1881 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Cöln, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,25, fremder loco r. Juli 22, 5. pr. November 21.25. loc 22z.50. Kr. Mai 21.65, pr. Juli 20,650, pr. November 17,75 Hafer loco 17,50. Rüböl loco 28 50, pr. Mai 27, 90, pr. Oktober 28,90.

28, 00, pr. Mai R, 70.

Rremen, 4 Mai. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) niedriger. Standard white loco 7, 55 a 7. 50 bea, pr. Juni 7, I0 Br., pr. August - Dezember 8, 20 Er.

Hamburg, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Roggen loco fest, auf Termine ruhig.

Weizen pr. Mai 215,00 Br., 214 M G4. ,

Juli- August 180.00 Br., 178,00 Gd.

Septerber 463 Br. matt, Standard white loco 7,50 Br., Pr. August-Dezember 7, 90 Gd. Wetter: Rauh. Pest, 4. Nai. (W. T. B.) Produktenmarkt. mine matter, pr. Herbst 10,55 Gd., Herbst 6, 42 G4., 6,45 Br., Kohlraps 12. Wetter: Schön. Amsterdam, 4. Mai. (VW. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht).

1070

Weizen loco und auf Termine ruhig.

pr. Juli- August 21800 Br, 215.00 Gd. Roggen pr. Mai 202,00 Br., 200,00 Gd., pr. Hafer stramm. Rüböl rahig, loco 55 00, pr. Mai 55, CM. Spiritus unverändert, pr. Mai 151 Br., pr. Juni-Juli 465 Br., pr. Juli- August 48 Br., pr. August- Kaffee matt, Umsatz 16500 Sack. 7, 40 Gd., pr. Mai 7, 45 Gd.

Weizen loco sehr fest,

Hais pr. Mai-Juni 5,9303 Gd., 5, 95 Br.

Weizen auf Termine unverändert, pr. November 291. Roggen loco fest, auf Termine un-

Amsterdam, 4. Nai. (W. T. B.)

Bancazinn 52. Roggen

Petroleum markt. weiss, loco 19 bez., 195 Br.,

204 Br., pr. September-Dezember 203 bez., 207 Br.

London, 4. Mai.

Havannazucker No. 12 95. London, 4. Mai. Getreidemarkt.

r ,,. stetig. Wetter: Regen.

Eęytrolenm Midd]. amerikanische

Lieferung 5ls/is d.

Produkt enmarkt.

Antwerpen, 4. Mai. (W. T. B.)

(W. TL. An der Küste angeboten 37

(W. L. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 53, 140,

Weizen unverändert, Mehl und Mais flau, Gerste und Hafer

Liverpooll, 4. Mai. (XV. T. B.) Baumwolle (8chlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Juni-Juli- Lieferung 527 / z

Weizen matt, Juni 28, 75, pr. Juli-August 28.30, pr. September-Dezember 27, 30.

Gerste 3160, Hafer 32.910 Erts.

Umsatz 8000 B., davon für Surats matt, Pernam 62 d. Juli. August-

Wilcox) 113,

152

delphia 73 Gd. , D. 79 C. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 24 C., do. pr. Juni 1 D. 21 C., pr. Juli 1 D. 193 0. Mais (old mixed) 65 C. refining Muscovados) 7.

do. Fairbanks 115, do. Speck (short clear) 91 C.

pr. Nai 71,75, pr. Juni 72,25, pr. Juli-Angnuet 73,0, pr. Sep- tember-Dezember 74.50. 3 ;

6.253. pr Juli- August 61.00, pr. September-Dezember 5b, 50.

Spiritus ruhig, pr. Mai 61,50. pr. Juni

(Schlussbericht. ) Raffinirtes, Type Faris, 4. MMai. (W. F. B) pr. Juni 194 Br., pr. September Rohzucker SSo loco fest, 60,5. Weisser Zueker fest Weichend. r. 3 pr. 190 kg pr. Mai 72.25, pr. Juni 73, 25, pr. Juli- August B.) 73, 25. pr. Oktober-Januar 63.25. Weizenladuugen. New- Kork, 4. Mai. (W. T. B.) Fest. Wanarenbericht. Baumwolle in New-Vork 10916, do. in B.) New-orleans 105. Petrolenm in New-Vork 7Z Gd., do. in Phila-

rohes Petroleum 6z, do. PFipe line Certificats

Zucker (Fair Schmalz Marke Rohe & Brothers 11. Getreidefracht 41.

Kaffee (Rio- 113.

pr. Mai 28,90, pr. 8. Juni.

„Transatlantisohe Ord. Gen. Vers. Warsohau-Terespoler Eisenbahn. Warschau.

Gencxralversammlunzgen.

14. Nai. Nene Berliner Pferdebahn-Gesellschaft zu Berlin. Ausserord. Gen -Vers, zu Berlin. Bairisoh Brauhaus Dresden.

Ausserord. Gen. Vers. zu

Glasgow, 4 Mai (W. L. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 7) d. bis auf Ter- 47 sh. 8 d. Br. Hater pr. Leith, 4. Mai. (W. T. B.) . Getreidem arkt. Markt matt, Weizen 6 d. billiger. Anders Dresden. Artikel unverändert. Wetter: Leichter Nebel. 28. Paris, 4. Mai. (W. T. B.)

zu Hamburg. Ord. Gen. Vers. zu

verändert, pr. Mai 251, pr. Oktober 210. Rüböl loco 3043, pr. Mehl matt, pr. Mai 63,09), pr. Juni 62, 90, pr. Juli-August Herbst 31. 36. 5.75. pr. September-Dezember, 9 Marques. 59.25. Rüböl rnhig. 9 . ö e . Theater. Dorette, geb. Gellermann, zu Aligse abgepfändeten [14071] Deffentliche Zustellung.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 114. Vorstellung. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch⸗komische Oper in 4 Akten von W. Friedrich. Musik von F. von Flotow. (Lady Harriet Durham: Frl. Abler, vom Land⸗ schaftlichen Theater in Linz. Lyonel: Hr. Heukes— boven, vom Stadttheater in Zürich, als Gäste.) Anfang 7 Uhr. 0

Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Die Märchen⸗ tante. Lustspiel in 4 Akten von Otto Franz Gen— sichen. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 115. Vorstellung. Zum 1. Male: König Otto's Brautfahrt. Große historisch⸗ romantische Oper in 3 Aufzügen. Nach einem see—

narischen Entwurf von Roderich Fels. Musik von

Adalbert Ueberlése. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 119. Vorstellung. Der Erb⸗

förster. Trauerspiel in 5 Akten von Otto Ludwig. Anfang 7 Uhr.

Lictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Der Ring des Nibelungen. Ein Bühnenfest— spiel für 3 Tage und 1 Vorabend von Richard Wagner. J. Cyclus. Freitag: Die Walküre. Sonntag: Siegfried. Montag: Götterdämmerung.

Residlenz-ITheater. Freitag: 3. ⁊T. Das undankbare Alter. von Ed. Pailleron. .

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Male: Lustspiel in 3 Akten

Mational-Theater. Freitag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg: Größenwahn. Germanin-Theater. Freitag und fol—

gende Tage: Gastspiel der Fr. Emma Schirmer, des Frl. Clara Bonné und des Hrn. Louis Thimm: Die Kohlenschulz'n. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Görlitz und E. Jacobsohn. Musik von Michaelis.

Belle - Alliance - Theater. Der Sommer- garten ist geöffnet. Freitag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters. Zum 36. Male: Hopfenrath's Erben. Volksstück mit Gesang in 5 Akten von H. Wilken. Während der Pausen bei günstiger Witterung: Brillante Illumination der großen Promenade. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend und Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Am Sonntag bei günstiger Witterung vor der Vor— stellung: Großes Promenaden⸗-Concert. Von bis z. Uhr: 34. Nachmittags- Vorstellung: Emma's Moman. Lustsriel in 4 Akten von R. Kneisel.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Fritze mit Hrn. Premier— Lieutenant Grabe (Frankfurt a. O. Schleswig). Frl. Johanna Steffen mit Hrn. Seconde⸗ Lieutenant und Adjutanten Schule II. (Güljom). Frl. Da Koenig mit Hrn. Prediger Fritz Rodatz (Notzen“. Frl. Marie Nonne mit Hrn. Lieutenant v. Otterstedt (Hildburghausen).

Verehelicht: Hr. Hauptmann und Compagnie— Chef Jarke mit Frl. Marie Becker (Nordhausen).

Geberen: Gin Sohn: Hrn. Dr. Linne Lößner Leix zig). Hrn. Premier⸗Lieutenant Paul v. O0 epfner (Votedam) Hrn. Seconde-⸗-Lieute—⸗ nant Bolto Graf v. Schweinitz (Breslau). Eine Tochter: Hrn. Pastor H. Rathmann (Wernigerode) Hrn Strafanstalte⸗Inspektor Lorenz (Crone a. B.).

Gestorb en: Hr. Kegiernugs⸗ und Mediznal⸗Rath Dr. Albert Schmidt (Guminbinnen! Hr. Pastor Ar gust Gerges (Klein⸗Oschersleben). Hr. Pastor Friedrich Meinbof (Barzwitz!. Hr. General⸗ Lieutenant 4. D. Carl v. Wnuck (Wiesbaden).

Steckbriefe und Untersuchungs-⸗Sachen.

I11AIj Ste dhriefs Erledigung.

Der am 28. Februar 1881 wider den Arbeiter Anton talino ali aus Gollub erlassene Stechtief ist erledigt.

Berlin, den 23. April 1881.

Konigliches Amnägericht J. Abtheilung 88.

Subbhastation en, 3 ger 1 ladun gen u. dergl. 1131032

Verkaufs⸗Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Zwanqgerersteigẽrung des Mühlenbarer Wilhelm Hacke,!

der Ehefrau des

114057

.

Grundbesitzes, wird 2ter und letzter Versteigerungs— Termin auf Sonnabend, den 28. Mai 1881, Nachmittags 3 Uhr, im Schliephacke'schen Wirthshause zu Lehrte ange⸗ setzt, wozu Kaufliebhaber geladen werden. Beschreibung des Grundbesitzes: Abbauer-Stelle Nr. 68 zu Aligse, zu welcher ge⸗

hören: A. An Gebäuden:

1) Ein massiv aufgeführtes Wohnhaus, in welchem unten? Stuben, 3 Kammern, 1 Küche, 1 Keller, 1 Schweinestall und 1 Ziegenstall, oben 1 Stube, 3 Kammern und 1 Küche.

2) Eine Feuerungsstelle.

B. An Grundstücken:

1) Eine Wiese im Vorbruch, K. Bl. 4 Parz. Nr. 146, groß 9 ar 88 4m, belegen in der Feldmark Aligse. .

2) Ein Hausgarten, K. Bl. 4 Parz. Nr. 147,

groß 8 ar 68 4in, belegen in der Feldmark Aligse.

3) Der Hofraum, K. Bl. 4 Parz. Nr. 148, groß 2 Ar 98 am, belegen in der Feldmark Aligse.

Die Verkaufs-Bedingungen liegen auf hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus.

Ein 3ter Verkaufstermin findet nicht statt.

Burgdorf, den 29. April 1881.

Königliches Amtsgericht. II. Pr. R. Göschen.

1403 Aufgebot.

Nr. 2817. Der Gr. Studienfond Rastatt besitzt auf der Gemarkung Hatzenweier folgende Liegenschaft: Lagerbuch Nr. 297, Gewann Mättig, 5 ef. 91,20 Ar Wiesen sog. Stifsmatte. Beim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaft im Grundbuch be— antragt die Gr. Studienfondsverwaltung Rastatt das Aufgebotsverfahren. Es werden daher alle Die⸗ jenigen, welche an der oben beschriebenen Liegenschaft in dem Grund- und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammguts oder Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spä—⸗ testens in dem am

Montaß, den 4. Juli d. Is., Vormittags Uhr, vor Gr. Amtsgericht Bühl stattfindenden Termin an—⸗ zumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten An— sprüche für erloschen erklärt würden.

Bühl, den 30. April 1881.

Gr. Amtsgericht.

Der Gerichteschreiber: Boos. Aufgebot.

Nr. 10,679. Auf Antrag des Landwirths August Göckel von Hambrücken werden alle Diejenigen, welche an den untenbezeichneten Grundstücken in dem Grund— und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, oder auf einem Stammgut, oder Familiengutsverband ruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf

Montag, den 20. Juni 1881, ö Vormittags 8 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben für erloschen erklart werden. Beschreibung der Liegenschaften: Gemarkung Bruchsal: 1) 1 Viertel Wiesen im Nieret neben Michael Haut und Franz Josef Soder, 2) 1 Viertel Wiesen im Stangen neben Wendelin Graf und Michael Köhler.

Bruchsal, den 28. April 1851.

Der Gerichtesschreiber des Gr. Amtsgerichts: Rittelmann.

Georg

Armenrechts⸗Prozeßsache. SDeffentliche Bekanntmachung. Die Albertine Weiß, Ehefrau des Malers Fried= rich Veit, sie ohne Gewerbe, in Colmar wohnhaft,

idozg9]

zum Armenrecht zugelassen durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts Colmar vom 22. April

1851, vertreten durch Rechtsanwalt Port in Colmar, kat gegen ihren genannten Ehemann Friedrich Veit, Maler, früher in Colmar, jetzt in Belfort, bei Iqhnaz Tagen, Cafetier, Faubourg de Paris wohn⸗ haft, mit dem Antrage auf Gütertrennung geklagt und den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Abtheilung der Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar eladen auf den 23. Juni 1881. Bormittags D Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge— dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Colmar, den 2. Mai 1851.

Der Landgerichts Sekretär:

Haas.

Die Ehefrau des Christian Kimpel, Katharine, ge⸗ borene Fröb, zu Hesseldorf, vertreten durch den Justiz⸗Rath Eberhard dahier, klagt gegen ihren ge— nannten Ehemann, jetzt in unbekannter Ferne lebend, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe zwischen ihr und ihrem Manne dem Bande nach und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau

auf den 6. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hanau, den 27. April 1881.

j Kästner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. (14033 Ediktalladung

behuf Todeserklärung. Auf zulässig befundenen Antrag werden: 1) Johann Kettwig, geb. am 14. Juli 1835 zu Stickelkamperfehn, welcher am J. November 1861 als Führer des Schiffes ‚Rosina“, dem Schiffscapitain Jonas Eckhoff gehörig, von Neweastle in See gegangen ist, fowie 2) dessen Bruder Geerd Janßen Kettwig, geboren am 12. Mai 1842 zu Stickelkamperfehn, welcher als Matrose auf dem, dem Capitain Elfert Sanders gehörigen Schiffe, Geos“ aus Emden in See gegangen ist, Söhne der weiland Eheleute, des Krämers Jan Christian Kettwig und der Engelina ; Janßen de Vries aus Stickelkamperfehn, sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer hier⸗ durch aufgefordert, sich innerhalb 9 Monaten und spätestens bis zum Termine, am 9. Februar 1882, Morgens 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte persönlich oder schriftlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen den gesetzlichen Erben überwiesen werden wird. ö Leer, den 25. April 1881. Königliches Amtsgericht. J. v. Nordheim.

rcrs! Erbvorladung.

Johann Holzwarth von Apfingen ist zur über— schuldeten Verlassenschaft seines Bruders Georg Friedrich Holzwarth berufen. Derselbe wird auf— gefordert, sich innerhalb drei Monaten zu melden, widrigenfalls die Erbschaft denen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Munzingen, 2. Mai 1831.

Der Großb. Notar: Goetz.

5.5 . Erbvorladung.

Johann Georg Linser von Opfingen, unbekannt wo in Amerika, ist zur Erbschaft des ledig verstor⸗ benen Schreiners Johann Jakob Linser von Opfingen berufen, derselbe oder seine Rechtsnachfolger werden aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten zu melden, wibrigen alls die Erbschaft denen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn der Vor⸗ geladene nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Munzingen, den 2. Mai 1881.

Der Gr. Notar: Goetz. 4053 * 2 licoss Erbeinweisung. Nr. S508. Sebastian Ehret von Niederschopf⸗

heim, welcher im Jabre 1857 nach Amerika aug= gewandert ist, hat seit dem Jahre 1867 keine Nach⸗ richt von sich gegeben. Derselbe wird deshalb auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist anber von sich Nachricht zu geben, ansonst er für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muth⸗ maßlichen Erben in fürsorglichen Besitz überwiesen wird. Offenburg, 27. April 1881. Gr. Amtẽ gericht. Der Gerichteschreiber: C. Beller.

140331. Ceffentliche Bekanntmachung.

Die Jesephine Kun, Schneiderin, Ehefrau von Jacob Mure, Fubrmann, in Münster wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Port, hat gegen den genannten Jacek Mure, ibren Ehemann, mit dem Antrage auf Gütertrennung geklagt und den Be— klagten jur inündlichen Verhandlung des Rechte⸗

streits ror die J. Abtheilung der Civilkammer des

Raiserlichen Landgerichts zu Colmar 16. Juni 1881, Vormittags 9 mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Colmar, den 2. Mai 1881. Der Landgerichtssekretär: Haas.

Bekanntmachung.

auf den

gedachten

14075

Das über die auf Conitz Bl. 2 Abtheilung III.

unter Nr 11 fett den Rechnungs⸗Rath Schülke in Königsberg i. Pr. eingetragene Post von 300 Thalern nebst. 6o g Zinsen gebildete Dokument ist durch Aus— schlußurtheil von dem Königlichen Amtsgericht, ÄAb—

theilung TV., vom 3. Mai i881 für kraftlos erklärt.

Conitz, den 3. Mai 1881. Königliches Amtsgericht, TV. Abtheilung.

14054

Die Agnes, geb. Stöffers, Ehefrau des Schreiners Wilhelm Lemken zu Crefeld, hat gegen shren ge⸗ nannten daselbst wohnenden Ehemann bei der 2

——

Civillammer des Königlichen Landgerichts zu Düssek— dorf Klage auf Gütertrennung erhoben und ist hierzu

Verhandlungstermin am 25. Juni 1881, Morgens.

9 Uhr. Düsseldorf, den 2. Mai 1881.

. Holz, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

14052 Die Ehefrau des Arbeiters Gerhard Lankenau im Eversten, jetzt zu Donnerschwee, Rebecca, geb.

Schelling, daselbst, klagt gegen den W. Schütte⸗ meyer, zu Osterheide in Lippe, später Geestemünde, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund eines Eigenthumsrechts auf Entlassung verschiedener in Zwangsvollstreckungssachen des Beklagten wider den Ehemann der Klägerin gepfändeter Gegenstände aus dem Pfandnexus mit dem Antrage auf Verurthei— lung des Beklagten, und ladet denselben zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß. berzogliche Amtsgericht zu Oldenburg, Abtb. N. auf den 14. Juni 1881, Morgens 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuͤstellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldenburg, 1881, April 30. Uhlhorn, ; Gerichtsschreiber⸗Gehülfe bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte.

(14059

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst, II. Civillammer, vom 16. Februar 1881, ist die zwischen der Ehefrau des Gastwirths Peter Meyer, Anna Maria, geborene Wacket, zu Bettstadt bei Saarlouis und ihrem ge— nannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt, deren Theilung in zwei Hälften verordnet und sind Parteien zur Liquidation vor den Königlichen Notar Eich zu Saarlouis ver— wiesen.

Saarbrücken, den 2. Mai 1851.

. Stich.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[140690] Verkündet am 29. April 1881. Nolf, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf, den Antrag des Handschuhmachermeisters

Friedrich Wilhelm Nitzschke zu Torgau, vertreten durch den Rechtsanwalt Steltzer dahier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Torgau durch den Amts— gerichtsrath Dilthey am 27. April 1881 ꝛc. 2c. fur Recht:

das Sypothekendokument über das in dem Grund⸗ buche von Torgau Band IX. S. 81 Nr. 454 ver⸗ zeichnete Wohnhaus Abtheilung III. Nr. 3 für den Gutebesitzer Friedrich Heinrich Gabriel Krüger zu Werdau auf Grund der Schuldurkunde vom 77. Fe⸗ bruar 1847 eingetragene, zu 40/9 verzinsliche Dar⸗ lehn ven 30 6 wird für kraftlos erklärt und dem Antragsteller die Kosten auferlegt.

Von Rechts Wegen.

140761

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo— theken⸗ Urkunde vom 24. Juli und 29. Sertember 1810 über 45 Thaler 26 Sar. Muttererbtheil, ein⸗ etragen für die Schwestern Johanne Christiane und Johanne Charlotte Ernestine Zein in Hammer auf dem Blatte Nr. 33 Vorbaus— Hammer Abthei⸗ lung III. Nr. 6, für kraftlos erklärt worden.

Hanynau, den 30. Axril 1881.

Königliches Amtegericht.

Rüokversioherungs - Gesellschaft.

Uhr, geladen,

2

öniglich Preußischer

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Vas Abonnement hrträgt 4 M 50 5 für das Uirrteljahr.

ö Insertionspreis für den Raum einer Aruczeile 30 8.

Staats⸗Anzeiger.

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M O6.

Berlin, Freitag,

; Alle Rost-Anstalten nehmen Gestellung an; ö ö. Kerlin außer den Post · Anstalten auch die Expe

dition: s. Wilhelmstr. Nr. Zz. J

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf den Vorschlag Ihrer Majestät der Kaiserin und 33 und des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luisen⸗ rdens: der Frau Herzogin von Ratibor der verwittweten Frau Superintendent Fanny Alt⸗ mann, gebornen Graepel zu Rawitsch, und der Baronin Hannah Mathilde von Rothschild, gebornen von Rothschild zu Frankfurt a. / M., die erste Klasse des Luisen⸗Ordens zweiter Abtheilung mit der Jahreszahl 1865 zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, Grafen von Rosen, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Kaiserlich russischen Stabskapitän im Leib⸗Garde⸗Regiment und Platz⸗Adjutanten von St. Petersburg, Fürsten Mischets kj, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Kaiser⸗ lich russischen Obersten in der Garde, Ustinoff, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Das Kaiserliche Konsulat in Cocanada (Ostindien) ist eingezogen.

Das Kaiserliche Vize⸗Konsulat in Onega (Rußland) ist aufgehoben.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗Landesgerichts⸗-Rath Lindner in Marienwerder zum Landgerichts⸗Direktor, i .

den Landgerichts Rath Freiherrn von Wintzingerode in Elberfeld zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Cöln, und

den Gerichts⸗Assessor Backs zum Amtsrichter zu ernennen;

den Rechtsanwälten Meyersburg in Celle und Göt⸗ ting in Hildesheim, den Rechtsanwälten und Notaren Vissering in Aurich, Brickwedde in Osnabrück und Söhl⸗ mann in Vienenburg den Charakter als Justiz⸗Rath,

dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Schubert im Justiz⸗ Ministerium bei seinem Uebertritt in den Ruhestand, sowie

dem bei dem Landgericht in Glogau etatsmäßig angestell⸗ ten Kanzlisten, Kanzlei⸗Inspektor Greßner den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 21. April d. Is. will Ich dem bei⸗ gefügten Vertrage zwischen der , Landschaft und der Bremen⸗ und Verdenschen Landschaft,

letreffend die Vereinigung der Bremen- und Verdenschen

Brandkasse mit der vereinigten landschaftlichen Brandkasse

u Hannover, . auf Br des Gesetzes vom 6. Februar 1871 (Ges. Samml. S. 90) hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Berlin, den 25. April 18581. Wilhelm.

Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Auftrage: von Puttkamer.

An den Minister des Innern.

Vertrag, betreffend die Vereinigung der Bremen-Verdenschen Brandkasse mit der vereinigten landschaftlichen Brand⸗ kasse zu Hannover. 9g

Zwischen der Calenberg⸗Gruhenhagenschen Landschaft einerseits und der Bremen⸗Verdenschen Landschaft andererseits ist nachfolgender Vertrag verabredet und abaeschle en worden.

Mit dem 1. Januar 1882 tritt die Bremen⸗Verdensche Brand= i durch Anschluß an die Calenberg⸗Grubenhagensche Brandver⸗ sicherungKanstalt in den Verband der vereinigten landschaftlichen Brandkasse zu Hannover unter salaenden näheren Bestimmungen ein.

Jede der beiden Gesellschaften bleibt zur Erfüllung und Er— ledigung der bis zu ihrer Vereinigung erwachsenden Verbindlichkeiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften für sich verpflichtet und berechtigt. (Vergl. jedoch 8. 12). . *

Insbesondere sind die auf der Bremen -Verdenschen Brandkasse etwa ruhenden Schulden von den Interessenten dieser Brandkasse nach dem am Schlusse des Jahres Iss bestehenden Beitragever⸗ hãltnisse abzutragen. . ;

Nach Eintritt der Vereinigung sind die, die Vorzeit betreffenden Angelegenheiten der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse in Gemäßbeit ibrer Statuten von den darnach zuständigen Behörden und Verwal⸗ tungsorganen zu erledigen.

den 6. Mai, Abends.

1881.

Die zur Abtragung etwaiger Schulden erforderlichen Beiträge sind im Jahre 1883 von der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse in mindestens zwei von dem landschaftlichen Ausschusse zu bestimmenden Raten zu erheben. .

Die zur Abwickelung dieser Geschäfte erforderlichen Kosten fallen der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse zur Last.

§. 1

Die Calenberg⸗Grubenhagensche Landschaft verpflichtet sich, der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse aus den Mitteln der vereinigten landschaftlichen. Brandkasse diejenigen Vorschüsse zu leisten, welche letztere zur Erfüllung und Erledigung der bis zu ihrer Vereinigung erwachsenen Verpflichtungen, sowie zur Abwickelung ihrer Geschäfte bedürfen wird.

Die geleisteten Vorschüsse sind mit 500 jährlich zu verzinsen und 5 bis zum 1. Juli 1884 der vereinigten landschaftlichen Brandkasse zurückzuzahlen. 96

Mit dem 1. Januar 1882 wird der Bezirk der Calenberg⸗ Grubenhagenschen Brandversicherungsanstalt auf den Bezirk der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse (vergl. 5. 1 Abs. 3 der revidirten Brandkasse⸗Ordnung vom 18. August 1875) aus gedehnt.

Von jenem Zeitpunkte an und während der Dauer der Vereini⸗ gung sind die Gebäude⸗Eigenthümer in dem genannten Bezirke als einheimische Interessenten der Calenberg⸗Grubenhagenschen Brand— versicherungsanstalt zu behandeln und treten folgende Bestimmun— gen ein:

L) Die für die Bremen -Verdensche Brandkasse bestehenden Han⸗ noverschen Provinzialgesetze, Verordnungen und Statuten insbesondere die revidirte Bremen ⸗Verdenfche Brandkasse⸗Ordnung vom 18. August 1875, sowie die Verwaltungsvorschriften für die Bremen⸗Verdensche Brandkasse vom 18. September 1875 und die Bekanntmachung der Direktion der Bremen⸗Verdenschen Branbkasse vom 20. September 1875 (Amtsblatt für Hannover de 1875 Stück eite 369, 374 und 384) treten vorbehältlich der Pestimnrmungen in den §S§. 2 und 3 dieses Vertrags außer Wirksamkeit, mit ansnahme jedoch des §. 33 Abs. 2 1 J, Brandkasse⸗Ordnung vom 18. August 1875, dahin autend:

„Bei dem Verkaufe oder jeder anderen Uebertragung des Eigen⸗

thums des versicherten Gebäudes geht die Versicherung desselben

stillschweigend auf den neuen Eigenthümer über,“ sowie mit Ausnahme des Abs. ? des 8. 36 der angezogenen Brand— kasse⸗ Ordnung in dem Maße, daß, so lange Schulden auf der Bremen-Verdenschen Brandkasse ruhen, die Aufhebung der auf die Calenberg⸗Grubhenhagensche Brandversicherungsanstalt übergegangenen Versicherung erst nach Abtrag des verhältnißmäßigen Theils an den Schulden zulässig ist. f

2) Alle für die Calenberg⸗Grubenhagensche Brandversicherungs⸗ anstalt erlassenen Gesetze und Vorschriften treten auch für den Be— zirk der Bremen Verdenschen Brandkasse in Kraft, mit Ausnahme jedoch folgender Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Juni 1862. Hannoversche Heer Cnnfung Abth. J. Seite 103 ff.)

§. 10. Die Ansprüche der Anstalt

1) gegen Versicherte nach §. 28; .

2) gegen ihre Angestellten aus dem Dienstverhältnisse;

I) gegen Mitglieder der Obrigkeiten wegen der ihnen zur Aus—

hung überwiesenen Brandentschädigungsgelder;

4) gegen Erheber wegen der erhobenen Beiträge, haben die Vorzugsrechte des Fiskus.

Der engere Ausschuß und die Direktien behalten Portofteiheit für alle einkommenden und abgehenden Schreiben und Akten, der engere Ausschuß jedoch nur für die als „Brandyersicherungssache“ bejeichneten. Absender, welche die Bezeichnung versäumen, haben der Anstalt das verausgabte Porto zu erstatten;

ferner der im §. 16 Abs. 4 enthaltenen Strafbestimmung für die Agenten anderer Anstalten;

ferner ö (

§. 25. Abs. 1. Wechselt das versicherte Gebäude den Eigen⸗ thümer, so gehen die Rechte und Verbindlichkeiten aus der bestehenden Versicherung auf den Nachfolger ohne Weiteretz über. Jedoch bleibt . rückständiger Verbindlichkeiten der Vorgänger dem Nachfolger verhaftet.

8. 28. Abs. 2 bis 4. Besitzer des Gebäudes kraft dinglichen oder versönlichen Rechts (Pfandinhaber, Nutznießer, Pächter, Miether) haben auf Erfordern der Anstalt die Beiträge für den Versicherungs⸗ nehmer zu zahlen. ö . .

Vormünder, Kuratoren und Güterverwalter haben dieselbe Ver—⸗ pflichtung. !

Der Ersatzforderung gegen den Versicherungs nehmer steht das Vorzugsrecht der Anstalt wegen rückständiger Beiträge zur Seite,

§. 66. Für alle an dem versicherten Gebäude bestehenden Pfand rechte haften die Brandentschädigungs⸗Forderung, sowie die ausge⸗ jahlten Entschadigungsgelder, so lange sie beim Empfänger vorhanden, gleichwie das Gebäude selbst. . ;

Cession der Brandentschädigungs⸗Forderung jum Nachtheil des Pfandgläubigers ist ungültig. ; 2

§. 67. Alle Pfandrechte am zerstörten Gebäude gehen mit ihren Vorzugsrechten auf das mit den Entschädigungegeldern wieder auf— gebaute Gebãude inf ew( ln nd über. Bis zum Beweise des Gegen⸗ theils ist anzunehmen, daß auf den Wiederaufbau ausschließlich die Entschädigungsgelder verwandt sind. . .

F. 69. Jiffer 2 Abs. 3, betreffend die Zurückschaffung der zur Brandstelle gebrachten Spritzen durch die Gemeinde des Brandorte;

sowie . der Bestimmung im §. 65, wonach es behuf Aufnahme eines Vermerks in das Nebenkakaster wegen angemeldeter Hvpothefen der Justimmung des Schuldners und der Beibringung eines Auszugs aus dem Hvvpothekenbuche bedarf.

3) Bie bei der Direktion der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse nach S. 7 der reysdirten Brandkasse Ordnung vom 18. August 1875 bis zur Vereinigung angemeldeten K versicherter Gebaͤude gelten als auch 8 die ernennen, when che Brandversicherunge⸗ anstalt nach 8. 65 des Gesetzes vom 17. Juni 1862 angemeldet und

sind in das Nebenkataster der vereinigten landschaftlichen Brandkasse einzutragen. .

4 Rücksichtlich der Verpflichtung der Obrigkeiten, der Bezirks⸗ hauptkasse und der Steuerempfänger zur Mitwirkung bei Verwaltung der Brandkassen⸗Angelegenheiten bleibt es bei dem Bestehenden. Re⸗ vidirte Bremen⸗Verdensche Brandkasse⸗Ordnung vom 18. August 1875.

(Hannoversches Amtsblatt vom Jahre 1875, Seite 369 Rexidirte Amtsordnung vom 10. Mai 1859, §. 14 (Hanoversche Gesetzsamm⸗ lung Abth. J. Seite 486) Gesetz vom 17. Juni 1862, §§. 7 und 74 (Hannoversche Gesetzsammlung Eth J. Seite 103).

Die bei der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse versicherten Ge⸗ bäudeeigenthümer, welche in die Calenberg⸗Grubenhagensche Brand⸗ versicherungsanstalt nicht mit übertreten wollen, haben ihre desfallsige Erklärung bis zum Schlusse des Jahres 1881 bei der Obrigkeit, in deren Bezicke ihre Gebäude belegen sind, vorschriftsmäßig (vergl. §. 24 der Verwaltungsvorschriften für die Bremen⸗Verdensche Brand⸗ kasse vom 18. September 1575) abzugeben, widrigenfalls angenommen wird, daß sie in die Calenberg⸗Grubenhagensche Brandversicherungs— anstalt mit übertreten wollen.

Haften auf den versicherten Gebäuden rer th und sind die⸗ selben bei der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse nach §. 77 der Brand⸗ kasseordnung vom 18. August 1875 angemeldet, so kann der Versiche⸗ rer diese Kündigung innerhalb der obigen Frist nur mit Zustimmung der betheiligten Hypothekengläubiger vornehmen.

Eine neue Abschätzung der Gebäude der übertretenden Interessen⸗ ten ist nicht erforderlich. . 6 .

Die Kosten der nöthigen ,, . übernimmt die Calenberg⸗Grubenhagensche Brandversicherungsanstalt.

Die Direktion der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse ist verpflichtet, der Calenberg⸗Grubenhagenschen Brandkasse das vorhandene, zur Be⸗ schreibung erforderliche Aktenmaterial, gleichwie die sämmtlichen übrigen Akten u. s. w. zur ia . zu stellen.

Am 1. Juli 1883 wird von der Bremen⸗Verdenschen Landschaft der Fonds der Bremen⸗Verdenschen Brandkasse zur Beförderung von Ausbauungen behuf Deckung der den Beamten der Bremen⸗-Ver⸗ denschen Brandkasse nach 8. 10 dieses Vertrags zu gewährenden Ent⸗ schädigung an die Calenberg-Grubenhagensche Brandversicherungs⸗ anstalt, abgeführt.

Der Mindestbetrag der aus diesem Fonds abzuführenden Sum⸗ men wird auf 54 647 S 3 , als den Bestand am Schlusse des Rechnungs jahres 1879 festgestellt. ;

Die Vortheile, welche der Reservefonds und das sonstige Ver— mögen der Calenberg⸗Grubenhagenschen Brandkasse gewähren, kommen den Interessenten aus dem Bezirke der Bremen⸗Verdenschen Brand⸗ kasse in gleicher Weise, wie denen aus dem bisherigen Brandkassen⸗ gebiete, zu Gute. 4

5. 6.

In den Ausschuß der Calenberg⸗Grubenhagenschen Landschaft treten behuf Wahrnehmung der Zuständigkeit desselben in Brand⸗ kassensachen nach Maßgabe der Gesetze und Statuten zwei Deputirte aus den Mitgliedern der Bremen ⸗Verdenschen Landschaft mit Stimm— recht ein.

§. 8.

Hinsichtlich künftiger Aenderungen in den Reglements und statu— tarischen Bestimmungen, sowie bei einer etwaigen Vereinigung anderer öffentlichen Brandkassen mit der Calenberg⸗Grubenhagenschen, tritt eine Mitwirkung und Zustimmung der Bremen⸗Verdenschen Land⸗ schaft nicht ein.

Sollten Bestimmungen lediglich für den Bezirk der Bremen⸗ Verdenschen Brandkasse getroffen werden, so ist dazu die Zustimmung der Bremen⸗Verdenschen Enndschgft erfot erlich

So lange von dem Calenberg⸗Grubenhagenschen Ausschusse auf Grund des §. 72 des Gesetzes vom 17. Juni 1862 behuf Verbesserung der Feuerlöschwesens eine Summe aus den Mitteln der Brandkasse ausgesetzt wird, sind der Bremen ⸗Verdenschen Landschaft je nach Verhält⸗ niß der Versicherungssummen, 6 nenn Beträge zu überweisen.

§. 10.

Die vereinigte landschaftliche Brandkasse ist verpflichtet, den Be amten der Bremen ⸗Verdenschen Brandkasse diejenige Entschädigung zu gewähren, welche durch Vereinbarung der Ausschüsse der vertrag⸗ schließenden Lendschaften , , .

Es soll jeder der beiderseitigen Landschaften auch ohne vorgängige Genehmigung der Königlichen Regierung freistehen, nach dem jedes maligen Ablaufe von fünfzehn Jahren, und zwar ohne Anführung von Gründen, die Vereinigung durch Kündigung aufzuheben. Die Kündigung muß aber mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Periode dem andern Theil zugestellt sein. u

ö ;

Bei Aufhebung der Vereinigung tritt eine Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens in der Art ein, daß sowohl an dem Juwachse, welchen das bei Eingehung der Vereinigung vorhandene und festzustellende Vermögen der Brandkasse erbalten, als an dem Abgange desselben der auf die Bremen ⸗Verdensche Brandkasse fallende Ankheil nach dem Verhältnisse der Versicherungfsumme zur Zeit der Auflösung der Vereinigung bestimmt wird.

Eine Erstaftung der nach . 5 übernommenen Kosten der Ge⸗ bäudebeschreibung wird von der Calenberg⸗Grubenhagenschen Land⸗ schaft nur für den Fall ausbedungen, daß die Vereinigung in Folge Kündigung der Bremen ⸗Verdenschen Landschaft mit fünfjehn Jahren aufhören sollte.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Rudolf Credner in Halle a. S. ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen Universität zu Greifswald ernannt worden.