KSnigaherꝶ, 5. April. (T. T. B.)
Getresdemarkt. Weizen matter. Roggen still, loco AI / 18 pfd. 2000 Eid. Zollgez. 186.50, pr. Frübjahr 18290, pr. Nai- Jani 189,99. Gerste behauptet., Hafer ruhig, loos 2000 Eid. Tollge wicht 148 09, pr. Frühjabr 142, . Weise Erbsen pr. 200 Pfd. Zollgenwicht 160,00. Spiritus pr 100 Liter 100 0,0 loco 55. 25. pr. Frühjahr 55, 50. pr. Nai, Juni 55.75. — Wetter: Kalt.
PDanziäir, 5. April. CW. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loeo lustlos. Umsatz 70 Tonnen. Bunt urd bellffarbig., mebr oder weniger ausgewachsen 172,09, hell'oynt 176 00 - 183, 00, hochbunt n. glasig 202,099 – 213,0, pr. April- Mai Transit 203,00, per Mai-Juni Transit 202, 009. — Roggen fest, jo imärnd. pr. 120 Pid. 186,00 bis 191,09, poln. oder russ., pr. 120 Pfd. Transit 181,00, unterpoln. pr. April-Mai Lransit 133,09, inländischer pr. April-Mai 190,0. Kieins Gerste loco 130,00. Grosse Gerstè loco 15000). Hafer loco 148,00. Spiritus pr. 10 000 Liter / loco 53, 50.
Saezaßre, 5. April, T. P. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Frähjahr 215,50. pr. Nazi-Juni 215.50. Eogger zr. Frühjahr 204.00, pr. Nai-Juni 197.50. Rübsen pr. Herbst 251,võ9). Rübé 100 Kilogr. pr. Frühjahr 53, O), pr. Herbst Hö, 0. Spiritus loce d2 409, pr. Frühjahr 55, 99, pr. Mai- Juni 54, 50. Petroleum pr. April 9, 0.
Hcsgeka, 5. April. (W. T. B.)
sriritus per April 52,20, pr. Mai b2, 8), pr. Juli 5, 00, pr. August 54.40. Fest.
Coin, 5. April. (G. T. B.)
G etre deKEarTEt. Veizen hiesiger loco 22, 75, frsmder loco 22.50, pr. Nai 2245, pr. Jali 22,35. EBeggen loo 21,59 pr. Nai 20.55, per Juli 195,vs9. Helder loco 16,50, Rüböl loes 29,00, pr. Kei 27, 99, pr. Oktober 28,70.
Bremer, 5. April. (F. T. B.)
Fetrolsn m. (Bchlussboricht.) Fest. Standard white lloeo 7, 65 bez, pr. April 7,4) bez., pr. Mai 7, 60 Br., pr. Juni 7,60 Br., pr. Aagust- Dezember O) bez.
HRamraakg, 5. April, (C. T. B.)
Gtr ei de markt. Reizen loce unverändert, aut Termine ruhig. Resgen loco unverändert, auf Termine ruhig.
Weizen pr. April Nai 211, 00 Bre., 210, 00 Gd.R, pr. Juli-
Petrolenm ruhig, Standard white loco 770 Er, 7, 60 Gd. pr. April 7.40 G64, pr. August -Derember 7, 90 6d. — Wetter: Schön.
Eeat, 5. April (H. L. B.)
Produkt enmar kt. Woizen loeo sehr fest, auf Termin ruhiger, schlusslos, px. Frahjahr 11,660 Gd., 11,65 Br., Pr. Herbst 10,35 Gd. 10,40 Br., Hafer pr. Frühjahr 6.45 G64., 6,50 Br. Mais pr. HNai- Jani 5, SI Gd., 5.90 Er. Kohlraps 12ꝶ. — Wetter: Trübe.
Anesterelam., 5. April. (V. F. B.)
Getreidemar kt. (Schlussbericht.) Eoggen pr. Mai 243, pr. CQeteber 209.
Anuaster dar, 5. April. (M. T. B.)
Bancazinn 53.
Ante, 5. April. (X. L. B.)
Getreidemar kt. (Schlussbericht. ) Weizen fest, Esggen be- havptet. Hafer uaverändert. Gerste gefragt.
A ntwerpem, 5. April. (R. F. B.)
Petroleum markt. Seblussbericht.) Raffiniries Type weiss, loco 195 bez. u. Br., pr. Mai 194 Br., pr. September-Dezember 205 bez. und Br. Ruhig.
Lors cdara, 5. April. (R. T. B.)
An der Küste angeboten 2 Weizenladungen.
Havannazucker Nr. 12 24. Fest.
Ltverpogck, 5. April. (XW. . B.)
Baum wolle (8chlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Speknlation und ExFport 109090 B. Amerikaner, ausgenommen good ordinary, 1ͤ16 d. höher. Hiddl. amerikanische April-ai-Lieferung 6i / is, Mai- juni-Lieferung 6z d.
Liverpool, 5. April. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen und Mehl stetig, liger. — Wetter: Schön.
Glasgoss, 5. April. (M. T. B.)
Roheisen. Mixed numbres warrants 48 sh. 5 d. bis 48 sh. 9 d.
Hulk, 5. April. (W. T. B.)
Getreéidemarkt. Weizen sehr matt. — Wetter: Schön.
Manmehengter, 5. April. (W. L. B.)
128 Water Armitage 73. 127 Water Taylor St, 20r Water Micholls 8. 30r Water Gidlow 93, 30r Water Clayton 93. 40 Mule Mayoll 10, 40r Medio Wilkinson 11, 36r Warpeops Qualität Rowland 1061, 40r Double Weston 103, 60r Double Weston 14, Printers 16/15 * / 30 Sᷓpfd. 93. Fest.
Weizen pr. NKoy, 294,
Rette:: Sochböa.
Nais 1 d. bil-
April 70. 50, vr. Nai 71,00, pr. Nai-Angest -2 M. pr. Septem ber- Dezember 7400. Syiritus ruhig, pr. April 60.75. Er. Nai 59, 75, pr. Nai-Angust 59 75. pr. September-Dezember 57, 75.
Faris, 5. April (F. T. B.) —
REohrueker SS o loco fest, 58 09 à 58, 25. Weisser Zueker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. v.. April 67.50, Pr. Nai 68, 109, pr Mai- August 68 75, pr. Oktober-Jannar 62.25. .
St. Petersharg, 5. April. (M. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 54 00, Fr. August 5600 Weizen loco 16,0. Roggen loco 13,49). Hafer loco 6, 109. Han loeo 31.00. Leinsaat (9 Fuad) loco 16,69. — Wetter: Heiter.
Rer- orks, 5. April. (W. T. B.)
Waarenberieht. Baumwolle in Newm-Tork 194, do. in New- Orleans 103. Petroleum in Neꝶ-Tork 73 Gd., do. in Phila- delphia 73 Gd., rohes Petroleum 65. do. Pipe line Certificate — D. 84 C. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweiges 1 D. 25 6. Reizen pr. laulenden Monat 1 D. 234 C., do. pr. Mai 1 D. 221 C., do. pr. Juni 1 D. 214 C. Mais (old mixed) 59 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 74. Kaffee (Rio) 12. Schmalz (Marke Wiloor) 112 i6. do. Fairbanks 11, do. Rohe & Brothers 113. Speck (æhort clear) S C. Getreidefracht 4.
Ki de Jamekro, 4. April. (RT. T. B.)
Wechkhselcours auf London 21, do. auf Paris 449. Tendenz des Kaffesmarktes: Schwach. Preis für good first 4700 à 4850. Durch- schnittliche Tageszufahr 28 000 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 30 009, do. nach dem Kanal und Nord-Europa 260090, do, nach dem Aittelmeer 3250, Vorrath von Raff in Rie 198 000 Sack.
General- Vergeasanm Hungen.
Hans oatlsohe Feuer versloherungs-deseollsohaft. Ora. Gen. Vers. zu Hamburg. Ord.
23. Pommersoher Industrle-Jereln auf Aotien. Gen. Vers. zu Stettin.
28, Aktlen-gesellsohaft für Leder, Masohinenrlemen- und Hilltäreffekten-Fabrlgatlon (vormals Helnrioh Thisle) zu Dresden. Ord. Gea. Vers. zu Dresden.
20. Axril.
August z13 Er, 211 Gd. Roggen
kKüöböl still, loco 54,00, Er. Mai
54,00. pr. April 45 Br., pr. Ha- Juni
454 Er.,
pr. April-Mai 194 Br., 193 Gd, pr. uni- Juli 182.00 Br., 180, ud. Hafer und 6 unverandert. piritus
Earls, 5. April Produktenmarkt. rahig. Juni - Juli
46 Er., Ir. Juli- August 464 Br. Kaffee- nat, Vmate 1506 Sack., August 62,50, pe
(X. T. B.) Weizen fest, pr. 9.
Gladbacher Feuer versloberungs Aktlen -- Ges ollsohaft. Ord. Gen. Vers. zu M. Gladbach.
Tharlngla, Versloherungs -- Gdesellsohaft in Erfurt. Ord. Gen.-Vers. zu Erfurt.
10. Ohemnltzer Aktlon-Splunsrel. . Chemnitæ.
Ord. Gen. Vers. zn
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- baus: 89. Vorstellung. Erste BVorstellung des Signor Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. In italie⸗ nischer Sprache: Otelic, il Moro di Venezia. Tragedia in sei atti di W. Sbakespeare. Tradu- zions di G. Carcano. Anfang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 93. Vorstellung. Narziß. Trauer⸗ . in 5 Alten ron A. E. Brachvogel. Anfang 7 4. ö
Freitag: Opernhaus. 90. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Proper Merimée von Henry Meilboe und Ludovie Halsoy. Musik ron Georges Bizet Tanz von Paul Taglioni. 26 Tagliana, Hr. Einst, Hr. Krolop.) Anfang
6.
Sckanspielhaus. 94. Vorstellung. Der Vetter. Lastspiel in 3 Akten von R. Benedix. Vorher: Ein Afrilareisender. Plauderei von Emile Najac, deutsch von Winter. Anfang 7 Uhr.
Rallner- Theater. Donnerstag: Zum 55. M. Der Cempagnon. Lustspiel in 4 Atten von A. L'Arronge.
Victoria-Ikeater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Auf allgemeines Verlangen: Wieder⸗ kbolung der Kinderfestvorstellung. Zum 105. und letzten Male: Die Schatzgräber. (GB. Kinder zahlen auf nummerirten Platzen die Hälfte der er⸗ mäßigten Preise.)
Freitag geschlossen.
Sonnabend, 9. April: Zum ersten Male: Die Schwestern. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 9 Bildern, nach dem gleichnamigen Roman ron G. Ebers, für das Victoria ⸗Theater bearbeitet ron Carl Ladwig. Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und arrangirt vom Ballet⸗ meister Brus. Dekorationen gemalt von Hariwig. Die Maschinerien nach Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die Costüme ent⸗ worfen und angefernigt unter Leitung des Ober⸗ garderobiers Happel. Die Requisiten nach Origi⸗ nalen des Königlichen Museums und anderen Vor⸗ lagen. Elekttrische Beleuchtung von Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Habn.
Residenz- Theater. Donnerstag: Zum 45. M:. Die Junggesellenstener. von Julius Wolff. ö
Freitag: Tieselbe Vorstellung.
aut ijusprechen, die . r Stadt- Theater. Donnerstaa: Zum 8. Male: setzünz des Vermögeng und Belieferung der Klã·
1
Tas Mädchen aus der Fremde.
4 Alten von Franz v. Schönthan. Halbe Preise.
Germanin - Theater.
Glara Bonns und des Hrn. Louit Timm. Von
Stufe zu Stufe. Lebenäbiid mit Gesang in
5 Bildern ven Dr. Huzo Müller. Musik von Bial. Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Belle- lliance-Ihenter. Donnerstag: En- semble · Gastspiel der Mitglieder des Wallner Theaters. Zum J. Male; Hopfenrath's Erben. (Norttät.) Volkastück mit Gesang in 3 Akten von PH. Wilken. Musik von G. Michaelis. (Fr. Adel ma Blumberg: Frl. Marie Schwarj.) Anfang 7 Uhr. Erstes Parquet 16559 Æ u. s. w.
Freitag u. fol). Tage: Hopfenrath's Erben.
Concert-Iaus. Geneert des J. Bilo Co- Musi direftors Berra Pilse. j 23
Familien⸗ Nachrichten.
19829 Nachruf. Wir keklagen das Hinsceiden des Königl. Bau⸗
Lustspiel in 4 Akten
Lustspiel in!
(Am Welnbergc weg) Donnerstag: Gastsplel der Damen Marie Berg und!
Förderer unserer gemeinnützigen Bestrebungen. We⸗ sentlich hat uns die reiche Erfahrung, die tereffliche Kenntniß in allen technischen Fragen genützt und unterstützt. Seine Thätigkeit, sein Liebens würdiger Charakler, seine Humanität sichern ihm ein dauern⸗ des Andenken in unserem Kreise. Bertin, den 5. April 1881. Kuratorium der Alexandra⸗Stiftung.
Verlobt: Frl. Clara Petersen mit Hrn. Haupt- mann und Compagnie Chef Krupp (Sorau N.) — Frl. Else Schünemann mit Herrn Oberförster⸗ Kandidaten Schladitz (Dassel).
Geboren: Ein Sohn: Kunze (Dambitsch. — Hrn. Dr. Rohrmann (Harburg). — Hrn. Landrath Hans v. Boddien (Czarnikau).
Gestorben: Hr. Oekonomie⸗Rath Freiherr August v. Hagen (Weimar). — Hr. Vastor emer. Carl Eschebach (Cötben) — Hra. Rittmeister Peter Graf zun Solms ⸗Sonnenwalde Tochter Sabin: (Charlottenburg) — Freiin Marie v. Gayl' (Pott dam). — Hr. Rittmeister a. D. O. Papen ˖ dick (Kolditz).
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung
mit Ladung. Nachstehender Auszug: Zum Kgl. Landgerichte Zweibrücken,
Civillammer.
Klageschrift für Emilie Greiner, gewerblos, zu Lemberger ⸗ Glashütte, Gemeinde Lemberg, wohnhaft, Ehefrau von Heinrich Kuntz, Schlosser, in Pimasens wohnhaft, zur Zeit unbekannt wo abwesend, Klägerin, vertreten durch den in Zweibrücken wohnenden Rechtsanwalt König,
gegen ihren vorgenannten Ehemann, Beklagten, wegen Vermögentabsonderung.
Der obgenannte Beklagte Heinrich Kuntz wird andurch vor das Kgl. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwalstschaftlichen Vertretung daselbst zugelas⸗ senen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten, zut mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu bören:
Es gefalle dem Kal. Landgerichte. Civilkammer,
9720]
die erbobene Gütertrennungellage für begründet zu
erklären, demgemäß die Gütertrennung zwischen der Klägerin und ihrem Ebemanne, dem Beklagten, Parteien behufs Auseinander⸗
gerin vor einen Kgl. Netär in Pirmasens zu ver⸗ weisen, dag Kal. Amtsrericht allda um Ernennung
und Beeidigung eines Exverten ju ersuchen, welcher
die nötbigen Abschäßungen vorzunehmen bat, und dem Beklagten die Prozeßkosten jur Last zu egen —
wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf den 17. Juni 1881, Bor⸗ mittag? 9 Uhr, anberaamt ist, dem obgenann ten Deinrich Kuntz, Schlesser, in Pirmaseng wohnbaft gewesen, zur Zeit obne bekannten Aufenthaltsort abwesend, hiermit öffentlich zugestellt.
Zweibrücken, den 2. April 1851.
Die Gerichteschreiberei des Kgl. Landgerichte:
Cullmann, Kol. Gerichte schreiber.
a lors Aufgebot.
Im Grundbuche von Buer Band 5 Blatt 475 bessnde sich in Abthlg. II. Nr. 1 folgende Eia⸗ tragung:
Verkäufer: Maria Christina Denneburg, ver ehelichte Wilbelm Mai, Joserpbine Denneburg, verebelichte Theodor Nedelmann, und Elisabeib Denneburg, vꝛrebelichte Wilbelm Drewer, haben in dem Kaufvertrage vom 1. April 1841 dae Gigentbum ihrer an den Metzger Jobann Denneburg verkauften Antheile an der Parzelle
raths Gerrn Gärtner. Er war unser ältest er Muͤarbener, seit Dectnnien der treue Mithel fer und
Nr. 1 des Tit. Blatt (Flur 4 Nr. 612 Ge- meinde Buer) big zur Zablung des am 1. Juli
Hrn. Dr. phil. Hugo!
1841 zahlbaren Kaufpreises von zweihundert sieben und sechszig Thaler zwei und zwanzig Silbergroschen sich vorbehalten. Wilhelm Mai hat indessen in dem notariellen Instrumente vom 17. Juli 1841 auf den Vorbehalt des Eigenthums für seinen Antheil verzichtet. Ein⸗ . zufolge Verfügung vom 18. Juni Der Schneider Friedrich Hemsing von Buer hat als eingetragener Cigenthümer und Namens seiner als Cigenthümer miteingetragenen Kinder Bernard Friedrich, Heinrich Georg und Franziska Clementine Hemsing unter der [ n, m. daß die Post ge⸗ tilgt sei, das Aufgebot behufs Löschung derselben beantragt. Es ergeht deshalb an alle unbekannten Berechtigten die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Termine den 13. Inli 1881, Vormitt. 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen und die Post im Grund⸗ buche gelöscht wird. Buer, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht.
87 Aufgebot.
Der Schuhmacher Johannes Hill von Schönau v. d. W., welcher vor 26 Jahren nach Nordamerika ausgewandert ist, und für welchen ein in einem Sparkassenguthaben von etwa 200 ½ bestehendes Vermögen in der Verwaltung des unterzeichneten Herjozl. S. Amtsgerichts sich befindet, hat nach der eidlich erbärteten Angabe seines Bruders Johann Heinrich Hill in Schönau v. d. W. seit etwa 25 Jahren über sein Leben und seinen Aufenthalt keine Kunde von sich gegeben.
Auf den ron seinem gedachten Bruder gestellten Antrag ergebt daher an den abwesenden Johannes Hill und an dessen Erben hierdurch die Aufforde⸗ rung, sich in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte spätestens in dem auf
den 27. April 1881,
. Vormittags 10 Uhr, anstehenden Aufgebotttermin an der unterzeichneten Amtszerichtestelle u melden, sich gebörig zu legiti⸗ miren und ibre Ansprüche unter Beigabe der er⸗ forderlichen Bescheinigungen anzumelden, —— aber zu gewarten, daß der Anwesende, Johannes Hill für todt erklärt und sein Vermögen an die sich legitimirenden Erbberechtigten, bejüglich in Er⸗ mangilung solcher an den Fiskus ohne Kaution ausgebändigt werden wird, seine Erben aber, welche sich nicht gemeldet, mit ihren Erbansprüchen werden bee off werden.
Gegen das zu erlassende Ausschlußurtheil, welches Mittags 12 Uhr ertheilt werden wird, findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt, auch haben die außerbalb des hiesigen Gerichtssißes wohnhaften Betheiligten bei Verlust ihrer An sprüũche Bevollmächtigte am Sitze des Gerichts zur Annahme künftiger gerichtlicher Auesertigungen zu bestellen.
Ohrdruf, den 16. September 1889.
Herzogl. S. Amtegericht IV. Sofmann.
Nachstehender Anszug: An
Königliches Amtsgericht Hannover, Abtheilung 15.
Klagantrãge
von Seiten deg Orterorstehers Volker zu Barsingbausen, als Voll streckers des Testaments der weiland Wittwe deg Müllers Georg Degenhardt, Sophie, geborene Suffclan aus Harenberg, später zu Hannover wohn hast, Kläger,
wider
den Lamrenfabrikanten Max Jzrael, früber zu Han nover, jehyt unbekannten Aufenthalte, Beklagten, wegen Forderung, Dblekt 206, 25 4 Der Kläger ist von der in rabro bezeichneten Erblasserin in deren bei biesigem Königlichen Amt gerichte deronirt gewesenen und eröffneten Testa. mente zum Vollstrecker defselben ernannt und hat diesez Amt, nachdem die Erben die Erbschaft auf Grund des Testamente angetreten haben, ange⸗ nommen.
0746]
Als solcher erhebt derselbe folgende Klage wider den Beklagten:
Laut notarieller Kauf⸗ und Abtretungsurkunde vom . . 1874 nebst Protokoll und Dekret vom ig . 1875 haften zu Gunsten der rubri⸗
cirten Erblasserin, als der im Hypothekenbuche ein⸗ getragenen Gläubigerin auf dem im Eigenthume und Besitze des Beklagten befindlichen, sub Nr. 1A. an der Flage hierselbst belegenen und sub Nr. 53 zur Ortschaft Nordfeld hierselbst katastrirten Bürger ⸗ wesen nebst Zubehör hypothekarisch — 2750 Thaler Courant kreditirten Kaufgelder, welche als halber Rest des Kaufpreis von 7500 Thaler Courant für jenes verkaufte Wesen ursprünglich vom Kaufmann Aug. Wölcke hbieselbst der rubricirten Erblasserin als Mitverkäuferin geschuldet wurden und obliga⸗ tionsgemäß mit 5 Go jährlichen in halbjährlichen Raten am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres zahlbarer Zinsen seit dem 1. Juli 1874 zu ver— zinsen sind.
Dies Bürgerwesen hat der Seklagte als Eigen ihümer erworben und bei dieser Gelegenheit die Hypothekschuld als eigene Schuld unter den bis herigen Verbindlichkeiten und obne Neuerung über ⸗ nommen, auch die Kayitalzinsen schon seit einiger Zeit der rubricirten Erblassexin bezahlt, welche den Beklagten als ihren Schuldner angenommen hat.
Der Beklagte ist nur mit den am 1. Januar d. J. (1881) fällig gewesenen Zinsen für das Halb- jahr vom 1. Juli 1880 bis 1. Januar 1881 auf das Kapital der 8250 M ad 206 M 25 3 im Rückstande.
Mangels gütlicher Zahlung ꝛc. wird Beklagter nun aufgefordert, in dem hierunter anzuberaumenden Verhandtungetermin zu erscheinen, um den kläge— rischen Schlußantrag dahin zu gewärtigen,
daß Beklagter auf seine Kosten mittelst vor. läufig voll streckbaren Urtheils schuldig verurteilt werde, dem klägerischen Testamente voll strecker die geforderten 206 M 25 3 Zinsen zu zahlen, auch zu dulden, daß behuf Befriedigung dieser 5 . nebst Kosten das zur Hypothek ge⸗ etzte Buürgerwesen Nr. 1A. in der Flage ju ien (Ortschaft Nordfeld Fol. Nr. 53) zur ubhastation gebracht werde.
ꝛc. 2c. ꝛc.
(ger) Kleinrath,
Rechte anwalt. Termin:
den 24. Mai 1881, 11 Uhr.
Hannover, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht. Abth. 15.
gez. Bagenstecher.
Beglaubigt: Alves.
Gerichts schreiber.
Wird dem enen, mn, zugestellt.
ves, Gerichte schreiber.
9741 Nachstebender Autzug: Gericht schreiberei des Greßherzogl. S. Amtegerichts. Weimar, den 11. Januar 1881. Gs erschien der Kaufmann Herr Karl Kopitzsch von hier und gab folgende lage gegen den Bildhauer E. F. Hufeld aut Taubach zu Protokoll: Ich lade den Beklagten jur mündlichen Verband bandlung des Rechtsstreitz vor das Großberoal. S. Amtsgericht Wimar in dem zu bestimmenden Termine. Mein Schlußantrag gebt dahin: den Beklagten wat Jablung von 55 * 103 nebst Zinsen zu 'so vom Lage der Klagemm, stellung ab zu verartheilen und daß Urtheil far vorläusig vollstreckbar zu erklären.“ wird mit dem KRemtrlen, daß Termin jum Er scheinen sür den Beklagten andtrweit auf Sonnabend, den 4. JInni 1881. Früh 9 Uhr, angesetzt ist, dem Bildbauer 2. F. Hufeld aus Taubach, dessen oͤffentl ich zugestellt. Welmar, den 24. Mär 1851. Ortmann,
Gerichte schreiler des Großbersogl. Amtegerichts.
Lasentbait unbetannt sst, damit
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußis cher Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 3 für das Hierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 8.
58
3 83.
Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; j ; 2 . für Kerlin außer den Nost-Anstalten auch die Erpt⸗ 2 8
* * f X 96 4 53 8 * 9 y 234 ;
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
den 7. April, Abends.
32 ö . 23
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Gymnasial⸗ Oberlehrer Polster zu Ostrowo den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Heym zu Marienwerder und dem Provinzial ⸗Rent⸗ meister a. D., Geheimen Nechnungs⸗Rath Zimmerhaeckel zu Magdeburg den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Gymnasial⸗Vorschullehrer Blümel zu Ostrowo den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem emeritirten Schullehrer Kreuel zu Cöln den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schul⸗ lehrer Kernich zu Kaudewitz im Kreise Liegnitz, dem pensio—⸗ nirten Steuer- Aufseher Schumann zu Duͤsseldorf, dem Gerichtsboten und Exekutor z. D. Gerson zu Cammin i B., und dem Gemeinde ⸗-Kirchenältesten und Bauer ⸗ Altsitzer ier zu Badingen im Kreise Templin das Allgemeine
hrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreufischen Ordens Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens:
Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General der Kaval⸗
lerie Grafen von Brandenburg L, à la suite der Armee;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗
burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone: dem Obersten Cramer von Baumgarten, Com⸗
. des 8. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiments Nr. 45,
owie
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzog⸗
lich hefsischen Verdienst⸗Ordens Philipps des
Großmüthigen:
dem Hauptmann von Bismarck im Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1.
Dentsces Relch.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Domvikar Berlage zum Kaiserlichen Regierungs⸗ und Schulrath sowie zum ständigen Hülssarbeiter im Ministe⸗ rium für Elsaß⸗Lothringen zu ernennen.
Der außerordentliche Professor Dr. Ern st Stahl ist aus der mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultãt der Kaiser Wil helme⸗-Universität Straßburg ausgeschieden.
Flaggenatteste sind ertheilt worden:
1) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu New-York am 19. Februar d. J. dem im Jahre 18565 daselbst erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika ge⸗ sahrenen Vollschiff Black Hawk“ von 1126,24 Tons Brutto⸗ Naumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließ⸗ liche Eigenthum der bremischen Handelsgesellschaft D. S. Wätjen Co. zu Bremen, welche Bremen zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 16. v. M. der ini Jahre 1870 in Irvine erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Schonerbark „Lenita“ (früher „Agnes Brown“ von 174,81 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergang derselben in das ausschließliche Eigenthum des hamburgischen Staatsangehörigen Adolf Heinrich Wappäus zu Damburg, welcher Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
3) vom Kaiserlichen Konsulat zu Groningen am 18. v. M. der im Jahre 1849 erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Kuff . von 343,36 ebm La⸗ dungsfähigkeit nach dem UÜebergange derselben in das aus— schließliche Eigenthum der im Königreiche Preußen staatan— gehörigen Jacob Schwennen und Ter e Roskamp, welche Papenburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben; I. vom Kaiserlichen Konsulat zu Neweastle on Tyne am 25. v. M. der im Jahre 1819 in East Jarrow, County of Durham, erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Brigg „California“ von 29,06 Register-Tons Brutto⸗ Naumgehalt nach dem Uebergange derselben in das ausschließ⸗ liche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Johann Bennh. Ferdinand Faecks zu Zingst, welcher Bar:h zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.
Köntgreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Sanitäts⸗Rath Dr. med. Hesse in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verleihen; und
in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Merscheid getroffenen Wahl den Fabrikbesitzer Emil Kor— tenbach in Weyer und den Kaufmann Otto Nippes in Ohligs als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Merscheid für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen. 1 Vom 14. März 18851. —
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was solgt: ;
5e
Dieses Gesetz findet Anwendung:
I) auf Holzungen und die damit im örtlichen Zusammen— hange stehenden Waldblößen, an welchen bei dem Inkraft— treten desselben das Eigenthum mehreren Personen gemein— schaftlich zusteht, sofern nicht nachgewiesen wird, daß die Ge⸗ meinschaft durch ein besonderes privatrechtliches Verhältniß entstanden ist, insbesondere auf die Holzungen der Real⸗ gemeinden, Nutzungsgemeinden, Markgenossenschaften, Gehöfer⸗ schaften, Erbgenossenschaften und gleichartiger Genossenschaften;
2) auf Holzungen, welche Mitgliedern einer solchen Ge⸗ nossenschaft, oder welche einer Klasse von Nitaliedern oder von Einwohnern einer Gemeinde dur, ein Genzeinheitsthei⸗ lung oder Forstservitutenablösung als Gefammtabsindung über⸗ wiesen werden oder bereits früher überwiesen worden und bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes gemeinschaftliches Eigenthum geblieben sind.
Abfindungen, welche den vorstehend bezeichneten Berech⸗ tigten bei einer Gemeinheitstheilung oder Forstservitutenablösung als Holzung zu gewähren sind, dürfen nur als Gesammtab⸗ findung überwiesen werden. u
Diese Holzungen unterliegen, insoweit sie sich nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Umfange zu einer forstmäßigen Be⸗ wirthschaftung eignen, hinsichtlich des Forstbetriebes und der Benutzung der Aufsicht des Staates nach Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen, welche in den einzelnen Landestheilen für die Holzungen der Gemeinden gelten.
8. 8.
Die Aussichts behörde ist befugt, die Kosten, welche durch die Ausführung der von ihr innerhalb ihrer Zuständigkeit ge⸗ troffenen Anordnungen entstehen, auf die Miteigenthümer nach dem Verhaltnisse ihrer Eigenthumsantheile zu vertheilen und, vorbehaltlich des den Miteigenthümern über eine andere Art der Vertheilung zustehenden Rechtsweges, im Verwaltungs⸗ zwangsverfahren einzuziehen. 6
Die aus der staatlichen Oberaufsicht erwachsenden Kosten fallen der Staatskasse zur Last.
§. 4.
Beläuft sich die Zahl der Miteigenthümer einer Holzung auf mehr als fünf, so sind dieselben auf Verlangen der Auf⸗ sichtsbehörde verpflichtet, Bevollmächtigte zu bestellen, welche sie in allen die Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten der Aussichtsbehörde gegenüber zu vertreten und welche die von dieser innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verfügungen auszuführen haben. Die Zahl dec Bevollmächtigten darf drei nicht überschreiten.
Auf Antrag der Aufsichtsbehörde oder eines Miteigen⸗ thümers ist die Art der Bestellung der Bevollmächtigten, sowie das Verhältniß derselben unter einander und zu den Mit⸗ eigenthümern durch ein Statut zu regeln.
Das Statut bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Miteigenthümer, nach dem Verhältnisse der Antheile berechnet, und der Bestätigung durch das Waldschutzgericht. Auf die ö des Staiuts finden bezüglich der Bildung und der
5Irtlichen uständigkeit der Waldschutzgerichte, des Verfahrens bei denselben, der Berufung und des Versahrens in den Ve⸗
rufungsinstanzen die 58. 31 und folgende des Gesetzes, be⸗ treffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, vom 6. Juli 1875 (GesetzSamml. S. 416) entsprechende An⸗ wendung.
Wenn die Bestellung von Bevollmächtigten nicht erfolgt, so liegt die Vertretung der Miteigenthümer gegenüber der Auf⸗ sichtshehörde dem Gemeindevorsteher derjenigen Gemeinde ob, zu deren Bezirke die Holzung beziehungsweise der größere Theil derselben gehört. Der Gemeindevorsteher kann von den Miteigenthümern den Ersatz seiner baaren Auslagen und eine mit seiner Muühewaltung in billigem Verhältnisse stehende Ent⸗ schädigung beanspruchen. Die Beschlußfassung hierüber steht
der Aussichts behörde zu.
8.
Die nach Antheilen zu berechnende Mehrheit der Eigen⸗ thümer ist berechtigt, die Verwaltung und Bewirthschaftung der Holzung (6. 1). durch ein in Gemäßheit des 8. 4 festzu⸗ stellendes und zu bestätigendes Statut zu regeln.
§. 6.
Holzungen der im 8, 1 bezeichneten Art dürfen der Regel nach nicht in Natur getheilt werden. Eine solche Theilung ist nur insoweit zu gestatten, als
1) die Holzung zu einer forstmäßigen Bewirthschaftung nicht geeignet ist, oder 2) der Grund und Boden zu anderen als forstlichen Zwecken dauernd mit erheblich größerem Vortheile be⸗ nutzt werden kann, 16. landes- oder forstpolizeiliche Interessen nicht entgegen⸗ ehen.
Ueber die Statthaftigkeit der Theilung entscheidet die Auseinandersetzungsbehörde.
In den Landestheilen des linken Rheinufers ist zur Thei⸗ lung, wenn sie nicht in dem durch das Gesetz vom 19. Mai 1851 (Gesetz'Samml. S. 383) geordneten Verfahren erfolgt, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Bezüglich der Theilbarkeit der halben Gebrauchswaldungen im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verbleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.
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Die Bestimmungen des §.6 finden auch auf bereits ein⸗ geleitete Theilungen Anwendung, wenn zur Zeit des Inkraft⸗ kretens dieses Gesetzes der Theilungsplan noch nicht endgültig festgestellt ist.
Wird das Theilungsverfahren in Folge dieses Gesetzes eingestellt, so fallen die entstandenen Regulirungskosten der Staatskasse zur Last. Dasselbe tritt ein für die in Folge des Artikels 3 des Gesetzes vom 25. Juli 18756 (Gesetz⸗-Samml. S. 366 ff.) eingestellten Theilungs verfahren.
§. 8.
Zur Bildung und Veräußerung von Theilstücken einer Holzung (§. 1) 1 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde er⸗ sorderlich. Die Genehmigung muß ertheilt werden, wenn die Bedingungen des §. 6 vorliegen, oser das Theilstück als Holzung erhalten und auf Verlangen der Behörde ihrer Auf⸗ sicht nach Maßgabe dieses Gesetzes unterstellt bleibt.
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Ver⸗ äußerung für Zwecke erfolgt, wegen welcher das Enteignungs⸗ verfahren zulässig ist.
8. 9
8. '
Miteigenthümer, Nutzungs⸗, Gebrauchs⸗ und Servitut⸗ berechtigte, sowie Pächter oder Käufer sind, wenn sie ohne die gesetzlich erforderliche Genehmigung der Aussichtsbehörde Hol; einschlagen oder einschlagen lassen, mit einer Geldstrafe zu bestrafen, welche dem doppelten Werthbetrage des gefällten Holzes gleichkommt.
Wenn sie sonstige Nutzungen ausüben, welche die Auf⸗ sichts behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit verboten hat, so sind sie mit einer Geldstrafe bis zu Einhundert Mark zu bestrafen.
§. 10.
Insoweit in einzelnen Landestheilen der Forstbetrieb in den oben bezeichneten Holzungen von den Staateforstbehörden oder Beamten geführt wird, verbleibt es bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
In Kraft bleiben ferner:
U tas Forstgesetz für das ehemalige Amt Olpe im Kreise Olpe vom 6. Januar 1810;
2) die in dem 5. 5 der Verordnung vom 9. November 1816 (Sammlung der Edikte und Verordnungen für das
erzogihum Nassau, Band 2 S. 166) aufrecht erhaltenen Vorschriften über die Hauberge im vormaligen Herzogthum Nassau, insbesondere die Haubergordnung für das frühere Fuürstenthum Siegen vom 5. September 1805;
3) die Polizeiordnung über die Bewirihschaftung der Hauberge in den Aemtern Freusburg und Friedewald, Kreises Altenkirchen, vom 21. November 1836 (Amtsblatt der Regie⸗ rung zu Coblenz für 1837 S. 59 und Gesetz-Samml. fur 1851 S. 389 . .
4) das Waldkulturgesetz für den Kreis Wittgenstein vom 1. Juni 1854 (Gesetz Samml. S. 329);
5) die Haubergordnung für den Kreis Siegen vom 17 März 1879 (GesetzSamml. S. 228).
Im Uebrigen werden alle Vorschristen, welche dem gege wärtigen Gesetze entgegenstehen oder sich mit demselben n! vereinigen 14 * insbesondere auch der 5. 47 des Gef vom 5. Juli 1855 (Gesetz Samml. S. 418) und Art und 6 ded Gesetzes vom 25. Juli 1876 (Gesetz-Samml. J aufgehoben. *
Urkundlich unter Unserer e nn J
und beigedrucklem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 14. März 1881. L. 8.) Wilhelm Gr. zu Stolberg. von Kam Luc'òu s
Maybach. Bitter. von Puttkame
Friedberg. von BVoettich