laube wirklich, die Wähler hätten die Mitglieder dieses Hau⸗ es nicht dazu hierher gestellt, um Regierungsvorlagen, welche einer oder der anderen Partei vielleicht nicht sympathisch seien, mit Spott zu behandeln und je nach dem Maß der Begabung bessere oder weniger gute Witze darüber zu machen. Die Mitglieder des Reichstags ständen hier, um ernste Dinge als ernste Männer ernst zu behandeln, und mehr als sonst handele es sich hier um eine sehr ernste Frage. Wer daran überhaupt zweifeln könne, den möchte er fragen, ob derselbe jemals Zeuge der Verwüstung ge— wesen sei, welche der Trunk — und er denke zunächst an den Trunk des Familienvaters — in solchen Familien anrichte, welche nicht durch ererbtes Vermögen unabhängig genug gestellt seien, sich in gewohnter Weise weiter zu erhalten, wenn ihr Ernährer nicht arbeite. Sehe man sich die Familien unter dem Arbeiterstande an; er habe leider wiederholt Gelegenheit gehabt, zu beobachten, wie in einer solchen Familie Frau und Kinder hungernd zu Hause säßen, während der Mann ins Wirthshaus gehe; das Ende sei dann, daß die Familie von Tag zu Tag mehr ins Elend gerathe, während der Mann dem Trunk weiter in die Arme falle und schließlich im Wasser oder am Strick endige. (Heiterkeit links. Er glaube die Heiterkeit, mit welcher aus den Reihen der Fortschrittspartei diesen seinen Aeußerungen begegnet werde, ausdrücklich hier als von dort kommend konstatiren zu sollen, weil das Land ja bald vor der Frage stehen werde, welcher Art Abgeordnete die Wähler hierher schicken sollten. Der Wunsch auf Abände— rung der Gesetzgebung in diesem Punkte sei aus den ver— schiedensten Landestheilen seit einer Reihe von Jahren in immer steigendem Maße an das Haus herangetreten, beson⸗ ders aus solchen Kreisen, die ihrer bürgerlichen Berufs— ihätigkeit nach mit dem Volksleben täglich in Berührung ständen; er erinnere an die Anträge der Gefängnißgesell— schaften, der Synoden und der Aerzte. Der jetzige Rechts— zustand, wie derselbe in dieser Beziehung in 8. 351 Nr. 5 St⸗ G.⸗B. ausgedrückt sei, enthalte gegenüber dem früheren preu— ßischen Necht eine wesentliche Einschränkung. Man könnte nun auf verschiedenen Wegen abhelfen, durch ein Ausnahmegesetz gegen die Trunksucht, durch eine Novelle zum Strafgesetzbuch, auch durch eine Abänderung der Gewerbeordnung und der Steuergesetze; die verbündeten Regierungen hätten aber den ersten Weg eingeschlagen. Der §. 2 scheine auch ihm einer anderen Fassung zu bedürfen, über die in der Kommission hoffentlich eine Einigung zu Stande kommen werde. Der Vorwurf der Flüchtigkeit, den der Abg. Träger der Motivi⸗ rung dieses Paragraphen gemacht habe, treffe nicht zu, obwohl er sonst allerdings anerkenne, daß die Gesetze mit ziemlicher Oberflächlichkeit vorbereitet würden; das Haus habe aber Ge⸗ legenheit, diesem Uebelstande durch Schaffung zweijähriger Etatsperioden abzuhelfen. Die Bestimmung des 5. 3 dem Strafvollzugsgesetz zu überlassen, das in unab⸗— sehbarer Zeit nicht werde erscheinen, halte er nicht für opportun. Mit dem Vorschlage des Abg. Reichen⸗ sperger, Strafbestimmungen auch gegen Wirthe festzusetzen, stimme er überein. Die neulichen Ausführungen seines Freun⸗ des, des Abg. von Below, seien völlig falsch verstanden; letzterer habe lediglich dem übertriebenen Lobe gegenüber, welches vielseitig dem Biere gespendet werde, die Vorzüge des⸗ selben auf das richtige Maß zurückzuführen versucht, dennoch erkläre er ausdrücklich, daß, wenn er durch das Bier den Schnaps verdrängen könne, er seinerseits gern dazu mitwirken würde Den Weg der Einführung einer hohen Licenzsteuer auf Branntwein halte er für den richtigeren; denn eine Er⸗ höhung der Spiritussteuer würde ein Gewerbe, auf dem that⸗ sächlich die Landwirthschaft viele Quadratmeilen weit beruhe, schädigen und in ihrem Resultat unsicher sein. Dem Antrage auf kommissarische Berathung schließe er sich an.
Der Abg. Dr. Virchow erklärte, die Rede des Abg. von Maltzahn habe auf ihn den Eindruck einer Wahlrede gemacht; er wolle demselben auf diesem Gebiete nicht folgen und nur
konstatiren, daß die sittliche Erregung des Abg. von Maltzahn gegen den Abg. Träger sehr wenig den Empfindungen des Hauses entspreche. Man kenne das ja, gewisse Moralisten könnten nicht tief genug erregt sein über etwas, dem sie mit Vergnügen gelauscht hätten. Sie hörten es sehr gern und wenn es vorüber sei, so bekreuzigten sie sich dreimal und sagten, das sei ja etwas Entsetzliches gewesen. Hätte der Präsident es für nöthig befunden, so würde derselbe gewiß schon selbst eine tadelnde Bemerkung bei der Rede des Abg. Träger gemacht haben. Was den Gesetz⸗ entwurf selbst betreffe, so glaube er, daß die erste Praͤ—⸗ misse, von der der Entwurf ausgehe, nämlich die hochgradige Verbreitung des Alkoholgenusses, nicht völlig sicher sei. Das statistische Material hierüber sei ein sehr geringes und un— sicheres. Es fehle auch an einer ausreichenden Methode in der Unterscheidung zwischen dem Trinken und dem übermäßigen Genuß. Er sei auch nicht der Ansicht des Abg. Reichensperger, daß man Germanen und Romanen ethnologisch in Bezug auf diese Frage gegenüberstellen könne. Der mehr oder weniger starke Genuß geistiger Getränke richte sich nach den klimatischen Verhältnissen. Man könne sich bei der Gesetzgebung nicht ein—⸗ fach auf den Standpunkt des Moralisten stellen und könne nicht ohne Weiteres Dinge, wie sie sich mit der Zeit gestaltet hätten, durch die Gesetzgebung alteriren wollen. Es wäre ein Irrthum zu glauben, daß man mit diesem Gesetz das Laster der Trunksucht aus der Welt schaffen könnte. Dies könnte nur der Fall sein, wenn man durch übermäßige Steuern, wie es in Norwegen geschehen sei, den Genuß des Branntweins nur höheren Ständen möglich mache. In England seien die darauf bezüglichen Bestrebungen in ihrem Resultat gleich Null gewesen. Er wolle nun seinerseits eine sehr große Kon⸗ zession aussprechen: er halte es für erwünscht, daß dem Ge— danken, welchem in der Vorlage nach dem Muster der eng⸗ lischen Gesetzgebung Ausdruck gegeben sei, nämlich Asyle für gewohnheitsmäßige Trinker einzurichten, näher getreten werde. Es sei Thatsache, daß in England sogar Angehörige des weib⸗ lichen Geschlechts in diese Kategorie gehörten. Das englische Gesetz behandele diese Maserie in 36 detaillirten Paragraphen, während das vorliegende Gesetz, das überhaupt an einer fast komischen Kürze leide, sie nur beiläufig erwähne und der Polizei eine viel zu weitgehende Befugniß einräume. Die Motive gäben die Zahl der in Berlin im Jahre 1879 wegen Trunkenheit internirten Personen auf 7377 an. Davon seien männliche 6890, weibliche 487. Aus dem hier vielfach citirten Werke von Baer gehe indeß hervor, daß unter dieser Zahl nicht blos Betrunkene, sondern auch vagabondirende oder bet— telnde Personen rubrizirten. Bezüglich des 8. 51 des Straf— gesetzbuchs sei er zu einigen Worten der Vertheidigung ge— nöthigt, weil er als Sachverständiger bei dem Zustandekommen desselben betheiligt gewesen sei. Er konstatire zunächst, daß sehr häufig die Aerzte über Dinge zu sprechen hätten, welche nicht in ihr Gebiet ö und welche der Richter nur aus Bequemlichkeit denselben vorlege, in denen aber sein künftiges Urtheil schon im Voraus enthalten sei. Die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in Preußen, der er ange—⸗ höre, habe sich damit beschäftigt, eine strenge Grenze zu ziehen zwischen technischen und nichttechnischen Fragen und die Ver⸗ antwortlichkeit des Richters nicht auf Andere zu übertragen. Dieser Gedanke habe im §. 51 des Strafgesetzbuches seinen Ausdruck gefunden. Nach dem Allgemeinen Landrecht sei der Begriff des Wahnsinns oder Blödsinns so weit ausgedehnt worden, daß Schlaftrunkenheit unter den Begriff des Wahn⸗ sinns subsumirt sei. In diesem Sinne habe sich auch Pro⸗ fessor Casper ausgesprochen. Als das neue Strafgesetzbuch gegeben werden sollte, habe die wissenschaftliche Deputa tion geltend gemacht, daß es nothwendig sei, bei diesem Para— graphen eine Unterscheidung zu machen zwischen denjenigen Fällen, welche wirklich technisch medizinisch seien, und solchen, welche es nicht seien. Es werde hier ein Unterschied gemacht zwischen einem solchen, der sich in Trunkenheit versetzt habe,
und einem solchen, der in Trunkenheit versetzt worden sei; dies scheine ihni etwas vage zu sein. Stelle man sich einmal einen Professor vor, der zu einem Studenten kommers eingeladen sei — er wolle nicht sagen, daß es häufig vorkomme, daß der Professor sich betrinke — aber in der That sei es häufig recht schwer, den vielen Anforderungen zu genügen, welche an denselben gestellt würden. Wenn derselbe Professor sich nachher nicht recht behaglich sühlte, so sei die Beantwortung der Frage doch recht schwer, ob derselbe sich in diesen Zustand versetzt habe, oder aber in denselben ver setzt worden sei. Ebenso schwierig sei es, das Stadium der Exaltation und das der Erschöpfung und Lähmung genau zu unterscheiden. Diese Prüfung werde man dem Richter nicht entziehen können. Aber auch schon nach dem gegenwärtigen Gesetze sei der Richter durch— aus nicht verpflichtet, Jeden, weil derselbe Schnaps ge— trunken hahe, sofort für straflos zu erklären. Es sei also kein Bedürfniß das Strafgesetzbuch in diesem Sinne zu ändern. Uebrigens sei er der Meinung, daß man den Kampf gegen den übermäßigen Branntweingenuß ruhig der Volks— entwickelung überlassen könne. Ein wirksames Gegengewicht habe derselbe im Biergenuß, in letzterer Zeit namentlich in Preußen gefunden und für Berlin könne er konstatiren, daß der Branntweingenuß seit 40 Jahren bedeutend gesunken sei.
Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Ittenbach er⸗ widerte, der Vorredner habe den Motiven den Vorwurf gemacht, daß sie zwischen Trunkenheit, Bettelei und Vagabondage keinen Unterschied gemacht hätten, sich stützend auf das Werk von Baer. Die Angaben der Motive seien nicht diesem Werke entnommen, sondern beruhten auf den amtlichen Mittheilun— gen des hiesigen Polizeipräsidiums, welches die Auskunft er— theilt habe, daß die Zahlen, wie sie in den Motiven angegeben seien, in Wirklichkeit im Jahre 1879 vorgekommen seien, daß in diesem Jahre die genannten Personen männlichen und weiblichen Geschlechts nicht etwa blos wegen Bettelei und Landstreicherei, sondern nur wegen Trunkenheit sistirt worden seien. Allerdings möge es dabei vorgekommen sein, daß Ein— zelne auch noch gebettelt hätten. Das stehe aber fest, daß jene Personen als Betrunkene von den Polizeibehörden fistirt worden seien.
Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde an— genommen.
Der Abg. Hasenclever bemerkte zur Geschäftsordnung:
Er konstatire, daß er sich gestern und heute zum Wort ge— meldet habe, und bedauere, daß die Ansicht seiner Partei in einer so wichtigen sozialen Frage nicht zum Ausdruck gelangt sei. Er glaube, daß die Herren von der Rechten zum Schluß der Diskussion gedrängt hätten, um möglichst zeitig in die Ferien zu gehen. (Der Präsident wies diese letztere Bemer⸗ kung als nicht mehr zur Geschäftsordnung gehörig zurück.) Um ihnen dazu zu verhelfen, beantrage er die Auszählung des Hauses, das offenbar nicht mehr beschlußfähig sei.
Der Präsident erwiderte, nach §. 54 der Geschäftsordnung sei ein solcher Antrag nur vor einer Abstimmung zulässig, die Abstimmung über den Schlußantrag habe aber schon stattgefunden. Das Haus habe sich jetzt über die geschäftliche Behandlung der Vorlage schlüssig zu machen, in Bezug auf welche von verschiedenen Seiten die Verweisung derselben an eine Kommission von 14 Mitgliedern beantragt worden sei.
Der Abg. Hasenclever wiederholte vor dieser zweiten Ab⸗ stimmung seinen Antrag auf Auszählung des Hauses, dem der Präsident nunmehr nach der Geschäftsordnung nachzu— kommen sich bereit erklärte, da das Bureau den Zweifel an der Veschlußfähigkeit des Hauses als berechtigt anerkenne.
Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 147 Mit⸗ gliedern, das Haus war also nicht beschlußfähig. Darauf schloß der Präsident um 4 Uhr die Sitzung und setzte die nächste auf Dienstag, den 26. April, 1 Uhr, an.
* ö.. Jaserate far den Dentschen RKeichs⸗ und Königl. Vren ß. Gtaatz-Znrieiger und bas Central⸗Handelz⸗ register nimmt an: der Denkschen Rrichz - Arzeigergn unnd Königlich Arraßischen Ateata-·Auzeigers: Serlla., J. J. Willhelm ⸗Straße Ar. 682.
die Künigliche Errebittan 1.
Deffentlicher Anz eg
Stock hriete und nter nahunnge- Sachen.
2. Sa bhastationen, Aufgobate, Ferladungen a. dergl.
3. Terkarfe, Ver vachtungen, ub missionen ede.
Grosshnundel.
J. Literariache Anreigoa.
EC. Verschiedene Bekanntmachungen.
er.
h. Industrielle Eta bligaementa, Fabriken and
Jaserate nehmen aa: die Aunoneen⸗KEryeditionen des Juvalldendankt , Nudoll Mosse, Gaasen tem & Vogler, G. 2. Daude R Co., E. Schlotte, Vüttaer & Winter, sowie alle übelgen geüßcren AInnanten⸗Snreansn.
*
¶ . Vorloosuug, Amortisatien, ginszahlung
N 2. 3. w. von ö gentlichen Papieren.
Etecehriefe und untersuchungs. Sachen.
Steckbriesserledigung. Der gegen den Neisen⸗ den Nichard Bnschle wegen Unterschlagung unter dem 11. Februar 1881 vom hiesigen Kgl. Amts⸗ gericht 1, Abtheilung 83, erlassene Steckbrief wird zurẽckgenommen. Berlin, den 1. April 1881. Staattanwaltschaft bei dem Königlichen Land⸗ gerichte JI.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Com- missionär Friedrich Carl Pringal ist in den Atten U. R. II. Nr. 379 de 1881 die Unter⸗ suchunge baft wegen wiederholten Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtooigtei ⸗ Direktion bierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 2. April 1881. Der Unter⸗ suchungerichter kei dem Königlichen Landgerichte JI. Barlleu. Beschreivung: Alter 39 Jahre, geb. 1. Dejember 1841, Geburtsort Parstein, Größe 150 em, Statar schwächlich, Haare dunkel, Augen- brauen dunkel, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund klein, Zähne vollständig, Gesicht länglich, Gesichte jarbe blaß, Sprache deutsch, französisch und englisch.
Steckbrief. Gegen den Schuhmachergesellen Ferdinand Carl Schleif aug 1 34 Jahr alt, welcher sich rerborgen bält, ist die Untersuchnngs⸗ baft wegen Diebstabls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in das biesiage Gerichte⸗
äangniß abzuliefern. Bütom, den 37. März 1851. Königliches Amtsgericht.
19820] Steck brles ˖ Erneuerung
Der unterm 29. März 1889 hinter den Ziegelel-
Jaspekiser Thee dor Sommer, früher zu Tichoepeln,
Kreig Sagan, zuletzt in Maerjhausen bei Freiburg
in Baden, erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Glogan, den 1. April 18581.
Königliches Landgericht.
Strafkammer.
— — — —
8. Theater- Anrolgen. In der Böraen-
*
95871 Steckbrief.
Gegen den 40 Jahre alten Eisendreher Caspar Behr von Itzelberg, zuletzt in Königabronn, welcher flüchtig ist, ist die insnr, n. wegen Drohurg im Sinne des §. 241 des St. G. B. verhängi. Derselbe soll sich angeblich nach Amerika begeben wollen.
Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtegerichtsgefängniß zu Heidenheim, Württem berg, abzuliesern.
Heidenheim, den 5. April 1851.
Königliches Amtsgericht.
Steckbrief erledigung. Die in Nr. 31 vro 1880 3ub 3079 unterm 5. Februar binter den Ar- beiter Carl Jaehn aus Graetz erlassene Steckbrief ist erledigt. Meseritz, den 31. März 1881. König“ liche Staatz anwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
losen Deffentliche Zustellung.
Die Christina Hoffmann zu Burbach, vertreten durch den Rechtzanwalt Schneider bierselbst, klagt gegen den Gutsbesitzer und Premier ⸗Lieutenant a. D. Adolrbh Wagener aus Burbach, dessen jetziger Auf ertbalte ort unbekannt ist, mit dem Antrage: folgende vom Königlichen Amtegerichte in Burbach erlassene einstweilige Verfügung: .
In Sachen der Christina Hoffmann ju Bur⸗ bach, Arrestklägerin, wider den Adolpb Wagener daselbst, Arrestbeklagten, wird,
in Etwägung, daß der Anspruch der Klägerin
gegen den Verklagten und der Arrestgrund
genügend glaubbaft gemacht ist, daß namlich der Verklagte als Universalerbe des verstor⸗ storbenen Ghristian Philipy Martin Wagener in Burbach verpflichtet ist, der Klägerin nach dem Testamente vom 17. März 1874, so lange dieselbe unverheiratbet bleibt, folgende
Legate ju gecwäbren:
I) freien Wohnsitz für libre Person in dem
9. Familien · Nachrichten. beilage. .
zum Nachlasse gebörigen Wohnbause im Dorfe Burbach mit dem Rechte, in Scheune und Stallung die nöͤthig scheinenden Räume zu benutzen und in alten und kranken Tagen die zu ibrer Wartung und Pflege nöthigen Personen zu sich zu nebmen,
unentgeldliche Benutzung des zum Nach⸗ laß gebörigen im Blankengarten der Steuergemeinde Burbach gehörigen Gartenk,
3) eine lebenslängliche, in viertel jährlichen Raten zu zablende Geldrente von 120 Thaler jährlich;
und 3 Verklagte im Begriff ist, sein
ganjes Vermögen zu verbringen, der dingliche
Arrest in daß im Benrk des unterzeichneten
Gerichts befindliche unbewegliche Vermögen
des Verklagten angeordnet, in der Weise, daß
die Verpflichtung des Verklagten, der Klä—= gerin das oben angegebene Legat ju gewähren auf die nachbe zeichneten Grundftũcke der Steuer
emeinde Burbach, Flur JI. Nr. 1387 189,
270/231, 234, 235, 236, 237, 243, 652, 656. 1071, 673, 734; Flur II. Nr. 449, 459, 467. 4568, 4569; Flur Iii. Rr. Si, 3965, 435. 487; Flur IV. Nr. 109. 147, 167; Flur VI. Ar. 151, 261, 262. 271, M2; Fsur VII. Nr. 107, 1357 eingetragen werde.
Durch Hinterlegung von 720 4 kann die Löschung der Vormerkung auf den Grund⸗ stäcken berbeig führt werden in der Weise, daß nur das Wohnungerecht und das lebeng.« längliche Nußzungerecht auf den belasteten Grundstücken Flur 1III. Nr. 306, 485, 487, Steuergemeinde Burbach eingetragen bleibe.
Burbach, den 25. Februar 1851.
Königliches Amtggericht. . Wiesener. sür gerechtfertigt ju erklären und ladet den Beklaa-= ten zur mündlichen Verbandlung der Rechtzstreitg
vor die jweite Givilkammer des Königlichen Land⸗ gerichtg zu Arnsberg
C
auf den 4. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auejug der Klage bekannt gemacht.
Arngberg, den 2. April 1881.
Caussein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
losen Bekanntmachung.
Zufolge Auftragz des Königlichen Präsidenten und deg Königlichen Oberstaats ⸗Anwaltz am Dber⸗ landeggerichte zu Naumburg wird die Amtecaution, welche der Gerichtgbote und Exekutor 3. D. Abesser ju Seebausen mit dem viervrocentigen Staatgzan⸗ leibescheine de 1862 Litt. D. Nr. 4966 über ein= hundert Thaler nebst Talon bestellt hat, biermit aufgeboten. Es werden alle diejenigen. welche aut der Amttzrerwaltung deg p. Abesser Ansprüche auf diese Caution ju erbeben baben, hiermit auf⸗ gefordert, ibre Rechte spätestens in dem Termine am 24. Mai er., Mittags 12 Uhr bei uns geltend zu machen, widrigenfallg sie mit ihren Ansprüchen an die Amt Caution ausgeschlossen werden.
Seehausen i. A. den 26. März 1851.
Königliches Amtsgericht. Abth. II.
loss) Bekanntmachung.
Durch Urtbeil des unterjeichneken Amtsgericht vom 15. März 1881 ist die Akte vom 4. Mär 1864, nach welcher auf dem Folium deg Hufners Agmug Hinrich Möller in Bebensee eine Bürgschaft von 740 Riblr. 9M½ν Schill. vorm. daän. R. M., jetzt 10 667 Æ 12 für den früberen Hufner Johann Jochim Nicolaus Pott, dem Lobgerber 3. 65. D. Reber in Segeberg gegenüber protokollirt steht, für kraftlos erklärt worden.
Segeberg, den 19. Mär 1681.
Königlichen Amtegericht. IJ.
losss! Oeffentliche Zustellung einer Theilungsintervention von Seiten des Leopold ; Kaiserglautern wobnbaft, an die Erben und Rechts⸗ nachfolger des in Weilerbach verlebten Ackerer Jo⸗ bann Jakob Blauth, als: 1) Philippine Blauth, Thefrau von Peter Werle in Miesenbach, und letz⸗ teren selbst der ehelichen Ermächtigung und Güter⸗ gemeinschaft wegen, 2) Jakob Blauth II., Ackerer, in Weilerbach wohnhaft, 3) Jakob Blauth, Sattler, früher in Neunkirchen wohnhaft, dermalen ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, 4) Ka⸗ tharina Blauth, Ebefrau von Conrad Rettig in Otterberg, und letzteren selbst der ehelichen Ermäch⸗ tigung und Gütergemeinschaft wegen, 5) Johann Blauth, Postaspirant, in Landstubl wohnhaft, 6) Katharina Blautb, Ehefrau von Peter Carta I. auf dem Münchschwanderhofe, Gemeinde Otterberg, und letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, 7) Elisabetha Blauth, Ehefrau von Jakob Carra auf dem Münchschwander⸗ hofe, Gemeinde Otterberg, und letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen.
Obiger Leopold Tuteur bespricht an den genannten Jakob Blauth auf Grund eines vollstreckbar ausge—⸗ fertigten Urtheils des kgl. Amtsgerichts Kaisers⸗ lautern vom 7. August 1880 ein Kapital von 149 ½ 35 3 nebst Zinsen hieraus seit 1. Mai 1880, sowie die entstandenen Kosten, genauere Be- rechnung vorbehalten, angeschlagen zu 70 6 —. Da der Nachlaß des genannt verlebten Johann Jakob Blauth unter obenbezeichnete Personen als Erben vor dem kgl. Notar Ilgen in Kaiserslautern getbeilt werden soll, legt Intervenient Tuteur gemäß Art. 882 c. 6. Opposition dagegen ein, daß ohne seine Gegenwart zur Theilung des fraglichen Nach= lasses geschritten werde, mit der Erklärung, daß er eine trotz dieser Opposition ohne seine Zuziehung erfolgte Theilung als ungiltig anfechten wird.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den obengenannten Jakob Blauth, Sattler, früher in Neunkirchen wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, wird dieser Auszug bekannt gegeben. .
staiserslautern, dea 4. April 1881.
Der Gerichtsschreiber am kgl. Amtsgerichte: Joachim.
lozzs Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Franziska Frost, geborene Las kowska, zu Freisenbruch, vertreten durch den Rechte—⸗ anwalt Kabilinski hierselbst, klagt gegen den Arbeiter Theodor Frost, ihten Ehemann, zuletzt in Mewe wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bötwilliger Verlassung, unter der Behauptung, der Beklagte, jetzt 34 Jabre alt, habe die Klägerin und das aus der Ehe der Parteien entsprossene Kind im Jahre 1873 verlassen, um sich seinen Verpflich- tungen gegen Beide zu entziehen, sei nicht mehr zurückgekehrt, habe nichts mehr von sich hören lassen und alle Bemühungen der Klägerin, seinen Anf⸗ enthalt zu erforschen, seien erfolglos geblieben.
Klägerin wird beantragen, das unter den Par⸗ teien bestehende Band der Ebe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die hieraus sich ergebenden vermögensrechtlichen Folgen auszusprechen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 10. Oktober 1881, Vormittags 11Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluag wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Graudenz, den 4 Arril 1851.
Id. kowzki, ;
Gerichte schreiber des Königlichen Landgerichts.
g ; ö löse! Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Tuchmachergesell Muller, Ernestine, gebotene Pfennig, zu Sommerfeld, Klägerin, ver⸗ treten durch den Rechtganwalt Kniebusch ju Guben llagt gegen ihren Ehemann Eduard Müller, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen bößt⸗ licher Verlassung mit dem Antrage, das jzwischen den Parteien bestehende Band der Che zu srennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil ju erklären und ihn in die gesetzlichen Ebescheidungk⸗ strafen zu verurteilen und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 26 Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
uben
auf den 4. Juli 1831, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt ju bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Außjug der Klage bekannt gemacht.
Guben, den 29. Mär 1851.
; Woehler, Gerichteschreiber deg Königlichen Landgerichts.
lem Oeffentliche Justellung
mit Ladung.
Nachstehender nnn 2. Zum kgl. Landgerichte Zweibrũcken, Civilkkammer. Intervention klageschrift für Jobannetz Zingmesster VI., Ücerer in Hirschborn, Kanton Stterkerg, wohnhast, Nebeninterrensent, dertreten durch den in Zweibrücken wohnenden Rechtz anwalt Schmidt,
gegen Jebanneg Nikolaus Woeldenbach und dessen gewerb⸗ lose Gbefrau Ratharira Beinbrech, Ackers leute, Beide jusammen in Schmalenberg wohnhaft, Handtflaͤger, veriteten durch Rechtganwalt König in Iweibrũcken, und gegen 1) Katharina Weldenbach, gewerklose Ebefrau von Heinrich Zingmeister IV., Ackerer, früber in Schmalenberg wobnbaft, fetzt ohne bekannten Wobn · und Aufenthaltzort abwesend, . 2) Genannten Heinrich Zingmeister selbst, der ehelichen Guiergemeinschaft wegen, Dauytbeklagte, wegen Auflösung einer Schenkung. er rergenannte Heinrich Iingmeister IV. P T, aadurch dor dag lal. Landaeridt Zweibrücker, Gidiltammẽet, vorgeladin und ausgesordert, einen zui
uteur, Lederhändler, in Rechtestreites anberaumten Termige zu erscheinen
hat, um antragen zu hören:
anwaltschaftlichen Vertretung daselbst zugelassenen
Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten zur mündlichen Verhandlung des
Es gefalle dem kal. Landgerichte in seiner Civil kammer Urkunde zu ertheilen, das Partie Schmidt zur Unterstützung der Hauptbeklagten Ehelente Heinrich Zinsmeister I., Ackerer, und dessen ge— werblosen Ehefrau Katharina Weidenbach, Beide in Schmalenberg wohnhaft, der Ehemann dermalen unbekannt wo abwesend, in den gegen diese Eheleute von den Eheleuten Johann Nikolaus Weidenbach und dessen gewerbloser Ehefrau Katharina Bein“ brech, Beide Ackersleute in Schmalenberg wohn— baft, wegen Auflösung einer Schenkung bei dem tgl. Landgerichte Zweibrücken angestrengten Prozeß intervenirt ist, sofort die erbobene Hauptklage als unbegründet abzuweisen mit Kosten,
weiter Urkunde zu ertheilen, daß eventuell, näm- lich für den Fall die erhobene Auflẽsungsklage zu⸗ gesprochen werden follte, Partie Schmidt, handelnd als Glänbigerin des Hauptbeklagten Heinrich Zins meister IV., Ineidentklage auf Rückersatz der von den Eheleuten Heinrich Zinsmeister IV. an den Schenkungobjekten vorgenommenen Ueberbesserungen, resp. Verbesserungen, bezw. der Kosten derselben er⸗ hebt, sofort die Hauptkläger zu verurtheilen, an die Haurtbeklagten für von diefen an den geschenkten Immoebilien vorgenommenen Ueber und Verbesserun⸗ gen den Betrag von 609 S mit Zinsen vom Tage der erhobenen Ineidentklage an zu bezahlen, auch den Hauptklägern die Kosten der Haupt ⸗Inter⸗ ventions⸗ und Ineidentklage zur Last zu legen“
wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf den 17. Juni 1881, Bormittags 9 Uhr, anberaumt ist, dem oben genannten Heinrich Zinsmeister IV., Ackerer, früher in Schmalenberg wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, hiermit öffent⸗ lich zuzestellt.
Zweibrücken, den 1. April 1881.
Die Gerichtsschreiberei des kgl. Landgerichts. Cullmann, kgl. Gerichtsschreiber.
55 ĩ 2 lossg Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der verehelichten Arbeitsmann Wiede, Wilhelmine, geb. Nagel, zu Reetz bei Karstgedt, vertreten durch den Rechtꝛanwalt Laemmel zu Neu⸗ Ruppin, gegen ihren Ehemann, den zuletzt in Reetz wohnhaft gewesenen, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halte abwesenden Arbeitsmann Heinrich Ludwig Elias Wiede, wegen Trennung der Ehe, ist zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 24. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts hierselbst be⸗ stimmt. Der Beklagte wird hierdurch zu diesem Termine mit der Aufforderung geladen, einen bei . gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ tellen.
Neu ⸗Nuppin, den 2. April 1881.
Krämer,
Gerichtsschreiber des Koniglichen Landgerichts.
lors Aufgebot.
Der am 8. Januar 1841 geborene Peter Görp⸗ ner, Sohn der mit diesgerichtlichem Urtheile vom J. Februar 1881 für todt erklärten ledigen Bauers⸗ tochter Wilhelmine Göppner ans Schleyreuth, Ge— meinde Weißenbrunn, soll auf Antrag seines Vor⸗ munds, des Korbmachers Christof Bischoff von Schleyreuth, gleichfalls für todt erklärt werden.
Dieser Antrag ist, da nach den gepflogenen Er⸗ bebungen über das Leben des genannten Peter Göppner, welchem aus dem Nachlasse seiner Mutter ein Erbtbeil von 207 87 zugefallen ist, und für welchen Absentenkuratel besteht, seit länger als 10 Jahren keine Nachricht vorbanden ist, im Hin⸗ blick auf Art. 103 des Ausf. Ges. zur C. Pr. O. und K. O. gerechtferiigt und ergeht daher gemäß Art. 110 loc eit. die
Aufforderung: . 1) an den genannten Göppner, spätestens in dem
Montag, den 16. Jannar 1882, Vormittags 9 Uhr, im dies gerichtlichen Sitzungssaale anberaumten Auf zebolgtermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzuwelden, widrigenfalls er für vodt erklärt würde. . .
2) an die Erbbetheiligten, ihre JInteressen im Aufgebotg verfabren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können. Mitthel⸗ lung bierüber bei unterfertigtem Gerichte zu machen.
Kronach, den 2. April 1881.
Königliches n n r. (L. S.) Borzelt. H. N.⸗R Zur Beglaubigung: Der k. Gerichtsschreiber am k. Amtegerichte: E. Zink.
9846 Belanntmachung. ö. Durch rechtt kräftiges Urtheil der J. Givilkammer des Königlichen Landgerichts n Bonn vom 7. März 1881 ist die zwischen den Ebeleuten Adolf Bahn, Schmied, und Anna Maria, geb. Tannengießer, iu Serligentbal bestandene eheliche Güͤtergemeinschast für aufgelest erllärt. Sonn, den 1. April 18581. Der Gerichte schreiber: Tensch.
198421 K. Württ. Amtsgericht Hellbronn. Vermögens · Seschlagnahme. Durch kriengsrechtliches Urtbeil. Ladwigt bura, 21. Februar 168 d. do. Stuttgarf, 5. Mär 3 wurde dag gegenwärtige oder künftig anfallende Vermögen des Rekruten Christian Friedrich Wolf von Untergrurvpen⸗ bach, geboren am 30. Märj 18609, unbeschadei der Rechte Dritter mit Beschlag belegt. Dlese Vermögen · Beschlagnabme wird gemäß §. 333 bir M. St. P. D. bierdurch veröffentlicht. Den 4. Axril 18581. Gerichte schreiber: Braeg.
oss Bekanntmachung.
Das Instrument über die Abtheilung III. Nr. 26 des Blattes des Grundstücks Nr. 632 der Stadt Schweidnitz, für den früheren Tischlermeister Fried⸗ rich Zink eingetragene Kaufgeldforderung von 1400 Thlr. ist durch Ausschlußurtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 31. März d. J. für kraft los eiklärt worden.
Schweidnitz, den 1. April 1881.
Königliches Amtsgericht. Predari.
Oeffentliche Vorladung. In Sachen der Ehe— frau Bernhard Hötter, Margaretha, geb. Unter— berg, zu Mehrum, Klägerin, gegen deren Ehemann Bernhard Hötter, dessen gegenwärtiger Aufenthalts ort unbekannt ist, Beklagten, wegen Ehescheidung zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 6. Juli 1881, Vormittaßs 10 Uhr, vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst bestimmt, wozu der Beklagte hierdurch vor— geladen wird. Duisburg, den 30 März 1881. Lechner, Rechnungs-Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9825 In ihrer Subhastationssache werden die Stein— hauer Karl Endreß Eheleute von Rothenfels, deren Aufenthalt z. Zt. unbetannt ist, zum Vertheilungs⸗ termin auf Montag, den 23. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, . unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Einwendungen gegen den Vertheilungsplan hiermit öffentlich vorgeladen. Lohr, den 4. April 1881. Kgl. bayer. Amtsgerichtsschreiberei. Knab.
(9823
Der Königliche Kammerherr und General-⸗Feuer⸗ Soecietäts Direktor von Hülsen hat das Aufgebot folgender angeblich verloren gegangener Sparkassen⸗ ö städtischen Sparkasse zu Merseburg be— antragt:
1 . über 467 M 42 8 für Karl von ülsen, 2) Nr. 37372 über 311 M 70 8 für Frau Ignes von Hülsen.
Alle Diejenigen, welche Ansprüche auf diese Spar⸗ kassenbücher zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche spätestens in dem auf
den 3. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle — Sitzungssaal 3 — an⸗— beraumten Termine anzumelden, und diese Spar⸗ kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird und neue an deren Stelle ausgefertigt werden.
Merseburg, den 4. April 1881.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
9709
ͤ 291 zum Armenrechte zugelassene Ehefrau des Kaufmannes Friedrich Wilhelm Butz, Emma, geb. Davids, zu Crefeld hat gegen ihren genannten da—⸗ selbst wohnenden Ehemann bel der 2. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erhoben und ist bierzu Verbandlungs⸗ termin am 8. Juni 1881, Morgens 9 Uhr.
Dü sseldorf, den 2. April 1881.
Holz, Gerichts schreiber des K. Landgerichts. los?] Durch Beschluß der Strafkammer II. des König⸗ lichen Landgerichts Göttingen vom 27. Januar 1881 ist das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen der nachbenannten wegen Entziehung der Wehrpflicht Verurtbeilten: 1) Heinrich Friedrich Wilhelm Gleitze aus Holzerode, 1 2) Wilhelm August Ufel aus Göttingen, 3 Wilhelm Christian Heinrich Lambrecht aus Eddigehausen, ; ̃ Friedrich Carl Rudolf Ferdinand Heyer aus Weende, . Christian Bauersfeld aus Göttingen, Friedrich Banmbach daber, Carl Heinrich Bölke daher, Johannes Theodor Bruns daher, Wilbelm Heinrich Prell daher, einrich Jeey aus Drant feld, einrich Wilbelm Büthe aus Uschlaa, Johann Georg Heinrich Ahrend aus Münden, Johann Philipp Strecker aus Niedergandern, Heinrich Christoph Friedrich Henkel aus Nieder njesa. . Friedrich Wilhelm Heinrich Sievert au Reiffenhausen, bis jur Höbe von je 300 ½ mit Beschlag belegt. Göttingen, den 31. März 1881. Königliche 1 Man
19518] ö 2.
In Sachen der Firma Gebrüder Boabeff in Hildet heim, Klägerin,
wider den Sattlermeister und Anbauer Carl Brandes ju Gramme, Beklagten, wegen Forderung. wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Be⸗ schlagnahme der dem Beklagten gehörigen sub Nr. ass. 3) ju Cramme belegenen AUnbauerstelle mit einem Areale von 1 Morgen 68 Qu. -Rtb. oder 39 Ar 19 Qu—-M. zum Zwecke der Zwangsver⸗ steigerung durch Beschluß vom 26. d. Mtg. ver⸗ füäal, auch die Gintragung dieseg Beschlusses im Grundbuche am gestrigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwang goersteigerung auf den 5. Juli d. J. Nachmittags 2 Uhr,
vor Herzonlichem Amtegerichte Salder in der Gro— trianscken Gastwirtbschaft ju ECramme angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hpothekenbriefe zu überreichen baben.
Salder, den . März 18581.
Herzogliches Amtsgericht. du Noi.
15745 arm, . Auszug: n Königliches Amtsgericht Hannover, Abtbeilung 15. Klagantrãge von Seiten des Fräuleins Lousse Klampermeyer zu Hannever, Klägerin, wider Lampenfabrikanten Max Israel, früher zu Han⸗ norer, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Zinsenforderung, Objekt: 206, 25 A
Laut notarieller Kauf. und Abtcetungs ⸗ Urkunde
vom ö 1874 nebst Protokoll und Dekret 3. April .
vom 43 1875 haften zu Gunsten der Kläge⸗ rin, als der im Hypolbekenbuche eingetragenen Gläubigerin auf dem im Eigenthume und Besitze des Beklagten befindlichen, snd Nr. 1 A. an der Flage hieselbst belegenen und sab Nr. 53 zur Ort— schaft Nordfeld hieselbst katastrirten Bürgerwesen nebst Zubehör hypothekarisch 750 Thaler Courant kreditirten Kaufgelder, welche als halber Rest des Kaufpreises von 7590 Thlr. Cour. für jenes ver— kaufte Wesen ursprünglich vom Kaufmann Aug. Wölcke hieselbst der Klägerin als Mitoerkäuferin geschuldet wurden und obligations gemäß mit 50 jährlicher in halbjährlichen Raten am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres zahlbarer Zinsen seit dem 1. Juli 1874 zu verzinsen sind.
2c. ꝛc. 36.
Der Beklagte ist nun mit den am 1. Januar diesen Jahres (1881) fällig gewesenen Zinsen für das Halbjahr vom 1. Juli 1880 bis 1. Januar 1881 auf das Kapital der 8250 4 ad 206 ½σ! 25 43 im Rückstande.
Mangels gütlicher Zahlung ze. wird Beklagter nun aufgefordert, in dem hierunter anzuberaumenden Verhandlungstermine zu erscheinen, um den klägerischen Schlußantrag dahin zu ge⸗— wärtigen:
daß Beklagter auf seine Kosten mittels vor— läufig vollstreckbaren Urtheils schuldig verurtheilt werde, der Klägerin die geforderten 206 26 3 Zinsen zu zablen, auch zu dulden, daß behuf Befriedigung dieser Forderung nebst Kosten das zur Hypothek gesetzte Bürgerwesen Nr. 1 A. in der Flage zu Hannover (Ortschaft Nordfeld Nr. 53) zur Subhastation gebracht werde. 2c. ꝛe. 39, (gez) Kleinrath, Rechts anwalt. Termin den 24. Mai 1881, 11 Uhr. Hannover, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht. Abth. 15. gez. Pagenstecher. Beglaubigt: Alves, Gerichtsschreiber, wird dem Beklagten öffentlich zugestellt. Alves, Gerichtsschreiber.
9838 t Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichts tafei und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs versteigerung det Wohnbauses Nr. 47 A. hicsiger Neustadt an der Hospitalstraße mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 15. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 6. Inli 1881, Vormittags 11 Uhr, .
im Zimmer Nr. 16, Schöffengerichtssaal des hiesigen Amis gericht gebãudes statt. ,
Auslage der Verkaufgbedingungen vom 1. Juni 1881 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Referendar Drechsler bier selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. .
Schwerin i / M, den 2. April 1881. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: Der Gerichteschreiber: Mielĩes.
9837 Im Namen des Königs! . Auf den Antrag des Schmiedemeisters Auqust Gast zu Vorschloß Stuhm. vertreten durch den Rechte anwalt Rosenow in Stuhm 1 erkennt dag Königliche Amtagericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Recht: . Das Hvpotbekendokument, welches über den der Anna Rogoweki an dem auf dem Grundstäcke des Schmiedemeisterg Auaust Gast, früher zu Vorschloß Stubm, Vorschloß Stuhm Bl. 43 Abth. III. Nr. 2, aus dem gerichtlichen Kauf⸗ vertrage vom 10. November 1854 eingetra enen Kaufgelderrückstände zjustehenden Antheile von 50 Thalern, umgeschrieben für den Arbeiter Johann Krajewski ju Vorschloß Stuhm, ge— bildet ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotgsverfahreng werden dem Antragsteller auferlegt. Verkündet am 29. Mär 1851. . Der Gerichtzschreiber des Königlichen Amtegerichtz. J. v. Studziengki.
15 m Namen des tönigs! l lo e den Wa de; Schuhmacherg Friedrich Linke zu Hästen erkennt das Königliche Amtegericht
zu Neben durch den Amtgrichter Engelbrecht für Recht: n , n, Die Schuldurkunde vom 28. Mai 1877, auf Grund welcher im Grundbuche vog Hüsten Band VIII. Blatt 22 Abꝛbeilung III. Nr. 9 zu Gunsten des Schuhmacherg Friedrich Linke zu Hüsten der Betrag von 17,10 A nebst 5 0 / ZJinsen seit 1. Januar 1876 und 1,95) ein · getragen stebt, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt.
Königliches Amtegericht.