1881 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Bei dem Kaiserlichen Patentamte ist der Bureau. Diätar Schaeffer zum expedirenden Sekretär und Kalkulator er— nannt worden.

Die Nummer 9 des Reichsgesetzblatts, welche heute zur Ausgabe gelangt, enthält unter ö

Rr. I4I5 das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung. Vom 20. April 1881; . .

Nr. 1415 die Verordnung, betreffend die anderweite Fest⸗ setzung der Kaution der Postagenten. Vom 6. April 1881; und unter . ;

Rr. 1417 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aus⸗ führung des Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Fost und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres. Vom 25. April 1881.

Berlin, den 2. Mai 1881.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; den Landrath Prosper Devens zu Saarlouis zum Re—⸗ gierungs⸗Rath zu ernennen; und den Bürgermeister Saebisch zu Sommerfeld, der von der dortigen K, getroffenen Wiederwahl gemäß, für eine fernerweite zwölfjährige Amts—⸗ dauer als Buͤrgermeister der genannten Stadt zu bestätigen.

Auf Ihren Bericht vom 20. d. M. will Ich die vom General-Landtage der Pommerschen Landschaft am 14. und 15. März d. J. beschlossenen, nachstehend aufgeführten:

Zu sãtze zu dem revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober 1857 (G. S. S. 245 ff.), beschlossen durch den General⸗

Landtag der Pommerschen Landschaft vom Jahre 1881.

J. Betreffend die einzuführende Anzeigepflicht der Besitzer ver— pachteter Güter.

Zu 5§. 143.

Der Besitzer eines bepfandhrieften Gutes ist verpflichtet, von einer etwalgen Verpachtung des Gutes spätestens 14 Tage nach Ueber⸗ gabe der Pachtung durch Einreichung einer beglaubigten Abschrift des Pachtvertrages und der Uebergabever handlung der Direktion Anzeige zu machen, widrigenfalls ihm die ganze Pfandbriefsanleihe mit Frist von drei Monaten zum nächstfolgenden Johannis- oder Weihnachts— termine gekündigt werden kann.

Die Direktion ist berechtigt, falls durch die Verpachtung die reglementsmäßige Sicherheit der Pfandbriefsanleihe beeinträchtigt wird, dem Besitzer die Ablösung eines entsprechenden Theiles der Pfandbriefe mit Frist von längstens drei Monaten aufzugeben.

II. Betreffend die Erleichterung der Konvertirung der 44prozen— tigen Pfandbriefe in 4prozentige.

Zu §5. 280 und 281:

1) Reicht gemäß 8. 286 des Reglements ein Besitzer der zu⸗ ständigen Departements-Direktion neue Nummer⸗Pfandbriefe mit laufenden Coupons behufs deren Konvertirung in niedriger verzins⸗ liche in natura ein, so bedarf es der Bewilligung einer neuen An⸗ leihe nicht. ;

Die überreichten Coupons werden kassirt und an deren Stelle neue Coupons ausgefertigt und mit den eingereichten Pfandbriefen, nachdem diese auf der Vorderseite mit dem Stempel versehen sind:

Dieser Pfandbrief trägt von (dem vorangegangenen Jinstermine) ab nur . . . . Prozent Zinsen dem Besitzer unter Einziehung der Kosten zurückgegeben.

Von dem vorangegangenen Zinstermine ab hat der Besitzer der Landschaft nur die entsprechend ermäßigten Zinsen zu entrichten.

Die Departements⸗-Direktion attestirt, daß 45⸗ resp. 4prozentige Pfandbriefe (zu dem konvertirten Betrage) aus dem Verkehr gezogen und nach ihrer Konvertirung in 4 resp. 30 prozentige Pfandbriefe in den Verkehr zurückgegeben sind.

Der Ausstellung einer neuen Schuldverschreibung oder eines Zu⸗— satzes zu der früher ausgestellten bedarf es nicht.

Das Hppothekendokument wird dem zuständigen Amtsgericht zu den Grundakten mit dem Antrage eingereicht, resp. 190 Zinsen der konvertirten Anleihe zu löschen und die Löschung auf dem Hypo⸗ thekendokumente zu vermerken, welchem Antrage das Amtsgericht stattzugeben hat.

Im Pfandbriefsregister wird bei den betreffenden Pfandhriefen vermerkt, daß sie für das Gut

vertirt sind. ; ö Die Kosten trägt der Besitzer. ; ; 2) a. Sind auf Antrag des Besitzers neue Nummerpfandbriefe

behufs ihrer Konvertirung in niedriger verzinsliche gegen Baarzahlung

aufgekündigt und werden vor Ablauf des Kündigungstermins zu diesem Termine gekündigte Pfandbriefe in natnra eingeliefert, so kann wie zu L verfahren werden. Der auf die Vorderseite der Pfandbriefe zu setzende Stemrel lautet: Dieser gekündigte Pfandbrief ist wieder in Verkehr gegeben und trägt von (dem vorangegangenen Zinstermine) ab nur . . . . Prozent Zinsen.

b. Soweit eine Konvertirung während der Kündigungsfrist nicht stattgefunden hat, ist bei Ablauf derselben die Pfandbriefs⸗Valuta den Bestimmungen der S8. 281 und 282 gemäß baar einzuzahlen.

Sobald dies geschehen, benachrichtigt die General⸗Direktien daron die zuständige Departements⸗-Direktion. Dieselbe fertigt in Höhe der eingezahlten Pfandbriefs⸗Valuta auf Grund des Beschlusses des Departements⸗-Kollegiums neue in das Pfandbriefe⸗ Register unter neuen Nummern einzutragende Pfandbriefe des niedrigeren Zinsfußes stempelfrei aus, welche mit folgender vom Departementè⸗Syndikus und rom General⸗Landschafts⸗Syndikus als Kontrolbehörde unter Beidrückung des betreffenden Landschafts—⸗ siegels zu vollziehenden Note zu versehen sind:

Konvertirungspfandbrief ausgefertigt auf Grund des Aller höchsten Erlasses vom

Mit Einsendung der Pfandbriefe behufs Mitvollziehung durch den General ⸗Landschafts⸗ Syndikus beantragt die Departements⸗ Direktion unter Einreichung beglaubigter Abschrift des Ausfertigungs⸗ beschlusses die Ausfertigung der Coupons zu diesen Pfandbriefen und erhält die Pfandbriefe mit den ausgefertigten Coupons von der General⸗Direktion nach erfolgter Eintragung in deren Pfandbriefe⸗ register zur Aushändigung an den Besitzer zurück. Die gegen Zahlung der Pfandbriefsvaluta bei der General⸗Direktion ein⸗ gelieferten gekündigten Pfandbriefe werden nach Vernichtung der Cou⸗ pons der Devartements⸗Direktion behufs Kassation und Aufbewahrung derselben übersandt.

Mit dem Hrpothekendokument wird wie zu 1 verfahren. Die Kosten trägt der Besitzer.

3) a. Dem Gutsbesitzer, welcher den Antrag auf Konxvertirung seiner Pfandbriefe in niedriger verzinsliche gestellt hat, kann auf seinen bei der Departements-Direktion anzubringenden und von dieser mit gutachtlichem Bericht der General⸗Direktion einzureichenden An⸗ trag aus dem Gesammt⸗Amortisationsguthaben seines Gutes zur Bestreitung der Kosten erforderlichen Betrag bei Ausreichung der nie⸗ driger verinslichen Pfandbriefe ausgezahlt werden.

z sie ; vom Johannis⸗ (Weih⸗ nachts⸗) Termin 18 .. . . ab in 4 resp. 39 o Zinsen tragende kon⸗

b. Handelt es sich um eine Konvertirung 4 prozentiger in 4pro⸗ zentige Pfandbriefe, so kann, wenn ein Amortisationsguthaben nicht vorhanden ist, dem Besitzer ein nach Einlieferung der zu konvertiren den 4 prozentigen Pfandbriefe 3 nach . der Kündigungsfrist auszuzahlendes Konvertirungsdarlehn, dessen Höhe dem Ermessen der General-Direktion überlaffen bleibt, bewilligt werden. Wegen der Verzinfung und Abbürdung desselben finden die für Zuschußdarlehne geltenden ,,, Anwendung. Der Besitzer hat bis zur voll- slandigen ÄAbbürdung des Darlehns der Landschaft die Pfandbriefs⸗ anleihe nach wie vor mit 3M zu verzinsen, auch wird das /ad/o Zin= fen vorher nicht im Grundbuche gelöscht, 6. .

Auf Beschluß des Engeren Ausschusses kann diese Bestimmung . bei Konvertirungen in 3 prozentige Pfandbriefe Anwendung

nden.

ñ 9 Dem Gutebesitzer steht frei, die Konvertirung der 45 prozen⸗ gen Pfandbriefe in prozentige durch Vermittelung der General⸗ Landschafts-Direktion nach Maßgabe dieses Gesetzes zu beantragen. Der Antrag, welcher unwiderruflich ist, ist vor dem 24. April resp. 24. Oktober, je nachdem die Konvertirung zum Weihnachts oder Johannistermin erfolgen soll, bei der Departements⸗Direktion anzu⸗ Fringen, welche ihn der General-Direktion zu übermitteln hat. Hat die General-Direktion diesen Antrag, dessen Ablehnung ihr frei⸗ steht, angenommen, so kündigt sie zu den betreffenden Terminen die gleichen Beträge 41 prozentiger Pfandbriefe nach vorhexiger Aus⸗ loosung auf. Ist die Kündigung erfolgt, so werden auf Anweisung der General⸗Sirektion an Stelle der aufgekündigten Pfandhriefe 4 prozentige Konvertirungs-Pfandbriefe ausgefertigt (efr. zu 2b.), welche beim Ablauf der Kündigungsfrist oder auch früher gegen Einlieferung der gekündigten Pfandbriefe zu den eingelieferten Be⸗ trägen für Beschaffung der Pfandbriefsvaluta, beziehentlich behufs Einlösung der eingelieferten gekündigten Pfandbriefe zu einem der General⸗Direktion angemessen erscheinenden Preise mit den auszufer⸗ tigenden Toupons (efr. zu 1) in Zahlung gegeben werden, Die General⸗-Direktion ist außerdem ermächtigt, den erforderlichen Betrag für Rechnung des Besitzers zur Durchführung des Konvertirungs⸗ verfahrens aufzuwenden. Dieser Betrag ist aus dem Gesammt-Amor⸗ tisationsguthaben des Gutes zu entnehmen, oder wenn ein solches nicht vorhanden ist, aus landschaftlichen Fonds vorzuschießen, und bildet in diesem Falle ein Konvertirungsdarlehn, auf welches die Be⸗ stimmungen zu 3b. Anwendung finden. nr, .

Eine Kaution hat der Besitzer zum Zweck der Aufkündigung nicht zu erlegen, dagegen trägt er die Kosten der Konvertirung.

Die Höhe des als Konvertirungsdarlehn aufgewendeten Betrages und der Kosten theilt die General⸗Direktion nach Abschluß der Kon⸗ vertirung der Departements-Direktion mit, welche davon den Besitzer zu benachrichtigen hat. Eine spezielle Rechnungslegung hatz der Be⸗ sitzer nicht zu beanspruchen. Im Uebrigen finden die Bestimmungen zu 1, 2 und 3 entsprechende Anwendung.. .

hierdurch mit der Maßgabe genehmigen, daß im Zusatz II. Nr. 2 Absatz 5 die Worte: „welchem Antrage das Amts⸗ gericht stattzugeben hat- in Wegfall kommen. Dieser Er⸗ laß ist im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.

Berlin, den 25. April 1881.

Wi lhelm. Bitter. Lucius. Friedberg.

An den Finanz-Minister, den Minister für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem der Magistrat der Stadt Schwiebus im Einverständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat, die auf Grund des Privilegiums vom 17. Juni 1868 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 714) ausgestellten fünfprocentigen Stadt⸗ Obligationen, soweit dieselben bis jetzt noch nicht zur Ausloosung gekommen sind, im Betrage M 112 500 4M durch Abstempelung in zu vier Procent verzinsliche Oblightionen mit der Maßgabe um⸗ wandeln zu dürfen, daß dieselben nach der durch bas Loos zu bestim⸗ menden Folgeordnung vom 1. April 1881 ab nach einem neu auf⸗ gestellten Amortisationsplane mit jährlich wenigstens einem Procent des Kapitals unter Zuwachs der Jinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zu amortisiren sind, ertheilen Wir in Gemäßheit des 8. 2B des Gesetzes vom 17. Juni 1833, betreffend Ausstellung von Paxieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber ent⸗ alten, zu dieser Abänderung des vorerwähnten Privilegiums hiermit Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch auch hierdurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 4. April 1881. (L. 8.) Wilhelm. Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Auftrage: von Bismarck. Bitter. von Puttkamer. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Professor Dr. von Velsen an dem Gymnasium in Saarbrücken ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Hanau,

der Gymnasiallehrer Grünberg in Krotoschin unter Beförderung zum Oberlehrer an das Gymnasium in Saar— brücken, und

der Seminar⸗Hülfslehrer Broschinski zu Pr. Friedland unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Seminar in Hilchenbach versetzt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Negierungs⸗Nath Hanssen zu Cöln ist die Stelle eines Mitgliedes (Stempelfiskals) der Provinzial-Steuerdirek⸗ tion zu Altona verliehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Obersörster Danckelmann zu Trittau im Regie⸗ rungsbezirk Schleswig ist auf die durch Beförderung des Oberförsters Grunert zum Forstmeister erledigte Oberförster⸗ oe, zu Hardehausen im Regierungsbezirk Minden versetzt worden.

Der Oberförster⸗Kandidat, Premier⸗Lieutenant im reiten⸗ den Feldjäger Corps Baumgardt ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die durch Versetzung des Aberförsters

eising erledigte Oberförsterstelle Zersen mit dem Amtssitze zu

ldendorf in der Grafschaft Schaumburg und im Forstver⸗ waltungsbezirke der Königlichen Regierung zu Minden über⸗ tragen worden.

Pr. Constantin Alfred Counel er ist zum Dirigenten der chemisch⸗physikalischen Abtheilung des forstlichen Versuchs⸗ wesens und Dozenten bei der Forst⸗Akademie zu Eberswalde ernannt worden.

Angekommen: ‚Der Präsident der Seehandlung Röt⸗ ger von Stettin;

der Wirkliche Geheime . und Mi⸗ nisterial⸗Direltor Marcard von Oberschlesien.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des in Folge seiner Ernennung zum Ober⸗ Regierungs⸗Rath aus der Stellung als Kommissarius für die bischöfliche Vermögensvverwaltung in der Diözese Münster ent⸗ lassenen jetzigen Ober⸗Regierungs⸗Raths Gedike vom 1. Mai d. J. ab der Regierungs⸗Rath Himly, bisher zu Paderborn, zum Kommissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Diözese Münster ernannt worden ist.

Münster, den 29. April 1881.

Der Ober⸗Präsident von Westfalen. Kühlwetter.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König machten gestern, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, Höchstwelche bei Ihrer am Sonnabend Abend erfolgten Ankunft auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät empfangen worden war, eine Spazierfahrt und wurden während derselben überall von dem zahlreichen Publikum mit sympathischen Kundgebungen begrüßt.

Abends erschienen Se. Majestät mit der Großherzogin zum ersten Male im Theater und wurden von dem Publikum mit einem dreimaligen enthusiastischen Hoch empfangen, während das Orchester die Nationalhymne intonirte.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden-Baden den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Trani, Sr. Hoheit des Her⸗ zogs von Altenburg, der Herzogin von Hamilton und des Prinzen und der Prinzessin von Hohenlohe⸗Waldenburg.

Ihre Majestät die Kaiserin läßt. Ihre Majestät die Königin der Belgier und die Prinzessin Braut auf. Aller⸗ höchstderen Durchreise durch Cöln durch den Oberhofmeister Grafen Nesselrode begrüßen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend, nachdem Höchstderselbe der Besichtigung der Bataillone des 2. Garde⸗Regiments z. F. und des Kaiser⸗Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 beigewohnt hatte, um 12 Uhr einige militärische Meldungen entgegen.

Am Abend besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die italienische Vor⸗ stellung im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater.

Gestern Vormittag wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wil— helm dem Gottesdienst in der Nikolaikirche bei.

Demnächst ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit dem Premier⸗ Lieutenant Giersch vom Niederschlesischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 5 Audienz und nahm von demselben für das Hohenzollern⸗ Museum eine ehemals im Besitze der Königin Luise befindlich gewesene Harfe entgegen. Ferner empfing Se. Kaiserliche Hoheit die Meldung des Lieutenants von der Reserve des J Garde⸗Dragoner⸗Regiments, Prinzen Emil zu Schönaich⸗ Carolath und ertheilte darauf dem Professor Dr. Geffcken aus

iraßburg Audienz.

Um J Uhr stattete Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil⸗ helm den Höchsten Herrschaften einen Besuch ab.

Heute begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz, begleitet von dem Major Lenke vom Stabe der 4. Armee⸗ Inspektion und dem persönlichen Adjutanten, Major von Pfuhlstein, mit dem 8 Uhr-Zuge nach Potsdam, um einer Truppenübung beizuwohnen.

Der Schlußbexicht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

Nach den amtlichen statistischen Anschreibungen ind aus Rußland, Oesterreich⸗Ungarn und den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets während des ersten Viertel⸗ jahrs 1881 gegenüber dem gleichen Zeitraum 1880 mehr eingeführt worden:

Weizen 274 630 Doppelcentner, Roggen 3 316 Doppelcentner, Hafer 126 328 Doppelcentner, Gerste 317 490 Doppelcentner, Mehl 77 657 Doppelcentner.

Die Störung des Gottesdienstes in einer Kirche oder in einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimm⸗ ten Orte durch Erregung von Lärm oder Unordnung wird nach 8. 167 des Strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu drei

ahren bestrast. In Bezug auf diese Bestimmung bat das keichsgericht, III. Strass. durch Urtheil vom 23. Februar d. J. ausgesprochen, daß die Strafe wegen Störung des Gottes⸗ dienstes eintritt, gleichviel ob der Stbrende in der Kirche oder außerhalb derselben sich befindet, sofern nur der von ihm er⸗ regte Lärm in der Kirche störend wirkt.

Die für die Armee unterm 29. Januar er. eingeführte Instruktion für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen und vorläufigen Festnahmen findet nach einer Allerhöchsten Bestimmung vom 26. v. Mts. auch in der Marine Anwendung.

Das „Marine⸗V.⸗Bl.“ enthält folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen: (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Arcona“ 109.4. Kiel 23.4. zu einer Stägigen Uebungssahrt. S. M. S. „Ariadne“ 9. 2. Callao 11.3. nach Valparaiso. (Poststation bis 31. /5. Callao.) S. M. Knbt. „Comet“ 28. 3. zu Fischereizwecken nach Swinemünde, Dieve⸗ nov und der Ostsee. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 3.4. Gibraltar. 7.4. 15.4. Plymouth 20. 4. 28. 4. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Delphin“ 3.4 Wil⸗ helmshaven 26.4. (Poststation: Norderney) S. M. S. „Freya“ 26/2. Hongkong. Letzte Nachricht von dort 18.3. Kaofffatiõn: 6e S. M. Av. „Habicht“ 26. /2.

elbourne. Letzte Nachricht von dort 15/3. Veabsichtigte am 19. 3. über Auckland nach Apia zu gehen. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“

10/8. Melbourne 27.9. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 5.12. 80. Apia. Letzte Nachricht von dort 2.1. cr. (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „Iltis“ 31 1. ongkong. 19.3. nach dem Sulu⸗Archipel. (Post⸗ ation: Hongkong) S. M. Av. „Loreley“ 1. 4. Konstantinopel 9. 4. nach Chios. Letzte Nachricht von dort 27.4. Beab⸗ sichligte am 30. 4. wieder in Konstantinopel einzutreffen. (Poststation: Konstantinopel) S. M. Av. „Möwe“ 2.3. Melbourne. Letzte Nachricht von dort 14/3. (Poststation: Auckland auf Neuseeland). S. M. S. „Moltke“ Kiel 17.4. 22.4. Plymouth 24.4. (Poststation: bis 5.5. Montevideo, vom 6.6. ab Panama.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 11.12. 809. Apia 27/12. 80. nach Saluafata. Letzte Nachricht von dort 31.1. er. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Nymphe“ 26/3. Rhede Graßybay Bermuda. (Poststation: Norfolk Virginia, Nordamerika.) S. M. Brigg „Rover“ Kiel 11.4. 11.4 Friedrichsort. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Stosch“ Wilhelmshaven 13/4. 16. /4. Plymouth 19.4. ((Poststation bis 11.5. Capstadt, vom 12.5. ab Batavia.) S. M. Brigg „Undine“ Kiel 11.4. 11.4. Friedrichsori. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Victoria“ 173. Porto Grande 28.3. 31/3. Porto Praya 1.4. 3. 4. Porto Grande. (Poststation: Bahia Brasilien!.) S. M. S. Vineta“ 13.2. Kobe 15.3. 17.3. Yokohama sPoststation: Capstadt.) S. M. Knbt. „Wolf“ 2.11. 80. Tientsin. Letzte Nachricht d. d. Shanghai 21.4. (Poststation: Hongkong.)

Bayern. München, 30. April. (Allg. Ztg) Der König hat folgenden Armeebefehl erlassen:

Tief bewegt durch das überraschend eingetretene Ableben Meines in aufopfernder Treue und Hingebung für König und Vaterland. be⸗ währten General ⸗-AÄdjutanten, General der Infanterie Ludwig Frhrn. von und zu der Tann⸗Rathsamhausen, habe Ich bestimmt, daß die Offiziere der Armee drei Tage, die Offiziere des 11. Infanterie⸗Re⸗ giments sieben Tage Trauer anlegen, und bestimme Ich ferner, daß diefes Regiment seinen Namen unverändert führe, Mit Mir ver⸗ liert in dem Verblichenen Meine Armee einen heldenmüthigen, in zahlreichen Schlachten und Gefechten erprobten General, dessen An⸗ denken unlöslich verknüpft ist mit den ruhmvollen Thaten des ersten IArmee⸗Eorps. Um ihn und den ihm im Tod vorausgegangenen kom⸗ mandirenden General. Meines zweiten Armee⸗Corpz, General der Infanterie Jakob Frhrn. von Hartmann, und in diesen beiden her— Dorragenden Heerführern zugleich die treue und tapfere Armee dauernd zu ehren, behalte Ich weitere Anordnungen Mir vor. Ludwig. gez. v. Maillinger. ; ;

35. April, Abends. (W. T. B.) Die Beerdigung des Generals der Infanterie, Freiherrn von der Tann, fand heute Nachmittags 4 Uhr auf dem nördlichen Friedhofe mit den für die Beerdigung eines Feldmarschalls vorgeschriebenen militärischen Ehren statt. Auf dem von Militär umstellten Friedhofe hatte nur der eigentliche Leichen⸗ kondukt Zutritt. Dem Sarge folgten Prinz Luitpold als Vertreter Sr. Majestät des Königs, ferner Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Leopold, Arnulf, Ludwig Ferdinand, Herzog Ludwig, Oberst-Lieutenant von Stülpnagel als Vertreter Sr. Majestät des Kaisers, General-Major Mischke als Vertreter Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Kammerherr von Viettinghoff als Vertreter Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, De⸗ putationen des 47. Preußischen, des 11. Bayerischen Regiments und aller Regimenter des J. und II. Bayerischen Armee⸗-Corps. Ferner wohnten viele Vertreter des diplomatischen Corps, sammtliche Minister und eine Deputation der Kammer sowie Veteranen und Kriegervereine der Beerdigung bei.

1. Mai. (W. T. B.) Auf Königlichen Befehl findet für die anläßlich des Begräbnisses des Generals von der Tann hier anwesenden militärischen Vertreter und die bayerische Generalität heute Nachmittags eine Mar⸗ schallta fel statt.

Württemberg. Ludwigsburg, 28. April. (St. A. f. W.) Gestern trafen der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg zum Aufenthalt in der Villa Marienwahl ein.

Baden. Karlsruhe, 30. April. Die Frau Groß⸗

e ist heute Nachmittag zu längerem Aufenthalt nach Wiesbaden abgereist.

Sessen. Darm . 30. April. Wie die „D. 3.“ meldet, wird der Großherzog und die Großherzogliche Familie von Donnerstag, 5. Mai, an einen etwa 14tägigen Aufenthalt in Mainz nehmen. Prinz Alexander ist heute Vormittag von Braunschweig hierher zurückgekehrt. Heute Abend wird die Herzogin Anna von Meckhen⸗ burg-Schwerin zu mehrtägigem Aufenthalte bei der Frau Prinzessin Carl erwartet.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 30. April. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus beendete heute die General⸗ debatte der Budgetvorlage. Im Laufe der Be⸗ rathung hatte der Finanz⸗Minister die Ausführun⸗ gen der Redner der Dyposstion zurückgewiesen und die Hoffnung ausgesprochen, daß sich das Defizit durch die Besse⸗ rung der wirthschafilichen Verhältnisse im Zusammenhange mit zweckmäßigen finanziellen Maßregeln allmählich beseitigen lassen werde. Der Minister verwahrte sich gegen den Vorwurf, daß er die fünsprozentige Rente zu billig begeben habe und betonte, daß die bisherigen Rentenemissionen zu leinem besse— ren Course hätten begeben werden können. Die Sitzung hatte von 10 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends gedauert.

Die Verhandlungen über den österreichisch-unga⸗ risch⸗serbi⸗schen Handel svertrag wurden, der „P. C.“ zufolge, gestern hier zu Ende geführt. Ein serbischer Beamter reist heute von Wien nach Belgrad, um den definitiv vereinbarten Text des Vertrages der fuürstlichen Regierung zu unterbreiten. Die Unterzeichnung des Vertrages wird unmittelbar nach der als zweifellos anzusehenden Genehmigung des definitiven Ver⸗ tragstextes seitens des Ministerrathes und des Fürsten Milan, in Wien, wahrscheinlich schon Mitte der nächsten Woche voll⸗ zogen werden. Ebenso ist eine vollständige Einigung über die dem Handelsvertrage beizufügenden Annexe, nämlich den Konsular⸗ und Jurisdiktionsvertrag, den Vertrag wegen der ern el tigen Vollstredkbarkeit richterlicher Urtheile und den

üslieferungsvertrag, erzielt worden und erfolgt die Unter⸗ zeichnung derselben durch die Specialbevollmächtigten, Sektions⸗ chef Steis und das Mitglied des Kassationshofes Pavlopie, noch vor der Unterfertigung des Handelsvertrages. Der Abschluß des Schiffahrtsvertrages ist auf spätere Zeit vertagt worden.

Großbritannien und Irland. London, 30. April. (W. T. B.) Die Königin besuchte heute das Grab Earl

etwa 50 Araber gegen Geryville vor.

Beaconsfields. Der Premier Gladstone hat an die irländischen Bischöfe ein Schreiben gerichtet, in wel—⸗ chem er denselben mittheilt, daß er den von ihnen beantragten wichtigen Aenderungen der irischen Landbill nicht zu⸗ stimmen könne. Dublin, 2. Mai. (W. T. B.) Eine vom Vizekönig erlassene Proklamation verfügt die Suspendirung der Habeascorpusakte für die Stadt Dublin. Man hält die Ver⸗ haftung Dil lons und anderer Häupter der Agrarliga, deren jüngste aufrührerische Reden zur Vermehrung der Agrar—⸗ verbrechen beigetragen haben, für unmittelbar bevorstehend.

Frankreich. Paris, 1. Mai. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten hat der Bey von Tunis ein Schreiben an den französischen Konsul Roustan ge— richtet, worin er erklärt, daß trotz des Einmarsches von fran⸗ zösischen Truppen in sein Gebiet die hohe Achtung keine Aenderung erfahren werde, die er für die sranzösische Regie⸗ rung empfinde. Dem französischen Konsul in Kef ist wegen seines energischen und geschickten Verhaltens der Orden der Ehrenlegion verliehen worden.

1. Mai, Abends. (W. T. B) Ein Telegramm des Generals Logerot aus Souk-el-⸗Arba von gestern meldet: Eine aus einem Zuavenregiment bestehende leichte Truppenabtheilung, welche zu den Ouled Ben Halen abgesen— det worden war, um dieselben zu beruhigen, wurde von den Stämmen der Chiaja, Djeudaiha und den Krumirs mit Ge— wehrschüssen empfangen, erwiderte das Feuer und schlug, von herbeigeeilten, aus Scharsschützen und Husaren bestehenden Verstärkungen unterstützt, den Feind in die Flucht. Der Feind verlor gegen 40 Mann; mehrere feindliche Trupps, die sich während des Rückzugs wieder gesammelt hatten, wurden durch Artilleriefeuer zerstreut. Die Niederlage des Feindes hat ider ganzen Gegend einen großen moralischen Eindruck gemacht.

2. Mai. (W. T. B.) Zainzain ist, um ihn sicher zu stellen, zum Hülfsdolmetscher des französischen Konsu— lats in Tunis ernannt worden.

Aus Tunis wird unter dem 1. Mai gemeldet: Es be— stätigt sich, daß die Häupter des arabischen theologischen Instituts beschloffen hatten, die Fahne des heiligen Krieges gegen die Ungläubigen aufzupflanzen. Von den Polizei⸗ beamten des Bey ist ein Komplot entdeckt und sind in Folge dessen mehrere Verhaftungen und Haussuchungen vorgenommen worden, wobei eine große Menge von Pulver und Kugeln aufgefunden wurde. Der Zufluß von Arabern aus dem Innern des Landes nach der Stadt Tunis dauert ununterbrochen fort.

Algier, 30. April. (W. T. B.) Ali Bey ist gestern in dem französischen Lager bei Sou k-el⸗Arbe eingetroffen und hat dem General Logerot mitgetheilt, daß er mit den tunesischen Truppen nach Tunis zurückkehren werde. Man glaubt, daß General Logerot den Marsch nach Beja erst nach der Vereinigung seiner Truppen mit der Kolonne des Generals Delebecque fortsetzen werde. Bei einem von französischen Truppen ergriffenen Courier ist ein Brief des Häuptlings der Tuaregs gefunden worden, in welchem dem Sultan in Kon⸗ stantinopel die Ermordung der Mission des Obersten Flatters angezeigt und eine Belohnung dafür erbeten wird.

Bona, 30. April. (W. T. B.) Die Kolonne des General Logerot ist in Souk-el-Arbe eingetroffen; die übrigen Kolonnen sind durch das Regenwetter V, worden und dürften morgen ihren Marsch fortsetzen. Die Krumirs haben Bab Ouchou geräumt. Am 25. d. drangen Eine Abtheilung nfanteristen rückte den Arabern Die Araber verloren hierbei

von 15 Kavalleristen und 40 entgegen und vertrieb sie. 7 Todte.

Bona, 1. Mai. (W. T. B.) Bei Biserta hat eine weitere Ausschiffung französischer Truppen statt— gefunden; dieselben haben die Bestimmung, ihre Operationen mit denen der Kolonne des Generals Logerot zu verbinden; das Gebiet der Krumirs wird hierdurch vollständig cernirt. Das auf dem Rückmarsche näch Tunis begriffene tune⸗ sische Corps unter Ali Bey ist in Beja eingetroffen, ob⸗ schon Ali Bey dem General Logerot zugesagt hatte, daß er eine andere Marschroute einschlagen werde.

Italien. Rom, 30. April. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer setzte heute die Berathung der Inter⸗ pellationen der Deputirten Zeppa und Odesgalchi fort und nahm schließlich die von Mancini beantragte Tages⸗ ordnung, welcher der Minister⸗Präsident Cairoli zugestimmt hatte, mit 68 Stimmen gegen 1 Stimme an. 146 Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Im Laufe der Debatte hatte der Minister⸗Präsident nochmals die verfassungsmäßige Lösung der Krisis und die Einigkeit der Fraktionen der Linken betont.

Griechenland. Athen, 30. April. (W. T. B.) Nach hier aus Konstantinopel vorliegenden Nachrichten würde die Pforte in ihrer unmittelbar zu erwartenden Antwort auf die letzte Note der Botschafter Anzeige machen von der Ernennung der türkischen Kommissare, welche in Gemeinschaft mit den Botschaftern den Text der Konvention feststellen würden für die Modalitäten der Uebergabe des Griechenland zu⸗ gesprochenen Gebietes. Wie es heißt, würde diese Ueber⸗ gabe derart erfolgen, daß das von der Türkei abzutretende Gebiet in drei Zonen getheilt würde, welche den griechischen Truppen in durch die Konvention im Voraus bestimmten Terminen zu übergeben wären. Seitens der Pforte würde noch verlangt werden, daß das von den griechischen Truppen in den von ihnen zu okkupirenden Plätzen vorgefundene Kriegs⸗ material der Türkei zurückerstattet wurde.

Türkei. Konstantin opel, 26. April. Der „Pol. C.“ wird von hier geschrieben: Die Pforte ist schon jetzt mit den Vertretern der Mächte ein Präliminar⸗Arrangement wegen der von Griechenland zu übernehmenden Quote der türkischen Schuld zu treffen bemüht. Bei diefer Ge⸗ legenheit wurde Seitens der türkischen Negierung noch ein anderer Gegenstand aufs Tapet gebracht. Nach dem griechischen Unabhängigkeitskampfe wurden nämlich die unbeweglichen Güter der in den eben abzutretenden Gebieten seßhaften Griechen wegen Konnivenz der Letzteren mit der griechischen Aufstandsbewegung konfiszirt und Muselmännern ins Eigenthum übergeben. Die ursprünglichen Besitzer und deren Familien baben wiederholt Entschädigungsansprüche en, denen keine Folge gegeben werden konnte. Die Pforte wünscht nun Garantien dafür, daß die Muselmänner des abzutretenden Gebietes im ungeschmãlerten Besitze dieses shnen zuerkannten Eigenthums bleiben werden. Derwisch Pascha hat in seinen Relationen an die Pforte mitgetheilt,

daß er sein Hauptquartier in Prizrend etablirt und einige Rädelsführer der Liga verhaftet habe, um sie nach Konstan⸗ tinopel zu senden. Die Bevölkerung von Pristing, Jpek und Djakova habe die Liga verlassen und sich den Truppen des Sultans angeschiossen. Die Insurgenten mit dem Reste ihrer Anhänger haben sich in Stimlja verschanzt, doch hoffe er, sie in den nächsten Tagen auch von dort zu vertreiben. Eine Rekognoszirungsabtheilung unter Ibrahim Vascha, der sich auch der Ferik Hadschi Osman Pascha angeschlossen, sei bereits dahin abgegangen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Das bereits signalisirte Dankreskript des Kaisers an den Grafen Walujeff erfolgte anläßlich des gestern stattgehabten 50 jährigen Dienstjubiläums des Grafen. In dem Reskript heißt es: Schon in jungen Jahren habe der Graf die Aufmerksamkeit des Kaifers Nikolaus auf sich gezogen, welcher ihn der ersten Abtheilung seiner eigenen Kanzlei und später dem verdienten Grafen Speransky zugetheilt habe, wo er jene Erfahrung in den Geschäften erlangt habe, welche ihn wäh— rend seiner glänzenden Laufbahn auszeichnete. Sodann sei er bei dem Generalgouvernement der baltischen Provinzen unter Golowin und dem Fürsten Suworoff thätig gewesen. 1853 sei er zur Verwaltung Kurlands berufen worden und habe daselbst mit Erfolg für die Wohlfahrt der Städte und der Landbevölkerung gewirkt. In Anerkennung seiner Thätigkeit habe ihn der verstorbene Kaiser in das landwirthschaftliche De— partement des Ministeriums der Domänen berufen. In weiterer Würdigung seiner Verdienste habe der Kaiser ihn durch Er⸗ nenunung zum Staatssekretär seiner Person genähert. 1866 sei er zur Leitung der Geschäfte des Ministercomités berufen und 1861 zum Minister des Innern ernannt worden. Im Besitze des vollen Vertrauens seines Souveräns sei ihm sieben Jahre hindurch das besondere Glück zu Theil geworden, die großen Reformen seines Souveräns auszuführen, namentlich die Statuten vom 19. Februar 1861, die Einsetzung der Zemstvos, das Gesetz betreffend die Befreiung der Presse von der Prä⸗ ventivzensur und die Ausarbeitung des Munizipalgesetzes. In Dölge sehr großer Anstrengung sei er 1868 gezwungen gewesen, in den Ruhestand zu treten, sei aber noch Mitglied des Reichsraths geblieben. Nach vier Jahren habe ihn der Kaiser in den aktiven Dienst zurückberufen und ihm das Portefeuille des Ministers der Domänen anvertraut. Hier habe er große Dienste geleistet und hervorragenden Antheil an den Staatsgeschäften genommen. 1879 sei er zum Prä—⸗ sidium des Ministercomitées und der Bittschriftenkommission berufen worden, wo er seine Thätigkeit mit dem Eifer fort— gesetzt habe, welchen er während seiner 50 jährigen Laufbahn stets bewiesen habe. Am Schlusse des Reskripts heißt es: „Indem ich Ihnen bei diesem Anlasse meinen Glückwunsch ausspreche, betrachte ich es als meine Pflicht, Ihnen im Na— men meines Vaters und meinem eigenen unsere aufrichtige Dankbarkeit auszusprechen“.

1. Mai. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ be⸗ zeichnet die Behauptung des Journals „Italie“, daß das russische Kabinet die Wirksamkeit der angeregten Konferenz auf die revolutionäre Propaganda überhaupt auszudehnen suche, als jeder Begründung entbehrend, die russische Regie— rung sei nicht über das Gebiet der Attentate hinausgegangen, welche von der Gesetzgebung aller Länder als Verbrechen be— zeichnet würden. Die „Agence“ sagt ferner: Von einer Verzögerung in der Ratifikation des mit China abgeschlosse— nen Vertrags ist nicht die Rede; der chinesische Botschafts⸗ sekretär, der den Vertrag seiner Regierung zu überbringen habe, ist in Peking noch gar nicht angekommen. Es be— stätigt sich, daß der englische Botschafter in Nom, Paget, die Uebernahme des hiesigen Botschafterpostens der lli— matischen Verhältnisse wegen abgelehnt hat.

Nach amtlicher Mittheilung fand am 27. v. M. in Eli⸗ sabethgrad ein Zusammenstoß zwischen Ehristen und Juden statt, bei welchem einige von Juden bewohnte Häuser und mehrere Juden angehörende Schanklokale ge⸗ plündert wurden; die Ruhestörungen dauerten bis zum 29. Morgens, wo die Ruhe wiederhergestellt wurde. Bei den stattgehabten Thätlichkeiten wurde ein Jude getödtet; mehrere Personen sind schwer verletzt. Es ist eine strenge Untersuchung des Vorfalls eingeleitet.

1. Mai. (W. T. B.). Nach amtlichen Nachrichten aus Odessa, vom 1. d., ist die Ruhe in Elisaberhgrad wieder hergestellt. Während der Unruhen wurden 4099 Personen ver⸗ haftet. Auf Ansuchen der Stadtduma von Elisabethgrad ist der bevorstehende Jahrmarkt abbestellt worden.

Statistische Nachrichten.

Der amtliche Bericht über die Polizeiverwaltung der Stadt Wien für das Jahr 1889 ist erschienen. Das Polizeipersonal zählte 295 Köpfe, die Sicherheitswache war 2320 Mann stark, die gesamm⸗ ten ordentlichen Kosten bezifferten sich mit 2342 083 Fl. Das Dienst⸗ botenwesen (es eristiren 183 Dienst⸗-Vermittelungs⸗-Institute) ist ein sehr umfassender Zweig der polizeilichen Thätigkeit. Im Dieste be— fanden sich 152 101 Dienstboten, ohne Dienst waren 34081, wegen Angriffe auf das Eigenthum wurden 1379 den Gerichten angezeigt. Gegen Fiaker und Einspänner wurden 4466 polizeiliche Strafanzeigen erstattet, nur 13 wurden freigesprochen. Gegen Stellwagen⸗ (Omnibus) Kutscher lagen 21453 Strafanzeigen vor; nur 14 gingen frei aus. Die Theater legten 516 Stücke zur Censur vor; 1918 Concerte und 18 Vorlesungen fanden neben den Theater⸗ Vorstellungen statt. In der Rubrik Tanzvergnügen begegnen wir D2 Masken⸗ oder Kostümbällen, 526 gewöhnlichen Bällen, 9903 Tanz⸗ kränzchen und 8451 Tanzmusiken. Selbstmorde wurden Is voll⸗ führt, 257 versucht; die meisten Selbstmorde fielen in den März und November; in 15 Fällen war Arbeitslosigkeit oder Noth, in 34 Fäl⸗ len unglückliche Liebe das Motiv. Brände gab es 1448, davon in der inneren Stadt 68. Verbrechen wurden 5330 verübt; Ver⸗ brechen, Vergehen und Uebertretungen zusammen repräsentirten die Zahl von 34 158. Flüchtig waren 3574 Thäter, eingefangen wurden j4I4. Die Verbrechen gegen das Eigenthum waren am zahlreichsten. 12522 Personen wurden mit 1185935 Fl. beschädigt, wo⸗ von die Behörde 227 832 Fl. wieder zur Stelle brachte. Morde wurden 6 verübt, 15 versucht; sämmtliche Thäter wurden ermittelt. Alles in allem wurden 72 005 Personen, also 1 auf je 15 der Gesammtbevölkerung Wiens, polizeilich in Haft genommen. Das Erträgniß des Stempelgefälles in den im österreichischen Reichsrathe vertretenen Ländern belief sich im Jahre 1880 auf 16 327 559 Fl. Hiervon entfallen auf die Stempel marken 14 N79 300 Fl., Wechselblanquette 785 319 Fl., Promessenscheine 113009 Tl., Spielkarten 188 924 Fl, Kalender 154 764 Fl., Zeitungen 951 425 Fl., Gisenbahn⸗ frachtbriefe 54 827 Fl. An Stempelgebühren für auslaändische, durch den Buchhandel bezogene Druckschriften sind 5854 Fl. und für die durch die Postanstalten bezogenen Zeitschriften 27 301 Fl. einge⸗ gangen. Außerdem wurden in Folge der mit dem K. K, Handels⸗ Ministerium gepflogenen Abrechnung vom Postärar für im Jahre 1579 verkaufte gestempelte Postfrachtbriefe und Nachnahmescheine an