1881 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

e Deffentlicher Anzeiger. ; w ODeffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Cxypeditionen des register nimmt an: die Fstönigliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5 Juvalidendanuk ! oi Yi u fe gr fer, des Jeutschen Rrichs-Auzeigers und Königlich 2. er, m e, Autfgebote, Vorladungen . —— 1 leer. 1 r Preußischen Staats- Anzeigers: u. dergl. gz

2 tt & d . 2 * Berlin s., Wilhelm Straße Kr. 32 3. Terkäufe Verpachtungen, Submissionen ete. 7 * Winter, sowie ale arigen groß er in . e m⸗ *

Erste Beilage

Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Terschiedene Bekanntmachungen.

läterarische Anzeigen.

8

u. s. w, von öffentlichen Papieren.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8

Theater- Anzeigen. In der Börsen- J. Familien- Nachrichten. beilage. 2

Annoncen⸗Bureaux.

1

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Füsilier Piosik diesseitiger 11. Compagnie hat sich am 2. d. Mts. Abends von hier entfernt, ohne bis jetzt zurückgekehrt zu sein. Es wird ersucht, denselben im nächste Signalement. 2) Vorname: Michael, h 4) Aufenthaltsort vor der nstellung: Kiebel, 5) Religion: katholisch, 6) Ge⸗

Betretungsfalle festnehmen und an die

Militärbehörde abliefern zu lassen.

I) Familienname: Piosik,

2 Geburtsort: Kiebel, i

burtstag: 15. September 1858, 7) Größe: 1,656, 8) Haar: blond, 9) Stirn: normal, 10 Augen: rau, 11) Augenbrauen: blond, 12) Nase: gewöhn— ich, 13) Mund: gewöhnlich, 14 Bart: kleinen Schnurrbart, 15) Zähne: vollständig, 16) Kinn: opal, 17) Gesichtsfarbe: gesund, is) Gesichts— bildung: rund, 19) Gestalt: kräftig, 20) Sprache: polnisch, 21) besondere Kennzeichen: fehlen, 22) Be⸗ kleidung: kurze Stiefeln, Tuchhose, Tuchrock, Mütze, Binde, Drillichjacke, Hemde und Unterhosen. Wittenberg, den 26. April 1881. Königliches ö 3. Brandenburgischen Infanterie⸗ egiments Nr. 20.

Der unterm 22. März er. gegen den Tagelöhner Philipp Jung aus Alpenrod erlassene Steckbrief ist erledigt. Altenkirchen, den 25. April 1881.

Königliches Amtsgericht.

90 22

Ladung. Der Kaufmann Karl Rudolf Julius Ot o Kreff fe, 30 Jahre alt, aus Rüzer walde, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und weichem zur Last gelegt wird, als beurlaubter Reservist ohne Erlaub— niß ausgewandert zu sein Ueberiretung gegen §. 360 Nr. 3 den Str. Ges. Bchs. wird auf Ancrdnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 4. Angust 1881, Vormittags 19 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschul. digiem Ausbleiben wird zur Haupwerhandlung ge— schritten werden. Rügenwalde, den 17. März 1881. Hille, Gerichtsschreibergehülfe des König lichen Amtsgerich:s.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

liel Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirth Wilhelm Fernhol; in Fernbolte bei Attendorn, vertreten durch Rechtsanwalt Neu⸗ kirch in Olpe, klagt gegen den Sattler Joseph Langenohl von Attendorn wegen einer Forderung, für die er in Folge einer Büͤrgschaft aufgekommen ist mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklag⸗ ten zur Zahlung von 2000 S nebst 50½ Zinsen seit 31. März 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg

auf den 12. Juli 1881, Mittags 12 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Arnsberg, den 26. April 1881.

Canstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12685

Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Der Kgl. Advokat Schlelein dahier stellt Namens des Oekonomen Heinrich Christian Edmund Oschatz in Buttenheim und Genossen gegen die Bauers wittwe Magdalena Ziegler aus Buttenheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, und Genossen wegen

lebten, des Medizinal⸗Raths Dünkelberg zu Usingen: Eduard Dünkelberg, Karl Dünkelberg, von Usingen, Beide dermalen unbekannt wo, angeb— lich in Amerika, abwesend. Die Genannten, Eduard und Karl Dünkelberg, oder im Falle deren Todes etwaige Nachkommen der⸗ selben, werden auf Antrag der Miterben hiermit auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermin Dienstag, 21. Juni 1881, ; Vormittags 8 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht die Erbschaft der genannten Louise Dünkelberg von Heppenheim anzu⸗ treten, widrigenfalls Verzicht auf ihr Erbrecht unter— stellt und der Nachlaß den bekannten Erben, näm⸗ lich Frau . Auguste Krauß in Darmstadt, Herrn Reallehrer W. Meuser in, Ems, Namens seiner Kinder, und Fräulein Elisabetha Dünkelberg in Bonn überwiesen werde. Lorsch, 23. April 1881. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Lorsch. D. Zimmermann. Braun.

12801] Armensache. . Oeffentliche Zustellung.

EClise, geb. Käpplinger, ohne Gewerbe in Pfifflig— heim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Scherer in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Schindler, Schneider, in Pfiffligheim rechtlich domilizirt, zur Zeit ohne bekannten Auf— enthalt, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe der Parteien, Erklärung des Be— klagten als schuldigen Theil und Verurtheilung des— selben in die Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die . Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 7. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Monat,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

den 25. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr,

Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Be—⸗ sichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten.

128051 Durch verkündetes Ausschlußurtheil des unterzeich⸗

lautende Hypothekenurkunde über 2560 Thaler [500 M eingetragen im Grundbuche von der Fried— richsstadt fruͤher Band XIX. Nr. 1363 Abtheilung III. Nr. 6, jetzt Band XIX. Nr. 1362 Abtheilung III. Nr. 19, für kraftlos erklärt. Berlin, den 11. April 1881. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 55.

12807 Durch verkündetes Ausschlußurtheil des unterzeich— neten Gerichts ist der von der Handlung E. F. Zwanziger u. Söhne zu Peterswaldaun in Schle— sien ausgestellte, von dem Kaufmann Sally David⸗ sohn in Pr. Stargardt acceptirte Wechsel vom 23. Mai 1879 über 415 Æ. 70 3 zahlbar am J. Oktober 1879, für kraftlos erklärt. Berlin, den 13. April 1881. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 55.

128117 Ausschlußbescheid. In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung des dem Colon Hoesmann zu Bookholt gehörigen Colonats Haus Nr. 16 zu Bookholt werden alle Diejenigen, welche im heutigen Termine dingliche Ansprüche nicht angemeldet haben, mit solchen dem neuen Erwerber gegenüber ausgeschlossen. Neuenhaus, den 25. April 1881.

Königliches Amtsgericht. J.

gez. Plate.

Ausgefertigt: Bennecke, Gerichtsschreiber.

12815

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemach⸗ tem Procelam finden zur Zwangsversteigerung des dem Ackersmann Friedrich Westphal gehörigen Wohnhauses Nr. 125 zu Marlow mit Zubehör Ter⸗ mine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu— lirung der Verkaufs⸗Bedingungen am

Montag, den 11. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 1. August 1881, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Montag, den 11. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 3 des Amtsgerichtsgebäudes zu Sülze Statt. Ausla ge der Verkaufsbedingungen vom 27. Juni 1881 an aun der Gerichtsschreiberei. Der zum Sequester be⸗ stellten Bäckermeister Matthias zu Marlow wird

Sülze, den 26. April 1881.

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Wengler.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12809 Urtheil. In der Untersuchungssache gegen den Füsilier

Johann Georg Lämmel aus Schwindratzheim,

Kreis Straßburg, Elsaß Lothringen, geboren den

6. April 1861, erkennt heute das versammelte Kriegs

recht durch Urtheil zu Recht,

es solle der Füsilier Lãämmel der Fahnenflucht

Großherjogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

128101 Ausschlußbescheid.

In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf des den Ebeleuten H. Dobbe und Fenna, geborene Rade⸗ maker in Veldhausen gehörigen Wohnhauses Nr. 25 zu Veldhausen nebst Hofraum werden Alle, welche zuwider der Ediktalladung vom 25. Januar d. J. an diesem Grundstücke dingliche Rechte bis beute nicht angemeldet haben, mit solchen gegenüber dem neuen Erwerber ausgeschlossen.

Reuenhaus, den 25. Axril 18531.

Königliches Amtsgericht. II. gei.) Plate. Ausgefertigt:

Brennecke, Sekretär,

neten Gexichts ist die auf Marie Louise Pietzker Bau der Nebenanla

Netallbestand

(122731 Die Steinmetzarbeiten mit Materiallieferung zum Nebenanlagen des neuen Infanterie⸗Kaserne⸗ ments hierselbst Anschlagsobjekt 1917 S sollen Sonnabend, den 30. April er., ; Vormittags 10 Uhr, im Submissionswege verdungen werden.

„Die Bedingungen liegen aus im Bureau der unter— zeichneten Garnison⸗Verwaltung und auf dem Ber⸗ liner Baumarkte, Wilhelmstraße Rr. 92 /9g3.

Prenzlau, den 23. April 1851.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Für die unterzeichnete Werft soll der Bedarf pro 18816832 an Lampenevlindern. Glasscheiben von 210 mm stark, Gläfer für Wachtuhren und Ma— nometer, Wasserstandsgläser und Gläser für Te— legraphen, mattgeschliffene, beschafft werden. Reflek= tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf— schrift,Submission auf Lieferung von Glas 2c.“ bis zu dem am 9. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einreichen. Die naheren Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden Allgemeinen Submifsions⸗ Anzeigers“, sowie in der Registratur der Verwaltungs— Abtheilung zur Einsicht aus, und können auf ports— freien Antrag gegen Einsendung von M 1,655 Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 23. April 1881. Kaiserliche Werft, Berwaltungs⸗Abtheilung.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

2

er Bayerischen Notenbank vom 23. April 1881.

Activa.

12679

Metallbestand K Bestand an Reichskassenscheinen Noten anderer Banken. Wechseln . zombard⸗Forderungen Effekten ; J sonstigen Aktiven Passiva. Das Grundkapital Der Reservefonds. V Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver—⸗ bindlichkeiten. K Die an eine Kündigungsfrist gebun—

denen Verbindlichkeiten ; 4009 Die sonstigen Passiva . 3 846,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande

zahlbaren Wechseln .. SCC 1,242, 896. 77.

München, den 25. April 13531.

Banerische Notenbank. Die Direktion.

Stand der EBadischen Kan-

am 3. April 1881. Activa.

38, 255,000 1,666,000 1036000 1,127,000

75M QO0) 515000 66,367, 00

999 000

Reichskassenscheine Noten anderer Banken Weehselbestand . Lombard- Forderungen Effecten

Reseis

Kgl. Landgerichte dahier mit dem Antrage, es wolle

erkann

1) der Ziegler in Kunigunda Ziegler, nun verehelicht mit dem Bauern 21. Juli 1879 beim Kgl. Notar Dr. Geßner dahier abgeschlossene Uebergabsvertrag wird als nicht nichtig aufgehoben, eventuell soweit es zur Befriedigung der Klagsvartei mit 1448 M 57 3

H

28. Dezember 1875, 207 M 45 3 festgesetzte

K 9

ed

wittwe Magdalena Ziegler in den Büchern als 1 ganzen Nußantheil, Pl. Nr.

1

Steuergemeinde Buttenheim, Pl. Nr. 165, 168,

669, 1235, 691, Steuergemeinde Altendorf an

ordnet,

3) die Beklagten streites zu tragen.

Zugleich ladet derselbe die Beklagten zur münd—

ge

lichen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klage

wird d

Bamberg. den 25. April 18531.

12830)

storben

beim s

sion eines Uebergabsvertrages Klage beim t werden zwischen der Bauerswittwe

Magdalena Buttenheim

und deren Tochter Friedrich Ohlmann

von dort am

auptsache nebst 4/9 Zinsen hieraus seit esten und eines weiteren Kostenaversums von 9 M* nothwendig, rescindirt, wird der Wiedereintrag der Oekonomens⸗ öffentlichen Besitzerin der Pl. Nr. 177 a., 179, 181, Gemeinderecht zu einem 689. 9635, 435,

585, N77, 1997,

Füũr

Rd, 1218, 1558, 1559, ? ; 1 Raths teuergemeinde Dreuschendorf, Pl. Nr. 1168

J 2. J . lichen teuergemeinde Seigendorf, Pl. Nr. 1417,

haben die Kosten des Rechta⸗

Verhandlung des Rechtestreits vor andgericht Bamberg auf Mittwoch, den 15. Juni 1. J.. Vormittags 9 Uhr.

das

ieser Auszug hiermit bekannt gemacht.

Der Kgl. Obergerichtsschreiber: Schwemmer.

* Oeffentliche Aufforderung.

Zum Nachlaß der am 29. November 18380 ver⸗

en Fräulein Louise Dünkelberg von Heppen⸗ ind berufen die Sohne des Bruders der Ver⸗

SS. 69, 70 des Militär⸗Strafgesetzbuches,

woneben er sich der Unterschlagung von Dienst⸗ gegenständen (8. 138 d. M. St. G. B.) und des Preisgebens folcher (8. 137 d. M. St.

6. G. B.) verdächtig gemacht hat,

in contumaciam für schuldig erklärt und das ihm etwa zustehende oder künftig anfallende Bermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag be⸗ legt sein, wegen seiner Bestrafung aber das Wei⸗ tere nach seiner Wiederbeibringung ergehen.

So gesprochen im beute versammelten Kriegsrecht. Garnison Straßburg., den 26. März 1851. Vorstehendes Urtheil wird hiermit bestätigt. Stuttgart, im Gericht, den 31. März 1851.

Königlichen Militär⸗Rexisions-⸗ ger. von Friebig, Genet . ge,

den dienstlich abwesenden General⸗Auditeur: 3. Habermaas, Ober Kriegs⸗Rath.

Beschluß.

Nach Anhörung des Berichteg des Landgerichte

Burguburu, sowie auf Antrag der Kaiser⸗

Staatsanwaltschaft, erklärt die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts seitiges der 11. 126, Johann Georg Lämmel aus Schwindratzbeim in Elsaß⸗Lotbringen vollstreckbar.

Straßburg, den 14. April 18531.

ju Straßburg, ander⸗ Kentumazialerkenntniß, betreffend den Fuͤßilier Compagnie des Infanterie⸗Regiments Rr.

Kaiserliches Landgericht, Straflammer. Gunzert. Burguburn. Pöhn.

12806 Durch verkündetes Ausschlußurtbeil des unterzeich⸗ neten Gerichts ist der von der Frau Pelizei⸗Sckretär D. Schröder, geb. Fri, bier am 7. Auguft is? 6 auf eigene Ordre gestellte auf den Polijei⸗Scekretär H. Schröder hier gezogene, von diesem accertirte, don der Ausstellerin in blaneo girirte Wechsel über 1263 Mark 40 Pfennige fällig am 3. November 1877 für kraftlos erklärt. Berlin, den 13. Axril 1831.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung *

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

128121 Ausschlußbescheid.

In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf der den Ebeleuten Gastwirth Johann Gerbard Berning in Frenswegen gehörigen Immobilien, werden Ane, welche zuwider der Ediktalladung vom 21. Februar c.

an den dort beschriebenen Grundstücken dingliche Rechte bis heute nicht angemeldet haben, mit solchen gegenüber dem neuen Erwerber ausgeschlossen.

Reuenhaus, den 25. April 1831.

Königliches Amtsgericht. II. ges. Plate. Ausgefertigt:

Brennecke, Gerichteschreiber.

Verkaufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛe.

(124585 Bekanntmachung.

Am Freitag, den 13. Mai er. Vormittags 10 Uhr, sollen im Bureau der Garnsson- Verwas⸗ tung kierselbst in öffentlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden:

A. Für die Gesammtanlagen des biesigen Kasernen⸗ Neubaues:

X in 4 Loesen oder zusammen,

59 4 in 2 Loosen. B. Für das Arresthaus daselbst: 3 168g Nille Ziegelsteine, veranschlagt auf 5709. 4 60 *, 4) die Zimmerarbeiten. veranschlagt auf 2062 A

Bedingungen und Kestenanschläge liegen in ge⸗ nanntem Bureau täglich zur Einsicht aus und können von da gegen Erstattung der Koxialiengebübren be⸗ zogen werden. . ;

Die Offerten sind bis ebigem Termine mit ent sprechender Aufschrift verseben, versiegelt und vorto⸗ frei an die Garnisen⸗ Verwaltung bier einzureichen.

Pasewall, den 25. Arril 13831.

Cäanigliche Garnison · Verwaltung.

I) die Schlosserarbeiten, veranschlagt auf 26 638

2) die Dammsetzerarbeiten, veranschlagt auf 83 528

Sonstige Activa

Fassiva.

Grundeapital

Reservefonds

LUmlaufende Noten... Tag ieh fallige Var pindiichitesten An Kündigungsfrist gebundene Verbindliebkeiten. ——— Sonstige Passiva

137982761 14235 900 904 441 11

S8 219 38 23326433 25 924 352 45

Die zum Ineasso gegebenen, noch nicht fahlligen deutschen Wechsel betragen M 25819 942.99.

(i205

EHhaäad Hertrich.

Das milde Carlsbad, 1 Meile von der Mosel⸗ dampfschiffstatien Alf und Moseleisenbahn- s2ztatiom Kulla. erèffnet die Saison am 15. Mai. Nähere Augkunft ertheilen der K. Bade⸗Inspektor Majer 3. D. Egratner und der Kgf. Kreis- Phosikus Dr. Cüppers.

11278

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Mit dem 15. Mai d. J. tritt unser Sommer⸗ Fabrplan in Kraft. Derselbe ist diesem Blatte bei⸗ gelegt und auf unsern Stationen ausgehängt. Elberfeld, den 23. April 1831.

Königliche Eisenbabn⸗Direktion.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verla der Gwpedition (KR essel.) Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen Beilage), au ßerdem ein abe der Bergisch · Markischen 8 enbahn.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 99.

Berlin, Donnerstag, den 28. April

1881.

———

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. April. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (34) Sitzung begann der Reichs tag die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf kommen.

Nach dem Art. J. des Entwurfs wird festgesetzt:

„An Stelle des Artikels 12 der Maß⸗ und Gewichtsordnungen treten folgende Bestimmungen: .

Flüssigkeiten, welche in Fässern nach dem Raumgehalt zum Verkauf kommen, dürfen dem Käufer nur in solchen Fässern, auf welchen die den Raumgehalt bildende Zahl der Liter durch Stem⸗ pelung beglaubigt ist, überliefert werden.

Auf Fässern, in welchen Flüssigkeiten nach dem Gewicht zum

Verkauf kommen, muß die Tara eichamtlich beglaubigt sein.

Ausnahmen hiervon (Abs. 1 und 2) finden nur bezüglich der—

jenigen ausländischen Flüßssigkeiten statt, welche in den Original gebinden weiter verkauft werden.“ J ö

In Ansehung der Schankgefäße wird in Art. II.

immt:

k Gefäße müssen mit einem bei der Aufstellung des Ge⸗ fäßes auf einer horizontalen Ebene dem Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrich und in der Nähe des Strichs mit der Bezeich— nung des Sollinhalts nach Litermaß versehen sein. Der Bezeich⸗ nung des Sollinhalts bedarf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt. Der Strich und die Bezeichnung müssen durch Schnitt, Schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkennbarer Weise angebracht sein.“

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) wies darauf hin, daß schon jetzt in großen Theilen von Deutschland, namentlich in Bayern, die Eichung der Gefäße obligatorisch im Verord⸗ nungswege vorgeschrieben sei; es sei deshalb gar kein Grund vorhanden, jetzt den Weg der Reichsgesetzgebung zu betreten, vielmehr möge man den Einzelstaaten überlassen, dem Bei⸗ spiele Bayerns zu folgen. Auch materiell habe er mancherlei Bedenken gegen eine allgemeine amtliche Vorschrift, wie sie die Vorlage zu geben beabsichtige. Insbesondere gelte dies von der Eichung der Spritfässer, welche zum Zweck der Dichtung inwendig mit einem Gelatineüberzug versehen würden. Wenn man die Eichung vornehme, nachdem jener Ueberzug ange⸗ bracht sei, so löse sich derselbe bei der Feststellung des Inhalts durch das Füllen des Fasses mit Wasser auf, bringe man den Ueberzug aber erst nach der erfolgten Eichung an, so würde hierdurch der vorher festgestellte Inhalt des Fasses verringert. Ueberhaupt sei es viel zweckmäßiger, den Inhalt von Sprit⸗ fässern nicht nach dem Maß, sondern nach dem Gewicht fest⸗ zustellen. Hierzu komme, daß die Zahl der Eichungsämter verhältnißmäßig gering und somit die Belästigung der In— dustrie durch den Zwang, jedes Fit amtlich eichen zu lassen, sehr erheblich sei. Es sei deshalb nothwendig, daß man we⸗ nigstens wie in Bayern Vorkehrungen treffe, daß in den Brauereien selbst die Möglichkeit einer amtlichen Eichung ge⸗ geben werde. Auch die Kosten, mit denen die Industrie be⸗ lastet werden solle, seien keineswegs unerheblich. In England werde die in Deutschland vorgenommene Eichung nicht als maßgebend anerkannt, vielmehr werde dort jedes Faß nach⸗ gemessen; es sei deshalb billig, daß man Denjenigen, welche Fässer für den Export nach England benutzten, die Kosten der Eichung erspare. Alle diese Bedenken würde man am zweck⸗ mäßigsten in einer Kommission von 14 Mitgliedern erledigen, an welche er die Vorlage zu überweisen beantrage.

Der Abg. Dr. Karsten schloß sich diesem Antrage an, wenn er auch im Gegensatz zu dem Vorredner den Gesetz⸗ entwurf als einen erfreulichen Fortschritt begrüße. Bei dem Erlaß der Maß- und Gewichtsordnung habe man von der obligatorischen Eichung der Fässer und Schankgesäße Abstand genommen, weil man dieselben nicht als eigentliche Maße an⸗ gesehen habe; der Verkehr habe jedoch das Bedürfniß un— zweifelhaft festgestellt, und da von dem fakultativen Verord- nungswege erfahrungsgemäß nur ein sehr beschränkter Ge⸗ brauch gemacht worden sei, so sei eine reichs gesetliche Ne⸗ gelung durchaus zweckmäßig erschienen. Die Ausdeh— nung des Eichungszwanges auf alle für Flüssig⸗ keiten bestimmten Fässer halte auch er allerdings für zu weit gehend; Niemand habe ein Interesse daran, Fässer, die sür Theer. Wasser oder dergleichen bestimmt seien, eichen zu lassen. Das technische Bedenken des Vorredners

egen die Eichung der Spritfässer sei nicht gerechtfertigt. Der ir dun könne ohne Schaden nach der Eichung angebracht werden, da die dadurch bedingte Differenz des Inhalts außer⸗ ordentlich gering sei. Dem Wunsche, den Inhalt der Sprit⸗ faͤsser nach dem Gewicht festzustellen, genüge Tie Vorlage schon jetzt, da sie auf solchen Fässern, in welchen Flüssigkeiten nach dem Gewicht zum Verkauf kämen, die eichamtliche Beglaubi⸗ gung der Tara fordere. Wenn man, wie der Vorredner es wünsche, allgemein in den größeren Brauereien die Möglich— keit einer amtlichen Eichung gewähre, so werde die Schwierig⸗ keit, welche man aus der ui gen geringen Zahl der Eichungs⸗

ämter herleite, keine sehr erhebliche sein. .

Der Abg. Möring erklärte sich gleichfalls für eine kom⸗ missarische Berathung der Vorlage, welcher er keineswegs so sympathisch gegenüberstebe, wie der Vorredner. Die Autorität des letzteren sei allerdings geeignet, die Bedenken gegen die obliga⸗ torische Eichung der Fässer einigermaßen zu zerstreuen, den noch könne er sich mit derselben wenig befreunden, da ein geeichtes Faß Jahre lang reparirt werden könne, wodurch der Inhalt bisweilen dis zu zehn Prozent verändert werde. Viel bedenklicher noch er⸗ scheine aber die Tarirung der Gefäße. Die Vorlage motivire diese Maßregel nur durch die Thatsache, daß in neuerer Zeit bei dem Verkehr mit Flüssigkeiten vielfach an Stelle des Haßhandels der Gewichtshandel getreten sei, und daß man deshalb die Tara amtlich feststellen müsse. Diese Bestimmung führe eine wesent⸗ liche Verschlechterung des jetzigen Zustandes herbei, denn wäh⸗ rend man sich jetzt zwischen Käufer und Verlãufer leicht über die Feststellung der Tara einige, werde die Schwierigkeit viel größer, wenn das Faß eine amtliche Angabe deg Gewicht trage, die in den meisten Fällen unrichtig sei. Der Inhalt der mit Flüssigkeiten in den Fin kommenden Fässer sei ein sehr verschiedener, Thran, Petroleum, Holztheer, Stein⸗ kohlentheer, Syrup, sette Dele, halbfette Gelẽ u. A. m. Alle diese Stoffe würten in größerer oder geringerer Quantität

von dem Holz der Fässer aufgenommen und diese somit durch den Gebrauch schwer. Beim Rüböl betrage diese Zunahme bis zu 50 Pfund pro Faß. Ebenso werde durch Austrocknen in der Sonne, durch das Aufschlagen eines oder mehrerer neuer eiserner Reifen und andere Umstände das Gewicht des Fasses wesentlich verändert. Hierzu komme, daß der Inhalt der meisten Fässer durchaus nicht so werthvoll sei, um es zu rechtfertigen, die Tara eichamtlich festzustellen. Die Kosten einer solchen Feststellung seien keineswegs unbedeutend und würden nur dazu beitragen, die deutsche Industrie dem Aus— land gegenüber weniger konkurrenzfähig zu machen. Die Opposition gegen diese Bestimmung der Vorlage rege sich deshalb im ganzen Lande und er hoffe, daß die Kommission diesen begründeten Bedenken ihre Anerkennung nicht versagen werde.

Der Abg. Uhden erkannte die Tendenz der Vorlage als eine durchaus berechtigte an, da nur eine reichsgesetzliche Ne⸗ gelung einen dem praktischen Bedürfniß entsprechenden Erfolg in Aussicht stelle. Trotzdem könne auch er nicht verkennen, daß dem 53. 1 sehr erhebliche Bedenken entgegenständen. Na⸗ mentlich bei Spiritusfäsßsern, die zwischen der Brennerei und dem Händler hin- und hergeschickt würden und ihren Inhalt häufig wechselten, komme es sehr leicht vor, daß durch Aus⸗ trocknen in der Sonne und durch das dadurch bedingte festere Antreiben der Reifen der Kubikraum der Fässer sich verändere. Wenn dann Jemand den Inhalt des Fasses nach Maßgabe des amtlichen Stempels verkaufe, so0 könne derselbe leicht Ge— fahr laufen, nach Artikel 359 des Strafgesetzbuches sich straf⸗ bar zu machen. Zur Beseitigung dieses Bedenkens empfehle auch er die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.

Der Bundeskommissar Geh. Regierungs-Rath Weymann entgegnete, gegenüber der Vorgeschichte der Vorlage, besonders dem Antheil gegenüber, den der Reichstag daran gehabt habe, sei eine so weitgehende Bekämpfung derselben nicht zu er— warten gewesen. Die Kritik habe sich vornehmlich gegen Art. 1 gewendet, von dem die verbündeten Regierungen aller⸗ dings schon im Voraus gewußt hätten, daß derselbe nicht ohne gewichtige Einwände sei. Diese Mängel lägen zum Theil in der Natur des Transportgefäßes, zum Theil in dem durch Klima und Wetterwechsel veränderlichen Faßgehalt. Diese Mängel würden aber durch die Vortheile der Aichung weit überboten. Man habe 1876 über das Faßaichungswesen eine Enquetekommission eingesetzt, der die Majorität der Sachverständigen das Wünschenswerthe des Aichungs— zwanges dargelegt habe. In der Provinz Brandenburg seien von 1870 bis 1874 geaicht: 15659 Weinsässer, 2 O00 Sprit⸗ fässer, 1839 Bierfässer, 51490 Milchfässer. In Wiesbaden und Hessen-Nassau würden thatsächlich alle Bierfässer geaicht. Auch die Rheinprovinz begrüße den Faßaichungszwang als Segen. Ganz besonders hätten sich die Vorredner gegen Alinea 2, Art. 1 gewandt; ohne dieses Alinea würde aber die ganze Vorschrift ein Schlag ins Wasser sein. Er behalte sich vor, weitere Aufklärungen in der jedenfalls einzusetzenden Kom⸗ mission zu geben. l 4

n Ver Abg. Freiherr von Pfetten betonte, daß der jetzige Zustand, bei welchem die Aichungsvorschristen zur Kom⸗ petenz der Einzelstaaten gehörten, sich gut bewährt habe, und las zum Beweise dafür die in Bayern geltenden Porschristen vor. Er mache darauf aufmerksam, daß ja die meisten neueren Reichsgesetze nach kurzer Zeit geandert seien; wenn denn nun einmal Aenderungen nöthig seien, so wäre es doch besser, daß die Einzelstaaten ihre Gesetze änderten, als daß das Reich dies thue. Er bitte die einzusetzende Kommission, die Vorlage ab⸗ zulehnen. e w .

Der Abg. Stumm wünschte, daß die Reichsregierung auch nach einer anderen Nichtung hin an die Maß- und Gewichts⸗ ordnung von 1868 die bessernde Hand anlege, nämlich im Sinne einer Beseitigung der mit,. dem Dezimalsystem nicht harmonirenden alten Begriffe „Pfund“ und „Centner“; die Beibehaltung derselben habe man schon bei der Redaktion jenes Gesetzes nur als eine Frage der Zeit angesehen: diese Zeit sei jetzt da, zumal sich die ganze Nation bereits an die neue Maß- und Gewichtsordnung gewöhnt habe, und jene alten Bezeichnungen daher ohne Bedenken fallen gelassen wer⸗ den könnten. Die Beseitigung empfehle sich auch im Interesse der heranwachsenden ug zur Vermeidung der durch die

mrechnungen häusig entstehenden Verwirrung. —ͤ ö 2 k. von Voetticher erwiderte, das Reichs⸗ amt des Innern habe bereits mit den Bundesregierungen Verhandlungen angeknüpst zum Zwecke der Ersetzung der Doppeleinheit durch einen einheitlichen Begriff, womit die Regierungen sich fast ausnahmslos einverstanden erklärt hätten; dem Hause werde daher demnächst eine desfallsige Vor⸗

emacht werden. . ö 1 U * wurde einer Kommission von 14 Mitgliedern äberwiesen. ⸗. . . 2 Haus setzte hierauf die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurss, betreffend die Oeffentlichkeit der Verhand⸗ lungen und die Geschäftssprache des Landesaus⸗ schusses für Elsaß⸗Lothringen fort. .

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, man hätte eigentlich auf Seiten der Gegner eine gewisse Anerkennung des vorliegenden Entwurfs erwarten können, um so mehr als aus dem Landesausschuß, der früher nur eine berathende Stimme gehabt habe, mittlerweile eine gesetzgebende Lörper⸗ schaft gemacht sei, dem jetzt sogar das Attribut der. Oeffent⸗ lichkeit beigelegt werden solle. Man hätte lohn in diesem neuen Vorschlage eine beredte Probe auf das Exempel sehen müssen, daß die Maßregeln und die Wünsche, die er und seine

olitischen Freunde Elsaß⸗Lothringen een eg hier seit einem e, en nn hegten, immer mehr ihrer Verwirklichung entgegen⸗ reiften. Statt dessen hätten die Gegner eine wesent⸗ lich herbe Kritik geübt, um deswillen, weil man mit dieser Oeffentlichkeit zugleich die deutsche Geschäftssprache für den Landesausschuß eng verbinden wolle. Wenn schon die Ausführungen des Abg. Reichensperger Bedenken erweckten könnten, so habe die Nede des Abg. Guerber sogar den Ein⸗ druck hinterlassen, man habe es hier der Hauptsache nach mit einer französischen Provinz zu thun, an der der Reichstag seine Experimente mache. In der That habe nun aber mit Aus—

nahme einzelner Gemeinden in den Vogesen das ganze Elsaß eine deutsche Bevölkerung, und von Lothringen hätten nur die Bezirke um Nancy und Metz herum eine französische. Die ganze Schwierigkeit liege lediglich in den Gewohnheiten der Ge⸗ bildeten; unter diesen sei die französische Sprache bis heute die Konversationssprache geblieben, Auch diese sei indessen nur ein Firniß; das Deutsche sei gleichsam noch nicht hoffähig geworden, man gebrauche es den Dienstboten und kleinen Handwerkern gegenüber, während, wenn man sich in einer ge— wissen gesellschaftlichen Ebenbürtigkeit bewegen wolle, man zun Französischen greife. Das Ganze sei nichts als eine Ueher— tünchung, wie man sie leider auch in den deutschen KLirchen erlebt habe; nachdem die nackten Kalkwände derselben entfernt, sei auf einmal wieder die gesunde alte Malerei zum Vorschein ge⸗ kommen, und so stecke hinter dem französischen Firniß der gute allemannische Klang, wenn man sich seiner nicht schämen wolle. Die deutsche Zunge bei den Gebildeten in Elsaß-Lothringen müsse nur erst wieder gelöst werden. Wenn bei den franzö— sischen Debatten im Landesausschuß sehr viele französische Reden verlesen würden, so habe das seinen Grund darin, daß die Herren eben elegant erscheinen wollten und sich deshalb gern französisch ausdrückten. Bei dieser Zwangslage sei er sogar gegen jeden Uebergangszustand; je schneller der Reichstag die Vertreter von Elsaß-Lothringen vor die Nothwendigkeit stelle, mit dem guten Deutsch, das ihnen nicht verloren gegangen sei, sich in ihren öffentlichen Debatten auszudrücken, um so schneller würden sie in die naturgemäßen Kreise wieder einlenken. So sehr ein Entgegenkommen und eine schonende Hand auf vielen Gebieten am Platze sein möge in einem Landestheile mit so vorwiegend deutscher Bevölkerung sei die feste. Vorschrift dieses Ge— setzes das allein Geeignete, um möglichst bald gesunde Zu— stände herbeizusühren. Er wisse übrigens auch nicht wie man sich überhaupt die Oeffentlichkeit der Verhandlungen denken wolle, wenn die französische Sprache noch länger in dieser Form geduldet werden solle. Die Sprache der Motive stehe in dieser Beziehung in treuer Uebereinstimmung mit der Haltung der Verwaltung. Nicht das geringste Ver— dienst sei bekanntlich bei dem Statthaller selbst zu suchen, der durch den persönlichen Verkehr durch das möglichste Abstreifen alles Bureaukratischen es verstan— den habe, sich mit der Bevölkerung auf guten Fuß zu stellen, der auch jederzeit ein warmes Herz für die religiösen Inter— essen an den Tag gelegt habe. In die Hand einer solchen Regierung könne man mit doppeltem Vertrauen derartige Bestimmungen legen, und wenn der Landesausschuß nicht nur öffentlich, sondern auch deutsch und öffentlich verhandele, so würde das wesentlich dazu beitragen, endlich das Land wieder gut deutsch zu machen und demselben das Gefühl zu geben, daß es ein selbständiges, eigenartiges Glied des Deutscher Reiches sei. 863. . Der Abg. Winterer bemerkte, nach dem Verlauf der gestrigen Verhandlung könne man annehmen, daß die Frage der Geschäftssprache der Hauptpunkt der Vorlage, die Frage der Oeffentlichkeit der Verhandlungen des Landesausschusses dagegen etwas Nebensächliches sei. Die Vorlage müsse doch ein Geschenk eigenthümlicher Art sein, daß der Vertreter der Regierung nur die eine Seite derselben besprochen habe. Wenn er heute hier als ein Mitglied des elsaß-lothringischen Landesausschusses das Wort nehme, so könne er ohne Ueber⸗ treibung behaupten, daß er die allgemeine Ansicht Elsaß— Lothringens vertrete, denn in der Beurtheilung dieser Vorlage seien alle Parteien einig. Frage man nun, was dem Elsaß durch die Vorlage geboten, was demselben genommen und was vorenthalten werde, so sei er der Ansicht, daß dem Ecsaß mehr ge⸗ nommen als geboten werde. Er verkenne nicht, daß die Oeffentlichkeit der Verhandlungen ein wichtiges Moment für jede parlamentarische Körperschast sei, die aus allgemeinen direkten Volkswahlen hervorgehe, das sei aber beim Landes⸗ ausschuß nicht der Fall. Zudem fürchte er, daß die Oeffentlich⸗ keit sich sehr schwer verwirklichen lassen werde, denn ein ge⸗ nügendes Gebäude sei zu diesem Zwecke nicht vorhanden; vielleicht wünsche die Regierung das Geschenk der Oeffentlich⸗ keit als eine willkommene Handhabe zu benutzen, um die Baulichkeiten durchzusetzen, die der Landesausschuß bis jetzt abgelehnt habe. Er erkenne übrigens die Oeffentrichkeit der Verhandlungen als einen weiteren Schritt zur parlamentarischen Ausgestaltung des Landesausschusses an. Die wichtigste Ergän⸗ zung der Oeffentlichkeit aber, die Immunität der im Landesaus⸗ schuß gehaltenen Neden behalte man den Elsaß⸗Lothringern vor, und das sei um so merkwürdiger, als der Landesausschuß die Oeffentlichkeit nicht, wohl aber die Immunität gefordert habe und zwar in einem Antrage vom 16. April 1880. Alle ge⸗ setzebenden Körperschaften besäßen die Jumunität, ohne welche eine freie und würdige Ausübung des Mandats auch gar nicht möglich sei. Wie solle das im Landesausschuß möglich sein; die Regierung sei keine einheimische, die Be⸗ amten seien eingewandert, irrige Auffassungen derselben seien unvermeidlich, der Landesausschuß habe die Pflicht, denselben entgegenzutreien, wie könne, derselbe, das, wenn er nicht die Immunität besitze, wenn seine Mitglieder stets von gerichtlicher Verfolgung bedroht seien. Das bisherige Verhalten des Landes. ausschusses biete auch keinen Grund, demselben die Immunität vorzubehalten, der Landesausschuß habe die Grenzen erlaubter Krülit nie überschritten, der ängstliche Wahl moduz halte schon alle ruhestörenden Elemente aus demselben fern. Der Werth der gebotenen Oeffentlichkeit verliere aber noch mehr, wenn man erwäge, was dem Landesausschusse dafür genommen werden solle; man wolle den Gebrauch der französischen Sprache im Landesausschusse untersagen. Wie liege denn die Sache? Die deutsche Sprache sei ja jebt schon die Geschästssprache aller Behörden in Elsaß Lothringen und daher auch des Landetausschusses, die Regierung habe aber den Gebrauch des Französischen eingeräumt, weil sie eingesehen habe, daß es eine unbedingte NRothwendigkeit sei. Wenn man das aner⸗ kenne, wie lönne man da nun von Berlin aus delretiren, daß das Französische nicht mehr nothwendig sei⸗ Was, habe sich denn inzwischen geändert? Der Landesausschuß habe 57 Mit⸗ glieder, von denen 11 weder Deutsch reden, noch leszn⸗ noch schreiben könnten. Von den anderen seien aber auch nur 8