1881 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

gegeben; erst in der diesjährigen Vorlage ständen höhere Sätze. Sodann habe der Abg. Richter den Reichsbeamten anheim⸗ gegeben, zur Abhülse ihrer Beschwerden doch den Weg zu beschrei⸗ ten, welchen ihnen das preußische Gesetz von 1822 selöst offen lasse, indem es bestimme, daß mehr als 2 Proz. des Diensteinkom⸗ mens überhaupt nicht als Kommunalsteuern erhoben wer⸗ den sollen. Dies würde nur den Erfolg haben, daß der Be⸗ treffende an baarem Gelde etwas weniger zahle. Allein die Undilligkeit der Miethssteuer liege nicht blos in ihrer un— verhältnißmäßigen Höhe, sondern darin, daß ein Besteuerter durch die Art und Weise seiner Einschätzung prägravirt wer⸗ den könne. Alle diejenigen Beamten, welche Miethswohnun⸗ gen benutzten, seien nicht in der Lage, diese letzteren nach völlig freiem Ermessen einzuschätzen. Sie seien zum Theil an ihre Wohnungen gebunden, welche viel umfangreicher und opulenter ausgestattet seien, als es dem Bedürfniß der Beam⸗ ten entspreche.

Der Abg. Frhr. von Mirbach erklärte, er müsse seine Partei gegen einen Vorwurf verwahren, welchen der Abg. Richter seiner Partei in Betreff ihrer Stellung zu dem Abg. von Forckenbeck gemacht habe. Es habe sich allerdings bei dem Abg. von Forckenbeck eine ö gegen früher vollzogen, aus der er demselben indessen keinen Vorwurf machen wolle. Er bekenne offen, daß er (Redner) früher viel liberaler gewesen sei, als jetzt. Das Verhältniß der konservativen Presse zum Abg. von Forckenbeck habe sich allerdings alterirt seit jenem be— kannten Vorgange im botanischen Garten. Man werde ihm zugehen, daß jene Aeußerungen verschieden gewesen seien von den früheren des Abg. von Forckenbeck. In derselben W. ise sei der Gegensatz von Stadt und Land nie so konstruirt worden wie damals. Er wolle die Person des verehrten Kollegen in keiner Weise angreifen und verdächtigen, er glaube aber doch, daß die Stellung desselben seiner Partei gegenüber damals anders gewesen sei als in früheren Jahren. Was die Vorlage selbst betreffe, so nehme seine Fraktion folgende Stellung ein: dieselbe halte das Reich für kompetent diese Frage selbständig zu lösen, es sei dies auch von keiner Seite bestritten worden. Den Vorwurf der Härte gegenüber den Kommunen, welche durch dies Gesetz betroffen würden, halte seine Partei für unbegründet. Zudem sei ja durch die Beschlüsse der KLommission diese Härte durch die Erhöhung der Steuer von 19 auf 15 Prozent ganz außerordentlich ab— geschwächt worden. Hier möge auch daran erinnert werden, welchen Vortheil gerade Berlin in Folge der Centrali—⸗ sation der Behörden habe. Was würde Berlin dazu sagen, wenn die Reichsregierung, der Reichstag etwa nach Potsdam ziehen würde? Was nun die Frage betreffe, ob dies Gesetz nicht damit zu umgehen wäre, daß man den Reichsbeamten eine Entschädigung gewähre, so halte es seine Fraftion für inopportun und unzweckmaßig, derartige Remunerationen zu zahlen. Dieselben könnten doch nur so bewilligt werden, daß man sie in den Etat aufnehme, in demselben finde er aber nichts davon. Der Abg. Richter habe in einer politischen Ver⸗ sammlung dem Reichskanzler eine Remuneration von 1200 in Aussicht gestellt als Ersatz für seine Prägravation in der Miethssteuer. Ein derartiger Antrag zum Etat liege aber seines Wissens nicht vor. Was schließlich die Vr rf dh frage anlange, so scheine dieselbe dadurch nachgewiesen zu sein, daß die Einkünfte der in Frage stehenden ,. eingeschätzt würden in Höhe von 30 bis S7 Proz. ihres Dienst— einkommens. Jedenfalls sei dadurch, daß die Reichsregierung sich zur Einbringung des Gesetzentwurfes entschlosse habe, die Frage eine brennende geworden, und er glaube, daß es so— wohl für die Beamten, die sich für prägravirt hielten, wie für die Kommunen erwünscht sein müsse, eine Maximalgrenze ihrer Einschätzung auf gesetzlichem Wege zu erlangen. Er könnte hier seine Rede schließen, wenn er nicht mit Erlaub— niß des Herrn Präsidenten der Forischrittspartei ein paar Worte zu widmen hätte. Er wisse als Ostpreuße, welchen Terrorismus die Fortschrittspartei überall da ausübe, wo sie die Majoritat besitze und zwar in einem Maße, das nur übertroffen werde durch das Maß der Agitation bei den Wahlen (Rufe links: zur Sache ), wo sie durch polnische und deutsche Gedichte die Personen ihrer Gegenkandidaten zu ver— unglimpfen suchten, was bespielsweise bei einem Minister, der sich augenhlicklich im Bereiche seines Gesichtskreises befinde und bei ihm (dem Redner) der Fall gewesen sei. Der Abg. Löwe habe ge⸗ sagt:; man könne dreist behaupten, daß der Reichskanzler in wirthschaftlicher Beziehung nicht so viel gethan habe, als gerade die Berliner Stadtverwaltung für Berlin. Er müsse fagen, er beneide den Abg. Löwe um das große Maß seines Selbstbewußtseins. Wenn derselbe aber meine, daß die landwirthschaftlichen Zölle viel schlechter wären, als die Mieths⸗ steuer, so begreife er dies vollends nicht. Die Miethssteuer sei eine Einkommensteuer, welche in Städten mit aufsteigen⸗ der Bewegung, wie Berlin, von den Miethern selbst getragen werde. Wolle man für dieselbe einen Ersatz schaffen, so könnte es allenfalls geschehen durch eine erhebliche Konfum— und Luxussteuer. Redner versuchte nunmehr auf die Zoll⸗ politik des Reichskanzlers näher einzugehen und nachzuwessen, daß dieselbe nicht, wie von linker Seite behauptet werde, den kleinen Mann drücke, wurde jedoch vom Präsidenten mit dem Hinweis, daß es sich um 8. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs handele, unterbrochen. Redner bat schließlich, 8. I des Ge⸗ setzes nach den Beschlüssen der Kommission anzunehmen.

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt das Wort:

Ich will mir nur wenige Worte gestatten, um die prinzipiellen Grundlagen der Gesetzvorlage gegenüber den vielen ausweichenden Deduktionen, die sich an dieselbe geknäpft haben, wieder in den Vordergrund zu stellen. Ich will nicht darauf eingeben, obschon das wohl dazu gehören könnte, die Frage, ob die Miethesteuer eine harte und ungerechte sei und in wie weit, nochmals zu erörtern; das Schärfste, was darüber gesagt werden kann, babe ich mir erlaubt, bei der ersten Diskussion zu verlesen in Gestalt einer Eingabe des Magistrats von Berlin an den Minister des Innern, in der gerade als eine besondere Eigenschaft 2 Steuer hervorgeboben wurde, Daß sie mit der Leistungsfähigkeit und dem Vermögen des Besteuerten in gar keinem Zu sammenhbange stände, sondern im Wesentlichen ungleich wäre. Ich will auch nichi Auf die allgemeine Frage der Stellung der Beamten zu den Gemein Ten eingehen und der Schädigung, welche die Gemeinden und ihre Finanzen durch die sogenannten Beamtenprivileglen erseiden könnten. Es wird sich ja dazu Gelegenbeit finden, wenn die von dem Derrn Vorredner nur obenbin berübrte Frage der Verlegung der Reichsregierung, vielleicht auch der vrenßischen, nach cinem andern Ort wie Berlin uns amtlich beschäftigen wird; ich hoffe, daß das bereits in der nächsten Session der Fall sein witrd. Die polstischen Nachteile, die mit den Tagen des eichstags in Berlin verknüpft sind, aus einander zu setzen, dazn würde ich von der Sache noch weiter abweichen müssen, wie die Vorredner. Sie besteben, kann ich bier nur sagen, nicht blos in der a4ͤußersichen Ge—

fährdung der höchsten Behörden und des Reichstags, sondern noch mehr in dem Einfluß, welchen das Tagen an einem Ort von mehr als 1 Million Bevölkerung schließlich durch die Bequemlichkeit, hier zu wohnen, auf die Wahlen, also auf die Zusammensetzung des Reichs⸗ tags übt, welche aufhört, die Zusammensetzung des Volkes richtig wiederzugeben, ich berühre dies nur obiter wir haben jetzt zu viel Berliner im Reichstage, und es ist ja auch natürlich, denn sie brauchen keine Reisen zu machen, und brauchen sich ihrer sonstigen Beschäftigung nicht zu entziehen, und dabei wird sich ja finden, welchen Werth die Stadt Berlin darauf legt, daß Beamte hier wohnen. Wenn in der That dieses Privilegium ein so lästiges ist, so hoffe ich, daß alle Abgeordnete, die der Stadt angehören, mit dafür stimmen werden, daß eine andere Residenz für diese für die Gemeinde unnützen Brodesser, die Beamten, aufgefunden wird.

Der Hauptgrundsatz, den ich bei diesem Gesetz im Vordergrunde zu halten wünschte, ist der, daß die Bemeffung der Besteuerung einer Dienstwohnung nach dem Werthe des Objekts an sich eine Unge— rechtigkeit ist. Es handelt sich hier nicht um eine Finanzfrage, son— dern um eine Frage der Gerechtigkeit, und die Verletzung in Fragen der Gerechtigkeit, die Herunterdrückung auf eine der Ungerechtigkeit ausgesetzte Position durch eine lokale Uebermacht, die Herabdrü ng in das Gefühl eines gewissen Helotismus unter den Stadtbewohnern muß verhindert werden, und das ist die Absicht dieses Gesetzes. Na⸗ mentlich für die höchsten Behörden des Landes ist es nicht nützlich, ihnen die Freiheit des Gemüths dadurch zu verkümmern, daß man fie der⸗ gleichen Einwirkungen, wie sie hierbei stattfinden, aussetzt, sie haben mehr zu thun, als sich mit dergleichen herumzuzanken, aber gerade deren Freiheit zu erkampfen, wenn auch nur für meinen Nachfolger, ist meine Absicht gewesen, indem ich die Vorlage dieses Gesetzes wiederholt urgirt habe, und es liegt im Interesse des ganzen Reiches und des ganzen Landes, daß seine höchsten Beamten von lokalen Ein⸗ drücken und Einflüssen möglichst unabhängig gehalten werden; schon die Würde des Reiches erfordert es, aber namentlich da, wo sie Un— gerechtigkeiten ausgesetzt sind, die nothwendig, auch ohne einen so scharfen Parteigegensatz, wie wir ihn hier bei uns haben, erbitternd auf das Gemüth des Einzelnen wirken müssen.

Die Besteuerung des Beamten nach dem Werth der Dienstwoh— nung zu bemessen, die ihm angewiesen wird, ist um deswillen un— gerecht, weil er gar keine Wahl hat in Bezug auf seine Wohnung; in der Regel wird sie ihm als eine zu große angewiesen, und wenn sie gegen eine frühere kleinere gewechselt wird, wachsen nicht blos seine Unbequemlichkeiten, sondern auch seine Kosten. Ich weiß, daß mehrere meiner Vorgänger im preußischen Ministerium sich gegen Uebertragung desselben, des Auswärtigen Amts, nach größeren Lokalien, wie z. B. die des jetzigen Königlichen Haus-Ministeriums es sind und demnächst auch gegen andere, gewehrt haben, weil sie erklärten, mit ihren Ge⸗ hältern den vermehrten Kosten, die die Bewohnung eines größeren Haufes macht, nicht Stand halten zu können. Lediglich die Bewohnung grö⸗ ßerer Räume führt mit sich eine Veränderung in den Ausgaben des Hausstandes, die nicht nur Taufende von Mark, sondern auf Taufende von Thalern sich berechnen. Also je theurer der Mann mit der Dienstwohnung bedacht wird, um so theurer ist das Bewohnen der selben für seinen Haushalt, und doch hat er desto mehr Steuern zu zahlen bei demselben Gehalt; und wenn Sie ihn nun nachher nach dem objektiven Werthe der ihm aufgedrungenen, mit seinem Amte zu⸗ sammenhängenden Dienstwohnung auch fonst noch höher besteuern wollen, so begehen Sie eine doppelte Ungerechtigkeit, die gar keine Grenze hat, auch dann nicht, wenn der Werth der Wohnung ganz gerecht beurtheilt wird und ohne Abneigung und Vorliebe gegen die Person, die sie bewohnt. Es wäre, wenn ich beispielsweife mein Haus etwas anders bewohnte, als jetzt meine Eintheilung ist, eine Kleinig⸗ keit, mir das ganze Haus für meinen Privatgebrauch anzurechnen. Das sachkundige Urtheil eines „Kastellans“, von dem, wie ich höre, die Herren dabei geleitet worden sind, wird unmöglich dafür maß- gebend sein können, was zu den Amtslokalitäten eines Ministers, was zu den. Repräsentationszimmern, und was zu seinem persönlichen Gebrauch gehört. Wenn Sie dafür keine weitere Autorität anführen können, als die eines Subalternbeamten, der, wie ich höre, die Herren herumgeführt hat, so muß ich die doch fehr in Zweifel ziehen; es ist das eine Frage, die über seinen Horizont hinausgeht, und nach dem man gan; bestimmt nicht aburtheilen kann. Meines Erachtens ist es für die Abschätzung und den Werth einer Dienstwohnung ganz gleichgültig, wie groß dieselbe ist, welchen Werth sie objektiv hat, und wie theuer sie etwa vermiethet werden könnte. Das bauliche Objekt der Wohnung ist gar nicht das, was einzuschätzen ist; was einzuschätzen ist, ist das Recht, frei zu woh— nen für den Beamten, und dieses Recht, frei zu wohnen, kann nur danach beurtheilt werden, welche Wohnung, zu welchem Werthe der Beamte wahrscheinlich sie nehmen würde, wenn er freie Wahl hätte. Dazu giebt, so lange Sie nicht auf sein Privatvermögen für staat— liche Leistungen rekurriren wollen, allein das Gehalt des Beamten den einzig sicheren Anhaltspunkt. Es ist gesagt worden, gewöhnlich verwendeten Leute 20 ½ ihres Einkommens für ihre Woh— nung. Deshalb habe ich auch früher schon gesagt: setzen wir es auf 20 oder auf 15 (6, darauf kommt es nicht an, wenn wir nur das vernünftige Prinzip an Stelle des unvernünftigen setzen; das vernünftige, wie es das Recht, frei zu wohnen, mit sich bringt, nach Maßgabe des Gehalts und der mit dem Gehalt durchschnittlich verbundenen Lebenshaltung, ohne Rücksicht auf Privatvermögen. In Folge dessen finde ich die Angabe der Kommission durchaus billig und verständig, und würde meinerseits mich auch nicht gewundert haben, wenn sie höher gegangen wäre. Aber beispielsweise, mein Haus könnte, wenn ich es anders bewohnte, und wenn der Kastellan anderer Meinung wäre in Bezug auf die Eintheilung, dann könnte es sehr leicht auf dieselbe Höhe gebracht werden, wie das benachbarte Haus des Fürsten Pleß, welches bekanntlich auf 65 0M M Miethe—⸗ werth eingeschätzt ist, obwohl es in ganz Berlin keinen Men— schen giebt, der so thöricht ist, die Annehmlichkeit, bier ju wohnen, mit 659090 6 zu bezahlen, eine solche Miethe zahlt kein Mensch in Berlin; möglicherweise könnte sich Je— mand ein eigenes Haus bauen, welches so viel werth wäre, wenn es grade eine augenblicklich wobnungslose fremde Botschaft gäbe, die ein Haus haben muß, dann könnte man vielleicht einen solchen Kontrakt augenblicklich machen. Diese Botschaften obne Unterkommen sind aber leider nicht so häufig, wie es für die Hausbesitzer zu wünschen wãre.

Es wäre also eine Kleinigkeit und ich würde auch das nach den geltenden Prinzipien gar nicht so überraschend finden wenn die Dienstwohnung des Reichskanzlers, sowie sie einmal ist, ebenso boch, vielleicht noch höher tarirt würde, wie Fürst Pleß. Denn es ist ja noch ein großes Gartengrundstück dabei, was das Pleßsche Haus nicht hat, und die Annehmlichkeit, im Garten zu spazieren mitten in Ber— lin, ist eine sebr große, die auch ihren Mietbswerth hat; wenn man gegen Eintrittskarten das Recht vermiethen wollte, im Garten zu svazigren, ich glaube, es würde das ganz erbebliche Revenüen geben.

Asso ist es noch eine außerordentliche Nachsicht, daß die Ber⸗ liner Stadtbehorden die Wohnung des Reichskanzlers nur zu 20009 oder 21 0 M oder, wenn mir durch einen Schreibfehler mit der Unterschrift Hagen! was ich gegen Srn. Richter anfuübre zuerst mitgetheilt werden war, 23 009 M eingeschätzt haben. Sie hätten fie ebenso gut auf das Dreifache einschäpen können. und ich würde gesetz⸗ lich auch nichts dagegen machen faͤnnen. Aber ich komme e zurück, es ist gan; einerlei, ob sie mehr oder weniger werth ist. J verlange auch keine Opfer für einen Beamten dafür; wenn er einma 10900 Thlr. Gehalt hat und also nach dem Prinzip des Kom⸗ missiongantrags seine Wohnung 13500 Thlr. werth sein follte, so will ich ihm nicht das Recht einräumen, zu sagen: diese Wohnung bat den Miethswerth nicht, ich sollte eine größere und bessere Faben. Aber wenn er zufällig in eine für ibn ganz unerschwingliche Wohnung ge⸗ bracht wird, so bitte ich dringend darum, doch die fee Gefühl der unge⸗ rechten Behandlung von ung zu nebmen, was darin siegt, wenn man nach einem Objelt, dessen Werth einen qarnichtz angeht, eingeschätzt wird. Es muß bei solcher Einschätzung ja notwendig Willkür cin treten, denn bestimmte Prinzipien sind für sie gar nicht möglich, und wenn sie angewandt werden, so geben sie falsche, rein feoretische

Resultate, wie die Einschätzung des Pleßschen Hauses. Einen solchen Miethswerth wie 65 0 0. giebt es in Berlin nicht, weil sie keiner bezahlt. Man muß also die Willkür zulassen, sie tritt ein, aber ich halte es nicht für nützlich, daß leitende Minister in ihren dersõnlichen Verhältnissen der Willkür von irgend Jemandem, die nicht gesetzlich geregelt ist, unterliegen, am allerwenigsten wie hier, derjenigen ibrer politischen Gegner. Es mögen ja sehr tugendhafte Leute fein, die ihre Gegnerschaft nach Möglichkeit in den Hintergrund treten laffen. Aber ich mag nicht in den Händen meiner Gegner sein; diefes Ge⸗ fühl verdirbt mir jedes Gefallen an und jedes Behagen in meiner Stellung, wenn ich mich für irgend etwas in den Händen meiner politischen Gegner finde, die bei mir Hausfuchung halten können in Begleitung meiner Dienerschaft, während meiner Abwefenheit, meine Sachen perlustriren, sich dann ein Bild zu machen, als hätte ich 30 Priratzimmer, während ich das, was ich für meinen Privat. gebrauch neulich wie auch heute auf 7 Zimmer angebe, und vielleicht noch einige leere, die ich nach Belieben ab und zu benutze, um Gãste darin unterzubringen. Aber allerdings, ich habe vielleicht in dem Hause über 20 Dienerschaftszimmer vorgefunden, von denen stehen noch 5 bis 6 leer. Ich habe meistens verheirathete Leute, und gerade diese leeren Räume sind für die Leute die Verführung gewesen, zu heirathen, was für mich neue Belästigungen mit sich bringt.

Aber ich habe nicht daran gedacht, diefe Wohnungen dabei mit- zurechnen, wenn ich sage, so viel habe ich zu meinem Privatgebrauch und ich hätte jedenfalls eine viel weniger zahlreiche Dienerschaft,

wie sie durch das Bewohnen eines so großen Haufes bedingt wird.

Ich bin genöthigt, dieses anzuführen, sonst klingt es fo, wenn man

die wohlwollende Darstellung des Hrn. Abg. Richter gehört hat, als

hätte ich über Sachen, die ich wissen muß, Falsches angeführt, und der Kastellan scheint die Herren nicht sachkundig aufgeklärt zu haben, und von selbst scheinen sie nicht gewußt zu haben, daß die Sache so liegt. Ich bitte also dringend, ändern Sie das Prinzip diefer Ein— richtung und ändern Sie das Prinzip dahin, daß das Gehalt die Grundlage der Besteuerung der Miethe ist und nicht der unberechen⸗ bare, unermeßliche, jeder Schätzung sich entziehende, der willkürlichen Schätzung unterworfene Werth einer Dienstwohnung. Ich kann darauf wohl verzichten, und ich würde auch die Zeit und Die Kraft nicht haben, der Rede des Abg. Richter in allen ihren Theilen zu folgen. Es wird mir ja recht oft das Ver— gnügen zu Theil, eine Probe seiner Eloquen; mit anzu⸗ hören, und da habe ich nachgerade dasselbe Gefühl wie bei einer Vor— stellung der Jungfrau von Orleans, wo einen der endlose Triumphzug im Anfange überrascht, bis man beim dritten Vorbeimarsch bemerkt, mein Gott, das sind ja immer dieselben Leute, die nochmals über die Bühne ziehen in demselben Kostüme. So sind es auch die Gründe, die in den Reden des Herrn Abgeordneten, mit derfelben Eleganz vorgetragen, stets wiederkehren. Wir kennen sie meist schon vorher aus den. Blättern, an welchen der Herr Abgeordnete betheiligt ist, wenn wir Muße haben, sie zu lesen, ich bin deshalb wahrscheinlich auch schon öfter in der Lage gewesen, auf die meisten dieser Gründe zu antworten, und ich kann heute wohl darauf verzichten. Eins will ich aber noch erwähnen, und das hat mich frappirt, er hat sich der Unverhältnißmäßigkeit zwischen der Schätzung der Wohnung und den dienstlichen Einnahmen der Stelle nicht ganz entziehen können, und er hat da an meine Großmuth dem Staate gegenüber in Seldsachen appellirt und mir klar gemacht, daß ich eigentlich nicks meine, sondern die Miethssteuer meines Nachfolgers zahle, der viei mebr Gehalt haben würde, wie ich, und alfo sachgemäß zu einer höheren Schätzung des Werthes seiner Wohnung berechtigt und auf einem höheren Kothurn überhaupt zu erscheinen berufen sein würde. Er, hat dann auch gesagt, es wäre das mit Berücksichtigung meiner Privatverhältnisse geschehen. Nun, meine Herren, ich bin durch meine Lage ohnehin schon genöthigt, aus meinen Privatmitteln, die der Herr Abgeordnete in ungeheuerlich übertriebener Weife geschildert hat, erhebliche Zuschüsse für den Staat zu leisten und Staatskosten aus eigenen Mitteln zu zahlen; ich bin sehr viel mehr Verluften in meinem Besitz durch meine Abwesenbeit ausgesetzt, als der Staat mir Gehalt giebt; aber ich würde darüber nicht weiter reden, wenn es nicht gerade die Wohnung beträfe. Es ist mir das gerade peinlich, weil ich sehr viel bessere und angenehmere Häufer wie das in Berlin besitze, wo ich sehr viel lieber wohnen würde, und die ich mir selbst nach meinem Geschmack ausgebaut und eingerichtet babe und für die ich Steuer zahle, und daß ich nun hier noch in meiner Berliner Wohnung, wo ich ungern bin, wo ich nur auf Wunsch des Kaisers mich aufhalte, daß ich da noch für meinen Nach— folger vorweg schon jetzt die Miethsstener bezahlen soll, die für ihn gerecht sein wird, weil er sehr viel mehr erhalten werde wie ich; das geht mir doch etwas über das Maß, welches ich mir vekuniär zu— muthen lasse. Mein Privatvermögen hat hiermit nichts zu thun, ich fechte auch nicht für mich, ich fechte für die Zukunft und für den Fall, mögen es 26 6 oder 25 00) sein, das ist mir vollständig gleich⸗ gültig. Ich verlange nur, daß ich von dem willkürlichen Befinden der hiesigen Stadtregierung unabhängig gestellt werde, wie hoch oder wie niedrig ist mir einerlei. Und dann, was er fagte, daß die Stadt⸗ regierung über Alles so außerordentlich wobl unterrichtet wäre. Dann habe ich noch eine kleine Sache erlebt. Es exristirt nämlich bier eine Art von Pferdesteuer, und die wird nach einem bestimmten Kalendertage berechnet, wieviel Pferde an diesem Tage im Stalle sind. Wenn ich nicht irre, geschieht es im Norember, und da habe ich einmal plötzlich die Mit⸗ theilung bekommen, daß in meinem Stalle 10 oder 11 Pferde gewesen sind es war mir das sehr angenehm, aber ich wußte nichts davon. Ich habe mich weiter erkundigt und habe erfahren, daß die Wiffen⸗ schaft des Magistrats auch hier auf dem Zeugnisse jenes Kastellans beruhte, wie gewöhnlich. Es war aber zufällig an diesem Tage gar lein Pferd im Stalle und auch mehrere Monate vorher und einige Monate nachher befand sich auch nicht ein einziges Pferd in demselben. Es ist das zwar nur eine Kleinigkeit, es zeigt das aber doch, wie richtig meine Meinung ist, daß der Herr Dber⸗Bürgermeister nicht alles übersehen kann. Ich halte denselben überhaupt nicht für so einfluß⸗ reich in der Stadt Berlin, daß man ihn dafür verantwortlich machen könnte, ich glaube, daß auch er gegen den bestehenden Ring in keiner Weise auflommen kann. Die Herrscher in den Verfammlungen und die Herrscher der Stadtrerordneten sind einmal diejenigen Leute. welche die herrschenden Zeitungen in ihren Händen haben. Mir fiel heute gerade ein interessantes Preüerzeugniß in die Hand es ist zwar aus Königsberg, aber es paßt auch anderswo da schreibt Einer:

Geehrter Herr Redacteur! Der Umstand, daß die hiesigen liberalen Zeitungen im Besitz der Führer der liberalen Parteien sind und in Folge dessen über nichts berichten, was den Herren nicht paßt, so bitte ich Sie, als Vertreter der einzigen noch unab⸗ hängigen Zeitung, folgenden Artikel aufzunehmen:

und darin wird nun gesagt, wie die Dinge zugehen und gemacht werden. Die Herrscher der Stadtrerwaltung sind meines Erachtens weniger der legitime aber sebr konstitutionelle Ober⸗Bürgermeister, sondern es sind diejenigen Herren, welche die Berliner Blätter beberrschen und die durch die Schärfe der Rede, von der wir beute wieder cine Probe gehabt haben und auch neulich schon, die dadurch, daß sie die eloquentesten sind, die durch ihre Beredtsamkeit die Verfammlung be⸗ berrschen, nicht dadurch, daß sie die Stadtverordneten überzeugen, sondern kein Parteigenosse getraut sich gegen den Redner den Mund aufzuthun; jeder sagt, ich möchte mich nicht einer öffentlichen Zurecht⸗ weisung aus setzen, wenn ich mich unterstehen wollte, gegen ihn“ auf⸗ Utreten. . Metnentes verbera linguae, wie es im Horaz heißt. Das ist die Stimmung, die in Fraktionen ja auch so häufig vor⸗ kommt; ich aprellire da an Ihre Erfahrung; auch Sie werden das Gefübl gehabt haben, daß Sie Manches besser wissen wie der beste Redner unter Ihnen. Sie baben vielleicht auch den festen Entschluß gefaßt, es ibm beute zu sagen; vor der Ausführung fahrt er gerade mit einem Anderen gewaltig ab, und Sie denken: eber kunt noch nicht. Sa gebt C auch andertwo; der stärssie Ringer, auch im Felde der Rede, schüchtert die Anderen ein. Es ist aber der Redner nicht immer der beste Beurtbeiler der Politit. Um ein guter Redner zu sein, gehört ein Stück vom Dichter, eine glanzende Improrisationsgabe dam, wie wir das wohl früber selbst

erlebt haben; bei öffentlichen Vorstellungen, wo Musik mit redne⸗

rischen Improrisationen abwechselt, daß ein Thema gegeben wurde,

irgend ein Gegenstand, der dem Improxisator unbekannt war, über

den er aber Reden hielt, mitunter wirklich brillant, und die mich für

den Augenblick, wenn mich die Umgebung nicht enttäuscht hätte, fast

überzeugt haben würden. Ich will damit nur sagen, daß man den

Meistern in der bloßen Beredtsamkeit so wenig wie folchen Improvi⸗

satoren den leitenden Einfluß auf große Gemeinwefen einräumen darf,

wenigstens nicht mit offenen Augen, noch viel weniger soll man den

Rednern die leitende Stelle als Fraktionẽchef oder als Minister geben.

Ich führe das nur an, um zu beweisen, daß die Beredtfamkeit eine Gabe

ist, die heutzutage über ihren Werth Einfluß übt und überschätzt wird

über ihren wahren Werth; ein guter Redner muß etwas vom Dichter haben,

darf es also mit der Wahrheit nicht ganz mathematisch genau nehmen.

Er muß anstachelnd, erregend, leicht entzündlich sein, um zündend zu wirken; aber ich denke mir, daß ein guter Redner selten ein guter Whistspieler, selten ein guter Schachspieler, noch seltener ein sicherer Staatsmann sein wird. Das gemüthliche Element muß bei ihm vorherrschen, nicht der Verstand, und ich glaube, daß schon vermöge der physischen Konstitution des Menschen es nicht vereint gefunden wird, daß einer zugleich ein guter Redner und ein kühler Richter wäre,. Ich erinnere an die Aufzählung all' der Eigenschaften von Mephisto; des Löwen Muth, des Hirsches Schnelligkeit, es findet sich das nie Alles in einem Körper vereinigt, und so findet sich Beredt— samkeit sehr häufig in einem dem Verstand überwiegend und gefähr— lich beherrschenden Maße vor, hinreichend für die urtheilslose Menge, die der Hr. Abg. Richter vorhin so richtig citirte, aber einer dann von kühler Besonnenheit und sicherer, genauer, berechnender Erwägung, dem man die Leitung großer wichtiger Geschäfte gern anvertraut, der kann kaum je ein vollkom⸗ mener Redner sein. Ob man bei unserer heutigen Kulturentwickelung gegen dieses Uebel der Beredtsamkeit Remedur finden kann, weiß ich nicht, aber es ist schon eine halbe Remedur, wenn man das Ulebel erkennt, und wenn man sich stets vergegenwärtigt das bekannte Beispiel von dem König Friedrich Wilhelm JL, der zwei Advokaten hinter einander hörte und hinter Jedes Ausführungen ausrief „der Kerl“, wie er sich unehrerbietig ausdrückte, hat Recht“, und dann so in Zorn gerieth gegen die Wirkung der Beredtsamkeit, daß nach der damaligen monarchischen Verfassung beide Redner, vermöge der Nebertreibung ihrer Gabe zu überzeugen, in sehr üble Lagen gekommen sind. Ich sehe kein gesetzliches Mittel dagegen, aber das Uebel erkennen heißt schon, ihm theilweise abhelfen, und ich möchte Sie deshalb darauf aufmerksam machen, daß Sie sich das Bei⸗ spiel des alten Königs immer gegenwärtig halten, wenn einer mit einer Eloquenz spricht, die so ausgebildet ist, daß er eigentlich für andere Geschäste wenig Zeit haben kann und obschon er das, was er vorträgt, vollständig beberrscht und so beherrschen muß, wie es nur einer beherrschen kann, der mehrere Wochen hindurch stets über dasselbe Thema öffentlich gesprochen und in Zeitungen geschrieben hat. Dann

eine bessere Redewendung ein wie in der vorigen, kur; es tritt das Beispiel ein, was mich in meiner parlamentarischen Jugend in Erfurt so frappirt, daß ich die Rede eines Heidelberger Professors bewunderte und ein Landsmann und Fraktionsfreund von ihm sagte mir: ach, die Rede hätten Sie im vorigen Jahre von ihm hören sollen, da hielt er sie ganz anders, da war er noch frisch dabei. .

So möchte ich die Ermahnung an Sie richten, in unserem par⸗ lamentarischen Leben, wo wir der Zeit nach uns sehr enge gedrängt finden, doch auch mit dieser Schaustellung der Beredtsamkeit weniger Zeit zu verlieren als wie bisher. Dagegen gäbe es xielleicht Mittel, aber ich bin nicht Mitglied und habe kein Recht, sie vorzuschlagen. Ich will hier noch eine einzige Notiz machen, für die ich dem Hrn. Abg. Richter noch eine Berichtigung schulde. Er ist der Meinung gewesen, ich hätte der Herr Regierungskommissar hat schon die Zeitfrage berichtigt, in der der Abgeordnete sich irrte, aber meine Erhöhung in der Miethssteuer nach ihrer ganzen Entste— hungsweife war wohl nicht, die Folge dieses Gesetzentwurfs, ich weiß auch nicht, ob ich dies gerade gesagt habe, ich habe in ihr vielmehr eine Strafe dafür erkannt, daß ich mich be⸗ schwerte. Nun ist das bei Staatsbehörden doch eigentlich neu, auch selbst in der absolutistischsten Zeit, so zornig ich habe noch unter ihnen gelebt waren wir damals doch nicht, daß eine schüchterne Beschwerde sofort mit einer Erhöhung von 50 C beantwortet wurde. Die Erhöhung hatte hier noch eine Eigenthümlichkeit, ich hatte auch in der Einkommensteuer reklamirt; dadurch, daß der Miethswerth neiner Wohnung nun so von 15 000 auf 21 M09 ett heraufgeschoben wurde, gelang es gerade auch, meine städtische Einkommensteuer um ein oder zwei Stufen höher zu schrauben . der Be⸗ trag ist ja für eine so reiche Stadt, wie es Berlin nach ihren gewaltigen Ausgaben sein muß, kein bedeutender, und ich habe auch da keinen üblen Willen weiter empfunden, als nur ein gewisses Gefühl des Zornes über unbotmäßige Minister gegen die regierenden Stadthäupter, die sich sagten: dem wollen wir doch keine Lust zum Wiederkommen machen. Und wenn man hier von diesen Bagatellen redet, so lange reden muß zu einem Reichstag, der wirklich mehr zu thun hätte, wie sich damit zu beschäftigen, so möchte ich Sie doch immer an meine erste Bitte erinnern, das Gefühl jedes Einzelnen für Gerechtigkeit nicht zu unterschätzen, und wenn die Rechtskränkung sich um einen Pfennig handelte. Der Herr sprach vorher von Samm⸗ lungen, ich weiß nicht, ob das zu meinem Gunsten wäre, da wird er mich, wenn es darauf ankommt, sehr freigebig finden, es wird im Lande, sagt man, für fortschrittliche Fonds jetzt gesammelt, ich bin bereit, zuzuschießen, so viel wie die Herren für die Miethssteuer der Beamten zusammenbringen, da joll es mir gar nicht darauf an— kommen, da wollen wir, uns gegenseitig keine Kargheit vorwerfen, und ich bin bereit, so viel einein der Diätenfonds einer gegnerischen Partei zu geben, für den ven ihr gesammelt wird für die Mieths⸗ steuer. Aber das ändert ja in der Frage der Gerechtigkeit gar nichts. Wenn es auf die Gerechtigkeit ankommt, so will ich nicht um einen Pfennig prinzipiell verkürzt werden, und ich will nicht von der Will⸗

ein Recht darauf in meiner arbeitsamen Thätigkeit für das Gemein⸗ wohl, daß mir dieser ungerechte private Dorn herausgezogen wird, nicht nur mir, sondern Allen, die unter derselben Ungerechtigkeit und unter derselben lokalen Willkür leiden.

Der Abg. von Benda bemerkte, er werde zum §. 1 des Kommissionsberichts zurückkehren, denn wie viel man auch über den Werth der Miethssteuer gehört habe, so werde man doch diese überaus schwierige Frage nicht so beiläufig ab— machen können. Wenn von der Opulenz der Dienstwohnun⸗ gen gesprochen worden sei, so müsse er doch konstatiren, daß diese unzulässige Opulenz nicht aus der parlamentarischen Initiative, sondern aus der Hand des Chefs der Verwaltung und der Baumeister hervorgegangen sei. Auch in die persönlichen Streitfragen, die sich an die Frage der Einschätzungen und Dienstwohnun⸗ gen geknüpft hätten, werde er nicht eintreten. Er habe die feste Zuversicht, daß die deutsche Pflichitreue in der Selbst⸗ verwaltung in Stadt und Land stark genug sei, um diese Diskussion zu vertragen. Es bleibe nach Allem, was man gehört habe, immer das bestehen, daß der Gesetzentwurf ein Gelegenheitsentwurf sei, man möge denselben nun ad hoc oder ad personam nennen, ein Gelegenheitsentwurf, für welchen zu⸗ reichende und dringende Gründe nicht vorhanden seien. Es bleibe ferner bestehen, daß derselbe doch in überwiegender Weise gerade denjenigen Beamten zu Gute komme, welchen durch Verleihung von Dienstwohnungen schon ein pekuniärer Vor— theil erwachsen sei, es bieibe bestehen, daß, wenn der Entwurf Gesetz werde, derselbe unfehlbar eine ganze Reihe von Exemplifikationen hervorrufen werde und müsse, deren finanzielle Tragweite man nicht übersehen könne, Endlich bleibe bestehen, daß, wenn die Frage der Kommunalbesteuerung der Beamten grundsätzlich geregelt werden solle, daß, wenn das später gesehen solle, gegen⸗ wärtig, wenn Uebelstände und Unbilligkeiten vorlägen, der Etat selbst die Mittel gewähre, in der einfachsten Weise Ab⸗ hülfe zu schaffen. Auf den Vorschlag der Kommission, den Prozentsatz von 10 auf 15 Proz. zu erhöhen, könne seine Partei keinen Werth legen, sie lege nur Werth auf die prin⸗ zipielle Seite, und wolle ein solches Ausnahmegesetz, für das dringende Gründe nicht vorhanden seien, vor der Frage der definitiven und grundsätzlichen Regelung nicht annehmen. Seine politischen Freunde hätten gegen die. Vorlage und in ganz gleicher Weise auch gegen die Kommissionsvorschläge ge⸗ stimmt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 41½ Uhr auf Sonn⸗— abend 11 Uhr.

bildet sich eine Sicherheit in ihm aus, daß er keinen Srouffleur braucht; er beherrscht seinen Stoff, ihm fällt in der einen Woche noch

kür meiner politischen Gegner abhängig sein.

Ich glaube, ich habe

Ereuhischen ataats-Aujrigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.

. für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich

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n. dergl.

3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 28 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Seffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. J. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Verkäufe, Verpachtungen, Suhmissionen ete.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Matthias Kacz⸗ mareck, geboren am 28. Februar 1838 zu Chemnitz, katholischer Relegion, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Hansvoigteigefängniß zu Berlin, Saus voi tei⸗ platz Nr. 14, abzuliefern. Berlin, den 26. April 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem König⸗ lichen Landgerichte. II. Beschreibung: Alter 45 Jahre, Größe 1556 m, Statur kräftig, Haare schwarz, Stirn frei, Bart schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz. Nase dick, Kinn gewöhnlich, Gesicht rund und dick, Gesichtsfarbe gefund, Sprache polnisch und deutsch, Kleidung grauer Anzug.

Steckbrief. Gegen den, unten beschriebenen Arbeiter Ifrael Goldberg ist inden Akten U. R. J. 1221. 1880 ist die Untersuchungshaft wegen Theil nahme an einer vorsätzlichen Brandstiftung be⸗ schlossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtvoigteidirektion bierselbst abzuliefern. Berlin, den 265. April 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- gericht J. Johl. Beschreibung: Alter 33 Jahre, am J. 9. 137 in Salloschüt geboren, Größe 150 Gentim., Statur untersetzt, klein, Haare schwarz, Bart dunkler Vollbart, Augenbrauen dunkel, Ge⸗ ichtsfarbe gesund, Sprache russisch, gebrochen deutsch. Besondere Kennzeichen: rechte Schulter höher als die linke.

teckbrief. Gegen den unten beschriebenen frühe⸗ 1 Adolph John, welcher sich auch Moellwitz oder Mehlwitz nennt, ist in den Acten VU. R. J. Nr. 487 de 1881 die Untersuchungshaft wegen wiederholten Diebstahls verhängt. Eg wird ersucht, denselben zu verhaften und an die König⸗ liche Stadtvoigtei Direction hie selbst abzuliefern. Berlin, den . April 1881. Der Untersuchungs⸗ richter bei dem Königlichen Landgericht 1. Johl. Beschreibung. Alter geb. im Jahre 1850. Ge— burtsort Neufali. Kr. Freistadt, Größe 170 bis 172 CGentimeter, Statur mittel, Haare hell⸗ blond, Stirn hoch, frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase und Mund gewöhnlich, Mähne gesund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Brrache deutsch. Kleidung: Matrosenanzug, an der Mätze den Namen Hansen oder Hansa.

Stechbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Töpfer gesellen Friedrich Wilhelm Karl duth, am 5. Februat 1859 ju Kyritz gebgren, wegen Dieb stahls unter dem 18. Marz 188 erlassene Steck. brief wird zurückgenemmien. Berlin, den 26. Axril 1831. Königliches Amtsgericht J., 94. Abtheilung.

29. Oftober 1850 hinter den Weber⸗ er, Ga. Mittig erlaßene Steckbrief wird . erneuert. Jule rbon, den 22. April 1581. Rönigliches Amtegericht.

bbastationen, Aufgebote, Vor⸗ 2 an ,. n. geren

lis] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Besißer Pauline Brandenburger

ĩ tb, im Beistande ihres Vaters, des Be⸗ 1 * Damrath zu Dombrowken bei Bobau,

Rechtsanwalt Mangelsdorff hier, klagt gegen ihren Ehemann den Besitzer Gustav Brandenburger, früher zu Montassek, dann zu Neuenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Verklagten, wegen gröblicher Verletzung der ehelichen Treue, böslicher Verlassung und un⸗ ordentlichen Lebenswandels in Folge dessen er sich außer Stand gesetzt habe, die Klägerin zu ernähren. Sie wird beantragen: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn zu verurtheilen, den vierten Theil des gütergemeinschaftlichen Ver⸗ mögens als Ehescheidungsstrase an die Klägerin herauszugeben. . Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgericht; zu Graudenz auf den 30. September 1381, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellgen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Graudenz, den 13. April 1881. Idikowski, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

soso Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Emma Wilhelm zu Sumatra, vertreten durch den Rechtsanwalt Kette hier, hat gegen das am 19. Januar 1881 verkündete Urtheil des Königlichen Amtgerichts zu Sonnenburg in ihrer Rechtssache gegen den Arbeiter Adolph Uckert, früher zu Sumatra, mit dem Antrage Berufung eingelegt:

das gedachte Urtheil dahin zu ändern, daß der Beklagte verurtheilt wird, der Klägerin 30 . nebst 50 Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 14. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Aus g der Berufungs-Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 16. April 1851.

deese. ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

13151 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Louis Schwarze zu Schleusingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Emmrich in Suhl,

klagt gegen

die Erben 86 1 Schlott zu Breitenbach, als: * Ir ln Friederite Lisette, verehelichte Valentin Jitzmann, in Schleusingen, . b. Gwva Elisabeth, verehelichte Adam Heerlein, geb. Schlott, in Breitenbach, : e. Dorothee Gottlobine Ernestine, verehelichte Ludwig Sittig, geb. ** Breitenbach, d. Georg Caspar Schlott in Ilmenau, e. Sch en Adam Daniel Schlott und f. Friedrich Wilhelm Schlott, zu e. und s. Aufenthaltsort unbekannt, aus der Cessionsurkunde vom 3. Februar 182 über 282 M ö mit dem Antrage auf Ver⸗

Johann Gottgetreu

Kreis Pr. Stargard, Klägerin, vertreten durch den

urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 282 0

streits vor das Königliche Amtsgericht zu Schleu⸗ ingen auf ; den 4. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schlensingen, den 12. April 1881. Walter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

norm Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Cebisch, Franz, Maurer von Hammerau gegen die Gewerkschaft Achthal⸗Hammerau wegen Entschädigung von 42 (66. hat das K. Amtsgericht Laufen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin auf

Samstag, den 11. Juni l. Is., Vormittags 19 Uhr, in seinem Sitzungssaale anberaumt und wegen unbe— kannten Aufenthaltes des Franz Cebisch die öffent⸗ liche Zustellung bewilligt. J

Der beklagtische Vertreter hat den Antrag gestellt, das K. Amtsgericht Laufen wolle die Entscheidung der Gemeindebehörde Ainring vom 253. Januar l. J. außer Wirksamkeit setzen und dem Franz Cebisch in sämmtliche Kosten verurtheilen. t

Zu diesem Termine wird hiermit Franz Cebisch zuletzt Maurer in Marglan geladen.

Laufen, den 27. April 1881. . Gerichtsschreiberet des K. Amtsgerichts Laufen. Saggenmüller,

K. Gerichtsschreiber.

oem Aufgebot.

Die verwittwete Frau v. Kretschmann, geb. v. Gustedt, aus Posen hat das Aufgebot des auf den Namen Jenni von Gustedt auf Garden ausgestellten, über 65.01 S lautenden Sparkassenbuchs Nr. 410, Kreis Rosenberg Westpr., beantragt. ;

Die Inhaber der Urkunde werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf ben 17. September 1881, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlosigkeit erfolgt.

Rosenberg, den 16. April 1351.

Königliches Amtsgericht. III.

ü]! Bekanntmachung.

Durch Ausschlusurtheis des unterzeichneten Amts · gerichts vom 21. April 1881, sind folgende Hypo⸗ theken⸗ Dokumente:

a. über die Abtheilung I. Nr. 2 des Grundbuchs von Heilsberg, Abbau Nr. 10, für den Bauer Cornelius Austen in Springborn eingetragene Gaution von 133 Thlr.,

über die Abtheilung II. Nr. 19 des Grund

buchs von Heilsberg, Hufe Nr. 49, 41, 42, für den Maurermeister Bludau in Bartenstein ein getragene Post von 100) Tbl. nebst 60 Zinsen,

„über die Abtheilung II. Nr. 7 des Grund⸗

buchs von Heilsberg, Garten Nr. 249, für Herrmann Joseph Puff eingetragene Post von I3 Thlr. 19 Sgr., für kraftlos erklärt. 2 Heilsberg, den 26. April 1881. Königliches Amtegericht.

* 28 Verschollenheitsvverfahren.

Nr. 6290. Der Schreiner Peter Tröndle von Albert ist im Jahre 1848 nach Amerika agusgewan⸗ dert und hat seit eg. 25 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. Auf Antrag des Abwesenheitspflegers Franz Josef Tröndle von Albert wird Peter Tröndle

aufgefordert,

6 binnen Jahresfrist : von seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte Nachricht zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und dessen Vermögen seinen nächsten Verwandten in für⸗ sorglichen Besitz übergeben würde.

Waldshut, 11. April 1881. .

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Tröndle.

Henne Erbvorladung.

U. V. Nr. 27. Felix Mäder, ledig, von Stegen, früher Tagelöhner in Freiburg, seit ca. 3 Jahren vermißt, wird zur Verlassenschafts-Verhandlung auf Ableben seiner Schwester Agatha Mäder, ledig, von Stegen mit Frist von 3 Monaten unter dem An= drohen geladen, daß im Falle seines Nichterscheinens die Erbschaft lediglich Denjenigen zugetheilt würde, welchen solche zukäme, wenn der Geladene zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Freiburg, den 13. April 1881.

Großh. Bad. Notar: Straus.

1als63 5 .

Auf Antrag des Kossäthenausgedingers Johann Fiedler zu Reichen ist heute folgendes Auaschluß⸗ urtheil erlassen: ö ö

Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstücke der Kossäth Johann Bedurke'schen Ehe⸗ leute Reichen Band J. Blatt Nr. 2 Abtheilung III. Nr. 2 aus der Schuldurkunde vom 7. Axril 1820 für den Kossäthen Christian Gädicke zu Schönwalde eingetragenen 360 6. Darlehn, zu 40 verzinslich, gebildet worden ist, wird für kraftlos erklärt.

Zielenzig, den 23. Axril 1881,

Königliches Amtsgericht. J.

is! Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 14. April 1851 ist das Hypothefendolument, welches über die auf Nr. 38 Ullersdorf, Abtheilung III., Nr. 5, aus der Urkunde vom 21. April 1849 einge⸗ tragenen 144 Thlr. 22 Sgr. 19 Pf. väterliche Erbe— gelder gebildet, für kraftlos erklärt worden.

Niesky, den 19. April 1881.

Königliches Amtsgericht.

12829 . : Der Termin in der Aufgebotesache, betreffend den von Karl Wegner am 129. Oktober 1880 auggestell. ten, von Jullus Gruenfeld angenommenen Wechsel über 900 wird auf den 15. Oltober er., um 12 Uhr Vormittag, verlegt. ;

Thorn, den 22. April 18381. Königliches Amtsgericht.