Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg.
Anweisung
zum Anleiheschein der Stadtgemeinde Labischin Buchstabe . N üb Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein der Stadtgemeinde Labischin die.. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. . bis 18.. bei der Stadtkasse zu Labischin, sofern nicht rechtzeitig Seitens des als folchen sich ausweisenden Inhabers des Anleihescheins dagegen Wider⸗ spruch erhoben wird.
Labischin, den .. ten
(Trockenstempel) Der Magistrat. (Unterschrift des Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.)
Just iz⸗Mi nisterium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Agte in Wreschen an das Amtsgericht in Gnesen, der Amtsgerichts⸗Rath Clei⸗ now in Glogau als Landgerichts-Rath an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter Dr. Friedländer in Schneidemühl an das Amtsgericht in Altona, der Amtsrichter Weferling in Schloppe an das Amtsgericht in Egeln, der Amtsrichter Lachmann in Neuwarp an das Amtsgericht in Forst, der Landrichter ö in Potsdam an das Landgericht 1IJ. in Berlin und der Staatsanwalt Settegast in Essen an das Landgericht in Coblenz.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Loewy bei dem Kam⸗ mergericht, der Rechtsanwalt Landwehr aus Cöln bei dem Amtsgericht in Königswinter, der Gerichts-Assessor Schifs⸗ mann bei dem Amtsgericht in Oppeln, der Gerichts⸗AUssessor Pr. Rothfels bei dem Landgericht in Cassel und die Ver⸗ legung des Wohnsitzes des Rechtsanwalts Meyer von Pleschen nach Ostrowo bei dem Landgericht in Ostrowo.
Der Rechtsanwalt und Notar Lübbes in Sonderburg ist in Folge seiner Ernennung zum Amtshauptmann in Weener aus dem Justizdienst geschieden.
Der Landgerichts-Direktor Goebel in Königsberg i. Pr. . der Amtsgerichts-Rath Dr. Gerhard in Culm sind ge—
orben.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Königliche Direltion der Oberschlesischen Eisenbahn in Breslau ist mit der Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Lissa über Krotoschin nach Ostrowo beaustragt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius aus der Provinz Hannover.
Nachricht für Seefahrer.
Am 2. d. Mtz. soll an der Staats⸗Navigationsschule zu Papen⸗ burg mit der nächsten Schiffer⸗ und Steuermannsprüfung für große Fahrt begonnen werden.
Anmeldungen hierzu nimmt der Königliche Navigationslehrer Döring in Papenburg entgegen.
Leer, den 1. Mai 1881.
Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor. J. V.: Der Navigationslehrer: Wendtlandt.
Bei der am 8. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der pro 1881/82 einzulösenden Partial⸗Obligationen des vormals Landgräflich 1 durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach in Frankfurt a. M. negociirten 5ooigen Staatsgnlehens von 150 060 Fl. — vom 1. August 1859 sind durch das Loos zur Rückzahlung am 1. August 1881 folgende Nummern bestimmt worden:
Nr. 28 36 39 61 64 70 72 96 98 118 137 138 154 158 162 und 164, 18 St. à 500 Fl. oder 857, 14 6 — 1371424
Nr. 210 216 270 und 296 je A. B. C. D. E., 20 St. à 100 Fl. oder 171,43 66 — 3428,60 66
Zusammen 36 St. im Werthe von 17 142,84 (.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlichen Regigrungs, und Be⸗ zirks⸗Hauptkasse, der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in m . a. M. und der Königlichen Steuerkasse in Hom⸗
urg v. d. Höhe gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu ehörigen Zinsscheinen Reihe III. Nr. R und 8 und Zinsscheinanwei⸗ ungen erheben können.
Der Werthbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugeben ⸗ den Zinsscheine wird an dem zurückzuzahlenden Kapitale gekürzt.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbeseichneten Bankhause noch bei Königlicher Regierungs⸗Hauptkasse hier, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt 4. M. oder der König⸗ sichen Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins⸗ scheinen und Zinsscheinanweifungen 14 Tage vor dem Verfalltermine bei letzter Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.
Rügkständig sind noch aus der Verloosung;
auf 1. August 1879: Nr. 88 2142. 2148. 269b. und 291.
auf 1. August 1880: Nr. 123 2052. 2054. 206a. Ge. 209d. 2406. 2424. 245e. und MNòge.
Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.
Wieebaden, den 21. Axril 1881.
Der Regierungs⸗Präsident: von Wurmb.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am Sonnabend Nachmittag den zum Regierungs⸗Präsidenten in Magdeburg ernannten Kammerherrn von Wedell⸗Piesdorff und den Ober-Regierungs⸗ Nath von Heppe.
Gestern wohnten Se Majestät dem Gottesdienste im Dome bei und empfingen den Kaiserlich russischen Flügel⸗Adjutanten Üürsten Dolgoroucki sowie den Obersten z. D. Grafen von lippenbach. Deute besichtigten Se. Majestät der Kaiser auf dem Tempelhofer Felde das Garde⸗Schützen⸗Bataillon sowie die
Garde⸗Grenadier⸗Regimenter Kaiser Alexander und Franz und
nahmen demnächst den Vortrag des Geheimen Civilkabinets entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam am Sonnabend Vormittag mit dem Uhr⸗Zuge vom Neuen Palais bei Potsdam nach Berlin, stieg bei Wärterbude 4, am Matthäikirchhofe, zu Pferde und Sanz den Truppenbesichtigungen auf dem Tempelhofer
elde bei.
Mit dem de um 12 Uhr erfolgte die Rückkehr nach Potsdam. Vorher hatte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz dem Regierungs⸗Präsidenten, Kammerherrn von Wedell⸗Pies⸗ dorf, Audienz ertheilt.
Am Abend besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Ballfestlichkeit bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prin⸗ zessin Wilhelm im Stadtschloße zu Potsdam,
Gestern Nachmittags 13 Uhr dinirten Se. Majestät der Kaiser und. König mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und Gemahlin, dem Erbgroßherzog von Baden und den Erbprinzlich Sachsen⸗Meiningenschen Herrschaften im Neuen Palais. ere, r,, e .
Heute Vormittags 9 Uhr kam Se. Kaiserliche Hoheit zu den Truppenbesichtigungen von Potsdam nach Berlin.
= In der am 14. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers von Boetticher abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths wurden; a. die vom Präsidenten des Reichtags über⸗ mittelten Beschlüsse des Reichstags zu der allgemeinen Rech⸗ nung über den Reichshaushalt für 1876, bh. eine Präsidial⸗ vorlage, betreffend den Entwurf von Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenberg⸗ werken, und é. eine weitere Präsidialvorlage wegen Aus⸗ dehnung des Gesetzes über die ürsorge für die Wittwen und 9 der Reichsbeamten den zuständigen Ausschüssen über— wiesen.
Mehrere Eingaben bezw. Vorlagen betreffend: a. die Zu⸗ lassung von gemischten Privattransitlagern für Getreide in Flensburg, b. die Erhöhung des Eingangszolles für Tonnen—⸗ bänder (Reifenstäbe), c. Zollerleichterungen bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten aus ausländischem Getreide, d. die Zollabfertigung von Holzflößen mit eingebundenen Faßdauben, sé. die Ermächtigung des Hauptzollamts Mittelwalde zur Ab⸗ fertigung von Baumwollengarn, gelangten nach dem Gutachten der betheiligten Ausschüsse zur Erledigung.
Der Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Zoll⸗ tarifs, durch welches der Eingangszoll für frische Weinbeeren auf 15 S und für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen⸗ früchten auf 3 „6 für 100 kg erhöht werden soll, erhielt die Zustimmung der Versammlung. Den Schluß bildeten Mit⸗ iheilungen über inzwischen eingegangene Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutißen (1 Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommis⸗ sarien desselben beiwohnten, nahm das Haus zunächst die zweite Berathung des Gesetzentwurfs vor, betreffend die Be⸗ zeichnung des Raumgehalts der Gefäße, in welchen Flüssigkeiten zum Verkauf temmen, auf Grund des Berichts der XV. Kommission. Der Referent Arg. Dr. Karsten, empfehl die Annahme der Kommissiona beschlüsse, die sich von dem In⸗ halt der ursprünglichen Vorlage durch Aufgabe des Grundsatzes der Faßaichung unterschieden, im Uebrigen aber den im Entwurf vorgeschlagenen Aichzwang für Schankgefäße, mit unwesent⸗ lichen Aenderungen bezüglich der Strafbestimmungen, adoptirt hätten. Der Bundesrathskommissar, Geheime Regierungsrath Weymann, bekämpfte die Vorschläge der Kommission und führte aus, daß die Handelskammern sich allerdings zum größten Theil gegen die Faßaichung erklärt hätten, diese aber die Autorität der oberen Aichbehörden, deren sachverständigem Urtheil ohne Zweisel größerer Werth beizumessen sei, für sich habe. Dennoch 2. das Haus, dem Kommissions⸗ antrag gemäß, die Bestimmung bezüglich der Faßaichung ab; auch im Uebrigen fanden die Beschlüsse der Kommissson unveränderte Annahme.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abänderung der Artikel 13, 24. 69. 72 der Reichsverfassung. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Dr. Windthorst vor:
„Der Reichstag wolle beschließen, in der Einleitung die Worte „an die Stelle — Bestimmungen“ durch folgende Fassung zu ersetzen: An die Stelle des Art. 3 tritt vom 1. Juli 1882 ab der nach⸗ stebende Art. 13, an die Stelle des Art. 24 mit dem Schlusse der laufenden Legislaturperiode der nachstehende Art. 24. In der Generaldiekussion erklärte sich der Abg. Freiherr von Minnigerode gegen den Grundsatz, daß der ul eren und Reichstag alljährlich im Oktober zu berufen seien, wenn⸗ gleich auch er mit der Nothwendigkeit der zweijährigen Be⸗ rufung sich nicht befreunden könne, und konstatirte sein Ein⸗ verständniß mit dem Prinzip einer Verlängerung der Legis⸗ laturperioden. Bei Schluß des Blattes ergriff der Abg. Dr. von Treitschke das Wort.
= Der Kaiserliche Botschafter Fürst von enn nel hat Paris verlassen, um für einige Zeit an den Sitzungen des Reichstages Theil zu nehmen. Bis zu seiner Nückehr sungirt als keen schr Geschäststräger der Botschaftg⸗Rath Dr. Freiherr von Thielmann.
Der zum Kaiserlichen Gesandten am Königlich dänischen * ernannte Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn ist auf ann Posten eingeiroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.
— Um einem, ingbesondere behufs Führung von Aus⸗ weisen bei den Zoll⸗ und Hafenbehörden des Auslandes, her⸗ vorgetretenen Bedürfniß zu genügen, soll es, nach einer allge⸗ meinen Verfügung des Justiz⸗Ministers, vom 10. v. M. sortan Elte sein, die in dem Schiffsregister eingetragenen
chiffe, außer dem Certifikat, mit einem e = Auszuge aus demselben zu versehen. Die heilung des Auszugs erfolgt auf den Antrag des Rheders oder Schiffers. Zur Ertheilung desselben ist nur die Schiffsregisterbehörde befugt, welche das Certifikat ertheilt hat oder an Stelle dieser Behörde getreten ist. Der Auszug ist auf den 2 der ersten üns Nummern des Certifikats zu beschränken. Die seit Aussertigung des letzten Certifikats durch eingetretene Veränderungen beseitigten Thatsachen
sind bei der Ausfertigung des Auszuges wegzulassen. In den Auszug sind demgemäß nur die aus dem Schiffsregister sich ergebenden neuesten Thatsachen aufzunehmen. Veränderungen, welche nach Ausfertigung eines Auszuges eingetreten sind, dürfen in denselben nicht eingetragen werden. Treten nach der Ausfertigung des Auszuges Veränderungen ein, so muß derselbe der egisterbehörde zurückgeliefert werden. Auf Antrag ist nach der Zurücklieferung ein neuer Auszug zu ertheilen. Zur Ausfertigung der Auszüge sind ausschließlich die in der Neichsdr uckerei ergestellten Druckexemplare zu verwenden. Die Ausfertigung geschieht unter Siegel und Unterschrist der Registerbehörde. Druckexemplare des Formulars können aus der Reichsdruckerei zum Preise von 19 M für 100 Stück bezogen werden.
— Die Bestimmung des §. 665,8 Strafgesetzbuchs, daß bei einem gegen einen bevormundeten Geisteskranken ver⸗ übten Antragsvergehen der Vormund der zur Stellung des Strafantrags Berechtigte ist, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsß, vom 26. Februar d. J., auch auf den Kurator eines verletzten Geistesschwachen Anwendung.
— Die Strafbarkeit der Bedrohung eines Anderen mit der Begehung eines Verbrechens wird nach einem Urtheil des 1. Strafsenats des Reichsgerichts, vom 24. Februar d. J., dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Drohung bei dem Be⸗
drohten nicht die Furcht vor der Verwirklichung hervor⸗ gerufen hat.
— Der General der Kavallerie, Graf von Branden⸗ burg, General⸗-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Kö⸗ nigs und Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, hat sich mit mehrmonatigem Urlaub nach Schlesien begeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Heinrich Livin in Danzig, Dr. Wodtke in Neuteich, Dr. Suchanneck in Danzig, Dr. von Putielycki in Schlawa, Dr. Wiedeburg in Liegnitz, Dr. Bornemann in Grünberg, Dr. Becker in Görlitz, AssistenzArzt Dr. Kretzschmer in Polkwitz und Koetschtzki in Oberaula.
— S. M. S. „Vineta“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 16. Mai er. in Hongkong eingetroffen.
— Das „Marine⸗V. Bl.“ enthält folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen: (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort) S. M. S. „Arcona“ 10.4. Kiel 23.4. — 29.4. Kiel. — S. M. S. „Ariadne“ 9.2. Callao 11/8. — nach Valparaiso. (Post⸗ station bis 31. 6. Callao 1Peru])) S. M. Knbt. „Comet“ Kiel 26. /3. — zu Fischereizwecken nach Swinemünde, Dievenow und der Ostsee. — Swinemünde 26.4. — 30. 4. Kiel. S. M. Knbt. „Delphin“ 29.4 Emden 30. 4. — 30.4. Nor- derney. (Poststation: Norderney) S. M. S. „Freya“ 26.2. Hongkeng. — Letzte Nachricht von dort 27/3. — Be— absichtigle am 29 /3. über Hoi⸗how nach den Paracell⸗ Inseln zu gehen. (Poststation: Hongkong) S. M. Av. „Habicht“ 26.2. Melbourne. — Letzte Nachricht von dort j5 / 3. — Beabsichtigte am 19. /3. über Auckland nach Apia zu gehen. (Poststation: Auckland auf Neuseeland) S. M. S. „Hertha“ 10.3. Melbourne 27. 3. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 5.12. 80. Apia. — Letzte Nachricht von dort 2.1. er. Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „ ltis“ 26.3. Manila. — Beabsichtigte nach einigen Tagen die Fahrt nach Sulu fortzusetzen. (Poststation; Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ Chios 28. 4. — 30.4. Konstantinopel. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. Av. „Möwe“ 2. /3. Melbourne, — Letzte Nachricht von dort 16.3. (Poststation; Auckland auf Neuseeland). S. M. S. „Moltke“ 4/5. Funchal (Madeira) 4.65. — nach Rio de Janeiro. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Nautilus“ Brisbane 3/5. durch die Torresstraße. (Post⸗ station: Aden.) S. M. S. Nymphe“ 26.3. Rhede Graßy— bay = Bermuda. — Letzte Nachricht von dort 4.4. (Vost⸗ station: Norfolk Virginia, Nordamerika) S. M. Brigg „Rover“ Kiel 11.4 Friedrichsort. (Poststation: ,n . ort. S. M. S. „Stosch“ 26. 4. Rhede Funchal (Madeira). — Beabsichtigte am 1.5. nach Capstadt zu gehen. (Poststation: Batavia Java!) S. M. Brigg Undine; 11 4. Friedrichs⸗ ort. (Postslation: Friedrichsort) S. M. S,. „Victoria“ 3. 4. Porto Grande. (Poststation: Bahia (Brasilien].) S. M. S. Vineta“ 17.3. Jokohama. — Letzte Nachricht von dort 1.4. (Poststation: Capstadt.) S. M. Knbt. „Wolf“ befand sich am 21.4. in Shanghai. (Poststation: Hongkong.)
Bayern. München, 13. Mai. (Allg. Ztg.) Bei der heute in der Abgeordnetenkammer sortgesetzten Be⸗ rathung der Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe, be⸗ treffend den r,, , . wurde die vom Ausschusse dieser Kammer zu Protokoll beschlossene, die Besteuerung der Banken begünstigende Konstatirung ein⸗ stimmig abgelehnt. Zu Art. 23 wurde die von der andern Kammer beschlossene Modifikation, welche unter gewissen Vor⸗ aussetzungen eine weitere Ermäßigung der Betriebsanlage sür bestimmte, nach äußern Betriebsmerkmalen eingeschätzte Ge⸗ werbe, namentlich Fabriken zuläßt, mit 74 gegen 63 Stimmen angenommen. Den Abänderungen des Steuertarifs wurde gleichfalls zugestimmt und dann der ganze Gesetzentwurf mit 105 gegen 33 Stimmen angenommen.
14 Mai. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs räthe hat die Ehöhnng der Arealsteuer für Luxusbauten und Fabriken abgelehnt, die übrigen Abänderungen der allgemeinen Grund⸗ und Haussteuer aber in der von der Abgeordnetenkammer beschlosse⸗ nien Fassung genehmigt. Ueber den Beschluß der Abgeordneten⸗ kammer, , die Abschaffung des 7. Schuljahres, hatte an Stelle des Bischofs Dinkel der Freiherr von Loßbeck das Referat übernommen. Seinem Antrage entsprechend wurde 24 ä. der Kammer einstimmig und ohne Diskussion ab⸗ gelehnt.
Die „Allg. Ztg. schreibt: Die Steuer esetzausschüsse der beiden Kammern halten diesen Abend Sitzungen, um über die zwischen den Kammern über die vier Steuergesetzentwürfe noch be 121 Differenzpunkte zu berathen; zu diesem Zweck wird die Reichsrathekammer am Montag und die Abgeord⸗ netenkammer am Dienstag Plenarsitzungen halten. Man glaubt, daß, wenn nicht unerwartete H ndernisse eintreten, beide Kammern am nächsten Mittwoch ihre Schlußsitzungen werden halten können. Daß die Kammer der Neichsräthe ich nicht für die Aufhebung des siebenten Schuljahrs erllären werde, * u erwarten; daß aber auch nicht e in Mitglied der hohen Kammer für den diegssälligen Beschluß der Ab⸗ geordneienkammer eintrat und derselbe mit Einstimmigkeit ab⸗ gelehnt wurde, ist unter den obwaltenden Verhaältnissen von nicht geringer Bedeutung.
Sessen. Darm stadt, 13. Mai,. (Cöln, 3.) Das Regierungsblgtt verkündigt zwei bedeutsame, auf dem letzten Landtage zu Stande gekommene Gesetze Das eine betrifft den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen und setzt an die Stelle der bis dahin bestandenen, aber durch die Um⸗ wälzung der Verkehrsverhältnisse und die neuen Verwaltungs⸗ gesetze unhalthar gewordenen gesetzlichen Bestimmungen neue, dem heutigen Verkehr und dem jetzigen Verwaltungsorganismus angepaßte Vorschriften. Durch das andere, welches die Ausübung und den Schutz der Fischerei xegelt, werden die Vorschriften des preußischen Fischerei⸗ gesetzes, die bekanntlich durch Uebereinkunft der Haupt⸗ fach nach bereits von den meisten anderen deutschen Staaten angenommen worden sind, in den wesentlichen Punkten auch in Hessen eingeführt und damit die Wünsche auf ein wenn auch nicht reichsgesetzlich hergestelltes, so doch durch die Parti⸗ kulargesetzgebung allmählich herbeizuführendes allgemeines deutsches Fischereirecht der Erfüllung nähergebracht. Schon vor Jahren hat die . Regierung den Standpunkt ver⸗ treten, daß jede wirksame Fischereigesetzgebung und rationelle
ischereiwirthschaft in offenen Gewässern einen internationalen
harakter tragen oder mindestens durch Staatsverträge ge⸗ tegelt werden müsse, und ihre Absicht kundgegeben, insbesondere die gesetzliche Regelung des Fischereibetriebes im Rheine und seinen saͤmmtlichen Zuflüssen zu einer gemeinsamen Angelegen⸗ heit aller Uferstaaten zu machen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Son ders hau sen, 14. Mai. (W. T. B.) Der Landtag hat das Domänen⸗ gesetz genehmigt. Nach demselben verbleibt die Verwaltung hes Kammergutes auch ferner der Landesverwaltung, das Kammergut felbst aber bildet in der Eigenschast eines Fidei⸗ kommisses ein Privateigenthum des Fürstlichen Hauses. Bei Löfung dieses Verhältnisses zahlt das Fürstliche Haus jährlich 300 060 S an die Landesverwaltung; derselbe Rentenbetrag ist beim Äussterben des Mannesstammes des Fürstlichen Hauses jührlich für die Schulen und Kirchen zu bezahlen. Vom 1. Juli d. J. ab erhält das Fürstliche Haus eine Rente von jähr⸗ lich 500 000 ας aus der Domanialverwaltung. — Der mit der irma Bachstein in Berlin über den Betrieb der Eis enbahn lmenau-Gehren abgeschlossene Vertrag fand gleichfalls die Zustimmung des Landtags.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 14. Mai (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute eine vom Minister⸗Präsidenten Bozo Petiovich geführte Deputation gus Montenegro, welche die Glückwünsche des Fürsten Nikita anläßlich der Vermählung des Kronprinzen überbrachte.
— Der „Pol. Corr.“ zufolge hat der Kaiser dem Sul⸗ tan in dankbarer Anerkennung des dem Kronprinzen Rudolf in Palästina bereiteten Empfanges das Großkreuz des St. Stephans-Ordens mit Brillanten verliehen.
Pest, 14. Mai. Im Unterhause wurde heute von der Regierung die Vorlage, betreffend den Ausbau der Pest⸗ Fuͤnfkirchener Primärbahn eingebracht. — Der mit der Vor⸗ beraihung der Novelle zur Civil⸗Prozeßordnung beauftragte, aus drei Mitgliedern bestehende Ausschuß des Oberhauses hat nach weiteren vom Minister gegebenen Aufklärungen beschlossen, die Novelle mit den vom Justiz⸗ und staatsrechtlichen Ausschuß beantragten Abänderungen dem Oberhause zur Annahme zu empfehlen. .
Spalato, 14. Mai, Abends. Das Theg ter Vaja⸗ mont und das Gebäude des Lesevereins sind heute Nach⸗ mittag gänzlich niedergebrannt. Ein Verlust von Menschenleben ist nicht zu beklagen.
Frankreich. Paris, 14. Mai. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Münzkonferenz machte der französische Delegirte Denormandie auf die Gefahr der gegenwärtigen Münz⸗ verhältnisse aufmerksam, suchte an dem Beispiele Englands seit 1837 nachzuweisen, daß die Einsührung der Goldwährung als alleinigen Währung dem Uebelstande nicht abhelfen würde, und forderte die Telegirten auf, durch geschickte Maßregeln einer Krisis vorzubeugen, welche schließlich mit Gewalt hereinbrechen würde. Der niederländische Delegirte Pierson wies auch seinerseits die Einwendungen gegen den Bimetallismus zurück. Der norwegische Delegirte Broch trat für den Monometallismus ein. Die nächste Sitzung findet am Dienstag statt. In der⸗ selben sollen der französische Delegirte Dumas, der Delegirte der Vereinigten Staaten 6 der niederländische Delegirte Vrolst und der schwedische Delegirte Forssell das Wort nehmen.
— 15. Mai. (W. T. B.) Der Admiral de la Ron⸗ cidre le Noury ist gestorben. — Den Angriffen der eng⸗ lischen Blätter aus Anlaß des Vertrages mit Tunis
egenüber weisen die hiesigen Journale auf Englands Ver⸗ 3 bezüglich Cype rns und des Transvaallandes hin. — Nachrichten aus Tunis zufolge ist der Bey leicht erkrankt. ;
— 16. Mai. (W. T. B.) Die „République fran⸗ gaise“ weist die Aeußerungen der englischen und italie⸗ nischen Presse über die tunesische Angelegenheit zurlick und erklärt: der im Bardo abgeschlossene Vertrag werde Frankreich in den Stand setzen, ich mehr als je fried⸗ licher Arbeit zu widmen. .
— Der unter dem 12. d. M. mit dem Bey von 1 ü abgeschlossene Vertrag lautet nach der „Cöln. Itg.“ wie folgt:
wong j. Die zwischen Frankreich und der Regentschaft bestehen⸗ den Verträge werden bestäͤtigt und erneuert. Art. 2. Um der franzõsischen Regierung die Mittel zu erleichtern, die Vertheidigung ihrer Interessen sicher zu stellen, gestattet die Regierung des zeys der Negierung der franzoösischen Republik, die Küsten und die Grenzen der Regentschaft durch eine Besetzung. 66 zu stellen, deren Ausdehnung und Bedingungen spater se tgestellt werden. Art. 3. Diese Besetzung wird aufhören, wenn die Behörden des Beyg bewiesen haben werden, daß sie die Sicherheit der Grenzen wahren können. Die Regierung der Republik stellt ihrerseits die Staaten des Berg gegen jeden Angriff von außen sicher. Art. 4. Die Regierung der Republik verbürgt die Ausführung der bestehenden Vertrage. Art. 3. Die Regierung der Republik wird in Tunis durch nen Minsster⸗Residenten⸗ vertreten, welcher die Ausführung der pben erwähnten Bestimmungen überwacht. Art. 6. Die 2 schen Agenten der französischen Republik bei den fremden Häfen wer⸗ den die tunesischen Landes angehörigen beschützen und ihre Interessen vertheidigen. Dagegen verpflichtet sich die Regierung des Beys, keinen Vertrag, keine Kebereinkunft oder irgend einen internationalen Alt u slschen ohne die Regierung vorher davon in Nennt niß gescht und sich mit ihr verständigt. zu haben. Art. . Die Regierung der französischen Republik Und die Regierung des Beys werden sich über einen Vertrag zur Ordnung der Staate⸗ scusd und der Rechte der Gläubiger der Regentschaft verständigen. Die Bedingungen dieser Reglements werden späͤter festgestellt werden.
Art. 8. Eine Kriegsentschädigung wird von den Stämmen der Grenze und der Küste bezahlt werden; die Höhe derselben und die Zahlungs⸗ weise werden durch spätere Berhandlungen festgesetzt. Art. 79. Um die franzöfischen Interessen gegen den Schmuggel von Waffen und Kriegsmunition zu beschützen, verpflichtet sich die Regierung des Beys, jede Einfuhr von Pulver und Waffen zu verhindern. Art. 10. Der egenwärtige Vertrag wird der Ratifikation des Präsidenten der epublik unterbreitet.
Marseille, 16. Mai. (W. T. B.) In Folge des Ver⸗ botes eines gegen die Hinrichtung der russischen Nihilistin Jesse Helsmann gerichteten Meetings kam es gestern vor dem russischen Konsulat zu einer Manifestation, an der sich etwa 100 Personen aus den untersten Volksschichten betheiligten. Ein besonderer Zwischenfall hat sich dabei nicht ereignet. Die Menge zerstreute sich, nachdem drei Personen nen, worden, die bald darauf wieder in Freiheit gesetzt wurden.
Italien. Rom, 14. Mai. (W. T. B:.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer verlas der Mi⸗ nister-Präsident Cairoli eine Erklärung, welche besagt: Die Ereignisse in Tunis hätten des Oesteren die Aufmerksamkeit der Kammer auf sich gezogen und der Regie⸗ rung es zweckmäßig erscheinen lassen, der Kammer diesbezüg⸗ liche Erklärungen zu geben, welche die Regierung auch heute bestätige. Indem das Ministerium selbst seine eigene Verthei⸗ digung höheren Interessen unterordne, würde dasselbe heute keine Interpellation annehmen können und die Interpellanten bitten müssen, dieselben zu vertagen; aber Liese Interpella⸗ tionen selbst enthüllten eine parlamentarische Situation, welcher die Regierung Rechnung tragen müsse zu einer Zeit, wo große politische Interessen und innere Reformen die Autorität in der Regierung und die Eintracht bei der Majo⸗ rität forderten. Um daher die Majorität, wie sich dieselbe am 30. v. M. gebildet habe, aufrecht uerhalten, habe das Mini⸗ sterium beschlossen, dem Könige seine Entlassung einzureichen. Das Ministerium hoffe, daß seine Nachfolger im Amte die von ). begonnenen Reformen fortsetzen und zu Ende führen würden.
— 15. Mai. (W. T. B.) Der König hat das Ent⸗ lassungsgesuch des Kabinets angenommen und Sella mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt; Sella hat den ihm ertheilten Auftrag angenommen. — Neber das Verhalten Frankreichs in der tunesischen Frage sprechen sich alle Journale mißbilligend aus; ins⸗ besondere wird von denselben hervorgehoben, daß die von Frankreich bis zum letzten Augenblick abgegebenen Erklärungen die letzten Entschließungen der französischen Regierung nicht hätten vorhersehen lassen.
— 15. Mai. (W. T. B.) Die hiesigen Zeitungen enthalten fortgesetzt heftige Angriffe gegen die Haltung Frankreichs in der tunesischen Angelegenheit. — Der französische Botschafter, Marquis de Noailles, hat gestern dem Minister⸗Präsidenten Cairoli die bereits signa⸗ lisirte Depesche des französischen Ministers des Auswärtigen, Barthslemy St. Hilaire, mitgetheilt, in welcher Letzterer jede Absicht einer Anspielung auf Italien in seinem jüngsten Cirkular in Abrede stellt und die Erhaltung der Freundschafts—⸗ beziehungen zu Italien beiont. Der italienische Botschafter in Paris, General Cialdini, hat in einer Depesche vom 11. * M. über seine Besprechung mit Barthelemy St. Hilaire berichtet. Der von Letzterem bei dieser Gelegenheit in Aus⸗ sicht gestellte Vertrag mit dem Bey von Tunis soll einen an⸗ beren Wortlaut als der schließlich abgeschlossene Vertrag haben.
Türkei. Kon stantinopel, 14. Mai. (W. T. B.) Der franzoösische Botschafter Tissot überreichte gestern der Pforte eine weitere Rote, durch welche sein Protest vom 7. d. M. seinem ganzen Inhalte nach, selbst in Bezug auf ein einziges Kriegsschiff, bestätigt wird.
— 15. Mai. Abend der tunesischen Frage wegen ein Ministerrath statt. — In der heutigen Sitzung der Delegirten für die
riechische Grenzfrage erklärten die türkischen Delegirten, ie seien noch nicht ermächtigt, die letzthin vorgelegten vier Punkte zurückzuziehen, weshalb die Botschafter die Sitzung bis zum 16. d. M. verschoben und gleichzeitig die Hoffnung aussprachen, daß die türkischen Delegirten bis dahin eine definitive Antwort geben würden. — Der deutsche Botschafter, Graf Hatzfeld, dinirte heute bei dem Sultan.
— Die „Cölnische Zeitung“ veröffentlicht den Wortlaut der von der Pforte unterm 11. d. M an ihre Vertreter im Auslande erlassenen Note, betreffend die Souveränetät des Sultans über Tunis. Am Schlusse der Note wird die un⸗ partelische Vermittelung der Signatarmächte des Berliner Vertrags angerufen, welche gewiß eine Versöhnung der Interessen herbeiführen würde, welche Frankreich und die Türkei in der einen untrennbaren Bestandtheil des osmanischen Reichs bildenden Provinz Tunis besäßen.
— Die „Agence Russe“ vom 165. hebt hervor, daß es des Abschlusses einer Auslieferungskonvention mit der Türkei nicht bedürfe, die Türkei habe noch jüngst der Auslieferung der aus Rumänien nach der Türkei geflüchteten russischen Nihilisten durchaus kein Hinderniß entgegengestellt, den be⸗ reits verhafteten Flüchtlingen sei es aber gelungen, den Händen der türkischen Polizei sich wieder zu entziehen.
Rumänien. Bukarest, 15. Mai. (W. T. B) Die Kammer hat der Regierung zur Bestreitung von o st en für die Krönungsfeier 135 0990 Fr. bewilligt. — Die Rücklehr des Königs und der Königin von Sinaia hier⸗ her hat sich verzögert, weil die Verbindung mittelst der Eisen⸗ bahn, wie e der chaussirten Landstraße durch das Austreten des Prahowaflusses unterbrochen ist.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 14 Mai. (W. T. B.) Prinz Peter von Oldenburg ist heute Abend inn Uhr ee rrft ; ; —
Graf Loritz⸗ eli koff hat seinentlassungeingereicht. Ein sogenanntes besonderes liberales Programm, von dem in den auswärtigen Zeitungen vielfach die Rede erz hat Loris⸗ Mellkoff nicht aufgestellt. Wohl aber haben einige eit vor
dem Tode Alexander 11. unter allen en n Ministern
Arbeiten über in Aussicht zu nehmende Entw handener Institutionen stattgefunden.
— 15. Mai. (W. T. B.) Das — * des Grafen Loris⸗Melikofs ist angenommen; an einer Stelle wird der bisherige Domänen⸗-Minister Graf Ignatieff das Ministerium des Innern übernehmen.
Nach einer amtlichen Meldung des Gouverneurs von Jekaterinoslaw wurden in der Stadt Alexandrowsk die den Juden angehörigen Läden von Eisenbahnarbeitern
ckelungen vor⸗
Im Palais des Sultans fand gestern
angegriffen und einige derselben geplündert. Weiteren Unord⸗ nungen wurde durch das herbeigerufene und noch am näm⸗ lichen Tage eingetroffene Militär ein Ziel gesetzt. In der Stadt Konotop (bei Kiew) und im Kreise Ananjew des Chersonschen Gouvernements ist, wie im Ministecium des Innern eingegangene Nachrichten besagen, die Ruhe wieder hergestellt.
Schweden und Norwegen. Christiania, 16 Mai. (Hamb. Nachr.) Der Beschluß des Storthings, betr. Ver⸗ änderungen im Reglement desselben mit Bezug auf die even⸗ tuelle Theilnahme der Minister an den Storthings⸗ verhandlungen und die Einberufung derselben vor der Versammlung Kraft des Grundgesetzes, ist von der Regierung dem Könige vorgelegt worden. Hinsichtlich der erstgenannten Bestimmung bemerkt die Regierung, daß dieselbe auf einer gegen das Grundgesetz streitenden Voraussetzung beruhe, weshalb von dieser Bestimmung keine weitere Notiz genom⸗ men wird. Die übrigen Reglementsveränderungen sind da⸗ gegen, der Erklärung der Regierung zufolge, grundgesetzgemäß und annehmbar. Der König hat die Sache bezeichnet: „Zur Aufbewahrung im Archive.“
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
St. Petersburg, Montag, 16. Mai. Die Beisetzung der Leiche des Prinzen Peter von Oldenburg ist bis zum 20. d. M. verschoben worden, da die Ankunft des Großherzogs von Oldenburg zu den Trauerfeierlichkeiten erwartet wird. — Rach einer Meldung des „Golos“ ist es in Losowasa (Gou— vernement Jekaterinoslaw) am 14. d. zu Ruhestörungen ge⸗ kommen. In Nikolajew überfiel demselben Blatte zufolge am 13. eine An ahl Arbeiter jüdischen Einwohnern gehörige Häuser und Ausschanklokale und zertrümmerte dort die Fenster. Die Arbeiter wurden von Kosaken zerstreut. — Wie verschiedene Blätter melden, wären im Kriegs-Ministerium behufs Ver⸗ minderung der Ausgaben folgende Maßregeln beabsichtigt: Abschaffung als unnuͤtz betrachteter Militärdistrikte, Einschrän⸗ kung des Personals der Kanzleien und Verwaltungen des Mili— tärressorts, Verminderung des Truppenkontingents in Friedens⸗ zeiten, Abschaffung einiger Militäranstalten, Einstellung der Gehaltszahlung an auf 11 Monate beurlaubte Generale, Auf⸗ hebung verschiedener Militärkommissionen, endlich Einschrän⸗ kungen des Personals des Marine⸗Ministeriums und Herab⸗ fetzung der Gehaltsrathen für dasselbe. Ein hierauf bezüg⸗ licher Gesetzentwurf solle demnächst dem Staatsrathe vorgelegt werden.
TNeichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist eine am 31. März 1880 zu Peking unterzeich⸗ nete Zusatz- Konvention zu dem deutsch⸗chinesischen Freundschafts⸗ Schiffahrts- und Landelsvertrage vom 2. September 1861 nebst erläuternden Spezialbestimmungen und Noten vom felben Tage, sowie das den Termin für die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden vom 31. März bis zum 1. Dezember 1581 erstreckende Protokoll vom 20. August 1880 nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor⸗ gelegt worden. Die Zusatz⸗Konvention lautet:
Zusatz⸗Konvention.
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen u. s. w., im Namen des Deutschen Reichs, und Se. Majestät der Kaiser von Ching, von dem Wunsche geleitet, bie bessere Ausführung des am 2. September 1861 abgeschlossenen Freundschafts-, Schiffahrts⸗- und Handelsvertrages zu sichern, haben n Ausführung der in dem 41. Artitel dieses Vertrages enthaltenen Bestimmung, nach welcher die hohen kontrahirenden deutschen Staaten das Recht haben sollen, nach Ablauf von zehn Jahren eine Revision des Vertrages zu verlangen, beschlossen, eine Zusatz⸗Konvention zu diesem Vertrage abzuschließen. ö. .
Zu diesem Ende haben Sie zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nãmlich: ͤ f ö. . ; ;
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen u. s. w. Allerböchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Kaiser von China: Marx August Scipio von Brandt, und Se. Majestät der Kaiser von China die Minister des Tsungli Jamen: den Staatssekretär, assistirendes Mitglied des Großen Sekte⸗ tariats und Präsidenten im Kriegs⸗Ministerium, Shen⸗ kueé⸗fen, und den Staatssekretär und Präsidenten im Finanz⸗Ministerium, Ching⸗Lien, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind. Artikel 1.
Chinesisches Zugeständniß.
Nachdem die Häfen Jsch'ang in Hupei, Wuhu in Anhui, Wenchow in Cbekiang und Pakhoi in Kwangtung und die Landungẽplatze Ta⸗ tung und Anking in Anhui, Hukou in Kiangsi, Wusüeß, Luchikou und Sbashih in Hukuang bereits früher geöffnet worden sind, soll es fernerbin auch im Hafen Wusung in der Provinz Kiangsu deutschen Schiffen gestattet fein, zeitweilig anzuhalten, um Kaufmannsgüter cinzunehmen oder abzuladen. Es sellen zu diesem Zweck die nöthigen Reglements von dem Tautai von Shanghai und sonstigen kompetenten Behörden ausgearbeitet werden.
Deutsches Zugeständniß.
Falls mit Zugeständnissen, welche die chinesische Regierung einer anderen Regierung macht, besondere vereinbarte Aus führungs⸗ bestimmungen verbunden sind, so wird Deutschland, indem es für sich und seine Staatsangehörigen diese Zugeständnisse in Anspruch nimmt, auch den mit denselben verbundenen Aus fübrungsbestimmungen seine Justimmung geben. r
Wmrtifei 1 des Vertrages vom 2, September 186! wird. durch diese Bestimmung nicht berührt und hiermit Ausdrücklich bestätigt. Nebmen auf Grund desselben Reichsangehsrige Privilegien, — oder Vortheile in Anfvruch, welche von der cbinesischen Regierung einer anderen Regierung oder den Unterthanen irgend, einer anderen Nation noch gewährt werden mögen, so werden dieselben sich auch den vereinbarten Ausführungsbestimmungen unterwerfen.
Artikel 2. ; Chinesisches Zugestãndniß.
Deutsche Schiffe, welche in China bereits die Tonnengelder be zahlt haben, sollen alle übrigen 3 . Häfen Chinas, sowie auch alle nicht cbinesischen Häfen ohne Ausnahme, besuchen dürfen, ohne innerbalb der viermonatlichen Frist von Neuem Tonnengelder be⸗ zahlen zu müssen. ?
Deutsche Segelschiffe, welche länger als vierzehn Tage in einem chinessschen Hafen liegen, sollen für die über diesen Termin binaus- gebende Zeit nur die Hälfte der vertragsmäßigen Tonnengelder ent⸗ richten. ⸗ ö
Deutsches Zugeständniß. An allen denjenigen Orten in Deutschland, an welchen Kensuln
anderer Mächte zugelassen sind, soll auch die chinesische Regierung