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Seminarlehrer Dr. Roesler aus Posen als erster Lehrer angestellt worden.
Am Schullehrerseminar zu Koschmin ist der Lehrer Ernst Stietz zu Meseritz als Hülfslehrer angestellt.
An dem Schullehrerfeminar zu Zuülz ist der Hülfslehrer Heinrich Werner zum ordentlichen Lehrer befördert.
Der ordentliche Seminarlehrer Roemer zu Hilchenbach ist an das Schullehrerseminar in Kyritz versetzt.
Am Schullehrerseminar zu Soest ist der Rektor Scheuermann aus Freudenberg, Kreis Siegen, als ordent⸗ licher Lehrer angestellt.
Der Seminar-Hülfelehrer Heintz zu Dillenburg ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer— Seminar in Usingen versetzt, und der Präparandenlehrer 8 ber aus Delitzsch als Hülfslehrer an derselben Anstalt angestellt.
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Bekanntmachung.
Die Immatrikulation bei der hiesigen Universität für das bevorstehende Sommer⸗Semester, welches mit dem 19. April cr. anfängt, beginnt am 20. April und schließt mit dem 10. Mai er,; sie findet jedesmal um 12 Uhr Mittags im Senats⸗ saale statt.
Die einzelnen Immatrikulationstage werden am schwarzen Brett der Universität bekannt gemacht werden. .
Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat sich zuvor auf dem Amtszimmer des Rektors und Richters mit einer Zulassungskarte zu versehen.
Behufs der Immatrikulation haben
1) die Studirenden, welche von einer anderen Uni⸗ versität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten und, in⸗ sofern sie Inländer sind, ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußischen Realschule J. Ordnung, diejenigen, welche die Universitätsstudien erst he—⸗ ginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifts— mäßiges Reifezeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere,
. zwar sämmtliche Zeugnisfse im Original, vor— zulegen.
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vor⸗ schriftsmäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf, den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Berlin, den 28. März 1881. .
Die Immatrikulations⸗-Kommission der Königlichen Friedrich— Wilhelms⸗-Universität. A. W. Hofmann. Schulz.
Bekanntmachuna.
Nach 8. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Lan⸗— desuniversitäten vom 1. Oktober 1879 können Preußen, welche ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußischen Realschule J. Ordnung nicht erworben haben, jedoch anderweitig den Besitz einer für die Anhörung von Universitätsvorlesungen genügenden Bildung nachweisen, auf der hiesigen Universität auf vier Semester immatrikulirt werden, ohne daß die Betreffenden jedoch durch die Aufnahme auf der Unioersität den Anspruch auf künstige Zulassung zur Anstellung im inländischen gelehrten Staats⸗ oder Kirchen⸗ dienst erwerben.
Die Gesuche um Immatrikulation sind schriftlich unter Beifügung von Zeugnissen über die erworbene wissenschaft⸗ liche Ausbildung und die bisherige sittliche Führung an das unterzeichnete Kuratorium zu richten.
Die Verlängerung des Studiums um zwei Semester kann gestattet werden. Die bezüglichen Gesuche sind vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeichneten Kura⸗ torium schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungekarte einzureichen.
Berlin, den 28. März 1881.
Königliches Universitäts⸗-Kuratorium. In Vertretung: A. W. Hofmann. Schulz.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster Tidow zu Mollenfelde ist auf die durch Pensionirung des Oberförsters Busse erledigte Oberförsterstelle Scharnebeck mit dem Amtesitze zu Lüneburg in der Provinz Hannover, der Obersörster Dieterichs zu Wendhausen auf bie Oberförsterst elle zu Mollenfelke in der Provinz Hannover, der Obersörster Oetzel zu Sprakensehl auf die Oberförsterstelle zu Wendhausen in der Provinz Hannover, der Obersörster Clausius zu Weilburg auf die Oberförsterstelle zu Sprakensehl in der Provinz Hannover, und der Ire or ker Hölzerkopf zu Neuweilnau auf die Oberförsterstelle Meremberg mit dem Amtösitze zu Weilburg im Negierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.
Der Oberfsörster-⸗Kandidat Steinau ist zum DOberförster ernannt, und es ist ihm die Oberförsterstelle zu Neuweilnau im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.
Der Obersörster Buchhold zu Straß⸗Ebersbach ist auf die durch Pensionirung des Obersörsters Schraudebach er⸗ ledigte Oberförsterstelle Weilburg mit dem Amtesitze zu Forst⸗ haus Windhof im Regierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.
Der Obersörster⸗Kandidat Lade ist zum Obersörster er⸗ nannt und es ist ihm die Oberförsterstelle Ebersbach mit dem Amtesitze zu Straß-Eberabach im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierunge⸗Baumeister Lünzner ist als Königlicher Kreis Bauinspektor zu Winzig, Regierungsbezirk Breslau, an⸗ gestellt worden.
Der Vergassessor und bisherige Verginspektor zu Jbben⸗ büren, Hermann Boltze, ist unier Beilegung des Charat⸗ ters als Bergmeister zum Bergrevierheamten ernannt und mit der Verwaltung des Vergrevierg Necklinghausen betraut; dem Revierbeamten, Bergmeister Voegehold, bisher in Recklinghausen, ist die Verwaltung des neugebildeten Verg⸗
reviers Herne, mit dem Wohnsitze in Bochum, übertragen worden.
Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General des VI. Armee⸗Corps, General der Kavallerie von Tümpling, von Breslau.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 18718.
Auf Grund des 5§. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein— gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das auf die Münchener Verhältnisse sich beziehende, zwei Druck—⸗ seiten umfassende und in der schweizerischen Vereinsbuchdruckerei er, , gedruckte Flugblatt mit den Eingangs— worten:
„Reichstagswähler! Wenige Monate noch und wir
werden wieder an die Urne gerufen ꝛc.“ nach 8. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
München, den 29. März 1881.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. Freiherr von Feilitz sch, Präsident.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein— gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober i878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Th. Kramer in denn ng verlegte und redigirte Probenummer: „Allgemeine Kachrichten für Ham⸗ burg, Abtona und Umgebung“ und das angekündigte fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg, den 30. März 1851.
Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gou— verneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, hörten die Vorträge des Kriegs-Ministers, Generals der Infanterie von Kameke, und des Chefs des Militär⸗ Kabinets, General-Adjutanten von Albedyll, empfingen die Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Ihrer Hoheiten des Fürsten Alexander von Bul⸗ garien und des Prinzen Alexander von Hessen, welche auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen sind, und nahmen die Meldung des gleichfalls von dort zurückgekehrten Lieutenants im Königs-Hufaren-Regiment, Prinzen Heinrich von Battenberg, entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern mit 3 Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden nach Potsdam und stattete daselbst im Königlichen Schlosse, nach der militärischen Besichtigung, Ihren König⸗ sichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm den ersten Besuch ab.
Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar traf gestern, von St. Petersburg kommend, zum Besuch im Königlichen Palais ein.
Heute empfing Ihre Majestät den Besuch des Großherzogs von Sachsen, Königliche Hoheit, des Prinzen Alexander von Hessen und des Fürsten von Bulgarien, Hoheiten.
— Se. Königliche Hoheit der Landgraf Fried⸗ rich von Hessen traf heute Morgen von den Beisetzungs⸗ Feierlichkeiten aus St. Petersburg hier ein und setzte vom Potsdamer Bahnhofe aus die Reise nach Schloß Philipps⸗ ruhe fort.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (26.) Sitzung des Reichstages, der mehrere Bevollmächtigte zum Bundegsrath und Kommissa⸗ rien desselben beiwohnten, erfolgte zunächst die Fortsetzung der Berathung der Denkschrist über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen und von der hamburgischen Regierung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sezialdemo⸗ kratie vom 21. Oktober 1878 unter dem 28. Oktober 1880 mit Genehmigung des Bundesrathes getroffen worden sind, in Verbindung mit den Bemerkungen der Abgeordneten Auer, Bebel, Hartmann, Kayser, Hasenclever, Vahlteich und Wiemer jur Uebersicht der vom Bundesrath gefaßten Ent⸗ schließungen auf Beschlüsse des Reichztags aus der III. Session (1886) der 4. Legislaturperiode und aus früheren Sessionen gemäß 8. 34 der Geschäftsordnung, und zwar: zur Ent⸗ schließung des Bundesraths auf die Resolution des Neichstags, betreffend die Petitionen von Julius Hahn, Nudolph Tiedt und Genossen.
Der Abg. Dr. Wolffson führte aus, daß die Hand⸗ habung des Sozialistengesetzes keine korrelte gewesen sei, nament⸗ lich bezuglich des 5. 15, welcher Sammlungen für Ausgewiesene verbieie. Wenn der Minister von einem speziellen Falle bezüglich Hamburgs betont habe, daß es sich in demselben um eine Sammlung für die Auggewiesenen selber gehandelt habe, so hätte in dem Verbot mindestens zum Aue⸗ druck gebracht werden müssen, daß Sammlungen für die Angehörigen Ausgewiesener nicht dem Verbote unterlagen. Der Bevollmächtigte zum Bundesrgth für Hamburg, Senator Dr. Versmann wies zwei Aeußerungen des Abg. Auer gegenüber darauf hin, daß der „Hamburger Correspondent“, auf den sich derselbe für seine Ausführungen berufen habe, keineewegs Organ des Hamburger Senats sei. Auch die ée iter nn f. lönne als Autorität nicht angesührt werden; diesel sei ein sozialdemokra⸗ tisches Blatt, und wenn der Abg. Auer behaupte, daß die darin erschienenen übrigens durchaus sachlichen Artikel über die Freihafenstellung von einem konservativen Beamten her⸗ rührien, so müsse er konstatiren, daß nach seinen eigenen zu⸗ verlässigen Informationen der verstorbene soʒialdemokratische Führer. Buchhändler Geib der Verfasser jener Artikel sei. Der Abg. Payer bestritt! dem Minister, daß die
Voraussetzungen für die Verhängung des Belage⸗ rungszustandes in Hamburg und Umgegend vorhanden gewesen seien. Für die Extravaganzen eines Most und Dasselmann, die der Minister selber als „Produkte eines Halb⸗ verrückten bezeichne, könnte doch die Sozialdemo⸗ kratie nicht, verantwortlich gemacht werden. Wenn die Denkschrift selber habe zugeben müssen, wie wenig der Belagerungszustand die Verbreitung sozialdemokratischer Schriften gehindert hahe, so sehe er nicht ein, worin der Er⸗ folg jener Maßregel liegen solle. .
Bei Schluß des Blattes nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Maybach das Wort.
Die neuen preußischen Stempel marken zu 1 bis 6 6 haben dieselbe Form, Zeichnung und Grundfarbe (braunroth) wie die bisherigen Stempel marken zu M½ bis 6 „M und unterscheiden sich von letzteren nur dadurch, daß der Aufdruck der Werthzahl nicht mehr in schwarzer, sondern in karminrother Farbe, und zwar in größeren Ziffern als bisher und mit der Bezeichnung A zu beiden Seiten der Werthzahl ausgeführt ist.
— Ein seit Jahren schwebender Streit zwischen den Landständen des deutschen Bundesstaates Waldeck und dem Fürsten von Waldeck wegen angeblicher unregelmäßiger Verwendung des Domanialstamm⸗ vermögens zur Bestreitung der Amortisationsbeträge der Rothschildschen Schuld in den Jahren 1868 bis 1877 Seitens der Fürstlichen Domänenkammer, welcher sich schließlich zu einer Eivilklage der waldeckschen Landes⸗ verwaltung gegen den Fürsten von Waldeck auf Erstattung der unrechtmäßig dem Domanialvermögen entzogenen Summen aus der Fürstlichen Privatkasse zugespitzt hatte, hat durch Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 15. Fe⸗ bruar d. J., eine endgültige Erledigung erhalten. Das Reichs⸗ gericht hat, das erstinstanzliche Urtheil des Appellationsgerichts zu Cassel bestätigend, die gegen den Fürsten von Waldeck er⸗ hobene Klage als unzulässig zurückgewiesen, weil die den Gegenstand derselben bildenden Streitfragen dem öffentlichen und Verfassungsrechte angehören, also innere Verfassungzsstreitig⸗ keiten sind, welche nicht im Wege des Civilprozesses zum Austrag gebracht werden können.
„Nach den Grundsätzen des geltenden Deutschen Staats⸗ rechts,“ führt das Reichsgericht aus, „gehören in den monarchischen deutschen Staaten Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über die Auslegung und An⸗ wendung der Verfassung und deren Verletzung nicht zur Zuständigkeit der Landesgerichte, sofern nicht die Verfassung selbst ihnen die Entscheidung dieser Streitigkeiten überwiesen hat. Letzteres ist in dem Verfassungsgesetze für die Fürsten⸗ thümer Waldeck und Pyrmont nicht geschehen. Im vor⸗ liegenden Prozesse handelt es sich aber um eine solche Streitig⸗ keit. Denn der Streit dreht sich lediglich darum, ob und in wie weit der Fürst von Waldeck als Landesherr, nach der Verfassung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vom 17. August 1852 und dem als integrirenden Bestandtheil derselben anzusehenden Rezesse vom 16. Juli 1853, die Ver⸗ hältnisse des Domanialvermögens betreffend, befugt war, wäh⸗ rend der Dauer des Accessionsvertrages vom 18. Juli 1867 in der Art über das Domanialvermögen zu verfügen, wie ge⸗ schehen, also um die verfassungsniäßigen Befugnisse des Landesherrn bei der Verwaltung des Domanialvermögens. Es handelt sich nicht um eine gegen Se. Durchlaucht den Fürsten von Waldeck als 6 gerichtete Klage, son⸗ bern um Abwendung der Folgen der von dem Fürsten als Landesherrn bei Verwaltung und Nutzung des Domaniums nach Ansicht der Klägerin unrechtmäßig und in Widerspruch mit der Der fa ang und dem Rezesse vom 16. Juli 1853 vor⸗ genommenen, die Rechte des Landes verletzenden Handlungen.
Das Rechtsverhältniß, welches die Verfassung von 1852 und der Rezeß von 1853 bezüglich des Domanialvermögens ge⸗ schaffen haben, ist lediglich ein öffentlich rechtliches und ist auch dadurch nicht zu einem privatrechtlichen geworden, daß es durch Vertrag zwischen dem Landesherrn und den Ständen geregelt ist. Denn auch Nechtsverhältnisse des öffentlichen Nechts können vertragsmäßig normirt werden.“
— Die Frage, ob die Thüringische Eisenbghn— gesellschaft auf Grund des Staatsvertrages vom 19. April i811 von der Zahlung der KLommunalsteuer in Preußen zu befreien ist, welche bereits Gegenstand der Entscheidung Seitens des Reichs⸗Dberhandelsgerichts und des preußischen DOber⸗Tri⸗ bunals gewesen und vom Reiche⸗Oberhandelsgericht bejaht, vom preußischen Ober⸗Tribunal dagegen verneint worden ist, hat von Neuem in einer Klagesache der Thüringer Eisenbahn⸗ hesellschaft wider die Stadtgemeinde Weißenfels (wegen Be⸗ freiung der von dieser Stadtgemeinde der Eisenbahngesellschaft auferlegten Kommunalsteuer für die innerhalb des städtischen Gebiets befindlichen Bahnanlagen) das Reichsgericht, x. Civil⸗ senat, beschästigt, welches sich durch Erkenntniß vom 24. Fe⸗ bruar d. J. der vom preußischen Dber⸗Tribunal gefallten Ent⸗ scheidung angeschlossen und ebenfalls die Befreiung der Eisen⸗ bahngesellschaft von den Kommunalsteuern in Preußen ver⸗ neint hat.
— Der General der Kavallerie, Frhr. von Schlot⸗ heim, kommandirender General des XI. Armee⸗Corps, welcher auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen war, hat sich nach Cassel zurückbegeben.
Anhalt. Dessau, 26. März. (Magdeb. Itg) Das gestern ausgegebene neueste Stück der Gesetzsammlung betrifft die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. In verschiedenen Städten des Landes wurden schon seit einiger Zeit auf Grund ortestatutarischer Bestimmungen Extraabgaben von den sogenannten Wanderlagern zur Stadtkasse erhoben; das neue Gesetz dehnt nun diese Einrichtung unter Fest⸗ setung allgemeiner Normen auf das ganze Land aus. Findet der Vertrieb durch Versteigerung statt, so sollen für den Tag 56 e, geschicht es aus freier Hand, so sollen für die Woche 50 M Ertrasteuer zur Gemeindekasse erlegt werden; daneben bleibt die Staatesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen und die gewöhnliche Gewerbe ⸗Ein kommensteuer bestehen. Der Landtag hatte das Gesetz ohne Debatte ange⸗ nommen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 29. Marz. Wie die „Wiener 3“ meldet, ist der Kronprinz Erzherzog Rudolf nach einer äußerst glücklichen Ueberfabrt gestern wohlbehalten
in Jaffa gelandet und heute in Jerusalem eingetroffen.
— Aus Paris, 29. März, meldet die Wien. Abpst.“: Die Kaiserin von Desterreich ist in bestem Wohlsein heute früh hier eingetroffen und wurde von der österreichisch⸗ unga⸗ rischen Botschaft im Hotel Bristol“ empfangen.
— 30. März. (W. D B.) Erzherzog Karl Lu d⸗ wig ist heute aus St. Petersburg hier wieder eingetroffen.
Großbritannien und Irland. London, 39. März. (W. T. B5 Nach einer amtlichen Meldung aus Simla, vom heutigen Tage, wird Ajub Khan von aufständischen Truppen von Herat und Kandahar und von dem Aimak⸗ stamme in Herat belagert. Gerüchtweise verlautet, Ajub Khan sei zum Gefangenen gemacht worden.
— 31. März. (W. T. B.) Lord Beaconsfield hatte im Laufe des gestrigen Tages mehrere Parorysmen; sein Be⸗ finden war am Abend nicht so gut als am Morgen, so daß der Arzt es für nöothig hielt, während der Nacht bei dem
Kranken zu bleiben.
Der deutsche Sozialdemokrat Most ist gestern verhaftet und die Druckerei der „Freiheit“ polizeilich geschlossen worden. Heute findet das erste Verhör vor dem Polizeirichter statt. Die Anklage lautet auf Aufwiegelung des Volkes eines fremden Staates zur Empörung und Rebellion. Die deutschen Sozialdemokraten beabsichtigen eine Versamm⸗ lung abzuhalten, um gegen die Verhaftung Most's und die Unterdrückung der „Freiheit“ zu protestiren.
Nach einer Meldung aus New eastle, vom 30. d., hat sich der Präsident Krüger mit seiner Begleitung nach dem Trans vaallande zurückbegeben. Man glaubt, daß General Wood im Laufe dieser Woche nach Pretoria gehen werde. — Aus Capetown, vom 30. d, wird gemeldet, daß General Roberts dort eingetroffen sei und die Rückreise nach England angetreten habe.
— (Allg. Corr.) General Wood hat die den Boern zu⸗ gestandenen Friedensbedingungen veröffentlicht. Trans⸗ vaal erkennt danach den Souverän des britischen Reichs als Suze⸗ rän an. Transvaal erlangt vollständige Selbstregierung in inneren Angelegenheiten und überläßt alle Rechte bezüglich ãußerer Angelegenheiten seinem Suzerän. Das Prinzip der Suzerä⸗ nitat schließt das Recht, Reichttruppen durch das Land zu dirigiren, ein. Die Uebertragung der Regierung wird inner⸗ halb sechs Monaten durchgeführt sein. Behufs der Trennung Transvaals von den großen eingeborenen Staaten an seiner östlichen Grenze ist die Kommission bevollmächtigt, die künfti⸗ gen Grenzen nach jener Richtung hin festzustellen. Bis zur endgültigen Annahme des Berichts der Kommissien verbleibt Transvaal unter englischer Regierung, und der britische Resident bleibt in der Hauptstadt Transvaals. Die britische Regierung sichert die Boern vor allen Civilentschädigungsklagen für Hand⸗ lungen, welche begangen wurden, während die Boern unter Waffen standen. Bis zur Gewährung der Selbstregierung wird beiderseits die Frage der Entschädigung für Akte, welche durch die Gebräuche civilisirter Kriegführung nicht gerechtfertigt sind, durch die Kommission entschieden werden, welche auch darüber zu entscheiden hat, welche Akte als „gerechtfertigt“ zu verstehen sind. Dem Uebereinkommen gemäß sollen beider⸗ feits keine Beläfligungen sür während des Krieges begangene Handlungen oder ausgesprochene Meinungen stattfinden. Die Doernführer verpflichten sich, den britischen Behörden behülf⸗ lich zu sein, um diejenigen der Justiz auszuliefern, welche sich Handlungen gegen die Regeln civilisirter Kriegführung haben zu Schulden kommen lassen.
Die „Indische Amtszeitung“ vom 25. d. veröffent⸗ licht das Reue indische Budget. Im Jahre 1879 80 betrugen die Einkünfte 68 485 000. Pfd. Sterl., die Ausgaben 69 668 000 Pfd. Sterl. Es verblieb sonach, einschließlich der Ausgaben für die Grenzeisenbahnen und die Nordbahn in Punjab, ein Defizit von 1183 900 Pfd. Sterl. Die Aus⸗ gaben für den Krieg sind bis Ende von 1830/81 auf 16 695 000 Pfd. Sterl. veranschlagt, und in dem Budget für 1881 82 ist Fürsorge für eine weitere Ausgabe von 2210 000 Pfd. Sterl. auf der Basis getroffen, daß die Näumung des südlichen Afghanistans gegen Ende Mai vollendet? sein werde. Die Nettokosten des afghanischen Krieges sind jetzt mit Ausschluß der 3730 900 Pfd. Sterl. betragenden Ausgaben für die Grenzeisenbahnen auf 15 553 050 Pfd. Sterl. veranschlagt. Für das Finanzjahr 1889351 sind die Einnahmen auf 70 768 0090 Pfd. Sterl., einschließlich der von England beigesteuerten 2 0090 000 Pfd. Sterl., und die Ausgaben auf 77057 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Es verbleibt sonach ein Deficit von 6 269 900 Pfd. Sterl. In den Voranschlag sind 11 665 009 Pfd. Sterl. der Neitakosten des afghanischen Krieges mit eingerechnet, so daß ausschließlich der Kriegsausgaben anstatt des Deficits ein Ueberschuß von 5 396 000 Pfd. Sterl. pro 1880 51 erscheint. Das Budget für 1881/82 veranschlagt die Einkünfte auf 10 981 090 Pfd. Sterl., und die Ausgaben auf 70 126 909 Pfd. Sterl., was einen Ueberschuß von S855 000 Pfd. Sterl. ergiebt. Die Einkünfte umfassen die von der britischen Regierung beigesteuerte Summe von 3 000 000 Pfd. Sterl, und die Ausgaben schließen 2210 000 Pfd. Sterl. für reine Kriegsausgaben und 790000 Pfd. Sterl, für die Grenzeisenbahnen in sich. Ferner um⸗ sassen die Voranschläge der Ausgaben 1500 900 Pfd. Sterl. auf Rechnung des Dunger nothversicherungssonds . nämlich 750 009 Pfd. Sterl. fuͤr Nothbauten und 50009 Pfd. Sterl. zur Jieduttion der Slerlingschuld. Der Finanz Minister Va. ring beabsichtigt im Lause des Finanzjahres 1831 82 17 200090 Pio. Sterl. an England abzusühren und eine indische Anleihe von 3009 000 Pfd. Sterl. auzunehmen. Die Finanzlage Indiens wird als gedeihlich bezeichnet, und Mr. Varing hebt hervor, daß, wenn Indien von der Kriegeschuldenlast befreit ist, keine Ursache mehr für finanzielle Besorgnisse vorhanden sein werde.
Frankreich. Paris, 29. März. (Cöln. Itg.) Der Ministerrath beschloß heute, den Senat um dersiellung des religißsen Unterrichts in dem Gesetz über den Unter richt zu ersuchen. Die Deputirten kammer hat diese Frage in der Schwebe gelassen. — Gambetta empfing. heute den Bürgermeister von Cahors und sagte demselben eine Gastrede bei dem landwirthschaftlichen Kongresse zu. — General Carteret⸗Träcourt, Befehlshaber des JI. Armee⸗ Corp in Amieng, wurde zum Gouverneur von Lyon ernannt. — In der heutigen Sitzung des Pariser Ge⸗ mein derathe wurde das Delret verlesen, wodurch die Tagetzordnung für nichtig erklärt wird, in welcher der Poli⸗ zeipräfekt getadelt wurde, weil er nicht auf die Anfrage über die Sicherheit von Parig antworten wollte. Nach einer langen Berathung nahm der Gemeinderath eine Tagesordnung an, in welcher bedauert wird, daß die Beziehungen des Ge⸗ meinderaths mit dem Polizeipräfekten so schwierig geworden
seien, daß das Wohl von Paris darunter leide, weshalb der Gemeinderath unmöglich eine so beklagenswerthe Lage länger bestehen lassen könne.
Portugal. Lissabon, 30. März. (W. T. B.) Die Kammern haben sich bis zum 30. Mai cr. vertagt.
Italien. Rom, 30. März. (W. T. B.) Der russische Staatsrath Mossoloff ist hier eingetroffen, um die Ver—⸗ handlungen mit dem Vatikan Über die Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Rußland zu führen.
Türkei. Konstantinopel, 29. März. (W. T. B.) Der englische Botschafter Göschen hatte heute eine mehrstündige Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen, Assim Pascha. . —
— 30. März. Dem „Reuterschen Bureau“ wird von hier gemeldet, die Botschafter der Mächte hätten ein Protokoll unterzeichnet, in welchem sie anerkennen, daß die von der Pforte vorgeschlagene Grenzlinie das aufrichtige Verlangen derselben nach Frieden belunde. Die Botschafter erkennen in demselben ferner an, daß die Abtretung von Epirus fast un— möglich sei, und rathen ihren Regierungen, die Annahme der von der Pforte vorgeschlagenen Linie Griechenland anzu— empfehlen.
Rumänien. Bukarest, 30. März. (W. T. B.) Im Senate theilte der Minister des Auswärtigen, Boeresecu, mit, daß die Proklamirung zum Königreiche bei den eurbpäischen Mächten eine gute Aufnahme gefunden habe.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. März. (W. T. B.) Der Papst hat einen eigenhändigen, sehr sympathischen Brief an den Kaiser gerichtet, — Die Krankheit des Staatssekretärs Pobedonostscheff scheint einen bedenklicheren Verlauf zu nehmen. — Die in Aussicht genom⸗ mene Ausstel lung in Moskau wird, wie ursprünglich bestimmt war, im Frühjahre stattfinden.
— 360. März, Abends. (W. T. B.). . Die preußischen und die niederländischen Deputationen, welche an— läßlich der Beisetzungsfeierlichkeiten hier eingetroffen waren, haben heute die Rückreise angetreten. — Groß⸗ fürst Paul Alexandrowitsch ist heute nach dem Aus⸗ lande abgereist.
— 51. März. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ meldet: Ein gestern erlassener Kaiserlicher Ukas befiehlt zur Wiederherstellung vollständiger Sicherheit in der Re⸗ sidenz die Einsetzung eines zeitweiligen Rathes aus gewähl⸗ ten Mitgliedern der gesammten Bevölkerung. Dieser Rath soll dem Stadthauptmann zur Seite stehen und an den Be⸗ rathungen behufs Ergreifung der nothwendigen Maßregeln Theil nehmen. Jeder von den 228 Stadtbezirken wählt einen Vertreter in denfelben. Die erforderlichen Geldmittel werden von der Reichsschatztammer angewiesen.
Danemark. Köpenhagen, 31. März. (W. T. B.) Die gegen die sozialistische Zeitung „Herolden“ er⸗ hobene Anklage stützt sich außer auf Beleidigungen gegen den Kaiser von Rußland auch auf Beleidigungen, welche gegen den Deutschen Kaiser gerichtet waren.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Burcau.
St. Petersburg, Donnerstag, 31. März. Die „Agence Russe“ theilt bezüglich des durch den gestrigen Kaiserlichen Ukas eingesetzten zeitweiligen Raths noch mit: Der Rath, wel⸗ cher bekanntlich aus gewählten Mitgliedern der ganzen Bevöl⸗ kerung der Residenz hervorgehen und dem Stadthauptmann zur Seite stehen solle, werde über jede Maßregel nach Majorität zu be⸗ schließen haben, welche der Stadthauptmann zur Vorlage bringe. Eine solche durch Majorität beschlossene Maßregel werde zur Ausführung gelangen, nachdem sie die Sanktion des Kaisers erhalten hätte. Vorgeschlagene Maßregeln, welche nicht die Majo⸗ rität des Raths erhielten, würden nicht ausgeführt we den. Jeder Hauasbesitzer und selbständige Miether im eigenen Namen solle Wähler und wählbar sein. Diese Kaiserliche Entscheidung sci ein Theil des für das ganze Reich in Aussicht genommenen Planes, dessen Entwurf der verstorbene Kaiser bereits unter⸗ zeichnet hatte. — Dir Stadthauptmann macht bekannt, daß die Wahlen für den Rath bereits heute Nachmittag 3 Uhr statt⸗ finden sollen. : . 1
St. Petersburg, Mittwoch, 39. März. Der Prinz von Wales hat heute Nachmittag die Rückreise nach England angetreten.
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Statistische Nachrichten.
Nach der dem Bundeesrath vorliegenden Zesammenstellun] übtr die Gescäfte des Reichsgerichts im Jabre 1380 waren im Berictejahre in bürgerlichen Rechte streitigkeiten 150 Ve⸗ rufungen, und iwar 420 ordentliche Prozesse. 19 Wechselvrorene, andere Urkundenvrozesse und 13 Ebe⸗ und Entmũndigqungesacben bei dem bächsten Gerschtekof anhängig geworden. Mündliche Ver bandlungen fanden 215 statt (davon 1 in einer schon in früheren Jabren anbängig geworden n Sache), darunter 238 kontradiktori e. Von den ergar genen Urtbeilen lauteten 193 auf Zurũcweisung oder Rerwerfung des Rechlamsttelg, erent. Vestätigung den angefochtenen Ursbeils, auf Aufbebung des letzteren 22 unter Jurückrerweisung der Sache in die frübete Instanj. 29 unter Entscheidung in der Sache selbst. An Pateatsachen waren 11 übersäbrige und 27 neue, zu. sam men II antkänzig, roa denen M (18 Zurch Urtbeil, und zwar 12 durch Bestätigung der angefochtenen Entscheidung) ezledigt warden.
An Sirafsachen waren 161 überjährige und 2885 nene, zu⸗ sammen Jäß anhängig. Davon wurden erledigt: durch Verncht der sonst obne Geilcizbesluß 1018, durch Beschluß, in welchem daz Rechtemsttel är uns lässiz erachtet ist, 482; darch Beschluß welcher die Unzuständigkeit des Reichsgerichts ansspricht, 8; durch Urteil 235, jusammtn 2761; unerledigt Elieben 233. In Re ˖ visiongsa ben fanden 2234 Hauptverhandlungen stait und ergingen cbenforiel Urtbeile; von dlesen lauteten auf Berwer fang der RNeriston öh, auf Juskekung des angefochtenen Urtheile unter Za rũctrerwel · sung der Sache 513, urter Gusscheldung in der Sache selbst 22. Ja Berusungtsachen fanden 2 Daupiver handlungen statt; in Rr enen wurde Tie Berufung verworfen, in der anderen dat angefochtene Urtheil aufgeboben und in der Sache selbst erkannt.
Von Strafsachen, für welche dat Reiche gericht in erster und letzter Jnstanz zuständig ist, waren 7 (neue) anbängig, von denen änrrseplgt blichen. I Kurde darch Zurückneisung Seiten! din Dherheicktanwaltß und (urch Beschluß des Reiche zerichies (durch AuaßerverfolqungseBßung des Angellagten) erledigt.
Aan He s werden in bürgeriscken Rechte streltigkeit n. Strafsa ben und Kornkurtzverfahren sind 608 anbängig gewerden. Davon wurden
120 obne Entscheidung erledigt; 46 wurden durch Entscheidung für begrundet, 431 für unbegründet erklärt; 11 blieben unerledigt. Die Rechts anwaltschaft batte zu bearbeiten: 1 Strafsachen 3533. 2) Die ziplinarsacken 22, 3) Ehrengerichtliche Sachen gegen Rechts anwälte 14. 4 Ehesachen 25, 5) Entmündigungssachen —, 6) Sonstige Civilsacen 4, 7) Beschwerden 80, 8) Anträge auf Ent- scheidung des Rerisionggerichtßz (8. 386 Abs. 2 St V. O.) 109, 9) Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 2), 10) Vor- trage stücke überhaupt 4983. Verhandlungen haben stattgefanden 2776, darunter in Strafsachen 2725.
In 6 Sachen gegen Rechtsanwälte waren 18 Berufungen zu erledigen; 5 klieben unerlediat, 3 erledia⸗ ten fich ohne Uttheil, 10 durch Urtheil (8 beftätigende, 4 ab⸗ ãndernde).
An Berufungen, Revisionen ꝛc., die nach den vor dem 1. Ok ⸗ tober 1879 in Geltung gewesenen Prozeßgesetzen zu behandeln sind, waren 1583 aus den Vorjahren und 4070 aus dem Jahre 1851, zu- sammen 5653 zu erledigen; 1724 blieben unerledigt. An Injarien⸗ und Strafsachen, in denen das Endurtbeil erster Jastanz vor dem 1. Okteber 1879 ergangen ist, lagen 156 vorjährige und 625 neue vor, zusammen 781, von denen nur 28 unerledigt blieben.
Runst, Wissen schaft and Riseratur-
Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland“ von Dr. R. Graf Stillfried ⸗Alcäntara und Professor Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 350 Illustratio nen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann. A. von Werner und vielen Andtren. Vollstaͤndig in 25 Lieferungen (Folio ma') zu je 246 Friedr. Btuckmanns Verlag in München. — Die soeben er⸗ schienene zweite Lieferung dieses neuen vaterländischen Prachtwerks beftätigt in reichem Maße unsere bei Erscheinen der ersten Lieftrung gusgesprochenen Erwartungen. Der von warmem patrio- tischen Geiste durchdrungene Text entrollt, unter steter Berück⸗ sichtigung der kulturhistorischen Momente, ein lÜ(bendiges und treues Bild von dem segensreichen Wirken der ersten hobenzollernschen Kur⸗ fürsten in der Mark Brandenburg, und eine von ersten künstlerischen Kräften berrührende Illustration führt uns in vollendeter Holjschnitt⸗ reproduktion interessante Porträts, Architekturen und bistorische Scenen anschaulich vor die Augen. Zwei reizvoll komponirte Vollrilder, von Prof. L. Braun: „‚Festzug in Berlin unter Joachim II. bei der Mitbelehnung in Preußen‘ und Prof. L. Thiersch: „Ueber⸗ tritt Joachims II. zum Lutherthöm in der Kirche zu Spandau“, schmücken diese zweite Lieferung. Aus der großen Zahl, der Texibilder heben wir hervor: zwei malerische Aasichten des Spandauer Thortz und des 4ltesten. Kurfürsten schlosses zu Berlin von P. Graeb; Albrecht Achilles im Kampfe mit den Nürnbergern von Prof. K. Steffeck (Direktor der Akademie in Königsberg), ein prächtiges Porträt Joachims J. nach einem erst in diesem Jahrhundert von dem Hofmaler Jarwart ent— deckten Originale L. Eranachs, das diesen Meister auf der Höhe seines Schaffens zeigt, ferner treffliche Kompositionen von W. Räuber: Im Hinterhalt‘, und A. Treidler: ‚Kurfürstin Elisabeth nimmt heimlich daz Abendmahl in beiderlei Gestalt' ꝛc. — Das Unternehmen hält sonach in feinem Fortschreiten vollauf, was der Prospekt versprach: ein nationales Prachtwerk im edelsten Sinne des Wortes zu werden, das den großen und erhabenen Stoff in eine Form (leidet, die seiner wahrhaft würdig ist.
— Geschichte von Ost⸗ und Westpreußen. Ven Dr. Karl Lohmeyer, Proressor an der K. Albertus -Unirersität zu Köntge berg. Erste Atibeilung. 2. Auflage. Gotha, Friedr. Andr. Verthes. iss. (y7III u. 295 S.) Preis 3 66 0 26. — Seitdem Ludwig von Baczko und Jobannes Veöigt die rer ßische Previnzial⸗ geschichte nach dem ihnen damals zugänglichen Quellenmaterial aus- fübrlich bebandelt und Heinel einen nicht ganz ungesch ck eg Autzug aus ibren Werken gegeben, ist während der seitdem rerflossenen 40 Jahre auf diesem Gebitte der Geschichte wissenschaftlich so viel und wit solchem Erfolge gearbeitet worden, daß die Geschichte Alt⸗ preußers fast auf allen Punkten ein ganz anderes Anseh nn ge vonnen bat. Um nun diese Resultate der neueren Forschung, die um aröß⸗ ten Theil in einer Unjabl kleinerer Arbeiten zersreut liegen. zu einem größeren Bilde zusammenzufassen und auch weiteren reifen in lesbarer Form zugänglich zu machen, hat Professor Loh merer, dem Fachaenossen längst durch seine vielen Monographien über Preußen als ein gewissenbaster Forscher bekannt, in der oben an = geführten Schrift eine populäre und doch zugleich alle neueren Resul⸗ false geschichtlicher Forschung enthaliende, kurze und xrazise Dar⸗ stellung der Geschichte Ältpreußeng geliefert und dadurch eine schon äangst ge füblte Lücke in unserer geschichtlichen Literatur in genügender Welse ausgefüllt. Lobmevers Werk zerfällt in 2 Abtheilungen; die F. Abtheilung, die fotben bercltz in einer 2. Auflage vorliegt, be- handelt die Geschichte Preußeng unter der Ordengherrstaft bis zum Jahre 1407; die 2. und Schluß n Abtbeilung soll die Darstellung bis jur Erhebung des Heriogthumz Preußen zu einem Königreiche (1701) sortfübren und dabel auch die Geschichte des volnischen Tbeiles von Preußen möglichst anschließend bringen. Hinsichtlich der 1. Ab- tbeilung, deren Darstellung auf der aründlichsten und allseitigsten Kennt⸗ niß der Quellen sowobl, wie der Geschichtsliteratur Preuzeng beruht, berichsen wir namentlich noch Folgendes: In dem eisten Buche, Die Vorgeschle le“ bit zur Ankunst den deutschen Ordens. werden die an- gcblichen Fabrten der Phönizier nach Preußen, die Religion und Sitten der Prujen urd ihre Beüebungin uu den Nachbarländern rur auf Grund möglickst aleich;eitiger Quellen und nach den Ar⸗ keiten der unbefangensten veucren Forscher kebandelt; ebeaso wechtig ist Lie Darstellung der Verfassung Tes Orden siaates und der Kultur. verbaltrssse deg auL einer eigentümlichen Mischung ver hie dener Siämme fich bildenden Volkes (im 2. Buche). Die Velichungen au Polen und Littauen sind jum guten Theile im Anschlusse an die Forsckungen Caro's entwickelt; von aünstigem Einflusse aut die Be- harrlung der bandelsvolitiscen Bejitbaungen, die dem Orden so großen Rubm gebracht baben lim 3 Buche). waren auch die Arbeiten und Quellenpublikationen des Hansischen Geschichte verem g. — Eine kurze Jiserarlsche Ucbersicht der wichtiasten Quellen und sräteren Forschungen soll am Schlusse des ganzen Wertes folgen —
—— Der bistorssche Verein fur Heimatkunde in Frankfurt a. O. hat wiederum Hefte, Heft 13 und 11, seiner Mittbeilungen“ reröffentlicht. Heft 13 entbält das zweite Per eichniß der Münzsammlung des Ver ink, verfa t vem Amte gerichis⸗Rath F. Bardt. Dag erste Verjeichniß wurde im Jahre 1567 in Hest 8 u. 7 der Mittbeilungen. des genannten Vereins aufgestellt. Seildem bat sich aber die Münjsammlung desztlben, namentlich durch Erwerbung der interessanten R ibe der Frank⸗ furter Ünioersitatg ˖ Medaillen, dergestalt vermehrt, daß die Anfertigung eines zweiten Verzeichnisses notbwendig wurde, welche etzt in Heft 13 rorllegt. Diele Beschrelbung schließt sich unter fortlaufenden Num⸗ mern on die Gintbeilung des ersten Ver seichnisseg an und bringt zu demfelben roch elnige erläuternde Bemerkungen. G6 ergiebt sich ubrigen. aug den beiden Verzeichnissen, daß der Frankfurter bistorische Verein bereits im Besitze einer ansebnlicen Müuüntisammlung Ga St )ist. su Ter ich weribrolle und snteressante Stud besinden. Die Samm lung entkält Ḿnjen der Markgrafen aus dem Askanischen und aus dem Baversschen Hause sowie ans der Jet der Dobentolletn, von Jobann CG cero an big auf Se. Majettät Rözoig Rilbelm J., ferner Münien vieler Städte der Mark, endlich Denkmün ren auf. ver scie- dene Prlratpersonen, auf dag Frankfurter Naioeisitãte · Jabilanm von 1796 und auf verschiedere andere Begeben beilen ie Schlachten bei Zotndorf 1758 und bei KRunerdorf 1759, den Tod der Königin Lusse., f. Grunkdsteinleaung des Tenkmalg auf dem Fremberge in Bedli 1818, das 6 jährige Reglerungtz Jub läun des Königg Friedrich Wil belm III. 1832. dag 30 Mlahbrige Jubiläum der CGinführarg der Re⸗ sormalson in die Mark 1839 n. . w.. Im Anbange iu dest 13 wird über cinen Muünjfand in der Ferst bei Lagow im Jahre 874 berlchtet.
Bej weltem wichtiger alß Heft 13 ist Hest 14 der. Mittbeilun gen'. Hest 14 entbalt namlich, wenn allerding nicht eine auegt⸗