6
Posen, 12. Mai. (W. T. B)
Spiritus pr. Mai 52.99, pr. Juni 53.40, pr. Juli 54,00, pr. August 54.40. Gek 109000 Liter. Rest.
Cöln, 12. Mai. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23.25, fremder loco 2300, pr. Mai 22.75, pr. Juli 22,45, pr. November 21, 15. Roggen loco 22.50. pr. Mai 21 60, pr. Juli 20. 80, pr. November 18,29 Hafer loco 165, 50. Rüböl loco 28, 80, pr. Mai 28,60, pr. Oktober 298, 30.
Hamburg, 12. Mai. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig. Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig.
Weizen pr. Mai 216,00 Br., 215.00 G4., pr. Juli-Angust 21600 Br, 215.00 Gd. Roggen pr. Mai 206,00 Br., 204, 00 Gd. pr. Juli- August 183,00 Br., 182.060 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rübsl ruhig, loco 55, 09, pr. Mai 55,00. Spiritus ruhig, pr. Mai 453 Br., pr. Jnni-Juli 46 Br., pr. Juli- August 46 Br., pr. Angust- September 4657 Br. Kastee ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,50 Br., 7, 35 Gd., pr. Mai 7,45 Gd., pr. August- Dezember 7,95 Gd. — Wetter: Schön.
KEremen, 12. Mai. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) unverändert. Standard white loco 7,60, pr. Juni 7,70, pr. August - Dezember 8, 26. Alles bezahlt.
Pest, 12. Mai. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco reservirt, auf Termine ruhiger, pr. Herbst 10,50 G4d., 10,75 Br. Hater pr. Herbst 6,50 Gd., 6,55 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,91 Gd., 5,93 Br. Kohl- raps 123. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 12. Mai. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht, Weizen pr. November 291. Roggen pr. Mai 252, pr. Oktober 212.
Amsterdam, 12. Mai. (W. DT. B.)
Liverpooll, 12. Mai. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon fur Spekulation und Export 10900 B. HMiddl. amerikanische Juni- Juli- Lieferung 52a, Juli-August-Lieferung 57, August- Septem- ber- Lieferung 5*/z2 d.
Liverpool, 12. Mai. (W. T. B.)
(Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 413/16, Upland low middl. 57 is, Upland middl. 54. Mobile middl. 53, Orleans good ordin. 4, Orleans low middl. 55. Orleans middl. 513, is, Orleans middl. fair 74, Pernam fair 6iis, Maceio fair 63. Maranham fair 63 / is, Egyptian brown middl. 4, Egyptian brown fair 6, Egyptian brown good fair 63, Egyptian white fair 66. Egyptian white good fair 64, Dhollerah middl. 3, Dhollerah good middl. 3z3, Dhollerah middl. fair 36, Dhollerah fair 41/1. Dhollerah good fair 43, Dhollerah good 5, Qomra fair 41/1, Oomra good fair 43, Oomra good 415 / 1s, Scinde fair 315/13, Bengal fair 31518, Bengal good fair 43/13, Madras Tinnevelly good fair 53 /is, Madras Western fair 4, Madras Western good fair 43.
Glasgow, 12. Mai (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numbers warrants 45 sh. 6 4. bis 45 sh. 9 d.
Rradford, 1Z. Mai. (W. T. B.)
In Wolle, wollenen Garnen und wollenen Stoffen ruhiger Markt. Preise unverändert.
Paris, 12. Mai. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai 28,90. pr. Juni 28, 90, pr. Juli-Angust 28 50, pr. September-Dezember A, 50. Mehl behauptet, pr. Mai 63,40, pr. Juni 63.10. pr. Juli-Angust 62, 00, pr. September-Dezember, 9 Marques, 59.25. Rüböl weichend, pr. Mai 73,75, pr. Juni 74.25, pr. Juli-Angust 74,75, pr. Sep- tember -Dezember 76,90. Spiritus fest, pr. Mai 62.25. pr. Juni 62, 0,
refining MNuseovados) 73. Eaffee (Rio) 11. Schmalz (Marks Wilcox) 11116, do. Fairbanks 11, do. Rohe & Brothers 11. Spec; (short clear) 95 C. Getreidefracht 41.
KEerlin, 12. Mai. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht. lichem Taxator) IPreise versteben sich pre 100 kg bei grösseren Posten frei hier. Bei mässigen Umsätzen in dieser Woche sind im Metallmarkt die Preise nur wenig verändert. Roheisen: Die Tendenz des Glasgower Markts bleibt ruhig, Warrants sind gegen die Vorwoche etwas niedriger, Middleshro Eisen fast unverändert Hier treffen die Zufuhren jetzt schon reichlicher ein und es gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7.30 a 8.19 englisches 6, 15 à 6, 3.5 und deutsches Giessereieisen 7, 0 à 82) Eisenbahnschienen zu Bauten in ganzen Längen S8, 00 a 859) Walzeisen 13.00 à 13,50 und Bleche 18.00 à 22.090. Kupfer runig. englisches nud australisches 132,90 a 134,00 und Mansfelder 14053 3 140,560. Zinn fest, Bankazinn 187.50 . 188, 609 und prima engl Lammzinn 185,50 à 186.00. Zink ruhig, schlesischer Hütten- zink 32.50 à 33.50. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Schle- sisches 30,50 à 31,009. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 65.00, desgl. westpbälische bis 68.00 pro 40 Hect., Schmelzkoks 2,00 2,20 pro 100 Eg.
—
Kerlin, 12. Nai. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 0006, nach Tralles (100 Liter à 10/0), frei hier ins Hans geliefert, waren auf hiesigem Platze
6. Nai 1881 1. 54,7 54365 54.9 - 54,8 - 54,9
Bancazinn 523.
Antwerpen, 12. Mai. (W. T. B)
Getreidemarkt. (Schlussbericht. Weizen steigend. Hafer still. Gerste behauptet.
Antwerpen, 12. Mai. (W. T. B.)
Petroleum markt. (Schlussbericht.) weiss, loco 194 bez. u. Br., pr. Juni 191 Br.,
207 bez., 204 Br., pr. September-Dezember 21 Br. Fest.
London, 12. Mai. (W. LT. B.)
Havapnazucker No. 12 25. Williger.
Raffinirtes, Type
fest. Roggen
pr. Juli- August 61.50, pr. September-Bezember 59, 75.
Paris, 12. Mai. (W. T. B)
Rohzucker SSo loo rubig, 60,50 à 60,75. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 1090 kg pr. Mai 71,50, pr. Juni 71,60, pr. Juli- August 71,60, pr. Oktober-Jannar 63.0.
New- Kork, 12. Mai. (W. T. B.)
Waarenberieht. Baumwolle in New-Tork 10/16, do. in
. 12 ohne Fasz.
Busstag 54.8 fmannschaft von Berlin.
Genexralversammlungen.
pr. Septemter Newerleans 1043. Petrolenm in New-Vork 8 Gd., do. in Phil.] 28. Mai. Essener Bergwerksverein König Wilhelm. Ord. Gen-
delphia 76 Gd., rohes Petroleum 65, do. Pipe line Certificats Vers. — D. SI C0. Mehl 4 D. 65 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. 31. An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. — Wetter: Milde. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 24 C., do. pr. Juni 1 D. 21 C.,
pr. Juli 1 D. 19 C. Mais (old mixed) 61 CG. Zucker (Fair 31.
zu Essen.
Geraer Handels- und Credit-Bank. Ord. Gen. Verz. zu Gera.
„Oels - dnesener Eisenbahn. Ord. Gen. Vers. zu Breslau.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-
haus. 121. Vorstellung. Coppelia. Phant. Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter u. A. Saint⸗Leon. Musik von Leo Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne be⸗ arbeitet und in Scene gesetzt von P. Taglioni. Vorher: Gute Nacht, Herr Pantalon! Komische Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Loeroy und de Mervan von J. C. . Musik von Albert Grisar. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 125. Vorstellung. Zum ersten Male: Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von A. Weimar. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. .
Sonntag: Opernhaus. 122. Vorstellung. König Otto's Brautfahrt. Große historisch-romantische Oper in 3 Aufzügen. Nach einem scenarischen Ent⸗ wurf von Roderich Fele⸗ Musik von Adalbert Ueberlée. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr. Letztes Auftreten der Fr. v. Voggenhuber in dieser Saison.
Schauspielhaus. 126. Vorstellung. Die Bekennt⸗ nisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.
Jictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonnabend: geschlossen.
Sonntag: Siegfried.
National- Theater. Sonnabend: Gastspiel Ernesto Rossi. Sullivan.
Residenz- Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Töchter des Generals. Schaupiel in 3 Akten von Crisafulli und Sipxierre.
Krolls Thenter. Sonnabend: Eröffnung der DOpernsaison. Margarethe. Oper in 4 Akten von Gounod. Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Concert unter Leitung des Herrn Keler⸗Béla. Anfang des Konzerts 5], der Vorstellung 67 Uhr.
Sonntag: Gastspiel des Kammersängers Hrn. v. Witte. Fra Diavolo. Großes Konzert.
4 — 2 Germania- Theater. Sonnabend u. folgende Tage: Gastsriel des Frl. Bonns und des Hrn. 1 2 — * 1 . 2 Thimm: Tie Spitzenkönigin. Original Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von Dr. H. Müller und A. L Arronge. Musik von Bial.
Belle- Alliance-Thenter. Sonnabend: Voll- stãndige Eröffnung des prachtvollen Sommergarten. Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Dorvel⸗Concert, ausgeführt von den Musikchören des erften Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und des Königlichen Kadettencorps, unter persönlicher Leitung der Königlichen Musikdirektoren Herren Baumgarten und Hereld. Erstes Auftreten der Tiroler Konzert⸗ sänger⸗Gesellschaft Ludwig Rainer jun. aus Achensee, bestebend aus 3 Damen u. 5 Herren in National⸗ tracht. Erses Auftreten des Norddeutschen Männer⸗ Quartetts. Herren Lindemann, Sxitzeder, Buchmann und Hamacher. Abends: Vollständige brillante Illu⸗ mination durch mehr als 900 Gasflammen. Im Theater: Gastsriel der Mitglieder des Wallner⸗ Tleaters. Jun 153. Male: Hopfenrath's Erben. Anfang des Konzerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Ubr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Ven w——6 Uhr: Letzte Nachmittag? ⸗Vorstellung. Auf allgemeines Verlangen: Tie Tochter Belials. Halbe Preise: Erstes Parquet 1 AÆ n. s. w.
Jamilie n Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Bachmann mit Hrn. Se⸗ conde · Cientenant Rüdiger v. Borke (Berlin).
Verebelicht: Hr. Dr. med. Carl Falckenberg mit Frl. Maria Errig (Gelsenfirchen — Ueckenderf) Dr. Premier⸗Lieutenant Victor v. Alten mit Frl. Elisabetb v. Arnim (Hannover — Naumburg a. S). — Hr. Premier ⸗Licutenant August v. Mischke⸗ Collande mit Frl. Johanna Nübel (Hannorer].
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major v. Stock⸗ hausen (Groß⸗Lichterfelde) — Hrn. Gymnasial⸗ lehrer Ernst Rode (Hameln). — Hrn. Dr. Adolph Schultz (Leipzig). — Hrn. Major und Flügel⸗ Adjutant v. Sick (Berlim).
Gestorben: Hr. Oberförster Johannes Josef Effenberger (Fürstlich Drehna).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
15393) Strafvollstreckungsersuchen.
Der Wirthschaftsinspektor Emil Unger, 30 Jahre, geboren in Baldenburg, zuletzt auf dem Gute Tobelhof bei Berlinchen, ist durch vollstreckbares Urtheil des Königl. Schöffengerichts hierselbst vom 2. Dezember 188090 wegen Jagdvergehens zu einer Geldstrafe von zwanzig Mark verurtheilt, für welche im Unvermögensfalle drei Tage Gefängnißstrafe tritt. Ferner ist gegen denselben wegen Ausübung der Jagd ohne Jagdschein vom hiesigen Amtsgericht, durch voll⸗ streckbares Strafmandat vom N. Dezember 1880 eine Geldstrafe von fünf Mark, für welche im Un⸗ vermögensfalle ein Tag Haft tritt, festgesetzt. Es wird um Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Akten D. S1 S0 ersucht. Berlinchen, den 6. Mai 1881. Königliches Amtsgericht.
Subhastat onen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen u. dergl.
lissss] Oeffentliche Zustellung.
Die Louise Diener, geb. Bellon, von Sengach, Gemeinde Enzberg, O. A. Maulbronn, derzeit in Mühlacker sich aufhaltend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Schmal in Stuttgart, klagt gegen ihren Ebemann, den Weingärtner Wilhelm Diener von Hedelfingen, O. A. Cannstatt, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen Ehescheidung, eventuell wegen Herstellung des ehelichen Lebens, mit dem Antrage: die am 17 Norember 1867 zu Enzberg, O. A. Maul⸗ bronn geschlossene Ehe der Parteien wegen böslicher Verlassung des Beklagten zu scheiden, eventuell den Letzteren zur Herstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen und in beiden Fällen dem Beklagten die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf
Freitag, den 4. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stuttgart, den 9. Mai 12851.
Stieglitz Gerichte schreiber des Königlichen Landgerichts.
lisasnj Oeffentlich Zustellung.
Der Böttchermeister Franz Weichert zu Königs⸗ berg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Ellendt bier⸗ selbst, klagt gegen den Tischlermeister August Will, früber in Königeberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem trockenen Wechsel vom 13. Juni 1880, fällig den 13. September 1880, über 60). , zahlbar an die Kreditgesellschaft zu Königsberg i. Pr. G. G., mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 200 M nebst G00 Zinsen seit dem Tage der Alagebehändigung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht XII. zu Königsberg auf
den 8. Juli 1881. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 65.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
sönigsberg, den 3. Mal 1831.
. Nohrbäch, Gerich teschreiber des Königlichen Amtaegerichta. XII.
iss! Oeffentliche Zustellung.
Die verebelichte Weißgerbergesell Palder, Marie, eborene Hartlieb, zu Havnau, vertreten durch den Justijrath Pleßner zu Liegnik, klagt gegen ibren Ehemann, den Weißgerbergesellen Karl Palder, zu⸗ letzt zu Harnau, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen bözwilliger Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und den Beklagten für den allein
schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Liegnitz
auf den 25. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
, Negeh in, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 15267] Aufgebot.
Auf Antrag des Altentheilers Burmeister in Wiemersdorf, als Vormund für den unbekannt ab⸗ wesenden E. R. Lübbert, werden Alle, welche an die zu Wiemersdorf belegene Kathenstelle des p. Lübbert dingliche, nicht protokollirte Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche An⸗ sprüche spätestens in dem auf
Sonnabend, den 2. Juli 1881, Vormittags 12 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls auf Antrag hinsichtlich aller nicht an⸗ gemeldeten Anspyüche ein Ausschlußurtheil erlassen werden wird. Bramstedt, den 9. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. geiü. Wenneker. Veröffentlicht: . Rohbrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
— * lässig Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
22. Juni bracht, daß der Hypothekenbrief vom 22. August 18. September
1875 über die unter Nr. 1 in der III. Abtheilung des Grundbuchblattes ven dem in der Rügener⸗ straße Nr. 33 (Straße 31 des Bebauungsplans) be⸗ legenen und im Grundbuche des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin J. von den Umgebungen Band 110 Nr. 5326 verzeichneten Grundstücke des Fabrikanten Weinberg für die Anglo⸗Deutsche Bank eingetragene Post ron 13230 6 durch Urtel des Königlichen Amtsgerichts Berlin J. vom 3. Mai 1881 für kraft⸗ los erklärt worden ist.
Berlin, den 3. Mai 1851.
Soff mann, Gerichtsschreiber bei der Abtheilung 54 des Königlichen Amtsgerichts. JI.
1538
;
Oeffentliche Bekanntmachung. Josef Sommer, Handelsmann, von Freudenberg, bat gegen August und Maria Setzer, Eheleute von Richelbach, 3. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Zablung einer Viebtauschaufgabe Klage erhoben mit dem Antrage, die Beklagten unter solidarischer Haf⸗ tung für schuldig zu erklären, an den Kläger 85 Hauptsache und die Prezeßkosten zu bezahlen.
Zur Verhandlung über den Klageanspruch bat Kläger die Beklagten in die Sitzung des Kgl. Amte⸗ gerichts Miltenberg auf
Dienstag, den 7. Juni 1. J. Ir 8 Uhr, geladen, was ich jum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung an die Beklagten andurch bekannt mache.
Miltenberg, den 11. Mai 1831.
Kgl. Ger. Schreiber. Lang. (153250
Durch rechtskräftiges Urtheil der zweiten Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Ceblem vom 31. Mär; 1881 ist die zwischen den Cbeleuten Angust Schurp, Kaufmann, und Maria Anna An foinette geborene Queckenberg. obne Geschäft, Beide zu Niederbreisig wobnend, bisher bestandene Errungenschafts⸗Gemeinschaft für aufgelsst erklärt worden.
Coblenz, den 9. Mai 1851.
Stroh, Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichte.
(l5409
Durch verkündetes Ausschlußurtheil des unter— zeichneten Gerichts ist der von dem Lombard— Comptoir der Reichshauptbank hier unterm 25. Februar 1879 ausgestellte Pfandschein Nr. M für kraftlos erklärt.
Berlin, den 4. Mai 1881.
Königliches Amtsgericht J. Abth. 55.
15365
Nr. 11484. Ueber das Vermögen des flüchtigen dispositionsbeurlaubten Füsiliers Heinrich Seiler vom 5. bad. Infanterie⸗Regiment Nr. 113, geboren am 11. Juli 1858 zu Neuershausen, wird wegen Fahnenflucht gemäß 8. 140 Z. 1 R. St. G. B. §. 325, 326, 480 St. Pr. O. C. Pr. O. 5. 811 u. S. 98 Ef. G. zu den Reichs⸗Just. G. Arrest bis auf die Höhe von 3000 ½ verfügt.
Freiburg, den 9. Mai 1881.
Großherzoglich Badisches Amtsgericht. Beister.
153731
Aufhebung einer ,
In der Strafsache gegen Johann Martin Lang, Kupferschmied von Pfeffingen, O. A. Ba— lingen, wegen Verletzung der Wehrpflicht wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Rottweil vom 3. d. M. die unter dem 29. Januar d. J. verfügte Vermögensbeschlagnahme aufgehoben.
Rottweil, den 109. Mai 1851.
K. Staatsanwaltschaft.
15396
Von Herrn Privatus Karl Gottlob Köhler in Dresden ist das Aufgebotsverfahren wegen der Königlich sächsischen Staatsschuldenverschreibung vom l. April 1878 Litt. C. Nr. 5692 über 30 M 3090 jährliche Rente auf 1000 S6 Kapital, anhängig ge⸗ macht worden.
Dresden, am 6. Mai 1881. :
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib Francke.
15392 Im Namen des Königs! Auf den Nntrag des Landbriefträgers Johann Christian Dittmann zu Ahrensburg, betreffend Löschung angeblich getilgter Hrrye— thekenforderungen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Abrensburz unterm 29. April 1881 für Recht:
Alle Ansprüche Dritter an die im Abrent⸗ burger Schuld. und Pfandprotokoll Fol. 5 Litt. C. aus dem Kontrakt vom 10. November 1867 resp. für Fritz Wölken protokollirten 10 Mark Ert. und für wailand Joham Hinrich Wölken und Ehefrau protokollirten 150 Mark Crt. werden für ausgeschlossen er⸗ klärt, und können die bezüglichen Protokollate auf Antrag des Folieninhabers gelöscht werder.
Dem Antragsteller fallen die Kosten diesct Verfahrens zur Last.
Von Rechts Wegen. Sellborn.
lis2sa] 2
In der Strafsache gegen 1) den Johann Lambert Schumacher, Dienstknecht, geberen am 26. Auqust 1858 zu Racren, 2) den Thomas Ludwig Jaceh Pong, geboren am 16. Dezember 1859 zu Euren, wegen Vergebens gegen §. 140 Nr. 1 des Straf⸗ gesetzbuchs wird, da die Angeschuldigten des Ver gebeng gegen 8. 140 Absatz 1 — Nr. I — des Stra gesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der S8. 480 325 — 326 — der Strafprozesß ordnung gegen Jeder derselben zur Deckung der den Angeschuldigten mog licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, der Arrest auf Höhe ven 300M M0, in Buchstaben: Dreitausend Mark ig da dingliche Vermögen derselben augeordnet. Durch Hinterlegung von je MM M, in Buchstaben: Drei. fausend Mark, wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte ju dem Antrage auf Aufbebung des rolljogenen Arrestes berechtin und wird das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Aachen, den 13. April 1881. Königliche Landgericht, Straffammer. gej. Emundts, Lon⸗ gard, von Negri.
2. 8 .
— Nach der im Reich in der Ersten Beilage veröfs deutschen Eisenbahnen —
e ee, , dee. Deutsch er RNeichs⸗ Anzeiger
Ganzen zu verzeichne⸗ stöße auf freier
stöße in
2 von
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
B . Aas Abonnement beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.
Emnstrti ene preis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. 1 2 .
* ze X
.
Alle Post ⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
fär Gerlin außer Arn Po- Anstalten auch die Epe
dition: 8m. Wilhelmstr. Rr. 32. .
X 1 *
Berlin, Sonnabend,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ersten Staatsanwalt Wulff bei dem Landgericht zu Beuthen O / Schl. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs⸗Rath und ordentlichen Professor an der Universität zu Göttingen, Dr. Georg Hanssen, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Privatförster Brinker zu Obersalwey, im Kreise Meschede, dem pensionir⸗ ten Gerichtsdiener Genz zu Pasewalk und dem städtischen Packhofs-⸗Aufseher Reichert zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Vize⸗Feldwebel Kinski im 3. Ost⸗ preußischen Grenadier⸗Regiment Nr. 4 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Seconde⸗Lieutenant Grafen von Schön born⸗Wiesentheid im 1. schweren Reiter⸗ Regiment Prinz Carl von Bayern und dem Architekten Victor Rumpelmayer zu Wien den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Königlich bayerischen Hauptmann er, . von Zobel zu Giebelstadt im Infanterie⸗Leib⸗ egiment den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; sowie dem Eisenbahn⸗Lademeister He uard zu Luxemburg und dem Bahnmeister Gauvillé zu Hollerich bei Luxemburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches N e ich.
41. Plenarsitzung des Reichstages, Montag, den 16. Mai 1831, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung.
Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bezeichnung des Raumgehalts der Gefäße, in welchen Bla lsthte en zum Verkauf ko]mmen, auf Grund des Berichts der XV. Kommission. — Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichs verfassung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse. — Erste Be⸗ rathung des von den Abgg. von Below⸗Saleske, Uhden und Dr. Löwe (Bochum) vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes wegen Er⸗ hebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 (R. G. Bl. de 1872 S. 153ff) — Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Lazareth⸗Inspektor Jan te zu Stettin bei dem
Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnunge⸗
Rath zu verleihen; sowie J J
den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Dberhausen, Apotheker Friedrich Bellingrodt, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl, in gleicher Eigenschast für eine sernere sechsjahrige Amtsdauer, und
in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Malstati⸗ Burbach getroffenen Wahl den Hüttenbetriebs Direktor, Stadtverordneten Hein rich Köhl daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Malstatt⸗Burbach für die gesetzliche Amisdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Auf Ihren Bericht vom 12. d. M. will Ich den vom
33. ordentlichen General⸗Landtag der ostpreußischen Landschaft
gefaßten Beschluß: ;
„zu §8§. 12, 13 und 14 des Regulativs vom 23. Juni
1866 (Ges. S. S. 343) und 5§. 23 des Regulativs vom
6. April 1872 (G. S. S. 363) zu bestimmen:
Die General⸗Landschasts⸗Direktion soll in Zukunft er⸗
mächtigt sein, für Besitzer, welchen in Gemaßheit der
Vorschriften der §§. 13, 14 des Regulativg vom
23. Juni 1866 (G. S. S. 343) und §. 23 des Negu⸗
lativs vom 6. April 1872 (G. S. S. 363) an Stelle
des durch die Amortisationabeiträge, einschließlich
etwaiger freiwilliger Abzahlungen getilgten Theils der
— neue Darlehne bewilligt werden, die
andbriefe nicht neu auszufertigen, sondern in Höhe
dieser Darlehne Pfandbriese aus dem Amortisations⸗
sonds wieder in Cours zu setzen und den Darlehng⸗
nehmern auszureichen. Die für den Amortisations⸗
sondg bestimmten Pfandbriese sind deshalb in Zukunft
nicht mehr mit dem Stempel „für immer dem öffent⸗
lichen Verkehr entzogen“, sondern mit dem Vermerk „außer Cours geseßt“ versehen“,
hierdurch r ni enehmigen. Dieser Erlaß ist im
gesetzlichen Wege zu veröffentlichen. Berlin, den 25. April 1881. Wilhelm. Lucius. Friedberg.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justij⸗Minister.
den 14. Mai, Abends.
1881.
Konzessions-⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenßahn ven Eisern nach Haardt mit Abzweigung nach Reinhold orster Erbstollen und Hainer Hütte und mit An— chlüssen an benachbarte industrielle und gewerbliche Etablissements durch die Eisern⸗Haardter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von dem Comitè, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Eisern⸗Haardter Eisen⸗ bahn⸗-Gesellschaft‘ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und. Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung Lon n. und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be— timmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge⸗ ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Eisern nach Haardt nebst Abzweigung nach Reinhold Forster Erbstollen und Hainer Hütte und mit Anschlüssen an die Grube Eisern- Haardter Tiefbau, an die Ei serner Hütte der derkschaft Böcking K Co., an die Gruben des Morgenröther Exrbstellens, an die Gruben Michelsberg und Brüderbund bei Eifern, an die Gruben des Tiefenkohlenbacher⸗Stollens, an die Eiserfelder⸗Hütte der Gewerkschaft Güthing C Göhr an die Gruben Victoria, Röhrigshoffnung & Paulus Blech, an das P⸗uõd del⸗ und Walzwerk Stein seifer C Co. in Eiserfeld, an die Gruben am Gilberg, an die Gruben Münker Ehrenhut, Glücksbrunnen b. d. Hengsbach, an die Gruben Fei Pützhorn, an die Zohgn⸗ nishütte Aktien⸗Verein in Siegen zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht ur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgaße der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden 83 hierdurch ertheilen.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma; Eisern- Haardter Eisenbahn-Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Siegen, oder unter Genehmigung des Ministers
der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn belege⸗
nen Qrte. ; *.
Die Gesellschaft ist den , ne, wer den künftig ere henden Reichs- und Landesgesetzen ohne ere unterworfen.
Das zur plan- und anschlags mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von So) 00 t festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen.
Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der aus— zugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗ aktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschafts vermögens einzuräumen.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII. Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Stamm⸗Prioritätsaktien bis zum Belaufe von 6 des Nominal⸗ betrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III.
Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge— setzlichen Befugniffen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Attien⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsfübrung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ist. ;
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen besteben soll, die Wabl des e, . und der technischen Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge— nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. ĩ
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wabl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebe dirigenten Anwendung. u
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens zwei Drittel ibren Wohnsitz im deutschen Reichsgebiete haben. (
Der Vorsißende des Aufsichtsraths und dessen Stellpertreter sind stets aus den im deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wãhlen. .
Die Staate regierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichteraths und der Generalversamm—⸗ sungen der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent ˖ haltenden Tagegordnung Anzeige ju machen. .
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer ordentlicher Ger eeldersanna hmm, zu verlangen.
Alle die suristische Persẽnlichkeit der Eisenbahn · Gesellschaft, welcher die in Rede ir Konzession all cin an ihre Persen gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ibres Gesellschafts vertrages, welche nach dem in diefer Hinficht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staate⸗ regierung den Veraus setzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon · zession ertkeilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staate regierung Gültigkeit. Ingbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell˖ schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ibrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staat tegierung.
— m
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüße früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren. *
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (spublizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m ö,
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch— führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anckl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Gemãßheit des nachstehenden Artikels X Xerfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griff nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. .
. Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Han kan?! obliegenden Verpflichtungen, insbe⸗ sondere der rechtzeitigen vlan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrästung der Bahn in Verjug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 o des auf 80 MM » fest⸗ gesetzien Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei⸗ dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Tonventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zustebt.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessignar bei der General-⸗Stagtskasse den Betrag von 40 0 6 in Worten: Vierzigtausend Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗-Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courewerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Ärbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben beziehungs⸗ weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rück= gabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebenden Urtheile der Kon—⸗ zefsionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Aus— rüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurück= geben zu lassen. i.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der . Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht bles die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertbeilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigermng der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedech die Zurücknabme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 jestgesetzten Schlußfrist er ⸗ folgen.
ITrX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) Von der Beförderung von — * im öffentlichen Verkehre kann junächst abgesehen werden, der Konzessionar ist aber verpflichtet, diese Beförderung jederzeit auf Verlangen des Ministers der öffent- lichen Arbeiten einzuführen. Zur Vermittelung des Personenrerkebrs sind alsdann mindestenz zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbebörde entsprechend einzu⸗ richten. ;
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtebehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre vom Beginn des auf die Eröffnung des Personenverkehre folgenden KRalen dersabres soll der Konzessionar nur dann angehalten werden lonnen. mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Rich tung zu befördern, wenn die Bruttocinnahme der Bahn im Durch- schniti der letzten drei Jahre mindestens MoM 6 rro Kilometer be⸗ tragen bat, oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzu. stellenden Züge von den ,n ein nach dem Ermessen des Ministerg der offentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird, ( 1 4 .
23) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sewie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministert der öffentlichen Arbeiten. In Betreff des Güterverkehrs werden sedoch für die ersten 8 Jahre, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalender sabres Marximaltarifsätze für die einzelnen Güter. flassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer lunbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichte rechte) überlassen, nach Maßgabe der reichs. resp. landes ge setzlichen Porschriften innerbalb der Grenzen dieser Marimalsätze die Tarife