1881 / 111 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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KRerlin, 10. Nai 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Tol-Präs.

Hdchste Nedrigit Freise. per Iod Küogr. 3146 3 Für Weizen gute Sorte. 23 20 23 Weizen mittel Sorte. 20 90 20 50 „Weizen geringe Sorte.. 18 50 18 Roggen Hane ende 2 8 2 539 „Roggen mittel Sorte. . 20 60 20 20 „Roggen geringe Sorte... 19 30 19 Gerste gute Sorte 20 Q 19 80 „Gerste mittel Sorte.. . 17 30 17 Gerste geringe Sorte... 14 50 14 20 k Hafer mittel Sorttẽ̃ 17 20 16 90 Hafer geringe Sorte. . 16 20 15 80 w / 7— 6 25 * Hen 9 . 9 . 5 2. . 9 . 9 . * 9 8366 6 50 w / 32 22 Speisebohbnen, weisspdne .. 42 24 w V 6 25 450 Rindfleisch von der Kenle 1 Kilogr. . 150 1 69 Bauchfleisch 1 Kilogr. . 120 G 90 Schweinefleisch 1 Kilogr. 140 1 Kalbfleisch 1 Kilogr. . 150 80 Hammelfleisch 1 Kilogr.. 130 1 w , . 2 80 1 80 w, 2 80 250 Karpfen pr. Kilogr. . K 2 201 1660 Aale ö JJ 3 1 Jander ö J 2 301 1 Hechte ö 170 80 Barsche 1 140 Q 40 Sebleie . 2 1440 „Bleie 3 =. 130 C80 Rrebse pr. Schock . 101 d Q 1650

Königsberg, 10. Mai. (KB. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen still. Roggen unverändert, loco 117/118 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 195,00, pr. Frühjahr 196,60, pr. Mai-Iuni 196,009. Gerste unveründert. Hafer behauptet, loco pr. 2000 Pfd. Zollgew. 152.00, pr. Frühjahr 146,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 165,090. Spiritus pr. 1090 Liter 10) oso soco 55, 50, pr. Mai-Jquni 55,50, pr. August 57, I5. Wetter: Bedeckt.

Danzig, 10. Mai. (W. T. B.)

Gdetreidemarkt. Weizen loco geschäftslos. Umsatz 30 Tonnen. Bunt und hellfarbig, mehr oder weniger ausgewachsen 160,00 bis 177,00, hellbunt —, hochbunt und glasig 214,00 pr. Mai Transit 205, 0067. pr. September- Oktober Transit 197,0). Roggen fest, loco inländ. pr. 120 Pfd 200,00, polnischer oder russischer pr. 120 Pfd. Transit —, unterpoln. pr. September-Oktober Transit 165,0), inländischer pr. Oktober-November 160,00. Kleine Gerste loco 130.09). Grosse Gerste - loch 152,00. Hafer loco 156,00 bis 170.00. Erbsen loco —. Spiritus pr. 10,0900 Liter olo loco 53, 50.

Stettin, 10. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 218,50, pr. Mai- Jani 218. 0, pr. Herbst 208.00. Roggen pr. Frübjahr 2M. 50, pr. Mai-Juni 2 3.00, pr. Herbst 173.50, Rübsen pr. Herbst 2690.00. Rüböl 100 Kilogr. pr. Frühjahr 53,20, pr. Septbr-Oktober 55.09, Spiritus loco 553.60, pr. Frühjabr 54.20, pr. Mai-Juni 54,20, per Juni-Juli 54,70. Petroleum pr. Herbst S, 50.

Eosen, 10. Mai. (W. T. B.)

Spiritus pr. Mai 52,60, pr. Juni 53.30, pr. Juli 53,90, pr.

Angust 54.30 Fest.

Rreslan, 12. Mai. (W. T. B.) ;

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Li ter 1002 pr. Mai- Juni 53, 50, do. pr. Juni-Jusi 53,80, do. pr. An Septbr. 55, CO. Weizen pr. Mai 215,00). Roggen pr. Nai 21600, do. pr. Nai- Juni 214 00, do. pr. Septbr. Okt. 179.00. Rübòl loco pr. Nai-Juni 52,50, do. pr. Septbr-Oßktober 54,25. Zink umsatzlos. Wetter: Verunderlich.

Cöln, 10. Mai. (W. L. B.)

Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 23,25, fremder loco 23,00, pr. Mai 22, 75, pr. Juli 22, 50, pr. November 21,25. Roggen loco 22,50, pr. Mai 21.70, pr. Juli 20, 95, pr. November 18, 10. Hafer loco 17, 50. Rüböl loco 28, 50, pr. Mai 28, 30, pr. Oktober 29, 10.

KRremen, 11. Nai. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) fest. Standard white loco 7, 60, pr. Juni 7, 70, pr. August - Dezember 8, 25. Alles bezahlt.

Pest, 11. Nai. (W. T. B.)

Pr oduktenmarkt. Weizen loco und auf Termine ruhig, r. Herbst 10,0 Gd., 10.75 Br. Hafer pr. Herbst 6, 50 Gd., 55 Br. Mais pr. Mai- Juni 5,90 Gd., 5, 933 Br. Kohlraps 123. Wetter: Regnerisch.

Amsterdam, 11. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen auf Termine unverändert, pr. November 291. Roggen loco fest, auf Termine unverändert, pr. Mai 252, pr. Oktober 213. Raps per Herhst 344 Fl. Rübösl loco 303, pr. Herbst 32.

Amsterdam, 11. Nai. (W. T. B.) Bancazinn 53.

Rotterdam, 11. Mai. (W. T. B.)

Die heute von der niederländischen Handelsges ell- schaft abgehaltene Kaffeeauktion von 93 026 Ballen Java- kaffee ist, wie folgt, abgelaufen. Es wurden angeboten: 1905 B. Java Preanger braun Taxe 63 à 70. Ablauf 564 à 663. 12207 B. Java Preanger gelblich bis blank Tage 395 à 50, Ablauf 354 à 485. 4444 B. JJva Preanger blass Taxe 38 à 385, Ablauf 35 à 365. 3794 B. Java gelblich bis blank Taxe 387 à 43, Ablauf 3575 à 425. 740 B. Jaya grangelblich Taxe 345 à 36, Ablauf 327 à 341. 7834 B. Java blass Taxe 36 38, Ablauf 35 353. 1358 B. Java Havanna - Art blass Taxe 35, Ablauf 34 a 345. 10666 B. Java Westindische Berei- tung grün Taxe 40 àù 48, Ablauf 40 à 453. 2851 B Java Bezoeki blassgrün Taxe 36 à 38, Ablauf 355 à 365. 5911 B. Java Cheribon blankgrün Taxe 36. à 38, Ablauf 345 à 36. 1213 B. Jara Tagal gelblieh Taxe 365 à 45, Ablauf 343 à 453. 4566 B. Java Tagal grünlich Taxe 353 à 363, Ablauf 34 à 353. 11406 B. Java Probolingo blassgrün Taxe 34 à 39, Ablauf 32 à 371. 14446 B. Java Passaroean grünlich Taxe 33 à 36, Ab- lauf 33 * 35. 1975 B. Java Solo blassgrün Taze 35, Ablauf 323 34. 1097 B. Jaya. Ordinair und Triage Taxe 28 à 33, Ablanf 284 à 323. 4213 B. Beschädigte und Diverse Taxe —, Ablauf —.

Antwerpen, 11. Nai. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht. Raffinirtes, Type weiss, loco 194 bez. n. Br., pr. Juni 194 Br., pr. September 205 bez., 20 Br., pr. September-Dezember 21 Br. Fest.

London, 11. Mai. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 11 Weizenladungen.

Havannazucker No. 12 25. Ruhiger.

London, 11. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 21,130, Gerste 4540, Hafer 29,360 EQrts.

Weizen bei trägem Geschäft unverändert, Mehl matt, Mais sh. billiger Wetter: Schön.

Liverpool1,, 11. Mai. (V. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht) Umsatz S0) B., davon für Spekulation und Export 10090 B. Amerikaner Lis d. billiger. Middl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 5ilis, Juli-Angust-Lie- fernng 525 a2 d.

Glasgow, 11. Nai (W. T. B)

Roheisen. Mixed numbers warrants 46 sh. 2 d. bi 45 sh. 9 d.

Hull, 10. Nai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen rubiger, fremder un- verändert.

Leith, 11. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen nur billiger verkäuflieh. Ake übrigen Artikel ruhig. Wetter: Prachtvoll.

aris, 10. Mai. (W. T. B.)

Er oduktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Mai 28,90, pr. Juni 28, 90, pr. Juli-August 28 50, pr. September-Dezember N., 30. Mehl ruhig, pr. Mai 63, 26, pr. Juni 63, 00, pr. Juli-August 6l, 0, pr, September Dezember, 9 Narques, 59.25. Rüböl fest, pr. Nai 74, 25, pr., Juni 74.50, pr. Juli-August 75.0), pr. Sep- tember - Dezember 76, 50. Spiritus behauptet, pr. Nai 62, 090, pr. Juni 62,50. pr Juli- August 61.25, pr. September-Dezember 59, 56.

Faris, 11. Mai. (W. T. B.) .

Rohzucker 880 l0co J. 60, ꝛZZ5. Weisser Zueker ruhig, r. 56 100 kg pr. Mai 72,39, pr. Juni 712,60, pr. Juli- August 72, 50, pr. Oktober - Januar 63.00.

Manchester, 10. Mai. (W. T. B.)

12r Water Armitage 76, 12r Water Taylor 8, 20r Water Nicholls 85, 30r Water Gidiom 9, 30r Water Clayton 84, 40r Mule Mayoll 995. 40r Medio Wilkinson 103, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 94. 40r Double Weston 108, C60Or Double Weston 13, Printers 16sis ** /30 &ꝑ pfd. 90. Weichend

St. Petersburg, 10. Nai. (W. L. B)

Produkt enmark t. Talg loco 55,00, pr. August 55.00. Weizen loco 17, 09. Roggen loco 13,40. Hafer loco 6, 19. Han loco 31,40. Leinsaat (9 Bud) loco 16,60. Wetter: Kühl.

New- Kork, 11. Mai. (W. T. B.)

Waarenberiebt. Baumwolle in New-Tork 10/16, do. in New-Orleans 108. Petroleum in New-Tork 8 Gd., do. in Phila- delphi 74 Gd., rohes Petroleum 65, do. Pipe line Certificats D. 81 C. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 0. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 233 C., do. pr. Juni 1D. 21 C., pr. Juli 1 D. 184 C. Mais (old mixed) 61 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio) 11. Schmalz (Marke Wilcox) 11, do. Fairbanks 11, do. Rohe & Brothers 11. Speck (short clear) 95 C. Getreidefracht 41.

REisenbahn-Einnahmen. Posen - Creuzburger Eisenbahn. April 1881 133 428 , (4 12957 M), seit 1. Jan. 16149 6 Obersohlesisohée Eisenbahn. Hauptbahn. April 1881 2743 834 6g ( 38 263 S); bis ult. April 1881 11 873 447 M (4 318 632 ) Oberschlesisehe Zweigbahn.

April 1881 52 506 M (— 1740 M); bis ult. April 1881 202 863 606

( 6676 M). Breslau- Posen - Glogauer Eisenbahn. April 1881 581 253 66. (— 23044 S); bis ult. April 1881 2364 583 S (— 14065 166). Breslau-Mittelwalder und Niedersehlesische Zweigbahn. April 1881 568 084 M. ( 565 499 M); bis ult. April 1881 2191716 M6 (* 25765 4). Stargard - Posener Eisenbahn. April 1881 250 479 (S ( 27 421 A) 7 bis ult. April 1881 962 934 ½6s (— 66 929 (Mc). Berlin - Görlitzer Eisenbahn. April 1881 469 268 , gegen die provisorische Einnahme 1880 31 276 ½, gegen die definitive 22786 6, bis ult. April 1881 1860 145 , gegen die provisorische Einnahme in demselben Zeitraum in 18860 95713 6, gegen die definitive 4 15 749 MC Genecralversammlunx en. 12. Mai. Aktien- desellsohaft Adler, Deutsohe Portland-OQement- Fabrik. Die auf den 12. Mai er. anberaumte ord. Gen.- Vers. findet nicht statt. (Ins. folgt.)

28. Baltisohe Hisenbahn-desellsohaft. Ord. und ausserord. Gen. Vers. zu St. Petersburg. 31. , Gewerkschaft Massen. Ord. Gen.-Vers. zu Dortmund.

Siehe Ins)

Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 120. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovie Halévy, Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene ge⸗ setzt vom Direktor von Strantz. (Carmen: Fr. v. Moser, vom Königl. Landestheater in Prag, als Gast, Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 124. Vorstellung. Ein Lnst⸗ piel. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedir. nfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 121. Vorstellung. Coppelia. Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter und A. Saint⸗Leon. Musik von Leo Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne be⸗ arbeitet und in Scene gesetzt von P. Taglioni.

Vorher: Gute Nacht, Herr Pantalon! Komische

Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Locroy und de Mervan von J. C. Grünbaum. Musik von Albert Grisar. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 125. Vorstellung. Zum ersten Male: Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von A. Weimar. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Jictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Der Ring des Nibelungen. Ein Bühnenfestspiel für 3 Tage und 1 Vorabend von Richard Wagner. II. Cyclus. Freitag:; Die Waltlüre. Erster Tag. (In 3 Aufjügen.) Anfang 67 Uhr.

Residenz-Thenter. Freitag: Zum 13. M.: Das undankbare Alter (Läge ingrat). Lust⸗ piel in 3 Akten von Ed. Pailleron.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Freitag: Bei gũnstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Sommergarteng: Großes Concert unter Leitung des Herrn Keler⸗Belgo. Letztes Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Dstend Theaters. Der liebe Onkel. Anfang des Konzerts 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Eröffnung der Opernsaison.

Germania- Theater. Freitag u. folg. Tage:

Gastspiel des Frl. Bonns und des Hrn. Thimm. Auf Verlangen: Die Spitzenkönigin. Driginal⸗ Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von Dr. Hugo Müller und A. SL Arronge. Musik von Bial.

Belle - Alliance - Theater. Freitag: Gast- sviel der Mitglieder des Wallner ⸗Theaters. Zum 42. Male: doyfenrath s Erben. Volkestück mit Gesang in 3 Akten von O. Wilken. In den Pausen: Brillante Illumination der großen Pro- menade. Anfang der Vorstellung 7 ul

Sonnabend: Vollständige Eröffnung des vracht⸗ vollen Sommergartens. Ver, während und nach der Vorstellung: Großes Doppel ⸗Concert, auege⸗

führt von dem Musikeorps des ersten Garde⸗Artill.⸗ Regts., unter persönl. Leitung des Kgl. Musikdir. Hrn. Baumgarten und dem Musikeorps des Kgl. Kadettencorps, unter persönl. Leitung des Kgl. Musikdir. Hrn. Herold. Erstes Auftr. d. Tiroler⸗ Konzertsänger⸗Gesellschaft Ludwig Rainer jun. aus Achensee (3 Damen u. 5 Herren, Nationaltracht). Erstes Auftr. des Norddeutschen Männer⸗Quartetts, Herren Lindemann, Spitzeder, Buchmann und Ha⸗ macher. Abends: Brill. Illumin. d. Gartens durch mehr als 20000 Gasflammen. Anf. des Konzerts 6 Uhr, der Vorst. 7 Uhr.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Berichtigung. In der Börsen⸗Beilage d. Bl. vom 6. Mai d. Is. (Nr. 1906) ist in der abge⸗ druckten Deffentlichen Zustellung, betr. Klagsache Heinrich Wagners contra. Heinrich Robert Mäke, zuletzt in Gittersee wohnhaft, ein Druckfehler untergelaufen, es soll nicht: wegen einer hyp. Dar⸗ e n mmm. von 200 4, sondern 1200 S* heißen.

stönigliches Landgericht Dresden.

Verschiedene Bekanntmachungen.

15160 Gera, me enn er Geraer Bank. Activn. Nassen · Bestãnde ĩ 66 434.026 Wechsel 2,275,720 Lombards . 69.038 Effekten 524.640 Debitoren. w 8. 2M, S855 . PFPassivn. , , 1 1.762. 455 Accepte 1,582, 450 Kreditoren K 1.522.928 , 86861, 186 Del kredere⸗ onto w 55.000 , 9,520

Gera, Y. April 1881. Die Direltion.

wen Bekanntmachung. Cottbus Großenhainer Eisenbahn Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath besteht nach der in Folge des Ablebens desß Herrn Stadtrath Eduard Sander zu Leipzig durch die General⸗Versammlung volljogenen Erganzungswabl aus dem unterzeichneten Vorsttzen⸗ den iu Grimma, dessen Stellvertreter Herrn Ober⸗Bürgermeister von Temnitz zu Frankfurt a / O. Herrn Justizrath Dear Oehme zu Leirzig, Herrn Finanzrath Bruno Schulje und Herrn Finanzrath Louis Müller, beiderseite zu Dresden.

Cotibus, den J. Mai 136. ö

Otto Ʒreiherr von Welck, Vorsitzender.

isis

Offene Bürgermeisterstelle.

Für die hier zur Erledigung kommende Bürger⸗ meisterstelle ersuchen wir Diejenigen, welche sich um dieselbe zu bewerben beabsichtigen, ihee Gesuche bis zum 31. d. M. bei uns einzureichen.

Erforderniß ist die Qualifikation zum höheren Verwaltungs oder Justizdienst, wünschenswerth die

Kunde des Hannoverschen Rechts und praktische Be—⸗ währung im Verwaltungsdienst.

Das Gehalt der Stelle beträgt Anfangs 4800 (6 (außer 180 0 aus einem Nebenamte) und steigt von 5. zu 5 Jahren um 39) S6 bis zu dem ortsstatuta⸗ risch festgestellten Höchstbetrage von 6000 (

Unter Umständen kann das Anfangsgehalt jedoch

auch höher bestimmt werden. Goslar, den 9. Mai 1881. Der Magistrat.

ois]

Friedrich

Mittwoch, den 1.

1) Geschäftsbericht der Direktion. —⸗

theilung der Decharge.

des Statuts. Empfang genommen werden. Berlin, 11. Mai 1881.

152241

Gesellschaftsstatuts hierdurch eingeladen werden.

in Berlin, Behrenstraße Nr. II, deponirt haben.

eneralversammlung an die unterzeichnete Breslau, den 7. Mai 1831.

Wilhelm,

Preußisch e Lebens⸗ und Harantie Versicherungs Alktien. Cesellschast.

Gemäß §. 30 des Gesellschaftsstatuts werden die

ktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Juni cr., Nachmittags 4 Uhr, im Gesellschaftshause, Mauerstr. 63 65 hierselbst,

abzyuhaltenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

2) Bericht über Rerision der Rechnung pro 1880 unter Vorlegung der Bilanz und Er—

) Statutenmäßige Wahlen von Mitgliedern des Kuratoriums. 4) Antrag des Herrn Präsidenten des Kuratoriums auf Aenderung der §§. 22 und 23

Eintrittskarten zur Generalversammlung können vom 25. d. M. an in unserem Büreau in

Etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre sind nach Vorschrift des §. 30 des Statuts spätestens 2 Tage vor der Generalversammlung an uns einzureichen.

Die Direktion. Dr. Langheinrich.

Oels · Gnesener Eisenbahn.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Oels-Gnesener Eisenbabn gesellschaft findet, am Tienstag, den 31. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, in dem kleinen Saale der neuen Börse, Wallstraßt Nr. 6 zu Breslau statt, wozu die Herren Attionäre gemäß 8. 21 des

Zur Berathung und Beschlußfassung gelangen: 1 Neuwahl dreier Mitglieder des Aufsichtsraths. J 2) die übrigen unter 2, 3 und 4 im 8. 21 des Statuts bezeichneten Gegenstände, 3) Abänderung des 8. 26 des Statuts der Oel ⸗Gnesener Eisenbahngesellschaft. ä Zur Theilnabme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt. welche spätestens drei Tage vor dem Tage der FGeneralversam mlung (also bis 9 Lktien entweder bei unserer Hauptlasse, Museumstraße Nr. J in Breslau, oder bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin, Franzosische Straße Nr. 42, oder bei dem Banthause Born X Busse

Jeder betreffende Aktionär hat den deponirten Aktien ein von ihm unterschriebenes, nach der Reihenfolge der Nummern geordnetes Nummerverjzeichniß dieser Aktien in zwei Exemplaren beizufügen, pon denen das eine mit dem Siegel der Gesellschaft unter der Bescheinigung der erfolgten Deposition, sowie mit dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, ihm von der Direktion rechtzeitig vor der versammlung zurückgegeben wird und als Einlaßkarte zur Versammlung dient. Duplikatver eichnisses erfolgt die Rückgabe der betreffenden Aktien.

Die Stelle der wirklichen Deposition bei einer der vorbezeichneten Stellen vertreten amtliche Bescheinigungen von Stgatg⸗ eder Gemeindebehörden über die bei ihnen erfolgte Depesition der Aktien (56. 25 des Statuts) Diese Bescheinigungen in jwei Exemplaren sind spätestens drei Tage vor der irektion einzusenden.

Direktion der Oels-Gnesener Eisenbahngesellschaft.

um 27. d. M. einschließlich) ibre

eneral⸗ Gegen Rückgabe dieses

Deutscher

und

eichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Akonnement betragt 4 M 50 3 für das Nierteljahr.

Insertiouspreis fur den Raum einer Aruckzeile 80 3.

M 1HHI.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: dem Konsul Meyer in St. Thomas die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen Ritter-Insignien erster Klaͤsse

des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Drdens Albrechts des Bären zu ertheilen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens mit dem Stern:

dem Geheimen Leggtions⸗Rath Humbert, vortragenden Rath im Auswärtigen Amt;

derselben Dekoration ohne den Stern: dem Konsul Dr. Arendt zu Galatz;

des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens vierter Klasse:

dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kanzlei⸗Vor⸗ steher Holz bei der Botschaft in Rom;

des Ritterkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: rte dich

dem Legationskanzlisten und Dolmetscher Dr. Oberg bei der Gesandtschaft in Athen; sowie

des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Vize⸗Konsul Marstaller in Bari. w

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Regierungs⸗Rath Jonas bei dem Kaiserlichen Be⸗ d, . zu Metz und dem Professor und a, , g r. Euting bei der Universitäts⸗ und Landesbibliothek zu Straßburg ü /E. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen nichtpreußischen Ordens Insignien zu ertheilen, und zwar: Ersterem des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone, Letzterem des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den seitherigen Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Rath von Philipsborn zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Wr ali dänischen Hofe, sowie den seitherigen vortragenden Rath, Wirklichen 21 Legations⸗Rath Jordan zum Dirertor im Aus wa gen Amt zu ernennen.

Dem Notar Anton Victor Martouzet zu Wald⸗ wiese ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienste des Reichslandes ertheilt.

Bekanntmachung.

Am 15. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Berlin an der Vahnstrecke Frankfurt a. / O. = die zwischen den Stationen Schönfließ und

eelow errichtete Haltestelle Dolgelin für den Personen⸗ und Gepäckverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 13. Mai 1851.

In Vertretung des bee, des Reichs ⸗Eisenbahnamts: rte.

Bekanntmachung.

Am 15. d. Mt. werden im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion en, zu Coln die Haltestellen agg an der Bahnstrecke Cöln⸗BVingerbrück zwischen den tationen Boppard und St. Goar, und Holzheim an der Bahnstrecke Neuß Duren wischen den Stationen Neuß und Capellen⸗Wevelinghosen für den Personen⸗ und Gepäckverkehr eröffnet werden. Berlin, den 13. Mai 1881. In Vertretung des e, . des Reichs ⸗Eisenbahnamt: rte.

Berlin, Freitag,

Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 14

fur Gerlin außer den Rost Anstalten auch die Expr

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Abtheilungs⸗Dixigenten bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direltion zu Berlin, Ober⸗Bau⸗ und Geheimen Regierungs-Rath Hermann Hieronymus Löffler zum 1 der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Magde⸗ urg,

den Regierungs⸗Rath Drolshagen in Sigmaringen zum stellvertretenden Verwaltungsmitglied des Bezirksver⸗ waltungsgerichts daselbst für die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des letzteren,

den Landgerichts⸗Rath Strützki hierselbst zum Ober— Landesgerichts⸗Rath in Marienwerder und

den , Chop in Erfurt zum Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath, sowie

den Staatsanwalt Betke in Berlin zum Ersten Staats— anwalt bei dem Landgericht in Stolp zu ernennen; ferner

dem Bureau⸗Vorsteher des Ober⸗Landeskulturgerichts, Kanzlei⸗Rath Quandt hierselbst den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath und

dem Gerichtsschreiber. Sekretär Fischer in Marburg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Konzessions⸗ Urkunde,

betreffend den Bgu und Betrieb einer Eisenbahn von Alt⸗Damm nach Colberg durch die Alt⸗Da mm -Colber— ger Ei senbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Trma: Un» Damm-⸗Colberger Cifenbahn— Gesellschuft gebildet hat, darhuf ange ragen worden ist, diefer Gefell⸗ schaft die Konzession zum Bent und Gerriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampftraft und die Beförderung von Perfonen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 1 n von Alt⸗Damm nach Colberg zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen . unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch er—

eilen. I.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Alt⸗Damm-⸗Col⸗ berger Cisenbahn⸗Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Stettin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn gelege— mn, ĩ

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.

II.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 6 300 9000 M festgesetzt.

Der Nominalbetrag der von der Hesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dürfen auch nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent der von ihnen ezeichneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der etzteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht entbunden werden. Das Anlagekapital muß . , . für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. ie Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bauausführung und durch Aus— führung in General ⸗Entreyrise erleiden.

Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn⸗Aufsichts behörde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher Wirkung einzu— Harder und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehalten, zu bestimmen, daß die Cinzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht an den Gesellschaftevorstand, sondern an einc von i6imm zu bezeichnende öffentliche Kasse, behufs Bewirkung der erforderlichen Baujahlungen zu erfolgen hat. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm . Prioritättaktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stammaktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von I. des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den all der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschafts vermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den In⸗ habern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eingerãumt werden.

Bis zum Ablaufe der unter VIII. Nr. 3 festgesetzten Baufrist kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 4 0½0 des No⸗ ibrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

II. Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ setzlichen Befugnissen und e , gen des Vorstandes einer Aktien⸗ in en vertritt und für die Geschäfts führung, insoweit dieselbe der . Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtebebhörde verant⸗ wortli

den 13. Mai, Abends.

K

1881.

Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. .

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste. Betriebsleitung nicht durch den Vorstand Et erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die

Dahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. II. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im deutschen Reichsgebiete haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

V.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu laffen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent- haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der. Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher an, , zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschafts vertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗= zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Stagts⸗ regierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell⸗ schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom; Staate genehmigt waren.

VII.

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Ilten der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Intriebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Cigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Concessionar vorbehalten.

2) Die Gesellschaft bat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens in zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen. Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griffahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr nach Maßgabe dieser Konzession obliegenden Verpflichtungen, inabe⸗ sondere der rechtzeitigen plan und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollten, ist dieselbe zur Zablung einer Konventionalstrafe von 5 / des auf 6 300 00 M fest⸗ geseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei⸗ dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zustebt. 1 Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 315 00 Æ, in Worten: Dreihundertfünfiehntausend Mark, in baar oder in 2 Staats. oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talong zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe jum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zustebt, durch Verwendung derselben beziehungs- weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum seweiligen Boöͤrsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rück abe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren erfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtbeile die Gesen⸗ schaft den Bau verzögern sollte. Im Uebrigen erfolgt die Rüchabe der Kaution nach völliger Vollendung und Augrüstung der Babn. Der bezeichnete Minister lst jedoch ermächtigt, schon vorber nach Maß- gabe des Fortschritte des Baues und der Ausrüstung der Babn einen

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen

entsprechenden Theil der Kaution zurückgeben zu lassen. 5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der