1881 / 87 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

2 sind, um den festen Willen der Mächte zu bekunden, daß selben, wenn Griechenland die durch die Mächte gestellten Bedingungen nicht acceptire, fortan für keinerlei griechische Seit diesen sehr bestimmten ittheilungen wird eine Ablehnung des Vorschlages

1 eintreten würden. der Mächte für unwahrscheinlich gehalten.

* 12. April. Im Unterhaufe legte der Finanz⸗ Minister den . über die Konvertirung der drente im Betrage von 400 Millionen Gulden vor. Nach demselben wird der Finanz-Minister ermächtigt, den Besitzern von 6prozentiger Goldrente das Kapital ratenweise auf drei Monate zu kündigen und sofern die Besitzer die ihnen im Wege des Tausches anzubietende 4prozentige Goldrente nicht nehmen wollen, denselben den nominellen Kapitalwerth in Pfund Sterling oder Goldgulden auszuzahlen. Die. Operation ist jedenfalls bis Ende 1884 durchzuführen. Die zu emittirende 4prozent. Goldrente ist der Art zu verwerthen, daß die jährliche Zinsensumme sich wäh⸗ rend der Operation stets verringere und nach Beendigung der Operation jährlich höchstens 21 Soo 000 Goldgulden Zinsen be⸗ zahlt werden. Das Gesetz tritt sofort nach seiner Veröffent⸗

ungarischen Go

lichung in Wirksamkeit.

Schweiz. Zürich, 11. April. (W. T. B.) Die an⸗ ,, Männer des Kantons Zürich haben einen ufruf erlassen, in welchem zur Unterzeichnung einer Petition an die Zürcher Regierung aufgefordert wird, durch welche um das Verbot des für den nächsten September in Aussicht ge⸗ nommen Sozialistenkongresses ersucht werden soll, damit nicht Zürich zum Sammelplatz für Ausländer werde, welche die Attentate verherrlichen oder neue vorbereiten.

Großbritannien und Irland. London, 9. April. (Allg. Corr.) Die zur Reform der Boden verhältnisse in Irland im Unterhause eingebrachte ministerielke Vorlage wird von der Tagespresse lebhaft erörtert. Die „Times“ bezeichnet die Bill als ein wunderbares Beispiel von durchdachter Gesetzgebung. Der allgemeine Eindruck auf rechtlich denkende Männer werde sein, daß, wenn die Maß⸗ regel in der Form durchgebracht werde, in welcher sie von Mr. Gladstone eingebracht worden, dieselbe einerseits den Gutsbesitzern in Irland keinen wesentlichen Grund zur Be⸗ schwerde biete, während sie andererseits alle legitimen An⸗ sprüche, welche zu Gunsten des irischen Volkes erhoben werden könnten, befriedigen werde. Die „Daily News“ erblickt in dem Rücktritt des Herzogs von Ar⸗ gyll zum mindesten einen Beweis, daß die von demselben gemißbilligte Maßregel eine gründliche sei. Die Bill trage viel zur Herstellung einer festen Pacht bei. Die liberale Partei des age . sich zu Gunsten der Gesetzvorlage geäußert und hoffe auf den Erfolg einer Maßregel, welche, ohne Ueber— treibung gesagt, die Aussicht biete, die irische Landfrage we⸗ nigstens für eine Generation zu lösen. Der „Stan dard“ meint, die Rede Mr. Gladstone's entspreche der Gelegenheit nicht so ganz. Was die Vorschläge der Bill betreffe, so seien dieselben sowohl aus politischen wie ökonomischen Gründen der eingehendsten Kritik zu unterziehen. Ehe die Bill Gesetz werde, müsse ein guter Theil derselben fallen gelassen oder bedeutend modifizirt werden.

11. April. (W. T. B.) Der Staatssekretär für In⸗ 23 Lord Hartington, hat sich nach dem Kontinent

eben.

Bei der in Sunderland stattgehabten Wahl eines Parlamentsdeputirten wurde der Kandidat der libe ralen Partei, Storey, gewählt. In St. Ives wurde Roß (konser⸗ vativ) mit 517 Stimmen gewählt; der liberale Gegenkandidat Pendarves erhielt 395 Stimmen.

12. April. (W. T. B.) Wie mehrere Morgenblätter aus Durban, von gestern, melden, ist die Kapitulation von Potschefstroom annullirt worden, weil der Be⸗ fehlshaber der Belagerer zugestand, daß er den Belagerten den Abschluß der Waffenruhe verheimlicht habe.

Frankreich. Paris, 10. April. (Fr. Corr.) Aus Bona wird der „République fran gaise“ unter dem 9. April telegraphirt: „Die Nachricht von den für die tune⸗ sische Expedition von den Kammern einstimmig bewillig⸗ ten Krediten ist hier mit Begeisterung , r, worden.

dermann begreift, daß die Sicherheit Algeriens in hohem

rade von diesem Unternehmen abhängt, welches den Ein⸗ fällen der tunesischen Plünderer, den Umtrieben der einhei⸗ mischen Agitatoren und allen Ranken, die gegen unsere Auto⸗ rität geschmiedet werden, ein Ziel setzen müß. In Tunis hat der Bey amtlich die Bestätigung der Eisenbahnlinie Haus⸗ mann⸗Liff verweigert, ohne jeden Grund und wie zum Trotz. Die Truppen, welche in unserer Stadt einlangen, sind von dem besten Geiste beseelt und ziehen in guter Ordnung nach ihren Lagern. Wir erwarten hier die Truppen aus dem Mutterlande nicht ohne Ungeduld. Wir wissen, daß ihrer eine schwere Aufgabe harrt, und daß beträchtliche Streit— kräfte nöthig sind, um schnell ein Ende zu machen.“ Man hört jetzt über Algier, daß die drei tunesischen Abgesandten dem General Ritter für den von den Khrumirs zugefügten Schaden eine Indemnität von 300 000 Fr. 6e oten haben. Der General erwiderte, wie schon bekannt,

ß er zu keiner Unterhandlung ermächtigt sei. Die Khrumirs I) die Slul mit 14 Scheiks 2) die Dedmaka mit 14 Scheiks 3) die M Selma mit 12 Scheiks und 2400 Gewehren, 4 die Chihiag mit 9 Scheils und 2500 Gewehren. Der große Stamm der Rakba, südlich von den Khrumirs, umfaßt: 1) die Uchtetas, 2) die Uled-⸗Sebisa, 3) die MmRassen, 4) die Uled Ali M'Fedda, 5) die Fzur, 6) die Beni-⸗Mazen, 7) die Uled⸗Sultan, 8! die Hakins, 9) die Razuan. Dieser Stamm kann 10 000 Gewehre ins Feld stellen. Ueber Malta wird gemeldet: Nachrichten aus dem] außersten Süden, die heute von Tripolis eingetroffen sind, bestätigen die Ermor⸗ dung der Mission Flatters. Dieselbe wäre auf ihrem Marsche nicht, wie es in den ersten Berichten hieß, von den Tuaregs Hoggar, sondern von den Tuaregs Hahir ange⸗ Affen worden und trotz muthiger Vertheidigung der Ueber⸗ zahl erlegen. Sämmtliche Franzosen waren auf dem Platze

lieben, der Oberst Flatters durch einen Sabelhieb getödtet.

zerfallen in vier Stämme: und 3500 Gewehren, und 4000 Gewehren,

Kz heißt auch, daß ein Theil der Eingeborenen, welche das Geleit

bildeten, Verrath geübt hatten und Mu den feindlichen Stämmen

abgefallen wären, endlich, daß In⸗Salah von den Duis belagert

sei. Diese Version lautet also ganz anders als die erste, von den vier arabischen Eingeborenen nach Uargla überbrachte. Es

wäre nicht unmöglich, daß die letzteren nur auf eine falsche Spur lenken wollten. Unter den Tuaregs Hahir, von denen

diese Depesche spricht, sind offenbar die Tuaregs der Mrland⸗

schaft zu verstehen, einer weiten gebirgigen Oase, in der ner en, griffen Barth beinahe an der⸗ latters umgebracht worden ist. Mit den Duig, welche In⸗Salah belagern sollen, sind ohne Zweifel die Duimenia , ein großer marok⸗ 9 oft in Algerien einbricht

und gegen den schon der General Wimpfen im Jahre 1870

Ruische Afritareifende Heinrih Harth, besucht hat. e e n n nen I der rich h besucht. ha

selben Stelle an, wo jetzt der Oberst

kanischer Saharastamm, der ziem eine Expedition befehligt hat.

11. April. (W. T. B.) In der Sitzung der Deputirten kammer wurde bei rathung der Interpellation,

kunst zu sichern.

men angenommen.

Italien. Die italienische Finanzlage. Auszug aus einer Rede des Finanz⸗Ministers Magliani. Kammersitzung vom 3. April. Hr. Magliani, Finanz— Minister, nachdem er die von der Budgetkommission entwickelte Thätigkeit lobend anerkannt hat, geht zur Aufzählung der definitiven Resultate des Finanzjahres i880 über.

Der Bericht über die Finanzlage vom 4. Mai 1879 nahm einen Ueberschuß von 3500 000 Fr. in Aussicht. Das definitive Budget kam zu dem Schlusse, daß dieser Ueberschuß 11 500 000 Fr. ergeben würde. In Wirk—⸗ lichkeit hat sich ergeben, daß der Ueberschuß 28 262 940 Fr. 39 Ets. betragen hat. Derselbe würde die Summe von 53 461 647 Fr. 54 Cts. erreicht haben, wenn nicht auf Seite der Ausgaben eine Vermehrung von 26 208 707 Fr. 15 Ets. nothwendig geworden wäre.

Die ordentlichen Einnahmen haben sich belaufen auf

1439 329 474 Fr. 74 Cts. 1390 140 122 , 61 ,

49 189 352 4/œshJú

die Ausgaben auf.

was einen Ueberschuß von.. ergiebt.

Unter Zuschlag des Ueberschusses des Konto des Rückständigen von

erhält man die Summe von

Im Vergleich zu den Voran—⸗ schlägen haben die Mehreinnahmen betragen .

von welcher Summe. 24 366 590 auf Konto der wirklichen men, und. 2625 785

auf Rechnung der außerordentlichen Finnahmen De wegũ n der Kapitalien) zu bringen sind.

Der Minister zählt die verschiedenen Steuereingänge auf, welche bedeutende Vermehrungen in Summa von mehr als 21 Millionen ergeben haben.

Die Bevölkerung hat demnach in finanzieller Beziehung allen Erwartungen, die gestellt worden sind, in vollstem Maße entsprochen. .

Indem der Finanz⸗Minister sodann zur Analysis der Ausgaben übergeht, bemerkt er, daß dieselben auf 1401391 038 Fr. veranschlagt worden waren, daß sie aber nur 1390140 122 Fr. betragen haben, folglich 11 250 916 Fr. unter der in Aussicht genommenen Summe geblieben sind.

In dieser Summe von 11 Millionen befinden sich 4 Millionen Minderausgaben, welche durch 4 Millionen Mindereinnahmen kompensirt sind, so daß der wirkliche Be⸗ 23. 3 erzielten Ersparnisse sich auf 7 Millionen Franken eläust.

Den Minderausgaben von 11 Millionen gegenüber wer— den neue Geldbewilligungen im Betrage von 25 Millionen zu Ausgaben in Vorschlag gebracht, von denen 1516, Millionen dem Konto der ordentlichen und nothwendigen Ausgaben, 36 Millionen dem Konto der fakultativen Ausgaben an⸗ gehören. Der Minister prüft darauf die verschiedenen Ausgabe⸗ posten, welche durch die gesorderten neuen Bewilligungen ge— deckt werden sollen, und weist nach, daß diese Posten ihren Ursprung in vorübergehenden und außerordentlichen Ursachen haben, oder von der Liquidation alter Passiva herrühren. Er schließt daraus, daß sich diese Ausgaben weder im Jahre 1881 noch in den folgenden Jahren wiederholen werden. Er glaubt, daß unter normalen Verhältnissen die Bewilli⸗ gung eines Reservefonds von 7 Millionen 3 Millionen für r. 4 Millionen für fakultative Ausgaben genügen werden. Der Finanz-Minister erklärt, daß in der ganzen Finanz— verwaltung der Geist der Sparsamkeit fortan in einem umso höheren Grade herrschen muß, als große Resormen in Aus⸗ sicht genommen sind, welche den Nationalreichthum berühren, und nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern die Hebung des italienischen Kredits . machen. Alle Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, um den öffentlichen Reichthum zu vermehren, der die Basis der finanziellen Prosperität eines Landes ist. Nachdem der Finanz⸗Minister von den Verbesserungen e hat, welche in der Verwaltung der rückständigen onten eingeführt worden sind, 9j er zum Schatzkonto über und sagt, daß es möglich gewesen ist, einen Theil der für die Eisenbahnen freirten Renten sowie die nenen Domänen⸗ Obligationen in der Kasse 4 behalten. Es ergiebt sich daraus a

12226 . 4 83s Si sr DJ

26 992 375

Einnah⸗

1 . 14 2. 1

eine Verminderung des enbestandes von 54 Millionen, welche durch 30 Millionen Mehrertrag der Einnahmen und 24 Millionen Schatz scheine kompensirt sind

Ehe er auf das definitive ig von 1881 übergeht, wirst der Finanz⸗-Minister einen Rückblick auf die italienischen Finanzen und weist an der Hand zahlreicher Dokumente nach, 2 sich dieselben von 1852 1879 unauegesetzt verbessert

en.

In Vezug auf das definitive Budget weist er nach, daß dieses Budget mit einem Ueberschuß abschließt, der auf 15

heutigen Be⸗ betreffend die Pariser Polizeipräfekt ur, die gegen den Polizeipräfekten gerichtete Tagesordnung mit 374 gegen 72 Stimmen abgelehnt. Jan⸗ vier de la Motte interpellirte die Regierung über die tune⸗ sische Expedition. Der Minister-Präsident Ferry erwi⸗ derte: die Regierung habe den kürzlich abgegebenen, vom Senat und von der Deyutirtenkammer gebilligten Erklärungen nichts hin⸗ zuzufügen. Die Lage der Dinge an der Grenze von Tunis sei unerträglich. „Wir wollen“, fuhr der Minister fort, „die Uebelthäter züchtigen und Maßregeln ergreifen, um eine Wie⸗ derholung von Uebergriffen zu verhindern. Die Republik will leine Eroberungen, aber wir wollen die Zukunft Algiers retten. Wir werden so weit gehen, wie es nöthig ist, um diese Zu⸗ Nach der Wiederaufnahme der Sitzungen der Kammern werden wir von unserer Haltung Rechnung legen.“ Schließlich wurde eine Tagesordnung, welche Ver⸗ trauen zur Regierung ausspricht, mit 339 gegen 131 Stim—

Millionen veranschlagt werden kann, wogegen die ersten Ver⸗ anschlagungen nur einen Ueberschuß von 7 Millionen an⸗ genommen hatten.

Der Ueberschuß im Jahre 18351 wird voraussichtlich ein geringerer sein, als der des Jahres 1880, weil die Vermin⸗ derung eines Viertels der Mahlsteuer für das anze Jahr 1889 dem Budget von 1881 zur Last fällt und weil man vor⸗ 266 Weise die zu erwartenden Ergebnisse geringer an⸗ geschlagen hat, als die Resultate des Jahres 1886.

In der zweiten Abtheilung seiner Rede erklärte Herr Magliani, daß er bei seiner Darlegung der Finanzlage mit strenger Gewissenhaftigkeit verfahren ist. Er geht auf ver⸗ schiedene Betrachtungen und Vergleiche ein, um mit Hülse der Resultate der ersten zwei Monate des Jahres nachzuweisen daß die Einnahmen auf Zölle, auf Fabrikation des Spiritus auf verschiedene Nahrungsmittel und auf Handelsgeschafte sowie ferner die Einnahmen der Post, Telegraphie und Eisen⸗ bahnen in regelmäßiger Zunahme begriffen sind.

Man kann der ge,. mit Ruhe entgegensehen.

Dank der Verbesserung der Finanzen hat man, ohne das Gleichgewicht des Budgets zu stören, zwei große Reformen vornehmen können, naͤmlich die Abschaffung der Mahlsteuer und die Abschaffung des Zwangscourses.

Die Regierrng muß unausgesetzt bemüht bleiben, diese

letztere Reform vollständig durchzuführen. Die Regierung hofft, daß die Ermächtigung, das Gesetz in Anwendung zu bringen, welches ben wangscours ab— schafft, dem Lande zur Ehre gereichen und seinen Kredit heben wird. . Die Regierung wird sich thatsächlich an der bevorstehenden internationalen Münzkonferenz betheiligen und hofft, baß man während der Konferenz Vereinbarungen treffen wird, welche dem Silber als Verkehrsmittel identische Funktionen auf einem möglichst großen internationalen Markte einräumen werden, wie dem Golde.

Mit den Zollreformen find bereits ausgezeichnete Resultate erzielt worden. Dieselben müssen jedoch noch vervollständigt werden durch Beschleunigung der Unterhandlungen behuftz Abschlusses von Handelskonventionen, ganz besonders mit 3 und ferner durch eine Revision der bestehenden

erträge unter Hinblick auf solche Maßregeln, welche gleich⸗ zeitig die Interessen des Fiskus, die Grundsätze der Handels freiheit und die Interessen der Privaten schützen.

Einige Ausfuhrsteuern werden ermäßigt werden können, ohne daß den Finanzen dadurch Schaden erwüchse. Es wird auch möglich sein, die Zölle auf einige Rohstoffe zu vermin— dern. Ferner wird sich anempfehlen, die Vorarbeiten zu voll⸗ enden, welche jetzt über die zukünftigen Eisenbahntarife vor— genommen worden sind.

Eine Vorlage, betreffend Steuerausgleichzölle für den Grundbesitz, welche nicht etwa im 6 des Fiskus in Aussicht genommen ist, sondern dem Wunsche entspricht, Ge— ,, n. walten zu lassen, wird der Kammer unterbreitet werden.

Auch die Vorarbeiten, welche die Reformen der Accise be— treffen und mit denen beabsichtigt ist, der Industrie neue Er⸗ leichterungen zu gewähren und die Finanzlage der Gemeinden

zu . werden in kurzer Zeit wieder aufgenommen werden.

Griechenland. Athen, 11. April. (W. T. B.) Wie es heißt, hätte die Regierung beschlossen, den Vorschlag der Botschafter nicht ganz und gar zu verwerfen, sondern weitere

Bedingungen zu stellen, die zu neuen Verhandlungen führen würden.

Türkei. Konstantinopel, 11. April, (W. T. B) Der Sultan empfing heute den außerordentlichen russischen Botschafter, Fürsten Imeretinski, welcher das Ableben des Kaisers Alexander JJ. und die Thronbesteigung des Kaisers Alexander III. notifizirte.

Aus London, 12. April, meldet W. T. B.; Nach einer Meldung aus Chios fand gestern Abend 7 Uhr eine abermalige heftige Erderschütterung statt, die mit wachsender Stärke 3—4 Sekunden dauerte und aufs Neue große Zerstörungen anrichtete.

Rumänien. Bukarest, 12. April. (W. T. B) Für die CLeremonie der Königskrönung, welche mit besonderer Feierlichkeit am 22. Mai statisinden Ei, werden entsprechende Dorbereitungen getroffen. Der König inspizirte gestern die Truppen bei Cotroceni.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. April, (W. T. B.) Der Kaiserliche Hof hat sich heute nach Gatschina begeben, um dort seinen Aufenthalt zu nehmen. Den gestern zum Tode verurtheilten Verbrechern wurde heute Nachmittag um 4 Uhr nochmals das Urtheil in der gesetzlichen Form vorgelesen. Mit Ausnahme von Je⸗ liaboff baten Alle um Abschrift des Urtheils. Der Termin ur Einreichung der Kassationsklage endet morgen um 5 Uhr. werden jeder Zeit entgegengenommen werden.

Moskau, 11. April. Anordnung des General-Gouverneurs Fürsten Dolgorukoff wird vom 17. d. M. ab die strengste Kontrole über alle hier ankommenden, durch- und abreisenden Personen eingeführt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. April. Der König hat unterm gestrigen Tage die Regierung wieder übernommen.

Afrika. Cape Coast Castle, 21. März. (Allg. * Dag britische rn om , n. mit Ober Jestee und 4590 Mann des 2. Westindischen Regiments an ord, langte hier am 18. d. von Barbadoes an. Vier Abge⸗ sandte des Königs von Aschanti kamen am 17. d. hier an und ersuchten die tonangebenden Kaufleute um ihre Vermitte⸗ lung bei Sir Samuel Rowe, damit der Friede erhalten werde.

(W. T. 3. Laut publizirter

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Der Reichskanzler hat dem Reichetag folgende Denkschrift, betreffend das französische Gcsetz dom 29. Januar 188! über die Handelsmarine, zur Kenntnißnabme vorgelegt; Das am 29. Januar d. J. in Frankreich erlassene, aus varla⸗ mentarischer Initiative hervorgegangene Gesetz über die Handels marine hat, in deutscher Uebersetzung, 13 .' Wortlaut: el 1.

Die Befreiung vom Lootsenzwange wird allen Segelschiffen . erkannt, welche nicht über 8 Tonnen messen, und denjenigen Damr ?

schiffen, welche nicht über 165 Tonnen messen, wenn sie gewöhnlich

die Schiffahrt von Hafen zu Hafen betreiben und die Flußmündungen kenn werden jedoch auf Ansuchen der Handelskammern und nach einer in den gewöhnlichen Formen erhobenen Instruktion administra⸗ noe Regulative die Verbesserungen bestimmen, denen im Interesse der Schiffahrt die gegenwärtigen Regulative zu unterziehen sein

e, Artikel Für die Schiffe langer Fahrt soll die durch Art. 25 des Han— delsgesetzbuchs in Betreff einer in Frankreich eingenommenen neuen Ladung vorgeschriebene Besichtigung nur dann obligatorisch sein, wenn seit der letzten Besichtigung mehr als sechs Monate verflossen sind, pvorausgesetzt jedoch, daß sie nicht Havereien erlitten haben. Artikel 3. J J Die Akten oder Protokolle, welche den Eigenthumswechsel der Schiffe, sei es einen gänzlichen oder einen theilweisen, konstatiren, unterliegen bei der Registrirung nur der festen Abgabe von 3 Fr. Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 28. Februar 1872 ist, soweit er der gegenwärtigen Bestimmung zuwiderläuft, aufgehoben. chung d . ö der Zolltarif den Erb r Ausgleichung der Lasten, welche der Zolltarif den Erbauern von 5 auflegt, werden ihnen die folgenden Vergütungen zu⸗ en: . estui d; die eisernen und stählernen Schiffe 60 Fr. pro Tonne Bruttogehalt; . für die hölzernen Schiffe von 200 oder mehr Tonnen 20 Fr.; für die hölzernen Schiffe von weniger als 200 Tonnen 10 Fr.; für die gemischten Schiffe 40 Fr.; ö für die an Bord der Dampfschiffe angebrachten motorischen Maschinen und für die Hülfsapparate, wie Dampfpumpen, Hülfsmotoren, Wellbäume, Ventilatoren, die mechanisch be⸗ wegt werden, sowie für die Kessel, welche dieselben speisen, und ihr Röhrenwerk 12 Fr. für 100 kg, . Als gemischte Schiffe sind die Schiffe mit Holzbekleidung zu be⸗ trachten, deren . Querbalkenwerk (barotage) gänzlich aus is er Stahl bestehen. EGifen od hl bes . ö ede Umformung eines iffes, deren Ergebniß die Vermehrung 6 8 ist, giebt Anrecht auf eine Prämie, welche ge⸗ mäß des obigen Tarifs auf Grund des Zuwachses an Tonnengehalt net wird. ö Prämie 3665 3 die . . 6 ange⸗ en motorischen Maschinen und Hülfsapparate bewilligt. . ur Zeit . Wechsels der Kessel wird dem Eigner des Schiffes eine Kompensation von 8 Fr. für 100 kg neuer Kessel, ohne die Röhren gewogen und von französischem Bau, gewährt. kel . h stellten Vergüt d ie durch die Artikel 4 un festgestellten Vergütungen werden nach . der Urkunde über die französische Nationalität durch den Zolleinnehmer des dem der Erbauung nächstgelegenen Ortes aus—

zahlt. ö ö des Gesetzes 19. Mai Das in Ausführung von Artike es Gesetzes vom 19. Mai 1866 und von . des Gesetzes vom 17. März 1879 eingeführt. Regime der freien Zulassung wird aufgehoben. . , rs blick . 7 tens des artigen 6 Was die im Augenblick des Inkrafttretens des gegenwärtigen Ge⸗ setzes auf der Werft befindlichen Schiffe betrifft, so erhalten die Er⸗ bauer die durch Artikel 4 festgesetzten Vergütungen nur unter. Abzug des Betrages der Zollabgaben, welche der konventionelle Tarif rück⸗ sichtlich der fremden Materialien bestimmt, deren zollfreie Zulassung für den Bau jener Schiffe sie erlangt haben möchten.

Artikel 9. ; . .

Als Ausgleichung der der Handelsmarine für die Rekrutirung und den Dienst in der Staatsmarine aufgelegten Lasten wird den französischen Segel- und Dampfschiffen für einen Zeitraum von zehn Jahren, von Verkündung des gegenwärtigen Gesetzes ab, eine Schiff⸗ sahrtsprämie bewilligt. ,. .

1. Prämie findet ausschließlich auf die lange Fahrt An⸗ wen g beträgt für jede Tonne des Netto⸗Tonnengehalts und jede durchsaufenen 106090 Meilen für die in Frankreich erbauten, das Werft verlaffenden Schiffe 1 Fr. 50 Cts. und verringert sich jährlich um:

6,75 Eis. für die hölzernen Schiffe,

O75 Cts. für die gemischten Schiffe,

O5 Cts. für die eisernen Schiffe. . 4

Für die im Auslande erbauten Schiffe wird die Prämie auf die Hälfte der vorstehend festgestellten Sätze herabgemindert. . Die vor Verkündung des gegenwärtigen Gesetzes in französisches Eigenthum e,, . . e dnnn Betreff der Prämie den in F eich erbauten Schiffen gleichgestellt. .

ö. , welche nach vorher vom Marine⸗Departement autgeheißenen Plänen erbaut werden, erhöht sich die Prämie um 15 Prozent. ; ü : ; 6 Zahl der durchlaufenen Meilen wird nach dem Abstande zwischen dem Punkte der n, . ge demjenigen der Ankunft, auf

irekten Seelinie gemessen, berechnet. . 965 Ire all rn . die Handelsschiffe durch den Staat re⸗ quirirt werden. . ; . ,, von den Prämien sind die der großen und kleinen Fischerei gewidmeten Schiffe, die den subventionirten Linien zu— gehörigen und die zu Bernini en m Ren dienenden Schiffe. Artike ;

J iffskapitã ine de Artikel 9 des gegen⸗

Jeder Schiffskapitän, welcher eine der durch A 4 gen varie Geer festgestellten Prämien erhält, ist. veryfsichtet die ihm durch die Postverwaltung anvertrauten oder dieser Verwaltung zujustellenden Korrespondenzstücke gemäß der Vorschriften des * schluffes der Konfuln vom 19. Germinal des Jahres X unentgeltlich zu befördern. . .

. . Postbeamter zur Begleitung der Depeschen abgeordnet ist, so ist er gleicherweise nnch gr ch n befördern. rtikel 11J. ĩ inistratives iv ich eine Ueber⸗

Ein administratives Regulativ, welches namentlich eine ; sicht der Entfernungen von Hafen zu Hafen enthält, wird den Modus der Anwendung des gegenwärtigen Gesetzes feststellen ͤ

Dieses Gesetz ist das Ergebniß längjähriger Erörterungen a halb und außerhalb des französischen Parlaments über die wirksamsten Mittel, um der franjzösischen Handesmarine und ihrer Mitbewerbung mit den Flaggen anderer Nationen zu ueuem Aufschwung zu ver⸗

Ifen. 26. . ü

verschiedenen Kommissionen, welche nach einander mi

der eee, nee befaßt gewesen sind, ist auf Grund umfassender

Prüfung . mit der e, et zusammenhängenden Verhältnisse

eine ganze Reihe von Erleichterungen für die französische Handels⸗ marine als nothwendig erachtet worden.

Außer den in das Gesetz schließlich, günstigungen waren u. A. folgende Punkte w . 1 2 141

. Gewerbesteuer für den Rhedereibetrieb sollte der Rerision unterzogen und für gewisse Fälle na . t ö 291

3 bestehenden ie n Bestimmungen sollten abgeänder werden, insofern sie den Rhedern die Verpfl 17 zur ,, und Deimschaffung der im Auslande krank und hülfsbedürftig Ce. bleibenden er . . auferlegen, indem dem Staate

iese llen sollte. n,. 8 s 3 t reformirt werden zu 2 Sicherheit und an g eb ger, . ehung des in Schiff shypotheken enden Kapitals. den nn e, sollte 6. Unternehmungen auf dem Gebiete des Schiffebauz und des Rhedereibetriebe zugäng. n ff ker ee g, j dem er Staat eventuell bis zur Höhe von 2 Millionen Franken die

* e d wre n en. als Mittel, um für den französischen

Handel die direkte Einfuhr äberseesscher Erzeugnisse nutzbringend und

aufgenommenen Ver⸗ in Antrag gebracht

anziehend zu machen und um auf diese Weise für Schiffahrtsunter⸗ . in großer Fahrt Anregung zu geben, der Zuschlag auf den indirekten Import (3urtaxe d'entrepot) einen Hauptpunkt der Er⸗ wägungen. Von allen Seiten war man darüber einig, daß der Unter⸗ scheidungszoll nicht beseitigt, sondern über seine gegenwärtigen Grenzen noch wesentlich ausgedehnt werden müsse. K Alle diese Punkte wurden in dem varliegenden Gesetze nicht be⸗ rücksichtigt, theils weil sie in anderem Zusammenhange ihrer Rege lung bereis entgegengingen, wie beispielsweise der Unterscheidungszoll in dem der parlamentarischen Berathung unterliegenden Zolltarif⸗ gesetze, theils weil sie besonderer Erledigung besser vorzubehalten waren. Nach den übereinstimmenden Aeußerungen von den verschiede⸗ nen Seiten beider Hãuser 36. . beabsichtigte man jedoch keineswegs diese Fragen fallen zu lassen. . J . 3. ö, gipfelt in den Artikeln 4 und 9über die Schiffs⸗ bauprämien und die Schiffahrtsprämien. . Die Schiffsbauprämie wird in Artikel 4 als zur Ausgleichung der Lasten bestimmt bezeichnet, welche der Zolltariff den Erbauern von Seeschiffen auflegt. if in ö. sechsziger Jahren der Flaggenunterscheidungs oll in Frankreich zur Aufhebung gelangte, wurde den französischen Rhedern in der Art Kompensation gewährt, daß sie zum Zwecke besserer Mit⸗ bewerbung mit den anderen Flaggen den Bedarf an Seeschiffen auf möglichst billigem Wege sollten , können. Deshalb wurde einerseits die Einfuhr von im Auslande erbauten Schiffen gegen Er— legung eines Zolls von 2 , Schiff otonne freigegeben Und andererseits sollte die zollfreie Einfuhr der für den Schiffsbau in Frankreich nothwendigen aterialien, beziehentlich eine Zurück— erstattung nach Maßgabe des auf diese Materialien entfallenden Ein⸗ fuhrzolls stattfinden. Diese Zurückerstattung wurde durch acguits à caution vermittelt und ergab, den Eigenthümlichkeiten dieses Systems gemäß, nicht den vollen Gegenwerth der in Betracht kommenden Zollbeträge. Es wurde deshalb für erforderlich erachtet, in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß der Zoll in der Höhe, wie er auf eingeführte Schiffsbaumaterialien für Herstellung einer Schiffstonne in Frankreich nach den verschiedenen Schiffsarten entfällt, im Durchschnitte berechnet und in dieser Höhe dem Schiffserbauer eine Vergütung zugesichert wurde. Es wurde davon ausgegangen, daß bei der Verschiedenheit der Verhaͤltnisse in Frankreich und derjenigen in, anderen Seestaaten, namentlich in England, dem französischen Schiff zerbauer, damit er konkurrenzfähig bleibe, in dieser Form eine Ausgleichungsprämie ge— währt werden müsse. Diesem Zweck entsprechen die Bestimmungen des Artikels 4 des Gesetzes. . . . Was die Höhe der bewilligten Vergütungen betrifft, so kom— men dieselben nach der im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen angestellten Berechnung einem Schutze von 12 Prozent gleich. Es wird dies unter Anderm an einem in Marseille vom Stapel gelassenen neuen Dampfer nachgewiesen. Der Dampfer hat einen Bruttogehalt von 1100 t; seine Maschine ein Gewicht von 150 t. Dies ergiebt eine Vergütung von 66 000 Fr. für das Schiff und von 18096 Fr. für die Maschine, zusammen S4 000 Fr. Die Herstellungskosten dieses Dampfers werden auf 750 00 Fr. angegeben. ö. Auch den im Laufe der parlamentarischen Berathungen von Seiten der Regierung abgegebenen Erklärungen ist zu entnehmen, daß die Maßregel etwas ÄÜnderes ist, als nur die, im Eingang des Artikel 4 hervorgehobene „Ausgleichung der Lasten, welche der Zolltarif den Er⸗ bauern von Seeschiffen auferlegt? So weist in der Sitzung vom 1J. März 1879 der Minister für Ackerbau und Handel den Einwand ausdrücklich zurück, daß der Fiskus für die Zahlungen, welche ihm der Artikel 4 auferlege, insofern Kompensation erhalten werde, als die Zölle auf das zum Schiffsbau eingehende fremde Material, welche nach der bisherigen Gesetzgebung zurückerstattet worden, nunmehr dem Staatssäckel zu Gute kommen würden. „Das ist eine Täuschung, ein Irrthum“, fährt er fort, denn es ist e if daß von dem Tage an, wo die Zurückerstattung des Zolls aufhören wird, keine Schiffs⸗ baumgterialien mehr in Frankreich zur Einfuhr gelangen werden. Die Schiffswerften werden sich naturgemäß bei den ihnen zunächst be⸗ legenen industriellen Werken versorgen. Diesen industriellen Werken unferer nationalen Industrie werden die Bestellungen zufallen und es freut mich dies für mein Vaterland. Der Stagt wird keine Ein⸗ nahmen haben. und wird vielmehr aus seinen Mitteln den Schiffs erbauern den Preisunterschied zwischen den Schiffsbaumaterialien in n , und denjenigen im Auslande vergüten. Es ist also in Wirklichkeit eine Prämie.“ 4 . . . ö . gegen diese Art staatlicher Fürsorge für eine pri vate Industrie ist im französischen Parlament von keiner Seite laut geworden. Vom Standpunkte aller im französischen Parlament ver⸗ tretenen verschiedenen 1 he ü wirthschaftliche Freiheit war man in der Auffassung einig, daß der Schiffsbau in Frankreich gegen die in anderen Ländern vorhandenen günstigeren Konkurrenzbedingungen geschützt werden müsse, und daß als Mittel hierzu . rtikel 4 des Gesetzes vorgeschlagenen Be⸗ immungen sich empfehlen. ; ; n tmn e ge r r französischen Staatsschatzes durch die Schiffs bauprämie würde nach angestellter sachverständiger Berechnung etwa folgende sein; Zur Erhaltung des französischen Schiffs bestandes auf der Höhe, wie er sich beispielsweise am 31. Dezember 1879 mit 676 8e t Segelschiffe und 255 859 t Dampfer, bezifferte, würden nach Maßgabe eines erfahrungs mäßigen Durchschnitts von 1si für die ersteren und von zo für die leßteren, 52 9M t Segelschiffe und 1360 t Dampfer jährlich zu erneuern sein. Etwa ein Dritttheil der Schiffsbauten wird regelmäßig im Auslande ausgeführt. Für die reflirenden zwei Dritttheile würde sich eine Belastung des französischen Staatsschatzes von 1601 400 Fr. ergeben. Hierzu kommen, die Bauten zur Vergrößerung des Schiffsbestandes, der eigentliche Zweck des Gesetzes. Auf langer Fahrt wurden ven der französischen Dan delsmarine zuletzt 831 Segelschiffe mit M 800 t und 81 Dampfer mit rund 120 500 t rerwendet. Das Gesetz wird nach seiner Tendenz weniger auf die Vermehrung der Segelschiff⸗ fahrt anregend wirken, als auf. ditlenige der Dampf⸗ schiffahrt. Die Segelschiffe bleiben deshalb bei Veranschlagung der zu erwartenden Vergrößerung der Handelsflotte außer Berechnung, während der Zuwachs an Dampsern für die nächsten Jahre auf jähr⸗ lich 56 00 Bruttotonnen veranschlagt wird. n zwei. Drittthęile hiervon in Frankreich erbaut werden, ergiebt dies eine jährliche Schiffe bauprämie von 2831 199, also zuzüglich der obigen L601 490 Fr. für Erneuerung des Schiffsbestandes, zusammen 1435 099 Fr. für die nächsten Jahre. Alsdann wird die Handelsflotte sich in langsamerem Tempo und nur schrittweise mit der durch das Gesetz begünstigten allgemeinen Zunahme des französischen Seehandels vergrößern, und es wird sich hieraus eine namhafte Ermäßigung der Staatgzunterstützung ergeben. Dieser Ermäßigung würden die Mehrausgaben gegenüber⸗ siehen, welche die Bauten behufs Erhaltung und Erneuerung des Schiffsbestandes erfordern werden, je mehr dieser Schiff sbestand sich mit den Jahren vergrößert. Unter diesen Umständen würde nach zerlauf einiger Jahre das Bedurfniß einer staatlichen ie r g für Schiffsbauten in Höhe von etwa jährlich 20090009 Fr. si stellen. . ͤ ö am. Artikel 9 des Gesetzes trifft Bestimmungen über die Ge⸗ währung von Schiffahrtepräͤmien. Danach erhalten die Schiffe für je joo) Meilen, welche sie zurücklegen, eine r von 1 Fr. 66 Etz. pro Tonne ihres Netto⸗Tonnengebalte. s Prämie ver- ringert sich mit dem zunehmenden Alter der Schiffe jährlich um einen kleinen Prozentsatz, welcher die Pramien bei gel fen im zwanzigsten Jahre ihres Alters ganz verschwinden läßt, bei eisernen Schiffen ãter. ; , . fschiffe, welche nach vorher vom. Marine Departement uta erte; . erbaut sind, erhöbt sich die i um 15 9660. Durch die Bestimmung, daß die von ausländsschen Werften nach ranfreich eingeführten Schiffe nur Anrecht auf die Hälfte derjenigen 2 haben, welche den in Frankreich erbauten Schiffen zustehen, wird dem französischen Schiffsbau eine weitere Anregung gewährt. Die gin, sindet nur auf die lange Fahrt Anwendung und

auch Fier nur insoweit, als die Schiffe nicht der in anderer Weise

rmeinungen über wirthschaftlichen Schutz und

bereits privilegirten Seefischerei gewidmet sind, oder zu den subven⸗ tionirten Postdampfer⸗Linien gehören. . Ausgeschlossen bleibt von der Prämie nach der Fassung des Ge⸗ setzes die Küstenfrachtfahrt. Insoweit hierunter die kleine Küstenfahrt fällt, d. h. das Versegeln aus einem französischen Hafen nach dem andern, so ist diese, mit Ausschluß der Mitbewerbung fremder Flaggen, allein der französischen Flagge vorbehalten und wird als hinreichend geschützt angesehen. Dagegen bleibt vorläufig ohne Schutz die so⸗ genannte große Küstenfrachtfahrt, welche nach der französischen Gesetzes⸗ terminologie den Schiffahrtsverkehr in den europäischen Meeren umfaßt, und daher der Natur der Sache nach der Mitbewerbung anderer Nationen ebenso ausgesetzt ist, wie die lange Fahrt. Indessen ist nach dieser Seite hin Prüfung bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, wo die Wirkungen der für die lange Fahrt eingeführten Prämien sich werden übersehen lassen. 3 . ͤ Die nach Arkikel 9 durch Zahlung von Schiffahrtsprämien ein⸗ tretende Belastung des französischen Staatsschatzes wird von sach⸗— verständiger Seite für den im Gesetz vorgesehenen Zeitraum von 10 Jahren auf zusammen 74 500 M0 Fr. berechnet. .

Diese Summe würde sich auf die einzelnen Jahre in folgender Weise vertheilen:

im 1. Jahre

* S =

Franken

585

383 3333333

2

OO C0 -— - 12 2 re O OQO CS

C0 O0 E X, * 35

C 8

*

& O 0 O O - 80 R

8 —=—

1

*

Schiffes wird sich, wie man annehmen darf, auf noch nicht 1 800 900 Franken stellen. Hiernach beträgt die staatliche Prämie im ersten Falle 9 bin,. im zweiten Falle mehr als 19 öse des Schiffs⸗ werthes. Wenn also die Einnahmen aus der Fracht auch nur die Auslagen der . , o verzinst sich das im Schiffe angelegte Kapital doch mit 9 bis 6. . ö

53 der Porstellung englischer Schiff sinteressenten heißt es über die Schiff ahrtspraͤmie: „Ein französisches Dampfschiff von 2600 Tonnen, beispielsweise in regelmäßiger Fahrt nach dem La Plata IJlusse würde an Prämie zu erhalten haben rund 2000 für die Reise; und da ein solches Schiff 4 Reisen im Jahre machen kann, und in zwei Jahren 9 Reisen, so würden Prämien von 8000 bis 200) *. auf das Jahr entfallen, gleich 13 bis 15 (6. des Schiff swerthes, welcher auf 60 09) E. zu veranschlagen ist. . Die Prämie ist nicht auf den französischen Schiffahrtsverkehr mit Hhan f reich be⸗ schränkt, sondern kommt allen französischen Schiffen zu ö. mögen sie auch lediglich zwischen Häfen des Auslands segeln. Bei gleichen Bedingungen ist der englische Rheder jeder Konkurrenz gewachsen. Äber er kann nicht hoffen, wenn auf der anderen Seite 13 bis 15 Prozent des Betriebskapitals vergütet werden, erfolgreich zu konkurriren. Sein französischer Mitbewerber kann Fracht annehmen, welche ihm lediglich die Reisespesen deckt, und doch, Dank der staatlichen Drämien, noch einen schönen Gewinn von seinem Kapitale haben. Das Geschäft würde für den Engländer ruinirend sein, für den Franzosen noch immer einen schönen Nutzen abwerfen. Es ist keine Uebertreibung, wenn man behauptet, daß bevor ein Jahr nach Annahme des Gesetzes vergeht, die französische Handelsflotte eine bedeutende Vermehrung erhalten und daß sie mit England das Transpartgeschäft auf, dem Ätlantischen Oiean sich theilen wird, ebenso wie den Handel mit SZuͤdamerika, Sstindien, Australien und anderen britischen Kolonien. Was für Folgen dies haben wird, wollen wir nicht ausmalen. Die Prämien sollen eine Entschädigung für gewisse Lasten und Dblie g. heiten bilden, welche den betreffenden Kreisen auferlegt werden. Sie werden indessen von diesen Kreisen richtig angesehen als ine staat⸗ liche Unterstützung, welche die französischen Rheder in die Lage setzen wird, schnell erne große Handelsmarine zu schaffen und zu entwickeln, damit das Schiffstransportgeschäft in weiterem Umfange als bisher durch französische Schiffe besorgt werden kann und um für, Frank= reich eine mächtige Marine zu schaffen, die mit Erfolg im Kriege sich verwerthen läßt.“

(Schluß in der Ersten Beilage.)

Statistische Nachrichten.

Femäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheit e am . n in der 13. Jahreswoche von je 1000 Bem obne rn auf, den Jahresdurchschnitt berechnet als gesterben gemeldet; in Berlin 25,5, sn Breslau 33,5, in Königeberg 34,7, in Cöln 273. in Franhfurt a. M. 21,3, in Hannover 16, in Cassel 24,9, in Magdeburg in Stettin 24,4, in Altona 26,2, in Straßburg 36. f in, Meß 28 g, in München ß,9, in Nürnberg 30,9, in Augsburg 29,2, in Dres. den 28,8, in Leipzig 21,3, in Stuttgart 17,2, in Karlsruhe 330. in Braunschweig 233, in Hamburg 21,9, in Wien 32 in Budaypest It,, in Prag 38,8, in Triest 5l,5, in Krakau 38.9 in Basel l, in Brüssel 2157, in Paris z), in Amsterdam dh, in Kopen. hagen 2155, in Stockholm 1,6, in Christignig 16, in St. Neters. burg in Warschau 21,5, in Odessa 32, in Rom 375 in Turin t,, in Bukarest 2,4, in Madrid 3233, in London 9 Glasgow 224, in Liverpool 24,7, in Dublin 30 38, in Edinburgh 18. ö in Alerandria Cart 36,1. Ferner aus früheren We en: in New-⸗JYork 31,9, in Philadelphia 232, in St., Louis, 260 7 Chicago, in . 184, ud i nn 16,, in Kal⸗

k in Bombay 30.2, in Madras 43,5. ĩ ö. Wochenbeginn berrschten an fast allen deutschen Veeb. achtungestationen östliche und nordöstliche (in Conitz , , Luftströmungen, welche aber bald nach Südost und un 3 3 e 3 Woche nach West und Süͤdwest, in München und din, . * Nordwest und Nord umgingen. Am 31. März ging der Wind fast allgemein wieder nach Sst und Nordost und blieb auch bis an das (ande der Woche aus dieser Richtung wahend. Die Temperatur der Luft überstseg besonders in Süd. und Westdeutschland das Menqtg. müttel, während in mittel! und ostdeutschen Stationen Nachtfröste nicht selten waren. NMiederschläge fanden selten, in Karlsruhe 2am 25. Mär; eine Gewitterentladung statt. Der Druck der Luft

schwäankte oft jwischen Steigen und Fallen. Das Barometer nahm