1881 / 85 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

italienischen Parlament gethan haben soll. In der Depesche wird betont, daß die französische Regierung in der tunesischen 2 gegen Niemand eine Verpflichtung eingegangen sei, Frankreich besitze volle Aktionsfreiheit, wie es immer der Fall sein müsse. Gestern erklärte Parthélemy⸗Saint⸗Hilaire in der Senatskommission auf eine Anfrage: Frankreich wünsche nicht die Annexion von Tunis, aber es bezwecke, dort eine unbestrittene französische Präponderance herbeizuführen.

Paris, Sonnabend, 9. April. Nach einer Meldung aus Algier ist ein Soldat vom 59. Regiment der nach dem Gefecht gegen die Krumirs am 30. v. M. vermißt wurde, entsetzlich verstümmelt, mit abgeschnittener Nase und Ohren, aufgefunden worden und kurz nach seiner Auffindung seinen Leiden erlegen. .

St. Petersburg, Sonnabend 9. April, Vormittags. Das „Journal de St. Pétersbourg“ weist auf die Frechheit 9. mit welcher sich die in dem Prozesse gegen Ryssakoff und

enossen vor Gericht stehenden Angeklagten benehmen. Diese Frechheit beweise, daß man es mit Leuten zu thun habe, welche sich als offene Feinde der Gesellschaft erklärt haben und zur Zerstörung der Organisation der Gesellschaft alle Mittel anzuwenden sich erlauben. Das genannte Journal meint, dies könne der Gesellschaft zeigen, was sie zu erwarten . würde, falls sie demgegenüber abermals lässig sein würde.

NRunst, Wissenschaft und Literatur.

Die heute erschienene Nr. 1971 der Illustrirten . (Leipzig, J. J. Weber) enthält folgende Abbildungen: culi da kommen sie! Driginalzeichnung von Ch. Kröner. Die Marmorgruppen auf der Bellealliancebrücke zu Berlin. 4 Abbildungen, nach photograpbischen Aufnahmen gezeichnet von J. Ehrentraut: 1) Der Fruchtbandel. Von Fr. Rensch. 3) Der Fischhandel. Von J. Moser. 3) Die Schiffahrt. Von Otto Geyer. 4) Der Gewerbfleiß. Von G. Lürssen. Der ausgegrabene Minengang in der Kleinen Garten⸗ straße zu St. Petersburg. Rach einer Zeichnung von G. Bioling. Kaiser Alexander II. auf dem Todtenbetr. Nach einer photographi⸗ schen Aufnahme. Vor dem Winterpalais in St. Petersburg nach dem Attentat. Nach einer Zeichnung von G. Broling. Die Ueber⸗ führung der Leiche des Kaisers Alexander II. nach der Peter⸗Pauls⸗ Kathedrale in St. Petersburg. Nach einer Zeichnung von G. Broling. Singender Mönch. Nach einem Gtmälde von Domenico Morelli. Von den Samoainseln. 2 Abbildungen, nach photographischen Aufnahmen von Ph. Remels: 1) Arbeiterwohnungen in der frühern Godefftoy'schen Besitzung, 2) Palmenwald in der frühern Godeffroy⸗ schen Besitzung. Skizje der Montblanekette. Karte und Profil⸗ zeichnung der Montblanckette mit Angabe der Tunnellinie. Poly⸗ techuische Mittheilungen: Neuer optischer Milchprüfer. Kuriosi⸗ täten aus den Gebieten der Heraldik, Sphragistik, Numismatik ꝛc.: Gildensiegel, III.,, IV. Himmelserscheinungen: Stand des Uranus zur Zeit der Kulmination.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Im Verlage von H. Krumbhaar in Liegnitz erschien soeben: Der Milzbrand, mechanisch, physisch und chemisch erklärt nebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht des Natur⸗ ganzen fordern, von E. Wilhelm mit Abbildungen). Die für die Landwirthschaft so gefährliche und für die Wissenschaft so be⸗ deutende Milzbrandkrankheit ist bisher noch von Niemand so gründ⸗ lich und umfassend behandelt worden, daß man eine ri btige Vor⸗ stellung, ein befriedigendes Urtheil über diese schreckliche Krank heit erlangt hätte; wohl kennt man das Uebel in seinen furchtbaren Verwüstungen hinlänglich, doch blieb bisher jeder klare Anhaltsvunkt für die hervorrufenden Ursachen verhüllt. Der Verfasser dieser Broschüre versucht nun an der Hand der Erfahrung und der wissenschaftlichen Beobachtung die Ursachen dieser verheerenden Krank heit darzulegen. Der Milzbrand entstehe durch schnell wuchernde Spalt⸗ pilze, welche das Rind in ihren Larven und Eiern durch das Fressen eines mit denselben behafteten Grashalms in den Körper ausnehme, und die sich vermöge ibrer schnellen Fortpflanzung dem Blute und den edlen Theilen des Körpers mittheilten und unfehlbar den Tod herbeiführten. Ein sicheres Mittel, den schon ausgebrochenen Milibrand zu beilen, ist bisher in der Medizin nicht aufgefunden worden, doch giebt der Verfasser als untrügliches Vorbeugunge mittel gegen diese Krankheit eine starke Verabreichung von Kochsal; an die Rinder an; wer von den Landwirthen im Gebrauche des Salzes säumig oder geizig sei, der untergrabe sein eigenes Gut und bringe das seines Nachbars mit in Gefahr.

Gewerbe und Sanden.

In der ordentlichen Generalversammlung der Preußischen Svvpotheken⸗Versicherungs⸗Aktien Gesellschaft wurde die Tagesordnung, welche nur die regelmäßig wiederkehrenden Gegen stände bot. den Anträgen der Gesellschaftsvorstände entsprechend er⸗ ledigt. Die Dividende ist auf 20/ des eingezahlten Kapitals (9 4 37. 3 pro Aktie) festaesetzt und von jetzt ab zahlbar.

Die Generalversammlung der Preußischen Lebens versicherun g s⸗ Aktiengesellschaft in Berlin beschloß, pro 1880 eine Dividende von 120, der Aktien- Einzahlungen mit 37 50 g pro Aktie zu vertheilen. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten eine Extradividende von 7osJ der pro 1880 gejahlten Prä- mien. Da diese Extradividende eine geringere als in den Vorjah⸗ ren ist, so bat die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandeg beschlossen, fortan an die mit Gewinnantbeil Versicherten außer den denselben bereitg vertraglich zustehenden Dividenden die Hälfte des 60 0900 übersteigenden gesammten Geschäftegewinnes abzugeben.

Breslau, 8. April. (W. T. B) Der Verwaltunggratd der DOberschlesischen Eisenbahngesellschaft genebmigte beute die von der Direktion a , . Dividende von 10 / 100 o.

Elberfeld, 9. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Elberfelder Zeitung“ ist die Dividende der Bergisch⸗Märki⸗ schen Gisenbahn in der beutigen Depu tationssiznng auf 53 oe,

festgesetzt worden. Verkehrs ⸗Anstalten. Southampton, 8. Arril. . T. B.) des Norddeutschen Llovd Weser“ ist hier eingetroffen. Plymouth, 8. April. (W. T. B.) Der Hamburger Post—⸗ dampfer Lothringen“ ist hier angekommen.

Der Dampfer

Berlin, 9. April 18681.

Die in den Schaltervorräumen bei sämmtlichen hiesigen Postanstalten zur freien 2 für das an den Schaltern verkehrende Publikum aufgestellten Schreib⸗ vorrichtungen werden von demselben häufig in wenig 6. Weise behandelt, die Pulte beschädigt, mit Tinte

sudelt, die Schreibunterlagen bemalt, die ausgelegten Federn sammt Haltern 6 oder entwendet, die Tintenfässer umgeschüttet ꝛc. Um diesem Unfuge zu steuern sind vor einiger eit in der Nähe der gedachten Schreibpulte warnende An⸗ läge befestigt worden. Dieselhen haben jedoch bedauerlicher eise eine Besserung der Uebelstände nicht herbeigeführt; im Gegentheil hat das Entwenden der ausgelegten Gegenstände immer mehr r so sind bei einer hiesigen Post⸗ 82 2232 b eines Zeilraumts von 19 Monaten für die reibpulte in den Schaltervorräumen 105 Dutzend Stahl⸗

federn und 31 Dutzend Federhalter verbraucht worden. Dem Vernehmen nach wird nunmehr gegen solche Personen, welche bei Ausübung der beregten Ungehörigkeiten 12 * werden sollten, auf Grund des Strafgesetzbuchs das strafge⸗ richtliche Verfahren beantragt werden.

Am 7. April d. J. verhandelte das Kaiserliche Ober⸗ Seeamt über rie Beschwerde des Reichs kommissars gegen den Spruch des Königlich preußischen Seeamts zu Stettin vom 17. Ja⸗ nuar d. J, betreffend die Strandung der deutschen Bark Lessing“ von Swinemünde. Der Lessing' ist am 31. Oktober v. J. gegen 3 Uhr Morgens auf der Reise von Gloncester nach Kopenhagen an der Nordküste der Insel Läss im Kattegat gestrandet und total wrack geworden; die Besatzung, bestehend aus dem Schiffer Kroxp, dem Steuermann Wilken und sieben Mann, ist von den Insel⸗ bewohnern gerettet. Das Seeamt zu Stettin hat den Seeunfall untersucht und die Ursache desselben in einer schuldbaren Verwechse⸗ lung der Feuerzeichen ermittelt, den Antrag des Reichs kommissars aber, dem Schiffer Kropp und dem Steuermann Wilken die Befuguiß zur ferneren Ausübung ihres Gewerbes zu entziehen, abgelehnt. Das Ver⸗ schulden des Schiffers Kropp sieht das Seeamt darin, daß derselbe es unterlassen hat, sich vor Antritt der Reise über die stattgehabten Veränderungen der Leuchtfeuer im Kattegat zu unterrichten. In dieser Unterlassung liege die alleinige Ursache der Strandung und verdiene Schiffer Kropp hierfür scharfen Tadel. Indessen erscheine diese Unterlassung nicht als eine gewohnheitsmäßige, sondern viel mehr als eine einmalige Nachlässigkeit, welche, wenn auch nicht zu entschuldigen, dennoch eine Patententziehung nicht zur Folge haben könne. Wenn hiernach dem Schiffer nicht das Patent entzogen wurde, so liege noch weniger Veranlassung dazu vor, gegen den Steuermann auf Patent⸗ entziehung zu erkennen. Dieser babe von dem In Sicht kommen der Feuer rechtzeitig Meldung gemacht und demnächst nur das gethan, was der Schiffer angeordnet habe, es treffe ihn somit an dem See⸗ unfall kein Verschulden. Auf die Beschwerde des Reichs kommissars bestätigte das Ober⸗Seeamt den Spruch erster Instanz, soweit der⸗ selbe sich af den Steuermann Wilken bezieht. Betreffs des Schiffers Kropp stellte das Ober ⸗Seeamt das weitere Verfahren ein, da derselbe erklärte, daß er auf die Befugniß zur Ausübung des Schiffer und Steuermannsgewerbes Verzicht leiste.

Der Ober . Konsistorial · Ralb Dr. theol. Johann Heinrich

Wichern ist am 7. d., Nachmittags um halb drei Uhr, im Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg im gan vollendeten dreiundsiebzigsten Lebensjahre verschieden. Derselbe hatte am 1. November 1833 die Rettungsanstalt für sittlich verwahrloste Kinder in Ruges Hause in der Landgemeinde Horn bei Hamburg, die jetzt unter dem Namen des Rauhen Hauses‘ weltberühmt ist, eröffnet. Diese Anstalt ward die Mutter⸗ und Muster⸗Anstalt für viele ähnliche Stiftungen, die unter Mitwirkung Wicherns seitdem in und außerhalb Deutschlands gegründet wurden. Der Kongreß für innere Mission faßte die ver⸗ einzelten Bestrebungen für dieses Werk zu einheitlicher Organisation zusammen. Wichern ward 1858 unter Ernennung zum Ober⸗Kon⸗ sistorial⸗ Rath und vortragenden Rathe im Kultus. Ministerium mit der Inspektion der Beschäftigung der in den preußischen Gefängniß⸗ niß⸗ und Besserungäanstalten in Haft Lebenden betraut und wirkte in dieser amtlichen Eigenschaft auch für das Armenwesen. Zugleich be⸗ hielt er die oberste Leitang im „Rauhen Hause“ und förderte die speziellen Aufgaben der inneren Mission in großem Maßstabe. So gründete Wichern 1858 noch das ‚Johanniestift“ in Berlin, von dem die Berliner Stadtmission ihren Ursprung genommen hat. 1864 begründete er im dänischen Kriege die Felddiakonie, die in den fol⸗ genden großen Kriegen so erfolgreich die Fürsorge der Verwundeten sörderte. Im Centralausschusse für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche führte er den Vorsitz.

Die Blumen und Pflanzenausstellung der Gesell⸗ schaft der Gartenfreunde Berlins ist heute in den wiederum zur Verfügung gestellten Räumen der Reitbahn des Kriegs—⸗ Ministeriums eröffnet worden. Die Ausstellung ist diet mal über⸗ reich und mit Exemplaren beschickt worden, die den hohen Stand, den die Pflanzenzucht in unserer Stadt einnimmt, und wie er uns in hervorragender Weise ja auch auf der letzten Winterautstellung entgegengetreten, würdig repräsentiren. Das Arrangement ist, wie immer, ein woblgelungenes. An der Hinterwand erheben sich mäch⸗ tige Felsen, aus deren Höhlen Gnomen hervorblicken. Die Mitte des Raumess nimmt eine prächtige Ajaliengruppe ein, die der Gärt⸗ nerei von Gustav Ebers entstammt. Der Heckmannsche Garten hat seine Palmen und außerdem eine Kollektion Caladien von trefflicher Züch⸗ tung, W. Wendt Neuhheiten in hochstämmigen Rosen sowie durch lbren Knospenreichthum sich auszeichnende Februar und Märzveredlungen und L. Späth Erzeugnisse seiner renommirten Baumschule ausge⸗ stellt. Vorjüglicheß in der Kultur ven Marltpflanzen führen uns auch diesmal Otto Neumann. Schöneberg. P. . u. A. vor. a Cyclamen u. dgl. haben Ed. Wiehle, gefüllte Primeln

. Schmerwitz, Hyaeintben in entzücken der Blumenpracht Gustav A. Schulz, abgeschnittene Blumen und Arrangements davon Max Buntzel, Frau Wendt und Otto Schaper aufzuweisen. Künstliche Blumen, die ersolgreich mit den wahren Kindern der Flora kon⸗ kurriren, hat Helene Herbst ausgestellt. C. Kily⸗Duderstadt ist mit Aepfeln auf der Ausstellung erschienen, und die Firma Paul Schimpf endlich hat im Vorhof Gartengerätbschaften auggestellt, die durch gefällige Form und praktische Konstruktion für sich sprechen.

An das Cemits sowie an die Ziehungekommission der schle⸗ sischen Musikfestlotterie ergehen, wie uns dasselbe mittheilt, vielfache Anfragen wegen Ankauss der Gewinne. Weder dag eine, noch die andere ist in der Lage, sich mit dem Ankauf oder Rückkauf zu befassen, umsomehr als bei Lotterien von Waaren die Zurück nahme der Waaren gegen eine baare Summe untersagt ist. Von den Gewinnen ist noch etwa die Hälfte nicht abgebolt, darunter auch mehrere der größten Hauptgewsnne. Dieselben werden allerding auf Gefahr des Comitég, aber auf Kosten der Gewinner, welche die Abnabme über den 8. April binaus verjögern, aufbewahrt. Die bit zum 26. September nicht abgebolten Gewinne fallen dem Comite zu.

St. Petersburg, 8. April. (W. T. B.) Die gerichtliche Verhandlung in dem Prozesse gegen Ryssakoff und Ge⸗ nossen wurde gestern Vormittag Punkt 11 Uhr eröffnet. Auf dem sonst für die Geschworenen bestimmten Plof⸗ waren in drei Reiben Sessel aufgestellt, auf welchen eine Anjabl bober Persönlichkeiten, darunter der Prinz von Oldenburg, der Kriege Minsster Graf Mil⸗ jutine, der Finanz Minister Abasa, der Reiche controleur Solkzki, Graf Baranjoff u. J. Platz genommen hatten. Für die Vertreter der inländischen Presse waren 5, für die Vertreter der augländischen

resse 109 Sitze reserrirt. An der Hauptwand des Saale

fand sich das lebenegroße Porträt des verstorbenen Kaiserg, mit Trauerflor umhüllt. en Vorsitz bei dem Gerichtshofe fübrte Se⸗ nator Fuchs; ibm zur Seite saßen die Senatoren Bippen, Pissa. reff, Orloff, Sinitzin, Belostotztt. Als Staatganwalt fungirte Marawieff; zur Anterstützung ist demselben zugethellt der i beim reisgericht ostotz ki. uf der

nriagebank saßen: Ryssaioff. 5 Jahr? all, klein, blond, bartloß, in schwarjem Anzuge; Michailow, 21 Jahie alt, von etwa über Mittelgroße, blend, gielchfals im scwarzen Anzuge; Jesse 5s Zabre alt, mittlerer Größe, mit schwarjen Augen,

umpfer Nase, rückwärtg gekämmten Haaren und etwa lar den; Trpug, in ein schwarjes Kleid gekleidet; Kibalcie, N Jahre alt, von mittlerer Größe, mager, mit dunkelbraunem Haar und kleinem Bärchen; Sopbie Peromęekaja, 27 Jabre alt, klein, mager, von blichem Ausseben mit bober schmaler Stirn, braunen Haaren, im schwatjen Kleide; Shelsabow, 30 Jabre alt, von bobem Wucht, mager, mit braunem Haar und Vollbart, starken Augenbrauen und

scharfblickenden grauen Augen. Vor den Angeklagten ba Vertheidiger Untowski. Chartulari, Gerke, ge. n Juen: nommen; Shelfabow hat auf die Zuziehung eines Bertheidigerz e. zichtet und will sich selbst vertbeidigen. Außerdem waren die vor, 1 ladenen 64 Zeugen und 11 Sachverständigen im Saale anwesenz. ebenso waren ein griechisch ⸗katbolischer, ein römisch ⸗katholsscher und ein lutherischer Geistlicher, sowie ein Mollah zur Abnahme dei Zeugeneides zugezogen. Der Staatzprokurator Murawieff trug di Anklageakte vor, deren Verlesung über zwei Stunden dauert Hierauf begann daz Verbör der Angeklagten. Gegen 3 Uhr win die Sitzung auf 2 Stunden unterbrochen. Nach Wiederaufna hm der Sitzung begann das Zeugenverbör. Nach Vernebmung de Kutschers Frolof und einiger anderen Zeugen wurde die Sitzung a Freitag. Vormittag 11 Ubr, vertagt. Ber Zugang zum Gerichtz gebäude wird streng überwacht, die Eingaͤnge sind von Gen gd ' armen und Polizeiagenten besetzt, der Eintritt ist nur gegen Karten e. stattet. Jede Ansammlung von Menschen auf der Straße sst ver boten, die Straße darf nur auf der gegenüberliegen den Seite don Wagen . e r, 8) p ö

8 April. . T. B. rozeß gegen Ryssako Genossen. Gweiter Bericht) Dem Gerichtshof f außer den bereits genannten Senatoren die dazu deputirten Graf Bobrinsly, Baron Korff, Tretiakow und Helker an. Nachdem die An geklagten auf die Frage des Präsidenten ihre Namen, ihr Alter, ihre Beschäftiaung, ihr Domizil angegeben hatten, gaben dieselben zu daß ibnen eine Abschrist der. Anklageakte zugestellt worden sei. Jeliabow erklärte, es fei ihm ein vom Unterprokurator Pieve unta; zeichnetes Schriftstück zugegangen; er habe vom Gesängniß aug gegen di. Kompetenz eines Gerichtshofg Einspruch erhoben, der von der Reglerun berufen, in einer gegen die Regierung gerichteten revolutionären Sache Richter und Partei zugleich sei. Der Gerichtshof müsse sedog direkt aus den Volke oder aus legal gewählten Vertretern desselben in jedem Falle aber aus einer Jury bestehen. Auf diesen Protes sei ihm eine Antwort zugegangen, deren Authentizitat er ihm zu be— stätigen bitte. Der Prasident erwiderte, daß er die Zweifel Jelia—⸗ boffs sofort ., werde, und ließ durch den Gerichtsschreiber einen vom Gerichtshof heute früh in ordentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vorlesen, wonach der von Jeliaboff vorgebrachte Einwand der Inkompetenz unter Bezugnahme auf die Artikel 1031 und öh der Strafprozeßerdnung als unbegründet und unzulässig ver. worfen wird. Jeliaboff erklärte sich hierdurch zufrieden ge= stellt. Auf eine Frage des Präsidenten nach seinem Alter und seiner Religion erwiderte Jeliaboff: er sei als ein Miglied der orthodoxen Kirche getauft, leugne aber seine Zugehörigkeit zur ortho= doxen Kirche; er bekenne sich zur Lehre Jesu Christi, welche einen hervorragenden Platz in seinen Ueberzeugungen einnehme, er sei aber der Ansicht, daß ein Glaube ohne entsprechende Handlungen ein todter Buchstabe sei. Jeder wahre Christ müsse kämpfen für die Wahrheit, für die Rechte der Unterdrückten und Schwachen; wenn nothwendig, müsse er auch für dieselben zu leiden im Stande sein. Auf die Frage ugch seiner Beschästigung erklärte Jeliaboff: er habe der Sache des Volkes gedient, das sei die einzige Beschäftigung, der er seit Jah. ren sein ganzes Leben gewidmet habe. In Folge der ä bwesen heit der Zeugen Oberst Dyoijtzky, Kapitän Kulrebiakine, Stadtsergeant Denisof und Kaufmann Goldenberg tritt ein zweiter Zwischenfall ein. Der Staate anwalt macht darauf aufmerksam, daß die drei ersten Zeugen abwesend und durch ärztliche Krankheitsatteste entschuldigt seien und daß der letzte jodt sei. Die schriftlichen Aussagen der Abwesenden würden genügen. Da die Aussage des verstorbenen Goldenberg sich auf die vorliegende Sache beziehe, so könne sie vielleicht gleichfallt verlesen werden, gemäß den Senatgentscheidungen der Jahre 1869 und 1874. Die Mehrzahl der Vertheidiger tritt dieser Ansicht bei. Herard behält sich vor, den Zeitpunkt zu bestimmen, wo er sich er⸗ klären will, ob er die Verlesung gestatten will oder nicht. Kedrim schließt sich ihm an. Auf die Frage des Präsidenten an Herard, warum er sich nicht jetzt erklären wolle, erwiderte Herard, weil Goldenberg in einer von der jetzt vorliegenden Sache verschiedenen vor Gericht gestellt si⸗ so könne seine damalige Aussage nicht bei der vorliegenden Sache in Betracht gejogen werden. Ein solches Verfahren ließe sich aus den angezogenen Senatsentscheidungen keineswegs herleiten. Der Staatganwalt meinte, es liege ein Mißverständniß vor. Es handele sich nicht um verschiedene Sachen, sondern nur um verschiedene Thelle einer Sache. Jeliaboff sei wie Goldenberg, ebenfallt wegen der Minenlegung bei Alexandrowek angeklagt, folglich sei die Vorlesung der Aussagen Goldbergs zulässig. Herard erwiderte, der Gerichtshof solle über die Zulässigkeit der Verlesung der einzelnen Theile der Aussagen entscheiden. Der Staattanwalt berief sich aber mals auf die betreffenden Senatsentscheidungen und hielt sein Recht auf Verlesung der Stellen der Aussage Goldenbergs, welche Jeliaboff, die Perowskaja und Kibaltschitsch betreffen, aufrecht. Jeligboff ver⸗ langte das Wort und erklärte, die Interpretation der Gesetze sei nicht seine Sache, er müsse sich daher der Entscheidung des Gericht . hofeg fügen. Er beantrage aber die Citirung Kochurnikows und Kolotkevitschs. Der Gerichtshof lehnte dies ab, da diese wegen der⸗ selben Angelegenheit verfolgt würden, deren Aufklärung die Vor⸗ ladung der Genannten bejwecken solle. Die Angeklagten hätten keine Interessen daran, dieselben za geben, und das Gesetz gestatte ihnen, nicht zu antworten. Da Goldenberg bei derselben Äffaire betheiligt gewesen sei wie Kochurnikow und Kolotkevitsch, weshalb sollte man für den Einen das verlangen, was den Anderen verweigert wurde. Jeliaboff verlangte bierauf den Bewelg für den Tod Goldenbergs, welcher nicht konstatirt sei. Der Gerichts hof jog 46 zur Berathung zurück. Nach seiner Rückkehr gab er folgende Erklärung ab: Nach Anbörung des Staattanwaltz und der Vertbeiviger und Jeliabofftz erklärt der Gerichtshof, daß die Abwesenheit der drei vorgeladenen Zeugen eine gesetzmäßige sei, daß deren Autsagen verlesen werden sollen und daß die Ein⸗ wände Jeliabofft nicht gültig seien. Goldenbergs Tod sei ordnungk⸗ mäßig konstatirtt. Er könne daber nicht vernommen werden. Vie Ausagen der von Jeliaboff gewünschten Zeugen 5 sich auf eine Affaire, in welcher sie ebenfalle angeklagt seien. s würden dabn die Stellen der Aussagen Goldenbergs verlesen werden, die sich auf die gegenwärtigen Angeklagten bejögen. Hierauf erfolgt die Verlesung der Anklageakte, welche 19 Kolumnen umfaßt.

9. April. (W. T. B.) Projeß gegen Ryssakoff und Genossen. Die gestrige 1 des Gerichte hofeg wurde Vor⸗ mittags 11 Uhr eröffnet. chailoff und Ryssakoff waren sebi niedergeschlagen, während Jeliaboff seine frühere Energie zeigte und dem Dire! große Aufmerlsamkeit widmete. Dir Verhandlung be⸗ gann mit dem Jeugenverbör und der Besichtigung der corporn de- sieti. Allgemeine Aufregung erregten jwei Spreaggeschosse von der⸗ selben Art, wie dasjenige war, mit welchem der Katser tödtlich verwundet wurde. Der Grpert, General ⸗Major Fedoroff, er⸗ klärte den Mechanigmuß und die Ladung dieser Geschosse. Ki baltschitsch richtete an denselben einige Fragen hinsichtlich der Er= ploslongkraft dieser Geschosse und deren Folgen. Hierauf wurden pbolograpbische Gruppen bingerichteter Verbrecher, Briefe, verschie⸗ dene Nummern der Jeitung Narodnaja Woljsa', einige große Blech. cylinder mit Dynamlt, welcbe in der Wohnung Jellabo ff und der

eromgkasa aufgefunden waren. in Augenschein genommen; ferner läne von St. Petersburg, auf denen die Michaelmarege, die In enteurstraße, dag Michaelpalaig, der Kalberinenkanal, die kleine gie raße und andere Punkte besonderg angemerkt waren. Auf einige Fragen des Vorsitzenden verweigerten J liaboff und die Per rowekasa kategorisch lede Augkunft.

lach 2 Übr trat eine balb= stůndige Pause ein.

Redacteur: Riedel.

Verlag Ver GQweditlon (Ressel). Druck! W. Glatt. Vier Beilagen (elaschlle li Bor sen · Bellagen

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Königreich Sreuößen.

Privileg ium

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Graudenz im Betrage von 150 000 S6 ;

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.

Nachdem die Stadtverordneten ⸗Versammlung der Stadtgemeinde Graudenz in der Sitzung am 6. Juli 1880 beschlossen hat, die zur AÄblösung anderer Verbindlichkeiten und zur Ausführung von Bauten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe bei dem Reichs ⸗Inva⸗ 1 zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadt⸗ vertretung: .

zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zingscheinen verse hene, sowohl Seitens der Glaͤubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihe⸗ scheine zu einem Gesammtnennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 150 000 M ausstellen zu dürfen“, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld⸗ ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8§. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 150 600 M, in Buchstaben; Einhundert⸗ fünfzigtausend Mark Reichswährung, welche in Abschnitten von F000, 2000, 1090, 500 und 200 M nach der Bestimmung des Dar⸗ leihers oder dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit (4 vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der An⸗ leihescheine ab mit jährlich wenigstens einem und höchstens sechs Prozent des Nennbetrages des ursprünglichen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Priviiegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeglicher Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, 26 9 dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflich⸗ tet zu sein.

hien vorstehendes Privilegtum, welches Wir vorbebaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 14. März 1881.

(L. 8.) Wilhelm. v. Bismarck. Bitter. Regierungsbezirk Marienwerder. Anleiheschein der Stadt Graudenz ... te Ausgabe. . über Mark Reichs währung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen n,, n,, vom 14. März 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder vom.... ten . 1881 Nr. ... Seite. .... und Gesetz⸗Sammlung für 1881 Seite

laufende Nr

Provinz Westpreußen.

r a von

den getilgten Schuldraten.

Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch he ahefe ö um höchstens fünf Prozent jährlich des Nennbetrages des ursprünglichen Schuld⸗ kapitaltz zu verstärken.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfallg dem Tilgungsstocke ju. Die jährlichen Amortisatione⸗ raten werden auf 500 bejw. A0 abgerundet

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loo bestimmt. ö

Die Autloofung erfolgt vom Jahre... ab im Monat März je den Jahreg, die Auszablung des Nennwertbg der ausgeloosten Stücke an dem auf dle Ausloosung folgenden 1. Oktober.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich⸗ nung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowte des Termins, an welchem die Rückzahlung d soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechg, drei, zwei und einen Mgnat vor dem Fälligkeitztermine in dem Dentschen Nelcht und Königlich

reustschen Staats Anzelger, dem Amtiblatt der Königlichen eglerung ju Marienwerder oder in den an deren Stelle tretenden Drganen und in je einem in Graudenz, Berlin und n. erschei nenden öffentlichen Blatte. Dle letzteren Blätter wäblt die Stadt gemeinde mit Genehmigung der Königlichen Regierung ju Marien- werder und macht die Jamen und etwaige Abänderungen derselben durch den Dentschen Reichz und Königlich rr n en Staats ˖ eiger belannt. Durch die vorbezeichneten Blaͤtter erfolgen auch die 8 ligen, diefe Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere zeichnung der Ginlösestellen für die Jinescheine und die autgt. loosten Schuldverschrelbungen. Bi n . wo solchergestalt daz Rapital zu entrichten sst, wird eg in balbsährlichen Terminen, am 1 8 28 * 1— 7 8 3 an gerechnet, mit vier rozent jährl n Reichsmünze verzinset.

gel e e mn, der ume eesn Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Augzablung der Jinsen und deg Kapitals erfolgt gegen bloße kad . der auzgegebenen Jingscheine, bejlehnngewelse dieser Schuldverschreibung bei der Kämmereikafse in enn und bei den in den e nn feen Blättern bekannt gemachten EGinlösestellen nr und 8 8 3 auch in der nach dem Eintritte des

tsterming folgen

9 der zur me des Kapltalg eingereichten Schuld- i erg sind auch 4 gehörigen Ilnoscheine der späteren Falliglesto termine zurũckzuliefern.

är die fehlenden Iinsscheine wird der Betrag vom Kaxital abgejogen. 91 gekündigten Tapitalbetrage, welche innerbalb dresßig Jabren nach dem Rüäckjablungs termine nicht, erboben werden, sowie die nnerbalb vier Jahren, nach, Ablauf, des KRalenderjabreß, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Iinsen versäahren zu Gunsten der Stadtgemeinde.

Berlin, Sonnabend, den 9. April

1882

e

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §S§. 838 und ff. der Civil ⸗Prozeß Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1577 Reichsgesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 70 des Aus führungsgesetzeg zur Deutschen Civil⸗Projeß ⸗Ord⸗ nung vom 24. März 1879 (Gesetz Sammlung Seite 281) ö Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll 8 welcher den Verlust von Zins scheinen vor Ablauf der vlerjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtgemeinde Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.... ausgegeben; die fernerea Zinsscheine werden für fünföährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmerei⸗ kasse in Graudenz und bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig gegen Ablieferung der, der älteren Zins— scheinreihe beigedrucklen Anwelsung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber , ,,, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗

ehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Graudenz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. .

Graudenz, den .. ten ... Der Magistrat.

Regierungsbezirk Marienwerder

Provinz

We stpreußen.

Zinsschein Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Graudenz. te Ausgabe, Buchstabe Nr b Mark zu 4 ooo Zinsen über ..... Mark ... Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinescheins empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18 .. ab die . der vorbenannten Schuldverschrelbung für das Halbjahr vom .. ten

bis . .. ten mit.. Mark .. Pf. bei der Kämmmerei⸗ kasse zu Graudenz und bei den in dem Deutschen Reicht und König—⸗ lichen Preußischen Staats ˖ Anzeiger und in dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Marienwerder, oder in den an deren Stehe tre⸗ tenden Organen, sowie in je einem in Graudenz, Berlin und Dan⸗ ig erscheinenden öffentlichen Blatte bekannt gemachten Einlösestellen . Berlin und Danzig.

Graudenz, den.. ten Der Magistrat.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit erhoben wird.

Provinz Regierungsbezirk Westpreußen. * Marienwerder. Anweisung zum Stadtanleiheschein der Stadt Graudenz ... te Ausgabe, Buchstabe .... N über Mark. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre vom .. ten bis Ende des Monats bei der Kämmereikasse zu Graudenz und bei den mit der Zinsjablung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldoerschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Graudenz, den. ten 1881 .. Der Magistrat.

ter Zineschein ter Zinsschein Anweisung.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preusische Armee.

Grnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Aprll. Holscher, Hauptm. T la anite des Inf. Regte. Nr. 22, unter Entbind. von dem Verhältniß als Milit. Lehrer bei der Haupt ⸗Kadettenanstalt, als aggreg. zum H. Regt. Nr. 35, Horn, Hauptm. X la suite des Gren. Regts.

c. 9, unter Gatbind. von dem Verhältniß als Milit. Lehrer bei der Caupt · Kadettenanstalt, als aggreg. zum Füs. Regt. Nr. 36 ver⸗ setzt. v. Za strow L, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 5, von dem Foömmando alt Erjseher bei dem Tadettenhause zu Potsdam, Eichert, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 36, von dem Kommando alg Frileher bei dem Kadetkenhause zu Bensberg, Deuß en, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. Ig. ron dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenbause ju Oranienstein zum 1. Mai er. entbunden. Recken, Pr. Lt. à la sait des Gren. Regtg. Nr. 3, kommandirt als Erzleher bei der Haupt-⸗Kadettenanstalt, Küchler, See. Lt. vom . egt. Nr. 67, als Milit. Lehrer e Haupt · Cadettenanstalt,

nothe, Pr. Lt. à la suit- des Gren. Regts. Nr. 10, kommandirt alt Erzieber bei der Haupt⸗Kad ttenanstalt, als Milit. Lehrer zum Kadettenbause in Culm, Kruge, Serc. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, kommandirt ald Erneber bei der Haupt-⸗-Kadettenanstalt, vom 1. Mai cr. ab als Milit. Lehrer bel derselben Anstalt, Bender, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, unter Stellung à la anite des Regts., alt 8 zur Haupt⸗Kadeitenanstalt, von der G;roeben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, unter Stellung àü la suite des Rete. als Grnsieher jum Kadettenhause in Culm, v. Wartenberg III., See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, alg Erzieher zum Kadettenbause in Potzdam, Rudolph, Seconde ⸗Lleutenant vom . Nr. 51, alt Erzieber zum Kadettenbause in Wablstait, Rolgnd, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, als Erzieber zum Kadettenhause in Benzberg, Sjialas, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 46, als Er⸗ ieher zum ker lin ner. in Dranlenstein, kommandirt. v. Heim . Sec. Lt. vom Jaf. Regt. Nr. 9l, als Erzieher zum Kadetten hause in Potsdam, v. Strauch, Ste. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 86, alt ** zum Kadeftenhause in Beneberg, v. Borriez I., Sec. Vt. vom Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 1, als Erzieher zum Kadettenbause in Oranlenstein, vom 1. Mal er. ab, v. Pelchrzim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. S1, fommandirt als Erzieher bei dem a in Dranlenstein, unter Stellung à la zuite deg Regts., als Assist.

der Comragnie- Chefs zum Kadettenbause in Plön, komman - dirt. 6 een n Lieutenant à la anite des Infanterie ˖

Regiments Nr. 23, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadettenhause in Potsdam, v. Er nst, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadetten⸗ hause in Wablstatt, mit dem 1. Mai er,, Grunert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadettenhause in Bensberg, v. Griesheim, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8, kommandirt als Erzieher bei dem Kadetten⸗ hause in Potsdam, unter Einrangirung in das Kadetten⸗Corps, als Errieher, zur Haupt⸗Kadettenanstalt, s Gerhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, in das Inf. Regt. Ne. 81, versetzt. Kitzinger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Pr. Lt. befördert. Schmitt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, unter Be⸗ förderung zum Pr. Lt. und unter Belafssung in dem Kommando als Cemp. Offiz. bei der Unteroff. Schule in Jülich, in das Inf. Regt. Nr. 118 versetzt. Brodrück, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, unter Beförder., zum Pr. Lt. und unter Belass. in dem Kom⸗ mando als Erzieher bei dem Kadettenbause zu Oranienstein, à l2 suite des Regts. gestellt. Lüttich, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr,. 69, unter Belass. in dem Kommando bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗ fabriken, in das Inf. Regt. Nr. 118, Plathner, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 16, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Inf. Rgt. Nr. 43 veisetzt. Auer v. Herrenkirchen J., Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Belassung in dem Kom⸗ mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, v. Knobelsdorff, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, unter Belass. in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm, Danneil, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, unter Belass. in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, à la suite der betreff. Regtr. gestellt. Auer v. , II. Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, v. Gil sa J., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, Spohn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, zu Pr. Lts., v. Dewitz, gen. v. Krebs, Pr. Lt. à la suite des 3. Garde ⸗Regts. z. F. und Milit. Lehrer bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, zum Haupim. befördert. Baron v. Vietinghoff, gen. Scheel, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 56 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Generalstabe der 2. Div., unter Belass. bei dem Generalstabe dieser Div., Liebert, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 13 und Lehrer bei der Kriegs⸗ schule in Metz, kommandirt zur Dienstleistung bel dem Großen Generalstabe, unter Belass. bei dems. in den Generalstah der Armee, Drie sel J., Pr. Lt. von der 1. Ingen. Insp., von dem Köimmando als Adjut. bei dieser Ingen. Insp. entbunden und unter Beförder. zum Hauptm. und Stellung ü la suite des Generalstabes der Armee, in den Nebenetat des Großen Generalstabes, Baum gardt, See“ Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 2, unter Beförderung zum Pr. Lt. mit Patent vom 22. März er. und un ter Belass. in seinem Kommando bei den Gewehr und Munitionsfabriken, in das Inf. Regt. Nr. 61 versetzt. 5. April. Frhr. v. Schele, See. Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 4, in das Inf. Regt. Nr. 87 einrangirt und rom 1. Mai er. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Pots⸗ dam kommandirt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 1. April. Sch rodt, Zeug Lt. vom Art. Depot in Spandau, zur Gewehr⸗ fabrik daselbst, Wachsmuth, gern vom Art. Depot in Magde⸗ burg, zur Gewehrfabrik in Erfurt, Jähner, Zeug ˖ Lt. vom Art. Depot in Danzig, zur Gewehrfabrik daselbst versetzt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 2. April. Graf v. Pückler, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Regt. der Gardes du Corps, im Beurlaubtenstande, und jwar mit einem Patent vom 9. März 1875, als See. Lt. der Res. des Kür. Regts. Nr. 1 wiederangestellt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armer⸗Corps. 1. April.

A. Stellenbesetzungen der neu zu formirenden Truppentheile.

9g. Infanterie / Regiment Nr. 133. Commandeur: Oberst von der Decken, bisher Commdr. des Inf. Regts. Nr. 107. Oberst ⸗Lt. Schuster, bisher Major im letztgen. Regt. Die Majors von JZefschau, bisher im Gren. Regt. Nr. 100, Schreiber, bisber Überjähl. Major im Inf. Regt. Nr. 105, v. Bar, bisher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 1092. Ueberjähl. Masor von Löben L, bieher Hauptm. und Comp. Chef . Inf. Regt. Nr. 103. Die Comp. Chefs Hauptleute Kallenbach, bisber im Grenadier⸗ Regt. Nr. 100, Schmal, bisher im Jnfanterie Regt. Nr. 192, Perl, bisher im Inf. Regt. Nr. 196. Faß, bisher bei der Milit. Baudirektion. von der Mosel, bisher im XJ. Regt. Nr. 105. Blohm II., bisher im Gren. Regt. Nr. 101. Siegel, bisher im Inf. Regt. Nr. 103. v. Hartmann, bisher im Gren. Regt. Rr. 191. v. Hinüber, bisher im Jäger⸗Bat. Nr. 13. Nau mann, bisher im Inf. Regt. Nr. 192. Nicolai, bieber Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. I 07. Töpolt, bisher Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100. Die Pr. Ltg. v. Mücke II., bisher im Inf. Regt. Nr. 192. Richter L, bisher im Gren. Regt. Nr. 101. Richter II., bisher charakterisl. Prem. Lieut. z. D. und Adjut. des Landw. Bej. Kommandos Zittau. v. Schlegell, bisher im Inf. Regt. Nr. 10. Busse, bisher im Inf. Regt. Nr. 107. de Vaux, bither im Gren. Regt. Nr. 109. Pa hn, bigber im Inf. Regt. Nr. 102. Barth, hieb im Inf. Regt. Nr. 197. Broxr, bisher im Gren. Regt. Nr. 191. Teichmann II., bigber im Inf. Regt. Nr. 106. Ern st, bie ber See. Lt. im Gren. Regt. Nr. i0ol. Baemeister, bigzher Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100. Die Sec. Litkz. Sieg, bis ber im Gren. Regt. Nr. 191, v. Open- Huldenberg, ü her im Schützen (Füs. ) Regt. Nr. 1086, Wer muth, bis her im Feld- Art. Regt. Nr. 12, Heinicke, bisber im

Art. Regt. Nr. 12. Bu sch J., bisher im Gren. Regt. Nr. 101, Noack, bisber im Inf. Regt. Nr. 192, Strau bell, bisber im Gren. Regt. Nr. 10, Lippe, bieber im Inf. Regt. Nr. 102, Bouchè, bisber im Gren. Regt. Nr. 100), Serre, bisber im Jäger ⸗Bat. Nr. 12, Frhr. v. Kochtijky, bisher im Gren. Regt. Rr. ij0l, v. Petrikowgky, biober in dems. Regt, v. Gapl, bisher im Jäger Bat. Nr. 12. 2 Ia snito: Hauptm. Franke, Intend. 1. r * i n . bigher Pr. Lt. a la suite des Inf. t8. Nr. ;

* ferien n h. iment Nr. 134. Commandeur: Oberst Lom⸗ matz sch, bleber Oberst· t. im Inf. Regt. Nr. 102. Oberst · t. vo n Engel, bieber im Inf. 2 Nr. 104. Die Majorg v. Beul⸗ witz, bieher im Inf. Regt. Nr. 197. v. , n bis ber über · zaäbl. Major im Schũtzen. 6h Regt. Nr. 198. Pauer ß bis her Haupfm. und Comp. Chef im Jnf. Regt. Nr. 107. Ue erjahl. Nasor Käufler, bläher Hauptm. und Comp. Ghef in dems. Regt. Die Comp. Chesg Hauptleute Scha ff, biber im Jäger Bat. Nr. 13. d. Zeschau, bisher im Inf. Regt. Rr. IJ. Sceibe, bisber in dem Regt. Sem ig, biber im Schützen. (Fü) Regt. Nr. 105. v. Stieglitz, diger im Inf. Regt. Nr. 106. Pretzsch, big ber in demf Rent. Hab n, bigöer im Inf. Negt. Nr. J6J. Wobi= mann, bigber in dems. Regt. v. Schütz, bieber Pr. Lt. in dems. Regt. Günther, biber Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 106. v. Stutterbeim, bieher Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104. Bech, bie ker Pr. Vt. im 8. Inf. Regt. Ne. 197. Die Pr. Lig. Thier ig, bigbet in Schützen (Gül. Rer. Rr. 168. Dr, Clio. biß ber im Gren. Regt. Rr. 101. v. Welck, bie ber im Inf. Regt. Sir. IMM und Adsat. der Inf. Brig, Nr, 48, unter Entbind. von dieser Funktion.

Gri r'n, biber im Inf. Regt. Nr. 106, unter gleich;elt. . Adu. der Inf. Brig. Nr. 483. Bauer, bisher