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zu einem förmlichen Verwaltungẽstreitverfahren ausgebildet ist, einen ausreichenden Schutz finden. *
Durch diese gewerbepolizeiliche Bestimmung bleibt übrigens die Vorschrift des 8. 143 Abs. 2 der Civilprozeßordnung unberührt, nach welcher das Gericht Bevollmächtigte und Beistände, welche das münd⸗ liche Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen
kann. Das Gericht muß demnach zur Zurückweisung von Personen, welche das Gewerbe eines Winkelkonsulenten betreiben, stets befugt sein, auch wenn denselben der Betrieb des Gewerbes nicht untersagt ist. Andererseits kann mit der Untersagung nicht die Rechtsfolge ver— bunden sein, daß dadurch die richterliche Zurückweisung für den ein⸗ zelnen Fall nothwendig bedingt werde. Dagegen bleibt selbstredend die Nichtzurückweisung Seitens des Gerichts ohne Einfluß auf die Strafbarkeit in Gemäßheit des §. 148 Nr. 4 der Gewerbeordnung.
Von der neuen gesetzlichen Regelung würden in zweckmäßiger Weise auch die sogenannten Patentagenten betroffen werden. Da die Aufftellung der Patentgesuche und die Führung der Verhandlungen vor dem Patentamte einerseits technische Kenntnisse, andererseits die Vertrautheit mit manchen formellen Vorschriften erfordern, so kann das betheiligte Puõblikum die Vermittelung der Patentagenten nicht entbehren, bedarf aber andererseits eines Schutzes seiner Interessen durch irgend eine öffentliche Ueberwachung des Geschäftsbetriebs der⸗ selben. Uebelstände sind in dieser Beziehung bereits hervorgetreten; unter anderem hat im Jahre 1880 ein Patentagent Berlin verlassen, ohne Auskunft über sein Verbleiben oder Dispositionen zur Wahrung der durch seinen plötzlichen Fortgang gefährdeten Interessen seiner Auftraggeber zurück zu lassen. Dem Patentamt fehlt es an jeder Disziplinar⸗ befugniß, welche sich als unentbehrlich erweisen würde, wenn nicht durch eine allgemeine Regelung des hier fraglichen Gewerbebetriebes auch für diesen besonderen Zweig desselben die erforderliche Abstellung von Uebelständen ermöglicht werden sollte.
Dagegen will der Entwurf die gewerbsmäßige Vermittelung von Rechtsgeschäften nicht treffen. Soweit die Besorgung fremder Rechts—⸗ angelegenheiten sich auf Rechtsgeschäfte bezieht, ist darunter im Sinne des Entwurfs nur die Wahrnehmung und Verfolgung von Ansprüchen und Rechten zu verstehen, welche aus letzteren sich ergeben.
Gleich dem Gewerbe der Winkelkonsulenten ist auch dasjenige der Auktionatoren seit Erlaß der Gewerbeordnung durch §. 38 der⸗ selben von allen bis dahin noch bestehenden Beschränkungen befreit mit dem alleinigen Vorbehalte, daß gesetzliche Bestimmungen, welche den Handlungen dieser und der übrigen in diesem Paragraphen auf— geführten Gewerbtreibenden eine besondere Glaubwürdigkeit beilegen, oder an diese Handlungen besondere rechtliche Wirkungen knüpfen, nur auf diejenigen bezogen werden sollen, welche von den dazu befugten k und Korporationen nach wie vor öffentlich angestellt werden önnen.
Die Ermittelungen, welche in Anlaß des unterm 13. Juni 1879 von der X. Kommission des Reichstags eingebrachten Antrages von den verbündeten Regierungen angestellt sind, haben ergeben, daß ähn— liche Uebelstände, wie das Gewerbe der Winkelkonsulenten sie auf— weist, auch bei dem Gewerbebetriebe der Auktionatoren, wenn auch nicht in ganz so weiter Verbreitung, hervorgetreten sind.
Neben einer Anzahl preußischer Bezirke sind es hauptsächlich das Königreich Sachsen, die Herzogthümer Braunschweig und Sachsen⸗ Altenburg, in welchen diese Uebelstände, ein solches Maß erreicht haben, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung als Bedürfniß ange⸗ sehen wird, während ein solches in Bayern zwar nicht als unbedingt nothwendig, aber doch nicht als unerwünscht bezeichnet wird und in einer Anzahl weiterer Bundesstaaten zwar auch Mißstände vor⸗ vorhanden sind, aber bei der geringen Ausdehnung, welche der Be⸗ trieb der Privat⸗Auktionatoren gewonnen hat, ein Anlaß zu gesetzlichen Maßnahmen nicht vorliegt. Der Grund des Uebels liegt auch bei dem Auktionatorengewerbe darin. daß dasselbe nach dem Wegfall jeder öffentlichen Kontrole vielfach von unzuverlässigen, zum Theil schon be⸗ straften Personen betrieben wird, welche dasselbe lediglich zum eigenen Vortheil ausbeuten, ihre Auftraggeber durch mangelhafte und gewissen⸗ lose Ausführung der Aufträge, unredliche Manipulationen, übertrie⸗ bene Gebührenrechnungen und Unterschlagung des Auktionserlöses, das . aber durch einen schwindelhaften Geschäftsbetrieb trügerische Anpreisungen, Verkauf werthloser Gegenstände von täuschendem Aus—⸗ sehen, Verleitung zu sinnlosem Bieten mittelst Bestellung von Per⸗ sonen, welche in ihrem Auftrage mitbieten, sowie mittelst Verabreichung von Spirituosen und dergleichen schädigen. Insbesondere wird in ein⸗ zelnen Bezirken über die Verwendung des Auktionatorgewerbes mit dem Rückkaufs⸗ und Trödlergewerbe, sowie über die Benutzung des ersteren zur Veranstaltung von Auktionen geklagt, in denen Waaren⸗ massen, welche dem unmittelbar bevorstehenden Konkurse entzogen werden sollen, zum Nachtheil der Gläubiger und zur Schädigung des reellen Gewerbebetriebes verschleudert werden.
Auch zur Beseitigung dieser Mißstände empfiehlt sich nicht die von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Wiedereinführung der Kon zessionspflichtigkeit des Gewerbes. Aus denselben Gründen, welche oben hinsichtlich des Gewerbes der Winkelkonsulenten dargelegt sind, wird es vielmehr vorzuziehen sein, den Behörden die Ermächtigung zur Untersagung des Gewerbebetriebes unter gewissen Voraus⸗ setzungen zu ertheilen, daneben aber eine öffentliche Kontrole des Gewerbebetriebes zu ermöglichen.
Die Wirksamkeit der ersteren Maßregel wird bei dem Auktio⸗ natorengewerbe in gleicher Weise, wie bei demjenigen der Winkelkon⸗ sulenten dadurch bedingt sein, daß die Untersagung nicht von der Voraussetzung der Verurtheilung wegen gewisser Vergehen abhängig gemacht, sondern in allen Fällen für zulässig erklärt wird, in denen Thatsachen vorliegen, welche die Zuxerlässigkeit des Gewerbtreibenden in Beziehung auf den Gewerbebetrieb darthun.
Eine fortlaufende Kontrole des Gewerbebetriebes der Auktionato⸗ ren wird dadurch ermöglicht werden können, daß dies Gewerbe der Bestimmung des §. 38 Absatz 2 der Gewerbeordnung unterstellt wird, was bei der Fassung dieser Bestimmung erreicht wird, wenn das Auktionatorengewerbe, wie es im Entwurf vorgeseben ist, in den dritten Absatz des 8. 35 aufgenommen wird. Es bedarf keiner Aus⸗ fübrung, daß unter den Begriff der Auktionatoren im Sinne der Gewerbeordnung die Gerichtsvollzieher, auch insoweit sie kraft Landes gesezes zur Vornahme von freiwilligen Versteigerungen befugt sind, nicht fallen.
Dieselben Erwägungen, welche bei dem Winkelkonsulenten⸗ und Auktionatorengewerbe dabin führen, die Untersagung des Betriebes nicht von einer Bestrafung wegen bestimmter Vergehen, sondern von der erwiesenen Unzuverlässigkeit in Beziehung auf den Gewerbebetrieb abhängig zu machen, treffen auch für die zur Zeit durch den §. 35 der Gewerbeordnung geregelten Gewerbe zu, also nach Ausscheidung des Pfandleihgewerbes (Art. 4 Gesetz vom 23. Juli 1879) für den gewerbsmäßigen Tanz⸗, Turn und Schwimmunterricht, für den Trödel handel und für das Geschäft der Gesindevermiether.
Namentlich bei dem Betriebe der Gesinderermiether haben sich ach dem Ergebnisse einer neuerdings in Preußen angestellten allge⸗ meinen Erhebung Uebelstände herausgestellt, zu deren Beseitigung die den Behörden gegenwärtig zustehenden Befugnisse nicht ausreichen. Auch dieses Gewerbe wird vielfach und in manchen Bezirken über⸗ wiegend durch Personen ron zweifelhafter Rechtschaffenbeit und Moralität betrieben. Diese benachtheiligen Herrschaften und Ge⸗ sinde durch wahrheitswidrige Angaben, indem sie unzuverlässige und untaugliche Dienstboten als zurerlässig und tauglich empfehlen oder Dienstboten zur Uebernahme von Stellen veranlassen, zu Deren Wahrnehmung sie sich hinterher untauglich zeigen. Um durch rermehrte Stellennachweisungen erhöhten Gewinn zu er⸗ zielen, rerleiten sie das Gesinde geflissentlich zu leicht⸗ fertigem Stellenwechsel und tragen dadurch an vielen Orten wesent⸗ lich zur allgemeinen Verschlechterung des Gesindes bei. Ihre Gebüh⸗ renforderungen sind oft übertrieben und nicht selten rerschaffen sie sich dadurch, daß sie sich sowohl von den Herrschaften als auch ron den Dienstboten bezablen lassen, einen unrechtmäßigen Gewinn. Die Zwangslage stellenloser Dienstboten wissen sie dadurch auszubeuten, daß sie ihnen gegen hohe Vergütung hei sich Unterkommen gewähren und ihnen erst dann einen Dienst verschaffen, wenn sie auf diese Weise ihte ganze Habe an sich gebracht haben. Am
bedenklichsten wird dieser Gewerbebetrieb in den nicht selte⸗ nen Fällen, wo er dazu benutzt wird, der Unsittlichkeit Vorschub zu leisten, entweder dadurch, daß stellensuchende weibliche Dienstboten, zum Theil unter falschen Vorspiegelungen, in Bordellen oder liederlichen Schankwirthschaften untergebracht oder während der Zeit der Stellenlosigkeit zu unzüchtigem Verkehr verleitet werden. Es liegt auf der Hand, daß die Säuberung dieses Gewer⸗ bes von unlauteren und unrechtlichen Elementen nicht möglich ist, so lange die Untersagung des Betriebes nur stattfinden darf, wenn eine Verurtheilung wegen aus Gewinnsucht begangener Verbrechen oder Vergehen gegen das Eigenthum oder wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit ergangen ist. Die Erfahrung lehrt, daß der zur gerichtlichen Verurtheilung ausreichende Be— weis eines solchen Verbrechens und Vergehens häufig in sol⸗ chen Fällen nicht geführt werden kann, wo sich die Unzuverlässig⸗ keit des Gewerbetreibenden aus notorischen Thatsachen ergiebt, und der gemeinschädlichste Betrieb findet sich nicht selten gerade bei solchen Personen, welche ihre unrechtlichen und unlauteren Geschäftsoperatio⸗ nen geschickt so einzurichten wissen, daß sie mit den Strafgesetzen nicht in Konflikt kommen. Sehr zahlreich sind namentlich auch die Fälle, in welchen eine Person, welcher der Gewerbebetrieb untersagt ist, oder wegen erfolgter Verurtheilung untersagt werden könnte, dennoch das Geschäft durch eine vorgeschobene Person, namentlich durch den nicht bestraften Ehegatten führt oder fortführt. In solchen Fällen bieten die gegenwärtigen Bestimmungen keine Handhabe zum Einschreiten, auch wenn offenkundige Thatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der eigentliche Leiter des Geschäfts eine Person ist, welcher der Gewerbe⸗ betrieb untersagt ist oder untersagt werden könnte. Fälle dieser Art sind unter der Herrschaft der gegenwärtig geltenden Vorschriften auch bei dem Trödelhandel und bei dem gewerbsmäßigen Tanzunterricht mehr⸗ fach zur Kenntniß der Centralbehörden gelangt, und es liegt auch, ohne daß es weiterer Ermittelungen bedurfte, auf der Hand, daß bei diesen Gewerbe⸗ betrieben, welche in den Händen unlauterer und unrechtlicher Personen eine sehr gemeinschädliche Wirkung ausüben können, ebensowenig wie bei dem Gewerbe der Gesindevermiether ein ausreichendes Eingreifen der Behörden möglich ist, so lange dasselbe an die jetzt geltenden Be⸗ dingungen geknüpft ist. Hiernach erscheint es gerechtfertigt, daß hin—⸗ sichtlich aller in dem 5. 35 aufgeführten Gewerbe die Zulässigkeit der Untersagung lediglich davon abhängig gemacht wird, daß Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Be⸗ ziehung auf den Gewerbebetrieb darthun. Die vorgeschlagene Aende= rung in der Bezeichnung des Trödlergewerbes rechtfertigt sich endlich durch den Umstand, daß der Trödelhandel sich auch auf andere Gegenstände erstreckt, als in dem bisherigen Absatz 2 des 5. 35 auf⸗ geführt sind. neber fi cht
der in den preußischen Regierungs- und Landdrostei⸗Bezirken sowie im Bezirke des Polizei⸗Präsidiums zu Berlin vorhandenen Winkel—
konsulenten.
28 . Verhältniß 2. Regierung ö. zur Einwohnerzahl. 3 er 1
5 resp. Jahl der Einwohner, * ; 2 . Winkel ⸗· auf welche * Landdrostei. konsulenten. Ie ein n rent 3 , 350 3147
2) Gumbinnen... 235 3211 . 137 3958 9 Marienwerder... 346 2313
a 570 1813 & Bromberg . 267 2143
ö 120 5797
k 107 5213 2 56 3727 1 340 4330 11) Liegnitz KJ 20 4926 . 180 2867 m 192 5730 14 Frankfurt a.. 291 3640 1 182 4832 . , 149 6 066 1 710 53507 1 64 6927 11 5 80 6007 1 306 3208 JJ 155 3687 1 — 333 1385 ö 89 7357 1 — 30 4731 1 91 5 522 26) Sigmaringen... 13 5112 k 120 5658 J 194 4066 I 225 4773 a 37 11623 — 1 , 68 6082 RJ 44 8788 R 158 1958 R 34 8169 1 590 4021 36) Polizei ⸗Präsidium Berlin 309 3129
Summa. 6594
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Im Verlage von J. J. Weber in Leipzig ist als Nr. 90 der bekannten und beliebten illustrirten Katechismen soeben zur Ausgabe gelangt ein Katechigmus der Stilistik, Anweisung zur Aus— arbeitung schriftlicher Aufsätze, von Dr. Konrad Michelsen (Preis in eleg. Original Einband 2 AÆ). Das vorliegende kleine Buch ist aus langjähriger Schulpraris erwachsen und hat sich in seiner übersicht⸗ n, Anordnung und seiner katechetischen Form bereits trefflich
ewährt.
Gewerbe und Sandel.
Die Feuerversicherungsgesellscaft Colonia in Cöln bat von dem Betrage der Versicherungeprämien, welche im Jahre 1880 von den bei ihr versicherten Justizbeamten eingegangen sind, wiederum die Summe von Eintausend und achthundert Mark der Justizoffi⸗ zianten⸗Wittwenkasse überwiesen.
— Dem Rechenschaftsberichte der Magdeburger Lebens Versicherugs⸗Gesellschaft entnehmen wir, daß bei der Lebens⸗ und Begräbnißrversicherung im Jahre 1880 4332 Anträge auf 10 152 610 Æ Versicherungesumme gestellt und aus dem Vorjahre übernommen wurden, woron 3322 Anträge auf 7384740 Æ An⸗ nabme fanden, wäbrend 1019 Anträge auf 2767 900 4 theils abge⸗ wiesen oder zurückgezogen wurden, theils abet dem Jahre 1881 zur Erledigung vorbehalten blieben.
Der Versicherungsbestand der Kaxitalrersicherung belief sich am 31. Dejember 1879 auf 32003 Policen über 59 765 781 M Ver⸗ sicherungt summe und bob sich durch Hinzutritt von 3326 Policen über 7384 710 Æ auf 35 329 Policen über 67 150 524 Æ Versicherungs⸗ summe. Von diesen Versicherungen erloschen durch Tod 648 Pelicen über Ws 675. ƶ und im Ganzen 2301 Policen über 4 820 703 M Versicherungẽ summe, so daß Ende 1880 ein icherungsbestand ven 33028 Policen mit einer Versicherungesumme von 62 329 821 4Æ zut Jahresprämie von
1ẽ786 092 M und einer einmaligen Prömienzahlung von 2855 6 ror⸗ handen war. — Zu dem bei der Aussteuerversicherung vorhandenen Versicherungsbestande von 1442 Policen über 2491 269 4 Versiche⸗ rungssumme trat im Jahre 1880 ein Nettezugang von 162 Polfeen über 363 259 6 Versicherungssumme, so daß am 31. Dezember 1880 1604 Policen über 2 S54 528 6½0 Versicherungssumme gegen eine ein⸗ malige Prämienzahlung von 6297 ½ und zur Jahresprämie von 118 653 „6 vorhanden waren. — Der Beftand der Ninderderforgunge⸗ kasse betrug am 31. Dezember 1880 425 Policen über 672 Antheile mit einem Vermögen von 136063 ½ Von den am 31. Dezember 1880, vorhandenen 59 Personen, welche an der Rentenversicherung betheiligt sind, beziehen bereits jetzt 27 eine Rente von zusammen 11100 M, während 8650 M für 23 Personen noch den aufgeschobenen Renten angehören. An Prämienreserven wurden 707532 60 rech⸗ nungsmäßig zurückgestellt, wodurch sich dieses Conto auf ) 182 351 46 erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten für das Jahr 1880 eine Dividende von 210.
— In der ordentlichen Generalversammlung des Commerner Bergwerks- und Hütten-Aktien⸗Vereins vom 20. d. Mts. wurde die Bilanz vom 31. Dezember v. J. vorgelegt, welche mit einem Verlust von 26 029 4 abschließt, nachdem zur theilweisen Tilgung des einschließlich der vorgenommenen Abschreibungen im Ganzen 85 986 M6 betragenden Betriebsverlustes der Resevefonds mit 59 957 46 herangezogen worden ist. Die Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrathes ergaben, daß die Grubenverhältnisse sich schon seit einiger Zeit ungünstiger gestaltet haben, und. daß namentlich die Kon⸗ zession Günnersdorf nicht mehr die reichhaltigen Erze liefert,
wie ehedem. Die Generalversammlung stellte hierauf auf Grund des Revisionsberichtes die Bilanz fest und er—
theilte die Decharge an die Verwaltungsorgane. An die ordentliche Generalversammlung schloß sich eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung an mit dem Zwecke, das Grundkapital der Gesellschaft von 3750 00 60 durch Herabsetzung des Nominalbetrages jeder Aktie von 00 6 auf 400 M um 1 250 000 , also auf 2500 000 6 zu reduziren. Der hierdurch frei werdende Betrag von 12509000 soll zur Deckung des Defizits, zu Abschreibungen und zu Reserven ver— wendet werden. Da in der außerordentlichen Generalversammlun keine drei Viertel aller Aktien vertreten waren, so muß n sechs Wochen eine zweite Generalversammlung stattfinden, welche gültig beschließen kann, auch wenn keine drei Viertel des Aktienkapitals darin vertreten sind. Nürnberg, 22. April, (Hopfenmaxrkthericht von Leopold eld, Hopfenkommissionsgeschäftf. Das Geschäft hat im Laufe der etzten acht Tage einen etwas stilleren Charakter angenommen. In Folge der kleinen Frage beziffert sich die Durchschnittszahl der Ver⸗ käufe auf nur ca. 50 Ballen pro Tag. Einige größere Posten 79er sind zum Verkauf an den Markt gelangt, die Frage nach solchen ist aber im Augenblick eine sehr abgeschwächte. In S0er Waare bleiben die Zufuhren nach wie vor hinter der Größe der Verkäufe zurück. Das , , ist leblos. Die Preise sind unverändert. Die Stimmung ist ruhig, fest. Antwerpen, 2. April. (W. T. B.) Die heutige Woll⸗ auktion war belebter und fester; 1887 B. wurden angeboten, 1219
B. wurden verkauft.
New⸗YPork, 22. April. (BV. T. B). Baum wollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 56 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 44 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent
34000 B., Vorrath 632 000 B.
Berlin, 23. April 1881.
Im Kunstgewerbe⸗Museum ist gegenwärtig für kurze Zeit eine nach speziellen Angaben des mit der dekorativen Kunst des Orients innig vertrauten Architekturmalers Seel von Frau indscheid zu Düsseldorf mit seltener Kunstfertigkeit gearbeitete kostbare Tisch⸗ decke ausgestellt, die bereits auf der , . Düsseldorfer Kunst⸗ und Gewerbeausstellung zumal in künstlerischen Kreisen die allge⸗ meinste Beachtung und Anerkennung fand. Den Grund der in Ap⸗ plikation und in Gold⸗, Silber⸗ und Seidenstickerei ausgeführten Decke stattlichen Umfangs bildet verschiedenfarbiger Seidenplüsch, der im mittleren glatten Spiegel und in der äußeren Bordüre einen in Grau gebrochenen röthlichen, in einem breiten Zwischensatz einen tie⸗ feren blauen, in den schmaleren trennenden Streifen einen satten rothen Ton, im Schimmer des Lichts aber die mannigfachsten Nüancirungen dieser Farben zeigt. Goldseidene, Verschnürungen ähnliche Nähte markiren in kunstvoller Weise die Zusammenfügungen dieser Stücke, die der schmückenden, in ihren Motiven an persisch-arabische Vorbil⸗ der sich anlehnenden Stickerei als Fond dienen. Sie besteht in der äußeren Bordüre aus einem iu Seide gearbeiteten Rankenwerk mit stilisirten Blüthen und Früchten, in dem breiten Zwischensatz aber aus einem Ornament, das, in ebenso reicher wie imposanter, in . nung und Farbe trefflich gegliederter Komposition sich entwickelnd, mit seinen mannichfach verschlungenen Linien große, in türkisfarbenem und in silberig graugrünem Seidenplüsch applizirte palmettenartige Felder umrahmt und in ihnen wieder auf einem in Gold und Silber gestickten Fond große, rn stilisirte, im Glanz der Seide leuchtende Blumen enthält. Das so entstehende Ensemble entzückt durch den denkbar reichsten und feinsten Farben—⸗ reiz; wie durch den Eindruck üppiger und vornehmer Pracht, den sie bervorruft, so fesselt die meisterhafte Arbeit aber auch durch die voll⸗ endete freie und sichere Beherrschung der Technik, die sich in jedem Detail in erfreulichster Weise bekundet. — In einer kleinen Kollek⸗ tion verschiedenartiger Stickereien auf Sammet und Seide, auf Leinen⸗ und Wollenstoff bietet das Museum gleichzeitig Gelegenheit, einige Proben von Arbeiten der in England mit glücklichstem Erfolg für die He⸗ bung der künstlerischen weiblichen Handarbeit wirkenden Royal aehool of art · ne edle work kennen zu lernen. Die vorgeführten Stücke ver⸗ mögen zwar in keiner Weise ein auch nur entfernt vollständiges Bild der Leistungen dieses Instituts zu geben; sie sind aber immerhin als charakteristische Beispiele verschiedener in ihm gepflegter Techniken ebenso interessant wie in der Mannigfaltigkeit der für die Dekoration verwandten Motive, die rein geometrische Figuren, stilisirte Thier⸗ und Pflanzenformen und jene an den reizvollen Naturalismus der ja⸗ panischen Kunst sich anlehnenden freieren Bildungen aufweisen und hier wie dort bei geschmackvoller und origineller Farbenstimmung das gleiche, die moderne englische Kunstindustrie auszeichnende Geschick in der selbständig freien Verwendung des verschiedenartigsten Flachorna⸗ ments erkennen lassen.
(Nat. Itg.) Zur Bewerbung um den Calderon⸗Preis sind im Ganzen einhundert und sechzig Gedichte eingelaufen. Die von der Königlich spanischen Gesandtschaft im Auftrage der Atademie zu Madrid ernannten Preisrichter Berthold Auerbach, Heinrich Kruske und Paul Lindau baben nach einstimmigem Beschluß das Gedicht mit dem Motto: „Nord und Süd‘ zur Krönung vorgeschlagen. Nach Oeffnung des Briefumschlags hat sich der deutsche Dichter in der Schweiz: Dr. Edmund Dorer in Zürich (Hottingen) als Verfasser ergeben. — Die anderen Dichtungen werden, laut Bestimmung des Preisausschreibens, mit den verschlossenen Briefumschlägen vernichtet.
Im Residenz- Theater wird Fr. Claar⸗Delia angesichts des Erfolges, den die bieberigen Aufführungen von ‚Fernander erzielt baben, noch morgen und am Montag als Glotilde von Roseraie auftreten.
Redacteur: Riedel.
Berlin:
Verlag der Expedition Keffeh. Druck: W. El gzner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
2 95.
Er ste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 23. April
102i.
Preußischen Staats Anztigers: Berlin sW., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
*
fJnf erate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich
A
1. Steckbriefe und Untersnehungs- Sachen.
u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung X n. s. w, von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grossbandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
S. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank “, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*.
Annoncen⸗Bureaux.
Ig. Familien- VYachriehten. . beilage. *
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter die un⸗ verehelichte Wilhelmine Albertine Caroline Jeske unter dem 30. September 1889 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 16. April 1381. Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht J.
Erneuerter Steckbrief. Der unterm 5. März 1879 gegen den wegen Diebstahls zu 2 Monat Ge⸗ fängniß verurtheilten Arbeiter Wilhelm Schulz aus Radusz erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. Sthulz ist dem nächsten Gericht behufs Strafvollstreckung zuzuführen. Halberstadt, den 19. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft.
Der hinter dem Einlieger Paul Miynarczyk aus Cerekwice Hufen unterm 29. Oktober 1880 sub Nr. 27 453 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers pro 1880 Nr. 263 er⸗ lassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Jarot⸗ schin, den 8. April 1881. Königliches Amtsgericht.
Der Wirthschafts bea mte Peter Just aus
Fabianow soll in der Untersuchungssache gegen Szymczak als Zeuge vernommen werden. Es wird
erfucht, den Aufenthaltsort desselben zu den Akten II. C. 196/80 anzugeben. Jarotschin, den 11. Fe⸗ bruar 1881. Königliches Amtsgericht.
Steckbrief. In Sachen wider Cempel und Genossen — B. 9/81 — sind die Steinschläger Michael Wieca, zu Scharkaprzigodzka, Kreis Adelnau geboren, 31 Jahre alt, katholisch und zu⸗ letzt in ö. wohnhaft gewesen, und Theophil Dürczewski, zu Dlon, Kreis Krieben geboren, 40 Jahre alt, katholisch und zuletzt in Teupitz aufhalt⸗ sam, durch Erkenntniß des Königlichen Schöffen⸗ gerichts Mittenwalde vom 8. März er. wegen Forst⸗ diebstahls zu je 30 6. Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß, 3 6. Werthsersatz und zu einer Zusatz—⸗ strafe von 3 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Der jetzige Aufenthalt derselben ist unbekannt. Es wird daher ersucht, den ꝛc. Wieca und ꝛc. Dürczewski im Betretungsfalle festzunehmen und an ihnen die gegen sie erkannten Strafen zu vollstreckeß. Im Üünvermögensfalle wird um sofortige Voll reckung der substituirten Freiheitsstrafe ersucht. itten⸗ walde, den 7. Wril 1881. Königliches Amts⸗ gericht.
Stedbrief. Gegen den unten beschriebenen frü⸗ heren Feuermeister Carl Ernst. Meyer aus Som: merda, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denfelben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefaängniß abzuliefern. (Akt. Z. J. I. 152,81). Flens⸗ burg, den 20. April 1881. Königliche Staats⸗ anwaltschaft. Beschreibung: Alter: 26 Jahre. Größe: 1m 72 em, Statur: schlank, Haare: blond, Bart: starker blonder Vollbart, Augen: blau.
Oeffentliche Ladung. I) Der Webrmann Jose f Kogcielnn aus Sternalitz, Kreis Resenberg,
2) der Webrmann Thomas Arndt aus Klein. Lasso˖
witz, 3 der Reservist Lorenz Ksionzek aus Kostellitz, 4) der Reservist Jobann Paprotny aus Bischdorf, 5) der Wehrmann Paul Sygulka aus Laskowitz,
Gj der Reservist Lorenz Oblonss aus Neu ⸗Karmunfau,
werden angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu lein. Uebertretung des §. 36093 deg R. Str. G. B. Die Angeklagten werden hierdurch auf Grund der §5§. 473, 326, 321 der Str. Pr. Ord. öffentlich ju dem am 12. August 1881, Bormittags v Uhr, vor dem Schöffengericht des 2 — Amte gericht zu Rosenberg O. /S. anstebenden Hauptverbandlungstermine unter der Warnung vor ⸗ geladen, daß bei unentschuldigtem Auebleiben in dem Hauptrerbandlungs termine sie auf Grund der Erllãrung des Landwehr bezir kg. Gommandos zu Creuj · burz O./ S), welche unterm 17. Mär 1881 dabin er ˖ gangen ist: Daß der Aufenthalt der oben aufe führten Reserristen und Wehrleute im Deuntschen Reich nicht ermittelt, daß denselben eine Erlaubniß jur Aut wanderung diesseits nicht ertbeilt worden und daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet sich keine Umstände ergeben baben, welche die Annahme aus- schließen, daß dieselben auegewandert sind', wer den verurtheilt werden. (E. 15 51) Rosenberg O. S. den 24. März 1881. Kaschny, Gerichtaschreiber des Königlichen Amtsgerichte.
Subhastationen, Aufgebote, Voꝛ⸗ ladungen u. dergl.
lizomn Oeffentliche Zustellung.
Die unter der Firma Henkell Cie, in Mainz bestebende Handlung, vertreten durch Rechtsanwalt
Firma „Internationale Wine Company“ früher in London bestehende Handlung, dermalen unbekannten Aufenthalts, und zwar: 1) eigenen Namens aus der Lieferung von Weinen für den Betrag von 2369 4, 2) als Rechtsinbaberin der unter der Firma C. Bog ler & Cie. in London bestehenden Handlung, laut Subrogationéquittung vom 31. Mai 182 für den Betrag von 2187 M ) , mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung ven vier Taufend acht hundert sechs und fünfzig Mark fünf⸗ zig Pfennig, nebst Zinsen zu sechs Prezent vom z. August i879 an, und ladet die Bellagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Kammer für Handels sachen des Großberzoglichen Landgerichts der Prorin; Rheinbessen zu Mainz auf
den 7. i. , . 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hürter, Hülfsgerichtsschreibet.
usos)] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Max Mevyer jr., zu Heilbronn, vertreten durch den Rechtsanwalt Julius Löwen— stein II. in Stuttgart, klagt gegen den mit unbe— kanntem Aufenthalt abwesenden Handlungsreisenden Ernst Laubengaier aus Böblingen, wegen Forderun⸗ gen aus Kauf beziehungsweise Auftrage, mit dem Antrage: ö
den Beklagten zur Zahlung von 253 46 25 4 nebst 66½ Zinsen vom Tage der Klagezu— stellung an, sowie zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen, und dieses Urtheil für vor⸗ lãufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht zu Böblingen auf den 14. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 21. April 1881.
Schelling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
11889]
Verlauf Aineige
Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen der Ehefrau Doro⸗ thea Kufke zu Haar, Klägerin,
wider den Vorbürger Hr. Abel zu Neuhaus a. E., Beklagten,
wegen Forderung,
wird hierdurch Termin zum öffentlich meistbietenden
Verkaufe der gepfändeten Abelschen Vorbürgerstelle
Haus Nr. 56 zu Neuhaus a. E, bestehend aus:
1) einem Wohnhause mit Anbau von Fachwerk
mit Steindach, 6 Stuben, 8 Kammern und verschiedene Küchen enthaltend, 2) einer Scheune mit Strohdach,
3) einem Nebenwohnhause aus Fachwerk mit Steindach, eine Stube, eine Kammer und eine Küche enthaltend,
4) den Wiesen, dem Ackerland und den Hol⸗ zungen in einer Gesammtgröße von 5 ha 08 a 6 4m. auf hiesiger Gerichtsstube angesetzt auf Donnerstag, den 16. Juni 1881, Mittags 12 Uhr.
Kaufliebhaber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Kaufbedingungen während der Sprechstunden auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden können.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an der vorbezeichneten Vorbürgerstelle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideifommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte in dem vorbezeichneten Termine geltend zu machen, widrigenfalls für den sich nicht Mel⸗ denden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.
Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht.
Nenhaus a. E., den 13. Axril. 1881.
Königliches Amtegericht. (ge.) Swart. Beglaubigt: Schoop, Sekretär, ; Gerichtsschreiber Kgl. nd . Neuhaus a. E.
son Aufgebot.
Der Adkerbürger Peter Straburznsfi zu Pleschen,
welcher das auf den Namen der Roch und Catha. rina Piasedi'schen Eheleute eingetragene Grundstück Pleschen Nr. 401, bestehend aus einem halben Quart Acker in der Größe von 2 h 79 a 30 4m eigenthüm⸗ lich besitzt, hat das Aufgebot des Grundstücks zum Zwecke der Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen beantragt. n
Desbalb werden alle Diejenigen, welche Eigen—⸗ thums⸗ oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hppothekenbuch be dürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 15. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,
l im biesigen Gerichtsgebäude anberaumten Aufgebots ⸗ Dr. Reinach zu Mainz, klagt gegen die unter der
termine ihre Ansrrüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Rechten auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges n , auferlegt wird. Pleschen, am 19. April 18851. Königliches Amtegericht.
an Aufgebot.
Der Arbeiter Angust Hommel von . (aeb. den 19. Januar 1836) und der Arbeiter
Ehristoph Ho nracl, (geb. den 24. November 1811),
wejche sich der Erstere in selnem 16. Leben jahre, der Letztere in seli em 20. Lebengsabre, nach dem Königreiche Sachsen begeben und seitdem verschollen sind, sowie deten Rechte nach solger werden zum Termine
den 30. November er.I, Vormittags 11 Uhr, auf die biesige Gerichtsstelle geladen, unter der Verwarnung, daß die Verschollenen selbst für todt erklärt und ihr Nachlaß deren Erben zuerkannt wer⸗ den wird. Niesky, den 12. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.
. Aufgebot.
Behufs der ersten Eintragung einer Verpfändung werden auf den Antrag des Schiffers Joachim Lange zu Prerow alle zur Eintragung auf die dem 2c. Lange gehörigen 253/60 Parten in dem Brigg⸗ schiff Harmonie“ von hier, Unterscheidungès fignal J. L. P. G., berechtigten Realgläubiger aufgefordert, ibre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch,
den 1. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden sollen.
Barth, den 14 Februar 1851.
Königliches Amtsgericht. JI.
Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Spar⸗ kassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse 1) Nr. 81234 auf den Namen des Portiers Friedrich Kitzing über 120 6 26 8, vom Kossäthen Lehmann zu Töwenbruch, 2) Nr. 74.940 auf den Namen Helene Graesling, über 82 S6. 87 3, vom Fuhrherrn Hein— rich Graefling, 3) Nr. 123,532 auf den Namen des Maschinensteppers Ernst Goerlitz über 48 66. 29 , von dem ꝛc. Goerlitz beantragt worden. Die In⸗ haber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1881, Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 53, Saal 21, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 54.
us, Proklam.
Rechte dritter Personen, insbesondere der Erben des Kapitäns Schmidt an den auf den Namen des⸗
selben katastrirten Grundstücken der Gemarkung Volkmarsen:
4 32. Acker am Iberg 16 a 35 4m 226/168. do. unterm Iberg 2 268/252. do. beim hintersten! 6 . 33 .
Erzthal 1
48) 4. do. auf der Pläsche 11 . 34 . 188. do. auf der Menge 13 . 33 . 190. do. das. m 282/238. do. an der schiefen Seite 7. 64 239. do. unterm Ralgesberge 7). 48 .
49) 84. do. beim Gericht ,,,,
50) 51. do. auf der Strodte 5 . 0 .
51) 13. do. im hintersten Erz⸗
thal , 15. do. das. . 81.
52) 240/135. Wiese in der Dreckwiese 175. 79 . 212. do. im Mersche 1.
68) M Acker im Roßerloch 20 . 60. 27 do. das. .
5) 9. do. beim Lindenkamp 10 . 78,
4 13. do. das. ö
56 169. do. das Glockenseil 17 . 76 . 181. do. das. 3
57) 38. de. überm großen Ab⸗
bruch 28 . 36.
17. do. das. .
52. do. das. 186 468.
192. do. beim Holzpfad 1
211. do. aufm Baumberge 21 . 36 .
237. do. hinterm Baumberge ?1 . 99 . 64) 37. do. auf den Hagen
kopf stoßend 3
68. do. das. 18 . 99 .
65) 131. do. hinterm Eßeberge 17 „ 38 .
134. do. das. 21. 70.
sind spätestens im Termine den 14. Juli l. J. Morgens 11 Uhr,
dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Grund stücke als zum Nachlaß des Pfarrers Georg Theodor Schmidt zu Großenenglis gehörig, im Grundbuch eingetragen werden, dingliche Rechte jedem 3. red, lichen Erwerber und Vorzugsrechte den innerhalb der Aueëschlußfrist angemeldeten und eingetragenen Rechten gegenüber erlöschen.
Volkmarsen, den 24. März 1831.
Königliches Amtegericht.
sss! Bekanntmachung.
Es ist von den nachbenannten Personen das Auf— gebot nachfolgender, angeblich verloren gegangener Wechsel beantragt worden: ,
a. Der frühere Gutsbesitzer Theodor Schmidt in
Livowitz drei Wechselaccepte über beziehungsweise 550M, 56 und 120 10 Auf den beiden der erst⸗ genannten Wechsel waren die betreffenden Summen hineingeschrieben, außerdem der quer geschriebene Vermerk: Angenommen für fünf Hundert Fünfzig, resp. Fünfhundert Mark“. Auf dem dritten Wechsel über 120 6 war außer dem Accept und der Wechselsumme noch der 20. Januar 1881 als Fälligkeitsdatum und Theodor Schmidt als Bezogener bezeichnet;
b. der Gutebesitzer Hagemann einen am 23. Juli
1879 ron Ascher Pinus als Prokurist des Kauf⸗
. —— . / — 1 ( — —
manns S. Pinkus in Lessen auf den früheren
Besitzer Friedrich Stanisch in Gr. Leistengu
gezogenen, am 28. Juli 1879 zahlbaren Wechsel
über 650 „S domizilirt bei L. Henschel in Grau—
denz. Dieser Wechsel war am 30. Juli 1879
protestirt; c. der Kaufmann Leopold Cohn in Magdeburg drei Wechselaccepte über je 300 S, 300 6 und 400 4. Sämmtliche 3 Wechsel und zwar:
I) ein Wechsel über 300 M, ausgestellt d. d. Grau- denz, den 30. April 1878, und fällig am 30. Juli 1878,
2) ein Wechsel über 300 1½½, ausgestellt am 20. Mai 1878 und fällig am 20. August 1878,
und
3) ein Wechsel über 400 M½ vom 4. Juni 1878 und fällig am 4. September 1878,
waren von Leopold Cohn auf Joseph Marcus in Graudenz gezogen und von Letzterem mit seinem Accept versehen.
Den Eigenthümern dieser Wechsel sind dieselben angeblich verloren gegangen.
Alle Diejenigen, welche Ansprüche aus diesen Wechseln zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Termin
den 17. Dezember er., Mittags 12,
Zimmer 12 des r e. Amtsgerichts anzuzeigen
und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls der Aus—
schluß ihrer Ansprüche an den Wechseln und die
Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Graudenz, den 6. April 1881.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
uso! Bekanntmachung.
In der Wernickeschen Nachlaßsache W. 20961880, haben sich bisher als Erben der hierselbst am 22. September 1880, soviel bekannt, ohne Hinter⸗ lassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Frau Rechnungsrath Wernicke, Henriette Emilie geborenen Strutwolff folgende Geschwisterkinder derselben mütterlicherseits: .
1) die verwittwete Schiffskapitän Karoline Henriette Hahn, geborene geboren am 17. November 1831, . —
2) die verwittwete Auguste Charlotte Wilhelmine Schenk, geborene Reitzig, geboren am 26. November 1837, .
3) der Eisenbahnarbeiter Carl Friedrich Wilhelm Klotz, geboren am 13. März 1835,
legitimirt. Alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche, wie die Vorgenannten, an den Nachlaß der Erblasserin zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 3. August 1881 einschließlich bei dem unterzeichneten Gericht zu der obengenannten Nachlaßsache anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf des Termines für diejenigen, welche sich als nächste gesetzliche Erben legitimirt haben, die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgen wird.
Berlin, den 20. Arril 18581.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 66. Maercker.
Charlotte Reitzig,
ion] Bekanntmachung.
Der am 18. Mai 1842 hierselbst geborene Heinrich Wilhelm Schroer ist im Jahre 1867 nach den Niederlanden ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen. .
Da Seitens des Vormunds des Abwesenden der Antrag auf Todeserklärung gestellt ist, so werden der p. Schroer, dessen Erben und Verwandte auf⸗ gefordert sich bei unterzeichnetem Gericht spätestens in dem auf den
25. Januar 1882, Vormittag 11 Uhr. Zimmer Nr. 10 bestimmten Termine zu melden, widrigenfalls p. Schroer für todt erklärt und sein Nachlaß dem Fiscus ausgeantwortet werden wird.
Wesel, den 8. April 1831.
Königliches Amtegericht. [119061 K. Württ. Amtsgericht Neresheim. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Seitens des K. Militärrexisionsgerichts Stuttgart bestätigtes Urtheil des Kriegsrechts der Garnison Tübingen vom 6. April 1881 ist der Ge— freite der 12. Kompagnie
Matthäus Friedrich Georg Ott
aus Oberdorf, OA. Neresheim,
der Fahnenflucht in eontumaciam für schuldig er
flärt, sowie das demselben zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Nechte Dritter, mit Beschlag belegt warden. . Gemäß Art. 175 der St. P. O. vom Jahre 1843 vergl. mit §. 333 der R. St. P. O. wird solches anmit öffentlich bekannt gemacht. Den 20. April 1881. Amtsrichter: Herrmann.
12027 . 3
Das Sparlassenbuch der Kreie- Sxarfasse zu Cöslin Nr. 10 234 über 936 „M 63 „ ist durch das am 31. März er. verkündete Aueschlußurtel von dem⸗ selben Tage für kraftlos ertlärt, was hierdurch be⸗ kannt gemacht wird.
Nenstettin, den 29 April 1881.
Brennide, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.