Stettin, J. April. Getreidemarkt.
(XT. FP. B.)
Neigen pr, Erdbiahr 214,50, pr. Mai-Juni 214 50. Rogen Er. Erühjahr 2029), pr. Mai- Juni 197.00. Rübsen pr. Herbst 253, 09. Rüböl 100 Cilogr. pr. Frübjahr 52, 50, pr. Herbst 55, 20. Zpiritus loc 52 07. Pr. Frübjahr 53,39), pr. Mai- Juni 53.96. Petroleum pr. April 9,00.
Eogsera, 7. April. (V. T. B.)
3piritu s per April 5l. 60. pr. Mai 52, 20, pr. Juli 53, 30, pr. August 53.70. Gek. 15 000 Liter. Matt.
Chin, 7. April. (R. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23, 0), fremder loco 22 50, pr. Mai 22 45, pr. Joli 2, 0. Boggen loo 22, 00 pr. Mai 20 90, per Juli 19,5 Hafer loco 17, 09. uäböl locNa 29, 609, pr. Hai 28 00, pr. Oktober 28, 70.
HBreraer, 7. April. (K. T. B.)
Petroleum. (Schlussbaricht., , Höher. Standard white loco 7, 90 à 8, 05 bez., pr. April 7, 80 7.85 bez., pr. Mai 7,0 à 7,75 bèz., pr. Juni 7, 90 ber., pr. Augnst- Dezember 8, 30 bex. EHHamabarꝶᷓ, 7. April, (W. L. B.)
Getr ei demzr kt. Weizen loce unverändert, ant Termine
Eeggen loco unverändert, anf Termine fest. Weizen pr. April - Mai 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. Juli- August 213 Br., 211 Gd. Roggen F. April-Mai 194 Br., 193 G4., pr. Juni- Juli 182 00 Br., 180.00 (Gd. Hafer und Gerste unverändert. Küböl be hauptst, loc 54.00, pr. Mai 5400. Spiritus ruhig, pr. April 46 Br., pr. Mai- Juni 46 Br.,, pr. Juni - Juli 46 Br., pr. Juli-August 485 Br. Kaffec fest, Umsatz 2500 Sack. Petroleum höher, Standard vᷣbite loco 7.90 Br., 7,75 Gd., pr. April 7.50 6Gd., pr. August-Dezember 8,5 Gd. — Möetter: Sehr schön.
Feat, 7. April. (W. T. B.)
Pro dukt enmar kt. Weizen loco fest, auf Termine ruhig, pr. Frähjahr 11,55 Gd., 11,60 Br., pr. Herbst 10,35 Gd., 10,40 Br. Hafer pr. Frühjahr 6, 50 Gd., 6, 55 Er. Main pr. Nai-guni h, 88 G64., 5.92 Er. — Wetter: Regen.
Amaterdnrma, 7. April. (MW. F. B.)
Getreidemarkt. (Sehlussbericht.) Roggen pr. Mai 245, pr. October 209.
Antwerpen, J. April. (w. T. B.)
Getreid em ar kt. Schlussbericht.) steigend. Hafer fest. Gerste gefragt.
Antwerpen, 7. April. (M. T. B.)
Petroleumm ar kt. (Schlussbericht. )
fest.
Weizen vr. Nov. 283,
Weizen fest, Roggen
Raffinirtes Type woiss, lee 204 ez. u. Br., pr. Mai 20 Br., pr. September-Dezember 21 bez., 2 4 Br. Steigend.
— — ——
Hiomdom, 7. April. (W. T. B.) An der Küste angeboten 2 Weirenladungen. Wetter: Schön. Havannazucker Nr. 12. 245. Tendenz steigend.
KEilverpo—cl, 7. April. (KX. F. B.)
Baum wolle ( oblussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1009090 B. Unverändert. Middl. ameri- kanische April-Hai-Lieferung z / za, Mai-Juni-Lieferung 6s / aa d.
Hilverpool, 7. April. (W. T. B.) (Offisielle Notirungen. )
Upland good ordinary 5L,, do. low middling 5is / is, do. middl. 6ö / ib, Mobile middling 6§, Orleans. good ordinary 55, do. lo middl. 5z. do. middl. 6, do. middling fair 74, Pernam fair 63, Maceio fair 65, Maranbam fair 65, Egyptian brown middl. 5kBz, do. do. fair 63, do. do. good fair 741, do. whits fair 6. do. do. good fair 78, Dhollerah middl. 34, do. good middl. 34. do. middl. fair 48, do. fair 47/is6, do. good fair 41 / is. do. good 57 is, Comra fair 4/is, do. good fair 44, do. good 5s / is, Scinde fair 4, Bengal fair 44, Bengal good fair 4,
Madras Tinnevelly good fair 55, do. Western fair 43, do. do. good fair 44. ö
Rradfordd, 7. April. (M. T. B.)
Wolle, wollene Garne und Stoffe ruhig und unverändert.
Earls, 7. April. (W. T. B.)
Produkt snmarkt. Weizen ruhig, pr. April 29,560, pr. Mai 29, 39), pr. Mai-August 28,89, pr. September - Dezember 27, 75. Mehl still, pr. April 63,60. pr. Mai 63 30, pr. Mai- August 62, 89, per September-Degember —, —. Rüböl ruhig, pr. April 70 25, pr. Mai 760,76, pr. Mai-August 71 75, pr. September- Dezember 73 50. Spiritus still, pr. April 60.90, pr. Mai 60, 00, pr. Mai-August 60, 00, pr. September-Dezember 58, (C0.
FEParkts, 7. April. (W. T. B.)
Rohrneker 880 loco fest, 58, 50. Weisser Zuoker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. - April 68.50, pr. Nai 69, 10, pr. Mai- August 69,75, pr. Oktober-Januar 62,50.
New- Kork, 7. April. (VW. T. B.)
Waarenberieh t. Baumwolle in Kewm-Tork 1015 /is, do. in New- Orleans 103. Petroleum in New-Tork 77 Gd., do. in Phila- delphia 73 Gd., rohes Petroleum 6ę, do. Pipe line Cortisicats — D. 85 C. Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 25 C. Reizen pr. lautenden Monat 1 D. 23 C., do. pr. Mai 1D. 211 C, do. pr. Juni 1 D. 2 R C. Mais (old mixed) 59 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7E. Kaffes (Rio) 12. Sehmalnz (Marke Wilcox) 117 15. do. Fairbanks 118, do. Rohe & Brothers 113. Speck (short dlenr] 83 C. Getreidefracht 43.
Rerlim, 7. April. ( Mochenbericht über Ei Cohlsn Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler — 3 . Tarutor.) Preise verstehen sich pro 100 Eg bei grösseren Posten frei hier.) Bei rubigen Umsktzen in dieser Woche sind die Preise meist unverändert aber fest geblieben. Roheisen: der Glasgower Markt hatte in letzter Noche guts Haltung. Warrants notiren 48.9 Cass pro Ton. Die Verschiffungen der vergangenen Woche betrugen 10 421 Tons, immerhin noch 5401 Tons weniger als in der corre- spondirenden Woche vorigen Jahres. Middlesbro-Eisen ist sehr fes es sind im Nonat März d. J. von dort 8 617 Tons Eisen verschifft worden. Hier zeigt sich mehr und mehr Begshr für Roheisen, loco Waare ist knapp, und es gelten auf Lieferung gute und Teste Marken schottisches 60 à 8,30 und englisches 6, 25 à 6,65 Eisendahnschienen au Banten in ganzen Längen 8,00 à 8,50. Waln- oisen 13.00 à 13,50 und Hleche 1800 a 22.090. Kupfer unverändert, englisches und amerikanisches 133,00 àù 13500, Mans. felder 139 50 à 140,09. inn stetig, Banca 188,00 a 188,50 prima engl. Lammzinn 18690 A 186, 665. Zink Fest, schlesischer Hüttenzink 33,090 à 33,50. Blei ruhie, haraer, sächsisches und schlesisches 30,715 à 31, 00. Koblen und Koks ruhig, Schmiede- kohlen nach Qualität bis 66,09) pro 40 Hekt., Sehmelz-Koks 2.00 * 2.20 pro 100 kg.
Kerlim, 7. April, Die Marktpreige des Kartoffel - Spiritus per 10.00 oso nach Tralles (100 Liter à 100 0υ ο), frei hier ins Haug geliefert, waren anf hiesigem Platzs
am 1. April 1881 3.
J
4. . 54, 5. ö 53.8 6. . 53 6 8 v z v 53, z Die Aeltssten der Kaufmannschaft von Berlin.
ohne Fass.
Gemerak- Venn mum gem. Eiz3. April. Sohlesische Gas- Aktien- Gesellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Breslau. 286, Halles ohe Masohlnenfabrlk und Elsenglesserel. Ord. Gen. -Vers. zu Halle a. 8. 30. Stelnhkohlonbanvereln Deutsohland zu Oelsnitz. Ord. Gen. -Vers. zu Zwickau. 60, Borllnlsoho Lebens - Versloherungs-des ellsohaft und ' Eorlinlsohe Renten- und Kapstals-Verziohsrungs- Bank. Ord. Gen, Vers. an Berlin. 55. Mai. Bergbau- Aktlen -Gdesellsohaft Pluto zu Essen. Ord. Gen. Vers. zu Essen.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern ·
haus: II. Vorstellung. Zweite Vorstellung des dignor Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. In italienischer Sprache: Amieto, Frincipe di Da- nimarea. Tragedia in 6 atti di W. Sbakespenre, ridotta per 10 scene italiane da C. Rusegni. An-
fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 95. Vorstellung. Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von Goeshe. Anfang halb 7 Uhr.
Sonntag: Dpernhauß. 92. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggen⸗ . Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang
r. Schauspielhaus. 96. Vorstellung. Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von ne Bell, von Charl. Birch ⸗ Pfeiffer. Anfang 7 r.
1. Theil. Berlioʒ.
nen troppo,
theilung: Landleute. gesang).
Nallner- Theater. Sonnabend: Zum 57. M.: Der Compagnon. Lustspiel in 4 Akten von A.
Concert- Haus. Goncert des Kgl. Hof ⸗Mustkdirektors Herrn Schluß der Saison am 30. April.
Sonnabend, Abends 75 Uhr: Sinfonie ⸗Concert. Ouverture zu König Lear“ von Hector Andante für Streich Quartett von Tschai⸗ kowtky, ausgef. von 34 Personen. f. d. Violine von Camille Saint ⸗Sasns, vorgetr. von Herrn Concertmeister Eugene Ysaye. Lamento e trionfo, Franz List. — II. Theil. L. van Beethoven. 1. ; Erwachen heiterer Empfindungen bei der Ankunft auf dem Lande. 2. lung: Andante con moto. Scene am Bach. 3. Ab⸗ Allegro. Gewitter. Sturm. Allegretto (Hirten⸗
Frohe und dankbare Gefübke nach dem Sturm. — III. Theil.
Dinskoin von Anton Rubinstein. Cello mit Harfenbegleitung von Chopin, vorgetr. von Herrn Antoine H a. d. Dp. „Mignon von Ambr. Thomas. Festmarsch von G. Meyerbeer.
Bilse.
kus S
Rondo capriecioso
Tasso, Dichtung von Sinfonie Pastorale, Abtheilung: Allegro ma
Sinfonische 9970
Abthei⸗
Halberstadt, den 5. April 1881.
Lrstiges Zusammensein, der gericht. Der Untersuchungsrichter.
Kreis Adelnau, 2) Friedrich Melchert, geb. am 26. Januar 1837 zu Glienick bei Cöpenick, 3) Eri⸗
oltz, geb. am 18. Mai 18565 zu Bomst, 4) Wilhelm Hanne, geb. am 11. April 1850 zu Predikow, — welche sich verborgen halten, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechen gegen §5. 242, 243, 47 des Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das Gerichts⸗ gefängniß zu Mittenwalde abzuliefern. wal de, den 30. März 1381. Königliches Amtsgericht.
Der gegen den Auktions⸗Kommissarius und Cigarrenmacher Wilhelm Morgenstern von hier am 8. Juli 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. Königliches Land⸗
18826 . -
Verschollenheitsversahren. Nr. 106. Von Gr. Amtsgerichte Emmendingen wurde heute folgende Aufforderung erlassen: Landwirth Johann Georg Bick von Bottingen hat sich vor 16 Jahren nach Amerika begeben und seit 15 Jahren ist keinerlei Nachricht über ihn eingitroffen. Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird derselbe daher aufge⸗ fordert, sich binnen Jahresfrist zu melden, andernfalls er für verschollen erklärt und sein zurũckgelassenes . seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde. Emmendingen, 25. Fe⸗ bruar 1881. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amis gerichts: Jäger.
Mitten⸗
losggl Bekauntmachung.
n, Dy. Dimitri otturno für das
ekking. Entre⸗Act (Gavotte)
(9939 Schiller ⸗
Anfgebot.
Arronge.
; ĩ Verlobt: Victoria- Theater. Direltion: Emil Habn. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Schwestern. dr Ausstaitungsstũck mit Ballets in 9 Bildern, nach dem gleichnamigen Roman von G. Eberß. Musik von G. Lehnhardt. Ballet, komponirt und arrangirt vom Ballet⸗ meister Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Vie Maschinerien nach Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geieler. Die Costüme ent- worfen und angefertigt unter Leitung des Ober= garderobierg Happel. Die Requisiten nach Drigi⸗ nalen deß Röniglichen Museumtz und anderen Vor⸗ lagen. Gleltrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Habn.
Residenz Theater. Sonnabend: Wegen Er= krankung der Fron Grnst kann die für heute ange—⸗
(Lötzen). — Lieutenant Verehelicht:
Geboren:
Gestorben!
Familien⸗ Nachrichten,
Frl. Marie Kuhlow mit Hrn. Ober⸗ e, n, , ,, . 3. ahr gn, C Inowrajlaw). — Frl. Elise Gastell mit Hrn. ö ; ; Obc . Lan dezger chig. R d rüher dem David Reisner und seiner Che—⸗ 1 ö ern, i Rosalie, geb. Lewy, gehörigen Antheils, o ettin).
berg mit 63 i. Böttcher (Breslau). ne Uhde (Guhrau). — Hrn. Dr. W. Heyden (am- bug — Hrn. Hauptmann und Compagniechef v. Barton, gen. v. Stedmann II. (Immenburg). p Hr. Landschaftsrath Gottlieb Mäh lenbruch (Groß Nipkau bei Rosenberg). — Syndicus Raven, geb. Krome (Einbeck). — Frau Adaschka v. Lepel, geb. Freisn v. Mengen (Neuen . 6. Ri 4 Julie v. Bülow, geb. Gräfin von jn artengleben (Barkow bei Plath). d. der Klempnermeister Alexander Neufeld zu
Eva, geb. Lißger,
ugo Schuchard (Groß Rade geb. Joseph,
4) der David Feuerstein.
Der Mosez Neufeld ist am 13. verstorben, seine Wittwe Eda, geb. angeblichen Erben:
r. Gymnasiallehrer Paul Mal-
ochter: Hrn. Ober ⸗Roßarzt
Wreschner aus Zerkow,
. Neufeld zu Schrimm,
Posen,
lündigte erste 1uftübrung von Greße Kinder nicht stattssa den. Dafür: Chyrlenne. Lustspiel in 3 Akten von V. Sardon.
Krolls Theater. Sonntag: Ensemble · Gast
sviel der = 6 des Ostend · Theaters: Der Strile der Schmiede. — Sle hat ihr 3 entdeckt. Zum Schluß: Er in nicht eisersüchtig.
Stadt- Theater. Sonnabend: Nach Wieder genesung deg Frl. Mejo siadet beute die Vorstellung meh (Dängchen), Schwank in 3 Arten von Henne quin u. Nasec. bestimmt statt. Vorher: Der Chamyagneryft ovsen.
Steckbrief.
welche
streckt werden.
Rational- benter. Sonnabend: Gastspiel der
Mitalleder deg Friedrich ˖Wilbelmstädt. Theaters: FJatinltza.
1844 geboren. Steckbrief.
Germania · Theater. (An Gelnberat weg)
Sonnabend: Gastspiel der Damen Marte Berg und Glara Bears semie deg Hrn Long Timm. Bon Stuse n Stufe. Lekenebild mit Gesang in 5 Bildern den Dr. Hugo Müller. Musik von Bial.
Sontag: Eline Nacht in Berlin. voigtelgefã
Belle Alliance Theater. Sonnabend: En-
lem ble · Mastspiel der Mitalieder deg Wallner Tkbeaters. Jam 11. Male: senrath.s Erben. Ner tät) Vellgtäck mit Gesang in M AUkten von Wilkea. Mastk don G. Michaeli g. (Fr. Adel ma Blawkerg: Frl. Marle Schwars) Anfang 7 Uhr. Grstee Parqurt 1.50 Æ u. IJ. w. Senntag a sel n Tage: th g Erben. Sonntag: Nachmittag ⸗Vorstellnag. An der matd. Schaaspiel in 3 Alten von Charlotte ro- Pieiffer. Nafaang 4 Uhe. Ende 6 Uhr.
leirung:
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Gegen die unten leschriebene ver⸗ 4 ebelichte Arbeiter Mali, Louise, geb. Perkun, sich verborgen hält, s
streckbareg Urtheil des Königlichen Landgerichs 1. der Strafkammer 4 zu Berlin vom 6. Januar 1881 erkannte Geldstrafe von 30 M eingezogen, event. die substitnirte line fre von 6 Tagen voll⸗ Es wird ersucht, dieselbe zu ver⸗
hasten und in das nächste Gerichtsgefängniß abju⸗ liefern, welcheg um Vollstreckung der substituirten Gefängnißstrafe ersucht wird, sosern die Malitz nicht die Zahlung der prinzlvaliter erkannten Gelöstrafe nachweist oder diese sofort leistet. Berlin, den 31. März 18851.
beim Landgericht J. Beschreibung: Alter: 25. April
Gegen den unten beschriebenen Tonpellnecht Albert 3. April 1859 zu Filehne geboren, evangelisch, zuletzt Elbingerstraße 19 bei Jänicke wohnhaft, welcher sich verborgen bält, ist die Untersuchungg⸗ baft wegen Bestechung — Vergeben deg Reicht ⸗Strafgesetzbuchg — verkängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in vas Stadt- niß zu Berlin abjuliesern. ö eim Landger ; ng: abre, Größe 1 m 70 big 74 em, E
Haare dunkelblond, Stirn boch. Bart feblt, Augen⸗ brauen dunkel, Nase ewas stark, Mund gewöhnlich, ähne vollständig, Kinn spitz, Gesicht oval, Ge—⸗ cht farbe . Sprache denisch und polnisch. graue Mütze. Sesondere Kennjelchen: vor der Stirn elne - 4 em lange Narbe.
Schr imm
oll eine durch roll⸗
am 14. Januar 1854 verstorben.
Königliche Staate anwaltschaft
than Neufeld'schen
ermann Jonich, am des Moseg Nathan Neusjeld
unbekannt sein.
gegen 8. 35 Auf Antra
Berlin,
atur unter setzt.
Jaquet, dunkle Hose,
graue
Schrimm, den 2. April 1851.
GSubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Als Eigenthümer des Grundstücks Nr. 114 sind im Grundbuche eingetragen: 1) Moses Nathan Neuseld und seine Ehefrau
2) Juda Feuerstein und seine Ehefrau Chaje, 3) der Handelsmann Louis Becher, bezüglich des
a. die Scheine, geb. Neufeld, veirebelichte Wresch⸗ ner und deren Ehemann Rabbiner Abraham
die verehelichte Zirel Neufeld, geb. Neufeld und deren Ghemann Handels mann Juda
die verebelichte Ida Berne, geb. und deren Ehemann Schneider
baben durch notariellen Vertraz vom 5. Mai 1842 den Antheil der Moses Nathan und Eoa Neufeld⸗ schen Gheleute an dem erwähnten Grundstücke an den Kaufmann David Reiner zu Schrimm verkaust. Die Wittwe Ewa Neuseld ist demnächst am 19. Fe⸗ bruar 1848 und der Kaufmann David Reianer ist
deg David Reisner bat dessen Wittwe Rosalie Reigner, geb. Lewy, angeblich auf Grund des Testa mentis ihres Ghemannes vom 19. Februar 1851, die ibr und ihrem Ehemann gehörigen Antheile an dem Grundstücke Schrimm Nr. 114 darch den in Aug⸗ fertigung vorgelegten notarlellen Vertrag vom 30. Dejember 1367 an den Handelzmann Louis Becher 1 9 33 9 m . 6. em este des biesigen Magistrats se nger als 10 Jahren im ö des alben der Yin, Jia ⸗s mit der Maßgabe fest. das die Jabgher der bie m heleute an diesem Grundstücke,
kann aber alg Gigenthüwer dieses Antbeilg in das Grundbuch nicht eingetragen werden, well die Erben ch als solche nicht auggewlesen haben. Diese Erben sollen theils be⸗ reitg verstorben, theils ihrem Aufenthaltgzorte nach
deg Handelsmanns Loulg Becher werden die unbekannten Moscz Nathan Neufeldschen Grben und alle diejenigen Persenen, welche an em ideellen Antheil der Moses Nathan und Eva Nen⸗ eldschen Ebelente an dem Grundstücke Schrimm r. 114 Realrechte geltend machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätesten in dem auf den 12. Iult 1881, 10 uhr Vormittag, an biesiger Gerichtanelle im Zimmer Ne. 12 vor dem Derrn Amtsrichter Stephan anberaumten Termine aujumelden, widrigenfalls sie derselben werden ver⸗ lustig erklärt werden und die Eintraqung des Louiz Becher alg Gigenthümer in daz Grundbuch dez er⸗ 32 wähnten Grundstäctantbeilg erfolgen wird.
ug n Steckbrief. Gegen die Arbeiter 1) Martin
Königliches Amggericht. MWeolziechewzli, geb. am 1. Dftober 1856 zu Huta,
Am 8. März 1881 ist hierselbst der Hauptmann a. D. Johann Joseph Duprs verstorben. Derselbe ist am 30. November 1791 in Chur in der Schweiz
eboren, und war zuletzt Hauptmann im Bremlschen nfanterie⸗ Bataillon. Auf Antrag des Nachlaß⸗ Schrimm kurators, Rechtsanwalts Meyer hlerselbst, werden alle Diejenigen, welche Erbansprüche machen zu können glauben, aufgefordert, sich unter Einreichung der erforderlichen Legitimationspapiere bei dem be⸗ reits genannten Nachlaßkurator oder dem unter⸗ jeichneten Amtsgericht zu melden. Gleichzeltig wer⸗ den alle Diejenigen, welche Forderungen an den k haben, aufgefordert, dieselben anzu⸗ melden. Zur Prüfung der Erbansprüche und Forderungen wird Termin auf Montag, den 11. Inli 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzt und werden alle Erbberechtigten und Gläubiger aufge- fordert, ihre Ansprüche erlest! in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß obne Be⸗ rücksichtigung ihrer Rechte als berrenlosesg Gut be⸗ handelt werden wird. Lanenburg a. Elbe, den 2. April 1851. Königliches Amtegerslcht. Noth.
November 1840 Lißner und seine
Neufeld eyer Berne
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 2. Dezember 1879, nach welcher in Ausfüh⸗ rung det §. 7 des Vertrages vom 8. Juli 1879, betreffend den Uebergang des Hannover · Altenbekener Gisenbabn / Unternehmeng auf den Staat 6 etz Sammlung pro 1879 pag. 658 fla.) den Aktionären der genannten Gesellschaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zugehörigen Dividendenscheinen und Talon ein aufpreis von 54 M für je eine Stammaktle 300 Æ und von 216 Æ für je eine Stammprio⸗ ritätgaftie à 600 AÆ angeboten und vom 20. Ja⸗ nuar 18590 ab gejablt sist, setzen wir biermit in Gemäßheit des 8. 7 al. 2 Satz 2 dez En Ver tragg den Zeitpunkt, big ju welchem die Einlsäsung der Aksien erfolgen kann, auf den 19. April 1882
Nach dem Tode
diesem Zeitpunkte nicht präsentirten Aktien den An- spruch auf Ginlssung derselben durch den Staat verlieren.
Berlin, den 5. April 1851.
Der Minister Der der öffentlichen Arbeiten: en, m Manbach. itter. II. b. 4233. M. d. 5. A.
1. 4868. F. M.
Unter Bezugrahme auf die vorstehende Belannt. machung fordern wir die Inbaber der noch nicht eingelösten Hannover · Altenbekener Gisenbahn. Stammaltien und Stammpriorstätzaftien auf, ihre Aktien innerhalb der gestellten Frist bei der König lichen CEisenkabn · Vaupilasse bierselbst einzureichen. Bei der Ginreichnng der Akten ist ein arttb= messsch geordneseg Nummerder eichniß derselben ge trennt nach Stammaktien und Siammprioritäiß- aktien nach einem Formulare, welcheg von der Ein. lõfungorasse auf Grfordern unentgeltlich verabfolat wird, mit einzureichen.
Magdeburg, den 7. Avril 1831.
stönigilche Elsenbahn ˖ Dire ltlon.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 60 9 für das Vierteljahr.
KR
. * Ale Post ⸗Anstalten nehmen Gestellung an;
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dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
ö für den Raum einer Aruckzeile 80 J ö. k
Mn S5.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:
Allerhi . außerordentlichen Gesandten und bepoll⸗ mächligten Minister in Japan, Kapitän à a suite des See⸗ DBffizier⸗ Corps von Eisendecher den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landgerichts⸗ Rath Müller J. zu Cõln und dem Regierung · Sehretůr a. D. Rern zu Breslau den Rothen Adler⸗Drden vierter Klasse; dem Ober-Bürgermeister a. D. Becker zu Eupen den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Polizei⸗Sekretär Keil zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Stadt⸗Bankrendanten Krause zu Breslau den 6 Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Syndikus der Mittel- märkischen Ritterschafts⸗Direktion, Geheimen Justiz⸗Rath, und Universitätsrichter Schu lz zu Berlin den Königlichen Kronen— Srden dritter Klasse; dem Premier⸗Lieutenant von Garnier, 2 la suite des 5. Thüringischen ö Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) und Adjutant der Inspektion der militärischen Strafanstalten, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichtsdiener Lummer zu Del⸗ brüc im Kreife Paderborn, dem Gefangnenwärter Raczyns kj zu Gnesen, dem Braumeister Heinrich Schwarzbuxrg zu Mühlhausen i. Th. und dem Färberei⸗Arbeiter 66 nn Wolf ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver eihen.
Dentsches Reich.
Bekanntmachung.
Postdampfschiffverbindung zwischen Bremerhaven und Havanna.
Die wan, auf der Linie Bremer⸗ haven⸗Havanna sind für die Dauer der Sommermonate eingestellt worden. — Berlin W., den 8. April 1881. Der Staatssekretär des Re ichs⸗Postamts. In Vertretung: Wiebe.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der ani haben Allergnädigst geruht; dem Strafgefängniß-Direlior Wirth in Plbtzensee den Charakter als Geheimer Justiz-⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegen heiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Kim pen ist mit BVelassung des . Heer td en zum Kreit⸗Physikus des Kreises Dttweiler ernannt worden.
Bekanntmachung.
Im 1. Quartal 1881 haben nach ab elegter Prüfung nachbenannte praktische Aerzte das Fähig eitg⸗Zeugniß zur Verwaltung einer Physikats⸗Stelle erhalten:
Pr. Rudolf Fermann Berthold in Mehlauken, Ne⸗
ierungsbezirk Königsberg; ; 6 n ren hut Bierbaum in Münster, Re⸗ gierungs bezirk Münster; 5 h . Camillo Hahn, Stabsarzt in Glatz, egierungsbezirk Breglau; ̃ ; ] z Dr. rn. * en lde in Lauter⸗ erg a. Harz, Landdrosteibezirk Hildesheim; ᷣ : 3 ton Settega t in Bergen a. Rugen, Regierunge⸗ ar ,. April 1881 erlin, den 6. ! ꝛ; Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten Im Auftrage: de la Croix.
Ministerium des Innern.
Mit dem 1. April d. Je. treten außer dem Gesetze über die Organisation ker . Landesverwaltung vom 26. Jull 1880 (Ges. S. 8 281) und dem Gesetz. jur Ab⸗ änderung und Ergänzung des ain a er , . vom 2. August 1880 67 S S. 315) auch die Geseße vom 19. und 223. d. Mt., betreffend die 1 und Erganzung von Hestimmungen der Kreisordnung vom! Dezember 1872,
iehunggweise der Provin ialordnüung vom 29. uni 1376 (Gef. G. S. 158 und S. ö) in Krast. Ein neues (Cre über die Zuständigkeit der Verwaltungs behörden und der Ver⸗ waltunge gerichte, welches die vorgedachten Gesetze erganzen ollt' unß dessen Entwurf dem Landtage der, Nonarchie n, feiner leglen Sessson vorgelegen hat, it nichl jum b⸗ schlusse gelangt. Die hiernach für die Vrobinzen, in welchen
Berlin, Sonnabend,
die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 gilt, her⸗ beigeführte Lage der Verwaltungsgesetzgebung giebt zu nach⸗ stehenden Bemerkungen Anlaß.
J. Das Zuständigkeit sgesetz vom 26. Juli 186 (Ges. S. S. 237) bleibt bis auf Weiteres, jedoch nur theil⸗ weise, in Geltung. Nach 8. 91, Abs. 1 des Organisationtz⸗ gesetzes vom 26. Juli 1850 treten die Titel 1. bis IV. sowie kü des, sög, rh Rr. 2, und d. und jr des Zustin= digkeitzgesetzes mit dem 1. April d. Is. außer Kraft. Die Ss. 10 und 3 sind in die Novelle zur Kreigordnung vom 15. März d. J., die 8. 13, 14, 168, 186, 170 Nr. 5. und 174 in die Rodelle zum Verwaltungsgerichtsgesetze om 2. August 18860 übernommen, bezw. durch entsprechende Bestimmungen dieser Gesetze ersetzt worden. Die S5. 4, 26 und 20 kommen ganz in Wegfall. An die Stelle der übrigen durch 8. l dez Organisa⸗ tionsgefetzes aufgehobene Paragraphen des Zuständigkeitẽ⸗ gesetzes treten entsprechende, zum Theil abweichende Bestim⸗ mungen des Organisationsgefetzes, insbesondere des dritten bis fünften Titels desselben. .
Durch Artikel Vi. der Novelle zur Kreisordnung werden ferner aufgehoben die dem V. Titel des Zustandigkeitsgesetzes angehörenden 5§§. 44, 456 bis 48, 52 bis 59, 62 bis 73 und 115. Die in diesen Paragraphen enthaltenen, auf, die Ange⸗ segenheiten der Amtsverbünde und Kreise bezüglichen Vor⸗ schriften sind, mit Ausnahme der Absätze 2 bis 5 des 8. 115, welche durch §. I4 in Verbindung mit den sz. 75 und 8s des Organisationsgesetzes ersetzt werden, mit verschie denen Aende⸗ rungen in die Kreisordnung (Neue Fassung) übernommen worden. .
Außerdem sind mehrere er , des Zuständigkeits⸗ gesetzes durch neuere Spezialgesetze 6. heit igt zu erachten; so der J. ss durch das Gefetz, betressend die Kasführung des Reichtzgefetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, vom 12. März 1881 * S. S. 128), die e. 85 und 86 durch das Feld⸗ und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 64 S. S. 250), und der 8. 9ß durch das Gesetz vom 15. April 1878, betreffend den Forstdiebstahl (Ges. S. S. 222). Der §. 162 ist durch die neue Gerichts organisation bezw. die Strasprozeßordnung obsolet geworden.
Hiernach bleiben vom 1. April d. Is. ab nur die S5. 40 bis 43, 45, 49 bis 51, 60 und 61, 74 bis 82, 84, 8 bis gd, 96 bis 114, 116 bis 161, 163 und 164 des V. Titels, sowie die 85. 165 bis 167, 170 Nr. 1 und 3, 172, 173 und 175 des VI. Titels des Zuständigkeits gesetzes in Geltung. Bezüglich der 88. 69 und 61L ist dabei zu beachten, daß die⸗ selben, was die Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten ber Amts verbände, bezw. die Dienstvergehen der Amtsvorsteher betrifft, durch die Vorschriften der S8. 566. und 68 der Kreis⸗ ordnung (Neue Fassung) ersetzt werden. (Vergl. auch IV., 2 unten.) ̃
ji. Die Provinziglordnung vom 29. Juni 1915 betreffend, so sind der fünfte Abschnitt des . Titels derselben (65. 63 bis S5), sowie der 8. 2, Abs. 2 und der 8. 126 durch §. 91, Abs. I des Organisationsgesetzes aufgehoben. Die Bestimmungen der §8§. 64 bis 66 sind in die Kreisord⸗ nung (Neue Fassung), die übrigen Bestimmungen mit Aus⸗ nahme der 58. 2, Absatz 2, 63 und 68, welche ganz in Weg⸗ sall kommen, mit verschiedenen Aenderungen in das Drgani⸗ salionegesetz (ingbesondere 58. 10 bis 14 und 26 sowie Ab⸗ schnitt Ji. des dritten Titels und sechster Titel) über⸗ gegangen. .
Ver durch die Novelle vom 22. März d. J. veränderte Tert der Provinzialordnung ergiebt sich aus der Bekannt⸗ machung vom gleichen Datum (Ges. Samml. S. 233). Be⸗ züglich der gegenwärtigen Fassung des §. 112. 0. a. O ist zu bemerken, daß der in dem dritten Absatz enthaltene Hinweis auf die Vorschriften des 5. 145 des Gesetzes über die Zu⸗ ständigkeit der , , , , und der Verwaltungs⸗ gerichie sich auf das neue Zu tändigkeitsgesetz bezieht, dessen Entwurf gleichzeitig mit der Novelle im Landtage der Mon⸗ archie berathen wurde, welches schließlich aber nicht zu Stande lam. Die Fassung jenes Satzes konnte nicht mehr abgeändert werden, well sich erst in letzter Stunde er ab, daß das Zu⸗ staͤndigkeitegesetz nicht mehr zum Abschlusse gelangen würde, überdies die assung bereits durch über⸗ einflimmende Beschlüsse beider Häuser des Landtages sestgestellt war. Der angezogene §. 146 des neuen iu teilen eth lautete in der, von keiner Seite bean⸗ — Fassung der Negierungs vorlage, wie folgt:
„In den Fällen der ss. 16, 265, 34, 36, 37 und 43 des gegenwärtigen Gesetzes ö die uständigkeit der Ver⸗ waltungeagerichte auch insoweit begründet, als bisher durch 86. 79, Tiiel 14. Theil II. All emeinen andrechts, bezw. §8. 9, 10 deg hese zes über die Erweiterung des Rechts⸗ weges vom 24. Mal 1861 (Ges. Samml. S. 241) oder sonstige hestehende Vorschristen der ordentliche Rechtsweg
l erklärt war.“ ar mn sasi vom 18. Dezember 18/2
III. Die Kreigordnun . durch die Novelle vom 19. Mari d. J. wieder eine über⸗
iche, in sich geschlossene Gestalt er allen, wobei die Be⸗ 1 n 3 zugleich einer vision unterzogen und
ändert bezw. ergänzt worden sind. In Bezug
a n bänderungen ergeht besondere Verfügung. Der
auf diese
den 9. April, Abends.
1881.
egenwärtig geltende Text der Kreisordnung ergiebt sich aus 97 Bekanntmachung vom 19. März d. J. (Ges. Samml. S. 179). Zu beachten ist, daß die Bestimmungen über Wege⸗ polizei und über das Verfahren in Wegebaustreitigkeiten, welche der bisherige §. 61 und der 8 13511. 1 der Kreis⸗ ordnung enthielt, aus dem Texte der Kreisordnung selbst ent⸗ fernt und durch die Bestimmungen im Artikel IV. der Novelle vom 19. März d. J. ersetzt worden sind. IV. nter den materiellen Aenderungen, welche der his⸗ herige Rechtszustand durch die im Eingange bezeichneten Ge⸗ setze erleidet, sind nachstehende wegen ihrer allgemeineren prak⸗ tischen Bedeutung hervorzuheben. .
1) Zu den durch §8. 91 des Organisationsgesetzes auf⸗ gehobenen Vorschriften gehört auch der 5. 4 des Zuständigkeits⸗ . Die beiden ersten Absätze jenes n,, . be⸗ stimmten, daß die Zuläsfigkeit des, ordentlichen Rechtsweges durch die Vorschriften des Zuständigkeitsgesetzes weder ein⸗ geschränkt noch erweitert werden, und daß, soweit gegen die erftinstanzliche Entscheidung des Kreisausschusses oder des Be⸗ zirksverwaltungsgerichtes der ordentliche Rechtsweg zulässig ist, ein weiteres Rechtsmittel im Verwaltungsstreitver fahren nicht stattfinden solle. Nach Wegfall dieser Bestimmungen wird der regelmäßige Instanzenzug im Verwaltungsstreitver⸗ fahren überal,. Platz greifen, außer in 2 . Fällen, in welchen er durch ausdrückliche Spezia bestim⸗ mungen der Gesetze beschränkt, ist. Was aber die Wage nach der Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges gegen End⸗ urtheile der Verwaltungsgerichte betrifft, so kommt einerseits die neue Fassung des 58. 1 des Verwaltungsgerichtsgesetzes, wonach die Verwaltunasgerichte „unbeschadet aller pri)atrecht⸗ lichen Verhältnisse“ entscheiden, andererseits die Bestimmung des 5. 13 des Deutschen Gerichts verfassungsgesetzes in Betracht, wonach vor die ordentlichen Gerichte alle bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten und Strafsachen gehören, für welche nicht ent⸗
weder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Ver⸗
waltungsgerichten begründet ist oder reichegesetzlich besondere k. ef t oder zugelassen sind. Gegen die Endurtheile der Verwaltungsgerichte wird daher, unbeschadet der erwähnten Bestimmung des §. 1 des Verwaltun zgerichtsgesetzes, der ordentliche Rechtsweg fortan nur in solchen Fällen stattfinden, in welchen er, wie z. B. in 5. 78, Absatz 2 des Zuständigkeits⸗ gesetzet, in den Gesetzen ausdrücklich vorbehalten ist. 2) Nach §. 42 des Organisationsgesetzes vom 26, Juli 1880 beirägt in allen Fällen, in welchen die Geseße für die Anbringung der Beschwerde gegen Beschlüsse des Provinzial⸗ rathes, des Bezirksrathes oder des Kreis⸗ (Stadt⸗)ausschusses, oder die Klage, bezw. des Antrages (Einspruches) auf münd⸗ liche Verhandlung im Verwaltungsstreit verfahren eine andere als eine zweiwöchentliche Frist vorschreiben, die Frist fortan zwei Wochen. Diese BVestimmung findet insbesondere auch auf die in Geltung verbliebenen Theile des Zuständigkeits⸗ gesetzes Anwendung. In dem Sr en tn , und in den neuen Fassungen des Verwaltungsgerichtsge etzes, der Provinzialordnung und der Kreisordnung ist der Grundsatz einer jweiwöchentlichen Normalfrist fast ausnahmslos zur ührung gelangt. . a. pan s e Teng des 5. 29 des Zuständigkeits gesetzes ist die Verpflichtung der Beschlußbehörden und der Verwal⸗ tungsgerichte, bei Eröffnung der Verfügungen und Beschlüsse bezw. der Bescheide und Endurtheile die Betheiligten über die Nechtsmittel, die Fristen zur Einlegung derselben und über die Folgen der Versäumniß derselben zu belehren, in Wegfall gekommen. Dagegen findet nunmehr in Fällen unverschulde⸗ ler Fristversäumniß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt, und zwar bezüglich der Beschwerde nach Maßgabe der Vorschristen des §. 45 Abs. 2 des Organisationsgesetzes, für das Verwaltungsstreitverfahren nach Maßgabe der Vorschriften des 3. 82 des Verwaltungsgerichtsgesetzes. (Neue e e. ̃ ) Die Vorschriften der 85. 30 bis 32 des Zuständigkeits⸗ esetzes Über die allgemeinen Rechtsmittel gegen polizeiliche . der Orts- und Kreispolizeibehörden sind im Wesenilichen in die 58. 63 bis 65 des Organisationsgesetzes übergegangen. 888 findet die Beschwerde gegen die Ver⸗ fügungen der Srtspolizeibehörde einer zu einem Landkreise gehörigen Stadt, deren Einwohnerzahl bis zu 19000 Ein⸗ wohnern beträgt, von jetzt ab nicht mehr an den Regierungs⸗ Präsidenten, sondern an den Landrath, und erst gegen dessen BVescheid an den Regierungs Präsi enten statt. Es ist ferner in den 5. 65 die neue Bestimmung aufgenommen, daß die Schrift, mittels deren das Rechtsmittel (Beschwerde oder Klage) gegen eine polizeiliche Verfügung angebracht wird, a sie nicht als Klage bezeichnet ist oder ausdrücklich den Antrag auf Entscheidung im Verwaltungestreitverfahren enthält, als werde gilt. an, u ferner die Bestimmungen des §. 66 des Or⸗ anisationsgesetzes, wonach gegen polizeiliche Verfügungen des he n un e l rn enten innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Sber⸗Prästdenten, und gegen den von dem DOber⸗ Präsidenten auf die BVeschwerde erlasfenen Bescheid innerhalb gleicher Frist die 2 bei dem Dber⸗Verwaltungsgerichte nach daß abe der Vestimmungen des §. 63 Abs. 3 und 4,
d. H. mit der gleichen Beschränkung, wie bei ortg⸗ oder kreig⸗ delhe lle Verfügungen, stattfindet.