— Daran reilt sich ein vielseitig intere santer rechts- und kultur bistorischer Beitrag „über Sachsenrecht und den Scköffenstuhl zu Magdeburg,“ vom Appellationsgerichts⸗Rath Zacke, und eine sorg⸗ fältige Untersuchung von G. Hertel über die Ueberlieferung von dem Tode des Erjbischofs Ludwig ron Magdeburg, der im Johre 1382, ein halbes Jahr nach seinem Amtsantritte (er hatte noch nicht das Pallium), bei einem Fastnachtstanz im Raihhause zu Calbe a. d. S., während dessen Feuer aufbrach, „den Hals gebrochen haben“ soll: wie der Verf. auf Grund der Darstellung der Mandeburger Schörpen⸗ ronik gegenüber anders lautenden, aufrecht erbält, bei dem CEinsturz der Treppe, auf welcher die Festtheilnehmer drängend den Ausgang such⸗— ten. — Dann folgt die Fortsetzung der Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Magdeburg, vom Oberlehrer Friedrich Hülße. Den Schluß bilden Mitcellen von Dr. Hertel: über den Schrift— steller Johannes Blocius (Bloch) aus Salzwedel, der im 17. Jahr hundert in Mageburg lebte, seit 1618 Subkonrektor der Stadtfschule war und bei Gelegenheit des Reformations- Jubiläums im Jahre 1624 ein lateinisckes Drama (Eusebia Magde urgensis) verfaßte, in dem alle Reformatoren handelnd eingeführt werden, — und 2 Räth— sel aus der Einleitung zu Werner's Maagdeburgischer Chronik.
— In dem neuesten 4 Heft 15. Jahrgangs der Zeitschrift zu Förderung deutscher Kunstindustrie „Kunst und Gewerbe“ (herausgegeben vom Bayerischen Gewerbemuseum zr Nürnberg, redigirt von Dr. Otto von Schorn. Druck und Verla! von G. P. J. Bieling 1G. Dietz) in Nürnberg) ist ein interessanter wi senschaftlicher Vom rag rublizirt, welchen der Ingenieur Chr. Seiler in Bavyerischen Gewerbemuseum gehaltenbat und der von Rob. Mayer, dem berühmten, lange verkannten Begründer und Entdecker der Wärmemecha⸗ nik handelt. Dann fol t ein mit mehreren Abbildungen gezierter instruk⸗ tiver Beitrag über Schränke und Kabinette. Nachrichten aus und über Museen, Vereine, Schulen, Ausstellungen, Konkurrenzen ꝛe., Winke für die Werkfstait, Mittheilungen aus dem Buchhandel und kleinere Nachrichten schließen sich an. Die dem Heft beigefügten Kunstbeilagen reproduziren diesmal: I) einen Pokal aus getrilbenem Silber, ein Muster gediegener kunstvoller Treibarbeit aus dem 17. Jahrhundert, der sich im Besitze Sr. Majestät des Königs Ludwig II. von Bavern befindet (Lichtdruck auf Bronze von F. C. Hösch); 2) einen Einband in braunem Leder aus dem Jahre 1581, für den Kursürsten August von Sachsen angefertigt; 3) einen Schrank aus rerschiedenen Holzarten (aus dem 17. Jahrhundert), der sich in der Mustersammlung des Bayerischen Gewerbemuseums befindet. Der Text ist wieder mit neuen Kopfverzierungen, Initialen und Schluß stücken reich verziert. Außerdem finden wir darin verstreut u. A. ein interessantes phantastijches Ornament aus Pistoja (16. Jahrh.), eine persische Fließe mit Darstellung eines Falkeniers und eine Ma— jolika⸗Platte a s Gabbio (1518 — 20), beide im South -Kensington⸗ Museum, sowie 2 Entwürfe zu sogenannten „Batzen“, Damen Sckmuckstücken aus der Renaissancezeit, welche an zierlichen Ketten mit breiten Gliedern auf dem Gewande um den Hals getragen wurden. Diese Art Schmuck fängt jetzt an, wieder sebr beliebt zu werden, und namentlich hat sich die Frauenwelt Münchens ihr zugewandt. Die erwähnten geschmackvolln Entwürfe rühren vom Professor P. F. Krell her. Bei der großen Nachfrage, welche bei den Münchener Goldschmieden von überallher aus Deuischland ein— läuft, ist zu erwarten, daß sich diese Schmuckgattung, die auch mit unserer Stylrichtung im Einklang steht, bald über ganz Deutschland verbreiten und die geschmacklosen Produkte der letzten Epoche der Geldschmiedekunst allmählich verdrängen wird. — Gleichzeitig mit der Zeitschrift wurden die Nummern 6 und 7 der Mitthei— lungen“ des Museums ausgegeben.
— Das Magazin für Stenographie, Organ des Stolze⸗ schen Stenographen ⸗ Vereins zu Berlin (Redakteur Max !Bäckler), begann mit dem 1. April d. J. seinen zweiten Jahrgang. Das Magazin eischeint zweimal monatlich, zum größten Theil in Typen dirck, bringt sterographische Fachartikel literarische Besprechungen, Proben ro. Kammer⸗Stenographie ꝛc. und berichtet in seiner Rund⸗ schau über die wichtigsten stenographischen Vorgänge aus allen Kultur Ländern und aus dem Bereich aller Spsfteme. Der Abonne⸗ mentepreis beträgt 15 M sür das Halbjabr. Probe Nummern ver⸗ e. gratis die Expedition: C. Lewin, Berlin C., Gr. Präsidenten⸗ raße 2.
Gewerbe und Sandel
Nach amilicher Mittheilung aus Konstantincpel hat die tür— kische Regierung die Ausfuhr von Getreide aus der Stadt La— rissa und deren Umgebung bis auf Weiteres verboten.
— Die vorgestrige Generalrersammlung der Aktionäre des Nordstern“, Lebens versicherungs ⸗ Akriengesell⸗ schaft zu Berlin, ertbeilte nach Verlesung des Berictes der Rechnungerevisoren Decharge, und genebmigte einstimmig die vorge—⸗ scklagene Vertheilung einer Dividende ron 12 0 oder 75 M pro Aktie an die Aktionäre und von 20 ,½ an die am Gewinn betbeilig⸗ ten Versicherten.
— Die Bilanz des Oesterreichisck⸗Ungarischen Lloyd rro 1880 weist einen Reingewinn von 2522 700 Fl. aus. Außer den vergeschrieberen Abschreibungen am Wertbe der Schiffe und des Inrentart wrden rom Werthe des Arserals 200 000 Gulden abge⸗ schrieben Der Vermwaltungsrath bat die Alsicht, eine Dixidende von 42 Gulden per Aktie ju beantrager, ferner einen Betrag ron 120 000 Fl. dem Reserrefonds zujufübren und einen Saldo von 200 000 Fl. auf neue Re nurg ju übertragen. Der ron der General- versammlung des Jahres 1878 für Maschinenreformen gebildete Fond
ö
von 200 0090 Fl. würde ron den Rerxaraturkosten in Abzug ge⸗
bracht, nachdem derselbe seine Bestimmung rel temmen erfüllt bat.
Breslau, 6. Aröril. Tie Sitzung des Verwaltung rates der Oberschlesischen Eisenbabngesellschaft, in welcher die Vertheilung der Diridende vorgeschlagen werden wird, ist auf den 8. d. anberaumt worden.
Am sterdam, 6. Arril. (W. T. B.) Die heute von der
1Kaffee⸗ auktion eröffnete für Nr. 1 zu 41 1 411, Nr. 3 zu 42 à2 424, Nr. 4 zu 474, Nr. 7 zu 45 371 12 38, Nr. 15 zu 368 12 37.
Verkebrs⸗Anstalten.
Auf den Linien der Großen Berliner und der Großen Internatienalen Pferde ⸗ Eisenbabn ⸗ Aktiengesell aft sind im Menat März 1881 3793 698 Persoren befär⸗ dafür 492 394,359 Æ der durchschnittlich pro Tag 3, 69 S von beiden Gesellschaften eingenommen worden. Die Ein⸗ im März 1880 belief sich auf 452 40,55 M oder durch⸗
ich po Tag 14 607,76
Unter zablreicher Betheiligung der aus allen deutschen und vielen österreichischen Universitäts. und anderen Städten herbei⸗ geeilten bedeutendsten Chirurgen fand gestern Mittag in der Aula der Universität die Gröffnungesitzung des diesjäbrigen (X.) Chi— rurgenkongresses statt. Der Vorsitzende, Gebeime Ober ⸗Medi⸗ nal-Rath Dr. von Langenbeck gab in seiner Begrüßungsrede der Freude Ausdruck, daß die deutsche Gesellschaft für Chirurgie, welche nunmebr in ihr zehntes Lebensjahr eintrete, schon recht Erfreuliches geleistet habe, und daß sie fortwährend im Wachsen begriffen sei. Bei der Wabl des Vorstandes wurde einstimmig Hr. ron Langenbeck wiedergewäblt, an Stelle des erkrankten Hrn. Prof. Esmarch in Kiel Prof. Thiersch in Leipzig. Vor Eingang in die eigentlichen wissenschaftlichen Vorträge hatte die Tagesordnung rorgeschrieben: M ttheilung des Ergebnisses der Bewerbungen um den ron Ihrer Majeßät der Kaiserin und Königin ausgesetzten Preis bez. der Diphtheritis. Diese Mittheilung bat der Vorsitzende wegen Man⸗ 7 an Material auf einen der nächsten Tage verschieben zu ürfen.
Der deutsche Jagdschutzverein bielt heute Mittag im Saale des Centrallotels seine diesjährige Generalrversammlung ab. Der Vorsitzende, Fürst von Hobenlohe⸗Langer burg gab in den ein leitenden Worten der Freude Ausdruck, ein allseitiges gedeihliches Fortentwickeln des Vereins fonstatiren zu können, der nunmehr mit Ausnahme Bayerns alle deutschen Lande umfasse. Nachdem durch Atllamation das bit herige Präsidium, bestehend aus dem Fürsten von Kohenlohe⸗Langenburg und dem Freiberrn von Mirbach, für die nächsten drei Jahre wiedergewählt, wurde zur Erstattung des Ge— schäftsberichts pro 1880 geschritten. Wir entnehmen demselben, daß die Einnahmen sich auf 13912, die Ausgaben sich auf 5161 6 be⸗ liefen, so daß ein Ueberschuß von 7951 46 verblieb. Dazu kommt das vorhandene Kapitalvermögen von 1800 S; der Verein verfügt somit über 9751 6 Zur Rückzablung an die Landesvereine sind über 3000 M gelangt. Die Zahl der Mitglieder hat sich von 3049 auf 3640 gehoben.
Von der Kunsthandlung von Amsler und Ruthardt ist augenblicklich in den vier großen Schaufenstern ihres Geschäftelokals in der Bebrenstr. 292.“, eine interessante Ausstellung veranstaltet, die dem Streit über die Echtheit des kürzlich von der Gemäldegalerie der Königlichen Musten erworbenen Rubens'schen Bildes ihre Entstehung verdankt. In einer Anzahl ron etwa 89 in Pboto— graphien zugänglicher Gemälde, zu denen noch einige Handzeich— nungen hinzukommen, giebt sie von dem künstlerischen Schaffen des Meifters, soweit dies durch die Photographie überhaupt er— möglicht wird, ein reiches und anschauliches Gesammtbild. Mit ihren rorzüglichsten Stücken ist die Sammlung des Louyre in den Photographien ron Braun in Dornach, die des Wiener Belvedete in denen von Miethke und Wawra in Wien, die Mürchener Galerie in denen von Hanfstaengel, die Dres⸗ dener in denen der Photographischen Gesellschaft, das Madrider Muscum endlich in denen von Laurent und Co. vertreten. Za be— Tauern ist es, daß nicht auch von dem umstrittenen Bilde selber eine Phoibgraphie existirt, die, in dieses Ensemble eingefügt, einen wirk— lich lehrreichen Vergleich ermöglichen würde. Dafür enthält die Aut— stellung indeß wenigstens einige der Arbeiten, die für die Wär— digung des Berliner Bildes besonders in Betracht kommen, so die Tafel ous der Folge der Darstellungen aus dem Leben der Marxia von Medicik, auf der die aus dem Wasser auftauchende Nymphe und der neben ihr sichtbare weißhaarige Alte auf dieselben Studien nach der Natur zurückzugeben scheinen wie die ähnlichen Figuren im rechten Vordergrunde des Berliner Bildes, so ferner verschiedene der Thierdarftellungen, mit denen der Löme und der Tiger auf dem letzteren verglichen sein wollen, so namentlich auch das Bild der ver Welttheile aus dem Belvedere, das in einzelnen Bestandtheilen der Komresition und in der ganzen Haltung am direktesten zu einem Vergleich auffor— dert. Die Ausstellung ist sonach sebr dankensweirth, aber auch ab— gli von der gegenwärtig schwebenden Frage, von nicht geringem nteresse.
Wie schon mitgetheilt, eröffnet der Württembergische Kungewerbeverein am 1. Mai eine permanente kunstgewerb— liche Ausstel ung. Er beabsichtigt karin vor Allem herrorragende Weike der älteren Zeit in Spezialitäten ⸗ Aus stellungen grupper und periodenweise dem Publikum vorzufübren und deren Reihe zunächst mit der Thon und Eisenindustrie, also gerade mit denjenigen Zwei⸗ gen zu beginnen, die theilweise bei uns eben erst daran sind, die Meisterwerke früherer Zeiten sich zum Muster zu nebmen. Neben den älteren Arbeiten werden auch andere Kunstindustrie⸗Erjeugnisse, welche sich durch gediegene Ausfübrung und Formenschönheit aus— zeichnen, sowie Entwürfe für kunstaewerbliche Gegenstände aut Oester⸗ reich und ganz Deutschland wgelassen. Mit solchen systematisch ge⸗ ordneten Sxezialitäten giebt die Permanente“ in alten und neuen, in einfacken und in reich ausgeführten Stücken ein möglichst voll ⸗ ständih es Bild von der Entwicklung jeder Fabrikation vom Mittel- alter bis auf die Gegenwart in bunter Abrechelung. Sie bietet, wmal sie sich nicht auf württembergische Arbeiten beschränkt, dem Fachmann wie dem Kenner wohl manche nere Anregung auch neben der reicher ausgestatteten Landes gewerbe ⸗Autstellung. Ja, et wird
Laß jeder dem Verein angebotene Gegenstand rer seinecr Absendung
später zu den schönsten Nachklängen der größeren Augstellung ju rechnen sein, daß sie dem Publikum und den Fabrikanten den Weg in die bescheidene permanente erleichtert bat, um in ibr sich aleich⸗ jam fertzusetzen. Für die Einsendung der Gegenstände ist bestimmt,
bei der Aut stellunge kommissien, welche über seine Aummabmefsöbiakeit entscheidet, anzumelden ist. Auf besonderen Wunsch wird der Ver⸗ lauf der Arestellunge gegenstände vermittelt. dabei aber im Falle eines Verkarfgabschlusses vem Erlög eine Prorision zu Gunsten der Vercinkkasse in Abrechnung gebracht. Tie Autstellung wird täglich von 19 bis 4 Ubr geöffnet sein. Das Eintrittspreis beträgt 30 3. Aue steller geniesen freien Eintritt.
Meiningen, 3. Arril, Zur Feier des Geburtgtaget „Hobeit des Herlogt fand gestern Abend eine große Musik⸗ fübrtung statt. Wie am 19. Dejember v. J war der ganze
.
2
ibnerraum der Hoftheater ron etwa 20 Mitwirkenden erfüllt;
alt abermalt der Auffübrung von Beetbhodent 9. Symrbonie, elche unter don Bülow Direktion in gelungenster Weise von — ** — ging. Das Konzert wurde mit Webers Jubelouverture eröffnet.
2222 — 8
beschlusses über Rechte von Gemeindetbeilea. Di pesition der Ge— meiadeglie der über Gemeindenutzungsrechte Allmenden. Staattaufsicht über Vermöagensverwaltung katbolischer Kirchengemeinden; Mittelbar⸗ Staatsbeamte; Rendant einer katbolischen Pfarrgemeinde; Staatz. aufsickt über die Vermögens verwaltung von Klöffern. Den Bi⸗ schöfen u. s. w. zu gewäbrende Wobnungen. Begriff cines Reicht. beamten. Entschädigung des Grundeigenthömert wegen Damm. resp. Deichanlage. Anspruch auf Unterstützung aus einem Knaprschafig. vereine. Pfandrecht des Vermietbers an den Illaten. Retentionkrecht des Vermiethers trotz Veräußerung der Illaten. Recht auf Löschung einer Grundhbuchpoft. Stemrelxpflickt eins Kaufvertrages bei Neben- verabredung einer Wandelpön. Unterschied zwischen Ver dingungs. und Lieferunggrertrag. Lebens längliche Trennung der Ebegatten von Tisch und Bett. Urtbeils ustellung in Auteinandersetzunge angelegen- heiten. Die einzelnen fiskaliscken Stationen in prozeßrechtlicher Be. ziebung. Anbringung des Strafantrags bei Antraavergeben. Beschlag nabme wegen Defekte gegenüber den Erben des Beamten. Gewerbe— betrieb im Umberzieben. Beihülfe und Mittbäterschaft. Falfche An. schul digung. Sich versprechenlassen von Geschenken. Literarische Mit. bel , ft
?. eitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. Zugleich Or für forstliches Versuchswesen. Herausgegeben in Verbindung mst 3 Lehrern der Forstakademie zu Eberswalde, sowie nach amtlichen Mit. 1iheilungen von Dr jur. B. Danckelmann, Kal. preuß. Ober-Forstmeister und Direktor der Ferstakademie zu Eberswalde. 13. Jahrg. 1851. Heft. April. Berlin. Verlag von Jul. Springer. — Inhalt: J. Abbandlungen: Zur Frage der Wasserpflege in den Forsten der Norddeutschen Ebene. Eine Mittheilung aus den Wäldern der Forst-⸗Inspektion Stettin ⸗Tergelow vom Forstmeister von Dücker — Das forstliche Vereinswesen in Bayern. Vom Frei⸗ berrn von Raesfeldt zu München. — II. Mittheilungen: Buchen Ueberbaltbetrieb. Vom Oberforstmeister Dr. Danckelmann. — Der Haide Kultur-Verein für Schleswig Holstein. — Wie viel Raff und Lescholz enthält eine Karrenlast? Vom Oberförster Weise. — Daz Gewicht von iefern, und Buchen Reisig. Vom Oberfölster Weife. — Einiges über die Holzwaaren-Fabrikation in der Rheingegend. Von G. Eberts. — Bericht über die 7 Versammlung Tes est— ländischen Forstrereins am 8. September 1880 in Reval. Von von Alten. — III. Statistik: Ergebnisse der Kiefern Samen⸗Darren vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1880. Von ron Alten. — Wald— beschädiaungen durch Wind und Schnee im zweiten Semester 1886. Nach amtlichen Berichten dargestellt vom Oberförster Weise. — V. Literatur. — V. Notizen; Gedenkstein für den Landforstmeister Müller. Vom Oberforstmeister Dr. Danckelmann. — Erlaß einez Reichsgesetzes zum Schutz nützlicher Vögel. Von O. Mundt. — Tie allgemeine land und forstwirthschaftliche Ausstellung zu Hannover 1881. Ven O. Mundt. — Programm für die zehnte Versammlung deutscher Forstmänner zu Hannorer vom 16. bis 260. August 1881. = Bekanntmachung betr. die General ⸗Versammlung des Brandver— sicherur gs ⸗Vereins Preußischer Forstbeamten.
Forstwissenschaftliches Centralblatt (früher Monats- schrift für Forst⸗ und Jagdwesen). Unter Mitwirkung sämmtlicher Professoren der Forstwössenschaft an der Universität München und zahlreicher anderer Fachleute aus Wissenschaft und Praxis herauß— gegeben von Dr. Franz Baur, o. 6. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München. Berlin, Verlag von Paul Parey (Wiegandt, Hempel u. Parey). III. Jahrg. (der ganzen Reihe XXVX. Jahr ang) Heft 4. 1881. — Inhalt: Driginalartikel: Zur Frage der deutschen Holizölle. Von Prof. Dr. J Lehr. — Ueber horizontale Schutz oder Sickergtäben. Vom k. bavr. Oberförster Haag zu Winzingen bei Neustadt a. H. — Ueber Bodenentblößung und Boden⸗ lockerung auf armem Sandboden. Vem k. bayr. Forstmeister Tb. Ebermayer. — Ueber die Bodenentblößung und Auflockerung auf armem Sandboden. — Mittheilungen: Bericht über die achte Ver⸗ sammlung des pfälj. Forstvereins zu Landstuhl am 4. und 5. Sep— tember 1881. Vom Kgl. Oberförster Eßlinger zu Schaidt. — Statistisches aus Elsaß Lothringen. — Literarische Berichte. — Notijen: Aus der Verordnung der oberen Churfürstl. Pfall vom 6. Mai 1565. Voa C. E. Ney. — Beobachtungen über das Wacht thum und die Schütte der Kiefer. Vom k. bavr. Oberförster Hupfauf. — Eisenbahnschwellen aus Schlacken. — Personalien aus Sachsen. — Personalien aus Preußen. — Bitte an die ehemaligen Stu⸗ direnden der Forstwissenschaft an der Universität Gießen.
Baugewerts - Zeitung, Organ des Verbandes deutscher Baugewerkemeister, Zeüschrift für praktisches Bauwesen (Redaktion und Verlag von Bernbard Felisch, Baumeister in Berlin). Nr. 26. Inhalt: Vereine Angelegenheiten. — Schulnachrichten. — Lokales und Ver—⸗ mischter. — Personal · Nachrichten. — Brief und Frazekasten. — Berliner Baumarkt. — Submissionen. — Annoncen.
Nr. 27. Inbalt: Die erste Verbandlung über die Innungs. norelle im Reichstage. — Holländische Wasserbauten. — Lederfabrik der Herren Gerbardus, Flesch u. Co. in Wien. — Juristisches. — Vereins ⸗ Angelegenbe ten. — Schulnachrichten. — Lokases und Ver⸗ mischtes. — Technische Notizen. — Bücheranzeigen und Rezensionen. — Patent ⸗Ertheilurgen. — Personal ⸗Nachrichlen. — Brief ⸗ und Frazekasten. — Biliner Baumarkt. — Submissionen. — Annonern.
Das Schiff, Wochenschrift für die gesammten Interessen der Binnenschiffabrt (vierteli. 2 „6. Nr. 52. — Inbalt: Die gegen⸗ wärtige Verbreitung des „ Sciff . — Die Ausdehnung unserer bydrometrischen Beobachtungen. — Wasserstandenachrichten am Rhein. — Zar Weichselregulirung im Regierungsbezirk Marien werder. — Siaats bahn und Wasserfracht. — Holland und das Rbein⸗ Maag ⸗Canal-Projett. — Direkte Rhbein⸗See ⸗Schifffabrt. — Schiffer und Prokurör. — Von der Saar. — Bremen⸗Hannover. — Leit⸗ meriz. — Aus Glogau. — Eine neue Schifftschraube. — Flößerei. — Wasserbau. — Die Verpflichtungen der Uferbesitzer von öffent ˖ lichen Flüssen. — Häfen. — Kanäle. — Schiffbau. — Eiebrecher. — Schiffersckulen und Ste agermannkprtüfun nen in Sachsen. — Passagierdamrfschiffabrt. — Verbrechen. — Versicherung. — Per ˖ sonalien. — Unfälle. — Brücken. — Vom Frachtenmarkt. — Geschäfteberichté. — Submissionen. — Submissions ⸗Resultate. — Sport. — Eiesegelboote auf dem Ribnitzsee. — Literatur. — Gericht⸗ lieg. — Konkurse. — Veimischteg. — Anfcage. — Berichtigung. — Kurse. — Jaserate.
Sojial⸗Correspondenz. Allgemeine Aut zabe (heraus gegeben von Dr. Victor Böbmert und Arthur von Studnitz in Dree den) Nr. 1. — Inbalt: Die Arbeit nach christlicher Auf⸗ fassung — Entlassene Strafgefangene. — Die erste Lesung des Un⸗ all versicherungegesetzes. — Handwerkerbilder aus der Zunftzeit. — Arbeitemarkt.
Allgemeine Literarische Corresrondenz, heraut⸗ gegeben von Johanneg Proelß und Julius Riffert, Veilag von Carl Reißner in Leixzig. Nr. 85. — Inhalt: Ein Kamrf um dag Deutschthum. Ein Blick auf die rolnische Lit ratur des
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
* 82.
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8, m
1851
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 7. April. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (32) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit fort. Der Abg. Witte (Schweidnitz) bemerkte, der Abg. Reichensperger täusche sich über den Eindruck, den die Rede des Abg. Träger im Hause gemacht habe. Die vielfache Heiterkeit, welche dieselbe hervorgerufen habe, sei nicht ein Zeichen der Zustimmung gewesen, sondern habe mehr der scherzhaften Behandlung des Gegenstandes ge⸗ golten. Er selbst beneide den Redner um die Gabe, ein so ernstes Thema witzig und geistreich zu besprechen, meine aber doch, daß dasselbe eine andere Behandlung erfordere. Auch er erkenne mit dem Vorredner den Grundsatz, die Trunkenheit unter Umständen zu bestrafen, als vollständig berech— tigt an. Wenn man in Deutschland auch zum Glück noch nicht soweit, wie in England und Amerika, gekommen sei, daß sich sogar die Frauen höherer Stände der Trunksucht hingäben, so habe doch auch in Deutschland dieses Laster schon so große Dimensionen angenommen, daß fast die meisten Angeklagten vor Gericht sich mit Trunkenheit entschuldigten. Es seien die verschiedensten Mittel vorgeschlagen worden, diesem Uebel entgegenzutreten. Man habe namentlich auf eine höhere Besteuerung des Branntweins und auf eine Beschränkung der Schankstätten hingewiesen. Vielleicht würde auch der Ausschluß der Klagbarkeit von Trinkschulden oder wenigstens eine erhebliche Verkürzung der Verjährungsfrist für dieselben von günstigem Einfluß sein. Die Vor— lage mache den Versuch, der Frage auf strafrechtlichem Gebiete näher zu treten. Er halte dies Bestreben für durchaus berechtigt, soweit die Bestrafung sich gegen diejenige Trunkenheit richte, welche öffentliches Aergerniß er⸗ rege. Die Bedenken, welche man gegen den Ausdruck „ärgernißerregend“ geltend gemacht habe, theile er nicht. Es sei dies ein Begriff, der in den Strafbestimmungen über Ver— letzung der Schamhaftigkeit, Thierquälerei, Gotteslästerung u. A. mehrfach wiederkehre. Weniger zustimmend müsse er sich der Vorschrift gegenüber aussprechen, welche bestimme, daß derjenige als ein gewohnheitsmäßiger Trinker härter bestraft werden solle, der in den letzten drei Jahren wegen Trunken⸗ heit mehrmals verurtheilt worden sei. Wenn er anerkenne, daß für den gewohnheitsmäßigen Trinker eine härtere Strafe angemessen sei, so scheine es ihm doch zu weit zu gehen, wenn als solcher schon derjenige angesehen werden solle, der innerhalb 3 Jahren mehrmals wegen Trunkenheit be⸗ straft sei. Auch dem Lob, welches der Vorredner den Motiven gespendet habe, könne er nicht beitreten. Es sei ihm unmöglich gewesen, aus denselben über den Gedankengang des Gesetzgebers klar zu werden, und wenn er auch vielleicht geneigt wäre, diesen Umstand dem Mangel seiner eigenen Be⸗ sähigung zuzuschreiben, so müsse er doch daraus, daß ein so berühmter Kriminalist, wie der Abg. Dr. von Schwarze, die gleiche Empfindung gehabt habe, die Schlußfolgerung ziehen, daß die Unklarheit auf Seite des Verfassers liege. Der ganze §. 2 führe für den praltischen Richter die größten Schwierig⸗ keiten und Unzuträglichkeiten herbei. Die Annahme, daß Jemand im nüchternen Zustande ein Verbrechen plane, sich dann absichtlich in einen sinnlosen Zustand der Trunken— heit versetze, und in diesem Zustande das Verbrechen kon— form mit dem vorher gefaßten Plane ausführe, sei ein abso⸗ luter Widerspruch, und ein Richter werde niemals eine straf⸗ ausschließende Unzurechnungsfähigkeit annehmen, wenn das Verbrechen nach vorheriger Ueberlegung ausgeführt werde, selbst wenn jzwischen der Ueberlegung und der Ausführung eine Unterbrechung der freien Willensbestimmung stattgefun⸗ den habe. Mit dem Vorschlage des Vorredners, eine Straf⸗ bestimmung für Gastwirthe in das Gesetz aufzunehmen, sei er vollkommen einverstanden, ebenso mit der Ansicht, daß die Vorschrift über die Verschärfung der Gesängnißstrafe durch Schmälerung der Kost dem Strafvollzugsgesetz vorhe⸗ halten bleibe. Den Gedanken selbst, die Gefängniß⸗ rafe durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod zu verschärsen, begrüße er mit Freuden, denn die Gefängnisse hätten so sehr den Charakter von Strafanstalten verloren, daß es wirklich an der Zeit sei, den Verbrechern wieder zum Be⸗ wußtsein zu bringen, daß sie sich nicht in Versorgungsanstalten befänden. In dleser Richtung würde die Beschränkung der Kost gewiß erfolgreich wirken; vielleicht würde es sich auch empfehlen, Trunkenbolde den Arbeitahäusern zu überweisen, vor denen im Allgemeinen eine große Furcht herrsche. Mit der Berathung der Vorlage in einer Kommission von 14 Mit⸗ gliedern erkläre er sich einverstanden. Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Stag aselretar des Reiche justizamts Dr. von Schelling das Wort: Meine Herren! Ich bin mir vollständig bewußt, daß ich mir
mit Röcsichi auf die jedenfalls eintretende Kommissiongberatbung
die äußerste Beschränkung in meinen Gegenaussübrungen auferlegen muß, vollständig kann ich aber dech nicht zu den Angrsffen schweigen,
welche die Herren Abgg. Dr. von Schwarze und Witte gegen die
dieser Weg ein
vollstãndig unbetretbarer, ein
ᷓ voll stãndiaer ich eben von einer ganz
andern Auf⸗
ist und mit welcher
meine Herren, ich wiederhole, ꝛ . e
Skala für die Strafausmessung irgendwie eine Vereinbarung über dag vorliegende Gesetz scheitern könnte. Ich erachte die Frage für eine untergeordnete und ich würde auch über haupt nicht das Wort ergriffen haben, wenn nicht eine Bemerkung des Hra. Abg. Dr. Witte mich dazu veranlaßt, welcher darauf hin= wies, wenn ich ihn recht verstanden habe, daß durch die gestrigen Autführungen des Hrn. Abg. Dr. Träger bereits dargethan sei, daß praktische Fälle außer den in den Motiyen bezeichneten nicht vor⸗ gekommen seien, in welchen sich das Bedürfniß herausgestellt hätte, die Strafbefreiung wegen Trunkenheit zu beseitigen. Meine Herren! Der Hr. Abg. Dr. Träger hat allerdings in der gestrigen Sitzung gesagt, die in den Motiven in einer Note vergleichsweise herangezogenen Rechts fälle hätten die Eigenschaft, gerade dasjenige nicht zu beweisen, was sie beweisen sollen. Der Herr Abgeordnete scheint theilweise nach anderen Quellen, als den von der Vorlage benutzten, zitirt zu haben. In Bezug auf einen Fall ist jedenfalls die Indentität nicht vorhanden. Mich nöthigt aber nun der Vorwurf des Hrn. Abg. Träger, nachdem der Hr. Abg. Witte sich ihn wenigstens theilweise angeeignet, dem hohen Hause wenigstens zwei Fälle bekannt zu geben, welche allerdings geeignet sein durften, den von dem Hrn. Abg. Träger vermißten Be⸗ weis zu führen, und ich muß deshalb die Geduld des Hauses und die Nachsicht des Herrn Präsidenten in Anspruch nehmen, wenn ich mir eine kurze Vorlesung aus schriftstellerischen Werken gestatte. Ju Bezug auf den einen Fall, den ich im Auge babe, kann ich mich aber kur; fassen, da seine thatsächliche Darstellung bereits von dem Hrn. Abg. Träger im wesentlichen aktenmäßig erfolgt ist. Ich be—= scbränke mich daher darauf, aus diesem Gutachten die entscheidenden Fälle dem hohen Hause mitzutheilen. Das Gutachten ist aus Cas⸗ par Leman's „Gerichtlicher Medizis,!“ Berlin 1876, Seite 680. Es heißt da:
Es stebt erfahrungsmäßig fest, und ist physioloaisch leicht erklãr · lich, daß das Zusammentieffen des Trinkens mit Wallungszuständen einen unverhbältnißmäßig raschen und heftigen Rausch ver⸗ ursacht. Nun aber ist es aktenmäßig,ů, daß E. kurz vor der That für 3 Sgr. Branntwein getrunken hatte, und daß er am 2. Sertember, nach dem ärztlichen Befunde. .. Nun folgt die An⸗ gabe der schon von dem Hrn. Abgeordneten bezeichneten äußeren Er- scheinung und dann wird fortgefahren: — welche Krise auch wahr · scheinlich die von seiner Ehefrau bezeugte, mehrtägige, körperliche und geiftige Verstimmung vor der That veranlaßt baite. Durch dag Zusammenwirken dieser beiden Momente konnte nun bei kinem scmwächlichen und reinbaren Menschen, wie der E., sehr leicht ein Zastand geistiger Aufregung und Unfähigkeit besonnenen Handelns dervorgerufen werden, und die oben aufgeführten Worte und Handlungen beweisen, daß ein solcher Zustand bei ihm wirklich eingetreten war. ö k .
Hiernach erklärt sich auch die bei einem sonst friedfertigen, arbeit ·
samen, rie gestraften Menschen so auffallende That, die so leicht die
handelt babe. ist mir nicht bekannt.
der Voruntersuchung von dem Gericht beschlossen
ren Eulenberg, B., Seite 67:
liebten Nichten. zielen der Kutscher G. nicht ganz richtig im Kopfe gebalten.
M. für geistes krank zu erllären.
schwersten Folgen für ibn baben konnte, da er möglicher Weise die St. und ihren Sohn lebensgefäbelich bätte verletzen können und die er bei klarem Verstandesgebrauche gewiß nicht, wenigstens nicht in diesem Maße, aus gefũbrt haben dürfte. Hiernach bejahte ich die vorgele)te Frage, nämlich die Frage, ob der Angeklagte in Un zure chnungo fähigkeit ge⸗ Db das Gericht sich dieser Ansicht angeschlossen habe,
Dagegen ist in einem weiten Falle auf Grund eines Gut⸗ ate . ich mich mihutbeilen beehren werde, die gan, . worden. Das Gutackten umfaßt nur wenige Seiten und lautet wörtlicͤh — ich entnebme es aus ber Viertel jahrsschrift für gerichtliche Medizin,
Ein bisber unbescholtener und im Allgemeinen geistig gesunder Mensch erschlägt mit bestialischer Rohäeit seine beiden von ihm ge— Unter seinen vielen Bekannten hat ihn 2
ie ser lertere Umstand giebt ung aber nach dem übrigen Inhalte der ff 322 4 dieser A sicht sofort beizutreten und den Es beet fibre auch kein 8 halt für die Annahme finden, daß er den Todtschlag in einem An= falle akut aufgetretener und zur Zeit der Untersuchung durch den Srn. Pr. Fam Orte der That, sowie in der Zeit der Beobach= ung des Verbrechers im hiesigen Gerichtsgefängnisse, Lie ich wochen. lane fortsetzte, bereits wieder beendigter Geisteskranlhzit vollfubrt kabe, vielmehr kommt von den für Beurthellung der Zurechnungs äbigkeit wichtigen pfychischen Zuständen allein nur der der Trun .
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heit bat inzwischen zugenommen, so daß er am Nachmittage auf dem Gehöft vor seiner Wohnung hinfiel. Dieserhalb rieth ibm auch seine Frau, früher zu Bett zu gehen. Hiernach ist also mit Be⸗ ftimmtheit anzunehmen, M. war betrunken.
Der Zustand der Trunkenheit wird inadeß nur dann als Grund zur Annahme der Unzurechnungsfähigkeit, bei welchem die Fähig⸗ keit freier Willens bestimmung ausgeschlossen war, anerkannt, wenn derselbe einen gewiffen hohen Grad erreicht hat. Zu jenen äußer— sten Stadien des Rausches, welche sich in unzweideutigster Weise kundzugeben pflegen, war der M. allerdings noch nicht gelangt, da das einmalige Hinstürzen auf seinem Gehöft noch immer nicht den Beweis hiervon liefert und eine Aufstellung verschiedener Stadien des Rausches hat einen nur sehr bedingten Werth, da unter Umständen ein anscheinend mä— ßiger Grad von Trunkenheit mit sehr bedeutender pspchischer Alteration verbunden sein kann. Hiernach bin ich des Beweises überhoben, daß M. nicht den Eindruck eines sinnlos betrunkenen Menschen gemacht habe. Es ist zweifellos, daß der Jahre hindurch fortgesetzte Mißbrauch des Alkohols nicht ohne Einfluß auf den M. bleiben konnte. Ich muß hiernach nochmals auf die Aus— sagen des Kutscher H. zurückkommen, eignes Laien, der von M. saat: mit dem ist es nicht ganz richtig!‘ Da nun M. seit Jahren dem Tiunke ergeben war und in dem Branntweingenuß Befriedigung für seine Leidenschaft suchte, so konnten jene Folgen, die sich in seinem Wesen kundgaben, nicht ausbleiben. Er war, wenn auch keineswegs geistes krank, so doch ein geistig herunter gekommener Säufer. Der Rausch eines solchen Menschen ist aber in vielen Beziehungen erheblich von einem einmaligen Rausch eines sonst nüchternen Menschen verschieden. Bei einem derartigen Säufer tritt selbst schon kei einem mäßigen Grade von Trunkenheit mehr die Verworrenheit hervor; dies war bei dem W. M. der Fall, wenn er angetrunken war. Er ging dann, äußerlich seine Haltung ziemlich bewahrend umher, kannte aber weder seine neben ihm befindliche Frau, noch seinen Vorgesetzten und führte nicht allein verworrene Reden, son⸗ dern war auch sehr heftig, während er in nüchternem Zustande sich fleißig und gehorsam zeigte. Der Förster T, wie es die Akten ergeben, mußte vor W. M., als er ihn vor wenigen Monaten an einem Morgen im betrunkenen Zustande an einem Baume stehend, im Walde angetroffen, flüchten, weil M. gegen ihn gefährliche Drohungen machte. Gleiches begegnete auch der Frau de M. — Ein solches Verhalten giebt einen Maßstab füc den Grad der Alteration des Selbstbewußtseins während des Rausches. In einem derartigen Zustande sind die Sinneswahrnehmungen oft unsicher, können durch wirkliche Sinnestäuschungen verfälscht werden, die Vorstellungen sind verworren, die Folgerichtigkeit des Urtheils dem gemäß beeinträchtigt. Sogar wirkliche Wahnvorstellungen ent— wickeln sich vorübergehend und beeinflussen das Handeln.
Ein solcher Zustand von geistiger Verwirrtheit kann sich bei einem chronischen Säufer allmählich entwickeln, ohne daß sein äußeres Benehmen anders wäre, als es bei dem M. zu Zeiten der Betrunkenheit zu sein pflegte, und die Blutanhäufungen, die bei solchen Säufern so leicht entstehen, können den Zustand plötzlich zu besonderer Höhe steigern.
Nickt unbemerkt will ich hierbei lassen, daß vorangegangene Kopfverletzungen, wie sie M. erlitten hat, mitunter nachweislich die Folgen haben, daß derartige Persönlichkeiten besonders leicht durch Spirituosa ernstlicher affizirt werden.
Ich muß bier zur Erläuterung folgende Stelle einschalten:
Eine kleine an der linken Kopfseite befindliche Narbe ist die Folge eines vor mehreren Jahren in einer Scheuer von einer ge— ringen Höhe erlittenen Falles mit dem Kopfe auf einen Balken.
Nun fährt das Gutachten fort:
Wenn nun, wie ich früher auseinandergesetzt habe, anzunehmen ist, daß M. zur Zeit der That im Rausche gewesen, se scheint es mir auch zweifellos, daß bei ihm dieser Zustand sebr leicht einen anderen und viel bedeutenderen Einfluß auf sein geistiges Verhal— ten haben konnte als bei einem anderen Menschen, und als man nach dem anscheinend mäßigen Grad der Trunkenheit im Allge⸗ meinen annehmen möchte.
Bei dem nicht allein freundschaftlichen, sondern auch verwgndt⸗ schaftlichen und äußerst friedlichen Verhältniß zwischen dem Mör— der und den N. schen Eheleuten, sowie bei der Liebe des M. zu den ron ihm getödteten Kindern, die bei den obwaltenden Familien verhältnissen ein Rachegefübl gar nicht erwecken konn— ten, muß die That des Unerwarteten un Unbegreiflichen an sich tragen und ist hiernach ein vernünftiges Moni so schwer denkbar, daß sie durchaus in Parallele tritt mit ähnlichen, unter dem Einfluß von Sinnestäuschungen und Wahnrorstellungen aus⸗ gefübrten Thaten.
Am Bedeutendsten für die Beurtbeilung des Zustandes des M. zur Zeit der That ist noch der Umstand, daß er angiebt, von der⸗ selben nichts zu wissen. Es liegt nabe, hierin eine Simulation zu suchen, doch spricht hiergegen sebr erheblich das Faktum, daß M. auch gleich nach der That von ihr nichts wußte. Da er bei ihr betroffen wurde, so mußte ja die Vorgabe des Nichtwissens ganz widersinnig und lärpisch erscheinen, und ich werde u der An= nabme gedrängt, daß er nicht simulire, sondern eine That zu ge— steben sich weigere, von der er wirklich nichts wußte. Hiernach scheint mir auch die Annahme durchaus gerechtfertigt, daß M. nicht wissentlich Unwabreg aussagt, sondern daß er von den Voꝛ⸗ gängen, nachdem er mit den Kindern allein in der Wobnstabe zurückgeblieben war, und von dem Augenblick, wo er die beiden Mädchen bei den Füßen faßte, bis kürzere Zeit nach der That gar keige oder eine ganz verworrene Erinnerung hatte, die ihn bons side von sich sagen ließ: ‚Von diesem Verbrechen weiß ich nichts. Ich leugne dasselbe nicht, kann aber auch nicht ja sagen. Hat nun aber M. nicht nur bei den späteren gerichtlichen Vernebmun-⸗ gen, sondern auch gleich nach der That keine Erinnerung an die selbe gehabt, so geht daraus mit Sicherbeit hervor, daß sein Selbstbewußtsein jur Zeit derselben im höchsten Grade getrübt und der Zufammenhang desselben mit seiner freien Willens bert im-⸗
kenbeit bier in Betracht, jumal sich auch während der Monate mung in Bezug auf die That als ausgeschlossen angeseben werden langen Haftzeit fi nichts geseigt bat, was gu eine anhaltende muß. M. ist aug dem Gefängniß entlassen worden. oder perlodische Gesstesstörung scließen ließe. Ich muß daber ver Meine Herren! Ich batte das Bedürfniß zu dem 8. 2 der nelnen, daß W. M. jur Jelt der That an eingr den Vernunft. Borlage schon daraus PFerqeleitet, daß die bestebende Gesetzaekung ebrauch aufbebenden oder beschtänkenden Seelenkrankheit gelitten berbaupt die Mzglichteit gewäbrt, daß Jemand wegen selbftrer. abe oder an selcher leide schulteter Trunsenbeit eine Strasbesrrinng erreiche. Ib babe mich dz fragt fich nun, ist M. unmittelbar vor der That betrunken serner darauf berufen, daß diese Mäöglichielt insesern nabe liegt, als acwesen und in weichem Grade! M; ist ein notorsicher Säule. der 8 5i des Strafgef-btuche bei seiner wöhtlicken Auslezungs zu wie bie oben mebrfach auggtführten Zeugenanssagen belunden, und einem widersin agen Riesültal führen wärde und die bernschende Mer. es ist keinezwegz noißwendig, daß er am Tage dez Verbrechens nung degbalb dabin gebt, daß der geseßliche Begriff der Bewußt bedeutende Br e lesen Branntwein ju sich genommen baben jofigkest nicht im örtischen Sinne, sondern in der Bidentung einer müsse, da die Sin gistuns T el BDenußmittelg zu verschiedenkn Bewußtseinsizrung aufg aß werden mus. Erst in zwelter Linie se
Dentschthumg in Ungarn und Siebenbürgen. — Veutsche Herameter ann. ; . mm *r Bebandlung sonst und jetzt. 1781 und 1881. Bon Jakob Mäblv. e Neuigieiten und veriodische Schriften. — . Das Publikum und das Theater. Von Eugen Sierke. — Zeitscrift für Gesetgekung und Prarit auf dem Kritij e Umschau: Grit Baumbach. Frau dolde; Carus. Selgi Geiste des deuten offentiihen Rec'tes, berauszegeken und Sigrun kespxt. von Jul us Riffert; Varxser. Langärbannk, Hbin. . . 9 . j . * J J 2 (Ohne Gewähr) ron W. Hartmann, Reiche gericktt⸗Rath. Bd. 6. Heft 56. Berlin, 7 don 1 * een ** Deren u - 9) ire, zt. Carl Her edman, Grsetzter Verlust. Fespr. von Dermann Fri dti 2c! Bei der beute beendigten Ziehung der 1. Kiasse alen Be ; ö V so lat Kulturgeschichte: Diercke, Gatwickelungegeschichte des Geistes ne 1 2 B M ; = 2. 83 n e 9 e . ö e , gien; der Men ichkeit., GErster Band: Das Alert: un · ejipr. von Moritz Cener is schaffen, durch welcheß dag Sichversetzen in Trunkenheit . 166, 8 agli, ren ger lg senlaäterie fielen fer leert, T, gr,, , ff, ih e g eib = genial, Mae nlteilennen. . wenn demakchlt int siraftare Fbötigtest in ber. Trunkentelt Matt. 2 Gewinne von 3500 66 Nr. S5 238. 11 . * z ꝛ— 6 ; rar ü 355 Prästdenten . Bie marck in Schneidemübl. — Gatscheidungen und beigen. * . an ern ted oll. Selteng der ver. eilen kei Kinem und demselben Individuum Ling verschiedene sen babe ich mich darauf berufen, daß auch Fälle in der rar vorge. . — — 6 auf N ; 4 * ! * 02a. Erla ren eiche men ere, fernen. — daa in ge 2 r j nic e err 4. daß es allerding un. Auch wirkte der Ümstand, daß nämlich M. schon in nüch. fommen find, in welcher eine Strasbefreiung wegen selbstöerschuldeter i inne von 300 6 Nr. 41.501. E26. S4 502. u 5 7 Ber wa g 1 enschrift fi ; — er sei ü 1 ̃ 366 ö . inn e. M . Ml 4 2 2 ech eicrenn 6 dat nach! sein 1 eine arbittäre Strafe nach dem Vorschlage ternem Zustande, obne vorh n . Trunkenheit eingetreten ist. w, en,. 6 e,. ** — 12 66 d 2 ——— ᷣ — 1 ö. D . s n *. des Hrn. Abg. Dr. von Schwarze D. es an 6 j — arm. Branntwein getrunken bat, 9 —— = , . * * Dü. en keine en Cöln, 7. April, 12 Uhr 25 Min. früh. (Tel) Die Herkicurizn id * bremer i JR ,, . * verkennen, daß wir dann in rielen Fällen zu einem sehr geringen ahen. eiden eutur J ĩ 0 englisee Toñ von 6. April früh 3 * * Verme Mont eur lat , Jeb tan n. — * — Jabalt:; Krenn GSertta r ba , mme. en,. Strafmaß 1 — wörden. Eg ist deebalb in der Vorlage ein Daß der R. jur Zeit des That 82 —— Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz gab zunächst seiner um 8 Uhr 21 Min. Äkenda, in ausgeblieben. Grund: zr. lar e, n, ner e, , r, fn, , ann n,, , , ,, , 2 — n . 8 h sosn 49 2 — 414 462 ö me rn er das Ver Vefriedigung ö bm * r 2 1 e , 1 r 577 ĩ Döhe dersenigen Strafe. welche den ter getroffen haben märde, schon am r ! ; 6. weg einen anderen Ton angeschlagen habe, als der gewesen Verspatete Ankunft des Schiffes in Dstende. a2 dem Fiumer scilde der Drorntubardlang. Streitigkeiten weaen Fünf Beilagen wenn er * genen; der freien Millengbestimmung gebandelt bätte. brechen verũbte, den Gindruck einen 2 reach weichem die gestrige Debatte geschlossen habe. Er : Anfechtung eines Gemeinde- stinschlies lib GBörsen · Beilage] Ich kann mich, meine Derren, nicht davon überzeugen, daß zechte an dem verbängnißrollen Tage flott weiter und seine Be —
Bestimmungen deg §. T deg Entwurfs gerichtet baben. Da muß ich nun ron vornberen bemerken, daß die Vorwürfe, der Paragraph mache einen Ginbruch in das bestebende Strassystem, er leide an Irratienalltät und Unverstandlichkeit, in meiner Meinung dadurch etwas abgeschwächt worden sind, als die beiden Herren Abgeordneten demnächst ein durchaus klares Bild det jen igen Gedankeng entwickelt haben. welcher dem §. 2 zu Grunde liegt; denn der 5. 2 will ja nichts anderes, um einen juristischen Augdruck zu gebrauchen, alg ein delictun ni
53 * 84 1terari c
Berlin, 7 April 1881. Preußische Klassenlotterie.
Redacteur: Riedel.
4 ̃ Be fteiung den den Gemeindeausflagea.
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