Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von 5. 1 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift:
„Sozial demokratische Lieder und Deklama⸗
tionen. Dritte bedeutend vermehrte Auflage. Zürich,
Verlag der Volksbuchhandlung (J. Franz) 1875!“ verboten.
Zwickau, den 2. April 1881.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübel.
Auf Grund der 55. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird verfügt: Die Nummer 12 des in Neumünster⸗Zürich herausgegebenen und in der Schweizerischen Vereinsdruckerei gedruckten Wochenblattes „Arbeiter⸗ stimme“, offizielles Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des allgemeinen Gewerkschaftsbundes, wird verboten.
Freiburg, den 2. April 1881.
Der Gr. Landes⸗Kommissär für die Kreise Freiburg, Lörrach, Offenburg. Hebting.
e m mm ü n,
Auf Grund des §. 4 der allgemeinen Vorschriften für die Mark- scheider im preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 wird hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Markscheider⸗Kan didaten Carl Dilthey aus Ruhrort, Kreis Duigburg, und dem Betriebsführer Friedrich Richter aus Sttuthütten, Kreis Siegen, nach vorschriftsmäßig bestandener Prüfung unter dem 26. März d. J. die Bestallung als Markscheider ertheilt ist, und daß ersterer seinen Wohnsitz in Altendorf, Kreis Essen, letzterer auf Zeche Shamrock bei Herne, Kreis Bochum, gewählt hat.
Dortmund, den 30. März 1881.
Königliches Ober ⸗ Bergamt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. April. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war heute bei der Generalver⸗
1.
sammlung des Frauen⸗Lazareth⸗Vereins, in den Sälen des Justiz⸗Ministeriums, anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittags , Uhr im Kron⸗ prinzlichen Palais einer Sitzung der Kommission für den Bau der Begräbnißstelle des preußischen Königshauses bei.
Demnächst begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit um 114 Uhr zu Wagen zur Jagd nach der Spandauer Stadtforst und kehrte gegen 9 Uhr Abends nach Berlin zurück.!
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ kehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (30.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident zunächst ein Schreiben des Abg. von Knapp mit, durch welches derselbe seine Ernennung zum Ministerialrath im Württembergischen Ministerium für Verkehrswesen anzeigt, eine Gehalts⸗ und Rangerhöhung sei damit nicht verbunden. Das Schreiben wurde der Geschäͤftsordnungskommission über⸗ wiesen. Hierauf begann das 2. die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civil— verwaltung. In der Generaldiskussion meldete sich Niemand zum Worte. In der Spezialdiskussion sprach zu 5. 1 der Abg. Sonnemann den Wunsch aus, daß auch die Beamten der Reichsbank unter dieses Gesetz fallen möchten, und be— klagte sodann die Apvancements⸗ und Gehaltsverhältnisse der Bankbeamten, insbesondere, daß dort häufig unge— rechtfertigte Bevorzugungen stattfänden, die ihren Grund in dem zu freien Ermessen des Reichsbankpräsidenten bei der Besetzung von Stellen hätten. Der Bundeskommissar Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Möller wies darauf hin, daß das Gesetz auf die Reichsbankbeam— ten nicht ohne Weiteres übertragen werden könne, es sei, dazu eine Reihe von Spezialbestimmungen nöthig. Die Fürsorge für die Wittwen und Waisen dieser Beamten sei Gegenstand besonderer Erwägungen, die noch nicht ab⸗ geschlossen seien. Auf die weitere Anregung des Vor⸗ redners einzugehen, müsse er sich versagen, da dieselbe
nicht zu dem Gegenstand der Verhandlung gehöre Die 58. 1 bis 23 wurden darauf unverändert genehmigt. Hinter 5§. 23 beantragte der Abg. Dr. Baumbach folgenden §. 23 a. einzuschalten:
Diejenigen, nach §. 1 zur Entrichtung von Wittwen⸗ und Waisengeld ⸗ Beiträgen verpflichteten Beamten, welchen ein Anspruch auf Wittwen˖ und Waisengeld für ihre Hinterbliebenen an das Reich bereits rechtlich zusteht, bleiben, wenn sie binnen drei Mo— naten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch eine schriftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in den 58§ 7 ff. bestimmte Wittwen⸗ und Waisengeld verzichten, von Entrichtung der im §. 3 bestimmten Wittwen. und Waisengeld⸗ Beiträge befreit.
Der Abg. Dr. Baumbach rechtfertigte den Antrag unter Hinweis auf die Interessen der Beamten der ehemals Turn⸗ und Taxisschen Postverwaltung, die in den Reichsdienst über nommen seien. Die Bundeskommissare, Geheimer Ober— Regierungs-Rath Aschenborn und Direktor im Reichs— Postamt Dr. Fischer traten dem Antrage entgegen, da die bezeichneten Beamten größere Vortheile ge— nössen, wenn sie dem Gesetz unterworfen würden. Nach— dem der Abg. Sonnemann dafür, die Abgg. Dr. Lingens und Pfafferott sich dagegen erklärt hatten, wurde der Antrag ab⸗— gelehnt. Der Rest des Gesetzes wurde unverändert genehmigt, worauf die Annahme des Gesetzes im Ganzen erfolgte. Die zu dieser Vorlage eingegangenen Petitionen wurden damit für erledigt erklärt.
Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge— setzes betreffend die Küstenfrachtfahrt. Der Referent der Kommission, Abg. Staudy theilte mit, daß die der Kom⸗ mission am Schlusse der zweiten Lesung überwiesenen Beti⸗ tionen neue Gesichtspunkte nicht a hätten, daß daher die Kommission nicht Veranlassung habe, neue Anträge zu stellen, sondern die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht zu erhalten bitte. Der Abg. Schlutow kam auf die von ihm schon bei der zweiten Lesung gegen das Gesetz erhobenen Bedenken zurück, die ihn veranlaßten, gegen das Gesetz zu stimmen. Bei Schluß des Blattes trat Staats⸗Minister von Boetticher den Ausführungen des Vorredners entgegen.
— Um ein Urtheil über den Einfluß des Zolltarifs auf die Einfuhr von Getreide und Mehl zu gewinnen, ist es von Interesse, den Ein gang dieser Gegenstände aus den hervorragenden Produktionelandern Rußland, Oester⸗ reich- Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika in das Deutsche Zollgebiet während der Zeit vom 1. Januar bis Ende Februar der Jahre 1880 und 1881 vergleichend in Betracht zu ziehen. Die nachstehend ab— gedruckte Uebersicht enthält hierüber das Nähere.
. Aus den Vereinigt. Staaten von Ungarn Amerika 100 kg 100 kg 100 kg netto / netto netto
Rußland
Vom 1. Januar bis Ende Februar 1881.
Im gleichen Zeitraum 1880.
Also in 1881.
Aus den Vn. Aus Rußland
Staaten . ö.
von Amerika mehr 100 kg
100 kg , 100 Eg 100 kg netto netto netto netto
Aus Oester⸗/ reich Ungarn
Zu⸗
sammen.
Rußland weniger
100 kg netto
100 kg netto
Aus den Vereinigten Staaten von Amerika
Aus Desterreich · Angarn Zusammen
mehr weniger
100 kg 100 kg / 100 kg 100 kg notto netto netto netto
weniger
100 xg 100 1g netto netto
mehr weniger
1. ,
6. . . . x ö
mehr
1) Weizen. Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ papieren J Eingang auf Niederlagen nnmittelbare Durchfuhr .
gb 281 52 954
80 195 115 595
19625 105 691 13149
7o 763
32066 10 052
195 101 274 240 24783
1
14492 93010 33333
9 133 83 529 254
. 14. 1 7.
892012
43 473 38 250
189 sog 181 335 or 1689
11006 710 628. Zusammen
206 7565 218 8565 138 465 2) Roggen. Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ j Eirgang auf Niederlagen AUnmittelbare Durchfuhr.
5 64d 3h 2336
210 702 z 63 1545
564 124 93 915 140 835
112 8851
251471 103 579 31533 — 1478
107123 57524 26 607
133 816 57526 27 434
173 735
123 289
51 719
147 655
Zusammen 69 470
3) Hafer. „Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ ,, 151 540 Gingang auf Niederlagen. 384 99 Unmittelbare Durchfuhr. 3790
317 482 191254 218 776
191 403 21 483 3913
33 572 ib hs 515
8 706
128 376 1 2. 132 997 39 5399 233
Zusammen 155 429, ) Gerste.
Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ e
Eingang auf Niederlagen
AMnmittelbare Durchfuhr.
216 7999 50271
21 355 10749 1274
359 968 44250 23 674
79 938 14829 23 557
11998 9651 1274
137 75.
292 523 39072 1570
Zusammen
5) Mehl aus Getreide ind
Hülsenfrüchten.
Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ d Eingang auf Niederlagen.. AMnmittelbare Jr, . .
40929 10815 423 2 429 31036 1
27 892 33 3578
118 324 22 923
53 017 938 5135 319 6592 335 2 852 — 137 1 141 — 322958 376 20796 1 21173 795
333 165
35 79 19 496 256 2425
6 3 1 6
46 625
2711 —
Zusammen 77 383 13 245
Bei diesen Angaben ist nicht zu übersehen, daß nach den sür die amtlichen statistischen Anschreibungen geltenden Grund⸗ sätzen die nachgewiesenen Einfuhren nicht diejenigen aus Ruß⸗ land, Oesterreich Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika gekommenen Mengen einschließen, welche zuvor durch den Eigenhandel eines anderen Gebiets hindurchgegangen sind. Dies trifft in ganz hervorragendem Maße beim Import aus den Vereinigten Staaten von Amerika zu.
Wenn sich aus jener Uebersicht ergiebt, daß der inlän⸗ dische Getreidemarkt trotz der Zölle und der theilweisen Miß⸗ ernten der betreffenden fremden Länder im Jahre 1881 stärker beführt worden ist, als im Jahre 1880, so kann daraus ge⸗ schlossen werden, daß das Ausland den Zoll ohne sonderliche Beschwerde trägt.
— Nach 5. 3 des Gesetzes vom 24. Februar 1877, be⸗ treffend die Umzugskosten der Slaatgbeamten, ind den im höhern Staate dienste außeretatamäßig beschäftigten Assessoren und Räthen Umzugskosten k zu gewähren, wenn sie vor der Versetzung bereit gegen eine sixirte Remuneration dauernd beschaftigt waren. Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen zur Gewährung von Umzugskosten vor⸗
Vfff mn. Ri Ns T p =
. ; handen sind, ist dem Ressortchef im Einvernehmen msi dem Finanz⸗Minister übertragen. Es sind nun mit Bezug auf die Bestimmung unter Nr. 7 Tes ECirkularerlasses des Finanz⸗ Ministers vom 4. Mai 1877 Zweisel darüber entstanden, ob die höhere Ermächtigung zur Gewährung von Umzugekosten an die außeretatsmäßigen Assessoren und Räthe der allge⸗ meinen Verwaltung auch in dem Falle einzuholen sei, wenn dieselben vor der Versetzung bereits in der allge— meinen Verwaltung gegen eine fixirte Remune⸗ ration dauernd beschäftgit waren. Da die Regierun⸗ gen (Finanzdirektion, Landdrosteien) ohne Weiteres in der Lage sind, das Vorhandensein der letztgedachlen Voraussetzun⸗ en zur Gewährung von Umzugglosten beurtheilen zu können, o haben der Minister des Innern und der Finanz⸗Minister durch Cirkularverfügung vom 22. Februar d. J. bestimint, daß es der Nachsuchung der ministeriellen Ermächtigung zur Zahlung der Umzugskosten in dem erwähnten Falle sorian nicht bedarf, und 9 den Regierungen die selbständige An⸗ weisung zur Zahlung der Umzuggkosten übertragen worden. Für die übrigen unter Nr. 2 und 3 der Cirkularverfügung vom 4. Mai 1877 bezeichneten Fälle bewendet es dagegen bei der unter Nr. 7 daselbst enthaltenen Bestimmung, wonach die
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Zahlungsermächtigung der Minsster in 77 Tn Falle nachzusuchen ist. w r —— . = Durch den in Nummer 5 des diesjährigen „Central⸗ Blatts für das Deutsche Reich“ veröffentlichten Beschluß des Bundesraths vom 29. Januar d. Is. ist für die zum Zwecke des Nachweises der deutschen Staats angehörigkeit im Au4lande bestimmten Heimathscheine ein einheitliches Formular ein⸗ inn und dadurch der bigher bestandene Unterschied in der orm der in den einzelnen Bundesstaaten je nach ihrer Be⸗ lu mung für verschiedene auslandische Staaten üblich ge— wesenen Heimathscheine beseitigt worden.
Die Bestimmung der Zeitdauer, für welche Heimatbscheine zu ertheilen sind, ist durch den gedachten Bundesrathabeschluß auf das Maximum von fünf Jahren beschränkt, dagegen der ausfertigenden Behörde überlassen worden, je nach der Lage des einzelnen Falles innerhalb dieses Zeitraums auch eine kürzere hultigleu dauer des imathscheines zu bestimmen. Der Minister des Innern hat durch Cirkularverfügung vom 17. v. M. die Benrksregierungen veranlaßt, das For⸗ mular nunmehr für alle Er ugfertigung gelangenden Heimathscheine — ohne Unterschled 11Ides auglandischen
1 * 2 2— 2 D
Staats, für welchen dieselben bestimmt sind — in An⸗ wendung zu bringen, beziehungsweise die mit der Ausfertigung dieser Scheine beauftragten Behörden, in deren Kompetenz durch den Bundesrathbeschluß vom 20. Januar d. Is. nichis — worden ist, hiernach mit entsprechender Anweisung zu versehen. ‚
— In die Reichs-Konkursordnung ist weder die Bestim⸗ mung der früheren preußischen Konkursordnung, betreffend die Strafbarkeit eines Gläubigers, welcher zu seiner Begünstigung und zum Nachtheile der übrigen Gläubiger mit dem Gemeinschuldner, wenn er von dessen Zahlungs⸗ einstellung Kenntniß hat, einen besonderen Vertrag eingeht, noch eine andere ähnliche Bestimmung aufgenommen, und es ist demzufolge bisher in der Praxis ein Konkursgläubiger, welcher sich in der beschriebenen unrechtmäßigen Weise Siche⸗ rung oder Befriedigung gewähren läßt, deshalb für nicht strafbar erachtet worden. Das Reichsgericht, J. Straf— senat, hat jedoch neuerdings (durch Urtheil' vom 27. Januar d. J.) eine Unterscheidung gemacht, wonach nicht unbedingt die Strafbarkeit eines solchen Kon⸗ kursgläubigers ausgeschlossen ist. Der Konkursgläubiger ist nämlich nur dann straflos, wenn er sich von dem Gemein⸗ schuldner eine bevorzugende Sicherung oder Befriedigung auf die er keinen Anspruch gehabt hatte, hat gewähren lassen, ohne auf diese vom Schuldner begangene Strafthat selbst irgendwie thätig mit einzuwirken. Leistet er dagegen dem Schuldner bei der Ausführung der strafbaren Begünstigung durch Rath oder That wissentlich Hülfe, so ist er wegen Bei⸗ hülfe zu seiner eigenen Begünstigung aus §. 211 der Deut—⸗ schen Konk. Ordn. und §. 49 Str. G. B. zu bestrafen.
— Ein Zollbeamter, welcher Gegenstände, die aus einem in den Diensträumlichkeiten der Zollbehörde behufs Verzollung befindlichen Waarenballen herausgefallen sind, in den gedachten Diensträumen findet und sich aneignet, hegeht nach einem Ur⸗ theil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 18. Januar d. J., einen Diebst ahl und nicht eine Unterschlagung.
— Der General⸗-Lieutenant von der Armee, Graf August zu Solms-Wildenfels ist mit Urlaub hier eingetroffen.
— S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapt. Lt. von Schuckmann J., ist am 4. d. M. in Gibraltar angekommen.
Hessen. Darmstadt, 4. April. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist heute hier eingetroffen und bei seinem Vater, dem Prinzen Alexander, abgestiegen, wo er morgen die Feier seines Geburtstages begehen wird.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5. April. (W. T. B.) Der Bezirkstag für Unterelsaß ist gestern zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten und hat bei der Wahl der aus seiner Mitte hervorgehenden 13 Mitglieder zum Landesausschusse die seitherigen Mitglieder mittelst ge⸗ . Abstimmung mit großer Majorität wiedergewählt. —
er Bezirkstag für Sberelsa t gleichfalls die seit⸗ herigen Mitglieder zum Landesausschusse wiedergewählt, mit Ausnahme Kraffts, an dessen Stelle Camille Schlumberger ge⸗ wählt wurde. — Der Bezirkstag für Lothringen ver⸗ legte die Wahl auf den Schluß der Tagesordnung.
Oesterreichöw ungarn. Wien, 3. April. Die Kaiserin, welche am 14. Februar sich zur Jagd nach Combermere⸗Abbey in England begab, ist, wie die „Presse“ meldet, heute morgen im besten Wohlsein aus München hier angekommen. Zum Empfange Ihrer Majestät war der Kaiser auf dem Bahn⸗ hofe erschienen. Se. Majestät begab sich, als der Train hielt, in den Salonwagen, woselbst die Begrüßung des Herrscher⸗ paares stattfand. Ihre Majestäten verließen sodann den Salonwagen und fuhren in die Hofburg.
— Aus Kairo, 27. März, schreibt man dem genannten Blatte: Kronprinz Rudolf hat, nachdem er sich von dem Khedive in der herzlichsten Weise verabschiedete, Mittwoch nach einem Aufenthalte von 34 Tagen Egypten verlassen. Der Kronprinz sprach sich sehr zufrieden über seinen Aufenthalt in Egypten aus und ist auch von dem Jagdergebnisse sehr befriedigt.
— Das Programm für die Feierlichkeiten bei der Vermählung des Kronprinzen ist, nach der „Pr.“, Folgendes:
Am Donnerstag, 5. Mai, langt die Prinzessin Stefanie in Saliburg an, wo sie vom Kronprinzen unter miliiärischen Ehren be—
rüßt wird. Am Freitag langt sie im Penzinger Bahnhof an, wo
6. Se. Masestät und der Kronprinz, sowie der Bürgermeister be⸗ grüßt, der ibr Namens der Stadt ein Bouquet überreicht. Sie fährt sodann nach Schönbrunn, wo sie von Ihrer Majestät und der Kaiser⸗ lichen Familie erwartet und begrüßt wird. Am Sonnabend erfolgt die Fahrt int Theresianum. Die Prinzessin fährt dahin, nur bezleitet von ihrer Mutter und den Obersthofmeisterinnen, in einem seche⸗ spvännigen Galawagen. Sonnabend Abends ist Soirée in der Hofburg. Der Sonntag bringt für den Hof gar keine Festlichkeiten, dagegen sindet an diesem Tage ein von der Kommune veranstaltetes groß- artigeg Volkefest im Prater statt. Am Montag erfolgt der feierliche Einjzu n vom Theresianum in die Burg in der bereits angegebenen Weise. Hinzuzufügen ist noch, daß der komman⸗ dirende General der Stadt Wien neben dem Wagen des Brautpaares reitet. Von der GElisabeth⸗ Brücke, wo die Prinzessin von dem Bürgermeister mit einer Ansprache begrüßt wird, geht der Zug über die Ringstraße, nicht durch die Stadt zur Bellaria und von da in die Amalien Zimmer, wo die Prinzessin von Ibrer Majsestät und den Palastdamen erwartet wird. Abends ist festliche Illumination der gangen Stadt. Am Dlenstag findet die Vermäb⸗ lung statt. Ein Fackelzug nach Schönbrunn ist schon deshalb nicht vrosektirt, weil dag Kronprinzliche Paar nicht in Schönbrunn Sjour nimmt, sondern unmlttelbar nab der Hochzeit eine kürze Reise unter nimmt. Nach acht Tagen ungefähr, also um den 20 Mai, trifft das Kronprinzliche Paar in Pest ein.
Großbritannien und Irland. London, 4. April Mittags. (W. T. B.) Lord VBeaconsfield hat eine sehr unruhige Nacht gehabt und erst heute früh eiwas Schlum⸗ mer —— 4 — Es ist ein dritter Arzt zugezogen worden.
* Anbetracht des schweren Verbrechens des Redacteurtz der Freiheit“, Most, hat die Behörde das Gesuch, denselben gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, abgelehnt.
— 4. April, Abends. (W. T. VB.) In der heutigen Unterhaussitzung legte der 4 Gladstone den Bugetentwurf vor. Nach demselben betrugen die Ein⸗ nahmen im vergangenen Jahre 84 041 09000 Pfd. Sterl. und die Ausgaben 835 106 000 Pfd. Sterl. Die Ausgaben für das
laufende Jahr sind auf 84 7065 000 Pfd. Sterl. veranschlagt, die Einnahmen auf S5 999 g00 Pfd. Sterl, so daß sich ein Ueberschuß von 1285 900 Pfd. Sterl. ergiebt. Gladstone schlug eine Fergh en, der Einkommensteuer um 1Pence vor, sowie die allmähliche Abschaffung des Zolles auf Silberwaaren mittelst jährlicher Reduktion um 3 Pence per Unze, bis der jetzige Zoll von 18 Pence ganz beseitigt ist; die Surtaxe auf aus— ländischen Sprit von 5 Pence per Gallone und von 2 Pence auf Rum soll in eine allgemeine Surtaxe von 4 Pence per Gallone Sprit vom Normalgehalt verwandelt werden. Der Einfuhrzoll auf fremdes Bier wird von 7 Schilling 1 Pence auf 6 Schilling 6 Pence reduzirt, dagegen der Eingangszoll auf Sprossenbier etwas erhöht. Ferner wird eine Reform der Erbschaftssteuer vorgeschlagen. Durch diese Steuerver— änderungen würde der veranschlagte Ueberschuß von 1285 09000 Pfd. Sterl. auf 2965 000 Pfd. Sterl. reduzirt. Endlich wird von Gladstone eine Konvertirung der kurzen An— nuitäten in lange Annuitäten in Vorschlag gebracht, indem derselbe hierdurch binnen 25 Jahre von der Staatsschulb 60 Millionen zu reduziren gedenkt.
— 5. April, früh. (W. T. B.) Unterhaus (Fortsetzung). Die von Gladstone 1 . der beantragten Steuermodifika⸗ tionen vorgeschlagenen Resolutionen wurden nach drei— stündiger Debatte angenommen, eine eingehende Berathung des Budgets aber bis dahin vorbehalten, wo die Bill über das Budget vorliegen werde. — In Beantwortung einer Anfrage Bellinghams erklärte der Staatssekreär des Innern, Har— court: der Prozeß gegen Most sei kein politischer, sondern ein krimineller und zwar wegen eines schweren Verbrechens. Der Mord und die Aufreizung zum Mord, seien nach englischem Gesetze schwere Verbrechen, und das englische Gesetz erkenne beim Morde, gleichviel ob derselbe gegen Fürsten oder gegen Privatpersonen begangen oder intendirt werde, keine Ausnahme an. Auch seien Ausländer dem Gesetze genau ebenso wie englische Staatsunterthanen unterworfen.
— 5. April, früh. (W. T. B.) Gladstone schloß seine gestrige Budgetrede mit dem Bemerken: es sei wahr— scheinlich das letzte Mal, daß er dem Hause das Jahres⸗ budget vorlege. — Das Befinden Lord Beaconsfields war gestern Nachmittag ein ruhiges, Abends war wieder stär⸗ keres Fieber eingetreten. Der Prinz von Wales und der Herzog von Edinburgh machten sofort nach ihrer Ankunft Lord Beaconsfield einen Besuch. — Den „Daily News“ zu⸗— folge trifft die aus Kavallerie bestehende Vorhut des Emirs heute in Kan dahar ein.
Frankreich. Paris, 2. April. (Fr. Corr.) Von der algerisch-tunesischen Grenze wird von einem neuen Gewaltstreich eines tunesischen Stammes, der Kumirs be⸗ richtet, welche in Masse bewaffnet in das französische Gebiet eingedrungen wären, um dort auf Raub auszugehen. Ein Bataillon Zuaven und eine Abtheilung Artillerie wurde ihnen mit einer Ambulanz von Constantine entgegen geschickt, und es kam zu einem förmlichen Gefecht, welches den ganzen Donnerstag währte. Nach einem ersten Tele— gramm, das der „République frangaise“ aus Philippe⸗ ville zuging, war ein französischer Posten überfallen und ein Korporal und drei Mann getödtet worden. Eine zweite Depesche aus Bone meldete, daß vier Mann getödtet und fünfzehn verwundet worden sind. Die Franzosen hatten es nicht vlos mit den Kumirs oder Krumirs, sondern mit sechs tunesischen Stämmen zu thun, und die sämmtlichen Grenzbewohner ständen auf dem Punkte, in den Kampf mit einzutreten. Am Freitag ruhten die französischen Truppen, welche das elfstündige Gefecht vom Tage zuvor sehr ange⸗ riffen hatte, in der Erwartung von Verstärkungen aus; ie stehen jetzt in einer dichten Masse bei Elaichum. — Die Kumirs, von denen in den vorstehenden Meldungen gesprochen wird, sind ein im nordwestlichen Tunis hausender Stamm, welcher schon häufig räuberisch in den französischen Grenzkreis la Calle und namentlich in die Gegend der Blei⸗ werke von Kef⸗um⸗Tebul eingefallen ist. Diesmal haben sie zuerst auf der Station Ued⸗Maliz der Eisenbahngesellschaft Bone⸗Guelma Pferde gestohlen und dann von einer Eisen⸗ bahnbrücke der Station Suk⸗el⸗Kumis, die man eben reparirte, die Balken des Gerüstes fortgetragen, ohne auf die Gefahr zu achten, in welche sie damit die die Brücke assirenden Züge verfetzten. Dies geschah noch auf tunesi⸗ chem Gebiet und blieb Seitens der Regierung des Bey ungeahndet. Hierdurch ermuthigt, drangen die Kumirs alsdann auf französisches Gebiet ein, stießen dort in ihrem Raubzuge aber bald auf die vom General Forgemol entsand⸗ ten Truppen. Die letzte Nachricht aus Bone besagt, daß „der Kampf noch nicht beendet ist.“ — Inzwischen trifft aus dem französischen Afrika noch eine andere Hiobspost ein: Der Oberst Flatters, welcher in einer Mission zur Reko⸗ gnoszirung des Terrains für die durch die Sa⸗ hara anzulegende Eisenbahn ausgeschickt worden war, ist unterwegs mit 30 seiner Reisegesährten niedergemacht wor⸗ den. Man telegraphiat darüber aug Mustapha vom 1. April:
Vier Eingeborene, welche die Mission Flatters' mitmachten, sind
am 28. März von Hunger ganz erschöpft in Uargla mit der Nachricht eingetroffen, daß beinahe die ganze Mission zu Grunde gegangen ist. Dieselbe war nach ihrer Erzählung
vier Tagereisen von Haires, südlich von Assimu, überfallen
worden, und hier fanden Oberst Flatters, der Hauptmann
Masson, die Ingenieure Beringer, Santin und Roche, der
Stabgarzt Guirard und noch mehr als 20 andere Theilnehmer den Tod. Dem Lieutenant Dianous und dem Unterofsizier
zu entrinnen. Auf ihrem Rüchzuge stießen die Tugregs Doggar zu ihnen und versicherten sie, daß sie an dem Blut⸗
bade keinen Theil genommen hatten, betheuerten ihnen viel⸗ eingegangenen Nachrichten hat das Erdbeben auf Chios
Diese
mehr ihre Freundschaft und boten ihnen Datteln an.
lichen Maßregeln ergriffen, um mit der Strenge einzuschreiten, welche die Situation erheische.
— 4. April, Abends. (W. T. B.) Mehrere Abend⸗ blätter geben ihrem Befremden Ausdruck über die Argu⸗ mentation der „Times“, welche Tunis im Namen der In⸗ tegrität des ottomanischen Reiches vertheidigt, nachdem Eng— land Cypern annektirt habe und Oesterreich Bosnien und in einem Augenblicke, wo England in Konstantinopel die Nothwen⸗ digkeit einer neuen Zerstückelung der Tärkei zu Gunsten Grie— chenlands unterstütze. —Nach einem Telegramm des „Temps“ aus Tunis hat ein tunesischer Kaid, Namens Hassuna, am 1. d. gegen 3000 Angehörige des Regla⸗Stammes um sich geschaart und ist mit denselben nach Sidielamessi an
ie Grenze marschirt, um unter dem Vorwande einer Be⸗ sprechung den französischen Ko]mmandanten von Soukahras zu überraschen. Der Kommandant war jedoch vorher benach— richtigt worsen und konnte sich zurückziehen. — Die Eisen— bahnbeamten in Tunis sind sehr besorgt, daß die Eisen— bahn zerstört werden könnte. — Telegramme aus Guelma melden den Durchmarsch von drei Regimentern, welche nach der Grenze gehen.
. Gutem Vernehmen nach steht die demnächstige Mo bili— sirung des 15. in Marseille und des 16. in Montpellier stehenden Armee Corps bevor, um Truppen in Bereitschaft zu haben zur Absendung nach Algier, zum Ersatz der— jenigen Truppen, welche nach der tunesischen Grenze dirigirt wurden.
Toulon, 4. April. (W. T. B.) Morgen werden 6 große Transportdampfer armirt werden. Dieselben erhalten Kohlen für einen Monat, für 25 Tage Lebensmittel und 19 000 Feldrationen. Der Kreuzer „Tourville“ wird die Feldbedürfnisse für 40 Offiziere aufnehmen.
Italien. Rom, 4. April. (W. T. B.) In der gestri⸗ gen Sitzung der Deputirtenkammer gab der Finanz⸗ Minister Magliani sein Finanzexposs: Das Budget pro 1889 habe einen Ueberschuß von 238 Mill. ergeben und würde einen solchen von 53 Mill. ergeben haben, wenn nicht eine Mehrausgabe von 25 Mill, nothwendig geworden wäre, für welche er die Genehmigung der Kammer nachsuche. Daß sich eine Erhöhung der Einnahme speziell bei solchen Titeln des Budgets ergeben habe, welche den ökonomischen Fortschritt des Landes beweisen, spreche für eine allmähliche Besserung der Finanzen Italiens. Die Regierung sei seit dem Jahre 1862, wo noch ein beträchtliches Defizit bestanden habe, gegen—⸗ wärtig zu einem Ueberschusse gelangt. Während man früher Domanialgüter verkauft und Anlehen aufgenommen habe, um die Bedürfnisse zu decken, amortisire man gegenwärtig einen großen Theil der Schulden mit den gewöhnlichen Ein— nahmen. Das definitive Budget pro 1881 schließe mit einem Ueberschuß von 15 Millionen ab. Dieser Ueberschuß sei ge⸗ ringer als im Jahre 1880 in Folge der geringeren Ergebnisse der Mahlsteuer und in Folge der dem Budget von 1880 gegen⸗ über aus Vorsicht geringer veranschlagten Einnahmen, die jedoch hoffentlich überschritten werden dürften. Der Minister hob sodann die bereits ausgeführten finanziellen Ver⸗ besserungen hervor und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Operation behufs Anwendung des Gesetzes zur Be⸗ seitigung des Zwangscourses in nützlicher und dem Kredite Italiens zur Ehre gereichender Weise werde bewerkstelligt werden. Italien werde an der Münzkonferenz theilnehmen. Man hoffe, auf derselben eine Uebereinstimmung zu erzielen, um dem Silber eine dem Golde analoge Wichtigkeit im Ver⸗ kehre beizulegen und dadurch einen möglichst großen Markt u eröffnen. Die Zollreform habe bereits ausgezeichnete Re⸗ ful geliefert. Dieselbe müsse vervollständigt werden, ins⸗ besondere durch den schleunigen Abschluß eines Handels⸗ vertrags mit Frankreich und durch eine definitive Revision des Zolltarifs, damit die fiskalischen , mn und die Grundsätze der volkswirthschaftlichen Freiheit mit dem Schutze der Interessen der italienischen Industrie in Einklang gebracht würden. Der Minister kündigte sodann Gesetzentwürfe an, betreffend die gleichmäßige Vertheilung der Grundsteuer, betreffend die Reform der Verzehrungssteuer, und betreffend die Abänderung der Eisenbahntarife. — In Beantwortung einer bezüglichen Interpellation erklärte der Minister⸗ Präsident Cairoli: über die Absichten der italienischen Negierung in Betreff der Anerkennung des Königreichs Rumänien könnten keine Zweifel bestehen; wegen der noch⸗ wendigen Formalitäten habe eine kurze Verzögerung stattge⸗ funden, indessen sei gegenwärtig die Anerkennung bereits erfolgt.
— 4. April, Abends. (W. T. B.) General Ferrero ist zum Kriegs⸗Minister ernannt worden und hat heute den Amtseid geleistet.
Griechenland. Athen, 4. April. (W. T. B.) Der König hat heute Nachmittag über die hier befindlichen, gegen 6000 Mann zählenden Truppen eine Revue abgehalten und an 3 Bataillone neue Fahnen vertheilt. — In Berichten aus Chios wird die Zahl der durch das Erdbeben getödteten oder verwundeten Personen auf 3000 angegeben, die Erder⸗ schütterungen dauern noch immer fort.
Tarte. Smyrna, 4. April. (W. T. B.) Auf der Insel Chios hat ein starkes Erdbeben stattgefunden, durch welches drei Viertel der Stadt zerstört wurden; die Anzahl der bei dem Erdbeben ums Leben gekommenen Personen läßt sich noch nicht bestimmen. Das Flachland und die gegenüberliegende
⸗ * . Stadt Tscheschme haben stark gelitten. Ein türkisches und ein fran⸗ Pobeguin vom 14. Linien⸗Regiment gelang es, mit 63 Mann 5 schichme haben fart gelitt⸗ 43
zösisches Stationsschiff sind mit Lebensmitteln nach Chios ab⸗
gegangen.
Datteln waren aber vergiftet, und Dianous und 28 Mann
starben an dem Gifte. Pobeguin al Mann weiter durch, sah sich aber vier Tagereisen südlich von
Messegan eingeschlossen und schiddte nun die vier Eingebornen wurden Erderschttterungen gespürt, dieselben haben aber keinen
nach Uargla um Hülse. Der Khalisat von Uargla rückte so⸗ gleich mit 400 Meharis aus, und man will nichts versäumen, um den Rest der Mission zu retten, aber dafür ist wenig
sich dann mit 30
Hoffnung vorhanden, da die 30 Mann eng eingeschlossen und
nur schwach mit Lebensmitteln und Munition versehen sind.
— 4. April. der Deputirtenkammer machte der nister Farre nahere Mittheilungen über vie änge in Tunig und bestätigte, daß jüngst ein elf⸗
— Aus London meldet „W. T. B.“: Nach den hier estern Nachmittag stattgefunden; fast die ganze Stabt ist zer⸗ lört, ebenso viele der benachbarten Ortschaften, die Zahl der Getödteten und Verwundeten ist eine sehr große, die Bevölke⸗
rung lagert auf freiem Felde. Auch in Syrg und Smyrna
Schaden angerichtet.
Numanien. Bukarest, 4. April. (W. T. B.) Auf dem gestrigen Banket des Handelsstandes erklärte der
Minister⸗Präsident Bratiano, Rumänien sei gastfreundlich
(W. T. B) In der heutigen Sitzung Kriegt fis or⸗
ewesen und werde es bleiben. Es werde sich aber gegen Flücht⸗ inge zu schůtzen wissen, welche Em sturzideen verbreiten woll⸗ ten. Im Sena te theilte der Minister des Juswärtigen, Boerescu, mit, daß der König heute die Gtückwünsche der französi⸗
ündiges Gefecht stattgefunden habe, in welchem die fran. schen Regierung zu seiner Proklamirung zum Könige von
jösischen Truppen 4 Todte und 6 Verwundete hatten. An Rumänien erhalten habe. . hesichts dieses Vorkommnisses habe die Regierunghdie erforder⸗ keit der Berathung des Gesetzentwurfg, betreffend die
Der Senat votirte die Dringlich⸗ ug⸗