1881 / 90 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

I

ae, , en.

ö r ,

. 2

n

n, , .

Sydney gemachten Erfahrungen bestens verwerthet. Man findet vielfach, daß unsere Fabrikanten bemüht gewesen sind, in Bezug auf Farbe, Muster, Größeverhaltnisse, Formen und dergleichen dem hiesigen Geschmack zu entsprechen, und den Ansorderungen und Bedürfnissen der australischen Käufer Rechnung zu tragen. Musterhaft und uns überlegen ist nach

dieser Richtung die englische Abtheilung, deren Aussteller

freilich, abgesehen von der durchgängigen Uebereinstim⸗

mung des englischen und australischen Geschmacks, aus langjähriger Erfahrung das Terrain kannten. Neue Moden ö man hier wohl aus England, nicht aber aus Deutsch⸗ and.

Alle diejenigen Artikel, mit welchen Deutschland schon in den hiesigen Kolonien eingeführt ist, sind in unserer Aus— stellung gut vertreten. Cement und Eisendraht, welche die direkten Segelschiffe von Hamburg nach Australien zu füllen beginnen, sind in vorzüglichster Qualität vorhanden. Bier und Cigarren, welche trotz der in allen australischen Kolonien herrschenden hohen Eingangeszölle in ziemlich bedeutenden Mengen direkt und indirekt via London aus Deutschland im— portirt werden, haben eine sehr reichhaltige Ausstellung gefun— den. Deutsche Rhein- und Moselweine, welche sich in einer hübsch arrangirten Gesammtausstellung präsentiren, werden von Kennern sehr gelobt, haben aber bei dem herrschenden Geschmack für Sherry und französischen Rothwein keine Aus— sicht auf bedeutenden Umsatz.

Von Klavieren haben wir eine fast überreiche Auswahl nach Melbourne entsandt. Dieselben sind meistens vortrefflich konstruirt und da die heimische Industrie seit langen Jahren für den überseeischen Export zu arbeiten gewöhnt ist, auch den klimatischen Verhältnissen entsprechend eingerichtet.

Deutsche Nähmaschinen gewinnen an Beliebtheit.

In Droguen und Chemikalien, Farben, Dynamit, ist der bewährte Ruf unserer Fabrikate durch die hier zur Schau ge— siellten Proben in glänzender Weise aufrecht erhalten.

Unsere Ausstellung von Glaswaaren, Steingut und Por⸗ zellan bietet sehr anerkennenswerthe Leistungen, welche freilich durch diejenigen Englands, Oesterreichs und zum Theil auch Frankreichs noch überboten werden.

Sonstige Gegenstände der Wohnungsausstattung und des Hausraths sind in unserer Abtheilung reichlich vor— handen und legen in ihrer Vereinigung von sorg⸗ fältiger Arbeit und künstlerischer Form Zeugniß von dem Aufschwunge ab, den die deutsche Industrie während der letzten Jahre in dieser Branche genommen hat. Vielen Beifall finden unsere Spiegelrahmen und Goldleisten für Bil— der und zu Dekorationszwecken.

In Luxuspapicrwaaren, Glanz- und Goldtapeten hat Deutschland überraschend Schönes geliefert und rivalisirt er— folgreich mit Frankreich. Dagegen wird in der eigentlichen Papierbranche bei Post⸗, Schreib⸗, Zeichen, Umschlagpapieren das englische Fabrikat vorgezogen.

Die ausgestellten Wagen entsprechen weder in Eleganz noch in Solidät den Anforderungen, welche ein australisches Publilum stellt. Die in den Wagenfabriken der Kolonie Victoria gearbeiteten Equipagen sind den deutschen in jeder Beziehung überlegen. Auch für Geschirr- und Sattlerwaaren, in welchen wir besser als in Sydney ausgestellt haben, bieten die hiesigen Kolonien uns kein geeignetes Feld, da theils die Erzeugnisse der eigenen kolonialen Industrie, theils für Luxus⸗ artikel das englische Fabrikat den Markt beherrschen.

In der Vorführung von Eisenbahnmaterial, telegra— phischen Apparaten und Apparaten und Prozessen des Bau— und Ingenieurwesens hat Deutschland auf der Melbourner Ausstellung großartiges geleistet und darf den Vergleich mit keinem andern Lande scheuen.

Besonders erfreulich ist ferner, daß wir auf zwei Gehieten, welche in Sydney vernachlässigt waren, in Melbourne heson⸗ ders gut repräsentirt sind. Diese Gebiete sind die der Tuch⸗ branche und des Maschinenwesens. Unsere Tuchausstellung in Sydney war in Folge mangelnder Information über die gebräuchlichen Farben, Größen und Muster verunglückt. Dies ist jetzt in glänzender Weise wieder gut gemacht, besonders durch die Gesammt-Ausstellung von Tuchen seitens sächsischer, rheinischer und mär— kischer Fabrikanten. Auch sonstige Fabrikate aus Streichwolle und Kammwolle, sowie Baumwollenwaaren und Gespinnste aus Flachs und Hanf sind in musterhafter Qualität und mehr als reichhaltiger Auswahl vertreten. Aufsehen macht die Bielefelder Gesammtausstellung von Leinen und Wäscheartikeln, in welchen auch einzelne Berliner Firmen Vorzügliches gelei⸗ stet haben. Mit Bezug auf sonstiges Bektleidungsmatertal ist deutsches Schuhwerk namentlich in den feineren Sorten, wie Gotha, Ersurt und Frankfurt sie hier vorgeführt, seit gerau⸗ mer Zeit ein bedeutender Einfuhrartikel.

Unsere Maschinen-Abtheilung ist die vielseitigste und inter⸗ essanseste in der ganzen Ausstellung und wird trotz ihrer un— günstigen Lage in einem Seitenflügel von dem Publikum eifrig besucht und studirt. In erster Linie sind die von der sächsischen Maschinenfabrik zu Chemnitz, vormals Hart⸗ mann, ausgestellten Spinnerei und Wehereimaschinen zu nennen, deren technisch vollendete Konstruftionen und exakte Leistungen allgemein bewundert werden. Einer weiteren Ein— führung derselben in Australien steht jedoch der Umstand ent⸗ gegen, daß es schwierig ist, hier Arbeiter zu finden, welche die erforderlichen Handgriffe verstehen, oder geschickt und willig sind, solche zu erlernen. Man ist hier noch nicht auf die Hand⸗ habung komplizirterer Maschinen eingeübt, sondern strebt vor⸗ züglich nach Einfachheit in der Konstruktion. Zahlreiche andere Gegenstände, wie Eismaschinen, Destillir- und Rektifizirappa⸗ rate, Walzenstühle, Fournir⸗ und Sägemaschinen, landwirth⸗ schastliche Maschinen aller Art und andere, liesern den Beweis von der steigenden Leistun g6fahigkeit der deutschen In⸗ dustrie auf diesem Gebiete.

Unsere Auestellung mathematischer und naturwissenschaft⸗ licher Instrumente, geographischer und kosmographischer Ap⸗ parate ist des Rufes würdig, welchen die deutsche Wissenschast auch in Australien genießt. Bei dem großen Werthe, den man hier auf eine bessere Einrichtung der noch immer sehr mangelhasten Schulen legt, sind die von uns ausgestellten Modelle für mathematischen, physikalischen und technischen

Unterricht, die Bilder und Wandtafeln für Schuliwecke, die

Fröbelschen Spiele und Beschästigungsmittel für Kinder sehr

willkommen gewesen und hahen theilweise Aussicht in den staatlichen Schulen adoptirt oder nachgeahmt zu werden

Die hierher gesandten deutschen Gemälde sind fast auc⸗ nahmslos für den Verkauf in Australien kestimmt und können auf großen Kunstwerth keinen Anspruch machen. Dieselben

gefallen im Uebrigen dem hiesigen Publikum und zeichnen sich

beim Vergleich mit den Bildern der übrigen hier vertretenen

Nationen wenigstens dadurch aus, daß geradezu schlechte oder

stümperhaste Arbeiten nicht darunter sind.

Die Erzeugnisse der deutschen Edelschmiederei, repräsentirt durch die aus 28 Theilnehmern bestehende Pforzheimer Ge— sammtausstellung, sind in jeder Beziehung hervorragend und lassen alles, was andere Länder hier ähnliches ausgestellt haben, weit hinter sich zurück. Die unter dem Kaiserzelte ver— einigten Juwelierarbeiten, Tafelaussätze, Gold⸗ und Silber— waaren jeder Art bieten vielleicht den glänzendsten Anblick in der ganzen Ausstellung.

Unter den deutschen Gußwaaren und Repoussée-Arbeiten fällt zunächst die Iserlohner Gesammtausstellung von Eisen⸗, Messing-, Nickel-, Neusilber- und Britanniawaaren verschiede⸗ ner Art inn Auge. Gleichfalls von hoher technischer Voll— endung sind die 96 Stück Kunstgüsse der gräflich Stolberg— Wernigerodischen Faktorei in den verschiedensten Stylen von der Antike bis zur Renaissance. In Broncewaaren sind wir hier noch von der sranzösischen Industrie überflügelt, deren glatte und gefällige Arbeiten allerdings vor einem strengeren Kunst— urtheil kaum Stand halten, jedoch dem hiesigen Geschmacke außerordentlich zusagen.

Die große Auswahl von Taschen- und Wanduhren, Beleuchtungsgegenständen, Parfümerien, Lederarbeiten, Phantasieartikeln und Korbwaaren enthält manches, was hier noch unbekannt war und sich mit der Zeit vielleicht einführen läßt. In Taschenuhren wird im Ganzen der amerikanischen Maschinenarbeit der Vorzug gegeben, während die deutschen Wand- und Stehuhren großen Anklang finden.

Im Ganzen und Großen ist hiernach wie die Aus— schmückung so auch der Inhalt der deutschen Abtheilung ein überaus anäehender, und wohl geeignet, unsere Industrie in diesem Welttheile würdig einzusühren. Deutschland ist in großem Style aufgetreten, Regierung und Aus— steller haben keine Kosten und Mühen gescheut, um aus dem internationalen Wettkampf siegreich hervorzugehen. Der nächste und praktische Zweck der hiesigen Ausstellung unserer Industrie und unserem Handel ein erweitertes Absatzgebiet in den australischen Kolonien zu erschließen, ist freilich nicht so schnell erreicht. Das Terrain kann nicht im Sturme ge— nommen werden, und unsere hier zur Schau gestellten Leistun— gen, so vortrefflich und rühmlich sie sind, werden schnell ver— gessen werden, wenn nicht durch nachhaltige und fleißige Arbeit der kaufmännischen Vertreter unserer Aussteller im Verein mit dem heimischen Industrie⸗ und Handelsstande dafür ge— sorgt wird, daß deutsche Waaren bei dem australischen Publi— kum Eingang finden. Die nächsten kaufmännischen Erfolge der hiesigen Ausstellung können für die deutschen Theilnehmer keine befriedigenden sein. Bis jetzt ist verhältnißmäßig wenig verkaust und wenig he— stellt. Dies liegt einmal an den augenblicklichen ungünstigen Verhältnissen des Inportmarktes in Melbourne, sodann daran, daß wir weit über die Bedürfnisse der hiesigen Kolonien hinaus, unter Verkennung der wirklichen Kon— sumtionsverhältnisse des schwach bevölkerten Landes ausgestellt haben. Denselben Fehler haben auch andere Nationen be— gangen, keine in dem Maße wie wir. Wir müssen uns hüten, die Kaufkraft des australischen Kontinents zu überschätzen und glänzende Geschäfte zu erwarten, weil wir die Ausstellung glänzend beschickt haben. Der Australier hat nichts enthusiastisches in seinem Charakter, er kauft uns nichts aus Dankbarkeit ab, sondern nur, wenn er findet, daß Waare und Preis ihm passen. Die großartige Betheiligung Deutschlands an der hiesigen Ausstellung schmeichelt der kolonialen Eitelkeit, beliebter hat sie uns nicht gemacht, wie wir fast täglich in den hiesigen Zeitungen lesen können. Die Lage verlangt eine ruhige geschäftsmäßige Beurtheilung, welche vielen während der Ausstellungszeit abhanden zu kommen pflegt.

Am 12. d. Mts. starb in seiner Vaterstadt Königsberg der Archiv⸗Rath und Staatsarchivar a. D. Dr. Friedrich Adolf

Meckelburg, der seinen Namen zwar nicht in weiten Kreisen, aber

desto gewisser in der Heimath durch seine Verdienste um die histori schen. antiquarischen und literarischen Studien Altpreußens unvergeß— lich gemacht hat. Von Johannes Voigt in das Archivwesen und in

das Archiv des Deutschen Ritterordens eingeführt, arbeitete er mit

ihm den. . Namenkoder der Deutschen Ordens-Beamten“ (1843), zu dem Voigt die Einleitung schrieb, ein Werk, das ungemeinen Nitzen gebracht hat, dann einen vollständigen Inder zu Voigts Neun Bänden

Preußischer Geschichte, der ungedruckt blieb, weil der Verleger einen Auszug daraus dem neunten Bande beigeben wollte.

Erst im vierzigsten Lebensjahre erhielt Meckelburg eine An stellung in dem Archive, dessen Schätze ihn schon seit Beendigung der Studienjahre beschäftigt hatten, und das die reichen Früchte seines ordnenden Fleizes noch lange genießen wird. Dieser Fleiß, den eine sehr solide Gesundheit begünstigte, mußte sich aber gleichzeitig noch auf andere Gebiete erstrecken. Meckelburg hat auch die Königsberger Stadtbibliothek lange Jahre verwaltet und mit einem neuen Katalog beschenkt, den er nicht völlig zu Ende führen konnte. Er hat die

Alterthumsgesellschaft „Prussia“ mit A. Hagen, Bartisius und W.

Hensche im Jahre 1843 nicht blos gestiftet, sondern auch auf das Thätigste unterstüßt und ist bis zuletzt Sekretär dieses Vereins ge lieben, der in Manchem vorbildlich für später gegründete gewirkt at. Besonders viel betheiligte er sich bei der Qeirschrift desselben, den „Preußischen Provinzialblättern“ (35 Bde. 1846 —1865) mit archi valischen und literarischen Publikationen, auch mit Beiträgen eigner Forschung. An diese Zeitschrift lehnten sich die ersten Drucke einiger Historiog B. Gans), die Meckelburg dann in den „Königsberger en aus der Zeit des Herzogs Albrecht“ mit Anderem 1565 wiederholte; ferner die Drucklegung von Pisanski's „Preußischer Literärgeschichte“ (1853), die indejssen unvollendet blieb: ferner die Herausgabe r „Adelsmatrifel für die Provinz Preußen“

* L

(1857). Nach Voig Lede (1861) wurde Meckelburg Vorstand de

Archivs zu Königsberg und durch dessen wachsende Geschäftslast ge nöthigt, sich von mancher Arbeit loszu agen. Seit der Stiftung des Historischen Vereins für Preußen (1872) hat er in diesem als Vor ͤ ich amt undbeit Festig mit unschätzbarer r stetigen Fleiße ten Leben ines „amen densbeamtenꝰ und Arbeiten zu Pisanski's Der unermüdlich Mann hat (geboren am 13. Juni

ante Zeit zwischen der

gencalogische Ausstellun Königlichen Hoheit de

1 Preußen, Berlin 1882

u Berlin beabsichtigt, wahrend der Ausstellung von (Kegenständen aus el und Geschlechter kunde lche sowohl die wissenschaftlichen als künstlerischen Seiten der genannten Fächer umfassen soll.

Doheit d prinz Garl von Preußen it hbuld rat der Ausstellung übernommer

.

Dieselbe wird mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten in den Räumen des vom Senate der Königlichen Akademie der Künste und Wissenschaften zur Verfügung gestellten provisorischen Kunstausstellungs⸗ gebaudes auf der Museumsinsel zu Berlin stattfinden.

Die Ausstellung bezweckt: 1) Die Wappen-, Siegel- und Ge— schlechterkunde vornehmlich Deutschlands in ihrer allmählichen Entwickelung, ihrer Blüthe, in ihrem Verfall und endlich der Wieder— geburt in unseren Tagen zur Darstellung zu bringen. Es soll hier— durch eine Vorführung der Heraldik, Sphragistik und Genealogie als unentbehrlich gewordener Fachwissenschaften und als zuverlässiger Hülfswissenschaften der Geschichte angestrebt und zu gleicher Zeit gejeigt werden, eine wie bedeutsame Rolle der Heraldik auf fast allen Gebieten des öffentlichen und vielen Gebieten des privaten Lebens zufällt; 2) ein möglichst vollständiges und getreues Bild zu geben von der vielseitigen Anwendung der Heraldik, Sphragistik und Genealogie in Kunst und Kunstgewerbe, und zu zeigen, wie diese es verstanden haben, der Darstellung reiner Heraldik und heraldischer Embleme jeden bildsamen Stoff dienstbar zu machen.

Eine Sonderausstellung der Heraldik, Sphragistik und Genealogie des erlauchten Geschlechtes der Hohenzollern, unseres Allerhöchsten Kaiserhauses, wird einen hervorragenden Theil der Ausstellung bilden.

Verdienstvolle Leistungen sowie eine besondere Förderung des Unternehmens beabsichtigt die Kommission durch Ertheilung von Diplomen anzuerkennen.

Ehrenvorsitzender der Ausstellungskommission ist Dr. Rudolf Graf Stillfried von Alcantara und Rattonitz, Wirklicher Geheimer Rath, Ober⸗Ceremonienmeister und Ober-Burghauptmann des Schlosses Hohenzollern, Vorsitzender des Königlichen Herolds-Amts und Mit— glied der Akademie der Wissenschaften und Künste; Vorsitzender: Graf Julius von Oeynhausen, Kammerherr und Ceremonienmeister, Mit— glied des Königlichen Herolds-Amts; Schatzmeister: Friedrich Warnecke, Rechnungs⸗Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Eintheilung der Ausstellung. J. Abteilung. Heral⸗ dik, Sphragistik und Genealogie in wissenschaftlicher und ge schůsch tlie nge, . [) Heraldische Heime und Schilde. 2) Malereien und Kunstblätter. ) Deraldische Nanustripte. . Derglbische Prachtwerke. ) Stamm— bücher. 6) Wappen⸗ und Adelsbriefe. 7) Varia und Curiosa. 8) Alte und neue heraldische Literatur, vereinigt zu einer heraldischen Bibliothek mit Katalog. Gruppe B. Sphragistik. 1) Siegel stempel und Petschafte. 2) Durch Alter, Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnete Originalsiegel. 3) Siegelabgüsse in Gips, Metall ꝛe. 4) Siegel moderner Meister. 5) Pergament- und Papierurkunden mit interessanten Siegeln. 6) Sphragistische Manuskripte und Druck— werke. Gruppe C Genealogie. 1) Aufschwörbriefe. 2) Ahnen— tafeln. 3) Stammbäume und Geschlechterrollen. 4) Familien- geschichten in Handschrift und Druck. 5) Genealogische Manuskripte und Druckwerke.

. Ubthetlunß Inmwmendee , . gistik und Genealogie auf Kunst und Kunstgewerbe. Gruppe A. Arbeiten in Metall. I) Waffen und Jagdzeug jeder Art und Zeit mit heraldischem Schmuck; mittelalterliche Waffen auch ohne Heraldik als wesentlichem Schmuck. 2) Erzeugnisse der Goldschmiedekunst und Email z. B. Orden, Schmucksachen, Dosen e. 3) Münzen und Medaillen, vorzüglich ganze Serien, darstellend die Wandlungen ein und desselben Wappens. 4) Heraldische Darstellun— gen in verschiedenen Metallen. Gegossen geschmiedet getrieben. I) Heraldisch geschmückte Kunst- oder kunstgewerbliche Gegenstände in verschiedenen Metallen. Gruppe B. Stein. 1) Steingravi⸗ rungen und geschnittene Steine. 2) Mosaik. 3) Heraldische Skulpturen. Gruppe C. Holz. 1). Heraldische Schnitzwerke. 2) Malerei auf Holz. 3) Hausgeräthe mit Wappen oder heraldischen Emblemen. Gruppe B. Thon. I) Steingut, z. B. Ofenkacheln, Fliesen. 2) Majolika. 3) Fayence. 4 Porzellan. Gruppe E. Glas. ) Gefäße. 2) Glasmalerei. 3) Geschliffenes oder geätztes Glas. Gruppe F. Meerschaum, Perlmutter, Elfenbein, Bein, Horn und Schildpatt. Gruppe G. Leder. 1) Ge preßtes Leder (Einbände, Möbelüberzüge, Tapeten). 2) Geschnittenes Leder. 3) Ledermosaik. Gruppe H. Weberei und Stickerei. l, Kirchliche Objekte. 2) Tapeten, Teppiche, Kleiderstoffe, Leinen damast, Gardinen, Vorhänge, Möbelüberzüge, Anzüge, Gobelins. 3) Gold-, Seiden- und Wollsstickerei. 4) Fahnen. Gruppel. Papier. 1) Buchdruckerzeichen. 2) Bibliothekzeichen (Ex libris). 3 Wasserzeichen. 4) Papierpressungen (Luxuspapiere, Brief- und Siegelmarken). 5) Tapeten. Gruppe K. Bildnisse. 1) Malerei. 2) Holzschnitte, Kupferstiche ꝛc. 3) Zeichnungen. Gruppe L Photographie. I) Heraldisch⸗sphragistische Dar stell ingen aller Art. 2) Lichtdruck.

III Abtheilung. Genealogie, Heraldik und Sphra—

: sHauses Hohenzolleru. Historisch geordnet.

en Ausführungsbestimmungen entnehmen wir Folgendes:

die Dauer der Ausstellung ist für die Zeit vom 1. April

. Mai 1882 in Aussicht genommen. Die Anmeldungen von Ausstellungsgegenständen müssen bis zum 1. Dezember 1881 geschehen, und zwar an den Königlichen Rechnungs-Rath Hrn. F. Warnecke, Berlin W. Genthinerstraße 6. Spätere Anmeldungen werden nur dann berücksichtigt, wenn der Raum es gestattet und kann in diesem Falle auch die Aufnahme in den Katalog nicht zugesichert werden. Die Einsendung der Ausstellungsgegenstände hat während des Zeitraums vom 1. bis 109. März 1882 zu geschehen. In Bezug auf die kunst gewerblichen Gegenstände hegt die Ausstellungskommission die Er wartung, daß nur stilgerechte Arbeiten eingesandt werden und daß dieselben heraldische Darstellungen zeigen. Der Hin- und Rücktrane port sowie die Versicherung der Gegenstände während des Transports geschieht auf Kosten der Aussteller, welche dieselben fracht- und spesen— frei in das Ausstellungslolal zu befördern haben. Zu adressiren ist: an die „Heraldische Ausstellung zu Berlin, Provisorisches Kunstaus stellungsgebäude auf der Museumsinsel.“ Nach Eingang eines Gegen standes wird dem Aussteller eine Empfangsbescheinigung zugehen Ueber die an maßgebender Stelle erfolgreich angebahnte (Gewährung der Zollfreiheit und Transportermäßigung für die auszustellenden

Gegenstände wird möglichst bald nähere Mittheilung erfolgen.

Der amtliche stenographische Unterricht im Hause der Abgeordneten beginnt am Montag, den 25. April. Neben ver schiedenen Anfängerkursen, die vorzügli für Schüler der oberen Klassen höherer Lehranstalten bestimmt find, finden auch praktische Uebungen für diejenigen statt, welche sich zu Fachstenographen aus bilden wollen Die Kurse sind unentgeltlich. Anmeldungen werden von Mittwoch, den 29. d. M. ab, Vormittags von 11 bi 1 Uhr, im stenographischen Bureau des Hauses der Abgeordneten genommen.

ußer ‚Arria und Messalina“,. das Sardou'se mit Fr. Hermin laar⸗Delia in der Hr. Keppler spiel lerol

kunt 1

ge der ausgezeich/ Belle Allia jsroßem Promenaden⸗Goncert vor Illumination in den Zwischem rtagen

2 3 145 Reye 1011

191

Redacteur: Riedel. Berlin: Verlag der Grpedition (Kesseh.

Fünf Beilagen

(einschließlich Borsen ˖ Beilage)

7 Hb.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 16. April

1031.

Bekanntmachungen, betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze. Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des Reichs-Gesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9g. Juni 1873, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest, wird unter Aufhebung der nachbenannten Bestimmungen der Königlichen Regierung, Ab— theilung des Innern, und zwar:

I) der landespolizeilichen Verordnung vom 28. Mai 1879

(Amtsblatt Seite 148); 2) desgleichen, vom 15. November 1879 (Amtsblatt Seite 334/335); 3) desgleichen, vom 12. Dezember 1880 (Amtsblatt Seite 307); 4) der Bekanntmachung vom 24. März 1877 (Amtsblatt Seite 79); desgleichen, vom 2. Januar 1879 (Amtsblatt Seite 9); desgleichen, vom 24. Januar 1879 (Amtsblatt Seite 34); desgleichen, vom 9. Februar 1879 (Amtsblatt Seite 43); der Bekanntmachung vom 22. Februar 1879 (Amts— blatt Seite 56); desgleichen, vom 27. März 1879 (Amtsblatt Seite 90); desgleichen vom 1. April 1879 (Amtsblatt Seite 94/95); 11) desgleichen, vom 21. April 1879 (Amtsblatt Seite 118): 12) desgleichen, vom 4. Juni 1879 (Amtsblatt Seite 162), von dem unterzeichneten Königlichen Regierungs-Präsidenten für den Umfang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf Weiteres hierdurch Folgendes verordnet: Einfuhrverbote und Beschränkungen.

§8. 1. Die Ein- und Durchfuhr von lebendem Rindvieh, sowie von lebenden Schafen und Ziegen aus Rußland ist verboten.

JJ, vieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile in frischem Zustande und von Dünger aus Rußland (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse) ist verboten.

Die Ein- und Durchfuhr der nachbenannten, von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Erzeugnisse:

a. vollkommen trockene oder gesalzene Häute und Därme;

b. geschmolzener Talg in Gefäßen oder Blöcken;

vollkommen lufttrockene und von Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen;

Knochenmeh;

. Wolle und Haare, wenn sie in Säcken verpackt sind;

. Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt sind oder zu Pulver gerieben werden können und vollkommen geruchlos sind;

g. vollständig durchgepökeltes Fleisch ist gestattet;

Auch die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, wenn sie in Säcken verpackt sind, ist erlaubt.

Die Einfuhr ist jedoch nur vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prostken und auf den bei Eydtkuhnen, bei Kl.⸗Prostken und bei Laugßargen die Landesgrenze überschrei— tenden Zollstraßen und erst dann erlaubt, nachdem durch Prüfung die vorgeschriebenen Eigenschaften festgestellt sind.

Diese Prüfung erfolgt kostenfrei und zwar bei dem Ein— gange vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prost⸗ ken auf dem Bahnhofe durch die jeweiligen Vorstände der da— selbst befindlichen Zoll-Abfertigungsstellen, und bei dem Eingange auf den genannten Zollstraßen bei den Nebenzoll Aemtern J. zu Eydtkuhnen, Klein-Prostken und Laugßargen durch die dortigen Zoll-Einnehmer oder deren Vertreter.

§. 3. Diejenigen Rinder, Schafe und Ziegen, sowie die⸗ jenigen thierischen und sonstigen Stoffe, welche entgegen den vorstehenden Verboten über die Landesgrenze geführt und hierbei in Beschlag genommen werden, sind sofort unter polizeilicher Aussicht zu tödten, beziehungsweise zu vernichten, zum Gebrauch unschädlich zu machen und zu vergraben.

Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen.

§z. 4. Der Transport von Rindvieh auf Eisen bahnen unterliegt zunächst der Veschränkung, daß die Verladung innerhilb der nachbenannten Kreise nur auf folgenden Stationen und an bestimmten Tagen ersolgen darf:

im Kreise Darkehmen: auf Station Darkehmen; im Kreise Goldap:

Station Goldap;

im Kreise Gumbinnen:

Station Gumbinnen;

im Kreise Heydekrug: Station Heydekrug; im Kreise Insterburg: Stationen Insterburg, Norkitten und Grünheide; im Kreise Lötzen: Stationen Lötzen, Widmienen und Stürlack; im Kreise Lyck: tationen Lyck und Prostken⸗-Saltzwedell; im Kreise Oletzko: Stationen Marggrabowa und Kowahlen; im Kreise Ragnit: Station Szillen; im Kreise Stallupoönen den Stationen Stallupönen und Eydtkuhnen; im Kreise Tilsit: Station Tilsit

Die Verladetage sür jede Station werden für die ein zelnen Kreise durch die Kreisblätter bekannt gemacht werden. §. 5. Die Zulassung von Nindvieh zum Eisenbahntrans vort von den vorbezeichneten Stationen aus ist den nachsol

en Bedingungen unterworsen:

Der Versender bedarf eines Erlaubnißscheines desjenigen Landraths, in dessen Kreise das Vieh seinen Standort hat; in diesem Erlaubnißschein, welcher eine Gültig leitsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, inner⸗ halb welcher die Verladung bewirkt sein muß, ist die Verladungestation, Stückzahl, ein genaues Signalement

der zu versendenden Thiere anzugeben und zu bescheinigen, daß diese Thiere während der letzten vier Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haben; ferner ist eine Bescheinigung des zuständigen Thier— Arztes darüher erforderlich, daß die zu versendenden Thiere am Tage der Verladung und zwar bei dieser selbst untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind; c. endlich eine Bescheinigung des Stations-Vorstandes über den Verladungsort. Die Bescheinigung zu a, H und e erfolgt kostenfrei in einmaliger Ausferligung und bleibt im Besitze des Begleiters. Der Landrath und der Vorstand der Verladungs— Station führen über die Versendung Kontrol-Reaister. Die Ursprungs-Atteste, 5. 16 folgende, deren Ucber— reichung bei Nachsuchung der Erlaubnißscheine erforder— lich ist, verbleiben im Besitze des Landraths.

Die sür jeden Kreis als zuständig zu betrachtenden beamteten Thierärzte werden durch die Kreisblätter bekannt gemacht

werden.

Verladungen auf anderen als den vorbezeichneten Sta— tionen oder an anderen als den festgestellten Tagen bedürfen der Genehmigung des Regierungs-Präsidenten. Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt in diesem Falle der Verlaher.

§8. 6. Kälber unter 4 Monaten (bis zur hervortretenden Hornentwickelung) dürfen auf allen Bahnstationen ohne irgend welche Beschränkung verladen werden.

§8. 7. Der die Verladung überwachende Thierarzt ist er— mächtigt, die nach seinem pflichtmäßigen Ermessen der Ein— schmuggelung verdächtigen Rinder von der Verladung und Versendung auf der Eisenbahn auszuschließen.

§. 8. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb der im §. 4 bezeichneten Kreise zum Zwecke des Verkaufs auf— getrieben wird und in einem anderen Kreise als demjenigen des Marktortes seinen Standort hat, darf die Zu— lässigkeit der Verladung auf der Eisenbahn von dem Land— rathe des Standortes im Voraus bescheinigt werden. Die— selbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausge— stellten Ursprungsatteste zu vermerken; es darf demnächst der vorgeschriebene Erlauhnißschein von dem Landrathe des Marktortes ausgesertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besitzer das Ursprungsattest binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande oder Vieh revisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (5. 19), zur Berichti⸗ gung des Viehregisters zurückzureichen. Dieser hat demnächst das Attest der Ortspolizeibehörde zur Aufbewahrung zu über— senden.

Hornbrandzeichen.

§8. 9. Jedes Nind, welches auf der Eisenbahn versendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Mo naten, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei

dessen Fehlen auf dem linken zu versehen. Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ist dann dieser

Mangel in dem Erlaubnißschein zu bemerken.

Das Brandzeichen muß ben Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welchem das Rind hserstammt, sowie die Nummer an— geben, unter welcher dasse be in dem Erlaubnißschein bezeichnet und aufgeführt ist. Das Brandzeichen desjenigen, zur Ver ladung auf der Eisenbehn kommenden Viehes, welches in den Kreisen Goldap, Gumbinnen, Insterburg, Johannisburg, Lötzen, Lyck, Sensburg und Stallupönen seinen Standort hat, muß die beiden ersten Buchstaben dieser Kreise angeben.

Die Anbringung des Brandzeichens ist lediglich Sache dez Versenders des Viehes; dasselbe kann dem Rinde unmittelbar vor der Verladung aufgedrückt werden.

Rindviehkontrole.

§. 10. In den Grenzkreisen des Regierungsbezirks, also in den Kreisen Heydekrug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Stallu pönen, Golday, Oletzko, Lyck und Johannisburg sind für jeden Guts⸗ und Gemeindebezirk einschließlich der Städte Rindvieh⸗ register anzulegen. Die Formulare hierzu werden kostenfrei verabfolgt.

§. 11. Diese Register haben auf dem Lande die Orts und Gutsrorsteher in zwei Exemplaren aufzustellen und nach den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplar verwahren, liegt die Prüfung und Feststellung der Register ob. An Stelle der Guttz⸗ und Ge⸗ meindevorsteher können im Falle des Bedürfnisses ehrenamt⸗ lich sungirende Viehrevisoren mit 1denselben Befugnissen und Pflichten von den Landräthen bestellt werden. In den

erfolgt die Führung des Registers in nur cinem S durch die Bürgermeister.

? In die Register ist nach Anleitung des Formu lars der gesanmte Rindviehbestand eines jeden Vieh halten den Einwohners einzutragen, desgleichen jeder Ab⸗ und Zu— gang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerber«, insosern der Kauf oder die Erwer bung ncht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist dies gleichfalls zu vermerken.

Ebenso ist in die Register einzutragen, wenn für das be treffende T

Thier ein Ursprungéattest (efr. 8. 16 solgende) aus gestellt wird

§. 13. Jeder Rindvieh haltende Wirth ist verpflichtet, alle Veränderungen daran innerhalb 24 Stunden dem Orts oder Gutsvorsteher oder Viehrevisor zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem -Amtsvorsteher die Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welcher das in seinem Besitze befind— liche Register hiernach berichtigt

Kälber sind spätestens vier Wochen nach der Geburt an zumelden

§. 14. Die Führung der Register von Seiten der Orttz⸗ vorstaände resp. der Revisoren auf dem Lande unterliegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche in dieser Thä tigkeit durch die Gensd'armen des Vezirks nach Maßgabe der hiesen darüber ertheilten Anweisung unterstützt werden, sowie

überall der außerordentlichen Revision der Grenz- und Kreis⸗

thierarzte.

Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehregistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. Jede stattgefundene Revision ist im Register zu ver—

merken.

5. 15. In allen Guts- und Gemeindebezirken, einschließ— lich der Städte, in welchen Rindvieh⸗Register geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlächtern und Viehhändlern Viehbücher zu führen, in welches jedes von ihnen angekaufte, zum Schlachten bestimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzutragen ist. Binnen 24 Stunden nach be— wirkter Einstellung in einen Revisionsbezirk ist dem Ortsvor— steher oder Viehrevisor unter Ueberreichung der Ursprungs— atteste oder sonstigen Legitimationspapiere davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die erfolgte Schlach— tung oder der Wiederverkauf anzuzeigen. Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im 8. 14 bezeichneten Beamten. Ursprungsatteste.

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

8. 16. Innerhalb der im 5. 10 genannten Kreise, in welchen nach vorstehenden Bestimmungen Rindvieh-Register anzulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Horn— bildung) über die Grenze einer Stadt- oder Dorffeldmark treibt, ein Ursprungsattest besitzen, also auch dann, wenn Rindvieh von außerhalb jener Kreise in dieselbe eintreten. Diese kostenfreien Atteste, welche die Ortsvorsteher oder Vieh— Revisoren zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben, bestätigen die Amtsvorsteher ihrem ganzen

Inhalte nach ebenfalls mit Siegel und Unterschrift. Den Letzteren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor der Bestäti—

gung die Vorprüfung durch den Gensd'armen zu verlangen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt, deren Ver— wendung der Kontrole der vorgesetzten Behörde unterliegt.

. 58. 17. Für Rindvieh, welches auf Märkte aufgetrieben wird, sind im ganzen Umfange des Regierungsbezirks Ursprungs— atteste erforderlich und zwar auch dann, wenn dasselbe am Markt zugleich seinen Standort hat. Auch die Formulare zu diesen Ursprungsattesten werden kostenfrei geliefert.

8. 18. Die Ursprungsatteste sind unter Angabe des Transportes und Zwecks und mit einer Gültigkeitsdauer von böchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur

Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von

Kollektivattesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits-, Züchtungs⸗ oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf— oder Stadiseldmark geführt wird.

8§8. 19. Im Falle des Ankaufes eines Rindes und dessen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beabsichtigten, aber unterbliebenen Verkaufs auf Märkten muß das aus— gestellte Ursprungsattest innerhalb 24 Stunden nach dem An— kaufe oder der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorsteher oder Revisor zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt oder zurückgegeben werden. Dieser hat die Atteste dem Amts— vorsteher zur Aufbewahrung zu überreichen. Die Vernichtung darf nicht vor Ablauf eines Jahres ersolgen. Die Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht ab⸗ gelaufen ist.

20. Zur Nachtzeit, und zwar in den Monaten Ok— zis einschließlich März von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und in den übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr ist in den Kreisen, in welchen die Rindvieh⸗Kon— trole eingeführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die Feldmarkgrenze auf Landwegen verboten.

1 Alle vorstehend den Amtsvorsteher! tragenen dienstlichen Geschäfte liegen in den Stä städtischen Polizeibehörden ob.

lüber⸗ dten den

Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. Mai 1881 in Kraft. Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des 5. 323 des Strafzesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗-Gesetzblatt Seite 95). .

Gumbinnen, den 18. April 1881.

Der Königliche Regierungs-Präsident: von Schlieckmann.

Nachdem die Rinderpest in Gouvernement Lomsa erloschen ist, heben wir die mittelst unserer Verordnung vom 2. Ja⸗ nuar d. J. für die Kreise Ortelsburg und Neidenburg an⸗ geordneten verschärften Maßregeln auf.

Mit dem Tage der Verkündigung dieser Anordnung tritt bis auf Weiteres unsere Verordnung vom 3. Juli 1879, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, wieder für den vollen Umfang unseres Bezirks in Krast.

Königsberg, den 31. März 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

die landwirthschaftliche Hochschule zu Berlin.

imnmlung 1thält 2800 N heilen uf: Affe zie n wDentia 190, Marsupialia 10, Gdentata Ungulata 11 rezies. An Hausthieren

r