1881 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Parma, nach Tintoretto und Paolo Verenese in Venebig., nach Rarhael und Michel Angelo in Rem. Carl Heinrich Rabl. Maler, Radirer und Kupferstecher, geboren zu Hofen bei Heidelberg am 11. November 1779, lebte seit 1799 in Wien, wo er als Professor der Akademie am 12. August 1843 starb. Das Original befindet sich in der K. Gemälde Galerie in Wien.)

Die 13. Lieferung: Die Heilung des Blinden. Gemalt von Ludovico Garracci. Gestochen von P. Fontana. (Ludovico Garracci, geboren zu Boloana den 21. April 1555, gestorben daselbst den 13. Dezember 1619. Schüler des Prosp. Fonlana, des Tintoretto in Venedig und des Passignano in Florenz. Pietro Fontana. Vor- züglicher italienischer Kupferstecher, Schüler des Volbato. Geboren zu Bassano 1763, gestorben zu Rom, wo er lebte und arbeitete, den 18. September 18537) Christus am Kreuze. Gemalt von Murillo. Gestochen von W. French. William French, englischer Kupferstecker der Gegenwart. Der Stich ist nach einem Bilde Murillo's im Dulwich-College zu Surrey hergestellt.

Die 14 Lieferung: Tod des Ananias. Gemalt von Raphael. Gestochen von Holloway. (Thomas Holloway, Zeichner und Kupfer⸗ stecher, geb. 1748, gestorben zu Coltishall bei Norwich im Jahre 1827. Blildete sich nach W. Sharp und machte sich vorzugeweise durch die hohe technische Vollendung seiner Stiche nach den Kartons von Raphael in Hampton court einen Namen. Nach dem Karton Rarbaels in Hamptoncourt gestochen,. Christus wird verspottet. Gemalt von A. van Dyck. Gestochen von S. à Bols⸗ wert. (S. à Bolswert, berühmter Kupferstecher und Freund des Rubens, geboren zu Bolswert 1586. Lebte zu Antwerpen und Brüssel und starb hochbetagt. Das Original befindet fich im Ber liner Museum.)

Die 15. Lieferung: Die Grablegung. Gemalt von Raphael. Gestochen von Samuel Amsler. (Samuel Amsler, Zeichner und Kapfer⸗ stecher, geboren zu Schiaznach im Kanton Aargau, den 17. Dezember 1791. Schüler von Oberkogler und Th. Lips. Seit 1828 Professor der Kupferstecherkunst an der Akademie in München; gestorben da— selbst den 18. Mai 1849. Raphael malte das Original im Jahre 1507 in Perugia auf Bestellung Atalante Baglionis für die Fran⸗ ziskanerkirche zu Perugia. Hundert Jahre später verkauften es die Mönche an Papst Paul V. und gegenwärtig befindet es sich im Palaste Borghese in Rom.) Die drei Marien am Grabe des Herrn. Gemalt von Annibale Carracci. Gestochen von Roullet. Roullet, Zeichner und Kupferstecher, geboren zu Arles 1645, geftorben zu Paris 1699. Schüler von Cl. Mellan und Franz Poillpy. Das Bild befand sich ehedem in Neapel)

Die „Goldene Bibel‘ wird mit 25 Lieserungen vollständig sein. Der Preis jeder Lieferung, enthaltend 2 Kunstblätter in Groß Folio nebst erklärendem Titel dazu, beträgt 1 6 50 .

Im Verlage von A. W. Hayns Erben hierselbst ift nnter dem Titel: „Die Geschäfts⸗ und Reviereintbeilung der Polizeiverwaltung von Berlin mit Adressennachweis“ vor Kurzem ein nützliches Nachschlagebuch erschienen, das zuverlässige An⸗ gaben über die Geschäfts. und Reviereintheilung der Polizeiverwal tung von Berlin und die Namen und Wohnungen der betreffenden Beamten enthält und daher vornehmlich Denjenigen, welche öftere Veranlassung haben, sich darüber zu orientiren, willkommen sein wird.

Zu der Sammlung der im Verlage von J. J. Weber in Leipzig erscheinenden illustrirten Katechismen, welche bereits zu einer langen Reihe von über die verschiedensten Disziplinen handelnden Bänden angewachsen ist, ist jetzt auch ein Katechismus der deutschen Yvriegsmarine von Georg Pavel, Königlich preußischem Premier ⸗Lieutenant a. D., hinzugekommen. Seit der Wiedererstebung deg Deutschen Reiches und der aus der- selben hervorgegangenen Schöpfung einer Kaiserlich deutschen Kriegt marine hat sich in allen Schichten der deutschen Bevölkerung ein lebbaftes und warmes Interesse für die deutsche Kriegsmarine kundgegeben. Der vorliegende Katechismus soll der Drientirung über unsere Kriegsmarine in weiten Kreisen dienen. So wird in dem Buche zuraͤchst Gelegenheit geboten, sich über die deutsche Kriege⸗ marine im Allgemeinen, über ihre Orgarnisation. Stärke und Ersatz und über die rerschiedenen, in derselben sich darbietenden Laufbabnen cu Grund der Allerhöchsten Bestimmungen eine spezielle Ken ntniß zu ver schaffen, und zwar der art, daß Eltern, Vormünder u. s. w. bezie hunge⸗ weise die Aspiranten selbst ohne sonderliche Mäbe und Weitläufig keiten im Stande sind, auf Grund der im Katechiemus gegebenen Anbalkrunkte einen eventuellen Entschluß zu fassen und die für die Ergreifung einer der in der Kaiserlich Deutschen Kriegs marine sich darb eten den Carrièren ersorderlichen Schritte selbst, obne erst ander- weitig Rath einzubolen, zu tbun. Sedann dürfte das vorliegende Werkchen auch den Bebörden, wie Bezirkskommandos, Landraths⸗ ämtern ze, ein übersichtliches Hülfemittel sein, in welchem dieselben lebufs Beantwortung ron Ansiager, welche Seiters des Publikums erfahrungsgemäß ost an dieselben gerichtet werden, nachschlagen lönnen. In den betreffenden Kreisen dürfte daber der „Ratech mus der d utschen Kriegt marine“ einer woblnollenden Aufnabme begegnen. Der Preis für das sauber in Lein wand gebur dene Buch, dem auch cine Tafel mit Daistellungen ven drei Schiffswren der dentschen Krieg marine, nämlich einem Panzerschiffe, iner Panjerkorvette und einem Kanonenboote beigegeben ist, beträgt nur 1 Æ 50 3.

Gewerbe und Handen

Die gestrige ordentliche Genereclcersammlung der Nord deut schen Eiswerke, Aktien gesellschaft, genebmigte den vorgelegten Rechnungsabschkluß pro 1880 sowie die auf po / fest⸗ gesetzte Dividende und ertbeilte einstimmig Decharge.

Königsberg i. Pr., 6. April. (W. T. B.) Die Be⸗ triebseinnabme der Ostpreußiscken Südbabn pro März 1881 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 59 775 , im Güterrerkebr 168 195 6, an GErxrtraordinarien 12020 ., zusammen 23997090 ; im Monat März 1880 desinitio 316 887 M, mitbin 1881 weniger 75 917 M Vem 1. Jaguar bis nlt. Mär 1881 im Gaozen 666288 M gegen 876 760 A im Jahre 1880, mirbin weniger 2710 472 4

Dortmund, 4. Axril. (Ess. It) Der Verkebr auf den Eisenmarkt ist nech immer wenig belebt, dech sind weltert Preig⸗ rückgänge nicht zu verieich en. Von den Produkten der Dochosen - werke in besonders Puddel und Gießereieisen sibe vernach⸗ lässiat, so daß Sie zensche Werle dazu übergeben mußten, darin auf Lazer ju arbeiten, wäbrend Bessemercisen und Spiegeleisen nech befriedigend begebrt sind. Ta ober auf dim englischen Woh- eisenmarkt« in Felge beserer Verschiffungen und zunebmender ameri⸗ kanischer Nachfrage die Preise fester geworden sind, so rechnit man darauf, daß sich duch in dem beimischen Roebeisengeschäft eine tlelte Belebung entnickeln weide. In (inigen Walzwerk fabrikaten ist der Geschäfizeaecg nech immer schlerpend, namentlich i Handelteisen und Blechen, indessen sind die greß ren Werte darin befriedigend beschäftigt nnd auch für die näcsten Worate mit cugreicher den Aufträgen ver⸗ sebeg. In Fageneisen, ine besonderz in Winkeltisen sowie auch in Träzetetsen zeigt sich eine etwas belebtere Nachfrage, obne daß dieselbe jedech bie jetzt binreidend groß ist, eine Befserung in den Preisen berbeijafübrea. Walidrtabt kleibt voc befriedigend ge⸗ fragt, auch sind die betreffer den Werke angestrengt tbätig, um die ibner zugegangenen Aufträge i erledigen. In Schienen and Stablblöcken sind sämmiliche Stablichienenwalzwwerke voll be⸗ schästiet, e daß Aafträze mit karzen Lieserfeisten nicht nater⸗ abringen sind, uch für das laufende Jabr siad dieselben o ieiclich besert, das böchstent nech kleine Posfen za liefern argenommen werden. Viele Werle daben segar schon belangreiche Ansjttäne für 1882 m ibten Bawern vermestt. An berorstebenden Submijsienen siad zu stadende der Rechten Oder ⸗Nier⸗Babn auf Leferunng ven 186 Stad Lokemetietadteifen, 31 Stick Tender und 9 Smnck Wagenradrel fen. ferner die der Nefterteichichen Nerdwefibabn auf Lirsernng von 8 Sinck Eiljun⸗ Lor sevaraten Tendern, 11

Lofemotiren mt —ᷣ 574 2 4 4 8 53 1 25 —19* Ja sire Tender ⸗Lekemeriren für den Raagiedien f

8 2

erwäbnen die am 8. Arril in Bree lan statt-

Stick welter die!

Suabmission der Oberscklesischn Eisenbabn auf Lieferung von 4 Güterzug Lokomoticen, mit 3 untereinander verbundenen aekuppelten Achsen nebst Tendern, 6 Stück gekuppelte Tender Lokomotiven mit 3 Achsen und 1 Satz Lokomorivachsen. Es stehen somit für die Lokomoiivfabriken ganz erhebliche Auftcäge in Aussicht, von denen indessen auch die Blechwalzwerke profitiren. Zu den Bestillungen, welche den Brückenbauanstalten in letzter Zeit zugegangen sind, kommen demnächst noch folgend-Eisenkonsttuk⸗ fionen hinzu, deren Vergebung bevorsteht: die Berliner Stadteisen⸗ babn hat Ueberbaue im Gesammtgewicht ron 1971 und die Bergisch⸗ Märkische eine Brücke im Gsammtgewicht von ca, 58,4 t ausge= schrieben. Im Kohlengeschäft dauert noch immer eine ab— wartende Haltung der Händler und Konsumenten an Der Versand auf dem Rheine hat sich seit Wiedereröffnung der Schifffahrt belebt und 29 nach den Nord⸗ und Ostsechäfen besteht ein lebhafter ehr.

Mannheim, 5. April. Die Generalversammlung der Badi⸗ schen Bank hat die Dividende auf 53 oso festeesetzt.

Glasgow, 5. April. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 10421, gegen 15 822 Tons in derselben Woche des vorigen Jabres.

New⸗JYork, 4 April. (W T. B. Weizen⸗Verschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver einigten Staaten nach England 117000 do. nach dem Konti⸗ nent 127 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England

60 000 Qrtts. Verkehrs⸗Anstalten. Plymouth, 5. April. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗—⸗ dampfer Herder ist hier eingetroffen. New⸗York, 5. April. (W. T. B.) Der Dampfer Italy“ von der National Dampfschiffs Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, 6. April 1881.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 164. Königlich preußischer Klasfenlstterie fielen: 2 Gewinne von 000 S auf Nr. 36 549. 69 939.

1 Gewinn von 3600 S auf Nr. 325651. 2 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 19 645. 87 722. 2 Gewinne von 300 S auf Nr. 32395. 34 304.

Cöln, 6. April, 12 Uhr 5 Min. früh. (Tel.) Die englische Post vom 5. April früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Min. Abends, ist ausgeblieben. Grund: Verfehlter Schiffsanschluß in Ostende.

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hielt der Berliner Frauen Lazareth- Verein gestern im Saale des Justiz⸗Ministeriums seine diessährige General versammlung ab. Dem vom Kurator den Vereins, Regierungs-Rath Haß erstatteten Jahres bericht ist zu entnehmen, daß der Verein auch im verflossenen Jahre seine gane Thätigkeit den drei Anstalten ge⸗ widmet hat, die nun schon seit geraumer Zeit von ihm verwaltet werden, dem Augusta⸗Hospital, der Aushildungsanstalt für Kranken⸗ pflegerinuen und der Poliklinik. Durch Fertigstellunz dez Neubaues ist es möglich geworden, die Zahl der Kranken⸗ betten auf 152 zu erböhen, die Zahl der Kranken hat wiederum gegen das Vorjabe zugenommen: sie betrug 1879 1236 mit 40 106, 1880 1320 mit 43 066 Verrflegungs tagen. Die chiruragische Abtbeilung übernahm aus dem Vorjahr 49 Kranke, dazu kamen 708, die Gesammtzabl betrug somit 757 gegen 738 im Vorjahr. Diph terie kam in 62 Fällen vor, 3? davon waren tödtlich. Die Sterb— lich keiteziffer überhaupt belief sich auf 10,3 0. Die Dirhterie aus—⸗ genommen auf 6, 91 (69. Die Höhe ertlärt sich aus der großen Zahl Schwerverletzter, die eingeliefert wurden. Die Zall der Dperationen bat sich ven 398 auf 417 gesteigert. In der Abthei⸗ lung für innere Krankbeiten wurden 563 Personen behandelt, gegen das Vorjabr mehr 41. Die Steiblichkens ziffer erreichte bier die Höbe von 19.7 6 gegen 192 in 1879. Das Hauptkontingent unter den Krankbeiten wie unter den Todesfällen stellte de Lungen schwindsucht. obgleich sie gegen die früberen Jahre etwas abgenommen bat. Daneben trat Unterleibsipwphbus in einer Epidemie von unge— wöbnlicher Ausbreitung und Heftiakeit auf. Die Heilresultate waren im Allgemeinen auh im verflossenen Jabre meist beir edigend. In Krankenxflegermnerasyl sind in (ajwei Kursen außer den Sa western 271 Persenen aut gebildet, so daß sich die Gesamn t. zabl der im Aspl Ausgebildeten auf 69 erböbt hat. 9 Pflegerinnen jraten im veiflessenen Jahre aus. An 733 Pflegetagen waren die Pflegerinnen außer dem Hause tbätig. Die Poliklinik ist im Ganien von 13 553 Persenen gegen 19 627 im Vorjahre benutzt worden; da⸗ ven entfallen auf die chirurgische Abtbeiluagg 6554, auf die Abtheilung für inrere Krankbeiten 6999. Die Vereinetechnung schließt in Ein⸗ nabme urd Ausczabe mit 84916 Æ ad. Uter den Emnabmen siguriren 11 224 M Jabresbeiträge, darunter 1245 M Beiträge der Allerböchster Herrschaslen und 18430 S einm lige Geschenke, dar⸗ unter 1600 M ron Ihrer Majestat der Kaiserin. Das Kaxital⸗ vermögen bat sich von 3340 536 auf 313 500 6, d. b. um N G36 verringert. Der Zaschuß zum Vo pital keltef sich auf 53 798 Mit Worten der Ane kennung für die segenerei ve Thätig⸗ leit des Vereins schloß aledann Ihre Majestät die Kaiserin di: G. neraloersammlung.

(Post. Das Handbuch der deutschen Frauen Vereine unter dem Rothen Kreuz. (Berlin, Karl Heymanns wer⸗ lag. 1881.)

Ein Buch, dessen Inbalt weit über die Kreise deutscher Frauen Vereine binaus ein bebes und förderndes Interesse jür die um⸗ fassenden Zwecke und Ziüle ächter Humanität wachrufen und be⸗ leben wird.

Dag Handbuch denischer Frauen ⸗Vereine unter dem Robben Krenz, für defsen formrollendeie Gliederung der 40 bochinteresfanten Driginal · Verichte Hr. Geb. Archie Rath Dr. Hassel sich ein großez Verdienst erworben, fuhrt sein Werden und Gestalten ab rmalz und lediglich auf die Jaitiatire der erlaubten Protekorin des Vater lãndis den Frauen · Vereins zurück.

Daß Handbuch bietet wnächst eiren Ueberblick über die Ge⸗ schlchte und die Thätigkeit sämmtlicher Frauen Vereine Deutschlande. Gg liefert iren erfreylichen Bew it, wie naler dem Einflͤß emein⸗ samer, gleichartiger Auigaben, denen die Vereine aller Orten ibre Thätigkeit widmen, und acf der Grundlage einer einbeitlichen Ver⸗ fassung deg Verbandes der Frauen Vereine ein Werk der lezten Jabte dat Gefübl der JZusammengebörigkit der Lereine immer mebr erstarkte. Gleich der erste bistorische Tbeil des Bachetz igt daß. Vertreter auß allen Theilen Deutichlandz reichen sich ber in der m m. der geschichtü chen Entwickelurg ibrer Landes vereine die Vand.

Nach einem. nicht minder umfsassenden Gedanken und Plan ist der zweite, der statutarische Theil, gectd net. Die ser enthält 1) die⸗ senigen Bestimmungen, durch welch! das Verdälmniß der Frauen Vereine jn den Maäͤnrer Vereinen für die Pflege der im Felde der⸗ wuandeten und ersrankten Krieger geregelt wird, 2) einen Ausjung aug der Kriegs Sanitäsferdnung elde das Verbältniß der frei- willigen Kranken flege Ja den militäriscken Autoritäten im Kriege nermitt die Bestimmungen üker Ansammlung und Einrichtung een Terett im Pinblick auf die Wirksamkeit der Vereine und bei außererdentlichen Neibständen; 3) d

2 Statat des „stärdigen

im Krieze

Ausschusses“, dessen Aufgabe (s ist, die geieinsamen Inte:

deutichen Frauen ⸗Vereine zu vertreten; 4) die Statuten 8 ländischen Frauen- Vereins und der übrigen Landesvereine; J n Statuten derjenigen Anstalten und Institutionen, die mit den Verein t des Rothen Kreuzes im Zusammenhange steben, insbesondere auch = aus den Reihen des Vaterländischen Frauen. Vereins entstandenen Stiftung „Frauen ⸗Trost‘, die jährlich durch Geldbewilligung dül spendet, und 6) ein Verzeichniß der mit diesen Vereinen in Varbilt dung stebenden Krankenpflegerinnen und Keankenanstalten. ü

In Betreff des dritten Theils, der die „Instruftion für den Vaterländischen Frauen Verein für das beim Ausbruch von Nosh. ständen zu beobachtende Perfahren“ bebandelt, ist es von ebenso bohem Interesse als praktischem Werth, festzustellen, daß die währen der letzten Nothstandeerscheinungen gemachten reichen Erfahrungen zu Grunde gelegt sind und Vorschläge, Pläne, Maßnahmen unz entgegentreten, die überall, je nach Lage der örtlichen Ver hält iffe anwendbar erscheinen. ;

Dasselbe Urtheil xielleicht in noch höherem und berechtigte— rem Grade ist über den vierten Theil auszusprechen. Es muß für diese skizüirte Hinweisung auf vorzügliche Originalarbeiten geni' gen, wenn wir nur die Titel erwähnen. Wir finden da lichlvolle ,, g

riedenß⸗ und Kriegs hospitäler. Dr. Naundorff⸗Dreß

Y Die Krankenpflege. Sachs -⸗Karlsruhe. 3) Depots und , port. De Naundorff⸗Dres den. 4 Die Krippen oder Säuglinge. Asyle. Röhricht Gr. Rosen (Schlesten). 5) Die Kleinkinderichule Dr. Brandt Saarbrücken. Gz. Ueber die Einrichtung von Ferien. kolonien für kränkliche arme Kinder. Dr. Rieß Berlin. 7) Ueber die Theilnahme der Frauenvereine an der Armenpflege. Albert Döll. Bremen. 8) Volksküchen und Noibftaudsküchen. Lina Morgenstern, Berlin. Endlich 9) Fördernng des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten. Sache ⸗FKarlsruhe.

Die sämmtlichen obengenannten Artikel haben ersichtlich nicht den Zweck, die Vereine an bestimmte Normen für ihre Thätigkeit in den einzelnen Gebieten und Ditziplinen der praktischen Humanität zu binden, sondern nur: ihnen praktische Fingerzeige, die sich bewährt haben, an die Hand jzu geben. Wir wiederholen, daß in diesem Handbuck ein Sammelwerk vorliegt, dessen Grundaedante die Solidarität in der freiwilligen Hälfeleistung zur Milderung oder Linderung aller menschlichen Leiden ist.

Das Handbuch führt seinen Inhalt in einer kurzen Vorre e mit der trefflichen Sentenz ein:

„In necessariis unitas in dubiis libertas in omnibus caritas!“

Den Galerien, deren bedentendste Schätze durch Reproduktionen in einer früber kaum geahnten Weise dem Genuß und vor allem auch dem vergleichenden Studium bequem zugänglich gemacht worden sind, hat sich veuerdings wieder eine in weiteren Kreisen minder be⸗ kannte und doch durch manches vorzügliche Stück ausgezeichnete Sammlung, die Großherzogliche Gemäldegalerie zu Karltruhe, hinzugesellt. Eine der persönlichen Initiative S. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu verdankende stattliche Pabli— kation, die im Kommisßonsverlage der J. Velten'schen Hofkuastband⸗ lung zu Karlsruhe erschienen ist, umfaßt in 35 von dem Atelier von Adolf Braun in Dornach ausgeführten Photographien in Folio ebenso viele der hervorragendsten in der Karlsruher Galerie vereinigten Ar— be ten alter sowobl wie neuer Meister. Neben dem der älteren Hel ein zugeschriebenen Kreuztragung und dem Porträt des Erasmus ron Rotterdam von dem jüngeren Holbein begegnen uns in dieser Auswahl des Besten von deutschen Malern noch Hans Burgkmair, Bernhard Strigel (der bisherige, Meister der Sammlung Hirscher“), Lucas Cranach der Aeltere, Hans Baldung Grien und Georg Pene; mit dem ansehnlichen Bildniß des Juweliers in der Peljzschaube. Unter den wenig zahlreichen Italienern tritt sodann Lorenzo di Credi mit seiner liebers würdigen Madonna, unter den besonders reich ver ˖ iretenen Niederländern an erster Stelle Rembrandt mit seinem meisterhaften Selbstporträt hervor. Mit Bildnissen gesellen sich ibm des Weiteren C. Jarssens van Ceulen, B. van der Helst und der ältere Mieris, der Ütztete mit einem männlichen Port ät kleinsten Maßstabes mit treff lichen Genrestücken ferner Gerard Don, Metsu, Slingeland und Duck, oder, wie die neuere Forschung das betreffende Bild benannt hat, * Codde. Eglon van der Neer, Adriaan van der Weiff, an van Heyte, Karel Duja rdin, Jan Wynanis und Hondecoeter mit einem seiner besten Bilder der Insassen des Hübnerbefs beschließen dirse Reihe. Da neben hat dann endlich noch die moderne Kunst durch die Auf erweckung des Lajarus“ von Overbed, durch Ritter Kurts Braut⸗ fabrt? von Moritz von Schwind, durch di. „Kreuzfabrer‘, die „Köhler“ und die Har elandsckaft‘ von K. F. Lesseng, durch Dante mit den edlen Frauen ron Ravenna“ von Feuerbach sowie durch charakteristiscke Bilder von J. W. Schirmer, W Riesstahl, Tide⸗ mand und Shmitson eine sehr ansehnliche Vertretung gefunden. Den Photograpbieen als solten ist dieselbe Vorzüglichkeit nachzu⸗ rübmen wie sämmtlichen bisderigen Leistungen der berannten Firma, die auf dem Gebiet der Nachbildung ron Gemälden und Hand eich nungen eine ebesso reiche wie danken werthe Thätigkeit entfaltet hat.

Gestern »eranstaltete Frl. Cornelia Kirchboff, eine Schülerin des Hrn. Ditto Dienel, in der Marienkirche bhierselbst jum Besten des Moonschen Blindenvereins ein Konzert. Sie srielte Bachs großes Er moll. Präludium, Tbhiele's schwieriges C-moll Konzert und einen wirkunge vollen Trauermarsch ibres Lehrers. Die (lechnischen Leistungen der Konzertzeberin ließen selbst bei strenger Beurtheilung nichts zu aünschen übrig, und den Musikverständ Jen mußte besor ders die Sicherbeit und Ruhe gefallen, die einem männlichen Käünstler Ebre gemacht hätten. Das FKonjert wurde gesanglich in herrortagtude? Weise durch Fr. Nathalie Schröder, Fil. Scmidiltin und Hen. Juliug Sturm unterstützt, Erstere san mit leberdigem Vertrag Händels Jesua ⸗Arie: ‚O ban im Jubals Farfen, Frl. Schmidtlein eine Arie ar Judas Malkabäuz von Händel, sewie von Frant ein geistliches Lied mit schöner wehlgebildeter Stimme, Hr. Jul. Sturm eine gesarglich und musilalisch dankkare Arie von Dienel mit obligater Violine: „O rt lehre ung bedenken, mit den bei diesem Sänger binre end bekannten Vorzügen in Stimm klang und Schrse. Ter vie te Sänger des Abendé, Hr. Sbukemgkr, wird seine kraftige Baßstimme erst gesanglich auejubilden haben, beror über ibn geurtbeilt werden kann. Den Viclinpart in Dien 1e Arie und in eirer Arie für Violin: und Orgel von Bach brachte Hr. Kosek wi reinem und schönem Ton zu C6 Hr. Kammermusiker Jaltbewekd srielte zwei Cellostücke in bekannt guter Aas fübrung. Das s hr jablreich ver sammelle Pabei= kum wohnte dem Konjeite mit roller Uufwerksamkeit big jum Sa lusse kei, wedurch auch die von einem blu den Orgelspieler als letzte Piece gevielte A -dar toceata von Hesse zu voller Geltang lam.

Tas National. Theater cet in die Hände eines Kensertiamit über, da sich die Aufgabe zestellt kat, den aroßen zum Theater Ce hörenden Garten nach dem Maner der Kroll' hen und d s Belle⸗ Al iance⸗ Theater ⸗Garteng neu zu dekoriten und ein urichten. Vie Betteiliaung namkaster Architekten und Künstler sichert (ire allen Anforderun- aen der Neuieit entsrrechende Darchführung des Uaternebment, dessen Leitung in die Hände deg Hrn F. A Stebl gelegt it, wäbrend für rie artistiscke Direktion ein bier Feliebter früherer Hofschau spieler gewonnen wurde.

Redacteur: Riedel.

Herlag Vr Ger editlon (c fei). Ded. B. GLuι. Sechs Beilagen (ela sæũe dll Gzr en. Benlaan

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Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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Berlin, Mittwoch, den 6. April

Aichtamtliches.

Preußen Berlin, 6. April. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (30) Sitzung setzte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Küstenfrachtfahrt, fort. Nach dem Abg. Schlutow a n Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher, wie folgt das Wort:

Meine Herren! Ich kann ja die Wärme und den Eifer, mit dem der Herr Vorredner die Regierungsvorlage von Neuem bekämpft hat, anerkennen und begreifen. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, von dem er ausgeht, daß nämlich die Vorlage, wenn sie in der Ihnen vorgeschlagenen Fassuns angenommen wird, eine Quelle wer. den könnte zur Versagung des Gewerbebetriebes der Küstenschiffahrt an unserer Küste, welche wiederum die Staaten, deren Angehörige davon betroffen werden, veranlassen würde, auf anderen Gebieten Repressalien gegen uns zu üben, so finde ich es vollständig begreiflich, daß man von diesem Gesichtspunkte aus sich der Vorlage gegenüber ablehnend verhält. Ich meine aber, meine Her ten, diese Befürchtung ist eine unbegründete, und ich habe ihr zu nächst einen allgemeinen Gesichtspunkt entgegenzubalten. Diese Be⸗ fürchtung ist bisher nicht ausgesprachen und aus den Kreisen heraus, um deren Inzeresse es sich bei der Vorlage handelt. Alle Petitionen, die dem Hause zugegangen sind, rühren ausschließlich her von Han— delskammern und kaufmännischen Korporationen, soweit sie sich eben gegen die Vorlage erklärt haben. Aus den Kreisen der Küstenfracht⸗ fahrer ist übereinstimmend um Annahme dieses Gesetzes gebeten worden. Nun haben wir ia schon im Jahre 1879, als wir bei der Berathung des Zolltarifk waren, die Be⸗ hauptung aufstellen hören: wenn mir böhere Zölle gegen über dem Auslande machen, so wird das nicht allein dazu führen, daß uns das Autiand mit gleicher Münze bezahlt, sondern es wird uns das Ausland auf anderen Gebieten unbequem werden. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt, und dieser Umstand rechtfertigt die Annahme, daß die Befürchtung, von der gegenwärtig der Hr. Vor redner und seine Freunde ausgehen, noch weniger Anlaß hat, sich zu bestätigen.

Meine Herren! Die Entstehung dieser Vorlage beruht darauf, daß wir in Deutsch⸗— land einen ungleichen Rechtszustand in Bezug auf die Küstensqiff⸗ fahrt haben. Ich habe mir bereits erlaubt, bei der zweiten Lesung des Gesetzes dieses näber darzulegen. Es ist nicht richtig, wenn der Hr. Vorredner sagt, daß die Absicht des Antrags Roggemang dahin gehe, den gegenwärtigen Rechtszustand zu fixiren. Im Gegenth eil, auch das Amendement Roggemann, wie es damals vorlag, will unifiziren, will den rerschieden gearteten Rechtszustand, der an unsern Küsten besteht, zu einem einheitlichen machen, und daß ein solcher verschiedener Rechtözustand an unseren Küsten besteht, das ist Ihnen bereits in den Motiven dargelegt, und ich will zur Vervollständigung derselben dem Herrn Vortedner noch bemerken, daß in Ost und Westpreußtn, in Pommern und Schleswig⸗-Holstein nicht die unbeschränkte Freiheit der ausländischen Küstenfrachtfahrt besteht. Also wir wollen einen einbeitlichen Rechtszustand herstellen, wir sind davon ausgegangen, daß sich das am besten in der Weise thun lasse, daß man in Bezug auf die im 5§. 1 ausgesprochene Be⸗ fugniß für alle deutsche Schiffe, Küstenschiffahrt zu betreiben, nicht so erklusiv ist, die ausländischen Küstenfahrer generell auszuschließen, sondern daß man der Regierung das Recht vorbehalten will, auch ausländische Küstenfahrer an unseren Küsten zuzulassen. Nun wird ja die praktische Handhabung dieser Befugniß, welche Sie der Re⸗ gierung damit einräumen, wenn die Vorlage angenommen wird, in der Weise geschehen, daß, soweit nicht bereits bindende Staatsver⸗ träge mit anderen Staaten besteben, die diesen Staaten das Recht geben, an unseren Küsten Frachtfahrt zu betreiben, die Anträge der fremden Staaten abgewarfet werden, und dann von Seiten der Re⸗— gierung geprüft werden, ob und eventuell unter welchen Modalitäten die nachgesuchte Zulassung erfolgen kann. Ich habe allerdings darin hat der Herr Vorredner Recht bei meinem früheren Vor— trage über die Sache Ihnen gesagt, daß die Tendenz, welche wir ver solgen, ganz dieselbe ist, wie diejenige des Vorschlages der Gegner. Wir wollen Niemand schädigen, wir wollen kein exklusives Recht für die dentsche Küstenschiffahrt statuiren, wir wollen aber ein wirksames und handliches Mittel baben, um denjenigen Staaten gegenüber, in denen unsere Schiffe beeinträchtigt werden, eine Beschtänkung eintreten zu lassen. Nicht nur die Fassung ist verschieden, sondern auch die Wirkung Ibres Antrages unterscheidet sich wesentlich von der Vorlage, nach unserer Fassung müssen die fremden Staaten Anträge auf Zulassung stellen, nach ibrer Fassung sind wir genöthigt, den fremden Staaten gegen über die Haltung sowie jur Versagung der Frachtfahrt zu ergreifen. Daß da eiwas sehr verschiedenes ist, das, meine Verren, bedarf doch wobl keiner Ausführung. Wenn nun der Herr Vorredner darauf hinge⸗ wiesen bat, daß nach seiner Meinung mit Annahme dieses Gesetzes die Nötbigung ju einer Aenderung der Gewerbeordnung gegeben sei, so ist das in keiner Weise der Fall, denn wenn 8. 1 der Gewerbe ordnung vorschreibt: Der Betrieb der Gewerbes ist Jedermann gestattet“, so folgt daraus keineswegg, daß nun anch Ausländern obne

weiters und ohne Beschränkung der Gewerbebetrieb zu gestatten sei Sie seben dies aus Art. 57 der Gewerbeordnung, der sich in dem

Titel befindet, welcher vom n, . handelt, dort stebt gan; h im §. ? der Verlage

ausdrücklich analon der Fassung, wie sie enthalten ist; Aueländern kann der Gewerbebetrieb im Umberjieben gestafter werden. Wir haben also auf dem Gebiete der allge⸗ meinen Gesetzgebung bereits einen Vorgang für unstre Vorlage. Und nun, meine Herren, lassen Sie doch die Befürchtungen, von denen Sie geleitet werden, fallen, es bedarf bierju wirklich nicht nur des Vertrauene zur gegenwärtigen Verwaltung. Ich glaube, daß keine Regierung eine Schädigung fremder Interessen eintreten lafsen wird obne daju einen gan jwingenden Grund zu baben. 3. die Befugniß, daß, wenn unsere Kustenfrachtfabrt an fremden Küsten geschädigt wird, auch wir in der Lage sind, den Betrieb der Kusten frachtfahrt an unseren Küsten zu untersagen. . Der Abg. Moele empfahl die Regierungsvorlage, weil das Amendement Roggemann nicht in der Lage ware, der Regierung eine Waffe solchen Nationen gegenüber in die Dand zu geben, die deutsche Schiffe an ihren Küsten unter dem Vorwande nicht zuließen, die heimische Nation triebe auch in fremden Ländern keine Kustenschiffahrt. Er wolle nicht andere Nationen von der deutschen Küstenschiffahrt ausschließen, sondern nur den deutschen Schiffen das gleiche Recht sichern. daut Vertrag mit allen Nationen, welche an den deutschen Küsten Kuüstenfrachtfahrt trieben, seien diese schon jetzt berech= ligt, dieselbe fortzusetzen, so lange wenigstens die Verträge dauerten. Ausgeschlossen sei nur Rußland und Holland, mit welchen Verträge nicht existirten. Nun sei schon darauf hin⸗ gewiesen worden, daß die deutsche Küstenfrachtfahrt in Sean nachtheiliger behandelt werde, wie die holländische in Deutsch= land, well dort ein Patent mit Jahresgiltigkeit für die Kanal⸗ schifahrt aufgenommen werden müsse, welches natürlich die Hollander mehr augnützen könnten, als die deutschen Schiffer, die vielleicht einmal im Jahre dorthin kämen. Dieser Miß⸗

Was ist denn die Entstehung dieser Vorlage?

per Reai f in werde, nicht Heben Sie uns der Regierung maßgebend sein werde, nich

stand würde durch das Amendement Roggemann nicht zu be— seitigen sein. Sodann sei wiederholt darauf hingewiesen wor— den, daß die deutsche Schiffahrt sich vor Repressalien in Asien und Amerika zu fürchten hätte. Er habe schon voriges Jahr hervorgehoben, daß mit China Verträge existirten, welche nicht allein mit Deutschland, sondern auch mit Amerika und Eng— land und Frankreich geschlossen seien, und welche China einseitig gegen Deutschland aufzuheben nach den Machtver⸗ hältnissen überhaupt nicht in der Lage sei. China habe auch nicht das mindeste Interesse an der Küstenfrachtfahrt und werde also auch keine Veranlassung haben, dieselbe aufzu—⸗ heben. In Brasilien sei die Sache gesetzlich dahin geregelt, daß allerdings in einigen Häfen die Küstenfrachtfahrt mit fremden Schiffen für gewisse europäische und nordamerika— nische Waaren gestattet sei, dagegen in ke nerlei Art mit den brasilianischen Produkten. Die brasilianische Regierung gehe jetzt damit um, auch die bis jetzt bestehenden Vergünstigungen für fremde Schiffe wieder zu restringiren. Hoffentlich ge⸗ linge es der deutschen und englischen Regierung, die dabei in gleicher Weise interessirt sei, das zu verhindern. Es sei unrichtig, daß das englische Gesetz mit dem Amende— ment Roggemann übereinstimme. Dasselbe räume zwar den ausländischen Schiffen das Recht der Küstenfracht— fahrt in dem vereinigten Königreich unter denselben Bedingungen ein, wie den inländischen, es bestimme jedoch gleich hinterher, daß bei. Ausübung dDieses Gesetzes auch diejenigen Bestimmungen in Kraft treten würden, welche das Zollgesetz von 1853 ausspreche. Dieses Gesetz gebe der englischen Regierung dieselbe Macht, die der Abgeordnete für Stettin der deutschen Regierung zwar augenblicklich geben wolle, aber da die Personen wechseln könnten, doch nicht gern für die Dauer ausspreche und deshalb dem Parlament vor— behalten wolle. Das englische Parlament habe niemals ge⸗ zögert, in dergleichen Angelegenheiten der britischen Regierung vollkommen freie Hand zu lassen und habe sich immer gut dabei gestanden. Er glaube, man könne sich in Deutschland auch darauf verlassen, daß, wenn dieses Gesetz angenommen werde, für die Interessen der deutschen Schiffahrt, sowohl für die der Schiffer wie für die des Handels, mit großer Einsicht gesorgt werden würde. Er glaube, daß namentlich diejenige Partei, welche die Bezeichnung „national“ in erster Linie trage, entschieden sich besser dabei stehe, wenn sie das Gesetz annehme, als wenn sie dasselbe ablehne, dieselbe werde alsdann mehr Freude daran haben, als im Gegentheil. ;

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, im Gegensatz zum Vorredner sei er der Meinung, daß in diesem Gesetze irgend welches Parteiinteresse nicht liege. Es handele sich einfach um die materiellen Interessen der deutschen seefahrenden Mit⸗ bürger. Für diese nehme er alle Parteien in gleichem Maße in Änspruch und habe die Ueberzeugung, daß sie alle in glei— chem Maße deren Interessen allein verfolgten. Dem Antrage des Abg. Schlutow, das Gesetz abzulehnen, könne er nicht beitreten; vielleicht hätte er Modifikationsanträgen zustimmen können, diese absolute Ablehnung sei ihm aber nicht möglich. Sein Standpunkt sei einfach der: die Regierung habe voll⸗ kommen Recht in der Auffassung, daß die Küͤstenschiffahrt den deutschen Schiffen gebühre. Dieser Grundsatz sei in z. 1 ausgesprochen. Die Frage, um die der Streit sich drehe, sei die, inwiefern denjenigen Nationen, die den Deutschen die freie Küstenschiffahrt gewährten, gleiche Freiheit auch in Deutschland gewährt werden solle. In dieser Beziehung hätte er gewünscht, daß nach Annahme des §. 1 in einem folgenden Paragraphen diese Reziprozität Anerkennung und Feststellung gefunden hätte. Solcher Ausspruch sei nicht erfolgt. In⸗ zwischen habe der Minister ausdrücklich erklärt, daß dieser Grundsatz der Reziprozität auch bei der Regierung maßgebend sein werde. Wenn er nun auch mit dem Abg. Schlutow darin einverstanden sei, daß man die Gesetze nicht für eine Perfon machen könne, daß man vielmehr die Gesetze an sich prüfen und festsetzen solle, so müsse er doch fragen, ob so dringende Gefahr eines Mißbrauchs dieser Gewalt von Seiten der Regierung vorliege, daß er darum das ganze einen wichtigen Gegenstand generell ordnende Gesetz, nachdem sich diese generelle Ordnung durchaus nothwendig gezeigt habe, doch ablehnen müßte, und er komme zu dem Schluß, daß er sich nicht denken könne, wie für eine Regierung ein dauerndes Interesse dahin drängen könnte, diesen Grundsatz der Rezi⸗ prozität aufzugeben zum Nachtheil auch der einheimischen Schiffahrt. Denn darüber werde keine Regierung Zweisel haben können, daß sie den deutschen Schiffen die freie Be⸗ wegung auch im Aueland möglichst erhalten müsse. Er hätte, wie gefagt, diesen Grundsatz in einem Paragraphen gern aufgestellt gesehen. Derselbe sei nicht aufgestellt und An⸗ träge nach der Richtung seien hier nicht eingebracht und in der Aommission vergebens erstrebt worden. So erklaäre er sich denn mit Rücksicht auf die vom Minister amtlich abgegebene Erklärung, daß der Grundsatz der Reziprozität bei egen das Gesetz. Es sei neulich geäußert worden, daß seine Freunde, resp. er zu dieser Sache jetzt eine andere Stellung einnähmen als im vorigen Jahre, und man habe daran hochpolitische Anschauungen geinüpft. Einmal verdiene seine Partei solche hochpolitische Anschauungen gar nicht, dann aber sei die Sache sehr einfach. Seine Freunde seien im vorigen Jahre durchaus nicht einer Neinung in dieser Sache gewesen; da das Centrum aber überhaupt den Grundsatz habe, kein Mitglied der Fraktion durch einen Beschluß zu sesseln, so sei es den Verhältnissen seiner Partei ganz entsprechend, daß jeder gestimmt habe, wie er für gut befunden habe. Er habe sich bemüht, damals den Grundsatz der Reziprozität in schärferer Weise zum Ausdruck zu bringen, wie er denn gewünscht hatte, daß das auch in der Kommission und hier versucht worden ware es hätte recht gut gelingen können. Inzwischen müsse er bemerken, daß aus seinem Wahl⸗ kreis, der bei dieser Angelegenheit sehr betheiligt sei, ihm die Kunde geworden sei, daß die Anschauungen dort allerdings getheilt seien, aber wesentlich sich verstärkt hätten für die An⸗ nahme des Entwurfs. Da aber die dortigen Einwohner aus der Erfahrung viel besser wüßten, als er aus der Theorie, was in dieser Sache richtig sei, so habe er nunmehr die Stellung eingenommen, welche er einnehme. Er sei namlich

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1881.

der Meinung, daß die Wähler ihre Interessen auch kennten und daß der Abgeordnete bei seiner Haltung auf das Urtheil derselben Rücksicht zu nehmen habe, wenn es nicht der prin⸗ zipiellen Anschauung widerspreche.

Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Reg. Rath Dr. Rösing er⸗ widerte dem Abg. Schlutow, daß ihm das englische Gesetz vom 24. Juli 1876 vollkommen bekannt sei, dasselbe ändere aber an dem Prinzip des Gesetzes von 1855 gar nichts. Wenn darin ausgesprochen werde, daß die ausländischen Schiffe denselben Bestimmungen wie die inländischen unterlägen, so beziehe sich dies lediglich auf die zollamtliche Behandlung, solle aber keines⸗ wegs einen allgemeinen Rechtsgrundsatz ausstellen.

Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) nahm den in der zweiten Lesung abgelehnten Antrag Roggemann wieder auf. Die Fassung desselben entspreche vollkommen dem, was der Yin ff! von Boetticher als die Tendenz der Vorlage charakte— risirt habe. Sein Antrag wolle gesetzlich den Grundsatz fest— stellen, daß den ausländischen Schiffen volle Reziprozität ge⸗ währt werde. Die Betheiligung der fremden Schiffe an der deutschen Küstenfrachtfahrt sei in beständiger Abnahme be— griffen, dagegen sei die Betheiligung der deutschen Schiffe an der ausländischen Cabotage sehr erheblich und man müsse sich deshalb sehr hüten, durch Provokation von Repressalien diesen Betrieb zu schädigen. Da nun die Möglichkeit nahe liege, daß eine spätere Regierung in mißverstandenem Interesse der deutschen Rhederei versuchen könnte, fremde Schiffe von der deutschen Küstenfrachtfahrt gänzlich auszuschließen, so sei es nothwendig, die Vorlage in der vorgeschlagenen Weise zu modifiziren.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen. Bei der Abstim⸗ mung wurden 101 Stimmen gegen und 82 Stimmen für den Antrag Witte abgegeben. Das Haus war somit nicht und die Verhandlungen wurden um

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beschlußfähig A/ Uhr abgebrochen. . Der Präsident beraumte um 3 Uhr eine neue Sitzung an, auf deren Tagesordnung er die erste Lesung des Gesetz— entwurfs, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit, setzte.

Um 31 Uhr wurde die gestrige (31) Sitzung des Reichstags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundes— rath und Kommissarien desselben beiwohnten, vom Präsidenten von Goßler eröffnet. Das Haus trat sofort in die erste Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Be⸗ strafung der Trunkenheit, ein. Die Debatte wurde vom Bevollmächtigten zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling mit folgenden Worten eingeleitet:

Eg sei mir, meine Herren, gestattet, Ihren Berathungen eine kurze Erläuterung vorauszuschicken, die mir namentlich deshalb noth⸗ wendig erscheint, weil ja die Vorlage nickt aus einem einheitlichen Gesichtepunkte entsprungen ist, sondern sich aus zwei verschiedenen, wenn auch untereinander verwandten Bestandtbeilen zusammensetzt; denn einerseits trifft die Vorlage polizeistrafrechtliche Bestimmungen, andererseits aber stellt der 8. 2 und was mit demselben zusammen hängt, sich als eine Erganzung des allgemeinen Theils des Straf⸗ gefetzbuches dar, indem er sich mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise Trunkenen ihre Thaten zuzurechnen seien. Meine Herren, Sie werden aus den Motiven die Ueberzeugung gewonnen haben, in welch' wechselnder und zum Theil noch heute kontrastirender Weise diese Frage in der Wissenschaft und in den Gesetzaebungen der FKulturstaaten gelöst worden ist. Das preußische Strafgesetzbuch, der Vorläufer des unseren, nahm auf die Trunkenheit keine Rückficht, erkannte vielmehr nur Wahnsinn und Blödsinn als allgemeine Strafausschließungsgründe an. Ein Gut · achten der rreußischen wissenschaftlichen Deputation für das NMedi⸗ zinalwesen, welches aus Veranlassung der Arsarbeitung des Straf⸗ gesetzbuches für den Norddeutschen Bund erfordert wurde, tadelte biese Begrenzung und stelte die Forderung, daß außer den Ceistes- krankheiten auch voch gewisse Grade der Trunkenbeit, der Sclaf— trunkenheit und des Fieberdeleriums als mögliche Gründe der Un— zurechnungefäbigkeit zu berücksichtigen seien. .

Dieser. Erinnerung, welcher sich auch andere Autoritäten an⸗ schlosfen, gab die Redaktign des Strafgesetzbuches Folge; man ver— zichteie daber auf eine Einzelauszäblung der Strafaueschließungs— gründe und traf im §. 51 des norddeutschen, jetzt deutschen Strafgesetzbuchs, die Bestimmung; .

Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigteit oder krankhafter Störung der Geisterthãtig⸗ keit befand, durch welchen seine freie Willens bestimmung aus— geschlossen war. ö

Es entstand nun aber die Frage, bis zu welchem Grade sich die Trunkenheit gesteigert baben müsse, um ale. Strafausschließungs— grund ju gelten. Der Ausdruck Bewußtlosigkein. scheint auf ben böchsten lähmnngsartigen Grad der Trunkenheit hinzudeuten. Allein, meine fen in diesem Zustande bildet der Köper nur eine willenlofe Masse, die keinem andern Gesetze als dem der Schwere fo gt.

In diesem Stadium ist jede Aktionsfähigkeit aufgehoben; der Geseßgeber würde etwas Unmögliches vorausgesetzn haben, wenn er über eine in diesem Zustand begangene Handlung batte difponiren wollen. Daber fübrt die logiscke Auslegung zu dem Resul iat, daß unter ‚Bewußtlosigkeit' nicht die völlige Abwesenheit des Bewurt⸗ seing, sondern nur die Störung der Kontinuität desselben ver standen werden muß, und dies, meine Herren, ist jetzt die berrschende Ansicht unter den Lehrern des deutschen Strafrechiée. Damit aber fallt die Grenze der Zurechnung säbigkeit noch in den Zustand der Exalta fion, welcher den sähmungeartigen Erscheinungen vorausgehen pflegt, und es ist daber lediglich der Würdigung des Richters der Thatfrage und der sein Ermessen leitenden Sac verständigen anbeim gegeben. ob die Trunkenbeit im einzelnen Fall big zur Ausschließung der reien Willens bestimmung sich gesteigert bat. Wenn ich das Wort . frei betont babe, so befinde ich mich in Uebereinstimmung mit der wissen · schaftlichen Vepuiatien für dag Medisinalmesen welche, auf den Augschluß der freien Willengbestimmung den Nachdruck gelegt wissen

te. ; 16a Wat nun, meine Herten, die Praxis betrifft, so babe ich anzu- erkennen, daß' die densschen Gerichte sich bei Prüfung des Geistes= zustandeg von Trunkenen des Ernsles ihrer Aufgabe kewußt sind und nicht leichtbin Unzurechnunge fäbigkeit annehmen; allein wenn auch nur ein einziger Fall vorgekommen ist, wie der in den Motinen be= richtete, in welchem ein wegen schwerer Körperverletzung Angellagter wegen seineß trunkenen Zustandeg zur Zelt der Tbat rechtskräftig srelgesprochen worden iss, und dieser Fall stebt nicht vereinjelt ka * wenn einge solcher Fälle sich ereignet baben, mußte doch an die verbündeten Regierungen die Erwägung herantreten, ob eg gesetz . geberisch überbauyt u rechtfertigen ist, die selbstverschuldete Trunken ˖ beit ag einen Strafbefrejungzarund u ulassen. Vie Regierungen baben geglaubt, diese Frage verneinen ju müssen; sie balten die An⸗