Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz empfing um 12 Uhr den Unter⸗Staatssekretär Dr. Busch und Abends 8 Uhr den Reichskanzler Fürsten Bismarck.
Um 5 Uhr folgten die Höchsten Herrschasten der Ein⸗ ladung Ihrer Majestäten zum Diner.
— In der am 238. M. unter, dem Versitze des Staats dem einzelnen Paragraphen zu vergegenwärtigen haben, Die
Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden zunächst eine Vorlage, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen, und ein Antrag, betreffend die Dechargirung der Rechnung der Kasse des Rechnungshofs für 1879Gn8890, den zuständigen Ausschüssen überwiesen, und einige Liquida⸗ lionen über gemeinsame Kosten des Krieges gegen Frankreich nach den Anträgen des J. und VII. Ausschusses sestgesetzt. Es folgte eine Besprechung über die von dem Reichstag zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Naturalleistungen jür die bewaffnete Macht im Frieden, gefaßten Beschlüsse. Die hierauf vorge⸗ nommene zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Ab⸗ änderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher er⸗ gab die Bestätigung der Beschlüsse der ersten Lesung unter Annahme einer von der Königlich sächsischen Regierung vorgeschlagenen Zusatzbestimmung, welche eine Er⸗ mäßigung der Gebühren für Vergleichsabschlüsse bezweckt.
Hierauf erfolgte auf Grund mündlicher Ausschußberichte die Berathung und Beschlußfassung über die behufs Ausführung des Anschlusses der Stadt Altona und der Unterelbe sowie des Anschlusses der Stadt Wandsbeck an das Zollgebiet er— forderlichen Maßnahmen.
Den Schluß machte die Ernennung von Kommissarien
zur Berathung von Vorlagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben.
— In der vorgestrigen (28) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter fort. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, die Gesetzgebung, betreffend die Haftpflicht und den Schadenersatz der Arbeiter beruhe in Deutschland wesentlich auf parlamentarischer Initiative, an welcher seine Partei einen hervorragenden Antheil gehabt habe. So sei das preußische Gesetz von 1869, welches die Schadenersatzpflicht der Eisen⸗ bahnen konstituirt habe und später aufs Reich übergegangen sei, aus einem Antrage der Fortschriltspartei hervorgegangen. Einen Antrag auf Reform Des Haftpflichtgesetzes habe seine Partei lange vor dem Sozialistengesetz eingebracht. Zu, be⸗ dauern sei, daß die Regierung dieser Anregung 3 Jahre lang keine Folge gegeben hahe. Bei Revision des Programms seiner Partei im Jahre 1878 habe dieselbe die Erweiterung der Haftpflicht ausdrücklich in das Programm aufgenommen. Seine Stellung zum vorliegenden Gesetze sei eine zwiefache. Soweit in dem Entwurf eine Erweiterung der Hastpflicht, sei es in Bezug auf den Kreis der Unsälle, oder den der Personen beabsichtigt sei, erachte seine Partei den Entwurf für eine geeignete chu gt lage zu weiteren Verhandlungen. Nicht nachgewiesen scheine ihm die Nothwendigkeit des Versicherungszwanges und öffent— licher Versicherungsanstalten, grundsaͤtzlich verwerfe seine Partei jedes Versicherungsmonopol, die Reichsversicherungs⸗ anstalt und die Beitragsleistung aus Staats⸗, Reichs- oder Kommunalkassen. Für kommissarische Berathung stimme seine Partei, um zu versuchen, ob sich der ihren Bestrebungen ent⸗ sprechende Theil aus dem Gesetze herausschälen lasse. Gelinge es nicht, so werde seine Partei den Entwurf, der unter der Maske der Arbeiterfreundlichkeit auftrete, der aber den Interessen der Arbeiter nachtheilig wirken würde, entschieden ab⸗ lehnen. Die Motive sogten, der Gesetzentwurf sei eine Kon⸗ sequenz des Christenthums. Entweder sage diese Bemerkung etwas Selbstverständliches und Ueberflüssiges oder etwas Falsches. Daß die ganze Staatsentwicklung des Deutschen Reiches die Anschauungen in der Gesetzgebung wesentlich auf der Grundlage des Christenthums beruhten, seinen An⸗ schauungen über Moral und Humanität, die weit über die christliche Religionsgesellschaft hinaus Grundlagen der Zivili⸗ sation geworden seien, das bestreite Niemand. Etwas Anderes sei es aber, wenn man versuche, einen Gesetzentwurf als den spezifischen Ausdruck des Christenthums hinzustellen. Nach seiner Auffassung vom Christenthum sei das Große und Erhabene desselben, im Gegensatz zu anderen Religionen, daß es keine Normativbestimmungen treffen wolle für sittliche Einrichtungen, für Gesetzgebungsfragen, daß es hoch erhaben stehe über den individuellen Verhältnissen des einzelnen Staates und den wechselnden Verhältnissen von Staat und Recht. Er glaube, das Haus habe die Pflicht, diesem ersten Versuche, einen solchen Gesetzentwurf auf christliche Lehre, Glauben und Offenbarung zurückzuführen, entgegenzutreten. Weder das Christenthum noch die Gesetzgebung würde daraus gute Früchte ziehen. Es läge darin die Gefahr, daß das Christenthum und die christ⸗ liche Lehre in den Streit der politischen Parteien hineingezo⸗ gen würde, wohin sie nicht gehörten. Man könne ein guter Christ sein und diesen Gesetzentwurf doch herzlich schlecht finden, und wiederum ein schlechter Christ könne ein Freund des Gesetzes sein. Schon bei Berathung des Haftpflichtgesetzes habe seine Partei die juridischen Unterscheidu gen zwischen Schuld und Nichtschuld, höherer Gewalt u. s. w. als nicht zutreffend auf die thatsaächlichen Verhältnisse bezeichnet. Seine Partei habe den Standpunkt von Schuld oder Nicht⸗ schuld des Arbeitgebers schon früher nicht getheilt. Früher schon habe ein Antrag seines Freundes Schulze⸗Delitzsch all—⸗ gemeine Haftpflicht der Arbeitgeber verlangt. Damals sei der Abg. Stumm dem entgegengetreten, weil darin eine Aufforde⸗ rung zum Leichtsinn des Arbeiters liege. Daß die Haftpflicht erst vier Wochen nach dem Unfall eintreten solle, könne er auch nicht billigen. Er halte dafür, daß die Bestimmung blos zur Vereinfachung des bureaukratischen Sy lems in die Vor⸗ lage gekommen sei.
pflichtungen zu vermeiden.
Seine Partei wolle die Ausdehnung der Ersatzpflicht auf möglichsi weite Kreise des Großbetriebes. Die der Ersatzvflicht sei kein Akt der Wohlthätigkeit Seitens des Großbetriebes. bringe, Ersatz zu leisten, sei der Inhaber und Leiter des Ge⸗ schästsbetriebes verpflichtet, es entspreche auch seinem eigenen Interesse. Nur auf diese Weise vermöchten sich auch die ge⸗
fährlicheren Betriebe einen guten Arbeiterstamm zu erhalten.
Dieses eigene Interesse zwinge auch jetzt schon die Arbeitgeber,
weit über die Rechtspflicht hinaus für den Schadenersatz
aufzukommen. Ob die Landwirthschaft in größerem Umfange in dieses Gesetz aufgenommen werden solle oder nicht, diese Frage unterliege nicht
Entscheidung. Die ländlichen Arbeiter müßten hinein und die
Konkurrenz werde die Landwirthschast zwingen, sellst hierher
zu kommen und die Ausdehnung des Gesetzes zu beantragen. Die Klagen der Landwirthschaft über die Entziehung von Arbeitskräften durch die Großindustrie seien ja jetzt zwar nicht mehr so lebhaft als früher, weil die letztere darnieder liege, aber die Konkurrenz werde wieder sehr scharf aufwachen
der Großindustrie Vortheil schaffe, werde in Folge dessen der Arbeiter vom Lande in die Stadt ziehen, wenn ihm nicht in den ländlichen Verhältnissen dasselbe geboten werde. Man könne sagen, der landwirthschaftliche Betrieb sei gefährlicher als die Industrie. Er habe hier eine Statistik von os land⸗ wirthschaftlichen Unfällen, davon kämen allein 110 auf die Behandlung von Thieren und den Fuhrwerksbetrieb, 48 durch Stuͤrz von Böden, Scheunen, Dielen und 61 durch die Be⸗ dienung von landwirthschaftlichen Maschinen. Auch im Volks— wirthschaftsrath habe sich der engere Ausschuß für Hereinzie⸗ hung der ländlichen Arbeiter ausgesprochen.
(Schluß in der Ersten Beilage.)
— In der heutigen (29) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, wurde die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversiche⸗ rung der Arbeiter, fortgesetzt. Zunächst nahm der Koni—⸗ missar des Bundesraths Geheime Ober⸗-Regierungs⸗-Rath Lohmann das Wort und widerlegte unter Anführung eines reichen ,, die Behauptungen der Abgg. Richter und Dr. Bamberger über die Ausdehnung der privaten Unfallver⸗ sicherung (die näheren Ausführungen des Redners waren auf der Journalistentribüne schwer zu verstehen). Redner wies nach, daß nur eine Zwangsversicherung und deren Centralisation im Reiche die Zwecke der Unfallversicherung der Arbeiter zu er⸗ füllen im Stande sei. Man dürfe sich darüber nicht beschweren, daß der Gesetzentwurf bestimme, daß die Feststellung der Prämien⸗ sätze und der Gefahrenklassen dem Bundesrathe überlassen bleibe, denn die Formulirung dieser rein technischen Vor⸗ schriften sei nicht für eine gesetzgebende Körperschaft, sondern lediglich für die Verwaltungsbehörden geeignet. Der Abg. Dr. Gneist wies darauf hin, daß die Vorlage lediglich die Tendenz habe, die Industriefälle aus döem Gebiet der allgemeinen Armenpflege heraus zuziehen und des Mehr an Kosten den bethei— ligten , zur Last zu legen. In der That könne auch eine weitere Hinaufschraubung der Armenlasten der Kommunen ohne Schädigung der letzteren selber nicht er⸗ folgen. Dieser Erwägung sei auch das Hanachäichtgesetz ent⸗ sprungen, das sich indessen nicht als ausren end erwiesen habe, trotz des unverkennbaren Fortschritts, den es dem srüheren Rechtszustande gegenüber bezeichnet habe. Die Hauptfehler jenes, Gesetzes und des ihm zu Grunde liegenden Prinzips beständen erstens in der Unmöglichkeit, die privatrechtliche Haftung auf völlig unverschuldete Unfälle auszudehnen und sodann darin, daß die Versicherung gegen Unfälle in das freie Ermessen des der Gefahr ausgesetzten Arbeiters gestellt sei. Redner betonte die Nothwendig⸗ keit der Zwangsversicherung und führte aus, daß für dieses Prinzip Privatversicherungsgesellschaften nicht ge⸗ eignet seien. (Der Reichskanzler Fürst von Bismarck betrat den Saal.) Redner erklärte sich für die vorge⸗ schlagene Schaffung einer Reichsversicherungsanstalt, hielt aber neben den konkurrirenden Fortbestand von Privatgesell⸗ schaften für unerläßlich, und bezeichnete es schließlich als einen Irrthum, wenn man meine, daß mit dieser Vorlage der Staat eine ganz neue Bahn betreten habe: im Gegentheil sei der Entwurf ein Ausfluß der Humanität und Religion, in deren Durchführung der Hauptzweck des Staats schon seit Jahrhunderten bestehe. Redner trat dem von dem Abg. Stumm gestellten Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 23 Mitgliedern bei. Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Bebel das Wort.
— Bei der Berechnung des neuen Dien stein kommens eines wieder beschäftigten Pensionärs zum Zwecke der Ausführung der Vorschriften des §. 27 Nr. 2 und des §. 29 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 ist bisher der Werth der demselben in seiner neuen Stellung gewährten
welche gemäß der Allerhöchsten Ordre vom 6. Juni 1868 für
entrichten sind. Nach einer Cirkularverfügung des Finanz— Ministers und des Ministers des Innern vom 16. v. Mts.
die pensionirten Civilbeamten des Reichs, die früheren Offiziere
preußischen Staate dienste oder im Reichs dienste wieder beschäftigten preußischen Pensionärs, welchem in irgend einer Form, sei es als tarismäßiger Wohnungsgeldzuschuß, als Dien stwohnung oder Miethsentschädigung eine Wohnungskompetenz eingeräumt ist, allgemein der tarifmäßige Satz des Wohnungsgeldzuschusses
sprechende Werth zu Grunde zu legen. Belleidet der Beamte eine etatsmäßige Stelle nicht, so ist der Betrag des tarifmäßigen Wohnungsgeldzuschusses der
1. etatemäßigen Beamtenstelle zur Berechnung zu ziehen.
Thatsächlich sei die Behandlung der Ver⸗ letzung in den ersien Tagen die wichtigste, und die Arbeit⸗ geber sorgten jetzt dafür, schon um die späteren schweren Ver⸗ Ueberdaupt sei es nicht logisch,“ daß der Staal die Unfallversicherung übernehme: daß müsse das wird.
Gewerbe, durch dessen Eigenthümlichkeit der Unfall entstehe!
lebernahme
Für Unfälle, die der Geschastsbetrieb mit sich
anzurechnenden Betrages bereits stattgefunden hat, soll eine
anderweitige Normirung des Werths der Dienstwohnung nach
vorstehenden Grundsätzen nur eintreten, wenn und insoweit dem Inhaber eine Diensteinkommens⸗Verbesserung zu Theil
— — Ueber die Frage, nach welchen Grundsätzen zur Zeit der Reinertrag des Cöoln⸗Mindener Eisenbahnunter⸗
nehmens behufs Heranziehung desselben zu den Gemeinde⸗
abgaben zu berechnen und auf die steuerberechtigten Ge⸗
meinden zu vertheilen sei, nd in verschiedenen Orten Zweifel entstanden. Zur Veseitigung derselben haben der Minister
des Innern und der Finanz⸗Minister durch Cirkularerlaß
vom 12. Februar d. Is. darauf aufmerksam gemacht, daß
und soweit dann eine andere Gesetzgebung dem Arbeiter
nach der Vorschrift im 8. 8 bezw. 5. 9 der Gesetze vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 über den Erwerb verschiedener Eisenbahnen für den Staat bis zu einer ander⸗
weiten gesetzlichen Regelung der Kommunalbesteuerung die
Ale bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung der freien der Privateisenhahnen zur Zahlung von Gemeindeabgaben auf die in das Eigenthum des Staats übergegangenen Privat⸗
Herren, die für diese Interesse hätten, würden sich dies bei bahnen auch ferner in gleicher Weise in Anwendung kommen
sollen. Demgemäß sind bis zum Erlaß eines Gemeinde⸗ abgabengesetzes die in den Gesetzen vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 bezeichneten Eisenbahnunternehmungen bezüglich der Zahlung von Gemeindeabgaben auch ferner in der Weise zu behandeln, als ob dieselben noch Privatbahnen wären und lediglich hinsichtlich ihrer Verwaltung einer Königlichen Direktion unterstellt worden seien. Nach diesem Grundsatze ist der Reinertrag der betreffenden Eisenbahn⸗ unternehmungen zum Zweck der Kommunalbesteuerung derselben ohne Rücksichh auf die durch die Ver— staatlichung faktisch eingetretenen Veränderungen in fingirter Weise zu berechnen und bei der nach Maßgabe des Reskripts vom 25. September 1856 zu bewirkenden Vertheilung auf die einzelnen steuerberechtigten Gemeinden zum Grunde zu legen. Wegen der Aufstellung der bezüalichen Berechnung sind die betreffenden Königlichen Sisenbahndirektionen Seitens des
, der öffentlichen Arbeiten mit Anweisung versehen worden.
— Nach Allerhöchster Bestimmung haben die Seitens Preußens zum 1. April d. J neu aufzustel lenden acht Fnfanterie-Regimenter, neben den allgemein vor— geschriebenen preußischen Uniforms⸗-Abzeichen, die Waffenröcke mit rothen Schulterklappen und hellblauem Vorstoß an den Aermelpatten zu tragen.
— Der Chef der Admiralität, Staats-⸗Minister von Stosch, ist von der kürzlich unternommenen Inspizirungsreise nach Wilhelmshaven und Kiel wieder hierher zurückgekehrt.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich Poctugiesischen Hofe, von Pirch, hat einen, ihm Allerhöchst bewilligten Üͤrlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Lissabon
fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations— Sekretär von Kleist.
— Der Bevollmächtig'e zum Bundesrath, Großherzoglich 6 Ministerial-Rath Müller ist nach Darmstadt ab— gereist.
Wiesbaden, 31. März. Nachdem am Schlusse der vertraulichen Sitzung vom 25. d. M., in welcher die Wahl eines neuen Landesdirektors vorgenommen worden war, eine kurze öffentliche Sitzung lediglich behufs Vertheilung der Ein⸗ gänge an die Kommissionen abgehalten worden war, fand heute die 5. öffentliche Sitzung des Kommunal-Landtags statt. Nach Verlesung der Protokolle der 4 und 5. 5 wurde ein Antrag des Abg. Körner auf Beibehaltung des Nassaui⸗ schen Stockbuchs schriftlich gestellt, dessen Dringlichkeit aner— kannt und die Inbetrachtnahme beschlo fen Derselbe wurde der Eingabenkommission überwiesen. 8, ntrag des Hrn. Sennecke ward der ElrHäbentemhfssis nien z esen. Demnächst
wurde von der Finanztommission über die Vorlage des stän⸗
dischen Verwaltungsausschusses in Betreff der Vergrößerung der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg referirt und hierauf dem ständischen Ausschusse die Ermächtigung ertheilt, die nach dem Urtheile des Direktors Häuser nothwendigsten Bauten ausführen zu lassen. Auf Bericht derselben Kommission hin⸗ sichtlich der Bewilligung einer Beihülfe für die Baugewerbe⸗ schule zu Idstein pro 1881382 wurde der ständische Aueschuß ermächtigt, den bisherigen Zuschuß von 2100 6 um 1209 46 jährlich zu erhöhen. Hinsichtlich der Vorlage des ständischen Verwaltungsausschusses, die Erhöhung der Diäten und Reise⸗ kosten der ständischen Wegebau⸗Inspektoren betreffend, ward auf Bericht der Finanzkommission eine Erhöhung weschlossen. Ein Antrag der Gemeinden Miehlen und Pohl um Gewährung einer Unterstützung wegen des durch den Sturm entstandenen Schadens wurde auf Bericht der Eingabenkommission durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. In Folge des Be— richts derselben Kommission wurde auf einen Antrag auf Ge⸗ währung einer Entschädigung für ein getödtetes rotzkrankes Pferd zur Tagesordnung übergegangen. Die Prüfung der Neuwahlen zum Kommunal Landtag ergab, daß dieselben nicht zu beanstanden sind. Sodann referirte die Eingaben⸗ kommission über ein Gesuch der Chaussee⸗Ausseherwittwe Zanger zu Limburg um Bewilligung einer Pension.
. 3nd ö Dienstwohnung nach den Prozentsätzen bestimmt worden, bem Ausschusse zur Prüfung ꝛc. ükerwiesen; ein JRefuregesuch die Ueberlassung von Dienstwohnungen an Staatsbeamte zu
2 Angehörigen der Unterklassen der Armee getroffenen An⸗ ordnun r en Dienstei eines im = .. . ⸗
g. der Berechnung des neuen Dienstein kommens eines im Weges auf kommunalständische Kosten übernommen werde, wenn
ständig
der ihm verliehenen neuen Stelle als der dieser Kompetenz im Sinne der obengedachten gesetzlichen Bestimmungen ent⸗ ber Chausseen und bffentiichen Wege des Kommunal ver.
In denjenigen Fällen indeß, in denen eine Regelung des
Dasselbe wurde der Königlichen Regierung zur Verücksichtigung, ein Gesuch der Gemeinde Arfurt um Bewilligung eines ein⸗ maligen Zuschusses zur Bestreitung der laufenden Ausgaben
wegen Erhöhung seiner Brandentschädigung resp. Erbauung seines Hauses auf einer anderen Sielle in Betreff des ersten Theiles angenommen, in Betreff des zweiten dagegen ab
ist bahehen in' Zukunst, in? ebereis stimmung mit einer für gelehnt,
Hierauf referirte die Wegebaukommission 1) in Betreff der Unterhaltung des Weges von Weyer nach Oberbrechen. Der Kommunal⸗Landtag beschloß, daß die Unterhaltung des
der Ausbau der Straße bis nach Weger voll⸗ fertig und von Weyer nach Münster sicher ge⸗ stellt ist. 2) In Betreff der Anlagen von Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung zwischen Hadamar und Wester⸗
burg sowie von Westerburg nach Altenkirchen wurde be⸗ schlossen: a. für die vorbezeichneten Bahnen die Mitbenutzung
bandes, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet,
unentgeltlich und ohne besondere Entschädigu ng für die Dauer
des Bestehens und Betriebes der Bahnen zu gestatten, und b. als Zuschuß zu den Grunderwerbskosten aus dem Chaussee⸗ baufond 50 0906 s½ zu bewilligen, e. die Zuschüsse auf die Strecken Hachenburg⸗Altenkirchen und Hadamar⸗Westerburg im Verhälmnisse der veranschlagten Beträge der Grunderwerbs⸗ kosten in den vormals nassauischen Gemarkungen auf beiden Strecken zu vertheilen, 4. die Vertheilung an die einzelnen Gemeinden aber dem ständischen Verwaltungsausschusse nach Ermittelung ihrer Bedürftigkeit zu überlassen, e. zu dem⸗ selben Zwecke und unter derselven Vertheilungeart außer den unter b. bezeicheten Summen aus andern bei Festsetzung des Finanzetats näher zu bestimmenden kommunalständischen Mitteln eine weitere Beihülfe, jedoch nicht mehr als big zu weiteren 460 009 S zu bewilligen. 3) Ein Gesuch um Ueberlassung eines Chausseeböschungestreifens wurde 7 Dis kussion ce nehmigt. 4) Sodann reserirte die Kommission über das Ge- such der Geinesnden Lorch und Aßmannghausen, Lorchhausen
) Ein Gesuch einiger Einwohner von Wellmich um Erbauung
und Caub um Bewilligung der Mittel zu den Vorarbeiten der Chaussirung des Leinpfades von Rüdesheim nach Lahnstein. Der Kommunal-Landtag beschloß nach einer sehr aus⸗ führlichen Darlegung des Landesdirektors über die Wege⸗ bauverhältnisse des Bezirks zur Tagesordnung überzugehen.
eines Wegs nach Dahlheim wurde an den Landesdirektor zur Vorbereitung abgegeben. Schließlich wurden auf Bericht der Rechnungs-Prüfungs⸗ kommission die Jahresrechnungen pro 1879 80 dechargirt. Nach Erledigung der Tagesordnung wurde noch ein Be⸗ richt der Finanzkommission wegen Anstellung eines weiteren ständischen Oberbeamten vorgetragen und dem Antrage der⸗
selben gemäß beschlossen, für die gegenwartige Session von der
Anstellüng eines Oberbeamten abzusehen und dem ständischen Ausschusse zu überlassen, später Vorschläge darüber zu machen.
Württemberg. Stuttgart, 1 April. Der „St.Anz. f. W.“ meldet: Die Eröffnung der Landesgewerbe⸗ Russtellung ist nunmer definitiv vom Exekutivausschuß auf
tungen betrifft, der Wahl eines früheren Datums durchaus nichts im Wege gestanden; allein mit Rücksicht auf die Aus— steller wollte man den Zeitpunkt, soweit es thunlich schien, hinausrücken, um dann aber auch an dem einmal bestimmten Termin unter allen Umständen festzuhalten. — Weiter be⸗ richtet dasselbe Blatt: Der Anregung von Kunstgewerbefreunden und Vereinsmitgliedern folgend, wird der württembergische Kunstgewerbeverein am 1. Mai d. J. in den ihm miethweise kberlaffenen Sälen des Königsbaus die schon seit längerer Zeit projeftirte permanente kunstgewerbliche Aus stel⸗ lung“ eröffnen, zu deren Beschickung er in den nächsten Tagen in Cirkularen einladet. Indem der Verein den ver— schiedenen Zweigen seiner Thätigkeit diesen neuen hinzufügt, glaubt derselbe erst hierdurch den bei seiner Gründung ins Kuge gefaßten Zweck der Förderung und Vervollkommnung des Kunstgewerbes vollständig erreichen zu können. Das leb⸗ hafte Interesse, welches die früheren periodischen Ausstellungen bes Vereins gefunden haben, lerechtigt zu der Annahme, daß das neue Unternehmen zu einem Anziehungepunkte für Ein— heimische und Fremde, namentlich auch wahrend der Dauer Jer Landesgewerbeausstellung, sich gestalten wird.
Baden,. Karlsruhe, 2. April. (K. 3) . Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin, sowie die Prinzessin Victoria haben sich gestern Abend von Berlin zunächst nach Weimar zum Besuche der Großherzoglich sächsischen Familie begeben und gedenken heute daselbst zu verbleiben. Die Großherzogin und die Prinzessin Victoria treten in der bevorstehenden Nacht die Rückreise nach Karlsruhe an, wo dieselben morgen eintreffen werden. Der Großherzog reist gleichzeitig von Weimar ab, begiebt sich aber nach Oldenburg, um dort einen Tag im Kreise der Großherzoglich olden⸗ burgischen Familie zu verweilen.
Hessen. Darmstadt, 2. April. (D. Ztg.) Der Prinz Alexander ist gestern Abend aus St. Petersburg wieder hier eingetroffen. . berg ist von Berlin aus direkt nach Bonn zurückgereist.
—
Oesterreich ! ungarn. Wien, 1. April. Die „Poli⸗ rische Correspondenz“ schreibt: „Dem Vernehmen nach sind nunmehr die Vorberathungen, betreffend die Schaffung eines Wehrgesetzes für Bosnien zwischen den betheiligten Ministerien dem Abschlusse nahe, und die : iese Gesetzes dürfte in kürzester Zeit zu erwarten sein. Die in letzter Zeit von verschiedenen Journalen über die Höhe des
auszuhebenden Rekrutenkontingentes gebrachten Mittheilungen
waren vollständig unrichtig; es handelt sich nämlich nur um die Assentirung von so viel Rekruten, als zur Ausstellung einer Infanterie⸗Instruktiongabtheilung von 400 Mann und für ein Traincorps in der Stärke von einigen hundert Mann ersorderlich sind. Das letztere soll die Vestimmung haben, den im Skkupationsgebiete stehenden Trainabtheilungen zu⸗ getheilt zu werden, um auf diese Weise den Ersatz für die noch atio dienenden Reservisten, welche sodann nach Hause entlassen werden, zu erhalten.“
2. April. (W. T. B.) Das Abgeordneten haus berieth
heute das Gesetz, betreffend die Emission von 50 Millionen sünf⸗ prozentiger Papierrente, beschloß nach einer den Gesetz⸗ entwurf 'rechtsertigenden Rede des Finanz-Ministers auf Die
Spezialberathung der Vorlage einzugehen und genehmigte das
Gesetz hierauf in der vom Ausschuß beantragten Fassung. Pest, J. April. In Betreff der vom Minister des In⸗
nern angeordneten Konskription der Oberhausmitglieder « Folgendes mit: Die letzte systematische Zu⸗
theilt „Orß. Ert.“ t ̃ sammenschreibung der zur Einberufung in das Oberhaus Berech⸗ tigten fand im Jahre 1872 statt die Namenliste wurde seit⸗ her in der Prästdialkanzlei des Oberhauses und im Ministe⸗ rium des Innern in Evidenz gehalten; die Namen Derjeni⸗ gen, die sich seither gemeldet haben, wurden, wenn die An⸗ sprüche begründet waren, aufgenommen, die der Verstorbenen, wenn eine Anzeige ersolgte, gestrichen Im Jahre 1878 wur⸗ den die Obergespäne vom Minister des Innern amtlich ange⸗
wiesen, die Namen der auf ihrem Verwaltungsgebiete ver⸗
storbenen Oberhauemitglieder . ꝛ * all dieser Verfügungen sind, besonders im verflossenen Jahre, zahlreiche Reklamationen und. Veschwerden von solchen Gberhausmitgliedern bei dem Präsidium eingelaufen,
pünktlich anzumelden. Trotz
die entweder, weil sie inzwischen großjährig geworden oder
weil irgend ein Hinderniß beseitigt wurde, hätten einberufen werden sollen, was aber nicht geschah. In F Reklamationen hat das Oberhaus eine Zuschrift an den Minister des Innern gerichtet, dergemäß dann der Minister
die Konstription der Gberhausmitglieder anordnete. — Die
neuen Konsumsteuern treten mit dem heutigen Tage ins Leben, nicht ohne in letzter Stunde von Seiten des Finanz ·
Ministers hinsichtlich einer seiner wesentlichsten Bestimmungen eine Interpretation erhalten zu haben, mit welcher den Be⸗ schwerden des Kolonialwaarenhandels in der Provinj; wesent⸗ lich Abhülse geworden ist. Durch diese Ministerialverordnung ist in den Gemeinden, in welchen die Steuer pauschalirt wird, dem Kaufmanne der Verkehr erleichtert; es entfällt im Sinne der Perordnung die Möglichkeit der doppelten. Be- steuerung, denn der Kaufmann wird von dem Steuerpauschale den Betrag in Abzug bringen können, welcher auf jenen Theil seines Waarenlagers entfiele, der im Verlaufe des Jahree an solche 14 — abgesetz wurde, die ihrerseits für den Ver—⸗ brauch der Konsumsieuer⸗Artikel vauschalirt sind.
Jeihe die Gesetzentwürfe über die Katasterregelung und über die Steuerfreiheit der entwässerten Territorien verhandelt wüuürden. Außerdem sollen, wenn es die Zeit erlaubt, die
geren Gesetzentwürfe . ; Sitzung vor den Feiertagen nächsten Mittwoch, aber Freitag abgehalten
Jeit der Wahlen betreffe, hierüber lasse sich jetzt noch keine be⸗ slimmte Antwort ertheilen. Vor Schluß des Neichstages halte
Lua'nlhdrn, Ken! g Mal, fessgesezt worden. Cs hätte; war- was zuschließenden Handelsvertrag und über die Konversion der
die von der Ausstellungsleitung selbst zu treffenden Vorberei⸗
(W. T. B.) Das Befinden Lord Beaconsfields hat sich
Der Prinz Heinrich von Batten-⸗
Publikation dieses
Folge dieser
— In der heutigen Konferenz der liberalen Partei des Reichstages entwickelte Minister⸗Präsident von Tisza das Arbeitsprogramm des Reichstages. Er bemerkte, er halte es für wünschenswerth, daß vor den Feiertagen in erster
vom Finanzausschusse bereits durchberathen
geringfügi⸗ erledigt werden
wonach die letzte spätestens werden könnte. Die Reichs tagsferien würden bis 25. April dauern, für welchen Tag die Verhandlung des Besetzentwurfes über das Expropriationsverfahren auf die Tagesordnung gestellt werden könnte. Was den Schluß dieser Reichstagsperiode und die
es die Regierung für nothwendig, daß die Gesetzentwürfe über die Budapest-Semliner Bahn, über den mit Deutschland ab⸗
ungarischen Goldrente erledigt würden. Bezüglich des Schlusses der laufenden Reichstagsperlode sei übrigens auch jener wich⸗ tige Umstand maßgebend, daß, wie er der Konferenz mit Freude anzeigen könne, die Hochzeit des Kronprinzen Erz— herzogs Rudolf für den 10. Mai anberaumt worden sei, an welchem Tage diese in Wien stattfinden werde.
Belgien. Brüssel, 2. April. (Cöln. Ztg.) Der „Moniteur“ meldet heute an der Spitze seines nichtamtlichen Theiles, daß die Vermählung der Prinzessin Ste⸗ phanie mit dem Erzherzog Rudolf auf den 10. Mai d. J. anberaumt worden ist.
Großbritannien und Irland. London, 3. April. im Laufe des gestrigen Tages etwas gebessert. Derselbe konnte einige Nahrung zu sich nehmen und hatte einige Stunden ruhigen Schlafs.
Dublin? 4. April. (WB. T. B) In Clocher (Graf⸗ schaft Mayo) fand am vergangenen Sonnabend zwischen der Polizei und der Bevölkerung ein Zu sammenstoß statt, wobei die Polizei von der Feuerwaffe Gebrauch machte. Drei Personen wurden getödtet, 32 andere verwundet; unter Letzteren befinden sich 4 Schwerverwundte.
Frankreich. Paris, 2. April. (W. T. B) Nach einer hier eingegangenen Meldung aus Algier sind vier Eingeborene von der Mission des Obersten Platters, der für den Bau der durch die Sahara projektirten Bahn Aufnahmen machte, am 28. März mit der. Meldung nach Ouregla gekommen, die Mission sei fast vollständig vernichtet worden. Sie erzählten, die Mission sei vier Tagereisen von Haiirer im Süden von Assimu überfallen worden, Oberst Platters und die sämmtlichen Mitglieder der Mis⸗ sion seien getödtet. Einem Mitgliede Namens Dia⸗ nous und einem Unteroffizier Namens Pobeguin mit 63 Mann gelang es zu entkommen. Sie schlossen sich den Touaregs von Hoggar an, welche versicherten, daß sie an dem Blutbade nicht theilgenommen hätten. Diese boten den Flüchtigen Datteln an, die aber vergistet waren. In Folge dessen starben Dianous und 28 Mann, Pobeguin mit 30 Mann setzten auf dem Rückzuge den Kampf fort, wurden aber vier Tagereisen südlich von Messeguem eingeschlossen. Die vier Eingeborenen, welche mit dieser Meldung in Ouregla ankamen, sind von Pobeguin gesandt worden. Es wurde unverzüglich Hülfe geschickt, aber es ist wenig Hoffnung vorhanden, die 30 Ueberlebenden zu retten, da sie in dem Moment, wo sie umzingelt wurden, nur noch wenig Lebensmittel und Munition besaßen. J . . „Journal des Debats“ bespricht die jüngsten Srelgznisfse an der tunesischen Grenze und die Er= mordung der Mitglieder der Mission des Obersten Platters und sagt: diese Ereignisse bewiesen, daß eine unerschrockene und energische Politik nöthig sei, um den sranzösischen Einfluß in diesen Algerien benachbarten Gegenden aufrechtzuerhalten. In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß Leon Renault in der nächsten Woche in der Deputirtenkammer eine Inter⸗ pellation betreffend Tunis einbringen werde. In der Deputirten kammer gelangte heute die Zoll⸗
ten seinen Dank aus, daß der Kaiser von Rußland diesen versöhnlichen Schritt unternommen habe.
Griechenland. Athen, 27. März. (Wien. 3.) Nach mehreren fruchtlosen Bemühungen, die Sitzungen der Kam⸗ mer bis zum regelmäßigen Sch'usse der Session (4.21. April) fortzusetzen, mußte der Präsident endlich die Session für ge⸗ schlossen erklären. Da nun eine Reihe wichtiger Gesetzentwürfe über die Tabaksteuer, die Salinenpachtung, die Eisenbahnen, das Anlehen von 120 Mill., die Abtretung der olymnischen Doubletten an Deutschland ꝛc., entweder ganz oder zum Theile unerledigt geblieben ist, wird die Kammer gleich nach dem
g. April zu einer außerordentlichen Session einberufen werden.
Türkei. Aus St. Petersburg, 3. April, meldet, W. T. B.“ In Bezug auf die angebli Le Ablehnung der in Konstan—⸗ tinopel vorgeschlagenen Grenzlinie durch Griechenland bemerkt die „Agence Russe“, die griechische Regierung habe die Vorschläge der Mächte nicht ablehnen können, weil die— selben ihr noch gar nicht mitgetheilt seien. Das Einvernehmen der Regierungen sei auch ein so vollständiges, daß man für die Annahme der Vorschläge in Athen so gut wie in Konstan— tinopel einen Druck ausüben könne.
— Aus London, 4. April, meldet das genannte Bureau: Dem „Standard“ zufolge wurde am Sonnabend vom Ministerrathe die Frage berathen, wie die Annahme des türki⸗ schen Vorschlags der griechischen Regierung notifizirt wer—⸗ den solle. Der Ministerrath habe den nämlichen Beschluß wie die übrigen Mächte gefaßt, der griechischen Regierung werde daher — voraussichtlich im Laufe dieser Woche — ein interalenations Dokument überreicht werden, welches die Bedeutung einer identischen Note habe.
Rumänien. Bukarest, 2. April. (W. T. B.) Die Kammer hat die Regierungsvorlage über Konver⸗ tirung eines Theiles der Staatsschuld, unter erheb— lichen Abänderungen in einzelnen Nebenpunkten, mit 62 gegen 17 Stimmen angenommen. England hat der Regierung die Anerkennung des Königreichs Rumänien angezeigt. — Der aus der Initiative mehrerer Senatoren hervor⸗ gegangene, gestern im Senate eingebrachte Gesetzent wurf enthält als hauptsächlichste Bestimmung, daß jeder in Rumänien ansässige oder wohnende Ausländer, der durch sein Verhalten die Sicherheit des Staates im Innern oder nach Außen kompromittiren, die öffentliche Ordnung siören oder an Handlungen theilnehmen sollte, deren Tendenz auf den Umstuͤrz der sozialen Ordnung des Landes oder eines auswärtigen Staates gerichtet ist, durch ein einfaches Dekret oder eine ministerielle Verfügung von den Lokalbehörden aus⸗ gewiesen, oder in einem anderen Orte internirt werden kann. Die Übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die Regelung von Detailfragen,
— 3. April. Die hier befindlichen fremden Kolonien haben dem Könige und der Königin aus Anlaß der Er⸗ hebung Rumäniens zum Königreich ebenfalls ihre Huldi⸗ gun gen dargebracht. Die sehr zahlreiche Deputation der ssraelitischen Gemeinde führte die heiligen Tafeln mit sich; nach derselben erschienen Deputationen der griechischen und der deutschen Kolonie. Gestern wurde eine Deputation der italienischen Kolonie und der italienischen Arbeiter empfangen, denen heute eine Deputation der ungarischen und morgen eine Deputation der österreichischen Kolonie folgen werden. Der König und die Königin beantworteten die Ansprachen der Deputationen in leutseligster Weise.
Bulgarien. Sofia, 1. Ayril. (W. „Pr.“ Hier wurde ein Zweigverein der Nihilisten, an dem auch ein höherer Beamter des Ministeriums des Innern betheiligt ist, entdeckt. Der Verein hatte eine Schrift verfaßt und vertheilt, in welcher gesagt wird, daß Czar Alexander II, den Tod ver⸗ dient habe. Die eingesetzte Kommission hat bereits die Unter⸗ suchung begonnen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. April. (W. T. B.) Der Empfang der Mitglieder des dem Stadt⸗ hauptmanne beigegebenen Beiraths durch den Kaiser, welcher auf heute anberaumt war, wird erst morgen stattfinden. — Der auf den 7. d. M. festgesetzte Brginn des Prozesses gegen die an dem Attentat vom 13. v. M. Betheiligten wird,
tarifvorlage zur Verathung. Die auf Grund einer Ver ständigung mit dem Senate beantragten Zollsätze, darunter 4 Fre. 560 Cts. für gesalzenes Fleisch und 4 Fre. 50 Cts. für Weine jeder Art, wurden genehmigt. Schließlich wurde die Tarifoorlage im Ganzen angenommen. — Der von der Kom mission zur Vorberathung des Antrages, betreffend das Listenskrutinium, zum Berichterstatter gewählte Deputirte Boysset erklärte, e er seinen Bericht nicht werde vor den Ferien vorlegen können. . 466 — 2. 6 (Cöln. Itg) Heute beschästigte sich der Ministerrath im Elyser mit der Frage, ob das Vudget der Polizeipräfektur dem Budget des Staates ange⸗ schlossen werden solle. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Der WVolizeipräfekt war heute im Pariser Gemeinderath nicht er⸗ schienen, z r ̃ Andrieux hat eiklart, er werde nicht um seine Entlassung ein⸗ ommen, wenn die Regierung ihm ihr Vertrauen nicht ent ziehe; er werde dem Gemeinderathe nicht weichen. — Durch Dekret des Präsidenten wurden folgende Brigadegenerale zu Divisionsgeneralen befördert; Bonnetou, Vonnet, de Vouille, Peychaud, Japy, Parmentier und Mingt. : — — 3. April. (W. T. B.) Nach aus Algier ein⸗ gegangenen Nachrichten gilt die Eisenbahn an der Grenze von Tunis für bedroht. Gegen erneute Angriffe der tune⸗ sischen Stämme der Kroumiré und Duchtetas, die man be⸗ fürchtet, wurden energische Schutzmaßregel n getroffen; man hält für nicht unmöglich, daß die Zurückweisung eines An—⸗ griffs dazu nöthigen könnte, die Angreifer bis auf tunesisches Gebiet zu verfolgen.
Italien. Rom, 3. April. (W. T. B). Die zur Fort⸗ setzufg der Unterhandlungen zwischen Rußland und der Kurie hier eingetroffenen russischen Abgesandten Mosso⸗ loff und Butenoff wurden gestern vom Papste und dem Kar⸗ dinal⸗Staatssekretär Jacobini empfangen. Der Papst unter⸗ hielt fich mit denselben etwa eine halbe Stunde lang, gab
wiederholt seiner Theilnahme und seinem Abscheu über das St. Petersburger Attentat Ausdruck und sprach die Hoffnung aus, daß ein sestes Einvernehmen zwischen dem Vatilan und Rußland noch vor dem nächsten Feste Cyrillus und Methodius, welche von den Lateinern wie von den Slaven gleich fehr verehrt würden, wiederhergestellt wer⸗ den möge. Der Papst sprach schließlich den beiden Abgesand⸗
da die Interpellation zurückgenommen worden war.
der slavischen Apostel
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dem Vernehmen nach, abermals um einige Tage verschoben werden. ö ] ö k Der rumänische Gesandte am hiesigen Hofe, Fürst Ghika ist gestern gestorben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. März. (Hamb. Corr.) Veide Kammern de s Reichstages haben heute ohne Abstimmung 4 Mill. Kronen für die Vollendung der schon beschlossenen Norrlands-Eisenbahn bewilligt; ferner hat die Erste Kammer mit 74 gegen 41 und die Zweite mit 96 gegen g Stimmen zwei Millionen Kronen jür die Fortsetzung der Stammbahn bis Sollestea bewilligt. Die Zweite Kammer hat sodann 5. Millionen zur Unterstützung von Privatbahnen aus⸗ geworfen; die Erste Kammer wird hierüber morgen Beschluß sassen.
Danemark. Kopenhagen, 31. März. (Hamb. Corr.) Heute Vormittag ist die seit Kurzem leidend gewesene Erb⸗ prinzessin Caroline gestorben. Die Verstorbene war das älteste Mitglied der dänischen Königsfamilie; als Tochter des Königs Friedrich VI. am 28. Oktober 17903 geboren, Erlosch mit ihr die Erinnerung an 5 dänische Könige. Am 1. August 1829 wurde die Prinzessin mit dem Erbprinzen Frederik Fer⸗ dinand vermählt, der am 29. Juni 1863 starb. . 3
2 April. Das interimistische Finanzgesetz lür 1881 82 ist gestern vom König sanktionirt worhen. — Der König hai nach Genehmigung des Demissionsgesuchs des Kriege⸗Ministers, Generals W. Kauffmann, zudem. selben die durch die Entlassung des General⸗Lieute⸗ nants RNielsen erledigte Stelle als kommandirender Ge⸗ neral des 1. Generalkommandodistrilts (Seeland) verliehen. — In der heutigen Sitzung des Folkethings theilte der Präfident mit, daß die Abgg. Andersen, Christensen und Ge⸗ nossen einen Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung einer Altersversorgung für das dänische Volk vorzulegen be⸗ ae, gen. (W. T. B.) Der Vorstand des hiesigen Gemeinderaths erbat heute in einer Audienz beim Koͤnige die Erlaubniß, der Kaiserin von Rußland anlaßlich des Ablebens des Kaisers Alexander II. eine Adresse übersenden zu dürfen.