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Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Den Domänenpächtern . zu Strohwalde und Wentzel zu Brachwitz, im Regierungsbezirk Merseburg, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs- und Baurath Kozlowski ist der Königlichen Regierung zu Marienwerder uͤberwiesen worden.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion in Berlin ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisen⸗ bahn von Berlin über Mölln nach Elmshorn, die Königliche Eisenbahn Direktion in Hannover mit der An⸗ fertigung derartiger Vorarbeiten für eine Fortsetzung der Lüneburg-Lauenburger Eisenbahn bis nach Ol—⸗ desloe beauftragt worden.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Bromberg ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Jablonowo über Straßburg und Lautenburg nach Soldau beauftragt worden.
Umgebungskarten verschiedener Garnisonstädte. Maßstab 1:25 00 der natürlichen Länge.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 8. Dezember v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten Garnison—⸗ Umgebungskarten von Bromberg, Thorn, Göttingen, Goslar, Sonder— burg (à 4 Blätter), Lübeck, Flensburg, Schleswig (à 6 Blätter) nun⸗ mehr auch eine
Karte der Umgegend von Hamburg (⸗Altona) in
1 ;
veröffentlicht worden ist. — Diese Karte gründet sich durchweg auf eine neue Triangulation, bezw. topographische Aufnahme; sie enthält außer der vollständigen Situgtionszeichnung (Gewässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Haiden, Wälder, Gärten, Eisenbahnen, Wege, Deiche, Schleufen, Ortschaften, Höfe, Häuser, Mühlen, Ziegeleien ꝛc.) eine reiche Nomenklatur. Das Terrain ist in zweifacher Weise zur Darstellung gekommen, nämlich außer in äquidistanten Niveau⸗ kurven (Horizontalen) in braunen Bergstrichen, welche in Müff—⸗ lingscher bezw. Lehmannscher Manier ausgeführt sind; zahlreiche Höhenkoten vervollständigen die Darstellung des Terrains. So⸗ fern die Höhenkoten mit N. B. Nivellements⸗Bolzen) bezeichnet sind, gründen sie sich auf ein von der trigonometrischen Abtheilung ausge⸗ führtes geo metrisches Präzisions-Nivellement. Die äquidistanten Niveaukurven sind von 5 zu 5m Vertikalabstand gezogen. Diese Kurven sind bei 20, 40, 60, 80, 100 m zc. verstärkt. — Einzelne wichtige topographische Veränderungen, die seit der Aufnahme einge— treten sind, wie die großen Elbkorrektionen bei Hamburg ze. sind auf dieser Karte nachgetragen. — Jedes der lithographirten vier Kartenblätter bringt durchschnittlich eine Fläche von 2, geographische Quadratmeilen zur Darstellung. Der Preis eines jeden Blattes mit braunen Bergstrichen beträgt 16 50 3, jedoch werden auch schwarze Exemplare ohne solche Terra: zarstellung zum Preise von einer Mark abgegeben. — Nach vorgang ik rsestellung können die vorliegenden Pier Kartenblätter durch jede Bucker X. Kartenhandlung bezogen werden. Der General⸗Kommissionsdebit 93 Abr Simon Schroppschen He Landkartenhandlung in Berlis na, Hirlottenstraße Nr. 61, übertragen
Berlin, den 21. April ö. 5
Königliche Wellune s⸗Aufnahme. KRartogra ße Abtheilung.
2 6
ö h z ; Oberst und Abtheilungs-Chef.
Per sonalver änderungen.
Königlich preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. v. Reuß, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 14, in das Inf. Regt. Nr. 50, v. Saldern, See. Lt. von dems. Bat., in das Inf. Regt. Nr. 43 versetzt. — 16. Apxil. Glubrecht, Hauptm. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, unter Belass. in seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Platz in Colberg, Schilling, Hauptmann von demselben Regiment, unter Belassung in seinem Dienstverhältniß als Vorstand des Artillerie⸗Depots in Stettin, in das Fuß⸗Artillerie Regiment Nr. 11 versetzt. Jaeckel, Hauptmann à la suite der 2. Ingenieur⸗Inspektion, unter Entbind. von seinem Kommando nach Württemberg, in die 2. Ingen. Insp. wiedereinrangirt. v. Keiser II., Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 11, behufs Verwendung als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, unter Stel⸗ lung à la snite der 3. Ingen. Insy., nach Württemberg kommandirt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 12. April. Berendes, 6 a. D., zuletzt im 2. Garde⸗Landw. Regt. im Beurlaubten⸗ tande, und zwar als Hauptm. mit Patent vom 15. März 1878, bei dem 2. Garde⸗Landw. Regt. wiederangestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. Buchinsky, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt. — 16. April. v. Heineccius, Major a. D., zulent Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Ragt. Nr. 17, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt.
Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 4. April. Lindstaedt, Ober⸗Roßarzt beim Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, Meyer, Ober⸗ Roßarzt beim Drag. Regt. Nr. 16, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Kunze, Ober⸗Roßarzt und Assist. bei der Lebrschmiede der milit. Roßarztschule, zum Drag. Regt. Nr. 16, versetzt. Koesters, Roß⸗ arzt und Assist. bei der Lehrschmiede der milit. Roßarztschule, zum Ober⸗Roßarzt ernannt. — 109. April. Ehlers, Zahlmstr. bei der J. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, zum Ulan. Regt. Nr. 13 ver⸗ setzt. — 12. April. Niekisch, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Gren. Regt. Nr. 6, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 58 versetzt.
Königlich Banyerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Am aktiven Heere. 12. April. Dorfer, Zeug⸗Lt. des Festungs⸗ Art. Depots Germersheim, verwendet beim Kaiserlichen Festungs⸗Art. Depot Straßburg, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert.
Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. 12. April. Häberlin, Sec. Lt. des 8. Inf. Regts., zur Intend. II. Armee⸗ Gorxt vom 1. F. M. an kommandirt.
AbschiedRabewilligungen. Im aktiven Heere. 12. April.
Pappus v. Trazberg Frhr. v. Rauchenzell und Laubenberag,
Pr. Lt. à la anite f. E., unter die Offize. 4. D., mit der Erlaubniß
— —
jum Tragen der Uniform des 3. Inf. Megts. und unter Verleihung
des Charakters als Hauptmann, eingereiht. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Befsrderungen, Berlin, 15. März stabe, unter gleichzeit. Versetz in das Seeofsiz. Corps, von der Stellung als Chef des Stabes der Admiralität entbunden. Krae⸗ mer, Zablmeister von der 1. Matrosen⸗Division, mit seiner bis⸗
Perigen Uniform und dem bedingten Anspruch auf Civilanstellung.!
den Gesängnissen angestellt sind, von dem Ersten Staats⸗
Versetzungen ze. Blanc, Kapitän zur See im Admiral⸗
Kampf, Zahlmeister von derselben Dirision, mit Pension, feiner bisher Unif. und der Aussicht auf Anstellung im Cixildienst, der Abschied bewilligt. — Berlin, 17. April. Graf v. Monts, Kapitän zur See, zum Contreadmiral, Heus ner, Kurfer, Sche— ring, Schröder, Korv. Kapitäns, zu Kapitäns zur See befördert. v. Treuenf eld, Korv. Kapitän, der Charakter als Kapitän zur See verliehen. — Berlin. 15. April. Knorr, Kapitän zur See und Ober Werftdirektor in Wilhelmshaven, unter Entbindung von dieser Stellung und unter Versetz, in den Admiralstab, zum Chef des Stabes der Admiralitãt, Stenzel, Kapitän zur See, zum Ober⸗Werftdirektor in Wilhelmshaven ernannt. Graf v. Bau dissin, Kapitän⸗Lt., unter Versetz. in den Admiralstab, als zweiter Adjut. zur Marinestat. d. Nord⸗ see, Schultz, Pr. Lt. vom See-⸗Bat. als dritter Adjut. zur Marine⸗ station der Sstsee, kommandirt. Dautwiz. Sch warzloje, v. Holleben, Strauch, Kapitän⸗Lts.. Cochigs, Kapitän⸗Lt., dieser unter gleichzeit. Ernennung zum Commander der Matrosen⸗ Art. Abtheil. der 1. Matrosen⸗Div., v. Lepel-⸗Gnitz, Hartog, Kapitän⸗Lts., Graf v. Ranzow, Kapitän⸗-Lt, dieser unter Entbind. von der Stellung als Mitglied der Art. Prüf. Kommission und Versetz,. in das. Seeoffiz. Corps, zu Korv. Kapitäns, Altag, Jaeschke, Galster, Schmidt, Lts. zur See, zu Kapitän⸗-Lts., Rüdiger, Lavaud, Frhr. v. Lyncker, Posselt, v. Henk, Thiele 1, Schneider, Borckenhagen, Oelrichs, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts., unter Vorbehalt der Patentirung, Wentzel, Unter⸗Lt. zur See, zum Lt. zur See, Bauendahl, Bachem, v. Bun sen, Poschmann, Unter⸗Lts. zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, zu Lts. zur See, befördert.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Contre⸗Admiral Grafen von Monts und hörten den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll.
Danach unternahmen Se. Majestät eine Ausfahrt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 111 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing demnächst den General— Superintendenten, Probst Dr. Brückner, in Audienz.
Nachmittags 5i/ Uhr fand anläßlich des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Margarethe im Kron⸗ prinzlichen . ein Kinderfest statt. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin erschien zum Besuch im Palais.
Um 6i/ Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften nach Potsdam zum Besuch der von dem Offizier-Corps des 1. Garde⸗Regi⸗ ments z. F. für Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Gemahlin im Regimentshause veranstalteten Festlichkeit.
Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin kehrte mit dem 9 Uhr⸗Zuge und Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit dem uge um 10 Uhr 38 Minuten von Potsdam nach Berlin zurück.
— In der unter dem Vorsitz des Staats-Ministers von Boetticher am 22. d M. abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden die Varlagen, becgeffend die Fest⸗ stellung vor. hen en in für den Ausbau vor Wasserstraßen und betreffend 3 . zterung bei der Ausf von Mühlen⸗ fabrikaten aus fremdländischem Getreide, vöen zuständigen Ausschüssen überwiesen. Von dem Bericht der Reichsschulden⸗ kommission über die Verwaltung des Schuldenwesens des Nord⸗ deutschen Bundes bezw. des Deutschen Reichs über die Thätigkeit dieser Kommission in Ansehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, des Festungsbau⸗ fonds und des Fonds zur Errichtung des Reichstagsgebäudes, ferner über den Reichs-Kriegsschatz und über die An⸗ und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der von der Reichsbank auszugebenden Banknoten nahm die Versammlung Kenntniß. Demnächst erfolgte die Ueberweisung eines Antrags QIldenburgs, betreffend die Zulassung eines Steuermanns zur Schifferprüfung, an den II. und 1IV. Ausschuß, und sodann eine Wahl zur Wiederbesetzung einer erledigten Stelle bei der Diszipli⸗ narkammer in Leipzig. Auf Grund der Vorlage, betreffend die weitere Ausprägung von Einmarkstücken, erklärte die Ver⸗ sammlung sich damit einverstanden, daß etwa 15 900 000 ( in Einmarlstücken ausgeprägt, und daß bei Vertheilung dieser Prägung auf die einzelnen Münzstätten die in dem Bundes⸗ rathsbeschlusse vom 19. Februar 1878 bestimmten Prozentsätze zu Grunde gelegt werden. Schließlich erfolgte die Ernennung von — ** — zur Berathung von Vorlagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben.
— Der Bundegrath hat in seiner Sitzung vom 12. April d. J. einen Nachtrag zum amtlichen Waaren⸗ Verzeichniß vom Jahre 1879 mit Geltung vom 1. Mai
1881 ab festgestellt. Eine käufliche Ausgabe dieses Nachtrages
erscheint demnächst im Buchhandel.
— Der Einholung des Heirathskonsenses bedarf es, nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz-Ministers, vom 13. d. M., nur für diejenigen Justizbeamten, welche ver⸗ pflichtet sind, der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt beizutreten. Der Heirathskonsens wird ertheilt: für sammt⸗ liche richterliche Beamte des Ober⸗Landesgerichtsbezirks sowie für die Subaltern⸗- und Unterbeamten, welche bei dem Ober⸗ Landesgericht angestellt sind, von dem Präsidenten des Ober⸗ Landesgerichts; für sammtliche Beamte der Staatsanwaltschaft im Ober ⸗Landesgerichtsbezirk und für diejenigen Sub⸗ altern und Unterbeamten, welche bei der Staatsanwalt⸗ schaft des Ober⸗Landesgerichts oder bei den auf besonderem
Etat stehenden Gefängnissen angestellt sind, von dem Ober⸗
Staate anwalt; für die Subaltern⸗ und Unterbeamten, welche bei dem Landgericht und den Amtsgerichten angestellt sind, von dem Präsidenten des Landgerichts; für die Subaltern⸗ und Unterbeamten, welche bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts sowie bei den nicht auf besonderem Etat stehen⸗
heit Zustimmung.
anwalt des Landgerichts. Bei Nachsuchung des Heiraths⸗ konsenses ist die bestimmte Erklärung abzugeben, daß der Einlauf der künftigen Ehefrau in die Allgemeine Wittwen⸗ Verpflegungsanstalt ersolgen werte. Der für die Ertheilung des Konsenses zuständ igen Behörde ist demnächst nachzuweisen,
daß der Einkauf siattgefunden habe.
— Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. April 1874 sind bis Ende März 1881 von dem ausgegebenen Landes⸗ papiergeld (184 293 529 66) 185 137 0565,28 S6 eingezogen und vernichtet worden. Der definitive Antheil an Reichs⸗ kassenscheinen (120 000 000 ) ist voll ausgegeben wor⸗ den. Auf den Maximalbetrag der Vorschüsse (54 889 911,72 S6)
sind 54 115 626,57 M angewiesen worden und 774 315,15 6 rückständig geblieben. Von den Vorschüssen sind 18 296 6090 46 zurückgezahlt worden, so daß im Ganzen 155785 540 6 Reichs⸗ kassenscheine im Umlauf waren.
— Die Bestimmungen der Reichs⸗Strafprozeßordnung über die Durchsuchung von . welche nur auf Anordnung des Richters, bei Gefahr im Verzuge auch der Staatsanwaltschaft und derjenigen Polizei⸗ und Sicher⸗ heitsbeamten, welche Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, erfolgen darf, finden nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IH. Strafsenats, vom 22. Februar d. J, auf das bloße Ein⸗ dringen in eine Wohnung wider den Willen des Inhabers keine Anwendung, vielmehr sind für die Befugniß der polizeilichen Exekutivbeamten zum Eindringen in eine fremde Wohnung die landesgesetzlichen Vorschriften maßgebend. Demnach sind in Preußen Polizeibeamte auf Grund der ihnen von der vor⸗ gesetzten Polizeibehörde ertheilten Ermächtigung befugt zum Eindringen in eine fremde Wohnung, um sich darin nach einer von der Polizeibehörde gesuchten Person umzusehen, ohne eine förmliche Durchsuchung der Wohnungsräume vorzunehmen.
— Die Zeiteintheilung für die diesjährigen Herbst—⸗ übungen des Garde-Corps ist wie folgt Allerhöchst ge⸗ nehmigt worden: 17. August: Marsch der 3. und 4. Escadron des Regiments der Gardes du Corps nach Potsdam und Gegend. 17. bis 22. August: Regiments-Uebungen des Garde⸗ ö des 1. und 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments bei Potsdam. 18. bis 20. August: Regiments⸗Uebungen des 3. Garde⸗ Regiments z. F. bei Berlin. 18. bis 23. August: Regiments⸗ Uebungen des Regiments der Gardes du Corps bei Potsdam. 19. bis 22. August; Regiments-Uebungen des 1. Garde⸗Re⸗ giments z. F. bei Potsdam. 22. bis 25. August: Regiments⸗ Uebungen des 4. Garde Regiments z. F. und 3. Garde⸗Gre⸗ nadier⸗Regiments Königin Elisabeth bei Spandau. 19. bis 24. August: Regiments⸗- Uebungen des Garde⸗-Kürassier⸗Regi⸗ ments, 1. Dragoner⸗Regiments, 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments und 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments bei Berlin. 22. bis 24. August: Regiments⸗-UUebungen des 2 Garde⸗Regiments z. F., Garde⸗Füsilier⸗Regiments, Kaiser Alexander Garde⸗-Gre⸗ nadier⸗Regiments Nr. 1 und Kaiser Franz Garde⸗-Grenadier⸗ Regiments Nr. 2 bei Berlin. 22. August: Marsch des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments z. F. nach Potsdam. 24. August: Marsch der in Spandau garnisonirenden Garde⸗ Infanterie⸗Regimenter und des Regiments der Gardes du Corps nach Berlin und Gegend. 23. bis 27. August: Brigade⸗ Uebungen der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und 2. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade bei Potsdam. 25. bis 29. August: Bri⸗ gade⸗ Uebungen der 2., 3. und kombinirten Garde⸗Infanterie⸗ Brigade (letztere wird aus dem Kaiser Franz Garde-Grena⸗ dier⸗Regiment Nr. 2 und dem 2. Garde⸗Regiment z. F. for⸗ mirt) und der 1. und 3. Garde⸗Kavallerie-⸗Brigade bei Berlin. 29. August: Marsch der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade nach Berlin und Gegend. 30. August: Große Parade bei Berlin. 31. August: Ruhetag. 5. bis 10. September: Detachements⸗Uebungen resp. Exerzitien der Infanterie⸗Brigaden im Terrain einschließlich eines Ruhe⸗ tages. 11. September: Ruhetag. 12. bis 17. September: Uebungen im Divisionsverbande einschließlich eines Ruhetages. 18. September: Ruhetag. 19. September: Uebungen im Di⸗ visionsverbande. Von den 6 Uebungstagen im Divisionsoer⸗ bande sind 5 resp. 4 Tage zu Uebungen der Brigaden gegen⸗ einander und 1 resp. 2 Tage zu Divisionsmanöver mit mar⸗ kirtem Feinde zu verwenden. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗
ment Königin nimmt an den Herbstübungen des VIII. Armee⸗ Corps Theil.
— Der General-Lieutenant Wiebe, Inspecteur der 1 Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich auf einige Tage nach Düsseldorf sowie zu den dkonomischen Musterungen des Schles⸗
wigschen Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9 und des Garde⸗Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments begeben.
— Der General Lieutenant von Unger, Commandeur
der 22. Dixision, ist nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder abgereist.
— Nach Beendigung des in der Zeit vom 4. bis 23. d. Mts. hierselbst stattgefundenen militärärztlichen Operations⸗ zx. Kursus haben sich die dazu komman⸗ dirt gewesenen Ober-Stabsärzte wieder in ihre Garnisonen zurückbegeben.
Bayern. München, 21. April. (Allg. Itg.) In der Kammer der Reichsräthe fand heute die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ein kommensteuer statt. Bei Art. 2 und 3 wurde der vom Ausschuß beantragten Steuer⸗ befreiung der Erträgnisse aus verpachteten Grundstücken und verpachteten Gewerben beigestimmt. Bei Art. 4 (Klassen⸗ sätze, Skala der Einkommensteuer wurde die modifi⸗ zirte Fassung des Ausschusses vom Finanz⸗Minister bekämpft, vom Grafen Ortenburg, welcher eine neue Skala beantragt hatte, vertheidigt, und sodann mit großer Stimmenmehrheit
angenommen. Bei Art. 11 fand der vom Ausschuß befür⸗
wortete Antrag des Freiherrn von Franckenstein auf Steuer⸗ befreiung des Einkommens von weniger als 400 S6, obwohl der Finanzen⸗-Minister den Antrag aus materiellen und for⸗ mellen Gründen für unannehmbar erklärt hatte, nach der Be⸗ gründung durch den Antragsteller mit großer Stimmenmehr⸗ Die übrigen Artikel wurden gleichfalls nach den Ausschußanträgen erledigt und schließlich der ganze
hiernach modifizirte Gesetzentwurf mit allen gegen 5 Stimmen
angenommen.
Baden. Karlsruhe, 22. April. (W. T. B.) Der General⸗Adjutant des Großherzogs, Freiherr von Neubronn, ist heute Nachmittag nach Braun schweig abgereist, um ein Glückwunschschreiben des Großherzogs an den Herzog zu dessen Regierungs⸗Jubiläum zu üÜberbringen.
Sessen. Darm stadt, 23. April. (W. T. B) Prinz Alexander von Hessen begiebt sich morgen nach Brgun⸗ schweig, um dem Herzog zu dessen Regierungesjubiläum die Glückwünsche des Großherzogs zu überbringen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 22. April. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien wurde heute Mittag von dem Kaiser in Privataudienz empfangen; spater er⸗ widerte der Kaiser den Besuch des Fürsten.
— Nach einer Meldung der „Polit. Corresp.“ aug Ueskül hat Derwisch Pascha durch das gestrige siegreiche Gesecht gegen Vaschibozuks, welches bei Verschirovice stattfand,
die Herrschaft über die Bahnlinie Mitrowitza⸗Salonichi sicher⸗ gestellt. Derwijch Pascha verfügte über 10 9000 Mann mit einigen Geschützen, unter ihm befehligten die Generale Osman Pascha, Mustapha Pascha und Ibrahim Pascha.
Großbritannien und Irland. London, 21. April. Allg. Corr.) Aus der Kapstadt meldet eine Reutersche Depesche vom 19. ds.: „In der heutigen Sitzung der gesetz⸗ gebenden Versammlung theilte der Premier⸗-Minister in Er⸗ widerung auf eine Anfrage mit, daß der Basuto⸗Chef Lerothodi das Anerbieten gemacht habe, sich bedingungslos der Kapregierung zu ergeben und seinem Volke anzubefehlen, die Waffen niederzulegen.“
In Cape Coast Castle war Lieutenant Hart mit der k einer Telegraphenlinie von jenem Orte nach
lmina beschäftigt. Zu diesem Schritt war zweifellos die jüngst drohende Erhebung der Aschantis die Veranlassung. — In Sierra Leone haben heftige Stürme großen Schaden angerichtet.
Frankreich. Paris, 21. April. (Fr. Corr.) Aus Afrika liegen folgende Meldungen vor;
Bona, 209. April. Das Expeditionscorps kann jetzt für vollständig organisirt angesehen werden. Mit den letzten Schiffen sind nur noch einige Abtheilungen für die ,. und beträchtliche Quantitäten von Material und
roviant angekommen. In einigen Tagen sollen noch mehrere Bataillone aus Frankreich eintreffen, um in der Provinz Kon— stantine an Stelle der zum Expeditionscorps berufenen Trup— pen Garnison zu nehmen.
Tunis, 20. April. Auf dem Marlte von Suk⸗e⸗Arba
verlas am letzten Montag der Kadi Amar⸗ben⸗Haitj einen Brief des das Lager befehligenden Beys an die Araber, in welchem diese aufgefordert werden, zu ihm zu stoßen. Dreitausend Araber wohnten dieser . bei. Diejenigen von ihnen, welche an der Expedition theilnehmen wollen, werden Ali⸗Bey am Dienstag in Sukelmis erwarten. Meldungen aus Ghardimau zufolge stehen die französischen Truppen sechs Kilometer von der Grenze. Zwölf Deserteurs von den algerischen Tirailleurs sind in Ghardimau eingetroffen. Zwei versteckten sich bei dem Scheik, die anderen haben sich, wie es heißt, in Suk-⸗el-Arba Pferde angeschafft und das Gebirge erreicht, in welchem die Krumirs hausen. In Suk⸗el-Arba lagert der Kriegs⸗-Minister mit 600 Mann; er hat noch keinen Befehl erhalten und laubt auch nicht, daß er sich gegen die Franzosen zu schlagen aben wird. Wie man meldet, wird er spätestens in zwei Tagen sein Lager aufheben. Allala Djuini, der sich im Lager befand, ist von Ali⸗Bey nach Beja berufen worden, welche Stadt dieser gestern mit 5000 Mann verlassen sollte. Man schätzt die tunesische Armee, nachdem sie alle unregelmäßigen Truppen aufgeboten haben wird, auf 10009 Mann.
— 21. Äpril. (Cöln Ztg.) Der heute abgehaltene Ministerrath hieß die Befehle des Kriegs-Ministers zur sofortigen Besetzung der Insel Tabarka und zur Zerstö⸗ rung des Forts, von welchem auf die „Hyene“ geschossen wurde, gut. Die Frage wegen Absendung der Flotte soll am nächsten Sonnabend im Ministerrath in Erwägung gezogen werden. — Heute Nachmittag 2 Uhr wurde auf dem Troca⸗ dero die Generalversammlung des Kongresses der Unter⸗ richtsliga unter Gambetta's Vorsitz abgehalten. —
Das aus drei Kriegsschiffen bestehende Geschwader ist gestern vor der Insel Tabarka mit der Weisung erschienen, dieselbe zu besetzen und das Fort zu zerstören, welches auf die „Hyene“ gefeuert hatte. Hunderte von Krumirs zu Fuß uͤnd zu Pserde befanden sich auf dem Strande. Die Be⸗ schießung begann des Morgens, und Nachmittags wurde das Fort genommen. — Den letzten Meldungen von der tune⸗ sisch-⸗algerischen Grenze zufolge standen die Truppen ungefähr sechs Kilometer davon entfernt.
Der Gene⸗
ral Vincendon war heute Morgen mit seiner Brigade
dicht an der Grenze. Ihm gegenüber befand sich ein tune⸗
sisches Lager von 500 Mann. Während der Nacht hatten die
Krumirs Feuer auf den benachbarten Bergen angezündet. Die verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
telegraphischen Drähte nach El Aum und La Calle wurden in der letzten Nacht durchschnitten. Dieselben werden in Zu⸗ kunft von Reitern, die von 500 zu 500 m aufgestellt werden, bewacht. Die Truppen von Rumeel⸗Suk, El, Aium und Suk-⸗el-Thibul sollen die Engpässe von Djebel-Krumir nehmen, um nach Bordsch Dschedid zu dringen, das von den tunesischen regelmäßigen Truppen besetzt ist. Die Brigade Vincendon hatte seit ihrem Abmarsche von Bona nur 14 Kranke. An der Grenze fanden Rekognoszirungen statt, die jedoch ohne Kampf abliesen. — Das fliegende Ge⸗ schwader, das aus der „Flore“, der Armorique“, der „Re⸗ solue“ und der „Favorite“ besteht, wird am nächsten Montag
—— ———
in See stechen, um Uebungen zu machen; der erste Hafen, in
den es einzulaufen hat, ist seinen Weisungen zufolge Algier.
In der Goletta befindet sich das Panzerschiff ersten Ranges
und von dem Geschäfte eines Auktionators. . . Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Gewerbe
„Jeanne d'Arc“, und in Bona das Panzerschiff „Galoisson⸗ niere“, das schnell zu dem ersteren stoßen kann. — In Tu nis
wurde durch Maueranschlag verkündet, daß Jedem, der die
Hand an einen Christen lege, sofort der Kopf abgehauen wer— den würde.
Die tunesische Insel Tabarka wurde heute genom⸗
men und besetzt. Die Truppen zogen nach kurzer Beschießung Nachmittags in das Fort ein. Gestern überreichte der französische General-⸗Konsul Roustan dem Bey im Bardo eine Note Barthelemy Saint⸗-Hilaire's, worin der Bey und seine Minister sür jede Schädigung an den Personen und Gütern fran⸗ zösischer und curopaischer Unterthanen verantwortlich gemacht
werden. Zugleich verlangte der General-Konsul voni ersten
Minister des Vey Maßregeln zur Sicherheit der Europaer. Der tunesischke Minister entgegnete, die Lage sei ernst, aber der Bey trage nicht die Schuld. — Die militär ischen Dpera⸗
ist Besehl gegeben, die Truppen des Beys mit der außersten
Strenge zu kebandeln, wenn sie sich dem Einmarsch der Fran⸗
8 zu wirersetzen oder in der Nahe der franzosischen
ruppen zu verharren versuchen sollten Aus Tunie wird dem Reuter'schen Bureau unterm
19. ds. gemeldet: „Die Scheichs eines der algierischen
Grenzstämme haben, wie es heißt, versucht, die Krumirs
zu bewegen, die Bergpässe zu übergeben und sich ihnen anzu⸗
schließen. Die Krumirs sollen erwidert haben, daß, so lange
Ciner von ihnen am Leben sei, sie ihre Gewalt über die
Passe niemals aufgeben würden. Der Bey hat abermals die
söͤrmliche Versicherung ertheilt, daß er die Drdnung aufrecht ⸗
zuerhalten im Stande sei, wenn die Franzosen nicht die Grenze überschreiten; aber er fürchtet den Ausbruch einer allgemeinen Rebellion, wenn die Araber merken, daß die Franzosen un⸗
pen haben Befehl, sich vor dem französischen Vormarsch zurück⸗ zuziehen, um womöglich Blutvergießen zu vermeiden.“
— 22. April. (W. T. B.) Nachrichten aus Tu nis erklären das Gerücht von einem Mordanfall auf den französischen Ge⸗ schäftsträger Ro u stan für unbegründet. — Aus Bona wird gemeldet, daß das französische Transportschiff „Corrèze“ mit 2 Bataillonen an Bord heute früh Bona passirt und seine Fahrt nach der tunesischen Küste fortgesetzt hat. — Ferner wird aus Tunis gemeldet; es seien Kisten mit Gewehren und Revolvern von Italien aus dort ein⸗ getroffen und sofort vertheilt worden; an die Krumirs habe man eine größere Menge Munition abgesendet, mehrere Ge⸗ wehre seien in Beschlag genommen worden und befänden sich in der Verwahrung des französischen Konsulats. Auch gegen die Eisenbahn hätten neue Gewaltthätigkeiten stattgefunden; ein Eisenbahnzugführer sei von den Arabern leicht verwundet worden.
Griechenland. Athen, 22. April. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister Mauromichalis hat wegen Meinungs⸗ verschiedenheiten mit den anderen Ministern über die auf die Kollektivnote der Gesandten der Mächte zu ertheilende Ant— wort seine Demission erbeten und erhalten; an seiner Statt ist der Oberst⸗Lieutenant Valtinos zum Kriegs⸗ Minister ernannt worden. Die Antwort der griechischen Regierung auf die Kollektivnote der Gesandten der Mächte soll morgen abgehen, sobald der neuernannte Kriegs— Minister den Eid geleistet hat. — Nach einer weiteren De⸗ pesche aus Salonichi haben die Albanesen in dem Gefechte bei Skopia eine Niederlage erlitten, wobei sie 4000 Todte verloren haben sollen.
Rumänien. Bu karest, 22. April. (W. T. B) Das neue Ministerium ist nunmehr konstituirt und besteht aus: Demeter Bratiano, Minister⸗Präsident und Minister des Aus— wärtigen, Slatescu, Minister des Innern, Demeter Sturdza, Finanz⸗Minister, Dabija, Arbeits⸗Minister, Ferikidi, Justiz⸗ Minister, Slaniceano, Kriegs⸗Minister, Urechia, Unterrichts— Minister. Sämmtliche Mitglieder des Kabinets gehören den liberalen Parteien an. ; .
— 23. April. Der zum Minister⸗Präsidenten ernannte bisherige Gesandte in Konstantinopel, Demeter Bratiano, wird sich für wenige Tage dorthin zurückbegeben, um dem Sultan sein Abberufungsschreiben zu überreichen. — Das amtliche Blatt veröffentlicht das neue Ministerium in der be⸗ reits gemeldeten Zusammensetzung. Das Finanz⸗Ministe⸗ rium wird bis zur Uebernahme desselben durch Sturdza interimistisch von dem Arbeits-Minister Dab ija verwaltet.
Rußland. St. Petersburg, 23. April. (W. T. B.) Der Minister des Innern hat der Zeitung „Strana“ den Straßenverkauf entzogen. — Zur Verhütung der Weiter⸗ verbreitung der Reblauskrankheit ist die Einfuhr von Pflanzen und Weinstocksprößlingen sowie von Kompost⸗ und Gartenerde aus sämmtlichen Häfen des Schwarzen und Asowschen Meeres und über die Landgrenzen nach dem Kaukasus verboten worden. — Dem „Golos“ wird aus Grodno gemeldet, der Gouverneur habe wegen der in der Stadt verbreiteten Gerüchte, daß für das bevorstehende Oster⸗ fest eine Sprengung der dortigen Kirchen beabsichtigt sei, eine Besichtigung sämmtlicher in der Nähe der Kirchen befind⸗ lichen Kellerräume vornehmen lassen; die Besichtigung habe die vollständige Grundlosigkeit der gedachten Gerüchte dar⸗ gethan.
Neichstags⸗Angelegenheiten. Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be⸗
worden: ; ,, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.
Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
An die Stelle des §. 35 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: .
Die Ertheilung von Tanzę, Turn- und Schwimmunterricht als Gewerbe, sowie die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsange⸗ legenbeiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbe— fondere die Abfasfung der darauf bezüglichen schriftlichen Aufsätze,
kann unterfagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzur.
verlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. .
Unter derselben Voraussetzung können untersagt werden: der rödelbandel (Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten der gebrauchter Wäsche, Kleinbandel mit altem Metallgeräth und Metallbruch und dergleichen), sowie der Kleinbandel mit Garnabfaͤllen r Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen.
Sas Nämliche gilt von dem Geschäfte eines Gesindevermiethers
—
8864 2.
beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebe? Behörde biervon Anzeige zu machen. Urkundlich ꝛc.
Gegeben ꝛc.
der juständigen
Begründung.
darin, daß die Ertheilung einer ͤ . 2. durch nur bekundet wird, daß gegen die betreffende Person ür Zeit keine (Gründe vorlieger velche die Versagung der Konzession 37 — 3 zur Zeit keine Gründe rorliegen, welche die Versagung der Konzessior
59 1 N 9 9 1 9 3 wvoraele 2 . 2 216 * (. ' . dar. treffend Äbänderung der Gewerbeordnung, vorgelegt rechtfertigen würden, vom Publikum doch als, eine Art von Apprę—⸗
eines soliden und ehrenhaften Geschäftsbetri
52 5 —— * * * Voraussetzungen zu untersagen.
zu dem Werthe der letzteren in keinem Verhältniß stehen und die Ge⸗ kübren der Rechtsanwälte nicht selten weit übersteigen. Sie sind nicht nur jederzeit bereit, die frivolsten Rechts händel oder die grund⸗ lofesten Ansprüche und Beschwerden zu verfolgen und unter nich⸗ tigen Vorspiegelungen über die Unkenntniß oder die Ungerechtigkeit der unteren Behörden bis in die höchsten Instanzen zu treiben, son⸗ dern sie suchen sich auch immer neue Kundschaft dadurch zu verschaffen, daß sie unter . der niedrigsten Leidenschaften das Publikum zu frivolen Prozessen und Denunziationen, zu grundlosen Beschwerden und aussichtslofen Gesuchen verleiten. Neben einer weitgehenden nutzlosen Belästigung der Gerichte und Verwaltungsbehörden und der Schädigung ihres Ansehens in den unteren Volksklassen erwächst aus diesem Treiben eine Förderung der Streit⸗ und Prozeßsucht, welche nicht selten zur Verfeindung und zum sittlichen und wirthschaftlichen Ruin ganzer Familien und selbst Gemeinden führt. Wiederholt sind Fälle vorgekommen, in denen Gewerbtreibende dieser Art förmliche Verbrechergesellschaften um sich gesammelt haben, um in den von ihnen geführten Prozessen durch Meineid und Urkundenfälschung günstige Entscheidungen herbeizuführen; erst kürzlich hat in Berlin eine Unterfuchung derartiger Vorkommnisse die Verurtheilung der Be⸗ theiligten zu schweren Strafen herbeigeführt.
Auch in einem Theile der übrigen Bundesstaaten, welche dem—⸗ nächst gleichfalls Ermittelungen angestellt haben, namentlich im Kö⸗ nigreich Sachsen, in Württemberg, Baden, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Hamburg, sind ähnliche Üebelstände in mehr oder weniger erheblichem Maße vorgekommen.
Bei der Frage, wie diesen Mißständen entgegenzutreten sei, ist zunächst zu beachten, daß eine vollständige Unterdrückung des frag—⸗ lichen Gewerbebetriebes weder möglich noch wünschenswerth erscheint. Derselbe entspricht, wie schon aus dem großen Umfange, wel— chen er gewonnen hat, geschlossen werden muß, einem auf andere Weise nicht zu befriedigenden Bedürfnisse. Der gemeine Mann bedarf bei Wahrnehmung seiner Rechtsangelegenheiten häufig eines Beiraths, ohne sich eines Rechtsanwalts bedienen zu können: zumal die Rechtsanwälte, wie vielfach bezeugt wird, sich mit den geringfügigen Gerichts und Verwaltungsangelegenheiten, welche bei den Unteren Volksklassen die große Mehrzahl bilden, nur ungern befassen. Es kann sich daher nur darum handeln, den schädlichen Auswüchsen dieses Gewerbebetriebes entgegen zu treten und diejenigen Elemente möglichst davon auszuschließen, von denen eine gemein— schädliche Wirksamkeit zu fürchten ist.
Zu dem Ende ist vielfach, namentlich in den Berichten der preu⸗ ßischen Provinzialbehörden, vorgeschlagen, die Zulassung zu diesem Gewerbebetriebe wieder von einer Konzession und die Ertheilung der letzteren von dem vorhandenen Bedürfniß, sowie von der Zuverlässigkeit des Nachsuchenden abhängig zu machen. Gegen die Betretung dieses Weges spricht indessen zunächst der Umstand, daß die geschilderten Uebelstände keineswegs Überall bestehen. Nicht nur in manchen preu— Fischen Bezirken, sondern auch in den Bezirken anderer Bundesstaaten wird das Gewerbe ausschließlich oder doch überwiegend von zuverlässigen Personen betrieben, deren Thätigkeit nicht nur dem Interesse des Publikums entspricht, sondern auch den Geschãftsbetrieb der Behörden erleichtert, während unzuverlässige Elemente, namentlich bei einem höheren Bildungsstande der Bevölkerung, nicht aufkommen können. Die gesetzliche Einführung der Konzessionspflicht würde die Folge haben, daß auch in solchen Bezirken die Behörden mit einer erheblichen, durch kein Bedürfniß geforderten Arbeit belastet würden.
Aber auch abgesehen hiervon stehen der Einführung der Kon— zessionspflichtigkeit erhebliche Bedenken entgegen. Weder für die Be⸗ urtheilung des Bedürfnisses, noch für diejenige der Befähigung des Nachsuchenden giebt es objektive Anhaltspunkte, welche der Entscheidung der Behörde zu Grunde gelegt werden könnten. Das Maß der Be⸗ fähigung, welches die Voraussetzung für die Annahme der Zuverlässig⸗ keit und damit für die Zulassung zu dem Betriebe des Gewerbes zu bilden haben würde, ist nach dem durch den Bildungsstand der Bevölkerung bedingten Bedürfnisse und nach der Art der Geschäfte, welche der Einzelne betreiben will, ein so verschiedenes, daß eine im Voraus darüber abzugebende Entscheidung in den meisten Fällen auf ein subjektives, mehr oder weniger willkürliches Ermessen hinauslaufen würde. Auf ähnliche Schwierigkeiten würden die entscheidenden Be— börden stoßen, wenn sie genöthigt würden, nach anderen Richtungen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit im Voraus festzustellen. Das entscheidende Bedenken gegen die Einfüh⸗ rung der Konzessionspflichtigkeit des Gewerbes liegt aber
er Konzession, obwohl da⸗
bation aufgefaßt werden würde, durch welche die Bebörde eine gewisse Garantie für die Vertrauenswürdigkeit des Kon rten übernom⸗
men habe, eine Auffassung, welcher die Gewerbtreibenden selbst auf jede Art Vorschub zu leisten das dringendste Interesse baben würden. Es könnte sich auf diese Weise leicht en Rechtsanwälten eine Klasse nicht rechts kundiger B l
ausbilden, deren Geschäftsbetrieb gewissermaßen obrigkeitlich sanktionirt wäre, während sie weder eine Garantie genügender Befähigung bi aus reichende Disziplin oder durch Rücksichten der ndesehre den Schranken es gehalten würden.
Mißständen abzuhelfen,
ussscht genommenene Er⸗ mächtigung der Behörden, den fraglichen Gewerbebetrieb unter gewissen
1X
Das einzige Mittel, den hervorgetretener
bleibt demnach, die in dem Entwurf in A 1181
Auf diesem Wege wird den Behörden
zorn ver ir k l Ker dir Mierstsnde I aragtroten und Pi derjenigen Bezirke, in welchen die Mißstände herrergetreten sind, die 5 24
Möglichkeit gegeben, solche Personen, welche das Gewerbe in gemein
schädlicher Weise betreiben, zu beseit
im voraus ein Urtheil über die Zuverlässigkei
. 21 * . . * aa Rrwom treibenden dieser Art abzugeben, wahrend
1247 5 2 rw * Lr 3 nent Ii n Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, namentlich die au
pfaffung darauf bezüglicher schriftlicher Aufsätze, bildet den Gegen ⸗ * 1 9 *
ftand eines Gewerbebetriebes, welcher seit dem Erlasse der Gewerbe⸗ ordnung keiner gewerbepolizeilichen Beschränkung mehr unterliegt und
adrokat, Winkelkonfulent u. s. w.) von einer großen Zabl von Per sonen ausgeübt wird. ö . Neuere Ermittelungen, welche zunächst von der Königlich preu ßischen Regierung, in Folge von Berichten einzelner Provinzialbebör⸗ den, angestellt wurden, haben er zeben, daß mit diesem Gewerbel etriebe
Ferderblichen Wirkung dringend zum gesetzlichen Ginschreiten auf ⸗ fordern.
Rach den vorliegenden, nicht einmal vollständigen Ermittelungen
giebt es in Preußen etwa 6st) folcher Gewerbtreibenden, deren Ver. theilung auf die einzelnen Berke aus der beigefügten Uebersicht
erhellt. ; : ;
Von 4947, über welche in dieser Beziebung Aeußerungen vor—
liegen, werden 2870 oder 58) als unzuverlässig bezeichnet.
DiFe Befähigung zum Betriebe der fraglichen Geschäfte ist bei Vielen se mangelbaft, daß sie um deswillen allein schon als unzuver⸗ lässig zu bezeichnen sind.
Nach den angestellten Ermittelunger in großem Umfange nicht allein sittlich verkommenen, zum Theil schon Personen betrieben, welche sich nicht
23
Gewerbe
a wird das fragliche
mit schweren Strafen belegten * — 1 * von dem Interesse ihrer Klienten,
sondern ledislich von ihrer Gewinnsucht leiten lassen. Sie schãdigen gewinnen
bre Auftraggeber durch unredliche oder ungeschickte Ausführung.
erhaltenen Aufträge, durch Unkenntniñ der gese lichen Vor beanstandet tunesisches Gebiet betreten. Die tunesischen Trupe und wissen sich für ihte Arbeiten Vergütungen zu verschaffen.
Eins
unter den mannigfaltigsten Bezeichnungen (Winkeladrokat, Volks;
diese
machen will,
unfäbigen, sondern auch von
* 3 r bBbelss 1. KRe-rrrvr'rer diesen (Gewerbebetrieb beginnen, ob sie denselben in einer W
— 9 Lr fLafRiuna ais breiten Vera lanu Die Wirkrfamkeit Die Wirksamkeit der 55 2 1 . 1. 8 dadurch bedingt, daß
es bisber durch den &
T3119 E544 * Fälle beschränkt wird,
strafbarer Handl ͤ ö . sich weiter unten ergeben w on bei Mißstände verbunden sind, welche bei ihrer großen Verbreitung und
tionen werden am Sonnabend oder Sonntag beginnen. Es
t . h 881 3 we Ber ö 1 1 — 8 fallenden Gewerben die Wirksamkeit de 8 ö 1. . 1 Fei B unzureichenden gemacht hat, wurde konsulenten völlig ungeeignet Vergeben, von . ; 6 . wäre, würde Gewerbes — * * o 8689 n.82 82 J. 35 11 1. 53 4rY rer Schwierigkeiten stoßen. Außerdem aber iu berücksichtigen, da — 1 — naeeße zu ver
e egen 16 . stoßen, eine au? und demeralisirende Wirksamkeit aus⸗
1 16 8 er nstBꝛiaen Sorafalt und Fähig⸗ Uben und scbon dure netbigen — ot alt und ahi — 37
an Ter 266 keit ihre Auftraggeber in der erheblichsten Wei
schädigen konnen. diglich davon abhängig die Unzuverlä sigkeit der Gewerbetreibender en Gewerbebetrieb darthun, fo wird damit dem Ermessen der untersagenden Bebörde allerdings ᷣ — eits läßt sich nur auf
vorbandenen Uebelstände ürliches Ermessen dadurch
1 * * 5* — Wenn demnach der ß 3 13 batlad 1
2 . D 21 8er 1111111