1881 / 91 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg., 13. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine

fest. Roggen loco nnverändert, auf Termine fest.

Weizen pr April Mai 208,00 Br., 207 90 G4d., pr. Juli- August

213.00 Br. 212090 Gd. Roggen pr. April-Mai 195 Br., 194 00 G64., pr. Juni-Juli 183 00 Br., 181.00 6d. dert. Rüböl ruhig, loco 54,00, pr. Mai 54, 009. Spiritus matt, pr. April 455 Br. pr. MaicJuni 45] Br., pr. Juni-Juli 48 Br., pr. Juli-August 4657 Br. Kaffee fest, aber ruhig, Umsatz 2500 Sack. Petroleum ruig, Standard white loeo 7.90 Br., 7,70 Gd. pr. April 7,65 Gd., pr. August-Dezember 8, l9 G4. Wetter: Schön.

Eest, 13. April. (W. T. B.)

Prodnuktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine ge- schäftslos, pr. Frühjahr 11,40 Gd, 11.45 Br., pr. Herbst 10.40 G4., 1045 Br. Hafer pr. Frühjahr 6, 62 Gd., 6,67 Br. Mais pr. Mai- Juni 5.91 G4, 5.93 Br. Kohlraps 124. Wetter: Schön.

Amsterdam, 13. April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht. Weizen auf Termine unverändert, pr. November 290. Roggen loco höher, auf Termine fest, pr. Mai 249, pr. Oktober 208. Raps pr. Frühjahr 327, pr. Herbst 340 Fl. Rüböl loco 304, pr. Mai 293, pr. Herbst 31.

Antwerpen, 13. April. (W. L. B.)

Petroleum markt, (Schlussbericht. ) Raffinirtes. Type weiss, loco 2065 bez. u. Br., pr. Mai 204 Br., pr. September-De- zember 213 Br. Ruhig.

London, 13. April. (W. T. B)

Getreidemar kt. (Schlussbericht) Eremde Zufuhren seit letatem Montag: Weizen 48. 030, Gerste 3290, Hafer 37,000 Erts.

Weizen sehr matt, Preise unverändert, Hafer d sh. billiger, Mehl sehr matt. Wetter sehön.

Hafer und Gerste unverän-

London, 13. April. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Weizenladungen.

Havannazucker No. 12 243. Fest.

Liverpool, 13. April. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Matt. Middl. amerikanische April- Mai- Lieferung 6, Mai- Juni Lieferung 6! / is d.

Liverpool, 13. April. (W. T. B.)

(Offiziesse Notirungen.) Upland good ordinary 5 / is, Upland low middl. 5, Upland middl. 9 Mobile middl. 6, Orleans good ordin. 5, Orleans low middl. His / is, Orleans middl. 6 / is. Orleans middl. fair 73, Pernam fair 63, Maceio fair 63, Maranham fair 63, Egyptian brown middl. 5, Egyptian hrown fair 6, Egyptian brown good fair 7, Egyptian white fair 63. Egyptian white good fair 7, Dhollerah middl. 34. Dhollerah good middl. 34, Dhollerah middl. fair 4, Dhollerah fair 4/./is6, Dhollerah good fair 41, Dhollerah good 53, Oomra fair 47/16. OQomra good fair 47, Gomra good 5s / is, Seinde fair 41/16, Bengal fair 45/16, Bengal good fair 17is, Madras Tinnevelly god fair His, Madras Western fair 4516, Madras Western good fair 4u / 16.

Glasgow, 13. April. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 47 8h. 7 d. bis 47 sh. 7 d.

Leith, 13. April. (W. T. B)

Getreide markt. Weizen I d. billiger, Gerste weichend, andere Artikel still, unverändert.

Paris, 13. April. (W. T. B.) ö.

Produktenmarki. Weizen behauptet, pr. April 29, 25. pr Mai 28,80, pr. Mai-August 23340, pr. Septemher-Dezember 27,30. Mehl ruhig, pr. April 63,10, pr. Mai 62,90, pr. Mai- August,

62.25. pr. September Dezember = Rüböl behanptet, pr. April

Umsatz S000 B., davon für

69, 25, pr. Nal 70,00, pr. Mai-August 71.50. pr. Sept ember-De- zember 73,25. Spiritus ruhig, pr. April z Go. r. 354 35 Mai- Angust 59. 25. pr. September - Dezember 58,06. ;

Paris, 13. April. IW. T. B)

Rohzucker S8o0 loco fest, 59,25 à 59.50. Weisser neker behanptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr. April 68, 75, pr. Mai J. 25. pr. Mai-August 69, 60, pr. Oktober - Januar 62, 50.

New-Kork, 13. April. (W. T. B.)

Waarenberic ht. Baumwolle in Newm-Tork 103, do. in New-0Orleans 103. Petroleum in New-Vork 8 G4d., do. in Phila- delphia 8 Gd., rohes Petroleum 6F, do. Pipe line Gertificatz DP. 86 C. Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1D. 23 0. Weizen pr. laufenden Monat 1D. 213 C., do. pr. Mai 1D 2090. pr. Juni 1 P. 185 G. Mais (od mixed) 58 G. Zucker (Fair refining MNuscovados) 78. Kaffee (Rio 12. Schmalz (Marke Wilcor) 113. do. Fairbanks 113, do. Rohe & Brothers 111i. Speck (short clear) 8 C. Getreidefracht 4.

KEisenbahn-Einnahmen. Marienburg Ulawkaer Eisenbahn. März 1881 128 842 0

( 10 331 19. Generalversammlungen.

28. April. Aotlen-dosollsohaft Norddeutsche Fabrik für Eisen-

bahn- Betriebs- Material in Liquid. Ord. Gen. Vers. zu Berlin. Pommersohe Hypotheken-Actien-Bank. Ord. Gen.“ Vers. zu Cöslin. Riajsk · Nlasma- Eisenbahn · Gesellsohaft. Ord. Gen.- Vers. zu St. Petersburg.

23. Mai.

8. Juni.

Woche n. Ausweis der Deutschen Zettelbanken vom 15. März 1881.

1 .

sich etwa meldende Crbberechligte aber alle biz dahmm

966

. le

Kasse. Me woche.

Wechsel.

Gegen Täglich Noten⸗ die fällige die Umlauf. Vor⸗ Verbind⸗ Vor⸗

woche. llichkeiten. woche.

Lombard⸗ forderun⸗

Vor . gen.

woche. woche.

Gegen Verbind⸗ Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.

über die Erbschaft getroffenen Verfügungen anzu— erkennen schuldig und weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden

Reichs ßanll-- Die 5 altpreußischen Banken

e 6 535 4 34 Die 3 sächsischen Banken

. . Die 4 norddeutschen Banken . 6 45ü⸗4 455 Frankfurter Bank. J 6 Ii8 383

ie Bayerische Notenbank 86 323 377 Die 3 süddeutschen Banken. 19316— 3271

642 318 8661 ö 3 10 . 37 8 664 246 109 20 655 16476

. O6 ö h 31 206 311 65 182 52 050 4 48587 3 198 . 66 ö. 595 144 35 839 301 0. 18 6 zi - 66 864 4

54 214 35 big 4 1603 12 515 140

i 121 6 475 299 46 179 530

8314 403 oz 333 11 1654 815 665604 559 15935 4 1133 20M * 1153

Summa.

T Tör - Tb bb ff - id ß 7 Sr Fs Bis sis T ib . Gs -in 4

91834 38 3 845 4 335 15 8534 365 2214 279

sein möchte. Dannenberg, den 28. März 1881. Königliches Amtsgericht, Abth. II. gez. Wilhelm. , BVrehm, 2 Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgericht. 7 * 0 .

650 * 6060 sios is]

In der Strafsache

1889 3957 gegen

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag und Sonn-

abend bleiben die Königlichen Theater geschlossen. Sonntag: Opernhaus. 96. Vorstellung. Lohen⸗

Wagner. (Fr. v. Voggenhuber. Frl. Brandt, Hr. . Hr. W. Müller, Hr. Betz.) Anfang halb zr.

Schauspielhaus. 100. Vorstellung. Das Leben

nach West's Bearbeitung. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Freitag: Geschlossen.

Sonnabend; 3. 63. M., Der Compagnon. Lustpiel in 4 Akten von A. L'Arronge.

Frl. Elisabeth Herold mit Hrn. Qber⸗Landes⸗ gerichts-Referendar Paul Geisler (Schweidnitzt«. Frl. Auguste v. Hottinger mit Hrn. Kammei⸗ herr und Landrath Andreas Graf v. Bernstorff Bel⸗Air = Stintenburg. . rin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Verehelicht Hr. ODberförster⸗Kandidat Conrad mit Frl. Helene Burchard (Kieselkehmen). Hr. Br. Ferdinand Becher mit Frl. Hermine hiemit bekannt gegeben. Scheidemann (Ilfeld). Hr. Gymnasial⸗Ober⸗ lehrer L. —Ors mit Frl. te Kloot Kreuznach). ein Traum. Schauspiel in O Akten ven Calderon, Geboren Gia e Tochter: Hen, Erwin, von Bressensdorf (Leipzig). Hrn. Pfarrer H. Weber (Dt. Krone). Hrn. C. v. Engel (Pankelow) Gestorben: Frau Ida v. Zabiensky, geb. Kund (Königsberg). Verw. Frau Geh. Justiz⸗ und Kammergerichts-⸗Rath Ulrike Mannkopff, geb. Boetticher (Gießen).

nen Anwalt zu bestellen.

10739

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Pte res me, m, nnter snchnnae,,,

Steckbriefserledigung. Der gegen den Musikus . 8e aus Düderode unter dem Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 9 Bildern, , ,, dee. j nach dem gleichnamigen Reman von G. Ebers. 6 , ,,, 3 den 4. April Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und 1851. Königliches Amtsgericht. ö.

Freitag: Geschlossen. [. k Sonnabend: Zum 7. Male: Die Schwestern. Friedrich

arrangirt vom Balletmeister Brus. Dekorationen ge⸗ malt von Hartwig. Die Maschinerien nach Angabe

und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die mann lichen . ,, Costüme entworfen und angefertigt unter Leitung des re, e. 36 9 in,. zurück en. Mar Obergarderobiers Happel. Die Requisiten nach Origi⸗ . * ;

nalen des Königlichen Museums und anderen Vor⸗ a . lagen. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. 110883 Fn Scene geseßt don Emi Sal 10683 In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz-Thenter. Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Erstes Auftreten der Frau Hermine Claar Delia. Arria und Messalina.

Krolls Theater. Sonntag, Montag und

Dienstag: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des sind durch rechtskräftiges Urtheil des unterzeichneten ienstag nsemble⸗Gastspiel der Mitglieder des e ce vom ze en, 61 die jetzt dem Auf⸗ Ra chwerer Sitzung gun Echluß : Ein enthalte nach un bekannten Parteien wegen wechsel⸗ 8 ö 2 J B ö 9 * ge 1 Ia ö. 28 ö zer⸗

Aprilschwank. Billets und Abonnementsbillets, à seitiger. Beleidigungen zu folgenden Strafen ver

Ostend Theaters. Studiosus Lessing. Hierauf:

Dbd. ) 6 sind vorher zu haben an der Kasse und , , . den bekannten Verkaufẽstellen.

Stact-Theater. Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Zum J. M.: Der Baron aus Amerika. Posse in 3 Akten von Roderich Fels.

Germania-Thenter. Freitag: Geschlossen.

und Clara Bonng, sowie des Hrn. Louis Thimm. Von Stufe zu Stufe. Lebensbild mit Gesang in 5 Bildern von Dr. Hugo Müller. Musik von R. Bial.

67 N. berge belegene Der gegen Heinrich Hollenbach von Hechel⸗ irt 2 gn enẽ 30 ur

Offene Requisition. In der Injuriensache l des Kaufmanns Julius Jacobsohn zu Berlin,

Klägers und Wiederbeklagten fidele fiarif. Pf 5 ,, , ,. 3. ideicommissarische, Pfand⸗ und andere dinaliche Rechte, e festgefetz eberne , D . wider insbesondere auch Servituten und Realberechtigun⸗ 1s i 1 festzeseßt and zur Uleberna ane zr mach

ö d ctenbändler Iw z dots ꝛ— . den Productenhändler Iwan Hauer zu Pots⸗ gen zu? haben vermeinen, werden

dam, Beklagten und Wiederkläger

1) Julius Jacobsohn zu einer Geldstrafe von 70 Mark, welcher im Unvermögensfalle eine Haft⸗ strafe von 14 Tagen substituirt ist,

) Iwan Hauer zu einer Geldstrafe von 140 (6 welcher im Unvermögensfalle eine Haftstrafe von 8 Tagen substituirt ist.

2 Es wird ersucht, die Geldstrafen, im Unver⸗

mögensfalle die substituirten Haftstrafen zu voll⸗

r,. 2 zu den oben bezeichneten Akten

Sonnabend: Gastspie Damen Marie B Nachricht zu geben.

Sonnabend: Gastspiel der Damen Marie Berg erb amn benl 3. April 1881.

Königl. Amtsgericht. Abth. Na.

erlassene Steckbrief wird als 190 Ar,

99 5 ö 88 Ems 2. 22. Februar 1881 erlassene 15.53 Är ain

Der Erste Staats⸗

kauft werden. Alle Diejenigen, welche an Grundbesitz Eigenthums⸗

un d i, efordert, solche spätestens in

werber das Recht verloren geht.

gemacht werden. ; Ilfeld, den 2. April 1851.

Quensell.

(1014

gez. Pietsch. kraftlos erklärt.

Sonntag: Die Spitenkönigin.

Belle - Alliance - Theater. schlossen. - . Sonnabend: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder

Freitag: Ge⸗

des Wallner. Theaters. Jum 17. M.: Hopfenraths Kgl. Rechtsanwalt Herrn Ludwig H

Erben. (Norität. . Volkestück mit Gesang in *

5 Akten von H. Wilken. Anfang 7 Uhr.

An beiden Dsterfeiertagen (bei günstiger Witte⸗ Kissingen, zur

rung): Eröffnung des Sommergartens.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lion! Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

für die Bäckers Ehefrau Agatha Weigand zu Nissingen gegen den Bäcker Georg Weigand von eit unbekannten Aufenthalts eine

107331

ippeli von da Kammermusikus a. D. Ludwig

. Üßr). In den Zwischenpausen: Brillante Illu⸗ gericht wolle nach verhandelter Sache zu Recht er⸗ förmiger Weise entsagt.

mination der großen Promenade. Am Sanntag (Nachmittage): Das herrenlose Gut. Am Montag (Nachmitage ]: Dorf und Stadt. Abendvorstellung an beiden Feiertagen: Hopfenrath's Erben.

kennen:

des Kgl. Hof Musikdirekters Herrn : Schluß der Saison am 30. April.

Familien⸗ Nachrichten. Verlobt: Frl. Ottilie Grolig mit Hrn. Premier⸗ TDieutenant und Brigade Adfutant Otto Crelinger (Erfurt). Frl. Elisabeth v. Koeckritz mit Hrn.

J. Beklagter hat anzuerkennen, daß die zwischen ihn und der Klägerin bestehende allgemeine Gütergemeinschaft aufgelöst ist, und daß er den ihm am Gesammtvermögen gebührenden

* echsten Antheil bereits an sich genommen Coneert-IIaus. Sonnab.: Concert Bilse J. ; . 9

Beklagter ist schuldig, das gesammte an Mo⸗ bilien und Immobilien noch vorhandene Ver⸗ mögen der Parteien der Klägerin zu über⸗ lassen und zu gestatten, daß

Schweinfurt, den 12. April 1881. . Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Voigt, K. Oberg.

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

Auf, den Antrag der Kinder des Bergmanns Gottfried Schröter aus Osterode sollen die folgen⸗ ö 2 den Grundsfücke des Molkbenhauers Koch und dessen los!]

hn n, Henriette, ge, ö. zu ö. 3

1) das unter Haus Nr. 31 zu Osterode be⸗ 9 ; .

) legene aha Terhaus mit Stall, eller, Hof von den Eisenbahnstationen Neuzelle und Wellmitz raum und Hausgarten, Artikel 28 Karten⸗ belegene

blatt 2 Parzellen 51 und 52 zur Größe von

2) das in der Feldmark Osterode am Taschen⸗ ni fzche 5 2 Tenn eerlce , Raten. niederung, an Fläche 513,834 ha, darunter 439 ha

Hiontan den 380. Mai 1881, . . Machmittags 3 Uhr, im Mascher'schen Gasthause zu Osterode im Wege der Zwangs vollstreckung öffentlich meistbietend ver⸗

Näãher⸗

ens in dem, angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls für den nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er⸗

Königliches Amtsgericht.

Ausschlußurtheil. ü Das gn gige , , gin cen a. W. zu Bromb at am 7. April 1881 für Recht erkannt: I. ,, e,, n. Das Dir nel über 5 6 dem Gute Ro⸗ len * k. 3 schweißeisernen fitten, Abtheilung 1II. R6. z für Frau Ober⸗ lol Gerdhn rden; h - Amtmann Nobiling, Amalie, geborene Viebig, 3 e . . Vormittags 11 Uhr, in unsezzm eingetragene Hypotkek von 155 Me wird für Genttalbukenn

Heck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot.

; ; , r Bahnhofsvorsteher Maximilian Kunibert Wil⸗ Bei dem Kgl. Landgerichte dahler wurde von dem Felm Zerner auf Bahnhof . Sohn des

weil. Ehefrau Henriette, geb. Höpfner, zu Berlin, ist am 16. März 1889 zu Lüneburg verstorben.

Die dem unterfertigten Gericht bekannt gewor⸗ Vor der Klage wegen TVermögensauseinandersetzung einge- denen Erben des Ep. Zerner haben ihrem Erbrechte

Vorstellung: Großes Premenaden⸗Concert. (Anfang reicht, in welcher Klägerin beantragt, Kgl. Land. in den Nachlaß desselben in rechtsgültiger und rechts wurde die

Da andere Erben für die Verlassenschaft sich bis⸗ ste ö lang nicht gefunden haben, ergehet auf Antrag des gegen Einhändignng dez Coupons Nr. 4 unserer für den Jernerschen Na hlaß, bestellten ieh, Ilctien an unserer Kasse hier oder bei den Banquiers Kaufmanns C. Ludolphs zu Hitzacker, an alle jenigen, welche an dem Nachlaß des weil. Pp. Zerner erbberechtigt zu sein vermeinen, die Aufforderung, jhre Erbschaftsansprüche unter Beibringung der die—⸗ selben beweisenden Urkunden spätestens in dem auf

Mittwoch, den 22. Juni d

2 Vormittags 11 Uhr, *.

assen ) folches in den bei biesigem Amtegericht n Aufgebotg⸗ M. Giadbach öffentlichen Büchern auf die Klägerin um termine anzumelden unter der schrieben werde; II. Beklagter ist schuldig, die Kosten zu tragen.“ 8 Zu der von der Klagspartei beantragten münd⸗ Dito v. Rohr (Thiergarten Dannenwalde). ] lichen Verhandlung dieser Klage ist Termin auf

den Füsilier Franz Taver Joder der 12. Com=

Freitag, den 17. Juni 1881, früh 8 Uhr, pagnie 7. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 69 II. Civilkammer dahier anberaumt, wozu ; enfluch der Beklagte unter der Äufforderung geladen ist, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts einen bei dem hiefigen? Kgl. Landgerichte zugelaffe⸗! in Mülhausen in der Sitzung vom 15. Januar 1881

wegen Fahnenflucht

beschlossen,

In Gemäßbeit bes 8. 186 der R. C. P. O. wird daß das Vermögen des Füsilier Irgnz Taver Vorstehendes zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Joder der 12. Compagnie 7. Rheinischen Infan⸗

zerie Regiments Nr. 69, geboren am 19. August 1860 tu Mülhausen i./E., Kreis Mülhausen, katholisch, Photograph, bis zum Betrage der ihn möglicher⸗ weise treffenden Geldstrafe von 3000 46 und der Kosten mit Beschlag belegt sei.

gez. Wolf. Hopp. Marheinecke.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Verpachtung.

Die zum Stifte Neuzelle gehörige, etwa 5 km

Domaine Wellmitz,

mit einer Brennerei und dem Vorwerk in der Oder⸗

Acker und 50 ha Wiesen, enthaltend, soll auf 18 Jahre, von Jehannis 1881 bis dahin 1899, im Wege öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 17. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer, Regierungsstraße Nr. 24/36 hierselbst, vor dem Ober⸗Regierungs⸗Rath

Größe von

dem genannten Rüppell anberaumt.

lehnrechtliche, Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf

tung ein disponibles Vermögen von 120 000 ( er⸗ forderlich, uber dessen Besitz sich die Pachtbewerber 2. vor dem Termine auszuweisen haben.

ich Die Verpachtungsbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen, auch können die speziellen

hiermit auf⸗

ech ren . ; Bedi in Abschrift ge g der Das demnächst zu erlassende Ausschlußurtheil soll 2 r., , nur mittelst Anschlag an der Gerichtstafel bekannt

Die Besichtigung der Domaine ist gestattet, Frankfurt a. O., den 12. April 1881. Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. Rüppell.

lioza] gönigliche Cisenbahn. Direltion

erg. Die Lieferung von 2091 Stück Die n . Siederöhren Submissionstermin am

Dfferten ind an die Adresse Ma terialien Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Bromberg‘ mit der Aufschrift: Offerte auf Lieferung von Radreifen resp. Siedershren“ Ffrankirt einzureichen. Bedingungen sind von dem Materig⸗ lien⸗ Bureau gegen Ginsendung von 60 3 für Rad⸗ reifen und 46 * für Siederöhren zu beziehen. Bromberg, den 6. April 1881.

erner und 22 . n

Viersener Actien⸗Gesellschaft für

Spinnerei & Weberei. In Senn el des Art. 48 unseres Statuts ividende für daz Geschäftsiahr 1880 ö. 6e s Prozent 4 4 pro Aetie festae- t und kann vom 1. Juni dss. Jahres

ie⸗ der Gesellschaft, den Herren ; ;

Sal. Oppenheim Ir. & Co. in Cöln, VI. Schaaffhausenscher Bankverein in Cõln. Grnunclius & Eo. in Frankfurt a. M., von Becerath Heilmann in Crefeld,

A. Molenaar & Co. in Crefeld

2 5. j ö ö Gladba Bankverein, QGuacdl & Co. in a

erwarnung, daß die Eren sen & Linrweiler in Viersen Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legiti⸗ erhaben werden.

miren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgen⸗ der Anmeldung aber dem sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden soll, der nach dem Ausschluß

Viersen, den 13. April 1881. ; Der Verwaltungsrath.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement beträgt 4 S 50 für das Nierteljahr.

Insertiouspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3.

lung an; j

far Ggerlin außer den Post · Anstalten auch dir Expe⸗

52

M 91.

Berlin, Dienstag,

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

XK

Berlin, 19. April 1881.

Se. Majestät der Kaiser und ani sind durch eine leichte Erkältung gezwungen gewesen, Allerhöchstsich während der Feiertage zu schonen, und auch am Besuch der Kirche gehindert worden; Se. Majestät haben indessen die regelmäßigen Vorträge entgegengenommen, und der Katarrh ist im Verschwinden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem katholischen Pfarrer und. Landdechanten Huy zu Herzebrock im Kreise Wiedenbrück und dem katholischen Pfarrer Funk zu Hastenrath im Kreise Düren den Rothen Adler⸗ Brden vierter Klasse; sowie dem Waschmeister Jan sen zu Foblenz, dem Forstschutzgehülsen Hol ste zu Sprötze im Kreise Harburg, dem Kohlenmesser Franz Schöne auf der fiskali⸗ schen Braunkohlengrube bei Eggersdorf und dem Bahnwärter Drube zu Hildesheim das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse: dem Kommerzien⸗Rath Gruson zu Buckau bei Magde⸗ burg; 2 des Komth urkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Kaufmann und Fabrikanten Johann Caspar Harkort zu Harkorten im Kreise Hagen; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Seconde⸗-Lieutenant de Graaf im 2. Branden burgischen Uanen⸗Regiment Nr. 11 sowie

des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wa sa⸗-Ordens: dem Kaufmann William Schönlank zu Berlin und dem Ban quier und Königlich schwedisch norwegischen Konsul Eduard Schmidt ebendaselbst.

Deutsches Reich.

(Uebersetzung.) Weltpostverein.

Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Post⸗ packeten ohne Werthan gabe, abgeschlossen zwischen Deutschland, Desterreich Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Egypten, Spanien, Frankreich, Großbri⸗ fannien und Irland, Britisch Indien, Italien, Luxem⸗ burg, Montenegro, Niederland, Persien, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Vom 3. November 1880.

Die Regierungen von Deutschland, Desterreich⸗Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Egypten. Spanien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Britisch Indien, Italien, Luxem⸗ burg, Montenegro, Niederland, Persien, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz und der Türkei find von dem Wunsche geleitet, die Verkehrsbeziehungen

wischen ihren betreffenden Ländern mittels eines, von der . zu bewirkenden Austausches von Packeten ohne Werth⸗ angabe zu erleichtern. Demgemãß haben die Unterzeichneten, 3 zu dem Zweck mit in guter und regelrechter Form befundenen Vollmachten versehen sind, die nachstehenden Be⸗

stimmungen vereinbart. . Artikel 1.

1) Packete ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 kg können unter der Bezeichnung „Postpackete“ dus einem der vorbezeichneten Länder nach einem anderen dieser Länder ab⸗ gesandt werden. . ̃

2) Die Ausführungsbestimmungen enthalten die sonstigen Bedingungen, unter welchen die Packete zur Beförderung zu⸗ gelassen werden.

Artikel 2.

I) Die Freiheit des Transits uber das Gebiet jedes der peitr n Wader sst gewahrleistet; die bei der Beförderung betheiligten Verwaltungen übernehnien die Verantwortlichleit innerhalb der im nachfolgenden Artikel 11 bestimmten Grenzen. —ᷓ

2) Die Ueberweisung der Postpackete, welche . nicht angrenzenden Ländern ausgelauscht werden, erfolgt lck⸗

weise, sofern zwischen den betheiligten Verwaltungen nicht anderweite Verabredung er fn 2 ikel 3.

R Die Verwaltung des Ursprungslandes hat an jede der am Landtransit theilnehmenden Verwaltungen eine Ge⸗ bühr von 50 Centimen für jedes Packet zu entrichten.

2) Außerdem hat die Verwaltung des Ursprungslandes wenn? eelufch'elum bie Veforderung auf einer oöder auf mehreren Seepostlinien handelt, an jede Verwaltung, deren Seepostverbindungen an der Beförderung theilnehmen, für jedes Packet eine Gebühr zu entrichten, welche beträgt:

25 Fentimen für jede Strecke, welche 500 Seemeilen nicht übersteigt, . .

50 Cenmimen für jede Strecke, welche über 500 Seemeilen beträgt, aber 1000 Seemeilen nicht übersteigt, .

1, Franken für jede Streche, welche über 1090 Seemeilen beträgt, aber 3000 Seemeilen nicht übersteigt,

2 Franken für jede Strecke, welche über 3009 Seemeilen beträgt, aber 5000 Seemeilen nicht übersteigt,

3 Franken für jede Strecke über 6000 Seemeilen.

Die Berechnung der Beförderungsstrecken erfolgt eintre⸗ tenden Falls nach der mittleren Entfernung zwischen den be⸗ treffenden Häfen der beiden in Betracht kommenden Länder.

ö j 3 ; Die Postpackete müssen frankirt werden. mch Artikel 5

1) Die Taxe der Postpackete setzt sich aus einer Gebühr zusammen, welche für jedes Packet soviel Mal 50 Centimen oder das Aequivalent in der betreffenden Währung jedes Landes beträgt, als Verwaltungen an der Landbefbrderung theilnehmen, eintretenden Falls Inter Hinzurechnung der im 2 Paragraphen des vorhergehenden Artikels 3 vorgesehenen Gebühr für die Seebeförderung. Das Aequivalent in der betre 2 Währung wird durch die Ausführungsbestim⸗ mungen festgesetzt. .

3 . Üebergangsmaßregel steht jedem der vertrag— schließenden Länder die Befugniß zu, für die bei seinen An⸗ stalten zur Einlieferung elangenden oder daselbst ankommen⸗ den Postpackete eine ahl r, von 26 Centimen für jedes Packet zu erheben. .

Ausnahmsweise wird diese Zuschlagtaxe erhöht auf 50 Centimen für Großbritannien und Irland, auf 75 Centimen für Britisch Indien und für Persien und auf 1 Franken für Schweden. ;

3) Für die Beförderung zwischen dem Festlande von Frankreich einerseits, und Algerien und Korsika andererseits, sowie zwischen dem Festlande von Italien und den Inseln Sicilien und Sardinien kommt ebenfalls eine Zuschlagtaxe von 25 Centimen für jedes Packet zur Erhebung.

Artikel 6. Die absendende Verwaltung vergütet für jedes Packet a. an die Verwaltung des Bestimmungsgebiets 50 Cen⸗ timen, eintretenden Falls unter Hin a ech nn der in den §§. 2 und 3 des Artikels ; vorgesehenen Zuschlagtaxen ; b. an jede etwaige Transitverwaltung die im Artikel 3

zten Gebühren. sesttesehte h Artikel J.

Im Bestimmungslande kann vom Empfänger für die Bestellung und die Erfüllung der Zollformalitäten eine Ge⸗ bühr eingezogen werden, deren Gesammtbetrag 25 Centimen für jedes Packet nicht übersteigen darf.

Artikel 8

Die Packete, auf welche die gegenwärtige Uebereinkunft Anwendung findet, dürfen mit keiner anderen Postgebühr, als den in' den vorhergehenden Artikeln 8, 5 und 7, sowie in dem nachfolgenden Artikel 9 vorgesehenen Gebühren belastet

werden. Artikel 9. :

Für die Nachsendung ven Postpacketen aus einem Lande nach einem anderen, aus Anlaß der Wohnungsveränderung der Empfänger, imgleichen für die Rücksendung unbestellbarer Posspackete wird ein Nachschußporto auf Grund der im Ar⸗ sikel 5 festgesetzten Taxen von den Empfängern oder, ein⸗ tretenden Falls von den Absendern eingezogen, unbeschadet der Jurückbezahlung von entrichteten Zollgebühren.

Artikel 19.

Es ist verboten, durch die Post Packete zu versenden, in welchen Briefe oder den Charakter der Correspondenz tragende Mittheilungen, oder aber solche Gegenstände enthalten sind, deren Julassting durch die Zoll- und sonstigen esetze oder Verordnungen nicht gestattet ist.

Artikel 11.

1) Wenn ein Postpacket verloren geht oder beschädigt wird, so hat, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, der Absender, und in Ermangelung oder auf Verlangen desselben der Empfänger Anfpruch auf einen dem wirklichen Betrage des Verlustes oder der Beschädigung entsprechenden Ersatz, ohne daß . indeß den Betrag von 15 Franken über⸗

eigen darf. ? 94h Die Verpflichtung zur Zahlung des Ersatzbetrages liegt derjenigen Verwaltung ob, welcher die Aufgabe⸗Anstalt

angehört. Diefer Verwaltung bleibt überlassen, ihren Anspruch

den 19. April, Abends.

1881.

gegen die verantwortliche Verwaltung, das heißt gegen die⸗ senige, in deren Gebiet oder in deren Betrieb der Verlust oder die Beschädigung stattgefunden hat, geltend zu machen. 3) Bis zum Nachweis des Gegentheils liegt die Verant⸗ wortlichkeit derjenigen Verwaltung ob, welche das Postpacket unbeanstandet uͤbernommen hat und weder dessen Aushän⸗ digung an den Empfänger, noch, eintretenden Falls, die vor⸗ schriftsmäßige Weitersendung an die folgende Verwaltung nach⸗ weisen kann. . 4) Die Zahlung des Ersatzbetrages durch die Verwaltung des Aufgabegebiets soll sobald als möglich und spätestens innerhalb eines Jahres, vom Tage der Nachfrage ab gerechnet, stattfinden. Die verantwortliche Verwaltung ist verpflichtet, der Verwaltung des Aufgabegebiets den von derselben ge⸗ zahlten Ersatzbetrag ohne Verzug zu erstatten. 5) Man ist darüber einverstanden, daß der Anspruch auf Entschädigung nur zulässig ist, wenn derselbe innerhalb eines Jahres, vom Tage der Einlieferung des Postpackets an ge⸗ rechnet, erhoben wird; nach Ablauf dieses Zeitraums steht dem Abfender ein Anspruch auf irgend eine Entschädigung nicht zu.

6) Wenn der Verlust oder die Beschädigung auf der Be⸗ förderungsstrecke zwischen den Auswechselungs⸗Anstalten zweier angrenzender Länder stattgefunden hat, ohne daß festgestellt werden kann, auf welchem der beiden Gebiete dies geschehen ist, so wird der Sch en von ö betreffenden beiden Verwal⸗ tungen zu gleichen Theilen getragen. k

85) ki Ersatzverbindlichkeit der Verwaltungen für die Postpaäckete hört auf, sobald die Empfangsberechtigten die Sen⸗ dungen übernommen haben,

Artikel 12 .

Die innere Gesetzgebung jedes der Tire ließt uten Länder bleibt in Allem anwendbar, was durch die in der gegenwartigen ebereinkunft enthaltenen Bestimmungen nicht

vorgesehen worden ist. 7 Artikel 13.

Die Festsetzungen der gegenwärtigen Uebereinkunft be⸗ schränken . g Befugniß der vertragschließenden Theile, behufs Verbesserung des Austausches der Postpackete besondere Uebereinkommen unter sich bestehen zu lassen oder neu zu schließen, sowie engere Vereine aufrecht zu erhalten oder neu

zu gründen. ; Artikel 14.

1) Denjenigen Ländern des Weltpostyereins, welche an der gegenwärtigen Uebereinkunft nicht theilgenommen haben, ist der Beitritt auf ihren Antrag und zwar in der durch Ar⸗ tikel 18 des Vertrages vom 1. Juni 1878 für den Eintritt in den Weltpostverein vorgeschriebenen Form gestattet.

2) Wenn indeß das Land, welches der gegenwärtigen Uebereinkunft beizutreten wünscht, die Befugniß in Anspruch nimmt, eine höhere Zuschlagtaxe als 25 Centimen für jedes Packet zu erheben, so theilt die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Beitrittsgesuch sammtlichen vertrag⸗ schließenden Ländern mit. Das Beitrittsgesuch gilt als ge⸗ nehmigt, wenn innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten keine Einsprache erhoben worden ist.

Artikel 15. . .

Die Postverwaltungen der vertragschließenden Länder be⸗ zeichnen die Anstalten oder Ortschaften, welche sie zu dem internationalen Austausch von Postpacketen zulassen; sie regeln die Versendungsweise der Postpackete und setzen alle weiteren Dienstvorschriften fest, welche erforderlich sind, um die Aus⸗ führung der gegenwärtigen ö zu sichern.

Artikel 16. .

Die gegenwärtige Uebereinkunft unterliegt hinsichtlich der Revision , ,,, Bestimmungen, welche durch Artikel 19 des Weltpostvertrages vom 1. Juni 18783 festgesetzt worden

nd. ö Artikel 17. 6.

1) Jede Postverwaltung eines der vertragschließenden Länder ist berechtigt, den anderen betheiligten Verwaltungen durch Vermittelung des internationalen Bureaus Vorschläge in Betreff des Austausches von Postpacketen zu unterbreiten.

2) Um gültig zu werden, müssen diese Vorschläge er⸗ . Einstimmigkeit, wenn es sich um Abänderungen der Bestimmungen der Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 16, 7 und 18 der gegenwärtigen Uebereinkunft handelt;

b. zwei Drittel der Stimmen, wenn es sich um die Ab⸗ änderung anderer Bestimmungen der gegenwärtigen Ueber⸗ einkunft, als derjenigen der vorbezeichneten Artikel handelt; ö

c. einfache Stimmenmehrheit, wenn es sich um die Aus⸗ legung der Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft 1 Die gültigen Beschlüsse werden in den beiden ersten Fällen durch eine diplomatische Erklärung, im dritten Falle durch eine Benachrichtigung im Verwaltungswege bestatigt, wobei die im letzten Absatz des Artikels 20 des Weltpostver⸗ trages vom 1. Juni 1878 bezeichnete Form zu beobachten ist.

Artikel 18. 1) Die gegenwärtige Ueb reinkunft soll am 1. Oktober

1 zur Ausführung gebracht werden. 7 3 D soll so bald als möglich und spätestens am