1881 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt oder, mit einem siche⸗ ren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. 4) Hunde, welche diesen Anordnungen zuwider innerhalb des Polizeibezirks frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten.

Frankfurt a. M., 28. April, (P. A.) In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde der Eröffnungstermin der Patent- und Musterschutzausstel lung auf Sonnabend, den 14. Mai, Vor⸗ Die Abonnements-Familienkarten gelten

mittags, desinitiv festgesetzt. ebenso wie die Tageskarten à 1 A auch nach 5

die Ausstellungshalle um 6 Uhr geschlossen wird, der Ausstellungsplatz

! ĩ och bie der Bilse'schen Konzerte wegen, geöffnet bleiben, so erschien es dem Ausstellungsvorstand' un—

und die Gartenanlagen noch bis 11 Uhr billig, nach 6 Uhr 1 6 Eintrittsgeld zu nehmen;

nach 6 Uhr für die meisten Abende auf 40 3 herabgesetzt worden. Was den Eintritt von 8— 19 1hr Morgens betrifft, so kann derselbe, da in diesen Stunden die Reinigung stattfindet, für die Abonnenten

von keinem Werth sein.

Nachdem sich auf eine Umfrage bei den hiesigen Hotels ergeben hat, daß sich nach Abzug der für den laufenden Bedarf nothwendigen Zimmer die zur Disposition gestellten Wohnungsräume für den wäh— rend der Ausstellung zu erwartenden Fremdenverkehr als völlig unzu⸗ reichend erweisen, fand gestern durch den Vorsitzenden der Ausstellung, 564 Direktor Schiele, die Konstituirung eines Wohnungsaussschusses tatt. Zum Versitzenden desselben wurde Hr. C. X. Schäfer und zum Stellvertreter Hr. Ingenieur Richards, wesche bereits im Wohnungs⸗ Der Wohnungsausschuß wird sofort seine Thätigkeit beginnen, einen Aufruf erlassen und in— mitten der Stadt ein Wohnungsbureau errichten, wo die Anmeldungen disponibler Wohnungsräume entgegengenommen werden.

Im Ausstellungsgebäude hat unker 4 ö. Vorsitzenden des und der das Auspacken und Aufstellen der seither eingelauf

ausschuß des Turnfestes wirkten, gewählt.

Ausstellungausschusses, Hrn. Weismüller gegenstände bereits über 20000 C

eintreffen. l Gegenstände kann in 2 bis 3 Tagen vollendet sein,

hiesigen Gewerbetreibenden und der Lokalausschuß, dessen Vorstand Alles auf, um ein glänzendes Gesammtbild der Am weitesten vorgeschritten sind die französischen, belgischen und österreichischen Aussteller der Muster⸗ schutz⸗Abtheilung unter der Leitung des Hrn. Ingenieur Askenasy. Die feinen Luxus- und Kunstgegenstände diefer Ausstellung, die Bijou⸗ Gold- und Silberarbeiten, Fächer und andere elegante Gegenstände bieten eine angenehme Abwechslung mit den Maschinen und s Wie anderwärts, so findet sich auch hier die That⸗ sache bestätigt, daß die Aussteller bis zum letzten Moment der Er— ĩ In der balneologi⸗ schen Halle, wo bereits zahlreiche Ausstellungen vollendet sind, herrscht ein reges Leben und verspricht das Arrangement, das von dem bal— neologischen Comité und dessen Vorsitzenden Hrn. Pr. Kaufmann ge⸗ Wie vorauszusehen, hat ins⸗ besondere die Kurdirektion zu Wiesbaden in Vereinigung mit anderen Verwaltungen unter Leitung des Hrn. Kur-Direktor Heyl eine außer⸗ ordentlich interessante Kollektivausstellung veranstaltet. . und kostspieligsten Ausstellungen gehören auch die von Hom— ͤ Aeußerst interessant ist die Ausstellung

der Firma Veinyas, Huygen u. Co. in Catalonien, welche verschiedene

5 Dr. Rößler ist, n eimischen Gewerbe zu veranstalten.

teriewaaren, Massenfabrikanten.

öffnung warten, um ihre Sachen einzuräumen.

leitet wird, ein vorzügliches zu werden.

urg und Baden bei Zürich.

zer tr. ernstlich begonnen. Es ist deshalb dringend, zu wünschen, daß die noch fehlenden Güter rasch Das Einräumen der für die Lokalindustrie bestimmten

Korke, Korkhölzer, lebende

2600 Aussteller erhöht.

Uhr Abends. Da Betheiligung an

dasselbe ist deshalb

aber bei Weitem zahl von ( Rücksicht auf die mäßigung oder Erlaß der

sind. oder sich solchen angeschlossen. halt, Gruppe II.

Platzingenieure enen Ausstellungs⸗

stände der Münchener und Rürn

und es bieten die

vorführen werden. Zu den ele⸗

Korkpflanzen in einer eleganten Grotte aus Kork ausgestellt. Die Zahl der bis heute erfolgten Anmeldungen beläuft sich bezüglich der Patent⸗ 1060, für die Lokalabtheilung auf 420, für die balneologische Aus⸗ stellung auf 250 und fur die Gartenbauausstellung auf 450, zusammen auf 2280, welche Ziffer sich durch die Kollektivausstellungen auf

(B. Gew. M.) Die Hoffnungen, welche auf eine umfassende der Bayerischen Landes-Industrie⸗Ge⸗ werbe⸗ und Kunst-Ausstelkung in Nürnberg 1882 gesetzt wurden, haben sich bis jetzt vollauf verwirklicht. Die Zahl der defini⸗ tiven Anmeldungen, welche rechtzeitig eingegangen find, beträgt 1860. Davon treffen guf Oberbayern 291, auf Niederbavern 88, auf die Pfalz 94, auf Oberpfalz; und Regensburg 89, auf Oberfranken 173, auf Mittelfranken 727, auf Unterfranken und Aschaffenburg 228, auf Schwaben und Neuburg 1760. Die Zahl dieser Anmeldungen wird vermehrt dadurch, daß eine Anmeldungen von Begutachtung der

und daß die Kollektivausstellungen immer als eine Nummer gerechnet

Diese Kollektivausstellungen haben sich in erfreulicher Weise gemehrt und zahlreiche Aussteller, die früher für sich angemeldet haben, haben entweder gemeinsame Kollektivausstellungen veranstaltet

enthält solche Kollektiwausstellungen; am umfangreichsten sind sie in Gruppe J. Gewerbliche Konsumtionsprodukte für Leben und Haus⸗ Arheiten aus animalischen und vegetabilsschen Fasern, Gruppe III. Arbeiten aus Leder, Gruppe VI. Arbeiten aus Glas und Gruppe XI. Zimmereinrichtungen vertreten.

Nicht eingerechnet in obige Zahl sind die Ausstellungsobjekte der bil⸗ denden Kunst, für welche in der ersten Hälfte des vergangenen Monats be⸗ sondere Anmeldescheine, nebst Bestimmuͤngen und Einladungen an die Vor⸗ erger Künstlergenossenschaft zur Verthei⸗ lung an die Kuünstler versendet wurden. Kunstwerke der Malerei, Plastik und Architektur, der Radirung und des Holzschnittes, oder von Künstlern ausgeführt sind, die in Bayern ihre Schule oder ihre künstlerische Ausbildung genossen haben. Die Anmeldescheine für diese Abtheilung müssen spätestens bis J. November d. J. an das Bayerische Gewerbemuseum eingeschickt werden. Nicht eingerechnet sind ferner die Anmeldungen für Gruppe TvII. Gartenbau, so⸗ weit derselbe zur ., der Ausstellung ausgestellt werden kann. Ein auf diese Abtheilung bezügliches Programm, welches von dem Nürnberger Gartenbauverein im Einverstaͤndniß mit dem Baye— rischen Gewerbemuseum entworfen wurde, kam mit den hierfür gehö⸗ rigen provisorischen Anmeldekarten zu Ende des vergangenen Monats an die Lokalcomités zur Versendung und ist der Anmeldetermin auf den 15. Juli festgesetzt. Mit dieser Abtheilung der Ausstellung wer⸗ den 3 temporäre Ausstellungen verbunden, welche, vom 15 23. Mai, vom 15. 23. Juli und vom 1.—15. Oktober 1882 jeweiligen Erzeugnisse des Gartenbaues, Blumen, Gemüse, Früchte ꝛe.

abhängig ist, und Musterschutz⸗Ausstellung auf

gestellt.

größere An⸗ Lokaleomités mit g9gschf um Er⸗ noch zurückbehalten,

einzelnen

Platzmiethe

Fast jede Gruppe der Ausstellung

Diese Abtheilung enthält des Kupferstiches, welche in Bayern entstanden, erkennung.

dauernd, die lich zu machen.

, i, mr

Rreußischen staata - Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

J nserate für den Deutschen Reichs- und Ton j

Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central-Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. u. dergl.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Subhastationen, Aufgebwote, Vor ladungen u. dergl.

lies? Aufgebot.

Die nachstehenden Grundstückseigenthümer haben behufs Löschung der nachbezeichneten, angeblich getilg⸗ ten Oypothekenposten deren Aufgebot beantragt:

A. Der Eigenthümer Adolf Ferdinand Kuehl

zu Netzbruch, 25 Thaler (— 75 M6 Rest der ursprünglichen 199 Thaler rückständiger Kaufgelder, eingetragen für die Johann Voelker'schen Eheleute zu Netzbruch auf Grund der Erbbescheinigung vom 6. Juli 1776, zu⸗ folge Verfügung vom 20. Oktober 1758 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Netzbruch Band II. Blatt Nr. 51 (früher Band 1. Blatt 265 Vr. 53) und von dort mitübertragen auf Netzbruch Band VII. Bl. Nr. 182 (früher Band J. E. Rr. 135 zufolge Verfügung vom 9. November 1874. B. Der Eigenthümer Carl Ludwig Ferdinand Lubitz zu Steinhoefel, 109 Thaler (— 66 „) (Rest der ursprünglich für den Johann Giesecke und dessen Ehefrau Anne Gli— sabeth, geborne Blaesing, ingrossirten 205 Thaler) zinsfreies Leibgedingegeld, eingetragen für den am 3. Januar 1852 verstorbenen Leibgedinger Johann Giesecke zu Steinhoefel in Abtheilung II. Rr. des Grundbuchs von Steinhoefel Band J. Bl. 57 Nr. 8 auf Grund des Kaufvertrages vom 11. Ja— nuar 1827, zufolge Verfügung vom 7. März 1877. C. Der Eigenthümer August Sen Friedrich Remus zu Brenkenhofswalde,

50 Thaler Leibgedingsgeld für die Wiitwe Glawe, Hanne Christine, geborne Matthey, eingetragen auf Grund des Kaufvertrages vom 158. Oktober 832.

Die der Person oder dem Aufenthalte nach un— bekannten Inhaber dieser Hypothekenposten, sowie deren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, werden aufgefordert, ibre An= sprüche spätestens in dem auf

den 16. September 1881, Vormittags 11 Uhr, im Richterzimmer Nr. 6 anberaumten Termine an— zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten würden ausgeschlossen und die Posten selhst würden gelöscht werden. Friedeberg R. M., den 13. April 18581. Königliches Amtsgericht.

sro] Oeffentliche Ladung.

Die Aktien⸗Gesellschaft Schloß ⸗Brauerei Schöne⸗ berg bei Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Westphal zu Luckenwalde, klagt gegen den Restaura⸗ teur Fr. Hagen, früher zu Jüterbog, jetzt unbekann— ten Aufenthalts, aus der Rechnung vom September 1379 über eine der Klägerin vom Beklagten für Lieferung von Bier angeblich schuldige Summe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 21 nebst 6M Zinsen sest J. Sfio⸗ ber 1879, und wird der Beklagte Hagen zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor daz Koͤnig⸗ liche Amtsgericht zu Jäterbog

* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

geladen. Jüterbog, den 15. März 1851. Vanoversträten, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

. Aufgebot.

Nr. 5691. Katharina Maurer, ledig von Gaggenau, hat unter Glaubhaftmachung des Verlustes eines auf ihren Namen lautenden von dem Vorschußverein Rastatt am 1. Januar 1876 ausgestellten Schuld— scheins Nr. 1117 über 230 M ein Aufgebot beantragt.

Der Inhaber des genannten Schuldscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. Juni 1881, Vorm. 9 Uhr, vor Gr. Amtsgericht Rastatt bestimmten Termin seine Rechte anzumelden und die Schuldurkunde vor— a ger widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt würde.

Rastatt, den 26. April 1881.

Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Schmidt.

128581 Beschluß.

Auf, Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 7. April 1881 und in Folge Requi⸗ sitionsschreibens des Königlichen Gerichts der 15. 3. vision zu Cöln vom 25. März er, wonach der don dem Landwehr Bezirks- Kommando Cöln ausgehobene Rekrut Eduard Mejo, geboren am 15. Oktober 1859 zu Coblenz, kaiholisch, Klempner, entwichen und gegen denselben wegen Fahnenflucht die Contu— macial· Untersuchung anhängig ist,

wird hiermit das im Tentschen Meiche be · sindliche Vermögen des genannten Evnard Mejo zur Deckung der denselben möglicher Wesse treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten im Belaufe von 310 M, in Worten Dreitausend einhundert Mark, für den Fiskus mit Beschlag belegt. ;

Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs ⸗Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 13. April 1831.

Königliches Landgericht. I. Straffammer. gej. Schorn. Remels. Haack Beglaubigt:

Coblenz, den 19. April 183.

, Damen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht.

12880 Beschluß.

Auf Antrag des Röniglichen Ersten Staats- anwalts bierselbst vom JI. April er. und in Folge Requi⸗ sitionsschreibens des Königlichen Gerichts der j6 . vision zu Trier vom 23. Februar er, wonach der Füsi⸗ lier der 12. ompagnie 7. Rbeinischen Infankerle= Regiments Nr. 69. Joseph Land, geboren am 23. No= vember 1855 ju Bocfenau, Kreis Kreumnach, katholisch, TVnopfmacher, entwichen und gegen denselben wegen

rt die Contumacialuntersuchung anhãngig

2. Subhastationen,. Aufgebote, Vorladungen

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.

anf den 16. Jun 1681. Vormittags 11 uhr,

wird das im Deutschen Neiche bestudliche

meldung in Kenntniß gesetzt.

definitive Zutheilung des Platz Ausstellern vorgängige ausfüh Weise ihres Ausstellungsarra allen gerechten Wüns

stigen Totaleindruck der

Mit dieser Korrespondenz i

Anzahl von Anfragen

halb die Veranstaltung nöthig, Ausstellungsplatz gegen geringes

; Vietoria⸗Theagter. Die mor Im Hinblick auf Vorstehendes und in Berücksichtigung des Um— 6 der „Schwestern“ standes, daß eine durchaus nicht unbedeutende Zahl von Anmeldungen

erst verspätet eintraf, deren Berücksichtigung von dem nach Erledigung in Scene geht und die „Sch der rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen noch verfügbaren Raum

tatt. Da nach den Nibelung

erscheint die ursprünglich« Annahme ron 2500 Aus⸗ stellern mehr als vollständig gerechtfertigt. Raumansprüche übersehen lassen, erscheinen die u nahmen eher zu tief als zu hoch gegriffen. der 4141 4m haltenden Maschinenhalle der R Anspruch genommen, daß für einzelne richtung weiterer offener Hallen ins Auge gefaßt werden mußte. Eine Reihe von Ausstellern hab villone von mitunter bedeutendem Ü stellung im Freien deshalb gestattet wurde, weil der Raum im Innern der Gebäude nicht mehr ausreicht. dieser Pavillons ist wesentlich von dingt. Andere Ausste stattung der h

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Terschiedene Bekanntmachungen.

Theater- Anzeigen. In der Börsen- Familien- Nachrichten. beilage. *

Annoncen⸗Bureaux.

*

Vermögen des ꝛc. Land zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Belaufe von lO -M, in Worten Dreitausend einhundert e,. für den Fiskus mit Beschlag be— eg 2 Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 13. April 1851.

Königliches Landgericht. II. Strafkammer. gez. Schorn. Remels. Haack. Beglaubigt:

Coblenz, den 19. April 1851.

. Dahme,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12834

Die Wittwe des weiland Tischlers Johann Heinrich Christoph Schuster zu Riendorf, im Lübeckischen Freistaat, Johanna Margaretha, geb. Becker, Tochter des Schuhmachers Daniel Jakob Becker und dessen Ehefrau Dorothea Elisabeth, geb. Gerdes, zu Lübeck, ist in Lübeck am 51. Dezember 1889 gestorben.

Als ihre gesetzlichen Erben haben sich ihre Söhne, der Kaufmann Johann Heinrich Gottfried Schuster und der Baggermeister Christoph Peter Fduard Schuster, Beide zu Hamburg, vertreten durch den biesigen Rechtsanwalt Dr. Plitt, sich gemeldet.

Auf deren Antrag werden Alle, welche auf den Nachlaß der Wittwe Schuster ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben glauben, aufgefordert, ibren Erbanspruch beim Landgericht spätestens in dessen Sitzung

irn, den 26. April 1882, orgens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Antragsteller als die alleinigen Erben der Erblasserin anerkannt werden sollen.

Lübeck, den 12. April 1881.

Die givilkammer J. des Landgerichts.

Dovpenstedt. Bruhns. Han sen, Pr.

Schweiß. 12868 Durch Urtheil vom 24. Februar 1881 hat das Königliche Landgericht dahier, III. Civilkammer, in Sachen der zu Deutz wohnenden Kauffrau Christina, ge⸗ borene Maßling, Ehefrau Gerhard Gustorf, Klägerin, gegen 1) den zu Deutz wohnenden Kaufmann und Kohlen⸗ händler Gerbard Gustorf, im Konkurse be⸗ sindlich, 2) den Konkursverwalter des Vermögens des ge⸗ nannten Gerhard Gustorf, Rechtsanwalt Br. jr. Ernst Lobe in Göln,

. Beklagte, für Recht erkannt: die 866 den Eheleuten Gerhard Gustorf r

hoben erklärt, und statt dessen die vollstãndige Gütertrennung unter den Parteien ausge⸗ sprochen. Die Parteien werden zum Zwecke der Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Schlünkes hierselbst verwiesen. Cöln, den 22. April 1881. Müller, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 25. April 1851.

. Bau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

uno Bekanntmachung. In der Civilklagesache der Maria Michgely, Ehefrau des Ackerers Johann

Schiff mann in Rimmlingen, Klägerin im AÄrmen— rechte,

gegen

ihren vorgenannten Ehemann Johann Schiff mann, Ackerer in Rimmlingen, Beklagten,

. wegen Gütertrennung, bat Tie M Civilkammer des Königlichen Landgericht zu Trier Termin anberaumt

auf Donnerstag, den 30. Juni 1881. Vormittags 9 uhr,

zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, da⸗

hingehend: Wolle Königliches Landgericht die zwischen den Parteien bestehende cheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst und die Parteien von nun an in Gütern getrennt erklären; die Parteien zur Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und vollstandigen Liquidation vor Notar Franken in Merzig verweisen, dem Beklagten die Kosten auferlegen.

Trier, den 25. April 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Oppermann.

12842 k Ausschluß · Urtheil.

Der vermuthlich am 13. Jun is während der Postbeförderung von Kaiserswerth nach Wefel ver— leren gegangene Wechsel vom z. Maͤrz v. Je. uber 28 6 ausgestellt von S. Schwab C Sohne in München auf Friedrich Schmidt & Gie. in Augs— burg, nicht acceptirt wird fur kraftlos erklärt.

ugsburg, den 20. April i851. Königliches Amtagericht. Buchheit. Königlicher Amtsrichter.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der cdition (Keffes. Druck: . Elsner.

Vier Beilagen

und 6. geborene Maßling, bestebende ebeliche Gütergemeinschaft wird für aufge⸗

(einschließlich Börsen· Beilage).

Soweit sich jetzt auch die ursprünglichen An⸗ So ist heispielsweise in aum jetzt so vollständig in Ausstellungsobjekte noch die Er⸗

en die Errichtung eigener Pa— mfange angemeldet, deren Auf—

Die Anordnung und Vertheilung n den Garten- und Parkanlagen be— ller haben ihre Ausstellungsobjekte für die Aus— ervorragenderen Ausstellungsgebäude zur Verfügung „In jüngster Zeit wurde auch mit der programmmäßigen Geneh⸗ migung der Anmeldungen begonnen und werden, dem Fortschreiten dieser Arbeit, die Aussteller, entsprechend den Be— stimmungen über Zulassung Satz 4, von der Genehmigung ihrer An— Da mit dieser Genehmigung auch die tzes verbunden ist, so müssen mit vielen rliche Korrespondenzen über die Art und ngements gepflogen werden, um sowohl chen der Aussteller zu entsprechen, als auch die einzelnen Ausstellungen mit Rücksicht auf das Ganze und einen gün—

l Ausstellung anordnen zu können. Nach den bisher dabei gemachten Erfahrungen begegnen die diesbezüglichen Vor— schläge des Bayerischen Gewerbemufeums der hesten . und es scheint ein allgemeines Verständniß dafür sich zu ver einer systematischen und zugleich faktor für die wirthschaftlichen Erfolge einer Ausstellung liegt.

; : iber Aufstellung geht auch die Thätig— keit des Zeichenbureaus Hand in Hand. Die von demselben verlang— ten Zeichnungen für Ausstellungsb ments haben bereits eine ansehnliche Zahl erreicht; eine noch größere über Aufstellung findet mündliche Erledigung.

Die Errichtung diefes Bureaus hat sich für die Aussteller außerordenk⸗ lich wohlthätig erwie

im Verhältniß zu

reiten, daß in zweckmäßigen Anordnung ein Haupt—

ehälter und Ausstellungsarrange—

sen und findet allseitige und dankbare An⸗

Die Arbeiten auf dem schritte begriffen; auf d tigkeit. Das Empfangs— und werden die Bureaur bezogen werden.

Ausstellungsplatze sind im rüstigen Fort— em ganzen Platze herrscht eine rührige Thä⸗ und Verwaltungsgebäude steht unter Dach in demselben im Laufe des nächsten Monats 1w Die Maschinenhalle ist in ihren konstruktiven Thei⸗ sen aufgestellt, mit dem Bau des Pavillons für bildende Kunst kann in den nächsten Wochen begonnen werden theilweise abgebunden, mehr und mehr.

; . ; das Hauptgebäude ist die gärtnärischen Anlagen vervollständigen sich Das Interesse an dem Fortgang der Arbeiten zieht in weitesten Kreisen die Aufmerksamkeit auf sich und machte sich des⸗ an 3 Nachmittagen den abgeschlossenen Eintrittsgeld dem Publikum zugäng⸗

gige vorletzte und die letzte Auf⸗ am Sonntag finden, bei kleinen Preisen enaufführungen sogleich eine neue Feerie i western' für immer vom Repertoire ver⸗ schwinden, so sei darauf befonders aufmerksam gemacht.

* Deffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein C Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M Oc.

Berlin, Freitag, den 29. April

18831.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. April. Im weiteren Ver⸗ lau fer der gestrigen (35) Sitzung setzte der Reichs tag die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimm ungen des Gsrichts— kostengesetzes und der Gebührenordnung für Ge⸗ richtsvaol lzigher, sort. Der Abg. von Seydewitz (Bitter— feld) erklärte Namens der deutsch-konservativen Partei, daß der vorgelegte Entwurf in vielen Punkten den Anschauungen seiner Fraktion entspreche; Seitens seiner politischen Freunde sei wiederholt den Klagen über die Höhe der Gerichtskosten Ausdruck gegeben worden. Es bringe die Vorlage scheinbar freilich nur wenig Erleichterungen, aber wenn man bedenke, daß gerade die meisten Klagen sich von jeher gegen die Neben⸗ kosten gerichtet hätten, so werde man um so dankbarer an— erkennen müssen, daß die Reichsregierung einen Haupt⸗ beschwerdeyunkt zu korrigiren unternommen habe. Schon die Agitation der Gerichtsvollzieher gegen die neuen Bestimmun— gen zeige, daß man es hier doch nicht lediglich mit Kleinig⸗ keiten zu thun habe. Dein Antrage auf Verweisung an eine Vierzehner⸗-Kommission schließe sich seine Partei an.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bemerkte, da das Gerichtskostenwesen zum großen Theil durch die Prozeßgesetz⸗ gebung selbst bedingt sei, so sollte man füglich vor einer No⸗ velle zur Civilprozeßordnung nicht zurückschrecken; er wenigstens könne eine solche um so weniger für ein großes Uebel halten, als doch der Natur der Sache nach nicht gleich auf den ersten Wurf immer etwas ganz Vollendetes zu Stande zu kommen pflege. Jedenfalls sollten die Prozeßgebühren niemals, eine Einnahmequelle für den Staat bilden, wenngleich der Grundsatz der völligen Unentgeltlichkeit der Justiz praktisch den schwersten Bedenken unter⸗ liegen müsse. Wenn man nun worschlage, die Gebühren der Gerichtsvollzieher herabzusetzen, so warne er davor, Erfah⸗ rungen, die man in einzelnen Fällen gemacht habe, zu genera— lisiren. Auch er habe allerdings Gerichtsvollzieher kennen ge⸗ lernt, die geradezu ein reiches Haus geführt hätten; man dürfe aber nicht vergessen, dau doch die Mehrzahl eine sehr be— scheidene Existenz friste. Mindestens müßte ihnen ein be— stimmtes Minimaleinkommen garantirt werden, da er (Redner) der Ansicht sei, daß für alle diejenigen, welche der Justiz dienten, doch in der Art gesorgt werden müßte, daß sie nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätten. Dieser Fall würde aber nach der Meinung der Gerichts oollzieher eintreten, wenn die Vorlage angenommen würde. Wenn⸗ gleich man sich ein bestimmtes . allerdings schwer⸗ lich werde bilden können, so erscheine es doch geboten, nach allen Seiten hin die betreffenden Petitionen eingehend zu prüfen. Jedenfalls sei es viel bedenklicher hohe Gebühren⸗ sätze zu ermäßigen, als von vorn herein niedrige Sätze auf⸗ zustellen. Die ganze Gerichtsvollzieherfrage könnte übrigens sehr wohl so lange aufgeschoben werden, bis die statistischen Ermittelungen abgeschlossen seien, und dem Reichstage in dieser Beziehung das volle Material vorliege.

Der Dr. Abg. Schröder (Friedberg) erklärte, man könne sich nicht verhehlen, daß gegenuber dem Andrängen des Reichs⸗ tags in dieser Frage die Reichsregierung in einiger Verlegen⸗ heit sein müsse, womit sie zuerst aufwarten und. das Besser⸗ machen beginnen sollte. Bedauerlicherweise sei bei dieser Vor⸗ lage, wenigstens den Motiven nach, überall nur von finanz⸗ politischen Erwägungen die Rede, Rücksichten, die so wenig wie früher bei dem Gerichtskostengesetze und seinen Anhäng— seln maßgebend sein dürften. Die Höhe der Gexrichtskosten und der damit zusammenhängenden Anwaltsgebühren mache es gerade dem kleinen Mann, sofern derselbe nicht gerade arm sei und im Armenrecht klagen könne, un⸗ möglich, sein Recht zu suchen. Dieses Uebel sei so groß und bedenklich, daß die Regierung nicht die Verant⸗ wortlichkeit auf sich laden dürfe, noch zwei Jahre auf stati⸗ stische Erhebungen zu warten und so lange die durchgehende Herabsetzung aller betreffenden Gebührensätze hinauszuschieben. Mit Recht sei in dieser Beziehung auf die Nothwendigkeit einer Novelle zur Civilprozeßordnung hingewiesen worden. Da eine solche kizesse nicht von heute n, morgen gemacht werden könne, so würden seine politischen Freunde und er bei der zweiten Lesung in Form einer Resolution oder in anderer. Weise eine allgemeine prozentuale Ermäßigung sämmtlicher Gerichtskosten um mindestens 25 bis 39 Proz. beantrggen; gleichzeitig halte er auch die Revision der Anwaltsgebührenordnung für eine Nothwendigkeit. In der Vorlage handele es sich leider nur um Minderung von sogenannten Nebenkosten; das Institut und die Kosten⸗ sätze der Gerichtsvollzieher sollten mehr „bluten“. Vesonders dem rheinischen Gerichtsvollzieher gegenüber erscheine es nicht blos als eine finanzielle Beeinträchtigung, sondern als ein chwerer Druck, in dieser Weise jetzt vorzugehen. Für den all der , . der Vorlage müßte jenen Beamten ein nicht zu hohes Minimalgehalt garantirt werden. Er beantrage, die Vorlage nicht einer Kommission von 14, sondern von 21 Mitgliedern zu überweisen. Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern beschlossen.

Es solgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. Der Entwurf lautet:

An die Stelle des 5. 35 der Gewerbeordnung treten folgende zestimmungen;

n tig ef isung von Tanz⸗, Turn und Schwimmunterricht als Gewerbe, sowie die gewerbsmäßige Besorgung fremder Nechts— angelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, ins besondere die Abfassung der darauf bezüglichen schriftlichen Auf⸗ ätze kann untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die nzurerlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Ge⸗ werbebetrieb darthun.

Unter derselben Vorauesetzung können untersagt werden: Der Tröoödelhandel (Handel mit n Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, Kleinhandel mit altem Metallgeräth und Metallbruch und dergleichen) . der WVleinhandel mit Garn— abfallen oder Dtãumen von Selde, Wolle, Baumwolle oder Leinen.

Das Nämliche gilt von dem Geschäfte eines Gesindevermiethers und von dem Geschaͤfte eines Auktionators.

Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Ge⸗ werbe beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.“

Der Abg. Dr. Braun erklärte, man habe die Gewerbe— ordnung schon so oft von konservativer Seite als den Sitz alles Uebels beklagt, dennoch lasse man sie in ihren wesent⸗ lichen Prinzipien unangetastet und beschränke sich auf kleine winzige Amendements, die thatsächlich gar nichts änderten und nur den Zweck hätten einzelne Leute in ihreni Gewerbetriebe zu stören, zu beschränken und zu quälen. Wenn die Klagen der Konservativen wirklich begründet wären, so sollten sie doch den Muth der Ueberzeugung haben und die Aufhebung der Gewerbefreiheit beantragen. Man pflege die Liberalen für die Gewerbefreiheit verantwortlich, zu machen, aber nicht die Liberalen hätten das Verdienst der Urheber⸗ schaft sondern Friedrich Wilhelm III, der in einer Zeit der Noth seinem Lande die Gewerbefreiheit gegeben und es dadurch aus tiefem Verfall gerettet habe. Also ihn und nicht die Liberalen möge man anklagen. Man erzähle von Solon, daß derselbe nach Vollendung seiner Gesetzgebung auf lange Zeit ins Ausland gegangen sei, nachdem er sich vorher von seinen Mitbürgern das Versprechen hätte geben lassen, daß während seiner Abwesenheit an den Gesetzen Nichts geändert werden sollte. Die Reichstagsmitglieder schienen keine Solone zu sein, denn an die Nothwendigkeit einer Stabilität der Gesetz⸗ gebung denke man nicht. Heute pflanze man einen Baum, um ihn morgen schon wieder uniusetzen, und bald nach dieser, bald nach jener Richtung zu beugen. Nach je drei Schritten vorwärts mache man zwei wieder zurück und käme dadurch in eine Zickzackbewegung, die den allgemeinen Inter— essen gewiß nicht förderlich sei. Der Reichstag habe sich in den letzten Jahren fortwährend damit beschäftigt, neue Steuergesetze und neue Strafgesetze zu machen. Verschwöre man sich end— lich, diesem Zustande ein Ende zu machen. Allerdings habe der Reichstag auch in der liberalen Aera eine sehr große Menge neuer Gesetze gemacht, es seien dies aber meist nur Abschaffungen alter schlechter Gesetze gewesen, während die Konservativen jetzt jene alten Gesetze wieder ins Leben rufen möchten. Er möchte die konservative Partei in der That bitten, dem Lande endlich einmal Ruhe zu gönnen und ihren gesetz⸗ geberischen Feuereifer einigermaßen zu zügeln, An die Stelle der in der Gewerbeordnung gewährten Freiheit wolle man einerseits Polizeiwillkür, andererseits korporative Verbände setzen. Gegen diese letzte Forderung würde sich prin— zipiell gar nichts einwenden lassen, wenn sie nur überall durchführbar wäre. Die gegenwärtige Vorlage aber schaffe thatsächlich nichts Anderes als reine Polizei⸗ willkür oder sreies Ermessen, welches mit Willkür sehr nahe verwandt sei. Allen Leuten, welche eines der Gewerbe be— trieben, die im 8. 35 der Gewerbeordnung aufgeführt seien, werde der Strick um den Hals gelegt, den die Verwaltung zuziehe, sobald sie es für angemessen aer Die Motive er⸗ klaͤrten, daß man auf das frühere Konzessionswesen nicht zurückgreifen dürfe, und er sei darin vollkommen mit denselben einverstanden; die gegenwärtig vorgeschlagenen Bestimmungen aber litten unter . . und gewährten nament⸗ lich nicht die geringste Harantie, daß die angedrohten Beschränkungen des Gewerbebetriebes gerade diejenigen träfen, welche der Gesetzgeber treffen wolle. Die Vorlage mache die Untersuchung gewisser Gewerbebetriebe davon ab— hängig, daß „Thatsachen vorlägen, welche die Unzuverlässig⸗ keit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe— betrieb darthäten“ Wie und von wem sollten diese Thatsachen festgestellt werden? und wer solle entscheiden, ob dieselben geeignet seien, die Unzuverlässigkeit darzuthun? In Betreff der Turn- und Schwimmlehrer vermisse er alle sach— lichen Gründe. Mit der größten Ausführlichkeit seien die Winkelkonsulenten und Winkeladvolaten behandelt. Die Gründe seien auch hier nicht rationell. Diese Klasse von Ge⸗ werbtreibenden könne nicht entbehrt werden, glaube das Volk; sie entsprächen einem großen Bedürfniß. Das Material sei sehr dürftig. Wenn der Entwurf an die Gewerbelommission verwiesen werde, so möchte er bitten, dann von der Regierung die vollständigen Akten einzuziehen. Es gebe keinen Stand in

anz Deutschland, der nicht ein räudiges Schaf enthielte. enn man gegen die Patentanwälte nur . . an⸗ . könne, wolle man da die Ersinder und Techniker unter ormundschaft stellen? Diese wollten solchen Schutz nicht! Für die Beschränkung der Auktionatoren führe man Mißstände in Sachsen und Braunschweig an. Warum wolle man das saubere Rezept dem ganzen Deutschland geben? Wolle man blos Verordnungen auf dem Papier schaffen, so sei das Publikum getäuscht. Man solle die Auklionatoren kontroliren, aber dazu 3 man die Gesetzgebung nicht. Man solle Gesetze machen nicht um vorübergehender Launen willen. Auch die Gesindevermiether würden als böse Leute hingestellt, sie empföhlen schlechtes Gesinde als gutes. Hand aufs Herz; auch alle Mitglieder dieses Hauses hätten Zeugnisse, die sie nachher für falsch erkannt, aber doch nicht widerrufen hätten, ausgestellt. Man schiebe auf die Gesindevermiether die Verschlechterung der Dienstboten: darüber habe man hier kein rechtes Urtheil, denn man e die Sache von dem einseitigen Standpunkt der Herrschast an, die Dienst⸗ boten sprächen vielleicht von einer allgemeinen Verschlechte⸗ rung der Xe nnen, Da gebe es nur ein Rezept: größere Vorsicht! Beim Trödel * man sich die Sache sehr leicht emacht, man habe geglaubt, mit den „hosenverkaufenden ünglingen“ nicht viel Umstände nöthig zu haben. In der at sei der Trödler da, um, selbst ein armer Mann, den armen Leuten das Nothwendige zugänglich zu machen! Daher könne er nur bitten, das Gesetz abzulehnen, und empfehle er auch hier die Selbsthülfe. Gönne man dem deutschen Volk ein wenig Ruhe, nach dem Veispiel des weisen Solon, oder, wenn die Konservativen von diesem Nichts hören wollten, nach dem HBeispiel des ganz konservativen Tacitus, der stets ein Vertheidiger der Aristokratie gewesen sei, und der gesagt habe: ( Pessima respublica, plurimae legs!!! Der Abg. von delltor ss. ehꝛa bemerkte, mit dem Worte

über Tacitus habe der Vorredner allerdings ganz zutreffend den Zustand geschildert, in welchem der Reichstag sich vor einer Reihe von Jahren befunden habe. Er wolle das Prinzip der Gewerbefreiheit nicht beseitigen, aber es sei die Nothwendigkeit ervorgetreten, dem unberechtigten Kampfe des Eigennutzes, der Reklame gegen die ehrliche wirthschaftliche Arbeit entgegenzu⸗ treten. In diesem Sinne begrüße er die Vorlage mit Freu⸗ den. Der Vorredner habe von korporativen Elementen gesprochen und von den Verdiensten des Centrums um die Gewerbe— ordnung. Auf dem Gebiete des Innungswesens gehöre die Priorität den Konservativen. Hier handele es sich einfach um die polizeiliche Seite der Gewerbeordnung und der könne man natürlich nicht mit korporativen Ordnungen helfen. Der Vor⸗ redner habe gesagt, die Gewerbeordnung habe das Prinzip und bei einer stattgefundenen Bestrafung die Versagung des Gewerbebetriebes zu statuiren. Das sei richtig, aber praktisch absolut ungenügend. Die Fälle, in denen wirklich schon eine Bestrafung wegen Verbrechen oder Vergehen gegen Lie Sittlichkeit oder das Eigenthum stattgefunden habe, seien verhältnißmäßig selten gegenüber denen, in welchen ein offenkundiger Konflikt mit den Pflichten vorliege, die einem solchen Gewerbtreibenden obliegen sollten, und diesen letzteren gegenüber sei die Obrigkeit völlig machtlos. Der Reichstag beschreite hier nur den Weg, den man bezüglich der Schauspiel-Unternehmungen mit dem Gesetz vom 3. Juli 1880 beschritten habe. Ohne eine gewisse Willkür im richtigen Sinne könne nie auf diesem Gebiete etwas geschaffen werden. Würde der Abg. Braun, der das Bedürfniß zu einer Aende— rung der Gesetzgebung leugne, namentlich in Bezug auf die Auktionatoren, die Denkschrift des Bundesraths über die Wanderlager und das Auktionswesen gelesen haben, so würde derselbe wissen, daß in dieser Beziehung die begrün— detsten Beschwerden in einem großen Theil Deutschlands be⸗ ständen. So lange das Auktionswesen vollkommen freigegeben sei, sei auch sein Vorschlag einer Kontrole desselben immmög⸗ lich, Der Abg. Braun habe bei seiner Bemerkung über die Gesindevermiether ganz übersehen, eine wie große Noth in dieser Beziehung existire, indem sich vielfach wirklich äußerst unzuverlässige Personen dieses Gewerbes bemächtigt hätten. Derselbe habe als Rezept für Alles wiederum die Selbsthülfe empfohlen. Auf diesem Gebiete, im Kampfe gegen die Kon— kurrenz der Unredlichkeit und, der Unsolidität werde die Selbsthülfe nicht helfen, hier könne das Publikum unmöglich die schützende und ordnende Hand der Obrigkeit entbehren und die Aufgabe des Reichstags sei es, ihr diejenigen Mittel zu gewähren, die es ihr möglich machten, diese Pflicht in Wirklichkeit zu üben. Der Abg. Günther (Sachsen) gab zu, daß allerdings einiger Muth dazu gehören würde, das Prinzip der Gewerbe— freiheit anzugreifen und zu bekämpfen, da diese auf dem Boden der Zeit stehe. Für seine Partei aber komme dieser Punkt gar nicht in Frage, weil Niemand von seiner Partei daran denle, dieses Prinzip anzugreifen. Ganz anders aber liege die Sache, wenn man die großen und schädlichen Aus⸗ wüchse, welche aus der Gewerbefreiheit entstanden seien, be— schränken wolle, wie es z. VB. bei den Wanderlagern u. A. bereits geschehen sei. Wenn dann der Abg. Braun sage, die Konservativen würden der Gewerbefreiheit einen Strick um den Hals legen, und ihnen etwas mehr Stabilität empfohlen habe, so sei das für seine Partei, der man sonst immer allzu große Stabilität vorwerfe, äaußerst interessant. Was den Hin⸗ weis des Abg. Braun auf den weisen Solon betreffe, der sei⸗ nen Mithürgern empfohlen habe, bis zu seiner Rückkehr die Gesetze nicht zu ändern, so glaube er doch, daß heute die Uebelstände so schlimm seien, daß auch der Abg. Braun, wenn derselbe die Auswüchse der Gewerbefreiheit mit ihrer ganzen schädlichen Wirkung sähe, von seinem Grundsatze ab— weichen würde. Der Abg. Braun habe dann gewarnt, man solle nicht zu viel Gesetze geben, in der liberalen Aera wären nur dringend nothwendige Gesetze gegeben worden. Er wisse nicht, woher es komme, daß dem Abg. Braun und seinen Freunden jetzt die Gesetzgebung so unbequem werde, er glaube, das habe seinen Grund darin, daß die Gesetz—⸗ ebung der Liberalen sich nicht bewährt habe. Die Herren 66 immer, es lebe vor Allem das Prinzip! Die Gewerbefreiheit dürfe nicht beschnitten werden, selsst wenn viele Leute darüber zu Grunde gehen sollten. Dieses Prinzip aber sei das der unbeschränkten Konkurrenz, das sei das System des reinen Manchesterthums, welches bei einem großen Theil des Publikums in Mißkredit gekommen sei. Das möge allerdings den Herren von der linken Seite unbequem sein. Vor Allem werde von der linken Seite immer gesagt, die Polizei trete zu viel ein. Nenne man es, wie man wolle, daß aber ewisse Maßregeln nothwendig seien, werde selbst die liberale Partei nicht bestreiten können. Der Abg. Braun hätte aus den Motiven den entgegengesetzten Schluß ziehen müssen, daß man gerade die betreffenden Gewerbe konzessionspflichtig machen müßte. Denke man beispielsweise daran, welchen großen Schaden die Winkeladvokatur hervorrufe, so glaube er, habe der Staat eine doppelte Verpflichtung, hier einen Schutz eintreten zu lassen. Der Abg. Braun habe dann ferner behauptet, es handele sich in den Motiven hauptsächlich um preußische Zustände und in andern Stagten seien derartige nicht vorhanden. Darin müsse er demselben entschieden widersprechen. In seinem engeren Vaterlande seien die Zustände gerade so, wie sie in den Mo⸗ tiven geschildert seien, vielleicht noch schlimmer. Er hätte ge⸗ wünscht, der Abg. Braun hätte lieber, statt so viel die Motive zu studiren und allgemeine Prinzipien auszuführen, das pra tische Leben kennen gelernt, es würde das entschieden zweck mäßiger gewesen sein. Was schließlich die Bemerkung des Abg. Braun über Tacitus als Pertheidiger der Aristokratie betresse, so wisse er nicht, wie dieser CGesetentwurs gerade mit den Interessen der Aristokratie in Verbindung stehen solle. Auf die Wendung des Abg. Braun von den hosenverkaufen⸗ den Jünglingen wolle er nicht näher eingehen, aber das könne er sagen, daß jetzt Uebelstände herrschten, bei denen nicht blos die Hosen verkauft, sondern Rock und Hosen ausgezogen würden. r 2 Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das Eigenthümliche eines solchen Gesetzes sei, daß die Herren auf der rechten