, eine günstigere wirthschaftliche Pofition zu finden, denn in vielen Berusszweigen nehme man vorzugsweise Leute, die gedient hätten. Nun sei noch der Modus der Besteuerung in Betracht zu ziehen. Seine Partei strebe im Wesentlichen dahin, die direkten Steuern möglichst durch indirekte zu ersetzen, während hier eine ganz neue und sehr komplizirte direkte Einkommensteuer eingeführt werde, und das mache seiner Partei besondere Schwierigkeiten, für die Vorlage einzutreten. Sollte die Vorlage abgelehnt werden, so würde er ja den Ausfall von 20 Millionen Mark sehr be⸗ dauern, jedoch könnte dieser ja durch eine Börsensteuer, bei der feiner Partei hoffentlich der Abg. Lasker behülflich sein werde, ersetzt werden. Trotz der Bedenken aber hoffe er, daß durch eine kommissarische Berathung die Schwierigkeiten über⸗ wunden werden könnten und beantrage deshalb, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath König— lich Preußische Kriegs-Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Es ist nicht meine Absicht, ein Steuerprojekt zu vertheidigen, aber auf einzelne Bemerkungen, die gegen die proiektirte Wehrsteuer gemacht sind, gebietet mir die Pflicht, eine Antwort zu geben.
Gerade von Freunden unseres Heeres, sowohl in mündlicher Rede, als in schriftlicher Darstellung hat man Bedenken gegen eine Wehr— steuer gehort, und bei oberflächlicher Anschauung sind die Gründe, die man gegen das Prinzip einer solchen Steuer anführt, auch schein⸗ ne. gerechtfertigt, indefsen sie zerfallen doch bei genauerer Ueber⸗ egung. 9
Bie Hauptgründe, Lie ich gegen eine Wehrsteuer gehört babe, sind folgende. Einmal glaubt man, daß die ideale Seile unseres Heeres diensteß eine Schmälerung erleide, wenn man neben sie eine Steuer stellt, die scheinbar ein Aequivalent für den persönlichen Herresdienst sein soll; zweitens bat die Furcht Platz gegriffen, daß, wenn man eine solche Steuer ein⸗ führke, man dadurch gewissermaßen einen Loskauf vom persönlichen Vtenfl inaugurire. In einer Schrift stebt, man solle sich buten, daß nicht aus dem Worte wer nicht dient, zablt“ das Wort würde: „wer zahlt, dient nicht!. Erlauben Sie, daß ich beide Punkte nach einander etwag beleuchte.
Sie werden Üüberseugt sein, daß Jemand, der sein Leben dem Heerchdienst gewidmet bat, mit einer gewissen Eifersucht darüber wacht, daß dem idealen Standpunkt diesegs Dienstes nichts geraubt wird, und wer lange. Jahre in der Armee gewefen ist Ind weiß, wie die. Armee getragen wird don der Sympathie des ganzen Volkes, weil es in derselben seine Brüder, und zwar den kräftigsten Tbeil derselben sieht, von dem weiden Sie kaum annebmen dürfen, daß er auch nur ein Härchen ron dieser Stellung abgeben möchte. Lediglich schon vom Stand punkt dez Fäbrertz aus, und wenn man rersönlich nickt mitten darin stände, würde man sagen müssen, dem Selbstgefübl, welches von oben herunter bis zum Tambour herab den Soldaten beseelt, darf richt ein Körnchen genommen werden, es ist der Quell aller Sol- datentugend. Das ist der Standpunkt, den die Melitärverwaltung und ich persönlich durchaus einnehmen. Wenn Ihnen aber jetzt ein Gesetz vorgelegt wird, nach welchem derjenige Mann, der nicht dient, 4 4M jährlich zablen foll, so glaube ich, daß auch bis in die tiefsten Schichten Der Beyslkerung binab kein Mensch dies ne ein Aequiralent für den perssnlichen Dienst er⸗ ab tet. Dagezen werden Sie alle nicht in Abrede stellen, daß den⸗ jenigen Männern, welche die sen persönlichen Dienst leisten, zu dem⸗ selken noch wirtbschaftliche Opfer auferlegt werden, die beute schen verschiedentlich berühit worden sind, und die ich mir deswegen wohl rersagen kann einzeln aufjuführen. Sie wissen, daß ein junger Mann, der im Staattdienst fortkommen will, am Eramen gehindert wird, weil er seinen einjährigen Dienst machen muß, Sie wissen, daß ein junger Mann im Kaufmanntstande, der in England bei⸗ srieltweise eine gute Stelle gefunden bat, zurückgerufen wird, da er dienen soll; Sie wissen, daß der Sohn des Büdnert im Heere dient, räbrend es auf der Büdnerstelle recht schlecht geht; er kann nicht sert, weil das Gesetz mit der Zulassung der Reklamation nicht big an Tie Grenze gebt, die Nachtbeile jrägt er und seine Familie, sein Vater, seine Angebörigen. Daß sind Dinge, die einem Zweisel nicht unterliegen, rad die wirtbfcaflsichen Nachtheile kann ich als erwiesen erachten. Ein Acquivalent für diese Nachtheile zu schaffen, darauf ist diese Wehrsteuer gerichtet. Ob die Herren die Art derselben, wie sie vor⸗ geschlazen ist, jweckmäßlg finden oder nicht, dal wird die Debatte zeigen, und da werden gewandtere Kräfte, als die meinen, die Ver ˖ theidigung fübren können, ich babe es nur mit der idealen Seite der Sache zu thun.
Der jweite Gedanke ist der, daß durch die Wehrsteuer die Mög⸗ lich kest des Loskaufg inau zurirt werden könnte. Meine Herren, die Webrstener tritt überbaut für einen Mann erst ein, wenn mil tersscerselta über ibn entschieden ist. Die Behörden, welche über eine militärssche Qualiflkation zu entscheiden haben, sind gam ar dere als Die sentgen, welche später die Einschäßung u besergen haben. Prainsch liegt die Sache so, daß die Ersatz beb orden ber Ginfübrung der Sicuer ganz genau dieselben sind wie setzt, und in den Personen, in ibren Amttfunktlonen, ganz genan so zusammen⸗ gesetzt bieiben, wie jetzt. Ich wüßte also nicht, wodurch ibr Urtbeil ein andere werden könnte, alg bieber. Erst etwa sechz Monat svater. wenn üter dag Milnärverbältniß der Einselnen entschieden ist, setzt elne völlig andere VBebotde die Steuerpflicht fest. Wie da jwischen bel ⸗· den ein Konner derart stattfiaden soll, daß es später beißen könnte: wer zablt, dient nicht, dag vermag ich wirklich nicht ju begreifen. So melae ich, daß gerade diese beiden Punkte nicht damm angethan stad, die Wehrstener zn verwerfen. Ich beschränke mich hierauf. in-
dem ich glanbe, dem Ger üge geihan ju haben, was meine Pflicht ist.
Charakter
Der Abg. Dr. von Treitschke erklärte sich mit dem Abg. von Puttkamer darin einverstanden, daß dieser Entwurf in keiner Weise in den Rahmen der Steuerreform des Reichs⸗ kanzlers gehöre, vielmehr in der auffälligsten und inkonsequen⸗ testen Weise daraus hervortrete. Er wolle sich damit nicht den Angriffen anschließen, die gestern der Abg. Lasker gegen diese Steuerpolitik gerichtet habe, er halte diese nicht für eine aristokratische in tadelndem Sinne, sondern ihrem Grund⸗ gedanken nach für eine demokratische, auf Erleichterung der niederen Klassen gerichtete. Die Gründe, die der Kriegs⸗Minister und die Motive der Vorlage angeführt hätten, seien sehr be⸗ stechend, sehr glänzend, aber eben darum sehr bedenklich. Weshalb seien die drei Organisatoren des preußischen Heerwesens, weder Scharnhorst, noch Wrangel, noch Roon auf den Gedanken einer Wehrsteuer gekommen? Die drei Männer hätten offen⸗ bar ihre guten Gründe dazu gehabt, sie seien der Ansicht gewesen, daß durch irgend welche Form der Geldentschädigung der große Grundsatz verdunkelt werden könnte, auf dem das ganze Heerwesen beruhe: der Dienst sei nicht blos eine Pflicht, sondern vor Allem eine Ehre. Nun sagten zwar die Motive, es solle nicht ein Aequivalent gezahlt werden, aber eine Ausgleichung erfolgen. Diese Distinktion sei für seine Logik zu fein. Wenn die Regierung sich gegen den Ausdruck „Wehrsteuer“ verwahrt und dafür einen langen Satz, den man kaum nachsprechen könne, in den Titel gesetzt habe, so könne man sich darauf verlassen, das Volk werde von Wehrsteuer reden, wie es heute bereits geredet habe und ganz unwillkürlich werde sich die Vorstellun festsetzen, daß, wer nicht diene, zahle, und daß derselbe si durch Geldzahlung seiner gesetzlichen Pflicht entledige. Mit dem Aufkommen bieser Vorstellung berühre man geradezu das fittliche Fundament des preußischen Heerwesens,. Die Vor— stellung, daß man von irgend welcher allgemeinen Bürger— pflicht auch nur mittelbar, auch nur scheinbar sich loskaufen könne, sei in der Geschichte des preußischen Staates niemals aufgetaucht. So sehr er mit dem Kriegs⸗-Minister darin Üübereinstimme, daß die preußischen Ersatzbehörden im Großen und Ganzen ihre Pflicht mit strengster Gewissenhaftig⸗ keit gethan hätten, so seien es doch Alle Menschen, und habe man einen Mann vor, sich, von dem man wisse, daß derselbe einige tausend Mark Wehrsteuer werde bezahlen müssen, so liege mindestens die Versuchung vor, ein oder zwei Augen zuzudrücken, und diesen Versuchun⸗ gen möchte er die preußischen Ersatzbehörden ohne dringende Gründe nicht aussetzen. Der Art. 48 der Reichsverfassung stehe zu dieser Materie auch nicht im Entferntesten in Be⸗ ziehung. Die Worte „wo die gleiche Vertheilung der Lasten sich in natura nicht herstellen lasse“ auf die Dienstpflicht der einzelnen Soldaten anzuwenden, sei gegen allen einfachen deutschen Sprachgebrauch. Er wolle nun ferner die einzelnen Klassen der Bürger betrachten, die von der Wehrsteuer be⸗ troffen werden sollten. Hier müsse er denn sagen, daß eini⸗ gen dieser Klassen gegenüber die Wehrsteuer eine offenbare Ungerechtigkeit sein würde. Das gelte zunächst von der großen Mehrzahl der eigentlich Ausgemusterten. Die heutige Gesetzgebung gehe von dem einfachen naturgemäßen Grundsatze aus, daß, wer ganz gesund sei, sich leichter durch das Leben schlage, ais Jener, der in irgend welcher Weise gebrechlich sei, auch wenn derselbe nicht geradezu zu den erwerbsunfähigen Gruppen gerechnet werden könne. Das sei der einfache na⸗ türliche Grundsatz aller kräftigen Völker, und wenn man sich von der Regierungsseite auf das subjektive Gefühl derer be⸗ rufen habe, die ins Feld zögen und den Nachbar zu Hehe bleiben sähen, so antworte er erstens: auf subjektive Gefühle könne man keine Gesetze aufbauen, und zum zweiten: wolle man sich an das Gefühl halten, so sage er, Gefühl gegen Gefühl! Er stelle der Empfindung des Soldaten, der sich darüber ärgere, daß sein Nachbar nicht mitziehe, die Empfin⸗ dung des wackeren mit irgend einem körperlichen Gebrechen be— hafteten jungen Mannes gegenüber, der von ganzem Herzen gern seine Haut für das Vaterland zu Markte tragen würde, aber nur mit volltommen gerechter Bitterkeit empfinde, daß er dazu nicht im Stande sei, auch noch — so zu sagen — eine Geld—⸗ strafe darbringen solle. Er (Redner) frage, welche von bei⸗ den Empfindungen sei die gesundere, die mehr vom Gesetz⸗ geber zu berücksichtigende? Die zweite Klasse der Wehrsteuer⸗ pflichtigen, denen gegenüber die Steuer eine Ungerechtigkeit wäre, sei die Klasse der Ausgeschlossenen, denen ja Niemand Sympathieen entgegenträgen werde, aber auch dem Verbrecher gegenüber gelte doch der Grundsatz: neo bis in idem. Wer durch ein Verbrechen die Ausstoßu!ung aus der Armee verwirklicht habe, der habe sein Vergehen durch die Schande der Ausstoßung und durch die darauf folgende Strafe gesühnt und es gehe nicht an, ihn ohne Weiteres nach⸗ kräglich noch einer weiteren Geldstrafe zu unterwersen. So blie⸗ ben schließlich noch — da die Ersatzreserve erster Klasse eigent⸗ lich gar nicht unter diesen Gesichtspunkt falle — die Männer der Ersatzreferve zweiter Klasse übrig. Wolle man diese auch von der Wehrsteuer ausnehmen, so bemerke er, daß Aller Streben darauf gerichtet sein solle, die Idee der n, . Wehrpflicht mehr und mehr zu verwirklichen. Wohl sei das ein niemals ganz zu erreichendes Ideal, er möchte aber den Militärbehörden den Stachel nicht nehmen, der sie dahin drängen müsse, die Zahl der einzustellenden Mannschaften zu vermehren. Führe man die Wehrßsteuer ein, so werde Hen heilfame Sporn für die Militärbehörden unzweifelhast sich vermindern. Außerdem stehe dieses Gesetz gar nicht im Ein⸗ klang mit der Betrachtung über direkte Steuer in der Denk⸗ schrist. Diese Steuer ware im Wesentlichen nichtJz Anderes als ein Zuschlag zur Einkommensteuer; sie würde in den Einzelstaaten in dieser Form erhoben werden, was taktisch nichi ohne recht unbequeme Verwickelungen abgehen würde, und würden die Einzelstaaten in der Veranlagung ihrer Ein⸗ kommensteuer sich unzweifelhaft beengt fühlen. Er sehe keinen Grund, in dieser Weise von dem Grundgedanken des neuen Steuersystems abzuweichen. Alles in Allem; der Grundgedanke des Gesetzes sei verfehlt und entspreche nicht dem guten Ge⸗ danken deutscher Rechtagleichheit, sondern jener schablonenhaf⸗ ten äußerlichen Egalités, wie sie in den Tagen des Konvents und des Bonapartismus in Frankreich verherrlicht sei. Offen gestanden, könne er nur einen stichhaltigen Grund für die Vorlegung dieses Gesetzes entdecken. Die Reich zregie rung wolle dem Neichetage und der Welt beweisen, daß sie jedes erdenk⸗ liche Mittel zur Herstellung des Gleichgewichts im Reichs⸗ 2 vergeblich versucht habe und nun nichts mehr übrig
leibe als daz Tabalsmonopol. Sei dies der letzte Gedanke, so müsse er ** gestehen, für ihn sei dieser Veweis schon längst nicht mehr erforderlich. Er sei auch ohnedies davon äber⸗ et daß schließlich nichts anderes als dieses Monopol übrig leiben werde. Er stelle dem Dause anheim ob der Entwurf an eine Kommission übergeben werden solle. Wenn man das thue,
so werde dieselbe hoffentlich finden, daß das Prinzip verfehlt und darum schlechthin unverbesserlich sei, sie werde finden, daß es nicht angehe, um der Geldeinnahme willen den Grund⸗
gedanken des deutschen Wehrsystems irgendwie in Frage zu stellen oder zu verdunkeln.
Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär des Reichsschatzamtes Scholz das Wort:
Meine Herren! Der Herr Vorredner bat vorausgesetzt, daß das
Gesetz zum Theil, wenigstens nach seinen Motiven, sich wesentlich auf das Gefühl stütze. Ich glaube, in seinen Aus führungen hat er sich lediglich von seinem Gefühle leiten lassen. Ich ehre sein Gefühl, aber ich glaube, es bat ihn zu vollkommen versehlten, unberechtigten Aeußerungen hingerissen. Meine Herren! Wenn man damit glaubt dem Gesetze Opposi⸗ tion machen zu können, daß man sagt: es ift verfehlt in seinen Grundgedanken, es ist unprenßisch, es erinnert an den Bonapartis- mus u. s. w.; wenn man sich berechtigt hält, der Reichsregierung bier den Gedanken zu unterstellen, daß . dieses Gesetz der Nation nur vorschlage in der Absicht, den Beweis zu führen, daß sie auch die verfehltesten Mittel nicht gescheut habe, um die Finanzen ins Gleich⸗ gewicht zu bringen, nur um sich so die Brücken zu bauen zum Tabaks⸗ monopol, meine Herren, das scheinen mir die Grenzen eines annehm⸗ baren Kampfes weit überschritten zu sein, und es scheint nur dem überaus erregten Gefühle des Gegners zu gute gehalten werden zu müssen, wenn er solche Vorwürfe gegen eine Gesetzvorlage der ver⸗ bündeten Regierungen sich getraut hier zu erheben. Der Herr Vor⸗ redner ist damit auch gam abgewichen von dem Tone, den er im Eingange seiner Rede eingeschlagen bat. Er hat die Motive, wie ich mir notirt habe, für zu gut, für zu bestechend gehalten, als daß er sich entschließen könnte, sie für zutreffend zu halten; er hat gerade wegen dieser Motivirung um so mehr Verdacht gegen das Gesetz geschöpft und hat daran die Frage geknüpft: weshalb bat denn keiner der großen Organisatoren der Armee, die doch auch übersehen haben, welche Elemente darin enthalten sind, wesbalb hat keiner von denen den Gedanken des Wehrsteuergesetzes gehabt und geltend gemacht? aber die Frage hat der Herr Kriegs ⸗Minister vorhin schon, wie mir däucht, vollständig genügend beantwortet. Die Organisatoren der Armee waren keine Organisatoren des Steuerwesens, sie haben damit nichts zu thun gehabt und es wäre ein ziemlich wunderbares Unter⸗ nehmen gewesen. wenn diese Herren, statt die Sache, diz ihre Aufgabe war, zu lösen, sich damit befaßt hätten, über die Einfübrung neuer Steuern sich den Kopf zu zerbrechen.
Der Herr Vorredner hat dann gesagt, die Ausgleichung, von der in den Motiven die Rede ist, wäre zu fein für feine Logik. Ich glaube, meinen Respekt vor seiner Logik wirklich doch höher stellen zu mussen. als daß ich das für ein ernstes Wort nehmen kann. Meine Herren, es ist ja ganz deutlich gesagt: nicht eine Ausgleichung für den Kriegsdienst wird gesucht, sondern die Ausgleichung für wirthschaftliche Nach⸗ tbeile. Nun, wo ist denn die Logit zu eng, die das nicht begreifen sollte, daß jemand wirthschaftliche Nachtheile van der Erfüllung eines solchen Dienstes haben kann und daß man für diesen einen Punit einen Autaleich suchen kann, während man weit davon entfernt ist, für daß, was das Wesen des Kriegsdienstes ist und was hauptsächlich in ihm liegt, irgend eine Ausgleichung zu suchen oder zu verlangen.
Der Herr Vorredner hat dann, indem er also wohl annnahm, daß bei verständiger, sachgemäßer Prüfung ein Einwand mit voller Wirkung ibm entgegengesetzt werden kann, sich auf das Volk berufen und gefagt: Meine Herten, im Volke, da wird man das so auffassen. da wird man zu dem Satze kommen „wer zahlt, der dient nicht“, das wird aus dem Vo fe nicht herauszubringen sein. Ich bestrelte ihm das auf das Entschiedenste. Was wird das Volk künstig seben, wenn Sie das Gesetz angenommen haben? Es wird sehen, daß der Reiche, der Vornehme dient, wie er bisher ge—⸗ dient bat, und daz wird das Volk viel deutlicher belehren, als alle diese Reden, daß das nicht in dem Wehrsteuergesetz drin steckt, was der Herr Vorredner darin hat finden wollen. Es werden die edelsten und besten Kräfte, die bisher mit Vorliebe sich in Preußen und Deutschland dem Heeresdienste gewidmet haben, auch beim Bestehen der Wehrsteuer sich diesem Dienste widmen. Und, meine Herren, was das Volk mit seinen Augen sieht und täglich sieht, wird das Volk besser belehren, als beforgliche Ausführungen des Gegentheils,
Der Herr Vorredner hat auch den Versuch nicht gescheut, die Ersatz behörden als solche darzustellen, welche möglicherweise künftig ibres Amtes nicht mit der Treue, nicht mit der Redlichkeit walten würden, die ibre Pflicht ist. Meine Herren, kennt der Herr Vor⸗ redner denn die Zuasammensetzung der Ersatzbehörden? 86 er die Tragweite des Gedankens erwogen, daß diese Be⸗ börden, um dem Reiche oder den Einzelstaaten Mittel zu⸗ wenden zu wollen, die minim, verschwindend sind gegen das, wag diese Körperschaften brauchen, daß diese Behörden darum in Pflichtvergessenheit ausarten und die Hand dazu bieten würden, um im einzelnen Falle dem Reichen lieber die Steuer, dem Armen lieber den Dienst ju Theil werden zu lassen. Ich bedauere, daß ven einem Manne, den ich wegen seines Gefühls für die Armee und die Drd · nung im Staate so hoch schätze, es unternommen worden ist, den Ersatzbebörden einen solchen Vorwurf zu insinuiren. Ich rechte mit dem Herrn Vorredner nicht über die Zulässigkeit der Anziehung des Art. I3 der Verfassung. Meine Heiren, wo so viel in der Rede von' Gesüblen diktirt ist, da verzichte ich auf die Auselnandersetzung über die Gedanken eines einfachen, schlichten Gesetzesartikelz. Ich meine, man brauche gar nicht zu studiren die Motive ju der Ver⸗ fafsung des Norddeutschen Bundes u. s. w., um dag, was bier gesagt ist in der w daß es an einen Grundgedanken anschließt. den die Verfassung ausdrückt, anerkennen zu müssen. Und ich freue mich, daß der Hr. Abg. von Puttkamer vorber unumwunden diesem 2 * Begrundung bereits Beifall Namens seiner Freunde ge⸗ geben hat.
Gs ist dann von dem Herin Vorredner noch dem Gesetz der Vorwurf gemacht worden, daß es offenbar ungerecht sei für die von der Steuer künftig Betroffenen, und da bat er hauptsächlich die Aug gemusterten, selbst die Ausgeschlossenen ins Gefecht gefübrt. Ich kann aber nur dann eg für möglich balten, bier von Ungerechtigkeit zu sprechen, wenn man den Grundgedanken des Gesetzes entweder nicht verstebt, oder nicht zur Anwendung kommen läßt. Denn so⸗ basd man fagt, daz Gesetz nimmt eben nur eine Ausgleichung vor 66 den Nachtbeilen in Bejug auf die Erwerbsfähigkeit, dann ann man von Üngerechtigkeit weder gegenüber den Aug gemusterten, die die Vortheile des Nichtdienens in Bezug auf ihre Erwerbe tbãtig⸗· keit baben, noch gegenüber den Auggeschlossenen, die ebenfalls diese Vortbeile baben, prechen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang. da ich nach der Rede deg Hrn. von Puttkamer ju meiner Freude annehmen darf, daß die Bedenken, welche von konservativer Seite augqesprochen worden sind, im Wege der kommissarischen Ver⸗ bandiung sich bebeben lassen würden, nur noch gegenüber dem ersten Herrn Redner bervorheben zu müssen, daß die Bemãngelung. die er dem Entwurf gegensiber geäußert hat, inebesondere gegen die spezielle Bestimmung deg F. 5 Nr. 3:
Wehrrflichtige, welche in Folge gelstiger oder körperliche
Gebrechen erwerbgunfäbig sind, . ; sind von der Steuer befrelt — daß das ehen nichts als elne logische und notbwendige Konfequen deg Gedankeng ist, daß diese Webr⸗ ir nur elne ee en, in Bejug auf die Grwerbz fãbigkein sein pl. Wer erwerbzunsaählg üt, geistig oder körperlich, der hat keinen Vortbeil vom Nichtdienen für fein Grwerbethätigkelit, er bat daber auch keine Aurgleichungssteuer ju ubernehmen, deßbalb muß er von der Steuer befreit sein. Wag den Ginwand dagegen anlangt, daß er durch Erbschaft u. s. w. immer noch Erwerb haben könnte, meine Herren, in diesem Grwerb bindert der Militärdienst auch nicht, und Deshalb ist dieser Grwerb nicht in Betracht gekommen.
Der Abg. Stellter beantragte die Verweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Seine Freunde würden für eine kommissarische Berathung der orlage stimmen, obwohl sie die erheblichen Vedenken, die derselben
entgegenstãnden,
zahlen müsse.
ztzung erst einzurichten. ein ö. Eten r vorgeschlagen werde, während sonst das Prinzip der indirekten Besteuerung betont werde, würde für seine enigster Rücicht n Partei kein Grund sein, die Vorlage abzulehnen, denn man Partei sei nicht so eifersüchtig darauf, wieder ihre Plätze hier sönne nicht ein System ausschließlich für das richtige er⸗
ären. ö. Der Abg. Dr. Boretius erklärte, nach den Ausführungen der Abgg. von Puttkamer und Treitschke hätte er nicht mehr wenn er nicht wünschte, daß die Behaup⸗
das Wort ergriffen, unwidersprochen
ngen des Regierungskommissars nicht um 1 Der Reichskanzler habe das Haus kürzlich wiederholt aufgefordert, man sollte doch an die Vergangenheit und an die Justände in anderen Ländern denken, um sich. zu über⸗ zeugen, daß es in Deutschland doch noch am günstigsten und angenehmsten stände. Er theile die Meinung des er glaube auch, Deutschland habe keinen Grund, andere Staaten um ihre Zustände zu beneiden und es sei, wenn man auf die Vergangenheit zurückblicke, in Deutschland 2 Er habe diesen Standpunkt auch trotz alles Spottes in seinem Wahlkreise vertreten und wisse dem Manne Dank, dem man diesen Zustand verdanke. Je mehr er aber das an⸗ erkenne, desto mehr wundere er sich, daß dem Hause eine Vorlage zugehe, die im Widerspruch stehe mit den besten Es heiße jetzt stets, man wolle das indirekte Steuersystem autbilden. die Denkschrift sage, die 36 in erschöpfender Weise ausgenutzt, und
doch werde dem Hause jetzt in der Wehrsteuer eine direkte Steuer vorgeschlagen, deren Ertrag auf zwanzig Millionen geschätzt werde, das heiße zwei Drittel der preußischen Ein⸗ Dazu komme, daß die Werthsteuer größten⸗ de, sogar die⸗ befreit — den größeren Theil biene die Erfüllung der Dienst— ein großes sönl Die Leute lebten beim Militär besser, als in ihren früheren Verhältnissen und würden mit einer tüchtigen Aus⸗ bildung entlassen. Mit der Wehrsteuer würde man mit den ruhmvollen Traditionen der allgemeinen Wehrpflicht brechen, und daß es eine Ehre sei, seiner Militärpflicht
blieben.
leben.
mit der Auffassung,
Der Einwurf,
Traditionen Preußens.
direkten Steuern
kommensteuer.
theils wieder die unteren Klassen belasten wür
welche von der Klassensteuer
jenigen, . unteren Klassen, die
In diesen des Heeres ausmachten, . pflich gar nicht einmal für Opfer.
nicht verkennten. Was nun die Erinnerungen bei betreffe, die der Regierungs kommissar führungen des Abg. von Treitschke gemacht habe, so glaube er, daß man, ohne den Aushebungsbehörden zu nahe zu treten, doch einräumen müsse, daß es in der menschlichen Natur liege, Jemanden eher vom Militärdienst zu befreien, wenn man wisse, daß derselbe dafür ein Aequivalent an Geld be⸗ Man dürfe auch weiter nicht vergessen, daß die Wehrsteuer doch eine Einkommensteuer sei, daß aber nicht in allen deutschen Staaten Einkommensteuern beständen, daß es also nothwendig sein würde, den ganzen Apparat zur Ein⸗ daß hier eine
gegen die Aus⸗
Reichskanzlers,
den Fahnen zu genligen. Auf, die Erfahrung in] Bayern und Württemberg, wo eine solche Steuer nur zwei ihre Dienste zu Jahre bestanden habe, könne man sich um so weniger beziehen, wo sie niit als dort die allgemeine Wehrpflicht erst kurze Zeit eingebürgert gewesen sei. Mehr Eindruck würde auf ihn das Beispiel der Schweiz machen, deren Einrichtungen namentlich auf dem Gebiet der Selbstverwaltung viel Nachahmungswerthes böten, wenn er nicht wüßte, daß die Wehrsteuer dort lediglich eine Folge des demokratischen Gleichheitsfanatismus sei. Der Reichskanzler habe gestern seine Steuervorlagen als Material für die Wahlagitation be⸗ zeichnet. Er bezweifele aber sehr, daß die Wehrsteuer irgend⸗ wie populär sein sollte. Gerade seine Freunde ließen sich am wenigsten durch Rücksichten auf die Wahlen leiten, seine
leisten unbedingt
Das Motiv der
hältnissen gegenüber hinsällig.
ihrer körperlichen Verhältnisse zogen würden, durch diesen einen Vorzug sich aneigneten.
einzunehmen, und er wisse, daß unter dem Einfluß der gegen⸗ wärtigen Politik der Weizen mehr für die Agrarier und Fortschrittspartei, als für die Vertreter der Mittelpartei blühe. Er fürchte, daß die jetzigen Pläne des Reichskanzlers
am meisten der Partei zu Statten kommen würden, deren
Mitglieder ihn nach seinem neulichen Zugeständniß ge⸗
zwungen hätten, aus dem Schlawer Kreise in den
Rummelsbuürger Kreis zu flüchten. Wenn er so sehe,
daß von der rechten Seite seine Gegner an Macht gewönnen,
daß von links mit unverkennbarem Agitationsgenie operirt
werde, und daß mit der großen Partei des Centrums der
Reichskanzler nichts ausrichten könne, so glaube er, daß die
Wünsche des Reichskanzlers durch das Resultat der nächsten
Wahlen nicht erfüllt würden. Wenn die Mittelpartei zurück⸗
trete, so sei dann auch der Reichskanzler selbst daran schuld, denn es fei für eine solche Partei sehr schwer denselben zu
unterstützen und dabei ihre Selbständigkeit zu bewahren. Seine Freunde seien einig darin, daß sie das gute Theil von Idealismus, das noch im deutschen Volke lebe, und welches
in Widerspruch stehe mit dem jetzt immer lauter ertönenden
Appell an die Interessen einzelner Klassen, nicht Preis geben
wollten. Seine Partei habe auch einmüthig beschlossen, diese Vorlage unter allen Umständen abzulehnen und auch nicht in eine kommissarische Berathung derselben zu willigen.
Der Abg. Loewe (Berlin) bemerkte, der resignirte Ton des Vorredners sei charakteristisch für die Stimmung der so⸗ genannten Mittelparteien. Die jetzige Politik dränge allerdings darauf hin, daß jeder Stellung nehmen müsse gegenüber der Macht, die jetzt die Gewalt führe und daß für Mittel parteien bei dieser Sachlage kein Raum vorhanden sei. Dieses Gesetz zu bekämpfen, hätte es nicht des Aufwandes von Krast, die bei dieser Debatte hier entwickelt sei, bedurft. Wenn der Abg. von Treitschke schon dazu komme, mit einer solchen Entschieden⸗ heit diese Vorlage abzulehnen und zum Dank dafür vom Regierungstische in einer solchen Weise apostrophirt werde, wie es heute geschehen sei, dann müsse er sagen, daß selbst
verurtheilt.
Dr. von Treitschke, es sei ihm
eine Lust zu
Rechenschaft zu ziehen.
derselbe für geboten erachte. zutreten wissen.
seien.
ersönliches enn, Berathung.
1I1 Uhr.
Diejenigen, welche gegen ihre Ueberzeugung der Regierung suchten, von dem
; Moment an, jede Vorlage der Regie⸗
rung unterstütz ten, von der Regierung verworfen würden. ausgleichenden eit; für die Vorlage angihrt worden, sei den thatsächlichen Ver⸗
Gerechtigkeit, welches
Von einer ausgleichenden Ge⸗ 9
rechtigleit könnte nur die Rede sein, wenn sich im Bolke das Bewußtsein verkörperte, dan Diejenigen, die der allgemeinen Dienstpflicht genügten, damit bestraft seien, und Diejenigen, die
wegen nicht zur Fahne einge⸗ körperlichen Gesundheitszustand So denke das deutsche Volk
nicht. In dem Bewußtsein der Heiligkeit des Dien fes für das Vaterland liege die Stärke Deutschlands. Militärpflichtigen wirklich entlasten, wofür er gern eintrete, so verkürze man die Dienstzeit und ermögliche es dadurch, eine größere Anzahl wehrpflichtiger Mannschaften zu den Fahnen einzuziehen. In richtiger Konsequenz dieser Vorlagen müßten auch die Familien mit einer Strafsteuer belegt werden, welche die Sünde begingen, nur Mädchen zu besitzen. i zeugt, die Vorlage werde von allen Seiten als undurchführbar
Wolle man die
Er sei über⸗
Die Debatte wurde geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg.
zu seinem äußersten Erstaunen
mitgetheilt worden, daß der Abg. Loewe sich erlaubt habe, ihn zu rechnen zu solchen Abgeordneten, die über ihre Ueberzeugung hinaus die Regierung unterstützten. . ; dem Anstandsgefühle des hohen Hauses überlasse, müsse er sich vorbehalten, persönlich den Abgeordneten darüber zur
Indem er diese Worte
Der Abg. Pr. Reichensperger (Olpe) sprach seine Ver⸗ wunderung darüber aus, daß man seine Rede dahin verstan⸗ den habe, als ob er für die Vorlage gesprochen hätte.
Der Abg. Loewe (Berlin) erklärte, er würde selbstverständ⸗ lich dem Abg. von Treitschke entweder sachlich geantwortet oder ihn auf den slenographischen Bericht verweisen haben, um daraus zu ersehen, ob derselbe einen Anlaß gehabt habe, gegen ihn überhaupt eine persönliche Bemerkung zu machen. Nach dem Schluß seiner persönlichen Bemerkung verweigere er ausdrück⸗ lich eine derartige persoönliche Erklärung und überlasse dem Abg. von Treitschke, diejenigen Maßnahmen zu nehmen, die
Er werde demselben entgegen⸗
Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt und kommt dieselbe also im Plenum zur zweiten
Hierauf vertagte sich das Haus um 33 Uhr auf Mittwoch
2.
Nrꝛußischen Staats Anz einern: Berlin, 8. N. Wil geln ⸗Siraße vir. 83.
sJescr ate for den Deutschrn Reich und Königl. Deffentlich er Anzeiger.
Preuß. Graati - Annelqer und daß Sentral.· dan dele⸗ ö . . In dnsteielo tau . rezister nimmt an! die Königliche EGrnedit ion ö tee kbr lete nad Vutorsachungs-3nohen. En dustriello Etakliegomentu, Fabriken
Nen Reutsehrn Reichs · Anzeigers und Königlich
Grosahundel. Terschisdens Bekanntmachungen. 7. Litsrarisahe Anxrxeigon.
—Säabhustaticuer, Autgehote, Verladangen n. dergl. .
Vorkkafe, Ver paaht augen, dabraissignen ote.
Vorlesung, Enorficntisn, Jinazahlang
Jaserase nedmrn an: die Annoncen⸗Grreditionen des Jnvalibꝛn dank“, Nudolf Mosse, Haasen stein X Bagler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Wluter, sowie alle übrigen größeren Anncueen⸗BSnurcauß.
PEhsatar- Anaelgen. Ia der Börsen-
2. 8. G. von Sfontlicher Papieren. PFamilisn- Nachrichten. bhoilago. n
— —
Sub hastationen, Aufgebote, Vor⸗3 ladungen und dergl.
25654 Hoa gl. Amtsgericht München L.,
Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 22. Januar 1881 folgendes
Aufgebot erlassen:
Seit i5. Juni 1877, wo das Anwesen des Kirchen⸗ yflegers Graf in Mohrenbausen niederbrannte, sind nachbezelchnete, bierin aufbewahrt gewestne baye⸗ rische Militär ⸗Anlehens Obligationen zu 4 Procent von 1861, welche auf den Namen der Pfarrkirchen · stistung Mohrenhausen vinkulirt waren, Litt. 0. Fat. Nrn. JI 3386 und 34 963 zu ie 100 Gulden mit den dazu gebörigen Couponebogen über Zinsen pro J. Juni 1877 bis dahin 1878 und Talons abhan⸗ den gekommen. J
uf Antrag des K. Advokaten von Schultes in München Nament der Pfarrkirchenstiftungsverwal sung Mohrenbausen ergeht daher im Hinblick auf §. 69 des b. Ausführungegesetzes zur R. C. Yr. Ind R. D. die öffentliche Aufforderung an den In— haber diefer beiden Obligationen und Fourons bogen mit Talon, spätestens im Aufgebottermin, nämlich ani 18. Uugusi 1881 Morgens 10 1, bei dem Kgl. Amtsgerichte München I. Abth. X. f. Civilsadsen, iim Geschäftszimmer Rr. 19 seine Rechte anzumelden und die bezeichneten 2 Dbligatlonen sammt Coupon bogen und Talons vorjulezen, widrigenfallg dieselben für kraftlos er⸗ klärt werden. z
München, den 25. Jannar 12881.
er geschãfts leitende Gerichtsschreiber: Sagenanuer.
lan n Aufgebot.
Der Büffetier Gustav Dankel iu Leipng bat daß Aufgebof des ihm angeblich seit Anfang Juni 188g abbanden gekommenen Sparkassenbuchs Nr. 36.233 der städtischen Sparkasse zu Zeiß, auf Gustav Dankes in Teuchern über einen Bestand von Kö zg A incl. Jinsen big 31. Delember 1879 — von dem unlerm 19. April 1880 100 Æ abgehoben sind;
— bi die Witwe Friederike Poble i Bornitz daz Aufgekot des ibr angeblich sest 20. Mal 1889 abhanden gekommenen Sparkassenbuchs Nr. 36, 347 derseiben Sparkasse, auf Henriette Poble aus Bornitz äber gnen Hestand von ib Fi Æ incl. Z asen bis 31. Bejember 5rd und 90 * westere Ginlagen bir Y. Mai 1880 lautend, wovon unterm 25. Mär, * April und 15. Mal 1880 musammen 102 A abaehoben sind, beantragt. z
* * dem 1 — die Inbaber dieser Bücher è— ihre Ansprüche und Rechte an denselben sväͤtesteng in dem auf * * 2 2 1— * e 14 4 an biessger Gerichtestelle, Zimmer Nr; a/ . taumteh Termine unter Votlegung der Bächer an
zumelden, widrigenfalls deren Kraftloserklärung und Ausfertigung neuer für die Verlierer erfolgen
wird. ; Zeitz, den 10. März 15881. Königliches Amtsgericht. J.
Aufgebot.
Das Bankhaus Stahl & Federer in Stuttgart . baf das Aufgebot des auf den Inbaber lautenden Aktionäre zu der Bürtiembergischen Staate schuldscheins
itt. B. B. Nr, . ire . ioo , u Iro verzinslich (tro. 1. Juni u. 1. Dezbr, ö . end n. bf In ltaz ist wn lassen und Auf⸗ versammlung einzuladen.
nn Bank für Handel und IIIIII. ordentliche
1890
O S6 —
Verschiedene Bekanntmachungen.
Industrie.
Generalversammlung.
Wir beehren uns hiermit, unsere nach §8. 32 der Statuten stimmberechtigten Herren
Dienstag, den 3. Mai c, Vormittags 11, Uhr,
in unserem Geschästslokale dahier stattfindenden achtundzwanzigsten ordentlichen General⸗
gebote termin auf In derselben werden die in 8. 39 der Statuten unter Nummer 1—3 genannten
.
jenstag, den 15. Dezbr. 1885, Vormitt. 11 Uhr, ; . gf g drr Lc A. G. Nr. 33, Darmstadt, den 28. März 1881. bestimmt worden. ; . 1, e i le beschlusse⸗ vom Heutigen wird 8. 32 der Statuten.
Gegenstände der Tagesordnung der regelmäßigen Generalversammlungen verhandelt werden.
Die Direktion.
der Inhaber der aufgebotenen Urkunde aufgefordert, Die Gesammtheit der Altionãte wsrd darch die Generaloersammlung reyrãsentirt. 1
Die Generalvers
ätestenz in dem Aufgebotztermine seine Rechte bei 83. st ad t. In derselben zu erscheinen und an den Berathungen und
bem diesseitigen Gerichte anzumelden und die Urkunde
ammlung vereinigt sich in dem Monat Mai eines jeden Jahres in Darm-
Beschlüssen Tbell zu nebmen sind
f ã . 5 z J * vähren e D . vorzulegen, widrigen alls deren Kraftlotertlärung digsenigen Aktionäre berechtigt, welche am Tage Der Hencralbersammlung und wäbrend der Dauer der
erfolgen würde. Den 25. März 1881. Gerichtsschreiberei des K. Amtegerichig Stuttgart, Stadt. Schaedel, Gerichtsschreiber.
ktien nehmen an den Generaloersammlungen nicht Theil. n 3. 39 der Statuten.
nung verhandelt:
Verkäufe, Verpachtnngen fate deg verflossenen Jahres insbesondere; 2 5
Submissionen ꝛe. der Dechar
e; 76906 3) Wahl der IGiitglieder des Aufsichtgratbes; Daß im Kreise Angermünde 25 Kilometer vo Berlin, 11 Kilometer von Prenzlau an der Eisen⸗
sowie über die Anträge einzelner Aktionäre. bahn von Berlin nach Stralsund belegene Joachim ⸗·
ĩ ü sei indes⸗ ĩ e diesem Tage löen wenlgstens zwamig oder mehr Aktien besitzen, die seit mindesteng vier Wochen vor 2 = en,, * eam rn. in den Gesellschafteregiftern eingetragen sind. Die Besitzer der Jahaber
In den regelmäßigen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Drd⸗· I Bericht der Direktion uber die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resul · 2) Bericht über die stastgefundene Revision der Rechnung und Beschluß über Ertheilung
4) Berathung und Beschlußnahme über die Anträge der Direktion und des Aufsichterathes,
. Berschläze des Äufsichterathz, der Direktion oder einzelner Aktionäre kann le . . ff wenn deren Anmeldung so zeitig erfolgt
: 8 n dann Beschluß gefaßt werden, ( ĩ thalsche Echalamtagnut Sechausen mit Dren, i e, n nn, der ,. bekannt gemacht werden können.
ist, daß sie gleichzeitig mit Berufung
nere und mit dem Verwerle Ser e f, soll von Johannis 1882 auf 15 Jabre bis Johannis 1900 Iffentlich meistbietend verpachtet werden. 02s Bie? Hachtnng en tbält einschiteßlich der derselben belgelegien Wiesen in der Random · Niederung S5 k, o)) Hectar Länderei, darunter 532,402 Hertar Acker und 227,134 Hectar Wiesrn. Seebausen ist . 39 mn ven Berlin er Prenzlau nach Stralsund. 6 Vn ine ge fer min sindet am Mittwoch, den 27. April d. J., Bormittags 11 Uhr, in unserem Sigunge saale hierselbst statt.
Vermögen von 122 00 Mark nachzumweisen.
Die Verpachtungè bedingungen sind in unserer Registratur bier elbst, somse auf dem Schulamte qute Ser bausen eln juseben; auch sind die spejiellen Be⸗ dingungen gegen Erstattueg der Koypiallen von un⸗ serer ee frau zu berieben.
s 3 unn 1) Vorlegung der neunten Jahregrechaung und Wilen 3 —— 2 von Neuwablen für die autscheidenden
Reoisoten und deren Stelloert: eter. Potsdam. mn 3. März sz]. Hamburg, 26. Man 1831. stönigliche Regierung,.
. 2 ö Abtbellung für dire lte Sienern, Domalnen Der Director —
und Fornen. W. Jacobsen. 3 ordan.
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Transatlantische Feuer⸗V
ersicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.
Die Herren Actionalte unserer Gesellschaft werden hierdurch zur neunten ordentlichen
lversammlung auf J ben geg ee, inen fans so Cho, Me, Kenere den 26. April d. J. Nachmittags 2 Ur; t sestzesetz. Die Pachtbewerber, haben ein digponibles a musean ,,,, * geen ich esnmtte el g, deg Statute zrjordat⸗-
lichen Einteitietarten werden spätesteng am Tage juvor im Gassazimmer der Gesellscoaft ausgegeben.
Decharge · C. bellung. Miglieder des Aussich gt alhes, der