1881 / 85 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

5) Die Zwangsbefugnisse des Regierungs⸗Präsidenten, des Landraths, der Ortspolizeibehörde und des Gemeinde⸗ (Guts) Vorstehers (Vorstandes) sind unter Zugrundelegung der Bestimmungen des 8. 33 des Zuständigkeitsgesetzes im S8. 68 des Organisationsgesetzes neu geordnet und zwar in Betreff aller, von den genannten Behörden in Ausübung der obrigkeitlichen nicht blos der polizeilichen Gewalt ge⸗ troffenen, durch ihre gesetzlichen Befugnisse gerechtfertigten An⸗ ordnungen. Tie gesetz lichen Zwangsbefugnisse der Regierun⸗ gen bleiben unberührt.

Durch §. 69 des DOrganisationsgesetzes ist ferner bezüglich der Rechtsmittel gegen Zwangsmaßregeln der Verwaltungs- behörden, abweichend von den bisher geltenden Vorschriften des 8. 34 des Zuständigkeitagesetzes Folgendes bestimmt: Gegen die Androhung eines Zwangmittels finden dieselben Rechtsmittel statt, wie gegen die Anordnungen, um deren Durchsetzung es sich handelt, also z. B., sofern es sich um die Durchsetzung einer orts⸗ oder kreispolizeilichen Verfügung handelt, Beschwerde oder Klage nach Maßgabe der 58. 65 bis 65 des Organisationsgesetzes. Die Rechtsmittel erstrecken sich zugleich auf die Anordnungen, um deren Durchsetzung es sich handelt, sofern dieselben nicht bereits Gegenstand eines be⸗ sonderen Beschwerde⸗ oder Verwaltungsstreitverfahrens ge⸗ worden, d. h. bereits mit der Beschwerde oder der Klage angefochten worden sind. Dagegen findet fortan gegen die Festsetzung und Ausführung eines Zwangs⸗ mittels in allen Fällen nur die Beschwerde im Auf⸗ sichtswege statt. Eine Klage im Verwaltungsstreitsverfahren ist hiernach gegen Zwangsmaßnahmen der Verwaltungsbehörden überhaupt nur zulässig, sofern es sich um die AÄndrohung eines Zwangsmittels behufs Durchsetzung einer polizeilichen Verfügung handelt. In allen anderen Fällen ist nur die Be⸗ schwerde zulaͤssig.

ersuche ich ergebenst, vor⸗ stehenden Erlaß durch das Regierungs-⸗Amtsblatt event.

durch eine Extrabeilage schleunigst zur allgemeinen Kennt⸗ niß zu bringen.

Berlin, den 26. März 1881. Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Auftrage: Puttkamer.

An sämmtliche , Regierungs⸗Präsidenten und Negierungs⸗Präsidien in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen.

Abschrift erhält das Königliche Ober⸗Präsidium

fälligen Kenntnißnahme.

Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Auftrage: Puttkamer.

An die Königlichen Ober⸗Präsidien in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Scchsen

und, an das Königliche Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht hierselbst.

Ju stiz⸗Min isteri um.

Der Amtsrichter Eberhardt in Calau ist an das Amts⸗ gericht in Eisleben ber. Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Amts⸗ richter Haaß in Jülich mit Pension und dem Amtsrichter Buhlers in Nimptsch behufs Uebertritts zur allgemeinen Staats verwaltung.

In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Albrecht bei dem Landgericht J. in Berlin.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichtsassessor Dy renfurth, der Gerichtsassessor Wron⸗ ker, der Gexichtsassessor Neumgnn, der Gerichtsassessor Steinschneider und der Gerichtsassessor Dr. Gründler bei dem Landgericht J. in Berlin, der Gerichtsassessor Pr. von Plucinski bei dem Landgericht in Lissa, der Rechtsanwalt Schultz in Heilsberg bei dem Landgericht in Bartenstein und e. Gerichtsassessor Staudt bei dem Amtsgericht in So⸗ ingen.

Dem Notar Stockmann in Groß⸗Strehlitz ist die nach⸗ gesuchte Dienstenlassung ertheilt.

s 3g Staatsanwalt z. D. Leopold aus Oppeln ist ge⸗ orben.

n M ißt Anleben der vormals Freien Stadt Frank- urt a. M. von 5000900 Fl., vom 12. Mal 1846.

Bei der am 5. d. Mtg. stattgefundenen 28. Verloosung des An⸗ lebens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 18646 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen:

A. Zur Rüciablung auf den 1. Juli 1681.

Litt. E. a 10090 Fl. 1714 M 29 8 Nr. 35 325 332 3565 392 435 507 525 817 548 852 84 1005 1244 1252 1261 13537 136 1945 1449 1512 13535 1615 1690 1705 und 1799 286 Stuck über 26 009 Fl. oder 44 571 51 4.

Litt. E. à 5009 Fl. S857 Æ 14 Nr. 1803 1859 1897 Als 2016 2221 22390 2434 2455 2474 2579 2648 28659 2728 und N3J 1 Stück über 76560 Fl. oder 12 857 Æ 10 4.

Litt. E. à 300 Fl. 514 Æ 29 3 Nr. 2841 29435 3033 3060 3M2 3142 3165 3170 3191 3193 und 3231 11 Stück über zzbd Fi. oder ss. * 19 3.

itt. E a 1090 Fi. 171 * 43 3 Ne 3360 3368 3377 34682 3483 3484 3574 3668 3735 3760 und 3766 11 Stück über 1109 Fl. oder 1885 Æ 73 2 8 an E. Summa: 63 Stäck über 37 900 Fl. oder 64 971 A

B. Zur Rückrlablung auf den 1. Januar 1882

Litt. FE à 100 Fi i714 M 289 3 Nr. ii 17 277 302 317 379 385 453 25 727 s52 928 957 962 12092 1215 1276 1327 1345 1331 18992 1610 1675 1699 1711 und 1759 26 Stück über 26 0)9 Fl. oder 44571 54 3.

Litt. F. à 500 FI. 857 Æ 144 Nr. 1891 18553 1893 1895 1910 1913 1925 2222 2055 2165 2362 2531 2583 25625 und 2659 15 Siück über 75090 Fl. oder 12 857 Æ 10 5.

Lit J. 2 300 FI. 314 A 29 w NM 28a9g 2353 2859 2993 2964 2979 2975 2389 2998 3214 und 3279 11 Stüc über 330) Fl. eder 5657 * 19 5.

Litt. F. à 109 FI. 171 Æ 43 4 Ne. 3307 3534 3582 3589 354 3653 3653 3706 3719 und 7579 190 Siüc über 165d Fi. eder id A 35 4. un 2 F. Summa: 62 Stüc über 37 890 FI. eder 61 8c0 A

ö. *

Tie Jnbaber dieser Obligationen werden biervon mit dem Be⸗ merken benachrid fiat, daß sie d 2 deren Verjinsung nur

lichen Lreißkasse ju Frankfurt a. M., bei der Fönig

Königlichen Regierungs- und Bezirkg⸗Hauptkasse gegen Rückgabe der Shun a h nr dan den dazu gehörigen nicht verfallenen Zins coupons und der Talons, und zwar bei den Obligationen Litt. E. mit den Coupons Ser. J. Nr. 6 bis 8 und bei den Obligationen Litt. F. mit den Coupons Ser. J. Nr. 7 und 8 erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeldlich zurũckzugebenden Zins coupong wird an dem Kapitalbetrage zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Löniglichen Kreiskafse in Frankfurt a. M. oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die be= treffenden Obligationen nebst Coupons und Talons vierjehn Tage vor dem Ver falltermine bei diesen Kafsen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung

einzusenden sind. Rückständig sind aus der

17. Verloosung: Litt. E. Nr. 3798.

22. Verloosung: Litt. F. Nr. 1818.

23. Verloosung: Eitt. F. Nr. 139 2111 und 3794.

; 1 , Litt. E. Nr. 1847, Litt. F. Nr. 2536 3244 un z

25. Verloosung: Litt. E. Nr. 1008 1983 2677 3026 3767 3781, Litt. F. Nr. 1129 2178 2923 3543 und 3564.

26. Verloosung: Litt. B. Nr. 3572, Litt. F. Nr. 68 342 1758 2154 2217 2406 2447 2807 2860 3182 3262 und 3610.

27. Verloosung: Litt E. Nr. 2102 2716 2804 2876 3383 3443 3600 3608, Litt. F. Nr. 41 289 325 687 845 g15 977 1531 1742 1759 19658 2095 2694 2718 2759 2986 3001 3205 3385 3571 3588 3661 3713 und 3749.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 15. März 1881.

Der Regierungs ˖ Präsident. v. Wur mb.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preuen. Berlin, 9. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Militär⸗Kabinets, General-Adjutanten von Albe— dyll und empfingen den Oberst⸗Jägermeister Fürsten von Pleß.

Mittags 1 Uhr statteten Se. Majestät Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Wales im Kronprinzlichen ien einen Besuch ab, n gt kurze Zeit darauf den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Dänemark und erwiderten denselben demnächst im British Hotel.

96 Majestät die Kaiserin und Königin empfing heute den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen von Dänemark und Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin von Wales und erwiderte die Besuche im Kronprinzlichen Palais, wo das Familiendiner stattfand.

Se. Königliche r der Gi gern g von Oldenburg verabschiedete Sich gestern bei den Kgiserlichen Majestäten.

Gestern wohnte Ihre Majestät der Konfirmation der 3idlinge in der Kapelle der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in

harlottenburg bei und war Abends bei der Dratorienauf— führung in der Sing⸗Akademie anwesend. SVeute besichtigte Ihre Majestät die Blumen⸗Ausstellung im Kriegs Mini m

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag 111, Ühr dem Ge⸗ lern e al und Dirigenten der Ministerial⸗

ilitär⸗ und Bau⸗Kommission, Kayser, Audienz und nahm darauf militärische Meldungen entgegen. Nachmittags 5 Uhr fo gten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften der Einladung hren 1 6a , ri serge d ; m Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprin die Aufführung der Passion in der Sing⸗Akademie. im

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Nach einem CEirkularerlaß des Ministers des Innern vom 26. v. M. unterliegt es keinem Bedenken, Straf⸗ efangene, deren 5 erst am Nachmittag J chon im Laufe des Vormittags zu entlassen, wenn dies erforderlich ist, um sie mit dem geeigneten Eisenbahnzuge nach ihrem BVestimmungsort zu befördern. Wenn die Strafzeit bereits am Vormittag abgelaufen ist, während der Gefangene . zu benutzen hat, so wird, wenn derselbe eigene, für die Reise hinreichende Mittel besitzt, seine Entlassung ani Vormittage nicht beanstandet werden dürfen; andernfalls, d. h., wenn ihm Fahr. und Zehrgeld aus Strafanstaltgfonds zu ge⸗ 8 8 ist die Zahlung derselben davon abhängig zu machen, daß der Gefangene freiwillig bia zum Abend in der Strafansialt verbleibt, um gemäß 5. 1 der Verfügung vom 3. Dezember 1873 durch einen Aufseher nach der Eisenbahn⸗ station geleitet zu werden.

Mit Bezug auf das Jesetz, betreffend die Zahlung der Veamtengehälter, und die Bestimmungen über das Gnadengquartal, vom 6. Februar d. J, hat der Minister des Innern durch Cirkularerlaß rom 28. v. M. die Bezirke— regierungen c. angewiesen, nunmehr anzuordnen, daß den⸗ jenigen, eine etatsmäßige Stelle bekleidenden unmittelbaren Staatsbeamten aus dem Ressort des Ministeriums des Innern, welche ihre Besoldungen bezw. Wo nungegeldzuschüsse bisher monatlich bezogen haben, diese Kompetenzen vom J. April dv. J. 4b vierteljährlich im Voraus gezahlt werden. Auch haben die Regierungen ꝛc. nach Maßgabe der Bestim⸗ mung im 8. 2 des Gesetzes vom 6. Februar d. Js. im Falle Ablebens solcher Beamten den Hinterbliebenen der— 3 für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr noch ie volle Besoldung des Verstorbenen, mit Einschluß des Wo nungeaeldzuschusses, zahlen k lassen. Im Uebrigen bleiben die seither ergangenen grundsätzlichen Vestimmungen in Bezu auf die Zahlung der Gnadenkompetenzen in Krast und sin daher auch bei Bewilligung solcher Kompeten auf Grund des * vom 6. Februar d. J ) beachten. n den Fallen, in welchen nunmehr die Bewilligung eines Gnaden⸗ quartal anstatt eines Gnadenmonatg eintritt, ist die drei⸗ monatliche Gnadenbesoldung aue dem für den Verstorbenen auegesetzt gewesenen Besoldunge⸗ bezw. Wohnungsgeldzuschuß⸗ betrage zu bestreiten. In solchen Fällen ist die desimtive Wiederbesetzung der Sielle des Verstorbenen nicht vor

Ablauf der dreimonatlichen Gnaden u bewirken und thunlichst dafür zu sorgen, daß * hebe race der

bit 53 betreffenden Nück jablungetermine stattadet, bei der Cönig⸗ lichen Schulden ⸗Tilgungekasse in Berlin, sowie bei feder

während dieser Gnadenzeit nicht durch andere Bea mte unent⸗

rwaltung derselben in jener Zeit entstehenden Koften bei dem vetreffenden etatsmäßigen Fonds zu Stell kosten in Ausgabe kh ; K

Auf die Mitglieder der Landgensd'armerie ist das Gese vom 6. Februar 1881 und die vorstehende Verfügu i Weiteres nicht in Anwendung zu ö . 9

Das Königliche Oberverwaltungsgericht hat Endurtheile vom 9. Februar 1878 . ö ginn gf der Entscheidungen Seite 7 den Grundfatz aufgestellt, daß über die nach 8. 69 der Kreisordnung vom 15. Dezember 1875 von dem Kreisausschusse in 3. eines Pa u sch quan⸗ tu ms festzusetzende Amtsunkosten-Entschädigun des Amtsvorstehers der letztere Rechnung zu legen ni t ver⸗ hunden sei, weil die Natur der Entschädigung, als eines

Pauschquantums, eine Kontrole der Verwend ; ausschlie ße. endung im Einzelnen

In dem Endurtheile vom 18. September 1878 Sei

S82 a. a. D. ist demnächst ausgeführt, daß jener ru ff keine Anwendung finde auf diejenigen, für die Verwaltung eines Amtsbezirkes ausgesetzten Summen, welche neben der als Pauschquantum zu gewährenden Amtaunkosten⸗Entf ädigung des Amtsvorstehers auf Grund ordnungsmäßiger eschlusse des Amtsausschusses zu besonderen Zwecken, z. B. für die Besoldung des Amtsdieners, bewilligt werden.

Ein unter dem 8. Januar d. J. ergangenes Endurthei des genannten Gerichtshofes hat in Betreff des fr, der dem Kreisausschusse zustehenden Befugniß zur Festsetzung der Amtsunkosten⸗Entschkdigung des Amts vorstehers, sowie hinsichtlich des Begriffes der Kosten der Amtzverwaltung wei⸗ tere wichtige Grundsätze aufgestellt. Die wesentlichsten? Aug⸗ führungen jener Entscheidung sind folgende:

Es unterliegt nach der Organisation der Amtsvmrbände keinem Zweifel, daß unter den „Kosten der Amtgverwaltung“, von denen die S5. 680 big 72 der Kreisordnung handeln, an erster Stelle bie Unkosten verstanden sind, welche aus der Thätigkeit des Verwaltungs. organismus erwachsen, nicht Aufwendungen zur Erfüllung derjenigen materiellen Aufgaben, deren Pflege der Obhut der Polizei anvertraut ist. Bezüglich der letzteren ist die Verpflichtung der Gemeinden, Gutsbezirke ꝛc. durch die , , der Amttverbände an sich nicht berührt worben (zu vergleichen die Aeußerungen det Bericht erstatters des Abgeordneten bhauseg zu dem §. 76 der Kreisordnung in der Sitzung am 18. März 1872. Stenographische Berichte, Seite 1395).

Andererseits fehlt aber jeder Anhält dafür, daß es nach dem Ge— setze keine andern Kosten der Amtsverwaltung geben könne, als bie Amtsunkosten Entschädigung des Amtgsvorstehers cder die Remune⸗ ration des kommissarischen Amts oorstehers, daß der Amts vorsteher nothwendig alle Kosten gegen Gewährung der Unkostenentfchädi⸗ gung beziehungsweise der Remuneration übernehmen müßt e. Eine solche Annahme läßt sich weder auf den Wortlaut des 3. 65 stüßzen, noch auf den des 5§. 70, wo im 4 . allgemein von den Kosten der Am esverwaltung⸗ gehandelt wird, noch auch folgt sie aug dem Wesen der Sache. Vielmehr weist Letzteres darauf hin, einerseitg ibrem Betrage nach ein fir alle Mal feststehende Ausgaben an Dritte, wie z B. die Gehälter der nach Beschlüssen des Amtzaus. schusses angestellten Beamten des Amtgzbezirkeg und andererseits außerordentliche sachliche Ausgaben, wie z. B. für den Bau eines Amtegefängnisses nicht dem Amtsvorsteher durch Berücksichtigung bei der gesfst unn des Pauschquantums zuzuweisen. Für solche Aut gaben ist durch den Amtsaugschuß sachzemäß ein Etat alt Grundlage einer ordnungk mäßigen Geldwirtbschast aufzustellen. Der wesenfliche Unterschied jwischen den so etatsmäßig zu leiftenden Ausgaben und denjenigen, welche der Amtevorsteher aus der ihm als Pauschquan. tum (8. 60) bewilligten. Amtgunkosten ⸗Entschädigung bestreinet, ist der, daß über die ersteren dem Amtsausschuß vom Amtsvorsteher Rechnung zu legen ist G. 5355, über die letzteren nicht. Wel he AuLgaben der etats mäßigen Verwaltung zu überweisen und welche dem Amtsvorsteher zur Deckung aut der Amte unkosten Entschädigung zu überlassen sind, darüber enthält daz Gesetz keine Norm, und auch der in dieser Beziehung in dem Cir. lularerlasse der Minister des Innern und der Finanjen vom 16 Juni 1873. (Ministerialblatt der inneren Verwaltung S. 189) gegebenen Anleitung wohnt nicht die Eigenschaft elner allgemein m. Vorschrift bei Im Genentheil werden die Andeutungen der letzteren ausdrücklich als solche bejeichnet, welche e nach Lage der Ver⸗ hältnisse? in Betracht kommen können. Im Allgemeinen wird in jweifelbaften oder streitigen Fällen zu berüdsichtigen eia, daß der Amttvorsteber nach dem dem § 69 a. a. D. zum Grunde liegenden Gedanken zwar für seine Mübewaltung nicht ent⸗ schädigt, andererseit;z aber auch durch die Gewährung der Dienst⸗ unkosten· Entschädigung als Pau t guantum namentlich binsichtlsch der mebt arbiträren laufenden Ausgaben vom Amtgartzschuß unabhängig ene 2 soll. ö 8

ndem ferner der 3. a. a. O. den Kreisautschuß zur Fest stellung der Dienstun lostenentschãdigung berust, ertheilt i dleser Instanz auch die Berechtizung, aujuordnen, welche Ausgaben der Amtivorsteher auf dle 16 übernehmen soll, und so mittelbar den Kreig der anderweit aug den Mitteln der AÄmtskasse zu deckenden uad daber bei der Aufstelluag des Etatg zu berüchsichti⸗ genden Autzgaben zu bestimmen.

Eine weitergehende allgemelae Befugnsß jur Aufstellung oder Bessäligung der Etats der Anttkassen verleibt dag Gesetz den Kreig. aun schüssen nicht, wodarch allerdings nicht augneschlosfen ist, daß die⸗ selben alg Aufsichtzbeborde (5. 6 deg Zuständigkentggeseßzes) die or. nunggmäßige Aufpellung der Gatg überwachen und nötbigenfallg den Amttangschuß jur Bewillizung der Mittel Zwecks Erfüllung gesetzlicher Leistungea (636. 51 und 57 daselbst) anhalten. Diese Thötmnteit der Aassicht-bebsrde fällt aber nicht mit der ibt im F. 69 der Kreigordnung und 5. 56 des Zuständigkeitzgesetzes überwiesenen Feststellung der Amtsankosten Entichädigung zusammen und ist vamentlich auch nicht Gegenstand deg ig der letzteren Geseßetvor⸗— schrift vorgesebenen Streltversahreng.

Die Vorschrist der Geschästsordnungen für die Ge⸗ richtaschreibereien, daß Ladungen und Benachrichtigun gen in allen Rechtsangelegenheiten durch die Gerichts⸗ schreiber 72 werden sollen, hat in ihrer Anwendung zu Unzuträglichkelten geführt, zu deren Beseitigung der Min Minister durch eine allgemeine Verfügung vom 5. d. M. be⸗ stimmt hat, daß . der Gerichte an Centralbehör⸗

den des Deutschen Re und Preußens in Berichts form ab⸗ zufassen und nicht mehr von den Gerichtaschreibern, sondern von dem Vorsitzenden des Gerichts, beziehungsweise dem Amte⸗ richter selbst zu unterzeichnen sind. Eine n me hiervon tritt nur in den Fallen ein, in welchen der Gerschteschreiber durch 2 e r Gesetzes als die zur Voll⸗ ziehung des Schriststückes zuständige on bezeichnet ist.

die ĩ t⸗ lichen ref. M. 6 le. . 6. Kauf der i Gegenstande, melst aus Waaren chlechtester Qualitat bestehend, anjulocken, hat das Reichs⸗

8e 0h, I. Civilsenat, . tniß vom 26. Februar audi

eine Entscheid di ni⸗ u 2 * = ere, n n nen.

Stelle big dahin ohne besonderen Kostenaufwand für die Staatgkasse erfolgt. Kann die Stelle des Wan e

8

träge, durch welche diese Manipulationen ing Werk ges * . elsweise das En * als 246 der Masse“ sigurirenden 2 nicht klagbar sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Kastner ist nach f. 2 Der General⸗Lieutenant des Barres, Militär- Examinations⸗Kommission, hat sich in dienst⸗ Angelegenheiten nach Dresden begeben.

Der General⸗Lieutenant von Boehn, Commandeur 21. Division, und der General⸗Lieutenant von Nach⸗ tigal, Commandeur der 1. Division, sind nach Abstattung ersßnlicher Meldungen in ihre Garnisonen Frankfurt a. M. bezw. Königsberg i. Pr., zurückgekehrt.

Der Präfident der Königlichen Akademie der Künste, eheime Regierungs⸗Rath Hitzig hat nach Ablauf seines tlichen Urlaubs nunmehr die Präsidialgeschäfte der ꝛc. Ilademie wieder übernommen.

Bayern. München, 6. April. (Allg. Ztg.) Im Finanz⸗ usschuß der Abgeordnetenkammer gelangte gestern end der Gesetzentwurf bezüglich des Ausbaues des Central—⸗ hofs München zur Berathung, und es wurde nach sehr henden Debatten beschlossen, bei der Kammer die unver⸗ Annahme des Gesetzentwurfs zu beantragen. d nur mündlicher Bericht erstattet werden. Der⸗ ist dem Abg., von Sch'ör übertragen worden. für die Vollendung des Ausbaues des Centralbahn⸗ st auf 2 398 400; M festgestellt. . 7. April. Der Landtag ist bis zum 30. April ver⸗ längert worden.

Karlsruhe, 7. April. ist heute Nachmittag halb drei Uhr hierher zurückgekehrt.

Darmstadt, 7. April. helm ist heute Nachmittag nach Schwerin abgereist, um der nächsten Sonntag stattfindenden Konfirmation der Herzogin Anna beizuwohnen.

eltlich übertragen werden, so sind die durch die kommissarische

ünchen ab⸗ 89 Corr.) Der Hof siedelte gestern von Windsor nach ? 8 bo

Präses der

Der Großherzog

Der Prinz Wil⸗

Oesterreich⸗ Ungarn. . Ehren des außerordentlichen russischen Botschafters Grafe

chuwaloff fand heute ein Diner bei Hofe statt, an welchen der Kaiser und die Kaiserin, der Minister des AutLwärtigen, von Haymerle, der Sektionschef von Kallay mit ihren Gemahlinnen, der russische Botschafter von Qubril, die obersten Hofbeamten und die Adjutanten des Kaisers

Wien, 8. April. (W. T. B.)

Das Herrenhaus setzte die zweite Berathung des Gesetzes über die Dauer der Schulpflicht fort und nahm schließlich den bekannten Antrag der Majorität, nach welchem die Schulpflicht vom 6. bis zum 14. Jahre dauern soll, mit 77 gegen 32 Stimmen an. Im Laufe der Debatte Unierrichts-Minister bestritten, daß man die Schule und die Schulpflicht abkürzen wolle. Man wolle das gleiche Lehr⸗ ziel nur innerhalb kürzerer Zeit erreichen. eine politische noch eine staatgrechtliche, sondern eine wirthschaft⸗ liche; die Lösung derselben solle verhindern, daß die Kinder von dem Oberhaupte der Familie zur Beschaffung des Lebens⸗ unterhaltes herangezogen würden. Die Regierung habe keinen Grund, dem Antrage der Majorität entgegenzutreten, da der⸗ selbe nur die Kodifikation der bisherigen administrativen Ver⸗ fügungen der Regierung sei. Er bitte das Haus, den Weg zu wählen, von welchem es glaube, daß er am Sichersten zum ele führe. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der esetzentwurf, betreffend die Bedeckung des Defizits ohne Debatte angenommen.

Pest, 8. April.

Die Frage sei weder

Der Vertrag über Konvertirung der 6prozentigen ungarischen Goldrente in eine inanz⸗Minister und durch das kalt unterzeichnet worden. Der „Ungarischen Post“ zufolge soll der bezügliche Gesetzentwurf noch vor den Osterfeiertagen beim Reichstage eingebracht werden. Wie das genannte Blatt aus Szegedin meldet, ist der Wasserstand jetzt 12 Centimeter höher als er während der letzten Katastrophe war. Die Lage sei ernst, aber

eschrieben wird, bildet im

cprozentige ist heute durch den Konsortium Rothschild⸗Kreditan

noch nicht besorgnißerregend.

Wie dem „Pester Lloyd“ ͤ Landesvertheidigungt⸗Ministerium in Wien ein Entwurf zur Vervollstän digung der österreichischen Landwehr den Gegenstand von Verhandlungen, welche binnen Kurzem Es handele sich hierbei um die öheren Landwehrtruppen⸗Kommandos und von einigen Instruktions⸗Cadres für die Landwehrkavallerie. Aus der ungarisch⸗kroatischen Landwehr werden im Mobilisirunge⸗ salle bekanntlich sieben Divisionen (23., 37, 38, 39, 40, 41. und K. aufgestellt, für welche die Stäbe aus den Distrikskommandos bilden sind, während die Brigade⸗ und Regiments⸗ rigade) Stäbe ohnehin schon im Frieden vollzählig da In der österreichischen Landwehr hingegen bestehen nur Ba⸗ laillons⸗ und gar keine höhere Aommandos, denn die Land⸗ wehrkommandos in Wien, Prag, Brünn u. s. w. bilden eigentlich nur eine Geschäftsabtheilung der Generalkommandos des stehenden Heeres und besorgen lediglich administrative Die Cadres zur Vildung von Kommandos höherer Ordnung fehlen daher gänzlich, obwohl nach der Kriegs⸗Ordre de Bataille die 21., 22. und 26. Di⸗ dision aus Landwehrtru

aufwärts erst während der Mobilisirung neugeschaffen werden, was große Personalveränderungen im letzten Augenblicke zur Ebenso bestehen die 12 Landwehr⸗Dragoner⸗ und 18 Landwehr⸗Ulanen⸗Eęcadrong hinsichtlich der Mann⸗ chasten und Offiziere nur auf dem Papiere, hinsichtlich der serde aber nicht einmal auf dem kedachten Verhandlungen betreffen also die Schaffung einiger

herer Landwehrtruppen⸗Konimandos, einiger Kavallerie⸗ strultione⸗Cadresg und hauptsächlich die sicherstellung des Pferdebedarfs der Landwehr im Mobili⸗ sirungssalle. Da aber die geplanten Maßre auslagen verbunden sind, so e, und zwar na udgetmiitel zu gewärtigen.

Niederlande. Haag, 6. April. (Coln. Ztg. In der eiten Kammer der Generalstaaten erklärte der lge der Abstimmung der Kammer enten steuer

abgeschlossen werden sollen. Ausstellung von

und Justizangelegenheiten.

en zu formiren sind. Stäbe vom

Folge hätte. iere. Die Eingangs

odalitaten zur

eln mit Me ei deren Verwirklichung erst

Maßgabe der vom Reichsrathe

nanz⸗Minister, daß in ber den Artikel on dendig werde, bedeutende Aenderungen in

es es not

Großbritannien und Irland. London, 7. April

rne auf der Insel Wight über. Vor ihrer Abreise empfing die Königin den Prinzen von Wales und den der hg von Edinburgh, welche Ihrer Majestät Bericht über die eichenfeierlichkeiten in St. Petersburg erstatteten. Die „Dublin Gazette“ veröffentlicht eine Vize⸗ Königliche Proclamation in Gemäßheit des Friedens⸗ bewahrungẽgesetzes, welche alle nicht zum Waffentrag en berechtigten Personen in Irland i , vor dem 15. d. Mts. alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen- und Mu⸗ nitionsvorräthe an die nächste Polizeistation abzuliefern. Diese Verfügung tritt in den Grafschaften Cork, Donegal, Galway, Kerry, Leitrim, Limerick, Longford, Mayo, Ros⸗ common, Sligo, Westmath, Queens, Cavan, Monaghan so⸗ wie in den Städten Limerick, Cork und Galway in Kraft. In den genannten Grafschaften und Städten darf auch vom J. d. Mis. ab keine Person ohne besonderen Erlaubnißschein Waffen verkaufen. ; Aus Irland wird ein neuer Zusammenstoß zwischen Volk und Polizei gemeldet. Constabler beschützten eine Ge⸗ richtsperson, welche am Dienstag in Ballinamore, Grafschaft Mayo, Exmissionsmandate hehändigte, als sie von 200 mit Knitteln und Steinen bewaffneten Männern und Frauen an⸗ gegriffen wurden. Die Constabler machten von ihrer Schuß⸗ waffe Gebrauch, wodurch zwei Frauenzimmer verwundet wur—⸗ den, eine darunter so schwer, daß ihr Aufkommen bezweifelt wird. Einer der bei dem Zusammenstoße in Clogher ver⸗ wundeten Constabler ist seinen Wunden erlegen.

Der Vizekönig von Indien telegraphirt aus Simla unterm 5. d6. an das indische Amt::

Sirdar Hashim Khan erreichte am 3. d, mit Kabuler Karallerie Robaf, 20 Meilen von Kandahar, woselbst er vorläufig Halt machen wird. Gul Mahomeo Khan schreibt, daß er sich in Giriek festgesetzt und den Reaierungsantritt des Emirs Abdurrahman prr⸗ klamirt habe. Viele Chefs schließen sich ihm an. Die Herater Ab= gesandten haben sich nach Washig begeben, nach einem erfolglosen Versuch, die Azizai⸗ Chefs zu versammeln und Uarube anzustiften. Gul Mahomed glaubt im Stande ju sein, die Ruhe im Lande auf⸗ recht zu erhalten.

Ein weiteres Telegramm des Vizekönigs von Indien be⸗ richtet aus Kandahar vom 4. ds.:

„Die Infanterie des Emirs hat Shahjai erreicht. Die Truppen haben indeß vorläufig in einiger Entfernung von Kandahar Halt ge macht, um die Ankunft ihrer Proviantvorräthe abzuwarten. Ueber die Zustände in Herat ist nichts Gewisses bekannt, außer der That sache, daß Muhammed Hassan Khan und Sartip sich gegen Ajub Khan empört haben. In Zemindawar und anderen Distrikten ist die Ruhe nicht gestört worden. Hashim Khan soll sich voa Farah nach Herat begeben haben.“ . —ᷓ

8. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses sprach der Herzog von Argyll sein Be— dauern darüber aus, daß er sich von Kollegen trennen müsse, mit denen er 29 Jahre lang zusammen . habe. Seine Mei⸗ nungsverschiedenheit in der Frage der irischen Landbill be⸗ treffe nicht die Ausdehnung der Eignerschaft, sondern die Bill selbst, die die Eignerschaft zerstöre. In Beantwortung der von Lord Stratheden und Lord Houghton gestellten Anfragen erklärte der Staatz sekretär des Auswärtigen, Lord Granville: er könne die griechische Frage nicht diskutiren, nachdem die Mächte gestern in der Hoffnung i Erhaltung des Friedens und der er e fn hrung einer befriedigenden Lösung der griechischen

egierung einstimmig eine Note überreicht hätten S eine Note, die die griechische Regierung mit jener staatsmännischen Selbst⸗ kontrole erwägen müsse, welche eine so glänzend begabte Nation, mit welcher die britischen Sympathien so sehr harmonirten, n , . Das Oberhaus vertagte sich hierauf bis um 5. Mai. r Im Unterhause erklärte der Unter⸗-Staatssekretär Dil ke Arnold gegenüber: es sei unwahr, daß die Pforte von Egypten Truppen verlangt habe. Auf eine Anfrage Guest's erwiderte Dilke; Frankreich habe erklärt, daß mit den Operationen an der tunesischen Grenze nur die Bestrafung von feindlichen Stämmen beabsichtigt werde; Frankreich habe den Bey von Tunis versichert, daß es, falls eine Ueberschreitung der Grenze nöthig werden sollte, die Grenze nur als der Freund und Alliirte des Beys überschreiten werde. Gladstone antwortete auf eine An⸗ frage Northeothe's: er bedauere aufs Tiefste, daß der Herzog von Argyll wegen eines Theils der trischen Landbill seine Demission gegeben habe; die Debatte über die zweite Lesung der Landbill auf eine spätere Zeit als den 25. d. M. zu vertagen, sei unmöglich. Lord Elcho zeigte einen Antrag auf Verwerfung der Landbill an. Higks-Veach kündigte eine Resolution des Inhalts an, daß die Politik des Kabinets in der Transvaalfrage, während sie dem Lande werthvolle Menschenleben gekostet, die Autorität der Krone nicht wahre, daß sie Gefahren für die künftige Ruhe Südafrikas berge, und daß sie die gegen die europäischen Ko⸗ lonisten und gegen die Eingeborenen eingegangenen Ver⸗ pflichtungen nicht erfülle. Law son erklärte; er werde die

esolution durch ein Vertrauengvgtum für das Kabinet be— kampsen. Gladstone zeigte Hicks⸗Veach an, daß die Regie⸗ rung für die von ihm angekündigte Resolution einen Tag ur Berathung nicht festsetzen könne. Nachdem die Ban⸗ ö in erster Lesung angenommen worden, vertagte sich das Haus bis zum 25. April. ü

Der russische Botschafter Fürst Lobanoff ist hier einge⸗

troffen. Der Prinz von Wales besuchte Nachmittags Lord Beacongsfield, in dessen Befinden seit heute früh, wo a g günstig war, keine wesentliche Veränderung eingetre⸗ ten ist.

Frankreich. Paris, 7. April. (Cöln. Zig.) Nach amtlichen Berichten aus Algerien herrscht unter vielen Stämmen dieser französischen Besitzung, namentlich unter den Kabylen, ee Aufregung. Die e ffn beschleunigt auf che Weise die Absendung der Verstärkungen nach Algerien. Ri rückt das 7. Regiment reitender Jäger, das in Rambouillet und Saint Germam liegt, nach Toulon ab, um dort nach Algerien eingeschifft zu werden. Der Divi⸗ w ODsmont, 6 August 1680 Befehlshaber des n Algerien stehenden 19. Armee⸗Corps, geht am Sonnabend von Algier nach der tunesischen Grenze ab.

(Fr. Corr.) In Toulon macht sich schon das sechsie und siebente Trangportschiff, der Tarn“ und der Guerrier“, ur Abfahrt bereit, so daß jetzt ohne Schwierigkeit 20 009 Mann ö das Mittelmeer n frika geworfen werden könnten.

Der „Algesiras“ und die „Dryade“ sollten noch heute mit

dorzunehmen, weghalb die Kammer die Berathung nicht weiter uhren mog

derschiedenen Häfen in Toulon erwartet, 500 sind schon von Vrest und 120 von Rochefort nach Toulon abgegangen. Nach

zwei Marschregimentern abgehen. 1090 Seeleute werden aus 2 dan 1 un abe rihhten zusolge der Minister⸗Prastdent Cairoli im.

den letzten Nachrichten aus diesem Hafen sollen nun auch die „Cérées“, der „Charlemangne“ und die „Entreprenante“ zur Beförderung von Truppen hergerichtet werden.

8. April. (W. T. B.) Der Senat hat das

Zolltarifgesetz mit den jüngst von der Kammer beschlossenen Abänderungen definitiv angenommen und den zu der Expedition gegen die Krumirs geforderten Kredit von 5 695 000 Fres. ohne jede Debatte bewilligt.

Wie verlautet, wird von dem Bey von Tunis ein

Protest gegen das Betreten des Gebiets der Krumirs durch französische Truppen vorbereitet. Nach Nachrichten aus Bona hat seit dem Zusammenstoße vom 30. v. M. keine

weitere feindliche Begegnung an der Grenze von Tunis stattgefunden.

Italien. Rom, 8. April. (W. T. B.) In der gestri⸗

gen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte Depretis, daß Sella's Betheuerungen zu Gunsten Frankreichs überflüssig gewesen seien, da kein Italiener die Schuld der Zuneigung und Dankbarkeit gegen die Nation vergessen haben könne, welche die Gebeine ihrer Soldaten auf den italienischen Schlachtfeldern zurückgelassen habe. Von der Majorität, welche gestern gegen die Regierung stimmte, ge⸗ hören, wie allgemein verlautet, 123 der Rechten, 27 den Grup⸗ pen Crispi und Nicotera und 22 dem Centrum an.

In der heutigen Sitzung theilte der Minister⸗Präsident

Cairoli der Kammer mit, daß das Ministerium in Folge der gestern in der Kammer stattgehabten Abstimmung de⸗ n ionirt, der Kön ig aber die weitere Entschließung fich vor

klärte die Nachricht, daß die Regierung die Landung der in dischen Po st von Brindisi nach einem anderen Hafen des adriatischen Meeres zu verlegen beabsichtige, für unbegründet. Hierauf wurde von der Kammer der Verwaltungs⸗ gesetzentwurf berathen.

ehalten habe. Der Arbeits⸗Minister Baccarini er⸗

Griechenland. Athen, 8. April. (W. T. B.) Die von

den Gesandten der Mächte dem Minister-Präsidenten

gestern überreichte Note besagt im Wesentlichen, die von

der Berliner Konferenz bestimmte türkisch⸗griechische

Grenze habe nicht die Ausführung erhalten können und sei von den Mächten durch eine von deren Vertretern in Kon⸗ stantinopel gezogene Grenzlinie ersetzt worden, welche Larissa, Turnowa und Tricala in Thessalien, sowie die Stadt Arta in Epirus und Punta einschließe. Die Festung Prevesa werde geschleift, der Golf von Arta solle für Handelsfahrzeuge frei sein. Die Mächte würden es über sich nehmen, Griechenland die Inbesitznahme des abzutretenden Gebietes zu erleichtern, wenn Griechenland in möglichst kurzer Frist das fragliche Gebiet annehme und sich enthalte, die Verantwortlichkeit fur einen Krieg auf sich zu laden. Denn in diesem Falle werde Griechenland isolirt bleiben und das ganze Gewicht der Ver— antwortung allein zu tragen haben. Gleichzeitig wird Griechen⸗ land ersucht, der türkischen. Bevölkerung des abzutretenden Gebiets ihr Eigenthum, sowie die religibse und bürgerliche Freiheit zu sichern. Die Minister traten gestern Abend zu einer Berathung zusammen, die drei Stunden dauerte. Den Gesandten der Mächte ist eine Antwort bis jetzt nicht zugegangen.

Türkei. Konstantinopel, 8. April. (W. T. B.) Nachrichten von der Insel Chios zufolge dauert das Erdbebe daselbst in längeren Intervallen noch immer fort. Die bis jetzt ermittelte Zahl der Opfer beträgt 6000.

Numänien. Bukarest, 8. April. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat zu dem vom Senate an⸗ genommenen Gesetz über die Ausweisung von Fremden, a die Sicherheit des Staates gefährden, die Dringlichkeit votirt.

Serbien. Belgrad, 8. April. (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach sind Serbien die vierjährigen Zinsen auf die während des Kriegs gemachte Anleihe von Rußland erlassen worden.

Bulgarien. Sofia, 7. April. (W. 3.). Der Kriegs⸗ Minister General Ehrenroth wurde zur Beglückwünschung des Königs von Rumänien nach Bukarest entsendet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. April. (W. T. B.) Der russische Votschaster von Saburoff ist heute nach Berlin zurückgereist; der französische Botschaster Chanzy hat sich auf Urlaub nach Paris begeben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. April. Der hiesige englische Gesandte, Ers kine überreichte gestern dem Kronprinzen-Regenten sein Rückberufungsschreiben.

Christiania, 5. April. (Hamb. Corr) Sowohl von Seiten der conservativen wie der radikalen Partei werden in neuerer Zeit überall im Lande Versanmlungen abgehalten. Den Gegenstand der Verhandlurg auf diesen Versammlungen bildet namentlich die große Streitfrage wegen der ver fassungs⸗ mäßigen Stellung des Königthums und des Stor⸗ things. Bald wird von Versammlungen zu Gunsten des Nan fen der Majorität des Storthing,, die Grund⸗ geseßßnderung betreffend die Theilnahme der Staats⸗ raäihe an den Verhandlungen des Storthings trotz des König⸗ lichen Vetos durchzubringen, berichtet, bald von Volks versamm⸗ lungen, welche sich zu Gunsten der Regierung aussprechen und die Aufrechthaltung des monarchischen Prinziwes und der Machtstellung des Königs übereinstimmend mit derjenigen Auslegung des norwegischen Grundgesetzes betonen, die die Geschichte für sich hat, und von allen bedeutenden Rechte⸗ gelehrten gebilligt wird. Der konservative Novemberverein, welcher diese letzteren Versammlungen beruft, ist in letzter Zeit überhaupt sehr thätig gewesen.

Danemark. Kopenhagen, 8. April. Das Admirg⸗ litäts⸗-Devartement des Marine⸗Ministeriums macht

beiannt, daß nunmehr sämmtliche dänischen Leuchtfeuer⸗ schiffe auf ihren Stationen ausgelegt worden sind.

Aus dem Wolffschen Telegrapvben⸗Bureau.

London, Sonnabend, 9. April. Lord Carlingsord übernimmt 8 1 Derzogs von Argyll den Posten des ord⸗ Geheim ⸗Siegelbewahrers.

* ** onnabend, 9. April, Vormittags. Der wink des Auswartigen, ä Dilaire hat an den französischen Voischaster in Nom, Marquis de Noailleg. eine Depesche gerichtet, welche, wie die Agence Hava bemerkt.

. einige Aeußerungen richtig zu stellen welche den